Der in Konflikt in Rwanda - die Rolle der FPR im Verlauf des Bürgerkrieges


Seminararbeit, 2000

20 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Rwanda - ein Musterland Afrikas?

2. Die Vorgeschichte des Bürgerkrieges
2.1 Die ethnische Struktur als Konfliktursache
2.2 Die Unabhängigkeit Rwandas und die Vorphase des Bürgerkrieges

3. Der Ausbruch des Bürgerkrieges
3.1 Gründung der FPR
3.2 Die APR fällt in Rwanda ein

4. Der Sturz des Habyarimana-Regimes
4.1 Friedensverhandlungen und Bürgerkrieg
4.2 Die Eroberung Kigalis

5. Schlußkapitel: Altes, neues Rwanda

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung: Rwanda - ein Musterland Afrikas ?

Rwanda liegt im Osten Zentralafrikas und hat eine Grundfläche von 26 338 km². Mit etwa 6,4 Millionen Einwohnern ist es das dichtbesiedelteste Land auf dem ganzen Kontinent. „R(wanda)s Reichtum sind seine Menschen, und dieser Reichtum ist die Quelle seiner Armut.“, beschreiben Dieter Nohlen und Franz Nuscheler die Problematik dieses Staates.1 Heute gehört Rwanda zu der Gruppe der „Least Developed Countries“ (LLDC). Das sind die Dritte Welt Länder, die am wenigsten entwickelt sind. Das vom Bürgerkrieg zerrüttete Land kämpft immer noch mit der Stabilisierung seiner politischen Lage. Wobei die Rückkehr der zwei Millionen Flüchtlinge, die sich in den Nachbarstaaten Zaire, Tanzania und Burundi aufhalten, ein gravierendes Problem darstellt.

Dabei sah 20 Jahre zuvor die Situation dieses Landes noch ganz anders aus. Bis Mitte der 80er hatte Rwanda eine für Afrika verhältnismäßig stabile Wirtschaft. Aus diesem Grund bezeichneten die Europäer Rwanda auch als die Schweiz Afrikas.2 Dies ist unter anderem dem stark autoritären Präsidalsystem unter Staatspräsident Juvénal Habyarimana (1973 - 1994) zu verdanken. Seine Macht reichte zwar bis zur Besetzung des Bürgermeisterpostens, ähnelte somit den vorkolonialen Machtstrukturen. Jedoch blieb Rwanda durch seine straffe Währungspolitik eine exzessive Entwicklung erspart. Die Verschuldung des Landes war im Vergleich zu anderen afrikanischen Staaten relativ gering. Es gab kaum Korruption und Vetternwirtschaft. Die Außenpolitik war auf Ausgleich mit den Nachbarländer ausgerichtet und Rwandas Westorientierung sorgte für Wohlwollen in Europa.3

Dies alles sollte sich 1990 mit dem Rebelleneinfall der Front Patriotique Rwandais (FPR) von Uganda aus ändern. Es entbrannte ein grausamer Bürgerkrieg, der in einen selektiven Genozid mündete. In meiner Arbeit werde ich mich mit der Rolle der FPR im Bürgerkrieg auseinandersetzen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob allein die FPR die Auseinandersetzungen herauf beschworen hat oder ob Rwanda auf Grund seiner ethnischen Struktur eine tickende Zeitbombe darstellte, die die FPR nur gezündet hat.

2. Die Vorgeschichte des Bürgerkrieges

2.1 Die ethnische Struktur als Konfliktursache

Die ersten Europäer, die Rwanda näher erforschten, waren überrascht, daß trotz scheinbarer sprachlicher und kultureller Homogenität der Bevölkerung, diese sich in drei ethnische Gruppen unterscheidet: die Twa, die Hutu und die Tutsi. Diese drei Gruppen werden häufig auch als die „Stämme Rwandas“ bezeichnet, obwohl sie keineswegs deren Charakteristika entsprechen. Stämme sind kleine, geschlossene Einheiten, sogenannte Mikro-Nationen. Die Twa, Hutu und Tutsi leben Tür an Tür, teilen sich die Bantu-Sprache und heiraten in die anderen ethnischen Gruppen ein, so daß die ursprüngliche Zugehörigkeit zu einer der Gruppen mittlerweile schwer nach zu vollziehen ist. „But they are neither similar nor equal.“, wie Gérard Prunier schreibt.4 Immer noch spielt trotz Durchmischung die Zugehörigkeit zu einer der drei Ethnien eine wichtige Rolle.

Die Twa gehören zu der Gruppe der Pygmäen und gelten als die Urbevölkerung Rwandas. Ursprünglich lebten sie als Jäger und Sammler in bewaldeten Gebieten. Als sie dann durch die Zuwanderung der Hutu aus ihren Jagdgebieten vertrieben wurden, verdienten sie ihren Lebensunterhalt mit niederer Arbeit an den Königshöfen der Tutsi. Sie waren die Spaßmacher, Musiker, Späher und Henker.5 Sie stellten die unterste Schicht der Gesellschaft, was sich für die Kolonialherren schon alleine an ihren körperlichen Merkmalen festmachen ließ. „ ‘[...] he is small, chunky, muscular, and very hairy; particularly on the chest. With a monkey-like flat flace and a huge nose, he is quite similar to the apes [...]’ “, beschrieb ein Belgier die Twa.6 Heute beträgt ihr Anteil an der Bevölkerung nur noch ein Prozent.

Die Hutu stellen mit 85 Prozent die größte Bevölkerungsgruppe. Sie stammen von der Familie der bantusprechenden Völker ab, ähneln somit der Bevölkerung Ugandas und Tanganyikas.7 Im Laufe des 7. Jahrhunderts siedelten sich die Hutu in den Hügeln Rwandas an, wo sie als seßhafte Bauern lebten. Die Hutu organisierten sich in Großfamilien und Clans, die sich später zu kleinen Königreichen verbanden. Die Oberhäupter, legitimiert durch ein sakrales Königtum, konnten über Leben und Tod bestimmen.

