Vom Instabiliätspakt zum Stabilitätspakt für Südosteuropa


Seminararbeit, 2000

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die internationale Gemeinschaft im Vorfeld des Krieges in Bosnien- Hercegowina
2.1 Die Politik der Europäischen Union
2.2 Die Politik der OSZE

3. Die internationale Politik nach dem Friedensabkommen von Dayton
3.1. Die Europäische Union
3.1.1 Der regionale Ansatz
3.1.2 Der konditionierte Ansatz
3.2 Die Bosnienpolitik der OSZE nach 1995

4. Die internationale Gemeinschaft im Vorfeld des Kosovo-Krieges
4.1 Die Politik der Europäischen Union
4.2 Die OSZE im Vorfeld des Krieges im Kosovo

5. Die Rolle der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa nach Beendigung des Kosovo-Krieges
5.1 ,,Der Stabilitätspakt für Südosteuropa"
5.2 Die Rolle der OSZE nach dem Kosovo-Krieg

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Jahre 1989-1991 brachten der Welt und insbesondere Europa innerhalb kürzester Zeit Veränderungen, die die gesamte bestehende Struktur des Weltsystems erschüttern sollten. Das Modell der Bipolarität der beiden Supermächte UdSSR und USA verwandelte sich in ,,ein uni-multipolares System mit einer Supermacht und mehreren Großmächten"1 (Huntington 1999: 548) Nach dem Ende des Kalten Krieges hoffte man auf einen Frieden ohne Bedrohung. Es kam jedoch anders: ,,Der Traum von der neuen Weltordnung nach 1989 ging schon wenige Wochen nach der Unterzeichnung der Pariser KSZE-Akte am 21. November 1990 zu Ende"2 (Spieker 1997: 317) Der zweite Golfkrieg, der Krieg auf dem Balkan und viele andere blutige Konflikte z.B. in Ruanda und Tschetschenien läuteten ,,den Anfang der reelen Kriege" (Gnesotto 1993: 1055) auch in Europa ein.

Besonders in Jugoslawien wurde den Europäern vor Augen geführt, wie bedroht die von ihnen hochgehaltenen demokratischen, rechtsstaatlichen und humanitären Werte waren. (Rosefeldt 1993: 621) Anfangs ging man in Europa davon aus, daß die Vorgänge im ehemaligen Jugoslawien vitale Interessen des Westens nicht berühren würden. Bis zum Ende des Ost-West-Gegensatzes war dies jedoch anders. Nach dem Bruch Titos mit Stalin im Jahre 1948, der das Land ,,vom sowjetischen Machtbereich isolierte" (Calic 1995: 218), hatte vor allem die Nordatlantische Vertragsorganisation (NATO) ein militärstrategisches Interesse an diesem Staat3. Auch aus politischen Gründen protegierte man den Balkanstaat, das Modell Jugoslawiens galt dem Westen, weil es liberaler als das des sowjetischen System war, als schützenswert. Seine priviliegierte Stellung büßte das Land mit der Auflösung der Ost-West- Konfrontation Schritt für Schritt ein, gleichzeitig rückte es ,,immer weiter aus dem Blickfeld der westlichen Regierungen." (ebd.)

Entgegen allen anderen Behauptungen befaßte sich die internationale Gemeinschaft schon frühzeitig mit der Auflösung Jugoslawiens. Umstritten war jedoch, ob und in welcher Form sie in den Zerfall des Vielvölkerstaates eingreifen sollte.

Als im Sommer 1991 die Kampfhandlungen zwischen der Bundesarmee und den slowenischen bzw. kroatischen Regionalverteidgungskräften eskalierten, gewann das westliche Interesse zunehmend an Kontur. Jedoch erst als das Übergreifen der Kämpfe auf Kosovo und Makedonien zu befürchten war und dadurch die NATO-Staaten Griechenland und Türkei in den Konflikt mit einbezogen werden konnten, entdeckte man, ,,daß auch Bündnisinteressen gefährdet waren." (Calic 1995: 224) Aber die folgenden Monate und Jahre offenbarten dem Westen große Mängel an historischer und politischer Kenntnis über den Balkan.

,,Das Konfliktpotential in Jugoslawien, gesteigert durch nationalistische Propaganda, wurde stark unterschätzt, vorhandene Informationen unter den Mitgliedstaaten [der Europäischen Gemeinschaft] nicht ausgetauscht, Warnungen der Geheimdienste ignoriert und Anzeichen des Zerfalls Jugoslawiens in den achtziger Jahren übersehen." (Scherff 1998: 299)

Die folgenden Seiten beschäftigen sich mit der Politik, welche die Europäische Gemeinschaft verfolgte, sowie mit der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa4 im Vorfeld der Kriege in Bosnien-Hercegowina und Kosovo. Es soll untersucht werden warum es nicht gelang ein Übergreifen des Krieges auf Bosnien-Hercegowina zu verhindern und wieso es diese beiden Organisationen nicht schafften, den Konflikt im Kosovo friedlich beizulegen. Auch wird die Politik dieser beiden Organisationen nach Beendigung der Kriege im Jahre 1995 bzw. 1999 untersucht. Hierbei wird vor allem auf die theoretischen Ansätze der EU, den Regionalansatz und das Konditionalitätsprinzip nach dem Dayton-Abkommen im Sommer 1995 und den ,,Stabilitätspakt für Südosteuropa" vom Juni 1999 eingegangen. Die Politik der Vereinten Nationen (VN bzw. UNO) soll im folgenden nicht gesondert behandelt werden. Gänzlich außer Acht gelassen soll sie jedoch nicht werden, in den einzelnen Abschnitten soll, soweit sich Verbindungen herstellen lassen die gemeinsame Politik, wenn sie denn stattfand, aufgezeigt werden.

2. Die internationale Gemeinschaft im Vorfeld des Krieges in Bosnien-Hercegowina

2.1 Die Politik der Europäische Union

Der Krieg in Jugoslawien war für die Europäische Union (EU) die ,,erste Bewährungsprobe auf dem Weg zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik [welche] mit der Verabschiedung der Maastrichter Verträge [im Dezember 1991] einen entscheidenen Schritt vorangetrieben werden sollte." (Rosefeldt 1998: 621). Aber der Beweis reif zu sein für die in Maastricht 1991 beschlossene Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik konnte nicht erbracht werden. (Scherff 1998: 330). Die Schwächen der EU wurden nach dem Übergreifen des Krieges auf Bosnien-Hercegowina im Sommer 1992 deutlicher als je zuvor.

Nachdem das deutsche Kalkül, durch die Anerkennung Kroatiens und Sloweniens das Ausweiten des Krieges zu verhindern, gescheitert war und der Krieg nach Bosnien- Hercegowina übergriff, zeigte sich, daß die deutsche Politik keine Alternative für den (eingetretenen) Fall des Scheitern hatte. Der Anerkennungsplan der EU, ,,alle Teilrepubliken in unabhänige und souveräne Staaten umzuwandeln" (Calic 1995: 225), hatte mit BosnienHercegowina und Makedonien gefährliche Schwachstellen, denn die Lage war schon lange vor Anerkennung gespannt und für den Fall der Unabhängigkeit ,,existierte weder eine politische Vision noch ein konsensfähiger Verfassungsvorschlag, der Hoffnung auf ein friedliches Überleben der Vielvölkerrepublik gegeben hätte." (ebd.)

Ein von der EU vorgeschlagenes Referendum5, in dem die Bürger Bosnien-Hercegowina über ihre Unabhängigkeit entscheiden sollten, wurde zwar abgehalten aber von den Serben boykottiert6. Was die die EU ignorierte! Das Referendum wurde anerkannt. Nach ihrer Meinung hatte sich ja die Mehrheit der Bevölkerung für die Unabhängigkeit ausgesprochen, auch die am 27. März 1992 ausgerufene ,,Serbische Republik" wurde ignoriert. Der Anerkennung der territorialen Integrität folgte im April 1992 die staatliche Souveränität, woraufhin die Kämpfe ausbrachen. Auf der Londoner Jugoslawien-Konferenz7 erklärten die EU und die VN die ,,Unverletztlichkeit der bosnischen Grenzen" (Calic 1994: 116) Der Widerspruch der europäischen-Politik bestand darin, daß man diesen instabilen und innerlich zerrissenen Staat einerseits in die Unabhängigkeit entließ, ihm andererseits aber keine Sicherheitsgarantien geben wollte. Dieser hätte es aber bedurft, um die Internationalisierung des Konfliktes zu verhindern.

