Die deutsche Okkupationspolitik in Polen


Hausarbeit, 2000

22 Seiten


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Die deutsche Okkupationspolitik im zweiten Weltkrieg

3. Beispiele einer Typologisierung der Okkupationsregime in den von Deutschland okkupierten Gebieten

4. Ziele der deutschen Okkupationspolitik in Polen

5. Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete(GG)
5.1. Fünf Phasen im Generalgouvernement
5.2. Die Verwaltung des Generalgouvernement
5.3. Die wirtschaftliche Ausbeutung des Generalgouvernements
5.4. Die Vernichtungspolitik im Generalgouvernement

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

8. Erklärung

1. Einleitung

Am 1. September 1939 begann mit dem Überfall auf Polen der zweite Weltkrieg. Krieg war zu diesem Zeitpunkt in Deutschland unter der Bevölkerung keineswegs populär, und selbst durch Personen in der nationalsozialistischen Führungsspitze gab es verschiedene Versuche, seinen Beginn doch noch mit diplomatischen Mitteln zu verhindern.

Mit dem Stichwort der „völkischen Flurbereinigung“ hatte Hitler zu erkennen gegeben, daß sich dieser Krieg von traditionellen Kriegen, sogar von Eroberungskriegen, unterscheiden würde. Militärischer Feldzug und rassenideologischer Vernichtungskrieg liefen daher von Anfang an parallel und bildeten den Auftakt zum knapp zwei Jahre später begonnenen „Unternehmen Barbarossa“, in dem sich dieser Doppelcharakter des Krieges in ungleich größeren Dimensionen wiederholte.

Im folgenden soll der besondere Platz, den die faschistische Okkupationspolitik in Polen innerhalb der nationalsozialistischen Besatzungsherrschaft in Europa einnahm, näher dargestellt werden. Polen und vor allem das Generalgouvernement wurde für die Okkupanten ein praktisches Exerzierfeld und Laboratorium für die Lebensraumpolitik und der Krieg wurde in einer anderen Form zum Dauerzustand.

Ich stütze mich dabei im Schwerpunkt auf die Literatur von Bruno Wasser: „Himmlers Raumplanung im Osten“, der vor allem als Quelle Hitlers Buch „Mein Kampf“ und Dokumente, d.h. Befehle und Anweisungen im und über das Generalgouvernement angibt. Weiterhin verwende ich einen Aufsatz von Werner Röhr, der auf ein internationales Colloquium zurückgeht, das Anfang Juni 1995 an der Universität Kiel abgehalten wurde. Gegenstand der Vorträge und Diskussionen war der Stand der Forschung über die deutsche Besatzungspolitik in den sogenannten germanischen Ländern. Röhr wirft in seinem Aufsatz Fragen zur Typologie der deutschen Okkupationsregime im zweiten Weltkrieg auf und versucht die Frage zu beantworten, ob es sich um System oder organisiertes Chaos in der Okkupationspolitik der deutschen Besatzer handelte.

Weiterhin hat C. Kleßmann sich eingehend mit dem Generalgouvernement befaßt und beschreibt in seinem Buch „Die Selbstbehauptung einer Nation“ einen kurzen zeitlichen Abriß des Generalgouvernement. Er verwendet dabei als Quellen Akten der Regierung des Generalgouvernements und zeitgenössisches deutsches Schrifttum aus dem Generalgouvernement oder das Generalgouvernement betreffend.

2. Die deutsche Okkupationspolitik im zweiten Weltkrieg

Über die Typologie der deutschen Okkupationspolitik im zweiten Weltkrieg gibt es verschiedene Auffassungen. Einige Historiker sind der Auffassung, daß die deutsche Okkupationsherrschaft über Europa keine Systemelemente enthält oder diese sehr gering bewerten. Auch Hans Umbreit akzentuiert in „Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft“ vorzugsweise jene Momente, die eine Systemhaftigkeit ausschließen, also die Improvisation, die mangelnde Synchronisation und die Widersprüchlichkeit. Er kommt zu dem Schluß: „Die deutsche Besatzungspolitik erschöpft sich weitgehend in Einzelmaßnahmen, die aus der Sicht der ausführenden Organe nicht ausreichend aufeinander abgestimmt waren“.1

C. Madajczyk kam am Ende seiner Untersuchungen zu dem Schluß, daß in der Okkupationspraxis des Dritten Reiches bestimmte Regeln und eine gewisse Planmäßigkeit bei der Organisation einer dauerhaften Unterwerfung Europas wahrnehmbar seien, ja in einer bestimmten Kriegsphase könne man sogar von der Herausbildung eines definitiven Okkupationssystems sprechen, verstanden als Gesamtheit seiner Methoden. Die unterschiedlichen Grundsätze der Okkupationspolitik wie auch die verschiedenartigen Methoden ihrer Ausführung hätten einem Steuerungssystem unterlegen, das Hitler und seine nächsten Mitarbeiter sowie in zweiter Linie die Berliner Exekutivstellen umfaßte. In diesem Zentrum wurden zwei Bestrebungen synchronisiert: einmal, den Krieg zu gewinnen, zum zweiten, die „neue Ordnung“ in Europa zu schaffen.2

W. Röhr3 schließt sich dabei eher der Meinung C. Madajczyks an, stimmt aber der Auffassung zu, daß die in den besetzten Ländern errichteten Okkupationsverwaltungen hochgradig improvisiert waren. Zusätzlich hingen die jeweiligen Herrschaftsformen von einer Vielzahl von Determinanten ab, entscheidend von den Zielen der Okkupationspolitik gegenüber jenem Land, zunehmend vom Kriegsverlauf und vom deutschen Kriegsbedarf u.a.m..

Doch die Politik gegenüber den besetzten Ländern erschöpften sich nach Röhrs4 Meinung weder in Einzelmaßnahmen noch lassen sich Strukturen eines organisierten Chaos erkennen. Die Praxis der Okkupationspolitik wies in ihrer Annexions- und Ausbeutungsgier selbst in den improvisierten, planlosen oder oberflächlichen Handlungen in allen Ländern bestimmte gemeinsame Grundstrukturen auf.

