Über die weibliche Moral


Zwischenprüfungsarbeit, 2000

28 Seiten, Note: Noch unbek


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Weibliche Moral

I. Einleitung: Gertrud Nunner-Winkler Die These von den zwei Moralen

II. 1 Teil: Gilligan Annahme der zwei Perspektiven = Gerechtigkeit versus Fürsorge

2.1 Worin besteht der Unterschied zwischen den Perspektiven?
2.2 Was heißt es, daß es zwei Perspektiven gibt?
2.3 Sind diese Perspektiven in irgendeinem Sinne zwei Geschlechtern zugeordnet?
2.4 Sind diese Perspektiven miteinander vereinbar?

III. 2 Teil: Kritikerinnen Gilligans
3.1 Dr. Gertrud Nunner-Winkler
3.2 Marilyn Friedman

IV. 3 Teil: Schlußkapitel mit meiner Kritik

V. Literaturverzeichnis

Weibliche Moral

I. Einleitung: Gertrud Nunner-Winkler Die These von den zwei Moralen

Die Amerikanerin Carol Gilligan war es, die in den achtziger Jahren mit ihrer These von der weiblichen Moral eine erneute Diskussion über dieses Thema auslöste. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob zwei moralische Perspektiven mit Geltungsanspruch, die eine gerechtigkeitsorientiert, die andere fürsorgend, nebeneinander bestehen können, und ob eine geschlechtsspezifische Zuordnung als männer- beziehungsweise frauentypisch haltbar ist. Ausgangspunkt dieser These waren empirisch fundierte Rekonstruktionen der Entwicklung der moralischen Urteilsfähigkeit, die Kohlberg (1984) anknüpfend an Piaget (1954) erstellte. Auf der Grundlage von Antworten auf hypothetische moralische Dilemmata wurde ein Stadienschema entworfen, das entwicklungsabhänige Veränderungen im Verständnis von Moral nachzeichnet. In dieser Theorietradition wird der Mensch nicht als passives Objekt von Erziehung gesehen, sondern als ein aktiv, in ständiger Auseinandersetzung mit der sozialen Umwelt und vorfindlichen kulturellen Tradi-tionen seiendes Lebewesen, das sein eigenes Verständnis von den Regelstruk-turen des menschlichen Zusammenlebens erweitert und so sein Verständnis der Kriterien für gut und böse vertieft.

Nach Kohlberg begreift der Mensch zunächst auf präkonventionellem Niveau, welches zirka bis zum 10./11. Lebensalter andauert und die Stufen 1 und 2 der Moral als rein instrumentalisch erfaßt. In der Stufe 1 sind Vorstellungen wie: „gut ist, was belohnt, schlecht, was bestraft wird“1 oder Gerechtigkeit als Gehorsam des Schwächeren und die Macht gehört dem Stärkeren, im Menschen als Richtlinien verankert. Diese Denkensweise ist Manchem bereits aus der Politeia bekannt. Dort behauptete Thrasymachos gegenüber Sokrates: „Das Gerechte ist nichts anderes als der Vorteil des Stärkeren.“2 Dieser egozentrische Fairneßbegriff, der auf individuelle Bedürfnisse gründet, den Sokrates auch leicht entkräften konnte, wird schon in der zweiten Stufe durch: „gut ist, was mir und gelegentlich auch anderen nutzt“3 erweitert. Auch wenn uns dieses: „Wie Du mir, so ich Dir“- Prinzip4 noch sehr unvollkommen erscheint, ist es doch ein reziprokes Verhalten, folglich eine erste Form der Reaktion.

Das anschließende konventionelle Niveau umfaßt die Stufen 3 und 4. In der Stufe 3, das für die meisten Jugendlichen das typische moralische Argumentations-niveau darstellt, gilt als gut, was in der eigenen Bezugsgruppe, also Familie oder Freunde, als gut angesehen wird. Die Fairneß wird an gruppendynamische Regeln und Normen geknüpft. Es kommt zum Hineinversetzen in andere. In der 4. Stufe, welche von den meisten Erwachsenen praktiziert wird, gilt als Argumentations-niveau, was in der Gesellschaft als gut angesehen wird. Dieses „law and order“- Prinzip5, in dem Rechte Pflichten implizieren, stützt sich auf das Gleichheitsprinzip im sozialen System. Die Unterscheidung ist am deutlichsten am Sprachgebrauch zu erkennen. Von „ich darf“ in der 3. Stufe, wechselt es zu „man darf“ in der 4. Stufe. Das höchste und letzte Stadium, welches die Stufen 5 und 6 beinhaltet, ist das postkonventionelle Niveau, in dem man seine Orientierung was gut ist, an selbstgewählten universalistischen Prinzipien wie Gleichheit, Gerechtigkeit, sowie der Achtung vor der Würde des Menschen festmacht.

Genauer gesagt geht es in der 5. Stufe um die Gültigkeit der situierten Menschenrechte, um die Gleichberechtigung und die Wechselseitigkeit als Basis eines prinzipenbestimmten Fairneßbegriffes.

In der 6. und höchsten Stufe wird die volle moralische Urteilskompetenz angestrebt, in der die universellen Prinzipien der Gerechtigkeit gelten und von allgemeinen, abstrakten statt situierten Menschenrechten die Rede ist.

Diese Stufenfolge deutet Kohlberg als Entwicklungslogik. Universell werden alle Stufen, ohne daß ein Überspringen möglich wäre, in gleicher Weise durchlaufen, wobei höhere Stufen vorauslaufende integrieren. Wichtig ist der Aspekt der Unparteilichkeit und daß mit zunehmendem Niveau die Regeln flexibel gehandhabt werden. Das heißt, rechtfertigbare von illegitimen Ausnahmen, sowie Legalität und Legitimität sind klar getrennt.

Bei diesem theoretischen Interpretationszusammenhang stellte Gilligan fest, daß die Antworten von Frauen häufiger der Stufe 3, die von Männern hingegen häufiger der Stufe 4 zugeordnet wurden. Deshalb gilt unsere Aufmerksamkeit besonders diesen beiden Stufen, da Gilligans These auf der Unterscheidung dieser beiden aufbaut! Kohlberg definiert die 3. Stufe wie folgt: „Richtig ist, die Erwartungen von Menschen, die einem nahestehen, oder die Erwartungen, die an bestimmte Rolleninhaber (z.B. Sohn, Schwester, Freund) gerichtet sind, zu erfüllen. Gut zu sein ist wichtig. Es bedeutet, gute Absichten zu haben, Anteil an anderen zu nehmen; es bedeutet auch, wechselseitige Beziehungen aufrechtzuerhalten, Vertrauen, Loyalität, Respekt und Dankbarkeit zu bewahren.“6 Hingegen die Bedeutung der 4. Stufe ist: „Richtig ist, Pflichten, die man übernommen hat, zu erfüllen; Gesetze sind zu befolgen, außer in dem Extremfall einer Kollision mit anderen festgelegten sozialen Pflichten und Rechten. Richtig ist es auch, einen Beitrag zur Gesellschaft, zur Gruppe oder zur Institution zu leisten.“7

