Sozialpolitik: 1. Begriffsklärung 2. Leitbilder und Gestaltungsprinzipien


Skript, 2000

4 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Begriffsklärung

2. Leitbilder und Gestaltungsprinzipien der Sozialpolitik"

1.Begriffsklärung:

- Borght 1932: Sozialpolitik meint ,,die vom Staat zur Lösung der Arbeiterfrage ergriffene Maßnahmen"

Aber: zu eng, betrifft fast jeden, gilt für alle - mittelbar oder unmittelbar (z.B. Beitragszahler)

- Sozialpolitik macht nicht nur der Staat(z.B. auch Wohlfahrtsverbände)

- Mayr 1921: ,,Unter Sozialpolitik ist die zielbewußte Einflußnahme der öffentlichen Gewalt auf die Gestaltung der Lage der verschiedenen gesellschaftlichen Schichten im Interesse der schutzbedürftigen Schichten" zu verstehen.

Aber: zu eng, es gibt auch private Träger

- Weisser 1965: Sozialpolitik wird definiert als ,,Inbegriff der Einrichtungen und Maßnahmen, die bestimmt sind, die Lebenslage sozial schwacher Schichten zu beeinflussen."

- Wendt 1995: ,,Die Ordnung des Volkslebens als gesellschaftlicher Zusammenhang des Ganzen ist Gegenstand und Ziel der Sozialpolitik geworden."

Aber: zu weite Definition / fällt alles hinein

- Bäcker/ Bispück/ Hofemann/ Nägele 2000: ,,Unter Sozialpolitik lassen sich all jene Maßnahmen verstehen, mit denen dem Entstehen sozialer Risiken vorgebeugt, soziale Risiken ausgeglichen und das Einkommens-, Versorgungs- und Lebensniveau einzelner Personen und Personengruppen gesichert und verbessert werden sollen."

= > Definition trifft am ehesten zu!

Sozialpolitik:

= > genaue Definition ist schwierig

= > leicht zu eng oder zu weit faßbar (Träger, Adressaten ...)

= > keine einheitliche Definition/ Meinung

= > komplexer Bereich

= > keine klaren Grenzen z. B. zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik

- Begriff Sozialpolitik stammt aus 18 Jh. Von Riehl

- 2.Hälfte des 19.Jh. Verein für Sozialpolitik gegründet = wissenschaftlicher Verein, der auch wertend Stellung nahm

= > bis heute ist umstritten, ob wissenschaftliche Wertung neutral sein kann oder Stellung beziehen muß

= > Werturteilsstreit: wertend ist - wertend sein sollte - werten vermeiden

= > Max Weber: Wer wertet ist kein Wissenschaftler, sondern Sozialpolitiker!

= > Daraus folgt: Wissenschaftler müssen neutral sein!

Der Sozialpolitik obliegt es selbst, soziale Risiken festzulegen und zu definieren. Es ist nirgends festgeschrieben. Es ändert sich ständig.

Beispiel: alte Menschen gibt es schon immer

- früher wurden sie in Familien betreut
- reicht heute nicht mehr aus - Altenpflege entsteht als Teil der Sozialpolitik

- Sozialpolitik ist dynamisch, sie ändert sich und paßt sich der Gesellschaft an.

- Soziale Risiken erwachsen aus der Grundstruktur unserer Gesellschaft (Marktwirtschaft/ Kapitalismus), aber auch aus dem eigenen Lebenslauf (Behinderung ...).

- Sozialpolitik korrigiert (z.B. das Einkommen), sichert ab und federt ab.

Aber: Sozialpolitik stützt das System auch durch Abfederung sozialer Konflikte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Leitbilder und Gestaltungsprinzipien der Sozialpolitik

- Artikel 20 (1): ,,Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat"
- Artikel 28 (1): ,,Die verfassungsm äß ige Ordnung in den Ländern mußden Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen."
- Artikel 1 Abs.1 GG: Unantastbarkeit der Würde des Menschen

= > daran wird die Verpflichtung des Staates abgeleitet, jedem Menschen das Existenzminimum zu sichern (Interpretation des BVG)

- Artikel 3 GG

Abs.1: allgemeiner Gleichheitsgrundsatz

Abs. 2: Gleichberechtigung von Mann und Frau Abs. 3: Diskriminierungsverbot

= > Ungleichbehandlungen sind abzubauen/ zu vermeiden z.B. Gleichstellung von Frauen im Tarifrecht

- Artikel 6 Abs. 1 GG: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung

- Artikel 6 Abs. 5 GG: Nichteheliche Kinder sind den ehelichen gleichgestellt

- Artikel 12 GG: freie Wahl des Arbeitsplatzes

= > Berufs- und Arbeitsplatzwahl sind ein subjektives Recht

- Artikel 14 GG: Privateigentum wird gewährleistet; Staat darf es nur unter ganz eingeschränkten Bedingungen wegnehmen

- Artikel 9 GG: man kann die eigenen Interessen durch Gewerkschaften vertreten lassen

Literaturhinweise:

Neumann, Lothar/ Klaus Schaper: ,,Die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main, New York"

Bäcker, Gerhard/ Reinhard Bispinck/ Klaus Hofemann/ Gerhard Naegele: ,,Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland" 2 Bände, Opladen, Wiesbaden 2000

Ende der Leseprobe aus 4 Seiten

Details

Titel
Sozialpolitik: 1. Begriffsklärung 2. Leitbilder und Gestaltungsprinzipien
Autor
Jahr
2000
Seiten
4
Katalognummer
V97961
ISBN (eBook)
9783638964128
Dateigröße
333 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sozialpolitik, Begriffsklärung, Leitbilder, Gestaltungsprinzipien
Arbeit zitieren
Kerstin Müller (Autor:in), 2000, Sozialpolitik: 1. Begriffsklärung 2. Leitbilder und Gestaltungsprinzipien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97961

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