Max Webers Idealtypus der Bürokratie


Seminararbeit, 1999

17 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1.Einleitung
Zu Person und Werk Max Webers

2. Wirtschaft und Gesellschaft
2.1 Aufbau und Inhalt
2.2 Die Typen der Herrschaft - Die Legitimitätsgeltung
2.2.1 Die Traditionale Herrschaft
2.2.2 Die Charismatische Herrschaft

3. Die legale (rationale) Herrschaft mit bürokratischem Verwaltungsstab
3.1 Grundannahmen des Idealtypus
3.2 Merkmale der bürokratischen Verwaltung
3.3 Anwendbarkeit des Modelles

4. Zur Rezeption des Bürkratiemodelles
4.1 Renate Mayntz - Max Weber und die Organisationssoziologie

5. Zusammenfassung
5.1 Bedeutung des Modelles für die heutige Verwaltung
5.2 Zusammenführung mit Elementen des NPM/NSM

1.Einleitung

Zu Person und Werk Max Webers

Max Weber wurde 1864 in Erfurt geboren und erlangte bis zu seinem Tod 1920 in München weitreichendes Ansehen als Sozialökonom, Wirtschaftshistoriker und So- ziologe. Weber studierte Jura, Wirtschaftswissenschaft, Geschichte und Philosophie und verschaffte sich damit für seine kommenden Arbeiten eine breite wissenschaftli- che Basis. Er konnte auf eine umfangreiche Lehrtätigkeit verweisen, so war er Profes- sor für Handelsrecht in Berlin (1893), für Nationalökonomie in Breisgau (1894 - 97) und Heidelberg (1897 - 1903), lehrte in Wien (1918) Soziologie und in München bis zu seinem Tode nochmals Nationalökonomie. Weber war politisch sehr aktiv, so war er Mitbegründer der Deutschen Demokratischen Partei; auch seine Frau Marianne engagierte sich politisch.

Seine wissenschaftlichen Ausarbeitungen begann Weber mit Themen zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, wobei ihn insbesondere die Wirkungszusammenhänge zwi- schen rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren interessierten. In seinem programmatischen Aufsatz „Die Objectivität sozialwissenschaftlicher und sozialpoli- tischer Erkenntnis“ (1904) bringt Weber zwei bis dato entgegengesetzt stehende wis- senschaftliche Methoden1 zur Synthese. Für diese neue Methodik der historisch ori- entierten Kultur- und Sozialwissenschaft führte Weber den Begriff des Idealtypus ein. Mit seiner Hilfe sollen wünschenswerte Zustände verschiedener Bereiche be- schrieben werden, um im folgenden die Realität mit deren Hilfe Kategorisieren zu können. Erste Anwendung fand der Begriff des Idealtypus in Webers Religionssozio- logie, als deren Begründer er gilt. In diesem Zusammenhang entwickelt Weber auch die heftig umstrittene These, daß andere Kulturen nicht zur Hervorbringung kapita- listischer Wirtschafts- und Gesellschaftsformen in der Lage sind. Diese These ent- springt der Vorstellung Webers, daß der „geistige Überbau“, also die religiösen und ethnischen Werte einzelner Gemeinschaften die ökonomische und gesellschaftliche Basis präge. Daraus wiederum schließt er, daß in Gesellschaften mit anderen Wert- vorstellungen keinesfalls die gleichen ökonomischen Systeme bestehen können.

Trotzdem Weber versuchte durch eine Vielzahl von Studien2 Belege für diese These zu sammeln, sie blieb jedoch immer umstritten.

In seinem Hauptwerk „Wirtschaft und Gesellschaft“, 1921 von seiner Frau herausge- geben, entwirft Weber eine eigene Soziologie. Dort versucht er mit Hilfe der Idealty- pisch - komparativen Methode den systematischen Entwurf einer Menschheitsge- schichte. Hier wird die Weber eigene Auffassung deutlich, daß sich die wissenschaft- liche Methodik von normativen Bestimmungen fernzuhalten habe. Wenngleich Max Webers Arbeiten auf dem Gebiet der Soziologie und Wirtschaft enormen Stellenwert besitzen, so scheint doch die Einführung dieser, noch heute als leitende wissenschaft- lichen Methodik angesehenen, wertfreien Erkenntnisgewinnung den bedeutendsten Stellenwert zu besitzen

2. Wirtschaft und Gesellschaft

2.1 Aufbau und Inhalt

Bei Max Webers Hauptwerk „Wirtschaft und Gesellschaft“ handelt es sich um einen enorm komplexen Erklärungsversuch verschiedenster soziologischer Erscheinungen, der ursprünglich eingebettet war in das in fünf Bände eingeteilte Sammelwerk „Grundriss der Sozialökonomik“.

Die einzelnen Bände wurden von Weber selbst zwischen 1914 und 1918 herausge- geben. Der erste Band behandelt die Grundlagen der Wirtschaft und deren jewei- lige Beziehungen zu Wirtschaftswissenschaften (Abt. I), Natur (Abt. II), Technik (Abt. II a) und schließlich zur Gesellschaft (Abt. III). Innerhalb der Abteilung Wirt- schaft plante Weber ursprünglich zwei Beiträge - zum einen „Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte“ verfaßt von ihm selbst, zum ande- ren „Entwicklungsgang der Wirtschafts- und sozialpolitischen Systeme und Ideale“ von E. von Philipovich - konnte das Gesamtwerk aber nicht mehr beenden.

Der Aufbau der Erstauflage „Wirtschaft und Gesellschaft“ aus dem Jahre 1921 wur- de weitestgehend von Marianne Weber, selbst Schriftstellerin und in der Frauen- rechtsbewegung aktiv, und deren Mitarbeitern festgelegt, wobei das Werk aus dem Zusammenhang der ursprünglichen Sammlung gelöst und der zweite Beitrag ent- fernt wurde. So wurde aus dem als Abteilungstitel konzipierten „Wirtschaft und Gesellschaft“ der Titel für den ganzen Band. Auf Marianne Weber ist auch die in der zweiten Auflage von 1925 eingeführte Aufteilung in zwei Halbbände zurück- zuführen.

Das Werk ist unterteilt in zwei Teile, wobei insbesondere Gliederung und Aufbau des zweiten Teiles zum Gegenstand unterschiedlichster Auslegungen wurden. In der vorliegenden fünften, von Johannes Winckelmann bearbeiteten, Auflage soll nun endlich eine im Sinne des Autors entwickelte Gliederung stattgefunden haben.