Die Okkupationspolitik des faschistischen Deutschland im zweiten Weltkrieg ist in allen besetzten Ländern unbeschadet der unterschiedlichen Formen der Besatzungsherrschaft durch eine Reihe gemeinsamer Grundzüge charakterisiert, die in diesem oder jenem Maße überall das Okkupationsregime prägten und die entscheidend durch das imperialistische deutsche Kriegszielprogramm und durch die Spezifik faschistischer Herrschaft bestimmt waren. Dazu gehörten in allen Ländern

- die terroristische Unterdrückung jeglichen Widerstandes gegen die Okkupationsmacht,
- die Sicherung von „Ruhe und Ordnung“ für die Ausplünderung des Landes;
- die Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bürger der besetzten Länder;
- die zunehmend rücksichtslosere Ausbeutung der Ressourcen der besetzten Länder für die deutsche Kriegswirtschaft
- die Bestrebungen, die Verfügungsgewalt über die wichtigsten Rohstoffe, Kapitalien und Industrieunternehmungen zu erlangen; und
- die Deportation von Millionen Zwangsarbeitern aus allen besetzten Ländern nach Deutschland.

Die deutschen Pläne zur Neuordnung Europas ,so Röhr, zielten auf die Errichtung einer dauerhaften und unbeschränkten Vorherrschaft des deutschen Faschismus auf dem Kontinent in Form eines von ihnen beherrschten Großraumes.

3. Beispiele einer Typologisierung der Okkupationsregime in den von Deutschland okkupierten Gebiete

Die beiden im folgenden vorgestellten Typologien der während des Krieges tatsächlich bestehenden deutschen Besatzungsregime sollen die Besonderheit deröstlichen okkupierten Gebiete noch einmal hervorheben.

H. Umbreit5 differenziert nach der Verwaltungsform zwischen Reichsverwaltung, Zivilverwaltung und Militärverwaltung der bis Ende 1941 besetzten Gebiete:

1. Die erste Gruppe von Verwaltungsstrukturen umfasse besetzte Länder unter Reichsverwaltung, d.h. die Reichsverwaltung wurde mit einigen Sonderregelungen auf a) die formell annektierten Gebiete und b) auf die wie Reichsgebiet behandelten, aber nicht formell eingegliederten Gebiete ausgedehnt.
2. Die besetzten Länder unter Zivilverwaltungen (nicht militärische deutsche Verwaltungsorgane, z.B. auch SS) oder zivilen Aufsichtsorganen bilden für ihn Länder, an denen die Okkupationsmacht entweder besonderes politisches Interesse nahm oder auf die sie politische Rücksichten nahm. In dieser Gruppe faßt Umbreit so unterschiedliche Fälle zusammen wie a) Dänemark, dessen „Schutz“ Deutschland angeblich übernommen hatte, b) Länder mit einer „germanischen“ Bevölkerung, die wie Norwegen und die Niederlande Bestandteil des „Großgermanischen Reiches“ werden sollten, c) künftigen deutschen „Lebensraum“, dessen Kolonisierung und „Eindeutschung“ bereits während des Krieges geplant und begonnen wurde, wie die „Reichskommissariate Ukraine“ bzw. „Ostland“, das Generalgouvernement und das „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“.
3. Als dritte Gruppe umfaßt Umbreit jene Besatzungsverwaltungen, die mit Rücksicht auf Erfordernisse der weiteren Kriegsführung oder mangels politischen Interesse die Militärverwaltung beibehielten, und zwar a) unter Militär- oder Wehrmachtsbefehlshabern und b) unter Oberbefehlshabern von Heeresgruppen und Armeen in den rückwärtigen Heeres- bzw. Armeegebieten.

Diese Einteilung unterstellt zwei unterschiedliche Kriterien:

Während die erste Gruppe nach dem Kriterium der faktischen bzw. formellen Annexion gebildet wird, unterscheidet die beiden anderen der zivile bzw. militärische Charakter der eingesetzten Verwaltung. Die Gleichsetzung von besetzten Gebieten unter „Zivilverwaltung“ wie z.B. Dänemark und das Generalgouvernement kann nur als formale Gemeinsamkeit der beiden gegensätzlichen Okkupationsregime gesehen werden.

C. Madajczyk6 stellt in seiner Typologie die Okkupationsziele gegenüber den völkerrechtlichen Subjekten in den Vordergrund. Die Verwaltungsformen sind hierbei von untergeordneter Bedeutung.

Madajczyk unterscheidet in sechs Besatzungssysteme:

1. die durch bloße Gewaltandrohung eingenommenen Länderösterreich und das Sudetenland;
2. die als „deutscher Lebensraum“ vorgesehenen Gebiete Polens und der Sowjetunion, in denen der Okkupant, gestützt auf die Rechtsfiktion einer Debellation, eine vollständige Vernichtung der Strukturen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens anstrebte;
3. die als „germanisch“ angesehenen Länder, die im „Großgermanischen Reich“ aufgehen sollten: Norwegen, Holland, Belgien und Dänemark - auch wenn letzteres vorläufig einen Sonderstatus erhalten hatte;
4. das lange Zeit nach militärischen Grundsätzen verwaltete Frankreich;
5. die von Deutschland und Italien als Kondominium verwalteten Staaten Jugoslawien und Griechenland - wobei das militärisch verwaltete Serbien eine Ausnahme bildete; und
6. die ehemaligen verbündeten, dann besetzten Länder Italien, Ungarn und Slowakei, denen bei der Einrichtung einer Militärverwaltung eine Selbständigkeit nur vorgetäuscht wurde.

