Broken Windows einmal anders - Von der gemeindenahen Polizeiarbeit zur gemeindenahen Sicherheitsarbeit


Ausarbeitung, 2000

17 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

BROKEN WINDOWS UND COMMUNITY-POLICING
DIE METAPHER DES EINGESCHLAGENEN FENSTERS
DIE FUNKTION DER POLIZEI
DIE UMSETZUNG: COMMUNITY-POLICING
Anlaß versus Problem
Präsenz auf der Straße
Dezentralisierung der Polizei
Das Problem mit der Ratte

DIE ALTERNATIVE: GEMEINDENAHE SICHERHEITSARBEIT
DAS KOSTENARGUMENT SPRICHT FÜR PRIVATE SICHERHEITSDIENSTE
PRÄSENZ IST, WAS ZÄHLT
STRUKTURELLE VORTEILE DES PRIVATEN UNTERNEHMENS
IN DER PRAXIS FUNKTIONIERT’S!

RESÜMEE

LITERATUR

HINWEIS ZU ZITATEN: DA DIE TEXTE DER AUTOREN WILSON UND KELLING DEM INTERNET ENTNOMMEN SIND, KONNTE BEI ZITATEN KEIN SEITENHINWEIS GEGEBEN WERDEN.

Einleitung

Die vorliegende Arbeit will sich kritisch mit der Broken-Windows-Theorie und dem daraus abgeleiteten Konzept der gemeindenahen Polizeiarbeit beschäftigen. Kritisch meint dabei allerdings nicht den Versuch einer Bewertung, der eine abgehobene Beschäftigung mit weltanschaulichen Problemen vorausgeht. Diese Probleme bestehen unzweifelhaft. Zu ihnen zählen etwa das Menschenbild, das James Q. Wilson und George L. Kelling zugrunde legen, die Frage nach der Vertretbarkeit des Bruchs mit einer liberalen Gesinnung1 und nichtzuletzt die Lösung des Konflikts Individuum versus Gemeinschaft zuungunsten der Rechte des Individuums.

Diesen akademischen Problemen steht die Umsetzung des Broken-Window- Gedankens in Deutschland gegenüber, wie sie im sogenannten „Osnabrücker-Modell“ (vgl. Hunsicker 1998, S 493ff) erfolgt ist, das - will man den Worten der Polizei und der Politiker glauben - von Erfolg gekrönt ist.2

Daher bezieht sich die in dieser Arbeit geäußerte Kritik nicht auf den Broken- Windows-Gedanken selbst sondern seine Umsetzung in der Form der gemeindenahen Polizeiarbeit. Es soll aufgezeigt werden, daß Sicherheit im Sinne der Kriminologen Wilson und Kelling von privaten Sicherheitsunternehmen jedenfalls in gleichem Ausmaß, punktuell sogar besser gewährleistet werden kann als von polizeilichen Einrichtungen. Der gemeindenahen Polizeiarbeit soll eine Alternative gegenübergestellt werden, die gemeindenahe Sicherheitsarbeit nämlich.

Broken Windows und Community-Policing

Die Metapher des eingeschlagenen Fensters

Die Theorie von Wilson und Kelling baut auf der Metapher des eingeschlagenen Fensters auf, das für mehr als nur den unmittelbaren Schaden steht, den es als einzelnes darstellt. Wird eines der Fenster einer Häuserfassade eingeschlagen und längere Zeit nicht repariert, so stellt es ein klares Zeichen für die Umwelt dar: Niemand kümmert sich um den Schaden. Es ist schlußendlich egal, ob das Fenster beschädigt ist oder nicht. In der Folge werden daher auch die anderen Fenster des Hauses zerstört werden, da die Tat für den Täter ohne Konsequenzen bleiben wird und der Vandalismus an Fensterscheiben schon immer Spaß gemacht hat. Wörtlich: „... and so breaking more windows costs nothing. (It has always been fun.)“ (Wilson/Kelling 1982)3

Wilson und Kelling verdeutlichen die Metapher, indem sie von einem psychologischen Experiment berichten, das von Philip Zimbardo 1969 durchgeführt wurde. In zwei verschiedenen Gegenden wurden dabei zwei vergleichbare Autos abgestellt, wobei vorgetäuscht wurde, daß es sich um niedergebrochene und nicht mehr funktionstüchtige Fahrzeuge handelt, indem die Nummerntafeln entfernt sowie die Motorhauben offen gelassen wurden. Die eine Gegend war der New Yorker Stadtteil Bronx. Nach bereits zehn Minuten wurde die Batterie aus dem Fahrzeug gestohlen. Alle anderen verwertbaren Fahrzeugteile wurden innerhalb der ersten 24 Stunden entfernt. Danach ließen sich Vandalen am Fahrzeug aus. Scheiben wurden eingeschlagen, die Polstersitze aufgeschlitzt. Das Vergleichsfahrzeug wurde im kalifornischen Palo Alto abgestellt. Nachdem es eine Woche lang unberührt gestanden hatte, ging Zimbardo daran, das Auto mit einem Vorschlaghammer zu beschädigen. Im Sinn der Theorie war damit das erste Fenster eingeschlagen. Schon kurz danach taten es Passanten dem Versuchsleiter gleich. Nach wenigen Stunden war das Fahrzeug zerstört und lag umgedreht mit dem Dach auf der Straße.

