Existenzgründung - Alternative Finanzierungsformen im Vergleich


Seminararbeit, 2000

20 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abk ü rzungsverzeichnis

1 Abgrenzung der Problemstellung - Vorgehensweise

2 Eigenkapital und Beteiligungsfinanzierung
2.1 Charakter der Beteiligungsfinanzierung
2.2 Ersparnisse und Sachmittel
2.3 Beteiligungen
2.4 Beteiligung in Form natürlicher Personen
2.5 Venture Capital Finanzierung
2.5.1 Der Begriff des Venture Capital
2.5.2 Business Angels und Corporate Partners
2.5.3 Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Venture Capital Gesellschaften
2.5.4 Vor- und Nachteile von Venture Capital

3 Fremdkapital
3.1 Kreditfinanzierung in Form von Hausbankdarlehen
3.2 Öffentliche Finanzierungshilfen
3.2.1 Merkmale Öffentlicher Finanzierungshilfen
3.2.2 Eigenkapitalhilfedarlehen der DtA
3.2.3 Zinsgünstige Kredite aus dem ERP Existenzgründungsprogramm
3.2.4 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung durch Bund, Land und DtA
3.2.5 Vor- und Nachteile öffentlicher Förderung

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Abgrenzung der Problemstellung - Vorgehensweise

Zur Gründung eines neuen Unternehmens ist neben dem kaufmännischen Wissen und der Gründungsidee das notwendige Startkapital aufzubringen. Der Gründer muß Investitionen in die Betriebsausstattung tätigen sowie den Betriebsunterhalt und seinen Lebensunterhalt finanzieren. Das zur Gründung notwendige Kapital muß dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung stehen. Problematisch wirkt sich dabei aus, daß die Innenfinanzierungsmöglichkeiten der neuen Unternehmung insbesondere unter Berücksichtigung, daß in der Startphase des Unternehmens häufig Anlaufverluste realisiert werden, eingeschränkt sind. Die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung der Unternehmensfinanzierung läßt sich weiterhin aus einer Studie der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) ableiten. Demzufolge scheitern 68,8 Prozent der Unternehmensgründer an Finanzierungsmängeln1. Es gibt jedoch eine Vielzahl an Möglichkeiten, eine Unternehmensgründung zu finanzieren. Eigenkapitaleinlagen des Gründers, Beteiligung von Gesellschaftern, Venture Capital sowie Fremdkapital in Form von Bankkrediten oder öffentlichen Förderprogrammen sind hier anzuführen.

Daher ist die Analyse der alternativen Finanzierungsformen einer Unternehmengründung Gegenstand dieser Seminararbeit.

Dazu werden im folgenden die wichtigsten Finanzierungsarten erläutert und deren Vorteile und Nachteile einander gegenübergestellt. Aufgrund fehlender Innenfinanzierungsmöglichkeiten des Existenzgründung, konzentriert sich diese Seminararbeit darauf, die Möglichkeiten der Außenfinanzierung zu begutachten. Zunächst werden die Möglichkeiten Eigenkapital aufzubringen untersucht. Es wird dabei auf die Einlage eigener Mittel des Gründers, die Aufnahme von Partnern und Venture Capital eingegangen. Anschließend werden Formen der Fremdfinanzierung erläutert. Neben dem bekannten Hausbankdarlehen richtet sich das Augenmerk auf die Analyse von öffentlichen Förderprogrammen. Dabei läßt die Vielzahl an öffentlichen Förderprogrammen nur eine stellvertretende Auswahl in dieser Arbeit zu. Abschließend wird ein Fazit gezogen, in dem die Ergebnisse der Arbeit zusammengestellt werden und ein Ausblick erfolgt.

2 Eigenkapital und Beteiligungsfinanzierung

2.1 Charakter der Beteiligungsfinanzierung

,,Eine Maßnahme der Beteiligungsfinanzierung liegt vor, wenn einem Unternehmen durch seine Eigenkapitalgeber Eigenmittel von außen zugeführt werden".2 Das so geschaffene Eigenkapital kennzeichnet sich durch fünf Funktionen.3

(1) Errichtungsfunktion: Das Startkapital ist von den Gründern als Beteiligungskapital aufzubringen.
(2) Gewinnverteilungsfunktion: Die Gewinnverteilung nach Gesetz oder Gesellschaftervertrag basiert in der Regel auf der jeweiligen Beteiligungshöhe der Eigenkapitalgeber.
(3) Finanzierungsfunktion: Die Bereitstellung des Startkapitals ist mit dem Zufluß an liquiden Mitteln verbunden, aus denen Investitionen getätigt werden können.
(4) Garantie- bzw. Haftungsfunktion: Eigenkapital haftet zugunsten der Gläubiger.
(5) Repr ä sentationsfunktion: Durch gute Eigenkapitalausstattung hat ein Unternehmen eine hohe Kreditwürdigkeit und Verschuldungskapazität.

Im Rahmen dieser Seminararbeit kommt der Errichtungsfunktion eine besondere Rolle zu. Jedoch sind die übrigen Funktionen für die Existenzgründung nicht weniger wichtig, da sie bei der Auswahl der Finanzierungsform der Existenzgründung jeweils eine besondere Gewichtung haben können.

