Die Bedeutung von Handeln und Denken für dieLebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2000

18 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

II. Zum Begriff Lebensqualität
1. Definitionen
2. Grundlegende Wohlfahrtskonstellationen

III. Das Konstrukt Lebensqualität
1. Derökologische Ansatz von Bronfenbrenner
2. Seifert ‘ s Modell von Lebensqualität für Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen

IV. Qualitätsmanagement im sonderpädagogischen Bereich
1. Qualitätsbeurteilung und -entwicklung in Wohneinrichtungen
2. PASSING als ausgewähltes Instrument zur Qualitätsbeurteilung und - entwicklung in Wohneinrichtungen

V. Die Bedeutung von Denken und Handeln für die Lebensqualität
1. Selbstbestimmung als wichtiger Eckpfeiler für Lebensqualität
2. Möglichkeiten autonomen Handelns für Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen
3. Herausforderndes Handeln von Menschen mit geistiger Behinderung als Indikator für bedrohte Lebensqualität
4. Die Gefahr einer Adaption bei Menschen mit geistiger Behinderung

VI. Schlußbemerkung

VII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

In Zeiten der Leistungsgesellschaft und der Effektivitätssteigerung zur allgemeinen Einsparung, kommt auch die Sonderpädagogik nicht um eine Rechtfertigung und Bewertung ihrer Dienste und Leistungen herum. Wie schon in vielen Feldern der Wirtschaft und Technik, so hat sich der Begriff Qualität inzwischen auch in den sozialen Bereich ausgedehnt. Die Soziologie hat hierfür als Bewertungsmaßstab den Begriff Lebensqualität gesetzt. Nun hat auch die Sonderpädagogik, nicht zuletzt wegen der gesetzlichen Neuordnung der Pflege und der Neudefiniton der eigenen Hilfen hin zur Dienstleistung am Kunden, den Handlungsbedarf erkannt und beginnt mit dem Transfer des Konzepts auf ihr Wirkungsfeld.

Diese Arbeit soll das Konstrukt beleuchten und im Hinblick auf mögliche Folgen für Denkweisen, Adressaten und Mitwirkende betrachten. Der Schwerpunkt soll im Bereich der Pädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung liegen und speziell deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Möglichkeiten, im eigenen Handeln und Denken, aber auch die Grenzen, in Bezug auf das Thema Lebensqualität und damit verbundene Felder reflektieren.

II. Zum Begriff Lebensqualität

Lebensqualität ist ein, der Soziologie entlehntes Konzept, das speziell im Rahmen empirischer Untersuchungen einen neuen Maßstab für die Bewertung gesellschaftlichen Fortschritts bewerkstelligen soll.

1. Definitionen

Für Glatzer (1992) stellt Lebensqualität einen mehrdimensionalen Wohlfahrtsbegriff dar, der gute objektive Lebensbedingungen und ein hohes subjektives Wohlbefinden beinhaltet und neben der individuellen Bedürfnisbefriedigung auch die kollektive Wohlfahrt mit einbezieht.

Hierbei definieren sich gute objektive Lebensbedingungen nach der OECD (Organisation für Wirtschaft und Zusammenarbeit) als die Befriedigung der Grundbedürfnisse nach Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung, intellektuelle und kulturelle Entfaltung durch Lernen, Arbeit und Qualität des Arbeitslebens, Zeitbudget und Freizeit, Verfügung über Güter und Dienstleistungen, physische Umwelt, persönliche Freiheitsrechte und Rechtswesen, sowie Qualität des Lebens in der Gemeinde. (vgl. Seifert 1997a)

Beck beschreibt subjektives Wohlbefinden als eine „im individuellen Erleben realisierte Kategorie; es stellt eine affektive Bilanz von Emotionen und eine kognitive Bewertung der Bedürfnisbefriedigung und damit der alltäglichen Erfahrungen dar. Es umfaßt eine physische Dimension der physiologischen Bedürfnisse, eine psychisch-emotionale Dimension (hier geht es um Bedürfnisse nach Persönlichkeitsentwicklung, Selbstverwirklichung, Anerkennung) und die soziale Dimension der Bedürfnisse nach sozialer Zugehörigkeit, Kommunikation und Interaktion“.(Beck 1998a, 275)

Im Hinblick darauf sind die „internen Ressourcen“ als Produzenten von Wohlbefinden bedeutsam. Diese stellen das Selbstbild, Weltbild, Selbstwertgefühl, Kompetenzen und Bewältigungsverhalten und die physischen Voraussetzungen eines Individuums dar. Sie sind ein Schutzmechanismus in der Alltags- und Krisenbewältigung (vgl. Beck 1998a). Bei der Beschreibung von positivem Wohlbefinden werden die Begriffe „Zufriedenheit“ und „Glück“ vorrangig verwendet. Während „Zufriedensein“ eine eher kognitive Bewertung darstellt, beschreibt „Glück“ einen affektiven Zustand. Daneben stehen die negativen Einwirkungen auf das Wohlbefinden: Besorgnissymptome, bezeichnet durch negative mentale Erfahrungen der Individuen, und Anomiesymptome, wie Einsamkeit, Orientierungslosigkeit und Entfremdung von der Arbeit. (vgl. Glatzer 1992)

