Medien und Gewalt


Seminararbeit, 2000

21 Seiten, Note: 2,5


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung
1.1 Themenanalyse und Eingrenzung
1.2 Begriffsbestimmung ,,Gewalt" und dessen Entwicklung

2 Gewalt in den Medien
2.1 Studien und Darstellungsarten von Gewalt in den Medien
2.2 Kontrollmechanismen im Bereich Medien
2.2.1 Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
2.2.2 Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)
2.2.3 Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

3 Wirkungstheorien über Gewalt in den Medien
3.1 Die Katharsistheorie
3.2 Die Imitations- bzw. Stimulationstheorie
3.3 Die sozial-kognitive Lerntheorie
3.4 Die Erregungstheorie
3.5 Die Habitualisierungstheorie

4 Die Zusammenhänge von Theorie und Realität
4.1 Das Wirkungsrisiko
4.2 Risikogruppen
4.3 Effektivität der Mediengewalt

5 Handlungsbedarf für den Staat und die Gesellschaft
5.1 Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
5.2 Schulische Erziehung zu mehr Medienkompetenz
5.3 Elterliche Erziehung zu mehr Medienkompetenz
5.4 Technische Maßnahmen zum Schutz vor Zugang zu gefährdenden Inhalten

6 Schlußbetrachtung / Ausblick

7 Anhang
7.1 Anmerkungen
7.2 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die Diskussion über den Zusammenhang von Medien und Gewalt ist so alt wie die Medien selbst. Zweifellos gab und gibt es immer ausführliche Darstellungen von Gewalt, angefangen bei Homers Odyssee 1 bis hin zu den Inhalten des Internet. Ebenso alt sind die Theorien zur Wirkung dieser dargestellten Gewalt auf den Rezipienten. So befürchtete Seneca bei Gladiatorenkämpfen ,,negative, den Charakter verderbende Einflüsse realistischer, zur Unterhaltung inszenierter Gewaltdarstellungen."2 Seit der Einführung der Massenmedien gewann die Debatte über kausale Zusammenhänge zwischen in den Medien dargestellter und real ausgeübter Gewalt an Bedeutung. Als im Februar 1993 zwei zehnjährige Jungen ein Kleinkind entführen, und es wenige Stunden später auf grauenvolle Art und Weise töten, wurde schnell eine Erklärung in der Medienberichterstattung angeboten. Die Berliner Boulevardzeitung "BZ" brachte folgende Schlagzeile: ,,Ein Horrorvideo machte die zwei Jungen zu Monstern."3 Besonders nach solchen Ereignissen äußern sich selbst ernannte Experten zu diesem Thema und es findet eine emotionale öffentliche Diskussion statt, in der rationale Argumente meistens fehlen. Der auf den ersten Blick offensichtliche Zusammenhang zwischen Medienkonsum und Gewaltbereitschaft berücksichtigt als Erklärungsversuch nicht die vielen weiteren zur Gewaltbereitschaft beitragenden Faktoren wie unter anderem das soziale Umfeld und die gesellschaftliche Integration, obwohl deren Anteil deutlich höher gewichtet werden sollte, wie ich in dieser Arbeit noch herausarbeiten werde.

1.1 Themenanalyse und Eingrenzung

Das Spektrum der Medien, in denen Gewalt dargeboten wird, reicht von Comics4, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen über Video- und Computerspiele, Compact Disc und Radio bis hin zum Kino, Video, Fernsehen und Internet. Bei der weiteren Bearbeitung wird der Schwerpunkt auf das Fernsehen gesetzt; wobei, wenn zum Zweck des zielgerichteten Vergleichs nötig, auch auf weitere Medien eingegangen wird. Kinder und Jugendliche sind am anfälligsten für die Effekte von Gewalt in den Medien, da bei ihnen die Persönlichkeitsstruktur noch nicht so stark ausgeprägt ist, deshalb muß hier auf die Verfügbarkeit des Fernsehens bei dieser Gruppe eingegangen werden. 99% der Haushalte mit Kindern waren im Jahr 1999 mit einem Fernseher ausgestattet. Etwa jedem dritten Kind oder Jugendlichen stand dabei ein eigener Fernseher zur Verfügung, wobei die Ausstattungsrate mit dem Alter des Kindes zunimmt.5 Daraus läßt sich folgern, daß es selbst kritischen Eltern schwerfällt, einen Überblick über das Fernsehverhalten ihres Kindes zu behalten.

1.2 Begriffsbestimmung ,,Gewalt" und dessen Entwicklung

Es gibt zum Thema Gewalt mehrere Definitionen und Wirkungstheorien. In der weiteren Bearbeitung wird der Begriff Gewalt in Anlehnung an den Medienwissenschaftler Werner Früh unter folgender Definition betrachtet:

Gewalt ist die Anwendung von physischem oder psychischem Zwang durch Personen, Institutionen oder die Natur, die zu einer Schädigung von Personen, Tieren, Pflanzen oder Gegenständen führt, unabhängig davon, ob diese Schädigung vom Opfer wahrgenommen wird oder nicht.6

Der Begriff der Gewalt muß zusätzlich auch unter dem Aspekt der dynamischen gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet werden. War es vor einigen Jahren noch ,,das Recht des Ehemanns, seine Frau zum Beischlaf zu zwingen" so wurde heute daraus der Straftatbestand ,,Vergewaltigung in der Ehe". Hier haben nicht zuletzt die Medien massiv auf die öffentliche Meinung eingewirkt und diese Wandlung mit initiiert. Um den Zusammenhang von Medien und Gewalt näher zu beleuchten soll sich diese Arbeit mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:

1. Wie wirkt die Darstellung von Gewalt in den Medien auf den Rezipienten ?
2. Welchen Handlungsbedarf gibt es für den Staat und die Gesellschaft ?