2.2 Ersparnisse und Sachmittel

In diesem Abschnitt wird die Möglichkeit betrachtet, die der Existenzgründer zur Finanzierung seiner Unternehmensgründung besitzt. Als wichtigste Form gelten dabei die finanziellen Mittel, die er selbst in das Unternehmen einbringen kann. Dabei handelt es sich um seine Ersparnisse, die er privat ansammeln konnte. Diese kann er als Startkapital in seine Unternehmung einbringen und daraus die notwendigen Investitionen in Betriebsausstattung und Betriebsmittel tätigen. Ebenso besteht die Möglichkeit, materielle Werte als Betriebsausstattung in das Unternehmen einzubringen (z. B. das Privatauto oder den Computer). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß dadurch keine liquiden Mittel in das Unternehmen eingebracht werden, um Investitionen tätigen zu können.

Das vom Unternehmensgründer eingebrachte Kapital steht der Unternehmung langfristig zur Verfügung. Als weitere Vorteile sind dabei anzusehen, daß der Gründer keine weiteren Gesellschafter in sein Unternehmen aufnimmt und diesen Mitbestimmungsrechte oder eine Beteiligung an den in Zukunft anfallenden Gewinnen zugestehen muß. Ein weiterer Vorteil ist, daß der Gründer durch sein Engagement mit eigenen Mitteln potentiellen Investoren signalisiert, daß er von dem Erfolg seines Vorhabens überzeugt und bereit ist, wirtschaftliches Risiko zu tragen. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die noch zu behandelnden Fremdfinanzierungspotentiale. Den Vorteilen steht gegenüber, daß nicht alle Existenzgründer das notwendige Startkapital aus Eigenmitteln aufbringen können, insbesondere wenn es sich um Bereiche handelt, in denen relativ hohe Anfangsinvestitionen zur Unternehmensgründung notwendig sind. Dort scheint die Eigenkapitalfinanzierung durch Einlage des Gründers bis auf Ausnahmen weniger praktikabel.

2.3 Beteiligungen

,,Die Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung umfaßt alle Formen der Beschaffung von Eigenkapital durch Kapitaleinlagen von bisher bereits vorhandenen oder neu hinzutretenden Gesellschaftern der Unternehmung. Sie findet stets bei Gründung einer Unternehmung statt, aber auch bei späteren Kapitalerhöhungen."4 Bei der Beteiligungsfinanzierung handelt es sich demnach um das Einbringen von Eigenkapital durch den oder die Gesellschafter der Unternehmung, unabhängig davon, ob diese gerade gegründet wird oder ob eine spätere Kapitalerhöhung stattfindet. Im Rahmen dieser Arbeit sei das Augenmerk auf die Gründung gerichtet. Insbesondere sei dabei zu beachten, daß die Rechtsform der Unternehmung entscheidenden Einfluß auf die Aufbringung von Beteiligungskapital hat.5 So ist bei der Personengesellschaft der Kapitalgeber i. d. R. Mitgesellschafter und bezieht demnach Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wohingegen der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen erhält.

Zu unterscheiden sind zwei wesentliche Formen der Beteiligung - die stille Beteiligung und die offene Beteiligung. Bei der stillen Beteiligung engagiert sich der Kapitalgeber ,,an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer in dessen Vermögen übergehenden Einlage gegen Anteil am Gewinn."6 Es handelt sich um eine sogenannte Innengesellschaft, die nach außen nicht in Erscheinung zu treten braucht. Aus der Bilanz wird nicht ersichtlich, daß eine Beteiligung eines stillen Gesellschafters vorliegt, da nur ein Eigenkapitalkonto des Einzelunternehmers geführt wird. Diese an die Formulierung des Gesetzgebers angelehnte Definition darf nicht dazu führen, die stille Gesellschaft ausschließlich auf die Einzelunternehmung zu beschränken. Vielmehr ,,sind Beteiligungen an anderen Unternehmensformen durchaus üblich."7 Vorteilhaft für den Existenzgründer an dieser Form der Beteiligung ist, daß dem stillen Gesellschafter lediglich ein Kontrollrecht gemäß § 233 HGB zusteht, jedoch keine Geschäftsführungsbefugnis oder Vertretungsmacht. Der Existenzgründer behält somit die alleinige Führungskompetenz der Unternehmung.

Demgegenüber vorteilhaft für den Kapitalgeber erscheint die Begrenzung der Haftungspflicht auf dessen Einlage. Insbesondere bei Einzelunternehmungen oder Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), bei denen die Gesellschafter persönlich auch mit ihrem Privatvermögen haften, ist diese Beschränkung für einen stillen Gesellschafter vorteilhaft, da dessen Risiko bei Konkurs beschränkt wird.

Bei der offenen Beteiligung erwirbt der Gesellschafter ,,Anteile des Nominalkapitals der Gesellschaft mit allen damit verbunden Rechten und Pflichten."8 Einzelheiten über das Verhältnis der Gesellschafter werden im Gesellschaftsvertrag geregelt. Der Gesellschafter tritt auch nach außen als Gesellschafter in Erscheinung. Er besitzt Mitsprache und Kontrollrechte, und der Unternehmensgründer muß somit die Führungskompetenz teilen. Die Beteiligungsdauer ist nicht begrenzt. Ein Ausstieg kann durch Aufkauf der Anteile durch einen anderen Gesellschafter, Verkauf an Investoren oder Börsengang vollzogen werden.

