Direkte Demokratie


Hausarbeit, 2000

14 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


1. Einleitung

Seit Anfang der 80er Jahre und insbesondere mit der Wiedervereinigung ist die Debatte um die Aufname direkt-demokratischer Elemente in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgekommen.

Mit Ausnahme des Art. 29 haben sich die Verfassungsväter eher bescheiden gegenüber plebiszitären Elementen verhalten. Gründe für diese Zurückhaltung werden in der Politikwissenschaft unterschiedlich diskutiert. Zum einen werden direkt-demokratische Elemente für das Scheitern der Weimarer Republik mit verantwortlich gemacht, zum anderen wird das ,,Weimar-Syndrom" mit den Zeitumständen der Jahre 1948/49 begründet. Ein Streitpunkt der Verfassungsdebatte der neueren Zeit war, ob nach Art. 149 des GG der endgültige Text des GG nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat einem Volksentscheid unterzogen werden sollte. Beziehungsweise ob der Verfassungstext selbst Volksbegehren und Volksentscheid als Formen direkt-demokratische Mitsprache enthalten sollte. Die Diskussion um die Aufnahme direkt-demokratischer Elemente bzw. die Diskussion um die Öffnung des GG für diese Elemente besteht schon seit Jahren. Doch werden die Stimmen derjenigen immer lauter, die die Aufnahme plebiszitärer Elemente in das repräsentative System als Ergänzung und Korrektiv der repräsentativen, parlamentarischen Demokratie sehen und als ein Stück ,,westlich-demokratischer Normalität".

Zusätzlich zu den Landesverfassungen, die schon früh direkt-demokratische Elemente enthielten, haben sich in den letzten Jahren, insbesondere die neuen Landesverfassungen, immer mehr für direkt-demokratische Elemente geöffnet. Im Mittelpunkt der Diskussion steht heute noch die Frage, ob man diese Elemente in die Verfassung mitaufnehmen sollte; dies wäre allerdings mit einer Änderung des GG verbunden. In der deutschen Diskussion wird zumeist auf der Ebene von Volksinitiative und Volksentscheid diskutiert. Bei näherer Betrachtung von Befürwortern wie K.H. Niclauß zeigen sich allerdings noch alternative Wege zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung, die nicht unbedingt mit einer Änderung des G.G. verbunden sind und die Repräsentativsysteme ergänzen können, ohne die Funktionstüchtigkeit des Repräsentativsystems zu gefährden. Ich werde versuchen zu erörtern, ob das Repräsentativsystem einer Öffnung bedarf , ob es durch direkte Demokratie ersetzt werden kann und sollte und letztendlich wie dies auf Grundlage der Ausführungen von K.H. Niclauß praktisch umsetzbar wäre.

