Neuere Entwicklungen der Finanzrückversicherung


Diplomarbeit, 2002

61 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung und Aufbau

2. Grundlagen der Finanzrückversicherung
2.1 Begriff der Finanzrückversicherung
2.2 Merkmale der Finanzrückversicherung
2.2.1 Begrenzter Risikotransfer auf den Rückversicherer
2.2.2 Ergebnisteilung mit dem Erstversicherer
2.2.3 Mehrjährige Vertragsdauer
2.2.4 Berücksichtigung von Kapitalanlageerträgen
2.3 Motive des Erst- und des Rückversicherers
2.3.1 Motive des Erstversicherers
2.3.2 Motive des Rückversicherers
2.4. Abgrenzung zur traditionellen Rückversicherung

3. Gesetzliche Rahmenbedingungen
3.1 Vereinigte Staaten von Amerika
3.1.1 Externe Rechnungslegung
3.1.2 Steuerliche Behandlung
3.1.3 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
3.2 Großbritannien
3.2.1 Externe Rechnungslegung
3.2.2 Steuerliche Behandlung
3.2.3 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
3.3 Deutschland
3.3.1 Externe Rechnungslegung
3.3.2 Steuerliche Behandlung
3.3.3 Aufsichtsrechtliche Vorschriften

4. Bestimmung des versicherungstechnischen Risikos

5. Vertragsarten der Finanzrückversicherung
5.1 Einteilung der Vertragsformen
5.2 Retrospektive Vertragsarten
5.2.1 Time & Distance- Verträge
5.2.2 Loss Portfolio- Transfers
5.2.3 Adverse Development Covers
5.3 Prospektive Vertragsarten
5.3.1 Financial Quota Share
5.3.2 Prospektive Aggregate-Verträge
5.3.2.1 Reine Funded Cover
5.3.2.2 Reine Spread Loss
5.3.2.3 Kombination aus Funded Cover und Spread Loss
5.4 Blended Cover

6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Intensität des transferierten Risikos

Abbildung 2: Merkmale der Finanzrückversicherung

Abbildung 3: Transferierte Risiken bei der Finanzrückversicherung

Abbildung 4: Abgrenzung zur traditionellen Rückversicherung

Abbildung 5: Einteilung nach der zeitlichen Wirkungsweise

Abbildung 6: Darstellung von ADCs

Abbildung 7: Ergebnisglättende Wirkung von Prospective Aggregate-Verträge

Abbildung 8: Funded Cover und Spread Loss im Vergleich

Abbildung 9: Darstellung eines Blended Cover

1. Einleitung und Aufbau

Die Aufwendungen für Großschadenereignisse nahmen in den letzten Jahren sowohl für den Erst- als auch für den Rückversicherer zu u.a. bedingt durch weltweite Natur- und Technikkatastrophen sowie Terroranschläge in bisher ungekanntem Ausmaß. So verursachte u.a. der Hurrikan Hugo 1988 einen versicherten Schaden in Höhe von 5,4 Mrd. USD, der Hurrikan Andrew 1992 sogar einen Schaden von 18,3 Mrd. USD. Im Jahr 2000 entstand bei der Explosion einer Feuerwerkfabrik im niederländischen Enschede ein Schaden von ca. 285 Mio. USD. Die Terroranschläge vom 11.September 2001 verursachten Schäden weit über 20 Mrd. USD.[1]

Eine Deckung derartiger Risiken ist auf Grund der begrenzten Zeichnungskapazitäten und hohen Versicherungsprämien über traditionelle Rückversicherungskonzepte kaum noch realisierbar. Dies zog eine erhöhte Nachfrage nach alternativen Risikotransfer des Erst- und Rückversicherers insbesondere im Haftpflicht- und Naturkatastrophenbereich nach sich.[2] Aber auch im Bereich der Lebensversicherung ist ein steigender Bedarf an alternativen Finanzierungssystemen festzustellen, um so den Auf- und Ausbau des Kundenstammes voranzutreiben.[3]

Für einen zusätzlichen Schub bei der Nachfrage nach alternativem Risikotransfer (ART) sorgten Strukturveränderungen auf der Seite der Erstversicherer. Hier gab es einen Konzentrationsprozess, der es ihnen ermöglicht, höhere Selbstbehalte zu tragen.[4] Insgesamt ist eine steigende Individualisierung der Bedürfnisse seitens der Nachfrager festzustellen, d.h. sie richten ihre Nachfrage vermehrt auf Rückversicherungs- und Finanzlösungen aus, die exakt auf ihre jeweilige Unternehmensstruktur und Risikosituation zugeschnitten sind. Mit alternativen Instrumenten der Risikofinanzierung lassen sich die bisherigen Grenzen der Versicherbarkeit aufheben.[5]

In dieser Arbeit wird der Entwicklungsprozess und heutige Stand eines wichtigen Instrumentes des alternativen Risikotransfers dargestellt: Die Finanzrückversicherung. Dazu wird wie folgt vorgegangen:

Im Kapitel zwei wird zunächst der Begriff der Finanzrückversicherung mittels möglicher Definitionsansätze erläutert. Darauf aufbauend folgt im nächsten Abschnitt die Erarbeitung der Merkmale. Des Weiteren werden die Motive des Erst- und des Rückversicherers für die Zeichnung einer Finanzrückversicherung dargestellt und abschließend die Finanzrückversicherung von der traditionellen Rückversicherung abgegrenzt.

Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den aktuellen gesetzlichen Vorschriften zur Behandlung von Finanzrückversicherungen in einigen ausgewählten Ländern. Hierbei erfolgt eine deutliche Abgrenzung der unterschiedlichen Behandlungsweisen von Finanzrückversicherungsprodukten.

Darauf aufbauend wird in Kapitel vier beschrieben, wie das versicherungstechnische Risiko ermittelt werden kann.

Das fünfte Kapitel zeigt zuerst eine allgemeine Einteilung von Finanzrückversicherungsverträgen auf und beleuchtet diese näher. Dabei wird auf die allgemeinen Vertragsformen und deren Erscheinungsformen eingegangen. Im Anschluss wird für die einzelnen Finanzrückversicherungsverträge die heutige Anerkennung durch die Aufsichtsbehörden durchleuchtet und gezeigt, wie die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden können.

Abschließend wird im Kapitel sechs nach einer kurzen Zusammenfassung eine Einschätzung für die künftige Entwicklung im Bereich der Finanzrückversicherung gegeben.

2. Grundlagen der Finanzrückversicherung

Die ersten Finanzrückversicherungsverträge wurden bereits in den 1960er Jahren geschlossen als die traditionellen Kapazitäten für das Ölförderungsgeschäft knapp waren..[6] Den eigentlichen Durchbruch schafften schließlich die Produkte durch die Verteuerung der traditionellen Rückversicherung in den 1980er Jahren in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA).[7] Nachdem die Finanzrückversicherungen zunächst als risikolose Finanzierungsinstrumente eingesetzt wurden, wurde in den 1990er Jahren ein verstärkter Risikotransfer auf den Rückversicherer (Zessionär) integriert.[8]

Inzwischen hat sich in der Literatur für „Finanzrückversicherung“ der Oberbegriff „Finite Risk-Rückversicherung“ durchgesetzt (finite = begrenzt).[9] Unter diesem Be-griff werden heute Verträge subsumiert, „[...] die nicht primär den Transfer von versicherungstechnischem Risiko zum Ziel haben, welche aber die Anforderungen [...]“ der Aufsichts- und Steuerbehörde erfüllen.[10] Inzwischen stehen die „Blended Cover“ vermehrt im Mittelpunkt des Interesses. Sie verbinden die Elemente der traditionellen Rückversicherung mit Elementen der Finanzrückversicherung. Damit haben sich die Rückversicherer auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und den damit einhergehenden wandelnden Bedürfnissen der Erstversicherer (Zedent) eingestellt.[11]

Die Produkte der Finanzrückversicherung können auf Grund ihrer Mechanismen als Teil des alternativen Risikotransfers (ART) bezeichnet werden.[12] So ermöglichen sie es, Risiken selbst zu versichern und durch den Ausgleich in der Zeit eine Deckung von Schäden zu erreichen, die traditionell nicht abgedeckt werden können.[13] Zudem ermöglichen sie im Vergleich zu den traditionellen Rückversicherungsprodukten einen kostengünstigen Risikotransfer auf den Rückversicherer.[14]

Die Abbildung 1 verdeutlicht die Entwicklung der Finanzrückversicherung von Produkten ohne Risikotransfer zu Produkten mit integriertem Risikotransfer.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Intensität des transferierten Risikos[15]

2.1 Begriff der Finanzrückversicherung

Der Begriff der Finanzrückversicherung ist in der Literatur nicht einheitlich definiert. In erster Linie unterscheiden sich die vorliegenden Definitionen darin, dass sie entweder auf die finanz- und erfolgswirtschaftliche Ausrichtung oder auf das transferierte Risiko abzielen. Zunächst einige Definitionen der finanz- und erfolgswirtschaftlichen Ausrichtung.

