Die Frau in der römischen Antike


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

46 Seiten


Leseprobe


Einleitung

Die Geschichte der Menschheit war immer auch eine Geschichte der Kriege. Das heißt, dass Männer in allen Zeitaltern den Verlauf der Dinge ausmachten und, dass die Rolle der Frau schon von Anfang an eine sehr passive war. Sie hatte also kaum Rechte und dem Staat gegenüber auch keine Pflichten. Es war ihre Aufgabe, an der Seite ihres Mannes zu leben und ihm "Frauensachen" wie putzen, nähen und Ähnliches abzunehmen.

Zusätzlich wurde sie durch ihre natürliche Mutterrolle eingeschränkt. All diese Gründe machten die Frau unfrei.

Sie wurde also über ihre Familie definiert, das heißt wer ihr Mann war, wie viele Kinder sie hatte, was das für Kinder waren und welchen Kontakt sie zu welchen Männern hatte.

Auch im alten Rom vertrat man die antike Ansicht, die Frau sei von Natur aus abhängig vom Mann. Ihr weiblicher Körper schließe sie von Krieg und Regierung aus und es sei richtig, dass sie zu Hause bliebe. Der Mann hatte also fast uneingeschränkte Gewalt über die Frau. Sie galten als mehr wert. Cicero war wie viele der Meinung: "Aufgrund der Schwäche ihres Intellekts"(1), solle die Frau unter männlicher Obhut stehen.

Frauen verglich man oft mit Sklaven und Kindern, weil alle drei fast auf der gleichen Stufe standen. Aufgrund all dieser Tatsachen wurden schon immer mehr Jungen als Mädchen aufgezogen. Schon im XII Tafelgesetz stand, dass ein Vater all seine Söhne aufziehen muß nur nicht all seine Töchter. Es gab also schon immer mehr Männer als Frauen auf der Welt.

Frauen bekamen auch weniger zu essen, weil sie es nicht brauchten!?

Der Wert der Frau im antiken Rom erkennt man ganz einfach am Beispiel des Colosseums. Das Colosseum bestand aus fünf Etagen. In der ersten Etage saßen der Kaiser und seine Sippschaft. Dann folgte der zweite und der dritte Rang und erst im vierten saßen die Frauen.

Es hieß desto weiter man vom Schauplatz des Geschehens entfernt war, desto weniger war man wert.

Mit den Funden der Archäologen, wie z.B. Vasenbilder kann man nur vereinzelt auf das Leben der Frau zurück schließen. Die Zeugnisse der Anthropologen sind auch nur teilweise brauchbar. So vertritt z.B. die Anthropologin Peggy Reeves Sanday die Hypothese, "dass Männer in den frühsten Gesellschaften vor dem Auftreten eines Bevölkerungsdruckes relativ gleichberechtigt nebeneinander lebten. Als aber ihre Zahl zunahm, als Hunger, erzwungene Wanderungen oder Krieg gegen andere Gruppen das Überleben der Gruppe zu bestimmen begannen, nahm die Tendenz zur Unterordnung der Frau zu. In den entsprechenden Gesellschaften wurde die weibliche Unterordnung rationalisiert und gerechtfertigt; man betrachtete die Frauen als gefährlich und der Kontrolle bedürftig. Menstruationstabus tauchten auf, die hauptsächlich das Ziel verfolgten, die Männer vor ‚Verunreinigungen‘ zu schützen. Die Geburt eines Kindes wurde als nachteilige Erfahrung behandelt; manche Gruppen praktizierten gezielt Kindsmord an Mädchen. Männer sollten aktiv und aggressiv, Frauen passiv und gehorsam sein. Diese Merkmale wurden den Kindern anerzogen und waren schließlich so geläufig, dass sie als den Geschlechtern angeboren und natürlich galten. Einmal etabliert, schien die weibliche Unterordnung richtig und unvermeidlich. Verstärkt wurde sie zusätzlich durch das Auftreten des Kriegertums."(2)

Die vorgefundenen Berichte stammen zum allergrößten Teil aus Schriften von Dichter, weil kaum Abhandlungen zu diesem Thema verfasst wurden. Man weiß aber auch, dass diese "Zeitzeugen" oft zur Übertreibung neigten und es ist deshalb sehr schwer, die Wahrheit herauszukristallisieren. Außerdem befassten sich die Poeten nur mit den höheren Ständen der Gesellschaft, weil das die "Auflagenquote" erhöhte, denn die Prominenz war schon immer beliebter als das "einfache Volk".

Das Ideal einer römischen Frau

Die Tugenden einer Frau waren Bescheidenheit, Rechtschaffenheit, Pflichtgefühl, Keuschheit (pudicitia) und Gehorsam. Sie mußte tüchtig sein, was die häusliche Arbeit anging, mußte Sorgfalt und Treue aufweisen und den Namen ihres Mannes gut vertreten.

Der Gatte der Turia sagte in der Inschrift ihres Grabsteins über sie: "Wozu sollte ich die häuslichen Tugenden der Keuschheit, Unterwürfigkeit, Freundlichkeit, Nachgiebigkeit, des Fleißes bei der Wollarbeit, der Religiosität ohne Aberglauben, der Vermeidung des Auffallenden und Übertriebenen in Schmuck und Tracht - wozu sollte ich dies alles überhaupt erwähnen? Wozu von deiner Liebe zu den deinen, der Anhänglichkeit an die Verwandten reden, da du meine Mutter ebenso wie deine Eltern geehrt hast und für jene nicht minder als für deine Angehörigen gesorgt, überhaupt unzähliges mit allen Frauen gemein gehabt hast, die auf Frauenehren halten"(3)

Es galt als sehr hoch angesehen, wenn eine Frau nur einen Mann in ihrem Leben hatte. Das war jedoch sehr selten, bei so häufigem Ehebruch und der daraus resultierenden Scheidung.

Ein kaiserlicher Kammerdiener, der vielleicht mit Hadrian nach Karthago gegangen war, errichtete ein Grabmahl für seine schon mit 17 Jahren gestorbene Frau. Auf dem Grabmahl stand geschrieben, dass sie aus Liebe zu ihm in eine Provinz umgesiedelt sei.

Ein anderer rühmte seine Frau so: "Sie war der Schutzgeist meines Hauses, meine Hoffnung, mein einziges Leben. Was ich wünschte, wünschte auch sie, mied, was ich mied."(4)

Aus all diesen Zitaten ist ersichtlich, dass eine "gute" Frau, wie ihr Mann zu denken und zu fühlen hatte und ihm nie widersprechen sollte.

Das Ansehen der Frau hing fast immer vom sozialen Status ihres Mannes ab. Danach richtete sich der Umfang ihrer häuslichen Arbeit. War ihr Mann ein Patrizier, konnte sie viele Arbeiten von Sklaven erledigen lassen und sich mehr ihrer "Freizeit" widmen. War sie jedoch die Frau eines Plebejers, musste sie derartige Arbeiten, wie Wasserholen selbst verrichten.

Sie musste ihrem Mann aber auch Söhne zur Welt bringen, die die kriegerischen Unternehmungen des Mannes später unterstützen würden.

Die ideale Römerin traf man aber nicht nur bei der Hausarbeit. So ging sie z.B. auch in Tempel, um zu beten oder sie besuchte zusammen mit ihrem Mann Freunde.

Das Erscheinungsbild einer römischen Frau

Die Kleidung

Wenn eine Römerin ihr Haus verließ, war es zumindest in der frühen Republik ihre Aufgabe, ihren Körper soweit wie möglich zu verhüllen. Die Römer vertraten nämlich die Auffassung, dass der nackte Körper der Frau ihrem Mann gehöre. Später allerdings, im Laufe der "Frauenbewegung", verknappte sie ihr Gewand immer mehr und verhüllte ihren Körper immer weniger.

Die Frau der Antike trug eine stola, die früher auch tunika genannt wurde. Das war ein lose fallendes Tuch, welches bis auf den Boden reichte.

Darüber trug sie die palla, eine Art Frauenmantel. Die palla war ein rechteckiges Stoffstück, das um die Schulter und im Sinne des obengenannten Prinzips, früher auch oft um den Kopf gewickelt wurde. Zur Zeit der Republik konnte sich ein Mann scheiden lassen, wenn seine Frau das Haus mit unbedecktem Kopf verließ. Außerdem war ein Schleier oder generell eine Kopfbedeckung ein Zeichen für eine ehrbare Frau. Sollte zu dieser Zeit eine Frau ohne Schleier auf die Straße gehen, so stand sie nicht mehr unter dem Schutz des römischen Rechts. In diesem Falle bekam ihr Liebhaber bei einem Ehebruch sogar mildernde Umstände.

Die palla reichte bis zu den Knien. Später wurde dieses Tuch nur noch mit einer Brosche (fibula) an der rechten Schulter befestigt.

Als Unterwäsche diente ein strophium, ein weiches Lederband, was um die Brüste gebunden wurde. Man mag es als "antiken BH" bezeichnen. Über diesem strophium trug man ein intesium, einen hemdartigen, ärmellosen Hänger.

Es galt als unschicklich, wie die Männer togas zu tragen, denn daran erkannte man verurteilte Ehebrecherinnen und Prostituierte.

Die Mode der Römerin veränderte sich im Laufe der Zeit, wie man an den Statuen sehen kann, nicht viel im Schnitt der stola, sondern wohl eher in Farbe und Material. Desto so reicher ein Land wurde, um so mehr konnte es sich leisten, aufwendige Farben und teures Material aus Übersee zu importieren.

Zu den beliebtesten Farben in allen Zeiten gehörten wohl dunkles Rosa und alle Töne zwischen Rot und Blau.

Die Frisur

Wie die Frisuren damals aussahen, weiß man anhand von Ausgrabungen antiker Münzen, auf denen Frauenköpfe abgebildet sind.

Bei Apuleius lesen wir, dass das Haar wohl als das Wichtigste am Erscheinungsbild einer Frau angesehen wurde: "Überhaupt ist die Frisur von größter Wichtigkeit. So mag eine Frau noch so sehr mit Gold, Kleidern und allem erdenklichen herausgeputzt daherkommen - wenn sie ihre Haare vernachlässigt, bekommt sie doch ein "schmucke Person!" nicht zu hören"(5).

Auch Ovid war der Meinung, die Frisur bedürfe der "ars amandi" und meint damit, die Frau solle sich in Hinsicht auf ihre Frisur von einer guten Freundin beraten lassen.

In der Zeit der Antike hielt man sich, was die Mode der Frisur betraf immer an die Frauen am Hofe. So war es üblich, die Frisur zu tragen, die auch die Kaiserin gerade trug. So waren alle Haartrachten, ob offen, geflochten, gelockt oder hochgesteckt, einmal "im Trend".

Zur Zeit der Republik trug man einen einfachen Dutt, denn aufgeputzte, juwelte und parfümierte Haare trugen nur Huren. Doch schnell, nämlich schon zur Kaiserzeit war diese Mode bei den jungen Männern sehr beliebt. Und so wurde diese "Tabufrisur" wieder aufgenommen. Es scheint, dass die Frisuren im Laufe der Zeit immer komplizierter wurden.

Die Haare wurden damals, sofern man das Geld hatte, von einer Sklavin, der ornatrix gemacht. Sie frisierte einer Frau z. B. Locken, die man für Hochfrisuren brauchte. Als Hilfsmittel diente ein Lockenstab, zu vergleichen mit einem eisernen Brenneisen, der im Feuer erhitzt wurde.

Die Nadeln, die die Frisur hielten, dienten gleichzeitig als Schmuck. Sie waren aus Gold, Silber, Bronze, Holz oder sogar aus Elfenbein gearbeitet.

Aus den Bändern, mit denen die Frisuren zusammengehalten wurden, entstand die Idee des Diadems.

Auch wurden früher schon Perücken gefertigt. Sehr beliebt waren damals blonde Haarteile, die aus dem Haar gefangengenommener Germanen gefertigt wurden. Perücken und Haarteile wurden genutzt, um die Frisur zu unterstützen und um Haarmakel zu verstecken.

Für Haarfarben, die nicht durch natürliche Perücken zu erreichen waren, oder bei Frauen, die sich die Blöße einer Perücke nicht geben wollten, wurde das Haar ganz einfach koloriert. Die Mittel erhielt man aus Nordeuropa oder man bezog sie aus Ägypten, wie z.B. das Rot aus Hennapulver. Es war sogar möglich die Haare blau zu färben.

Manche Römerinnen parfümierten sich ihr Haar. Die Duftstoffe waren allerdings sehr teuer, da sie aus dem fernen Osten importiert wurden. Sie bestanden meist aus Myrrhe, Rosen- oder Irisöl.

Als Spiegel benutzte man poliertes Bronze oder Silber als Spiegel, denn Glasspiegel gab es erst ab dem 1. Jahrhundert n.Chr..

Es war anscheinend üblich sich die Bein- und Achselhaare zu entfernen. Man nutzte dazu Pinzetten um die Haare auszurupfen. Es gab auch Pasten zum Enthaaren. Diese Pasten bestanden aus in Öl aufgelöstem Harz.

Das Make-up

"cura dabit faciem" ( Sorgfalt macht das Gesicht erst schön). (Ovid)

Wie wir aus Ovids "ars amandi" entnehmen können, galt es für die Römerinnen als überaus normal, dem Schweißgeruch vorzubeugen, sich dass Gesicht am Morgen zu waschen und sich die Zähne regelmäßig zu putzen.

Auch das Schminken war unter den Frauen Roms aller Klassen weit verbreitet, wobei sich die reichen Römerinnen von einer ornatrix schminken ließen.