2. Grundlegende Wohlfahrtskonstellationen

Da sich Lebensqualität aus zwei Komponenten zusammensetzt, dem individuell zu beurteilenden Wohlbefinden und den objektiv wahrnehmbaren Lebensbedingungen, können sich so vier unterschiedliche Kombinationen ergeben. Die angestrebte Wohlfahrtskonstellation ist die Existenz guter Lebensbedingungen kombiniert mit gutem subjektiven Wohlbefinden, die in der OECD-Terminologie Well-Being genannt wird. Nur hier existiert eine echte hohe Lebensqualität. Das andere Extrem, die Existenz schlechter Bedingungen und eines negativen Wohlbefindens, stellt die Deprivation dar. Die Lebensqualität erreicht bei dieser Kombination ein sehr niedriges Niveau. Neben diesen konsistenten Wohlfahrtskonstellationen, wo eine Übereinstimmung zwischen objektiv wahrnehmbaren Gegebenheiten und subjektiver Bewertung vorherrscht, stehen noch inkonsistente Kombinationen. Hier widersprechen sich die objektiven und subjektiven Beurteilungen. Daraus folgt zum einen die sogenannte Dissonanz, ein Unzufriedenheitsdilemma, geprägt von guten, objektiven Lebensbedingungen und schlechtem Wohlbefinden, zum anderen die Adaption, ein Zufriedenheitsparadox, das durch zufriedene Individuen bei schlechten Lebensbedingungen gekennzeichnet ist. (vgl. Glatzer 1992)

Somit sieht Seifert als Fazit, daß objektive Kriterien allein kein Gradmesser für Lebensqualität sein können. „Entscheidend ist die subjektive Einschätzung der Lebenssituation durch das Individuum.“ (Seifert 1997a, 202)

III. Das Konstrukt Lebensqualität

1. Derökologische Ansatz von Bronfenbrenner

Der ursprünglich aus der Biologie stammende Begriff „Ökologie“ wird innerhalb der Sozialisationsforschung als die Transaktion zwischen dem Individuum und seiner Umwelt betrachtet. „Unter potentieller Umwelt ist die Umwelt zu verstehen, in der sich das Individuum befindet, unabhängig davon, ob es sie wahrnimmt oder sich in ihr verhält. Die rezipierte Umwelt ist die vom Individuum wahrgenommene Umwelt, die für sein Handeln bedeutsam ist“ (Seifert 1997a, 183). Die menschliche Entwicklung ist nach Bronfenbrenner ein Ergebnis der Wechselbeziehungen zwischen dem menschlichen Organismus und seiner Lebensumwelt.

Das Modell von Bronfenbrenner ist durch mehrere Ebenen gekennzeichnet, die im Folgenden kurz erläutert werden sollen. Die ökologische Umwelt besteht aus vier, sich gegenseitig beeinflussenden und übereinander gelagerten, Systemen. Sie werden als Mikro -, Meso -, Exo - und Makrosystem bezeichnet.

Das Mikrosystem stellt die direkte Lebensumwelt des Individuums dar. Hier wirkt das direkte Personenumfeld, die materiellen Gegebenheiten, die Angebotsdynamik und - funktion auf das Individuum ein. Unter Mesosystem versteht man die Wechselbeziehungen zwischen den Lebensbereichen, an denen sich die in der Entwicklung begriffene Person aktiv beteiligt ist. Das Exosystem umfaßt Lebensbereiche, an welchen die sich entwickelnde Person nicht selbst teilnimmt, in denen aber Ereignisse stattfinden, die Folgen für die Lebensbereiche der Person, und somit für ihre Entwicklung haben. Die vom Individuum am entfernteste Position nimmt das Makrosystem ein. Hier geht es um das Gesellschaftssystem als Ganzes, das Einfluß auf alle Teilsysteme nimmt. (vgl. Seifert 1997a)

„Bronfenbrenner (Die Ökologie der menschlichen Entwicklung. Natürliche und geplante Experimente. Stuttgart 1981) bezeichnet sein Modell als theoretisches Schema zur systematischen Beschreibung und Analyse sozialer Kontexte, der Verbindungen zwischen ihnen und der Vorgänge, durch die diese Strukturen den Gang der Entwicklung direkt oder indirekt beeinflussen können“ (nach Seifert 1997a, 197).

