Lach mal wieder... sollen Drogen verboten bleiben?


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

5 Seiten, Note: gut


Leseprobe


„Lach mal wieder...mit Lachgas" oder „Sollen Drogen legalisiert werden"

Als erstes stellt sich die Frage: Was überhaupt sind Drogen? Im Lexikon steht die Definition: Rauschmittel, -gifte; chemische Stoffe, die durch ihre Wirkung auf das Zentralnervensystem einen Erregungs-, Rausch- oder ähnlichen Ausnahmezustand herbeiführen, gekennzeichnet durch gehobene Stimmung, körperliches Wohlgefühl und Vergessen der Realität bzw. halluzinatorische Erscheinungen.

Wie man sich denken kann, gehören zu dieser Gruppe nicht nur bekannte Drogen, wie Cannabis-Produkte (Haschisch, Marihuana), Opiate (Opium, Heroin, Morphin) und Halluzinogene (LSD, Cocain, Crack, PCP), sondern gleichermaßen auch Lachgas, Alkohol, Nikotin und Koffein. Letztere sind weitläufig nicht als Drogen bekannt und sind deshalb auch nicht verboten; haben aber doch zum Teil die gleichen Auswirkungen. Alkohol als Volksdroge Nr.1 gehört nunmehr zum guten Ton bei festlichen Angelegenheiten, beim Ausgehen oder bei Tanzveranstaltungen, seien es Discos, Damenabende oder Skatturniere. Zählt man die Alkoholtoten der letzten Jahre und im Vergleich dazu die Toten, die durch die Einnahme sogenannter weicher Drogen wie Haschisch verstarben, so stellt sich die Frage, ob weiche Drogen nicht ungefährlicher sind als Alkohol. Die Broschüre "Alltagsdrogen und Rauschmittel", herausgegeben im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, nennt folgende psychische Störungen, die Alkohol verursachen kann: "...Schäden auf seelischem Gebiet, Nachlassen des Gedächtnisses, verminderte Leistungsfähigkeit, Depressionen, Angst...". Der Große Brockhaus nennt zusätzlich das Delirium: "mit Sinnestäuschungen, bes. opt. Halluzinationen, und mitörtl. und zeitl. Desorientiertheit."

Die entsprechende Bewertung von Cannabis, also Drogen, welche aus Hanf gewonnen werden (Bundesver-fassungsgericht): "Ferner wird beschrieben, daß der Dauerkonsum von Cannabisprodukten zu Verhaltensstörungen, Lethargie, Gleichgültigkeit, Angstgefühlen, Realitätsverlust und Depressionen führen könne und dies gerade die Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen nachhaltig zu stören vermöge."

Die Gefahren psychischer Störungen bei langem Konsum von Alkohol und Cannabisdrogen sind wohl vergleichbar.

Nicht so die Gefahren physischer Störungen. Diese sind bei Alkohol bekanntermaßen groß.

Bei Cannabis sind sie laut Bundesverfassungsgericht "eher gering" und das Gericht nennt dann auch keine Beispiele. Und dementsprechend gibt es auch keinen belegten Fall eines Menschen, der an einer Überdosis Cannabis gestorben wäre.

Ein Lübecker Gericht kam daher zu dem Schluß: "das reale Risiko von Cannabis liegt sehr weit unter dem mit Nikotin und Alkohol verbundenen Risiko". Die vom Bundesverfassungsgericht genannten psychischen Gefahren bezeichnete dieses Gericht als "sehr seltene Einzelfälle "bei langjährigem chronisch-exzessivem Konsum."