Die Römerin hielt ihre Salben, Pomaden und Ähnliches in einem Schrank verschlossen. Diese ganze Geheimnistuerei sollte den Mann dazu bewegen, die Frau als natürlich schön zu erachten. Es hätte die Frau lächerlich gemacht, wenn er gesehen hätte, welchen Aufwand sie betrieb, um ihm zu gefallen.

All diese Tinkturen wurden auf Reisen in einer capsa, in einem Schminkköfferchen mitgeführt.

Um ihr Gesicht zu schonen und zu glätten, ließ sich die pflegebewusste Römerin von ihrer ornatrix am Abend, vor dem zu Bett gehen, eine Gesichtsmaske auflegen. Sie bestand aus 650g Gerste, 650g Erde, 50g Hirschhorn, 12 Narzissenzwiebeln, 50g Zwiebelknollen, Getreidespelt sowie 500g Honig um das ganze zu glätten.

Als Grundlage für ein gut geschminktes Gesicht diente ein Puder aus Bleiweiss (cerussa) oder Kreide (creta). Damit das es auf der Haut hielt wurde der Staub mit Honig vermischt.

Nun wurde Rouge (fucus) aus Lackmusflechte aufgetragen.

Auch damals war es modern, Glimmer aus graublauem Eisenstein über das Gesicht zu verteilen, um einen gesunden Glanz zu erhalten. Die Lippen wurden geschminkt und Wimpern und Augenbrauen mit Asche schwarz gefärbt. Als Lidschatten benutzte man grüne oder blaue Töne. Zum Teil klebte man sich ein Schönheitspflaster an eine passende Stelle, wie z.B. die Wange.

Nun wurde der Schmuck angelegt. Man trug Diademe, Ohrringe, Halsbänder, diversen Brustschmuck und Ringe für Arme und Füße.

Sah man auf der Straße eine Frau, die übermäßig geschminkt und von weitem zu riechen war, so war das auf alle Fälle eine Dirne. Man mußte also damals sehr vorsichtig sein mit seinem Auftreten, um nicht gleich "in eine Schublade gesteckt zu werden", in die man eigentlich gar nicht gehörte.

Anhand meiner Beschreibung sieht man, dass die Römerinnen sehr viel Zeit auf ihr Äußeres verwandt haben. Sei dies nun um sich selbst zu gefallen, um einander zu imponieren, um den Männern zu gefallen oder um ihr schlechtes "Image weg zu frisieren". Doch darüber gibt es keine Quellen.

Das Baden

Das Baden, für das die Römer eigentlich bekannt sind, wurde in der frühen republikanischen Zeit wohl eher vernachlässigt. Die wenigen Bäder zu dieser Zeit waren klein und dunkel. Es war also nicht reizvoll seinen Tag dort zu verbringen. In der Kaiserzeit entstanden dann große, hell erleuchtete Bäder. Man baute sogar in Villen von sehr wohlhabenden Leuten eigene Bäder, in denen man sich dann mit Freunden traf.

Die übliche Badezeit war zwischen zwei und drei Uhr nachmittags. Man verweilte dann bis zum Abend darin.

Seriöse Bäder trennten für gewöhnlich die Geschlechter. Entweder baute man zwei Hallen in einem Gebäudekomplex, wobei die Räumlichkeiten für Frauen meist weniger prunkvoll gestaltet waren oder die Bäder teilten die Badezeiten auf.

Frauen trugen als Badekleidung eine Art Slip (subligar) oder einen Badeanzug ( balnearis vestis).

Der Eintritt in ein öffentliches Bad kostete für einen Mann ein quadrans (38Pfennig). Eine Frau bezahlte das Doppelte.

Nachdem man sich im apodyterium umgezogen hatte, ging man in das tepidarium, einen warmen Raum, in dem man seine Sachen ablegen und sich ein Badetuch nehmen konnte.

Dann betrat man das caldarium. Dort wusch man sich die Hände und das Gesicht. Hier befand sich auch das eigentliche Heißwasserbad. Danach gelangte man wieder zurück in das tepidarium und dann in das frigidarium, das Kaltwasserbad.

Es gab verschiedene Abwandlungen eines solchen Bades, z. B. ein studio, eine sogenannte Schwitzkammer und nur für Herren eine Heißluftkammer (laconicum). Für die Frauen waren oft noch Schönheitssalons vorhanden.

In unkeuschen Bädern, die nur für Männer zugänglich waren, hielten sich "Freudenmädchen" auf. In diesen Bädern wurde normalerweise nackt gebadet. Man konnte sie eigentlich auch als Bordelle bezeichnen.

Das Leben der römischen Frau Die Kindheit und Erziehung

Die Erziehung im antiken Rom geschah in der und durch die Familie.

Weil römische Mädchen früh vermählt wurden, hatten sie eine kurze Kindheit. Doch trotz alledem wurden sie von ihren Müttern genauso geliebt und "gehätschelt" wie heute.

Die Mütter waren sehr um die Schönheit und den Schutz ihrer Töchter bemüht. Wenn sie an einem Venustempel vorbei ging, betete sie für die Schönheit ihrer Tochter. Sie legte ihr auch Knoblauch in die Windeln, der die Nachtunholde vertreiben sollte.

Allerdings überließen viele reiche Mütter ihre Töchter ganz den Ammen. Die Auswahl dieser "Kinderernährerinnen" geschah nach der Qualität der Muttermilch. Sie sollte durch schmecken und riechen geprüft werden. Wegen der Sprache wählte man bevorzugt Griechinnen, denn man versuchte, seine Kinder zweisprachig aufzuziehen. So konnten sie meist erst die griechische Sprache, bevor ihnen die lateinische beigebracht wurde.

Als Spielzeug für die Mädchen dienten Blumen, bunte Steine, farbige Bälle, Kugeln, Nüsse und Knöchel von toten Tieren. Vor allem aber spielten sie mit Puppen, die aus Terrakotta oder Elfenbein gefertigt waren und gelenkige Glieder hatten. Es war ihnen verboten, mit ihrem Vater und ihren Brüdern Gladiatorenspiele zu besuchen.

Wie oben schon erwähnt, war man sehr besorgt um das Aussehen der Tochter. Der Schönheitswahn, der zu einem guten Mann führen sollte, wurde aber übertrieben. So schnürte man z.B. die Brust der Mädchen ein, um die Hüfte besser hervortreten zu lassen. Das hatte meist einen krummen Rücken zur Folge. Außerdem war die eine Schulter dann oft höher als die andere. Mädchen machten sich durch unablässiges Fasten schlank. Man kann das mit der heutigen Magersucht vergleichen.

Das Lernen begann schon sehr früh. Zuerst brachte man den Mädchen "weibliche Arbeiten", wie Spinnen und Weben bei, denn früher wurden die Kleider noch selbst gemacht oder die Arbeit wurde wenigsten von der Hausfrau (im Sinne von Frau des Hauses) überwacht. Selbst Augustus trug nur die Kleidung, die von seiner Frau oder seinen Töchtern gefertigt wurde. Natürlich war das Weben von togas in den ärmeren Ständen weiter verbreitet als bei den Wohlständigen. Aber selbst diese nahmen ihre Aufgabe ernst und man zählte das Weben immer noch zu den häuslichen Pflichten einer Frau.

Es bestand keine Schulpflicht. Die Bildung war eine private Angelegenheit.

Durch Privatinitiative wurde wahrscheinlich eine öffentliche Elementarschule (ludus literarius) eingerichtet. Sie war sowohl für Jungen als auch für Mädchen zugänglich, sofern die Eltern das nötige Schulgeld bezahlten.

Der Unterricht fand meist in aller Öffentlichkeit statt, entweder in einem dunklen Ladenlokal (pergula), in einer Bude (taberna) oder in einer Säulenhalle im Forum. Der Lehrer saß auf einem erhöhten Podest vor zwanzig bis dreißig Schülerinnen und Schülern verschiedener Altersklassen. Sie saßen auf dem Boden oder auf kleinen Schemeln ohne Lehnen. Es gab keine Tische, also hielt man die wachsüberzogenen Holztafeln auf den Knien. Die Schule begann sehr früh am Morgen. Reiche Kinder wurden von einem Sklaven, dem paedagogus begleitet. Er war gleichzeitig Erzieher und Aufpasser. Der Unterricht dauerte sechs Stunden und man besuchte die Schule vom siebten bis zum elften oder zwölften Lebensjahr. Man lernte Lesen; Schreiben, und Rechnen.

Oft endete die geistige Bildung der Mädchen sehr früh, wenn nicht sogar vorzeitig, sei es durch die Ehe oder durch finanzielle Probleme der Eltern.

Ganz reiche Familien ermöglichten ihren Töchtern wahrscheinlich noch oder auch "nur" wissenschaftlichen Unterricht im Haus. Sie beschäftigten sich dort speziell mit den römischen und griechischen Dichtern.

Vermögende Mädchen wurden ab der Kaiserzeit zusätzlich in Musik und Tanz unterrichtet. In Ovids Liebeselegie steht, dass für ihn "der süße Gesang einer wohlgeschulten Stimme, die Kunst einer fertigen Hand, die klagenden Saiten zu durchlaufen, und die anmutigen Bewegungen einer geübten Tänzerin"(6) unwiderstehlich sei.

Einer Frau mit guten handwerklichen Fähigkeiten und einer guten Ausbildung in Musik und Tanz war ein guter Ehemann gewiss. Außerdem verbesserte eine Tanzausbildung die Haltung und den graziösen Gang einer Frau. Neben dem Tanzen erlernten viele auch das Spielen von Saiteninstrumenten. Frauen spielten und sangen unter anderem in der Öffentlichkeit. Es war ihnen somit möglich, sich anstatt des Theaterspielens, was nur Männern erlaubt war, mit dem Gesang oder der Musik zu präsentieren. An Bettagen traten Chöre aus bis zu neun Frauen auf, die natürlich aus reichen Familien stammten.

Die größte Aufgabe eines Mädchens war es allerdings, während ihrer Jugend zu einer fertigen Ehefrau zu reifen, denn mit dreizehn Jahren galten sie schon fast als erwachsen. Ihnen wurde reserviertes Sprechen, Denken und Handeln anerzogen. Es galt als Geschenk des Himmels, wenn die Tochter ihre körperliche Lust ignorieren konnte und somit frigide war.

Plinius der Jüngere sagt über die Tochter des Konsuls C. Minicius Fundanus: "Noch war sie nicht volle dreizehn Jahre alt, und schon hatte sie die Klugheit des Alters und die Würde einer Frau, und doch mädchenhafte Anmut mit jungfräulicher Züchtigkeit vereint. Wie hing sie am Halse des Vaters. Wie liebevoll und sittsam zugleich uns väterliche Freunde! Wie liebte sie ihre Wärterinnen, Pädagogen und Lehrer, jedem nach seinem Amt. Wie fleißig, mit welchem Verständnis trieb sie ihre Studien! Wie selten und vernünftig spielte sie!"(7)

Die Ehe einer römischen Frau

Die Verlobung

Die Verlobung (sponsalia) war die feierliche Absichtserklärung unter den Vätern zur Vermählung. Die Kinder mußten mindestens sieben Jahre alt sein.

Die Eltern der Tochter suchten schon früh, nicht selten gleich nach der Geburt, einen geeigneten Ehemann für die Tochter, denn Ehen im alten Rom waren sehr oft Vernunftehen. Gelegentlich verschafften sich Frauen durch diese Nutzehen aber auch Vorteile. Oftmals war die Hochzeit sogar nur eine Angelegenheiten zwischen den beiden Familien, ohne die Kinder in die Entscheidungen mit einzubeziehen. Wichtig für die Wahl des Ehepartners beiderseits war: der Stand der Familie und deren Abstammung, die bisher erreichten Taten des Verlobungspartners, der politische Einfluß des Verlobten sowie der des Vaters und die Sittentreue aller zur Familie gehörenden Frauen. Doch der wohl am entschiedenste Fakt war das Familienvermögen. Für die Wahl des richtigen Ehepartners gab es in Rom wahrscheinlich auch Makler, die ihr Geld mit diesem "Beruf" verdienten Für die Ehe musste man volljährig sein. Das bedeute, ein Mädchen sollte 12 Jahre alt sein, um mit einem Mann vermählt zu werden. Manchmal wurden sie aber schon früher ihren Gatten "übergeben". Das Mädchen erreichte die Rechte einer verheirateten Frau trotzdem erst im Alter von 12 Jahren. In der Regel war ein Mädchen mit 13 bis 17 Jahren bereits verheiratet.

Obwohl der Wille der Eltern über den der Tochter ging, weil sie noch ihre "jugendliche Unerfahrenheit" besaß, wurde ihr Konsens sowohl für die Verlobung, als auch für die Hochzeit benötigt. Es wurde jedoch vorausgesetzt, dass die Tochter keinen Widerspruch einlegte. Dazu war sie sowieso nur berechtigt, wenn ihr Vater einen "schimpflichen oder durch seinen Charakter unwürdigen Verlobten" für sie wählte.

Die wichtigste Rolle in der Verlobung spielte die Mitgift. Sie wurde von dem pater familias (Familienvater, der Mann dessen Vormundschaft die Tochter bis zu ihrer Ehe und manchmal noch länger unterstand) der Braut und des Ehemannes ausgehandelt und musste in den ersten drei Jahren nach der Ehe zu gleichen Teilen abbezahlt werden. Die Mitgift bestand meist aus Gold, Geld, Seide oder anderen Kostbarkeiten. Eine Mitgift konnte bis zu 50 Talente betragen, das entspricht etwa 250.000DM. Es war daher sehr unvorteilhaft, viele Töchter zu haben; sie kosteten einfach zu viel.

