Aristoteles Entwürfe zu Gesellschaft und Verfassung in seinem Werk „Politik“


Trabajo de Seminario, 2000

9 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


1. Einleitung

Aristoteles: der Empiriker unter den Philosophen... präsent in allen Bereichen der antiken Wissenschaft, ganz egal ob in der Physik, Biologie, Philosophie,... Wenn man so will, kann man Aristoteles schlichtweg ein All - Round - Talent nennen.

Welche seiner Theorien, Aussagen oder Werke wurden noch nicht diskutiert, analysiert, interpretiert, ... ? Sicherlich wenige - oder etwa keine? Nun frage ich mich, warum das so ist. Ganz einfach: Wir sind zum einen heute noch - also über 2000 Jahre nach dem von Aristoteles - auf der Suche nach ethischen und tugendhaften Verhaltensweisen, die Aristoteles u. a. in seiner Nikomachischen Ethik beschrieben hat. Zum anderen ist es ja so, daß die heutige Demokratie an den Verfassungsentwürfen der griechischen Philosophen gemessen wird, so daß es unerläßlich ist, auf die Aristotelischen Entwürfe einzugehen.

Die Hausarbeit stützt sich auf zwei Pfeiler: Der erste beschäftigt sich mit dem Aristotelischen Entwurf der Gesellschaft hinsichtlich ihrer Entwicklung und ihres Wesens. Der zweite Pfeiler spiegelt die Klassifikation der Verfassung durch Aristoteles wieder. Dabei wird auf eine Analyse der einzelnen Verfassungstypen verzichtet, da dies für diesem Rahmen zu umfassend wäre, denn das Ziel der Hausarbeit ist es, die grundlegenden Entwürfe des Aristoteles zu den beiden Pfeilern darzulegen. Die Vorgehensweise entspricht im wesentlich dem Aufbau des Werkes ,,Politik", das neben verschiedenen Büchern über die Aristotelischen Theorien die Grundlage der Hausarbeit bildet. Bevor auf diese beiden Schwerpunkte eingegangen wird, möchte ich aber ein Kapitel der Politischen Wissenschaft widmen, da die dort getroffenen Aussagen für das weitere Verständnis von Vorteil sind.

2. Die politische Wissenschaft

Aristoteles gilt als Begründer der Politik als eigenständige Wissenschaft, da er der erste war, der die Politik in das Gefüge der Wissenschaften - und zwar als praktische Philosophie - einfügt.

Innerhalb der praktischen Philosophie nehmen die Politik und die Ethik eine übergeordnete Rolle ein, da ihnen die anderen Teilgebiete der praktischen Philosophie, so z. B. die Kriegskunst, Wirtschaft, Kunst, etc., nicht nur unterstehen, sie bedienen sich dieser auch. Deshalb erscheint es nur als logische Konsequenz, daß diese beiden Bereiche zum Begriff der politischen Wissenschaft sowohl fusionieren, als auch die gleiche Zielsetzung verfolgen - nämlich das jede menschliche Handlung bzw. jede menschliche Gesellschaft nach irgendeinem Gut strebt. In der Nikomachischen Ethik, benennt Aristoteles die Glückseeligkeit als dieses Gut, auf das ich im nächsten Kapitel im Zusammenhang mit der menschlichen Gesellschaft genauer eingehen möchte1. Das Gebiet der Ethik verliert sozusagen seine Eigenständigkeit und wird so meist in einem Atemzug mit der Politik genannt.