Aus diesem Grund wird nach den Ausführungen zur Mediengewalt7 und einer Darstellung der verschiedenen Wirkungstheorien eine Bewertung durchgeführt, in der die Theorien mit der Mediengewalt verknüpft werden. Es folgt abschließend eine Ausführung über mögliche Lösungsansätze und die Beantwortung der oben genannten Fragen.

2 Gewalt in den Medien

2.1 Studien und Darstellungsarten von Gewalt in den Medien

Zur Mediengewalt existieren über 5000 Studien8, ,,von der Quantität her gesehen überwiegen Studien zur Wirkung fiktiver Gewalt gegenüber Studien, die Auswirkungen von Berichten über reale Gewalt untersuchen."9 Es sind sowohl quantitative als auch die qualitative Studien zum Thema vorhanden, einmal wird nur die Anzahl der Leichen und Verbrechen gezählt, das andere Mal werden auch weniger offensichtliche Formen von Gewalt mitgerechnet. Die Berichterstattung über den Golfkrieg und den Kosovo-Konflikt war nach der quantitativen Methode relativ gewaltfrei, da kaum Tote und Verletzte gezeigt wurden, um die Zustimmung der Öffentlichkeit zur militärischen Vorgehensweise nicht zu verlieren. Betrachtet man diese beiden Berichterstattungen unter dem qualitativen Gesichtspunkt, so wird hier deutlich, daß es eben doch gewalthaltige Berichte waren, da als logische Konsequenz aus dem Abwurf von Bomben die Zerstörung von Mensch und Material erfolgt, auch wenn sie nicht dargestellt wurde. Problematisch an den meisten quantitativen Studien zur Mediengewalt ist die Tatsache, daß aufgrund der genutzten Gewaltdefinition in der Regel nur der gezeigte Anteil an Gewalt meßbar wird, aber nicht der vom Zuschauer empfundene/empfangene Anteil. Auch der Auftraggeber einer Studie kann durch die Vorgabe des Untersuchungsgegenstandes bereits das Ergebnis einer Arbeit beeinflussen, so daß trotz der Vielzahl verschiedener Studien nur hypothetische Aussagen getroffen werden können. Um diese Aussagen einigermaßen vergleichbar zu machen muß man die Art der gezeigten Gewalt näher betrachten; es gibt hier mehrere Einteilungen. ,,Kepplinger und Dahlem unterscheiden zwischen natürlicher und künstlicher sowie zwischen realer und fiktiver Gewalt."10 Auch die Unterscheidung in ,,rationale versus irrationale Gewalt, aktive versus reaktive Gewalt oder destruktive versus konstruktive Gewalt"11 ist möglich.

Reale Gewalt ist die Präsentation von Verhaltensweisen, die psychische oder physische Schäden beabsichtigen oder bewirken.

Fiktionale Gewalt ist die Präsentation von Verhaltensweisen, die psychische oder physische Schädigungen nur vorgeben.

Natürliche Gewalt ist die lebensechte Darstellung von Gewalt (z.B. Realfilm, Nachrichten). Künstliche Gewalt ist die artifizielle Präsentation von Gewalt (z.B. Zeichentrickfilm).12

Ein Großteil der bisher durchgeführten Studien zu den Auswirkungen von Mediengewalt hat sich bisher mit dem Typus natürlicher, fiktiver Gewalt befaßt.13

Zusätzlich gibt es noch die politische Gewalt und die strukturelle Gewalt, die hier aber nur der Vollständigkeit halber angeführt werden.

2.2 Kontrollmechanismen im Bereich Medien

In Deutschland gibt es insgesamt acht Kontrollmechanismen im Bereich der Medien, von denen für die weitere Arbeit nur die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die 1993 gegründete Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) und die seit 1997 bestehende Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) betrachtet werden sollen. Die Einschränkung beruht darauf, daß ein Vergleich der für das Fernsehen zuständigen FSF nur mit diesen beiden Mechanismen sinnvoll ist und ein Vergleich mit z.B. dem deutschen Presserat für das Ergebnis der Arbeit weniger aussagefähig wäre.

2.2.1 Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)

,,Die obersten Landesbehörden sind zuständig für die Freigabe von Filmen, Videos und anderen vergleichbaren Bildträgern zur öffentlichen Vorführung für Kinder und Jugendliche."14 Diese obersten Landesbehörden bedienen sich der FSK, die 1949 nach dem Vorbild des amerikanischen ,,Production Code" von 1930/34 gegründet wurde. Die Prüfung findet auf Antrag statt; ein nicht zur Prüfung vorgelegter Film bekommt somit automatisch die strengste Freigabe gemäß §2 der Satzung der FSK: ,,nicht freigegeben unter achtzehn Jahren."15 Bei erfolgter positiver Prüfung kann eine Kennzeichnung unter Jugendschutzgesichtspunkten entweder mit ,,freigegeben ohne Altersbeschränkung", oder ,,ab sechs Jahren, ab zwölf Jahren oder ab 16 Jahren" erfolgen.16

Die FSK-Freigabe eines Films gewährleistet den Betreibern von Kinos wesentliche Rechtssicherheit; sie verpflichten sich im Gegenzug zur Kontrolle der Einhaltung dieser Freigaben, zumal deren Mißachtung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

2.2.2 Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF)

Die privaten Fernsehanbieter in Deutschland gründeten 1993 nach dem Vorbild der FSK die FSF. Ihr Ziel ist es, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten und ,,eine soziale und/oder ethische Desorientierung durch Fernsehsendungen zu verhindern"17. Die FSF wird ebenfalls auf Antrag tätig und legt bei Bedarf gemäß dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖschG) Sendezeiten für bestimmte Filme - analog zur FSK- Freigabe - fest.

