Das Konzil von Konstanz


Seminararbeit, 1998

24 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt.

1 Einleitung

2 Das Konzil von Konstanz 1414-1418
2.1. Vorgeschichte
2.2. Verhandlungen der Synode

3 Der Chronist Ulrich Richental

4 Die Causa unionis
4.1. Papstabsetzung
4.2. Papstwahl und Konklave

5 Schluss

6 Quellen- und Literaturverzeichnis
6.1. Quellenverzeichnis
6.2. Literaturverzeichnis

Anhang: Ansicht der Stadt Konstanz zur Konzilszeit

1. Einleitung

Die Reformation von 1517, aus der die protestantische Kirche hervorging, war eine Trennung vieler von Papst und alter Kirche. Eine neue Glaubensrichtung entstand, ausgelöst durch den wiedergeborenen Drang des Menschen, Dinge zu hinterfragen, nach gewonnenen Erkenntnissen neue Wege zu beschreiten und so die Entwicklung des Menschen an sich zu fördern. Aber natürlich trugen auch mannigfaltige Mißstände im Inneren und Äußeren der Kirche zu deren Zerfall bei, der angeschlagene Glaube der Bevölkerung vertraute oft nicht mehr der alten Kirche und sehnte sich nach Neuem (Renaissance).

Im 16. Jahrhundert konnte die Kirche diese Spaltung nicht aufhalten, doch im 15. Jahrhundert gelang ihr noch einmal, die durch das Große Abendländische Schisma 1378 ausgelöste Trennung der Obödienz (Gefolgschaft eines Papstes), mit den zwei, später sogar drei dasselbe Recht des Vertreters Gottes auf Erden beanspruchenden Päpsten, durch enorme Kraftanstrengungen in vielen Bereichen zu überwinden und die Einheit der Kirche mit einem einzigen Papst an der Spitze wiederherzustellen. Dies gelang 1417 auf dem Konzil von Konstanz, welches in seiner Betrachtung als kontrovers, d.h. lobend und anerkennend, aber auch als verworfen in die Geschichte einging, denn es konnte die Einheit herstellen, aber nur noch einhundert Jahre bewahren und der anfängliche Tatendrang wich schnell allgemeiner Reformmüdigkeit. Trotz allem gilt die Synode als "Schmelztiegel" der Kirche, als Brennpunkt für ausgehende Ströme des Humanismus und als einzigartiger Völkerkongress des Mittelalters[1].

Wie kam es nun zu der Spaltung, wer war daran beteiligt und wie ist es dem Konzil gelungen, das für unmöglich Gehaltene möglich zu machen und das Schisma zu überwinden?

Diese Arbeit basiert auf neueren Forschungen - zu nennen sind hier die Arbeiten von Brandmüller, Frenken, Matthiessen und Miethke - und den Beobachtungen, die der Konstanzer Konzilschronist Ulrich Richental zwischen 1414 uns 1418 anstellte. Sie leitet das Problem des Großen Abendländischen Schismas historisch her, fasst anschließend Teile des spärlich gesäten

Forschungsmaterials über Richental zusammen und mündet in der ausführlichen Beschreibung der Ereignisse, die sich unmittelbar vor und während der Papstwahl Martins V. zutrugen. Auch hier wird versucht, die Sicht des Konzilschronisten, der sich gerade zu den Wahlgeschehnissen nicht detailliert und interpretierend geäußert hat, zu beschreiben.

Ziel der Arbeit ist es, die chronologische Entwicklung der Arbeit des Konzils in bezug auf die causa unionis, von seiner Einberufung, über die Absetzungen der Schisma- Päpste bis hin zur Neuwahl im Konklave und zur Ausrufung des neuen Papstes zu beleuchten. Ein kurzer Ausblick auf die Amtszeit Martins V. beschließt die Arbeit.

2. Das Konzil von Konstanz 1414-1418

2.1. Vorgeschichte

Nachdem die katastrophale Lage der Kirche im Großen Abendländischen Schisma, das durch die turbulente Papstwahl im Jahre 1378 und der damit verbundenen Wahl eines Gegenpapstes durch die französischen Kardinäle ausgelöst worden war[2], auf dem letzten Konzil vor Konstanz, in Pisa im Jahre 1409, nicht beseitigt werden konnte, sondern aus der bis dato vorherrschenden "verruchten Zweiheit" von römischer und avignonesischer Kurie unter den Päpsten Gregor XII. und Benedikt XIII., durch die Wahl Alexanders V. (1409-1410) zum Papst der neuen Pisaner Obödienz eine "verfluchte Dreiheit" (trinitas paparum) entstanden ist[3], regten sich mehr und mehr in der gesamten Christenheit Einheitskräfte, die den für das Glaubens- und Heilsverständnis ärgerlichen Schismaskandal möglichst rasch aus der Welt schaffen wollten[4], der auch radikale Kritik am Papsttum selbst heraufbeschwor[5]. Über die Art und Weise wie die Kirchenspaltung zu überwinden sei, gab es seit Ausbruch des Schismas verschiedene Ansichten: von einer gewaltsamen Vertreibung der Päpste (via facti) kam man schnell ab; auch mehrere Wege, bei denen direkte Verhandlungen der drei Päpste zu einem Ergebnis hätten führen sollen (via dicussionis, conventionis, iustitiae, compromissi), wurden zwar von der renommierten Universität Paris erarbeitet, scheiterten aber[6]. Blieb noch die mögliche Einigung auf einem allgemeinen Konzil (via concilii), die nach erneut gescheiterten Verhandlungen von Kardinälen der Obödienzen unausweichlich schien[7]. Klar war allerdings, daß eine wie immer geartete Lösung der Unionsfrage, die vermeintlichen Rechte dieses oder jenes oder gar aller in ihren Obödienzen noch anerkannten Päpste verletzen mußte, da diese an ihren Rechten festhielten; allgemeine Überzeugung war, daß keiner der drei Prätendenten unzweifelbar legitimer Papst sei[8]. Man wollte jedoch unter allen Umständen ein Konzil[9], um zu einer Lösung zu kommen. Der Nachfolger Alexanders V., der Pisaner Papst Johannes XXIIL(1410-1415), der zu dieser Zeit im Besitz des Kirchenstaates war und außerdem über die größte Anhängerschaft verfügte, war durch Ladislaus von Neapel bedrängt nach Florenz getrieben worden und nahm Verhandlungen über die Abhaltung eines Konzils mit dem deutschen König Sigismund von Luxemburg auf. Sie einigten sich schnell und beriefen beide, um die Zustimmung der beiden anderen Obödienzen zu sichern, das allgemeine Konzil auf Allerheiligen 1414 in die Reichsstadt Konstanz[10].

Die Stadt erhielt den Zuschlag als Tagungsort wegen der geographisch zentralen Lage in Europa und der damit verbundenen guten wirtschaftlichen Stellung; aber sicherlich auch wegen der engen Beziehungen zu Italien, die um 1400 ihren Höhepunkt erreicht hatten[11]. Das Konzil von Konstanz sollte eines der glänzendsten Konzile der Kirchengeschichte werden und noch einmal Ausdruck des einen christlichen Abendlandes sein[12].