Aufgrund der übergeordneten Rolle, die die Politik oder politische Wissenschaft innerhalb der praktischen Philosophie spielt, kann man sie auf verschiedene Bereiche anwenden. Aristoteles verwendet sie aber im Zusammenhang mit Fragen, die sich auf die Gesellschaft - insbesondere dem Bürgertum und der Polis - und der jeweils vorherrschenden Verfassung beziehen. Diese Fragen gehören zu den fünf wesentlichen Bestandteilen seines, aus acht selbstständigen Büchern bestehenden, Werkes ,,Politik":

Im ersten Teil, der gleichzeitig das erste Buch darstellt, erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Wirtschaft, insbesondere der Sklaverei, der eine allgemeine Einleitung über das Wesen des Staates vorangestellt wird. Der zweite Teil beschäftigt sich kritisch mit vorhandenen Verfassungen der Zeit, in der Aristoteles lebte, sowie mit politischen Theorien und Verfassungsentwürfen. Der zweite Teil stellt auch das zweite Buch dar. Im dritten Teil, der im dritten Buch behandelt wird, definiert und erörtert Aristoteles dann Begriffe wie, die Polis, den Bürger und die Verfassungstypen. Der vierte Teil bildet den umfassendsten Teil, denn er beschäftigt sich mit vorhanden Verfassungen, insbesondere der Demokratie, Oligarchie und Mischformen (=Politie). Diese Untersuchung erstreckt sich vom vierten bis zum sechsten Buch. Das siebte und achte (unvollendete) Buch bilden den letzten Block, der sich mit dem Entwurf der besten Verfassung und deren Einrichtung auseinandersetzt.2

3. Die menschliche Gesellschaft

3.1 Die Entwicklung und das Wesen der Gesellschaft

Die Entwicklung der Gesellschaft beschreibt Aristoteles in einer Stufenfolge, die aus drei aufeinanderfolgenden und aufbauenden Teilen besteht: 1. Das Haus, 2. Dorf, 3. Der Staat. Dabei bildet das Haus die kleinste Einheit, der Staat stellt die Endstufe und vollkommenste Form der Gesellschaft dar.

Grund für diese Stufenfolge ist eine Kritik von Aristoteles an seinem Lehrer Platon. Platon untersucht eine Gesellschaft aus einem eher quantitativen Blickwinkel, d.h. er sieht zwischen einem großen Haushalt und einem kleinen Staat keinen Unterschied. Daraus folgt, daß sich auch die Art des Regierens zwischen verschieden Herrschaftstypen, z. B. einem König und einem Hausverwalter nicht unterscheiden. Aristoteles wendet sich von dieser Betrachtungsweise ab und untersucht die Gesellschaft in ihrem Wachstum, d. h. er zerlegt sie in die o.g. 3 Abschnitte.3 In seiner Auffassung ist dieses Gleichsetzen von Haus und Staat deshalb unzulässig, da - obwohl die drei Stufen das Streben nach einem Gut als gemeinsames Ziel haben4 - sich die Ziele der einzelnen Einheiten im einzelnen unterschieden. Auf die einzelnen Stufen und die Unterschiede der einzelnen Ziele soll im nachfolgenden eingegangen werden.

3.1.1 Das Haus (oikus)

Das Haus bildet die kleinste Einheit in der oben beschriebenen Stufenfolge. Grundlage für die Bildung des Hauses ist der einzelne Mensch, der mit anderen Beziehungen eingeht. Durch diese Beziehungen entsteht das Haus.

Innerhalb des Haushaltes sind drei unterschiedliche Beziehungen festzustellen: erstens zwischen Mann und Frau, zweitens zwischen Eltern und Kindern, drittens zwischen Herr und Sklaven. Der freie Mann herrscht dabei über die anderen Mitglieder des Hauses, so daß man die Beziehungen auch als Herrschaftsformen bezeichnen kann.5

Wie schon oben gesagt, strebt nun jede Gesellschaft nach einem Gut. Das Gut, nachdem das Haus nun strebt, ist auf das für das Leben notwendige beschränkt. Dabei unterscheiden sich die Beziehung zwischen Mann und Frau und Herr und Sklave. Während die Beziehung zwischen Mann und Frau auf die Erhaltung der Art, d. h. auf die Fortpflanzung abzielt, geht es bei der Beziehung zwischen Herr und Sklave um das Beschaffen des Lebensunterhaltes. Dabei stellt der Sklave ein ,,beseeltes Werkzeug" dar, das andere Werkzeuge einsetzt, um den besagten Lebensunterhalt zu besorgen.6