Eine Verlobung wurde sehr feierlich celebriert. Es fand sich eine große Gesellschaft zusammen, zu der ein Großteil beider Familien gehörten. Der Verlobte überreichte seiner Zukünftigen nun, neben vielen anderen Brautgaben, einen eisernen oder goldenen Ring ohne Stein. Er steckte ihn ihr an den vierten Finger der rechten Hand, da man glaubte, von hieraus führe ein Vene direkt zum Herzen. Die Verlobung wurde mit einem Kuss besiegelt.

Wenn die Hochzeit nahte, schaffte die Frau ihren Hochzeitsschmuck an. Außerdem vervollständigt sie ihre Dienerschaft, die ihr dann in das Haus des Mannes folgten. Am Abend vor der Hochzeit verbrannte sie ihr Spielzeug und ihre alte Kinderkleidung und weihte diese Dinge den Göttern. Dieser Akt verdeutlichte, dass sie sich endgültig von ihrer Kindheit verabschiedete.

Die Verlobung war jeder Zeit mit den Worten "condicione tua non utor" (ich gebrauche dein Versprechen nicht) auflösbar Zum Ende der Republik wurde die Verlobung jedoch nur noch als "Show" inszeniert.

Die Eheschließung

Das gesetzliche Heiratsalter war für Mädchen auf 12 Jahre und für Jungen auf 14 Jahre festgesetzt. Wurde dieses Alter unterschritten, galt die Ehe als "iustum matrimonium", dass hieß, sie war vorgemerkt und wurde rechtlich anerkannt, wenn das erforderliche Alter erreicht war.

Das durchschnittliche Heiratsalter lag für Frauen bei 20 Jahren und für Männer zwischen 27 und 30 Jahren Bei der Festlegung des Hochzeittermins musste viel beachtet werden. Die Zeit zwischen Weihnachten und Ostern und zwischen dem 18.-21.02.galt als sehr ungünstig. Man war der Meinung, Ehen die am 1.,9. oder 23. März, im Mai oder in der ersten Junihälfte geschlossen wurden, ständen unter einem guten Licht. Generell durften an Festtagen keine Erstehen geschlossen werden.

Das Brautkleid der Frau bestand aus einer weißen Tunika. Darüber trug sie ein langes gelbrotes Kleid, über das sie zusätzlich einen roten oder orange Schleier (flammeum) hängte. Die Schuhe mussten die gleiche Farbe haben wie der Schleier. Ihr Haar war in sechs Partien geteilt und in der Form eines Kegels hochgesteckt. Schon sehr früh am Morgen war das Haus beider Verlobten voll mit Gästen, Dienern und Mägden. Die Häuser waren prachtvoll geschmückt. Die Ahnenbilder wurden ausgestellt und das Atrium mit Teppichen behangen.

Am Morgen der Eheschließung wurde ein Tier geopfert, aus dessen Eingeweiden man den Willen der Götter las.

Nun brachte die Brautführerin das Paar zum Altar. Es wurde wieder ein Tier, ein Schwein, geopfert, um die Götter zu bitten, die Ehe unter einem guten Licht stehen zu lassen.

Man sagte, der Eintritt in die Ehe sei für die Frau ein geschlossener Übergang zwischen unbedingter Abhängigkeit und unbeschränkter Freiheit. Ob das wirklich so war?

Es gab drei Formen der Eheschließung. Bei der Ehe nach dem coemtio-Verfahren kaufte der Mann die Frau unter fünf Zeugen vom Vater ab. In der usus-Ehe erhielt der Bräutigam erst nach einem Jahr des Zusammenleben die ganze Gewalt über seine Frau. Die Eheschließung wurde über den Beischlaf praktiziert. Die dritte Variante war die confarreatio. Zehn Zeugen wurde für diesen Akt benötigt, die bei der Unterzeichnung des Ehevertrages anwesend sein mussten und denselben mit unterschrieben. Braut und Bräutigam saßen auf zwei mit Fließ bedeckten Stühlen. Es wurden Schafe, Früchte und Brote aus Weizen für die Götter geopfert. Am Ende wurden die Hände der beiden Getrauten von der Brautführerin zum Zeichen der Zugehörigkeit miteinander verbunden.

Juristisch gesehen gab es nur zwei Arten von Ehen. Zum ersten die Eheschließung zur mater familias. Bei diesem Akt wurde die Frau zur mater familias, auf deren Rolle ich später noch einmal eingehe, ihres Mannes. Sie wurde absolut abhängig von ihrem Mann. Die Mitgift ging in den Besitz des Gatten über und bei seinem Tod blieb auch das Erbe in seiner Familie. Die zweite juristisch betitelte Ehe ist die uxor (Göttin) genannte Ehe. In dieser Gemeinschaft behielt der Vater der Tochter die Vormundschaft über sie und die Mitgift stand jeder Zeit zu ihrer Verfügung.

Es zeigt sich also, dass sich durch die Eheschließung für die Frau nicht viel veränderte. Sie stand immer noch unter einer "höheren Gewalt". Sie war also auf keinen Fall frei.

Im Anschluß an die Eheschließung gab es ein prunkvolles Essen. Das Essen war manchmal so teuer, dass die Eltern schon bei der Geburt des Kindes anfingen, Geld z dafür zu sparen.

Augustus versuchte dieses Mahl einzuschränken, indem er ein Gesetz erließ, das besagte, dieses Festessen sollte nicht mehr als 1000 Sesterzen kosten (das entspricht etwa 217DM). Dieses Gesetz wurde aber, wie sollte man es von den Römern erwarten, die begeistert Feste feierten, nicht eingehalten.

Die Braut wurde mit Aufgang des Abendsterns der Mutter symbolisch entrissen. Ein Brautzug (domum deductio), der aus drei Jungen bestand, deren Eltern noch lebten, brachte sie zum neuen Haus. Der Ehemann trug seine frisch Vermählte über die Schwelle ihres neuen Hauses. Das sollte an den Raub der Sabinerinnen erinnern, die von den Römern entführt und zuerst gewaltsam in die Häuser gebracht worden waren.

Die Frau umwickelte die Türpfosten sofort mit Wolle und bestrich sie mit Fett und Öl, wahrscheinlich um die bösen Geister zu vertreiben.

Zur Nacht hin wurde sie von anderen Frauen, die nur einmal verheiratet sein durften, entkleidet und zum Bett ihres Mannes geführt. Dieser empfing sie mit einem brennenden Feuer z.B. durch eine Fackel und einem Becher Wasser, den Grundbesitztümern jedes Hauses. Sie gab ihm dafür eine von drei Münzen. Die Zweite legte sie auf den Herd und die dritte ließ sie bei dem Kreuzgang erklingen, der dem Haus am nächsten war.

Der nächsten Tag begann mit einem Festmahl in der eigenen Familie.

Eine Ehe unter engen Verwandten war bei Todesstrafe verboten. Doch die Definition wurde im Laufe der Geschichte immer großzügiger. Während in der Frühzeit ein Vetter seine Cousine zweiten Grades nicht ehelichen durfte, konnten sich 200v.Chr. Geschwister das "Jawort" geben. Auch durften Römer keine Ausländer oder Sklaven heiraten.

Erst ab Mitte des ersten Jahrhundert n.Chr. konnten Sklaven untereinander heiraten. Vorher war es ein Zusammenleben ohne Rechtsgrundlage. Ab 445v.Chr. war es durch das lex Canuleia auch erlaubt, dass Patrizier Plebejer heirateten.

Das Eheleben

Nach der Eheschließung wurde die Frau zur matrone, zu einer ehrbaren Hausfrau.

Im alten römischen Familienrecht steht, der Hausherr habe die uneingeschränkte Macht und Gewalt über alle Angehörigen seines Hauses. Doch im Laufe der Jahrhunderte hat sich diese Auffassung und deren Umsetzung erheblich gelockert. So kam es, dass die Frau eine recht selbstständige Stellung im eigenen Haus hatte. Es ergab sich sogar, dass die Frau in der Antike, am Ende der Emanzipation, ein Recht auf das von ihr in die Ehe eingebrachte Vermögen besaß.

Die reiche Frau besaß einen eigenen Hausverwalter, der ihre Edelsteine überwachte und auf ihre Goldgeschirre und Lieblingssklaven Obacht gab. Manchmal hatten sie auch einen eigenen Geschäftsführer, der dann gleichzeitig Freund, Ratgeber und Vertrauter war.

Die Stellung der römischen Frau in der Ehe war aber schon immer eine bessere, als die der Griechinnen. Sie war wirklich eine domina, eine Herrin des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil.

Die Frau wurde im Laufe der Zeit immer mehr eine "Gebieterin" für ihren Mann. Martial meinte: "Warum ich keine reiche Frau heiraten will? Weil ich nicht Lust haben, die Frau meiner Frau zu werden!"(8)

Die Geburt

Wenn eine Frau ein Kind bekam, war sie rechtlich gesehen entweder verheiratet, also eine Matrone oder sie war eine Konkubine, die eine Matrone sein konnte aber nicht mußte. Die dritte Möglichkeit war die, einer geschändeten Frau. Auch in diesem Falle blieb sie eine Matrone und die vierte, eine Ehefrau, die Ehebruch begangen hatte. Sie behielt nicht länger die Bezeichnung einer Matrone.

Viele bezeichneten das Kinderkriegen als Last, weil es die Schönheit einer Frau beeinträchtigte. Doch Kinder waren auch ein Zeichen des göttlichen Wohlgefallens. Hatte meine Ehefrau keine Kinder, fiel man in doppelte Ungnade. Man war dem Mann keine gute Frau und wurde von den Göttern verachtet.

Bei der Geburt waren nur Frauen im Zimmer. Sie wurde von einer Hebamme (ostretix) durchgeführt. Sollte ein Arzt anwesend gewesen sein, so stand er unter der Hebamme. Es gab allerdings im antiken Rom Geburten, bei denen keine Helfer anwesend waren..

Sie gebar in allen Fällen auf einer Liege oder einem Gebärstuhl. Während der Geburt wurde gebetet.

Nachdem der Säugling geboren war, wurde dessen Lebensfähigkeit überprüft und die Nabelschnur durchgeschnitten. Das Baby wurde jetzt gewickelt und in eine bereitstehende Wiege gelegt. Später, wenn sich alles beruhigt hatte und alles in Ordnung war, brachte die Hebamme das zum Vater. Der nahm das Kind in den Arm. Das war eine Geste der sozialen Anerkennung. Der Vater erklärte damit, dass er das Kind als sein Kind betrachtete und in seine Familie aufnahm. Dieses Zeichen nannte man solere.

Kurz nach der Geburt erhielt das Kind eine Kapsel mit einem Amulett (bulla). Die Jungen behielten dieses Geschenk, bis sie zum Mann wurden, die Mädchen bis zur Hochzeit.

Der Tag der Namensgebung (dies lustricus "Tag der rituellen Waschung") lag für Mädchen am achten Tag und für Jungen am neunten Tag nach der Geburt. Man begründete diese Festlegung mit der Tatsache, dass am siebten Tag der Rest der Nabelschnur des Kindes abfiele. Nun wurde ein großes Fest mit allen Verwandten und Bekannten gefeiert. Es gab viele Geschenke für das Neugeborene.

Nach einem Gesetz von Augustus waren jetzt nun 30 Tage Zeit, das Kind zu melden. Es wurde eine Urkunde über die Geburt des Kindes im Archiv aufbewahrt, eine Kopie bekamen die Eltern. Die Urkunde diente zum Nachweis, ob das Kind das Bürgerrecht besaß, oder nicht.

Die Geburt eines legitimen Kindes verlieh ihm den Status des Vaters, wohingegen bei einer illegitimen Geburt der Rang der Mutter weitergegeben wurden.

Doch die Geburt an sich ist nicht illegitim, nur die Zeugung. Das Recht bezeichnet also den Augenblick, in dem die Frau befruchtet wird.

Sollte eine Schwangere zum Tode verurteilt gewesen sein, wurde mit der Hinrichtung bis zur Geburt gewartet. Bis dahin lebte sie als Sklavin und ihr Kinder erhielt danach auch den Rang eines Sklaven.

Die Gefahr, die mit einer Geburt eine Kindes damals verbunden war, ließ viele Frauen zur Homosexualität wechseln.

Verhütungsmöglichkeiten

Reiche und teilweise auch arme Familien im antiken Rom versuchten die Zahl ihrer Kinder zu begrenzen, denn desto mehr Kinder man hat, desto weiter schrumpfte das Vermögen der Familie.

Zur Empfängnisverhütung benutzte man damals Methoden, die heute zum Teil noch üblich sind: die allgemeine Empfängnisverhütung, die Abtreibung und die Kindesaussetzung, denn all diese "Mittel" zur Verhütung von Kindern wurden im alten Rom anerkannt und geduldet.

Die Empfängnisverhütung war Frauensache. Man benutzte als allgemeine Verhütungsmittel Zedernharz, Essig, Salzwasser und Olivenöl. Es wurden jedoch auch Amulette mit "magischer Wirkung" verwendet. Manche Paare versuchten Schwangerschaften mit Enthaltsamkeit an den fruchtbaren Tagen zu verhindern, doch durch die mangelnde Kenntnis über die Biologie der Frau hatte diese Methode oft keinen Erfolg.

Die Abtreibung wurde nicht als Verbrechen angesehen, denn der Fötus galt aus strafrechtlicher Sicht noch nicht als Mensch. Die Grenze zwischen Abtreibung und Verhütung scheint nicht sehr groß gewesen zu sein, denn es waren kaum Kenntnisse vorhanden. Erst 200n.Chr. wurde festgelegt, dass eine Frau, die ohne Einverständnis ihres Mannes abtrieb, für kurze Zeit verbannt wurde. Wenige Frauen besaßen den Mut ohne Hilfe abzutreiben. Sie baten Freundinnen oder geschulte Frauen um Unterstützung.

