Ob einem man zu nehmen sey ein eelichs weyb - Kontroverse um Nutzen und Zweck der Ehe im Epos 'Der Ring' von Heinrich Wittenwiler


Hausarbeit (Hauptseminar), 1998

39 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


I n h a l t s v e r z e i c h n i s

1. Einleitung

2. Die Ehe als Institution im Mittelalter

3. Inhaltliche Positionen der Ehedebattenteilnehmer

4. Formale rhetorische Regeln für den Gesprächstypus der Debatte

5. Die Ehedebatte als Logik-Persiflage?

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In meiner Hausarbeit befasse ich mich mit dem Thema: Kontroverse um Nutzen und Zweck der Ehe im Epos „Der Ring“ von Heinrich Wittenwiler. Der Kern meiner Arbeit drückt sich in den Worten: „Ob einem man zu nehmen sey ein eelichs weyb“ (Eyb[1] ) aus. Dieses Thema war eingebunden in das Seminarthema: Der Ring von Heinrich Wittenwiler.

Heinrich Wittenwiler lebte in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts. Er zählt zu den spätmittelhochdeutschen Satirikern und Lehrdichtern, die sich in ihren Werken durch ernste Weltklugheit und derbe Komik auszeichnen. Damit steht er in der Nachfolge Neidharts von Reuental[2], den er auch handelnd einführt.

„Des lesten namen ich enwaiss;

Doch cham er auf den selben chraiss

Geritten mit eim fuchszagel.

Ich wän, es wär der pauren hagel,

Her Neithart, trun, ein ritter chluog,

Der allen törpeln hass truog.“ (V. 155-160)

Anfang des 15. Jahrhunderts schrieb Wittenwiler das erste komische Epos in deutscher Sprache, die Bauernparodie „Der Ring“ (9699 Verse)[3]. Diese Parodie[4] hat zum Thema die Liebes- und Hochzeitsgeschichte des Tölpels Bertschi Triefnas mit der Bauerndirne Mätzli Rüerenzumpf.

Im ersten Teil meiner Arbeit gehe ich auf die Ehe als Institution im Mittelalter ein, damit ich davon ausgehend Bezüge zum Text aus weltlicher und kirchlicher Sicht zur Ehe herstellen und darstellen kann. Damit verbinde ich dann das Aufzeigen der inhaltlichen Positionen der Ehedebattenteilnehmer, wobei die kontroversen Standpunkte hinsichtlich des Nutzens und Zwecks der Ehe sichtbar werden. Klar erkennbar wird sein, welche grundsätzlich unterschiedlichen Meinungen die Männer und Frauen im Mittelalter in Bezug auf die Ehe haben. Ich stelle dabei auch dar, daß die Meinungen der Männer einer spezifischen Richtung folgen und die der Frauen ebenso. Meine These hierzu lautet, daß die Mann-Frau-Konfrontationen in einem Gegenüberstellen von Qualitätsurteilen enden. Anschließend untersuche ich die rhetorischen Regeln des Gesprächstypus Debatte, um festzustellen, ob mir hier eine Debatte oder eine andere Gesprächsform in den Versen 2623-3524 vorliegt. Hier ließe sich aus dem Material von Plate[5] die These formulieren: „Es wird keine Debatte geführt, sondern ein Schlagabtausch aus Rede und Gegenrede“. Warum scheitert die Debatte? Dann hinterfrage ich diese Ehedebatte als Logik-Persiflage[6], wie Plate sie darstellt. Ich beziehe mich hier näher auf Plates These: „Wer logisch redet, muß widerspruchsfrei reden“. Mir ist es wichtig herauszufinden, nach welcher Logik Bertschi sein Anliegen vorträgt, ob sein Anliegen uns logisch erscheinen kann und soll oder ob H. Wittenwiler bewußt zur Persiflage als sprachliches Mittel greift, um dem Leser den Widersinn des Gesprochenen in der Debatte vor Augen zu führen. Daraus ergibt sich dann eine meiner Kernfragen: Wozu baut H. Wittenwiler diese Debatte in den Ring ein? Weiterhin bleibt zu untersuchen, ob H. Wittenwiler Stellung für oder gegen die Ehe bezieht und warum? Ich schließe die Arbeit mit einer Zuammenfassung.