2.2.3 Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)

Auch die über 250 Multimedia-Anbieter, die sich in der FSM zusammen- geschlossen haben, verpflichten sich zur Einhaltung eines schriftlich niedergelegten Verhaltenskodex in den neuen Medien.18 Angesichts der Internationalität dieser neuen Medien ist hier die Einhaltung der deutschen Gesetze nur für deutsche Anbieter durchsetzbar. Bei ausländischen Anbietern wird eine erfolgte Eingabe an das entsprechende Kontrollorgan des betreffenden Landes zur Prüfung und Bewertung weitergeleitet, sofern ein solches existiert.19

Die oben dargestellten Kontrollmechanismen sind sich prinzipiell sehr ähnlich; das Hauptunterscheidungsmerkmal liegt hier offensichtlich in der Zugangskontrolle zu den entsprechenden Medieninhalten. Das Prinzip der FSK funktioniert aufgrund der persönlichen Kontrolle von Kassierern und Platzanweisern im Kino recht zuverlässig. Beim Fernsehen ist die Kontrolle schwieriger, da die Fernbedienung keinen Alterssensor hat und gerade am Wochenende auch die Sendezeit-beschränkung nicht immer sicher stellen kann, ob Kinder Filme sehen, die nicht für sie freigegeben sind. Auch die Möglichkeit, einen Spätfilm auf Video aufzunehmen und dann tagsüber zu sehen, birgt entsprechende Gefahren. Kaum Kontroll-möglichkeiten bestehen beim Internet, da hier rund um die Uhr die gefährdenden Inhalte abrufbar sind. Sowohl der Medienbericht der Bundesregierung als auch die Enquete- Kommission des Bundestages sind der Überzeugung, daß die bestehenden Jugendschutzmaßnahmen beibehalten und auf die neuen Medien angepaßt werden müssen. Die Enquete-Kommission schlägt außerdem die Überprüfung der Beibehaltung einer ,,Freigabe ab 16 Jahren" vor.20

3 Wirkungstheorien über Gewalt in den Medien

3.1 Die Katharsistheorie

Das Wort ,,Katharsis" stammt aus dem Griechischen und bedeutet in etwa ,,Reinigung" oder ,,Läuterung". Diese These ist auf Aristoteles zurückzuführen, der bereits damals in einem Werk über Poetik sagte ,,...daß Darstellungen in der Tragödie beim Zuschauer die Gefühle auslösen können, welche die Schauspieler auf der Bühne zeigen."21 Demnach soll bei einem Betrachter von gewalttätigen Szenen die Aggressionsneigung abnehmen, da durch das Miterleben der gezeigten Gewalt der Reiz, selbst Aggressionen zu entwickeln, vermindert werden soll. ,,Durch das dynamische Mitvollziehen von an fiktiven Modellen beobachteten Gewaltakten in der Phantasie würde die Bereitschaft des Zuschauers abnehmen, selbst aggressives Handeln zu zeigen."22 Diese These wird heute nicht mehr vertreten, würde ihr Umkehrschluß doch bedeuten, daß bei Kindern durch die Darstellung von Gewalt der Aggressionsabbau durchzuführen wäre. Selbst Seymour Feshbach distanziert sich inzwischen von dieser Theorie: ,,Die Ergebnisse zeigen mir, daß die Bedingungen, unter denen eine Katharsis auftreten kann, nicht alltäglich sind, während die aggressionsfördernden Bedingungen sehr viel häufiger vorkommen."23

3.2 Die Imitations- bzw. Stimulationstheorie

Der Konsum von Gewaltdarstellungen wirkt nach dieser These enthemmend und stimuliert die Nachahmung sowie ,,die Bereitschaft des Betrachters, selbst aggressiv und zerstörerisch zu handeln."24 Diese These wird unter anderem durch eine Untersuchung von Michael Scheungrab aus dem Jahre 1993 gestützt, der mit straffälligen und nicht-straffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen Untersuchungen durchführte. ,,Über die Hälfte der Inhaftierten gestanden, entweder ernsthaft daran gedacht zu haben, eine im Film beobachtete delinquente Technik real anzuwenden oder dies tatsächlich schon getan zu haben. Ungefähr ein Drittel hatte in Filmen beobachtete Techniken bereits real umgesetzt..."25 Es läßt sich daraus ableiten, daß bei Kindern und Jugendlichen aus den gefährdeten Risiko-gruppen ein Stimulationseffekt nachgewiesen werden kann. Jedoch ist auch hier anzumerken, daß es ,,eine unmittelbare und direkte Wirkung des Fernsehens im Sinne eines monokausal funktionierenden Reiz-Reaktions-Modells"26 nicht gibt. Es bedarf auch hier einer Betrachtung der beeinflussenden Faktoren wie soziales Umfeld und Persönlichkeitsstruktur. Um diesen Einfluß besser darstellen zu können wurde aus der reinen Stimulus-Response-These (S-R) die S-O-R-These entwickelt, wobei das eingefügte "O" dem Organismus, dem Menschen, entspricht, der mit seiner Persönlichkeitsstruktur den Stimulus filtert und erst danach wird der Response angesprochen.27