Abgetrieben wurde durch starke Abführ- oder Brechmittel. Heftige Bewegungen und schweres Heben sollten zum Kindesverlust beitragen. Doch die gefährlichste Variante war der Eingriff mit Metallsonden.

Helfer wurden meist härter bestraft als die Frau selbst. Sogenannte "Giftmischerinnen" oder "Engelmacherinnen" mußten in Bergwerken arbeiten oder wurden auf Lebzeit verbannt, wenn die Frau bei der Abtreibung starb.

Trotz all dieser Strafen führten auch Ärzte gegen viel Geld Abtreibungen durch.

Gründe für die Kindesaussetzung, die in der Antike als absolut legitimes Mittel zur Einschränkung der Kinderzahl galt, waren Missbildungen beim Säugling, Eheprobleme oder soziale Gründe. Wenn eine Familie sich kein weiteres Kind leisten konnte, sei es, dass es ein Mädchen war oder sie einfach schon zu viele Kinder hatten, setzten sie es aus.

Meist wurden Mädchen ausgesetzt, weil sie die Eltern durch Ausgaben wie die Hochzeit etc. zuviel kosteten.

Die Säuglinge wurden nach der Geburt an belebte Plätze gebracht, in der Hoffnung, irgend jemand würde sich des Kindes annehmen. Dessen Existenz würde dann als Findelkind oder wenigstens als Sklave gesichert sein.

Die Kindesausetzung wurde erst ab dem 4 Jahrhundert n.Chr. verboten.

Die Scheidung

Juristisch anerkannte Gründe nach einem Gesetz vom 4. Jahrhundert n .Chr., die ein Mann für die Scheidung von seiner Frau aufführen konnte, waren Ehebruch, Kuppelei, Kinderlosigkeit und Giftmischerei. Er konnte aber auch schwächere Gründe vorbringen, wenn er die Mitgift an seine Frau zurückgab und versprach, sich zwei Jahre nicht zu vermählen.

Einer Ehefrau war eine Trennung nur unter dem bestätigten Verdacht des Mordes oder des schweren Raubes erlaubt.

Die Scheidung wurde durch die Worte "res tuas tibi habeo" (nimm deine Sachen und geh) eingeleitet. Sie waren im XII Tafelgesetz von 451 v.Chr. verankert. Daraufhin musste die Frau ihren Schlüsselbund an den Mann abgeben und dass Haus verlassen. Eine normale Eheschließung erforderte ein kompliziertes Verfahren für eine Scheidung. Bei einer Ehe nach dem confarreatio-Verfahren war überhaupt keine Scheidung auf einfachem Wege möglich. Der Mann mußte erst das Familientribunal einberufen, dass aus seinen Blutsverwandten und denen seiner Gattin bestand. Diese richteten dann über das Schicksal seiner Frau, die bis zum Tode bestraft werden konnte. Doch die Strafen wurden mit der Zeit milder. Nach den Todesurteilen war es üblich verbannt zu werden und noch viel später verlor man "bloß" sein Eigentum.

Anfangs war es für die Frauen unmöglich, sich scheiden zu lassen, doch zum Ende der Republik wurde die Eheschließung lockerer und freier. Sie geschah nicht mehr nach so festen Mustern. Die Frau erhielt damit das Recht auf eine Scheidung.

Der Mann hatte das Recht, seine Frau und deren Liebhaber, wenn er sie auf frischer Tat ertappte, zu töten.

In der Republik gab es keine Scheidungsgerichte. Die Scheidung war alleine Sache des Mannes, denn das Leben seiner Frau lag in seiner Hand.

Unter Kaiser Augustus kam es dann zu bestimmte Reformen. Die Scheidung wurde zu einem rechtsgültigen Verfahren. So musste das Paar z.B. eine Zeit getrennt leben, die Partner mussten sich neu verheiraten, die Mitgift musste zurückgezahlt werden und die Frau musste aus dem Haus verstoßen worden sein, bevor es zu einer Scheidung kam. Sieben erwachsene Bürger brauchte man jetzt als Zeugen des Scheidungsaktes. Die Kinder blieben nach der Trennung beim Mann.

Die rechtliche Stellung der römischen Frau Allgemeines

Die Frau hatte nur in einem Punkt die gleichen Rechte wie ein Mann: Sie durfte das Forum begehen und konnte in eigener Sache als Zeuge oder Verteidiger auftreten. Das letztere wurde ihr aber erst sehr spät zugestanden und auch gleich wieder durch ein Gesetz genommen: "Frauen sind von allen Ämtern, bürgerlichen wie öffentlichen, ausgeschlossen, können daher weder Richter sein, noch Verwaltungsbeamte, noch können sie klagen oder für andere als Beistände oder Sachverwalter vor Gericht auftreten."(9) Man begründete das mit der Aussage: "Es wird allgemein angenommen, dass Frauen und Sklaven öffentliche Ämter nicht auszufüllen vermögen."(9)

Aus dieser Aussage kann man entnehmen, dass die Frau nicht als Rechtsperson galt. Sie konnte also nicht offiziell an der Regierung teilnehmen, Geschworene sein und auch keine Güter besitzen.

Sie hatte dem Staat gegenüber auch keine Rechte und Pflichten und daher auch "kein Verständnis für öffentliche Fragen".

Es gab aber eine genaue Regelung der Ranges- und Standesverhältnisse einer Frau, die denen der Männer glichen. Oft richtete sich der Rang der Frau nach dem Rang ihres Mannes. Es gab aber auch hier Ausnahmen. Der Kaiser verteilte , wenn auch selten, Titel an Frauen oder sie konnten ihren Rang bei einer Zweitehe in einen niedrigeren Stand behalten.

Die "mater familias"

"Niemals hat ihr [der Mutter] das [römische] Recht einen Platz eingeräumt, noch hat es sie je definiert."(10)

Bei der Simulation einer "Kaufehe" fragte der Mann die Frau, ob sie seine mater familias, seine Ehefrau sein wollte. Die Frage implizierte aber zusätzlich noch, ob sie eine gute Mutter sein würde, denn danach wurde die Frau in der Antike bewertet. Die Frage wurde aber auch andersherum gestellt. Die Frau fragte den Mann, ob er ihr pater familias sein würde. Das bedeutete aber nicht nur Ehemann, sondern gleichzeitig auch Vaterfigur im rechtlichen Sinne.

Die Mutterschaft der Frau war im römischen Recht als mater familias verankert und war eng mit dem pater familias und somit auch mit der Ehe verbunden verbunden. Das bedeutete aber nicht, dass die Frau nur vermählt wurde, um Kinder zu bekommen, denn sie erhält diesen Titel schon, bevor sie Kinder hat.

Die mater familias war eine sittsame Frau, die keine Prostituierte oder Schauspielerin sein durfte. Sie durfte ebensowenig in einer taverna arbeiten.

Ebenso wie die mater familias, war auch die Matrone gekennzeichnet. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die matrone ihren Rechtsstaus behält.

Vormundschaft

Frauen wurden als urteilsschwach (levitas animi) und als "schwaches Geschlecht" (infirmitas sexus) bezeichnet. Das bedeutete, dass der Mann im römischen Recht über die Frau gestellt war.

Die Vormundschaft der Frau sei die beste Möglichkeit, die Ordnung in der Familie zu waren, weil die Frau ihren Gefühlen zu spontan nachgab.

Alle römischen Frauen, außer vestalische Jungfrauen (Priesterinnen), Freigeborene mit 3 Kindern, Freigelassene mit 4 Kindern und Personen eigenen Rechts unterstanden einem Vormund (tutor). In der Regel war das der pater familias.

Bevor die Frau heiratete, unterstand sie der vollen Verfügungsgewalt ihres Vaters. Man bezeichnete dies als patria potestas (väterliche Gewalt). Der Vater konnte über Leben und Tod seiner Familie entscheiden. Er konnte die Mitglieder seiner Familie verkaufen und darüber verfügen, welche Kinder er in seine Familie aufnehmen wollte. Dafür musste oder sollte er zumindest einen Familienrat einberufen, doch das war bis zur Kaiserzeit nicht gesetzlich geregelt.

Bei einer Ehe nach dem mater familias -Prinzip war die rechtliche Beziehung von der Frau zu ihrem Mann, wie die einer Tochter. Sie unterstand seiner Gewalt. Die Tochter wurde also von der Gewalt des Vaters in die Gewalt des Mannes übergebeben. Deshalb hieß diese Ehe auch manus-Ehe (manus=Hand).

Dieses Vormundschaftsrecht bedeutet , dass der Vormund frei über das Vermögen der Frau entscheiden konnte.

Starb der Ehemann oder der Vater, so war die Frau trotzdem nicht unabhängig. Sie brauchte jetzt einen gesetzlichen Vormund. Dieser wurde nach folgenden Verfahren bestimmt: Es wurde ein tutor von der Familie bestimmt, wenn dieser nicht im Testament festgelegt war (tutor legitimes), meist ein naher Blutsverwandter; der tutor testamentarius war hingegen im Testament des Verstorbenen aufgeführt. Waren überhaupt keine Angaben vorhanden und es kam nicht zu einer familiären Einigung, so wurde durch den Magistrat eine Person mit der Vormundschaft beauftragt.

Frauen versuchten schon immer dieses Vormundschaftsgesetz abzuschaffen, sei es durch Intrigen oder Bestechungen. Es gelang ihnen aber bis zum Augusteischen Gesetz nicht.

Das Augusteische Gesetz

Die Heirat im antiken Rom sollte vor allen Dingen dazu dienen, Jungen zu gebären, die dann später in den Krieg zogen.

Im Jahre 403v.Chr. ging die Geburtenrate in Rom drastisch zurück. So entschieden sich die Censoren Camillus und Postumius, Bußgelder für die Männer zu erheben, die nicht verheiratet waren.

Doch 131v.Chr. stand Rom schon wieder vor dem selben Problem. Die Zahl der Eheschließungen und der Kinder sank.

Dieses Problem schien sich nicht beseitigen zu lassen.

Als Augustus an der Macht war, schuf er 19 und 18v.Chr. ein Ehe- und Sittengesetz.

Es befahl Männern im Alter von 25-60 Jahren und Frauen von 20-50 Jahren verheiratet zu sein. Ansonsten hatten sie Strafen zu zahlen. Nach der Scheidung oder nach dem Tod eines Ehepartners war man sogar verpflichtet, umgehend wieder zu heiraten. Bei Nichteinhaltung einer bestimmten Frist, waren auch hier Bußgelder fällig.

Dieses Gesetz beinhaltete aber auch das Dreikinderrecht: ab drei Kindern standen einer Familie bestimmte Vergünstigungen zu. So wurde der Mann z.B. schneller befördert, die Frau konnte ihren Besitz selbst verwalten und wurde juristisch unabhängig.

Das Augusteische Gesetz zwang auch die reichen Bürger Roms zur Ehe und zum Kinderzeugen, weil sie ansonsten ihr Erbrecht verlören. Die Familie vom Gatten und von der Gattin erwarteten also mindestens drei Kinder von ihr, damit er sein Erbe antreten konnte Kinderlose Eltern beteten sogar zu den Göttern und Frauen kauften eine Menge "Heilmittel" gegen Sterilität.

Ehrbare Frauen schlugen ihrem Mann eine Scheidung vor, wenn sie keine Kinder gebaren, um sich mit einer anderen Römerin zu vermählen.

Es wurde dem Mann das Recht genommen, seine Frau bei einem Ehebruch zu töten. Sie und ihr Liebhaber wurden jedoch auf zwei verschiedene Inseln verbannt.

Ab jetzt wurde auch der Mann bei Ehebruch bestraft, denn das Fremdgehen fiel für ihn unter die Verletzung der Aufsichtspflicht.

Das Erbrecht

Das Erbrecht war eine Sache der Familiengewalt und nicht, wie heute, der Abstammung.

Die Frau konnte nach römischem Recht bis zum 4. Jahrhundert v.Chr. keine eigenen Erben (sui) testamentarisch festlegen, da ihr Besitz und sie selbst ihrem Mann oder ihrem Vater gehörten. Daraus ergibt sich, dass sie keinen eigenen Besitz haben konnte, den sie hätte vererben können.

Doch es gab eine Möglichkeit zur Umgehung des Gesetzes. Angehörige, die des selben potestas ein und desselben Familienoberhauptes angehörten (Agnaten), konnten untereinander vererben. Das bedeutete, die Kinder der Mutter waren als Erben zugelassen, aber nicht weil sie die Mutter war, sondern weil sie in diesem Fall die Agnate der Kinder darstellte.

Auch das Gesetz von 169v.Chr., dass es verbot, Frauen als Erben einzusetzen, wurde erfolgreich umgangen. Einem männlichen Erben wurde einfach aufgetragen, einen Teil der Erbschaft an seine Frau zu übergeben.

Wenn eine Frau einen Erben festsetzte, so musste der von ihrem Vormund bestätigt werden, weil sie keinen "eigenen, objektiven Willen" hatte. Außerdem musste eine Annahmeerklärung ihres Erben vorliegen. Es ergibt sich also zwischen dem Tod der Frau und dem Antritt des Erbes eine lange Zeitspanne.

Die Wahl des Erben fiel oft auf die Kinder und den Ehemann, also auf die Kernfamilie.

Testamente von Frauen konnten ohne Probleme angefochten werden, so dass z.B. ein Sohn, der im Testament seiner Mutter nicht vorkam, seinen Erbteil einklagen konnte und zu 85% recht bekam.

