Entstehung der deutschen Sozialgesetzgebung


Referat / Aufsatz (Schule), 1998

4 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Referat zur Entstehung der deutschen Sozialgesetzgebung

1. Wer ist der „Vater“ der Deutschen Sozialversicherung?
2. Nennen und erläutern sie die Prinzipien für die Realisierung des Systems!
3. Was waren die Gründe für die Einführung eines Sozialversicherungssystems in Deutsch- land?
4. Bewerten sie die historische Entwicklung des Sozialversicherungssystems in Deutschland! Gehen Sie dabei auch auf die aktuellen Entwicklungen ein!

Frage 1:

Als Initiator des deutschen Sozialversicherungssystems wird im allgemeinen, der wohl bekannteste Politiker Deutschlands aus dem vorigen Jahrhundert, Otto Fürst von Bismarck erwähnt. Durch geschickte Politik und unter Ausnutzung der Fehler seiner innen- und außenpolitischen Gegner, gelang es ihm seine Macht und seinen Einfluß zu vergrößern. So wurde der adelige Gutsbesitzer 1862 preußischer Ministerpräsident und Außenminister und nach der Gründung des neuen deutschen Reiches 1871 dessen erster Kanzler. Etwa ab dem Jahre 1880 jedoch sank der Stern Bismarcks, in erster Linie aufgrund der Anhäufung innenpolitischer Mißerfolge (Steuerreform). Schließlich mußte er unter dem Druck Wilhelms II. im Jahre 1890 seinen Rücktritt einreichen.

Das Bismarck nicht persönlich an der Verbesserung der sozialen Situation der Arbeiter interessiert war, sondern politische Ziele verfolgte, ist an seiner Grundeinstellung und an seinen Handlungen (Sozialistengesetz) erkennbar. Er hat durch den Gebrauch seines Vetorechts bis zum Ende seiner Amtszeit ein Verbot der Sonntags-, Frauen-, und Kinderarbeit in Fabriken verhindert, unter anderem mit der polemischen Behauptung: „ Schließlich sei nicht ausgemacht, daßalle Arbeiter nach dem sonntägli chen Ruhetag wirklich geistig und körperlich erholt seien. Wenn Arbeiter den Sonntag ihren Vergnügungen gewidmet hätten, dann würde der Montag `blau`. “

Ferner hat er den amtierenden Handelsminister durch Intrigen zum Rücktritt bewogen, und übernahm im Jahr 1880 zusätzlich die Führung über das Handelsministerium, welches für die Sozialpolitik zu- ständig war, um dadurch die Vorbereitungsarbeiten für die Versicherungsgesetze direkt zu kontrollie- ren.

In diesen Zusammenhang müssen an dieser Stelle zwei Namen genannt werden, die direkt an der Ent- stehung der deutschen Sozialgesetzgebung mitgearbeitet haben. Zum einen war dies der sozialpoliti- sche Berater Bismarcks im Handelsministerium Theodor Lohmann, der die Gesetzesvorlage für die Unfallversicherung ausgearbeitet hat. Und zum anderen war es der Generaldirektor des Vereins für Bergbau und Gußstahlfabrikation Louis Baare, der sozialpolitische Berater Bismarcks seitens der Un- ternehmer. Im Gegensatz zu Lohmann, der später das Handtuch warf, konnte Baare seinen Einfluß auf die Sozialgesetze ausbauen. Unter anderem war er für ein Niedrighalten der Haftpflichtleistungen, denn „ man dürfe die Arbeiter nicht zur Fahrlässigkeit, zum Simulanten- und Faulenzertum anregen “ . Und er war der Meinung, daß „ der Arbeiter, der keine hohe Rente in Aussicht habe, vorsichtiger bei der Arbeit sein werde und sich die Rente oder die Unterstützung für seine Hinterbliebenden nicht fahr- lässig oder absichtlich erwerbe, indem er, lebensmüde geworden, vielleicht freiwillig in den Tod gehe, wenn er seine Familie versorgt wisse “ .

Die Sozialgesetzgebung war einer der letzten großen Versuche Bismarcks seine politische Vormachtstellung den Parteien gegenüber zu behaupten. Das endgültige Resultat muß aber als persönliche Niederlage Bismarcks festgehalten werden (Alle Sozialgesetze wurden erst nach mehreren Änderungen von den Parteien im Reichstag gebilligt) was, auch daran zu deuten ist, daß es keinerlei Erwähnung in seiner Autobiographie findet.