Im VERSICHERUNGSALPHABET werden Finanzrückversicherungen (in der Literatur auch als Financial Reinsurance, FinRe, FinancialRe und als Rückversicherung mit Finanzierungsfunktion bezeichnet) definiert als „[...] Rückversicherungsverträge, bei denen die Finanzierungsfunktion für das Erstversicherungsunternehmen im Vordergrund steht.“[16]

BARILE beschreibt den Sinn von Finanzrückversicherungen wie folgt: “Financial Reinsurance agreements transfer risk that could affect the insurance company`s realization of future profits. […] Financial Reinsurance protects the company`s bottom line from such threats as the loss of income through deterioration of the company`s loss reserves.”[17]

Für KALUSCHE/ SCHMIDT sind „Financial Reinsurance eine besondere Form der Rückversicherung [...], bei der nicht der Transfer von versicherungstechnischem Risiko im Mittelpunkt steht, sondern Finanzierungsgesichtspunkte mit den damit verbundenen Risiken.“[18]

Auch für PATTERSON ist die Finanzrückversicherung „eine Deckung, die in erster Linie Finanzzwecken und weniger einem Transfer des Risikos dient. Ein Risikotransfer liegt zwar vor (und wird im allgemeinen auch verlangt), hat aber hinter den finanziellen Zielen nur eine untergeordnete Bedeutung.“[19]

HUTH, DIETZ und ANGERMAYER definieren Finanzrückversicherung wie folgt: „Bei Financial- Reinsurance- Verträgen steht nicht wie bei der traditionellen Rückversicherung der Risikotransfer vom Zedenten zum Zessionar im Mittelpunkt. Financial- Reinsurance- Verträge können vielmehr als Rückversicherungsverträge definiert werden, bei denen finanzwirtschaftliche Motive die Zeichnung eines Vertrages dominieren“.[20]

In der gängigen Literatur lassen sich aber auch Definitionen finden, welche mehr auf das transferierte Risiko abzielen.

So ist für BUNNER die Finanzrückversicherung eine Mischung aus Investmentbanking und Versicherung, bei der neben versicherungstechnischen Risiken auch nichtversicherungstechnische Risiken transferiert werden.[21]

Laut BAUER kann die Finanzrückversicherung „[...] als Unterstützung von Erstversicherern umschrieben werden, wenn diese einen Teil ihrer Risiken selbst finanzieren, ohne sich dabei finanziell zu übernehmen.“ Dabei wird das Risiko primär von den Partnern eines Vertrages getragen und auf viele Jahre umgelegt.[22]

Durch das verschwimmen der Grenzen zwischen der Finanzrückversicherung und der traditionellen Rückversicherung ist es insgesamt schwer, eine exakte Definition des Begriffes festzulegen. So kann es in der Praxis vorkommen, dass Verträge abgeschlossen werden, welche mehr Risiko auf den Rückversicherer transferieren als es bei der traditionellen Rückversicherung der Fall ist.[23] Es ist aber allen Definitionen gleich, dass Finanzrückversicherungsverträge Risikotransfer und -finanzierung kombinieren. Dabei kommt dem Zeitwert des Geldes ein besonderes Gewicht zu. Das heißt der zukünftig zu zahlende Geldbetrag ist weniger wert als ein heute zu zahlender Betrag.[24]

Da sich die Suche nach einer einheitlichen Definition schwierig gestaltet, werden im folgenden Kapitel die typischen Merkmale der Finanzrückversicherung herausgearbeitet, welche feste Bestandteile der meisten Vertragsformen sind.

2.2 Merkmale der Finanzrückversicherung

Finanzrückversicherungsverträge werden entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse des Erstversicherers individuell entwickelt. Dazu ist es jedoch notwendig, dass der Erstversicherer dem Rückversicherer sehr vertrauliche Daten überlässt. Aufgrund der sehr hohen Vertrauensbasis ist es laut BROESCHE unumgänglich, den Individualitätsbegriff so eng auszulegen, dass nicht einmal andere Abteilungen des Rückversicherungsunternehmens Einblick in diese Daten gewinnen dürfen.[25] Finanzrückversicherungsprodukte verlangen vom Rückversicherer „ein substantielles finanzwirtschaftliches und aktuarisches Know-how“.[26] Je nach Höhe des transferierten Risikos und dem Selbstfinanzierungsgrad des Vertrages sind Finanzrückversicherungen entweder eine bank- oder versicherungsnahe Dienstleistung für den Erstversicherer.[27]

Typisch für jeden Finanzrückversicherungsvertrag ist der begrenzte Risikotransfer, die Ergebnisteilung mit dem Erstversicherer, die Langfristigkeit der Versicherungsverträge sowie die Berücksichtigung der Kapitalanlageerträge. In den folgenden Abschnitten soll daher auf diese vier Merkmale ausführlicher eingegangen werden (siehe Abbildung 2).[28]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Merkmale der Finanzrückversicherung[29]

2.2.1 Begrenzter Risikotransfer auf den Rückversicherer

Die Grundlage der Rückversicherung bildet der Transfer der versicherten Risiken von einem Vertragspartner auf den anderen.[30] Bei der klassischen Rückversicherung übernimmt der Rückversicherer das gesamte versicherungstechnische Risiko des Erstversicherers.[31] Bei der Finanzrückversicherung ist die Risikoübernahme durch den Rückversicherer indessen begrenzt. Er übernimmt vom Erstversicherer versicherungsspezifische Risiken in Form von Underwriting Risk und/ oder Timing Risk sowie andere Risiken.[32] Der Transfer der versicherungsspezifischen Risiken dient der Risikoübertragung, während der Ursprung der anderen Risiken in der Finanzierungsfunktion zu sehen ist und das Selbsttragen von Risiken unterstützen soll.[33] Einen Überblick über die übernommenen Risiken gibt die folgende Grafik (siehe Abbildung 3).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Transferierte Risiken bei der Finanzrückversicherung[34]

Wie in Kapitel 3 noch ausführlich dargelegt wird, ist für die Anerkennung von Finanzrückversicherungsverträgen als Rückversicherung vor allem die Übernahme von Underwriting Risk und Timing Risk durch den Rückversicherer maßgeblich.