Eine Mutter musste sich nicht rechtfertigen, wenn sie ihre Kinder enterbte, da es nicht "ihre" Erben waren. Heute würde man dies mit der Bezeichnung: "sie hatte keine Pflichterben" betiteln. Der Vater hingegen mußte in einer Enterbungsklausel festlegen, dass einer seiner Erben vom Erbe ausgeschlossen sein sollte. Sollte er das versäumt haben, wurde das Testamen für nichtig erklärt. Vergaß der Vater diese Klausel jedoch bei einer Tochter, war das Testament zulässig.

Im 2. Jahrhundert n.Chr. wurde das Erbrecht stark reformiert. Zum einen durch den Tertullianischen Senatsbeschluss. Eine Mutter von drei oder mehr Kindern hatte nun ein Anrecht auf das Erbe ihrer Kinder. Zum anderen mit dem offitianischen Senatsbeschluss unter Marc Aurel von 178n.Chr. Die Kinder galten als eigene Erben (sui) ihrer Mutter. Trotz dieser Reformationen gab es keine endgültige Akzeptanz des Rechtssystems, da die Menschen immer noch an den alten Zugehörigkeitsvorstellungen haften blieben. Denn trotzdem die Erbfolge der Mutterlinie (succession maternelle) voll im Gesetz mit einbegriffen war, konnten die Kinder ihr Erbe nicht automatisch antreten. Immer noch mussten die Kinder ihren Willen zur Annahm erklären.

197n.Chr. wurde per Gesetz festgelegt: "Wenn eine schwangere Frau gestorben ist, und man ihr nach ihrem Tod den Leib aufschneidet, damit das Kind herauskommen kann [...]"(11), so war dieses ein vollwertiger Erbe der Mutter. Man begründete das mit der Tatsache, dass das Kind ja noch bei lebendigem Leib gezeugt wurde.

Auch Kinder unbestimmter Herkunft (vulgo quaesiti), dass heißt, Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, gehörten zur Erbfolge der Mutter.

"Keuschheit ist eine Pflicht, die besonders den Frauen obliegt, die freigeboren und von erlauchtem Stande sind, und es beleidigt unsere Herrschaft, Bastarde als Erben einsetzen zu lassen."(12) Das bedeutet, insofern bei einer Frau legitime Kinder vorhanden waren, verloren alle "in Sünde gezeugten" Mädchen und Jungen ihr Erbrecht, sowohl dass des Vaters, als auch das der Mutter.

Auch Kinder, die das Bürgerrecht verloren hatten, waren keine zulässigen Erben mehr.

Wollte die Mutter das Erbe ihrer Kinder annehmen, so mußte sie als Freigeborene mindestens drei Kinder und als Freigelassene mindestens 4 Kinder geboren haben. Eine Frau konnte ihr Kind Sklavin empfangen aber als Freigelassene auf die Welt bringen. Das Kind galt dann als Kind einer Freigelassenen.

Vergewaltigung

Eine juristische Verurteilung wegen einer Vergewaltigung wurde immer in Zusammenhang mit dem Stand der Vergewaltigten beschlossen.

So war in der Republik die Vergewaltigung einer eigenen Sklavin straffrei. Vergewaltigte ein Mann aber eine fremde Sklavin, wurde er wegen "Wertminderung" oder "Sachbeschädigung" angeklagt und es wurde ihm eine Geldstrafe auferlegt.

Allgemein wurde in zwei Fälle unterschieden. Die Frau hätte um Hilfe rufen können. In diesem Falle wurde sie hingerichtet. Wenn sie keine Hilfe hätte erreichen können und sie so nicht gerettet werden konnte, blieb sie verschont und war nicht schuldig.

Vergewaltigte Frauen wurden stark sozial isoliert, weil deren Kinder keine Gewissheit mehr auf das Erbe hatten. Die Kinder konnten ja durch die Vergewaltigung gezeugt worden sein.

Eine Vergewaltigung wurde mit einem Ehebruch verglichen. So brachte sich Lucretia nach einer Vergewaltigung selbst um, weil sie als Ehebrecherin galt.

Die römische Frau in der Gesellschaft

Der Vorwurf der Sittenlosigkeit

Die Geschichte der Frau in Rom ist eine der dunkelsten Geschichten überhaupt. Selbst die Dichter, die sonst immer "das Böse und Schlechte" ein wenig erhellten, sangen nur im Spott und Hohn über die sittenlose Frau.

Die Klage über die Sittenlosigkeit der Frau in Rom ist sehr alt. Der wohl älteste Vorwurf schien die Treulosigkeit der Ehefrau zu sein. Gegen diesen Sittenverstoß sind auch die meisten Regeln und Gesetze erlassen worden. 19n.Chr. wurde eine verheiratete Frau, Vistilia, die sich bei den Ädilen zur Prostitution angemeldet hatte, auf eine Felseninsel im Archipel verbannt. Es folgte ein Gesetz, dass Frauen, deren Väter, Großväter oder Ehemänner Ritter gewesen sind, verbot, sich als Dirne registrieren zu lassen. Die Tatsache, dass auf Ehebruch sehr hohe Strafen angesetzt waren, ließ Frauen, um ihre Untreue zu legitimieren, sich selbst auf die Prostituiertenliste des Römischen Reiches setzen und das geschah nicht selten .

Viele Römer hatten allerdings die Ansicht, dass Keuschheit ein Beweis für Häßlichkeit sei, denn wer nicht fremdgehe, würde dies nur deshalb nicht tun, weil er nicht begehrt werde. Man bezeichnete auch ein Verhältnis mit nur einem Liebhaber als Ehe. Doch gab es für das Verlangen nach anderen Männern außerhalb der Ehe auch einige soziale Regeln und "Strafen". So wurde z.B. ab Vespasians Regierungsperiode eine Frau, die ein Verhältnis mit einem Sklaven hatte, selbst zur Sklavin.

Frauen in Rom brachten es in fünf Jahren auf bis zu acht Männer, ob ehelich legitimiert oder nicht. Zu diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in Rom mehr Ehen durch die Scheidung als durch den Tod getrennt wurden. Auf Männer, die betrogen wurden, fiel großer Spott. Sie wurden von ihren Freunden als Hörnerträger bezeichnet und ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten ihre Frauen nicht richtig erzogen.

Nicht nur die Frauen betrogen ihre Männer, sondern auch umgekehrt. Doch war es für Männer nicht so gefährlich, "auf frischer Tat ertappt" zu werden. Außerdem war die Untreue des Mannes durch die Sklaverei fast legitimiert. Dazu sagte Blutrache in seinen Ratschlägen für Ehepaare: "Wenn der Mann mit einer Hetäre oder einer Sklavin einen Fehltritt begehe, müsse die Frau nicht unwillig werden, sondern bedenken, dass er aus Scheu vor ihr eine andere zur Teilnehmerin seiner Zügellosigkeit macht."(13)

Im Laufe der Zeit gingen immer mehr Frauen fremd, denn sie nahmen sich im Zuge der Emanzipation die Freiheiten heraus, die Männer auch hatten oder sie entschuldigen zumindest ihre Untreue mit den Taten der Männer. Ein Auszug aus den Epigrammen des Martial beweist dies: "Deine Frau nennt dich einen Mägdeliebhaber und ist selbst ein Sänftenträgerliebchen: ihr habt einander nichts vorzuwerfen."(14)

Zu dieser Zeit änderte sich bei den römischen Frauen auch die Art und Weise des Umgangs mit den Sklaven. Je mehr sie aus ihrer üblichen Rolle der Hausfrau ausbrachen, sich Kämpfe und Schauspiele in den Amphitheatern ansahen, desto härter entschieden sie über Leben und Tod der Sklaven.

Viele Römer waren der Meinung, die "Verlockung der Schauspiele und die Aufregung der Gastmähler"(15) wären Schuld an der Unsittlichkeit der Römerinnen. Im gleichen Atemzug meinte Tacitus, die Germaninnen seien deshalb so keusch gewesen, weil es ihnen verboten war, Theater zu besuchen.

Die Leidenschaft am Schauspiel wurde vielen Römerinnen, egal aus welchem Stand vorgeworfen. So meint z.B. Ovid, Frauen würden ins Theater gehen, rein aus der Lust, gesehen zu werden. Er verglich sie mit wimmelnden Bienen, die sich für so ein Schauspiel herausputzten. Das pompöse Outfit für einen derartigen Abend war oft nur gemietet, um immer etwas Neues tragen zu können und sich nicht in Unkosten stürzen zu müssen.

Unter dem römischen Volk herrschte die Überzeugung, wer keusch in ein Schauspiel ginge, käme unkeusch wieder heraus.

Bei den Frauen herrschte ein sehr großes Interesse an den Akteuren selbst. Viele Römerinnen hofften sehnsüchtig darauf, von einem Gladiator entführt zu werden oder von einem Schriftsteller ein eigenes Liebesgedicht zu bekommen. Sie ließen dafür alles zurück und nahmen fast alles in Kauf. Von Historikern wird behauptet, dass Schauspieler ihre Gunst gut zu vermarkten wussten und sie teuer verkauften. Musiker verkauften ihre Instrumente an "Fans" für viel Geld. Die Instrumente wurden teuer bezahlt, verehrt, geküsst und hoch geschätzt.

Am beliebtesten jedoch waren Pantomimekünstler, welche von Frauen und von homosexuellen Männern gleichsam verehrt wurden. Pantomimen waren hübsche junge Männer, die durch ihre Bewegungen sehr viel Anmut verrieten. Sie wurden so sehr verehrt, dass 22 oder 23n.Chr. Pantomimen aus Italien verwiesen wurden, weil sie für zuviel Aufregung im Publikum gesorgt und sich unsittlich gegenüber den Frauen verhalten haben sollen.

Auf Gastmählern ging es fast wie im Theater zu. Man hörte unzüchtige Gesänge, sah obszöne Theaterszenen und beobachtete die berüchtigten Tänze der Syrierinnen und Andalusierinnen. Hier bot sich eine gute Gelegenheit für Männer, Frauen zu verführen, denn es war immer viel Alkohol im Spiel. Die einfachste Art, eine römische Frau zum Ehebruch zu bewegen, war ihr zuzuseufzen, ihren Becher zu nehmen, von der Stelle zu trinken, die sie mit ihren Lippen berührt hatte, mit Wein Chiffren auf den Tisch zu schreiben und ihr Liebesgedichte zu rezitieren. Im Übrigen wurde die alte Tischsitte, dass Frauen am Tisch saßen, während die Männer lagen, schon unter Augustus aufgehoben. Jetzt lagen sie wie die Männer. Früher galt das als unanständig.

Eine andere Möglichkeit, sich den Frauen zu nähern, benutzten die Männer an öffentlichen Orten, indem sie ihnen z.B. anboten, den Sonnenschirm zu tragen. Übrigens liefen Frauen aus höherem Stand nie auf der Straße oder auf dem Bürgersteig. Sie wurden immer in Sänften von ihren Sklaven getragen. Doch wurde dieser Weg, sich und sein Vermögen zu präsentieren unter Caesar eingeschränkt. Er gestattete die Fortbewegung in Sänften nur noch Ehefrauen und Müttern, die älter als 40 Jahre waren und beschränkte das "sich zur Schau stellen" auf bestimmte Tage im Jahr. Außerdem mußten die Sänften von diesem Zeitpunkt mit Vorhängen versehen sein, um zu verhindern ,dass die Männern den Frauen hinterher schauten.

Man warf den Römerinnen Prunksucht und Verschwendung von Geld vor. Dies beschränkte sich jedoch auf kleine Kreise, denn eine arme Bauersfrau wird wohl kaum das wenige Geld, das ihr zur Verfügung stand, unnütz ausgegeben haben. Gegen die Prunksucht und Verschwendung wurde das oppische Gesetz erlassen, in dem der Besitz an Gold und Kleidern eingeschränkt wurde und es verboten wurde, im Wagen zu fahren, um sein Vermögen zu zeigen. Viele Frauen beschwerten sich gegen dieses Gesetz und zwei Bürgertribunen verlangten dessen Abschaffung. Marcus Portius Cato sagte jedoch dazu: "Gebe man den Wünschen der Frauen nach, die lediglich ihrer Genußsucht frönen, so würden sie bald völlige Gleichberechtigung fordern und die Männer auch im Staatsleben zu beherrschen suchen."(16) Trotz aller Gegenwehr Catos wurde das oppische Gesetz aufgehoben.

Der Bildungsgrad und Wissensdrang

In den höheren Ständen wurde eine gewisse literarische Bildung aus der Jugend mitgebracht. Bei Martial gehört zu den üblichen Vorzügen einer Frau auch eine gute Bildung in der Literatur. Ovid sagte dazu: "Es gibt auch gelehrte [literarisch gebildet] Weiber, ein sehr dünnes Häuflein, und andere, die es zwar nicht sind, aber dafür gelten wollen." (17)

Unter den Frauen war die Beschäftigung mit Literatur durchaus verbreitet. So war z.B. Perilla, die höchstwahrscheinlich die Stieftochter Ovids war, Schriftstellerin. Frauen, die selbst nicht schrieben oder sich eingehend mit der Literatur beschäftigten, erfreuten sich am Erfolg ihrer Männer. So fing die Frau von Plinius, ihrem Mann zu liebe an, sich mit Literatur zu beschäftigen. Sie war es, die aus seinen Gedichten Lieder machte.

Frauen sollen die Fähigkeit besessen haben, sich leichter und geschmackvoller ausdrücken zu können, als Männer. Viele Frauen waren gute Schriftstellerinnen. Aber sie wagten es sich jedoch nicht, ihre eigenen Werke zu veröffentlichen, aus Angst, von den männlichen Kritikern und Schriftstellern, aufgrund ihres Geschlechts zerrissen zu werden. Doch trotz alledem war die Zahl der Dichterinnen in der Zeit des poetischen Dilettantismus sehr hoch.