Das Orientierungsmuster der 3. Stufe zielt auf persönliche Anteilnahme in zwischenmenschlichen Beziehungen, das der 4. Stufe auf Pflichterfüllung in Institutionen. Daraufhin gab es zwei theoriestrategische Reaktionen. Man wollte die Differenzen in den beiden moralischen Orientierungen durch Unterschiede in spezifischen Anwendungsbereichen, sowie durch Unterschiede in den Persönlichkeitsmerkmalen erklären. Gilligan reformulierte die beiden, bei Kohlberg hierarchisch aufeinander aufbauenden Moralstufen als Typologie, in der empirische und ethiktheoretische Momente verkoppelt sind. „Es gibt - so ihre These - zwei moralische Orientierungen, die eher weibliche Fürsorglichkeitsmoral und die eher männliche Gerechtigkeitsmoral.“8

Diese beiden Orientierungen werden wir in der fortlaufenden Behandlung Perspektiven nennen, und ihnen wird alleinig unsere Aufmerksamkeit gelten.

II. 1 Teil: Gilligan Annahme der zwei Perspektiven = Gerechtigkeit versus Fürsorge

2.1 Worin besteht der Unterschied zwischen den Perspektiven?

Die beiden Perspektiven unterscheiden sich in inhaltlicher und formaler Hinsicht. Inhaltlich9 geht es bei der Fürsorgemoral um Verantwortlichkeit und Fürsorge für Andere, wie Leid zu verhindern oder zu lindern. Bei der Gerechtigkeitsmoral hingegen geht es um die Wahrung von Rechten und die Erfüllung von Pflichten.

Hierbei muß beachtet werden, daß es negative und positive Pflichten gibt. Negative Pflichten sind Pflichten, durch die ich die Rechte anderer respektieren muß. Das beinhaltet, daß man bestimmte Sachen anderen nicht antun darf, weil es dem Grundsatz der Gerechtigkeit widersprechen könnte. Obwohl es der Gerechtigkeit dient, empfinde ich es als negativ, weil man etwas nicht tun darf und ich so in meiner Handlungsfreiheit eingeschränkt bin. Und jede Einschränkung meiner Freiheiten wird automatisch als negativ erlebt. Aber nach Gilligan gibt es ja noch die positiven Pflichten, auch wenn von Seiten der Philosophen seit Jahr-hunderten deren Existenz bestritten wird. Positive Pflichten sind demnach nach Gilligan Pflichten des Wohlwollens. Sie versteht darunter das Ausführen von wohltätigen Arbeiten auf ehrenamtlicher Basis, sowie das Leisten eines Beitrages, zum Beispiel in Form einer Hilfestellung. Zusammenfassend kann man sagen, daß negative Pflichten der Gerechtigkeit dienen und positive Pflichten der Fürsorge.

So enthält die Gerechtigkeitsmoral auch fürsorgende Aspekte und steht somit nicht mehr im Gegensatz zur Fürsorgemoral. Damit bringt Gilligan die Hierarchie von Kohlberg ins Wanken, welche die Gerechtigkeitsmoral über die Fürsorgemoral stellte. Nun ist der zweite Unterschied in den Perspektiven zu betrachten.

Formal10 gesehen ist die Fürsorgemoral kontextsensitiv und flexibel, was heißt, daß Konfliktlösungen stets an den jeweiligen konkreten Situationsumständen und zu erwartenden Folgelasten orientiert sind. Ein Problem entsteht, es wird wahrgenommen und nach einer anwendbaren Regel gesucht, welche die entstandene Situation voll und ganz erfaßt und die dann eine allgemein verträgliche Lösung hervorbringt, die als gerecht von beiden Parteien angenommen wird.

Die Gerechtigkeitsmoral ist hingegen rigide an der exakten Einhaltung situationsunabhängig vorweg abstrakt und allgemein festgelegter Rechte und Pflichten orientiert. So werden in jeder Situation immer nur allgemeine Regeln benutzt. Es wird nur begründet und nicht wahrgenommen. So kann nicht situativ auf einen Ausnahmefall eingegangen werden, und es kann kein allgemein verträgliches Urteil gefällt werden. So entsteht aus gerechten allgemeinen Regeln Unrecht. Auch dieser Schluß bringt die Hierarchie, sprich die Überlegenheit der Gerechtigkeitsmoral gegenüber der Fürsorgemoral ins Wanken. Darüber hinaus weist Gilligans Konstruktion geschlechtsspezifischer Moralorientierung zwei Implikationen aus. In der ersten wird behauptet, daß sich vorfindliche moralische Orientierungen auf eine Zweiertypologie reduzieren ließen, wobei Rigidität und Gerechtigkeitsorientierung, beziehungsweise Flexibilität und Fürsorglichkeitsorientierung jeweils eine unauflösliche Verbindung eingegangen sind. Zum anderen wird dadurch unterstellt, daß es einen universellen Entwicklungsmechanismus gibt, der die Verknüpfung von Geschlechtszugehörigkeit und Moralorientierung erklärt.

2.2 Was heißt es, daß es zwei Perspektiven gibt?

Zuerst werde ich auf die Implikation der Zweiertypologie eingehen.

Sie läßt Rückschlüsse auf die Frage, ob es zwei Perspektiven gibt zu.

Wenn sich eine These von zwei Perspektiven oder auch Moralen genannt bestätigt, läßt dies eine starke Verbindung zu den beiden dominanten Ethiktraditionen, der utilitaristischen und der deontologischen erahnen. Dennoch ist es nicht zu übersehen, daß es im Hinblick auf die beiden zentralen Dimensionen der Zweiertypologie, Rigidität versus Flexibilität und Gerechtigkeit versus Fürsorglichkeit, Nuancierungen und Zwischenpositionen gibt.

In der Dimension Rigidität versus Flexibilität gibt es 3 Positionen. Die 1. Position, die strikte Regelorientierung besagt, daß Ausnahmen von negativen Pflichten unter gar keinen Umständen zulässig sind. Dies ist Kants deontologische Position. Die 2. Position ist die flexible Regelorientierung. In ihr sind unter bestimmten Umständen Ausnahmen möglich. Als Prüfkriterium für die Zulässigkeit von Ausnahmen hat man das Kriterium der „öffentlichen Befürwortung“11 ausgewählt. Die 3. Position besagt, daß Ausnahmen von negativen Pflichten jederzeit möglich sind, da es bei Moral nicht um Pflichterfüllung, sondern um die Maximierung/ Minimierung der Gesamtsumme von Glück und Leid geht. Dies ist die utilitaristische Position. Wir können hier feststellen, daß man zwischen zwei gegensätzlichen Positionen wählen kann, was keine klare Linie erkennen läßt.