2. Defizite der repräsentativen Demokratie

Im Mittelpunkt der repräsentativen Demokratie steht das System der parteipolitisch geprägten, repräsentativen Form der Interessenvermittlung, welche für die Herstellung allgemein verbindlicher, politischer Entscheidungen in Demokratien besonders relevant ist. Befürworter mehr direkt-demokratischer Elemente sehen in diesem System der Interessenvermittlung einen Kernpunkt der Kritik, da dieses System gegen partizipatorische und außerparlamentarische Interessenfindung weitgehend abgeschottet sei. Das repräsentative System habe sich zu einem Parteiabsolutismus verfestigt, das den gewachsenen Mitsprachebedürfnissen und ausgefächerten Kompetenzen einer pluralen Gesellschaft nicht mehr gerecht werde. Die im G.G. vorgesehene Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes habe sich in ein faktisches Politikmonopol verkehrt, während sich die Willensbildung des Volkssouveräns darauf beschränke, bei Wahlen (im Wortsinne) seine Stimme abzugeben.1 Dieser Sachverhalt wird begleitet von sozialstrukturellen Veränderungen wie Prozessen des Wertewandels, Anstieg des Bildungsniveaus, Auflösung vieler herkömmlicher Bindungen ( Partei, Gewerkschaft, Verein) die die Individualisierung der Gesellschaft zur Folge hat. Diese nachlassende Integrationskraft des Repräsentativprinzips bzw. diese Legitimationsprobleme der repräsentativen Demokratie belegt Ch. Welzel2 durch empirische Daten aus verschiedenen Umfragen. Laut Politikbarometer-Daten ist der Anteil der Westdeutschen , die mit der Demokratie "ziemlich" oder ,,sehr" zufrieden sind, von 76% im Jahre 1977 kontinuierlich auf 52% im Jahre 1996 gesunken. Besonders gravierend ist allerdings das seit den 80er Jahren kontinuierlich abnehmende Vertrauen in Institutionen der politischen Repräsentation. So ist nach den von Walz (1996) präsentierten Daten der Anteil der ,,Vertrauenden" zwischen 1984 und 1994 von 56% auf 23% gefallen. Ähnlich sieht es mit der ,,direkten Beteiligung der Bürger an einzelnen politischen Entscheidungen" aus: Für 63% hat direkte Bürgerbeteiligung viel mit Demokratie zu tun, aber nur 24% sind der Meinung , daß dieses Prinzip ,,stark" oder ,,sehr stark" realisiert sei. (Daten einer Forsa -Umfrage vom Mai 1997 zitiert nach Klingemann 1997). Hieran läßt sich der gesteigerte Willen der Bürger an politischer Mitbestimmung erkennen. Doch wie lassen sich diese Repräsentationsprobleme lösen ? Gerade angesichts der Flut neuer Probleme, zu der die Aufgaben der Vereinigung noch hinzutreten, käme es aber darauf an, die Beteiligungsmöglichkeiten der gesellschaftlichen Kräfte zu erweitern und so die Lern- und Konsensfähigkeit des politischen Systems zu steigern. (T.Evers) Auch W. Luthardt teilt die Auffassung um die Erweiterung der Partizipationschancen der Bürger: ,,Zielvorstellung ist es daß durch ein qualitatives ,,Mehr" an Partizipation , Transparenz und Responsivität, wieder stärker die Belange der Bürger und Bürgerinnen ins Auge gefaßt werden."3 Demokratie ist kein starres Gebilde, sie ist dynamisch. Betrachtet man die sich immer schneller weiterentwickelnde und sich immer komplexer gestaltende Gesellschaft, so kommt man unweigerlich zu dem Schluß, daß sich auch die Demokratie weiterentwickeln muß. Mit einer Öffnung oder einem ,,Mehr" an direkten Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger wäre ein weiterer Schritt in diese Richtung getan.

2.1. Vereinbarkeit direkt-demokratischer Elemente mit dem repräsentativen System

Schon lange streiten sich Gegner und Befürworter für mehr Demokratie um die Vereinbarkeit. bzw. die Unvereinbarkeit der beiden Prinzipien. Nach Leonardy sind die repräsentative und die plebiszitäre Demokratie ,,zwei dem Grunde nach verschiedene Staatsformen, die in einem Verhältnis des Gegensatzes zueinander stünden, der auf keinen Fall verwischt werden dürfe."4 Die von vielen Vertretern geteilte Auffassung , (SPD, FDP und vor allem der GRÜNEN) eine Ergänzung des repräsentativen Systems durch plebiszitäre Elemente sei demokratieförderlich, teilt Leonardy nicht. Für ihn bedeutet eine solche ,,Vermischung" sogar tendenziell die Aufhebung der parlamentarischen Demokratie. Dieser ,,fundamentalistischen Demokratieposition" steht allerdings eine ganz andere politische Wirklichkeit gegenüber: Fast alle westeuropäischen Staaten haben ein sog. Mischsystem. Auch die Bundesrepublik ist aufgrund der Gestaltung der Landes- und Kommunalverfassungen, die inzwischen alle direkt- demokratische Elemente enthalten, ein solches Mischsystem. Die dabei praktizierten Formen der direkten Demokratie haben nirgends, selbst in der Schweiz nicht, dem Repräsentationsprinzip seinen Vorrang streitig gemacht. (T. Evers) Diese Gemengelagen der politischen Wirklichkeit lassen sich durch ein fundamentalistisches Denken in Grundtypen nicht angemessen erfassen. (O. Jung)

Luthardt spricht in diesem Zusammenhang von verschiedenen Struktur- und Funktionsvorraussetzungen der beiden Prinzipien. Das repräsentative Politikmuster fungiere als ein jede komplexe Demokratie strukturprägendes Basisprinzip , während es sich bei Institutionen direkter Demokratie um ein strukturgestaltendes Funktionselement handele.

Gerade moderne, komplexe Demokratien seien durch ein hohes Grad an Arbeitsteilung und durch ein höchst differenziertes und vorraussetzungsvolles, institutionelles Arrangement der institutionellen Formen und Voraussetzungen geprägt. (Luthardt)

Formen direkter Demokratie werden in der Bundesrepublik, ebenso wie in der internationalen Diskussion als Ergänzung repräsentativer Politik- und Entscheidungsmuster gesehen. Allerdings können Formen direkter Demokratie, Wahlen weder ersetzen noch ihre Funktion als Entscheidungsinstrument übernehmen.