Wenn Frauen nicht selbst Schriftstellerinnen waren, waren sie Kritikerinnen. Juvenal fand es aber grausamer, einer Kritikerin zuhören zu müssen, als einer Schriftstellerin.

Frauen wurden von Männern nicht akzeptiert, wenn sie ihr Wissen an "unpassenden" Stellen wie Saufgelagen anbrachten. Juvenal meinte dazu, kein Mann brauche eine Frau, die "Zitate aus verschiedenen Büchern anzuführen wußte, die ihr Mann nicht kannte, immer das grammatische Lehrbuch aufgeschlagen hatte, die Ausdrücke ihrer Freundinnen korrigierte und ihrem Mann keinen Sprachfehler durchschlüpfen ließ"(18). "Eine Frau muß nicht die ganze Enzyklopädie im Kopfe haben"(19). Und letztendlich möchte ich noch Martials Wunsch, den ich oben aufführte ergänzen. Er wünscht sich eine nicht zu gelehrte Frau.

Der größte Widerspruch lag jedoch in der Verbindung -Frau und Philosophie- . Viele Männer waren der Meinung, Frauen beschäftigten sich nur mit der Philosophie, einem eindeutigen Männergebiet, um damit prahlen zu können. Allein die Stoiker stellten sich gegen das veraltete System. Sie plädierten unter anderem dafür, dass Mädchen und Jungen gleich erzogen würden. Plutarch ging als Stoiker am weitesten, indem er die Idee einbrachte, mit dem Erlernen der Philosophie für die Frau auch noch die Mathematik und die Astronomie zu verbinden. Doch die Gegenmeinung dazu überwog. "Eine Frau, die die Mathematik beherrsche, würde nicht mehr tanzen."(20)

Es war bei weitem nicht üblich, dass sich Frauen mit der Philosophie beschäftigten. Zu Epictets Zeiten lasen sie bevorzugt Platons "Republik", in der er davon sprach, die Aufhebung der Ehe und die Weibergemeinschaft seien Grundlage für einen funktionierenden Staat.

Als die Studie der Philosophie allgemein gemacht wurde, beschäftigten sich auch viele Frauen mit griechisch philosophischem Denken. Sie umgaben sich zunehmend mit Philosophen, die z.B. ihre Sänften begleiteten. Sie nahmen die Philosophen sogar mit auf weite Reisen. Diese waren jedoch gleichgestellt mit den Köchen und Tänzern.

Aber selbst wenn es Frauen gab, die mit ihren Kenntnissen nur hervorstechen wollten, gab es auf der anderen Seite wiederum Frauen, die es sehr ernst meinten und sich mit der Philosophie ihr Leben finanzierten. So heiratete z.B. der Schüler Plotius‘, Porphyrius, seine Frau Marcella wegen ihrer hohen Begabung für die Philosophie.

Letztendlich kann man sagen, dass römische Frauen, wenn auch hinter vorgehaltener Hand, sehr gebildet waren und ihr Wissen nur nicht zugeben durften. Teilweise gaben sie ihre Werke unter Männernamen heraus.

Religion und Glaube

Frauen waren am tiefsten von der stark religiösen Bewegung des 1. Jahrhunderts n.Chr. berührt, die im 2. Jahrhundert zunahm und im 3. Und 4. Jahrhundert ihren Höhepunkt erreichte. Man hielt an dem alten griechisch römischen Götterglauben fest, trat aber auch zum "neuen Glauben" über.

Häufig waren orientalische Kulte unter den Frauen verbreitet. Sie verfielen deshalb diesem Glauben, weil sie begeistert von der geheimnisvollen Mystik und den pompösen Zeremonien waren. Doch oftmals waren Frauen wegen der zeremoniellen Reinigungen und der wirklich einfachen Art der Sündenbüßung überzeugt. Das Problem der Religionsfrage war jedoch, dass nicht viele Männer das "orientalische Getue" annahmen. Plutarch rät in seinen Ehevorschriften für die Frau, die Götter zu verehren, die ihr Mann auch verehrt.

Frauen waren in Religionsfragen leicht zu überzeugen. Kam z.B. ein Bettelpriester durch das Dorf kam, der voraussagte, wenn man ihm nicht Eier zum opfern geben würde, würden sich alle Frauen des Dorfes ein Fieber einfangen. So gaben sie ihm die Eier mit vollen Händen.

Frauen gingen auch nach Ägypten, um sich Nilwasser zu holen, wenn ihnen Isis im Traum befahl, ihren Tempel damit zu besprenkeln. Isis wurde im römischen Reich von den Frauen als Heil- und Schutzgöttin. Seit Mitte des 1. Jahrhunderts n.Chr. gab es sehr viele Isistempel, die als Wallfahrtsort für Frauen galten. Sie kamen dort 2 mal am Tag in der vorgeschriebenen Kleidung und mit offenem Haar hin, sangen, fasteten und hielten sich an andere Enthaltsamkeiten, die ihnen die jeweilige Priesterin auftrug.

Frauen wurden in vielerlei Hinsicht auf Grund ihres Glaubens von den PriesterInnen hinsichtlich der Kuppelei ausgenutzt. Ein Beispiel stammt aus dem 19 Jahrhundert n.Chr.: der Ritter Decius machte Paulina, einer absolut keuschen und isisfürchtigen Römerin, viele Anträge. Sie ging jedoch nicht darauf ein. Ihr Priester wurde mit 5000 Denaren bestochen und redete ihr daraufhin ein, der Gott Anubis wünsche eine nächtliche Zusammenkunft. Es erschien aber nicht der Gott, sondern Decius. Doch Tiberius bekam diese Truggeschichte mit, verbrannte Decius, nagelte den Priester an ein Kreuz und ließ den Tempel niederreißen.

Aber nicht nur die Isistempel, sondern alle Tempel, welche von Frauen besucht wurden, galten aufgrund dieser Geschichten als "Orte der Verführung"(21) und waren verrufen. Minucius sagte, in den Tempeln würden Verabredungen zum Ehebruch getroffen und Ovid empfahl den Männern, neben den Schauspielen auch die Tempel aufzusuchen, um auf ein Liebesabenteuer zu treffen. Er ergänzte, dass man auf keinen Fall das Sabbatfest der Juden für eine solche Gelegenheit versäumen sollte.

Sowohl die Lehren des Christentums als auch die des Judentums waren sehr beliebt bei den Frauen. Sie verbreiteten sich zuerst bei den Römerinnen der unteren Kreise. Die Heiden spotteten noch im 2 Jahrhundert n.Chr. darüber, dass das Christentum nur unter Sklaven, Weibern und Kindern verbreitet war. Doch es war genauso möglich, dass sich auch einige Frauen aus den höheren Ständen zum Christentum bekannten. Zwischen Marc Aurels Tod und der Verfolgung des Decius war die Zeit für die Ausbreitung des Christentums sehr günstig und während der Regierungsperiode von Commodus, dessen Maitresse eine Christin war, traten auch viele vornehme Frauen zu diesem "neuen Glauben" über.

Wie schon immer in der Geschichte, so herrschte auch in Rom das ewige Ringen zwischen Judentum und Christentum. Juden warfen z.B. den christlichen Sklaven vor, ihre Herren und deren Kinder zu einem Glaubensübertritt bewegen zu wollen. Sie wurden auch angeklagt, ungehorsam durch ihre Religion zu sein und sie würden versuchen die Kinder gegenüber ihren Vätern ungehorsam zu machen.

Aufgrund von Übertritten vieler Frauen zum Christentum gab es Scheidungen, unter Anderem deswegen, weil der Mann die Mitgift der Frau, bei einer Ehe, die nicht nach manus-Recht getraut worden war, als Schweigegeld verlangte.

Tertullian ging radikal gegen solche Fälle vor. Er versuchte dem vorzubeugen, indem er Ehen zwischen Partnern mit verschiedenen Glaubensrichtungen verbot. Sollte es vorgekommen sein, mied man das Ehepaar und dessen Familie, denn man empfand diese Ehen als scheidungswürdig.

Es entwickelte sich ein starker heidnischer Fanatismus gegenüber den Christen. So antwortete Porphyrius z.B. auf die Frage eines Mannes, wie er seine Frau vom Christentum bekehren könne, folgendermaßen: "Eher könntest du ins Wasser schreiben oder durch die Luft fliegen, als den Sinn deiner befleckten, gottlosen Gattin wandeln. Möge sie nach ihrem Willen bei eitlem Truge verharren und mit trügerischem Wehklagen ihren Gott besingen, den nach seiner Verurteilung durch gerechte Richter ein arger Tod getroffen hat."(22)

Frauen waren damals die führenden Personen in Glaubensangelegenheiten. Trotzdem waren sie für jeden neuen Glauben oder Aberglauben zu begeistern, obwohl sie mit der gleichen Standhaftigkeit auch an dem alten Glauben festhielten.

So war z.B. die Astrologie bei den Frauen aus den höheren Kreisen, als Zukunftsvorraussage weit verbreitet. Die Astrologie bestimmte damals sehr umfassend das Leben der RömerInnen. Die Sterndeuter hatten sehr großes Ansehen unter der reichen Bevölkerung. Durch ihre Voraussagungen waren sie stark in große politische Prozesse eingebunden.

Frauen, die es sich leisten konnten, waren, wie auch auf dem Gebiet der Philosophie, in der Astronomie bewandert. Sie taten nichts, ohne den astrologischen Kalender zu befragen. Manche Römerinnen gingen sogar soweit, wenn sie schwanger waren einen Astrologen zu beauftragen, ihnen sofort bei der Geburt das Leben des Kindes Leben vorauszusagen.

Eine Tatsache aber zerstörte selbst bei Augustus den Glauben an die Astrologie: "Es begab sich, dass die Frau des einen und eine Sklavin des anderen zugleich gebaren, und die genannte Beobachtung der Tage, Stunden und kleineren Zeitteile ergab, dass die beiden Kinder in demselben Augenblick, also auch unter der selben Konstellation zur Welt gekommen sind. Trotzdem stieg der eine hoch, der andere blieb ein Sklave."(23)

Vor allem das Zauberwesen fand Anklang bei den Römerinnen. Auch schon im antiken Rom waren Hexen "verrufene und gehaßte Weiber"(24). Dafür standen Gründe, wie das Treiben von zweideutigen Gewerben, vor allem der Kuppelei. Sie wurden durch ihr mixen von Salben, Wässerchen und Zaubertränken der Giftmischerinnen angeklagt und es wurde ihnen nachgesagt, sie hätten den Wein in Übermengen konsumiert. Das Leben der Hexen galt als armselig und war es nicht würdig bei den Reichen eintritt zu finden. Trotzdem waren sie auch bei reichen Römerinnen bekannt, vor allem wegen des Liebeszaubers, dessen Macht fast unbestritten war.

In der zweiten Hälfte des 2 Jahrhunderts n.Chr. stieg das Ansehen der Zauberei und ihre Anhänger vermehrten sich, denn die Zauberei kam der Natur näher und vereinigte sich immer mehr mit der Philosophie. An die Stelle von billigen Hexen traten heilige Wundertäter, die am Nil oder den Euphrat studiert hatten und aus dem Orient kamen. "Sie waren frei von jeglicher menschlicher Leidenschaft und verachteten irdischen Speis und Trank". Sie traten in leinenen weißen Gewändern auf und waren gerngesehene Gäste in großen Palästen. Die Weisen vertraten die Ansicht, wer die menschliche Natur überwinde, werde den Götter ähnlich und könne mit ihrer Hilfe Wunder vollbringen. Außerdem sagten sie, sie selbst hätten das große Ziel schon erreicht und wären götterähnlich. Doch ganz wichtig für die Emanzipation dieser "Priester" war die weibliche Vorarbeit.

Die wohl am höchsten angesehenen Frauen Roms waren die vestalischen Jungfrauen. Es waren die sechs Priesterinnen des Vesta-Tempels, die ein sehr hartes Leben führten.

Mit 10 Jahren wurden sie von ihren Familien getrennt und besaßen deshalb nicht dem Erbrecht, unterstanden aber gleichzeitig nicht mehr der Vormundschaft ihrer Väter. Ihre Aufgabe war es, dafür zu sorgen, dass in den Vesta-Tempeln niemals das Feuer ausging. Zugleich dienten sie als Orakel, die dem römischen Volk die Zukunft voraussagten. Sie durften sich weder schminken, noch parfümieren und mussten mindestens bis zu ihrem vierzigsten Lebensjahr Jungfrauen bleiben. Sollte dieses Gesetz gebrochen worden sein, wurden die Priesterinnen bei lebendigem Leibe verbrannt. Rom verfiel in solch einem Falle in totale Staatstrauer.

Die Vorzüge einer Vestalin lagen darin, dass sie vor Gericht nicht eidverpflichtet war, sie erhielten z.B. im Theater die besten Sitzplätze und konnten einen zu Tode verurteilten, der ihnen zufällig begegnete einfach freisprechen.

Die Emanzipation

Die Emanzipation im antiken Rom ist man nicht mit der heutigen Emanzipation der Frauen zu vergleichen. Einige Historiker sind der Meinung, dass die Frauen viel zu verwöhnt gewesen wären, als dass es sie nach mehr Rechten oder Wissen verlangt hätte. Sie hätten nur frei über ihr Eigentum bestimmen und ihr Genußleben uneingeschränkt auskosten wollen. Außerdem ging es, wie immer schon in der Geschichte, um Macht. Doch man sollte auch nicht vergessen, die Emanzipation den höheren Kreisen zuzuordnen. Die armen Frauen meinten wahrscheinlich, keine Möglichkeit zu haben, sich gegen das römische Staatssystem und ihre Position darin zu stellen. Vielleicht lebten sie aber schon zu lange in ihrer festgefahrenen Situation, als dass man meinte irgend etwas verändern zu sollen oder zu können.