2.4 Beteiligung in Form natürlicher Personen

In diesem Abschnitt soll auf die Möglichkeiten der Beteiligungsfinanzierung von natürlichen Personen an einer Existenzgründung eingegangen werden. Dabei ist es weniger erheblich, ob die Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft stattfindet, da insbesondere unter Berücksichtigung der Kapitalbereitstellung der Gesellschafter die Problematik bei allen Unternehmensformen ähnlich ist. Wie bereits unter 2.2 diskutiert, richtet sich die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung hierbei in erster Linie nach den privaten Vermögensverhältnissen der Gesellschafter.9 Somit ist eine Finanzierung der Existenzgründung durch natürliche Personen stark von deren Privatvermögen abhängig. Daraus ergibt sich, daß Vorhaben mit relativ hohen Anfangsinvestitionen meist nicht ausschließlich durch den Zusammenschluß mehrerer Gesellschafter realisiert werden können. Erwähnenswert sei hier, daß Einschränkungen aus den finanziellen Potentialen der Kapitalgeber hinsichtlich der Rechtsformwahl der Unternehmensgründung bei Kapitalgesellschaften abgeleitet werden können. So müssen bei der GmbH 50.000 DM Stammkapital eingebracht werden, von dem mindestens die Hälfte eingezahlt werden muß.

Bei der sogenannten kleinen AG sind es 100.000 DM, die aufgebracht werden müssen. Gerade hier wird die Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten der Kapitalgeber deutlich. Dem Vorteil des zusätzlichen Know-how10 und der damit verbundenen Unterstützung durch die zusätzlichen Arbeitskräfte im Unternehmen stehen Nachteile gegenüber. Meist werden 2-4 Gesellschafter11 aufgenommen, da bei einer größeren Anzahl erhöhtes Konfliktpotential besteht. Diese Restriktion ist jedoch kein Garant dafür, daß dies nicht auch bei Einhaltung obiger Forderung eintritt. Festzuhalten bleibt daher, daß die Beteiligungsfinanzierung durch natürliche Personen stark von deren finanziellen Potentialen abhängt. Daher scheint sie in erster Linie für relativ wenig investitionsintensive Unternehmensgründungen geeignet.

2.5 Venture Capital Finanzierung

2.5.1 Der Begriff des Venture Capital

Unter Venture Capital soll im folgenden die ,,Zufuhr von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln von außen, unabhängig von der Phase der Unternehmensentwicklung und Unternehmensgröße"12 verstanden werden. Einhergehend mit dieser Bereitstellung von Kapital ist dabei die zusätzliche Unterstützung in Form von Beratung in generellen Fragen der Unternehmensführung, wie z. B. Planung, Vertrieb, Personal und Organisation. Venture Capital ist nicht mit Kreditmitteln zu verwechseln. Diejenigen, die Venture Capital zur Verfügung stellen, tragen unternehmerisches Risiko und erhalten zur Absicherung ihres Engagements keine Sicherheiten. Jedoch ist Venture Capital kein Geld für Spekulationsvorhaben. Es ist auch ,,kein Notanker für Krisensituationen"13, sondern vielmehr Kapital, das zur Erreichung klar definierter wirtschaftlicher Ziele eingesetzt wird. Dabei unterscheidet man i. d. R. zwischen zwei Bereitstellungsphasen, der Early-Stage und der Later-Stage Phase. Erstere ist im Rahmen dieser Arbeit interessant, da die Later-Stage Phase sich auf Wachstumsfinanzierung bezieht. Der Bereich der Unternehmensgründung hingegen wird durch die Early-Stage Phase beschrieben. In ihr werden drei unterschiedliche Finanzierungsanlässe unterschieden.

- Seed-Finanzierung: Beteiligungskapital wird zu Forschungs- und Entwicklungszwecken aufgebracht.
- Start-Up-Finanzierung: Kapitalbeteiligung in der Gründungsphase. Finanziert werden die Entwicklung bis zur Produktionsreife und die Produktionsvorbereitung.
- First-Stage-Fiananzierung: Die Produktionsaufnahme und die Markteinführung sind Finanzierungsbereich.

Venture Capital wird sowohl in Form einer stillen als auch in offener Beteiligung eingebracht werden. I. d. R. ist die Dauer des Engagements vertraglich nicht begrenzt, jedoch werden die meisten Beteiligungen mittelfristig - drei bis fünf Jahre - nach erreichen der gemeinsamen Ziele beendet. Dabei kann der Exit durch Rückkauf der anderen Gesellschafter, durch Verkauf an andere Investoren oder durch Börsengang erfolgen.14

Insbesondere bei Innovationsvorhaben in der sogenannten New Economy (E-Business und Biotechnologie) nimmt die Venture Capital Finanzierung eine wichtige Rolle ein. Gerade dort sind hohe Anfangsinvestitionen notwendig. Den meisten Gründern in dieser Branche steht das benötigte Startkapital aus Eigenmitteln nicht zur Verfügung. Ein Bankkredit der Hausbank kommt selten in Frage, da der Gründer diesen nicht absichern kann. Der daraus entstehende Risikoaufschlag auf die Verzinsung würde einen Kredit unwirtschaftlich verteuern, so daß eine Finanzierung über Venture Capital zweckmäßiger erscheint. Dieses steht der neuen Unternehmung als Eigenkapital zur Verfügung. Eine Verzinsung wird meist durch den Anteilsverkauf nach einer bestimmten Laufzeit erreicht, so daß keine Liquiditätsbelastung der Unternehmung in den ersten Jahren auftritt. Problematisch ist jedoch, daß der Beteiligungskapitalmarkt - im Gegensatz zu den USA - bisher nicht so stark mobilisiert werden konnte.15 Ebenso werden i. d. R. nur Beteiligungen eingegangen, die eine hohe Verzinsung bei Anteilsverkauf versprechen, so daß der Venture Capital Bereich ausschließlich für Innovations- und Wachstumsbranchen als Finanzierungsinstrument geeignet erscheint. Im folgenden wird untersucht, wer Venture Capital anbietet.