Beim Underwriting Risk als Teilkomponente des versicherungstechnischen Risikos, besteht die Möglichkeit, dass bezogen auf die gesamte mehrjährige Vertragslaufzeit, der absolute Wert des Gesamtschadens eines Vertrages den erwarteten und kalkulierten Schadenbedarf übersteigt.[35] In diesem Fall reichen die kalkulierten Prämien nicht aus, die Schadenskosten zu decken. Die Ursachen hierfür liegen in höheren realisierten Schadensanzahlen (Schadenanzahlrisiko) oder in unerwartet hohen Schäden (Schadenhöhenrisiko).[36]

Das Timing Risk ist genau wie das Underwriting Risk als Teilkomponente des versicherungstechnischen Risikos zu verstehen.[37] In einigen Fällen wird das Timing Risk in der Literatur als nicht versicherungstechnisches Risiko definiert.[38] Dieser Auffassung kann jedoch nicht gefolgt werden, da es in der Lebensversicherung oft das einzige Risiko darstellt, welches auf den Rückversicherer transferiert wird.[39]

Das Timing Risk stellt für den Rückversicherer die „[...] Unsicherheit über den Zeitpunkt dar, zu dem der Schaden auszahlungswirksam wird.“[40] Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Prämienkalkulation der Schadeneintrittszeitpunkt für den Rückversicherer eine unbekannte Größe darstellt. In der Literatur wird daher auch vom Zahlungszeitpunktrisiko gesprochen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Rückversicherer bei der Kalkulation der Prämien eine Zeitspanne zugrunde legt, in welcher er die im Voraus geleisteten Prämien am Kapitalmarkt anlegen kann, um damit einen Zinsertrag zu erwirtschaften. Dazu dürfen in dieser Zeitspanne keine Schäden eintreten, für die der Rückversicherer eine Schadenzahlung leisten muss. Wenn der Schaden früher als kalkuliert eintritt, erleidet der Rückversicherer einen Zinsverlust, da die vom Erstversicherer geleisteten Versicherungsprämien nicht für den gesamten Zeitraum angelegt werden können.[41]

Neben den versicherungsspezifischen Risiken trägt der Rückversicherer weitere Risiken, wie das Bonitäts-, Zinsänderungs- und das Wechselkursrisiko.[42] Diese sind jedoch keine versicherungstypischen Risiken, sondern finden sich u.a. auch bei Bankprodukten wieder.[43] Bei dem Bonitätsrisiko (auch Delkredererisiko oder Credit Risk) ist ein Vertragspartner dem Risiko ausgesetzt, dass der andere auf Grund von Insolvenz nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.[44] Wegen der Langfristigkeit der Finanzrückversicherungsverträge werden an die Bonität des Vertragspartners hohe Anforderungen gestellt. Das Zinsänderungsrisiko (auch Investment Risk) beschreibt die Gefahr des Abweichens der tatsächlich realisierten Zinserträge aus der Kapitalanlage von den kalkulierten Erträgen. Werden die kalkulierten Erträge nicht erwirtschaftet, so trägt der Rückversicherer das Risiko zu niedriger Prämien für den Finanzrückversicherungsvertrag und erleidet einen Verlust.[45] Zudem übernimmt der Rückversicherer ein Wechselkursrisiko, welches bei Verträgen mit ausländischen Währungen eine Rolle spielen kann. Bei der Aufwertung der Währung bis zur Schadenszahlung hat dies eine verteuernde Wirkung für den Rückversicherer.[46]

2.2.2 Ergebnisteilung mit dem Erstversicherer

In sogenannten Gewinnbeteiligungsklauseln wird festgeschrieben, wie hoch der Anteil der Versicherungsprämien ist, welche nach Ablauf der Vertragsdauer an den Erstversicherer zurückfließen oder welcher Anteil im Verlustfall vom Erstversicherer zu leisten ist.[47] Der Rückversicherer kann zusätzlich seine Kosten in den Gewinnbeteiligungsklauseln verankern und einen möglichen Gewinn um diesen Betrag kürzen.[48] Der Rückversicherungspreis kann somit durch den individuellen Schadenverlauf des Erstversicherers beeinflusst werden.[49] Sämtliche Zahlungen an den Rückversicherer werden auf einem Experience Account festgehalten.[50] Positive Salden führen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu Gewinnbeteiligungsansprüchen des Erstversicherers, wohingegen negative Salden durch Zusatzprämien (sogenannte Additional Premiums) ausgeglichen werden müssen.[51]