Die Schlußfolgerung von Wilson und Kelling lautet, daß Plünderei und Vandalismus überall vorkommen und keine Frage von Schichtzugehörigkeit sind. In beiden Versuchsfällen nämlich waren es vorwiegend gutgekleidete Weiße, die sich an den Fahrzeugen zu schaffen machten. Der Zeitpunkt des Einsetzens krimineller Betätigung am Fahrzeug ist vom Umfeld abhängig. Wo städtische Anonymität besteht und das Bewußtsein der Gleichgültigkeit vorherrscht, in den Bronx nämlich, wird das Fahrzeug früher Opfer von Angriffen. In Palo Alto hingegen, wo die Integrität privaten Eigentums eher geachtet wird, setzt der Vandalismus erst ein, nachdem das unmißverständliche Signal gegeben wurde, daß niemand sich für das Fahrzeug verantwortlich zeigt. „... once communal barriers - the sense of mutual regard and the obligations of civility - are lowered by actions that seem to signal that ‘no ones cares‘.“ (ebd.)

Die Funktion der Polizei

Wilson und Kelling zeichnen die Entwicklung des Polizeiwesen in den Vereinigten Staaten nach, die ihrer Meinung nach falsche Wege eingeschlagen hat. Die ursprüngliche Aufgabe der Polizei bestand in der Aufrechterhaltung öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Polizei hatte die Funktion eines Wächters, dessen Aufgabe in der Abwehr von Gefahren wie Feuer, Wildtieren und verrufenem Verhalten lag. Die Aufklärung von Verbrechen war zunächst Privatsache und wurde erst nach und nach in den Aufgabenbereich der Polizei eingegliedert. In den Sechzigerjahren setzte eine Kriminalitätswelle ein, der man glaubte erfolgreich entgegentreten zu können, indem der Schwerpunkt polizeilicher Arbeit auf Verbrechensaufklärung gesetzt wurde. Die dahinter stehende Idee war der Glaube daran, Sicherheit schaffen zu können, indem möglichst viele Verbrechen aufgeklärt und möglichst viele Täter einer Strafe zugeführt werden.

Wilson und Kelling bezweifeln, daß dieser Ansatz gefruchtet hat. Die Zahlen der Statistiken geben ihnen dabei Recht. Die Kriminalität nahm im Laufe der Sechziger- und Siebzigerjahre in den Vereinigten Staaten nicht ab sondern zu. Daher plädieren sie für eine Rückbesinnung auf die ursprüngliche Funktion der Polizei als Wächter über öffentliche Ordnung und Sicherheit, wobei sie darauf hinweisen, daß ein kausaler Zusammenhang zwischen Umgebungen, in denen die öffentliche Ordnung nicht eingehalten wird, und dem Auftreten von Straßenkriminalität besteht. „... serious street crime flourishes in areas in which disorderly behaviour goes unchecked.“ (ebd.)

Im Mittelpunkt polizeilicher Tätigkeit steht demnach die Vermeidung unordentlichen Verhaltens (disorderly behaviour) in der Öffentlichkeit. Neben jenen typischen Handlungen, die eindeutig kriminell sind und in der Öffentlichkeit begangen werden (Raub, Vandalismus, Raufhandel, Verkauf von Drogen usw.), zählen Wilson und Kelling zum Begriff des unordentlichen Verhaltens auch Verhaltensweisen, die möglicherweise allgemein nicht gerne gesehen werden und daher verpönt sind aber keinesfalls einen Bruch mit dem Strafrecht darstellen. Beispielhaft dafür nennen sie Prostitution in der Öffentlichkeit, Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit, Betteln auf der Straße, auf Plätzen herumlungernde und lärmende Jugendliche oder Obdachlose, die auf der Straße liegen oder sitzen.