2.5.2 Business Angels und Corporate Partners

Business Angels ,,sind vermögende Privatpersonen, die ihre unternehmerische Erfahrung, ihr kaufmännisches oder technisches Know-how"16 in das neue Unternehmen einbringen. Meist sind dies ehemalige oder noch aktive Wirtschaftsfachleute, die Venture Capital zur Verfügung stellen. Business Angels verfolgen nicht primär das Ziel der Renditemaximierung, sondern unterstützen den Gründer mit ihren Erfahrungen und ihrem betriebswirtschaftlichen Wissen zur erfolgreichen Unternehmensgründung. Einhergehend damit ist der Wunsch nach unternehmerischer Betätigung. Das Engagement eines Business Angels scheint daher geeignet, als positives Signal zu gelten, um zusätzliches Kapital anderer Investoren einzuwerben.17 Desweiteren gelten die bereits erwähnten Vorteile des Venture Capital.

Anzumerken bleibt an dieser Stelle noch, daß Business Angels sich meist bis Beteiligungssummen von 1 Mio. DM engagieren. Da die Anforderungen und der Ablauf einer Venture Capital Beteiligung bei den Arten der Kapitalgestellung weitgehend ähnlich ist, sei auf das Beispiel der Deutschen Venture Capital Gesellschaft mbH unter 2.5.3 verwiesen.

Corporate Partners hingegen sind Großunternehmen, die sich in bestimmten Branchen, etwa der Biotechnologie, Elektronik oder der Halbleitertechnologie an der Förderung innovativer Unternehmensgründungen betätigen.18 Neben der angemessenen Verzinsung ihres Kapitals, sind sie vor allem an strategischen Entwicklungen interessiert. Sie nutzten die Venture Capital Beteiligung insbesondere für ein ,,Window on Technology"19 D. h. sie sind an den Innovationsvorhaben der neuen Unternehmung beteiligt und sichern dadurch ihre Zukunftsfähigkeit und Zugang zu neustem Know-how. Vorteilhaft erscheint hierbei, daß der Corporate Partner sich durch eine hohe Finanzkraft auszeichnet, die er bei Bedarf in seine Beteiligung einbringen kann. Insbesondere bei Unternehmensgründungen, bei denen hoher Forschungs- und Entwicklungsaufwand besteht, scheinen Corporate Partners ein potentieller Finanzierungspartner zu sein.

2.5.3 Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Venture Capital Gesellschaften

Von der Literatur werden die Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) und die Venture Capital Gesellschaften (VCG) unterschieden. Beide Gesellschaftsformen finanzieren die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen ohne Börsenzulassung mit von außen zugeführtem Eigenkapital. Während Venture Capital Gesellschaften sich vor allem an jungen, innovativen Unternehmen der High-Tech-Branche beteiligen, investieren Kapitalbeteiligungsgesellschaften in bestehende Unternehmen traditioneller Bereiche, wie den Anlagen- oder Maschinenbau. Die VCG bezieht ihren Ertrag in erster Linie aus den Wertsteigerungen ihrer Engagements, während die KBG an den laufenden Gewinnausschüttungen partizipiert. Als letzter Unterscheidungspunkt ist anzuführen, daß die VCG neben dem Kapital zusätzlich Beratungsfunktionen übernimmt, während die KBG sich auf die Kapitalvergabe beschränkt. Jedoch ist zu beachten, daß die Grenzen inzwischen fließend sind, so daß die Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Venture Capital Gesellschaften zu einem Gesamtmarkt für Beteiligungskapital zusammenwachsen.20 Daher sei an dem Beispiel der Deutschen Venture Capital Gesellschaft mbH (DVCG) einem Partnerunternehmen der Deutschen Bank AG die Voraussetzungen und der Ablauf einer Beteiligungsfinanzierung stellvertretend kurz erläutert.21

Die DVCG stellt Unternehmensgründern in der Seed-Phase, insbesondere in den Branchen der Informations- und Kommunikationstechnologie, Life Science und Mikrosystemtechnologie, Beteiligungskapital zur Verfügung. Dabei wird jeder Bereich durch spezielle Technologie-, Branchen- und Finanzierungsexperten betreut. Die Beteiligungssummen liegen dabei zwischen 0,3 Mio. DM und 5 Mio. DM. Die Auszahlung kann in mehreren Schritten bei Erreichen von festgelegten Unternehmenszielen (Milestones) erfolgen. Dabei beteiligt sich die DVCG in Form der offenen und stillen Beteiligung. Die offene Beteiligung beträgt in der Regel 25,1 Prozent und wird durch die stille Beteiligung ergänzt. Der Unternehmer trägt demnach weiterhin die unternehmerische Alleinverantwortung. Die DVCG ist Minderheitsgesellschafter. Ihr Engagement ist rechtsformunabhängig, jedoch tritt sie nie als persönlich haftender Gesellschafter auf. Die Unternehmen, an denen Beteiligungen eingegangen werden, zeichnen sich dabei durch technologische Kompetenz und Managementwissen aus, und die Aktivitätenfelder liegen auf internationalen Wachstumsmärkten. Nach einer ersten Prüfung reicht das beteiligungskapitalsuchende Unternehmen einen detaillierten Geschäftsplan (Business Plan) ein. Dieser beinhaltet Punkte wie die Beschreibung des Produkt- oder Leistungsprogramms, der Marktsituation incl. Konkurrenz, die Darstellung des Kapitalbedarfs, Plangewinn und Verlustrechnung sowie die Finanzplanung.22 Daraufhin werden von der DVCG in Zusammenarbeit mit dem Unternehmensgründer ein individuelles Beteiligungskonzept ausgehandelt, an dessen Abschluß die Unterzeichnung einer Abschlußerklärung steht (sog. letter of intent). Schließlich werden in abschließenden Verhandlungen die letzten Details geklärt und der Vertrag unterzeichnet sowie das Kapital bereitgestellt.