Die dritte Ethnie, die Tutsi, waren wandernde Hirten, die im 14./15. Jahrhundert auf Suche nach Weideplätzen in Rwanda eindrangen. So kam es zu Konflikten um Land zwischen den Tutsi und Hutu. Die Tutsi errichteten wie die Hutu sakrale Fürstentümer mit einem Mwami als obersten Herrscher.8 Dieser war von Gott gegeben und war somit der Vater seines Volkes. Seine Autorität wurde durch eine Trommel (Kalinga) dargestellt, die mit den Hoden seiner erschlagenen Feinde dekoriert war.9 Die Tutsi stachen besonders durch ihre Größe, ihre helle Haut und ihre markanten Gesichtszüge, die die Europäer als sehr anziehend empfanden, aus dem Rest der Bevölkerung heraus.10

Die gesellschaftlichen Beziehungen waren von einem feudalen Lehenswesen bestimmt. Die Tutsi liehen als Patronen den Hutu und einigen armen Tutsi Vieh, das diese zur Verrichtung der Landarbeit benutzen durften. Als Gegenleistung mußten die Klientel die Felder des Lehnsherren bestellen und Arbeiten auf seinen Hof verrichten. Dafür beschützte er sie aber auch bei kriegerischen Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten. Auf diese Weise entstand eine Klassengesellschaft mit den Tutsi an der Spitze, da es nur wenigen Hutu gelang zu Grundherren aufzusteigen.11

Diese Strukturen wurden durch die Kolonialherrschaft der Deutschen und später durch die der Belgier verschärft. Diese richteten ihre Politik am Rahmen der Tutsi-Vorherrschaft aus und unterstützten die Tutsi in der Verfestigung dessen.12 Allein die Tutsi erhielten Zugang zum westlichen Bildungswesen und wurden bei der Missionsarbeit besonders berücksichtigt.13 Dies lag zu einem daran, daß die Tutsi den Kolonialherren halfen deren Herrschaft zu konstitutionieren, indem sie Hutu-Aufstände niederschlugen bzw. die Hutu kontrollierten. Darüber hinaus fühlten sich die Europäer durch die Schönheit der Tutsi angezogen. Deren Eleganz ließ die Kolonialherren Phantasien über deren Herkunft und die Korrelation von körperlicher und sozialer Überlegenheit spinnen.14

2.2 Die Unabhängigkeit Rwandas und die Vorphase des Bürgerkrieges

Als Rwandas König Mutara III kinderlos starb, wurde Kigeri V - alias Jean- Baptiste Ndahindurwa - zum König ernannt. Hatten die Belgier bis jetzt das Feudalregime der Tutsi mit dem Mwami als obersten Herrscher unterstützt, so änderte sich dies durch die anti-kolonalistische Haltung von Kigeri V, der 1959 Kontakt zu der UNO aufnahm. Seitdem unterstützten die belgischen Behörden die unter dem Einfluß der katholischen Kirche gegründete Hutu-Partei PARMEHUTU (Parti du Movement d’Emancipation des Hutu). Diese Umorientierung der Kolonialmacht bzw. ihre Einmischung führte zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Tutsi und Hutu. Der nur 20jährige Herrscher zeigte sich angesichts dessen unfähig eine treue Folgschaft aufzubauen. So floh er wie viele andere Tutsi ins Exil.15

In den Parlamentswahlen 1961 schaffte es die PARMEHUTU sich mit Hilfe der Kolonialbehörden gegen die anderen Parteien durch zu setzten. Diese rief noch im selben Jahr die Republik mit einer fast autonomen Regierung unter Grégoire Kayibanda aus. Dieser führte als Präsident am 1. Juli 1962 Rwanda in die Unabhängigkeit. Allerdings blieb die Sicherheit des Landes nicht lange erhalten.16 Tutsi-Guerillakämpfer drangen von den Nachbarländern Zaire, Uganda und Burundi in Rwanda ein. Am Ende des Jahres 1963 organisierte die Tutsi-Exilregierung in Burundi eine Invasion, die erst kurz vor Kigali aufgerieben werden konnte. Ein Gegenschlag kostete etwa 20 000 Tutsi das Leben. Zusätzlich wurde die Oppositionspartei UNAR (Union Nationale Rwandaise) verboten. Die verschärfte Situation sowie wirtschaftliche Schwierigkeiten mündeten in dem Zusammenbruch der Republik durch einen Putsch.17

Eine Gruppe von Armeeoffizieren kam an die Macht, die alle anderen politischen Organisationen verbot. Generalmajor Juvénal Habyarimana übernahm das Amt des Staatspräsidenten. Zwei Jahre später wurde die Rückkehr zur Zivilgesellschaft mit der Gründung der MRND (Mouvement Révolutionaire National pour le Développement) geschaffen.18 Dieser Einheitspartei mußten alle Einwohner Rwandas angehören, von Neugeborenen bis Greisen. Gérard Prunier erklärt Habyarimanas Haltung zu dem Einparteienstaat anhand eines Zitates, das dieser gegenüber eines französischen Journalisten geäußert hatte. „ ‘ The President was quite unabashed about his decision: ‚I know some people favour multipartyism, but as far as I am concerned, I have had no hesitation in choosing the single party system.’ “ 19 Trotz dieses hohen Preises - die Aufgabe des Parteinpluralismuses - war die Bevölkerung Rwandas über die Machtübernahme der Armee erleichtert. Das Regime Habyarimanas konnte sowohl Sicherheit als auch Stabilität gewährleisten. Sogar für die Tutsi stellte der Einparteienstaat eine erträgliche Alternative zum Kayibandaschen Regime dar. Es wurden zwar alle Tutsi aus jeglichen Führungspositionen marginalisiert, d.h. sie mußten aus der Polizei, der Armee, der Politik und dem Beamtenwesen ausscheiden. Außerdem wurden sie nach wie vor in ihren Rechten diskriminiert. Aber im Vergleich zu den gewalttätigen Auseinandersetzungen der ersten Republik war dies durchaus tolerierbar.20

Das despotische System Habyarimanas schaffte es aus Rwanda ein gut organisiertes und sorgfältig kontrolliertes Land zu machen. Die Partei war sozusagen überall - was sie mit Hilfe von Spionen erreichte. Die Ordnung führte sogar so weit, daß die Wohnorte der Bevölkerung auf den Ausweisen verzeichnet wurde. Reisen wurde zwar erlaubt, aber der Wechsel des Wohnortes war nur mit guten Beziehungen zu bedeutenden Führungspersonen möglich.21

Trotzdem war die Taktik des Präsidenten und seiner Anhänger erfolgreich: die Kriminalitätsrate sank rapide22 und das wirtschaftliche Wachstum wurde angeregt. Im Jahre 1962 gab es nur zwei Länder auf der ganzen Welt die ein niedrigeres Kapitaleinkommen hatten als Rwanda, 1987 waren es dann mittlerweile schon achtzehn.23 Diese Erfolge bildeten den Hintergrund zu den Wiederwahlen Habyarimanas zum Präsidenten im Jahr 1983 und 1988. Dieses mehr oder weniger beschauliche Bild platzte 1990 durch einen organisierten Rebelleneinfall der FPR ( Front Patriotique Rwandais) aus Uganda wie eine Seifenblase.