Die Umsetzung: community-policing

Der Gedanke der broken windows findet im "community-policing" seine praktische Umsetzung. Für den deutschen Sprachraum wurde diese Bezeichnung mit dem Ausdruck gemeindenahe Polizeiarbeit übersetzt. Folgenden Punkten ist bei der Durchführung besonderes Augenmerk zu schenken:

Anlaß versus Problem

Zunächst fordern Wilson und Kelling eine Neuorientierung in der Polizeiarbeit: das anlaßorientierte (incident-oriented) Vorgehen sollte dem problemorientierten (problem-oriented) Handeln weichen. Bei erstgenanntem schreitet die Polizei ein, wenn Anlaß vorliegt, etwa ein Bürger der ein Verbrechen meldet. Die Polizei sucht in der Folge den Tatort auf und versucht das Verbrechen zu klären. Wilson und Kelling führen zwei Gründe gegen diese Art polizeilichen Vorgehens an. Erstens ist ein guter Teil schweren Verbrechens gelegenheitsabhängig. Einbrüche in einer Umgebung beispielsweise können massiv zunehmen, wenn sich eine ungestörte Drogenszene in einem leerstehenden Haus oder einer Nebengasse etabliert (Beschaffungskriminalität). Ein Rückgang der Einrüche wird sich nur über die Zerschlagung der Szene und nicht über die Aufklärung jedes einzelnen Vorfalls bewerkstelligen lassen, so Wilson und Kelling.

Zweitens ist der anlaßorientiere Zugang dem Sicherheitsgefühl der rechtschaffenen und gesetzestreuen Bewohner einer Gegend abträglich. Denn jene sind es, die sich durch störendes oder kriminelles Verhalten der Mitbürger verunsichert fühlen. Die Folge dieser Furcht ist der Rückzug aus dem öffentlichen Raum, der bewirkt, daß dieser zunehmend von unordentlichem Verhalten geprägt wird. Ein Teufelskreis setzt ein, denn die Reaktion auf die zunehmende Unordnung und Unsicherheit im öffentlichen Raum ist ein verstärkter Rückzug aus demselben.

Die Bedeutung des von Wilson und Kelling vorgeschlagenen Ansatzes, bei dem das Problem und nicht sein Symptom im Mittelpunkt stehen soll, versuchen die Autoren zu untermauern, indem sie auf das Ergebnis einer Studie aus Kansas City verweisen, deren Untersuchungsgegenstand Mordfälle innerhalb des Eigenheims waren. Zu acht von zehn Tatorten wurde die Polizei zumindest einmal vor dem Mord wegen einer Auseinandersetzungen gerufen. In der Hälfte der Fälle war die Polizei bereits mehr als fünfmal vor der Mordtat am Tatort. Das Problem war also bereits vor dem Anlaß erkennbar.

Präsenz auf der Straße

Um oben genanntem unordentlichem Verhalten entgegenwirken zu können, sehen Wilson und Kelling in der verstärkten Präsenz der Polizei auf der Straße einen zielführenden Weg. Dabei sind allerdings Fußstreifen den Patrouillen mit Fahrzeugen vorzuziehen. Ein Polizist, der zu Fuß auf der Straße unterwegs ist, ist leichter zugänglich. Er ist Teil des Geschehens auf der Straße („An officer on foot cannot separate himself from the street people.“ [Wilson/Kelling 1982]).

Die Barriere zwischen dem im Fahrzeug sitzenden Polizisten und dem auf der Straße befindlichen Bürger ist im wesentlichen ein psychologische. Wilson und Kelling räumen auch ein, daß dieser erschwerte Zugang von manchem Polizisten - vermutlich unbewußt - als Schutzschild eingesetzt wird. Während das Sicherheitsgefühl des Beamten dabei gestärkt wird, wirkt sich die vom Fahrzeug ausgehende psychologische Barriere allerdings kontraproduktiv auf die Sicherheit der Umgebung aus. Den Erfahrungen von Wilson und Kelling zufolge haben die Bewohner einer unsicheren Gegend das Bedürfnis mit patrouillierenden Polizisten zu sprechen. Zum einen verleiht ein solches Gespräch dem verunsicherten Bürger das Gefühl, etwas gegen den ihn beunruhigenden Mißstand unternommen zu haben. Zum anderen sind die Bewohner einer Gegend eine unverzichtbare Informationsquelle der Polizei.

Ein zu Fuß patrouillierender Polizist kann von jedermann leicht und vor allem unauffällig angesprochen werden. Letzteres ist insbesondere in Gegenden von Bedeutung, in denen die Polizei zum Feindbild staatlicher Ordnung geworden und aus diesem Grund die Kooperation mit ihr verpönt ist.

Dezentralisierung der Polizei

Die gemeindenahe Polizeiarbeit erfordert, so Wilson und Kelling, auch eine gemeindenahe Kompetenzverteilung. Anders ausgedrückt: Der Zentralisierung der Polizei wird eine Absage erteilt.