Ein großes Hindernis auf dem Weg zu einer effektiven und entschlossenen EU-Politik stellte das Konsensprinzip innerhalb der Union dar. Dies führte bei Meinungsverschiedenheiten oft nur zum ,,kleinsten gemeinsamen Nenner" und verhinderte dadurch die erforderlichen raschen Entscheidungen (Scherff 1998: 330). Dieses Problem sollte auch die Politik der OSZE nachhaltig beeinträchtigen. Denn es gab ,,tatsächliche oder vermeintliche Sonderbeziehungen einzelner Staaten der Europäischen Gemeinschaft [...] insbesondere mit Jugoslawien." (Altmann 1998: 503)8 Auch schien es, als seien die getroffenen Vereinbarungen mehr an ,,Westinteressen" orientiert, als an der realen politischen Situation in Jugoslawien. Da gemeinsame Analysestrukturen fehlten, konnten Auffassungsunterschiede nicht veringert werden. Infolgedessen wurde die Glaubwürdigkeit der großen internationalen Organisationen, insbesondere die der EU9 immer weiter untergraben. Instrumente, welche ,,sich auf den diplomatischen, humanitären und wirtschaftlichen Bereich beschränkten" (Scheff 1998: 331), konnten überdies erst mit (großer) Verspätung eingesetzt werden. Einzig ein im November 1991 verhangenes Wirtschaftsembargo der EU konnte zu Beginn der Auseinandersetzungen die Ansätze einer einheitlichen Politik aufzeigen.

Dieses Embargo wurde am 16.11.1992 in der VN-Sicherheitsratresolution 78710 bestätigt. Das Embargo zeigte Wirkung, verfehlte aber seine eigentlichen Ziele. Das politische Ziel - man hoffte auf einen Machtwechsel - wurde ebensowenig erreicht wie das militärische: 1993 wurden 75% des Staatsbudget in Jugoslawien für das Militär ausgegeben. (Calic 1995: 172) Es scheint überhaupt fraglich, ob diese Instrumente, auch wenn sie rechtzeitig eingesetzt worden wären, die Lösung des Problems gebracht hätten. Denn die nationalistischen Motive der Kriege in Bosnien-Hercegowina und später auch im Kosovo überdeckten alle anderen. Die Konfliktparteien zeigten sich immun gegen jegliche Form von Argumenten und Sanktionen.

Dyrk Scherff sieht es, wegen der geringen Erfolgsaussichten, gar als den größten Fehler der EG, an sich in diesen Konflikt eingemischt zu haben, man hätte die Vermittlung gleich den Vereinten Nationen überlassen müssen. (Scherff 1998: 331) Zwar konnte auch sie die gewalttätigen Auseinandersetzungen nicht beenden, verabschiedete sich aber von ihrer passiven Politik, Deklarationen und Appelle zu verabschieden, und zeigte somit den Willen, sich aktiv an der Beendigung des Konfliktes zu beteiligen. So wurde die Bundesrepublik Jugoslawien am 30. Mai 1992 laut VN-Sicherheitsratresolution 757 ,,aus den internationalen Organisationen ausgeschlossen und mit umfassenden Wirtschaftssanktionen belegt." (Calic 1999: 22)

2.2 Die Politik der OSZE

,,Anfang der neunziger Jahre setzten viele Politiker und Theoretiker ihre Hoffnungen hinsichtlich einer gesamteuropäischen Sicherheitsordnung auf die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)" (Koslowski: 1996: 359)

Der drohende Zerfall Jugoslawiens beschäftigte auch die OSZE ähnlich wie die EU bereits sehr frühzeitig. (Klingenburg 1995: 148) Aber auch diese Organisation, welche ganz Europa und Nordamerika umfaßt, konnte das Blutvergießen nicht verhindern oder beenden, obwohl sie sich als eine Art ,,kollektives Sicherheitssystem" versteht und deshalb für ein regionales Krisenmanagement in Frage hätte kommen können.

Ähnlich wie die EU stand die OSZE ,,vor der Herausforderung, auf Konflikte zu reagieren, ,,bei denen fraglich ist, ob es Mittel gibt, das Verhalten der Akteure so zu beeinflussen, daß sie gewaltfreie Lösungsmöglichkeiten wählen." (Ropers 1992: 20) Desweiteren standen die Instrumente, mit denen sie womöglich erfolgreich hätten eingreifen können, gar nicht zur Verfügung oder sie wurden gerade erst beschlossen. Mit der am 21. November 1990 verabschiedeten Charta von Paris entwickelte sich die KSZE von einem Prozeß zur Institution. In den kommenden Monaten wurden verschiedene Verfahren zur Krisenprävention entwickelt, ,,das wohl bedeutendste in Form des sogenannten Krisenmechanismus." (Koslowski 1996: 359)11 Bewirkt hat er in seiner ersten Bewährungsprobe, dem Krieg in Jugoslawien, jedoch wenig. So konnten konkrete Ergebnisse von keinem Organ12 oder Mechanismus13 erzielt werden.

Es wurden Missionen ,,des guten Willens" beschlossen und Beobachter ins ehemalige Jugoslawien entsandt. Somit wurden die Friedensbemühungen der EU unterstützt. wie die EU hatte auch die OSZE mit dem ,,Primat nationaler Interessen" (Koslowski 1996: 359) zu kämpfen. Unter den Mitgliedsstaaten herrschte Uneinigkeit über die Ziele und Mittel. Der Streit innerhalb der EU erschwerte wegen der Doppelmitgliedschaften eine gemeinsame einheitliche OSZE-Politik. Eine präventive Politik war in Bosnien-Hercegowina auch wegen des Zerfalls der Sowjetunion und der Angst Frankreichs, Großbritaniens, Spaniens und der Türkei nicht möglich, auf deren Territorium ebenfalls nationale Minderheiten leben. So beließ man es bei Appellen. Die Folgen waren fehlende Entschlossenheit, die internationalen Menschenrechte und das Friedensgebot der UNO durchzusetzen. Hier stellte sich das Problem, daß sich die OSZE erst auf ihrer Julikonferenz 1992 zu einer regionalen Organisation innerhalb der UNO erklärte14. Als entscheidungshemmend erwies sich zudem das Gebot der Einstimmigkeit. Belgrad konnte somit jede Entscheidung blockieren, welche Jugoslawien entscheidene Nachteile hätte bringen können.

Im Januar 1992 verständigten sich in Prag ,,die Außenminister [...] auf eine Relativierung des Konsensprinzips: Um die Wahrung der Menschenrechte in einem Land zu sichern, sollten vom Rat auch Entscheidungen nach einer ´Konsens-minus-eins´-Formel getroffen werden können, wonach der zu erwartende Widerspruch eines betroffenen Landes nicht mehr als Veto wirksam wird." (Ropers 1992: 11)

Konkrete Maßnahmen, welche die OSZE ergriff, waren eine Beteiligung an der Beobachtung der im Dezember 1992 abgehaltenen Präsidentschaftswahlen in Jugoslawien. Weiterhin wirkte sie auch ,,an der Vorbereitung des Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien" (Klingenburg 1995: 151) mit.

Als Reaktion auf Verstöße gegen die OSZE-Prinzipien ruht seit dem 08.Juni 1992 die Mitgliedschaft Jugoslawiens, ,,was später die Bearbeitung der Kosovo-Krise beeinträchtigen sollte" (Calic 1999: 22), man beraubte sich so selbst der Möglichkeit einer Lösung der Krise innerhalb des eigenen Systems.

Im September 1991 verhing die OSZE ein Waffenembargo15 gegen das gesamte ehemalige Jugoslawien. Besonders die bosnische Regierung wandte sich vehement dagegen und versuchte eine einseitige Aufhebung dieses Embargos zu erreichen. Sie argumentierte dabei mit Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung, welches den VN- Mitgliedsstaaten garantiert wird16. (Lukic 1996: 296) Zur effektiveren Überwachung wurden sogenannte ,,Sanctions Assistance Missions" (SAMs) in allen Nachbarländern Jugoslawiens eingerichtet17. ,,Sie gehen auf einen Beschluß der Londoner Konferenz vom August 199218 zurück, die Überwachung der Wirtschaftssanktionen und des Waffenembargos wirksamer zu gestalten." (Klingenburg 1995: 153) Die UN-Sanktionen und vor allem das Waffenembargo blieben in ihrer Wirkung jedoch sehr begrenzt.

Ein Übergreifen des Krieges auf die EJR Makedonien wurde vielleicht verhindert, aber ihr Engagement hat Mängel und Defizite aufgezeigt, ,,mit denen die OSZE noch konfrontiert ist." (ebd.: 156) Bis dato gelang es nicht, ,,klare, verbindliche und durchsetzbare Kriterien für Menschen- und Minderheitenschutz zu verabreden" (ebd.) Jedoch können Beschlüsse nur umgesetzt werden, wenn internationale Vermittler und Kontrolleure wirksam unterstützt werden.

