Menschenrechte für alle?


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

13 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort:

1. Die Idee der Menschenrechte
1.1. Menschenwürde in Antike und Mittelalter
1.2. Die Geburt des modernen Staates
1.3. Naturrecht und Aufklärung

2. Der Kampf um die Menschenrechte
2.1. Der Menschenrechtsartikel in den ersten Verfassungen
2.2. Soziale Menschenrechte
2.3. Menschenrechte im Kampf gegen den Totalitarismus

3. Universeller Charakter
3.1. Völkerrechtliche Verträge

4. Menschenrechtsverletzungen in aller Welt
4.1. Die Unterdrückung Andersdenkender
4.2. Die Unterdrückung rassisch oder kulturell Andersartiger
4.3. Die Verhinderung einer freien Entfaltung der Persönlichkeit
4.4. Der Angriff auf Leib und Leben

5. Durchsetzung der Menschenrechte
5.1. Verschiedene Ebenen

Referentinnen: Christine F., Jessica R., Eva U. Verfasserin: Eva U.

Menschrechte für alle?

Vorwort:

Im Rahmen der Globalisierung, die die Welt zu einem Dorf zusammenschrumpfen läßt, verbreiten sich ebenso humanistische und völkerrechtliche Gedanken. Uns erscheinen die Menschenrechte als fundamentale Grundlage unseres Lebens selbstverständlich, da sie gemeinhin ein Schutz durch die internationale Staatengemeinschaft genießen, trifft dies jedoch für alle Menschen, Zeiten und Staaten in gleicher Weise zu?

1. Die Idee der Menschenrechte

Dem ,,Naturrecht" nach sind die Rechte des Menschen so alt wie er selbst und gelten daher als angeboren und dem Menschen innewohnend. Ihre Verkündung stellt jedoch etwas Neues dar und birgt durch Definitionen und Auslegung die Gefahr der Mißinterpretation.

1.1. Menschenwürde in Antike und Mittelalter

Die Antike gilt als Wiege des abendländischen Humanitätsideals. Die griechische Philosophie formulierte als Grundlage für den Menschen in der politischen Ordnung das Naturrecht. Dieses ergibt sich aus den natürliche Gegebenheiten der Menschlichen Umwelt und Natur, während das ,,positive Recht" vom Menschen selbst formuliert wird (die Gesetze stehen im Einklang - nicht entgegen gerichtet). Jedoch garantierte dieses Recht noch nicht die ,,Freiheit aller Menschen", es wurde im Gegenteil dazu verwandt, zwischen Menschen wertend zu unterscheiden. Erst die Philosophie der ,,Stoa1 " stellte dieses, am römischen/griechischen Vollbürger orientierte, Menschenbild in Frage und lehrte die Freiheit und Gleichheit aller Menschen aufgrund ihrer Natur (in der Tat gab es aber auch bei den Stoikern Sklaven).

Das Christentum knüpfte an diesen Gedanken an, so daß die Herrschaftsordnung auf Erden zwar gerechtfertigt blieb, dem Armen jedoch durch die rechtliche Verpflichtung und das christliche Gewissen eine minimale Existenzgrundlage geschaffen werden sollte. Jedoch galt dies wiederum auch nur innerhalb der kirchlichen Linien. Ketzer beispielsweise besaßen im Mittelalter kein Recht auch Eigentum und Leben.

1.2. Die Geburt des modernen Staates

Gegen der Vorrang der kirchlichen Glaubenssätze rebellierte im 15. Jh. die Bewegung des Humanismus. Man hoffte eine höhere Menschlichkeit erreichen zu können; durch den weltlichen Ansatz (Lösung von kirchlichen Doktrinen) begünstigte man lediglich die Geburt eines neuen Staates.

Niccolò Machiavelli entwickelte Anfang des 16. Jh. die ,,Staatsräson", in der der Machthaber zum Wohle des Volkes alle nötigen und möglichen Schritte unternehmen darf, was manche Monarchen und Politiker bis heute als einen ,,Freibrief" für die freie Durchsetzung ihrer Politik betrachten. Dies lieferte natürlich einen Ansatz für Verstoße gegen die Menschenrechte; im Absolutismus beispielsweise wurden Heer, Verwaltung, Religion und Rechtsprechung zur Staatsangelegenheit erklärt.