Indem Madajczyk durch die Einheit von Rechtsstatus, Kriegsziel und Ingerenz eine generelle, komplexe Unterscheidung von deutschen Okkupationsregimen begründet, macht er deutlich, daß eine Differenzierung allein nach formalen Verwaltungsstrukturen den entscheidenden Sachverhalten der Okkupationspolitik nicht gerecht werden kann.

In beiden Typologien ist unter verschiedenen Gesichtspunkten die Besonderheit für die besetzten polnischen Gebiete zu erkennen. Dabei beschreibt die als zweites erwähnte Typologie der deutschen Okkupationsregime wesentlich mehr das Ziel der Okkupation des polnischen Gebietes. Diese sollen im folgenden Abschnitt daher noch näher beleuchtet werden.

4. Ziele der deutschen Okkupationspolitik in Polen

Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 begann der 2. Weltkrieg. Als Kriegsziel hatte Hitler den Befehlshabern der Wehrmacht bereits am 23.Mai genannt: „Danzig ist nicht das Objekt, um das es geht. Es handelt sich für uns um die Erweiterung des Lebensraumes im Osten und die Sicherstellung der Ernährung sowie die Lösung des Baltikum-Problems... Das Problem „Polen“ ist von der Auseinandersetzung mit dem Westen nicht zu trennen. Polens innere Festigkeit gegen den Bolschewismus ist zweifelhaft. Daher auch Polen eine zweifelhafte Barriere gegen Rußland.“7 Polen soll außerdem als künftiges Aufmarschgebiet gegen Rußland dienen.

Am 22. August 1939 verkündet Hitler den Oberbefehlshabern der angriffsbereiten Wehrmacht: Über die Zerschlagung der polnischen Armee hinaus müsse Polen in seiner staatlichen und nationalen Existenz vernichtet werden. Die „Lösung der Ostfrage“ erfordere die „Beseitigung der lebendigen Kräfte“. Daher solle die Wehrmacht ihr „Herz verschließen gegen Mitleid“ und die ihr gestellten Aufgaben „hart und rücksichtslos“ durchführen. Erst die physische Vernichtung der Bevölkerung „polnischer Abstammung“ schaffe Deutschland den Lebensraum, „den wir brauchen“.8

Eine genauere Bestimmung der Okkupationsziele erfolgte allerdings erst nach dem Sieg über Polen. Die in den Führungsgremien des Dritten Reiches zwischen dem 28. September und dem 17. Oktober 1939 gefällten Entscheidungen basierten auf der Niederlage Polens wie auf dem Nichteingreifen der Westmächte.9

C. Kleßmann10 nennt einige Faktoren, die seiner Ansicht nach die Ursachen für die Radikalität der nationalsozialistischen Konzeption der Politik in Polen sind:

- die Rolle Polens im außenpolitischen Konzept Hitlers und die Enttäuschung über die Weigerung Polens 1938/39, sich mit dem Reich zu arrangieren;
- wirtschaftliche Gesichtspunkte angesichts der Konfrontation mit einem Krieg im Westen und der vorläufig gescheiterten „großen“ Ostexpansion;
- das Rassendogma als ideologische Untermauerung imperialistischer Gewaltpolitik;
- die Unmöglichkeit, einen geeigneten „Quisling“ zu finden.

Das von der Wehrmacht besetzte Polen wurde geteilt: Die industriell wie landwirtschaftlich entwickelten Gebiete- um Poznan, Pomorze, Slask, Lodz, Teile des Gebietes um Warschau, Kielce und Krakau - wurden am 26.Oktober 1939 annektiert. In diesen Gebieten waren vier Fünftel der polnischen Industrie konzentriert und lagen die Getreideerträge deutlich höher als im Landesdurchschnitt.

Schuhman und Nestler11 nennen folgende Ziele der deutschen Okkupationspolitik in Polen:

- die Vernichtung des polnischen Staates und die Verhinderung seines künftigen Wiedererstehens
- die Ausschaltung und Vernichtung der polnischen Intelligenz als führende Kraft aller nationalen und politischen Bestrebungen und die Verhinderung ihrer Neuentstehung durch Herabsetzung des Bildungsniveaus und der Existenzbedingungen;
- die Vorverlegung der deutschen Ostgrenze und die Erweiterung des deutschen „Lebensraums“, um für künftige Kämpfe um die Weltherrschaft günstige Ausgangsbedingungen zu schaffen;
- die Stärkung der deutschen Kriegswirtschaft durch Nutzung des Arbeitskräftepotentials und der materiellen Ressourcen.

Weiter führen sie aus, daß die annektierten Teile Polens so schnell wie möglich „entpolnisiert“ und „eingedeutscht“ werden sollten. Dazu galten die folgenden besonderen Ziele:

- physische Vernichtung der Intelligenz, der politischen Funktionäre und „deutschfeindlichen Aktivisten“;
- Aussiedlung von 8 Mill. Polen und Juden;
- Beseitigung des polnischen und jüdischen Besitzes an Boden, Gruben, Hütten, Fabriken und Werkstätten;
- Auflösung aller polnischen Organisationen, Verbände, Stiftungen, Genossenschaften usw. und Beschlagnahme ihres Vermögens;
- Aufhebung polnischer Orts- und Straßennamen, Inschriften usw. , Verdrängung der polnischen Sprache aus deröffentlichkeit;
- Beseitigung der polnischen Presse, Literatur, Kunst und Kultur;
- strengste Segregation und umfassende Diskriminierung der verbliebenen polnischen Bevölkerung;
- „schnellstmögliche Eindeutschung“, vor allem als „Germanisierung“ des Bodens, der Hütten, Zechen usw., aber auch der Museen, Sammlungen, Namen und Inschriften;
- sofortige Nutzung der Industrie und Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion;
- Besiedlung der annektierten Gebiete mit den deutschen Minderheiten aus Osteuropa und Siedlern aus Deutschland.

Der verbleibende Teil des okkupierten Polen wurde zum „Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete“ , einem Gebilde außerhalb jeden Staats- und Völkerrechts, gemacht.

5. Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete (GG)

5.1. Fünf Phasen des Generalgouvernement

Die rechtliche Situation des am 26.Oktober 1939 geschaffenen GG zwischen den Extremen des autonomen Reststaates und der Kolonie ohne völkerrechtlich fixierten Status, wurde von C. Kleßmann12 in fünf Phasen unterteilt die das GG durchlief.

1. Die kürzeste Phase war die Zeit, in der Reststaatspläne erwogen wurden. Schon während des Feldzuges gab es entsprechende Projekte, die trotz der gleichzeitigen Liquidierungsdirektiven hinsichtlich der Intelligenz kurzfristig durchaus ernsthaft betrieben wurden. Dabei sollte ein Großteil der polnischen Westgebiete annektiert werden und mit dem Restteil Polens sollte über einen Frieden verhandelt werden. Die Konsequenz aus dem Fehlschlag war die schnelle Einrichtung einer deutschen Zivilverwaltung im GG. Die Reststaatspläne fanden im Juli 1940 ihren definitiven Abschluß.
2. Mit dem Entschluß einer lockeren Angliederung des GG an das Reich war die Ausplünderungs- und Zerstörungspolitik nicht mehr im Interesse des Reiches. Es folgte eine Ausnutzung der vorhanden Ressourcen. Durch die engere Bindung an das Reich wurden die bis dahin laufenden Umsiedlungsaktionen gestoppt.
3. Das GG wurde offiziell zur „Heimstätte des polnischen Volkes“ erklärt, einer Heimstätte allerdings, in der die Polen keinerlei Rechte besaßen.13 Der Fortfall des Zusatzes „für die besetzten polnischen Gebiete“ in der bisherigen vollständigen Bezeichnung des GG am 31.Juli 1940 stellte auch äußerlich die sichtbare Änderung des bisherigen Status dar. Damit wurde dokumentiert, daß es sich hier weder um einen Reststaat handelte noch um ein militärisch besetztes Gebiet, sondern um ein zum Reich gehöriges Kolonialland mit fremder Bevölkerung, das zwar devisen- und zollrechtlich Ausland war, aber eng in die deutsche Wirtschaft integriert wurde.14
4. Die Einbeziehung auch in das Germanisierungs- und völkische Raumordnungsprogramm erfolgte im Zusammenhang mit dem Rußlandfeldzug. Die im Mai 1941 erlassene und auf Germanisierung des polnischen Dorfes abzielende „Bodenordnung im GG“, die konsequente Eindeutschung polnischer Straßennamen und Steuervergünstigungen für deutsche Unternehmer bei Investitionen im GG waren konkrete Schritte auf diesem Weg.
5. Die militärische Wende des Krieges 1943 und das Anwachsen der polnischen Widerstandsbewegung markieren den Beginn einer weiteren Phase im GG: den Versuch einer grundlegenden Kursänderung in der Polenpolitik. Im Zeichen einer antibolschewistischen Europaideologie erstrebte vor allem die Zivilverwaltung eine Lockerung der radikalen Direktiven, Minderung des Terrors und konkrete Verbesserung der Situation wie die Heraufsetzung der Lebensmittelsätze.15 Diese Versuche der zivilen Stellen im GG blieben jedoch ohne Erfolg und fanden keinerlei Echo in Berlin.
6. Die Endphase des GG begann Anfang 1944 mit der Teilräumung Ost Galiziens. Partisanentätigkeiten und erbitterte Rivalitätskämpfe zwischen SS, Partei und Zivilverwaltung drohten auch die Reste staatlicher Ordnung verschwinden zu lassen. Der Versuch Kontakte zu polnischen Gruppen aufzunehmen und diese an der höheren Verwaltung Polens teilnehmen zu lassen scheiterte. Ein grundsätzlicher Wandel wurde nicht erreicht, da, wie befürchtet wurde, die Polen diesen Kurswechsel als Schwäche auslegen würden, und somit waren die nationalsozialistischen Politiker zu Gefangenen ihrer eigenen Politik geworden.

5.2. Die Verwaltung des Generalgouvernement

Die Proklamation Hans Franks, Generalgouverneur mit Sitz in Krakau, über die Gründung des Generalgouvernements wurde am 26.Oktober 1939 veröffentlicht. Das Generalgouvernement erstreckte sich über ein Gebiet von etwa 95000 Quadratkilometer und war in die vier Distrikte Warschau, Krakau, Radom und Lublin unterteilt. Am 1. August 1941 wurde der neugeschaffene Distrikt Galizien angeschlossen. Die vier Distrikte von 1939 gliederten sich in 56 Land- und 7 Stadtkreise. Hier lebten rund 10,5 Mill. Menschen, davon 86% Polen und 11% Juden. Warschau sollte zur Provinzstadt degradiert werden.16 Alle leitenden Posten in der Verwaltung bis zur Kreisebene einschließlich nahmen Deutsche ein. Die polnischen Verwaltungsangestellten wurden einer rigorosen Kontrolle unterworfen.

Einen separaten Zweig der Verwaltung bildete die Polizei. Sie unterstand dem Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) in Krakau, seit 1942 Höherer SS- und Polizeiführer Ost, der Mitglied der Regierung des Generalgouvernements und seit 1942 Staatssekretär in dieser Regierung war. Der HSSPF vereinigte in seiner Hand die Aufsicht über alle Polizeidienste, die im Generalgouvernement tätig waren.