Doch trotz alledem versuchten die Römerinnen sich den Männern gleichzustellen, in dem sie es sich "herausnahmen, Sachen zu tun, die ihre Gatten oder Väter auch taten."

Viele Frauen von Kaisern nahmen selbst das Zepter in die Hand und traten passiv an die Stelle ihres Mannes. Auch Augustus, einer der einflußreichsten und bekanntesten Kaiser, unternahm nichts, ohne bei seiner Frau Livia vorher einen Rat eingeholt zu haben. Die Witwe von Trajan, Plotina, erreichte bei Hadrian, dass der Vorsteher der epikureischen Schule in Athen seinen Nachfolger selbst ernennen durfte. Das war bis zu diesem Punkt nicht erlaubt.

Dieser Einfluß zeigte sich als sehr wirksam. So wurde z.B. Gessus Florus durch seine Frau Cleopatra Prokurator von Judäa.

Auch der Einfluß der vornehmen Damen am Hof der Kaiserin war sehr umfangreich. Römer taten sehr viel und gaben Unmengen an Geld aus, um ihnen gut gestellt zu sein. Denn durch den Einfluß bei Hofdamen, gelangte man an die Kaiserin und die Kaiserin hatte direkt Bezug zu den Handlungen ihres Mannes.

Um ins öffentliche Leben direkt eingreifen zu können, traten viele Frauen vor Gericht, denn es war ihnen zeitweise gestattet sich selbst und andere mit Reden zu vertreten. Doch wurde ihnen dieses Recht bald genommen. Die Männer waren besorgt, Frauen würden sich zu sehr in eigentlich männliche Angelegenheiten einmischten und sich dadurch den Männern ebenbürtig machte.

Sie emanzipierten sich auch gegenüber den Griechinnen, denn selbst in der Zeit der frühen Republik waren die Römerinnen selbstständiger als die griechischen Frauen, die ihr Haus nur selten und unter besonderen Umständen verlassen durften. Außerdem mußten sie sich jede Minute, die sie nicht im Haus waren, Gedanken darüber machen, ob sie jetzt ihren Ruf ruinierte. Den Römerinnen war es, anders als den Griechinnen gestattet, im Hauptraum des Hauses zu wohnen. Ihren Männern war es nicht peinlich, sie mit zu einem Gastmahl zu nehmen und sie durften Theater und öffentliche Orte besuchen.

Letztendlich war der Stellung der Frau durch die Auflösung des Familienrechts und die Unterbindung der Sittenstrenge kaum noch Grenzen gesetzt.

Der ehrenvolle Tod

Viele noch heute bekannte Frauen starben den Heldentod mit ihren Männern zusammen, wenn diese zum Beispiel zu Tode verurteilt wurden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist, wie die Gemahlin des Seneca darauf bestand, mit ihm nach der Pisonischen Verschwörung zu sterben. Beide schnitten sich zugleich die Pulsadern auf. Jedoch wurde sie vor dem Tode bewahrt. "Sie lebte dann noch einige Jahre, in löblicher Erinnerung an den Gemahl, so leichenblaß an Gesicht und Körper, dass man sah, ein großer Teil der Lebenskraft sei ihr entzogen worden."(25) Dieses Zitat steht auf ihrem Grabdenkmal zu Cagliari.

Doch am ehrenvollsten und ruhmreichsten ist Arria gestorben. Mit den Worten "Pätus es schmerzt nicht"(26) reichte sie ihrem zaudernden Gemahl den Dolch, mit dem sie sich zuvor selbst ins Herz stach. Sie wollte ihren Mann, der zum Tode verurteilt war in den Tod folgen und ihm die Angst vorm Sterben nehmen.

Ihre Tochter, deren Name auch Arria war, wollte ihren Mann wieder ins Jenseits begleiten. Sie wurde jedoch von ihm bekehrt, weil sie sich um ihre gemeinsame Tochter kümmern sollte. Diese Tochter, Fannia, wurde dem Namen ihrer Großmutter gerecht , indem sie ihrem Mann zweimal in die Verbannung folgte. Als sie sich erneut für ihren Gemahl einsetzte, wurde sie selbst verbannt und folgte daraufhin dem Beispiel ihrer Großmutter.

All diese Tugenden, die die Männerwelt im übrigen sehr verärgerten sind nur anhand von Grabsteinen nachweisbar. Auf diesen "Denkmälern" sind oftmals die guten Taten der Frauen festgehalten.

Prostituierte und Kurtisanen

Erstaunlich ist die Übersetzung des Wortes "Hure" in die lateinische Sprache. Sie wurden lupa genannt, was soviel heißt wie Wölfin. Nun wissen wir aber, dass die Mutter von Romulus und Remus eine Wölfin gewesen sein soll. War sie in Wirklichkeit eine Prostituierte?

Huren hätten das soziale Gleichgewicht bedroht, indem sie mit verschiedenen Männern schliefen. Diese Aussage spiegelt den Ruf der Prostituierten im antiken Rom wieder.

In der Kaiserzeit gab es in Rom ungefähr 45 Bordelle.

Die Angestellten dort waren meist ausländische Sklavinnen, die diesen Beruf oft ihr ganzes Leben ausführten.

Alle Prostituierten mussten sich bei den aedilen, der "Polizei" registrieren lassen.

Man erkannte Huren an ihrem übermäßigen Geruch nach Parfüm und daran, dass sie auffällig geschminkt waren. Außerdem trugen sie kurze togas in hellen Farben, weil sie sich nicht wie ehrbare matronen kleiden durften. Sie waren von allen wichtigen Frauenkulten ausgeschlossen.

Doch auch Frauen die ihren Körper dazu einsetzten, politische Macht zu erlangen, wurden als Huren bezeichnet. So war Cleopatra wohl die größte "Nutte" aller Zeiten.

Das Honorar für eine Prostituierte betrug 2-18 Asse, dass entspricht etwa 3-27 DM.

Die Bordelle waren erst ab 15.00 Uhr geöffnet. Sie befanden sich oft in einem Gebäudekomplex mit Bädern, Friseursalons oder Ähnlichem. Es gab natürlich auch Straßenprostituierte, wie wir sie heute kennen. Diese ging dann mit ihren Kunden in ein Hotelzimmer .

Eine Hochzeit zwischen Männern und Prostituierten war verboten.

Justinian, ein Neffe des Kaisers verliebte sich jedoch in die Dirne Theodoria. Er ließ das alte Gesetz aufheben und ehelichte seine Geliebte. 527n.Chr., zwei Jahre nach der Hochzeit wurde er zum Kaiser und Theodoria somit die Kaiserin von Rom. Sie nahm an all seinen Plänen und politischen Manövern teil und bat in der Öffentlichkeit stets um Verzeihung, dass sie sich als Frau die Freiheit nehme zu sprechen. Theodoria hatte großes Mitgefühl mit allen Prostituierten. Sie veranlasste ein Gesetz, das den Huren mehr Rechte zugestand. Außerdem kaufte sie Mädchen, die sich in die Prostitution verkauft hatten, frei und sorgte für deren Zukunft.

Seit Caligula mussten alle Dirnen Steuern gemäß ihres Einkommens an den Staat entrichten. Hier entdeckte man eine gute Einnahmequelle.

Waren Prostituierte sehr intelligent und gebildet und hatten sie Kontakt zu Männern aus höheren Ständen, so wurden sie zu Kurtisanen.

Kurtisanen waren im Prinzip den Dirnen gleich zu setzen. Sie wurden im Unterschied zu ihnen aber nur von einem Mann ausgehalten. Es war also nur reichen Männern möglich eine Kurtisane zu haben.

Kurtisanen waren meist freie Römerinnen oder Freigelassene. Unter anderem dienten sie als Begleiterinnen für Essen. Für sie galten die gleichen Regeln, wie für eine Ehefrau und sie war genauso der Treue verpflichtet.

Frauen in höheren Ständen fanden es nicht abstoßend, wenn ihr Mann eine Kurtisane hatte. Manche halfen sogar diese auszuwählen.

Ovid gibt in seinen "ars amandi" sogar Hinweise für Kurtisanen. Eine Kurtisane sollte sich, wollte sie Erfolg haben, gut die Zähne putzen, sie sollte sich möglichst oft und lange auf der Straße zeigen. Liebesbriefe sollte sie beantworten, aber besser zu spät als zu früh. Ihren Liebhaber sollte sie necken und mit Maßen quälen. Außerdem schlägt Ovid seinen Leserinnen plausible Entschuldigungen vor, die sie vorbringen konnten, wenn sie einmal den Liebhaber versetzt hatten; "religiöse Pflichten, die zu erfüllen waren" oder das Besuchen einer kranken Freundin waren relativ glaubwürdig. Er gab sogar das Rezept für ein Schlafpulver an, mit dem man sich seines Liebhabers entledigen konnte.

Die Reproduktion und die Ausnutzung von Sklavinnen

Wenn man eine unfruchtbare Sklavin verkauft bekam, so gab es ernsthafte Auseinandersetzungen. Teilweise entschieden sogar Gerichte über solche Fälle. Es gab eine Regel, die besagte, wenn die Sterilität angeboren sei, war der Verkauf gültig. Auf der Rechtsbasis wurde der Kauf einer Sklavin mit dem Kauf eines Schweines verglichen. Der Verkäufer musste das Schwein zurücknehmen, wenn er den Käufer vorher nicht darüber aufgeklärt hatte, dass das Schwein kastriert sei.

Doch einige Schweine, die nicht als Zuchtschweine leben sollten, wurden mit Absicht kastriert gekauft, denn das Fleisch schmeckt dann besser. So gab es Schweine, die dem Verzehr galten und Schweine für die Reproduktion. Verglichen mit den Sklavinnen, gab es die einen, die für das Vergnügen ihrer Herren zuständig waren, man konnte sie auch "Haushaltsprostituierte" nennen, und die anderen dienten zur "Fortpflanzung", also zu Erhalt der Sklaven in der jeweiligen Familie.

Zum Ende des römischen Reiches wurde die "Reproduktion" allerdings bedeutend wichtiger, als das Vergnügen, denn die Sklavenzahl nahm durch die sinkenden Eroberungen ab.

Bekannte Römerinnen

Livia Drusilla - Julia Augusta

Livia Drusilla wurde 58v.Chr. geboren und starb 29n.Chr. Sie war die Tochter von Marcus Livius Drusus Claudianus, der ein guter Freund von Gaius Julius Caesar war. Jener jedoch setzte ihren Vater später auf die Proskriptionsliste, die Liste der Geächteten, als Anhänger der Senatspartei. Daraufhin flüchtete Claudianus in den Osten und beging Selbstmord.

Der Haß Caesars gegen den Vater wurde auf die Tochter übertragen. Daraufhin floh Livia mit ihrem damaligen Ehemann Tiberius Claudius Nero und ihrem einjährigen Sohn nach Sizilien. Ihr erster Mann Nero kämpfte zusammen mit Marcus Antonius gegen Octavian, dem späteren Kaiser Augustus.

Erst 40v.Chr., als Octavian und Marcus Antonius sich mit dem Vertrag von Brindisi versöhnt hatten, konnte Livia nach Rom zurück kehren. Als sie sich innerhalb weniger Monate von Nero trennte und sich mit dessen Feind Octavian vermählte, geriet sie in den Brennpunkt allen Geschehens.

Am 23. September 39.v.Chr. fand die erste Begegnung mit Octavian statt. Octavian nahm sie daraufhin in sein Haus auf, ohne auf ihre familiären Verpflichtungen, sprich ihre Ehe mit Nero zu achten. Sie verließ, schwanger mit dem zweiten Kind, ihren Mann. Octavian ließ sich am Tag der Geburt seiner Tochter aus erster Ehe scheiden.

Die Hochzeit der beiden fand überwiegend aus politischen Gründen statt, denn Livias Familie war eine alteingesessen Patrizierfamilie. Das nämlich bedeutete für Octavian, dass sein politisches Ansehen steigen würde.

Livias zweiter Sohn, Drusus, kam 3 Tage vor der Vermählung mit Octavian zur Welt. Er wurde dem leiblichen Vater lebend übergeben. (33v.Chr., nach Neros Tod, kehrten die beiden Jungen zu Livia zurück.) Der Tag der Eheschließung zwischen Livia und Octavian galt als der Tag der Friedensschließung zwischen den Caesaianern und den Republikanern.

Dank Augustus, dem Kaiser, erhielt Livia Drusilla viele Sonderrechte, die zum Teil auch auf alle Römerinnen übertragen wurden. Sie durfte z.B. einige Angelegenheiten ohne einen gesetzlichen Vormund regeln und sie wurde wie ihr Mann durch die tribunicia potestas (eine bestimmte Militärgewalt, vielleicht wie ein Wachschutz) geschützt. Augustus versuchte durch diese Rechte ihre Ehre zu unterstreichen und wollte ihr dadurch keinesfalls mehr Macht verschaffen.

Als Kaiser Augustus holte sich Octavian oft politischen Rat von seiner Frau, denn sie stand für scharfen Verstand, Zielstrebigkeit und Willensstärke. Aufgrund dieser Tatsache nahm Livia Drusilla indirekt an Staatsangelegenheiten teil. Sie erfüllte nicht nur die Aufgaben einer Ehefrau, sondern war Gastgeberin für die Ehefrauen erfolgreicher Senatoren und begleitete Augustus auf seine Reisen.