1.3. Naturrecht und Aufklärung

Im Gegenzug zum Absolutismus entwickelten Staatsphilosophen und Naturrechtslehrer die Theorie des Herrschafts- und des Gesellschaftsvertrags2. Die Philosophie der Aufklärung vollzog den entscheidenden Schritt von der Naturrechts- zur Menschenrechtslehre, die den Menschen aus der ,,selbstverschuldeten Unmündigkeit" (Kant) befreien wollte. Deshalb setzten bedeutende Philosophen der Aufklärung (Rousseau, Locke) den Gemeinschaftsvertrag vor den Herrschaftsvertrag, wonach das Volk das Recht besitzt einen ungerechten Herrscher aus dem Amt zu heben.

Montesquieu fand in seinem Prinzip der Gewaltenteilung die beste Möglichkeit zur Sicherung der menschlichen Freiheit.

Demnach waren die Menschenrechte unveräußerlich und unabhängig von Zeit und Raum und die Vernunft ist das ausschließliche Kriterium zur Bestimmung des Naturrechts. Die Menschen sind frei und gleich; das Lebensziel des Menschen auf Erden sind Glück und Wohlfahrt. Der Grundstock der fundamentalen Rechte besteht aus Freiheit, Gleichheit und Leben.

In der Philosophie der Aufklärung erreichte die Entwicklung der Menschenrechtsidee damit eine geistige Höhe, die auch heute noch nicht wesentlich überschritten worden ist. So hatte die Aufklärung den Boden für die erste Menschenrechtserklärung vorbereitet.

2. Der Kampf um die Menschenrechte

2.1. Der Menschenrechtsartikel in den ersten Verfassungen

Bis zur ersten Erklärung der Menschenrechte bedurfte es einer langwierigen Entwicklung.

Im Mittelalter gab es gemeinsame Rechte für einzelne Stände, die 1679 durch die ,,Habeas Corpus Akte"3 in England erweitert wurde, die Untertanen der englischen Krone Schutz vor willkürlicher Verhaftung garantierte.

Im 18. Jh. gelang ein weiterer Schritt zur Befreiung des Individuums in den 13 englischen Kolonien Nordamerikas; ausgerechnet in Auseinandersetzung mit dem Mutterland formuliert die amerikanische Unabhängigkeitserklärung am 4. Juli 1776 einen Vertrag zwischen Volk und Regierung und dem Recht des Volkes. Dem voraus ging die ,,Virginia Bill of Rights" vom 12. Juni 1776, durch welche die erste Menschenrechtserklärung den Rang einer Verfassung erhielt:

,,Alle Menschen sind von Natur aus gleicherma ß en frei und unabhängig und besitzen gewisse angeborene Rechte, deren sie, wenn sie den Status einer Gesellschaft annehmen, durch keine Abmachung ihre Nachkommenschaft berauben oder entkleiden können, und zwar den Genu ß des Lebens und der Freiheit und dazu die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben und zu besitzen und Glück und Sicherheit zu erstreben und zu erlangen" (Art.1)

Die Virginia Bill of Rights übte mit dieser Formulierung wesentlichen Einfluß auf spätere Menschenrechtserklärungen aus (Frankreich 1789), dort heißt es in der Präambel:

,,Die als Nationalversammlung eingesetzten Vertreter des französischen Volkes haben in der Erwägung, da ß die Unkenntnis, das Vergessen oder Verachten der Menschenrechte die alleinigen Ursachen desöffentlichen Unglücks und der Korruption der Regierung sind, beschlossen, in einer feierlichen Erklärung die natürlichen, unveräu ß erlichen und heiligen Rechte des Menschen darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft stetig vor Augen steht, und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnert; damit die Handlungen der Legislativen und der exekutiven Gewalt zu jeder Zeit mit dem Zweck jeder politischen Einrichtung verglichen werden können und dadurch entsprechend geachtet werden; damit die Ansprüche der Bürger von heute an auf einfachen und unbestreitbaren Grundsätzen beruhen und immer auf die Erhaltung der Verfassung und das Glück aller hinzielen. Demzufolge anerkannt und erklärt die Nationalversammlung in Gegenwart und unter dem Schutz des Höchsten Wesens nachstehende Menschen und Bürgerrechte."