3. Die Politik der internationalen Organisationen nach dem Friedensabkommen von Dayton

3.1. Die Europäische Union

In den Jahren zwischen Ausbruch des Krieges in Bosnien-Hercegowina (1992) und der Unterzeichnung des Abkommens von Dayton Ende 1995 versuchte Brüssel (erfolglos), die kriegerischen Auseinandersetzungen in Bosnien-Hercegowina einzudämmen bzw. zu beenden. Eine parallele Balkanpolitik konnte man daher nicht entwickeln. Die Kriege in Slowenien und Kroatien im Jahre 1991 und Bosnien-Hercegowina 1992 bewirkten zwar, daß die EU begann: ,,Positionen und Interessen zu definieren, um zu einer konstruktiven, zielorientierten Politik für diesen Raum [Balkan] zu gelangen." (Altmann 1998: 503) Aber erst Dayton ,,eröffnete vermeintliche Perspektiven für einen konstruktiven, vorwärtsgerichteten Ansatz einer neuen Politik der Europäischen Union, die den gesamten Raum erfassen sollte" (Altmann SOE 503) Die Hauptpfeiler der europäischen (EU) Balkanpolitik sollten in den folgenden Jahren nach Dayton der Regionalansatz und das Konditionalitätsprinzip sein, wobei sie sich im Jahre 1998 auf das Konditionalitätsprinzip festgelegte.

3.1.1 Der regionale Ansatz

Ein erster Versuch der EU ,,ihrer Politik in Südosteuropa mehr Kohärenz zu verleihen" (Calic 1999: 30), war der regionale Ansatz19,20.

Mit diesem Ansatz will die EU den beteiligten Ländern Zugang zum EU-Binnenmarkt eröffnen. Seit längerer Zeit hatte sie wiederholt ihre Bereitschaft erklärt, eine Politik regionaler Kooperation ,,in der Form konzentrischer Kreise" (Altmann 1998: 504) zu unterstützen21. Die EU favorisierte hier ein Konstrukt dreier Ringe: ein erster Ring sollte die ehemaligen jugoslawischen Länder umfassen, ein zweiter Ring den gesamten Balkan und ein dritter Ring schließlich auch die ,,Länder der Schwarzmeer-Region, des Nahen Ostens und des östlichen Mittelmeeres." (Altmann 1998: 504)

Ziel dieses Ansatzes war es, den Frieden in der Region zu konsolidieren. Die Voraussetzung dafür war die gegenseitige Anerkennung der Staaten und der Abbau der Hindernisse, welcher für die Flüchtlingsrückkehr unabdingbar war.

Unterstützung wollte die internationale Gemeinschaft und die EU den einzelnen Staaten in zwei Entwicklungsbereichen anbieten. Diese waren erstens die Stabilisierung von Demokratie und Rechtssicherheit und zweitens die Wiederbelebung der wirtschaftlichen Aktivitäten, der Wirschaftsrekonstruktion, der Wiederherstellung der Infrastruktur. Die Grundannahme der EU war (ist) es, daß eine krisenfeste Stabilität in der Region nur entstehen kann, wenn 1. eine weitreichende wirtschaftliche Zusammenarbeit unter den benachbarten Ländern besteht, diese Staaten 2. komplementäre Wirtschaftsstrukturen besitzen, und 3. ,,daß die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft dann effektiver ausfallen kann, wenn sich in der Region wirtschaftliche Stabilität und eine Wiederaufnahme der Handelsbeziehungen abzeichnen." (ebd.: 505)

Verwirklicht werden sollten die Ziele durch vertragliche Beziehungen der EU-Länder und den betreffenden Staaten und durch ,,Programme der finanziellen Zusammenarbeit" (ebd.) Zunächst sollten bilaterale Abkommen abgeschlossen werden, in denen die EU den Ländern Zugang zu ihren Märkten eröffnen wollte, die auch ihren direkten Nachbarn dieselben Freiheiten (für Güter, Dienstleistungen und Personen) gewährten.

Übriggeblieben von den ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen und Projekten22 ist lediglich nur das, was langfristig im Rahmen von PHARE23 -Projekten und TEN´s (Transeuropean Networks)24 geplant ist. (ebd.)

3.1.2 Der konditionierte Ansatz

Am 29. April 1997 entschied der Rat der EU die Vergabe von PHARE-Mitteln und Handelspräferenzen und die ,,Aufnahme vertraglicher Beziehungen grundsätzlich allen Staaten in der Region zu ermöglichen, jedoch an jeweils länderspezifische Konditionen zu knüpfen." (Calic 1999: 30)

Umfassen sollte dieser Ansatz Albanien, Bosnien-Hercegowina, Kroatien, die EJR Makedonien und die BR Jugoslawien, also Länder die bisher im Gegensatz zu Rumänien und Bulgarien kein Europaabkommen mit der EU besaßen.

Der neuen Grundtendenz entsprechend, zwischen den Ländern stärker zu differenzieren, wurden zwei Gruppen von Bedingungen aufgestellt: erstens allgemeine, für alle Länder gleich geltende und zweitens: besondere die von Land zu Land unterschiedlich sind und ,,eng mit den Verplichtungen des Dayton-Abkommen zusammenhängen" (Altmann 1998: 507), dies trifft im besonderen Maße für die Bundesrepublik Jugoslawien und Kroatien zu. Überwacht werden die Fortschritte von der EU in Zusammenarbeit mit OSZE und VN und Büro des Hohen Repräsentanten.25 Eine positive Erfüllung der Bedingungen soll zu einer kontinuierlichen ,,Verbesserung der Beziehungen zwischen der EU und den einzelnen Ländern entsprechend den Feststellungen führen". (Altmann 1998: 507) Dazu gehören in aufsteigender Reihenfolge die Gewährung von (autonomen) Handelspräfernzen, die Implementierung des PHARE-Programms, sowie der Abschluß von Vertragsbeziehungen. Neben den zu erfüllenden Bedingungen wird auch untersucht, wie stark sich das entsprechende Land in der grenzüberschreitenden Kooperation engagiert, auf den regionalen Ansatz soll demzufolge nicht verzichtet werden. Entscheidend ist hier, ob es anderen Ländern der Region ähnliche Vorteile wie der EU einräumt.

Wie bereits im Mai 1998 auf der Brüsseler Geberkonferenz bestätigt wurde, ist die EU der wichtigste Einzelgeber in Bosnien-Hercegowina. Bis 1999 hat sie ,,1 Milliarde ECU für Wiederaufbau und technische Hilfe und 1 Milliarde ECU für humanitäre Hilfe geleistet." (ebd.: 514)

3.2 Die Bosnienpolitik der OSZE nach 1995

Zu Beginn des Krieges in Jugoslawien im Jahre 1991 hatte die OSZE ,,eine relativ kurze Rolle gespielt" (Reuter 1998: 285), weil sie technisch und organisatorisch mit dem schon ausgebrochenen Krieg überfordert war. Daher beauftragte sie die Staaten der Europäischen Union mit dem Krisenmanagement und trat in den Hintergrund.

,,Im Herbst 1995 jedoch [...] kehrte [die OSZE] auf die jugoslawische Bühne zurück und sollte eine entscheidene Rolle beim Friedensbildungsprozeß in Bosnien übernehmen." (ebd.) So wurde im Dezember 1995 eine Langzeitmission26 für Bosnien-Hercegowina beschlossen und entsandt. Sie bestand aus über 400, z.T. über 2000 nationalen und internationalen Beobachtern. Diese Langzeitmission ist eine von 14 Missionen, die von August 1992 bis Juni 1997 beschlossen wurden.27 Dies macht deutlich, ,,daß mit den Missionen ein Instrument vorhanden ist, bei dem der Bedarf der betroffenen Länder und die Möglichkeiten der OSZE, zu handeln, offensichtlich rasch in Einklang zu bringen waren." (Meyer 1998: 25) Ihr Mandat besteht für Menschen- und Minderheitenrechte, wobei die Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte ,,in einer noch nicht stabilisierten Nachkriegssituation" (Meyer 1998: 27) gefördert werden soll. Obwohl diese Mission im Gegensatz zu anderen Missionen mit über 400 ständigen Mitarbeitern besetzt war, gibt es Probleme für die Bevölkerung flächendeckend und sichtbar präsent zu sein, was für den Erfolg solcher Aufgaben aber von immenser Bedeutung ist. Zweitens sollte sie Wahlen auf allen Ebenen vorbereiten und organisieren: Die Unterstützung des Aufbaus von pluralistischen Demokratien gehört zu den Hauptzielen der OSZE in den Ländern, in denen sie mit Langzeitmissionen vor Ort ist. ,,Beginning from scratch, the Mission successfully contributed to the conduct of general elections (September 1996), municipal elections (September 1997), national assembly elections in Republika Srpska (November 1997) and national elections (September 1998)." (http://www.osce.org/indexe-da.htm)

Drittens soll sie das Daytonabkommen überwachen, was regionale Rüstungskontrolle Abrüstung sowie Vertrauen und Sicherheitsbildene Maßnahmen mit einschließt. ,,The Mission monitors the implementation of the two basic instruments for regional stabilization negotiated in the context of Articles II and IV of Annex 1-B of the Dayton Peace Accords: the 1996 Vienna Agreement on CSBMs and the 1996 Florence Agreement on subregional arms control. It also supports visiting inspection teams, verifies military information and provides assistance in arms reduction." (ebd.)28

In enger Zusammenarbeit steht diese Mission mit dem u.a mit dem ,,Office of the High Representative, SFOR, [...], the United Nations Mission in Bosnia and Herzegovina, the United Nations High Commissioner for Refugees." (ebd.)