3. Wege zur Einbindung direkt-demokratischer Elemente

Die deutsche Diskussion über mehr direkte Demokratie beschäftigt sich hauptsächlich mit den sog. ,,Königswegen" Volksinitiative, Volksbegehren und Referendum . Daß es aber noch mehrere Wege der unmittelbaren Bürgerbeteiligung Sachentscheid, Wahlrecht und Ausweitung der innerparteilichen Demokratie gibt, wird oft übersehen. Einer der Vordenker dieser ,,Alternativwege" ist Karlheinz Niclauß er teilt jene in ,,Fünf Wege zur bürgernahen Demokratie ,,.5

3.1 Volksbegehren / Volksentscheid

Der sogenannte ,,Königsweg" des Volksbegehrens und der Volksinitiative ebenso die jeweiligen Vor- und Nachteile, zumeist Mittelpunkt der Diskussion über mehr direkte Demokratie.

Während die unmittelbare Beteiligung der Bürger auf Länder- und Kommunalebene in den letzten Jahren erweitert wurde, blieb das GG unverändert. Die Diskussion konzentriert sich nun auf die Frage, ob der unmittelbare politische Sachentscheid auch auf Bundesebene eingeführt werden sollte hierzu müßte man Volksbegehren und Volksentscheid als Gesetzgebungsinstrumente in das GG aufnehmen. K. Niclauß (1999; S. 162) wählt eine sinnvolle Unterscheidung der Sachentscheide:

1. ,,Sachentscheid von unten", z. B. Abstimmungen, die durch eine Unterschriftensammlung ausgelöst werden, um neue Gesetze zu schaffen oder abzulehnen. Oder aber Verfassungsänderungen durch eine Initiative oder ein Referendum vorzunehmen. (wie in der Schweiz)
2. ,,Obligatorische Volksabstimmung" , z. B. bei Verfassungsänderung in Hessen und Bayern vorgeschrieben, als Beispiel können hier wiederum die Schweiz und die USA genannt werden.
3. ,,Sachentscheid von oben", d.h. Volksentscheide die durch Verfassungsorgane anberaumt werden.

Die Erfahrungen, die bis zum heutigen Zeitpunkt auf Landes- und Kommunalebene mit den Institutionen Volksbegehren und Volksinitiative gemacht wurden sind zum Großteil als positive Erfahrungen zu sehen. Allerdings lassen sie sich nicht ohne weiteres auf die Bundesebene übertragen. Einmal, da die Länder nicht so weit gefächerte Gesetz- gebungskompetenzen im institutionellen Rahmen haben und zum anderen existieren Sachgebiete, über die die Länder bis heute nicht abstimmen, so z. B. über die Außenpolitik. Entsprechend haben sie auch wenig Erfahrung auf diesen Gebieten. Des weiteren können die Instrumente Volksbegehren und Volksinitiative auch als Werkzeuge für Minderheiten im Parlament ,,mißbraucht" werden. So läßt sich z. B. mit der Initiative bei einer Niederlage im Parlament, direkt ans Volk appellieren um so zu einer Abstimmung aufzurufen.

So sind direkt-demokratische Instrumente eine zusätzliche Waffe in der ,,Gesetzgebungsstrategie" von Amtsinhabern.6 Erfahrungen mit dem ,,Mißbrauch" solcher Instrumente wurden z. B. Ende der 70er Jahre in Kalifornien gemacht, dort versuchten republikanische Minderheiten Gesetze, die von der Parlamentsmehrheit beschlossen wurden , zu kippen. Ebenso ist der Einsatz direkt-demokratischer Instrumente durch Parteien und Interessenverbände kritisch zu hinterfragen. Parteien können direkt-demokratische Instrumente benutzen, wie z. B. das Referendum: ,,_...die Volksmassen leicht und schnell in Marsch zu setzten ohne , daß es hierzu eines großen Parteiapparates oder einer straff gegliederten Anhängerschaft bedarf." (vgl.Möckli, S. 232) Ebenso werden Interessenverbände oft als die eigentlichen Profiteure der direkten Demokratie gesehen , da sie über die nötigen finanziellen wie auch organisatorische Mittel verfügen, sie brauchen keine politische Verantwortung zu tragen, noch müssen sie sich dem Wähler ,,stellen". Prinzipiell brauchen sie nur das Eigeninteresse vertreten. Plebiszitäre Elemente verschaffen also denjenigen einen unübersehbaren Vorsprung im Prozeß der politischen Willensbildung, die in der Lage sind, die dafür erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen und den notwendigen finanziellen Aufwand zu treiben.7 Auch die Kirche hat einen nicht zu geringen Einfluß in Abstimmungskämpfen, wie Erfahrungen in Italien und Irland zeigen, insbesondere in Bezug auf ethische und moralische Fragen. Auch der Einfluß der Medien darf nicht unterschätzt werden Sie sind einerseits ein notwendiges Instrument der politischen Kommunikation , können andererseits als Meinungsmacher mißbraucht werden. In den USA ist das Fernsehen eines der wichtigsten Informationsmedien. Durch dieses werden die Bürger erreicht und können entsprechend beeinflußt werden. So versuchen Politiker mittels dieses Mediums die Stimmbürger bei Abstimmungskampagnen direkt zu beeinflussen. Betrachtet man die unterschiedlichen Sozialschichten in den USA, so ist das Fernsehen für die Unterschicht oft das einzige Informationsmedium. Eine breitgefächerte Meinungsbildung ist somit ausgeschlossen.