Nun könnte man annehmen, daß Frauen und Sklaven aufgrund der bestehenden Befehlsgewalt des Mannes über die beiden Gruppen auf derselben Stufe stehen. Es ist aber nicht an dem, da man die Herrschaftsform in die Herrschaft über freie Menschen und über Sklaven, also unfreie Menschen, unterteilt. Da Frauen zu der Gruppe der freien Menschen gehören, ist es klar, daß sie in der Hierarchiefolge zwischen dem freien Mann und dem Sklaven stehen.7

3.1.2 Das Dorf

Zur zweiten Einheit der Stufenfolge, dem Dorf, sei nicht mehr gesagt, als daß es das Bindeglied zwischen Haus und Staat darstellt. Das Dorf setzt sich aus mehreren Häusern zusammen. Daraus folgt, daß auch die Bedürfnisse bzw. die Ziele über die des Hauses hinausgehen. Aristoteles sieht darin den Grund für die Bildung des Dorfes; trotzdem sieht er im Dorf nichts anderes als eine ,,Erweiterung des Hauses".8

3.1.3. Der Staat

Die polis setzt sich - ähnlich wie das Dorf aus mehreren Häusern - aus mehreren Dörfern zusammen und ist somit die höchste Stufe bzw. die Endstufe der menschlichen Gesellschaft. Wie schon anfangs erwähnt, strebt jede Gesellschaft nach einem Gut. Demzufolge muß die Polis als höchste Form menschlicher Gesellschaft auch nach dem höchsten Gut streben. So sagt es Aristoteles direkt am Anfang seiner Politik aus.9 Die Frage, was unter dem höchsten Gut zu verstehen ist, wird in der Nikomachischen Ethik beantwortet. Hier beschreibt Aristoteles die Glückseeligkeit als das höchste Gut. Was aber genau unter dem Begriff ,,Glückseeligkeit" zu verstehen ist, wird nicht beantwortet, da jeder einzelne etwas anderes darunter versteht.10

Im Zusammenhang mit der polis wird die Glückseeligkeit mit dem guten Leben gleichgesetzt. Aristoteles sieht darin den Grund für die Entstehung und das Bestehen des Staates. Der Staat hat als Endstufe der menschlichen Gesellschaft somit das Höchstmaß der Selbstgenügsamkeit erreicht und ist in der Aristotelischen Theorie von der Natur vorgegeben.11

3.2 Der ,,zoon politikon"

Hinter dem Begriff des ,,zoon politikon" verbirgt sich, daß der Mensch von Natur ein gesellschaftsbildendes und staatsbezogenes Wesen ist. Das resultiert daraus, daß der Staat, wie oben schon beschrieben, wegen des ,,guten Lebens" und somit auch von Natur aus existiert. Weiterhin wird allerdings auch indirekt ausgesagt, daß Tiere gemeinschaftsbildende Lebewesen seien können. Da die menschliche Sprache aber für die Herausbildung des Hauses und des Staates notwendig ist, und nur der Mensch sich dieser bemächtigt, stellt Aristoteles den Menschen über die Tiere.12

3.3 Exkurs:Der Bürger

Nachdem die Beziehungen des Menschen im oikus und der Begriff des ,,zoon politkon" erörtert wurden, möchte ich am Rande noch auf den Begriff des Bürgers eingehen, da das politische Geschehen der Antike doch maßgeblich von ihm getragen wurde.