3.3 Die sozial-kognitive Lerntheorie

Diese Theorie basiert auf der Tatsache, daß Lernen durch Beobachtung stattfindet. ,,Lernen wird nicht als gradueller Prozeß verstanden, sondern erfolgt durch direktes, einsichtsvolles Erfassen von Zusammenhängen."28 Ein Verhaltensmodell wird aufgenommen und um so eher wieder angewandt, je positiver seine Belohnung war. Selbst das Ausbleiben einer Bestrafung kann hier schon als Belohnung gelten. Auch hier ist aber ein Zusammenhang zwischen Medienkonsum und sozialen Faktoren nachgewiesen, da ,,Kinder, die sich in einer Konfliktsituation eher für aggressives Verhalten entscheiden, im allgemeinen nach dem Fernsehen sofort ins Bett gehen, ohne ein Gespräch mit den Eltern über das zuvor Gesehene geführt zu haben."29

3.4 Die Erregungstheorie

Es ist unumstritten ,,daß massenmediale Inhalte - und zwar nicht nur Gewalt - emotionale Erregung bewirken können."30 Diese medizinisch meßbare Erregung31 ist nicht vom Grad der gezeigten Gewalt abhängig sondern vom Grad der emphatischen Beziehungen, die zum gezeigten Film aufgebaut werden. So kann ein gewaltfreier erotischer Film auf Grund der höheren Erregung unter bestimmten Umständen zu einer höheren Aggressionsbereitschaft führen als ein weniger emotional erregender aggressiver Film.32 Nicht jede Erregung führt automatisch zu aggressivem Handeln, es kann ebenso eine Verstärkung des prosozialen Handelns ausgelöst werden.

3.5 Die Habitualisierungstheorie

Bei dieser These wird davon ausgegangen, daß nicht eine einzelne Sendung mit gewalttätigen Darstellungen sondern erst der regelmäßige Konsum derartiger Angebote zu einer Einstellungsänderung oder gar geänderten Persönlichkeitsstruktur führt; d.h. ,,es werden kumulative, langfristige Effekte betont."33 Hier erfolgt der Nachweis, ,,daß Individuen, [..] beim ersten Sehen fiktiver Gewalt eine starke emotionale Reaktion zeigen, die aber im Verlaufe eines Gewöhnungsprozesses an Intensität abnimmt bzw. gar ganz ausbleibt."34 Daraus ergibt sich, daß durch die geistige Abstumpfung gegenüber der dargestellten Gewalt es auch zu einer Abstumpfung gegenüber realer Gewalt führen kann und somit vorhandene

Formen der Gewalt im richtigen Leben gar nicht mehr identifiziert werden. Wird aber Gewalt

nicht identifiziert, so besteht gleichzeitig die Gefahr, daß man selbst Gewalt ausübt ohne es wahrzunehmen. Die Studien zur Habitualisierungstheorie haben keinen Nachweis auf einen eventuellen Aggressionsabbau geliefert. Diese Theorie erscheint sehr zutreffend. Es bedarf zur wissenschaftlichen Bestätigung weiterführender empirischer Studien, da nachgewiesen werden muß, ,,daß mit dem Ausmaß des Konsums violenter Sendungen eine Abstumpfung gegenüber Gewalt einhergeht, Gewalt als geeignetes Konfliktlösungsinstrument angesehen wird und der Glaube herrscht, Gewalt sei unvermeidlich."35

4 Die Zusammenhänge von Theorie und Realität

Bei der im folgenden Schritt durchgeführten Zusammenführung der verschiedenen Formen der Gewalt mit den angesprochenen Wirkungstheorien, kann man bewertende Aussagen über die möglichen Gefahren der Mediengewalt treffen. Aus dieser Bewertung wird dann in einem weiteren Schritt mit der Analyse der Verfügbarkeit der entsprechenden Medien die tatsächliche Gefahr insbesondere für Kinder und Jugendliche offensichtlich.

4.1 Das Wirkungsrisiko

Es gilt als gesichert, daß die Präsentation von Gewalt in den Medien auf Kinder und Jugendliche eine Wirkung hat. Allerdings gehen alle neueren Theorien davon aus, das die dargestellte Mediengewalt ,,in der Regel eine verstärkende und nur ausnahmsweise eine auslösende Funktion haben."36 Betrachtet man die beitragenden Faktoren, besonders das soziale Umfeld der angeführten Problemgruppen, so kann dem Fernsehen als einem einzelnen Faktor nur ein Wirkungsrisiko bescheinigt werden, niemals aber die volle Schuld. So wird bei Michael Kunczik dargestellt, daß die 1961 von Schramm gewonnene Erkenntnis:

,,For some children, under some conditions, some television is harmful. For other children under the same conditions or for the same children under other conditions, it may be beneficial. For most children, under most conditions, most television is probably neither harmful nor particularly beneficial."37 immer noch gültig ist.38