3.2 Direktwahl des Bundespräsidenten

In der neueren Auseinandersetzung über die Einflußbegrenzung der Parteien kam der Gedanke über eine Volkswahl des Bundespräsidenten wieder in der politischen Diskussion auf. So sah Karl Jaspers, ,,den unmittelbar gewählten Präsidenten ebenfalls als mögliches Gegengewicht zum Parteiensystem"8. Betrachtet man die Möglichkeit, den Bundespräsidenten vom Volk wählen zu lassen, so muß man sich auch den systemtheoretischen Konsequenzen bewußt sein. In der Regel stände man dem Bundespräsidenten auch erweiterte Kompetenzen zu. Die Folge wäre eine Änderung des politischen Systems. Außerdem würden grundsätzliche Bedenken aufkommen. Angesprochen sei hier nur das sog. ,,Weimar-Syndrom" bzw. ,,Hindenburg-Syndrom". Die starke Stellung des , Präsidenten wird u. a. für deren Scheitern verantwortlich gemacht.

3.3 Ministerpräsidenten

H. H. von Arnim hat die Direktwahl der Ministerpräsidenten in den Bundesländern zur Diskussion gestellt. Er betrachtete diesen Aspekt als durchaus praktikabel, zumal er auf die Schweiz verwies, in der alle Mitglieder der Kantonsregierungen unmittelbar gewählt werden.9 Bezogen auf die Bundesrepublik, läßt sich feststellen, daß Direktwahlen auf Kommunalebene durchaus zunehmen. Zu den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, in denen Bürgermeister und Landräte schon länger direkt gewählt werden, traten in den letzten Jahren die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen hinzu. Ebenso ist die unmittelbare Wahl von Bürgermeister und Landräten eines der vielen direkt- demokratischen Elemente, die in die Verfassungen der neuen Bundesländer mitaufgenommen wurden. Betrachtet man die Resultate, kann man sie als durchaus positiv werten. Der ,,kommunale Präsident" (Niclauß, 1999) bildet häufig ein Gegengewicht zu kommunalen Parteistrukturen.

3.4 Parlamentsauflösung

Ein weiteres Element der unmittelbaren Beteiligung ist die Parlamentsauflösung durch Volksentscheid. Dieses Element ist in einigen Landesverfassungen schon integriert. Überträgt man die Praxis der Länder auf die Bundesebene, könnte nach einer genauen Überprüfung, dieses Element das teilweise umstrittenen Verfahren des Art. 68 GG ersetzen. Befürworter beziehen sich hier auf die Erfahrungen mit der Auflösung des Bundestages unter den Kanzlern Brandt und Kohl. Wenn man z.B. die Selbstauflösung des Bundestages mit der Mehrheit seiner Mitglieder zuläßt , hat man im Grunde eine Auflösung der Regierungsmehrheit. Wenn man eine Zweidrittelmehrheit vorschreibt, so setzt dies voraus, daß Zweidrittel der Abgeordneten vom eigenen Erfolg bei der Neuwahl überzeugt sind. Diese Situation tritt aber vergleichsweise selten ein. (Niclauß 1999)