2.2.3 Mehrjährige Vertragsdauer

Finanzrückversicherungsverträge werden immer über einen mehrjährigen Zeitraum abgeschlossen. Üblich sind hierbei Vertraglaufzeiten von drei bis fünf Jahren.[52] Vertragslaufzeiten von bis zu 30 Jahren sind jedoch auch keine Seltenheit.[53] Beide Vertragsparteien erreichen dadurch folgende Vorteile: Durch die langen Laufzeiten ergibt sich für den Rückversicherer ein beständiger Prämienzufluss, der diesem eine gewisse Planungssicherheit bietet. Auch der Erstversicherer kann mit fest kalkulierbaren Kostengrößen arbeiten. Dies ermöglicht beiden Vertragsparteien erhebliche Spielräume in Bezug auf die Preis- und Bedingungsgestaltung.[54] Die wegfallenden jährlichen Überprüfungen und Verlängerungen der Verträge senken für beide Vertragsparteien die Kosten.[55] Des weiteren kann mittels der mehrjährigen Vertragslaufzeit ein vertragsindividueller Risikoausgleich erreicht werden.[56] In der Praxis wird dieser als „[...] Abfolge mehrerer einperiodischer Risikoausgleiche im Kollektiv“ definiert.[57] Im Gegensatz zu einperiodischen Vertragslaufzeiten, bei denen nach dem Risikoausgleich im Kollektiv zufällige Unter- und Überschäden übrig bleiben, gleichen sich diese bei mehrperiodischer Betrachtung in der Zeit ganz oder teilweise aus.[58]

2.2.4 Berücksichtigung von Kapitalanlageerträgen

Die realisierbaren Kapitalerträge aus der Anlage der geleisteten Finanzrückversicherungsbeiträge oder den gestellten Reserven des Erstversicherers sind expliziter Bestandteil der Prämienkalkulation. Eine wesentliche Grundlage bei der Bestimmung der Finanzrückversicherungsprämie ist der im Verhältnis zum zukünftig tatsächlich anfallenden Schadenzahlungen niedrigere Barwert. Die Berücksichtigung der Kapitalerträge erlaubt es, die Prämienzahlung an den Rückversicherer zu reduzieren (vorschüssige Beitragszahlung). Diese Technik wird im Versicherungsgebrauch auch als Cash Flow- Underwriting bezeichnet.[59] Im Vergleich zur traditionellen Rückversicherung gibt es hier längere Vertragslaufzeiten, dadurch sind die zu erzielenden Effekte bei Finanzrückversicherungen größer.[60] Durch das zu Vertragsbeginn vorliegende Informationsdefizit über die zukünftige Marktentwicklung bleibt jedoch immer ein Zinsänderungsrisiko für den Rückversicherer bestehen.[61] Um die Kapitalanlageerträge zu erhöhen und so niedrige Versicherungsprämien zu ermöglichen, sind die meisten Finanzrückversicherer in sogenannten Off- Shore- bzw. On- Shore- Ländern beheimatet. Hier zahlen die Rückversicherer entweder keine oder nur geringe Steuern auf die Kapitalanlageerträge. Zudem erleichtern die fehlenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen schnelle Unternehmensgründungen.[62]

2.3 Motive des Erst- und des Rückversicherers

Die Finanzrückversicherungsprodukte erfüllen eine Vielzahl von Bedürfnissen seitens der Kunden aber auch der Anbieter. In diesem Abschnitt werden sie nur kurz dargestellt, um anschließend bei der Darstellung der einzelnen Vertragsformen genauer beleuchtet zu werden.

2.3.1 Motive des Erstversicherers

Hinsichtlich der Erstversicherer ergeben sich eine Vielzahl möglicher Motive für den Abschluss eines Finanzrückversicherungsvertrages. BAUER beschreibt das Hauptziel „[...] wie in der Rückversicherung allgemein, mit dem Anstreben finanzieller Sicherheit und dem Ausweis ausgeglichener Ergebnisse über die Zeit.“[63] Das Hauptziel des Abschlusses eines Finanzrückversicherungsvertrages besteht somit in der Stabilisierung und zeitlichen Nivellierung des versicherungstechnischen Ergebnisses.[64] Betrachtet man das Hauptziel näher, lässt sich feststellen, dass sich darin die nachfolgenden Unterziele vereinen. Mit Finanzrückversicherungsverträgen lassen sich weitere Ziele wie die Abkopplung von Versicherungszyklen, Unterstützung bei Mergers und Akquisitionen, Verbesserung der Bilanzkennziffern und Schutz vor Ratings, Eigenkapitalersatz, Unterstützung von Unternehmungsplanung und Risikomanagement, Verbesserung der Solvabilitätsmarge[65], Erhöhung der Zeichnungskapazität usw. verwirklichen.[66] Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Ziele vor dem Hintergrund der verstärkten Shareholder Value Bemühungen der Unternehmen gesehen werden müssen. Es muss im Interesse des Versicherungsunternehmens sein, den Unternehmenswert auch mit Hilfe des ART zu erhöhen.[67]