2.2. Verhandlungen der Synode

Die Synode in Konstanz hatte sich zum Ziel gesetzt, für die Wiederherstellung der kirchlichen Einheit durch die Vereinigung der drei Obödienzen zu sorgen, damit dem Großen Abendländischen Schisma ein Ende zu bereiten und der Christenheit einen einzigen Leiter an die Spitze zu stellen, um zum monarchischen Charakter der Kirche zurückzukehren[13] (causa unionis). Außerdem mussten Gewissensnot und Wirrwarr unter den Gläubigen ein Ende haben, denn selbst die Sakramente wurden in ihrer Wirksamkeit schon angezweifelt[14]. In diesem Notstand der Kirche erstarkte die Auffassung, daß das allgemeine Konzil als Repräsentant der Gesamtkirche die höchste Autorität in der Kirche darstellt[15], auch den Papst nötigenfalls richten und absetzen könne[16] - rechtlich war diese Meinung zu Beginn der Versammlung noch nicht abgesichert (siehe auch 4.1).

Um einer vorzeitigen Absetzung zu entgehen, lenkte Papst Johannes XXIII., der als einziger der drei Päpste nach Konstanz gekommen war, das Konzil auf die causa fidei ab, und so begannen die Verhandlungen gegen den in die Bodenseestadt geladenen Jan Hus[17]. Er sollte dort seine häretischen Lehren widerrufen und sich, der Ketzerei angeklagt, einem Gericht stellen. Seine Reise verlief ohne Zwischenfälle, obwohl er damals den Geleitbrief von Sigismund noch nicht hatte. Später kam er trotz Berufung auf den königlichen Schutz in Haft und verhalf sich selbst zu einem harten Urteil, indem er die Gerichtssitzungen immer wieder durch Zwischenrufe und Proteste unterbrach und heftigen Widerspruch leistete. Er mußte als Märtyrer seiner Überzeugung sterben[18] und auch in unserem Jahrhundert stehen hohe Geistliche zu diesem Todesurteil[19]. Durch Hus' Tod auf dem Scheiterhaufen am 6.7.1415 kam es aber zu keiner Bereinigung der von ihm angeprangerten Mißstände, vielmehr hatte sein Tod fürchterliche religiöse und politische Folgen[20], denn in seiner Heimat Böhmen führte die Hinrichtung u.a. zu den späteren Hussitenkriegen des 15. Jahrhunderts[21].

Als drittes großes Vorhaben galt die causa reformationis, die Reform der in Verruf geratenen Kirche, ohnehin durch die Spaltung belastet, eine Reform an Haupt und Gliedern[22] einer Kirche, deren Päpste und Bischöfe oftmals Nutznießer und Ausnutzende statt Diener waren, und man sie deshalb besser domini dominorum statt servi servorum genannt hätte[23]. Als eine wirksame Instanz, um in Zukunft Reformen zu sichern, wurde am 9.10.1417 das Dekret frequens verabschiedet, das eine regelmäßige Abhaltung von Konzilien vorsah. Mit dieser Ver-pflichtung wurden "Papst und Konzil gemeinsam vor den Karren einer gemeinsamen Reformarbeit gespannt"[24]. "Reform war somit in aller Munde, doch verstand jeder etwas anderes darunter, und wenn es um die Umsetzung der Reform (...) für den eigenen Stand ging, waren alle Reformforderungen nur zu schnell vergessen"[25]. Auch der neue Papst der vereinigten Obödienzen, Martin V., kann nicht als Freund konziliarer Reformen gelten[26], und so wurden Reformansätze oft auf die lange Bank der regionalen Einzelbemühungen geschoben[27]. Gerade hier kann das energische Engagement Sigismunds als eine Vorahnung gelten, daß auch nach Vollendung der causa unionis die Reformmüdigkeit bestehen blieb, und daß Sigismund in dieser Zeit den Vorteil geschickt nutzte, der sich einem erstarkenden Königtum gegenüber den sich verschlechternden Verhältnissen im Papsttum bot[28].

3. Der Chronist Ulrich Richental

Der Chronist Ulrich Richental, Sohn des Konstanzer Stadtschreibers Johannes Richental, wurde um 1368 als Mitglied einer bürgerlichen Familie geboren[29], die zwar keinem Patriziergeschlecht entstammte[30], jedoch nach diesem ständischen Aufstieg trachtete[31]. Er genoss eine geistliche Ausbildung, die ihn auch mit der lateinischen Sprache vertraut machte, erhielt sogar niedere Weihen[32]. In seinem weiteren Leben arbeitete er als städtischer Verwaltungsangestellter in einer Konstanzer Kanzlei[33]. Äußerungen hinsichtlich seiner genauen Tätigkeiten, gar eine präzise Berufsbezeichnung, bleiben Mutmaßungen[34]. Fest steht, daß Richental für seine Arbeiten gut bezahlt worden ist und so jederzeit in der Lage gewesen wäre, ein öffentliches Amt zu bekleiden[35]. Als er 1413 durch den Grafen Eberhard von Nellenburg als einer der ersten Konstanzer Einwohner von den Plänen zur Abhaltung eines allgemeinen Konzils in seiner Stadt erfuhr[36], begann er als einfacher Augenzeuge aus bürgerlicher Sicht die Ereignisse der Synode in Eigeninitiative zu dokumentieren[37]. Diese Perspektive wird unserer heutigen Erkenntnisfähigkeit noch in manchem gerecht, denn die Chronik hat unsere Vorstellung vom Konzilsgeschehen bis ins 20. Jahrhundert hinein entscheidend mitgeprägt[38].

Wie sah nun die Arbeit des Ulrich Richental auf dem Konzil aus? Als einfacher, jedoch relativ wohlhabender Bürger unterhielt er enge Kontakte zu Konzilsteilnehmern und Bürgern - die geistlich oder weltlich herren[39] - der Kontakt zu Mitgliedern des Rates der Stadt war in dieser Zeit eher schlecht[40]. Neben den selbst angestellten Beobachtungen war er hauptsächlich auf Informationen Dritter angewiesen, die er sich öfter auch etwas kosten ließ[41]. Leider waren seine Informanten keine wirklichen Entscheidungsträger, sondern Sekundärzeugen[42], doch durch sie wurden ihm amtliche Schriftstücke zugänglich gemacht, mit ihrer Hilfe sah er Urkunden ein[43]. Durch seine Korrespondenz zu Fachleuten der Heraldik (Wappenkunde) erfuhr er Genaueres über bestimmte Personen, denn Wappenkenntnis war damals mit Personenkenntnis identisch[44]. Diese Vielzahl von oft auch überinterpretierten Mitteilungen führten zu Ungenauigkeiten und Fehlern (z.B. erwähnt er den König erst, als dieser schon über einen Monat in der Stadt weilt[45] ) die schwierige Materie des Konzils an sich und sein beschränkter geistiger Horizont lassen die Chronik in mancher Hinsicht rätselhaft und gerade was die Angabe von Zahlen und Herrschaftsgebieten betrifft, überzogen wirken[46]. Deshalb gilt sie nicht gerade als Meisterwerk kritischer Geschichtsschreibung. Richental hat seine erlangten Informationen nicht hinterfragt und auch kein Gefühl für die Dramatik der Ereignisse entwickelt, so daß er die kirchenpolitisch äußerst diffizilen Sitzungen nur beiläufig erwähnt[47]. Sein generelles politisches und theologisches Interesse an diesem bedeutenden Völkerkongress muß als nicht sehr groß betrachtet werden. So vermisst man auch eine präzisere Darstellung der Wahl Martins V. Seine Verdienste auf dem Gebiet der Stadtgeschichtsschreibung müssen bei aller Kritik jedoch aufgezeigt werden, denn hier gilt sein Werk auch aufgrund der reichen Bebilderung als ein Höhepunkt der Stadtgeschichtsschreibung[48] und als ein reiches Zeugnis der Bodenseestadt.