2. Seifert ‘ s Modell von Lebensqualität für Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen

Mit Bezug auf Bronfenbrenners Ansatz formuliert Seifert Lebensqualität als „abhängig vom Grad der Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse durch die ökologischen Gegebenheiten der Umwelt“ (Seifert 1997a, 202). In Anlehnung an dessen Konzept entwickelte sie ein Modell von Lebensqualität in sechs Ebenen, welches sich auf eine bedürfnisorientierte Lebensgestaltung von Menschen mit geistiger Behinderung bezieht. Die erste Dimension, die Seifert nennt, ist die „Interaktion im Wohnbereich“, die als zentrales Kriterium für Lebensqualität gilt und für die Persönlichkeitsentwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung von Relevanz ist. Indikatoren sind hierbei die Schaffung von Wohlbefinden durch Berücksichtigung individueller Bedürfnisse, der Aufbau einer Beziehung durch Kommunikation, die Entwicklung von Selbständigkeit durch Kompetenzförderung und die Stärkung von Autonomie verbunden mit einem Abbau von Abhängigkeit.

Die „materielle Struktur des Wohnbereichs und des Umfelds“ stellt die zweite Dimension dar. Die räumliche Gestaltung und Ausstattung einer Einrichtung müssen dazu beitragen, daß individuelle Bedürfnisse berücksichtigt, Kommunikation ermöglicht und Selbständigkeit gefördert wird. Ebenfalls von Bedeutung sind in diesem Kontext die Struktur und Lage der Wohneinrichtung sowie die Infrastruktur. Die Notwendigkeit der Erfüllung der Bedürfnisse nach Zugehörigkeit, Anerkennung und Kontakt bei Menschen mit geistiger Behinderung fließt in die dritte Dimension, „Soziales Netzwerk“, ein. Dieses ist gekennzeichnet durch den Kontakt zu Mitbewohnern, Angehörigen, Freunden und Bekannten, zur Nachbarschaft und zu Fachleuten. Menschen mit schwerer geistiger Behinderung brauchen insbesondere Hilfe um Kontakt zu anderen Menschen anzubahnen, da bei dieser Personengruppe der Kontakt zu Fachleuten überwiegt.

Ein weiteres Grundbedürfnis eines jeden Menschen ist die „Teilnahme am allgemeinen Leben“, welches die vierte Dimension darstellt und auf den Leitideen des Normalisierungsprinzips und des Integrationsgedankens basiert. Menschen mit schwerer geistiger Behinderung sollten somit Aktivitäten außerhalb des Wohnbereichs sowie eine Teilnahme am Lebensbereich Arbeit und Beschäftigung ermöglicht werden.

Als fünfte Dimension nennt Seifert die „Akzeptanz der Bevölkerung“, wobei die soziale Rolle von Menschen mit geistiger Behinderung bedeutsam ist. Ein Wohnen in gemeindenahen Wohngruppen fördert die Akzeptanz, während eine Unterbringung in Spezialeinrichtungen eher zur Separierung beiträgt. Öffentlichkeitsarbeit ist ebenfalls nötig, um die Akzeptanz zu erhöhen. Außerdem hat auch das Verhalten der Umwelt großen Einfluß auf Menschen mit geistiger Behinderung. Wenn sich diese angenommen fühlen, hat das gleichzeitig eine Erhöhung des Selbstwertgefühls zur Folge, welches einen wichtigen Faktor von Lebensqualität darstellt.

Die letzte Dimension ist schließlich die „Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter“. „Von der Arbeitssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hängt es letztlich ab, ob Lebensqualität für die Menschen mit schwerer geistiger Behinderung in einer Einrichtung realisiert werden kann“ (Seifert 1993, 43). Indikatoren sind in diesem Zusammenhang Rahmenbedingungen, wie Personalbesetzung und Dienstplangestal- tung, die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter und die fachliche Unterstützung von Kollegen, sowie deren Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit, die Möglichkeit autonom zu arbeiten und ein, von Kontinuität geprägtes pädagogisches Konzept. Als weitere Indikatoren gelten Bedürfnisse und Belastungen von Mitarbeitern und der Wechsel des Arbeitsplatzes.(vgl. Seifert 1993)

„Alle die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffenden Aspekte sind untrennbar mit den ersten fünf Dimensionen verknüpft, die Aspekte der Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner beschreiben“ (Seifert 1993, 43).

IV. Qualitätsmanagement im sonderpädagogischen Bereich

Das Fehlen von Standards im Bereich ihrer Leistungen und Hilfen, gibt der Sonderpädagogik Handlungsbedarf in bezug auf Qualitätsmanagement auf. Die gesetzlichen Gegebenheiten in der Pflege und die Nachrangigkeit der Hilfen bei der Ressourcenverteilung geben besonders der Geistigbehindertenpädagogik Anlaß, ihre Leistungen zu definieren und zu begründen. Doch auch andere strukturelle Bedingungen, wie der Mangel an Wettbewerb zwischen den Anbietern oder dominante, unflexible Versorgungsstrukturen haben zur Folge, daß Qualität steuernde Mechanismen nicht funktionieren.