Im Ergebnis sicherten die Erklärung von 1989 und die Verfassung von 1791 den ,,Machtantritt des Bürgertuns von Besitz und Bildung". Auch wenn diese Verfassung bald wieder au ß er Kraft trat, blieb die Freiheit des Individuums auch im ,,Code Civil" Napoleons erhalten; so verbreitete sich bald menschenrechtliches Gedankengutüber die Grenzen Frankreichs hinaus.

2.2. Soziale Menschenrechte

Die Menschenrechte wurden vom Bürgertum erkämpft, daher waren sie zunächst Nutznießer; die industrielle Revolution wurde dadurch zum Erfolg. Chartisten in England legten 1839 in der ,,People's Charter" ein Programm für einen evolutionären Sozialismus dar. Marx und Engels gingen noch einen Schritt weiter, den Staat völlig abzulehnen, und die Abschaffung von Klassenunterschieden zu fordern.

2.3. Menschenrechte im Kampf gegen den Totalitarismus

Der erste Staat, der die Lehren Marx und Engels einführte war Russland 1917; wobei die Rechte nur für den, sich in die sozialistische Gemeinschaft Einfügenden, galten. Ausgelöst durch die Schrecken des zweiten Weltkrieges, versuchte man nach jenem eine neue, bessere Welt zu schaffen. Träger dieser sollten die Vereinten Nationen werden und in der Tat wurden weltweit an der Durchsetzung der Menschenrechte gearbeitet. das Schicksal des einzelnen Menschen im Verhältnis zu seiner Staatsgewalt sollte Angelegenheit der internationalen Gemeinschaft werden, woraufhin die Charta der Vereinigten Nationen die Bestimmung aufnahm, die Weltorganisation habe sich zum weltweiten Schutz der Menschenrechte einzusetzen (Juni 1945).

Am 10. Dezember 1948 wurden die ,,Allgemeinen Menschenrechte" erklärt. In dieser ,,verzichtet man auf eine naturrechtliche Fundierung der Menschenrechte", man ,,einigt sich auf allgemeiner Basis, um vielen Staaten die Zustimmung zu erleichtern", ,,die Erklärung besaß noch keine völkerrechtliche Verbindlichkeit", sie gewann jedoch Bedeutung dadurch, daß man: ,,den Zusammenhang ihrer Entstehung mit dem Nationalsozialismus nicht betonte", ,,liberale und soziale Rechte gleichwertig nebeneinander stellte" und ,,mit dieser `neuen Magna Charta der Welt' ein Ideal schuf, von dessen moralischem Anspruch sich so schnell kein Mitgliedsland der UNO befreien kann.

In dieser Erklärung werden nicht nur die ,,klassischen" liberalen Freiheitsrechte aufgeführt; sie führt darüber hinausgehend in Artikel 28 auf, der Mensch habe ,,das Recht auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung ausgesprochenen Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können".

3. Universeller Charakter

Auf die Deklaration von 1948 beruhen auch die heutigen Menschenrechtskonventionen von 1950 und die Europäische Sozialcharta von 1961, die für alle Mitglieder des Europarates gelten. Die Garantie der Menschenrechte ist noch nirgends soweit ausgedehnt worden wie in den EG-Staaten. Zum ersten Mal in der Geschichte ist also ein Katalog von Rechten zum Schutze des Menschen, ohne jede Einschränkung durch Geschlecht, politischen Umkreis oder kulturelle Traditionen, erstellt worden.

Auf dem Gebiet der Menschenrechte setzte also recht früh eine Globalisationsbewegung ein.

3.1. Völkerrechtliche Verträge

Die allgemeine Erklärung hat lediglich empfehlenden Charakter; deshalb begann man mit der Ausarbeitung eines völkerrechtlich bindenden Vertrages. Dies gelang im Dezember 1966 als zum einen der ,,internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte" und zum andern der ,,Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" verabschiedet wurden. Staaten aus allen Weltreligionen haben sich mittlerweile dazu verpflichtet, ihre BürgerInnen nach jenen Grundsätzen zu behandeln.

Gegenwärtig sind die Menschenrechte zum allgemeinen Normbestand in einer allgemeinen Weltgesellschaft geworden; wie auch auf der Wiener Konferenz über Menschenrechte festgestellt, steht die Universalität der Menschenrechte heute ,,außer Frage".

4. Menschenrechtsverletzungen in aller Welt

Im Kreise der Paktstaaten gibt es noch signifikante Lücken. Im Unterrichtsmaterial wird dabei vorallem auf die Nicht-Pakt-Mitgliedsstaaten eingegangen.