2.3.2 Motive des Rückversicherers

In den letzten Jahren waren die Rückversicherer als Anbieter durch die starke Häufung von Naturkatastrophen und Terroranschlägen in vorher unbekannten Ausmaßen gezwungen, ihre Kapazitäten für schwere Risiken zu reduzieren.[68] Dies führte zu einer Erhöhung der Versicherungspreise. Für einige Risiken ist trotz der sehr hohen Preise im Rahmen der traditionellen Rückversicherung noch immer keine Deckung zu bekommen. Die Rückversicherer versuchen daher, mit der Finanzrückversicherung neue Kapazitäten preisgünstig anzubieten.[69] Die Finanzrückversicherung eröffnete durch den begrenzten Risikotransfer für den Rückversicherer ein Geschäftsfeld mit geringem oder keinem Risikopotenzial. Dadurch wird die Schwankung des versicherungstechnischen Ergebnisses gemindert.[70]

2.4. Abgrenzung zur traditionellen Rückversicherung

Wie schon deutlich wurde, verschwimmen die Grenzen zwischen der Finanzrückversicherung und der traditionellen Rückversicherung zunehmend.[71] Dennoch lassen sich spezielle Merkmale herausarbeiten, welche eine deutliche Abgrenzung ermöglichen (siehe Abbildung 4).[72]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Abgrenzung zur traditionellen Rückversicherung

Die Finanzrückversicherung kann in erster Linie als steuer- und bilanzpolitisches Instrument eingesetzt werden. Dagegen steht bei der traditionellen Rückversicherung die versicherungstechnische Absicherung von Risiken im Vordergrund. Auf Grund der Deckung einzelner Risiken bzw. von Spartenrisiken können sie jedoch nur teilweise bilanzschützend eingesetzt werden. Sie können daher sehr gut als Ergänzung zu der traditionellen Rückversicherung abgeschlossen werden.[73]

Entsprechend dieser Zielsetzungen wird bei der Finanzrückversicherung hauptsächlich das Timing Risk auf den Rückversicherer transferiert, während bei der traditionellen Rückversicherung der Schwerpunkt auf dem Underwriting Risk liegt.[74]

Die Vertragslaufzeiten und die Art der Prämienanpassung ermöglichen eine weitere Differenzierung zwischen der Finanzrückversicherung und der traditionellen Rückversicherung. Während traditionelle Rückversicherungskonzepte Vertragslaufzeiten von einem Jahr vorsehen, werden Finanzrückversicherungsverträge gerade im Hinblick auf bilanzpolitische Aspekte über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren abgeschlossen.[75] Durch die Langfristigkeit der Finanzrückversicherungsverträge gibt es eine direkte Auswirkung auf die Prämienanpassung. Typisch für Finanzrückversicherungen ist eine ex post Prämienanpassung. Das bedeutet, dass der Erstversicherer zu Vertragsbeginn eine sogenannte Basisprämie zahlt. Nach Ablauf eines Jahres muss unter Berücksichtigung des tatsächliche Schadenverlaufs eine Nachschussprämie an den Rückversicherer geleistet werden. Bei der traditionellen Rückversicherung wird eine ex ante Prämienanpassung vorgenommen. Dazu werden die vergangenen Schadenjahre des Erstversicherers herangezogen. Ergibt sich daraus ein erhöhter Schadenerwartungswert, so wird der Rückversicherer für die Folgeperiode eine höhere Versicherungsprämie für den gleichen Deckungsgrad fordern.[76]

[...]


[1] Vgl. Kuck (2000), S. 16 ff., Münchner Rückversicherungsgesellschaft (2001) sowie Schweizer Rück, (2002a), S. 3.

[2] Vgl. Heß (1998), S. 1.

[3] Vgl. Blome (2000), S. 1.

[4] Vgl. Heß (1998), S. 1 f.

[5] Vgl. Schweizer Rück (1999), S. 13.

[6] Vgl. Bunner (1995), S. 108. Der älteste in Deutschland geschlossene Rückversicherungsvertrag, welcher alle wichtigen Merkmale eines Finanzrückversicherungsvertrag besitzt, stammt aus dem Jahr 1956, dazu vgl. Broesche (1996), S. 1201.

[7] Vgl. Schweizer Rück (1997), S. 7.

[8] Vgl. Schweizer Rück (1997), S. 11.

[9] Vgl. Thiemermann (1993), S. 246 sowie Eickstädt (2001), S. 145.

[10] Wormsbächer (2001), S. 175.

[11] Vgl. Liebwein (2000a), S. 354.

[12] Vgl. Herold/ Paetzmann (1999), S. 29 ff.

[13] Vgl. Schweizer Rück (1999), S. 4 f.

[14] Vgl. Loh (2001), S. 1.