Diese Funktion hatte vom Herbst 1939 bis zum Sommer 1943 der SSObergruppenführer Friedrich Wilhelm Krüger inne.17 Die Einrichtung der Zivilverwaltung samt der Polizeiverwaltung im GG, vor allem vor allem aber die Ernennung Himmlers zum Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums (RKF) und des Höheren SS- und Polizeiführers F.W. Krüger zum RKF-Beauftragten für das GG beseitigten die letzten bürokratischen Hindernisse auf dem Weg zu einer vom Terror diktierten Politik. Nicht nur die Rückführung von Volksdeutschen aus dem Ausland gehörte in den Aufgabenbereich des RKF, sondern auch die „Ausschaltung des schändlichen Einflusses von solchen volksfremden Bevölkerungsteilen, die eine Gefahr für das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuteten.“18 Diese dehnbare Formel erlaubte Himmler praktisch die Einmischung in alle politischen Angelegenheiten von Belang, zumal der formell dem Generalgouverneur unterstellte HSSPF auf Grund eines Hitlerschen Geheimerlasses, den Frank erst 1945 zu Gesicht bekam, in Zweifelsfällen den Generalgouverneur in der Befehlshierarchie übergehen konnte.19 Auf dem Umweg über das RKF konnte also das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) die Polenpolitik außerordentlich stark beeinflussen.

5.3. Die wirtschaftliche Ausbeutung des Generalgouvernement

Die Wehrmacht, als Kontrollorgan der Rüstungsbetriebe, aber auch Göring als Vorsitzender der Vierjahresplan-Organisation waren an einer störungsfreien und wirtschaftlich effektiven Ausbeutung des Generalgouvernement interessiert. Sehr bald kam man in einen Konflikt mit den zunächst proklamierten ideologischen Prinzipien der Polenpolitik, wo diese nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unsinnig war.

C. Kleßmann beschreibt mehrere Phasen der wirtschaftlichen Ausbeutung des Generalgouvernements.20 In der ersten Phase dominierten im Generalgouvernement die wirtschaftlichen Nahziele. Durch die Hoffnung auf baldiges Kriegsende wurde gegen die Interessen der Wehrmacht eine reine Ausplünderungspolitik betrieben, um die wirtschaftliche Basis des Reiches zu stärken und einen industriellen Wiederaufbau Polens nach Kriegsende zu erschweren. Frank interpretierte in diesem Sinne Hitlers Direktiven in Übereinstimmung mit Göring: „Ausnutzung des Landes durch rücksichtslose Ausschlachtung, Abtransport aller für die deutsche Kriegswirtschaft wichtiger Vorräte, Rohstoffe usw., Drosselung der gesamten Wirtschaft Polens auf das für die notdürftigste Lebenshaltung der Bevölkerung notwendige Minimum, Schließung aller Bildungsanstalten, insbesondere der technischen Schulen und Hochschulen zur Verhütung des Nachwuchses einer polnischen Intelligenzschicht“.21 Selbst Telefon und Telefonkabel sollten ausgebaut, Eisenbahnstrecken nur notdüftig eingleisig aufrechterhalten werden. Hess, der Stellvertreter des Führers, richtete am 20. November 1939 an verschiedenen Wirtschaftsorganisationen ein Schreiben, in dem er sich ausdrücklich gegen die Bestrebungen einiger Dienststellen(wie des Wehrwirtschaftsstabes und des Reichsarbeitsministeriums) wandte, die Industrie im Generalgouvernement wieder aufzubauen oder in Gang zu bringen.22

Als sich das Kriegsende nicht so bald einstellte und überdies die Unsinnigkeit der bisherigen Maßnahmen eklatant wurde, gab Göring im Februar 1940 das Startzeichen für einen geänderten Kurs: die relative Konsolidierung der Wirtschaft im Generalgouvernement und die Ausnutzung der Industriekapazitäten im Dienste der deutschen Rüstungsindustrie. Die Wirtschaft des Generalgouvernement wurde dem Vierjahresplan angepaßt mit dem Ziel der Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, der Steigerung der Rohstoffproduktion, Nutzung der Industrie für die deutsche Rüstung und der Verschrottung der dafür nicht brauchbaren Betriebe.23

Die größteökonomische Machtbasis besaß im eroberten Polen das Wirtschaftsverwaltungshauptamt (WVHA) Himmlers, das unter Oswald Pohl die Gefangenen in den Konzentrationslagern mobilisierte und ausbeutete. Unzählige Firmengründungen verschachtelten das SS - Wirtschaftsimperium in undurchschaubarer Weise, die Übernahme von ehemals jüdischem Besitz führte zu einer enormen Diversifizierung; wobei die meisten von Pohls Ostindustrie GmbH (Osti) übernommen wurden. Die Deutschen Ausrüstungswerke GmbH (DAW) gehörten ebenso zum SS-Vermögen wie die auch im Altreich tätigen Deutschen Erd- und Steinwerke GmbH.24 Alle diese SS-Unternehmen stützten sich auf die ihnen nahezu kostenlos zur Verfügung stehende Arbeitskraft der Polen, Juden und anderer Häftlinge. Unzählige Arbeitslager in Polen dienten als Aufnahmebecken für die Juden zwecks derenökonomischer Ausbeutung, bis das WVHA mit seinem Prinzip der wirtschaftlichen Nutzung der jüdischen Arbeitskraft gegenüber den Rassenhygienikern und Vernichtungsoptanten innerhalb der SS unterlag und 1942 die sogenannte „Aktion Reinhard“, die physische Vernichtung der Juden, begann.