3. Der Ausbruch des Bürgerkrieges

3.1 Die Gründung der FPR

Die ersten Tutsi flohen aus Rwanda Ende der 50er als ein Resultat der Dekolonilisation. Wie ich schon im vorherigen Kapitel erwähnt habe, unterstützten die belgischen Kolonialbehörden seit dem Machtantrittes Kigeri V nicht mehr die Tutsi-Elite und ihr auf Feudalherrschaft beruhendes System, sondern die Hutu in Form der PARMEHUTU. Konsequenz war die Eskalation des permanenten Konfliktes zwischen den Tutsi und Hutu. Die Zahl der blutigen Übergriffe gegen die Tutsi mehrte sich, so daß viele in die Nachbarländer auswanderten.24 Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit Rwandas lebten schon zwischen 40 und 70 Prozent des gesamten Anteils der Tutsi an der Bevölkerung in Flüchtlingslagern im Ausland.25

Im Zeitraum der Jahre 1961 bis 1966 fielen immer wieder Tutsi- Guerillakämpfer aus den Exilen in Burundi, Uganda und Zaire in Rwanda ein. Bei den darauffolgenden Gegenschlägen der Regierungsarmee wurden viele Tausend Tutsi ermordet. Darunter auch die politische Elite der Tutsi, die auserwählt worden war in Rwanda zu bleiben. Wieder strömten Massen von Tutsi in die Exile.26 Viele Flüchtlinge hofften, als Habyarimana die Regierung des Landes mit einem Putsch übernahm, wieder nach Hause zurückkehren zu können. Denn der neue Präsident hielt nichts von Politik, die durch Ethnizität bestimmt wird. Jedoch lehnte Habyarimana mit dem Verweis auf die Übervölkerung Rwandas die Rückkehr der Flüchtlinge strikt ab.27 Außerdem führte die Marginalisierung der Tutsi aus allen einflußreichen Stellen sowie deren Diskriminierung erneut zu Flüchtlingsströmen.28

Die Vertriebenen in Uganda gründeten im Juli 1979 die RRWF (Rwandese Refugee Welfare Foundation), die Opfern des Regimes unter Idi Amin helfen sollte. Zwei Jahre später nannte sich die RRWF in RANU (Rwandese Alliance for National Unity) um. Diese war im Vergleich zu der RRWF militanter und kümmerte sich hauptsächlich um die Frage der Rückkehr rwandischer Emigranten. Als dann die Krise in Uganda abermals durch die Machtübernahme des ehemaligen Präsidenten Milton Obotes im Dezember 1980 aufflammte29, verlegt die RANU ihren Sitz nach Nairobi und tauchte in den Untergrund ab.30

Mittlerweile hatte sich in Uganda ein Guerilla-Krieg entfesselt, in dem die NRA (National Resistance Army) gegen das Obote II Regime ankämpfte. Die NRA wurde unter anderem von dem früheren Verteidigungsminister Yoweri Museveni und den zwei Rwandern Fred Rwigyema und Paul Kagame, die auch Mitglieder der RANU waren, gegründet. Rekrutiert wurden alle, die bereit waren für die Demokratie zu kämpfen. Im Laufe der Zeit traten mehr und mehr rwandische Flüchtlinge der NRM bei, da Obote den Haß der Ugander geschickt auf die Einwanderer zu lenken wußte.31

Nach dem Sieg der Truppen Musevenis über das Regime Milton Obotes kehrte auch die RANU aus Kenia zurück. Auf ihrem siebten Kongress im Dezember 1987 in Kampala wurde beschlossen die Organisation in FPR umzutaufen. Die FPR hatte wie die RANU die Rückkehr der Flüchtlinge als Hauptanliegen, nur sie wollte es wenn nötig mit Gewalt durchsetzten.32 Dies sollte mit ihrem bewaffneten Arm, der APR (Armée Patriotique Rwandais), die alle rwandischen Kämpfer der NRA übernahm, möglich gemacht werden. Des weiteren wollte die FPR eine Beteiligung an der Regierung Rwandas und einen Wandel in Richtung Demokratie erreichen. Am 1. Oktober 1990 drang die FPR bzw. ihre Guerilla-Armee in Rwanda ein und entzündete damit einen blutigen Bürgerkrieg, der die ganze Welt in Atem hielt.

3.2 Die APR fällt in Rwanda ein

Im Laufe des Jahres 1990 spitzte sich die Lage sowohl in Rwanda wie auch in Uganda zu, so daß die FPR gezwungen war zu reagieren. In Rwanda nahm das System Habyarimanas stark repressive Züge an. Menschrechtsverletzungen waren an der Tagesordnung und Journalisten, die sich kritisch gegenüber der Regierung äußerten, wurden bedroht, angeklagt oder verloren unter mysteriösen Umständen das Leben.33 In Uganda begann die Bevölkerung langsam an Museveni und der NRA zu zweifeln, da diese - wie im vorherigen Kapitel schon erwähnt - viele rwandische Auswanderer rekrutiert hatte. Außerdem stiegen einige dieser nach dem erfolgreichen Staatsstreich zu hohen politischen oder militärischen Positionen auf. So wurden zum Beispiel Rwigyema stellvertretender Oberkommandierender der NRA.34 Viele Ugander waren der Meinung, die NRA sei keine nationale Armee, sondern eine Armee von Fremden. Gegner Musevenis vertraten sogar die These, daß dieser gebürtiger Rwander statt Ugander sei. Um die Stabilität des neuen Regimes nicht zu gefährden, mußte die Front also schnell handeln, d.h. ihr Hauptanliegen in der Eroberung Rwandas verdeutlichen. Darüber hinaus fürchteten die führenden Köpfe, Habyarimana könne Geheimagenten in die NRA eingeschleust haben, um die Pläne der FPR zu erfahren.35