3.5 Wahlrecht

Ein durchaus bedeutender Schritt in Richtung ,,mehr Demokratie" wäre eine Änderung des Wahlrechts. Ausgehend von den Nachbarländern Schweiz und Luxemburg lassen sich, besonders bezogen auf das Prinzip der ,,starren" Listen, eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten erkennen. So hat die Bundesrepublik, im Unterschied zur Schweiz und Luxemburg, ein modifiziertes Verhältniswahlrecht mit dem Prinzip der ,,starren" Listen. Das heißt die bei Bundes- und Landtagswahlen angebotenen Parteilisten, können vom Wähler nicht verändert werden. Zum Beispiel hat er weder die Möglichkeit Kandidaten von der Liste zu streichen, noch deren Reihenfolge zu verändern. H. H. von Arnim spricht dem Wahlsystem die Eigenschaft der vom GG geforderten unmittelbaren Wahl ab. Der Wähler habe in Wirklichkeit nur noch ein mittelbares Wahlrecht, denn über die Nominierung der Kandidaten und ihre Reihenfolge auf den Listen entschieden Parteifunktionäre als vorgeschaltete Wahlmänner. (v. Arnim, zitiert in K. Niclauß 1997)

Auch Ch. Welzel (unter Einbezug von Katz/ Mair) sieht in dem starren Listenwahlprinzip (sogar) ,,eine Abkopplungstendenz des bundesdeutschen Verhandlungssystems, _...das den Parteien einen hohen Anreiz zur proporzpolitischen Kartellbildung vermittle. Die Stimmbürgerschaft stehe einem Angebotskartell gegenüber, das die möglichen ,,Sanktion durch Abwahl" unterlaufe10

Im internationalenVergleich erweist sich das bundesdeutsche Wahlsystem jedoch als wenig zeitgemäß. So kann man z. B. den schweizerischen Nationalrat anführen, der nach Kantonslisten gewählt wird, in welchen der Bürger (Wähler) die Möglichkeit hat, Kandidaten zu streichen, Kandidaten zu ersetzen (,,panschieren") oder Stimmen auf einen Kandidaten zu kummulieren. Außerdem steht dem Wähler ein leerer amtlicher Wahlzettel zur Verfügung auf welchem der Wähler die Möglichkeit hat, nach seinen eigenen Vorstellungen eine Kandidatenliste aufzustellen ohne auf die Parteizugehörigkeit Rücksicht nehmen zu müssen. Prinzipiell könnte eine Einführung solcher ,,offenen" Listen nur positive Auswirkungen auf das deutsche Wahlsystem haben.

3.6 Politische Eliten

Ein Kandidat arbeitet sich nicht mehr innerparteilich ,,nach oben" und wird aufgrund seiner Arbeit innerhalb der Partei auf den entsprechenden Listenplatz gesetzt, sondern der Kandidat müßte sich früh genug gegenüber dem Bürger seines Bundeslandes, also dem potentiellen Wähler , direkt profilieren. Die Wahl des Bürgers wäre also z. B. durch ,,Stimmenkummulation" stärker personalisiert als im jetzigen Wahlrecht. Selbst Gegner der Einführung plebiszitärer, direkt-demokratischer Elemente, wie H. H. Klein, sehen in der ,,Eliten-Rekrutierung" ein Problem. Nämlich die Gefahr, daß sich die Parteien zu einer ,,nach außen abgeschlossenen, sich nur aus sich selbst erneuernden Klasse politischer Berufsfunktionäre entwickeln. Dies könne zu Betriebsblindheit führen _ ,,es bedarf die politische Führung der regelmäßigen Auffrischung durch den in anderen Berufen erfahrenen Seiteneinsteiger."11 Gerade die gängige ,,Rekrutierungs-Hierarchie" , macht es Seiteneinsteigern, besonders schwer in die Politik ,,einzusteigen", und so bleiben sie auch eher in der Minderheit. Niclauß (1999) nennt empirische Daten welche belegen, daß der Wähler von dem Instrument der ,,offenen" Listen durchaus Gebrauch macht. Bei den schweizerischen Nationalratswahlen im Oktober 1995 veränderten 71% der Wähler ihre Liste; in Luxemburg 1995 nahmen immerhin 40% das Instrument der ,,offenen" Listen wahr. Diese Zahlen sprechen durchaus für den Willen des Bürgers bei Wahlen unmittelbar Einfluß haben zu wollen. Das Kommunalwahlrecht gibt inzwischen in vielen Bundesländern dem Bürger die Möglichkeit, Stimmen zu kumulieren, Kandidaten aus mehreren Parteilisten zu wählen (,,panschieren") oder auch einzelne Kandidaten zu streichen. In der nächst höheren Ebene, also z. B. bei Landtagswahlen, verfügt der Wähler nicht mehr über diese Möglichkeiten .