Ein Beispiel dazu wäre China, dessen Machthaber sich aus Angst vor Machtverlust weigern, dem internationalen Pakt beizutreten; hintergründig spielen (nicht nur in China, auch in anderen ASEAN-Staaten) rein diktatorische Machtprinzipien eine Rolle.

Dem hingegen scheint die Situation in der fundamentalistischen, islamischen Ländern noch ernster, weil dort weder der Gedanke religiöser Selbstbestimmung, noch die Gleichheit von Man und Frau anerkannt werden.

Faktische würden die Menschenrechte nationale Kulturen nicht zerstören, gerade in der Freiheit des Einzelnen und dessen Schutz vor staatlicher Willkür soll kulturelle Vielfalt entstehen.

Die USA ist erfreulicherweise nach einer langen Zeit der Distanzierung zu einer kooperativen Haltung übergegangen. So hat die internationale Gerichtsbarkeit zumindest die Chance, in den Vollzug der Todesstrafe gegen Nichtamerikaner einzugreifen.

Dies sind Beispiele!

In der Tat jedoch braucht man nur eine Zeitung aufzuschlagen, um von Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt zu lesen. Trotz aller Entwicklung des philosophischen und juristischen Menschenrechtsgedankens war die Zahl der Menschen, die durch Eingriffe in elementare Lebensbereiche bedroht sind, nie so groß wie heute.

Es gibt kaum einen Staat auf der Welt, in dem Menschenrechte nicht verletzt werden; selbst der demokratische Staat westlicher Industrienationen bietet keinen absoluten Schutz vor Übergriffen. Die überwiegende Mehrzahl aller Menschenrechtsverletzungen ereignet sich jedoch in den Ostblockstaaten und in den Entwicklungsländern. Verschiedene Organisationen wie ,,Amnesty International" oder die ,,Internationale Gesellschaft für Menschenrechte", die sich um den Schutz des Menschen vor Willkür und Unterdrückung kümmern, bringen in ihren jährlichen Berichten umfangreiche Auflistungen von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt. Dabei tritt selten eine Verletzung eines einzelnen Rechts ein, da diese eine weitere nach sich ziehen kann.

4.1. Die Unterdrückung Andertsdenkender

Nicht in jedem Land hat der Mensch das Recht auf geistige Selbstverwirklichung, Gewissens- und Religionsfreiheit und schließlich Meinungsfreiheit. Machtheber autoritärer Staaten dulden keine Kritik (!), Oppositionen werden daher unterdrückt anstatt menschenwürdige, soziale Verhältnisse zu schaffen. Überall dort, wo es einzelne oder Gruppen dennoch wagen, sich gegen die ungerechten Herrscher aufzulehnen, kommt es immer wieder zu Exekutionen und Mordanschlägen; beispielsweise auf den phillipinischen Oppositionspolitiker Benigno Aquino, der nach seiner Rückkehr aus dem Exil auf dem Flughafen von Manila ermordet wurde.

Politische Verfolgung Beispiel: Syrien

,, Der 47 Jahre alte libanesische Rechtsanwalt wurde 1971 aus Tripoli im Libanon entführt. Seit dieser Zeit wird er ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Syrien in Haft gehalten. mahmud Baidun war aktiver Anhänger der herrschenden Baath-Partei [...] er war Mitwirkender der im Libanon hergestellten Zeitung ,,al-Raya". Nach einem Putsch inhaftierte der neue Präsident den Ehemaligen samt seiner Anhänger [...] Amnesty international glaubt, da ß er allein deshalb fortgesetzt in Haft gehalten wird, um ihn an der Ausübung seines Rechts auf frei Meinungsäu ß erung zu hindern "

Verfolgung aus religiösen Gründen Beispiel: Litauen

,, Viktoras Petkus ist einüberzeugter Katholik aus Litauen, der als Kenner der litauischen Geschichte und Poesie bekannt ist.

Als die Sowjets sich 1940 Litauen einverleibten, wurde Petkus mit 16 Jahren verhaftet und zu 8 Jahren wegen ,,antisowjetischer Tätigkeit" verurteilt. Nach seiner Freilassung 1953 vergingen 4 Jahre bis zu seiner erneuten Verurteilung zu 8 Jahren Straflager wegen ,,Antisowjetischer Agitation". Am 23. 8. 1977 wird er zum dritten Male inhaftiert (15 Jahre), weil er zusammen mit 28 Christen an die sowjetische Regierung ein Appell richtete, die Gesetzeüber die Religion zuändern."