In der 2. Dimension Gerechtigkeit versus Fürsorge stellt sich die Frage nach der Verbindlichkeit von positiven Pflichten. Auch hier gibt es wieder 3 Positionen. Die 1. Position besagt, daß positive Pflichten prinzipiell den gleichen Rang haben wie negative Pflichten, weil allein die Konsequenzen zählen. Die Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen verliert somit ihre moralische Relevanz.

In der 2. Position wird festgestellt, daß allgemeine positive Pflichten verbindlich sind, jedoch stellt ihre Übertretung nicht wie bei negativen Pflichten, „Verschuldung“12 dar. Dies ist Kants Position, denn Aufopferung der eigenen Glückseligkeit kann nicht geboten sein, da diese, im Utilitarismus zum allgemeinen Gesetz erhoben, eine in sich selbst widerstreitende Maxime darstellen würde.

Die 3. Position vertritt die Auffassung, daß nur negative und spezifisch festgelegte oder institutionell definierte positive Pflichten strikt verbindlich sind. Die Erfüllung allgemeiner positiver Pflichten ist zwar moralisch preiswürdig, aber nicht verbindlich. Allerdings werden hier entgegen zur 1. Position, die moralischen Pflichten nach dem Grad ihrer abnehmenden Verbindlichkeit hierarchisiert. Ganz unten, weil absolut verpflichtend, ist die negative Pflicht „Unterlasse Schädigung!“13, gefolgt von der spezifisch positiven Pflicht „Do your duty!“14. Darauf folgt das moralische Ideal „Verhindere Schädigung!“15 und als vorletztes das utilitaristische Ideal „Tue Gutes!“16. Diese Position dürfte in etwa dem modernen alltagsweltlichen Selbstverständnis von der verbindlichen Geltung allein einer Minimalmoral entsprechen. Das letzte und höchste moralische Ideal, welches auch als „supererogatorisch“17 bezeichnet wird, ist ein als individuell wählbares „persönliches Projekt“ verstandenes Ideal.

So wird ein weitergehendes moralisches Engagement, das ein Übersteigen der geschuldeten Pflichten beinhaltet, bezeichnet. Auch in der 2. Dimension ist somit keine klare Linie zu erkennen. Man kann zwischen den Positionen mit absolut verbindlichen und den mit völlig freiwilligen positiven Pflichten wählen.

Zusammenfassend kann man sagen, daß keine Verkoppelung von Gerechtigkeits- orientierung und Rigidität einerseits, sowie Fürsorglichkeitsorientierung und kontextsensitiver Flexibilität andererseits, festzustellen ist.

2.3 Sind diese Perspektiven in irgendeinem Sinne zwei Geschlechtern zugeordnet?

Es folgt nun die Erörterung der zweiten Implikation, ob es einen universellen Entwicklungsmechanismus gibt, der die Verknüpfung von Geschlechtszugehörigkeit und Moralorientierung erklärt. Diese Annahme engt den Bereich möglicher Erklärungen für den Erwerb moralischer Überzeugungen drastisch ein. In Frage kommen nur Erklärungen, die auf universell an das Geschlecht gebundene Faktoren rekurrieren. Dazu zählen biologische Unterschiede, wie etwa im Gehirnaufbau, im Hormonhaushalt oder die eingeschränkte Reproduktionsfähigkeit der Frau. Darüber hinaus zählen auch soziale Faktoren wie das universelle sozialstrukturierte Arrangement, nach dem Frauen als erste Bezugsperson für Neugeborene fungieren. Dies befördere nach Gilligan den Aufbau eines beziehungsorientierten Selbst bei Mädchen und eines auf Abgrenzung bedachten autonomen Selbst bei Jungen. Hier wird auf die Psychoanalyse von Freud zurückgegriffen, wonach der Junge in der phallisch-genitalen Phase, auch ödipale Phase genannt, den Ödipuskomplex erleidet. Er erkennt, daß er einen Penis hat und die Mutter nicht, und fühlt sich ab sofort von ihr getrennt und konkurriert ab dem mit seinem Vater um die Mutter. Doch Gilligan hat nicht berücksichtigt, das bereits in der präödipalen Phase erste moralische Vorstellungen von gut und böse entstehen. So ist diese Begründung nur bedingt haltbar. Aber dazu später mehr.

Ausgeschlossen sind in dieser Theoriestrategie jedoch solche Erklärungsmuster für den Erwerb moralischer Orientierungen, die geschlechtsunabhängig, nur kontingent an Geschlecht gekoppelt oder aber Faktoren sind, die sich im Laufe des Lebens verändern. Derer wären zum Beispiel spezifische kulturelle Traditionen, Schicht- oder Religionszugehörigkeit, geistige Bildung, Berufswelt, Familiensystem und Erfahrungen mit bürokratischen Organisationen. Wichtig sind aber auch selbstgesteuerte Lernprozesse des Subjekts, die von individuellen biographischen Erfahrungen leben. Kurz gesagt, die geschlechtsspezifischen Merkmale der Anordnung des Kontextes, die vorangegangenen Erfahrungen und die Erwartungen des Wahrnehmenden, haben entscheidenden Einfluß auf die Form der Wahrnehm-ungsorganisation, die darauf aus ist, einen klaren Blick zu erlangen und somit eine Rechtfertigung für die eigenen Handlungsweisen zu schaffen.

Gilligan rekonstruiert die moralische Entwicklung aus zwei moralischen Perspektiven, die in moralisch relevanten Unterschieden der Beziehungsform begründet sind. Die erste, die Gerechtigkeitsperspektive, die man mit moralischen Urteilen gleichsetzt, wird neu verstanden als eine Art und Weise, moralische Probleme aufzufassen. Die Fürsorge wird dazu als alternative Sichtweise entwickelt, deren Unterscheidungsmerkmal empirische Beobachtungen sind, die den Wechsel der Aufmerksamkeitsfokussierung von Gerechtigkeitserwägungen hin zu Fürsorgeerwägungen dadurch erkennen lassen, daß die gleiche Situation auf unterschiedliche Weisen wahrgenommen wird. Theoretisch liegt die Unterscheidung zwischen Gerechtigkeit und Fürsorge quer zu den geläufigen Einteilungen in Denken und Fühlen, Egoismus und Altruismus, theoretischem und praktischem Urteilen. Gilligan lenkt die Aufmerksamkeit auf den Umstand, „daß alle menschlichen Beziehungen, öffentliche wie private, sowohl mit Rekurs auf Gleichheit wie auf Bindung charakterisiert werden können, und daß sowohl Ungleichheit wie Trennung oder Gleichgültigkeit moralische Probleme aufwerfen können.“18 Somit gibt es in der menschlichen Sichtweise, nach Gilligan, allenthalber zwei moralische Gebote. Zum einen, gegenüber anderen nicht unfair zu handeln und zum anderen, jemanden der in Not ist, nicht im Stich zu lassen.