Im Oktober bot sich dann endlich die Möglichkeit für die APR in Rwanda einfallen zu können, da sich zu diesem Zeitpunkt die Präsidenten von Rwanda und Uganda auf einem Treffen der Vereinten Nationen in den USA befanden. Folglich bestand für Museveni die Möglichkeit sich von dem Rebellangriff zu distanzieren und die Regierung in Rwanda war in Abwesenheit von Habyarimanan nicht fähig effektiv zu reagieren.36

In einer dreiwöchigen Offensive erkämpfte sich die Rebellenarmee unter Führung von Generalmajor Rwigyema die Stadt Gaibro, wo das größte Waffendepot der Regierung lagerte sowie eine weitere Stadt. Insgesamt konnten die Guerilla-Kämpfer 100 km in Rwanda in Richtung der Hauptstadt Kigali vordringen, bis sie von der Regierungsarmee, der französische Truppen zur Hilfe gekommen waren, gestoppt werden konnten.37 Trotz dieses taktischen Gewinnes (Versorgung von Waffen), mußte die APR auch große Verluste hinnehmen. Viele der Soldaten wurden getötet, darunter auch Fred Rwigyema. Mit seiner charismatischen Ausstrahlung hatte dieser es verstanden die Rebellen immer wieder anzuspornen. Nun desertierten viele oder verloren den Mut. Paul Kagame übernahm den Platz des gefallen Generalmajors an der Spitze der APR. Trotz dieses harten Rückschlages sah dieser diese Offensive nur als „‘the beginning of a protracted popular war’“.38

Die Kämpfe gingen trotz Festlegung eines Waffenstillstandsabkommens bis Ende des Jahres weiter. Die beiden kämpfenden Parteien schien nicht fähig sich zu einigen. Die rwandische Regierung warf der FPR vor, sie wolle die Tutsi-Vorherrschaft beruhend auf dem Feudalsystem wiederherstellen. Wohingegen die FPR betonte sie wolle die autoritäre Regierung Habyarimanas zugunsten einer gerechten Demokratie beseitigen und die Rückkehr für die Flüchtlinge ermöglichen.39

4. Der Sturz des Habyarimana-Regimes

4.1 Friedensverhandlungen und Bürgerkrieg

Das Jahr 1991 begann mit schweren Kämpfen zwischen der APR und der Regierung. Im Januar nahmen die Rebellen die Stadt Ruhengeri ein, was eine Panik auslöste, da im dortigen Sicherheitsgefängnis eine große Anzahl politischer Gefangener - besonderes Regimegegner - inhaftiert waren. Die Rebellenarmee konnte die Stadt zwar nur für einen Tag halten, aber die Zeit reichte, um fast alle Häftlinge zu befreien und militärische Ausrüstung zu erobern. Die Gefängnisinsassen schlossen sich sofort ihren Befreiern an. Für die Regierung war die Einnahme Ruhengeris, einer politischen Basis Habyarimanas, ein Schlag ins Gesicht, da sie die militärische Kapazität der Front verdeutlichte.40

Angesichts der nicht endenden Ausschreitungen sah sich der rwandische Präsident mit innenpolitischen sowie auch außenpolitischen Druck konfrontiert.41 Schritte zur Demokratisierung sollten das mittlerweile recht instabile Regime wieder festigen und Zweifler versöhnlich stimmen. Schon im Juli 1990 hatte der Präsident eine Verfassungsreform angekündigt, die Parteien, freie Presse und Generalamnestie für politische Gefangene umfaßte. Es bildeten sich ein Dutzend Parteien, von denen aber nur vier neben der MRND Bedeutung erlangten: die MDR (Mouvément Démocratique Républicain), die als Nachfolgepartei der PARMEHUTU gilt, die PSD (Parti Sociale Demokratique), die PL (Parti Libérale) und die PDC (Parti Démocrate Chrétien).42 Trotz dieser Veränderung blieb nach wie vor die Vormachtstellung der MRND erhalten. Zwar mußte sich die Partei dem wachsenden Druck der vier Oppositionsparteien beugen und der Bildung einer Übergangsregierung mit Beteiligung der Opposition einwilligen. So konnte sich die MRND auch nicht länger gegen Verhandlungen mit der FPR streuben. Jedoch war Habyarimanas Machtmonopol ungebrochen. Dies nutzte er, um auf jede nur mögliche Weise die Friedensverhandlungen zu blockieren oder gegen die FPR zu hetzen.43

Die Übergangsregierung sah die Verhandlungen allerdings als ihre wichtigste Aufgabe an. So kam es Mitte Juli 1992 zu der ersten Runde der Gespräche unter Beobachtung von Vertreter der OAU (Organisation of African Unity)44, Burundis, Ugandas, Zaires, Frankreichs, Belgiens und der USA in Arusha (Tanzania).45 Es wurde ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet. Außerdem vereinbarte man die Einsetzung einer militärischen Beobachtergruppe bestehend aus 50 Männern der OAU, die Errichtung eines Friedenskorridors, den Abzug ausländischer Truppen, die Befreiung der Kriegsgefangenen und die Wahl einer Kommission, die die Ausführung dieser Maßnahmen kontrolliert. Leitziele waren dabei die Festlegung einer Gesetzesverordnung, Demokratie, Pluralismus und die Wahrung der Menschenrechte.46

Wie man sich denken kann, paßten diese Vereinbarungen der MRND nicht, da sie ihre autokratische Regierungsgewalt beschneiden würden. Folglich kam es immer wieder zu Brechungen des Waffenstillstandes. Wofür sich die Regierung und die FPR gegenseitig die Schuld zu wiesen. In der zweiten Verhandlungsrunde in Arusha stand die Teilung der Macht in der Übergangsregierung zur Diskussion. Während die Regierungsseite am bestehenden Gesetzesrahmen festhielt, verlangte die Front eine Übergangscharta und völlig neue Institutionen. Im Verlauf der Gespräche schraubte sie aber ihre Ansprüche runter und bestand nur noch auf eine Entmachtung des Präsidenten.47