Frage 2:

Grundlage für die Sozialgesetze der 80er Jahre waren einmal das Haftpflichtgesetz von 1871 und das Hilfskassenesetz aus dem Jahre 1876. Durch das Haftpflichtgesetz sollte Arbeitern die durch einen Unfall im Betrieb verletzt worden waren eine Entschädigung für Heilkosten und Lohnverlust vom Unternehmer gezahlt werden, allerdings nur wenn ihm oder seinem Stellvertreter die Schuld am jewei- ligen Unfall nachgewiesen werden konnte. Dies brachte in der Praxis erhebliche Probleme mit sich und es kam zu einer endlosen Zahl von Prozessen was zu einer Verhärtung der Gegensätze zwischen Arbeitern und Unternehmern führte. Deshalb waren beide Seiten an einer neuen Regelung interessiert, die Arbeitgeber weil sie den Prozessen entgehen wollten und die Arbeiter damit sie wenigstens eine gewisse Sichererung hatten.

Mit dem Hilfskassengesetz sollte das damalig überkommende Kassensystem reglementiert werden. Es wurden daraufhin verschiedene Kassen gegründet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die freien Kassen waren von diesen Gesetz aber stark benachteiligt da sie von den Behörden kontrol- liert wurden, um den Einfluß der Gewerkschaften auf die Kassen so gering wie möglich zu halten.

Mit dem Krankenversicherungsgesetz von 1883 wurden dann Leistungen und Zahlungen neu festgelegt. Für leichte Unfälle, die insgesamt 95% aller Unfälle ausmachten, sollte Krankenunterstützung gewährt werden. Diese bestand aus ärztlicher Behandlung und aus Krankengeld das in Höhe des halben ortsüblichen Tagelohns für 13 Wochen zu zahlen war. Der Arbeitgeber hatte ein Drittel und der Arbeiter zwei Drittel der Beiträge zu zahlen. Wie politisch dieses Gesetz war, zeigt die Tatsache das Arbeiter die in den Hilfskassen Mitglied waren, den gesamten Betrag zu zahlen hatten. Auch das geschah wiederum um die Gewerkschaften zu schwächen. Doch für die Gewerkschaftsgegner ging der Schuß nach hinten los, da vor allem Handwerksbetriebe nur noch Gesellen einstellten die in Hilfskassen versichert waren, um so den Zwangsanteil zu entgehen. Das führte zu einem deutlichen Anstieg der Mitgliedszahlen der Hilfskassen. Ein ähnliches „kostensparendes“ Verhalten ist meiner Meinung auch Heute noch speziell bei den 620 DM Jobs zu beobachten.

Als Ergänzung zum Krankenversicherungsgesetz folgte ein Jahr später das Unfallversicherungsgesetz welches das nun überholte Haftpflichtgesetz revidieren sollte. Hierbei wurde eine Entschädigung für schwere Unfälle ab der 14. Woche gezahlt. Bei voller Erwerbsunfähigkeit sollte eine Rente in Höhe von zwei Dritteln des bisherigen Verdienstes gezahlt werden. Ferner gab es auch keine Unterschiede zwischen verschuldeten und unverschuldeten Unfällen mehr. Ausgeschlossen von der Versicherung waren Land-, Forst- und Bauarbeiter, Beschäftigte im Kleingewerbe, in der See- und Flußschiffahrt und Eisenbahner. Mit dem Ziel die eigene Belastung zu vermindern gründeten die Fabrikanten Berufsgenossenschaften, welche als Träger arbeiteten.

Als dritter Teil der Sozialgesetzgebung folgte im Jahr 1889 die Alters- und Invalidenversicherung. Im Gegensatz zu den beiden anderen Gesetzen funktionierte sie nicht nach dem Solidarprinzip (Leistun- gen sind Beitragsunabhängig) sondern nach dem Versicherungsprinzip (je höher die Beiträge desto höher die Leistungen). Gelten sollte die Versicherung für alle industriellen, gewerblichen und land- wirtschaftlichen Arbeiter sowie für Lehrlinge, Dienstboten und Betriebsbeamte mit einem Einkommen von weniger als 2000 Mark. Es wurden vier verschiedene Lohngruppen unterschieden. Die Beiträge wurden je zur Hälfte vom Arbeiter und vom Unternehmer getragen. Jedoch hatte auch dieses Gesetz einen Haken, der so ausschaute, daß das Rentenalter auf 71 Jahre festgelegt wurde aber die durch- schnittliche Lebenserwartung damals bei 34 und 37 Jahren (Männer, Frauen) lag. Zudem mußte auch 30 Jahre lang eingezahlt werden. Die Invalidenrente hingegen konnte schon nach 5 Jahren Zahlung beantragt werden, dafür war diese dann auch extrem niedrig.