In der Aristotelischen Theorie wird der Begriff des Bürgers durch zwei Komponenten definiert. Die erste ist die Teilnahme am Regieren und Richten und wird im Vergleich zur zweiten Komponente höher eingestuft. Bei dieser ersten Definition stellt sich aber für Aristoteles ein Problem dar. Da je nach vorherrschender Verfassung das Maß der politischen Partizipation des Bürgers variiert, muß demzufolge auch der Begriff des Bürgers variieren. Indem Aristoteles dem Bürger lediglich das Recht auf politische Partizipation einräumt, stellt er eine einheitliche, verfassungsübergreifende Definition des Bürgers auf.13 Die zweite Komponente, durch die der Bürger definiert wird, ist die Tugend. Obwohl sich die bürgerliche Tugend aus mehreren einzelnen Tugenden zusammensetzt, die in die Nikomachischen Ethik aufgeführt werden, stechen zwei Tugenden besonders heraus: die Tugend des tüchtigen Bürgers und die des tüchtigen Mannes. Diese beiden stimmen nicht, wie man auf den ersten Blick annehmen könnte, überein. Nur der Herrscher muß beide auf sich vereinigen können. Mit dieser Unterscheidung wird übrigens ein weiterer Unterschied zwischen Aristoteles und Platon deutlich. Platon vertrat die Meinung, daß ein guter Bürger sämtliche Tugenden auf sich vereinigen muß.14

4. Die Verfassung

Wie schon in der Einleitung angesprochen war Aristoteles ein Empiriker. Dies wird in seinen Verfassungsentwürfen und deren Klassifikation deutlich, da er seine Entwürfe nicht wie Platon an Idealen mißt, sondern sie mit Blick auf das mögliche herleitet.15

4.1 Der Begriff der Verfassung

Während Aristoteles in der Bürgerschaft das tragende Element der polis sieht, definiert die Verfassung als das ordnende Element des Staates. Die Verfassung ordnet den Staat hinsichtlich der Regierungsämter und deren Verteilung, dem Oberhaupt und dem Ziel des Staates.16

Diese Definition setzt sich somit aus institutionellen Aspekten, nämlichen hinsichtlich der Regierungsämter und dem Staatsoberhaupt, und dem Ziel des Staates als ethischen Aspekt zusammen. Es wurde schon im 3. Kapitel erläutert, daß der Staat wegen des guten Lebens - also der Glückseeligkeit - existiert. Dies ist genau die Frage, mit der sich der zweite Aspektes der Verfassung auseinandersetzt. Hinsichtlich des institutionellen Aspekt nimmt Aristoteles eine Dreiteilung in den beratenden, den Regierungsämter betreffenden und den richtenden Teil vor.17 Diese Dreiteilung kann aber nicht mit der Gewaltenteilung in heutigen Demokratien verglichen werden, da der beratende Teil auch Aufgaben der anderen beiden Bereiche, wie z.B. Kontrollaufgaben aus dem judikativen oder außenpolitische Aufgaben aus dem exekutiven Bereich, übernahm. Somit waren diese Bereiche aus personeller und funktioneller Sicht untrennbar.18

4.2 Klassifikation der Verfassungen - Teil 1

Bei der Klassifikation der Verfassungen ging Aristoteles zunächst in der traditionellen Weise vor. Seine Unterscheidung beruhte zum einen auf der Anzahl der Regierenden und zum anderen auf dem Ziel der Verfassung. Die Anzahl der Regierenden wurde unterteilt in: einer, wenige und viele. Das Ziel der Verfassung war entweder gut oder schlecht, d. h. sie strebte das Gemeinwohl an oder die Herrscher hatten nur ihr eigenes Wohl im Auge. Aufgrund dieser Elemente, also der Anzahl der Herrscher und dem Ziel, kam Aristoteles zu drei guten Verfassungstypen - Monarchie, Aristokratie und Politie - und deren drei Abarten - Tyrannis, Oligarchie und Demokratie.19