Die gemeindenahe Arbeit erfordert Flexibilität, die von einer zentralisierten Polizeibehörde nicht gewährleistet werden kann, so Wilson und Kelling. Den Beamten sollte daher mehr Verantwortung bei der Zeiteinteilung überlassen werden, um den Problemen einer Umgebung angepaßt arbeiten zu können. Weiters sollten ihnen auch Mittel und Einrichtung zur Verfügung stehen, die es erlauben, zu „Generalisten“ zu werden und in Zusammenarbeit mit anderen Behörden vorzugehen.

Ergebnis der Dezentralisierung ist - das bezweifeln auch Wilson und Kelling nicht - mehr Handlungsfreiheit für den Beamten bei geringer Möglichkeit, seine Arbeit zu kontrollieren. Weniger Kontrolle verführt aber zu Mißbrauch. Kurzum: Polizisten, die gemeindenah arbeiten, können eher korrupt werden, als jene, die anlaßorientierten Dienst versehen. Wilson und Kelling räumen ein, daß dies zutreffen mag. Sie sehen die Korruptionsgefahr allerdings als etwas, was in Kauf genommen werden muß in Anbetracht der „kostspieligen“ Alternative. Diese nämlich wäre eine zentralisierte Polizei, bei der die Beamten, die in einem Gebiet Dienst versehen, laufend wechseln. Dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses der Bevölkerung zur Polizei wäre damit schon ein Stein in den Weg gelegt. Wenn nun kritische Punkte einer Umgebung (beispielsweise ein Straßeneck, das als Drogenumschlagplatz bekannt ist) nicht patrouilliert werden, weil der gemeindenahe Polizeieinsatz an solchen Orten Korruption zur Folge haben könnte, so entstünde in der Bevölkerung der Eindruck, seitens der Polizei würden keine Anstrengungen unternommen, um einen Mißstand abzustellen - offenbar weil die Polizei korrumpiert ist. „Efforts to prevent corruption have produced the appearence of corruption.“ (Wilson/Kelling 1989)

Das Problem mit der Ratte

Da die Reparatur eingeschlagener Fenster in der Praxis oft den Tätigkeitsbereich der Polizei sprengt, ergibt sich ein Problem, das von Wilson und Kelling als das "rat problem" (Wilson/Kelling 1989) bezeichnet wird:

"If a rat is found in an apartment, it is a housing inspection responsibilty; if it runs into a restaurant, the health department has jurisdiction; if it goes outside and dies in an alley, public works takes over." (John Mudd zitiert nach Wilson/Kelling 1989)

Damit die Sicherheit einer Umgebung nicht am undurchsichtigen Kompetenzgeflecht mehrerer Behörden scheitert, mahnen Wilson und Kelling zur Zusammenarbeit der Institutionen. Sie schlagen die Einrichtung eines Bezirkskabinetts (district cabinet) vor, das von jeder sicherheitsrelevanten Institution mit einem Vertreter beschickt und das regelmäßig einberufen wird. Die Probleme, die die Einsetzung eines solchen Kabinetts aufwirft, werden vorweggenommen: Die Grenzen der örtlichen Zuständigkeit von Einrichtungen wie der Polizei, der Müllabfuhr, der Schul- oder Wohnbehörde stimmen nicht unbedingt überein. Dem freien Lauf der Ratte wäre allerdings die Bewältigung dieser bürokratischen Schwierigkeiten vorzuziehen, so Wilson und Kelling.

Die Alternative: Gemeindenahe Sicherheitsarbeit

In Zeiten permanenter Budgetknappheit in nahezu allen Bereichen, nimmt die Schlagkraft des Kostenarguments zu. Daher steht eine kritische Überprüfung aller Tätigkeiten an, die sich nicht auf den unmittelbaren Kern staatlicher Aufgaben beziehen. Sicherheit ist unzweifelhaft einer jener Bereiche, der als Inbegriff staatlicher Aufgabe verstanden werden kann und staatlichem Gemeinwesen daher Legitimation verleiht.4 Umso größere Vorsicht ist angebracht, will man bestimmte sicherheitsrelevante Bereiche aus dem bürokratischen in das privatwirtschaftliche Tätigkeitsfeld auslagern. Im Fall der gemeindenahen Polizeiarbeit scheinen Bedenken unangebracht, polizeiliche Patrouillen durch solche privater Sicherheitsunternehmen zu ersetzen. Im Gegenteil: Die Beauftragung von Sicherheitsunternehmen würde sogar einige problematischen Punkte des community-policing entschärfen und wäre damit dem Sicherheitsniveau förderlich. Der gemeindenahen Polizeiarbeit soll daher in den folgenden Zeilen die gemeindenahe Sicherheitsarbeit entgegengestellt werden, die eine alternative Umsetzung des Broken-Window-Gedanken darstellt.