Ebenso wie bei der Industrieproduktion galt auch bei der Landwirtschaft des Generalgouvernements die Maxime der optimalen Intensivierung der Produktion zur Versorgung der deutschen Armee sowie der Zivilbevölkerung im Altreich. Dies führte dazu, daß die Polen in den besetzten Gebieten zusätzlich einer systematischen Unterernährung ausgesetzt wurden.25

Im Generalgouvernement enteignete man das gesamte Vermögen des polnischen Staates, der politischen und gesellschaftlichen Organisationen sowie tausende Industrie- und Transportunternehmen und ca. 200000 Handelsgeschäfte und Handwerksbetriebe. 49185 bebaute Parzellen und 2600 Landwirtschaften mit einer Fläche von 700000 ha wechselten bis Mitte 1942 den Besitzer. Nicht mehr in Zahlen gefaßt werden kann der wirkliche Wert der konfiszierten beweglichen Güter (Möbel, Schmuck, Valuta, Kunstgegenstände u.ä.) und der vereinnahmten Rohstoffe und landwirtschaftlichen Produkte.26

5.4. Die Vernichtungspolitik im Generalgouvernement

In der ersten Phase der Besetzung und Okkupation der zu jener zeit der von General von Brauchitsch geführten Militärverwaltung der Wehrmacht unterstehenden besetzten polnischen Gebiete bis zur Bildung des Generalgouvernements, wurden 714 Exekutionen durchgeführt, in deren Verlauf 16336 Zivilpersonen erschossen wurden. An diesen Morden beteiligten sich auch Polizeieinheiten und Gruppen des u.a. aus Renegaten der deutschen Minderheit in Polen bestehenden sogenannten Selbstschutzes. Die größte Zahl der Verbrechen, und zwar geschätzt 30000 Ermordete in Pomerellen, 10000 Ermordete in der Region Posen und 2000 Ermordete in Schlesien, wurden jedoch von den Einheiten der besonderen polizeilichen Einsatzgruppen und Einsatzkommandos durchgeführt.27

Mit Kriegsbeginn und nach der Besetzung Polens expandierte das schon in Deutschland vorhandene Konzentrationslager - System. Die Inspektion der Konzentrationslager (IKL), die dem SS-Hauptamt unterstellt war, errichtete bis1942 auch die Konzentrationslager Auschwitz und Majdanek.28

Während die SS- Führung einerseits seit Frühjahr 1942 die Nutzung der Konzentrationslager als „Arbeitskräftereservoire“ der Kriegswirtschaft propagierte und die Mehrzahl der KZ - Häftlinge seit 1943 tatsächlich zur Zwangsarbeit einsetzte, betrieb sie andererseits systematisch die Vernichtung der europäischen Juden. Zwangsarbeit und Völkermord, die das KZ - System seit 1942 prägten, standen nicht im Widerspruch zueinander, da sie unterschiedliche Verfolgtengruppen betrafen: nichtjüdische KZ - Häftlinge einerseits, Juden andererseits. Neben Massenerschießungen und gezielter Verelendung (z.B. in Getthos) traten seit Winter 1941/42 die Gaswagenstation Kulmhof sowie die dem SS- und Polizeiführern des Distriktes Lublin, Globocnik, unterstellten Vernichtungsstätten der „Aktion Reinhard“, in denen man die Juden durch Kohlenmonoxyd tötete. Institutionell und organisatorisch bestanden zwischen diesen Vernichtungsstätten und dem KZ - System der Inspektion der Konzentrationslager keine Verbindung.

Unabhängig von Kulmhof und den Vernichtungsstätten der „Aktion Reinhard“ entwickelten sich im Laufe des Jahres 1942 zwei Konzentrationslager ebenfalls zu Zentren des Völkermordes an den europäischen Juden: Auschwitz - Birkenau und Majdanek. Beide waren im Herbst 1941 zunächst als „Kriegsgefangenenlager“ der Waffen - SS errichtet worden; seit 1942 nutzte Himmler sie als Vernichtungslager für die hierher deportierten Juden.

Majdanek war das zunächst einzige im Generalgouvernement gelegene Konzentrationslager der Inspektion der Konzentrationslager, das als Vernichtungslager genutzt wurde. Erst mit der Errichtung des Konzentrationslagers Warschau im August1943 und der Übernahme des Lagers Krakau - Plazow im Januar 1944 kamen zwei weitere im Generalgouvernement gelegene dazu.

Bis Ende 1942 stieg die Zahl der Häftlinge auf über 10000 an. Die SS wies im Rahmen umfangreicher Aussiedlungs- und „Vergeltungs“aktionen vor allem Juden und Polen aus der Region Lublin in das KZ ein. Darüber hinaus wurden zahlreiche polnische Juden aus den Getthos in Warschau und Bialystok nach Majdanek deportiert. Den Transporten lag ein Befehl Himmlers vom 19. Juli 1942 zugrunde, in dem er den Termin zur „Umsiedlung“ - das heißt: zur Tötung - der jüdischen Bevölkerung des Generalgouvernements festlegte. Sie sollten bis zum 31. Dezember 1942 nahezu vollständig umgebracht sein. Nur diejenigen, die man für die Rüstungswirtschaft unbedingt benötigte, sollten ausgenommen und in fünf Sammellager - in Warschau, Krakau, Radom, Czechtochowa und Lublin - konzentriert werden.29

In der zweiten Jahreshälfte 1942 kam es zudem erstmals zur Tötung von jüdischen Häftlingen durch Giftgas. Vorher waren die nach Majdanek deportierten Juden zumeist erschossen wurden. Im September oder Oktober 1942 begann die Lager - SS, die jüdischen Häftlinge in eigens errichteten Gaskammern zu töten. Sie sonderte nur wenige - nach heutigen Stand der Forschung höchstens 30% - zum Arbeitseinsatz aus. Auch diese Menschen starben meist wenig später aufgrund der katastrophalen Haftbedingungen.