Der erste Teil, entstanden in den Jahren 1918 - 1920 und „Soziologische Kategorienlehre“ betitelt ist, obwohl in einigen Teilen unvollendet, auf eine noch von Weber selbst festgelegte Gliederung zurückzuführen; hier werden Begriffstypologien zur Beschreibung soziologischer Erscheinungen gebildet.

So enthält das erste Kapitel Definitionen soziologischer Grundbegriffe und erläutert Methodische Grundlagen. Darauf aufbauend werden im zweiten Kapitel Beziehun- gen zwischen diesen soziologischen Erscheinungen innerhalb der Wirtschaft darge- stellt und eine Fülle von Definitionen des Wirtschaftslebens geboten. Weber definiert im dritten Kapitel die drei reinen Typen der Herrschaft sowie deren spezifische Merkmale und beschreibt die Legitimität der Herrschaft. Im vierten und letzten Kapitel des ersten Teiles schließlich werden die verschiedenen Stände und Klassen der Gesellschaft sowie die Unterschiede zwischen ihnen dargestellt.

Der zweite, weitaus umfangreichere Teil des Bandes -„Die Wirtschaft und die Gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte“ benannt- ist zeitlich vor dem ersten Teil entstanden, nämlich in den Jahren 1911 - 1913.

Nachdem also der erste Teil die „Allgemeinsten Kategorien der Gesellschaftswissenschaft “ untersuchte und definierte, werden hier Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Wirtschaft und Gesellschaft und deren Auswirkungen betrachtet. Nachdem wirtschaftliche Rahmenbedingungen formuliert wurden geht Weber detailliert auf verschiedene Gemeinschaftsformen ein und beginnt mit der kleinsten sozialen Einheit, der Familie bzw. Hausgemeinschaft um im weiteren Verlauf über Sippen und Ethnische Verbände zur Religionssoziologie zu gelangen. Den Abschluß des ersten Halbbandes Bildet ein Kapitel über die Markvergesellschaftung, das erste Verbindungen zwischen Mark und Politik herstellt.

Der zweite Halbband ist in nur drei Kapitel unterteilt, wobei das erste (in der fortlau- fenden Nummerierung das VII) Kapitel Ausführungen zur Rechtssoziologie enthält, d.h. Beziehungen zwischen Markt, Gesellschaft und Rechtssystem ergründet und auch hier die Abhängigkeiten analysiert. Das zweite (VIII) Kapitel geht gleicherma- ßen mit Politischen Gemeinschaften vor und bezieht sich dabei nochmals auf die im ersten Teil behandelten Themen. Im dritten (IX) und umfangreichsten Kapitel bringt Weber die bisher genannten Erscheinungen und Definitionen in einen Zusammen- hang und Entwickelt so eine Soziologie der Herrschaft, die unter anderem nochmals die bereits behandelte „Charismatische Herrschaft“ behandelt. Der Band schließt mit der Staatssoziologie, die sich mit idealtypischen Zuständen moderner Parteienstaa- ten beschäftigt.

2.2 Die Typen der Herrschaft - Die Legitimitästgeltung

Herrschaft bedeutet für Weber die Möglichkeit, bei einem oder mehreren Menschen Gehorsam für spezifische Befehle zu finden1 ; dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob dies auf kleinerer (z.B. Firmen, Vereine) oder größerer (z.B. Staaten, Industrie) Ebene stattfindet, auch Mittel und Zwecke dieser Herrschaft müssen nicht zwingend wirt- schaftlicher Natur sein.

Unabdingbar für jedes Herrschaftsverhältnis jedoch ist für Weber ein zumindest mi- nimales Gehorchen wollen2. Die Motive dieses Gehorsams können materieller/ Zweckrationaler Art sein, oder auch auf moralischen Ansichten oder Werten beru- hen. Als wichtigsten Faktor für die Dauerhaftigkeit einer Herrschaft führt Weber je- doch den Glauben der Beherrschten an die in sich ruhende Ordnung und Stimmig- keit des Herrschaftssystemes an (Legitimität), weshalb die Herrscher auch stets be- müht sind, den Glauben an ihre Rechtmäßigkeit zu nähren um ihren eigenen Bestand zu festigen.

Fast allen komplexen Herrschaftssystemen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer Institution (Verwaltungsstab), die auf verläßlichen und berechenbaren Wegen die Entscheidungen der Herrschenden umsetzt und dauerhaft praktiziert sowie sicher- stellt, daß die Beherrschten auch weiterhin an die Legitimität der Herrschenden glauben.

Da die Art, in der sich Herrschaft legitimiert in der Art in der an sie geglaubt wird Niederschlag findet, folgt daraus, daß auch die Mittel, die zur Durchsetzung von Entscheidungen angewandt werden müssen und somit letztlich die Ausübung der Herrschaft selbst durch die Art des Legitimitätsanspruches definiert werden. Weber räumt in seinem Modell ein, daß es zum funktionieren von Herrschaftssystemen nicht notwendig ist, daß alle Beherrschten inbrünstig „Glauben“, vielmehr kommt es darauf an, daß der jeweilige Legitimitätsanspruch „gilt“1.

Die Bedeutung und der Einfluß dieser Herrschaftsformen auf das kulturelle und so- ziale Zusammenleben sind denkbar weitreichend, da Herrschaft bereits im Kindesal- ter durch die Eltern ausgeübt wird und sich im Schulalter noch verschärft. Die so vermittelten Wertvorstellungen der Eltern/Schule, im Sinne Webers also Befehle der Herrschenden, tragen wesentlich zur Prägung der Jugend und mithin der Gesell- schaft bei.2

Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, daß Weber kurz auf das spezielle Ver- hältnis von Verwaltungsstab zu Beherrschten (Heute wohl eher als Bürger bezeich- net) eingeht, indem er durchschaut, daß es um die Entscheidungen der Herrschen- den auf der Basis von möglichst breiter Zustimmung - Gehorsam - der Beherrschten durchzusetzen notwendig ist, den Beherrschten das Gefühl zu geben der Verwal- tungsstab sei dazu da, deren Belange zu verwalten und Bedürfnisse zu befriediedi- gen.3

So kurz Weber diesen Punkt an dieser Stelle auch behandelt, so wirft er doch im Zu- sammenhang mit modernen Demokratien, in denen die Entscheidungen der Herr- schenden letztlich auf dem Willen der Beherrschten basieren sollen, einige interes- sante Fragen auf: Inwieweit erhalten sich Herrschaftssysteme selbst und wie stark neigen sie dazu, ihnen entgegengerichtete Tendenzen der Beherrschten zu unterbin- den, mit anderen Worten: Ist wirklich das Volk der Souverän, oder bilden die - wenn auch frei gewählten - „Volksvertreter“ bereits wieder eine Herrscherklasse und, dar- aus folgernd,: Würde eine Wahl, die das (Herrschafts-) System massiv ändern würde nicht verboten werden, so wie es schon mit Parteien die „extreme“ Ziele, gleich wel- cher Ausrichtung, vertreten geschieht ? Letztlich können diese Fragen bis an den Rand eines Paradoxons geführt werden, denn die allen dynamischen Systemen in- newohnende Tendenz, sich selbst zu erhalten und entgegengerichtetes zu verdrän- gen kann sehr leicht zu einem statischen System werden, daß sich den völlig außer Acht gelassenen Umweltbedingungen möglicherweise nicht mehr anpassen kann und Zusammenbricht, so geschehen in der ehemaligen DDR.

