Der Hexenhammer


Ausarbeitung, 2000

9 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Hexen und Hexenglauben

2. Der historische Hintergrund des Hexenhammers Seite

3. Die Autoren des Malleus Maleficarum und ihr Werk

4. Der Hexenhammer Seite
4.1. Die Inhalte und Grundstrukturen des Hexenhammers im Überblick
4.2. Hexerei und Gottes Zulassung
4.3. Teufel und Dämonen
4.4. Hexen
4.5.Die Hexenprozesse

5. Quellenverzeichnis

1.Hexen und Hexenglauben

Der Begriff Hexe wird etymologisch auf das altdeutsche Wort „Hagazussa“ zurückgeführt, was so viel wie Zaunreiterin bedeutet und sicherlich in Zusammenhang mit der allgemeinen Vorstellung von der fliegenden Hexe steht. Bereits in der Antike sollen Hexen und Hexenvorstellungen existiert haben. Einige Geschichtsforscher vermuten ihre Wurzeln bei den heidnischen Germanen, andere Glauben an den Ursprung von Hexenkulten in der griechisch- römischen Kultur. So gibt es Theorien, daß die Hexen den antiken Fruchtbarkeitsgott Cernunnos verehrt haben sollen, und sich dieser Kult bis ins Zeitalter des Christentums fortgesetzt haben soll. Laut der Ägyptologin Margaret Murray sollen über ganz Europa verbreitet kleine Hexenzirkel mit jeweils etwa dreizehn Mitgliedern den Kult dieser alten Religion praktiziert haben. Derartige Theorien zwar sind heftig umstritten, die zahlreiche Existenz von Hexen in Europa, zum Beispiel die der nordischen Hexen, die sich in Ekstase auf Seelenwanderung begaben, ist jedoch nachgewiesen. Hexen sollen ihr Wissen um die geheimen Kräfte der Natur an ihre Nachkommen weitergegeben haben. Offensichtlich weißt das Hexentum schamanische Züge auf. Hexen waren meist heilkundige Frauen, die Seite an Seite mit den anderen Bauern lebten und Pflanzen für ihre sogenannten Flugsalben, deren Basis Narkotika waren, und andere Mittel sammelten. Sie waren bekannt dafür jedem, der bereit war, dafür zu zahlen, Zaubermittel, die sie aus geheimen Zutaten und Pflanzen gegen Beschwerden oder für Rauschzustände, Mord, Abtreibung und ähnliches herstellten, zu verkaufen. Der Umstand, daß ihre Künste nicht nur im positiven Sinne sondern auch zum Schaden von Menschen angewandt werden konnten, brachte ihnen viel Mißtrauen von Seiten der Bevölkerung und einen allgemein schlechten Ruf ein.

Was den Hexenglauben angeht, beeinflußten derartige Ansichten das Hexenbild enorm. Die Suche nach einem faßbaren, also menschlichen Wesen, daß man für die Kräfte und Erscheinungen der Natur verantwortlich machen konnte und der üble Ruf der heilkundigen Frauen verschmolz zum negativen Image von der „bösen Hexe“, die mit dem Teufel im Bunde steht. Im späteren Verlauf dieser Entwicklung wurden besonders Frauen, als die Trägerinnen geheimer Macht (Fruchtbarkeit) und aufgrund ihrer hormonell bedingten Neigung zu Hysterie und Unberechenbarkeit, als Hexen bezeichnet.

2. Der historische Hintergrund des Hexenhammers

Von 1258 bis 1526 waren insgesamt 47 päpstliche Erlässe gegen Hexen- und Zauberwesen herausgebracht worden, was deutlich auf das große Gewicht, das dieser Problematik zugemessen wurde, verweist. In diesem Zuge wurde die heilige Inquisition (lat. Erforschung) ins Leben gerufen und mit der Verfolgung von Ketzern beauftragt. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurde ein engeres Zusammenwirken von geistlicher und weltlicher Obrigkeit eingerichtet und die Aufgabe, Ketzer ausfindig zu machen, fiel den Dominikaner und Franziskanermönchen zu, die Verbrennung der so gefundenen Ketzer hingegen der weltlichen Gewalt. Thomas von Aquin’s Theorie von den Succubi und Incubi hatte im ebenfalls im 13. Jahrhundert den Dämonenglauben im Volk geschürt. Mit dem Tode des Inquisitors Konrad von Marburg um 1233 erlosch allerdings die Inquisition in Deutschland vorerst und lebte erst wieder im Hexenwahn des späten 15. Jahrhunderts., der besonders durch die Publikation des Hexenhammers ausgelöst worden war, auf. Zuvor hatte bereits die Bulle Papst Innozenz’ VI vom 5. Dezember 1484 alle wesentlichen Eckpunkte zur Bekämpfung von „Hexen“, die im Hexenhammer bearbeitet, vertieft, ergänzt worden, programmatisch deklariert.