Im Herbst 1943 kam es zu ungeheuren Massenmordaktionen durch die zunehmenden Widerstandsaktionen in den im Generalgouvernment noch bestehenden Getthos, sowie den Ereignissen in den Vernichtungstätten der „Aktion Reinhard“: Am 2. August 1943 revoltierten die Häftlinge in Treblinka und am 14. Oktober in Sobibor.30

Am 3./4. November 1943 ermordeten SS - Einheiten die überwiegende Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Juden des Distrikts Lublin. Das Massaker fand unter dem Tarnnamen „Erntefest“ nahezu zeitgleich in drei Lagern statt: Poniatowa, Trawniki und Majdanek. Insgesamt erschossen die dort zusammengezogenen SS - Verbände an diesen beiden Tagen 40000 bis 43000 Menschen. In Majdanek starben 17000 bis 18000 Juden, darunter auch die 8000 jüdischen Häftlinge des Lagers. Es handelt sich um eine der größten Massenerschießungsaktionen in der Geschichte der nationalsozialistischen Judenvernichtung.31

Im Konzentrationslager Majdanek, das offiziell am 16. Februar 1943 in Konzentrationslager Lublin umbenannt wurde, starben 170000 bis 200000 Menschen (darunter 90000 Juden) durch Zwangsarbeit, Krankheiten, Seuchen und Hunger. Schätzungsweise 50000 Menschen kamen in den Gaskammern des Konzentrationslagers um.32

6. Zusammenfassung

In der Zusammenfassung möchte ich noch einmal auf die Besonderheit und den „Sinn“ des Generalgouvernement hinweisen, das eine Vorreiterrolle in Himmlers Generalplan Ost darstellte. Die geplanten und durchgeführten Vernichtungs- und Umsiedlungsaktionen im Generalgouvernement sind Ausdruck einer menschenverachtenden und rassenideologisch verblendeten Okkupationspolitik des Nationalsozialismus.

Während die annektierten Teile Polens als Gebiete einer „Neuordnung“ auf der Basis der „Eindeutschung“ galten, sollte das Generalgouvernement abgekapselt und entindustrialisiert werden, den Konzentrationsraum für ein Helotenvolk von Wanderarbeitern und gleichzeitig der Abladeplatz für "unerwünschte" Bevölkerungsgruppen Deutschlands bilden.

Die amtlich verordneten Liquidierungen waren nicht nur zur Dezimierung der polnischen Führungsschicht, einschließlich des Klerus, angelegt, sondern geschahen im Zusammenhang mit der gleichzeitig angelaufenen Rückführung von Volksdeutschen in die eingegliederten Gebiete.33

Die Absicht, alle Juden des Deutschen Reiches sowie Polen der eingegliederten Gebiete ins Generalgouvernement abzuschieben, sollte dazu führen, daß dort eine Bevölkerungsdichte erreicht wurde, die die des Reiches selbst (141 Menschen/km²) noch übertraf.

Die deutsche Okkupationspolitik im Generalgouvernement war eine Ausbeutungs- und Vernichtungsokkupation in einem. Wie im 5. Kapitel gezeigt wurde die Judenvernichtung und die Vernichtung von großen Teilen der polnischen Bevölkerung in einem ungeheuren Ausmaß verwirklicht. Zugleich wurden aber auch, vor allem nachdem kein schneller Sieg im Osten zu erwarten war, eine Ausbeutungspolitik entfaltet, die parallel zu den Vernichtungsaktionen lief („Vernichtung durch Arbeit“). Der starke Arbeitskräftemangel in der deutschen Wirtschaft gab den Anlaß aus einer reinen Vernichtungspolitik gegenüber Juden und Polen den Ausbeutungsaspekt einfließen zu lassen.

Ökonomisch sollte das Generalgouvernement völlig von Deutschland abhängig sein, dabei aber möglichst nichts kosten. Nach dieser Konzeption stellte das Generalgouvernement wirtschaftspolitisch ein „Beutegut“ dar, das ohne Rücksicht auf strukturelle oder längerfristige Zusammenhänge der Produktion ausgeplündert und dessen Wirtschaft in einen „Trümmerhaufen“ verwandelt werden sollte.

Das Generalgouvernement sollte nicht ein nach deutschem Muster verwaltetes Territorium werden, sondern in totaler Desorganisation bleiben. Die Okkupationsverwaltung sollte sich nur um die unmittelbaren Belange der Okkupanten selbst kümmern und die Polen ansonsten ihrem Schicksal selbst überlassen.

LITERATURVERZEICHNIS

R.Bohn: Die deutsche Herrschaft in den „germanischen“ Ländern 1940 -1945;Franz Steiner Verlag Stuttgart 1997

C. Kleßmann: Die Selbstbehauptung einer Nation. NS-Kulturpolitik und polnische Widerstandsbewegung im Generalgouvernement 1939-1945; Bertelsmann Universitätsverlag, Düsseldorf 1971

C. Kleßmann: September 1939, Krieg, Bestzung, Widerstand in Polen; Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1989

C.Madajczyk: Die Deutsche Besatzungspolitik in Polen (1939 - 1945) ; Franz Steiner Verlag GmbH Wiesbaden 1967

C.Madajczyk: Die Besatzungssysteme der Achsenmächte. Versuch einer komperativen Analyse, in: Studia Historiae Oeconomica, Bd.14, Poznan 1980

C. Madajczyk: Faszyzm i okupacje 1938 - 1945; Poznan 1984

K. Orth: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Eine politische Organisationsgeschichte; Hamburg 1999

H. Pierzchala: Den Fängen des SS - Staates entrissen, Sonderaktion Krakau 1939 - 1941; Krakow 1998

W.Schumann/L.Nestler: Die faschistische Okkupationspolitik in Polen

(1939-1945) ;VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin/DDR 1989

H. Umbreit: Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft, in B.R.Kroener, R.- D.Müller, H.Umbreit, Organisation und Mobilisierung des deutschen Machtbereichs. Erster Halbband: Kriegsverwaltung, Wirtschaft und personelle Ressourcen 1939 - 1941 (Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, hg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Bd.

V), Stuttgart 1981

W.Röhr; System oder organisiertes Chaos? Fragen einer Typologie der deutschen Okkupationsregime, in: R.Bohn, Die deutsche herrschaft in den „germanischen“ Ländern 1940 -1945; Franz Steiner Verlag Stuttgart 1997

B.Wasser: Himmlers Raumplanung im Osten - Der Generalplan Ost in Polen (1940 - 1944) ; Birkhäuser Verlag 1993

Erklärung:

Hiermit erkläre ich, daß ich die vorstehende Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe verfaßt habe. Des weiteren versichere ich, daß diese Arbeit weder teilweise noch insgesamt an der UniBw Hamburg oder an einer anderen Hochschule von mir oder einer anderen Person eingereicht wurde. Alle Stellen, die wörtlich oder indirekt Veröffentlichungen anderer entnommen sind, habe ich kenntlich gemacht und mich keiner anderen als der angegebenen Literatur bedient.