Das Ziel meiner Hausarbeit wird die Überprüfung der schon genannten Thesen auf ihren Gehalt hin sein und die Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragestellungen.

Die Arbeit schließt mit dem Literaturverzeichnis meiner benutzten Primär- und Sekundärliteratur.

2. Die Ehe als Institution im Mittelalter

Das Wort Ehe (ahd. êwa[7] ; mhd. ewe) steht für die gesetzliche Verbindung von Mann und Frau.[8]

Ursprünglich beschränkte sich die Aufgabe der Kirche bei den Eheschließungshandlungen darauf, das Paar nach dem Beilager beim Besuch der Messe einzusegnen. Die kirchenrechtliche Trauung ist also nur Bestätigung des familienrechtlichen Vertrages. Der Einfluß, den die Kirche in der Geschichte der Eheschließung auszuüben strebt, vermag sich nur sehr langsam auszubreiten. Hauptgrund dafür war, daß die Kirche sich nicht entschließen konnte, die betreffenden Bestimmungen des Eheschließungsprozesses in das Kirchenrecht aufzunehmen. Erst im Decretum Tamentsi (1563) des Tridentinischen Konzils ringt sich die Kirche zu formalen Gültigkeitsvoraussetzungen durch.[9]

Ab der 2. Hälfte des 9. Jahrhunderts setzten die kirchlichen Instanzen (Papst Nikolaus I., 866) den freien Konsens der Eheleute an die Stelle der elterlichen Zustimmung. Die Partner können sich frei füreinander entscheiden. Dies war ein Fortschritt wenn man bedenkt, daß kirchliche und adlige Moraltheoretiker des 11.- 13. Jahrhunderts noch lange die Ansicht vertraten, daß das wesentliche Ziel der Ehe die Fortpflanzung ist und die Frau mit ihrem ganzen Wesen eine Gefahr für die praktische Handhabung der Sittlichkeit darstellte, so meinten Theologen, da in ihr die verwerfliche Fleischeslust Ausdruck findet. Als Geschlechtswesen wurde die Frau verdächtigt, den sündhaften Begierden des Fleisches leichter zu erliegen als der Mann. Im dritten Buch von „De amore“ hat A. Capellanus dies formuliert: „Während bei Männern, wegen der Dreistigkeit ihres Geschlechts, ein Übermaß an Liebe und Unzucht toleriert wird, wird es bei Frauen für ein verdammenswürdiges Verbrechen gehalten“.[10]

Die Ehe wird im 12. Jahrhundert in der Kirche des Westens zum Sakrament[11] erhoben. Die deutschrechtliche Eheschließungsszene wird in der Kirchenszene akzentuiert, denn die kirchliche Aufgebotsforderung wird von den Bauern, wo ein altes Weib den Bräutigam eines gebrochenen Eheversprechens bezichtigt, spottend abgewährt. Da Wittenwiler sowohl die bäuerlich-traditionelle als auch die kanonische Auffassung der verbindlichen Eheschließungsform mit dem roten Farbstrich der Belehrung[12] versieht (V. 5405ff.; 5429ff.), steht allerdings Meinung gegen Meinung.[13] Ich denke, H. Wittenwiler erkennt die immer zunehmende Einmischung der Kirche in die Eheschließung an. Wittenwiler gibt den Anspruch der Kirche objektiv wieder. Die Vorverlegung der Kirchenszene und die Bezeichnung „hailig ee“ (V. 2825; 4012; 7035), mit der der Sakramentscharakter der Ehe gewürdigt wird, erweckt den Eindruck, daß der Autor dem kirchlichen Postulat entgegenkommt, auch wenn er bis zum Schluß keine eindeutige Parteinahme ergreift.[14]

1215 legte das IV. Laterankonzil fest, daß der Konsens der Eheleute (im Werk ist dieser durch Bertschis und Mätzlis Aussagen mehrfach bestätigt worden[15] ) und der Vollzug des Beilagers (consummatio) für eine gültige Ehe genügt.[16] Letzteres ist ein Problemfall im „Ring“, da der Doktor mit Mätzli schläft und sie dadurch entjungfert. Als Beweise hierfür dienen mir die Verse 2117-2121; 2139-2148 und 2181-2184, die ich so in ihrer Reihenfolge ausführe.