In chronologischer Reihenfolge finden sich über 600 Wappendarstellungen und Personenlisten, zahlreiche Abbildungen stellen Konstanz, seine Einwohner, König und Papst auf Sitzungen und Prozessionen dar, aber auch der Ablauf des täglichen Lebens wird durch die vielen Händler (gerade zur Konzilszeit), Kaufleute und Bürger der Stadt festgehalten. Bei Betrachtung der Illustrationen, aber auch am Text selbst, findet sich ein bürgerliches Selbstbewusstsein des Ulrich Richental, der stolz auf seine Stadt ist, die "sich mit Anstand und Würde ihrer großen Aufgabe entledigt hat"[49].

Nachdem er seine Notizen und Befragungen auf dem Konzil durchgeführt hatte, kann der Zeitraum zwischen 1420 und 1430 als der eigentliche Abfassungszeitraum der Chronik betrachtet werden[50], in dem auch die Aufträge für die umfangreiche Bebilderung und Illustration der Chronik gegeben wurden. Gerade die Bilder ergänzen den an manchen Stellen spärlichen Text, so z.B. bei den Weihen und Prozessionen des neugewählten Papstes Martin V.; die fehlende, eingehende Charakterbeschreibung der Päpste lässt sich im Gegensatz zu der Beschreibung des Königs als einem überlegt handelnden Menschen, der das Konzil führt und zusammenhält, nicht oder kaum durch die Illustrationen ersetzen.

Nach Fertigstellung der Chronik als seinem Lebenswerk, trat der Konstanzer Bürger Richental nicht mehr wirkungsvoll in Erscheinung und die Forschung muß über sein weiteres Leben Mutmaßungen anstellen. Er ist 1437 gestorben und hinterließ keine Nachkommen[51].

4. Die Causa unionis

4.1. Papstabsetzung

Um eine erfolgreiche Kirchenunion herbeiführen zu können, standen die Konzilsväter vor zwei schwerwiegenden Problemen: würden die drei Päpste durch freiwilligen Amtsverzicht den Weg zur Wahl eines neuen Papstes ebnen oder, wenn dies nicht geschehen sollte, hat das Konzil das Recht, sich über die Päpste zu stellen und sie abzusetzen (1. Superioritätsstreit)?

Papst Johannes XXIII. sah den Sinn seiner Teilnahme am Konzil auch darin, sich als rechtmäßigen Papst bestätigen zu lassen[52], da er zu dieser Zeit im Besitz des Kirchenstaates war und außerdem über die größte Obödienz verfügte[53]. Verhandlungen mit König Sigismund brachten ihn schließlich zu der Ansicht abzudanken für den Fall, daß auch die anderen Päpste dies täten[54]. Da Johannes XXIII. seit Beginn seines Pontifikats 1410 unsittlicher Lebenswandel, Simonie, Verschleuderung kirchlichen Besitzes, ja sogar Vergiftung seines Vorgängers Alexander V. vorgeworfen wurde[55], er also voll und ganz in das allgemeine Klischee einer grausamen Kirche im dunklen Mittelalter passt, nahmen Rücktrittsforderungen zu und in seiner Bedrängnis floh er - u.a. mit dem Kardinal Oddo Colonna, dem später gewählten Papst Martin V. - am 20./21.3.1415 nach Schaffhausen[56]. Nach kurzer Verwirrung trat das Konzil Dank Sigismunds Tatkraft wieder zusammen[57] und die Frage nach der Autorität des papstlosen Konzils[58] führte zu Verhandlungen, die in der 5. Sitzung am 6.4.1415 zur Verabschiedung des Dekrets haec sancta führten, das das allgemeine Konzil als Repräsentant der Universalkirche[59] über den Papst stellt, da es seine Gewalt unmittelbar von Christus habe und jedermann, auch der Papst, sei ihm zum Gehorsam verpflichtet[60]. Zur Rettung der Kirche müsse er dem Konzil "gehorchen", das heißt wirksam "hinhorchen", wie der Grundbegriff von "oboedire" besagt[61]. Demnach ist das Konzil berechtigt, zum Wohle der Kirche und im Falle der Häresie, den Papst abzusetzen[62].

Nach der Absetzung Johannes XXIII. am 27.5.1415 begannen die weiteren Gespräche mit Gregor VII. Johannes XXIII. hatte bereits 1413 mit ihm Verhandlungen geführt[63] und wollte ihn mittels einer Bulle und "nötigen Ausgaben" zu einer Abdankung bewegen[64]. Dies aber betrachtete Gregor XII. als Beleidigung, sehe es doch so aus, als ginge es ihm im Notstand der Kirche um finanzielle Interessen[65]. Auf Drängen seiner deutschen Anhänger, die ihn sogar unter Androhung von Zwangsmaßnahmen im Februar 1415 zur Resignation aufforderten[66], erklärte er sich im März zur Abdankung bereit, falls Johannes XXIII. ebenfalls auf die Papsttiara verzichtet[67]. Außerdem wollte er Antworten auf die Fragen: wer sind die Richter in Konstanz, wer hat den Vorsitz auf dem Konzil, worauf gründet es seine Superiorität gegenüber den Päpsten[68] ?

Zwei Monate später erhielt er Antwort in Form des Dekrets haec sancta, hielt sein Wort und ließ eine Bulle verlesen, in der er die vom König einberufene Versammlung (kein Wort von Johannes XXIII.) als Konzil autorisiert. Wenig später hob er die gegenseitig verhängten Kirchenstrafen auf und erklärte seine Unterwerfung unter das Konzil (4.7.1415)[69].

Von allen drei Päpsten zeigte wohl nur Gregor XII. wahre Größe, denn er sah als einziger die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rücktritts, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Zweifelsohne dachte er am ehesten an den durch das Schisma zerrütteten Glauben vieler Gläubigen, der Grundlage einer "funktionierenden" Kirche, den er mit seinem freiwilligen Schritt wieder zu festigen suchte. Er war bereit, sein Bestes für die Union zu tun[70].

Auch der avignonesische Papst Benedikt XIII. gab einen guten Grund vor, nicht zurücktreten zu müssen und die Papstwürde für sich zu beanspruchen: er war als einziger noch vor Ausbruch des Schismas zum Kardinal gewählt worden und leistete erbitterten Widerstand, was Verhandlungen mit ihm erst erschwerte, dann unmöglich machte. Stand seine Obödienz anfangs noch hinter ihm und trachtete er auch nach einer Ausdehnung seines Machtbereichs nach Italien - die großen Häfen Siziliens waren schon in den Händen seiner Anhänger[71] - so ist es wiederum Sigismund zu verdanken, daß es nach Verhandlungen in Narbonne, die der König mit Ferdinand von Aragon und Teilen von Benedikts XIII. Obödienz führte, durch die Unterzeichnung der "Capitula Narbonensia" am 13.12.1415, zum Gewinn der Staaten der Iberischen Halbinsel für das Konzil kam[72]. Nun konnte der Prozess gegen Benedikt XIII. - der Häresie, des Eidbruchs und als Förderer des Schismas angeklagt[73], am 5.11.1416 eingeleitet werden. Benedikt XIII. selbst zog sich mit einigen treuen Anhängern in das Felsennest Peniscola am Mittelmeer zurück, bestritt weiter alle Vorwürfe und hielt sich für den einzig rechtmäßigen Nachfolger Petri[74]. Beispielhaft für den Willen der Konzilsväter, den halsstarrigen Benedikt XIII. endgültig von der Tagesordnung zu streichen und den teuflischen Schismaskandal aus der Welt zu schaffen, steht das Bibelwort aus der Generalsitzung vom 1.4.1417[75]. Mit diesem "Fluch" behaftet erscheint klar, daß sich das Konzil schnell für eine Absetzung unter Schuldigsprechung in allen Anklagepunkten entschied. Nur eine genaue juristische Absicherung der Disposition Benedikts XIII. gegen alle Einwände zögerte eine Verurteilung heraus[76] und so kam es erst am 26.7.1417 zur Absetzung des letzten Papstes des Großen Abendländischen Schismas[77]. Dieses war nun beseitigt, denn es war ohne Bedeutung für die Gesamtkirche, ob Benedikt XIII. sich unterwarf oder nicht[78]. Viel stärkeres Gewicht lag jetzt auf der raschen Wahl eines neuen Papstes. Für Richental, der die Päpste Benedikt XIII. und Gregor XII. in der Chronik nicht näher charakterisiert, war die Absetzung der Päpste kein rechtliches Problem. Vielmehr sah auch er durch das Versagen und den Streit der Schisma- Päpste das Konzil berechtigt, sie abzusetzen. Auch der König handelte seiner Meinung nach verantwortungsbewusst, als er kurzzeitig die Funktion des nicht mehr seinen Aufgaben nachkommenden Papsttums einnahm[79]. Dadurch scheint die Chronik von einer konziliaristischen Einstellung geprägt, die die Synode über den Papst stellt. Richental war ein Befürworter der haec sancta, doch nur für diesen Ausnahmefall und nach der Wahl ist das Konzil gegenüber dem Papsttum wieder untergeordnet[80].