3. Die Autoren des Malleus Maleficarum und ihr Werk

Das Hauptwerk des Hexenhammers, der ursprünglich in Latein verfaßt worden war, wird dem Dominikaner Heinrich Institoris zugeschrieben, die einleitende Vorrede dem Mitverfasser Jacob Sprenger, der dem Werk als Garant dienen sollte. Institoris war nicht gerade unbescholten und nur knapp einer Verhaftung wegen Unterschlagung von Ablaßgeldern entgangen. Er beabsichtigte mit dem Hexenhammer, aufgrund seiner negativen Berufserfahrungen, eine Grundlage für die geregelte Hexenverfolgung zu schaffen. Institoris und sein Kollege legten ihr Werk Professoren der renommierten Universität Köln in der Absicht vor, dem Hexenhammer durch ein lobendes Gutachten im Vorwort zu breitem Erfolg zu verhelfen. Als das Urteil nicht so positiv wie erhofft ausfiel, fälschten sie kurzerhand das Gutachten und fügten es allen Ausgaben, außer denen im Raum Köln, bei. Im Jahre 1487 wurde der Malleus Maleficarum erstmalig in Straßburg veröffentlicht, und gelangte bald zu weiter Verbreitung und großem Anklang, erstaunlicher Weise auch in den protestantischen Ländern. Von den Autoren selbst wurde der Hexenhammer als „Zusammenziehung sehr vieler Autoren ins Kurze“ bezeichnet. Zielgruppe des Hexenhammers waren in erster Linie Prediger und andere Geistliche, die den Inhalten zur Verbreitung und Umsetzung verhelfen sollten.

4.Der Hexenhammer

4.1. Die Inhalte und Grundstrukturen des Hexenhammersim Überblick

Der Hexenhammer setzt sich aus drei inhaltlich gegliederten Teilen zusammen:

Im ersten Buch werden anhand verschiedener Argument bedeutender Geistlicher die Begriffe 1. Hexerei, Hexen , 2. Teufel und Dämonen und 3. Die Göttliche Zulassung definiert. Dieser erste Part ist wegen seiner unzähligen Für- und Gegenargumente von sehr unübersichtlicher innerlicher Struktur und tendiert stark dazu, den Leser zu verwirren. Wie aus einer Äußerung des Autors über die Verständlichkeit ersten Teiles im zweiten Buch zu vermuten ist, lag dies durchaus in der heimlichen Absicht Institores. Wahrscheinlich versuchte er, durch diese Methode die Unlogik und ungelösten Fragen, die sich bei der Behandlung und den Erklärungsversuchen solcher Probleme auftun, durch Masse und Unklarheit zu vertuschen und die Aufmerksamkeit des Lesers auf den zweiten und dritten Teil des Werkes zu lenken.

Das zweite Buch beschäftigt sich mit der Wirkung von Zauberei und führt viele Beispiele, die einen märchenhaften, simplen und klar verständlichen Charakter haben, an. Außerdem wird die Frage, wie Hexerei behoben werden kann behandelt. Vermutlich steht hinter diesem Teil die Absicht, der breiten Masse mit Hilfe des Predigers anhand solcher anschaulicher Schreckgeschichten eine gewisse Furcht vor Hexen einzujagen.

Abschließend stellt der dritte Teil des Malleus Maleficarum einen Kriminalkodex, der das Hexenprozeßrecht regelt, zur Verfügung. Er schildert bis ins kleinste Detail, wie ein Hexenprozeß von der Anklage bis zur Vollstreckung des Urteils „erfolgreich“ zu führen sei.