„‘Mätzli Rüerenzumph,

Dein nam ghört wol zuo meinem stumph:

So ghört mein stumph zuo deinem muot.

Unser dinch möchte werden guot;

Und wilt meinen willen tuon,...“ (V. 2117-2121)

„‘Da, da, nüssli, da,

Mätzli! Sta, sta, hägili, sta!

Der stumphe daz sein wurtzen,

Ein langeu mit zwain kurtzen.

Dar zuo so ist mein wille,

Daz du dich habist stille,

Und lass dich nicht verdriessen:

Der wurtzen muost du niessen,

Wilt du so nicht verderben,

In deinen sünden sterben.‘“ (V. 2139-2148)

„Da mit so huob er sich von stat

Sam ein bok, demd hürner ab

Neuleich sein gevallen:

Es was im aus dem schallen.“ (V. 2181-2148)

Dieses Ereignis zieht weitere Handlungsstränge (Schwangerschaft, Rezept zur Vortäuschung der Jungfräulichkeit und Chrippengras Liebesbrief) nach sich und wird vor Bertschi als unehrenhaftes Geschehen Mätzlis geheimgehalten. „Chrippenchras Brief kommt die Aufgabe zu, Mätzli und Bertschi in die Ehe zu führen. Die Ehe ist der von der Kirche durchaus gewünschte soziale Stand für den Laien. Die Mahnung zur Ehe ist also ein ernstzunehmender Appell an die Leser des Rings“.[17]

Eine rechte Ehe erforderte jedoch noch ein kirchliches Aufgebot sowie die Trauungszeremonie durch den Priester. Die Notwendigkeit des Aufgebots und das öffentliche Eheversprechen vor dem Pfarrer und den Zeugen sollte ein unerlaubtes Verwandtschaftsverhältnis und spätere Ehenichtigkeitserklärung verhindern sowie Beweis der Ehelichkeit sicherstellen.[18] Beim Konsensversprechen von Bertschi und Mätzli in den Versen 5274-5276 wird ausdrücklich gesagt, daß kein Priester anwesend ist. Stattdessen wird den beiden von Ochsenchroph, den wir als Laie ansehen können, der Konsensgedanke abgenommen. Auf den Verlobungsakt (5206) folgt eine Konsensabnahme durch Laien, aber die Kirchenszene, die hier in einer mahnenden Aufforderung des Geistlichen zu öffentlicher Eheschließung unter priesterlicher Mitwirkung und Aufgebot gipfelt, liegt vor der Brautnacht. Dazu ist zu bemerken, daß der Kirche jeder Konsensakt als ehekonstitutiv gilt, sie daher nicht nur die nach deutschrechtlichem Ritus begründete und dann durch Beilager vollzogene Ehe verurteilt, sondern jede Konsensabnahme, die ohne priesterliche Mitwirkung vor sich geht. Der Konsensakt des „Ring“ wird für ehebegründend erklärt (V. 5274ff.).[19]

„Also ward mit paider gir

Die ee ieso geschaffen

An schuoler und an phaffen.“ (V. 5274-5276)

In Deutschland wird die Eheschließung ohne Mitwirkung eines Geistlichen, die Laienkopulation, einige Jahre später (1227) von der Trierer Kirchensynode untersagt.