Im Januar 1993 unterzeichneten die Verhandlungspartner die Vereinbarung über die Machtteilung. Demnach sollte die MRND sechs Regierungsposten und das Amt des Staatspräsidenten in der Übergangsregierung haben. Die FPR bekam fünf und das Amt des Verteidigungsministers zugesprochen. Die MDR war mit vier Posten und den Ämtern des Premier- und Außenminister beteiligt. Die PSD und die PL bekamen drei Posten und die PDC einen.48

Allerdings lehnte die MRND die Abmachung mit der Begründung ab, daß sie in der Übergangsregierung nur eine Beobachterrolle gegenüber der Koalition von MDR, FPR, PL und PSD einnähme. Zusammen mit der rechtsextremistischen CDR (Coalition pour la Défense de la République) rief sie zu Protestaktionen auf, die in Gewalttaten an der Tutsi-Bevölkerung im ganzen Land mündeten.49 Dem zu Folge startete die APR eine Offensive, bei der sie bis kurz vor Kigali vorrücken konnte. Dort sah sie sich dann mit französischen Truppen konfrontiert und zog sich wieder an die ugandische Grenze zurück. Das eroberte Gebiet wurde als neutrale Zone, die von der OAU überwacht werden sollte, erklärt. Diese Februar-Offensive wird auch oft als Vergeltungsschlag der APR hinsichtlich der Ermordungen an den Tutsi bezeichnet, da sie hier zum ersten Mal auch die Zivilbevölkerung attackierte. In Ruhengeri tötete sie acht Zivilisten plus deren neun Familienangehörige. Zwar waren einige der Opfer bewiesene Initiatoren des Mordes an den Tutsi, aber deren Kinder und Frauen waren eindeutig unschuldig. Diese Bluttat brachte der FPR Mißbilligung bei der liberalen Hutu-Opposition ein, die später noch Folgen haben sollte.50

Im März konnte dann endlich an den Verhandlungstisch in Arusha zurückgekehrt werden. Die Unterzeichnung des Friedenabkommens zögerte sich allerdings noch bis August auf Grund der Hinhaltetaktiken von Juvénal Habyarimana hin. Auch nach Abschließen des Vertrages tat der Staatspräsident alles, um die erfolgreiche Bildung der Übergangsregierung zu verhindern. Dabei spielte er geschickt bis zu seinem Tod im April eine Partei gegen die andere aus, so daß diese sich nicht über die Besetzung der Institutionen einig werden konnten.51

4.2 Die Eroberung Kigalis

Wer das Flugzeug des Staatspräsidenten Habyarimana beim Landeanflug auf Kigali abgeschossen hat, ist bis heute nicht geklärt.52 Sicher ist auf jeden Fall, daß es die FPR wahrscheinlich nicht gewesen ist, obwohl sie das beste Motiv dafür gehabt hätte. Trotzdem versuchte die MRND der FPR den Tod des Präsidenten anzuhängen, um die Bevölkerung gegen die Front aufzuwiegeln.53 Schon wenige Stunden nach dem Flugzeugabsturz begann die Präsidetengarde sowie Teile der Regierungsarmee mit Ermordungen von Oppositionspolitkern, Regimekritikern, Journalisten, Tutsi und liberalen Hutu. Mit Hilfe von Propaganda über private Radiosender wurden die Hutu aufgerufen ihre Tutsi- Nachbarn zu töten.54 Die politischen Morde beraubten die Oppositionsparteien ihrer Führung55 und schalteten somit das Arusha-Abkommen aus. So war dem gezielten Völkermord an den Tutsi freie Bahn gegeben. Bis Mai waren schon etwa eine halbe Million der „Säuberungsaktion“ zum Opfer gefallen.56

Ein Krisenkomitee, errichtet von höheren Offizieren der Armee und Gendarmerie, ernannte unter Berufung auf die Verfassung von 1991 eine Interimsregierung an der die MRND, die MDR, die PSD, die PL und die PDC beteiligt waren.57 Die FPR erkannte die aus ihrer Meinung aus Völkermördern bestehende Regierung nicht an und weigerte sich mit ihr zu verhandeln. Statt dessen kam es immer wieder zu Kämpfen zwischen der APR und dem Militär. In einer Zangenbewegung eroberten die Guerilla das ganze Land. Die Regierung hatte nun keine Kontrolle mehr über Rwanda und floh nach Zaire, wo sie sich als Exil-Regierung etablierte. Nach der Eroberung Kigalis durch die FPR war der Bürgerkrieg offiziel beendet.58

Gleichzeitig wurde Pasteur Bizimungu, ein Hutu, der der FPR-Führung angehörte zum Staatspräsidenten auf fünf Jahre ernannt. Das Amt des Premierministers ging an Faustin Twaigiramung von der MDR, der schon im darauffolgenden Jahr durch ein Mißtrauensvotum des Parlamentes entlassen wurde. Seinen Platz nahm der ehemalige Erziehungsminister Pierre-Célestin Rwigema (MDR) ein, der als willfähriger als sein Vorgänger galt.59 Zusätzlich wurde der Posten eines Vizepräsidenten geschaffen, den Paul Kagame besetzte. Diese Amt spielte politisch wie militärisch eine bedeutende Rolle. So kommt es das die eigentlich Kontrolle der Macht im jetzigen Rwanda bei Kagame liegt. Der Staatspräsident und der Premierminister nehmen eher repräsentative Funktionen ein. Teilweise kann man sogar sagen, daß sie Marionetten der FPR darstellen.60

Nicht nur auf diese Weise konnte sich die Front einen großen Teil der Macht sichern. Da die MRND auf Willen der Front bei der Regierungsbildung nicht berücksichtigt wurde, konnte erstere deren Sitze übernehmen. Dies stellte einen Verstoß gegen das Arusha-Abkommen dar genauso wie die Schaffung des Amtes des Vizepräsidenten. Auch bei der Parlamentsbildung änderte die FPR die ursprüngliche Vereinbarungen ab. Folglich kam es zu Protesten seitens der anderen Parteien. Das FPR-Regime, das mit der Zeit immer stärkere herrische Züge annahm, entließ daraufhin die Kritiker aus ihren Ämtern.61