3.7 Internationaler Vergleich

Durch die Auflösung ,,starrer" Listen auf Bundes- und Länderebene würde das deutsche Verhältniswahlrecht einen direkt-demokratischen Charakter erhalten. Vorbilder könnten hier die Schweiz, Luxemburg sowie auch Österreich sein, da in diesen Ländern die Variationsmöglichkeiten durch den Wähler am meisten entwickelt sind. Im internationalen Vergleich läßt sich feststellen, daß z. B. Frankreich und die USA ebenso Variationsmöglichkeiten in ihr Wahlrecht eingebaut haben. So ist z. B. das französische Mehrheitswahlrecht zu nennen, in dem der Wähler durch den ersten Wahlgang deutlich machen kann welches ,,Lager" beim zweiten Durchgang die meisten Chancen hat. Oder die USA mit ihrer Praxis der Vorwahlen (Primaries).

4. Innerparteiliche Demokratie

Eine weitere Möglichkeit der unmittelbaren Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen besteht in dem Instrument des innerparteilichen Mitgliederentscheids über einzelne Sachfragen oder z. B. in Aktionsprogrammen etc. (sog. ,,innerparteiliche Sachentscheide") Der Ausgleich zwischen den plebiszitären und repräsentativen Elementen sei in erster Linie ein Problem der ,,Parteiverfassungen" und nicht der Staatsverfassung (Fraenkel, zitiert in Niclauß 1997).

In der Diskussion über direkte Demokratie und mögliche Öffnungen zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung wird oft übersehen , daß die demokratische Willensbildung auch durch Veränderungen ,,an der Basis, an der Wurzel des Systems der Interessenvermittlung", sprich innerhalb der Parteien selber, direkt mitgestaltet werden kann. Dies bedingt allerdings eine Weiterentwicklung bzw. einen Ausbau der innerparteilichen Demokratie. Ansatzpunkte können z. B. Mitgliedervoten zu best. politischen Sachentscheidungen sein. Wichtiger erscheint jedoch die unmittelbare Personalentscheidung durch die Mitglieder.

Hierbei geht es einerseits um die Nominierung der Kandidaten für Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen, andererseits um die Wahl in Parteiämter durch die Mitglieder.

4.1 Delegiertensystem

Zentrales Problem dieses innerparteilichen, direkt-demokratischen Ansatzes ist jedoch das Delegiertensystem. Dieses System der ,,Delegiertenhierachie" ist ein fester Bestandteil der Parteiorganisation. Die sich ,,als in mehrstöckiges Gebäude, dessen oberen Etagen für das einfache Mitglied kaum erreichbar ist" präsentiert. (Niclauß 1997) Betrachtet man die Entwicklungen der einzelnen Parteien, läßt sich feststellen, daß sie durchaus bemüht sind, das Delegiertensystem durch unmittelbare Mitgliederentscheide zu ergänzen. So konnten in der Vergangenheit von SPD und CDU, überwiegend positive Erfahrungen in Bezug auf Mitgliederbefragungen und Urwahlen gemacht werden. Diese Zahlen zeigen ein stark gesteigertes Mitbestimmungsbedürfnis auf, welches soziologisch betrachtet auf den Wertewandel der pluralen Gesellschaft zurückzuführen ist. Diese Belege finden sich bei K. Niclauß sowie bei Ch. Welzel. K. Niclauß unterstreicht diesen Wandel durch eine repräsentative Untersuchung der CDU-Mitglieder aus den Jahren 1992/1993 in der sich zwei Drittel der Befragten für die Direktwahl der Parteivorstände auf allen Ebenen aussprachen. (Niclauß 1997) Die Studie spricht von einem ,,neuen Typ" von Mitgliedern, dem es weniger um ,,soziale Einbindung" als um die Mitgestaltung gehe. Je jünger die Mitglieder, desto wichtiger sei für sie das Ziel ,,Politik mitzubestimmen". (Niclauß 1997)

Ansätze, die ,,Delegiertenhierachie" abzubauen sind durchaus erkennbar. Die SPD und die GRÜNEN verfügen über ein ,,gelockertes" Delegiertenverfahren. Die GRÜNEN lasse die Direktwahl der Delegierten zum Bundesparteitag zu. Sie führten bei ihrer Gründung auch den Mitgliederentscheid ,,zu allen Fragen der Politik" ein. Bei der SPD kann der Unterbezirk die Delegierten zum Bundesparteitag bestimmen, allerdings nur wenn der Bezirk dies zuläßt. Auch existiert seit 1993 der Mitgliederentscheid durch Urabstimmung sowie die Urwahl des Kanzlerkandidaten. Diese ist aber nicht olblgatorisch und muß nach den gleichen Regeln wie der Mitgliederentscheid beantragt werden.