4. Die internationale Gemeinschaft im Vorfeld des Kosovo-Krieges

,,Während der Westen die Ereignisse in Bosnien nie als ernsthafte Bedrohung vitaler Interessen wahrnahm, blickte er schließlich mit größter Sorge auf die Zwei-Millionen-Provinz Kosovo." (Calic 1999: 24) Denn dieser Konflikt hätte sich im Gegensatz zum Bosnien- Konflikt schwer auf das Kosovo begrenzen lassen, was westliche Sicherheitsinteressen in den ,,geostrategisch zentralen Regionen" (ebd.) der Ägäis, der Türkei und des Mittleren Osten bedroht hätte.

,,Werteinteressen wie die Entwicklung der Demokratie und der Schutz der Menschenrechte haben im westlichen Kalkül zweifellos auch eine Rolle gespielt. Aber entscheidend waren wohl die strategischen Erwägungen." (ebd.: 25)

Bis 1997/98 stand die westliche Politik im Schatten Bosnien-Hercegowinas. Argumente wie man sie zu Beginn der Kriege in Jugoslawien hervorbrachte, daß die ,,Instrumente Frühwarnung, präventive Diplomatie und Krisenmanagement [...] sowohl auf der Ebene der Vereinten Nationen wie der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (Troebst 1999: 777) erst im Entstehen seien, zählten im Falle Kosovos nicht mehr. Die Probleme im Kosovo mußten dem Westen spätestens seit dem März 1989 bekannt gewesen sein, als der serbische Präsident Slobodan Milosevic die Territorialautonomie ,unter Bruch der Verfassung, für das Kosovo aufhob.

Sowohl auf der Jugoslawienkonferenz im Dezember 1991 in Den Haag und 1995 in Dayton wurde das Kosovoproblem unter den Teppich gekehrt.

,,Das Dayton-Abkommen vom 14. Dezember 1995 behandelte diesen Konflikt nicht, da er zu dieser Zeit noch nicht so virulent war, eine rasche Lösung nicht möglich schien und ein Versuch die dringende Beendigung des Bosnien-Kriegs gefährdet hätte." (Loquai 1999: 1118)

Die internationale Gemeinschaft (USA/EU) setzte Kosovo nicht auf die Tagesordnung, als die Zeit dafür reif war. Nun zeigte es sich, ,,daß die langjährige Ignorierung des Kosovo- Problems durch die EU und den Westen allgemein verhindert hat, daß Lösungsvorschläge entwickelt wurden, die besser geeignet wären, Albaner und Serben auf dem Amselfeld gleichermaßen zufriedenzustellen." (Scherff 1998: 333) Die Kosovo-Frage wurde nicht internationalisiert oder gar als ,,Problem des Selbstbestimmungsrecht der Völker behandelt." (Reuter 1998: 282) Man war nicht bereit, den Albanern das gleiche Recht wie den Kroaten und Slowenen einzuräumen, und zwar sich von Jugoslawien zu lösen. Aber andererseits konnte man einen unabhängigen Staat Kosovo nicht anerkennen, sofern man eine Ausweitung des Krieges in Jugoslawien unterbinden wollte. Denn albanische Minderheiten leben auch in Griechenland und der EJR Makedonien.

4.1 Die Politik der Europäischen Union

Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten nahmen die Aufhebung des Autonomiestatus im Jahre 1989 widerspruchslos hin. So hielt sich Anfang 1992 das Gerücht, der Westen habe mit Milosevic einen regelrechten ,,Deal" geschlossen. ,,Für sein Plazet zur Stationierung der Blauhelme in der Krajina habe der damalige serbische Präsident die Zusage erhalten, man werde das Kosovo-Problem nicht auf die internationale Agenda setzen." (ebd.: 282)

Ab Herbst 1997 reagierte die internationale Gemeinschaft auf die sprunghaft gestiegenen Spannungen im Kosovo ,,nahezu ausschließlich durch das gebetsmühlenartige Äußern ´tiefer Besorgnis´ über [...] diese Entwicklung." (Troebst 1999: 783) Auch für die Kontaktgruppe für das ehemalige Jugoslawien, die zunehmend als Koordinationstelle von NATO und Rußland auftrat galt dies. So gab sie im September 1997 eine Erklärung ab, in der sie zum Gewaltverzicht und Dialog aufrief. Später präzisierte sie:

,,Jede Lösung, auf die sich beide Seiten auf friedlichem Wege einigen, ist für die Staatengemeinschaft akzeptabel. Weder die Fortsetzung des (gewaltträchtigen) Status quo noch die staatliche Unabhängigkeit Kosovo würden unterstützt." (Calic 1999: 25)

Im Dezember folgte die EU mit einem ähnlichen Aufruf, in welchem zum Gewaltverzicht, umfassenden Dialog und zum Respekt der Menschen- und Bürgerrechte im Kosovo aufgerufen wurde.

Eine einheitliche Politik formulierte die EU lediglich dahingehend, daß sie eine weitreichende Autonomie für Kosovo unterstütze, eine Unabhängigkeit aber vehement ablehnte. Denn dies hätte das Prinzip der Unverletzlichkeit der Grenzen verletzt. Sie wollte keine Veränderung des territorialen Status quo in Jugoslawien ,,und proklamierte erneut die alten Ideen des Dialogs und der ,,vertrauensbildenden Maßnahmen" (Reuter 1998: 283)

Ein unabhängiges Kosovo wurde im Laufe der Zeit immer schroffer zurückgewiesen. Nach Ausrufung der Unabhängigkeit Kosovos 1991 sprach die EU von einem ,,legitimen Wunsch" der Einwohner Kosovos nach Autonomie." (Reuter 1998: 282) In der Deklaration von Edinburgh, forderte sie die Autonomie Kosovos innerhalb Serbiens wiederherzustellen. Von Herbst 1995 bis zum Frühjahr 1996 folgten Appelle des Europäischen Rates an Jugoslawien, Kosovo ,,ein hohes Maß an Autonomie" zu gewähren. Eine deutsch- französische Initiative erklärte im Herbst 1997, sie strebe eine Verbesserung des Status quo an. Eine Option auf ein unabhängiges Kosovo wurde aber rigoros ausgeschlossen. Der heutige serbische Präsident Milotinovic, damals Außenminister, wies diese Initiative jedoch zurück, da sie eine Einmischung darstelle und deshalb nicht akzeptiert werden könne. Denn wenn Kosovo als Teil Serbiens durch die EU als endgültig und richtig anerkannt wurde, so konnte diese Forderung als ,,Einmischung in die inneren Angelegenheiten" angesehen werden. Von nun an wollte die EU ,,Gewalt und den Ausbruch von Feindseligkeiten in Kosovo verhindern" (ebd.) man vertraute auf diplomatische und moralische Verurteilungen. Da Serbien Sanktionen nicht zu befürchten hatte, verpufften alle politischen Erklärungen der EG wirkungslos. Nach Dayton wollte die internationale Gemeinschaft zunächst die Beziehungen zu Belgrad normalisieren, dies aber von substanziellen Verbesserungen der Lage der Menschenrechte im Kosovo abhängig machen. Im Jahre 1996 wurden die im Jahre 1991 gegen Serbien und Montenegro verhangenen Sanktionen bis auf einen ,,äußeren Wall"29 aufgehoben, um innere demokratische und marktwirtschaftliche Reformen zu erzwingen und das Dayton-Abkommen durchzusetzen.

Eine präventive Politik war (wenn sie stattfand) diffus, denn Milosevic war einerseits ein nicht zu ersetzender Partner bei der Durchsetzung des Daytoner Friedensabkommens, andererseits war klar, daß er ,,den Daytonprozeß partiell obstruierte und daß die innerjugoslawische Situation" wegen Demokratiserungsmängeln und der ,,Zeitbombe Kosovo noch keine vollständige Normalisierung der bilateralen Beziehungen zuließ" (Calic 1999: 23) Als Ende Februar 1998 die Spannungen zwischen Albanern und dem Zentrum in Belgrad immer größer werden, verurteilt die EU in ihrer Londoner Erklärung vom 09. März 1998 jegliche Gewaltakte. Gleichzeitig wurde der UNO-Sicherheitsrat aufgefordert, ,,ein Waffenembargo über Jugoslawien, einschließlich Kosovo zu verhängen." (Calic 1999: 26) Ende Juni 1998 verhängte die EU Wirtschaftssanktionen. Diese sollten erst bei wirklichem Dialog zwischen Albanern und der jugoslawischen Staatsführung aufgehoben werden, auch eine Wiederaufnahme in die OSZE wurde in Aussicht gestellt. ,,Diese Zuckerbrot und Peitsche Diplomatie" zog jedoch nicht mehr:

,,Einem Staat, der ohnehin schon politisch und wirtschaftlich isoliert ist, kann man nicht mehr mit Sanktionen drohen." (ebd.: 25) Als die Kampfhandlungen sich jedoch immer weiter verstärkten ,,wurden sukzessive immer weitere Sanktionen verhängt."(ebd.: 26)

Seit 1998 setzte sich die internationale Gemeinschaft das Ziel, ein zweites Bosnien mit allen Mitteln zu verhindern sei. Als ultima ratio sollten Bombenangriffe der NATO dem Krieg ein Ende gebieten. Der EU war nicht klar, daß im Kosovo von Anfang an ,,vor allem ein glaubwürdiges militärisches Drohpotential notwendig." (Scherff 1998: 332) gewesen ist, welches sie bis dato noch nicht besaß und noch immer nicht besitzt. So konnte dieses Drohpotential nur die NATO aufstellen und auch nur sie wäre in der Lage gewesen, diese Drohungen in die Tat umzusetzen, aber sie war vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen abhängig und dort wartete Rußland mit seinem Veto. Später zeigte sich jedoch, daß man zur Not auch ohne Zustimmung der Vereinten Nationen bereit ist, militärisch zu handeln.