Das Kostenargument spricht für private Sicherheitsdienste

Zu privaten Sicherheitsdienstleistern stehen Wilson und Kelling eher kritisch. Obwohl sie als Beispiel privaten Engagements die Organisation Guardian Angels5 nennen, möchten sie nicht mit Gewißheit sagen, daß Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinigungen dieser Art effektiv die Verbrechensrate oder das Sicherheitsgefühl in Richtung einer Besserung beeinflussen. Die von den Autoren geforderten Fußstreifen Sicherheitsunternehmen zu überlassen, lehnen sie strikt ab. Vorzugsweise sollten sie von Polizisten außer Dienst gegen ein zusätzliches Entgelt durchgeführt werden, wofür - der Meinung Wilson und Kellings nach - zwei Argumente sprechen: erstens die Kosten in vernachläßigbar geringer Höhe und zweitens die "Berufsehre", die beim privaten Wachmann fehlen könnte.

Das Argument der nicht nennenswerten Kosten, die für in ihrer Freizeit patrouillierende Polizisten anfallen würden, entbehrt - zumindest in Österreich - jeder realistischen Grundlage. Es wäre unzumutbar einen Beamten für die Ausübung einer dienstgleichen oder -ähnlichen Tätigkeit, für die er seine Freizeit aufwendet, geringer zu entschädigen als während seiner Arbeitszeit. Die Entlohnung würde sich daher an seinem Gehalt orientieren, möglicherweise würden noch Überstundenzuschläge berechnet.6 Zieht man zum Vergleich den Kollektivvertrag für das Bewachungsgewerbe heran, so ist jeder Zweifel ausgeräumt, daß das private Wachorgan jedenfalls in Hinblick auf die Entlohnung kostengünstiger ist als jeder Polizist. Zieht man zusätzlich die Kosten für Ausbildung und Ausrüstung der Polizei in Betracht, kann mit Bestimmtheit behauptet werden, daß die Einsetzung eines privaten Wachorgans billiger als die eines Polizisten ist.

Auch das zweite Gegenargument, private Wachorgane hätten möglicherweise eine mangelnde "Berufsehre", kann entkräftet werden. In den Augen Wilsons und Kellings äußerst sich dieser eventuell vorhandene Mangel in Feigheit und Unwillen zum energischen Handeln.

"A private security guard may deter crime or misconduct by his presence, and he may go to the aid of persons needing help, but he may well not intervene - that is, control or drive away - someone challenging community standards. Being a sworn officer - a real "cop" - seems to give one the confidence, the sense of duty, and the aura of authority necessary to perform this difficult task." (Wilson/Kelling 1982)

Die in dieser Passage von Wilson und Kelling aufgestellte Behauptung wird von ihnen in keiner Weise untermauert. Die Frage, warum sich ein privates Wachorgan eher aus seiner Verantwortung stehlen könnte, bleibt vollkommen unbeantwortet. Gibt der Dienst beim Staat wirklich mehr Zuversicht (confidence) als der in der Privatwirtschaft? Haben Staatsbedienstete daher wirklich ein ausgeprägteres Pflichtbewußtsein (sense of duty) gegenüber ihren Dienstpflichten? Ist autoritäre Ausstrahlung (aura of authority) nicht in erster Linie eine Frage der persönlichen Erscheinung und des Auftretens?

Ohne die gestellten Fragen im einzelnen zu beantworten, soll die Schwäche der Argumente angedeutet werden, die das Fundament von Wilsons und Kellings Behauptung darstellen. Dem Favorisieren der Polizei scheint der im Text immer wieder durchblitzende Wunsch nach Ausbau der Polizei und Erweiterung des Sicherheitsbudgets zugrunde zu liegen.

Präsenz ist, was zählt

Der Kern des community-policing stellt die körperliche Präsenz der Polizei auf der Straße dar. Dem Polizisten fällt zum einen dabei die Aufgabe zu, Ansprechpartner der Bevölkerung zu sein, ein offenes Ohr für die Sorgen der Anrainer zu haben und möglichst Schritte einzuleiten, um Mißstände abzustellen. Diese Aufgabe steht offenkundig in keinem Zusammenhang mit der Hoheitsgewalt, über die die Polizei verfügt. Gerade bei präventiven Sicherheitsmaßnahmen kann das private Wachorgan daher die Arbeit des Polizisten zur Gänze ersetzen. zB. Die Beleuchtung der Passage einer U-Bahn-Station ist ausgefallen. Um den Schaden der zuständigen Stelle zu melden und die Reparatur zu veranlassen, bedarf es keiner Amtsgewalt.