Vorwort zu den drei reinen Typen der Herrschaft

Weber unterscheidet drei reine Typen der legitimen Herrschaft, die rationale, die traditionale und die charismatische Herrschaft, die sich in den unter 2.2 genannten Aspekten voneinander unterscheiden. Diese auf den ersten Blick möglicherweise et- was sparsam gehaltene Anzahl der Klassierungsmöglichkeiten vervielfältigt sich da- durch, daß wirklich reine Ausprägungen der einzelnen Typen empirisch äußerst sel- ten sind, sondern Mischformen die Realität bestimmen. Dieser Punkt wird in der Kri- tik an Weber häufig angesprochen, Webers Interesse galt hier aber bewußt der reinen Klassifizierung, um in der Vielfalt der real existierenden Herrschaftsverhältnisse we- nigstens angeben zu können, in welchem Maße sich die Form dem einen oder ande- ren Idealzustand annähert, bzw. aus welchen verschiedenen Typen sie zusammenge- setzt ist. Weber selbst bringt den Sachverhalt am Ende des zweiten Absatzes von §1 der Legitimitätsgeltung auf den Punkt: “Scharfe Scheidung ist in der Realität oft nicht möglich, klare Begriffe sind aber dann deshalb nur um so nötiger.“

Nachfolgend werden die Merkmale der traditionalen sowie die der charismatischen Herrschaft kurz erläutert, um im dritten Hauptpunkt ausführlicher auf die legale (rationale) Herrschaft mir bürokratischem Verwaltungssab einzugehen.

2.2.1 Die Traditionale Herrschaft

Die traditionale Herrschaft bezieht ihre Legitimation durch althergebrachte Werte und Ordnungen, Inhaber von Herrscherpositionen werden aufgrund der ihnen per- sönlich zugesprochenen Würde akzeptiert. Weber spricht in diesem Zusammenhang von der Heiligkeit altüberkommener Ordnungen1 und deutet damit den engen Zu- sammenhang dieses Typus mit Kirchen an und tatsächlich glaubten viele Menschen des Mittelalters an von der Kirche festgelegte Ordnungen und Hierarchien als „Gott- gewollt“. Ein enormer Nachteil dieses Typus besteht darin, daß Rechtsvorschriften oder andere Gesetzmäßigkeiten des Alltags nicht wirklich den wechselnden Ansprü- chen der Gesellschaft (oder des Herrschenden) angepaßt oder entwickelt werden können, sondern nur durch Interpretation aus bereits bestehenden (eben traditionel- len) Präzedenzfällen gewonnen werden können.

Gehorsam wird bei diesem Herrschaftstyp nicht gegenüber Regeln und Gesetzen, sondern der Person des Herrschenden geübt. Die Entscheidungen dieser Person können auf unterschiedliche Weise erfolgen:

1. Begründet in traditionell überlieferten Werten, bzw. in dem Ansinnen diese Wer- te und Rollenbilder möglichst traditionsverpflichtet zu erfüllen (Material traditi- onsgebundenes Herrenhandeln). Werden diese durch die Tradition vorgegebenen Grenzen überschritten, kann das zu Legitimitätsverlusten des Herrschenden füh- ren.
2. Begründet in der schlichten Willkür des Herrschenden (material traditionsfreies Herrenhandeln). Auch hier dürfen gewisse Grenzen (der Leidensfähigkeit) der Beherrschten nicht überschritten werden, ohne Gefahr zu laufen die Herrschaft zu destabilisieren, denn der Nachteil der traditionalen Personifizierung von Herr- scherrollen besteht darin, daß ein Versagen oder Regelverstoß des Herrschenden ihm persönlich, nicht aber dem Herrschaftssystem als solchem angelastet wird.

Die Durchsetzung von Entscheidungen werden auch hier mitunter von einem Ver- waltungsstab, in der Regel jedoch ohne ihn durchgeführt. In diesen Regelfällen wird die Herrschaft durch eine Vielzahl unterschiedlicher traditioneller Methoden ausge- übt. Weber nennt hier Einrichtungen wie Ältestenräte, die in erster Linie nicht- ökonomische Herrschaft ausüben (Gerontokratie) und durch Erbfolge festgelegte Machtverhältnisse, die oftmals die ökonomischen Belange regeln (primärer Patriar- chalismus), durch die getrennten Aufgabenbereiche können beide Formen oft neben- einander Bestehen. Durch das hinzutreten eines persönlichen Verwaltungsstabes des Herrschers1 neigen diese Herrschaftssysteme zum sog. Patrimonialismus bzw. Sulta- nismus, also der Überspitzung der Herrscherrolle und der Wandel zum Tyrannen. Desweiteren wird sehr ausführlich die ständische Herrschaft sowie die ständische Gewaltenaufteilung geschildert, die beide darauf beruhen, daß speziellen Personen bestimmte Herrschaftsgebiete zugesprochen werden, die sie mit eigenen Mitteln verwalten und bewirtschaften sollen, ähnlich dem Prinzip der Grafschaften und Kö- nigshäuser.

Für die Fälle, in denen traditionale Herrschaft Mittels eines Verwaltungsstabes aus- geübt wird, zählt Weber eine ganze Reihe möglicher Auswahlgruppen auf, aus de- nen die Mitglieder dieses Verwaltungsstabes rekrutiert werden können. Dabei wer- den Sklaven genauso genannt wie Kolonien und Sippenangehörige, letztlich auch freie Beamte. Durch die speziellen weitreichenden Machtbefugnisse des Herrschen- den im traditionalen Herrschaftssystem fehlen dem Verwaltungsstab einige wichti- gen Merkmale, so sind keine festen Kompetenzen festgelegt, Schulungen werden nicht benötigt.