4.2. Hexerei und Gottes Zulassung

Die Frage, ob es Hexerei tatsächlich gäbe, wird positiv beantwortet. Den „Beweis“ dafür liefert die Stelle der Bibel im zweiten Buch Mose, Exodus 7, an der die Zauberer des Pharao Stäbe Kraft ihrer Magie in Schlangen verwandeln. Zauberei wird mit Hilfe von Dämonen verübt, im Gegensatz zu den Wundern der Heiligen, die durch die Macht Gottes und die Beihilfe von Engeln geschehen. Es findet eine Unterscheidung zwischen guten Engeln und den bösen, gefallenen Engeln, also Teufel und Dämonen, und zwischen Wundern und niederer Magie, faulem Zauber, statt. Weiter wird beschrieben, daß die Engel den Verstand, Gott den Willen und die Planeten den Körper des Menschen lenken und leiten. Den guten Engeln wird nachgesagt, daß sie den Verstand erleuchten, den Dämonen hingegen, daß sie ihn umnachten und die Urteilsfähigkeit trüben.

Nun kommt natürlich die Frage auf, warum die Dämonen ungehindert durch Hexen und Zauber Böses verrichten können ohne von Gott gehindert zu werden, wenn dieser doch gut und allmächtig ist und außerdem der einzige, der nach der christlichen Lehre die Macht hat, Dinge in einen besseren oder schlechteren Zustand zu verwandeln. Um dieses Problem einigermaßen galant zu „lösen“, muß der Begriff der „Göttlichen Zulassung“ eingeführt werden. Die Zulassung Gottes wird damit begründet, daß der Teufel das Instrument zur Selbstdarstellung Gottes ist: er fungiert als sein Gegenpol, welches die Macht, Weisheit, Gerechtigkeit und Gnade Gottes kontrastiert. Das Böse ist somit also nicht Gottes direkter Wille, sondern lediglich Zulassung mit dem Zwecke, Sünden zu strafen und sich selbst zu verherrlichen. Der Autor gibt sich alle Mühe, es hinter endlosen Argumenten zu verstecken, doch letztendlich wird deutlich, daß Gott, wenn er denn der Anfang und die Ursache aller Dinge ist und seine Allmacht nicht in Zweifel gezogen werden soll, trotzdem indirekte Ursache alles Bösen sein muß.

4.1. Teufel und Dämonen

Im ersten und zweiten Teil ergibt sich das folgende Bild von den Dämonen und ihren Wirkungsweisen: sie besitzen dreimal großes Wissen und dreifach scharfe Sinne. Man unterscheidet in Incubi, Teufel mit denen Frauen geschlechtlichen Umgang pflegen, und Succubi, weibliche Buhlteufel, die sich Männern hingeben. Sie sind zeugungsunfähig, können aber als Succubi menschlichen Samen sammeln und diesen mit Menschenfrauen verwenden. Um den Geschlechtsakt ausführen zu können, benötigt der Dämon einen Körper. Dazu steht geschrieben , „daß er einen luftförmigen Körper annimmt, und das er gewissermaßen erdig ist, indem er durch Verdichtung die Eigenschaft von Erde bekommt.“ Dämonen sind allerdings unfähig, den Körper eines Menschen „anzunehmen“, vermögen es lediglich einen solchen „in Besitz zu nehmen“. Der Betroffene wird dann als Besessener bezeichnet und muß exorziert werden. Die Seele und die Gedanken eines Menschen sind nur Gott, nicht den Dämonen zugänglich. Jedoch gleichen sie dieses Defizit aus, indem sie Meister im Lesen der Mimik und Körpersprache sind, welche bekanntlich oft das Innenleben enthüllen. Ihnen entgeht dabei nicht einmal die feinste Regung.