4.2 Risikogruppen

Aus dieser Erkenntnis leitet sich die Existenz der oben erwähnten Risikogruppen ab, die besonders anfällig für Wirkungen von Mediengewalt sind. Somit bedarf es einer Betrachtung, wie sich diese Risikogruppen zusammensetzen. Hier stellt Franz Petermann fest, daß ,,am nachhaltigsten Jungen in der Altersgruppe von acht bis zwölf Jahren betroffen"39 sind. Betrachtet man die Tatsache, ,,daß [ bei den Studien ] überwiegend männliche Jugendliche untersucht wurden, wohingegen weibliche Jugendliche hinsichtlich möglicher Effekte von Mediengewalt vergleichsweise wenig Interesse in der Forschung gefunden haben"40, so könnte man zwar von einer Verzerrung sprechen, aber es ist ebenso nachgewiesen, daß der Effekt auf weibliche Jugendliche tatsächlich geringer ist. Gleichzeitig wird festgestellt, daß auch die familiäre Umgebung, das Bildungsniveau der Eltern und die Akzeptanz im Freundeskreis sowie die schulische Leistung beitragende Faktoren sind. Weitere Risikogruppen sind Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund düsterer Zukunftsperspektiven eine Fluchtmöglichkeit aus der sie bedrückenden Umwelt suchen. Findet diese Risikogruppe das Fernsehen als Ausweg aus der gesellschaftlichen Abgrenzung besteht hier wieder die Gefahr der Identifikation mit gewalttätigen Inhalten und deren Nachahmung. Man kann hier von einem Teufelskreis sprechen, da sich der betroffene Personenkreis durch diese vermehrte Anwendung von Gewalt dann noch weiter von der Gesellschaft distanziert. Ute Benz spricht im Zusammenhang mit Kindern und zum Teil auch bei Jugendlichen und Erwachsenen von ,,visuellem Analphabetismus".41 Kinder sehen ,,Bilder naiv und in spezifischer Weise unkritisch."42 Es fehlt ihnen die Fähigkeit, Filme auf ihre Intentionen hin zu prüfen, da sie zu sehr damit beschäftigt sind, ,,mitzukriegen, was auf der manifesten Ebene abläuft."43 Dieses ist für Rezipienten mit Seherfahrung schwer nachvollziehbar, da diese in der Regel die Fähigkeit erlernt haben, Bilder kritisch zu sehen.44 Die Diskrepanz zwischen dem Gesehenen und der eigenen Entwicklungstufe wird besonders deutlich, wenn man Kinder auffordert, über ihre Seherfahrungen zu sprechen:

,,Viele Kinder können überhaupt nicht verbal verständlich machen, was sie beim Fernsehen, bei hochkomplexen und schnell aufeinanderfolgenden Bildereindrücken, erlebt haben, so daß sie nur stammelnd und stotternd Worte, verknüpft mit vielen ,,und dann und dann" finden."45

Diese Aussage gilt für das Fernsehen allgemein ebenso wie für die Darstellung von Gewalt im Besonderen. Um so wichtiger ist es, auf weitere Einflußgrößen wie z. B. die Effektivität der Mediengewalt einzugehen.

4.3 Effektivität der Mediengewalt

,,Gewaltdarstellungen in Medien sind dann besonders wirkungsvoll, wenn sie realitätsnah ausgeführt werden und als legitim erscheinen"46, wobei als legitim die durch den positiven Protagonisten, den Polizisten oder Helden, ausgeführten gewalttätigen Aktionen angesehen werden. Das gilt besonders ,,wenn der sympathische und zur Identifikation geeignete Held mit dem Einsatz von Gewalt erfolgreich seine Interessen durchsetzt und zum Schluß des Films dafür nicht bestraft wird."47 Beispiele hierfür sind unter anderen auch die Filme der "Dirty- Harry"-Reihe, in denen der von Clint Eastwood gespielte Polizist, stets am Rande der Legalität, gewaltsame Aktionen durchführt und es beim Rezipienten zu einer hohen Identifikation mit diesen Methoden kommen kann.

Auch die Beiträge im sogenannten ,,Reality-TV" stellen aufgrund der ,,pseudo-realistischen" Darstellung von Gewalt einen Problembereich dar, da hier reale Ereignisse nachgestellt werden. Es ist hier nicht nur für Kinder und Jugendliche schwierig, die Trennung von Fiktion und Realität durchzuführen. Die ,,opulente, omnipotente Mediengewalt macht auch Erwachsene unsicher: Zum einen richtet sie die Wirklichkeit so zu, daß sie wie eine mediale aussieht [...] zum andern gaukelt sie in pseudodokumentarischen Bildern vor, das Dargestellte sei Wirklichkeit, obwohl es inszeniert ist."48,,Nachrichten sind diesem Ansatz zufolge nicht das Spiegelbild einer objektiven Realität, sondern Selektionsentscheidungen im Mediensystem."49

Aus den obigen Ausführungen kann man resümieren, daß ,,Wirkungen und Wechselbeziehungen [von Gewaltdarstellungen ] nicht eindimensional"50 sind, sondern es stets darauf ankommt, ,, was gezeigt wird, wie es gezeigt wird, wieviel gezeigt wird; wer warum wie lange in welcher Situation sieht."51

5 Handlungsbedarf für den Staat und die Gesellschaft

5.1 Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Im folgenden erläutere ich die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Kinder- und Jugendschutz in Deutschland. Im Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: ,,Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...] Eine Zensur findet nicht statt."52 Dieses Recht wird aber bereits im Absatz 2 unter Berufung auf die ,,gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend" eingeschränkt. Weiter eingeschränkt wird dieses Recht im Strafgesetzbuch (StGB) durch die §184 (gegen die Verbreitung pornographischer Schriften)53 und §131 (Gewaltdarstellung). Letzterer stellt die Herstellung, Vorführung und Verbreitung von Medien, ,,die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt..."54 unter Strafe. Des weiteren hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) ein weiteres Handlungsinstrument, indem er gemäß §1 Absatz 1 ,,verrohend wirkende und zu Gewalttätigkeit anreizende Schriften"55,und hierzu gehören auch Filme, auf eine sogenannte Indexliste setzen kann. Mit dem § 6 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖschG) schafft er die rechtlichen Voraussetzungen für das Kontrollorgan der Filmwirtschaft (FSK). Auch die Kontrollorgane FSF und FSM arbeiten auf dieser rechtlichen Grundlage. Es bestehen somit eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in Deutschland auf deren Basis eine verantwortungsvolle Arbeit möglich ist. So besteht kein staatlicher Handlungsbedarf mehr in Form von neuen Gesetzen. Sehr wohl aber besteht Handlungsbedarf in der Kontrolle der Anwendung der bestehenden Gesetze. Hier findet jedoch immer eine Gratwanderung zwischen dem staatlichen Interesse an der Einschränkung von Gewalt und Gewaltdarstellungen einerseits und der Presse- und Meinungsfreiheit auf der anderen Seite statt.