Der Schlüssel zu dieser Revision ist die Unterscheidung zwischen Unterschieden im Entwicklungsniveau einerseits und Unterschieden in der Orientierung andererseits. Die vermeintlichen Unterschiede im Entwicklungsniveau kommen nur zustande, weil bislang als Basis für Theoriekonstruktionen nur männliche Stichproben verwendet wurden. Das das Regelverständnis von weiblichen Probanden, obwohl denselben Sequenzen wie bei den Knaben folgend, nicht im selben Verhältnis zu sozialen Erfahrungen stand, wurde einfach ignoriert und ihrer Mentalität zugesprochen. Auch das Problem der Orientierungsunterschiede blieb für Gilligan bei Kohlberg ungelöst, da er das Urteil über Gerechtigkeit mit moralischem Urteil gleichsetzte. Gilligan geht einen neuen Weg auf ihrer Suche nach den Unterschieden von Gerechtigkeit versus Fürsorge in Bezug auf Männer und Frauen. Sie schlägt zu- nächst vor, Beziehungen in Begriffen von Bindung zu entwerfen, statt in Begriffen von Gleichheit. So sind die Metaphern für Beziehungen nicht mehr Hierarchie oder Gleichgewicht, sondern Netzwerk oder Gewebe.19 Statt nach einem vom sozialen Hintergrund abgehobenen Standard der Gleichheit und gleichwertigen Beachtung zu urteilen, sollen nun im Kontext einer Beziehung Bedürfnisse wahrgenommen und auf sie reagiert werden. Das moralische Problem ändert sich von „Was ist gerecht?“20 zu „Wie soll man reagieren?“21. Oder anders gesagt, die Aufmerksam-keit wechselt von Fragen der Einigung, wie Recht haben und Achtung bekommen, zu solchen des Verstehens, wie Zuhören und Sprechen, Hören und Gehört werden. Es besteht also eine Möglichkeit, unterschiedliche Aspekte eines Problems zu sehen, was die Frage aufwirft, worin das zu lösende Problem besteht.

Das wirft ein Gefühl von Ambiguität auf.

Es stellt sich nun die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen moralischer Orientierung und Geschlecht gibt. Gilligan behauptet, daß es bei vergleichbaren Stichproben männlicher und weiblicher Befragter mit höherem Bildungsgrad, positive Ergebnisse auf diese Frage gab. Es wurde das Phänomen der Konzentration auf eine Perspektive bei zwei Dritteln der Befragten festgestellt.

Alle Männer, mit einer Ausnahme, die überhaupt eine Konzentration aufwiesen, konzentrierten sich auf Gerechtigkeit. Bei den Frauen gab es größere Unterschiede. Jeweils ein Drittel konzentrierte sich auf Gerechtigkeit, beziehungsweise Fürsorge. Sie nannte es das Phänomen der „anderen Stimme“22, welches ihr als Grundlage ihrer Moraltheorie diente. Gilligan schloß daraus 3 Dinge.

Erstens, daß die Möglichkeit der Konzentration auf Fürsorge in moralischen Urteilen zum Verschwinden gebracht würde, wenn keine Frauen in die Untersuchungsstich- probe einbezogen würden. Zweitens ist es Tatsache, daß es sich hierbei um Frauen mit höherem Bildungsgrad handelt. Die kann die Betonung der Fürsorge nicht ohne weiteres einem Mangel an Bildung oder beruflicher Benachteiligung zugeschrieben werden. Vielmehr lenkt, laut Gilligan, die Betonung der Fürsorge im moralischen Urteilen von Frauen die Aufmerksamkeit auf die Beschränktheit einer allein auf Gerechtigkeit ausgerichteten Moraltheorie. Sie hebt die Existenz von Fürsorgegesichtspunkten im moralischen Denken sowohl der Frau, wie der von Männern hervor. Als dritten Punkt hält Gilligan fest, daß die Präferenz für eine Perspektive die Vermutung nahe legt, daß Menschen dazu neigen, die andere Perspektive aus dem Blick zu verlieren, ja sogar völlig auszublenden, wenn sie zu einer moralischen Entscheidung gelangen. Diese Neigung wird ihrer Ansicht nach von beiden Geschlechtern in gleicher Weise geteilt.

Zusammenfassend kann man sagen, daß Gilligan eine Unterscheidung zwischen männlicher und weiblicher Moral in ihrer Theorie herausarbeitet. Sie geht nicht auf die Ursachen der unterschiedlichen Ergebnisse ein, sondern präsentiert uns das eine Drittel der Frauen als Beweis, daß Frauen in einer Fürsorgemoral denken. Sie berichtet über geschlechtsspezifische Affinitäten zu den beiden moralischen Orien- tierungen und führt diese auf frühkindlich erworbene Unterschiede in der Selbstauf- fassung zurück. Bei näherer Betrachtung drückt sich einem aber unweigerlich der Gedanke auf, daß die Fürsorge eher einem moralischen Gesichtspunkt, denn einer eigenständigen moralischen Orientierung gleicht. Gilligan formuliert in ihrer Theorie direkte Gegensätze von Moralverhalten bei Männern und Frauen. Im folgenden werde ich die wichtigsten Gegensätze erwähnen, nicht aber im Detail behandeln. An erster Stelle führt Gilligan die „Moral des Rechts und der Nichteinmischung“23 bei Männern versus der „Moral der Verantwortung“24 bei Frauen an. An zweiter Stelle wird die „geteilte Konvention“25 bei Männern versus dem „Kommunikationsprozeß“26 bei der Frau benannt. Es folgen „die Logik des Gerechtigkeitsdenkens“27 beim Mann versus „der Ethik der Anteilnahme“28 bei Frauen, „der Konflikt zwischen Lebens- und Eigentumsrecht“29 versus dem „Abreißen menschlicher Beziehungen“30, „die Problemlösung durch logisches unpersönliches Denken“31 versus einer „Problemlösung durch Apellieren“32, also einem persönlichen Prozeß. Weiter geht es mit „der hierarchischen Rangfolge“33 bei Männern versus einem „Netz von Beziehungen“34 bei Frauen, dem Setzten „einer Position in der Welt“35 versus dem Finden „einer Beziehung zur Welt“36, „der Perfektion als Ideal“37 versus „der Hilfsbereitschaft als Ideal“38, „dem Selbstcharakterisieren durch Abgrenzung“39 versus „dem Selbstcharakterisieren durch Verbundenheit“40.