Das Ziel der Dämonen ist es, Menschen in ihre Macht zu bekommen und sie zu Hexen zu machen, damit die göttliche Majestät um so mehr beleidigt werde. Dies versuchen sie erreichen, indem sie die Menschen innerlich überreden und sie äußerlich reizen. Erstes geschieht, wenn der Dämon im Gehirn des Betreffenden gespeicherte Bilder gezielt ins Bewußtsein drängt, um sie so in einen neuen, sündigen Kontext zu stellen, und ihn damit in Versuchung führt. Äußerlich nutzt der Dämon die natürliche „Schwäche“ des Menschen, die Wollust, aus, um die Person für sich zu gewinnen. Meist sind Frauen betroffen, da sie sexuell besonders unersättlich sind. Weiter wird geschrieben, daß Gott gerade in puncto Sexualität den Dämonen sehr viel Spielraum und Freiheit laßt, weil der Geschlechtsakt an sich niedrig und abstoßend ist. Aus diesem Grund gestattet er auch das Behexen des männlichen Gliedes in besonderem Maße: beispielsweise das scheinbare Weghexen des Gliedes oder Impotenz. Allerdings, wird angemerkt, beruht dies nur auf einer Sinnestäuschung und ist aus der Sicht der Behexten real. Wie gesagt, können Dämonen keine richtigen Wunder tätigen, sondern nur etwas Vorgaukeln, Täuschen und niederen Zauber hervorbringen. Zu diesem Zwecke benötigen sie jedoch die Hexen.

4.2. Hexen

Wie schon zuvor bemerkt, fielen gerade Frauen den Dämonen anheim, weil sie besonders naiv, hinterhältig und maßlos sind und außerdem weniger Glauben besitzen, was der Autor etymologisch aus dem Wort „Femina“ herleitet, indem er es in die Bestandteile „fe“ = fides = Glaube und „mina“ = minus = weniger aufschlüsselt. So sind also die Hexentäter nahezu ausnahmslos weiblich, die Opfer hingegen meistens männlich. In dieser Ansicht manifestieren sich ganz offensichtlich die Ängste der Männerwelt vor der Unberechenbarkeit des weiblichen Geschlechts, die Furcht vor der Rache verlassener Geliebter oder betrogener Ehefrauen sowie massive Kastrationskomplexe.

Der Darstellung im Hexenhammer zufolge, sind besonders unbeliebte, kurzsichtige (mit dem „Bösen Blick“ behaftete), hysterische, alte und häßliche, fluchende und/oder heilkundige Frauen dazu prädestiniert, als Hexen bezeichnet zu werden.

Den Hexen wird ein Pakt mit dem Teufel nachgesagt, und das sie der christlichen Religion abgeschworen haben. Mit Hilfe der Dämonen sind sie in der Lage, zu verletzen, zu heilen oder beides. Sie werden für sämtliche Laster und Verbrechen, Schädigungen an Körper, Leibes- und Feldfrüchten, am Vieh und sonstigem Hab und Gut, Hungersnöte, Seuchen und Krankheiten, Impotenz und Tod etc. verantwortlich gemacht.

Besonderes Augenmerk wird auf die „Hexenhebammen“ gelegt, die die Neugeborenen entweder den Dämonen weihen, sie ihnen opfern, sie fressen oder als Ingredienz für Hexenmittel verwenden. Wenn ein Säugling viel schreit und nicht an Gewicht zunimmt, liegt es daran, daß das wahre Kind von der Hexenhebamme mit einem „Wechselbalg“ ausgetauscht worden ist.

Ihren Zauber bewirken die Hexen, indem sie die Dämonen mit bestimmten Formeln beschwören und ein Agen, also ein Zaubermittel, verwenden. Sie verstecken handtellergroße gemalte oder gegossene Bildnisse in Häusern, Ställen und auf den Grundstücken ihrer Opfer, und indem sie diesen Hexenbildern Nadelstiche zufügen, veranlassen sie die Dämonen dazu, die entsprechenden Schädigungen an den Opfern auszuführen. DieZauberhandlungen der Hexen haben symbolischen Charakter: so erregt zum Beispiel das Rühren in Wasser in Kombination mit Zaubersprüchen Regen, Sturm und Hagel.

Da die Profession der Hexe meistens vererbt wird, muß besonders auf die Kinder und Verwandten von bereits gefaßten Hexen Acht gegeben werden.

Als Schutz vor der Wirkung von Hexerei werden innere und äußere Keuchheit und Frommheit empfohlen, außerdem werden der Besuch der Kirche, Beten, Fasten, Beichten und sämtliche andere kirchliche Pflichten die der christlichen Religion innewohnen als Gegenmittel zur Behexung angeführt. Jegliche Zauberei wird strengstens und unter Strafe verboten, auch wenn sie heilende Anwendung findet. Damit beabsichtigte die Kirche einerseits sämtliche Konkurrenz zur Kirche effektiv auszuschalten und andererseits, die Menschen dazu zu veranlassen, aus dem Schutzesbedürfnisses vor Behexung heraus, den Kirchlichen Pflichten nachzugehen.