[15] Vgl. Kalusche/ Schmidt (1993b), S. 612.

[16] Fürstenwerth/ Weiß (2001), S. 244.

[17] Barile (1991); S.1.

[18] Kalusche/ Schmidt (1993a), S. 576.

[19] Patterson (1997), S. 607.

[20] Huth, Dietz und Angermayer (1998), S. 426.

[21] Vgl. Bunner (1995), S. 108.

[22] Bauer (1998), S. 560.

[23] Vgl. Bauer (1998), S. 561.

[24] Vgl. Schweizer Rück (1997), S. 4.

[25] Vgl. Broesche (1996), S. 1206.

[26] Herold/ Paetzmann (1999), S. 62.

[27] Vgl. Focke (2000), S. 142.

[28] Für Liebwein (2000a), S. 313 und auch Rücker (1999), S. 246 ist die Individualität der Finanzrückversicherungsverträge ein eigenständiges Merkmal. Meines Erachtens spielt die Individualität jedoch in jedem beschriebenem Merkmal eine wichtige Rolle und muss daher nicht explizit als eigenständiges Merkmal hier aufgeführt werden.

[29] Vgl. Schweizer Rück (1997), S. 5.

[30] Zur Ermittlung des versicherungstechnischen Risikos vgl. Kapitel 4.

[31] Vgl. Bauer (1998), S. 556. Der Transfer von versicherbaren Risiken erfolgt hierbei über die Versicherungsmärkte und die Finanzrisiken (z.B. Zinsrisiken) werden mittels Finanzinstrumente und über den Finanzmarkt abgesichert. Diese Trennung wird mit Hilfe von ART- Produkten, also auch mittels den Finanzrückversicherungen, aufgehoben. Vgl. Albrecht/ Schradin (1998), S. 578.

[32] Vgl. Liebwein (2000a), S. 315 ff. und Kalusche/ Schmidt (1993a), S. 576 ff. Als Ausgleich für den begrenzten Risikotransfer wird der Erstversicherer am Ergebnis des Rückversicherers beteiligt. Vgl. Kapitel 2.2.2.

[33] Vgl. Rücker (1999), S. 248.

[34] Vgl. Huth/ Dietz/ Angermayer (1998), S. 427.

[35] Vgl. Heß (1995), S. 1335, Anmerkung 2.

[36] Vgl. Eickstädt (2001), S. 147.

[37] Vgl. Heß (1995), S. 1328 und auch Liebwein (2000a), S. 318.

[38] BUNNER schreibt dazu: „[...] financial reinsurance [...] it takes to into consideration other noninsurance risks such as credit, investment and timing risk“, Bunner (1995), S. 107.

[39] Dazu auch vgl. Thiemermann (1993), S. 247, insbesondere die Fußnote 520 und Liebwein (2000a), S. 319 - 320. Inwieweit bei einem Finanzrückversicherungsvertrag lediglich der Transfer von Timing Risk ausreicht, um als Rückversicherung anerkannt zu werden, wird ausführlich im Kapitel 3 diskutiert.

[40] Heß (1998), S. 8 f.

[41] Vgl. Kalusche/ Schmidt (1993a), S. 576.

[42] Eickstädt erwähnt zusätzlich noch das Cost Risk. Durch die langen Vertragslaufzeiten der Finanzrückversicherung wirken sich Änderungen in den Verwaltungskosten und der Schadenregulierungskosten stärker aus als in traditionellen Rückversicherungsverträgen. Vgl. Eickstädt (2001), S. 148.

[43] Vgl. Thiemermann (1993), S. 245.

[44] Die Bonität bezeichnet die finanzielle Fähigkeit sowie den Willen, eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen. Vgl. Arnoldussen (2000), S. 148.

[45] Für weitergehende Erklärungen siehe auch Kapitel 2.2.4.

[46] Vgl. Kalusche/ Schmidt (1993a), S. 576 f., und Huth/ Dietz/ Angermayer (1998), 427 f.

[47] Die Gewinnbeteiligung des Erstversicherers in Form von Prämienrückerstattung ist als Kompensation für die begrenzte Risikoübernahme durch den Rückversicherer zu verstehen. Vgl. Schweizer Rück (1997), S. 5.

[48] Vgl. Bauer (1998), S. 566.

[49] Vgl. Schweizer Rück (1997), S. 5. Eine verlaufsabhängige Vertragsgestaltung kann bei Bedarf auch in der traditionellen Rückversicherung implementiert werden, vgl. Gerathewohl (1976), S. 274 ff. sowie Kiln (1991), S. 107 f.

[50] In der Literatur werden für den Begriff Experience Account weitere Bezeichnungen wie Erfahrungskonto, Cash Fund oder zu verzinsender Verlust- und Gewinnvortrag synonym verwendet.

[51] Vgl. Treuberg/ Angermayer (1995), S. 635, und Kalusche/ Schmidt (1993a), S. 576.