4.2. Papstwahl und Konklave

Der Absetzung des letzen Schismapapstes Benedikt XIII. folgte eine Diskussion über die weitere Vorgehensweise auf dem Weg zur Einheit. Die Konzilsteilnehmer waren uneinig darüber, ob nun erst Reformen in Angriff genommen werden sollten, oder ob man Reformbemühungen in das Pontifikat eines neuen Papstes legen sollte (2. Prioritätsstreit)[81].

Die deutsche Forderung nach einer Reform vor der Papstwahl, ja sogar einer zeitweiligen Vakanz des päpstlichen Stuhls bis zur Beschließung grundlegender Reformen[82], wurde mit der Begründung auf die Entscheidungsfreiheit des neuen Papstes abgelehnt, die nicht beeinträchtigt werden dürfe[83]. Dieser Streit führte kurz vor der Wahl noch zur fast- Auflösung des Konzils[84], denn die Zahl der Gegner einer unmittelbaren Reform war groß, die eigentliche Kenntnis und der Wille zur Reform eher klein[85]. Trotz aller Warnungen[86] und gegen den Willen von Sigismund wurden die Reformen nicht sofort durchgeführt, vielmehr kam man zu einem Kompromiss: fertiggestellte Reformdekrete sollten vor der Wahl durch das Konzil verabschiedet und der neue Papst zu weiteren Reformen verpflichtet werden[87]. Gerade in diesem Punkt ist es ungerechtfertigt, dem Chronisten Ulrich Richental ein Desinteresse an kirchenpolitischen Vorgängen anzulasten, denn im Gegensatz zu anderen wichtigen Ereignissen des Konzils weiß er zwar von diesem Streit zu berichten - über den Kompromiss dieses Prioritätsstreits überliefert er uns aber nichts[88]. Dass der erfolgte Aufschub der Reformen ein Fehler war, wurde zu spät erkannt[89] und einige Historiker sehen u.a. die Reformation als indirekte Folge der Versäumnisse von 1417[90].

Nach der Rückkehr Sigismunds aus Narbonne wollte man schnell zur Wahl schreiten. Dazu waren die Regularien der Papstwahl (Wahlverfahren, Zahl uns Art der Wähler) festzulegen und auch hier gab es unterschiedliche Meinungen, die letztlich wieder zu einem Kompromiss führten. Das Papstwahlrecht von 1179 (3.Laterankonzil) sprach den Kardinälen das alleinige Wahlrecht zu, die einstimmig, zumindest aber mit 2/3-Mehrheit zu einer Entscheidung kommen sollten[91]. Dieses System hat sich mit der Ausnahme 1417 bis heute bewährt[92], doch "wie sich beim Ausbruch der großen Kirchenspaltung etwas Ungeheuerliches ereignete, so bedurfte es (...) zur Beseitigung des Unglücks (...) eines Mittels, das bisher noch nicht vorgekommen war"[93].Von einer solchen Ausnahmeregelung zeigten sich die Kardinäle nicht begeistert, was sie durch die Präsentation von "Ad laudem" an Pfingsten 1417 verdeutlichten: sie gestanden den Vertretern der Nationen das einmalige Wahlrecht zu, doch sollte ihre Zahl die der Kardinäle nicht überschreiten[94]. Der französische Vorschlag vom 22.10.1417 sah vor, daß die Kardinäle und je sechs Deputierte der fünf Nationen wählen dürften, wobei nicht nur unter den Kardinälen eine 2/3-Mehrheit zustande kommen sollte, sondern auch in jeder Nation selbst[95].

Diese Erschwerung des Wahlmodus stärkte das kollegiale Element auf dem Konzil, sicherte die Anerkennung des neuen Papstes in jeder Nation[96] und entsprach der politischen Struktur des Konstanzer Konzils in einzigartiger Weise[97]. Dieser Modus zur Papstwahl wurde am 30.10.1417 beschlossen[98], ganz im Gegensatz zu dem generellen Modus, nach Nationen abzustimmen, der 1415 nicht durch einen Konzilsbeschluss abgesichert wurde[99]. Nach der Wahl der sechs Vertreter jeder Nation schritt man ins Konklave, das in dem eigens dafür umgebauten Konstanzer Kaufhaus abgehalten wurde[100]. Das Konklave (von cum clave = mit dem Schlüssel) ist eine abgeschlossene und sich selbst überlassene Beratung ausschließlich für die Wahlberechtigten und ihre Helfer[101] und stammt aus Oberitalien, wo seit dem 12. Jahrhundert unter Abschirmung der Bürgerschaft der Bürgermeister gewählt wurde. Das Kaufhaus in Konstanz wurde schon seit August 1417 für die Wahl umgebaut, wie auch Richental zu berichten weiß[102]. Es wurden 56 Zellen für die Papstwähler eingerichtet[103], die Fenster wurden vermauert oder mit Brettern verschalt bis auf eines, das als Durchreiche für die Speisen diente, die vorgekostet[104] und sorgfältig überprüft wurden, damit nichts ins Konklave geschmuggelt werden konnte[105]. Das erste Papstwahl-Konklave fand 1241 statt und war eines der qualvollsten[106]: durch den Abschluß der Kardinäle von der Außenwelt soll verhindert werden, daß die Wahl des Papstes beeinflusst wird; der eigentliche Zweck des Einschlusses bestand darin, durch Unterdrucksetzen des Wahlkörpers eine rasche Wahl zu erreichen[107]. Dazu gab es verschiedene Stufen: drei Tage nach Beginn des Konklaves wurden die Speisen auf einen Gang pro Mahlzeit herabgesetzt. Hatten die Kardinäle nach fünf Tagen noch nicht zu einer Entscheidung gefunden, wurde die Nahrung auf Brot, Wasser und Wein beschränkt[108]. Seit 1351 gab es "Einzelappartements", die jedoch auch nach einem bestimmten System vergeben wurden[109]. Außerdem waren jedem Kardinal zwei Diener gegeben. Den störungs- freien Ablauf des Konklaves sicherte ein Kämmerer (in Konstanz: Francois de Conzie[110] ).

Über die Abläufe seit Beginn des Konklaves wurde Richental vom Notar des Erzbischofs von Gnesen informiert[111], seine Notizen sind jedoch auch hier von begrenztem Wert, da es sich wider um Informationen aus dritter Hand und nicht von Entscheidungsträgern handelteil[112].