2.5.4 Vor- und Nachteile von Venture Capital

Für den Unternehmensgründer ist insbesondere von Vorteil, daß Venture Capital haftendes Eigenkapital darstellt, das er im Verlustfall nicht zurückzahlen muß. Aus der Eigenkapitalstellung ergibt sich, daß es dem Unternehmensgründer längerfristig zur Verfügung steht und keine Verzinsung wie beim noch zu behandelnden Fremdkapital anfällt. Auch die Exitwege, Verkauf an andere Gesellschafter, Investoren oder Börsengang tragen zur Liquiditätschonung der neuen Unternehmung bei. Weiterhin ist für den Unternehmensgründer wichtig, daß für die Vergabe von Venture Capital keine Sicherheiten notwendig sind.

Ergänzend zu dem Kapital erhält er auch Managementberatung, die besonders bei Unternehmensgründungen im Technologie- und Life Science Bereich eine wichtige Rolle zu spielen scheint, da dort oftmals kaufmännisches Wissen fehlt. Auch der Prüfungsvorgang zur Venture Capital Vergabe birgt Chancen für den Existenzgründer. Sein Vorhaben wird von unabhängiger Seite geprüft und die Gewährung von Beteiligungskapital ist möglicher Indikator, daß sein Vorhaben erfolgversprechend ist. Nachteilig scheint zu sein, daß der Kapitalsuchende eine Art Bewerbung um Venture Capital führt. Sein Vorhaben kann demnach vielversprechend sein, jedoch gibt es potentiell erfolgsversprechendere Geschäftsideen, die der Venture Capital Geber realisiert und dem Gründer somit keine Kapital zur Verfügung gestellt wird. Bedingt durch den relativ hohen Prüfungsaufwand ist Venture Capital in erster Linie für relativ investitionsintensive Unternehmensgründungen in Wachstumsbranchen und für weniger intensive Investitionsvorhaben weniger relevant.

3 Fremdkapital

3.1 Kreditfinanzierung in Form von Hausbankdarlehen

Im Falle der Kreditfinanzierung beschafft das Unternehmen ,,Fremdkapital von Gläubigern, die Geld in der Unternehmung anlegen."23 Dabei kann es sich um Kredite von Privatpersonen oder von Banken handeln. Wichtiger erscheinen hier die Hausbankdarlehen. Dem Kreditnehmer wird Kapital zeitlich befristet zur Verfügung gestellt, das mit einem bestimmten Zins zurückzuzahlen ist. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich dabei nach der Risikobehaftung des Investitionsvorhabens und den Sicherheiten, mit denen die Rückzahlung des Kredites abgesichert ist. Gerade bei unzureichenden Sicherheiten im Bereich innovativer Unternehmensgründungen ist eine Finanzierung nur zu ,,extrem hohen Zinsen möglich".24

Dabei wirkt sich neben der Ungewißheit über die Erfolgsaussichten auch die Unkenntnis der Kreditsachbearbeiter einer Bank im Bereich der innovativen Entwicklungen aus. Dieser Tatsache versuchen die Kreditinstitute allerdings seit einiger Zeit durch die Weiterbildung ihrer Kreditberater entgegenzuwirken. Ebenfalls ungeeignet erscheinen Branchen, die sich durch lange Forschungs- und Entwicklungsphasen auszeichnen. Daher werden Kredite in diesem Bereich weniger genutzt. Demnach scheint die Kreditfinanzierung in erster Linie für relativ gut abzuschätzende Investitionsvorhaben in bereits etablierten Branchen geeignet.

Die Einräumung eines Kredites hängt von der Kreditwürdigkeitsprüfung ab. Entscheidend dabei sind heute die Zukunftsaussichten einer Unternehmensgründung.25 Dabei konzentriert sich die Analyse auf die Gründerperson sowie auf die Markverhältnisse und die Marktchancen. Daraus ergibt sich, daß das Vorhaben des Gründers ebenso wie bei der Venture Capital Vergabe unabhängig geprüft wird. Sollte eine Prüfung positiv abgeschlossen werden, wird die Kreditsumme ausgezahlt. Es ist aber zu beachten, daß ab Kreditsummen von ,,5 Mio. DM eine Risikoverteilung auf zwei oder mehrere Hauptbanken anzustreben"26 ist. Ebenso muß die Gesamtfinanzierung gesichert sein.