Als drittletzte männliche moralische Eigenschaft wird „das kategorisch, abstrahierende, verallgemeinernde Denken“41 des Mannes versus „dem kontext- bezogenen, pragmatischen Denken“42 der Frauen aufgeführt. Bei der vorletzten Eigenschaft wird auf das Handeln gegenüber von Aggression eingegangen, was bei Männern zur „Handlungseinschränkung“43 führt. Frauen hingegen reagieren auf Aggression mit „Handlungserweiterung“44, als eine notwendige Antwort um Aggressionshemmung zu erreichen. Als letzten Punkt erwähnt Gilligan die inne- wohnende Verantwortung: „Nicht tun, was ich will“45 bei Männern versus der Verantwortung: „Tun, was Andere erwarten“46 bei Frauen. Diese geschlechts- spezifischen Eigenschaften bringen natürlich spezielle Probleme mit sich, die sich bei Männern in Gleichgültigkeit und mangelnder Anteilnahme versus bei den Frauen in Unentschlossenheit, Relativismus, Vagheit und einer nicht überzeugenden Argumentation wiederspiegelt. Ob diese beiden Perspektiven nach Gilligan dennoch miteinander vereinbar sind, wird im nun anschließendem Kapitel behandelt.

2.4 Sind diese Perspektiven miteinander vereinbar?

Nach Gilligan sind die Gerechtigkeits- und die Fürsorgeorientierung zwei gleichermaßen notwendige, einander jedoch ausschließende Perspektiven.

Sie eröffnet die These von einer geschlechterspezifischen Moralpräferenz.

Gilligan beruft sich darauf, nicht Differenzen im Niveau, sondern in der inhaltlichen Ausrichtung moralischer Urteile zu thematisieren. Sie betont dies, weil die Niveau- unterschiede auch Unterschiede in der inhaltlichen Argumentation, wie der Fürsorge auf Stufe 3 und der Orientierung an Rechten und Gesetzen auf Stufe 4 sind. Um dies verstehen zu können, müssen wir noch mal auf die Begriffe Gerechtigkeit und Fürsorge eingehen. Wichtig ist zu beachten, daß Fürsorge im Bezugsrahmen einer Gerechtigkeitsperspektive aufgefaßt und konstruiert werden kann, wo sie nur die Bedeutung des schon erwähnten moralischen Gesichtspunktes einnimmt. Die Fürsorge kann aber auch als eine Fürsorgeperspektive selbst den Bezugs- rahmen für moralische Entscheidungen abgeben und steht so gleichberechtigt neben der Gerechtigkeit.

Im Rahmen der Gerechtigkeitskonstruktion wird Fürsorge zu einer Gnade, die mildert was Recht ist. Oder sie verweist auf besondere Verpflichtungen und supererogatorische Pflichten, die aus persönlichen Beziehungen erwachsen. Manchmal bezeichnet sie sogar frei gewählten Altruismus. Er beinhaltet die Entscheidung, die strikten Forderungen der Gerechtigkeit durch Billigkeitserwägung oder die Gewährung von Nachsicht abzumildern oder auf eigene Ansprüche zu verzichten.

Als Fürsorgeperspektive ist sie von Gilligan weniger gut ausgebaut.

Als Bezugsrahmen für moralischen Entscheidungen basiert diese Fürsorge auf der Annahme, daß Ego und Alter in einer „Interdependenzbeziehung“47 stehen.

Die Handlung hat ihren Ursprung nicht im Inneren des Selbst. Sie ist nicht selbstbestimmt, sondern reagiert auf Wahrnehmungen, interpretiert Ereignisse und ist durch die für menschliche Interaktion und menschliche Sprache konstitutiven Organisationsprinzipien gesteuert. Gerechtigkeit läßt sich in diesem Zusammenhang als Achtung für die anderen Menschen und deren eigene Vorstellungen verstehen.

Wie wir hier sehen, kann man zum einen eine Situation auf mehr als nur eine Art und Weise betrachten. Und es gibt sogar alternierende Betrachtungsweisen, die sich kombinieren lassen, ohne daß sie aufeinander reduziert werden. Zum anderen lassen sich aus der Analogie Einwände gegen die Tendenz ableiten, Gerechtigkeit und Fürsorge als Gegensätze oder Spiegelbilder zu konstruieren. Ebenso lassen sich diese beiden Perspektiven nicht ohne Weiteres integrieren oder vereinigen.

Die mehrdeutige Figur der Fürsorge lenkt die Aufmerksamkeit auf die Art und Weise, wie etwas wahrgenommen wird. Allerdings läßt sich nicht festlegen, welche die bessere oder die schlechtere Verkörperung der einzigen moralischen Wahrheit ist. Zum Beispiel wird innerhalb einer Gerechtigkeitsperspektive Unparteilichkeit als das Kennzeichen reifen moralischen Denkens betrachtet, da es die Fähigkeit erkennen läßt, leidenschaftslos zu urteilen, Beweismaterial objektiv zu würdigen und die eigenen und die Ansprüche anderer gegeneinander abzuwägen. „Aus Fürsorglichkeitsperspektive hingegen ist Unparteilichkeit gerade das moralische Problem.“48 Zusammenfassend kann man sagen, die Gerechtigkeitsperspektive sucht nach Gründen für Übereinstimmung, die Fürsorgeperspektive nach Gründen für Verstehen. Desweiteren setzt die Gerechtigkeitsperspektive Getrenntsein und entsprechend das Bedürfnis nach einer äußeren verbindlichen Struktur voraus. Die Fürsorge wiederum setzt voraus, daß es eine Verbindung und entsprechende Möglichkeiten des Verstehens gibt. Diese Voraussetzungen sind tief verankert, sie erzeugen und reflektieren unterschiedliche Auffassungen der menschlichen Natur und der „Condition humaine“49. Deshalb geht Gilligan von der Getrenntheit der beiden Perspektiven aus.

III. 2 Teil: Kritikerinnen Gilligans

3.1 Dr. Gertrud Nunner-Winkler

Unter Moral versteht Nunner-Winkler Grundprinzipien, die in allen Kulturen und zu allen Zeiten gelten: Prinzipien, von denen sie - Kantisch gesprochen - wollen kann, daß sie allgemeines Gesetz würden. Prinzipien, die nach Rawls, jeder befürworten würde, auch wenn er nicht wüßte, welche der Rollen potentiell Betroffener er faktisch innehat oder denen - nach Habermas - jeder in einem herrschaftsfreien Diskurs frei zustimmen würde. Universalierbarkeit und Unparteilichkeit sind zentrale Momente, die moralische Regeln vor anderen normativen Regulierungen aus-zeichnen. Da die Bedeutung der Moral auf einen universalistische Geltung bean-spruchenden Kern von Regeln eingegrenzt wird, scheint sich die Frage nach einer weiblichen Moral von selbst zu beantworten. Es kann nur eine oder keine Moral geben. Sie erklärt den Mythos von genau zwei gleichermaßen gültigen Moralen für philosophisch nicht plausibel, da es im Skeptizismus keine Moral, im Universalismus eine Moral und im Begründungsdiskurs zwar formal eine, inhaltlich jedoch viele beliebige Moralen gibt. Allerdings führt sie zwei Punkte an, bei denen auch nach diesem Moralverständnis Unterschiede in den Deutungen auftauchen können. Die Ausnahmen von negativen Pflichten“50 und die „Interpretation positiver Pflichten.“51