4.2 Die OSZE im Vorfeld des Krieges im Kosovo

,,Unter den internationalen Organisationen war es im Krisenjahre 1991 die amorphe, aus dem Kalten Krieg stammende und mitten in einem tiefgreifenden Umbruch steckende KSZE, die sich als erste des Themas Kosovo annahm." (Troebst 1999: 779)

Bereits im Juli 1991 übte man anläßlich eines Expertentreffen in Genf zum Thema nationale Minderheiten scharfe Kritik an der serbischen Politik im Kosovo. Im Mai 1992 wurde eine erste fact-finding-Mission der OSZE nach Kosovo entsandt.

Im 1992 verabschiedeten Helsinki II-Dokument30, wurde die Einrichtung von OSZE- Beobachter- und Vermittlungsmissionen vorgesehen. Im August 1992 wurde auf Empfehlung des Ausschusses Hoher Beamter (AHB) ,,die Entsendung längerfristiger Missionen in den Kosovo, Sandjak und die Vojvodina" (Meyer 1998: 23) beschlossen.

Bis Juli 1993 überwachte die KSZE mit Hilfe eines Beobachterteams die Menschenrechtssituation im Kosovo. Zu ihren Aufgaben gehörten: 1. Förderung des Dialoges zwischen den Behörden und den Repräsentanten der Bevölkerung; 2. Sammlung von Informationen über Menschenrechtsverletzungen aller Art und so zur eventuellen Problemlösung beizutragen; 3. ,,Informationsmaterial bereitzustellen, wie es für den Gesetzgebungsprozeß im Bereich der Menschenrechte, des Minderheitenschutzes, der unabhängigen Medien und demokratischen Wahlen benötigt wird" (Reuter 1998: 286) Diese Langzeitmission arbeitete eng mit der Genfer Konferenz über das Ehemalige Jugoslawien31 zusammen. (Troebst 1999: 780)

Die Genehmigung für die Langzeitmission erteilte der damalige jugoslawische Präsident Panic, der eine Politik des Ausgleichs zwischen Albanern und jugoslawischer Regierung verfolgte. Nachdem Panic sein Amt im Dezember 1992 an Milosevic verlor, nutzte dieser die Suspendierung Jugoslawiens dafür, das Mandat der OSZE nicht zu verlängern32. Im Juli 1993 mußte die OSZE Kosovo verlassen ,,Damit war sowohl die internationale Präsenz im Kosovo als auch die Beschäftigung der KSZE mit diesem Problemknoten auf Jahre hinaus unterbrochen." (ebd.: 781). Ihre bedingungslose Wiederherstellung wurde auf allen OSZE- Gipfeln zwischen 1993 und 1996 gefordert, jedoch ohne Erfolg. Es zeigte sich nun, daß sich die OSZE mit ihrer Isolationspolitik gegenüber Jugoslawien selbst der wichtigsten Krisenpräventionsinstrumente beraubt hatte. Erst im Juli 1998 war sie wieder vor Ort.33 Der 1997 zum Kosovo-Beauftragten der OSZE erklärte frühere niederländische Außenminister Max van der Stoel sollte ,,die Möglichkeiten zur Reduzierung der Spannungen und zur Herstellung eines konstruktiven Dialogs in Kosovo prüfen." (Reuter 1998: 286), jedoch erhielt er keine Einreiseerlaubnis, was seine Möglichkeiten begrenzte. Da er gleichzeitig auch Hoher Kommissar der OSZE für nationale Minderheiten war, hatten die Kosovo-Albaner Vorbehalte gegen ihn. Sie wollten nicht als Minderheit behandelt werden, da sie die überragende Mehrheit im Kosovo stell(t)en

Im Januar 1998 fand unter polnischer Führung ein Treffen der OSZE-Ministertroika34 in Warschau statt, auf der beschlossen wurde den polnischen, den dänischen und den norwegischen Botschafter in Belgrad zu einer ,,fact-finding-mission" nach Pristina schicken. Jedoch wurden sie nicht empfangen.

Mit der Ernennung des ehemalige-Ministerpräsident Spaniens Felipe Gonzalez ,,zum offiziellen Repräsentanten des OSZE-Präsidums für die BR Jugoslawien", begann ein Tauziehen um die Wiedereinrichtung der Langzeitmissionen in Jugoslawien. Milosevic war nur bereit, solche Missionen, und insbesondere die Mission Gonzalez` in das Kosovo zu akzeptieren, ,,wenn die BR Jugoslawien wieder Vollmitglied der OSZE sei." (ebd.: 287) Woraufhin sich der amtierende OSZE-Vorsitzende Bronislaw Geremek für sofortige Beitritsverhandlungen mit der BR Jugoslawien aussprach, da dies der einzige Weg sei, in Kosovo OSZE-Missionen durchzuführen.

,,Anfang Juli akzeptierte die OSZE ein Angebot Belgrads, nur für begrenzte Zeit einen Erkundungsmissionen zu entsenden, der auch die Provinz Kosovo offenstehen sollte." (Reuter 1998: 287)

Das Manko, bei den gewaltsamen Zusammenstößen im Frühjahr nicht vor Ort sein zu können, kompensierte die OSZE dadurch, daß sie Diplomaten von in Belgrad akkreditierten Mitgliedsländern zur Beobachtung nach Kosovo entsandte. Desweiteren hatte sie Grenzbeobachter nach Makedonien und Albanien geschickt. Im März präsentierte die OSZE einen Aktionsplan, nach dem die Polizeipräsenz in Kosovo verringert werden sollte und rief zum beiderseitigen Gewaltverzicht und zur Dialogvorbereitung auf. Ob sich die OSZE mit der Aussage, daß eine Lösung für Kosovo im Rahmen Serbiens bzw. Jugoslawien gefunden werden müsse einen Gefallen tat ist fraglich, denn dies war gleichzeitig die serbische Position. ,,Am 23. September 1998 erließ der UN-Sicherheitsrat seine Resolution 1199" (Troebst 1999: 787) in der er einen sofortigen Waffenstillstand und den umgehenden Rückzug der serbischen Sicherheitskräfte aus Kosovo forderte. Parallel dazu begann die NATO, ihre Drohkulisse aufzubauen, mit dem Ziel, Belgrad zur Erfüllung der VN-Forderungen zu zwingen. Infolgedessen kam es am 16.Oktober 1998 zu einem Abkommen zwischen Holbrooke35 und Milosevic. Den beschlossenen Waffenstillstand und die Erfüllung der Sicherheitsforderungen sollten 2000 OSZE-Verifikateure überwachen. Am 24.Oktober 1998 billigte der Sicherheitsrat in seiner Resolution 1203 die Entsendung der Kosovo Verification Mission (KVM). Die OSZE-Truppe sollte durch eine NATO-Eingreiftruppe in der EJR Makedonien unterstützt werden. Diese ,,Extraction Force" (XFOR), die im Konfliktfall die Evakuierung der KVM übernehmen sollte war in Makedonien stationiert. Aber ,,schon damals war klar, daß die Vereinbarung bestensfalls eine Zwischenlösung sein würde." (Calic 1999: 26) So wurden von den geplanten 2000 Verifikateuren maximal zwei Drittel im Kosovo stationiert. Daß die hochgesteckten Erwartungen nicht erfüllt werden konnten, lag nicht unbedingt an der Politik der OSZE. Sie konnte nichts tun, wenn die Mitgliedsstaaten kein Personal entsandten. Auch war spätestens seit Racak klar, ,,daß die internationalen Beobachter der eskalierenden Gewalt keinen Einhalt gebieten konnten; stattdessen befand sich die unbewaffnete OSZE- Mission in einer potentiellen Geiselrolle. Was wesentlich schwerer wog: Es war weit und breit keine politische Lösung in Sicht." (ebd.: 27)

5. Die Rolle der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa nach Beendigung des Kosovo-Krieges

Bisher war weder die EU noch die OSZE mit einem ,,Gesamtkonzept für die Befriedung und Stabilisierung des Balkans" (Axt 1999: 402) ausgestattet. Stattdessen reagierte man eher auf die schon vorhandenen Konflikte, anstatt eine präventive Politik zu betreiben, wenn diese doch stattfand, war sie doch eher von ,,Unentschlossenheit, Wankelmut und Sprunghaftigkeit" geprägt. Nach Beendigung der Luftangriffe auf Jugoslawien stellte der deutsche Außenminister Fischer als Ratspräsident der EU fest, daß die Staatengemeinschaft in der Vergangenheit den Fehler begang, ,,die Konfliktherde in der Region isoliert zu betrachten und ihre Folgen statt ihre Ursachen zu bekämpfen" (Hollstein 1999: 119).