4.2. Die Unterdrückung rassisch oder kulturell Andersartiger

Beispiel: Apartheid in Südafrika

Kern der Aparheid war die Einteilung in getrennte Lebenszonen zwischen Schwarzen und Weißen. Die ,,schwarze Rasse" wurde diskriminiert und ihr wurden praktisch keinerlei zugesprochen.

,, In Südafrika werden häufig Mitglieder von Schüler- und Studentenorganisationen verhaftet. Am 2. Mai 1985 zum Beispiel wurden im schwarzen ,,Township" Kutlwanong 25 junge Leute zwischen 14 und 25 Jahren festgenommen. Den Festnahmen war ein Schulboykott vorausgegangen, den die Schüler aus Protest gegen das Fehlen von Sporteinrichtungen und anderen Dingen ausgerufen hatten.

Bei den Inhaftierten handelte es sich ausschlie ß lich um Mitglieder von COSAS, dem Kongre ß der Südafrikanischen Studenten, der zu den wichtigsten Vertretungen schwarzer Schüler und Studenten in Südafrika zählt."

Die Menschenrechte bleiben letztlich immer auf der Strecke, wenn anhaltende Unterdrückung Gegengewalt erzeugt. Die Welt, schon lange an Schreckensmeldungen gewöhnt, nimmt meist die Ursachen von eklatanten Menschenrechtsverletzungen nur beiläufig und vorübergehend auf.

4.3. Die Verhinderung einer freien Entfaltung der Persönlichkeit

Bei Verfolgten im allgemeinen kann von einer freien Entfaltung der Persönlichkeit nicht die Rede sein; häufiger jedoch verhindern Gründe der wirtschaftlichen Ausbeute die Entwicklung des Menschen. Ihre wohl traurigste Erscheinung ist die Kinderarbeit.

Etwa 150 Millionen Kinder müssen täglich bis zu 15 Stunden in Fabriken, Handwerksbetrieben, Bordellen, Steinbrüchen, Bergwerken oder Plantagen arbeiten, um dem Familieneinkommen beizutragen.

- Da werden einmal Geschicklichkeit und Fingerfertigkeit von Kindern ausgenutzt: Jungen in Indien drehen Zigaretten, Kinder knüpfen Teppiche oder besticken Saris mit zierlichen Mustern...
- Kinder werden in Bergwerke geschickt, weil dann kleinere Stollen gebaut werden können...
- 5jährige als Tagelöhner in brasilianischen Zuckerrohrplantagen oder kolumbianischen Ziegelbrennereien...
- Kinder werden von gewissenlosen Geschäftemachern in die Prostitution gezwungen. Berüchtigt ist die thailändische Stadt Bangkok, wo schätzungsweise 200 000 Kinder arbeiten müssen, unter ihnen 30 000 Mädchen unter 15 Jahren, die in Bordellbetriebe eingesperrt werden.

Vor dem oft unvorstellbaren Leid vieler Kinder muß die pauschale Zusammenfassung der Folgen der Kinderarbeit zu dürren Worten erstarren: bleibende körperliche Schäden wie Rückgratverkrümmung, Staublunge und Blindheit, vorzeitiges Altern, sittliche Verrohung und verschiedene geistige Defizite ...

Kinder sind die schwächsten Glieder einer Gesellschaft, und sie besitzen - namentlich in der dritten Welt - keine Lobby. Daranändert auch die Tatsache nichts, da ß es in den meisten Staaten Gesetze zum Schutz vor Kinderarbeit gibt - auf dem Papier.

4.4. Der Angriff auf Leib und Leben

Folter: Mit diesem Begriff verbinden viele Menschen die Vorstellung vom ,,finsteren Mittelalter", von ,,Inquisition" und ,,Hexenverbrennung"... doch die Folter ist auch mit der Aufklärung im 18.Jh. nicht verschwunden; sie gehört trotz internationaler Ächtung in über 90 Ländern zur Praxis der staatlichen Sicherheitsbehörden. Befürworter sehen in ihr das Mittel schnell die Verbindung zwischen einem Verhafteten und anderen Verdächtigen herzustellen.