Bei den Ausnahmen von negativen Pflichten stellt sich die Frage, ob diese Pflichten strikt und ausnahmslos einzuhalten sind oder ob ihnen nur eine „prima facie“52 Geltung zukommt. Dies würde bedeuten, daß es moralisch rechtfertigbare Ausnahmen gibt. Rechtfertigbar wäre eine Übertretung, wenn durch die Befolgung der Norm ein größerer Schaden für andere als durch ihre Übertretung erzeugt werden würde. Nach Gilligan wird in der männlichen Moral eher die strikte oder ausnahmslose Geltung abstrakter Prinzipien unterstellt, wohingegen Frauen eher dazu neigen, Regeln flexibel und kontextsensitiv unter Berücksichtigung konkreter Randbedingungen und Situationsumstände anzuwenden.

Nunner-Winkler vertritt dagegen die These, daß die Bereitschaft, allgemeine moralische Prinzipien kontextsensitiv anzuwenden, nicht eine Frage der Geschlechtszugehörigkeit, sondern vielmehr eine Frage der Betroffenheit oder auch eine Frage der Reife des moralischen Urteils ist. Denn allgemeines Wissen und Lebenserfahrung, können den Mangel an direkter persönlicher Betroffenheit kompensieren.

Beim zweiten Punkt, der Interpretation positiver Pflichten, bedarf es einer Spezifizierung. Die prinzipielle Knappheit aller Ressourcen erzwingt eine Entscheidung darüber, wem wann wieviel Hilfe zuteil werden soll. Daraus läßt sich nach Gilligan - man beachte die Erläuterungen über die Fürsorglichkeitsethik und die Unterschiede in der frühkindlichen Mutter-Kind-Beziehung - schließen, daß Frauen dazu neigen, positive Pflichten extensiver zu interpretieren. Beide Erklärungsmodelle werden von Nunner-Winkler bestritten. Zum einen legen gesellschaftlich vorgegebene Normierungen inhaltlich relativ detailliert fest, wann wem wieviel an Fürsorglichkeit geschuldet ist. Zum anderen, wenn Frauen mehr Fürsorglichkeit zeigen, dann nicht weil sie die Fähigkeit haben Kinder zu gebären. Und auch nicht, weil sie aufgrund einer engeren frühkindlichen Mutteridentifikation ein beziehungs- und fürsorgeorientiertes Selbst aufgebaut haben. Sondern weil sie häufiger diffuse Rollen innehaben. „Fürsorglichkeit ist Dilemmaspezifisch, nicht geschlechtsabhängig“.53

Desweiteren widerlegt Nunner-Winkler Gilligans These einer frühen moralischen Weisheit, die von Frauen beibehalten würde, während sie bei Männern im Laufe ihrer Entwicklung verlorenginge54. Nach ihr gibt es nur minimale Geschlechts-differenzen im kognitiven Moralverständnis, wobei bei diesen Differenzen Jungen eher fürsorglich handelten, was Gilligans These total widerspricht. Nach Nunner-Winkler läßt sich die These von Gilligan nicht aufrechterhalten, da sie auf einer „unhaltbaren Sozialisationstheorie“55 basiert. Sie formuliert eine kognitivistische Sozialisationstheorie, nach der die Kinder ein theorieorientiertes Konzeptverständnis des eigenen Geschlechtes aufbauen, welches kulturspezifische Geschlechterrollenerwartungen berücksichtigt.56 Mädchen sind keineswegs von Anfang an eher bereit, spontan die Bedürfnisse anderer zu erfüllen. Sie erfahren nur den größeren sozialen Druck. Bei Mädchen üben Geschlechterrollenerwartungen und moralische Erwartungen einen gleichsinnigen, bei Jungen einen zum Teil widersinnigen Druck aus. Alle geschlechtsspezifischen Unterschiede - soweit vorhanden - sind nur aufgrund des Erlernens, beziehungsweise der kritischen Distanz von kulturspezifischen Geschlechterrollenerwartungen vorhanden. Das Konzept einer frühen und insbesondere moralischen weiblichen Weisheit ist aus empirischer, sowie aus moralphilosophischer Sicht verfehlt.57

Die These von den zwei Moralen besitzt - obwohl laut Nunner-Winkler unhaltbar - eine hohe alltagsweltliche Plausibilität, da die Annahme einer weiblichen Moral unabänderliche Wesensunterschiede zwischen den Geschlechtern impliziert.58 Frauen können sich aufgrund dieser kategorialen Gemeinsamkeiten solidarisieren. Etwas worauf jede soziale Bewegung, wie eben auch die Frauenbewegung angewiesen ist, wenn sie Veränderungen bewirken will.

Die Erklärung des Zwei-Moralen-Mythos liegt also nicht in seinem Wahrheitsgehalt, sondern in seiner Funktionalität.

3.2 Marilyn Friedman

Friedmans Kritik an Gilligan beginnt mit der These, daß beide Geschlechter auf unterschiedliche Weise moralisiert werden. Nach ihr existiert eine Art moralische Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern. Ein moralisch adäquates Verständnis von Fürsorge kommt nicht ohne Überlegungen zu Gerechtigkeit aus.

Doch auch wenn diese Überlegungen keine moralischen Perspektiven darstellen, weisen die Konzepte von Gerechtigkeit und Fürsorge auf wichtige Unterschiede in der moralischen Orientierung hin. Fürsorge ohne Gerechtigkeit gibt es nicht. Das Fürsorglichkeitskonzept besagt, daß ein Mensch nur Interesse an bestimmten Personen hat, und sich die Verpflichtungen ihnen gegenüber auf der Einzigartigkeit dieser Beziehung begründet. Ein Engament für dieses bestimmte Individuum ist ein spezifisches und läßt sich nicht verallgemeinern.59