Aus historischer Perspektive ist es natürlich wichtig, diesen Typus der Herrschaft aufzunehmen und zu „Katalogisieren“, wenngleich der unmittelbare Bezug zu den meisten Herrschaftssystemen der heutigen Zeit nicht herstellbar ist. Weber ergeht sich hier, in einer großen Detailfülle, die zur Entstehungszeit sicherlich einen weitaus höheren Aktualitätswert besaß. Zweifellos existiert auch heute noch eine große An- zahl traditionell ausgerichteter Herrschaftssysteme, im Rahmen dieser Betrachtung über das Bürokratiemodell erscheinen sie aber eine untergeordnete Rolle zu spielen.

2.2.2 Die Charismatische Herrschaft

Unter Charisma versteht Weber eine außergewöhnliche, sogar übernatürliche Begabung einer Person um deren Willen die Beherrschten (in diesem Fall Anhänger), den Führungsanspruch dieser Person anerkennen. Er betont hier zu Beginn ausdrücklich nochmals den wissenschaftlichen Charakter dieser Analyse indem er sich jeder Bewertung dieser Herrschaftslegitimation entzieht1.

Da dieses Charisma also übernatürlicher Natur ist, kann es sich auch nur durch ü- bernatürliche Ereignisse (Wunder), oder aber zumindest durch außeralltägliche Höchstleistungen in zumindest einem speziellen Gebiet manifestieren. Bleiben diese Wunder aus oder erfahren die Beherrschten dauerhaft keine Verbesserung ihrer Le- bensumstände, so kann dem Herrschenden die Legitimation wieder entzogen wer- den.

Im Grunde handelt es sich hier also um eine Spielart der Demokratie, denn die Legi- timation des Herrschenden reicht in gewissen Grenzen nur so weit, wie die Be- herrschten bereit sind diese aufgrund ihrer Überzeugung zu erteilen. Sehr problema- tisch daran erscheint aber, daß eben diese außeralltäglichen Höchstleistungen oder Wunder ein zumindest zweifelhafter Legitimitätsgrund zu sein scheinen. Zum einen werden bemerkenswerte Leistungen und kleine Wunder verschiedener Art fast täg- lich irgendwo vollbracht, mit fortschreitender Datenvernetzung erfahren immer mehr Menschen von immer neuen Höchstleistungen. Wer von diesen vielen Men- schen soll denn nun Führer sein?

Das größte Problem hierbei stellt aber natürlich die Frage dar: Wurde beim erbringen des „Wunders“ manipuliert und selbst wenn nicht: Warum sollte eine ungewöhnli- che Begabung, ein besonderes Verdienst oder sogar eine göttliche Gabe ausreichen- der Grund sein Herrschaftsverantwortung zu übernehmen zu dürfen. Durch den Glauben an die charismatische Herrschaftslegitimation läuft eine Gemeinschaft von Beherrschten Gefahr von dafür völlig ungeeigneten Menschen geführt zu werden.

Auf ähnlich unrationale Weise ist die Struktur der Verwaltungsebene ausgelegt. Mit- glieder dieses Verwaltungssatbes werden vom Herrschenden nach nur von ihm zu verantwortenden Richtlinien ausgewählt. Weber nennt in diesem Zusammenhang sehr anschaulich die Jünger von Propheten, die Gefolgschaften von Führern und auch die Kriegsfürsten bei Königen2, also diejenigen von denen man im allgemeinen am wenigsten eine kritische Haltung gegenüber dem Herrschenden erwarten würde.

Ebensowenig ist eine Rangfolge in der Hierarchie des Verwaltungsstabes nachvollziehbar, Beförderungen oder Rückstufungen werden vom Herrschenden willkürlich, aufgrund seiner „Eingebung“ vorgenommen.

Hier potenzieren sich natürlich die Gefahren, die schon im Bereich der Legitimitäts- geltung Bestand haben, denn wenn eine möglicherweise ungeeignete Person auf Grund von zufälligen oder auch manipulierten „Ereignissen“ in Herrschaftspositio- nen gelangt und sich dann auch noch mit einem Verwaltungsstab umgibt, der es nicht wagt ihn auf Fehler hinzuweisen, können die Folgen katastrophal sein.

3. Die legale (rationale) Herrschaft mit bürokratischem Verwaltungsstab

3.1 Grundannahmen des Idealtypus

Die Legitimation der legalen Herrschaft beruht auf einigen dieser Herrschaftsform zugesprochenen Grundannahmen, die von den Beherrschten geteilt werden. Weber nennt fünf dieser Voraussetzungen:

1. Einmal festgesetzte Rechtsnormen werden von allen Beteiligten der Gemeinschaft akzeptiert und als verbindlich angesehen. Bei Gebietsverbänden erweitert sich dieser Wirkungsbereich auch auf Personen, die dem Verband nicht angehören.
2. Diese Rechtsnormen bilden ein geschlossenes System und werden durch Rechts- pflege den Einzelfällen entsprechend interpretiert, die Verwaltung soll auf an- gebbaren Wegen die festgelegten Interessen der Gemeinschaft verfolgen.
3. Der Vorgesetzte erteilt seine Anordnungen nachvollziehbar aufgrund einer vor- geschriebenen Ordnung.
4. Der Untergebene gehorcht nur im Rahmen seiner Funktion als Untergebener, nicht aus persönlicher Verpflichtung.
5. Nur innerhalb der Zuständigkeit des Vorgesetzten sind die Untergebenen zum Gehorsam verpflichtet.

Aus diesen Voraussetzungen leitet Weber weitere Grundkategorien, d.h. eindeutige Zuordnungsmerkmale rationaler Herrschaftssysteme ab. Dazu zählt ein kontinuierli- cher, regelgebundener Betrieb von Amtsgeschäften innerhalb einer Kompetenz. Zur Regelung dieser spezifischen Amtsgeschäfte ist ein klar abgegrenzter Leistungsbe- reich notwendig, der seinerseits die nötigen Befehlsgewalten sowie Sanktionsmög- lichkeiten und -voraussetzungen regelt. Als Bezeichnung für einen solchen Betrieb wählt Weber das Wort „Behörde“, somit Gründet sich die Akzeptanz legaler Herr- schaftssysteme letzlich auf die Akzeptanz von bürokratischer Verwaltung, ausgeübt durch Behörden und tatsächlich sind diese und die noch folgenden Punkte noch heu- te die spezifischen Merkmale von Behörden.