Die beste staatliche Intervention gegen Gewalt und die Wirkung von Mediengewalt wäre es, wenn die beitragenden Faktoren Armut, Arbeitslosigkeit und mangelnde Zukunftsperspektiven durch gezielte Programme zurückgedrängt würden. Dadurch könnten die für die Mediengewalt besonders anfälligen Risikogruppen reduziert werden.

5.2 Schulische Erziehung zu mehr Medienkompetenz

Der Staat und besonders die die Kultushoheit ausübenden Länder, haben Handlungsbedarf im Bereich der Schulgesetzgebung. Wie aus den obigen Ausführungen ersichtlich, ist der Einfluß der Medien auf die Entwicklung von Kindern um so geringer, je besser diese auf den unvermeidbaren Umgang mit Medien vorbereitet sind. Auch wenn die soziale Erziehung primär Aufgabe der Eltern ist, so sollte doch die Chance nicht vertan werden, an den Schulen durch entsprechende Unterrichtung allen Kindern eine Erziehung zur Medienkompetenz zukommen zu lassen. Es erscheint mir im schulischen Bereich sehr wichtig zu sein, daß durch diese Ausbildung, in der die Kinder mit ihren sozialen Bezugspersonen (Freunden, Clique) zusammen sind, die Gefahren des Gruppenzwangs besonders herausgestellt werden um gegen die Teilnahme an gewalttätigen Handlungen zu sensibilisieren.

5.3 Elterliche Erziehung zu mehr Medienkompetenz

Die Eltern sind die ersten Bezugspersonen für ein Kind. Somit haben sie auch die erste Möglichkeit sozial prägend auf das Kind einzuwirken. Es ist erwiesen, daß Kinder, deren Eltern Erziehung mittels körperlicher Gewalt durchgeführt haben, ein größeres Aggressionspotential haben und auch anfälliger für Mediengewalt sind.56 Betrachtet man die Risikogruppen, so ist auch hier der Zusammenhang zwischen elterlichem Verhalten und Medienkonsum offensichtlich. Besonders im Bereich der sozial Schwachen sind oft beide Elternteile zur Sicherstellung des Familieneinkommens berufstätig. Da diese Eltern häufig durch ihren Beruf zeitlich stark eingebunden sind, nehmen sie meist keinen Einfluß auf den Tagesablauf ihrer Kinder. Franz Petermann schlägt hier den Eltern vor, ,,durch ihre Teilnahme am Alltag ihrer Kinder eine aktive Gewaltprophylaxe [zu] betreiben; die mangelnde Informiertheit der Eltern über den Alltag ihrer Kinder fördert in der Regel sowohl generell die Gewaltbereitschaft der Kinder als auch deren unangemessenen Mediengebrauch."57 Werden sich die Eltern ihrer Verantwortung stärker bewußt, so ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung. Zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen könnte auch eine Kennzeichnungspflicht in den Programmzeitschriften es den Eltern erleichtern, für ihre Kinder geeignete Programme gezielt auszuwählen.58 Kinder und Jugendliche sollten in die Lage versetzt werden, selbst zu erkennen was schädlich für sie ist. Gleichzeitig müssen Eltern ihren Kindern klarmachen, daß materielle Dinge nicht das einzige Maß für Erfolg in der Gesellschaft sind. Anderfalls besteht die Gefahr, daß Kinder und Jugendliche die ihnen im Fernsehen als notwendig suggerierten materiellen Ansprüche mit kriminellen Mitteln zu beschaffen versuchen und eine indirekte gewaltauslösende Wirkung des Fernsehens besteht, sogar wenn gar keine Gewalt in der Sendung präsentiert wurde.

5.4 Technische Maßnahmen zum Schutz vor Zugang zu gefährdenden Inhalten

Neben allen anderen Maßnahmen erscheinen auf den ersten Blick technische Maßnahmen die Lösung für das Problem der Zugänglichkeit von gewalthaltigen Medieninhalten zu sein. So ist in den USA seit dem 1.7.1999 für alle neuen Fernsehgeräte mit einer Bildschirmdiagonalen über 33cm ein sogenannter V-Chip (V=Violence), vorgeschrieben, der ,,auf Knopfdruck bestimmte Programme ausblendet."59,,Umfragen haben ergeben, daß drei Viertel aller Eltern den Chip benutzen würden; viele wissen allerdings nicht genau, wie er und das Bewertungsschema funktionieren."60 Auch bei Befragungen von australischen Pay-TV- Abonnenten stellte sich heraus, daß die dort verfügbare Sperrkarte kaum genutzt wird. Dieses Ergebnis wiederum steht im Widerspruch zu einer vor der Verfügbarkeit der Sperrkarten durchgeführten Umfrage der Rundfunkaufsichts-behörde, bei der die Mehrheit der Befragten eine entfernbare Karte in Verbindung mit der Möglichkeit, Programme zu sperren, als wirksamen Schutz von Jugendlichen ansieht.61 Bei beiden dargestellten Varianten besteht die Problematik, daß die Eltern sich für das Sehverhalten ihrer Kinder verantwortlich fühlen und die Sicherungsmaßnahmen entsprechend programmieren müssen. Zusätzlich besteht die Gefahr, daß Eltern sich auf den V-Chip berufen, um ihre Kinder noch länger vor den Fernseher zu setzen, da jetzt keine ,,gefährlichen" Inhalte mehr gesehen werden können. Es ist zu vermuten, ,,daß Kinder sicher sehr schnell lernen werden, wie der V-Chip zu überlisten ist."62 Auch in Deutschland will die Bertelsmann Gruppe eine ,,Black-Box" auf den Markt bringen, bei der ein Hauptnutzer für alle weiteren Mitbenutzer die Zugriffsrechte festlegen kann. Allerdings birgt diese Black-Box die gleichen Gefahren wie zuvor beschrieben. Wegen des zu erwartenden Preises von dieser Pay-TV-Variante wird die am meisten gefährdete Problemgruppe der sozial Schwächeren wahrscheinlich nicht erreicht.