Somit stellt sich die Aufgabe für Wissenschaft und Praxis, auf der Ebene der Institutionen und Träger einen Orientierungspunkt zu setzen, um die, mit der Lebensqualität eng verknüpfte, Qualität der Hilfen zu sichern, und das Angebot zu rechtfertigen. Nicht zuletzt um dem Kostendruck eine Effektivitätssteigerung entgegenzusetzen und um den Personalbedarf zu erhalten, welcher bisher quantitativ begründet wurde und nun, nach dem Konzept Lebensqualität, an den Bedürfnissen gemessen werden soll. Für die Mitarbeiter ist durch die Evaluation eine Rückmeldung über ihre Arbeit möglich.

Für den Nutzer bedeutet Qualitätsentwicklung eine Erfassung und Beurteilung seiner Bedürfnisse und eine Anpassung des Angebots an seine Interessen im Sinne der Adressatenorientierung. Durch die Abgabe von Kontrolle und Planung an die Hilfeempfänger in verschiedensten Bereichen, sei es Wohnumwelt, Arbeitsplatz oder Freizeitgestaltung, ist hier die Möglichkeit zur Entwicklung und Erprobung der eigenverantwortlichen Handlungskompetenzenen gegeben.

Um eine Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen, bedarf es auch der Thematisierung der Ressourcen und Möglichkeiten auf den Ebenen der Gesellschaft, in Bezug auf die Sozialpolitik, und die Gemeinde, welche durch soziale Akzeptanz, oder durch Bereitstellung von Beschäftigung und Aktivitäten ihren Beitrag leisten kann. (vgl. Beck 1992;1996;1998c)

1. Qualitätsbeurteilung und -entwicklung in Wohneinrichtungen

In Hinblick auf den Wohn- und Betreuungsbereich sieht Beck (1998a) Handlungsbedarf. Sie bezieht sich auf eine Studie der Forschungsstelle „Lebenswelten behinderter Menschen“ (Hornung, C. et al.: Wohn- und Betreuungseinrichtungen der Behindertenhilfe. Tübingen 1995; Wacker, E. et al.: Leben im Heim. In Vorbereitung (1996). Zitiert nach Beck 1998a), in der Daten zur Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung in ihrem jeweiligen Wohnumfeld erhoben wurden. Das Leben in großen Institutionen von über 100 Plätzen betrifft mehr als die Hälfte der Personengruppe. Solche Einrichtungen stehen der Integration, wie bereits in Punkt III.2. erwähnt, im Weg. Eine Trennung von Tagesbeschäftigung bzw. Pflege und Wohnen ist bei einem Viertel der untersuchten Einrichtungen ebenfalls nicht gegeben, was den Betroffenen nicht die Möglichkeit gibt ein Leben außerhalb ihrer Wohngruppe zu führen. Die Größe der Wohngruppen, welche im Schnitt acht bis elf Bewohner beträgt, in Kombination mit der ständigen Präsenz der Mitbewohner, birgt Gefahren für das soziale Wohlbefinden.

Das eigene Gestalten des Lebensumfeldes und die Mitbestimmungsmöglichkeiten in solchen Einrichtungen sind aufgrund der Organisation reell kaum verwirklicht. Die Studie spricht von einem „Teilnahmezwang unabhängig von individuellen Wünschen oder Bedürfnissen“ (Beck 1998a, 292). Die Autorin sieht die Ökonomisierung und Leistungsorientierung als die „wesentlichen Gefährdungsmomente auf der gesellschaftlichen Ebene für die Realisierung der Voraussetzungen von Wohlbefinden und Lebensqualität“ (Beck, 1998a, 292).

Für eine Qualitätsentwicklung fordert sie unter anderem „die Erhebung von Aspekten der Individuellen Zufriedenheit, der sozialen Integration und des Wohlbefindens geistig behinderter Menschen und die systematische Förderung dieser Bereiche“ (Beck 1998c, 380). Die Umsetzung des Konzeptes auf unterschiedliche Lebensbereiche und -phasen ist für sie ein weiteres Ziel, mit dem Hintergrund „nicht altersspezifisch differenzierter“ (Beck 1998a, 292) Einrichtungen. Ferner fordert sie „die Beteiligung geistig behinderter Menschen an Entscheidungs- und Beurteilungsverfahren und die Förderung ihrer Interessenvertretung“ und sieht zugleich den Bedarf an der „Entwicklung von entsprechenden Evaluationsinstrumenten“ (Beck 1998c, 380).

2. PASSING als ausgewähltes Instrument zur Qualitätsbeurteilung und -entwicklung in Wohneinrichtungen

„Alle Verfahren zur Qualitätsbeurteilung und -entwicklung orientieren sich an Qualitätskriterien, die aus den Leitideen der Normalisierung und der sozialen Integration abgeleitet sind. Sie wollen dazu beitragen, daß die Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung und - damit zusammenhängend - auch die Handlungskompetenzen von Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter verbessert werden“ (Seifert 1997a, 91).