So besaß Livia alle Tugenden einer Frau z.B. Bescheidenheit und Fleiß, sie war ihrem Manne treu ergeben und sie war zusätzlichen, zu ihren öffentlichen Aufgaben eine gute Hausfrau. Livia verzichtete auf jeden Luxus, den sie sich als Kaiserin hätte leisten können. Sie war immer einfach gekleidet. Sie entsprach mit ihrem Äußeren und ihrem Auftreten voll den Bestrebungen ihres Mannes für Sitte und Ordnung, obwohl sie damit aus der Rolle ihrer Zeitgenossinnen fiel. Die Ausstattung ihres Hauses war so einfach, dass es nur zum Leben und nicht zur Zier diente. Das Ehepaar lebte sehr einfach, was das Essen betraf. Selbst bei einem Gastmahl wurde nicht viel Geld für die Speisen investiert. Aufgrund dieser Art zu leben, schickten viele Könige ihre Söhne zu Livia und Augustus, damit diese sie ausbildeten.

Die Tatsache, dass Livia ihrem Mann Seitensprünge verzieh, weil sie der Meinung war, sie könne ihren Mann nicht völlig befriedigen, schweißte sie noch mehr zusammen.

Trotz ihrer Charaktervorzüge kam im Volke das Gerücht auf, Livia würde alle Menschen, die ihr politisch oder privat im Wege standen, umbringen lassen. So ist es auch kein Wunder, dass man ihr den Tod ihres Mannes nachsagte, indem sie einige Feigen mit Gift bestrichen und ihm gereicht haben soll.

Jedoch ist geschichtlich belegt, dass ab 14n.Chr. sich der Gesundheitszustand des Augustus deutlich verschlechterte. So mußte z.B. sein Stiefsohn Germanicus für ihn den germanischen Krieg zu Ende führen.

Derweil ging Augustus noch einmal auf eine Reise, auf die ihn Livia natürlich begleitete.

Schon zuvor hatte er sich eine Darmkrankheit zugezogen, die dann am 19.August 14n.Chr.zu seinem Tode führte. Livia jedoch hielt den Tod ihres Mannes geheim, weil sie ihren Sohn Tiberius erst sicher auf dem Thron wissen wollte, aber, zurecht, Widerspruch von Außen befürchtete.

Die Ehren, die Augustus nach seinem Tode zuteil wurden, besprach man im Senat. Unter anderem wurde er zum Gott ernannt, Livia wurde zur Priesterin. Augustus erhielt seinen eigenen Tempel, wobei es Livias Aufgabe war, diesen zu entwerfen und dafür zu sorgen, dass er gebaut wurde. Doch die wichtigste Ehre war wohl, dass sein testamentarisch festgelegter Wunsch, Livia Drusilla wegen ihrem Beistand und ihrer Unterstützung den Titel Julia Augusta zu verleihen, bewilligt wurde.

Nachdem Tiberius zum Kaiser gekrönt war, kam es zu einer großen Umstellung für Julia Augusta, weil ihre Interessen nicht in allen Bereichen mit denen von Tiberius übereinstimmten und weil sie nicht mehr die tragende Rolle der Ehefrau inne hatte.

Auch ließ sich Tiberius von seiner Mutter nichts mehr sagen und ließ seiner Mutter nicht mehr Freiheiten, als sie schon unter Augustus besaß, sondern schränkte ihre Rechte sogar noch ein. Da sowohl Mutter als auch Sohn sehr starke Charaktere waren, wurde ihr Verhältnis zunehmend schwieriger.

Augusta war absolut nicht einverstanden mit der veränderten Politik, die ihr Sohn führte und sie fühlte sich, zurecht, eingeschränkt. Außerdem kam sie mit der Veränderung ihrer eigenen Bedeutung im Wechsel der Politik ihres Mannes Augustus und ihres Sohnes Tiberius nicht zurecht.

Um sich dem Einfluß seiner Mutter zu entziehen und einem noch größeren Streit aus dem Wege zu gehen, zog sich Tiberius drei Jahre vor Augustas Tod gänzlich auf die Insel Capri zurück. Augusta bekam ihn darauf nicht mehr zu Gesicht. Diese Tatsache ließ sie immer missmutiger werden.

Julia Augusta starb im Jahre 29n.Chr. nach einer langen Krankheit. Ihr Sohn besuchte sie weder am Sterbebett, noch kam er zu ihrer Beerdigung. Julia Augusta wurde ohne viel Aufsehen zu Grabe getragen.

Anders als ihr Sohn, verfielen alle römischen Senatoren in tiefste Trauer über Augustas Tod. Deswegen wurde für sie ein Bogen errichtet und es waren noch mehr Ehrungen geplant, doch Tiberius schränkte den großzügigen Senat ein und äußerte die Bitte, auf eine Gotteserklärung der Augusta zu verzichten.

Erst 12 Jahre nach ihrem Tod bekam Julia Augusta die Ehre, die ihr gebührte. Sie wurde von ihrem Enkel, dem Kaiser Claudius, zur Göttin erklärt. Er ließ auch ein Bild von ihr in dem Tempel von Augustus errichten. Außerdem veranlasste er, dass Frauen bei sämtlichen Schwüren auf den Namen Julia Augusta schwören mußten.

Messalina

Messalina wurde 25n.Chr. geboren und starb 48n.Chr.. Sie war die dritte Ehefrau des römischen Kaisers Claudius und ihre Eltern waren beide Enkel der Octavia. Daraus ergibt sich für ihre Ehe, dass sie mit ihrem Cousin verheiratet war. Die Hochzeit fand 39.n.Chr. statt. Messalina war gerade erst 15 Jahre alt, doch ihr Mann zählte schon das reife Alter von 50. Sie gebar ihr erstes Kind, ihren Sohn Britannicus, dessen Name eigentlich Germanicus war.

Im Jahre 41n.Chr. wurde Messalinas Mann Claudius zum Kaiser. Dadurch veränderte sich das Leben der beiden und auch die Einstellung des Umfeldes zu Claudius, denn eigentlich ließ ihn seine Mutter Caligula nur am Leben, um sich über ihren dummen Sohn lustig machen zu können. Doch nun war er der mächtigste Mann in ganz Rom.

Doch trotz des angenehmen Lebens als Kaiserin, fing Messalina im Alter von 17 Jahren an, sich zu langweilen. Zum Teil auch deswegen, weil ihr Mann keine Zeit mehr hatte, sich um seine Frau zu kümmern. Also gab sie viele Bankette, die meist in großen Orgien endeten. Das wiederum brachte Messalina schnell den Ruf einer "unkeuschen Frau mit ungezügelter Lust" ein.

Da sie die Liebe und die Nähe ihres Mannes nicht mehr genoss, hatte sie etliche Liebhaber und betrog Claudius in jeder Hinsicht. Sie stellte sich allabendlich, z.B. unter dem Namen Licisca, allen Männern der Stadt als Hure zur Verfügung. Und sie verkaufte das römische Bürgerrecht unter dem Einfluß des griechischen Freigelassenen Narcissus. Das Bürgerrecht wurde in der römischen Geschichte nur an verdiente Mitglieder der Provinz vergeben. Doch Messalina beeinflußte ihren Mann, den Kaiser, immer wieder dahin, es an bestimmte Personen zu vergeben, die es von Messalina erbaten und von denen Narcissus dann das Geld kassierte. So war es auch möglich, von den beiden Gerichtsurteile zu erkaufen.

Aus Langeweile tötete Messalina Menschen, oft aus geringfügigen Gründen. So "starb" z.B. ihre Cousine Livilla, weil Messalina sich von ihr nicht genug beachtet fühlte. Doch sie sprach die Urteile nur passiv durch Claudius aus, dem sie weismachte, dass dieses Urteil gerecht sei, um diejenige oder denjenigen hinrichten zulassen.

Doch trotz dieser "lustigen Freizeitbeschäftigung", des vielen Geldes und der vielen Liebhaber war Messalina nicht glücklich. Historiker denken, ihr Verhalten und ihre Langeweile durch die fehlende Aufmerksamkeit von Seiten ihres Mannes begründen zu können.

Hätte ihr Eskapaden hinter verschlossenen Türen stattgefunden, hätte es vielleicht noch ertragbar sein können. Doch ihr Privatleben war jedem, sogar dem kleinsten Plebejer bekannt und jeder kannte ihre Geheimnisse. Das hatte zur Folge, dass ihr eigener und der Ruf ihres Mannes stark sank. Doch es hatte den Anschein, als würde Claudius das alles nicht wahrnehmen. Er sprach während der ganzen Zeit nie ein ernstes Wort mit ihr, obwohl er mehrmals darauf hingewiesen wurde.

Es gibt verschiedene Begründungen für das passive Verhalten von Claudius. Entweder bekam er den Lebenswandel seiner Frau nicht mit, weil er zuviel mit Regierungsangelegenheiten beschäftigt war und weil Messalina wußte, wie sie ihren Mann von ihren außerehelichen Beschäftigungen ablenken konnte. Sie schickte ihm ihre Sklavinnen, damit er seine Lust bei ihnen und nicht bei ihr ausließ. Außerdem vertraute Claudius Messalina uneingeschränkt.

Möglicherweise wollte Claudius auch die Augen vor der Realität verschließen, um seinen Glauben an die intakte Familie nicht zerstören zu lassen.

Messalina war unsterblich in den wunderschönen Gaius Silius verliebt. Unter Freunden verhielten sich die beiden sogar schon wie ein Ehepaar. Sie vergötterte ihn nahezu. So wollte sie ihm eine angemessene Wohnung verschaffen. Ihr gefiel besonders das Anwesen des Asiaticus, der ein sehr angesehene Bürger Roms war. So warf sie ihm das Verbrechen des Ehebruchs vor. Nachdem Asiaticus zum Tode verurteilt wurde, bezog Silius diese Gartenanlage mit Villa. In diesem Haus nächtigte dann oft auch Messalina.

Doch diese Art von Beziehung zu Silius reichte ihr nicht. Sie wollte ihn heiraten.

So erwirkte sie die Scheidung bei Claudius, indem sie ihm erzählte, sie hätte davon geträumt, dass ihr Ehemann sterben sollte. Da Römer sehr viel Gewicht in Träume legten, ließ sich Claudius überzeugen, sich von Messalina scheiden zu lassen und sie einen anderen Mann heiraten zu lassen, damit diesem das Unglück passierte.

Als Claudius in Ostia war, kam ihm das Gerücht zu Ohren, dass Messalina und Silius einen Mordanschlag auf ihn geplant hätten. Das alles war aber nur ein Gerücht von Narcissus, den Messalina schon zuvor verstoßen hatte und der deshalb sehr gekränkt war. Claudius befahl daraufhin sofort, alle Gäste, der zu diesem Zeitpunkt stattfindenden Hochzeitsfeier von Messalina und Silius zu verhaften und viele der Anwesenden zum Tode zu verurteilen, wie auch Silius. Nur Messalina hörte er noch einmal an. Es sah so aus, als würde er ihr noch eine Chance geben wollen, doch Narcissus ließ Messalina im Namen des Kaisers Claudius töten. Sein Racheplan ging also auf.

Wie man später herausfand, kümmerte der Tod der Messalina ihren ehemaligen Ehemann überhaupt nicht, denn er ahndete Narcissus keineswegs und heiratete auf Anraten seines Gefolges sofort nach Messalinas Tod seine Nichte Agrippina.

Zitatnachweis

1. verschüttete Spuren: Frühgeschichte bis 18.J. Band I; Bonnie S. Anderson, Judith P. Zinsser; Schweizer Verlagshaus
2. siehe (1)
3. Sittengeschichte Roms; Ludwig Frielaender; Athenaion Verlag
4. siehe (3)
5. http://www.remok.org/frederik/projects/frau-rom
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7. siehe (1)
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10. siehe (1)
11. Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und ihre wissenschaftliche Seite; Lily Brau; 1979
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25. siehe (1)
26. siehe (1)

Quellen

Die Welt der Römer Armin Müller [Hrsg.] 1999

Die Welt der Römer Victor Duruy ca. 1972

Römische Rechtsgeschichte: eine Einführung Wolfgang Kunkel

Römische Sozialgeschichte Gèza Alfoldy

Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und ihre wirtschaftliche Seite Lily Braun Verschüttete Spuren: Frühgeschichte bis 18. Jahrhundert BandI Bonnie S. Anderson

Judith P. Zinsser 1992

Sittengeschichte Roms

Ludwig Frielaender 1996

http://www.info-antike.de http://www.remote.org

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Die Frau in der römischen Antike
Autor
Jahr
2000
Seiten
46
Katalognummer
V97071
ISBN (eBook)
9783638097468
Dateigröße
541 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frau, Antike
Arbeit zitieren
Friederike Leetz (Autor:in), 2000, Die Frau in der römischen Antike, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97071

Kommentare

  • Gast am 14.7.2001

    DIE FRAU IN DER RÖMISCHEN ANTIKE-LEETZ..

    ICH FAND DIESEN TEXT SEHR AUSFÜHRLICH
    UND AUSSERST INTERRESANT, GRATULIERE
    FÜR DEN ERFOLG UND DIE MÜHE, ICH SELBST
    HABE SEHR DAVON PROFITIERT, VIELEN DANK.

  • Gast am 1.7.2001

    Die Frau in der römischen Antike.

    Inhaltlich hoch interessant. Einiges ist ja "der absolute Hammer"! Oder wie soll man das sonst ausdrücken? Dass es damals keine gesetzlich verankerten Menschenrechte gab, ist ja bekannt. Aber was man hier erfährt, übersteigt bei weitem die Vorstellungen, die man nach einer humanistischen Schulbildung vom Leben in der Antike in der Vorstellung hatte. Wir haben wohl in Latein und Geschichte alles beschönigt von ziemlich idealisierten Standpunkten aus erfahren.
    Nun, wenn es da nicht so viele Rechtschreibfehler und manche ausgelassene Wörter im Text gäbe, hätte ich ja gern mit der Höchstpunktzahl bewertet! HH

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Titel: Die Frau in der römischen Antike



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