Bei Kreditfinanzierung scheint es ratsam zu sein, die Kreditkonditionen einzelner Banken zu vergleichen, da diese oft voneinander abweichen.27 Insbesondere für Unternehmensgründungen aufgrund innovativer Gründungsideen und langen Forschung- und Entwicklungszeiten ist die Kreditfinanzierung weniger geeignet, da die Risiken sich im Zinssatz niederschlagen und eine Finanzierung unwirtschaftlich erscheint. Bei weniger risikobehafteten Investitionen scheint die Kreditfinanzierung eher geeignet. Zu beachten sei dabei, daß die Laufzeit des Kredites mit der Nutzungsdauer der Investition übereinstimmten sollte. Im Allgemeinen ist die Kreditfinanzierung gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung durch die Rückzahlungsverpflichtung und den Zinsaufschlag für das neue Unternehmen liquiditätsbelastend, da sich Zahlungsmittelabflüsse ergeben.

3.2 Öffentliche Finanzierungshilfen

3.2.1 Merkmale Öffentlicher Finanzierungshilfen

Neben der Kreditfinanzierung durch Banken besteht die Möglichkeit die Unternehmensgründung durch öffentliche Fördermittel zu finanzieren. Diese zeichnen sich im Allgemeinen durch folgende Merkmale aus:

- ,,durch lange Laufzeit,
- anfänglich tilgungs- und zinsfrei Jahre,
- Zinsen unter dem Marktzinsniveau,
- eingeschränkte Anforderungen an Sicherheiten,
- Haftungsfreistellungen."28

Zu beachten ist dabei insbesondere, daß die Beantragung der öffentlichen Förderung vor Beginn des Vorhabens erfolgen muß. Der Abschluß von Miet- und Gesellschaftsverträgen sowie die Gewerbeanmeldung werden in Ausnahmefällen nicht als Vorhabensbeginn betrachtet, jedoch wird die Fördermaßnahme abgelehnt, wenn das Unternehmen bereits seine Tätigkeit am Markt aufgenommen hat. Die Beantragung der Förderung wird über die Hausbank des Unternehmensgründers abgewickelt, die auch die Haftung für die Rückzahlung des Kredites übernimmt. Weiterhin muß die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein und eine angemessene Beteiligung des Antragstellers (i. d. R. 15 Prozent des Investitionsvolumens) vorliegen. Die Mittel sind ausschließlich für den festgelegten Zweck zu verwenden, und darüber ist ein Nachweis zu führen. Wichtigste Kapitalgeber sind dabei Bund, Länder, DtA und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), wobei letztere Finanzierungen hauptsächlich erst nach Unternehmensgründung durchführt. Aufgrund der Vielzahl von öffentlichen Förderprogrammen sei im folgenden nur eine Auswahl der drei am häufigsten bereitgestellten Programme, das Eigenkapitalhilfedarlehen, das ERP- Existenzgründungsprogramm und die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung durch Bund, Land und DtA vorgestellt. Bei weiterem Informationsbedarf sei auf die Broschüren zur Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft, der DtA, Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie weiteren Einrichtungen verwiesen.

3.2.2 Eigenkapitalhilfedarlehen der DtA

29,,Bemessungsgrundlage des Eigenkapitaldarlehens der DtA ist die Investitionssumme einschließlich eines Zuschlages von zehn Prozent."30 Hauptaugenmerk sei hierbei i. S. der Arbeit auf die Gründung einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz gerichtet, obwohl auch Unternehmenserwerb, -beteiligung und Investitionen innerhalb von zwei Jahren nach Gründung gefördert werden. Antragsberechtigte sind natürliche Personen mit entsprechender fachlicher und kaufmännischer Kompetenz. Die Eigenkapitalhilfe darf einem Antragsteller nur einmal bewilligt werden, wobei dieser 15 Prozent der Investitionssumme aus eigenen Mittel aufbringen soll. Die Hilfe wird nur gewährt, wenn ohne sie die Durchführung des Vorhabens wesentlich erschwert würde und eine Förderung eine Vollexistenz erwarten läßt. Bei der Beantragung sind Investitions-, Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Ebenfalls einzureichen sind tabellarischer Lebenslauf und beruflicher Werdegang des Antragstellers. Weiterhin sind Vorhabenskonzept, Umsatzvorschau für mindestens zwei Jahre und eine fachliche Stellungnahme (z. B. Wirtschaftsprüfer) einzureichen. Jeder Gesellschafter muß einen eigenen Antrag stellen. Durch die Förderung kann das Eigenkapital auf 40 Prozent der Investitionssumme aufgestockt werden. Die Eigenkapitalhilfe hat eine Laufzeit von 20 Jahren wobei die Tilgung in den ersten zehn Jahre ausgesetzt ist. Die ersten beiden Jahre sind zinslos, im dritten Jahr sind 3 Prozent, im vierten 4 Prozent und im fünften Jahr 5 Prozent Zinsen zu veranschlagen. Die Restlaufzeit wird marktüblich verzinst. Die Fördersumme liegt zwischen 5.000 DM und 1 Mio. DM je Antragsteller. Der Finanzierungsspielraum weitet sich nicht nur durch die Eigenkapitalerhöhung des Existenzgründers aus, sondern auch durch eine Sicherungsfreistellung, so daß andere Finanzierungsformen ergänzend möglich sind. Das Eigenkapitalhilfedarlehen kann somit die ,,Gesamtfinanzierung nützlich flankieren."31