[52] Vgl. Harrington/ Niehaus (1999), S. 249.

[53] Vgl. Broesche (1996), S. 1206.

[54] Vgl. Schweizer Rück (1997), S. 5.

[55] Vgl. Rücker (1999), S. 245.

[56] Der Risikoausgleich in der Zeit findet auch in der längerfristig angelegten traditionellen Rückversicherung Anwendung, vgl. Liebwein (2000a), S. 30.

[57] Farny (2000), S.51.

[58] Vgl. Heß (1998), S. 19 ff. und Schweizer Rück (1997), S. 5.

[59] Vgl. Thiemermann (1993), S. 242 und Liebwein (2000a), S. 314. Die Kapitalanlageerträge werden bei der Prämienermittlung im Falle von traditionellen Rückversicherungsverträgen meistens nicht berücksichtigt.

[60] Vgl. Liebwein (2000a), S. 314, Kalusche/ Schmidt (1993a), S. 576 und auch Farny (2000), S. 67.

[61] Vgl. Kapitel 2.2.1.

[62] Als Off- Shore- Länder gelten z.B. Bermudas und Barbados. On- Shore- Länder sind z.B. Luxemburg und Irland, vgl. Kiln (1991), S. 386 ff., Kalusche/ Schmidt (1993a), S. 578 und auch Liebwein (2000a), S. 315.

[63] Bauer (1998), S. 564.

[64] Vgl. Treubger/ Angermayer (1995), S. 640.

[65] Solvabilitätsmarge ist die Differenz zwischen der Soll- und der Ist- Solvabilität. Die Solvabilität soll die Sicherstellung der Erfüllbarkeit der Verträge gewährleisten. Geregelt wird sie in § 53 c VAG. Dazu auch vgl. Farny (2000), S. 746 ff.

[66] Vgl. Huth/ Dietz/ Angermayer (1998), S. 427, Patterson (1997), S. 607, Bauer (1998), S. 654, Müller/ Seitz (o. J.), S.1 sowie Münchner Rückversicherungsgesellschaft (2000a), S. 11.

[67] Zum Shareholder Value auch vgl. Schweizer Rück (1999), S. 9.

[68] In einigen Ländern wie Spanien und Südafrika haben sich bereits auf Grund der mangelnden Deckung von politischen Risiken durch die private Versicherungswirtschaft staatliche Poolsystem zur Absicherung etabliert. Vgl. Münchner Rückversicherungsgesellschaft (2001), S. 14.

[69] Vgl. Fallegger (1998), S. 13.

[70] Vgl. Kalusche/ Schmidt (1993a), S. 579 sowie Treuberg/ Angermayer (1995), S. 640 f.

[71] Broesche, Liebwein sowie Müller-Gotthard vertreten die Auffassung, dass eine Abgrenzung zwischen der Finanzrückversicherung und der traditionellen Rückversicherung nicht notwendig ist, da die Finanzrückversicherung grundsätzlich die Gestaltungsvariablen der traditionellen Rückversicherung benutzt. Laut Broesche ist lediglich ein Element in jedem traditionellen Rückversicherungsvertrag, jedoch in keinem Finanzrückversicherungsvertrag zu finden: „Der Verzicht auf monetäre Haftungsbeschränkungen bzw. die Gewährung einer unbeschränkten Vertragshaftung durch den Rückversicherer.“ Vgl. Broesche (1996), S. 1202, Liebwein (2000b), S. 66 sowie Müller-Gotthard (1998), S. 1208. Die in Kapitel 2.2 vorgestellten Merkmale lassen die Finanzrückversicherung trotz der gemeinsamen Grundlage als ein eigenständigen Produkt quantifizieren und eine Abgrenzung ist daher sinnvoll. Vgl. Schweizer Rück (1997), S. 3 und Huth/Dietz/ Angermayer (1998), S. 430.

[72] Die charakteristischen Merkmale von Finanzrückversicherungen wurden bereits ausführlich im Kapitel 2.2 dargestellt.

[73] Vgl. Münchner Rückversicherungsgesellschaft (2000b), S. 19 und Heß (1995), S. 1328.

[74] Vgl. Eickstädt (2001), S. 156 sowie Barile (1991), S. 1.

[75] Vgl. Frey (1996), S.1186, Patterson (1997), S. 608 und Harrington/ Niehaus (1999), S. 249.

[76] Vgl. Heß (1998), S. 90.

Ende der Leseprobe aus 61 Seiten

Details

Titel
Neuere Entwicklungen der Finanzrückversicherung
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Versicherung-und Risikomanagement)
Note
2,0
Autor
Jahr
2002
Seiten
61
Katalognummer
V9915
ISBN (eBook)
9783638165006
Dateigröße
552 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Finanzückversicherung, Financial Reinsurance, Alternativer Risikotransfer, ART, FinRE
Arbeit zitieren
Mario Metschke (Autor:in), 2002, Neuere Entwicklungen der Finanzrückversicherung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9915

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