Mit dem Eheschließungsprozeß eröffnet sich ein neues Betätigungsfeld der Kirche. Sie, die im Verlauf der Jahrhunderte permanent mit dem Problem konfrontiert war, in den unteren Gesellschaftsschichten die Macht von Familienverbänden im herrschenden germanischen Eherecht und deren bindenden Traditionen und Regelmechanismen als Widersacher zu spüren, war sehr daran interessiert, ihren Einfluß auch in diesen Gesellschaftsschichten zu festigen und zu vergrößern.[20] Der enorme Machtzuwachs der Kirche im 13. Jahrhundert läßt sich daran ablesen, daß es etwa zur Zeit des IV. Laterankonzils „keine einzelne Größe (gab), die sich an Einfluß mit der römischen Amtskirche hätte messen können“[21]. Zur Überlegenheit führte die Einrichtung eines eigenen Gerichtswesens und die Etablierung mehrer Sakramenthandlungen, zu denen wie schon erwähnt die Eheschließung gehörte.

Familien des Spätmittelalters pflegten in bestimmtem Maße ein Verlobungs- und Hochzeitsbrauchtum. Dies wird sehr deutlich in den Versen 5201-7138, die ich hier nicht im Detail wiedergeben werde.

Da die Eltern kein Einspruchsrecht mehr bei der Partnerwahl hatten, versuchten sie die Verweigerung der Mitgift oder die Enterbung des Partners zu veranlassen.

Vom Text ausgehend hat Mätzlis Vater aber wesentliches Mitspracherecht, was die Verse 3641-3643; 3753-3755 und 5203-5206 belegen dürften.

„(...)mich dunckt also,

Triefnas wär meinr tochter fro,

Der im sei gäb ze einer chan.“ (V. 3641-3643)

„Und ist, daz er gelernen mag

Und auch getuon nach ewer sag,

So schol man im sei geben so.‘“ (V. 3753-3755)

„‘Nu dar, herr Perchtolt, hörst du das?

Wilt es tuon und dannoht bas,

Das sag uns auf die treuwe dein:

So gib ich dir die tochter mein!‘“ (V. 5203-5206)

Durch diesen Eheschließungsvorgang „an phaffen“ wird von Wittenwiler das mundiale Element[22] verstärkt, einmal durch den Verlobungsvertrag zwischen Bräutigam und Brautvater und zum anderen durch die Mitwirkung des letzteren am Ehekonsensakt[23].

Nähere Verwandte bildeten die erweiterte Familie und waren potentielle Erben des Familienbesitzes. Heiraten war eine Sache der Vernunft, des Zusammenlegens von Erbteilen und der materiellen Absicherung. Zum Bild des Mittelalters gehört aber auch die auf spätrömisch-frühchristlich fußende Tradition der religiösen Askese, Jungfräulichkeit und daß der (sexuelle) Genuß innerhalb der Ehe als Werk des Teufels abgelehnt wurde. Woran im Werk nicht festgehalten wird:

„‘Wär, daz ich derweket in,

So tät er mirs zuor dritten stund,

E man uns in dem bette fund.‘“ (V. 7111-7113)

[...]


[1] Deutsche Schriften des Albrecht von Eyb. hrsg. und eingeleitet von Max Herrmann. 1. Bd. Das Ehebüchlein. Berlin, Weidmannsche Buchhandlg. 1890.

In: Schriften zur germanistischen Philologie hrsg. von Dr. Max Roediger A. o. Professor an der Universität Berlin. 4. Heft.

[2] Neidhart von Reuental, um 1190 mhd. Minnesänger, am höfischen Minnesang geschult, durchbrach dessen enge höfische Fesseln als 1. Vertreter der an volkstümlichen Traditionen anknüpfenden sogenannten „höfischen Dorfpoesie“, die das Bauerntum in den Minnesang einführt und ihre Reize aus dem Kontrast von höfischer Sprache und Form mit bäuerlich-derbem Inhalt bezieht.

[3] Geron von Wilpert: Lexikon der Weltliteratur. Stuttgart 1988.

[4] Parodie: komische Umbildung ernster Dichtung; scherzhafte Nachahmung

[5] Plate, Bernward: Wittenwilers ‚ Ehedebatte‘ als Logik-Persiflage. In: Festschrift Paul Klopsch. Göppingen 1983 S. 370-384.

[6] Persiflage:geisteicher Spott, spottende Nachahmung

[7] Das Wort „ewa“ stand u.a. für „endlos lange Zeit“, für ewige Ordnung, Gewohnheitsrecht, Altes und Neues Testament“, ebenso noch im mittelhochdeutschen Sprachgebrauch. Aus: Schade, Altdeutsches Wörterbuch, S. 155.