3.2.3 Zinsgünstige Kredite aus dem ERP Existenzgründungsprogramm

32 Im Rahmen des Existenzgründungsprogramms werden Existenzgründungen sowie die Anschaffung des ersten Lagerbestandes gefördert. Das Vorhaben muß dem Antragsteller Haupterwerbsgrundlage sein. Weiterhin muß er angemessene Eigenmittel in die Gründung einbringen. Bei der Antragstellung ist ein formgebundener Antrag bei einem Kreditinstitut auszufüllen, und dieser wird mit Begleitschreiben der Hausbank an die DtA weitergeleitet. Im Gegensatz zum Eigenkapitalhilfeprogramm sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Die Finanzierung beträgt bis zu 50 Prozent der Investitionssumme. Bei einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren werden drei tilgungsfreie Jahre gewährt, bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren fünf tilgungsfreie Jahre. Es handelt sich dabei um zinsgünstige Darlehen mit einem Zinsniveau unter dem Marktzins. Unterschiede gibt es für die Förderung von Existenzgründungen in den alten und neuen Bundesländern. Die Fördersumme beträgt bis zu 2 Mio. DM. Dabei kann eine 50-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank beantragt werden.

Vorteilhaft bei diesem Programm erscheint die anfängliche Tilgungsaussetzung und das niedrige Zinsniveau, das sich liquiditätsschonend auf die Unternehmensgründung auswirkt. Ebenso kann die mögliche Haftungsfreistellung der Hausbank positive Effekte auf weitere Fremdkapitalfinanzierungspotentiale haben.

3.2.4 Gründungs- und Wachstumsfinanzierung durch Bund, Land und DtA

33 Verwendungszweck der Finanzierung ist die Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen Existenz sowie weiterführende Investitionen in neue Produkte oder Errichtung zusätzlicher Arbeitsplätze. Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Dabei wird der Aufbau einer gewerblichen Existenz mit bis zu 75 Prozent der Investitionen - maximal bis 4 Mio. DM je Antragsteller - und 100 Prozent des erforderlichen Umlaufvermögens auf Darlehensbasis finanziert. Da die Hausbank das Kreditrisiko trägt, greift sie auf ,,bankübliche Sicherheiten zurück."34 Die Laufzeit beträgt 10/20 Jahre, wobei die ersten zwei/drei Jahre tilgungsfrei sind und der Zinssatz zunächst für die ersten zehn Jahre festgeschrieben ist. Bei der Variante mit 20 Jahren Laufzeit wird danach der Zinssatz bei ggf. geändertem Zinsniveau neu festgelegt. Eine Auszahlung erfolgt zur Zeit bis 96 Prozent, außer bei Investitionen in das Umlaufvermögen mit 100 Prozent.

3.2.5 Vor- und Nachteile öffentlicher Förderung

Als Vorteil der öffentlichen Förderung gelten im Allgemeinen die niedrige Verzinsung und die anfangs tilgungsfreie Zeit der Darlehen. Dies wirkt sich insbesondere positiv auf die Liquidität der Existenzgründung aus, da keine Zahlungsmittelabflüsse in dieser Zeit zu verbuchen sind bzw. diese durch die unter dem Marktzinsniveau liegende Verzinsung geringer ausfallen. Ebenfalls vorteilhaft ist die teilweise Haftungsfreistellung der Hausbank - beim Eigenkapitalhilfedarlehen volle Freistellung - da somit keine oder nur eingeschränkt Sicherheiten geboten werden müssen. Daraus ergibt sich, daß weitere Fremdfinanzierungspotentiale der Unternehmensgründung zur Verfügung stehen. Als nachteilig ist zunächst die Bearbeitung der Anträge bei den Hausbanken anzuführen. Diese sehen die öffentlichen Darlehen auch als ,,Konkurrenz gegenüber den eigenen Darlehen."35

Ebenso sind sie aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwandes und der geringen Renditen weniger daran interessiert, diese den Unternehmen zugänglich zu machen. Desweiteren erscheint die Vielzahl an Förderprogrammen unübersichtlich, so daß es für den Unternehmensgründer relativ schwierig ist, eine geeignete Fördermaßnahme zu identifizieren. Abschließend sei zu erwähnen, daß kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.