In einem Minderheitenvotum hat sich die Verfassungsrichterin Karin Grasshof für das Verbot von Cannabis-Drogen ausgesprochen, das nötig sei, um das "sozialethische Unwerturteil" zum Ausdruck zu bringen. Cannabiskonsum sei verwerflich, und dies soll der Richterin zufolge auch durch ein Strafgesetz ausgedrückt werden. Nicht so der Alkoholkonsum. Er ist zwar weit schädlicher, wird aber von der Gesellschaft akzeptiert. Die Ansicht einer Mehrheit in der Gesellschaft in Strafrecht umzumünzen ist aber nicht automatisch gerecht: Die Mehrheit bestimmt so, auf welche Weise der Einzelne sich berauschen darf, ohne auf die Gefährlichkeit der gewählten Droge zu achten. Sie schränkt also seine Freiheit ohne Berücksichtigung rationaler Argumente ein.

Wie sich am Beispiel der Prohibition in den USA von 1919 bis 1933 erkennen läßt, erbrachte das Verbot des Alkohols nur begrenzt den gewollten Erfolg, da die Kriminalität und der Schmuggel stieg, währenddessen der Konsum nur mäßig sank.

Stelle man sich vor, daß Koffein, als ein Hauptbestandteil des Kaffees, verboten werden würde, weil es eine anregende Wirkung auf den Körper hat, so wäre gewiß, daß jeder, der die Möglichkeit hätte, sich illegal Kaffee zu beschaffen, dies auch tun würde. Gleiches gilt für das Nikotin in jeder Zigarette, welches nachgewiesen als Nerven- und Körpergift gilt und zudem abhängig machen kann. Da aber diese Art von Drogen den Bewußtseins-zustand der Konsumenten nicht trügen, werden sie im allgemeinen nicht als Drogen angesehen und werden somit vom Betäubungsmittelgesetz ausgeschlossen.

Eine mögliche Legalisierung von weichen Drogen hätte weitreichende Vorteile.

In mehreren medizinischen Studien wurde erwiesen, daß Cannabis bei Aids, Krebs, Glaukom, Schmerzen, Krämpfen und Bewegungsstörungen, Asthma, Juckreiz (allergisch und Neurodermitis), Epilepsie, Migräne, Depression, Querschnittslähmung und Multiple Sklerose Erleichterung verschafft. Ein staatlich kontrollierter Markt für Cannabisprodukte wäre von Vorteil für den Konsumenten, der sich sicher sein kann, eine Droge zu konsumieren, die frei von Streckmittel (z.B. Milchzucker, Ascorbinsäure, Mehl, Talkum, Paprikapulver, Calciumcarbonat oder Heilerde) und Verschnittmittel (z.B. Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Strychnin, Chinin, Coffein, Amphetamine oder Phenazon) gewinnsüchtiger Dealer ist; für die Wissenschaft, die dann aussagekräftige Daten über Cannabiskonsum und -konsumenten gewinnen kann. Und für den Staat, der mit Hilfe dieser Daten eine systematischere Drogenprävention durchführen kann. Der Umsatz der Drogenmafia würde sich in Deutschland durch die Legalisierung von Cannabisprodukten verringern. In der Folge gäbe es weniger Dealer. Das würde vielen Menschen, gerade der Landbevölkerung, den Zugang zu anderen Drogen erschweren.

Der illegale Drogenhandel kann von keinem Finanzamt kontrolliert werden. Ein legaler Handel mit Cannabis wäre hingegen eine zusätzliche Geldquelle für den Staat. Auch wenn der Staat auf eine spezielle Besteuerung in der Art der Tabak- und der Alkoholsteuern verzichtet, würde der Handel in jedem Fall von der Umsatzsteuer erfaßt. Noch müßten Polizisten, Staatsanwälte und Richter sich mit Cannabis beschäftigen. Dabei gibt es ja wirklich Wichtigeres zu tun: Es gilt, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen und die innere Sicherheit zu gewährleisten. Diese Ziele würden durch eine Legalisierung von Cannabis unterstützt, da zusätzliche Kräfte der Strafver-folgungsbehörden dafür bereitgestellt werden könnten. Außerdem sollte man nicht vergessen, daß durch die staatliche Herstellung von weichen Drogen ein großes Potential an Arbeitsplätzen bereit stehen würde, was dem Staat wiederum doppelt nutzen würde. Zum einen gäbe es weniger Bürger, die arbeitslos wären, somit die Bilanzquote in die Höhe treiben, evtl. ihren Frust mit der schon erwähnten Droge Alkohol ertränken und damit zu Problemfällen werden könnten und zum anderen würden mehrstellige Summen an Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) eingespart werden; im Gegenteil - der Staat hätte mehr Lohn- und Gehaltssteuer-einnahmen zu verzeichnen. Außerdem könnte man, so paradox es auch klingen mag, mit den Gewinnen aus dem legalisierten Verkauf von Drogen beispielsweise Zentren für Suchtopfer unterhalten. Suchtopfer in dem Sinne von Menschen, die der Abhängigkeit von harten Drogen nicht mehr entfliehen können.

