Stille Reserven im Jahresabschluss - Bildung, Auflösung, Erkennbarkeit


Dossier / Travail de Séminaire, 2002

37 Pages, Note: 3,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anlagenverzeichnis

1 Einführung in die Thematik
1.1 Ausgangssituation und Zielstellung
1.2 Untersuchungsverlauf

2 Kennzeichnung und Abgrenzung des Begriffes der Stillen Reserven

3 Bildung, Auflösung Stiller Reserven und Folgewirkungen im Zeitablauf
3.1 Bildung Stiller Reserven
3.1.1 Gesetzliche Vorschriften
3.1.2 Wahlrechte
3.2 Auflösung Stiller Reserven
3.2.1 Gesetzliche Vorschriften
3.2.2 Wahlrechte
3.3 (Erfolgs-)Wirkungen im Zeitablauf
3.4 Bewertung

4 Erkennbarkeit Stiller Reserven
4.1 Pflichtinformationen
4.2 Analyseansätze
4.2.1 Die quantitative Erfolgskorrekturrechnung
4.2.2 Die qualitative Erfolgskorrekturrechnung
4.2.3 Auswertung der Börsenkursentwicklung
4.3 Bewertung

5 Zusammenfassung und Bewertung

Literaturverzeichnis

Anlagen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 4.1 Berechnungsschema zur Bereinigung des Jahresabschlusses

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Interessenlagen von Bilanzadressaten

Anlage 2 Das System des dritten Buches des HGB

Anlage 3 Bedeutung der Maßgeblichkeitprinzipien für Bilanzierung und Bewertung

Anlage 4 Rückstellungszweck und Rückstellungsausweis

Anlage 5 Bilanzpolitik muss die erwartete Entwicklung des Unternehmens berücksichtigen

Anlage 6 Grundvarianten des Zurechnungsumfangs bei den Hko im UKV

Anlage 7 Angabepflichten im Anhang

Anlage 8 Beispiel einer Analyse- Checkliste Anhang

Anlage 9 Eidesstattliche Erklärung

1 Einführung in die Thematik

1.1 Ausgangssituation und Zielstellung

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft wird jedes Jahr von den unterschiedlichsten Interessengruppen[1] – wie Anteilseignern/ Großaktionären, Finanzbehörden, Gewerkschaften, Mitarbeitern, und Kleinaktionären – mit großem Interesse erwartet.

So sind z. B. die Anteilseigner/ Großaktionäre, Gewerkschaften und Mitarbeiter an einer moderaten Gewinnausschüttung interessiert, da bei ihnen die langfristige Kapitalsicherung/ Substanzsicherung und die Arbeitsplatzsicherung im Vordergrund stehen, während die Finanzbehörden und Kleinaktionäre an einen hohen Gewinnausweis interessiert sind, um hohe Steuern bzw. hohe Dividenden zu erhalten (vgl. Hahn/ Wilkens 1997b, 10).

Der Jahresabschluss gibt diesen Gruppen Informationen über die Vermögens- und Kapitalstruktur der Unternehmung.

Auch ist die finanzielle Struktur ersichtlich, und es können Bilanzkennzahlen, wie z. B. die Rentabilität oder die Liquidität abgeleitet werden (vgl. Wöhe 1981, 919).

Hier wird deutlich, dass das Management vor dem Problem steht, die divergierenden Interessen der externen Gruppen gleichermaßen zu befriedigen. Daher ist der Jahresabschluss abhängig von der Jahresabschlusspolitik des Managements. Diese hat die Möglichkeit, durch die Handhabung unterschiedlicher formaler und materieller Instrumente, Einfluss auf die Gestaltung (nach Art, Struktur, Umfang) und auf den Erfolgsausweis (Bilanzierungs-, Bewertungswahlrechte) des Jahresabschlusses zu nehmen (vgl. Wilkens 1999, 14).

Das Management kann versuchen, ein tatsächlich schlechtes Jahresergebnis durch einen hohen Erfolgsausweis zu verschleiern, ein tatsächlich gutes Jahresergebnis durch einen niedrigen Erfolgsausweis zu mindern oder durch einen Ausweis in etwa gleicher oder leicht ansteigender Erfolgsausweise, die Erfolge zu glätten und über mehrere Jahre zu verteilen (vgl. Wilkens 1999, 39 f.).

Hier ist das Bilden oder Auflösen von Stillen Reserven für das Management ein herausragendes Mittel der materiellen Jahresabschlusspolitik nach dem Bewertungsstichtag.

Durch die Stille- Reserven- Politik kann entscheidend Einfluss auf den Ausweis des Erfolges genommen werden. Die tatsächliche Leistung der Unternehmung (des Managements) kann durch die entsprechende Anwendung der Ansatz- und Bewertungsspielräume verfälscht oder nicht objektiv dargestellt sein (vgl. Wilkens 2000a, 11).

Es zeigt sich also, dass der tatsächliche Erfolg des Unternehmens nicht ohne weiteres aus dem Jahresabschluss zu ersehen ist. Der Erkennbarkeit der bilanzpolitischen Maßnahmen ist daher besondere Aufmerksamkeit zu schenken um die Hintergründe der Jahresabschlusspolitik und des ausgewiesenen Unternehmenserfolges objektiv beurteilen zu können.