Am 8.11.1417 begann also das Konklave mit dem Einzug der Wähler[113]. Nach einem feierlichen Gottesdienst, in dem die übliche Mahnung "eligite meliorem" stark betont wurde[114] vereidigte Sigismund die Wähler und Wächter und mahnte auch eindringlich zur Einheit und einem baldigen Wahlergebnis[115].

Nach Verlesung der Wahlbestimmungen[116] schritt man am 9.11.1417 zu Beratungen über die Abstimmungsform, die den ganzen Tag beanspruchten und am 10.11.1417 in der Vereinbarung schlossen, eine zur Sicherheit schriftliche[117], aber zur Überprüfung des Wahlauftrages der Kardinäle nicht geheime Wahl abzuhalten. Jeder Wähler wurde bei der Stimmabgabe vom dienstältesten Kardinal befragt, ob dies sein Stimmzettel (codicilli, schedulae) sei und ob er die Wahl wie erfolgt treffen wolle. Die erste Stimmabgabe führte zu einer Stimmenkonzentration auf einige Kandidaten[118], doch auch zu heftigen Diskussionen unter den Nationen. Die englische, italienische und deutsche Nation einigte sich schnell darauf, nicht auf einen Kandidaten aus ihrer Nation zu pochen, um dem Vorwurf der Befangenheit zu entgehen und das Konklave nicht zu stören. Spanien und Frankreich beharrten auf ihrem Standpunkt, einen Kandidaten ihres Landes zu wählen, da auch der spanische König der mächtigste Fürst, die Spanier die besten Christen seien und Paris die vornehmste Universität habe. Die drei anderen Nationen fühlten sich überrumpelt und sahen die Gefahr einer Störung der Wahl, für die dann allein Frankreich und Spanien die Schuld trügen[119]. In der Nacht auf den 11.11.1417 wurden die Nationen nach harten Verhandlungen einig[120] und um die Mittagszeit, von Gesängen und Mahnungen zur Einheit begleitet[121], schritt die tägliche Prozession vom Münster zum Kaufhaus. Sie war noch nicht wieder am Münster angelangt, als der Ruf "habemus papam" erscholl[122]: nach letzten Verhandlungen einigten sich die Kardinäle und Nationen mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit auf dem Kardinal Oddo Colonna, der sich dem Tagesheiligen nach Martin V. nannte.

Es gibt keine Belege für die Stellungnahme Sigismunds für Martin V.[123], doch erweist er ihm durch Fußkuss und Kniefall seine Ehre. In der Chronik dominiert nach der Wahl der Papst gegenüber dem König[124], tritt jedoch nicht als individuelle Person auf, sondern als übergeordneter, kaum greifbarer Repräsentant der Kirche. Charakterliche Mängel treten in den Hintergrund[125].

Die Wahl war also schriftlich durch Stimmzettel, mündlich durch Befragung und notariell durch Abfassung eines Wahlprotokolls mit Unterschriften der Teilnehmer zustande gekommen[126]. Trotz des schwierigen Wahlmodus' und der Zerrissenheit durch das Schisma, kam man schnell zum Abschluss der Wahl, so daß viele von einem wunderbaren Verlauf des Konklaves sprachen[127], dessen Ergebnis der Heilige Geist bewirkt habe und Gott selbst den Papst erwählt hat[128].

An den drei folgenden Tagen erhielt Martin V. die Evangelisten-, Priester- und Bischofsweihe[129]. Weitere drei Tage waren zur Leistung des Gehorsams durch Patriarchen, Erzbischöfe, weltliche Fürsten und Orden bestimmt. Das Wochenende vor der Papstweihe diente der Herrichtung des Konstanzer Münsters für den feierlichen Akt, der am 21.11.1417 stattfand[130]: dazu versammelten sich kurz nach Mitternacht sämtliche geistliche und weltliche Fürsten im Münster zur gemeinsamen Messe. Nachdem der Papst die Weihe und die Tiara erhalten hatte, begab man sich in der achten Stunde zur Prozession vor das Münster, wo laut Richental 80.000 Menschen[131] dem Papst zuriefen und das von Priestern verteilte Geld einsammelten. Gegen elf Uhr löste sich die Menge auf [132].

Martin V. war ein echter Kompromisskandidat, denn er gehörte nicht zu den Geistlichen, die als papabile gehandelt wurden[133]. Er war seit 1405 Kardinal, schloss sich 1409 dem Pisaner Papst an, floh mit Johannes XXIII. aus Konstanz nach Schaffhausen und kehrte als einer der letzten wieder in die Stadt zurück. An der Verabschiedung des Dekrets frequens hatte er nicht teilgenommen[134] und sich auf dem Konzil bislang im Hintergrund gehalten. Nach seiner Wahl übernahm er dessen Leitung und verlieh der Synode, wie auch später der ganzen Kirche, ein neues Gesicht[135].

Mit der Wahl und allgemeinen Anerkennung Martins V. endet das Große Abendländische Schisma nach 39 Jahren.

5. Schluss

Nachdem der neugewählte Papst angesichts allgemeiner Konzilsmüdigkeit die Synode am 22.4.1418 schloss, hofften viele auf die schnelle Umsetzung der noch nicht beendeten Reformdekrete (und das waren die meisten)[136]. Martin V. ging auch alsbald an die Arbeit, doch führte er die Reformen fast ausschließlich im päpstlichen Interesse durch, um das Papsttum im Ansehen wieder auf den Stand vor 1378 zu bringen. Die Rückkehr seiner Kurie nach Rom war mit dem Wiederaufbau des Vatikans verbunden, der eher einer von Ungeziefer behausten Ruine glich[137] - eine Spiegelung des Zustandes der damaligen Kirche könnte nicht besser dargestellt werden. Notwendige Reformen an den "Gliedern" der Kirche wurden auf die folgenden Konzile verschoben, die nur um der Einhaltung des Dekrets frequens willen einberufen wurden, aber fast nichts bewirken konnten[138].

Martin V. wird aufgrund seiner Arbeit während seines Pontifikates (1417-1431) zu Recht als dritter Gründer der Kirche bezeichnet, denn er verwandte alle Mittel auf die Wiederherstellung des Kirchenstaates. Doch einen Wandel hat die Zeit der Konzilien nicht hervorgebracht. Dieser Wandel an den Fundamenten der Kirche sollte sich erst mit der Reformation abzeichnen[139].

Nichtsdestotrotz war die Beseitigung des Großen Abendländischen Schismas eine bemerkenswerte Leistung der Konzilsväter von Konstanz und hat die Kirchenversammlung in ihrer theologiegeschichtlichen Bedeutung und in ihre Nachwirkung zu den einflussreichsten Konzilen des zweiten Jahrtausends gemacht, denn mehr als irgendein anderes Ereignis hat dies Anlass zur Selbstbesinnung und Anstoß zu Neuem gegeben[140].

Die folgenden Päpste wurden wieder nach dem System vor der Wahl Martins V. gewählt, Wahlkapitulationen wurden aufgestellt, die es unmöglich machen sollten, wie Martin V. zu regieren (ohne grundlegende Reformen durchgeführt zu haben), und endlich wurden sie auch verpflichtet, ihre Kraft für Reformen an Haupt und Gliedern zu verwenden[141].

6. Quellen- und Literaturverzeichnis 6.1. Quellenverzeichnis

Michael Richard Buck (Hg.): Ulrichs von Richental Chronik des Constanzer Concils. Hildesheim (u.a.) 1971.

Wilhelm Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils. Studien zur Behandlung eines universalen Großereignisses durch die bürgerliche Chronistik. Teil 1.

In: AHC 17 (1985). Heft 1. S. 71-191.