Zum anderen wirkt seine Anwesenheit abschreckend, da sich ein potentieller Rechtsbrecher im Fall einer Unregelmäßigkeit eines sofortigen Eingriffs sicher sein kann.7 Auch zur Erfüllung dieser Aufgabe können private Wachorgan herangezogen werden. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß uniformierte Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste weniger bedrohlich auf einen potentiellen Rechtsbrecher wirken als Polizisten.8 Der Eingriff im Notfall ist juristisch für gerichtlich strafbare Handlungen gedeckt. (§ 86 Abs.2 StPO: zB. Festhalten des Taschendiebes, der flüchten will; § 3 StGB: zB. Hilfeleistung bei der Abwehr eines Straßenräubers) Das private Wachorgan würde sozusagen "erste Hilfe" leisten, um in der Folge die Polizei zu benachrichtigen.

Bei anderen Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, die nicht unter die gerichtliche Strafbarkeit fallen (zB. lästiges Betteln an öffentlichen Plätzen oder unerlaubtes Betreten von Grünflächen), sind dem privaten Wachorgan zunächst die Hände gebunden was das repressive Vorgehen betrifft. Dazu muß es allerdings gar nicht kommen. Die Möglichkeit des privaten Wächters besteht in solchen Fällen darin, das Gespräch zu suchen, in dem ermahnt und die Aufforderung zu Unterlassung ausgesprochen wird - stets mit dem Hinweis darauf, die Polizei einschalten zu können.

Zum Ergebnis, daß in Hinblick auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung die Anwesenheit von Wachorganen ausschlaggebend ist und nicht die staatlicher Wachorgane, kommt auch eine Studie über städtische Kriminalität aus Südafrika. „Similary, enhancing surveillance in areas which induce fear of crime is important, and need not necessarily involve the police. Car guards, private security and the public can also fulfil this role.“ (Louw 1998, S 84)

Strukturelle Vorteile des privaten Unternehmens

Das Problem korrumpierter Polizisten, von dem die Autoren einräumen, daß es bei der gemeindenahen Polizeiarbeit bestehen mag, wird von der gemeindenahen Sicherheitsarbeit entschärft. Einen privaten Wachmann zu korrumpieren hat wenig Aussicht auf Erfolg - verfügt er doch über keine Amtsgewalt. Selbst wenn er dafür bezahlt werden sollte, „wegzuschauen“ und die Polizei nicht zu alarmieren, so besteht keine Gewißheit, daß nicht Passanten oder Bewohner der Gegend dies an seiner statt tun.

Die Dezentralisierung der Polizei sowie die damit verbundenen geringeren jene der Polizei. (Krainz 1997, S 14) Kontrollmöglichkeiten bergen neben Korruption eine weitere rechtstaatliche Gefahr. „Die Erweiterung der Ermessenspielräume auch bei den Beamten im Streifendienst läßt willkürliche Übergriffe auf Angehörige sozialer Randgruppen befürchten.“ (Dreher/Kunz 1998, S 389) Das private Wachorgan ist vor willkürlichem Vorgehen gegen Randgruppen natürlich nicht gefeit. Seine Möglichkeiten sind jedoch in Ermangelung besonderer Befugnisse sehr beschränkt. Ein Übergriff ist daher unmöglich. Ein Angriff hingegen schon - doch der kann ebenso von jedem anderen Passanten erfolgen.

Der Umstand, daß die patrouillierenden Wachorgane über keine hoheitlichen Rechte verfügen, gereicht der Sicherheit zum Vorteil. Gerade dieser Punkt veranschaulicht, wie Sicherheitsaufgaben von privaten Dienstleistern aufgrund deren Struktur zufriedenstellender gelöst werden können als von öffentlichen.

Auch das „Ratten-Problem“ könnte durch den Einsatz privater Streifen eine Minderung erfahren. Das Sicherheitsunternehmen könnte sozusagen die Funktion einer „Clearing-Stelle“ inmitten verschiedener öffentlicher Einrichtungen übernehmen. Jede Einrichtung benennt einen Ansprechpartner, der vom Sicherheitsunternehmen notwendigenfalls kontaktiert wird, um über einen Mißstand, eine anstehende Reparatur oder ein organisatorisches Problem am laufenden gehalten zu werden. Für diese katalytische Aufgabe, die Flexibilität fordert, scheint ein Unternehmen eher geeignet als ein bürokratischer Apparat.

In der Praxis funktioniert ’ s!