Die beiden wichtigsten Anliegen waren für die Regierung die gerichtliche Verfolgung der für die Massaker verantwortlichen und die Rückkehr der Flüchtlinge. Diese Zeile erwiesen sich aber als schwer lösbar und zwar aus folgenden Gründen. Viele der angeblich an den Massakern Beteiligten wurden nur auf Grund von Denunziationen verhaftet, blieben aber trotz oft unzureichender Beweise unter menschenunwürdigen Bedingungen in Haft. Dies hatte eine Überfüllung der Gefängnisse zur Folge.62 Außerdem hatte der Mangel an Richtern und anderen Justizpersonal63 die Konsequenz das jene im Schnellverfahren ausgebildet wurden und die Zuständigkeit der Militärgerichte wurde ausgeweitet. So hatte die APR praktisch den Justizappart unter Kontrolle.64 Trotz überfüllter Gefängnisse konnte erst Anfang 1997 mit der Aburteilung der Sträflinge begonnen werden. Richter, die sich weigerten Beschuldigte wegen fehlender Beweislast zu verurteilen, mußten selber um ihre Sicherheit fürchten.65

Diese ungenügende Sicherheitslage innerhalb Rwandas veranlaßte viele Flüchtlinge dem Aufruf zur Rückkehr nicht zu folgen und lieber weiter in den Exilen zu leben. Für die meisten war die Angst vor Racheakten und Verhaftungen zu groß. Des weiteren übte die frühere politische Führung zusammen mit der ehemaligen Präsidentengarde und den früheren Regierungssoldaten Druck auf die Flüchtlinge in den Lagern aus. Es gelang ihnen die Flüchtlingslager durch die Übernahme der Nahrungsmittelverteilung zu kontrollieren. Rückkehrwillige wurden eingeschüchtert, wenn nötig mit Gewalt oder Morden.66 Aber auch die Einfälle von Rebellengruppen, die sich aus den ehemaligen Regierungstruppen gebildet hatten, ließ die Flüchtlinge zögern. Die Anschläge forderten ihrerseits Gegenschläge des FPR-Regimes, so daß die Massaker an der Bevölkerung weitergingen.67

5. Schlußkapitel: Altes, neues Rwanda

Der 6. April 1994 - ein Datum, das die Einwohner Rwandas nie vergessen werden. An diesen Tag starb zusammen mit Staatspräsident Juvénal Habyarimana das letzte Fünkchen Hoffnung, die Situation in Rwanda könne sich entspannen. Noch in derselben Nacht begannen die furchtbaren Massaker, der etwa eine Millionen Menschen zur Opfer fallen sollten. Gewalt und Haß verbreitete sich im ganzen Land. Politiker, Journalisten, liberale Hutu, Tutsi, Frauen, Kinder - niemand war vor dem Vernichtungsschlag der Präsidentegarde und den Regierungstruppen sicher...

In den vorangegangen Kapiteln habe ich die Vorgeschichte, den Ausbruch und den Verlauf des Bürgerkriegs unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Front Patriotique Rwandais beleuchtet. Dabei sollte die Frage nach der Verantwortlichkeit der FPR für den Ausbruch des Bürgerkrieges geklärt werden. Es ist natürlich schwer ein Urteil über einen Prozeß zu fällen, der noch nicht abgeschlossen ist. Und die Entwicklung in Rwanda ist noch lange nicht abgeschlossen. Immer noch steht das neue Regime auf „wackeligen Beinen“. Die Verwirklichung seiner ursprünglichen Ziele wird sowohl durch die Bevölkerung als auch durch die ehemaligen Machthaber zurückgeworfen. Trotzdem werde ich versuchen einen provisorischen Schluß zu ziehen. Es läßt sich nicht leugnen, daß ein großer Zusammenhang zwischen der ersten Offensive der FPR und dem Ausbruch des Bürgerkrieges steht. Dennoch können die Guerilla nicht allein dafür verantwortlich gemacht werden. Die FPR hat zwar zweifellos durch ihre Invasion den Bürgerkrieg entzündet, aber meiner Meinung spielt sie eher die Rolle eines Katalysators. Betrachtet man die Geschichte Rwandas und besonders die Situation des Landes kurz vor dem Ausbruch des Krieges, sieht man das viele Faktoren verantwortlich für die Krise waren.

Der Politikwissenschaftler Gert Krell weißt darauf hin, daß hauptsächlich innerstaatliche Ursachen Auslöser von Konflikten dieser Art sind. Auf Rwanda bezogen, äußert sich dies im Gegensatz zwischen den Hirtenadel der Tutsi und den seßhaften Bauern der Hutu. Nach Krell werden ethnische Spannungen aber erst nach einer langen Zeit der Unterdrückung zu Konfliktverursachern: „Die langfristige politische und wirtschaftliche Diskriminierung eines größeren Segments der Gesellschaft kann dabei als besonders kriegstreibend gelten.“68

Die Kolonialpolitik von den Deutschen und danach die der Belgiern führte zu der Verschärfung dieses Konfliktes. Indem sie die Tutsi in der Sicherung ihrer Vormachtstellung unterstützen, entstand zusätzlich zu einem ethnischen Konflikt ein Klassenkonflikt. Darüber hinaus zog der Kolonialismus willkürliche Grenzen durch das Land, so daß Stammes- und Siedlungsgebiete auseinandergerissen wurden. Auf diese Weise verlor die Bevölkerung ihren Rückhalt in den traditionellen Ordnungsformen.

Des weiteren trug auch Frankreich nicht unwesentlich zu der Eskalation der Probleme bei. Frankreich, eine ehemalige Kolonialmacht, schrumpfte nach der Dekolonisation, die nach dem zweiten Weltkrieg einsetzte, auf ein im Vergleich zu vorher vernichtend kleines Gebiet zusammen. Um weiterhin

Einfluß in der Dritten Welt zu haben, hilft Frankreich vielen afrikanischen Staaten in ihrer ökonomischen Entwicklung - so auch Rwanda. Auf diese Weise war das Land und seine Politik indirekt von dem Geberland abhängig. Frankreich verhalf so dem Habyarimana-Regime an die Macht, schützte es und versuchte es gleichzeitig nach seinem Willen zu steuern. Daß die ehemalige Kolonialmacht aber dabei kläglich versagte, wollte sie nicht wahrhaben: vor der aufkommenden Radikalisierung der Machthaber verschloß sie die Augen.69 Trotz allem kann weder Deutschland, Belgien oder Frankreich die Schuld am Bürgerkrieg gegeben werden. Die Rwander haben es selbst zu verantworten, daß sie fast ohne Gegenwehr das despotische Regime Habyarimanas geduldet haben. Somit haben sie auch später zugelassen, daß der Völkermord erfolgreich durchgeführt werden konnte. Der Mangel an politischer Kultur führte dazu, daß die Bevölkerung Rwandas sich apathisch gegenüber den politischen Geschehnissen verhielt. Der Grundstein dieser Einstellung wurde meiner Meinung nach schon in den vorkolonialen Strukturen gelegt. Das Kayibanda- Regime und ganz besonders das Habyarimana-Regime haben dies durch die Unterdrückung der Nicht-Eliten und Verhinderung von Demokratisierung verstärkt. Erst als sich die ökonomische Situation Rwandas mit dem Fall der Kaffeepreise erheblich verschlechterte, erwachte ein Teil der Bevölkerung aus seinem Schneewitchenschlaf. Diese Gunst der Stunde wußte die FPR zu nutzen, um endlich dem repressiven Einparteiensystem einen Schlag zu versetzten.