1.2 Untersuchungsverlauf

Ausgehend von der Kennzeichnung und Abgrenzung des Begriffes der Stillen Reserven in Kapitel 2, wird in Kapitel 3 die Bildung und Auflösung Stiller Reserven, und deren Folgewirkungen im Zeitablauf dargestellt. In Kapitel 4 wird der Fokus auf die Erkennbarkeit der Stillen Reserven gelegt und mit Hilfe von Analyseansätzen verdeutlicht. In Kapitel 5 werden noch einmal die wesentlichen Kernaussagen zusammengefasst und bewertet. Die Untersuchungen beziehen sich auf großformatige Kapitalgesellschaften, so dass Besonderheiten anderer Formen nicht extra erwähnt werden.

2 Kennzeichnung und Abgrenzung der Stillen Reserven

Die aus der Bilanz nicht ersichtliche Differenz zwischen dem Gesamt- Netto- Buchwert und einem höheren Gesamt- Netto- Tageswert wird als stille Reserve bezeichnet. Stille Reserven führen bei der Veräußerung [!] von Vermögensgegenständen zum (höheren) Tageswert zu einer Gewinnrealisierung (Wilkens 1999, 39).

Hat z. B. ein Wertpapierpaket, welches in der Bilanz mit einem Betrag von 100.000 Euro steht, einen Verkaufswert von 120.000 Euro, so besteht eine stille Reserve von 20.000 Euro. Dieser Betrag stellt eine Rücklage für die Unternehmung dar, die in der Bilanz nicht erscheint. SR gehören also zu den Rücklagen und somit zu den Eigenkapitalteilen.

Im Gegensatz zu den offenen Rücklagen, die in der Bilanz unter der Position Eigenkapital ausgewiesen sind, ist das Vorhandensein stiller Reserven aus der Bilanz nicht ersichtlich. Entweder sie treten in der Bilanz nicht auf, z. B. nichtaktivierte Vermögenswerte, oder sie sind in Fremdkapitalpositionen versteckt, z. B. überhöhte RSt (vgl. Wöhe 1981, 988).

3 Bildung, Auflösung Stiller Reserven und Folgewirkungen im Zeitablauf

3.1 Bildung stiller Reserven

SR können nur für Wirtschaftsgüter gebildet werden, für die eine Bilanzierungspflicht oder ein Bilanzierungswahlrecht besteht. SR sind daher ein Ausdruck von Bewertungsmaßnahmen. Sie entstehen entweder

- durch erzwungen gesetzliche Bewertungsvorschriften (Zwangsrücklagen)
- durch Fehleinschätzungen (Schätzrücklagen)
- durch das Ausnutzen von Bewertungsspielräumen (Ermessensrücklagen) oder
- durch die absichtliche Unterbewertung von Aktiva oder Überbewertung von Passiva (Willkürrücklagen)

wobei die letztgenannten typisch für die Bilanzpolitik sind (vgl. Wöhe 1981, 992).

3.1.1 Gesetzliche Vorschriften

Grundlagen für die Bilanzierung sind die Bilanzierungsvorschriften[2] des Handelsgesetzbuches. In den §§ 246-256 HGB werden die allgemeingültigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften geregelt, die für alle Vollkaufleute verbindlich sind. Die §§ 264-289 HGB regeln die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung, die Geltung der Handelsbilanz für die Steuerbilanz fixiert. In der Praxis erfolgt jedoch eine Umkehrung dieses Maßgeblichkeitsprinzips[3], da viele Unternehmen nur eine, nämlich die Steuerbilanz erstellen.

Von diesem Hintergrund ausgehend, gilt in der Regel (vgl. Hahn/ Wilkens 1997b, 14 ff.)

- handelsrechtliche Bilanzierungsgebote und - verbote sind auch für die Steuerbilanz maßgeblich
- für Vermögensgegenstände mit handelsrechtlichem Aktivierungswahlrecht besteht ein steuerliches Aktivierungsverbot
- für Passiva mit handelsrechtlichem Bilanzierungswahlrecht besteht in der Steuerbilanz ein Passivierungsverbot

Zu den gesetzlich veranlassten SR (Zwangsrücklagen) zählen:

- Aktivierungsverbote, für z. B. immaterielle Anlagegüter wie unentgeltlich erworbene Schutzrechte, Patente, Lizenzen, Herstellungsverfahren oder Software (vgl. Hahn/ Wilkens 1997c, 20), sowie für den originären Unternehmenswert und den Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens (vgl. Zeiß = 1993, 317).

[...]


[1] s. Anlage 1: Interessenlagen von Bilanzadressaten

[2] s. Anlage 2: Das System des dritten Buches des HGB

[3] s. Anlage 3: Bedeutung der Maßgeblichkeitsprinzipien für Bilanzierung und Bewertung

Fin de l'extrait de 37 pages

Résumé des informations

Titre
Stille Reserven im Jahresabschluss - Bildung, Auflösung, Erkennbarkeit
Université
University of Applied Sciences Hamburg  (Wirtschaftsingenieurwesen)
Note
3,0
Auteur
Année
2002
Pages
37
N° de catalogue
V9681
ISBN (ebook)
9783638163149
ISBN (Livre)
9783638686754
Taille d'un fichier
523 KB
Langue
allemand
Mots clés
Stille, Reserven, Jahresabschluss, Bildung, Auflösung, Erkennbarkeit
Citation du texte
Dipl.-Wirtsch.-Ing.(FH) Jürgen Dute (Auteur), 2002, Stille Reserven im Jahresabschluss - Bildung, Auflösung, Erkennbarkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9681

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