Praktische Erfahrungen sprechen für das Konzept der gemeindenahen Sicherheitsarbeit. Amsterdam beheimatet zum Beispiel ein Projekt mit dem Namen Stadstoezicht, zu Deutsch Stadtaufsicht (vgl. Eidlhuber 1998). Es handelt sich dabei um ein Sozialprojekt, das Langzeitarbeitslose in das Arbeitsleben eingliedern soll: 600 unbewaffnete Aufsichtspersonen ohne hoheitliche Befugnisse - ausgestattet mit Uniform und Funkgerät - patrouillieren die Straßen Amsterdams. Gerade in den problematischen Gegenden der Stadt, den Bezirken mit hohem Anteil an ehemaligen Kolonialbewohnern und hoher Arbeitslosenrate, erfreuen sich die Aufseher beachtlicher Beliebtheit, da sie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessern.

Die Aufgaben, die sich den Aufsehern während ihrer Arbeit stellen, sind etwa „Streit zwischen Nachbarn zu schlichten, Auskunft zu geben, wann die Müllabfuhr endlich den Mist abholt, oder Junkies aus Kellergängen und leerstehenden Wohnungen zu komplimentieren.“ (ebd.) Also das, was im Konzept des community-policing die Aufgaben der Polizei sind. Daß die private Stadtaufsicht ihre Aufgabe befriedigend erfüllt, wird am Interesse von Hausverwaltungen und anderen Unternehmen ersichtlich, die die Stadtaufsicht für Sicherheitsaufgaben unter Vertrag nehmen.

Wiewohl es sich beim Sozialprojekt Stadtaufsicht um eine von der Stadt Amsterdam geförderte Einrichtung handelt, die ihrem Wesen nach nicht mit einem gewinnorientierten Unternehmen vergleichbar ist, wird deutlich, daß Sicherheitsaufgaben im Sinne des community-policing zufriedenstellend auch von privater Hand ohne Hoheitsbefugnisse bewerkstelligt werden können.

Resümee

„Der Staat sollte ... von der Wirtschaft lernen, die sich schon seit mehr als einem Jahrzehnt auf ihre Kerntätigkeit konzentriert und andere Tätigkeiten, so auch Sicherheits-Dienstleistungen im weitesten Sinne, an Externe auslagert.“ (Olschok 1998, S 182)

Obwohl dieser Forderung des Hauptgeschäftsführers des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen ein in erster Linie wirtschaftlicher Hintergrund zugeordnet werden kann, hat sie unzweifelhaft Berechtigung. Wo man auch hinsieht, der Sparstift wurde von der Politik europaweit angesetzt. In den Bereichen auch zu Recht, bei denen einen Durchführung durch hoheitliche Organe nicht zwingend notwendig ist und von privater Hand günstiger besorgt werden kann.

Sicherheit im Sinne des Broken-Window-Gedankens zählt zu jenen Bereichen, da - dies wurde im vorangehenden Kapitel dargestellt - die Umsetzung keiner Amtsgewalt bedarf. Aber nicht nur aus diesem Grund erscheint der gemeindenahe Einsatz der Polizei nicht sinnvoll. Gemeindenahe Polizeiarbeit läuft auf eine Vergrößerung des Polizeiapparates hinaus. Am bitteren Ende dieser Entwicklung steht der Polizeistaat, dessen Gefahren bekannt sind.

Maß der Kriminalpolitik im Sinne der Broken-Windows sollte daher das Ziel dieser Theorie sein. Dieses lautet nicht „Mehr Polizei“ sondern „Weniger Verbrechen“.

Literatur

DREHER Gunther / KUNZ Birgit (1998): Renaissance der klassischen kriminologischen Schule, in Kriminalistik 6/98, S 383 - 390

EIDLHUBER Mia (1998): Mit Karriere aus der Misere, Reportage in Profil 41/98

HOBBES Thomas (1996): Leviathan, Stuttgart

HUNSICKER Ernst (1998): Es muß ja nicht gleich New York sein, in Kriminalistik 7/98, S 493 - 499

KRAINZ Klaus (1997): Tatort Geschäft, in Öffentliche Sicherheit Nr. 11/97, S 6-16

LOUW Antoinette (1998): Crime in Pretoria, Results of a victim survey, herausgegeben vom Institute for Security Studies, Capetown

LOUW Antoinette / SHAW Mark / CAMERER Lala / ROBERTSHAW Rory (1998): Crime in Johannesburg, Results of a victim survey, herausgegeben vom Institute for Security Studies, Capetown

OLSCHOK Harald (1998): Der Staat sollte von der Wirtschaft lernen, in Polizei Heute, Ausgabe 5/98, S182-183

STÜMPER Alfred (1998): Sicherheit in der Zukunft, in Kriminalistik 11/98, S 698-701

TAZ-Bremen vom 4.4.1998, Artikel: „Polizei schreckt Verbrecher nicht“, S 25

WILSON James Q. / KELLING George L. (1982): Broken Windows - The police and neighboorhood safety, erstmals veröffentlicht in The Atlantic Monthly Ausgabe März 1982, gefunden im Internet am 26.10.1998 unter http://www.theatlantic.com/atlantic/election/connection/crime/windows.htm

WILSON James Q. / KELLING George L. (1989): Making Neighborhoods Safe, erstmals veröffentlicht im Februar 1989, gefunden im Internet am 26.10.1998 unter http://www.atlantapd.org/cpdocs/mns.html

[...]