4.2 Bundeswahlgesetz und Parteiengesetz

Ein weiteres zentrales Problem ist das Bundeswahlgesetz bei der Kandidatennominierung und das Parteiengesetz bei Direktwahlen von z. B. Vorständen oder Delegierten. Das Bundeswahlgesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, Parlamentskandidaten durch eine Mitgliederversammlung zu wählen es ist aber aufgrund der hohen Zahl der Parteimitglieder, , kaum einer Partei möglich, alle Mitglieder zwecks einer Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu mobilisieren. Mit derlei Versuchen wurden in der Vergangenheit auch negative Erfahrungen gemacht, so z. B. bei einer Mitgliederversammlung 1994, der CDU Nordrhein-Westfalens12. Dieses Problem könnte durch Urnen und Briefwahl behoben werden; das Bundeswahlgesetz schließt allerdings diese Form der Abstimmung aus. So ist zum Großteil das System der Delegiertenversammlung vorgeschrieben .

4.3 Internationaler Vergleich

Vergleicht man das bundesdeutsche Delegiertensystem mit anderen westlichen Demokratien läßt sich feststellen , daß sich inzwischen in Ländern wie England, Österreich, Frankreich und den Niederlanden die Nominierung der Kandidaten durch die Mitglieder durchgesetzt hat. Unterschiede finden sich dort nur in der praktischen Umsetzung. Auf dem Weg zu mehr Demokratie, gerade in Bezug auf innerparteiliche Demokratie, erweisen sich das Partei sowie das Bundeswahlgesetz als ,,Demokratiesierungshindernis". Eine Änderung der Wahlgesetze, um z. B. Urnen- und Briefwahl zu ermöglichen, wären ein weiterer Schritt zur Erweiterung innerparteilicher Demokratie. So könnte dieser ,,Dritte Weg" (Niclauß 1997) dazu beitragen, die Direktkandidaten und die Kandidaten auf den Landeslisten unmittelbar zu wählen. Dies hätte aber Konsequenzen bezogen auf die innere Struktur der politischen Parteien. So würde z. B. den Ortsverbänden ein Bedeutungswandel widerfahren. Als Institution mit primär kommunalpolitischen Inhalts würden sie zu einer Institution, die für die Kandidaten auf Landes- und Bundesebene eine erhebliche Rolle spielen würden. Der Charakter der Ortsverbände als ,,Spezialvereine für Kommunalpolitik"13 wäre hiermit aufgehoben.

5. Schlußbetrachtung

Die positiven Erfahrungen mit direkt-demokratische Elementen , die vor allem in den Kommunal- und Landesverfassungen in den letzten Jahren gemacht worden sind, sprechen durchaus für eine weitere Öffnung der repräsentativen Demokratie für direkt-demokratische Instrumente. Gerade unsere sich immer komplexer gestaltende, plurale Gesellschaft, fordert eine stetige Weiterentwicklung der gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Bereiche. So muß sich, wie am Anfang dargestellt, auch das politische System entsprechend weiterentwickeln. Das Repräsentativprinzip soll nicht durch das direkt-demokratische Prinzip ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt werden. Volksbegehren und Volksentscheid können hier Ansatzpunkte sein, wie Erfahrungen aus anderen westlichen Demokratien, ebenso wie auch Erfahrungen mit diesen Instrumenten aus den Kommunal- und Landesverfassungen der Bundesrepublik zeigen. Allerdings müssen, wie schon erwähnt, diese Instrumente vorsichtig ,,dosiert", bzw. man muß sich aller Vor-, Nachteile und möglicher Konsequenzen bewußt sein. Insbesondere gilt dies in Bezug auf die Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Volk.