Ders.: Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils. Studien zur Behandlung eines universalen Großereignisses durch die bürgerliche Chronistik. Teil 2. In: AHC 17 (1985).

Heft 2. S.323-371.

Ulrich Richental: Chronik des Konstanzer Konzils 1414-1418. Mit Geleitwort, Bildbeschreibung und Textübertragung in unsere heutige Sprache von Michael Müller. Konstanz 1984.

6.2. Literaturverzeichnis

Walter Brandmüller: Artikel "Konzil von Konstanz". In: LexMA 5 (1991). Sp. 1402-1405.

Ders.: Der Stand der Unionsfrage. In: Walter Brandmüller: Das Konzil von Konstanz 1414-1418. I: Bis zur Abreise Sigismunds nach Narbonne. Paderborn (u.a.) 1991. S. 97-115. (= Konziliengeschichte Reihe A)

Remigius Bäumer: Die Bedeutung des Konstanzer Konzils für die Geschichte der Kirche. In: AHC 4 (1972). S. 26-45.

J.A. Eisele: Die Rechtsstellung des Papstes im Verhältnis zu den allgemeinen Konzilien. Emsdetten o.J. [1933].

Otto Feger: Das Konstanzer Konzil und die Stadt Konstanz. In: August Franzen, Wolfgang Müller (Hgg.): Das Konzil von Konstanz. Beiträge zu seiner Geschichte und Theologie. Freiburg (u.a.) 1964. S. 310-333.

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Franz Xaver Seppelt, Georg Schwaiger (Hgg.): Geschichte der Päpste von den Anfängen bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts IV: Das Papsttum im Spätmittelalter und in der Renaissance. München 1957.

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Paul de Vooght: Der Konziliarismus auf dem Konzil von Konstanz. In: Remigius Bäumer (Hg.): Die Entwicklung des Konziliarismus. Werden und Nachwirken der konziliaren Idee. Darmstadt 1976. S. 177-197. (= Wege der Forschung 279).

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Harald Zimmermann: Papstabsetzungen des Mittelalters. Graz (u.a.) 1968.

[...]


[1] Vgl. August Franzen: Konzil der Einheit. In: Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg (Hg.): Das Konzil der Einheit. 550-Jahrfeier des Konzils von Konstanz. Karlsruhe 1964. S.46. (zit. als: Franzen: Konzil der Einheit).

[2] Vgl. Karl August Fink: Die weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. In: ZRG.K 51 (1965). S.2: "Die oft und lange vertretene Ansicht, die römische Papstreihe sei die richtige und die rechtmäßige, die Päpste in Avignon seien Gegenpäpste, lässt sich geschichtlich gesehen nicht halten." (zit. als: Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils).

[3] Vgl. Remigius Bäumer: Die Bedeutung des Konstanzer Konzils für die Geschichte der Kirche. In: AHC 4 (1972). S.32. (zit. als: Bäumer, Bedeutung für Geschichte der Kirche).

[4] Erich Meuthen: Das 15. Jahrhundert. München 1996. (= Oldenburg Grundriss der Geschichte 9). S.75. (zit. als: Meuthen: 15. Jahrhundert).

[5] Vgl. Georg Schwaiger: Artikel "Papst und Papsttum". In: LexMA 6 (1993). Sp. 1667-1685. (zit. als: Schwaiger: LexMA).

[6] Vgl. Hans Schneider: Der Konziliarismus als Problem der neueren katholischen Theologie. Die Geschichte der Auslegung der Konstanzer Dekrete von Febronius bis zur Gegenwart. Berlin 1976. (=Arbeiten zur Kirchengeschichte 47). S.8. (zit. als: Schneider: Konziliarismus als Problem der neueren katholischen Theologie).

[7] Vgl. Meuthen: 15. Jahrhundert. S.75.

[8] Vgl. Harald Zimmermann: Papstabsetzungen des Mittelalters. Graz (u.a.) 1968. S.275. (zit. als: Zimmermann: Papstabsetzungen).

[9] Vgl. Walter Brandmüller: Der Stand der Unionsfrage. In: Walter Brandmüller: Das Konzil von Konstanz 1414­1418. I: Bis zur Abreise Sigismunds nach Narbonne. Paderborn (u.a.) 1991. S.103: Die Konzilsteilnahme der Prälaten wollte man durch Androhung des Verlustes ihrer Benefizien im Weigerungsfalle erzwingen. (zit. als: Brandmüller: Stand der Unionsfrage).

[10] Vgl. Bäumer: Die Bedeutung des Konstanzer Konzils für die Geschichte der Kirche. S.30.

[11] Vgl. Otto Feger: Das Konstanzer Konzil und die Stadt Konstanz. In: August Franzen, Wolfgang Müller (Hgg.): Das Konzil von Konstanz. Beiträge zu seiner Geschichte und Theologie. Freiburg (u.a.) 1964. S.311. (zit. als: Feger: Das Konstanzer Konzil und die Stadt Konstanz).

[12] Vgl. Joseph Lortz: Geschichte der Kirche I. Münster 1962. S.446. (zit. als: Lortz: Geschichte der Kirche).

[13] Paul de Vooght: Der Konziliarismus auf dem Konzil von Konstanz. In: Remigius Bäumer (Hg.): Die Entwicklung des Konziliarismus. Werden und Nachwirken der konziliaren Idee. Darmstadt 1976. S.178: "Die Kirche hat auch einen monarchischen Charakter. Sie muß an der Spitze einen einzigen Leiter haben. Das beweist die Institution Christi und der 'gesunde Verstand'." (zit. als: de Vooght: Der Konziliarismus auf dem Konzil von Konstanz).

[14] Vgl. Georg Schwaiger: Suprema Potestas. Päpstlicher Primat und Autorität der allgemeinen Konzilien im Spiegel der Geschichte. In: Georg Schwaiger (Hg.): Konzil und Papst. Historische Beiträge zur Frage der höchsten Gewalt in der Kirche. Festgabe für Hermann Tüchle. München (u.a.) 1975. S. 648. (zit. als: Schwaiger: Konzil und Papst).

[15] de Vooght: Der Konziliarismus auf dem Konzil von Konstanz. S.178: "Versprechungen der Unfehlbarkeit und Unvergänglichkeit von Christus sind nicht einer bestimmten Person oder Funktion gegeben, sondern der Kirche in ihrer Gesamtheit. Man folgert daraus, daß die höchste Instanz der Kirche die Körperschaft ist, die sie am vollkommensten darstellt: nämlich das allgemeine Konzil."

[16] Vgl. Schwaiger: Konzil und Papst. S.648.

[17] Vgl. Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.5.

[18] Vgl. Hubert Jedin (Hg.): Das Konzil von Konstanz - Martin V. In: Handbuch der Kirchengeschichte III/2. Freiburg (u.a.) 1968. S.556f. (zit. als: Jedin: Handbuch der Kirchengeschichte).

[19] Hermann Schäufele: Das Konzil und die Einheit der Kirche. In: Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg (Hg.): Das Konzil der Einheit. 550-Jahrfeier des Konzils von Konstanz. Karlsruhe 1964. S.37: "Lehren (...) wurden zurecht verurteilt", "...dem weltlichen Arm übergeben." - Bekennt sich die Kirche auch heute noch nicht zu Irrtümern bei Ketzerprozessen und kann sie sich gerade wegen der inzwischen vergangenen Zeit nicht zu einer objektiven Betrachtung begeben!? (zit. als: Schäufele: Das Konzil und die Einheit der Kirche).

[20] Vgl. Bäumer: Die Bedeutung des Konstanzer Konzils für die Geschichte der Kirche. S.33.