Nun endlich sollte, mit dem ,,Stabilitätspakt für Südosteuropa", ein präventiver Dialog- und Stabilisierungsprozeß eingeleitet werden. Die Kriege waren ,,wahrscheinlich sogar die notwendige Voraussetzung dafür, die bisherige Kriseninterventionspolitik des Westens durch eine langfristig angelegte, regional übergreifende Stabilitätspolitik zu ersetzen." (Calic 1999: 30). Besonders der Kosovo-Krieg bewirkte, daß der Südosten Europas endlich als Feld der internationalen Politik anerkannt wurde.

Die politische Lösung der Kosovo-Krise soll wie in der Resolution 124436 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen festgelegt, auf den Prinzipien des G8- Außenministertreffen vom 6. Mai 1999 auf dem Petersberg beruhen. (Axt 1999: 401)

5.1 ,,Der Stabilitätspakt für Südosteuropa"

Wie schon nach dem Krieg in Bosnien-Hercegowina setzt die Europäische Union auf wirtschaftliche Hilfs- bzw. Stabilisierungsmaßnahmen. Am 10.Juni 1999 wurde der ,,Stabilitätspakt für Südosteuropa" in Köln durch die Außenminister der EU37 und der G-8- Länder, durch internationale Organisationen wie der OSZE, der UNO und dem IWF verabschiedet.

Dieser Pakt kann ,,auf zwei vorangegangene Konzepte zurückgreifen, die von der Europäischen Union entwickelt worden sind." (Axt: 1999: 403) Da ist einerseits der Regionalansatz und andererseits das Konditionalitätsprinzip.

Die Geschichte des Stabilitätspaktes läßt sich in mehrere Etappen untergliedern (sh. hierzu Axt 1999: 404 ff.). Sie beginnt in Wien im Jahre 1998, wo eine Geberkonferenz für den Wiederaufbau des Kosovo einberufen werden sollte38 und man sich auf eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik für den Westbalkan zu einigen versuchte.

Der Fischer-Plan vom April 1999 brachte die Politik und die EU bereits vor dem Ende des Kosovo-Krieges wieder ins Spiel. Darin stellte Fischer fest, daß die Ursachen für die Konflikte in den ungelösten territorialen und Minderheitenfragen, sowie wirtschaftlicher Rückständigkeit zu finden seien. Wobei die EU mit ihrer Sanktionspolitik, auch wenn sie ein unausweichliches Instrument der Druckausübung auf die Konfliktparteien war, selbst eine gewisse Mitverantwortung trägt.

Ziel des Stabilitätspaktes ist es, auf lange Sicht den Balkan ,,demokratischer, wohlhabender und friedlicher" (Calic 1999: 30) zu gestalten, wobei die Balkanstaaten39,,schrittweise an die europäischen Strukturen herangeführt werden [sollen] mit der Aussicht auf spätere EU- Mitgliedschaft" (ebd.) Als Vorbedingung sollten diese Staaten einen Stabilitätspakt aushandeln und zur Förderung von Demokratie, Marktwirtschaft und Sicherheit bi- und multilaterale Abkommen schließen; dies sollte nach dem Vorbild der KSZE-Schlußakte von Helsinki geschehen. (ebd.)

So untergliedert sich dieser Pakt, der den Ländern der Region ,,Hilfe zur Selbsthilfe" geben soll auch in die drei Bereiche: Unterstützung demokratischer Reformen, wirtschaftlicher Wiederaufbau sowie Sicherheitsmaßnahmen zur Waffenkontrolle, zur Grenzsicherung und Kriminalitätsbekämpfung. (Hollstein 1999: 119) Dies soll u.a unter Einbeziehung der EU, der OSZE, des Europarates und der VN geschehen.

Bereits am 17.05.99 beschlossen die Außenminister der EU, den Staaten Südosteuropas prinzipiell ,,die Perspektive einer Annäherung an die EU" zu eröffnen, außerdem wollten sie eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Stabilitätspaktes übernehmen.(Calic 1999: 30) Die OSZE sollte bei dieser vierten Etappe das Dach des Stabilitätspaktes bilden. Der ,,Stabilitätspakt für Südosteuropa" in seiner Fassung von 10. Juni 1999 macht eine EU- Mitgliedschaft von der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und des Amsterdamer- Vertrages40 abhängig. Weiterhin ist eine Assoziation mit der EU Voraussetzung für einen späteren Beitritt. Da aber die westlichen Balkanstaaten im Gegensatz zu Bulgarien und Rumänien keine Assozierungsabkommen mit der EU besitzen, ,,schlägt der Stabilitätspakt die Entwicklung einer neuen Art von vertraglicher Zusammenarbeit zwischen der EU und den Staaten Südosteuropas vor." (Axt 1999: 413) Zwar sollen die Beziehungen auf dem Regionalansatz und dem Konditionalitätsprinzip aufbauen und diese Ansätze weiterentwickeln, dennoch mangelt es aber an näheren Ausführungen bezüglich dieser neuartigen Vertragsstruktur.

Die vorrangigen Akteure für eine gemeinsame europäische Politik sind die EU und die OSZE, wobei ,,die EU [...] die Region enger an die Perspektive einer vollständigen Integration dieser Länder in ihre Strukturen heranführen" wird. Jedoch wird wie beim konditionierten Ansatz angekündigt, daß ,,die Situation jedes einzelnen Landes umfassend berücksichtigt" (Hollstein 1999: 123) wird. So ist die EU ,,für die Länder der Region [die] wichtigste politische und wirtschaftliche Orientierungsgröße (Kooperation, Annäherung, Mitgliedschaft)" (www.auswaertiges-amt.de), deren Initiative (Kapitel IV), ,,den Stabilitätspakt in Kraft zu setzen" (Hollstein 1999: 123), sowie deren führende Rolle von den Teilnehmerstaaten begrüßt (ebd.124) wird.

,,Dach einer langfristig angelegten Stabilisierungsstrategie für Südosteuropa kann wegen ihres gesamteuropäischen Charakters zunächst jedoch nur die OSZE sein." (www.auswaertiges- amt.de) Ihr kommt nicht zuletzt deshalb eine Schüsselrolle in der Förderung aller Ebenen der Stabilität und Sicherheit zu. Deshalb ersuchen die Teilnehmerstaaten darum, ,,den Stabilitätspakt unter die Schirmherrschaft der OSZE zu stellen [...] und vertrauen uneingeschränkt darauf, daß die OSZE auf die Einhaltung des Stabilitätspakts durch die Teilnehmerstaaten im Einklang mit ihren Verfahren und etablierten Prinzipien hinarbeiten wird." (Hollstein 1999: 124) Zurückgreifen wollen die beteiligten Staaten weiterhin ,,auf die Instrumente und Verfahren der OSZE [...] einschließlich derjenigen [wenn nötig] zur Konfliktverhütung, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten und der menschlichen Dimension." (ebd.) Am 1.Juli 1999 drückte der Ständige Rat der OSZE seine Bereitschaft, aus den Stabilitätspakt zu unterstützen und eng mit EU, EUROPARAT, VN, NATO,OECD etc. zusammenzuarbeiten.

Auf dem Balkangipfel in Sarajewo41 sollte das Startsignal für den ,,Stabilitätspakt für Südosteuropa" gegeben werden. Hier bekam Montenegro die besondere Unterstützung der Teilnehmer zugesprochen, gleichzeitig wurde aber auch die territoriale Integrität Jugoslawiens respektiert. (ebd.: 119)

Die Vor- und Nachteile des ,,Stabilitätspaktes für Südosteuropa" lassen sich wie folgt zusammenfassen. Gegen ihn sprechen, daß er überzogene Erwartungen hinsichtlich EU/NATO-Mitgliedschaft bei den Mitgliedsländern wecken kann, denn die Zwischenstufen und der Zeithorizont bis zum Abschluß von Verträgen zur Assoziation und EU-Beitritt sind unklar. Auch ist unklar ob er hält, was er verspricht, denn dazu muß die Zusammenarbeit der internationalen Organisationen und der NROs stimmen (Axt 1999: 415) Als positiv kann angesehen werden, daß er ein Ausgangspunkt für die Überwindung von nichtabgestimmten Hilfsprogrammen42, dem ,,Geberdilemma" gibt. Geklärt wird auch die Perspektive ,,einer EUMitgliedschaft der Länder Südosteuropas", so gelten für die Balkanländer die selben Beitrittsbedingungen wie für die ostmitteleuropäischen Länder.