Die Ungenauigkeit des quantitativen Aspektes veranlaßte Aristoteles20, eine neue Klassifikation der Verfassungstypen einzuführen. Er ersetzte dabei die quantitativen Aspekte durch qualitative. Daraus resultierte, daß Oligarchie und Demokratie als Haupttypen deklariert wurden und die Politie als Mischform beider existierte. Als Beispiel für diesen Austausch sei folgendes genannt: Für Aristoteles war es jetzt nicht mehr von Bedeutung, daß in der Oligarchie ein kleiner Teil der Bevölkerung bzw. in der Demokratie ein entsprechend großer Bevölkerungsteil regierte. Sondern es interessierte vielmehr, daß der Reichtum für eine Regierungsbeteiligung in der Oligarchie entscheidend war, während die Demokratie eine ,,Herrschaft der Armen" darstellte.21

4.3 Klassifikation der Verfassungen - Teil 2

Neben der oben beschriebenen Einteilung der Verfassungen in sechs bzw. drei Typen, erarbeitete Aristoteles eine zweite Klassifikation, in der die Verfassungen in vier Typen eingeteilt werden: 1. die absolut beste Verfassung, 2. die relativ beste Verfassung, 3. die bestehenden Verfassungen, 4. die durchschnittlich beste Verfassung. Im nachfolgenden sollen die ersten beiden Typen dieser Einteilung umrissen werden. Zum vierten Typ sei noch bemerkt, daß sie die für alle Staaten passende sei.

4.3.1 Die relativ beste Verfassung

Unter diesem Verfassungstyp, der Politie genannt wird, versteht Aristoteles eine Mischung aus Oligarchie und Demokratie. Sie soll keine ,,Idealverfassung" darstellen, da eine große Bevölkerungsschicht an ihr teilhaben soll.

Hinsichtlich des institutionellen Aspektes dieses Entwurfes schlägt Aristoteles drei Verfahren zum ,,Vermischen" demokratischer und oligarchischer Elemente vor: Das erste Verfahren ist das Verbinden von Elementen beider Verfassungen. So können hinsichtlich dem Richteramt Geldstrafen für Wohlhabende, die sich dem Amt entziehen als oligarchisches und Diätenzahlungen an Arme als demokratisches Bindeglied erhalten bleiben. Zweitens spricht z.B. ein mittlerer Zensus als Voraussetzung für die politische Partizipation dafür, daß aus zwei Gegensätzen der Verfassungen die Mitte gebildet wird. Drittens schlägt Aristoteles vor, aus je einem oligarchischem und demokratischen Kernelement eine gemischte Verfahrensweise für die Politie zu bilden. Ein Beispiel dafür wäre die Ämterbesetzung, bei der jetzt wie in der Oligarchie gewählt wird, dafür aber entsprechend der Demokratie der Zensus entfällt.22

Die Bürgerschaft betreffend führt Aristoteles aus, daß die mittlere Bürgerschaft der armen und reichen anteilsmäßig überlegen sein muß, da diese Bevölkerungsschicht stabilisierend wirkt. Dies begründet Aristoteles damit, daß die mittlere Bevölkerungsschicht am meisten vernunftorientiert ist. So sei sie zum einen nicht wie die der reiche Teil es gewöhnt ist, nur zu regieren bzw. das Eigentum zu verteidigen. Zum anderen sei sie aber genau so wenig unterwürfig und strebt nach fremdem Besitz wie es bei dem armen Bevölkerungsteil der Fall ist.23

4.3.2 Die absolut beste Verfassung

Grundlage für diesen Verfassungsentwurf ist für Aristoteles die Frage nach der Glückseligkeit. Dies führt dazu, daß Aristoteles sich bei der Herleitung von diesem Entwurf wieder mit ethischen und politische Theorien auseinandersetzt, wie sie in der Nikomachischen Ethik oder am Anfang der ,,Politik" schon behandelt werden.