Eine andere Weise mit Systemgegnern fertig zu werden, ist aus der Sowjetunion und Rumänien bekannt; politische Gegner werden in psychiatrische Kliniken eingewiesen, um ihre ,,Wahnvorstellungen" zu ,,behandeln".

Eine schlimmere Form der Folter und Angriff auf das Leben erfolgte beispielsweise in Argentinien während der Herrschaft einer Militärjunta von 1976 bis 1982; während dieser Zeit wüteten sogenannte ,,Todesschwadronen", die die Bevölkerung terrorisierten. Während der Amtszeit solcher Regime ist es manchmal fast unmöglich für das Ausland diese Vorgänge überhaupt zu erkennen.

Seinen quantitativen Höhenpunkt findet das Morden, wenn es aus rassischen, religiösen, nationalen oder wirtschaftlichen Gründen gegen eine ethnische Minderheit im eigenen Lande oder - in letzter Perversion - gegen das Volk gerichtet ist. Von der Anzahl der Opfer und von der Perfektion der Vernichtungsmaschinerie her ist der Mord an den Juden bisher unübertroffen.

Trotz internationaler Ächtung des Völkermordes bei den Nürnberger Prozessen 1945 wurden seitdem Millionen von Menschen Opfer dieses Verbrechens.

Vor dem Hintergrund des uneingeschränkten Rechtes auf Leben wird letztlich sogar die legale Todesstrafe fragwürdig. Sie besteht noch in über 100 Ländern, und wird für Vergehen wie Ehebruch, Drogenmißbrauch, Hamstern, Unterschlagung und Sabotage angewandt.

Jede Hinrichtung ist eine nicht gutzumachende Verletzung der Menschenwürde, die durch keine noch so ,,humane Todesart" gemildert werden kann.

5. Durchsetzung der Menschenrechte

Die menschenrechtlichen Normierungen sind noch nicht abgeschlossen; stetig wird die allgemeine Erklärung abgerundet und ergänzt. Zu nennen sind in dieser Hinsicht insbesondere das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung aus dem Jahre 1965, das Anti-Folterübereinkommen aus dem Jahre 1984 wie auch das Übereinkommen über die Reche der Kinder aus dem Jahre 1989. Schließlich hat man versucht Rechte der ,,dritten Generation" wie ein Recht auf Entwicklung, ein Recht auf Frieden und ein Recht auf ein gesunde Umwelt ins Leben zu rufen.

Wahre Globalität der Menschenrechte kann nur mit Worten nicht erreicht werden; es geht daher darum der Kernaussage auch tatsächlich Geltung zu verschaffen. Der Zusammenbruch der östlichen Regime hat nicht zur Versiegung vieler Menschenrechtsverstöße geführt; man hat im Gegenteil erkennen müssen, daß er Mißbrauch von Regierungsgewalt und die Mißachtung der Menschenrechte immer wieder in Systemen der menschlichen Gemeinschaft auftauchen. Die Völker selbst müssen zum Bewahrer und Verfechter der Menschenrechte werden; wobei dies wesentlich Teil der Selbstbestimmung ist.

5.1. Verschiedene Ebenen

Es gibt drei Mechanismen, die verhindern sollen, daß in einem Land Menschenrechte verletzt werden, bzw. daß die Menschenrechte nicht durchgesetzt werden können.

Zum Ersten wären da die Vereinten Nationen, die neben ihrer Rechtsetzungsfunktion auch die Aufgaben der Rechtsdurchsetzung übernimmt. Ein Gründungsziel dieses Zusammenschlusses ist es, allen Menschen ein Leben frei von Not zu ermöglichen. Es gibt verschiedene Hilfsorganisationen der UNO - beispielsweise UNICEF, das den Lebensbereich von Kindern und Müttern in der dritten Welt sichern und nach Möglichkeit verbessern.

Es ist also auch Aufgabe der Kommission, sich mit der Beachtung der Menschenrechte in anderen Staaten auseinander zu setzen. Die Beachtung der Menschenrechte wird also nicht mehr dem Land selbst zur Sorge überlassen; wäre das auch überhaupt zu vertreten angesichts der Willkür, die dann letztlich dem Machtausübenden-Organ zukommt?