Die Gerechtigkeitsperspektive wird bei Friedman als ein Festhalten an moralischen Regeln, Werten und Prinzipien dargestellt. Daraus resultiert eine abstrahierende Behandlung von Individuen.60 Fürsorglichkeit und Anteilnahme wird mit Frauen, Recht und Gerechtigkeit mit Männern assoziiert. Darin stimmt sie mit Gilligan überein. Darüber hinaus hält die Gesellschaft auf normativsymbolischer Ebene nach wie vor an moralischer Arbeitsteilung fest. Gründe für die Arbeitsteilung liegen in der historischen Entwicklung von Familie, Staat und Wirtschaft. Noch bis zum 18. Jahrhundert war der Wohnraum auch Arbeitsraum. Mit der Zunahme der Industrialisierung und dem Errichten erster Fabriken, trennte sich dieser Raum in den öffentlichen und den privaten Raum. Der Mann ging in die Fabriken arbeiten und übernahm somit den öffentlichen Raum, mit all seinen Rechten und Pflichten. Der neu entstandene private Raum hatte eine niedrigere Bedeutung gegenüber dem öffentlichen Raum, da der Lebensunterhalt im öffentlichen Raum verdient wurde und dem privaten Raum nur die Fürsorge des Mannes übrig blieb. Diese Fürsorge übertrug sich dann auf die Moral. Die beiden Geschlechter sind seitdem dazu angehalten, spezifische und unverwechselbare Projekte auszuführen. Moralische Praktiken werden deshalb kulturell als spezifische Projekte oder Handlungsphären des jeweiligen Geschlechts wahrgenommen.61

Sowohl Männer als auch Frauen haben eine auf moralischen Kategorien beruhende Vorstellung von beiden Geschlechtern. Diese Moralisierung der Geschlechter ist somit eine Angelegenheit des Denkens. Die Geschlechtertrennung existiert in den Köpfen, unabhängig davon, was Frauen oder Männer tatsächlich tun. Männer werden nach Friedman immer als gerecht, Frauen immer als fürsorglich wahrgenommen. Dies liegt an der Erwartungshaltung, die wie bei Nunner-Wickler nicht nur den Menschen falsch sehen läßt, sondern in den geschlechtsspezifischen Gruppen einen Erwartungsdruck erzeugt und im Gegensatz zu Gilligan steht, die von einer natürlichen Moralorientierung ausgeht.

Desweiteren sind bei Friedman die Geschlechter entlang der Fürsorglichkeits- und der Gerechtigkeitslinie nicht voneinander getrennt, da sich diese Konzepte wechselseitig nicht ausschließen und es in der Realität zu einer Verbindung von Fürsorge und Gerechtigkeit im moralischen Urteilen von Männern und Frauen kommt. Diese These steht nun im völligen Gegensatz zu Gilligan, die voneinander ausschließenden Perspektiven ausgeht. Abgeschwächt wird der Gegensatz nur von der bereits festgehaltenen Aussage von Friedman, daß sie in der Gerechtigkeit und in der Fürsorge keine Perspektiven, sondern nur Konzepte sieht.

Der modere Gerechtigkeitsbegriff von Friedman geht an den speziellen Pflichten einer aus engen persönlichen Beziehungen erwachsenen Gerechtigkeit vorbei. Ein neuer Begriff, wie die andere Stimme, ist gefragt. Was eine der wenigen Übereinstimmungen mit Gilligan zur Folge hat. Dieser wichtige Unterschied in moralischen Urteilen hängt immer von der primären Form der moralischen Verpflichtung ab, nicht von dem Geschlecht der Urteilenden. Was wiederum ein Widerspruch zu Gilligan, aber eine Parallele zu Nunner-Winkler ist.

Das höchste Ziel nach Friedman ist die Schaffung eines geschlechtsunabhängigen, nicht dichotomisierten, moralischen Rahmens, also eine Ent-Moralisierung der Geschlechter. Es darf keine Aufteilung der Moralen im Sinne einer partikularisierten, personalisierten Verpflichtung für Frauen und einer universalisierten, regelgeleiteten für Männer geben.62

IV. 3 Teil: Schlußkapitel mit meiner Kritik

Das Insgesamt der vorgelegten Beiträge erweist Gilligans These von den zwei Moralen als differenzierungsbedürftig. Die philosophischen Texte zeigen, daß es selbst im Rahmen einer universalistischen Ethik bei Fragen der Anwendung - sowohl die Frage nach Rigidität versus Kontextbezug, als auch die Frage nach dem Grad der Verbindlichkeit positiver Pflichten sind Anwendungsfragen - daß es mehr als nur zwei kontrastierende Positionen gibt. Die empirischen Forschungen belegen, daß eine eindeutige Zuordnung von Moralorientierungen und Geschlecht nicht haltbar ist. Desweiteren läßt sich leicht einsehen, daß in einer Gesellschaft, in der man bei Fürsorge an persönliche Schwierigkeiten in Gestalt ökonomischer Benachteiligung denkt, Fragen der Gerechtigkeit sowie Moraltheorien, die um Gerechtigkeit zentriert sind, besondere Bedeutung gewinnen. Aber Achtung, das Fehlerrisiko bei Gerechtigkeitsurteilen besteht in deren latentem Egozentrismus, in der Neigung, die eigene Perspektive mit einem objektiven Standpunkt oder der Wahrheit zu verwechseln, sowie in der Versuchung, andere auf die eigenen Kriterien festzulegen, indem man sich selbst an ihre Stelle setzt. Das Fehlerrisiko bei Fürsorgeurteilen besteht in der Neigung zu vergessen, daß man eigene Kriterien hat und darin sich so weit auf die Perspektive des Anderen einzulassen, daß man sich selbst als selbstlos begreift und sich nach den Kriterien anderer definiert. Diese beiden Fehlerquellen basieren auf zwei gebräuchlichen Gleich-setzungen, in denen sich Verzerrungen oder Deformation von Gerechtigkeit und Fürsorge ausdrücken.

Es geht um die Gleichsetzung von Mensch mit Mann, die in ihrer Ausblendung der Frauen ungerecht ist, sowie die Gleichsetzung von Fürsorge mit Selbstaufopferung, die sorglos versäumt, die Aktivität und die Instanz der Fürsorge zur Kenntnis zu nehmen.

Fassen wir zusammen. Gilligans These der zwei Moralen ist im heutigen Alltagsgebrauch weit verbreitet. Dies liegt nicht daran, das sie die beste These ist! Sondern weil die Vorstellung einer weiblichen Moral, ob der Fürsorge oder einem anderen Prinzip gewidmet, die Frauen im Kampf gegen Diskriminierung offenbar unterstützt und ihr eine Basis gibt. Auch ist diese Moral aus Lebensumständen erwachsen und nicht von einem Theoretiker erfunden worden. Sonst könnte man anstatt der Fürsorge zum Beispiel das Nützlichkeitsprinzip des Utilitarismus als Basis nehmen, was einer Hierarchisierung der speziellen Moral der Frau unter die Moral des Mannes vorbeugen würde, da das Nützlichkeitsprinzip eine gerechte Handlung voraussetzt. Der Grund des biologischen Ursprunges dieser Moral liegt in der heutigen Definition der Frau. Im Zuge der Aufklärung vollzog sich ein Wechsel in der Deutung der Frau von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis hin in die Mitte des 19. Jahrhunderts, welcher die Grundlage der heutigen Definition der Frau bildet.