Im weiteren Verlauf beschreibt Weber Idealzustände, die zum reibungslosen Funktionieren von Behörden gehören und heute auch fest in der Struktur unserer Verwaltung verankert sind:

1. Das Prinzip der Amtshierarchie fi Besagt, das für jede Behörde Kontroll- und Aufsichtsbehörden zuständig sind, die Möglichkeit der Berufung oder Beschwer- de von Nachgeordneten an Vorgesetzte ist gegeben.
2. Notwendigkeit der Fachschulung fi Zur rationalen Anwendung der Regeln ist eine spezielle Qualifikation erforderlich, d.h. Beamter darf nur werden, wer auch dazu ausgebildet worden ist.
3. Trennung von Verwaltung und Verwaltungs- und Beschaffungsmitteln fi Die sachlichen Mittel, die zur Bewältigung der Aufgaben bereitgestellt werden, gehö- ren nicht den mit der Durchführung beauftragten Personen sondern fließen, wenn unverbraucht, zurück in die Verwaltung. Jegliche Vermischung des Privat- lebens mit der Verwaltungsarbeit soll verhindert werden.
4. Kein Recht auf Ämter fi Niemand darf Ansprüche persönlicher Art auf Ämter geltend machen (Appropriation)
5. Prinzip der Aktenmäßigkeit fi Entscheidungen, Verfügungen, Anträge aller Art müssen schriftlich in Akten festgehalten werden um eine spätere Kontrolle zu ermöglichen. Die Arbeit der geschulten Beamten an diesen Akten macht das Büro aus.

3.2 Merkmale der bürokratischen Verwaltung

„Herrschaft ist im Alltag primär: Verwaltung.“1 Diese Äußerung Webers erklärt das besondere Interesse, mit dem er in allen drei Herrschaftstypen die Funktionsweise und die Struktur des Verwaltungsstabes untersucht. Am deutlichsten zeigt sich aber die Bedeutung der Verwaltung im Typus der legalen Herrschaft, sie ist Vorausset- zung für das Bestehen dieses Typus. Hier zeigt sich der demokratische Charakter dieses Modelles, denn nur der Leiter des Verbandes -wenngleich auch für ihn legale Grenzen zu beachten sind- ist aufgrund übergeordneter Entscheidungen (z.B. Wah- len) in diese Position berufen worden. Für den „Rest“ der Verwaltungsangestellten bzw. Beamten zählt Weber eine Reihe von Voraussetzungen und Qualifikationen auf, die für den typischen Beamten erforderlich seien. Diese Kriterien sind auch heute noch so aktuell, daß es sich lohnt sie an dieser Stelle aufzuführen:

Der idealtypische Beamte ist angestellt:

1. Persönlich frei und nur sachlichen Amtspflichten gehorchend
2. In fester Amtshierarchie
3. Mit festen Amtskompetenzen
4. Kraft Kontrakts, also nach freier Auslese
5. Nach (möglichst nach Diplom und Prüfung) Fachqualifikation
6. Entgolten mit festen Gehältern in Geld, meist mit Pensionsberechtigung, ... ; dies Gehalt ist abgestuft primär nach dem hierarchischem Rang, daneben nach der Verantwortlichkeit der Stellung, im übrigen nach dem Prinzip der „Standesge- mäßheit“.
7. Hauptberuflich als Beamter
8. Mit von Vorgesetztenurteilen unabhängigen Laufbahnvorgaben, die Beförderun- gen nach Amtsalter und/oder Leistungen vorsehen.
9. Ohne jedes persönliche Anrecht auf das Amt oder Verwaltungsmittel
10. Einer strengen Amtsdisziplin und Kontrolle gehorchend

Weber erkennt die voranschreitende Differenzierung der Gesellschaft und leitet daraus das stetige wachsen von Fachqualifikationen ab, um diesen Tendenzen Rechnung zu tragen; einzig die Spitze der Verwaltung wird in bürokratischen Systemen von nicht zwingend Fachqualifizierten Personen besetzt, in diesem Sinne sind also Minister und ähnliche gewählte Führungspersonen wohl im der Bezeichnung nach Beamte, nicht aber im formalen Sinn.

Diese Kriterien sind von so kennzeichnendem Charakter für bürokratische Verwal- tungsstäbe, daß sie sowohl im wirtschaftlichen Erwerbsleben (Insbesondere großer Unternehmen) als auch im Non Profit Bereich (Von Vereinen bis zur Staatsebene) zu finden sind

3.3 Anwendbarkeit des Modelles

Die Entwicklung der modernen Gesellschaft zu Zusammenschlüssen aller Art geht einher mit der zunehmenden Bürokratisierung des Alltagslebens. Um in einer immer komplizierter werdenden Welt zu leben und kollidierende Interessenlagen ausgleichen zu können ist es wünschenswert, über eine Institution zu verfügen, die diese Probleme auf effizienteste Weise bewältigt. Dabei sollen die Entscheidungswege transparent sein und für alle Interessenten (Beherrschte und Herrscher) von normierten Grundannahmen ausgegangen werden.

Für Weber erfolgt „... alle Kontinuierlich Arbeit durch Beamte in Büros...“.1 Mit ande- ren Worten gewährleistet nur die Bürokratie eine beständige, präzise und Verläßli- che Steuerungsgrundlage, besonders für die Verwaltung von Volksgemeinschaften. Die Bedeutung dieses Modelles wird sogar so weit getragen, daß ein Leben in einer modernen Gesellschaft ohne diese Verwaltung für die viele nicht mehr möglich wä- re, da die meisten Menschen keine Versorgungsmittel mehr selbst produzieren (Dienstleistungsgesellschaft) und daher auf übergeordnete Koordination des Wirt- schafts- und Gemeinschaftslebens angewiesen sind, das heißt auch, daß eine Gegen- bewegung zur Bürokratie nur durch Schaffung einer anderen Bürokratie Aussicht auf Erfolg hat.