Als eines der bedeutetensten Instrumente zur Qualitätsbeurteilung und -entwicklung gilt das PASSING (= Verfahren zur Erfassung von Normalisierungszielen in Einrichtungen und Diensten), das von Wolfensberger und Thomas entwickelt wurde (vgl. Seifert 1997a). PASSING will prüfen, ob eine Wohneinrichtung eine Verbesserung des sozialen Status und der Kompetenz bei ihren Bewohnern leistet. Bei der jeweiligen Durchführung dieses Verfahrens kommen verschiedene Erhebungsmethoden, wie Gespräche, Beobachtungen und Sichtung von Akten, zum Zuge. Die Ergebnisse werden schließlich als Grundlage für eine, sich anschließende Institutionsberatung verwendet. Neben der hohen Komplexität des Systems und der kostenintensiven Durchführung ist als weiterer Kritikpunkt an diesem Instrument, die Gefahr der Fremdbestimmung, die durch das von Wolfensberger konzipierte übergeordnete Ziel der Aufwertung der sozialen Rolle der Bewohner besteht, zu nennen. (vgl. Seifert 1997a) Außerdem „fragt PASSING ausschließlich nach den Auswirkungen, die die verschiedenen Variablen einer Einrichtung auf die einzelnen Klienten haben; nach dem Verursacher für möglicherweise als defizitär verstandene Zustände wird nicht gefragt“ (König, A.: „Normalisierung“ konkret - Wolfensbergers Verfahren PASSING. In: Qualitätsbeur- teilung und -entwicklung. Hrsg.: Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte. Marburg 1992, 79, zitiert nach Seifert 1997a, 96).

V. Die Bedeutung von Denken und Handeln für die Lebensqualität

1. Selbstbestimmung als wichtiger Eckpfeiler für Lebensqualität

„Menschen mit geistiger Behinderung haben dieselben Grundbedürfnisse wie andere Menschen auch“ (Seifert 1997a, 108). Zu diesen Grundbedürfnissen gehören nach Maslow (Maslow, A. H.: Motivation und Persönlichkeit. Olten 1997) physiologische Bedürfnisse, Sicherheitsbedürfnisse, Bedürfnisse nach Zugehörigkeit und Liebe, Bedürfnisse nach Achtung und Bedürfnisse nach Selbstverwirklichung, wobei diese einer hierarchischen Ordnung unterworfen sind. (vgl. Seifert 1997a)

Dem Grundbedürfnis nach Achtung ist der Wunsch nach Unabhängigkeit und Freiheit immanent. Somit stellt Autonomie einen wichtigen Aspekt von Lebensqualität dar. Auch nach Hahn ist die Balance zwischen größtmöglicher Unabhängigkeit und bedürfnisbefriedigender Abhängigkeit Voraussetzung für menschliches Wohlbefinden. Das von hoher Abhängigkeit geprägte Leben von Menschen mit geistiger Behinderung gibt nur wenig Spielraum für Freiheitsräume und eigene Lebensgestaltung. Die Abhängigkeiten sind einerseits durch die Beeinträchtigung selbst, andererseits durch materielle und soziale Gegebenheiten, bedingt. (vgl. Seifert 1993; 1994)

Bei der Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung gilt es somit, der Ausdehnung der Unfreiheit entgegenzuwirken, um damit Platz für eigene Entscheidungen und Handlungen zu schaffen. Durch vermehrte Entscheidungs- und Verantwortungsräume kann die Entwicklung im Bereich „Denken und Handeln“ gefördert werden. (vgl. Hahn 1981)

Ein verwirklichtes Konzept von Lebensqualität bewirkt somit ein höheres Maß an eigenständigem Denken und Handeln bei Menschen mit geistiger Behinderung zur Folge.

Metzler formuliert in diesem Kontext: „Selbstbestimmung manifestiert sich im individuellen Handeln.“ (Metzler 1997 , 408)

2. Möglichkeiten autonomen Handelns für Menschen mit geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen

In ihrem Beitrag „Autonomie als Prüfstein für Lebensqualität“ (1994) geht Seifert der Frage nach, auf welchen Ebenen Menschen mit schwerer geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen Kompetenz zu autonomem Handeln entfalten können. Eine Möglichkeit zu autonomen Handeln stellt die Gestaltung und Nutzung des eigenen Lebensraumes „Zimmer“ dar. Dies kann „zum Beispiel durch Aufhängen von selbstgemalten Bildern oder Basteleien oder bei Ergänzungen der Zimmerausstattungen“ (Seifert 1994, 229) geschehen. Verschiedene alternative Angebote seitens der Betreuer können auch hier zur Entscheidungfindung, und somit zum Denken anregen. Dadurch kann dem Bedürfnis nach Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung entsprochen werden. Die Nutzung des Privatraumes schließt außerdem die Möglichkeit eines Rückzugs, etwa beim Wunsch nach Ruhe und Abgeschiedenheit, mit ein. Dies verweist auf die zweite Dimension „Materielle Struktur“ in Seifert´s Konstrukt von Lebensqualität (1993).