Ob das FPR-Regime eine bessere Alternative zu dem Habyarimana-Regime darstellt, bleibt in den Raum gestellt. Sicher ist, daß es Rwanda von der Unterdrückung durch die MRND befreit hat. Fraglich bleibt, ob es den neuen Machthabern Rwandas je gelingen wird den Staat in Richtung Demokratie zu lenken. Zwar sind einige Ansätze zur Verwirklichung dessen durchgeführt worden bzw. stehen in Planung.70 Trotzdem können die besten Vorsätze nicht über die Realität hinweg täuschen. Das FPR-Regime des heutigen Rwandas nimmt immer mehr autokratische Züge an - die Parallelen zum Habyarimana- Regime sind kaum zu übersehen. Allerdings befindet sich der Staat auch erst in einer Aufbauphase. Was letztendlich aus den Trümmer entstehen wird, muß die Zukunft zeigen.

6. Literaturverzeichnis

Brauman, Rony: Hilfe als Spektakel: das Beispiel Ruanda. Hamburg 1995

Büttner, Thea (Hrsg.): Afrika. Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Teil IV. Köln 1985, S. 213 - 215

Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Politisches Lexikon Afrika. 3. Auflage. München 1987, S. 294 - 301

Krell, Gert: Staaten- und Bürgerkriege in der Dritten Welt. In: Knapp, Manfred und Krell, Gert (Hrsg.): Einführung in die Internationale Politik. 2. Auflage. München - Wien 1991, S. 229 - 257

Lemarchand, Réne: Managing Transition Anarchies: Rwanda, Burundi, and South Afrika in Comperative Perspektive. In: The Journal of Modern African Studies 1994. Cambridge 1994, S. 581 - 604

Nohlen, Dieter und Nuscheler, Franz: Handbuch der Dritten Welt. Bd. 5. Bonn 1993, S. 115 - 133

Prunier, Gérard: The Rwandan Crisis 1959 - 1994. History of a Genocide. London 1995

Reed, Cyrus: Exile, Reform, and the Rise of the Rwandan Patriotic Front. In: The Journal of Modern African Studies 1996. Cambridge 1996, S. 479 - 501

Reif, Susanne: Ruanda: Der Orkan von Krieg und Völkermord gegen den demokratischen Wind des Wandels. In: Kevenhörster, Paul und van den Boom, Dirk (Hrsg.): Afrika: Stagnation oder Neubeginn ?. Münster 1996, S. 81 - 97

Weiner, Neil: Hutu and Tutsi of Rwanda and Burundi. In: http://www.backgroundbriefing.com/hutututs.html. Stand 01.05.94, abgerufen am 29.07.99, 20 Uhr.

Weiß, Marianne: Rwanda 1990. In : Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Afrika Jahrbuch 1990. Opladen 1991, S. 291 - 299

Weiß, Marianne: Rwanda 1991. In : Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Afrika Jahrbuch 1991. Opladen 1992, S. 265 - 269

Weiß, Marianne: Rwanda 1992. In : Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Afrika Jahrbuch 1992. Opladen 1993, S. 265 - 271

Weiß, Marianne: Rwanda 1993. In : Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Afrika Jahrbuch 1993. Opladen 1994, S. 280 - 286

Weiß, Marianne: Rwanda 1994. In : Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Afrika Jahrbuch 1994. Opladen 1995, S. 278 - 285

Weiß, Marianne: Rwanda 1995. In : Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Afrika Jahrbuch 1995. Opladen 1996, S. 286 - 292

Weiß, Marianne: Rwanda 1996. In : Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Afrika Jahrbuch 1996. Opladen 1997, S. 290 - 296

Weiß, Marianne: Rwanda 1997. In : Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Afrika Jahrbuch 1997. Opladen 1998, S. 287 - 295

[...]


1 Nohlen, Dieter und Nuscheler, Franz: Handbuch der Dritten Welt, Bd. 5. Bonn 1993, S. 117

2 Vgl. Reif, Susanne: Ruanda: Der Orkan von Krieg und Völkermord gegen den demokratischen Wind des Wandels. In: Kevenhörster, Paul und van den Boom, Dirk (Hrsg.): Afrika: Stagnation oder Neubeginn ?. Münster 1996, S. 85

3 Nohlen, Dieter und Nuscheler, Franz: a.a.O., S. 131

4 Prunier, Gérard: The Rwandan Crisis 1959 - 1994. History of a Genocide. London 1995, S. 5

5 Vgl. Nohlen, Dieter und Nuscheler, Franz: a.a.O., S. 118 f.

6 Prunier, Gérard: a.a.O., S. 6

7 Vgl. Weiner, Neil: Hutu and Tutsi of Rwanda and Burundi. In: http://www.backgroundbriefing.com/hutututs.html. Stand 01.05.94, abgerufen am 29.07.99, 20 Uhr.