Gerade weil die Arbeit der Beamten „Sine ira et studio“, ohne Haß und Leiden- schaft1, also ohne Ansehen der Person ausgeführt werden soll, ist der Verwaltungs- stab losgelöst von den politischen Machtverhältnissen. Nach Kriegen oder Revoluti- onen funktioniert er für die neuen Herrscher in gleicher Weise wie für die alten, die echte Beherrschung des Verwaltungsstabes setzt aber unbedingtes Fachwissen vor- aus. Auf heutige Verhältnisse übertragen würde das bedeuten, daß ein neu gewähl- ter Ministerpräsident Handlungsunfähig wird, wenn ihn die -eigentlich untergebe- nen- Beamten mit speziellem Fachwissen in ihren Bereichen auf Dauer nicht unter- stützen. Bürokratische Verwaltung bedeutet: Herrschaft kraft Wissen2, das heißt um- gekehrt, daß ohne Fachwissen auch keine Herrschaft möglich sein kann.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Weber in einem möglichst weit ausgelegten Formalismus die beste Möglichkeit sieht, den Beherrschten ein Höchstmaß an Gerechtigkeit und Chancengleichheit einzuräumen. Durch die Bündelung möglichst kompetenter Personen in Verwaltungseinheiten soll auf der Grundlage unpersönlicher Ausführung und Einhaltung der Vorschriften durch die Bearbeiter eine straffe Bearbeitung aller Vorgänge erfolgen.

4. Zur Rezeption des Bürkratiemodelles

Renate Mayntz - Max Weber und die Organisationssoziologie3

Renate Mayntz stellt in ihrem Aufsatz über die Kritik an Weber die unterschiedlichen Standpunkte der Organisationssoziologie und deren Rezeptionsweisen vor. Dabei versucht sie aufzuzeigen, daß der größte Teil dieser Kritik entweder auf Mißverständnissen bzw. mangelnder Kenntnis des Werkes oder interessierte selektive Wahrnehmung, d.h. die bewußte Herauslösung von einzelnen Bestandteilen des Werkes, um eigene Thesen zu untermauern, beruht.

Das erste Grundlegende Mißverständnis im Zusammenhang mit dem Hauptwerk Max Webers liegt in der Annahme, daß hier der Entstehungsort der Organisationsso- ziologie zu suchen sei. Dies führte stellenweise zu einer Gleichsetzung der Begriffe „Bürokratie“ und „Organisation“. Nachdem sich herausstellte, daß diese Begriffe in der Realität nicht ohne weiteres Gleichzusetzen waren, wurde Weber angelastet, mit seinem Bürokratiebegriff die Wirklichkeit zu verkennen und somit nur in engen Grenzen brauchbar für die Organisationssoziologie zu sein. Tatsächlich aber hat sich das Arbeitsgebiet der Organisationssoziologie aber erst weit nach Weber und unter anderen Vorzeichen gebildet. Die Entdeckung von Webers ausgereiftem Bürokratie- begriff begann erst, als sich die Organisationssoziologie schon mit diesem Thema befasste.

Weber selbst hingegen lehnte eine organisationssoziologische Sichtweise ab, indem er sich allein mit der Frage der sozialen Beziehungen der Mitglieder untereinander zu befassen versuchte und nicht nach den Inhalten und Merkmale der Verbandsziele fragte. Dies bildet einen genauen Gegensatz zu den Interessen der Organisationsso- ziologie, somit liegt auf der Hand, daß es zu Kritik führen mußte, wenn Weber - quasi postum- zum Vater der Organisationssoziologie gemacht wurde.

Weiterer Punkt für Kritik an Weber ist die mangelnde empirische Belegbarkeit seiner idealen Bürokratie. Eine solche Kritik scheint völlig verfehlt, geht es Weber doch ausdrücklich um die Darstellung eines Idealzustandes, also eines Zustandes, der ide- alerweise Eintreten sollte, wenn die legitime Herrschaft rational ausgeübt werden soll. Renate Mayntz räumt hier sogar ein gewisses Verständnis für diese Fehlinter- pretation ein1, dieses Verständnis wird nicht geteilt, da Weber immer wieder auf den Charakter seiner Darstellungen eingeht und an keiner Stelle behauptet die wirklichen Verhältnisse zu beschreiben, wenngleich er einen Teil seiner Begriffe dem preußi- schen Beamtentum entlehnt.

Überhaupt scheint sich Webers Werk fast allen Argumenten der Kritik gegenüber zu verschließen, da immer wieder auf den nicht-normativen Charakter seiner Untersuchungen verwiesen werden kann. Da aber Webers Bürokratietypus im Alltag unentrinnbar präsent ist , müssen doch auch gewisse Möglichkeiten bestehen, in dieses System einzudringen. So werden von Weber zwei wichtige Aspekte vernachlässigt, die zwar auch nicht zu seinem erklärten Interessen gehörten, aber sich doch in der heute existierenden Bürokratie als Defizit erweisen.

Zum einen handelt es sich hierbei um die Beachtung informeller Elemente, also erforderlichen oder auch nur bequemen Abweichungen von den vorgegebenen Regeln. Diese Elemente sind in allen Bürokratien vorhanden und können sich bei kontinuierlicher Nichtbeachtung insoweit zu ernstzunehmenden Problemen auswachsen, als das die Kreativität der Mitarbeiter durch das Verharren auf formalen Vorgaben unterdrückt wird und/oder die verfolgten Ziele der Herrschenden immer weiter von den verfolgten Zielen des Verwaltungsstabes abweichen.

Zum anderen läßt Weber in seinen Idealzuständen keinen Raum für Wechselwir- kungen mit der (beherrschten) Umwelt des Verwaltungsstabes. Auch hier greift das Gegenargument der Beschreibung von Idealzuständen, denn die Bedeutung der Umwelt scheint in der Tat nachrangig gegenüber der reinen Betrachtung der effizien- ten Pflichterfüllung festgelegter Aufgaben. Da man heute jedoch dazu neigt, die Hauptaufgaben von Systemen in der Systemerhaltung durch Umweltanpassung und Zielwandel zu sehen, scheint die Einbeziehung dieser Umwelteinflusse unumgäng- lich.

Als letzten oft genannten Kritikpunkt Webers erwähnt Renate Mayntz die interes- sierte Selektion. Dabei wird oft so argumentiert, daß die herrschaftliche Machtaus- übung der Verwaltung, wie sie bei Weber beschrieben wird, einmalig festgelegt und daher mit genau beschreibbaren Mitteln zu erreichen sei. Dem demokratischen Ge- danken, daß Werte und Ziele in politischen und soziale Entscheidungsprozessen ent- stehen und sich auch ändern können würde hierbei nicht genügend Rechnung getra- gen. Dabei wird davon ausgegangen, daß(Demokratische) Herrschaft und Verwal- tung sich entgegenstehen. Weber hat sie aber immer als gemeinsam auftretende Prinzipien verstanden, daher wäre für ihn wahrscheinlich die permanente Anpas- sung der Verwaltung an sich ändernde Herrschaftsinteressen kein Problem1.