4 Fazit

Der Existenzgründer sieht sich, nachdem er eine erfolgversprechende Geschäftsidee hat, einer Vielzahl von Schwierigkeiten gegenüber. Insbesondere die Finanzierung seines Vorhabens steht dabei im Vordergrund. Neben der Möglichkeit der Finanzierung durch Eigenmittel, die schnell an ihre Grenzen stößt, bieten sich dem Gründer eine Anzahl an Finanzierungsalternativen. Die Gewinnung von zusätzlichem Eigenkapital für das neue Unternehmen ist durch dessen Eigenschaften, wie langfristige Verfügbarkeit, Haftung, fehlende Sicherungsgestellung sowie Liquiditätsschaffung generell positiv zu bewerten. Dies kann durch die Aufnahme von Partnern oder Beteiligungen geschehen. Jedoch muß der Unternehmensgründer im Gegenzug Mitsprache- und Kontrollrechte im Bereich der Unternehmensführung einräumen oder zumindest Anteilsrechte abgeben. Gerade in innovativen Geschäftsfeldern, die sich durch hohe Anfangsinvestitionen auszeichnen, erscheint eine Unternehmensgründung wegen fehlender Sicherheiten häufig nur durch Eigenkapital zu finanzieren. Dort erlangt die Finanzierung durch Venture Capital immer stärkere Bedeutung, sei es durch Bereitstellung durch Business Angels, Corporate Partners oder Beteiligungsgesellschaften. Hier sei gerade auch erwähnt, daß diese neben der Kapitalgestellung den Unternehmensgründer in Fragen des Management ergänzend beraten können. Insbesondere die unabhängige Prüfung des Vorhabens durch diese Kapitalgeber kann für den Gründer und auch potentielle weitere Investoren Anzeichen und Qualitätssiegel sein, wenn ihm anschließend Kapital zur Verfügung gestellt wird. Dies kann positive Auswirkungen auf das Fremdfinanzierungspotential der Unternehmung haben. Fremdkapital zeichnet sich durch die begrenzte Verfügungsdauer und den Anspruch auf Rückzahlung bei Konkurs aus. Daraus läßt sich ableiten, daß der Unternehmensgründer Sicherheiten stellen muß. Daher sind Hausbankdarlehen eher für Vorhaben mit relativ geringen Anfangsinvestitionen geeignet. Bei Vorhaben mit relativ hohen Anfangsinvestitionen erscheint es ratsam, öffentliche Fördermittel zu nutzen. Diese sind im Gegensatz zu den üblichen Hausbankdarlehen mit Tilgungsfreijahren und langen Laufzeiten versehen. Ebenso liegt das Zinsniveau unter dem Marktzins, so daß eine Liquiditätsschonung für die Unternehmensgründung erzielt werden kann. Jedoch wirkt die Vielzahl an Programmen unübersichtlich, so daß eine Beratung vor Gründung der Existenz notwendig erscheint. Neben dem Studium von Informationsmaterial kann dies bei verschiedenen Beratungsstellen erfolgen. Der Vollständigkeit halber sei hier erwähnt, daß neben den erläuterten Finanzierungsmöglichkeiten weitere bestehen. Aus öffentlichen Fördermitteln können Zuschüsse gestellt werden, die jedoch im Vorfeld der Gründungsberatung dienen. Die Formen des Leasing und des Kontokorrentkredites fanden hier keine Beachtung, da sie bedingt durch hohe Verzinsung als unwirtschaftlich für eine Existenzgründung erscheinen. Im Einzelfall seinen sie aber als geeignete Finanzierungsform zu berücksichtigen. Gerade unter Berücksichtigung der Gründungswelle im E-Business der jüngsten Zeit wird die Unternehmensgründung und deren Finanzierung zukünftig eine wichtige Rolle einnehmen. Dabei sei insbesondere auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und den damit verbundenen Strukturwandel hingewiesen. Durch die öffentliche Förderung trägt der Staat und die Länder diesem Rechnung.

Abschließend ist anzumerken, daß zur Gründungsfinanzierung nicht eine Finanzierungsart allein als Möglichkeit steht, sondern vielmehr eine Kombination der verschiedenen Arten denkbar ist.

Literaturverzeichnis

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[...]


1 Vgl. DtA

2 Manz/Dahmen 1998 S. 26.

3 Vgl. ebenda, S. 26.

4 Perridon/Steiner 1993, S. 281.

5 Vgl. Perridon/Steiner 1993, S. 281.

6 Süchting 1995, S. 36.

7 Ebenda, S. 36.

8 Fanselow 1999, S. 3.

9 Vgl. Süchting 1995, S. 36.

10 Vgl. Kokalj 1998, S. 1.

11 Vgl. Perridon/Steiner 1993, S. 287.

12 Fanselow 1999, S. 1.

13 Ebenda 1999, S. 2.

14 Vgl. Fanselow 1999, S. 3.

15 Schirmeister/Wippler 1999, S. 153.

16 Business Angel Venture 2000

17 Vgl. Hemmer 1999, S. 107.

18 Vgl. Schirmeister/Wippler 1999, S. 153.

19 Ebenda, S. 154.

20 Vgl. Fanselow/Stedler 1988, S. 554 ff.

21 Beispiel entnommen aus: Fanselow 1999, S. 5 ff.

22 Auf den genauen Aufbau und Inhalt eines Business Plans kann hier nicht eingegangen werden.

23 Süchting 1995, S. 23.

24 Boehm-Bezing 1998, S. 3.

25 Vgl. Boehm-Bezing 1998, S. 5.

26 Ebenda, S. 12.

27 Vgl. IHK Düsseldorf 2000, S. 17.

28 Pleschak 1999, S. 9.

29 Vgl. IHK Düsseldorf 2000, S. 96 - 99.

30 Pleschak 1999, S. 9 f.

31 Pleschak 1999, S. 12.

32 Vgl. IHK Düsseldorf 2000, S. 105 - 108.

33 Vgl. IHK Düsseldorf 2000, S. 99 - 104.

34 Pleschak 1999, S. 11.

35 Pleschak 1999, S. 8.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Existenzgründung - Alternative Finanzierungsformen im Vergleich
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Note
2,3
Autor
Jahr
2000
Seiten
20
Katalognummer
V98559
ISBN (eBook)
9783638970105
Dateigröße
483 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Existenzgründung, Alternative, Finanzierungsformen, Vergleich
Arbeit zitieren
Jens Bartsch (Autor:in), 2000, Existenzgründung - Alternative Finanzierungsformen im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98559

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