6 Schlußbetrachtung / Ausblick

Die Antwort auf die erste Untersuchungsfrage lautet, daß es ein Wirkungsrisiko zwischen Mediengewalt und realer Gewalt gibt, das aber nicht monokausal erklärt werden kann. Dieses Wirkungsrisiko ist abhängig von mehreren Faktoren, so daß hier keine Aussage getroffen werden kann, welche Reaktion auf das Sehen bestimmter Formen der Gewalt in einer bestimmten Person zu erwarten sind. Obwohl es schon eine große Anzahl Studien zu diesem Thema gibt werden auch in Zukunft weitere Studien notwendig sein, da sich das Medienkonsumverhalten in jeder Generation ändert. Hierbei müssen zukünftig Schwerpunkte auf die Analyse des sozialen Umfeldes der betrachteten Zielgruppe gelegt werden. Nur durch komplexere Studien wäre dann eine direkte Beantwortung der Untersuchungsfrage möglich. Zur zweiten Untersuchungsfrage ergibt sich, daß aus den oben beschriebenen unterschiedlichen Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Gewaltprävention nur durch die Kombination mehrerer Möglichkeiten im Bereich Kennzeichnung, technischer Möglichkeiten und vor allem im Bereich der Bewußtseinsbildung ein effektiver Schutz erfolgen kann. Ich kann mich hier nur den Worten von Jo Groebel anschließen, der in einer Studie für die UNESCO den 5-P-Ansatz vorgeschlagen hat: ,,Medienkompetenz kennt keine Sündenböcke, sondern ist im Gespräch und in der Zusammenarbeit zwischen Politik, Produzenten, Pädagogik, Eltern (Parents) und Prosumenten (aktiven Konsumenten) zu entwickeln."63

7 Anhang

7.1 Anmerkungen

7.2 Literaturverzeichnis

[...]


1 Siehe Kunczik, Michael: Gewalt und Medien. Köln, 1998. 19f.

2 Kunczik, Michael: a.a.O. 21.

3 Vowe, Gerhard und Mike Friedrichsen: ,,Wie gewaltig sind die Medien? Ein Plädoyer für differenzierte Antworten". In: Gewaltdarstellungen in den Medien: Theorien, Fakten und Analysen. Opladen, 1995. 8.

4 In Norwegen hatten Täter eine Tat aus einem Micky-Maus -Heft kopiert und damit 200.000 norwegische Kronen erbeutet; Siehe: Kunczik, Michael: Gewalt und Medien. Köln, 1998. 6f.

5 Siehe ARD-Rundfunkanstalten: Media Perspektiven: 12. Monat 1999. 611.

6 Ludwig, Hans Werner und Pruys, Guido Marc: »... so brauch' ich Gewalt!«:Wie Fernsehgewalt produziert und bekämpft wird. Baden-Baden. 1998. 47.

7 Unter Mediengewalt versteht der Autor in dieser Arbeit die in den Medien dargestellte Gewalt und nicht die Macht, die Medien z.B. im Staat und in der Wirtschaft haben.

8 Siehe Kunczik, Michael: a.a.O. IX.

9 Kunczik, Michael: Fernsehkonsum und violentes Verhalten. In: Österreichischer Rundfunk: Gewalt im TV. Wien 1999. Quelle aus dem Internet unter www.orf.at/orfon/goa/990311- 877/881story_txt.html abgerufen. Seite 1.

10 Vgl. Kunczik, Michael: Wirkungen von Gewaltdarstellungen. Zum aktuellen Stand der

Diskussion". In: Mike Friedrichsen und Gerhard Vowe: Gewaltdarstellungen in den Medien: Theorien, Fakten und Analysen. Opladen, 1995. 127.

11 Kunczik, Michael. a.a.O. 127.

12 Siehe Kunczik, Michael. a.a.O. 127.

13 Vgl. Kunczik, Michael. Gewalt und Medien. Köln, 1998. 14.

14 Deutscher Bundestag. 13. Wahlperiode: Medienbericht 1998, Bonn 1998. 182.

15 Ebenda.

16 Ebenda.

17 Ebenda.

18 Siehe Deutscher Bundestag. a.a.O. 183.

19 Siehe ebenda.

20 Siehe Enquete-Kommission Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft. Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft. Deutscher Bundestag (Hrsg.). Bonn 1998. 43.

21 Siehe Scholz, Rainer: Gewalt und Sexdarstellungen im Fernsehen: Systematischer Problemabriß mit Rechtsgrundlagen und Materialien. Bonn, 1993. 155

22 Kunczik, Michael: Gewalt und Medien. Köln, 1998. 67.

23 Vgl. Kunczik, Michael. Wirkungen von Gewaltdarstellungen. Zum aktuellen Stand der Diskussion". In: Mike Friedrichsen und Gerhard Vowe: Gewaltdarstellungen in den Medien: Theorien, Fakten und Analysen. Opladen, 1995. 128.