Abschließend gibt Renate Mayntz die Kritik an die Organisationssoziologie zurück, indem sie gesamtgesellschaftliche Relevanz einfordert. Die bisherige Betrachtungsweise im Hinblick ausschließlich auf die Effizienz, mit der Organisationsziele erreicht werden, sollte einer allgemeineren Beachtung der in der Umwelt verursachten Auswirkungen weichen. Tatsächlich ist es auch genau daß, was Max Weber mit seiner Entwicklungstypologie zumindest vorzubereiten versuchte.

5. Zusammenfassung

5.1 Bedeutung des Modelles für die heutige Verwaltung

Webers Grundkonzeptionen von Behörden und bürokratischer Verwaltung haben sich weitestgehend durchgesetzt, die unter 3.5 genannten Merkmale dieses Typus einer rationalen Verwaltung sind im Alltag allgegenwärtig. Luhmann geht sogar so weit, zu behaupten, die Rationalisierung der Weltbevölkerung vollziehe sich als lega- le Herrschaft über und durch einen bürokratischen Verwaltungsstab2. Die Ansatzpunkte Webers prägen noch heute das Bild, in dem Verwaltungsbehörden gesehen werden, nämlich als starre, regelgebundene Betriebe, die sich um die Belan- ge der Beherrschten nur ungenügend kümmern und im Zweifelsfalle eher zum Nachteil der Beherrschten entscheiden.

Dies ist bei genauer Betrachtung das genaue Gegenteil von dem, was Weber durch seinen Idealtypus anregen wollte, denn durch die Unpersönlichkeit der Verwaltung soll lediglich eine Chancengleichheit für alle entstehen, die Beherrschten sollen gera- de nicht der Willkür der Beamten ausgeliefert sein. Die oft beklagte Regelungsfülle im Zusammenleben scheint dringend Notwendig; in einer immer komplexer wer- denden Gesellschaft bedarf es genauer Koordination der Interessen, um Spannungen zu vermeiden. Es handelt sich hierbei also im Grunde um einen im höchsten Maße demokratisch - liberalen Vorschlag, nämlich die größtmögliche Gerechtigkeit walten zu lassen. Die Verbindlichkeit einer Steuerung durch Verwaltungsorgane scheint hierfür kein zu hoher Preis zu sein.

Wie aber erklärt sich dann die Ablehnung, die die Bürokratie von den meisten Men- schen erfährt? Nicht selten empfinden Menschen Gefühle der Ohnmacht gegenüber Behörden und verstehen Bürokratie als Selbstzweck, als Diener der Machterhaltung der Herrschenden. Sucht man nach den möglichen Ursachen für diese Zustände, so fällt eine, schon von Renate Mayntz angedeutete selektive Wahrnehmung des Ideal- typus durch Mitglieder der Verwaltung auf. Oftmals entsteht der Eindruck, die an- genehmen Aspekte der Bürokratie werden gerne Verinnerlicht, so erfordert die weit- gehend autonome Stellung vieler Beamter ein Verantwortungsgefühl gegenüber den von ihnen zu erfüllenden Aufgaben, das oft nicht erbracht wird1. Auch in der Aus- übung der Amtskompetenzen, so wird oft beklagt, neigen Beamte dazu, Machtbe- fugnisse sich persönlich zuzuschreiben (zu Appropriieren) und so ein dem demokra- tischen Grundgedanken entgegenwirkendes Herrschaftsverhältnis aufzubauen.

Das größte Problem stellt aber oftmals die Einstellung der Mitarbeiter dem Gemein- wirtschaftlichen Gedanken gegenüber dar. Die hier bestehenden Mängel sind nach Meinung des Autors ursächlich für den derzeitigen desolaten Zustand unseres Sozi- alsystems. Gerne wird zur Begründung von Problemen auf diesem Gebiet das Schlagwort „Sozialbetrug“ gebraucht, womit die unberechtigte Inanspruchnahme sozialer (Geld-) Leistungen gemeint ist. Sicherlich gibt es eine ganze Reihe von Fäl- len, in denen Leistungen erschlichen werden, das Wirtschafts- und Sozialsystem soll- te aber in der Lage sein, diese Erscheinungen, die nicht die Regel sind, aufzufangen. Weitaus schwieriger aufzufangen sind aber die zahlreichen Durchbrechungen der Idealtypologie auf der Seite der Verwaltung. Hier ist mitunter der Gemeinwirtschaft- liche Gedanke so weit hinter persönlichen, möglicherweise auch nur natürlichen2 Zielsetzungen zurückgetreten, daß eine intensive Schulung, bzw. die Neubesetzung der betreffenden Stelle angebracht scheint. Aktuelle Beispiele hierfür sind schnell gefunden, zwei sollen hier aufgezeigt werden:

Die von Weber eingeforderte Fachschulung der Beamten findet heute an eigenen Akademien wie der FHVR statt. Hier werden sie, oft von Lehrbeauftragten, die eige- ne Behörden leiten, auf das zu erwartende Berufsleben vorbereitet. Schon zu diesem Zeitpunkt werden mitunter Werte und Vorgehensweisen vermittelt, die den Ge- meinschaftsgedanken geradezu unterlaufen. So ist die Erklärung des „Weihnachts- fiebers“ als ein Vorgang, bei dem gegen Ende eines Haushaltsjahres alle noch zur Verfügung stehenden (Finanz-)Mittel verwendet werden, um im folgenden Haus- haltsjahr nicht weniger Mittel zugesprochen zu bekommen, wichtig zum Verständnis der Haushaltspolitik von Behörden. Wenn den Studierenden -wie geschehen- aber vermittelt wird, dies sei eine praktikable und nachahmenswerte Methode zur Konso- lidierung des Behördenhaushalts, so mag das für den Bereich dieser Behörde stimmen, die Alimentierung besonders kostenintensiver Bereiche durch eingesparte Haushaltsmittel ist so jedoch unmöglich.

Ein weiteres aktuelles Beispiel für Mißachtung Weberscher Elemente bildet der Umzug der Regierung von Bonn nach Berlin. Es existiert eine Fülle von Forderungen, die von Bundesbediensteten an den neuen Arbeitsplatz gestellt werden. Diese reichen von eigenen Kindergartenplätzen über besondere Wohnungen1 bis zu Ansprüchen auf Entschädigung für den Wohnortwechsel. Tatsächlich verfügen Beamte über eine arbeitsrechtlich besondere Stellung unter den Arbeitnehmern. Diese Stellung wurde ihnen unter anderem zugedacht, um eventuelle andere Unannehmlichkeiten des Beamtenverhältnisses zu kompensieren. In der Realität scheint es aber so zu sein, daß dieses Beamtenverhältnis als Begründung für weitere Sonderrechte verwandt wird. Der Dienstleistungsgedanke, wenn schon nicht am Bürger, dann wenigstens am Staat verwirklicht, muß hier noch zwingend ausgebaut werden.