[21] Die Frage nach der moralischen Verantwortung Sigismunds, der Hus, trotz Geleitschutz nach und von Konstanz, hat hinrichten lassen, kann an dieser Stelle nur durch eine spätere Äußerung Sigismunds beleuchtet werden, der einen Häretiker nicht in Schutz nehmen wollte und konnte, wie es uns auch ein Gutachten des Dietrich von Niem zeigt. (dazu auch Jedin: Handbuch der Kirchengeschichte. S.557f.)

[22] Vgl. Ansgar Frenken: Die Reform auf dem Konstanzer Konzil. Überlegungen anlässlich jüngster Neuerscheinungen. In: AHC 26 (1994) Heft 2. S.385. (zit. als: Frenken: Die Reform auf dem Konstanzer Konzil).

[23] Vgl. J.A. Eisele: Die Rechtstellung des Papstes im Verhältnis zu den allg. Konzilien. Emsdetten o.J. S.8.

[24] Vgl. Jürgen Miethke: Konziliarismus- die neue Doktrin einer neuen Kirchenverfassung. In: Ivan Hlavácek,

Alexander Patschovsky (Hgg.): Reform von Kirche und Reich zur Zeit der Konzilien von Konstanz (1414-1418) und Basel (1431-1449). Konstanz-Prager Historisches Kolloquium. Konstanz 1996. S.57. (zit. als: Miethke: Konziliarismus). 25) Vgl. Frenken: Die Reform auf dem Konstanzer Konzil. S.386.

[26] Vgl. Jedin: Handbuch der Kirchengeschichte. S.571f.

[27] Vgl. Miethke: Konziliarismus. S.58.

[28] Vgl. Sabine Wefers: Artikel "Si(e)gmund [sic]. In: LexMA 7 (1995). Sp. 1868-1871.

[29] Vgl. Henck: Ulrich Richental. In: ADB 28. Leipzig 1889. S.433-435. (zit. als: Henck: ADB). - Der im selben Jahr geborene König Sigismund hielt 1415 ein Mahl auf dem Gut der Richentals ab; vielleicht hinterließ er einen prägenden Eindruck auf Ulrich Richental, der eine hervorgehobene Stellung des Königs in der Chronik erklären würde. Dazu auch Wilhelm Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils. Studien zur Behandlung eines universalen Großereignisses durch die bürgerliche Chronistik. Teil 2. In: AHC 17 (1985) Heft 2. S.348f. (zit. als: Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils 2).

[30] Vgl. Wilhelm Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik des Konstanzer Konzils. Studien zur Behandlung eines universalen Großereignisses durch die bürgerliche Chronistik. Teil 1. In: AHC 17 (1985) Heft 1. S.81: "Die Familie Richental konnte keinem Patriziergeschlecht entstammen, da sonst [die vorgenommene] Änderung des Siegels kaum in Frage gekommen wäre." (zit. als: Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik 1).

[31] Ebd. S.81.

[32] Vgl. Dieter Mertens: Ulrich Richental. In: Die deutsche Literatur des Mittelalters - Verfasserlexikon. Berlin 1992. Sp. 55-60. (zit. als: Mertens: Verfasserlexikon).

[33] Vgl. Henck: ADB. S.435.

[34] Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik 1. S.88: "Die Deutung reichte vom Kaufmann bis zum wohlhabenden "Tun-Nicht-Gut", der Gelegenheitsarbeiten der städtischen Verwaltung übernahm."

[35] Ebd. S.92.

[36] Ebd. S.82, Abs.2f: " Und kam die botschaft vor winächten anno domini 1413. "

[37] Vgl. Henck: ADB. S.433.

[38] Vgl. Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik 1. S.72.

[39] Ebd, S.113.

[40] Ebd. S.96.

[41] Vgl. Henck: ADB. S.433.

[42] Vgl. Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik 1. S.113.

[43] Ebd. S.114.

[44] Ebd. S.96.

[45] Vgl. Feger: Das Konstanzer Konzil und die Stadt Konstanz. S.316, Abs.1.

[46] Vgl. Jedin: Handbuch der Kirchengeschichte. S.550.

[47] Vgl. Feger: Das Konstanzer Konzil und die Stadt Konstanz. S.320.

[48] Vgl. Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik 1. S.73f.

[49] Vgl. Feger: Das Konstanzer Konzil und die Stadt Konstanz. S.333.

[50] Vgl. Matthiessen: Chronik des Konstanzer Konzils 1. S.113.

[51] Vgl. Mertens: Verfasserlexikon.

[52] Vgl. Franz Xaver Seppelt, Georg Schwaiger (Hgg.): Geschichte der Päpste von den Anfängen bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts IV: Das Papsttum im Spätmittelalter und in der Renaissance. München 1957. S.247 : Die letzte Hoffnung Johannes XXIII. beruhte auf der großen Zahl seiner italienischen Anhänger, die er im Falle einer Wahl auf seiner Seite wähnte. (zit. als: Seppelt: Geschichte der Päpste).

[53] Vgl. Brandmüller: Stand der Unionsfrage. S.101.

[54] Vgl. Walter Brandmüller: Artikel "Konzil von Konstanz". In: LexMA 5 (1991). Sp.1402. (zit. als: Brandmüller: LexMA).

[55] Vgl. Jedin: Handbuch der Kirchengeschichte. S.552.

[56] Vgl. Seppelt: Geschichte der Päpste. S.242: "Groß in weltlichen Dingen, untauglich für alles Kirchliche."

[57] Vgl. de Vooght: Der Konziliarismus auf dem Konzil von Konstanz. S.183.

[58] Vgl. Schneider: Konziliarismus als Problem der neueren katholischen Theologie. S.14.

[59] Vgl. de Vooght: Der Konziliarismus auf dem Konzil von Konstanz. S.185: "Es ist auch zweifelhaft, ob das Konzil von Konstanz zu diesem Zeitpunkt die Universalkirche repräsentierte, denn weder die Anhänger Gregors noch Benedikts waren anwesend. Aber beim Abschluss des Konzils erklärte sich Martin V., der ein unbestreitbarer und unbestrittener Papst war, mit den Beschlüssen einverstanden."

[60] Vgl. Lortz: Geschichte der Kirche. S.446.

[61] Vgl. Franzen: Konzil der Einheit. S.47.

[62] Vgl. Jedin: Handbuch der Kirchengeschichte. S.552f.: "Er war nicht besser, aber auch nicht schlechter als seine Zeitgenossen...Als er aber auf dem Konzil zu Konstanz den Einheitsbestrebungen der christlichen Völker zum Opfer fallen mußte, häufte man alle Schuld und Sünde der Zeit auf sein Haupt, um mit einem Schein des Rechts ihn seiner Würde entsetzen zu können."

[63] Vgl. Brandmüller: Stand der Unionsfrage. S.97.

[64] Ebd. S.101.

[65] Ebd. S.110.

[66] Vgl. Zimmermann: Papstabsetzungen. S.279.

[67] Vgl. de Vooght: Der Konziliarismus auf dem Konzil von Konstanz. S.183.

[68] Vgl. Brandmüller: Stand der Unionsfrage. S.100.

[69] Vgl. Schneider: Konziliarismus als Problem der neueren katholischen Theologie. S.19.

[70] Vgl. Brandmüller: Stand der Unionsfrage. S.110.

[71] Ebd. S.113.

[72] Vgl. Brandmüller: LexMA. Sp.1403.

[73] Vgl. Seppelt: Geschichte der Päpste. S.255.

[74] Vgl. Jedin: Handbuch der Kirchengeschichte. S.553.