Hamburg, den 28.11.00

Björn McAulay

[...]


1 H. Umbreit, Auf dem Weg zur Kontinentalherrschaft, in: B.R.Kroener,R.-D.Müller,H.Umbreit, Organisation und Mobilisierung des deutschen Machtbereichs. Erster Halbband: Kriegsverwaltung, Wirtschaft und personelle Ressourcen 1939-1941 (Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, hg. Vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Bd.V), Stuttgart 1981,S.135.

2 C. Madajczyk, Faszyzm i okupacje 1938-1945, Poznan 1984, S.605

3 vgl. W. Röhr, System oder organisiertes Chaos? Fragen einer Typologie der deutschen Okkupationsregime im Zweiten Weltkrieg., in: R.Bohn, Die deutsche Herrschaft in den „germanischen“ Ländern 1940-1945, Stuttgart1997

4 Röhr, a.a.O. S. 13

5 Umbreit, Kontinentalherrschaft, S.100

6 C. Madajczyk, Die Besatzungssysteme der Achsenmächte. Versuch einer komparativen Analyse, in: Studia Historiae Oeconomicae, Bd.14, Poznan 1980, S.106

7 A. Hitler, zit. nach: W. Schuman/L.Nestler, Die faschistische Okkupationspolitik in Polen (1939-1945), Berlin/DDR 1989 S.8

8 A. Hitler, zit.nach: C.Kleßmann, September 1939, S.16

9

vgl. W.Schumann/L.Nestler, Die faschistische Okkupationspolitik in Polen

(1939-1945),

Berlin/DDR1989

10 vgl. C.Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation ;NS- Kulturpolitik und polnische Widerstandsbewegung, Düsseldorf 1971,S.27

11 vgl. W. Schumann/L.Nestler, Die faschistische Okkupationspolitik in Polen (1939-1945) ,Berlin/DDR 1989, S.

12

vgl. C. Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation. NS-Kulturpolitikund polnische

Widerstandsbewegung im Generalgouvernement 1939-1945, Düsseldorf 1971, S.30ff

13 vgl. St.Piotrowski,Hans Franks Tagebuch, Warschau 1963, S.293;zit. nach: C. Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation , Düsseldorf 1971, S.30

14 A.Weh: Das Recht des GG, Krakau 1941,A 102. ; in: C. Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation, Düsseldorf 1971, S.30

15 Frankrede v. 01.06.1943. T. 1943 III 1, S. 446; zit. nach: C. Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation, Düsseldorf 1971, S.31

16 vgl. W. Schumann/L.Nestler, Die faschistische Okkupationspolitik in Polen, Berlin/DDR 1989, S.22

17 vgl. W.Borodziej, Terror und Politik , Die deutsche Polizei und die polnische Widerstandsbewegung im Generalgouvernement 1939-1944, Mainz 1999, S. 33

18 Erl. Hitlers v. 07.10.1939. Doc. Occ. V, S.176ff. Durch eine Anordnung Himmlers vom 19.12.1939 wurde der HSSPF im GG zugleich zum Beauftragten des RKF in diesem Gebiet ernannt.; zit. nach: C.Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation, Düsseldorf 1971, S.34

19 Ebda.,S.102f. ; zit. nach: C.Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation, Düsseldorf 1971, S.34

20 vgl. C. Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation, Düsseldorf 1971, S.37

21 Internationaler Militärischer Gerichtshof, EC-344 und EC-410; zit. nach: C.Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation, Düsseldorf,1971, S. 37

22 Nürnb. Dok. EC-411. Die fatalen Folgen dieser Politik wurden sehr bald deutlich und auch offen kritisiert, so vom Leiter der Filiale der Radomer Industrie- und Handelskammer in Tschenstochau, Justus Schmitt, in einem Bericht vom Herbst 1940. Doc. Occ.VI, S.350ff.; zit. nach: C.Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation, Düsseldorf 1971, S.37

23 IMG, EC-305.T.1940 II, S.134 (6.6.40). ; zit. nach: C. Kleßmann, Die Selbstbehauptung einer Nation, Düsseldorf 1971, S.37

24 vgl. H.Höne, Der Orden unter dem Totenkopf , Die Geschichte der SS, Augsburg 1994,S.356

25 vgl. B.Wasser, Himmlers Raumplanung im Osten , Der Generalplan Ost in Polen 1940- 1944,Basel;Berlin;Boston ,1993, S.24

26 vgl.C.Luczak, Die Wirtschaftspolitik des Dritten Reiches im besetzten Polen. , S.92; in: B.Wasser, Himmlers Raumplanung im Osten, Basel;Berlin;Boston, 1993, S.25

27 vgl. H. Pierzchala; Den Fängen des SS-Staates entrissen; Krakow 1998; S.122

28 vgl. K. Orth; Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager; Hamburg 1999; S. 68

29 vgl. K. Orth; Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager; Hamburg 1999; S.205

30 vgl. K.Orth; Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager; Hamburg 1999; S.207

31 vgl. ebd.; S. 208

32 vgl. ebd.; S.212

33 vgl. H.Krausnick, Hitler und die Morde in Polen, VfZG, 11/1963, S.203,in: B.Wasser, Himmlers Raumplanung im Osten, S.21

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die deutsche Okkupationspolitik in Polen
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Autor
Jahr
2000
Seiten
22
Katalognummer
V99266
ISBN (eBook)
9783638977159
Dateigröße
510 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Okkupationspolitik, Polen
Arbeit zitieren
Björn Mc Aulay (Autor:in), 2000, Die deutsche Okkupationspolitik in Polen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99266

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