Kernelement dieses Verfassungstyps bildet die Tugend. So beschränkt sich die Gruppe der Herrschenden auf die Bevölkerungsschicht, die den anderen Schichten durch ihre Tugend überlegen in. In der Aristotelischen Auffassung gehören Bevölkerungsgruppen wie Handwerker oder Bauern nicht zu den Bürgern, da sie die geforderte Tugend nicht besäßen. Außerdem fließen in diesen Entwurf Fragen, die die ideale territoriale Form und die Größe der Bevölkerung der Polis betreffen, ein.24

Durch die Orientierung an der Tugend kann dieser Verfassungsentwurf mit der Aristokratie, die sich ebenfalls an der Tugend orientiert, verglichen werden. Es wird aber auch deutlich, daß dieser Verfassungsentwurf durch die Frage nach der Glückseligkeit im Gegensatz zu den anderen Verfassungsentwürfen steht, die sich an der Empirie messen. Wie schon im 1. Kapitel angesprochen, wurde der Begriff der Glückseligkeit nicht geklärt.

5. Fazit

Nachdem nun das Entstehen und das Wesen der menschlichen Gesellschaft sowie die verschiedenen Verfassungsklassifikation erörtert wurde, möchte ich nochmals auf eine in der Einleitung gestellte Frage zurückkommen. Zusammenfassend soll nun dargelegt werden, welche der Aristotelischen Theorien zur Gesellschaft und Verfassung auf die heutige Zeit anwendbar - also über 2000 Jahre nach dem Tod von Aristoteles - sind. Sicherlich können seine Überlegungen aufgrund offensichtlicher Veränderungen nicht vollständig übernommen werden können. Ein Beispiel für solche Veränderungen, das jedem sicherlich sofort einleuchtet, ist das Nichtvorhandensein der Sklaverei. Durch ihre Abschaffung wurde nicht nur ihr formales Ende besiegelt; sie ist wohl auch nicht mehr vorstellbar.

In gesellschaftlicher Hinsicht denke ich, daß der Mensch auch heute noch von Natur aus ein gemeinschaftsbildendes Wesen ist, da er Beziehungen mit anderen eingeht. Die höchste dieser Beziehungen ist meines Erachtens die Ehe, also die Familiegründung. So stellt für mich die Familie auch heute noch die kleinste Einheit des Staates dar und die Gesellschaft entwickelt sich meines Erachtens prinzipiell in der gleichen Form wie in der Aristotelischen Konzeption. Zur Verfassung sei gesagt, daß meiner Meinung nach das, was wir heute unter Demokratie verstehen, am ehesten mit dem Aristotelischen Entwurf der Politie, also einer Mischung aus Oligarchie und Demokratie, entspricht. Dies sei dadurch begründet, daß zum einen das Begleiten eines politischen Amtes nicht wie in der Oligarchie an einen Zensus, also ein bestimmtes Vermögen, gebunden ist, sondern das jeder Bürger ein politisches Amt bekleiden kann, falls er den im Grundgesetz verankerten Voraussetzungen genügt. Zum anderen bekleidet nicht jeder Bürger ein politisches Amt, wie es in der antiken Demokratie der Fall war. Das Regieren und Richten wird in der heutigen Demokratie von einer relativ kleinen Gruppe, wie in der Oligarchie, ausgeführt.

Wie in der Einleitung erwähnt, wurde in der Vergangenheit schon viel über Aristoteles geschrieben und seine Theorien wurden analysiert, interpretiert, etc. Sicherlich wird dies auch in der Zukunft des öfteren geschehen, da er wirklich eine Kerngröße der politischen Ideengeschichte darstellt. Ich hoffe, daß dies in dieser Hausarbeit deutlich wurde.

Literaturverzeichnis

Aristoteles, Politik, übers. und hrsg. von Franz. F. Schwarz, Stuttgart 1989.

Aristoteles, Hauptwerke, übers. von Wilhelm Nestle, Stuttgart 8 1977.

Spahn, Peter, Aristoteles, in: Fletscher, Iring / Münkler, Herfried (Hrsg.), Frühe Hochkulturen und europäische Antike (=Pipers Handbuch der Politischen Ideen, Bd. 1), München 1988.