Verfügen über Eigentum bietet dem Menschen mit geistiger Behinderung die Möglichkeit Verantwortung für seine privaten Dinge zu übernehmen; es wird ihm Kompetenz im Umgang mit ihnen zugesprochen, was einen Beitrag zur Lebensqualität leisten kann.

Die Problematik großer Wohngruppen beinhaltet für den Menschen mit geistiger Behinderung oft nicht die Möglichkeit, selbst entscheiden zu können, mit wem sie zusammenleben möchten. Die Zusammensetzung dieser Wohngruppen wird häufig aus Gründen der Organisation bestimmt, was dazu führt, daß auf die Interessen des Einzelnen oft nicht eingegangen werden kann. Es bleibt die Aufgabe der Betreuer das Verhalten der Menschen mit geistiger Behinderung, auf ihre Wünsche, bezüglich des sozialen Umfeldes, zu interpretieren. Auch Menschen mit schwerer geistiger Behinderung können beispielsweise durch Körperkontakt und andererseits durch Aggression ausdrücken, mit wem sie Kontakt wünschen und mit wem nicht. Dieser Punkt betrifft die Dimension „Soziales Netzwerk“ nach Seifert´s Modell von Lebensqualität (1993). In sexueller Hinsicht gilt es dem Menschen mit geistiger Behinderung das physiologische Grundbedürfnis der sexuellen Befriedigung unter Wahrung der Intimität zuzugestehen.

Außerdem sollte es dem Menschen mit geistiger Behinderung ermöglicht werden, seinen Welthorizont außerhalb der Wohneinrichtung für sich zu erschließen. Dazu gehört es, die Gruppe, die Wohnung oder das Haus in eigenem Handeln verlassen zu können. Eine eventuell nötige Betreuung sollte einen Freiraum für Handeln und Wünsche der Person mit geistiger Behinderung offen halten.

Auch die Verwaltung eines Freizeitbudgets bietet viele Entwicklungsmöglichkeiten planerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns. Die Grenzen sieht Seifert in der Dimension „Akzeptanz durch die Bevölkerung“: „Außerhalb der Wohnung gibt es vielfältige Situationen, wo Menschen mit schwerer geistiger Behinderung sich nicht selbstbestimmt, ihrer jeweiligen Befindlichkeit oder ihren Wünschen entsprechend verhalten können“ (Seifert 1994, 237).

3. Herausforderndes Handeln von Menschen mit geistiger Behinderung als Indikator für bedrohte Lebensqualität

Als Synonym für „Problemverhalten“ verwendet Seifert den Ausdruck „Herausforderndes Verhalten“, der stärker interaktiv orientiert ist. Dieser Begriff intendiert die Einbeziehung des Gegenübers und ist somit nicht normativ besetzt. Die Autorin benennt „Stereotypien, Verweigerung, Einnässen, Einkoten, Inaktivität sowie autistische Symptomatik, lautes Schreien und psychische Erkrankungen und vor allem aggressive Verhaltensweisen“ (Seifert 1994, 239) als von Betreuern beschrieben Formen herausforderndes Verhaltens. Aggressives Handeln von Menschen mit geistiger Behinderung tritt als Sachaggression, Fremdaggression und autoaggressives Verhalten zu Tage. Das häufig als „nerviger Spleen“ verkannte Verhalten ist möglicherweise nur ein, den Möglichkeiten des Menschen mit geistiger Behinderung entsprechendes Handeln, um seinen Bedürfnissen Nachdruck zu verleihen. Das häufig schwer zu interpretierende, meist mißverstandene Handeln von Menschen mit geistiger Behinderung erfährt eine Unterdrückung durch die Umwelt, was eine Einschränkung des Denkens und Handelns bedeutet, welches nach dieser Sichtweise, dem Streben nach mehr Lebensqualität entsprungen ist.

Da Menschen mit geistiger Behinderung oft nicht in der Lage sind, verbal Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, bedienen sie sich häufig anderer Ausdrucksformen. Diese können unter anderem nicht nur den Versuch eigene Interessen durchzusetzen, sondern auch den Wunsch nach Zuwendung und den Ausdruck des Gefühls in seinen Willensbekundungen nicht verstanden zu werden, beinhalten. Bedingt durch das, in Maslow´s Grundbedürfniskategorien (vgl. Seifert 1997a, 108) verankerte Sicherheitsbedürfnis, können Veränderungen im Alltag als bedrohlich erfahren und mit herausforderndem Verhalten, seitens des Menschen mit geistiger Behinderung, beantwortet werden. Dies kann durch Veränderungen im fest strukturierten Tagesablauf bis hin zum Wechsel von Betreuungspersonen geschehen.