5.3 Zusammenführung mit Elementen des NPM/NSM

Mit der Einführung des Neuen Steuerungsmodelles für Verwaltungen treten erst- mals neue Aspekte zu den Zielsetzungen des Idealtypus. Hier wird eine Ausrichtung vertreten, die u.a. den Blick von der Regelhaftigkeit der Vorgehensweisen auf die Wirkung der Vorgänge lenken soll (Von der Prozeßorientierung zur Ergebnisorien- tierung). Problematisch an der Umsetzung dieser Maxime ist nicht das Bürokratie- modell Webers, hier wird lediglich die Berechenbarkeit von administrativen Ent- scheidungen aufgrund formeller Vorgaben gefordert. Wenn diese Vorgaben also eine Einbeziehung der Umweltfolgen fordern, so kann sich die strikte Regelbefolgung eigentlich nur positiv auswirken. Problematisch zeigt sich eher der Umgang der Be- diensteten mit dieser Flexibilität.

Weiterer Bestandteil des NSM ist die Dezentralisierung von Entscheidungskompe- tenzen. Weber beanspruchte zwar eine stark hierarchische Strukturierung, mögli- cherweise waren aber gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorgänge zu seiner Zeit leichter von einer Person zu durchschauen. Trotzdem kann hier kein echter Wider- spruch zu Webers Idealtypus festgestellt werden. Zwar wird eine hierarchische Struktur zugunsten einer flacheren Struktur aufgegeben, da aber Entscheidungs- kompetenz und Fachwissen in den wenigsten Fällen zusammenfallen, ist es ratsam, die Personen entscheiden zu lassen, die das Fachgebiet am besten kennen. So wird eine größtmögliche Rationalität erreicht, dies ist auch Webers Hauptanspruch.

Letztlich ist es der Gedanke der Dienstleistung, der Weber im Zusammenhang mit Behörden völlig fremd zu sein scheint2. Dies hat sich auch auf das Erscheinungsbild von Behörden in heutiger Zeit übertragen. Nach wie vor ist die vorherrschende Mei- nung, daß der Bürge gewisse Dinge zu erledigen hat und dabei zwangsläufig in Kontakt mit Behörden gerät. Tatsächlich gehört zum Status des freien Kunden ja auch die Möglichkeit der Auswahl unter den Anbietern, die hier nicht, oder nur sehr beschränkt gegeben ist. Gerade deshalb aber ist es umso wichtiger, den Bürgern mit Entgegenkommen zu begegnen, da sich sonst ein Gefühl der Bevormundung und Machtlosigkeit einstellt. Die Gefahren die darin liegen sind von existentieller Bedeutung für das Staatssystem. Können die Bürger die Vorgehensweise ihrer Bürokratie nicht nachvollziehen, beginnt der allgemeine Konsens über die Gültigkeit der Herrschaftsform -und mithin ihre Legitimation- zu bröckeln.

Es bleibt zu hoffen, daß solche Modernisierungsbemühungen nicht im Sande verlaufen, viel wichtiger und Voraussetzung dafür ist es aber, daß die Bürokratie nach dem Typ Max Webers von den „Benutzern“ endlich als das entdeckt wird, was sie wirklich ist: Die Möglichkeit, das Zusammenleben von vielen Individuen möglichst reibungslos, unter Wahrung der Chancengleicheit und größtmöglicher Gewährung von Freiheit des einzelnen zu organisieren.

[...]


1 Die theoretisch-systematisierende, basierend vor allem auf H. Rickert sowie die historisch individualisierende Methode der Sozialwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung

2 Besonders durch die 19020/21 herausgegebenen „Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie“

1 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Legitimitätsgeltung §1, Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

2 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Legitimitätsgeltung §1, Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

1 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Legitimitätsgeltung §1, Abs 3, Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

2 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Legitimitätsgeltung §1, Abs. 6 Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

3 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Legitimitätsgeltung §1, Abs. 7 Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

1 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Legitimitätsgeltung §2, Abs. 2 Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

1 Nicht im Sinne einer administrativ handelnden Verwaltungseinheit, sondern im Sinne einer Machtstärkung (z.B.: Leibgarde)

1 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Typen der Herrschaft, §10, Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

2 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Typen der Herrschaft, §10, Abs. 3 Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

1 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Typen der Herrschaft, §3, Abs. 2 Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

1 1 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Typen der Herrschaft, §5, Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

1 1 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Typen der Herrschaft, §5, Abs. 3 Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

2 2 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Typen der Herrschaft, §5, Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

3 Aus: Bürokratische Organisation, Hrsg. Renate Mayntz, Neue wissenschaftliche Bibliothek, 2. Aufl. 1971

1 Bürokratische Organisation, Hrsg. Renate Mayntz, „Max Webers Idealtypus der Bürokratie und die Organisationssoziologie“, Abs. I

1 s. hierzu auch 3.5 / 3.6

2 Aus: Bürokratische Organisation, Hrsg. Renate Mayntz, Neue wissenschaftliche Bibliothek, 2. Aufl. 1971, Niklas Luhmann „Zweck - Herrschaftssystem. Grundbegriffe und Prämissen Max Webers“

1 „Hast Du heut´noch nicht gelogen, nimm den Zeiterfassungsbogen“- solche und ähnliche beliebte (Beamten-) Scherze verdeutlichen mindestens eine gewisse Grundeinstellung

2 Gemeint ist hier die dem Menschen angeborene Neigung der Vorratshaltung

1 Entsprechend den Bonner Verhältnissen: Arbeitsplatznähe, ruhig gelegen, mitten in der City, keine Kriminali- tät.

2 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Die Legitimitätsgeltung §1, Abs. 7 Studienausgabe 5. Auflage,J.C.B. Mohr

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Max Webers Idealtypus der Bürokratie
Veranstaltung
Organisationssoziologie
Autor
Jahr
1999
Seiten
17
Katalognummer
V96374
ISBN (eBook)
9783638090506
Dateigröße
406 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Unter besonderer Berücksichtigung der Rezeption von Renate Mayntz.
Schlagworte
Webers, Idealtypus, Bürokratie, Organisationssoziologie
Arbeit zitieren
Marcus Vits (Autor:in), 1999, Max Webers Idealtypus der Bürokratie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96374

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