Diese Institution muß jedoch hinsichtlich dessen, daß die dem Sicherheitsrat zugehörigen Staaten bislang nicht kritisiert wurden, in Frage gestellt werden. Es handelt sich hierbei um keine freie, und damit meine ich ,,objektive" Einrichtung, da ein dem Rat beiwohnendes Land natürlich nicht Kritik an den Zuständen im eigenen Land übt.

Jedoch gibt es positiverweise eine Entwicklung zur ,,objektiven Überstaaatlichkeit", d.h.: gute politische Beziehungen zu einer ,,Supermacht" garantieren keine Ignoranz von Menschenrechtsverstößen.

Innerhalb der Weltorganisation gibt es zahlreiche Expertenausschüsse mit hoher Wirkungskraft was einzelne Delikte betrifft; umfaßt aber der Grad der Menschenrechtsverletzungen staatliche Ausmaße, ist auch dieser Expertenkreis relativ machtlos. Jedoch scheinen diese zumindest objektiveren Charakter zu haben, als ein Gremium, daß vor allem aus staatlich gebundenen Partizipanten besteht. Problematisch wird es dann, wenn die politische Auseinandersetzung mit der Menschenrechtsfrage auf die ,,Grenzbereiche der Macht" stößt, und hier spielen die ökonomischen Faktoren eine wohl noch bedeutendere Rolle als die politischen. Eine jegliche Einmischung eines anderen Landes in die sozialpolitische Lage des Einen ist also fraglich, wenn ein wirtschaftlich interessanter Partner anders behandelt wird, als ein ,,kleineres Land".

Letzteres gibt es (zum Glück!) noch regierungsunabhängige Organisationen, wie zum Beispiel amnesty international oder die Internatonale Juristenkommission. Durch ein Netz internationaler Zweigstellen haben diese Institutionen eben nicht (mehr) den Anschein dem Einfluß einer politischen Macht zu unterstehen. Zu erwähnen wären auch die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte und terre des hommes - ein Kinderhilfswerk. Das Wirken aller privaten Menschenrechtsorganisationen ist vor allem deshalb so verdienstvoll, weil sie dank eines Netzes von Informationen Menschenrechtsverletzungen aus einer Dunkelzone des Schweigens an das Licht der Weltöffentlichkeit befördern, die auf diplomatischem Wege über die Staaten niemals entschleiert würden.

Keine Regierung kann es sich leisten Mahnungen oder Forderungen einer Menschenrechtsorganisation zu ignorieren. Ziel ist es den Menschenrechten, die dem Menschen die Grundvorraussetzungen zum Menschensein garantieren sollen, global Geltung zu verschaffen.

,,Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Universalität" sind die Schlagworte der heutigen ,,Revolution"; bloß ist dies keine ,,Revolution des Systems"! Vielmehr gilt es den Menschen in seinem Denken, seiner Ethik und seinem Miteinander umzukrempeln.

[...]


1 griechische Philosophenschule in der Nachfolge Zenons (Stoiker)

2 die Menschen sind im Urzusatnde gleichermaßen frei; übertragen ihre Rechte bei Gründung eines Gemeinwesens ganz oder teilweise auf einen Herrscher.

3 lat. nach dem Anfang alter Haftbefehle: ,,du sollst den Körper haben"

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Menschenrechte für alle?
Autor
Jahr
2000
Seiten
13
Katalognummer
V99471
ISBN (eBook)
9783638979153
Dateigröße
442 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Menschenrechte
Arbeit zitieren
evli u. (Autor:in), 2000, Menschenrechte für alle?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99471

Kommentare

  • Gast am 24.4.2002

    QUELLEN ANGABE.

    Kann mir evtl einer Passende Quellen zu diesem Referat nennen ?

  • Gast am 16.4.2002

    Meine letzte Rettung!!!.

    Mann ey ich muss ne Belegarbeit machen und nun 1 Tag vor Abgabetermin find ich dass. Ich hätt ne glatte 6 bekommen .
    Vielen Vielen DANK!!!

  • Gast am 7.12.2001

    Einfach großartig!.

    Einfach großartig! Diese (sehr umfangreiche!) Hausaufgabe hat mir geholfen, meine Geschichtsnote von 5 auf 2- zu steigern!!!!!!!

    DANKE!!!!!!!!

  • Gast am 4.3.2001

    Danke..!.

    Das ist genau das was ich gesucht habe!!! Es sit sehr gut zuzammen gefasst worden!


    Danke.......!

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Titel: Menschenrechte für alle?



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