Fenske, Hans, u.a., Geschichte der politischen Ideen. Von der Antike bis zur Gegenwart, aktualisierte Neuauflage, Frankfurt / M. 1996.

Demandt, Alexander, Der Idealstaat. Die politischen Theorien der Antike, Köln 2 1993.

Kunzmann, P. / Burkhard, F.- P. / Wiedemann, F., dtv - Atlas zur Philosophie, München 1991.

Aristoteles, Politik, übers. und hrsg. von Franz. F. Schwarz, Stuttgart 1989, I 1 1252a 1ff.

Aristoteles, Hauptwerke, übers. von Wilhelm Nestle, Stuttgart 8 1977, S. 209 ff.

Das letzte hier aufgeführte Buch ist eine Sammlung der wichtigsten Passagen aus den Hauptwerken von Aristoteles, so auch der aus der Nikomachischen Ethik. Sämtliche Fußnoten zu Zitaten aus diesem Werk bzw. Ausführungen, die auf der Nikomachischen Ethik aufbauen,referieren zu dem hier aufgeführten Buch.

[...]


1 vgl. Spahn, Peter, Aristoteles, in: Fletscher, Iring / Münkler, Herfried (Hrsg.), Frühe Hochkulturen und europäische Antike (=Pipers Handbuch der Politischen Ideen, Bd. 1), München 1988, S. 403 - 407.

2 vgl. Spahn, Peter, Aristoteles, S. 407.

3 vgl. Spahn, Peter, Aristoteles, S. 408; vgl. Aristoteles, Politik, I 1 1252a 6ff.

4 vgl. Aristoteles, Politik, I 1 1252a 1ff.

5 vgl. Demandt, Alexander, Der Idealstaat. Die politischen Theorien der Antike, Köln 21993, S. 116. vgl. Fenske, Hans, u.a., Geschichte der politischen Ideen. Von der Antike bis zur Gegenwart, aktualisierte Neuauflage, Frankfurt / M. 1996, S. 85.

6 ebd.

7 ebd.

8 vgl. Aristoteles, Politik, I 2 1252b 15ff.

9 vgl. Aristoteles, Politik, I 1 1252a 6ff.

10 Aristoteles, Hauptwerke, S. 211 ff.

11 vgl. Aristoteles, Politik, I 2 1252b 15ff.

12 vgl. Aristoteles, Politik, I 2 1253a 1ff.

13 vgl. Aristoteles, Politik, III 1 1275a 20ff.

14 vgl. Fenske, Hans, u.a., Geschichte der politischen Ideen. Von der Antike bis zur Gegenwart, aktualisierte Neuauflage, Frankfurt / M. 1996, S. 87.

15 Kunzmann, P. / Burkhard, F.- P. / Wiedemann, F., dtv - Atlas zur Philosophie, München 1991.

16 Aristoteles, Politik, IV 2 1289a 15.

17 Aristoteles, Politik, IV 13 1297b 35ff.

18 vgl. Spahn, Peter, Aristoteles, S. 418ff.

19 ebd.

20 Mit ,,Ungenauigkeit des quantitativen Aspektes" ist hier gemeint, daß ,,wenige" bzw. ,,viel" Regierende relative Größen sind.

21 vgl. Aristoteles, Politik, IV 13 1297b 35ff.

22 vgl. Spahn, Peter, Aristoteles, S. 428f.

23 ebd.

24 Spahn, Peter, Aristoteles, S. 431f.

Final del extracto de 9 páginas

Detalles

Título
Aristoteles Entwürfe zu Gesellschaft und Verfassung in seinem Werk „Politik“
Calificación
2,3
Autor
Año
2000
Páginas
9
No. de catálogo
V98284
ISBN (Ebook)
9783638967358
Tamaño de fichero
407 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Aristoteles
Citar trabajo
Andre Poppowitsch (Autor), 2000, Aristoteles Entwürfe zu Gesellschaft und Verfassung in seinem Werk „Politik“, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/98284

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