Ausgehend von der Ständegesellschaft und ihren Rollenzuweisungen wurde die Frau nun biologisch determiniert. Dies geschah zunächst durch das Ein-Geschlechts- Modell, was die Frau gegenüber dem Mann als unvollkommenes Wesen darstellte. Dieses wurde dann durch das Zwei-Geschlechts-Modell ersetzt, welches die Frau dem Manne als unterlegen definiert und das bis heute Bestand hat.

Mädchen und Jungen unterscheiden sich in der Moral kaum, der Fürsorgeaspekt ist fast gleich. Die Unterschiede die dennoch zu sehen sind, gründen auf der Erziehung und dem patriarchalen Erwartungen. Sowohl Männer als auch Frauen würden unter gleichen gesellschaftlichen Bedingungen, die gleichen Moral-vorstellungen besitzen. Der Mythos einer angeborenen weiblichen Moral hat keinen Wahrheitsgehalt, denn es ist eine Verzerrung der Freudschen Psychoanalyse zum Zwecke der Untermauerung haltloser Stereotypen. Dieser Vorgang ist fast vergleichbar mit der Argumentation von Thornhill und Palmer, die Vergewaltigung als ein natürliches Erbe der Evolution, sprich als Reproduktionstrategie durch die Soziobiologie, im Vergleich von Mensch und Skorpionsfliege, beweisen wollten. Aber der Mythos hat eine Funktion. Er dient zum einen den Männern zur Ausgrenzung von Frauen aus den Entscheidungsebenen unserer Gesellschaft. Da Frauen nach dieser Theorie, im Gegensatz zu Männern, nicht objektiv sein können. Aber sie ist auch dem Kampf der Frauen gegen diese Ausgrenzung dienlich. Deshalb ist der Begriff doppelt besetzt! Beide Geschlechter deuten ihn unterschiedlich, ja sogar entgegengesetzt. Die weibliche Moral wird von Frauen als Stütze gegen und von Männern als Unterstützung für Hierarchisierung und Diskriminierung gefördert.

Frauen werden aufgrund ihres biologischen Unterschiedes mit Hilfe einer erfundenen Vorstellung von einer ihr innewohnenden Moral konfrontiert. Der Mann spricht ihr diese Moral zu, auf daß sie diese freiwillig und mit Stolz annehme und sich damit wieder der Kontrolle des Mannes unfreiwillig unterwirft.

Es gibt keine typische weibliche Moral, nur eine unterschiedliche Erziehung und Erwartungshaltung Frauen gegenüber, die ein vom Mann unterscheidbares moralisches Urteilen hervorbringt.

- Friedman, Marilyn: Jenseits von Fürsorglichkeit: Die Ent-Moralisierung der Geschlechter.

Aus: Nagel-Docekal, Herta; Pauer-Studer, Herlinde: Jenseits der Geschlechtermoral, Beiträge zur feministischen Ethik. Fischer Taschenbuch Verlag GmbH, Frankfurt am Main, September 1993

- Gilligan, Carol: Die andere Stimme. Lebenskonflikte und Moral der Frau. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG, München 1996

- Nunner-Winkler, Dr. Gertrud: Der Mythos von den Zwei Moralen. Max-Planck- Institut für Psychologische Forschung, München 1994

Aus: Deutsche Zeitschrift für Philosophie. 1994, 42.

- Nunner-Winkler, Dr. Gertrud: Weibliche Moral. Die Kontroverse um eine geschlechtsspezifische Ethik. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG München 1995

- Platon: Politeia. Phillip-Reclam-Junior & Co. GmbH, Stuttgart 1958

[...]


1 Nunner-Winkler, Weibliche Moral. 10.

2 Platon, 99; 338c.

3 Nunner-Winkler, Weibliche Moral. 10.

4 Gilligan, Die andere Stimme. 17.

5 Ebd., 18.

6 Nunner-Winkler, Weibliche Moral. 11.

7 Nunner-Winkler, Weibliche Moral. 11.

8 Ebd., 12.

9 Ebd., 13.

10 Nunner-Winkler, Weibliche Moral. 13.

11 Nunner-Winkler, Weibliche Moral. 13.

12 Ebd., 14.

13 Nunner-Winkler, Weibliche Moral. 15.

14 Ebd.

15 Ebd.

16 Ebd.

17 Ebd.

18 Gilligan, Weibliche Moral. 80.

19 Vgl. vorangegangenes Zitat

20 Gilligan, Weibliche Moral. 84.

21 Ebd.

22 Gilligan, Weibliche Moral. 89.

23 Gilligan, Die andere Stimme. 33.

24 Ebd., 33.

25 Ebd., 42.

26 Ebd.

27 Ebd., 43.

28 Ebd.

29 Ebd., 44.

30 Ebd.

31 Ebd.

32 Ebd.

33 Ebd., 46.

34 Gilligan, Die andere Stimme. 46.

35 Ebd., 48.

36 Ebd.

37 Ebd.

38 Ebd., 49.

39 Ebd.

40 Ebd.

41 Ebd., 52.

42 Ebd.

43 Ebd.

44 Ebd.

45 Ebd., 53.

46 Ebd.

47 Gilligan, Weibliche Moral. 87.

48 Gilligan, Weibliche Moral. 87.

49 Gilligan, Weibliche Moral. 97.

50 Nunner-Winkler, Weibliche Moral. 148.

51 Ebd., 149.

52 Nunner-Winkler, Weibliche Moral. 148.

53 Nunner-Winkler, Der Mythos von den Zwei Moralen. 245.

54 Ebd., 242 f.

55 Ebd., 246 f.

56 Ebd., 248 f.

57 Ebd., 251.

58 Nunner-Winkler, Der Mythos von den Zwei Moralen., 251.

59 Friedman, 256 f.

60 Ebd., 243.

61 Friedman, 245.

62 Friedman, 260.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Über die weibliche Moral
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin
Note
Noch unbek
Autor
Jahr
2000
Seiten
28
Katalognummer
V97158
ISBN (eBook)
9783638098335
ISBN (Buch)
9783640138043
Dateigröße
421 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Ich schrieb diese Arbeit im Rahmen meiner Zwischenprüfung. Ich hoffe sie regt zum Nachdenken an. Denn der Weisheit letzter Schluß ist sie natürlich auch nicht!
Schlagworte
Moral
Arbeit zitieren
Thomas Funke (Autor:in), 2000, Über die weibliche Moral, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97158

Kommentare

  • Gast am 20.2.2002

    is ja wohl n witz.

    ich möchte dich ja nich kritisieren, aber du hast ganze Sätze aus verschiedenen büchern genommen. find ich schon ein wenig eigenartig

Blick ins Buch
Titel: Über die weibliche Moral



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