Vollkommen anders verhält es sich selbstverständlich mit den „harten Drogen" wie LSD, Heroin oder Cocain. Diesen Rauschmitteln wurde zweifellos ihre schädigende Wirkung nachgewiesen. Die schon nach kurzem Konsum bestehende Abhängigkeit bringt nicht nur gesundheitliche Verschlechterung, sie wirkt gleichermaßen auch auf das soziale Umfeld.

Allgemein bekannt sind Junkies in den Parks der Städte wie Frankfurt oder Berlin.

Meldungen über Prostitution in Verbindung mit Drogen sind keine Seltenheit in den Nachrichten. Die Beschaffung illegaler Drogen ist zudem gefährlich und teuer, so daß die Verknüpfung mit Kriminalität von vornherein gegeben ist und auch bekämpft werden muß. Die Einnahme von Designerdrogen wie Speed, Angeldust(PCP) und XTC zum Beispiel gibt dem Konsumenten für kurze Zeit ein Gefühl der Macht, des Über-Mensch-Seins. Er fühlt sich unbesiegbar, kräftig und munter. Gerade letzteres hält bis zu 30-40 Stunden an. Jedoch fällt der Konsument beim Nachlassen der Wirkung in eine absolute Lethargie. Er wird müde, weil sein Körper diesen Streß nicht aushält, der ihm von seinem Gehirn durch die Droge befohlen wurde. Im schlimmsten Fall bricht sein Kreislauf zusammen oder es kommt zum Tod. Dieses reine Gift muß verboten bleiben.

Die Legalisierung leichter Drogen ist jedoch jetzt schon in den Programmen einiger deutschen Parteien, auch wenn die Verwirklichung, wie alles andere, wohl noch Jahre dauern dürfte. In Diskussionen über die Legalisierung war zu hören, daß Cannabiskonsum im Gegensatz zum Alkoholkonsum in Europa keine Tradition habe. Abgesehen davon, daß Tradition kein Unrecht rechtfertigen kann: Es ist nicht einmal wahr. Hanf war den Germanen schon vor mindestens 2500 Jahren bekannt (laut Brockhaus) und wurde noch bis in die Mitte dieses Jahrhunderts (im Süddeutschen Raum unter dem Namen "Knaster") konsumiert. Eine wichtige Frage bei der Legalisierung ist, wie der legale Handel geregelt werden soll. Dabei ist unter anderem zu beachten, wie man Jugendliche möglichst effektiv vom Cannabiskonsum ausschließen kann, da laut Verfassungsgericht vor allem diesen psychische Schädigungen drohen. Es muß auch darauf geachtet werden, daß keine zusätzlichen Anbieter von harten Drogen geschaffen werden. Der freie Verkauf von Cannabis sogar in Supermärkten wäre die konsequente Gleichstellung zum Alkohol. Er birgt jedoch die große Gefahr, daß der Zugang auch Jugendlichen leicht möglich wäre. Eine Kontrolle aller Verkaufsstellen wäre ausgeschlossen.