24 Siehe Scholz, Rainer. a.a.O. 155.

25 Kunczik, Michael. Gewalt und Medien. Köln, 1998. 89.

26 Vgl. Bergler, Reinhold und Ulrike Six: Psychologie des Fernsehens. Stuttgart, 1979. 168f. Das Reiz-Reaktions-Modell wird auch als Stimulus-Response-Modell bezeichnet.

27 Siehe Kunczik, Michael. a.a.O. 61.

28 Kunczik, Michael. a.a.O. 91.

29 Kunczik, Michael. a.a.O. 93.

30 Kunczik, Michael. a.a.O. 104.

31 Siehe Kunczik, Michael. a.a.O. 112.

32 Siehe Tannenbaum, P.H. in: Kunczik, Michael. Gewalt und Medien. Köln, 1998. 105.

33 Kunczik, Michael. a.a.O. 109.

34 Kunczik, Michael. a.a.O. 109f.

35 Kunczik, Michael: Fernsehkonsum und violentes Verhalten. In: Österreichischer Rundfunk: Gewalt im TV. Wien 1999. Quelle aus dem Internet unter www.orf.at/orfon/goa/990311-877/881story_txt.html abgerufen. Seite 1f.

36 Schorb, Bernd. Gewaltverständnis als Folge von Gewalterfahrung. In: Österreichischer Rundfunk: Gewalt im TV. Wien 1999. Quelle aus dem Internet unter www.orf.at/orfon/goa/990311-877/881story_txt.html abgerufen. Seite 1.

37,,Für einige Kinder, unter bestimmten Bedingungen, sind bestimmte Fernsehinhalte

schädlich. Für andere Kinder unter denselben Bedingungen oder für die gleichen Kinder unter anderen Bedingungen können sie (die Fernseh-inhalte) hilfreich sein. Für die meisten Kinder unter den häufigsten Bedingungen sind die meisten Fernsehinhalte wahrscheinlich weder schädlich noch hilfreich."

38 Kunczik, Michael. : Gewalt und Medien. Köln, 1998. 273.

39 Petermann, Franz: ,,Auswirkungen von Medien auf die Entstehung von Gewalt im Kindesund Jugendalter". In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 19/20(1997). 28

40 Kunczik, Michael: Fernsehkonsum und violentes Verhalten. In: Österreichischer Rundfunk: Gewalt im TV. Wien 1999. Quelle aus dem Internet unter www.orf.at/orfon/goa/990311-877/881story_txt.html abgerufen. Seite 1.

41 Benz, Ute: Jugend, Gewalt und Fernsehen, Der Umgang mit bedrohlichen Bildern. Berlin, 1997. 11.

42 Benz, Ute. a.a.O. 76.

43 Ebenda

44 Siehe Ebenda

45 Benz, Ute. a.a.O. 78.

46 Petermann, Franz. a.a.O. 28.

47 Gottberg, Joachim von. Kontrollmechanismen in Deutschland. In: Österreichischer Rundfunk: Gewalt im TV. Wien 1999. Quelle aus dem Internet unter www.orf.at/orfon/goa/990311-877/881story_txt.html abgerufen. Seite 4.

48 Kübler, Hans-Dieter. Mediengewalt: Sozialer Ernstfall oder medienpolitischer Spielball? In: : Mike Friedrichsen und Gerhard Vowe: Gewaltdarstellungen in den Medien: Theorien, Fakten und Analysen. Opladen, 1995. 83.

49 Kliment, Tibor: Showdown für die Medien? Zum Wechselverhältnis zwischen Protestgewalt und Medienberichterstattung. In: : Mike Friedrichsen und Gerhard Vowe: Gewaltdarstellungen in den Medien: Theorien, Fakten und Analysen. Opladen, 1995. 265.

50 Groebel, Jo und Uli Gleich. Gewaltprofil des deutschen Fernsehprogramms. Eine Analyse des Angebots privater und öffentlich-rechtlicher Sender. Opladen 1993. 32.

51 Ebenda.

52 Grundgesetz. Art.5 Abs.1.

53 Strafgesetzbuch. §184

54 Strafgesetzbuch. §131

55 Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften. §1 Abs.1.

56 Siehe Petermann, Franz. a.a.O. 28.

57 Petermann, Franz. a.a.O. 31.

58 Zum Beispiel ist es in der Fernsehzeitung TV Hören und Sehen seit langem üblich, bei Kindersendungen eine Altersfreigabe mit dazu zu schreiben und für Familien geeignete Sendungen sind ebenfalls extra gekennzeichnet.

59 O.V. Bei Knopfdruck Frieden. Süddeutsche Zeitung vom 30.06.1999. 23.

60 Ebenda.

61 Siehe Stelmach, Judith. Der Umgang mit Gewalt im TV im internationalen Vergleich. In: Österreichischer Rundfunk: Gewalt im TV. Wien 1999. Quelle aus dem Internet unter www.orf.at/orfon/goa/990311-877/881story_txt.html abgerufen. Seite 8

62 Siehe Kunczik, Michael. Gewalt und Medien. Köln, 1998. 270.

63 Groebel, Jo. Orientierung in der digitalen Umwelt. In: Österreichischer Rundfunk: Gewalt im TV. Wien 1999. Quelle aus dem Internet unter www.orf.at/orfon/goa/990311- 877/881story_txt.html abgerufen. Seite 1.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Medien und Gewalt
Note
2,5
Autor
Jahr
2000
Seiten
21
Katalognummer
V99457
ISBN (eBook)
9783638979016
Dateigröße
475 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Als Seminararbeit im Rahmen des SGL (2. Staatsexamenslehrgang) bei der FüAkBW ausgearbeitet.
Schlagworte
Medien, Gewalt
Arbeit zitieren
Robert Winker (Autor:in), 2000, Medien und Gewalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99457

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