Charakteristisch für die deutsche Sozialgesetze ist, daß sich die Beiträge nach der Höhe des Einkommens richten aber die Leistungen weitgehend vom Bedarf abhängig sind, dieser steht aber in keinem Zusammenhang zum Verdienst.

Zur Realisierung der Gesetze hatte Bismarck unter anderen eine Steuerreform geplant. Hierbei sollten direkte durch indirekte Steuern ersetzt werden. So zum Beispiel eine Tabak-, Bräu- und Luxussteuer. Diese Steuerreform scheiterte jedoch an den Parteien im Reichstag.

Frage 3:

Für Bismarck gab es vier Günde die ihn zur Schaffung der Sozialgesetze veranlaßten:

1. Soziale Situation:

Zu Beginn der achtziger Jahre entsprachen Inhalt und Umfang der sozialpolitischen Gesetzgebung (Haftpflichtgesetz) keineswegs dem industriellen Aufschwung und dem Anwachsen der Arbeiter in Deutschland nach 1871. Was einen Anstieg der Armut und sich ständig verschlechternde Lebensbedingungen zur Folge hatte. Deshalb gab es dann auch bei Bismarck Bestrebungen: „ den Arbeitern einen höheren Anteil an den Erträgnissen der Industrie zu gewähren und die Arbeitszeit nach Mög lichkeit zu verkürzen, soweit die Grenzen, die durch die Konkurrenz und die absatzfähige Fabrikation gegeben sind, beide Bestrebungen noch gestatten “ .

2. Wirtschaftliche Situation:

Nach einem wirtschaftlichen Boom der der Reichsgründung folgte, kam eine schwere Rezessionspha- se. Speziell die Großindustrie (Metall, Bergbau) war davon betroffen, weshalb von dort auch protekti- onistische Bestrebungen ausgingen. Diese fanden ihre politische Bestätigung in den Schutzzollgeset- zen ( „ Schutz der nationalen Arbeit “ ). Jedoch brachten diese keine Verbesserung der Lage der Arbeiter. Und da eine Fabrik- und Arbeiterschutzgesetzgebung wirtschaftlich nicht tragbar sei, nach Meinung von Bismarck und den Unternehmern, mußte eine Arbeiterversicherung her als Vorsorge für Arbeiter, die durch Unfall, verletzt, krank, invalid oder wegen Alter arbeitsunfähig geworden waren

3. Politische Situation:

Die beiden vorangegangenen Punkte waren mit Ursache dafür, daß sich in Deutschland ein politisches Verständnis unter den Arbeitern bildete (Klassenbewußtsein). Das führte zur Herausbildung und zum Erstarken von Parteien (Sozialdemokraten) und Gewerkschaften. Diese widerum hatte sich Bismarck aber ausdrücklich zum Feind erklärt, was ihn zu seiner „ Zuckerbrot und Peitsche “ Politik veranlaßte. Die bestand darin Reformen zur Verbesserung der Lage der Arbeiter einzuführen (Sozialgesetze) und die Organisierung der Sozialdemokratie zu zerschlagen. Wichtigste Maßnahme (Peitsche) war hierbei das Sozialistengesetz ( „ Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie “ ) vom 19.10.1878. Es beinhaltete das Verbot von freien Hilfskassen, Vereinen, Schriften, Versammlungen, Gewerkschaften und die Ausweisung von Funktionären.

4. Politisches Vorbild:

Als politisches Vorbild zur Sozialversicherung diente Bismarck das Bild des „Staatsrentners“ von Napoleon III. Es sollte eine neuen Form der direkten Staatsbindung erzeugt werden. Das Unfallversicherungsgesetz verstand er zudem als Ausdruck „ praktischen Christentums “ .