„Manchmal kommt es zu herausforderndem Verhalten, wenn der Bewohner etwas nicht tun will, was von ihm gefordert wird“ (Seifert 1994, 244). Hier gilt es zu differenzieren, welche Dinge wirklich notwendig sind und somit im Interesse des Einzelnen stehen, und solchen Dingen die fakultativ sind.

Ein weiteres, oft fehlinterpretiertes, Handeln von Menschen mit geistiger Behinderung ist die, im Wunsch nach Körpererfahrung begründete, Selbststimulation, die von Nesteln bis hin zur Autoaggression reichen kann. Die Betreuung hat hier die Aufgabe Grenzen abzustecken, um eventueller Selbstschädigung vorzubeugen. Die Lebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung kann somit durch ein Bewußtsein seitens der Betreuer für diese Problematik verbessert werden.

4. Die Gefahr einer Adaption bei Menschen mit geistiger Behinderung

Wie bereits bei der Behandlung der allgemeinen Wohlfahrtsbedingungen (II.2.) erwähnt wurde, setzt sich Adaption aus schlechten objektiven Lebensbedingungen und einem guten subjektiven Wohlbefinden zusammen. Nach unserer Meinung besteht diese Gefahr besonders beim Menschen mit geistiger Behinderung. Das sogenannte Zufriedenheitsparadox ist meist durch die Unwissenheit über alternative Lebens- bedingungen gekennzeichnet. Der Mensch mit geistiger Behinderung schafft es oft nicht, über seine kleine ihm bekannte Welt, zum Beispiel Familie, Pflege- oder Wohneinrichtung, hinauszublicken. Sein durch Konkretheit (Fischer) und dem Jetzt geprägtes Handeln und Denken erschwert einen Vergleich mit anderen Lebenswelten, die ihm teilweise aus Angebotsmangel verwehrt bleiben. Ferner bedarf es hier noch der Beurteilung der zu vergleichenden Lebenslagen, sprich der „fremden“ und der „eigenen“. Diese Beurteilung ist die Grundlage des Zufriedenheitsbegriffes, der kognitiven Einschätzung des Wohlbefindens, und hängt „insbesondere von sozialen Vergleichen mit wichtigen Bezugspersonen“ (Glatzer 1992, 54) ab. Eine solche Transferleistung stellt eine große Hürde dar, zumal die Gefahr einer Überbetonung des emotional gefärbten Glücksbegriffs besteht. Dies birgt das Problem in sich, daß diese zwei unterschiedlichen Teildimensionen nicht miteinander korrellieren müssen. (vgl. Glatzer 1992)

Daraus folgt nun die Frage nach der Validität einer Erhebung zur Lebensqualität bei Menschen mit geistiger Behinderung, da es schwierig erscheint, etwas zu messen, worüber sich die Probanden nicht im Klaren sind. Hier scheint das Denken bei geistiger Behinderung dem Konzept der Lebensqualität im Bereich der subjektiven Wohlfahrtsmessung eine Grenze aufzuzeigen.

VI. Schlußbemerkung

Die Sonderpädagogik tritt mit dem Konzept der Lebensqualität auf ein modernes Feld der Qualitätsmessung. Die sogenannten „Technologieprobleme der Sonderpädagogik“ (Beck, 1994, 235) scheinen angesichts der statistischen Methoden der Pädagogik aufgeholt zu sein. Nun ist es anscheinend gelungen die Ansprüche, den Bedarf und die Notwendigkeit der, von der materiellen Seite eingeschränkten, Sonderpädagogik zu rechtfertigen. Es liegt jetzt an den Trägern, Einrichtungen, Mitarbeitern, Wissenschaftlern, ja sogar den Betroffenen, auszuloten, wo der Platz des Einzelnen in den Skalen von Lebensbedingungen, Zufriedenheit und Lebensqualität zu finden ist.

Beim Anblick dieses Systems regt sich in uns Unbehagen. Wir sehen Schwierigkeiten diese hochgelobten wissenschaftlichen Techniken der Empirie mit der pädagogischen Grundlage des „Umgehens mit dem Menschen“ zu vereinbaren. Wie kann ich Zuwendung, Freundschaft, Gefühle, Ehrlichkeit und deren ähnliche Werte in Tabellen fassen? Wo ist die wertvolle dyadische Beziehung zwischen Mensch und Mensch? Andererseits bieten Instrumente zur Qualitätssicherung einen groben Rahmen, an denen sich die Mitarbeiter orientieren, und ihre Arbeit gegenüber der Gesellschaft und politischen Instanzen rechtfertigen können.