4.3.Die Hexenprozesse

Der dritte und letzte Teil des Werkes ist ein konkreter Leitfaden zur Hexenprozeßführung. Die Prozesse fanden meistens als öffentliche Schauen statt, die der Abschreckung dienen und die Menschen mittels Repression in die Arme der Kirche treiben, beziehungsweise sie ebenda halten sollten. Die Leute wurden unter Androhung von Strafen dazu angehalten, der Hexerei verdächtigte Personen in ihrem Umfeld zu denunzieren.

Im Hexenhammer finden sich zahlreiche Musterbeispiel für Anklage- und Urteilstexte, in die nur noch die Personalien und die Zugrunde gelegten „Verbrechen“ der Angeklagten eingetragen werden mußten und somit eine schnelle und unkomplizierte Massenabfertigung ermöglichte.

Den Hauptanklagepunkt bildete immer der Pakt mit dem Teufel. Als Beweis galten Zeugenaussagen, Bescholtenheit und Indizien, wobei ein öffentlich ausgesprochener Fluch schon als ausreichendes Indiz für ein Verbrechen galt. Oftmals genügte bereits ein übler Ruf, um unter Anklage zu geraten. Ein Recht auf Verteidigung gab es praktisch nicht. Im Gegenteil, wer einem der Ketzerei Bezichtigten half, ihn verteidigte oder beschützte, wurde selbst angeklagt. Der bloße Verdacht auf Hexerei genügte, den Angeklagten tagelanger Folter auszusetzen, um auf grausamste Art und Weise ein „Geständnis“ zu erzwingen. So wurden körperlich brutalste Foltermethoden wie zum Beispiel das Hexenbad, Strecken, glühende Eisen oder das Trinkenlassen von „wallendem Wasser“ angewandt und simultan dazu die psychische Folter in Form von ständig wiederholten Suggestivfragen, Demütigungen und Drohungen. Der Autor beschreibt zahlreiche Möglichkeiten, wie der Angeklagte letztendlich durch Folter, gemeine Tricks und falsche Versprechungen zum Geständnis zu bewegen sind. Ein Freispruch erfolge so gut wie nie, und wenn überhaupt, dann nicht etwa aus erwiesener Unschuld, sondern „aus Mangel an Beweisen“. Selbst bei Buße gab es keinen Anspruch auf Begnadigung. Die Aufgabe des geistlichen Gerichtes war es, zu untersuchen und zu urteilen, die des weltlichen Gerichts, das Urteil, was fast ausnahmslos im Verbrennen auf dem Scheiterhaufen bestand, zu vollstrecken, da die „zeitlichen Schäden“ der Hexerei in den weltlichen Bereich fielen. Auf diese Weise konnte die Kirche ihre Hände in „Unschuld“ baden. Die Hexenprozesse stellten sich, nebenbei bemerkt, als ein äußerst lukratives Geschäft für die Inqisitoren heraus, da das Vermögen der Verurteilten immer konfisziert wurde.

Abschließend läßt sich sagen, daß der Kirche mit dem Hexenhammer ein unvergleichlich wertvolles Instrument in die Hand gegeben wurde, welches ihr nahezu uneingeschränkte Macht über den weltlichen und den geistlichen Sektor verschaffte. Die Hexenverfolgung setzte sich bis ins 18. Jahrhundert fort und klang erst im Zuge der Aufklärung allmählich ab. Bis zum letzten bekannten Hexenprozeß in Deutschland, der im Jahre 1793 im Großherzogtum Posen durchgeführt wurde, forderte sie unzählige Opfer.

Quellenverzeichnis

Hauser, A.H. (o.J.): Hexentrunk. Internet.

Institoris, Heinrich; und Sprenger, Jacob (1997): Der Hexenhammer. Malleus Maleficarum. Übersetzt von Schmidt. 13.Auflage. München: dtv- Deutscher Taschenbuch Verlag.

Ende der Leseprobe aus 9 Seiten

Details

Titel
Der Hexenhammer
Autor
Jahr
2000
Seiten
9
Katalognummer
V97302
ISBN (eBook)
9783638099776
Dateigröße
341 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hexenhammer
Arbeit zitieren
Liana Richter (Autor:in), 2000, Der Hexenhammer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97302

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