In den Niederlanden wird der Cannabiserwerb in sogenannten "Coffee Shops" geduldet. Bei einer überschaubaren Zahl solcher Cafés könnte in unregelmäßigen Abständen kontrolliert werden, ob illegale Drogen abgeben werden oder Jugendlichen der Cannabiserwerb oder - konsum ermöglicht wird. Eine weitere Möglichkeit bieten die Apotheken. Apotheken sind den Umgang mit Betäubungsmitteln gewohnt. Es ergäbe sich durch den Handel mit Cannabisprodukten keine zusätzliche Gefahr des Handels mit illegalen Stoffen. Die ausschließliche Abgabe an Erwachsene sollte durch Apotheker kontrollierbar sein.

Eine Abgabe nur auf Rezept ist aber abzulehnen. Sie wäre eine Diskriminierung der Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Alkoholkonsumenten, die ihr Rauschmittel fast überall bekommen. Die Abgabe von Cannabisprodukten durch Apotheken scheint geeignet, Mißbrauch zu verhindern. Außerdem bewirkt der Verkauf in Apotheken eine größere Hemmschwelle als der in gemütlichen Cafés.

Allerdings muß vermarktungsorientierte Werbung für Cannabisprodukte verboten sein, wie es auch für Alkohol und Nikotin gelten sollte. Sachliche Aufklärung muß hingegen gestattet werden. Die heutige Drogenaufklärung unterscheidet leider nur selten realistisch genug zwischen harten und weichen Drogen. Sie beschreibt oft nur negative Rauschzustände wie Ängste. Teilweise wird noch das Märchen erzählt, daß einem Drogen untergeschmuggelt werden, um einen süchtig zu machen. Das sind gewiß gutgemeinte Versuche, junge Menschen von Drogen fernzuhalten. Aber nur realistische Aufklärung kann potentielle Konsumenten von harten Drogen abschrecken.

Wenn sich die differenzierende Bewertung von Drogen in Strafrecht und Aufklärung durchgesetzt hat, ist der Kampf gegen harte Drogen leichter zu führen. Man kann jungen Menschen dann erklären, Alkohol und Cannabis bergen diese und jene Gefahren, dürfen aber von Erwachsenen konsumiert werden, Heroin und Crack sind aber deutlich gefährlicher und daher verboten Als Fazit denke ich, daß der Verkauf und Konsum kleinerer Mengen weicher Drogen wie Hanfprodukte legalisiert werden sollte. Mit diesem Schritt unterbindet man einen kriminellen Markt, es entstehen Arbeitsplätze und das Finanzamt, sprich: der Staat, erhält Steuern aus Verkauf und Löhnen.

Mit einem totalen Verbot aller Drogen bleibt auch die Kleinkriminalität in diesem Bereich; und Konsumenten leichter Drogen werden auch weiterhin zu gefährlicheren Dingen greifen als Hanf: Leim schnüffeln, selbstge-erntete Pilze (z.Bsp. den Fliegenpilz) auskochen, , Butangas einatmen, „Ketanest" aus der Tierarztpraxis entwenden und in getrocknetem Zustand inhalieren, oder aus Omas Siphon die Lachgaspatrone entfernen, um damit einen Rausch zu bekommen. Wie bei allen verbotenen Dingen gilt die Faustregel, daß man sie niemals unterbinden, sondern nur verbieten kann. Warum also sollte Vater Staat nicht auch seinen Nutzen daraus ziehen?

Ende der Leseprobe aus 5 Seiten

Details

Titel
Lach mal wieder... sollen Drogen verboten bleiben?
Note
gut
Autor
Jahr
2000
Seiten
5
Katalognummer
V99397
ISBN (eBook)
9783638978415
Dateigröße
395 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Schlagworte
Lach, Drogen
Arbeit zitieren
Andreas Dach (Autor:in), 2000, Lach mal wieder... sollen Drogen verboten bleiben?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99397

Kommentare

  • Gast am 13.3.2002

    Drogen.

    ganz nett

Blick ins Buch
Titel: Lach mal wieder... sollen Drogen verboten bleiben?



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