Es bleibt der Praxis überlassen den Menschen, als Individuum, nicht zwischen den Statisiken, aus den Augen zu verlieren. Die Pädagogik stellt keine Produkte her, sondern sie geht mit Personen um.

Jeder Mensch hat das Bedürfnis, sich Lebensqualität zu wahren, je nach seinen individuellen Wünschen und Erwartungen. Im Hinblick auf Punkt V.4. ist es unsere Aufgabe Menschen mit geistiger Behinderung Wahlmöglichkeiten aufzuweisen und ihnen somit die Augen für Alternativen zu öffnen. Das Klischee über Menschen mit geistiger Behinderung, „mit wenig zufrieden zu sein“, rührt aus der Problematik, daß diese Menschen zu wenig „Welt“ kennen. Ihre Ansprüche sind demnach auch geringer als die Unseren.

Bewirkt das Konzept der Lebensqualität den Anstoß an die Pädagogik, zur „Öffnung der Welt“ für die Menschen mit geistiger Behinderung?

VII. Literaturverzeichnis

Beck, Iris: Gefährdungen des Wohlbefindens schwer geistig behinderter Menschen. In: Fischer, U.; Hahn, M. Th.; Lindmeier, Ch. u.a. (Hrsg.): Wohlbefinden und Wohnen von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung. Reutlingen 1998a (S. 273-299).

Beck, Iris: Der Qualitätsbegriff. Hinweise zur fachlichen Begründung und zu den Entwicklungen in der Qualitätsdebatte vor dem Hintergrund gesetzlicher Neuregelungen. In: Degenhardt, S. u.a. (Hrsg.): Daten zur Angebotsqualität blindenpädagogischer Förderung (AQUA-Studie). Berlin (VWB) 1998b (S.8-30).

Beck, Iris: Neuorientierung in der Organisation pädagogisch-sozialer Dienstleistungen für behinderte Menschen: Zielperspektiven und Bewertungsfragen. Frankfurt/M, Berlin, Bern u.a. (Peter Lang) 1994. Beck, Iris: Qualitätsentwicklung im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessenlagen. Das Problem von Partizipation und Kontrolle in der Organisation von Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. In: Geistige Behinderung, 35. Jg. (1996), H. 1, (S. 3-17).

Beck, Iris: Das Konzept der Lebensqualität: Eine Perspektive für Theorie und Praxis der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. In: Jacobs, H.; König, A.; Theunissen, G. (Hrsg.): Lebensräume - Lebensperspektiven. Butzbach - Griedel 19982 c (S. 348-388). Beck, Iris: Normalisierung und Lebensqualität: Zielperspektiven und Beurteilungsfragen. In: Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. (Hrsg.): Qualitätsbeurteilung und - entwicklung für Menschen mit geistiger Behinderung. Marburg 1992 (S.11-35).

Glatzer, Wolfgang: Lebensqualität und subjektives Wohlbefinden. Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Untersuchungen. In: Bellebaum, A. (Hrsg.): Glück und Zufriedenheit. Opladen 1992 (S.49-85).

Hahn, M.: Behinderung als soziale Abhängigkeit. Zur Situation schwerbehinderter Menschen. München 1981.

Metzler, Heidrun: Hilfebedarf und Selbstbestimmung. Eckpunkte des Lebens im Heim für Menschen mit Behinderung. In: Zeitschrift für Heilpädagogik 48, Jg.(1997) H.10, (S. 406-411).

Seifert, Monika: Zur Wohnsituation von Menschen mit geistiger Behinderung in Berlin. Unter besonderer Berücksichtigung der Personen mit hohem Betreuungsbedarf. Berlin 1993 (S. 16-43).

Seifert, Monika: Autonomie als Prüfstein für Lebensqualität von Menschen mit schwerer geistiger Behinderung in Wohneinrichtungen. In: Hofmann, Th.; Klingmüller, B. (Hrsg.): Abhängigkeit und Autonomie. Berlin 1994 (S. 223-255).

Seifert, Monika: Lebensqualität und Wohnen bei schwerer geistiger Behinderung: Theorie und Praxis. Reutlingen 1997a.

Seifert, Monika: Wohnalltag von Erwachsenen mit schwerer geistiger Behinderung. Eine Studie zur Lebensqualität. Reutlingen 1997b.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Bedeutung von Handeln und Denken für dieLebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Veranstaltung
Hauptseminar: Denken, Handeln und geistige Behinderung
Note
2
Autoren
Jahr
2000
Seiten
18
Katalognummer
V96645
ISBN (eBook)
9783638093217
Dateigröße
370 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bedeutung, Handeln, Denken, Menschen, Behinderung, Hauptseminar, Denken, Handeln, Behinderung
Arbeit zitieren
Florian Wutzer (Autor:in)Tobias Reichert (Autor:in), 2000, Die Bedeutung von Handeln und Denken für dieLebensqualität von Menschen mit geistiger Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96645

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