Ein weiteres Manko des ,,Stabilitätspaktes für Südosteuropa" ist allerdings, daß die BR Jugoslawien zu dieser Konferenz nicht eingeladen wurde. So äußerte sich der damalige russländische Ministerpräsident Stepaschin kritisch und warnte davor ,,das Land mit der zweithöchsten Bevölkerungszahl in der Region von der wirtschaftlichen Entwicklung auszuschließen." (Hollstein 1999: 119). Jugoslawien soll erst teilnehmen dürfen, wenn es die Voraussetzungen erfüllt.(Axt 416)

5.2 Die Rolle der OSZE nach dem Kosovo-Krieg

Eine DPA-Meldung vom 2.Juni 99 lautete: ,,Die OSZE könnte nach einer Friedenslösung für das Kosovo mit der heiklen Aufgabe betraut werden, das Polizei-, das Justiz- und und das Medienwesen neu aufzubauen Die OSZE bringt nach Ansicht von Beobachtern die besten Voraussetzungen mit, um die heikle Rolle im Kosovo zu übernehmen." (OSZE-Newsletter 6/99) Diese Meldung kommt nicht von ungefär, denn gegenwärtig gilt die OSZE als eines der größten Unternehmen im Demokratisierungs und Institutionsbildungsprozeß.

,,We have been given the task of filling various institutions, the entire society in fact, with modern democratic ways of thinking and working. It is hard enough to build new institutions, but it is even harder to fill these institutions with the content and the philosophy required to make a democratic function" so der norwegische Außenminister und OSCE-Chairman in Office Knut Vollebaek. (nach OSZE-Newsletter Vol. 6 no 7.)

Nachdem am 9. Juni 1999 der Ständige Rat die Einrichtung einer vorläufigen Einsatzgruppe zur Vorbereitung einer neuen OSZE-Mission beschlossen hatte, betrat am 14. Juni, zwei Tage nachdem die KFOR in den Kosovo einmarschiert war, ein dreizehnköpfiges Erkundungsteam der OSZE unter Leitung des Norwegers Tore Bögh das Kosovo. Dieses Team machte sich zunächst ein Bild vom Zustand der Gebäude die zuvor die KVM genutzt hatte und hat nun folgende Auf-gaben: 1. ,,Vorbereitung für die Verlegung aller verfügbaren und zweckdienlichen OSZE-Sachwerte in den Kosovo, sobald eine solche angezeigt erscheint; [2.] Unterstützung bei der Planung und Vorbereitung neuer Aufgaben, die die OSZE als Teil einer neuen internationalen Präsenz im Kosovo gegebenenfalls übernehmen wird; und [3.] Erkundungsbesuche und -aktivitäten im Kosovo, um die Installierung einer zukünftigen OSZE-Mission im Kosovo zu erleichtern, sobald es die Verhältnisse erlauben." (OSZE- Newsletter 6/99: 1)

Die Einsatzgruppe hat weiterhin den Auftrag, nach Bedarf mit den VN und anderen internationalen Organisationen in Bereichen, ,,in denen die OSZE in Zukunft möglicher-weise eine Rolle im Kosovo übernehmen wird" zusammen zuarbeiten. Sie soll zurückkehrende Flüchtlinge registrieren und für sie Personalausweise ausstellen. (ebd.: 2). Weiterhin soll sie die Menschenrechtslage im Kosovo beurteilen.

Nach Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN vom 10. Juni.1999 handelt die OSZE- Mission im Rahmen der Interimsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo43 (UNMIK) mit eigener Komponente und hat führende Aufgaben bei: 1. Fragen des Gesamtaufbau von Institutionen und der Demokratisierung und Menschenrechten; 2. der ,,Ausbildung von Fähigkeiten im Bereich der Humanressourcen, einschließlich der Schulung eines neuen Polizeidienstes im Kosovo an einer von ihr zu gründenden und zu betreibenden Polizeischule für den Kosovo, der Ausbildung von Gerichtspersonal und von Zivilverwaltern"; 3. bei Demokratisierungs- und Verwaltungsstruktur, einschließlich der Entwicklung einer Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen; 4. bei der Organisation und Beaufsichtigung von Wahlen; und 5. bei der Überwachung und dem Schutz der Menscherechte. (ebd.: 2).

Nach Knut Vollebaek ist niemand ,,besser ausgestattet neue politische Parteien und politische Institutionen zu entwickeln, als Politiker aus demokratischen Ländern." (nach OSZE- Newsletter 7/99) So arbeitet in diesen Bereichen die OSZE eng mit den Vereinten Nationen zusammen und wird unterstützt durch die UMNIK und den UNHCR. Die Zusammenarbeit mit der KFOR konzentriert sich besonders auf den Bereich der Polizeiausbildung: ,,Qualified candidates are appointed to Emergency Judical Panels, wich travel to KFOR bases to interrogate individuals detainted by KFOR for thefts, looting, arson, rape and murder." (OSZE-Newsletter 7/99: 2)

Im Gegensatz zu den anderen Organisationen ist die OSZE im ganzen Kosovo tätig. Somit ist sie die Organisation mit der größten ,,field presence" zu deren Aufgaben neben den hier aufgeführten, auch die von den Teilnehmerländern des ,,Stabilitätspakt für Südosteuropa" gefordert wurden gehören.

6. Zusammenfassung

Wie die Kriege in Bosnien-Hercegowina und in Kosovo zeigten, hatten die EU und die OSZE einserseits noch nicht die richtigen Mittel und Instrumente, diese zu verhindern, weil man sich einerseits gerade in einem Umstrukturierungsprozeß befand, zum anderen schien aber das gemeinsame Interesse der westlichen Länder, den Krieg und die Menschenrechtsverletzungen zu beenden [...] nicht stark genug, ,,um beim internationalen Krisenmanagement vorhandene Interessendivergenzen zu überwinden." (Koslowski 1996: 363)

Weiterhin erwies sich als hinderlich, daß man in der Frühphase der Konflikte deren Bedeutung nicht erkannte. So daß man von den Auseinandersetzungen in und um Kroatien und Slowenien überrascht wurde. Das lag u.a. daran, daß die Augen der Weltöffentlichkeit auf den Golfkrieg und die Sowjetunion gerichtet waren, die ebenfalls vom Zerfall bedroht war. Wie schon im Falle Sloweniens und Kroatiens scheiterte die Anerkennungspolitik der EU, denn die Anerkennung Bosniens führte letztendlich zum offenen Ausbruch des Krieges. Die Politik der Europäischen Union in Jugoslawien war überhaupt sehr zwiespältig: Dem Zerfall des Vielvölkerstaates Jugoslawien stimmte man zu, das multinationale Bosnien-Hercegowina jedoch wollte man unbedingt halten. (Scherff 1998: 313) Bereit, diesem jungen innerlich zerrissenen Staat Sicherheitsgarantien zu geben, war man jedoch nicht. Auch beraubte sich die EU (mit der macht- und mittellosen WEU) ihrer Glaubwürdigkeit. Ihr eigensüchtiger Handlungsanspruch44 ging vor allem auf Kosten der VN, die mit einer vollständigen Einbeziehung in diese Krise endlich ihrer Funktion ,,den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren [und] durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts [Konflikte] zubereinigen oder beizulegen" (UN-Charta Art.1), hätte gerecht werden können, selbiges trifft auch und in besonderem Maße auf die Auseinandersetzungen im Kosovo zu, wo die Vereinten Nationen regelrecht ausgeschaltet wurden.

,,Vor dem Hintergrund des Bosnien-Krieges spielte sich der untergeordnete Wettbewerb um die Gestaltung der zukünftigen europäischen Sicherheitsarchitektur ab."(Koslowski 1996 363). Einen ersten Versuch eine einheitliche und stabile Balkanpolitik zu organisieren, stellte die Entwickelung von zwei Ansätzen (regionaler Ansatz und Konditionalitätsprinzip) dar, welche die Region wirtschaftlich näher an Europa bringen sollten.