[8] Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. Berlin 1993.

[9] Nach in der Regel dreimaligem Aufgebot wird die Ehe vor zwei bis drei Zeugen vor dem Pfarrer eingegangen, der das Paar nach der Konsensbefragung miteinander verbindet.

[10] nach Andreas Capellanus: De amore

[11] Sakrament: von Christus eingesetzte Handlung, bei der den Gläubigen nach ihrer Überzeugung durch ein sichtbares Zeichen göttliche Gnade zuteil wird. Aus dem lateinischen sacrare ‘einer Gottheit weihen, widmen, heilig, unsterblich machen`.

[12] Längere und kürzere Stellen, die laut roter Farblinie der Belehrung dienen, sind integrale Bestandteile der Bauernhandlung. Diese und die belehrenden Partien sind jedoch nicht konsequent voneinander getrennt, sondern als Handlung und Belehrung aufs engste miteinander verbunden.

[13] Wittenwiler überläßt es dem Leser, sich ein Urteil zu bilden.

[14] Eheschließung

[15] Siehe dazu Abschnitt drei : Inhaltliche Positionen der Ehedebattenteilnehmer.

[16] Der Eheschließungsakt im „Ring“ sah folgendermaßen aus: 1. Verlobung, 2. Ehekonsensbefragung-Raufszene, 3. Kirchgang: Widerlegung; Dotierung, 4. Beilager

[17] Tobler, Eva: Zitate aus Schrift und Lehre in Heinrich Wittenwilers Ring. In: Jahrbuch der Oswald von Wolkenstein Gesellschaft. Bd. 8. S. 136 1994/1995

[18] Faber, Birgitta Maria: Eheschließung in mittelalterlicher Dichtung vom Ende des 12. bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Bonn 1974. Im folgenden zitiert: Eheschließung

[19] Eheschließung

[20] Schröter, Michael: Wo zwei zusammenkommen in rechter Ehe...Sozio-und psychogenetische Studien über Eheschließungsverhandlungen vom 11. bis 15. Jahrhundert. Diss. Philosophie, Hannover 1984, im folgenden zitiert: „Wo zwei“.

Wie und wodurch Ehe als Institution und Eheschließungsvorgänge kirchlich und staatlich normiert wurden, welche Probleme sich daraus ergaben und er stellt zwei Entwicklungslinien fest: eine zunehmende Institutionalisierung und Individualisierung von Ehe.

[21] Wo zwei: S. 361

[22] Muntehe: die der väterlichen Munt Unterworfene wird in einem Übereinkommen der beiden Familienverbände der Vormundschaft des Gatten unterstellt, dem man Gewaltrecht und Schutzpflicht überträgt.

[23] Im „Ring“ (V. 5269ff.) redet der Vater der Tochter zu. Ihre Antwort, an ihn gerichtet: „Sta, gevelt es dir“.

Ende der Leseprobe aus 39 Seiten

Details

Titel
Ob einem man zu nehmen sey ein eelichs weyb - Kontroverse um Nutzen und Zweck der Ehe im Epos 'Der Ring' von Heinrich Wittenwiler
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Ältere Deutsche Literatur)
Veranstaltung
HS: Der Ring von Heinrich Wittenwiler
Note
1,3
Autor
Jahr
1998
Seiten
39
Katalognummer
V9875
ISBN (eBook)
9783638164702
Dateigröße
567 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Sehr dichte Arbeit - einzeiliger Zeilenabstand. Inkl. Referatshandout. 440 KB
Schlagworte
Kontroverse, Nutzen, Zweck, Epos, Ring, Heinrich, Wittenwiler, Ring, Heinrich, Wittenwiler
Arbeit zitieren
Bianka Rademacher (Autor:in), 1998, Ob einem man zu nehmen sey ein eelichs weyb - Kontroverse um Nutzen und Zweck der Ehe im Epos 'Der Ring' von Heinrich Wittenwiler, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9875

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