Die Ausführungen von K. Niclauß zeigen alternative Wege auf, z. B. die Überlegungen über innerparteiliche Demokratie und das Listenwahlprinzip. Diese ,,Reformen" ließen sich auch ohne Änderung des GG realisieren. Sie würden dazu beitragen, verhärtete Parteistrukturen aufzubrechen und den Bürger unmittelbar an der ,,Gestaltung" der Demokratie teilhaben zu lassen. Außerdem sind es Instrumente, die das Repräsentativsystem sinnvoll ergänzen könnten, ohne daß gravierende Veränderungen im politischen System vorgenommen werden müßten. Sie würden lediglich auf größeren Widerstand treffen, da sie stärker in politische Besitzstände eingreifen würden als Volksbegehren und Volksentscheid. (Niclauß 1999)

Literaturverzeichnis

Evers, Tilman, Volkssouveränität im Verfahren. Zur Verfassungsdiskussion über direkte Demokratie , in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 23/91, S. 3-15

Jung, Otmar, Direkte Demokratie: Forschungsstand und -aufgaben, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 3/90, S. 491-504

Klein, Hans H., Wider das Plebiszit, in: Die politische Meinung, 37 (1992), Februar, S.8-12

Luthardt, Wolfgang, Direkte Demokratie. Ein Vergleich in Westeuropa. Baden-Baden: Nomos 1994

Luthardt, Wolfgang, Probleme und Perspektiven direkter Demokratie in Deutschland, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 14/97, S. 13-22

Möckli, Silvano, Direkte Demokratie. Ein internationaler Vergleich. Bern: Haupt 1994

Niclauß, Karlheinz, Vier Wege zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 14/97, S. 3-11

Niclauß, Karlheinz, Fünf Wege zur bürgernahen Demokratie, in: Arnim, H. H. von (Hrsg.)

Demokratie vor neuen Herausforderungen, Schriftenreihe der Hochschule Speyer; B 130 1999

Welzel, Christian, Repräsentation alleine reicht nicht mehr. Sachabstimmungen in einer

Theorie der interaktiven Demokratie, in: Rainer Schneider Wilkes (Hrsg.), Demokratie in Gefahr ? Zum Zustand der deutschen Republik, Münster 1997, S. 54-79

[...]


1 Evers, Tilman, Volkssouveränität im Verfahren. Zur Verfassungsdiskussion über direkte Demokratie, in : Aus Politik und Zeitgeschichte, B 23/91, S. 3-15

2 in: Welzel, Christian, Repräsentation alleine reicht nicht mehr. Sachabstimmungen in einer Theorie der interaktiven Demokratie, in: Rainer Schneider Wilkes (Hrsg) Demokratie in Gefahr? Zum Zustand der deutschen Republik, Münster 1997

3 Luthardt, Wolfgang, Probleme und Perspektiven direkter Demokratie in Deutschland, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 14/97, S. 13-22

4 Vgl. Jung, Ottmar, Direkte Demokratie: Forschungsstand und -aufgaben , in : Zeitschrift für Parlamentsfragen Heft 3/90

5 in: Niclauß, Karlheinz, Fünf Wege zur bürgernahen Demokratie, in: von Arnim (Hrsg) Demokratie vor neuen Herausforderungen, in: Schriftenreihe der Hochschule Speyer Band 130/ 1999, S. 161-168 Nicclauß, Karlheinz, Vier Wege zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung, in : Aus Politik und Zeitgeschichte B 14/97

6 Möckli, Silvano, Direkte Demokratie. Ein Internationaler Vergleich, in: St. Galler Studien zur Politikwissenschaft; B 16 S. 225, Bern;Stuttgart; Wien: Haupt, 1994

7 Klein, H.H., Wider das Plebiszit, in: Die politische Meinung, 37 (1992), Feb., S. 11

8 Jaspers, Karl, Wohin treibt die Bundesrepublik?, in: München 1988, s.134f

9 Arnim, H.H. zitiert in: K. Niclauß, Fünf Wege zur bürgernahen Demokratie, Schriftenreihe der Hochschule Speyer B. 130/1999

10 in: Welzel, Christian, Repräsentation alleine reicht nicht mehr. Sachabstimmungen in einer Theorie der interaktiven Demokratie, in: Rainer Schneider Wilkes (Hrsg) Demokratie in Gefahr? Zum Zustand der deutschen Republik, Münster 1997

11 Klein, Hans Herbert, Wider das Plebiszit, in: Die politische Meinung, 37 (1992), Februar, S. 8-12

12 vgl. Niclauß, K. in: Vier Wege zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung, Aus Politik und Zeitgeschichte B 14/97 S.11

13 vgl. Niclauß, K , in: Vier Wege zur unmittelbaren Bürgerbeteiligung, Aus Politik und Zeitgeschichte B 14/97

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Details

Titel
Direkte Demokratie
Note
2,0
Autor
Jahr
2000
Seiten
14
Katalognummer
V99380
ISBN (eBook)
9783638978248
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Direkte, Demokratie
Arbeit zitieren
Philipp von Schön-Angerer (Autor:in), 2000, Direkte Demokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99380

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