Die Politik der internationalen Gemeinschaft nach Dayton erweist sich jedoch trotz aller Bemühungen als ineffektiv , ,,ein Implementierungshindernis stellen die internationalen Organisationen selbst dar." (Calic: 1996: 25)

Angesichts der gescheiterten Vermittlungsbemühungen in Bosnien-Hercegowina ist die passive Politik der EU in Kosovo nur konsequent gewesen, denn die Jahre 1991 und 1992 kosteten sie Autorität und Respekt. Weiterhin glaubte ,,die EU und der gesamte Westen [...] aus dem Kroatien- und Bosnienkrieg gelernt zu haben", doch schien es, ,,als würden sie ihre damaligen Fehler im Kosovo wiederholen." (Scherff: 1998: 333). Im Gegensatz zu den früheren Kriegen im ehemaligen Jugoslawien einigte man sich zwar darauf Serbien als Agressor zu identifizieren, man vertraute allerdings wiederum ,,auf das klassische Instrumentarium, das sich schon 1991 als wirkungslos erwiesen hat" (ebd.: 332) Jedoch unterschied sich der Konflikt im Kosovo von anderen Krisenherden nicht nur durch frühzeitige diplomatische Präventionsversuche, sondern auch durch die relativ hohe Koordinierung zwischen internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. (Troebst 1999: 781) Ob jedoch eine Drohung die Unabhängigkeit Kosovos anzuerkennen, den Krieg beendet hätte ist äußerst fraglich. Denn dieser Plan scheiterte bereits im Falle Bosniens und vorher in Slowenien und Kroatien.

Wie sich herausstellte, waren die Handlungsmöglichkeiten der OSZE bei den Gewaltausbrüchen sehr eingeschränkt, hinzu kam, daß man sich mit der Suspendierung Jugoslawiens, selbst Handlungsmöglichkeiten beraubte.

Festzuhalten bleibt für die OSZE jedoch, daß sie sich zu einer anerkannten internationalen Organisation entwickelt hat, was besonders die Langzeitmissionen beweisen. Dies zeigt, daß sie in der Lage ist schnell und effektiv zu handeln - wenn ihre Mitglieder mitziehen. Wie der ,,Stabilitätspakt für Südosteuropa" zeigt ist auch die EU in der Lage eine einheitliche Politik zu betreiben und diesmal in Zusammenarbeit mit der OSZE und anderen Organisationen. Es scheint, als habe man diesmal aus dem Krieg gegen Jugoslawien tatsächlich etwas gelernt. Denn diesen beendeten wieder die Vereinigten Staaten mit ihrer starken Stellung in der NATO. Wobei die EU abermals ihre Schwächen schonungslos vor Augen geführt bekam.

Es scheint als sollte der ,,Stabilitätspakt für Südosteuropa" der Europäischen Union, welcher fast alle großen Organisationen mit einbezieht den ,,Instabilitätspakt" Westeuropas ablösen, der die kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan noch verschärfte.

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http://www.osce.org/indexe-da.htm

http://www.oscebih.org

http://www.un.org/Docs/scres.htm http://www.un.org/charta.htm

[...]


1 Hervorhebung im Original

2 Charta von Paris für ein neues Europa vom 21.11.1990, in: Senghaas 1992: 211-222.

3 Der blockfreie Staat hielt den Ostblock von der Adria fern.

4 Ab 1992 Europäische Union bzw 1995 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Im folgenden wird auch wenn es nicht den historischen Tatsachen entspricht, der Einfachheit halber von Europäischer Union (EU) bzw von Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gesprochen.

5 Es fand im Februar 1992 statt

6 So boykotierte knapp ein Drittel der Wahlberechtigten diese Referendum. (Scherff 1998: 312)

7 Londoner Konferenz: Erklärungen zum Abschluß der internationalen Jugoslawien-

Konferenz in London vom 26. und 27. August 1992, in:Volle, Angelika 1994: 174-180.

8 So standen z.B. Frankreich und Großbritannien Serbien bzw. Jugoslawien näher. Italien, Österreich und Deutschland schien engere Verbindungen zu Kroatien und Slowenien zu besitzen.

9 insbesondere die Alleingänge Deutschlands und Griechenlands, in der Kroatien/Slowenien- bzw. Makedonienfrage ,,fügten dem Bild der Geschlossenheit der Europäer" (Scherff 1998: 331) großen Schaden zu.

10 Zu allen hier aufgeführten VN-Sicherheitsratresolutionen sh.: http://www.un.org/Docs/scres.htm

11 Sh. hierzu auch Ropers 1992

12 Ad-Hoc-Gruppe, Konfliktverhütungszentrum, sh. dazu FN. 11 und Klingenburg 1995

13 Dringlichkeitsmechanismus, Hoher Rat, Ministerrat, Gipfeltreffen, sh. dazu FN. 11 und Klingenburg 1995

14 Nach Kapitel VIII der VN-Charta, http://www.un.org/charta.htm

15 Am 25. September 1991 verhing der Sicherheitsrat (SR) der VN wegen der Bedrohung des Weltfriedens gegen alle jugoslawischen Republiken ein Waffenembargo (SR-Resolution 713).

16 Artikel 51 (Kapitel VII) der VN-Charta.

17 Diese fallen aus dem Krisenmanagement heraus

18 Londoner Konferenz Erklärungen zum Abschluß der internationalen JugoslawienKonferenz in London vom 26. und 27. August 1992, in:Volle 1994: 174-180.

19 Er umfaßte die ehemaligen jugoslawichen Staaten, mit Ausnahme Sloweniens, sowie deren direkte Nachbarn in der Region: Rumänien, Bulgarien und Albanien.

20 Gefördert weren sollte die Regionalkooperation auch durch den Royaumont-Prozeß, auf den hier nicht eingegangen werden soll.

21 Zunächst sollten die Länder Region eine regionale Kooperationen entwickeln, wen sie an einer engeren Kooperation mit der EU interessiert waren.

22 Z.B. Bildung einer Zollunion oder einer Zollunion in Kombination mit einer Freihandelszone.

23 PHARE: Pologne, Hongrie: assistance à la reconstruction économique. Die Mittel stellen die zweite Hauptquelle des regionalen Ansatzes dar. Vorgesehen sind sie u.a für Entwicklung des Privatsektors und Bereiche des Sozialswesens.

24 Ausbau der Transport- und Energietechnischen Netze und Ausbau der Infrastruktur. Finanzierung durch Mittel der Europäischen Investitionsbank, der Strukturfonds und des Kohäsionsfond der EU

25 Hierzu s.h. FN 11

26 Alle Langzeitmissionen wurden bisher ausschließlich in Länder der ehemaligen Sowjetunion bzw. Jugoslawiens entsandt

27 Die letzte wurde am 22. Februar nach Weißrußland entsandt

28 Zum Daytonabkommen sh.: http://www.pbs.org/newshour/bb/bosnia/dayton-peace.html

29 Man war weiterhin von den internbationalen Finanzmärkten ausgeschlossen und kam somit nicht an die notwendigen Finanzen heran.

30 Beschlossen auf dem OSZE-Gipfeltreffen in Helsinki am 9. und 10. Juni 1992.

31 Eingesetzt durch VN und EU.

32 Im Juni 1993.

33,,In Gestalt der Kosovo Diplomatic Observer Mission (KDOM) von USA; Rußländischer Förderation und EU." (Troebst 1999: 781, Hervorhebung im Original)

34 Bestehend aus dem aktuellen Vorsitzendem, seinem Vorgänger sowie seinem Nachfolger.

35 Richard Holbrook war der US-Sondervermittler im ehemaligen Jugoslawien. Er wurde von der Bosnien-Kontaktgruppe beauftragt, einen Forderungskatalog an die jugoslawische Regierung zu überbringen.

36 Diese Resolution gilt unbegrenzt und deshalb muß nicht, wie z.B. in Zypern, jedes halbe Jahr erneuert werden.

37 Unter deutschen EU-Vorsitz.

38 Am 11.Dezember.

39 Albanien, Bosnien-Hercegowina, Bulgarien, Kroatien, Makedonien, Rumänien, Slowenien

40 Sh. hierzu: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.) Vertrag von Amsterdam. Texte des EU-Vertrages und des EG-Vertrages, Bonn 1998, S. 18-46.

41 Beendet am 30. Juli 99

42 Wie in Bosnien-Hercegowina nach dem Friedensvertrag von Dayton

43 Ende Juli 1999 zählte die OSZE-Mission 450 internationale und lokale Mitglieder und hat ihr Hauptquartier seitdem in Pristina mit Regionalzentren in Mitrovice, Gnjilane, Pec und Prizren.

44 So wurde die Jugoslawienkrise als die Stunde Europas bezeichnet.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Vom Instabiliätspakt zum Stabilitätspakt für Südosteuropa
Hochschule
Universität Leipzig
Veranstaltung
Seminar Der Zerfall multinationaler kommunistischer Staaten und die Konsequenzen für die internationale Politik
Note
2,0
Autor
Jahr
2000
Seiten
19
Katalognummer
V97202
ISBN (eBook)
9783638098779
Dateigröße
391 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Politik der internationalen Organisationen EU und OSZE im ehemaligen Jugoslawien von 1992-1999.
Schlagworte
Instabiliätspakt, Stabilitätspakt, Südosteuropa, Seminar, Zerfall, Staaten, Konsequenzen, Politik
Arbeit zitieren
Dirk Mathias Dalberg (Autor:in), 2000, Vom Instabiliätspakt zum Stabilitätspakt für Südosteuropa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97202

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