[75] Vgl. Zimmermann: Papstabsetzungen. S.291. Dazu auch Mk 8,33: "Jesus aber wandte sich um und sah seine Jünger an und bedrohte Petrus und sprach: 'Gehe hinter mich du Satan!, denn du meinst nicht, was göttlich, sondern was menschlich ist.'"

[76] Ebd. S.293.

[77] Von den unter sonderbaren Umständen gewählten, niemals allgemein anerkannten, und in einem Fall, nie in Erscheinung getretenen Nachfolgern Benedikts XIII. einmal abgesehen.

[78] s. 69)

[79] Vgl. 37. S.369.

[80] Ebd. S.354.

[81] Vgl. Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.21.

[82] Vgl. Schneider: Konziliarismus als Problem der neueren katholischen Theologie. S.20.

[83] Vgl. Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.35.

[84] Vgl. Karl A. Fink: Die Wahl Martins V. In: August Franzen, Wolfgang Müller (Hgg.): Das Konzil von Konstanz. Beiträge zu seiner Geschichte und Theologie. Freiburg (u.a.) 1964. S.140. (zit. als: Fink:Wahl Martins)

[85] Frenken: Die Reform auf dem Konstanzer Konzil. S.387: "Die aufgestellten Reformforderungen waren nur einem kleinen Teil von 'Insidern' bekannt, jedenfalls gestattest die geringe Zahl existierender Manuskripte kaum, von einer allgemeinen Rezeption der dort aufgestellten Reformforderungen auszugehen."

[86] Ebd. S.20: "Wenn ihr jetzt auseinandergeht, ohne das Reformwerk durchgeführt zu haben, so wird auch die Union ohne Bestand sein."

[87] s. 81)

[88] Vgl. Matthiessen: Ulrich Richentals Chronik 2. S.362f - Auch hier ist das oft angeprangerte Fehlen der Tiefgründigkeit seiner Beobachtungen zu spüren.

[89] Vgl. Bäumer: Die Bedeutung des Konstanzer Konzils für die Geschichte der Kirche. S.28.

[90] Ebd. S.29.

[91] Vgl. Willibald M. Plöchl: Geschichte des Kirchenrechts II. München (u.a.) 1962. S.77. (zit. als: Plöchl: Kirchenrecht).

[92] Vgl. Bernhard Schimmelpfennig: Papst- und Bischofswahlen seit dem 12. Jahrhundert. In: Reinhard Schneider, Harald Zimmermann (Hgg.): Wahlen und wählen im Mittelalter. Sigmaringen 1990. (= Vorträge und Forschungen 37). S.178. (zit. als: Schimmelpfennig: Papst- und Bischofswahlen).

[93] Seppelt: Geschichte der Päpste. S.251.

[94] Vgl. Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.8f.

[95] Vgl. Fink: Wahl Martins. S.140.

[96] Vgl. Bäumer: Bedeutung des Konstanzer Konzils für die Geschichte der Kirche. S.34.

[97] Vgl. Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.9.

[98] s. 95)

[99] Vgl. Seppelt: Geschichte der Päpste. S.248. - Wurde von den abgesetzten Schismapäpsten fast jede Anklage abgestritten und jede Legitimierung des Konzils für unrechtmäßig gehalten, dieser Abstimmungsmodus wurde nie angefochten.

[100] Ansgar Frenken: Verhandlungsgegenstände auf dem Constantiense: Causa unionis. In: AHC 25 (1993). S.173: "Mit schwerem Herzen sah man die Wähler das Konklave betreten, an eine wirkliche Lösung der brennenden Frage glaubten die meisten nicht." (zit. als: Frenken: Verhandlungsgegenstände auf dem Constantiense).

[101] Vgl. Michael Richard Buck (Hg.): Ulrichs von Richental Chronik des Constanzer Concils.

Hildesheim (u.a.) 1971. S.116, Z.16f. (zit. als: Buck: Richental Chronik).

[102] Vgl. Feger: Das Konstanzer Konzil und die Stadt Konstanz. S.325.

[103] Vgl. Buck: Richental Chronik. S.116. Z.9-12.

[104] Ebd. S.120. Z.20-32.

[105] Vgl. Schimmelpfennig: Papst- und Bischofswahlen. S.178.

[106] Vgl. Horst Fuhrmann: Die Wahl des Papstes - ein historischer Überblick. In: GWU 9 (1958). S.325.

[107] Vgl. Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.8.

[108] s. 105)

[109] Vgl. Buck: Richental Chronik. S.119. Z.26-29.

[110] Vgl. Schimmelpfennig: Papst- und Bischofswahlen. S.183: "Er war eine Art Talleyrand des Großen Schismas, denn er war über 50 Jahre Kämmerer der Konklaven gewesen bis er 1431 starb."

[111] Vgl. Buck: Richental Chronik. S.121. Z.1-3.

[112] Vgl. Frenken: Verhandlungsgegenstände auf dem Constantiense. S.169.

[113] Vgl. Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.10.

[114] Vgl. Fink: Wahl Martins. S.144.

[115] Vgl. Buck: Richental Chronik. S.118. Z.8-10.

[116] Ebd. S.117. Z.1f.

[117] Erst seit der Wahl Gregors XII. haben wir ein schriftliches Zeugnis von der Verwendung von Stimmzetteln.

[118] Vgl. Fink: Wahl Martins. S.141: Kandidaten waren die Kardinäle von Ostia, Saluzzo, Colonna und Venedig, sowie die Bischöfe von Genf und Winchester.

[119] Vgl. Buck: Richental Chronik. S.121.

[120] Ebd. S.122f.

[121] Vgl. Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.10.

[122] Vgl. Buck: Richental Chronik. S.123. Abs.1.

[123] Vgl. Fink: Wahl Martins. S.142.

[124] Vgl. Matthiessen: Chronik des Konstanzer Konzils 2. S.355.

[125] Ebd. S.356.

[126] Vgl. Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.11.

[127] Ebd.

[128] Vgl. Dieter Girgensohn: Berichte über Konklave und Papstwahl auf dem Konstanzer Konzil. In: AHC 19 (1987). Heft 2. S.351-363.

[129] Vgl. Buck: Richental Chronik. S.124.

[130] Ebd. S.125.

[131] Ebd. S.123. Z.9f.

[132] Ebd. S. 128f.

[133] Vgl. Frenken: Verhandlungsgegenstände auf dem Constantiense. S.174.

[134] Vgl. Meuthen: Das 15. Jahrhundert. S.77.

[135] Vgl. Jedin: Handbuch zur Kirchengeschichte. S.567.

[136] Vgl. Brandmüller: LexMA.

[137] Vgl. Seppelt: Geschichte der Päpste. S.269.

[138] Vgl. Jedin: Handbuch für Kirchengeschichte. S.571: "So wurden alle konziliaren Diskussionen auf weitere sieben Jahre verschoben, da frequens dem Wortlaut nach Genüge getan war."

[139] Vgl. Miethke: Konziliarismus. S.58.

[140] Vgl. Bäumer: Die Bedeutung des Konstanzer Konzils für die Geschichte der Kirche. S.45. Dazu auch Fink: Weltgeschichtliche Bedeutung des Konstanzer Konzils. S.1.

[141] Vgl. Seppelt: Geschichte der Päpste. S.274.

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Details

Titel
Das Konzil von Konstanz
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Veranstaltung
Proseminar Mittelalter: Sigismund von Luxemburg
Note
1,3
Autor
Jahr
1998
Seiten
24
Katalognummer
V98608
ISBN (eBook)
9783638970594
Dateigröße
401 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konzil, Konstanz, Proseminar, Mittelalter, Sigismund, Luxemburg
Arbeit zitieren
Stefan Hartung (Autor:in), 1998, Das Konzil von Konstanz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98608

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