8 Vgl. Nohlen, Dieter und Nuscheler, Franz: a.a.O., S. 119

9 Vgl. Prunier, Gérard: a.a.O., S. 9 f.

10 Vgl. Ebd., S. 5 f.

11 Vgl. Nohlen, Dieter und Nuscheler, Franz: a.a.O., S. 119

12 Vgl. Reif, Susanne: a.a.O., S. 82

13 Vgl. Hofmeier, Rolf (Hrsg.) : Politisches Lexikon Afrika. 3. Auflage. München 1987, S. 301

14 Vgl. Prunier, Gérard: a.a.O., S. 6 ff.

15 Vgl. Büttner, Thea (Hrsg.): Afrika. Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Teil IV. Köln 1985, S. 213

16 Vgl. Ebd., S. 214

17 Vgl. Hofmeier, Rolf: a.a.O., s. 297 f.

18 Vgl. Nohlen, Dieter und Nuscheler, Franz: a.a.O., S. 131

19 Prunier, Gérard: a.a.O., S. 76

20 Vgl. Ebd., S. 75 f.

21 Vgl. Ebd., S. 76 f. / Anmerkung: Auf den Ausweisen war auch die ethnische Identität verzeichnet. Dies erleichterte 1994 den Völkermord erheblich.

22 Vgl. Ebd., S. 81

23 Vgl. Ebd., S. 78

24 Vgl. Lemarchand, René: Managing Transition Anarchies: Rwanda, Burundi, and South Africa in Comparative Perspective. In: The Journal of Modern African Studies 1994. Cambridge 1994, S. 583

25 Vgl. Reed, Cyrus: Exile, Reform, and the Rise of the Rwandan Patriotic Front. In: The Journal of Modern African Studies 1996. Cambridge 1996, S. 480 f.

26 Vgl. Ebd., S. 481

27 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda. In : Hofmeier, Rolf (Hrsg.): Afrika Jahrbuch 1990. Opladen 1989 (Künftig zitiert: Weiß, Marianne: Rwanda 1990)

28 Vgl. Ebd., S. 482 f.

29 Anmerkung: Ich benutze an dieser Stelle die Bezeichnung „Machtübernahme“, da Obote die Wahlen im Dezember 1980 unter sehr dubiosen Umständen gewonnen hat. Insgesamt gibt es viele Anzeichen für Wahlmanipulation und - betrug.

30 Vgl. Prunier, Gérard: a.a.O., S. 67

31 Vgl. Ebd., S. 68 f.

32 Vgl. Ebd., S. 73

33 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1990, S. 291 f.

34 Vgl. Ebd., S. 291

35 Vgl. Reed, Cyrus: a.a.O., S. 487

36 Vgl. Ebd., S. 487

37 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1990, S. 293

38 Vgl. Prunier, Gérard: a.a.O., S. 96

39 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1990, S. 294

40 Vgl. Prunier, Gérard: a.a.O., S. 120

41 Anmerkung: Diejenigen Industrieländer, die hilfsbedürftigen Länder unter die Arme griffen, forderten im Gegenzug eine Demokratisierung dieser. Auch Habyarimana konnte sich dem nicht entziehen, da die wirtschaftliche Lage Rwandas sich mit dem Fall der Kaffeepreis erheblich verschlechterte.

42 Vgl. Nohlen, Dieter und Nuscheler, Franz: a.a.O., S. 132

43 Vgl. Lemarchand, René

44 Anmerkung: Die OAU wurde 1963 in Addis Abeba (Ägypten) gegründet und kümmert sich - wie ihr Name schon sagt - um die Einheit und Solidarität afrikanischer Staaten. Alle unabhängigen Staaten sind berechtigt ihr beizutreten. Zur Zeit gehören der OAU 53 Staaten an.

45 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1992, S. 267

46 Vgl. Reed, Cyrus: a.a.O., S. 492

47 Weiß, Marianne: Rwanda 1992, S. 267

48 Reed, Cyrus: a.a.O., S. 493 f.

49 Weiß: Marianne: Rwanda 1993, S. 280

50 Prunier, Gérard: S. 175 f.

51 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1994, S. 278

52 Anmerkung: An Bord waren ebenfalls der burundische Staatschef Cyprien Ntaryamira und zwei seiner Minister.

53 Vgl. Prunier, Gérard: a.a.O., S. 217

54 Vgl. Reed, Cyrus: a.a.O., S. 196 ; Brauman, Rony: Hilfe als Spektakel: das Beispiel Rwanda. Hamburg 1995, S. 11 ff.

55 Anmerkung: Unter anderem wurden die Premierministerin Agathe Uwilingiyimana (MDR, Hutu), die Minister Faustin Rucogoza (MDR, Hutu), Frédéric Nzamurambaho (PSD, Tusti) und Landoald Ndasingwa (PL, Tutsi) ermordet.

56 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1994, S. 279 / Anmerkung: Die Hilfsorganisationen konnten nur ohnmächtig zusehen wie die Menschen vor ihren Augen massakriert wurden. Zwar konnten in der „Operation Turquoise“ ein Teil der Bevölkerung geretten werden. Jedoch werden die Opfer des Bürgerkrieges auf ca. eine Millionen geschätzt.

57 Vgl. Reif, Susanne: a.a.O., S. 91

58 Vgl. Reif, Susanne: a.a.O., S. 94

59 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1995, S. 286

60 Vgl. Ebd., S. 286 und Prunier, Gérard: a.a.O., S. 329

61 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1994, S. 280 und Rwanda 1995, S. 286

62 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1994, S. 287

63 Anmerkung: Von den ehemals 8 000 Angestellten der öffentlichen Verwaltung sind zum dem Zeitpunkt (Ende 1994) erst 1 000 aus den Exilen zurückgekehrt.

64 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1996, S. 290

65 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1997, S. 290

66 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1994, S. 281

67 Vgl. Weiß, Marianne: Rwanda 1997, S. 288

68 Krell, Gert: Staaten- und Bürgerkriege in der Dritten Welt. In: Knapp, Manfred und Krell, Gert (Hrsg.): Einführung in die Internationale Politik. 2. Auflage. München - Wien 1991, S. 234

69 Vgl. Brauman, Rony: a.a.O., S. 97

70 Anmerkung: Zum Beispiel plant die neue Regierung die Regierungssitze, die eigentlich an die MRND gehen sollten und statt dessen an die FPR gingen, in Zukunft an Interessenverbände zu vergeben.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Der in Konflikt in Rwanda - die Rolle der FPR im Verlauf des Bürgerkrieges
Autor
Jahr
2000
Seiten
20
Katalognummer
V98586
ISBN (eBook)
9783638970372
Dateigröße
382 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konflikt, Rwanda, Rolle, Verlauf, Bürgerkrieges
Arbeit zitieren
Irena Güttel (Autor:in), 2000, Der in Konflikt in Rwanda - die Rolle der FPR im Verlauf des Bürgerkrieges, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98586

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