Frage 4:

Neben strukturellen Veränderungen die die Sozialversicherung in Laufe der Jahre erlebte, wie die Zusammenfassung der Sozialversicherung bei Krankheit und Unfall sowie der Arbeiterrentenversiche- rung im Jahr 1911 oder der Neuregelungsgesetze von 1957, wurde sie auch durch wirtschaftliche und politische Einflüsse geprägt (Weltwirtschaftskrise, Zweiter Weltkrieg). Auffallend ist aber das in wirt- schaftlich schlechten Zeiten immer wieder der Ruf nach Kosten- und Leistungsminimierung der Sozi- alversicherung von seiten der Unternehmer laut wird. Sei es die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder wie neulich gefordert eine Halbierung der Urlaubstage. Aber auch die Aufhebung des Verbotes der Sonntagsarbeit wird forciert. Wobei das Argument das gleiche ist mit dem Bismarck damals gegen das Verbot gekämpft hat: „ Des weiteren wäre mit dem Verbot der Sonntagsarbeit entweder eine Lohnsenkung für die Arbeiter verbunden oder im Falle des Ausgleichs eine Belastung für die deutsche Industrie, die sie selbst oder zumindest ihre Exportfähigkeit bedrohe “. Bleibt noch die Frage offen, ob in Zukunft wieder Kinder in den Fabriken arbeiten sollen, damit unsere Firmen mit denen, welche diese praktizieren (z.B. Südostasien) konkurrieren können.

Speziell bei der Rentenversicherung ist der Übergang unserer Gesellschaft von einer Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft bis hin zur Freizeitgesellschaft nicht spurlos vorbeigegangen. Das bisheri- ge Beitragszahlungsmodell hat bei steigender Lebenserwartung und gleichzeitiger Reduzierung von Arbeitsplätzen langfristig keine Zukunft. Am realistischsten wäre ein Rentensystem wie es z.B. in Australien oder Neuseeland praktiziert wird. Dort wird ein vom Lohn unabhängiger Rentenbeitrag eingezahlt und bei Erreichen des Rentenalters wird dem Empfänger dann eine Einheitsrente gezahlt. Da diese sehr gering ist muß sich jeder eine private Zusatzrente sichern. Meiner Meinung nach hat diese Eigenvorsorge einige Vorteile:

1. Sind bei fast jeder Anlageform höhere Renditen möglich als bei der bisherige Rente.

2. Werden die Leute wieder eigenverantwortlich mit ihren Geld umgehen müssen, und können so die Verantwortung nicht auf den Staat abwälzen.

3. Fließen erhebliche Summen in den direkten Kreislauf der Wirtschaft ein (Investmentfonds)

4. Wird hoffentlich ein viel zu großer und zu teurer Apparat (BfA etc.) aufgel öß t

Ende der Leseprobe aus 4 Seiten

Details

Titel
Entstehung der deutschen Sozialgesetzgebung
Note
1
Autor
Jahr
1998
Seiten
4
Katalognummer
V96956
ISBN (eBook)
9783638096317
Dateigröße
339 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bismarck, Sozialversicherung, Deutschland
Arbeit zitieren
Sascha Schnurbus (Autor:in), 1998, Entstehung der deutschen Sozialgesetzgebung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96956

Kommentare

  • Gast am 7.1.2006

    Naja!.

    Kaum Zusammenhänge, fast keine Erklärungen! Nix für Gymnasium!

  • Gast am 6.4.2001

    danke, die zweite!.

    ich könnte dem menschen der das geschrieben hat die füsse küssen, weil ich genau das in 7 stunden abgeben muss.
    mfg

  • Gast am 15.3.2001

    DANKE!!!!!!!!.

    EINE SEHR GELUNGENE ARBEIT!

    ICH MUSS AUCH SO EINEN DUMMEN VORTRAG HALTEN UND ÜBER DIE INHALTE ODER SO.

    DESWEGEN FREU ICH MICH UM SO MEHR; DASS ICH DEINE ARBEIT GEFUNDEN HABE! :-)

    VIELEN HERZLICHEN DANK!!!!!!!!!!

    DU HAST MIR SEHR VIEL ARBEIT UND ZEIT ERSPART-UND ZEIT IST GELD!!!*grins*

    ALSO DANN: CIAO!!!!!!!

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Titel: Entstehung der deutschen Sozialgesetzgebung



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