1 Das Konzept des community-policing birgt die Gefahr der Diskriminierung alternativer oder subkultureller Lebensstile. „Denn toleriert wird ein solches Verhalten nur solange, wie es sich nicht als schädlich für die Gemeinschaft erweist. Da schon jedes von der Norm abweichende Verhalten als sozialschädlich eingestuft werden kann, weil es sozusagen ein zerbrochenes Fenster darstellt, gibt es kaum Handlungen, die nicht darunter subsumiert werden können“ (Dreher/Kunz 1998, S 389)

2 Interessant erscheint in diesem Zusammenhang ein Umstand, der offensichtlich zu dieser Erfolgsmeldung in krassem Widerspruch steht. Bei einer 1997 in Johannesburg durchgeführten Opferbefragung, die vom UNDP unterstützt wurde, gab nur ein Prozent der Befragten an, im community policing einen wirksamen Weg der Verbrechensverhütung zu sehen. (Louw/Shaw/Camerer/Robertshaw 1998, S 45ff)

3 Der lapidaren Aussage der Autoren, daß die Ausübung von Vandalismus Spaß bereitet, kann hinzugefügt werden, daß in der gegenwärtigen Kriminalitätsentwicklung Europas der Anteil der Taten mit vandalistischem Hintergrund zunimmt. „Vor allem aber tritt ein reiner Zerstörungsdrang, sinnlose und motivlose Taten zu begehen, immer deutlicher hervor.“ (Stümper 1998, S 698)

4 zur Frage der Sicherheit als einen den Staat legitimierenden Faktor vgl. 17. Kapitel des Leviathan (Hobbes 1996).

5 Genaueres zur Organisation Guardian Angels unter www.ai.mit.deu/people/ericldab/ga.html

6 Weitere Probleme, die der Vorschlag der Autoren aufwirft, liegen auf der Hand: Ein möglicher Konflikt mit den Ruhensbestimmungen für Dienstnehmer kann nicht ausgeschlossen werden. Passiert während der in der Freizeit durchgeführten Patrouille ein Unfall, ist zu überlegen, ob es sich dabei um einen Freizeit- oder Arbeitsunfall handelt.

7 Der Vollständigkeit halber sollte an dieser Stelle angemerkt werden, daß die Abschreckungswirkung anwesender Polizeibeamte nicht unbestritten ist. Der Soziologe Schumann aus Bremen meint verstärkte Polizeipräsenz auf der Straße würde weder das Sicherheitsgefühl der Bürger noch die Verbrechensrate beeinflussen (Karl Schumann in TAZ-Bremen vom 4.4.1998)

8 Eine selbst gemacht Erfahrung spricht für die Abschreckungswirkung von privaten Wachorganen. Im Dezember des Jahres 1996 wurden sämtliche Zweigstellen einer Großbank in Wien und näherer Umgebung mehrmals für mindestens zwei Stunden von uniformierten Mitarbeitern eines Sicherheitsunternehmens bewacht. Erfahrungsgemäß wurden ein bis zwei Zweigstellen der Bank jedes Jahr in der Vorweihnachtszeit überfallen. Im Jahr 1996 hingegen kam es zu keinem Vorfall. Interessanterweise kam es wenig später, nachdem die Bewachung abgesetzt worden war, im Jänner 1997 zu einem Überfall. Eine 1997 in Hinblick auf Geschäftseinbrüche durchgeführte Täterbefragung ergab außerdem, daß die Abschreckungswirkung von Kontrollen privater Wachdienste höher ist als

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Broken Windows einmal anders - Von der gemeindenahen Polizeiarbeit zur gemeindenahen Sicherheitsarbeit
Autor
Jahr
2000
Seiten
17
Katalognummer
V98730
ISBN (eBook)
9783638971812
Dateigröße
413 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Vorteile des Einsatzes privater Sicherheitsdienste beim Community Policing
Schlagworte
Broken Windows, Private Sicherheitsdienste, Community Policing
Arbeit zitieren
Bernhard Maier (Autor:in), 2000, Broken Windows einmal anders - Von der gemeindenahen Polizeiarbeit zur gemeindenahen Sicherheitsarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98730

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