Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung


Seminararbeit, 1999

29 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

⇒ Einführung Leistungsfeststellung-Leistungsbeurteilung

⇒ Beobachtungs- und Beurteilungsfehler

⇒ Funktionen der Leistungsfeststellung- und beurteilung

⇒ Bewertung der Schülerleistungen nach STANDARDS fi Die Leistungsfeststellung

⇒ Projektunterricht und Projektorientierter Unterricht
-Schülermitarbeit als Beurteilungsproblem

⇒ A u s z u g aus der Leistungsbeurteilungsverordnung

⇒ Allgemeine Schülerrechte

⇒ Im Anschluß noch ein paar Erkenntnisse über div. Schulversuche

⇒ Schlußwort

⇒ Literatur

Einführung LEISTUNGSFESTSTELLUNG - LEISTUNGSBEURTEILUNG

Der Leistungsbegriff der Schule ist auf das engste mit dem geltenden Leistungsbegriff im Arbeits- und Berufsleben verknüpft. In unserer Gesellschaft ist das Leistungsprinzip das wichtigste Prinzip der sozialen Güterverteilung.

Obwohl das Leistungsprinzip aus modernen industriellen Gesellschaften nicht mehr wegzudenken ist, wird es in pädagogischen Zusammenhängen durchaus kontrovers diskutiert.

N e g a t i v e S i c h t w e i s e:

- Auswüchse der Leistungsgesellschaft (Zwang zum Konsum; Konkurrenzdenken)
- Schule als sozialökonomische Zuteilungsapparatur - Untersuchungen des Institutes für empirische Sozialforschung zeigen (1984, 1985) daß mangels anderer Einstellungskriterien den Schulnoten bei der Aufnahme in den Beruf eine entscheidende Rolle zukommt.)
- Leistungsprinzip als Gefährdung sittlicher Interpersonalität (Mißtrauen, Rücksichtslosigkeit)

P o s i t i v e S i c h t w e i s e:

- Leistung bringt die Chance der Selbstverwirklichung. Durch das Einbringen von Leistungen kann ein Individuum große Befriedigung erfahren
- Begehrte Berufe sind knapp
- Die Leistung ist zweifellos ein gerechteres Auswahlkriterium als Herkunft und Besitz
- Erbringen von Leistungen bringt positiven Selbstwert (Selbteinschätzung) mit sich - einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung

„ Ohne Leistungsorientierung gibt es jedoch keine produktive und gerechte soziale Ordnung in einer de- mokratischen Gesellschaft. Die fortschreitende Demokratisierung setzt - wie eh und je - auf Tüchtigkeit und Leistung arbeitender Menschen, wodurch Aufstieg und Prestigezuwachs zu demokratischen Status- merkmalen werden.“

Alle Menschen streben nach Anerkennung durch ihre Umgebung, zumindest durch relevante Bezugspersonen. Deshalb wollen Sie „gut“ handeln, sie wollen in Ihrem Handeln Maßstäben genügen, die sie in der Auseinandersetzung mit ihrer Umgebung erlernt haben, d. h. sie streben nach Leistung. Dieses L e i s t u n g s s t r e b e n zeigt sich schon beim kleinen Kind in aller Deutlichkeit; es bleibt im Leben des Erwachsenen bestimmend und dauert fort bis zum Tode, wenn es nicht durch schwere Frustrationen beeinträchtigt wird. Auch alte und kranke Menschen möchten noch zu irgendetwas nütze sein, und das Gefühl, etwas zu leisten, trägt ganz wesentlich zu ihrem Wohlbefinden bei.

Definition: Pädagogische Leistung (nach Werner Schwendenwein)

Pädagogische Leistung im engeren Sinn liegt vor, wenn der Lerner einer Bildungseinrichtung nach entsprechender Lernarbeit (Aneignungsprozeß) unter Anregung und Anleitung eines Lehrers (Motivations- und Vermittlungsarbeit des Lehrers) bei gleichbleibenden oder sich ändernden Sozialbedingungen ein Lernarbeitsergebnis (Lernprodukt) zeigt, welches er vor Einsetzen der Lernarbeit nicht oder noch nicht in vorliegender Qualität erreicht hatte.

Pädagogische Leistung im weiteren Sinn liegt vor, wenn der Lerner den erwünschten Lernzuwachs in einer Prüfungssituation lernzielentsprechend nachweisen kann.

Pädagogische Leistung (nach Hanspeter Tusch)

Leistung = ein Produkt schulisch initiierter Lernprozesse

Durch die inhaltliche Bestimmung der Leistung als Vollzug oder Ergebnis von Arbeit ergibt sich weiters sowohl ein dynamischer als auch ein statischer Leistungsbegriff.

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B e d i n g u n g s a n a l y s e der schulischen Leistung

Jede schulische Leistung ist das Resultat zahlreicher zusammenwirkender endogener und exogener Faktoren beim Lernenden

- intellektuelles, körperliches Leistungsvermögen
- motivationale Leistungskomponenten
- soziokulturelle Determiniertheit (Familie, Beruf der Eltern, Einkommen, Geschwisterreihe)
- soziale Feldfaktoren (Klasse, Gruppe, Lehrer)

Arten der Leistung

a) potentielle Leistung = Leistung, die einem zu Beurteilenden aufgrund seiner individuellen Voraussetzungen möglich wäre

b) effektive Leistung = Leistung, die bei einer Prüfung (unter bestimmten Rah menbedingungen) tatsächlich erbracht wird

c) beurteilte Leistung = Leistung, die in einer bestimmten Beobachtungssituation von einem ganz bestimmten Beurteiler beurteilt wird.

Die tatsächlich beurteilte Leistung weicht im Schul- und Ausbildungsalltag oft erheblich vom Leistungsvermögen des zu Beurteilenden ab.

Wesentliche Gründe dafür sind

- die spezifische Tagesverfassung
- die situativen Rahmenbedingungen
- die Eigenheiten der Prüfungsaufgaben
- die Beurteilungsfehler, ausgehend von der Person des Bewerters.

Beobachtungs- und Beurteilungsfehler

Gründe für großen Beurteilungsunterschiede in der Leistungsbeurteilung liegen in Fehlerquellen, die hier kurz angedeutet werden:

- Hof-(Halo)effekt
- Projektionen
- Stereotype
- Pygmalioneffekt (Erwartungseffekt)
- Primacy-Effekt; Welleneffekt

Vermeidung von Beurteilungsfehlern

1. F e h l e r q u e l l e n , die in der Person des Lehrers liegen

a) I n d i v id u e l l e Faktoren

Jeder Mensch ist geprägt durch persönliche Eigenarten, die ihn veranlassen, bestimmte Beobachtungen überzubewerten, andere wiederum unterzubewerten (z.B. Rechenfehler, Rechtschreibfehler, Formfehler.

Bei Stimmungen und Gefühlen des Lehrers gewinnen subjektive, unsachliche Faktoren des Übergewicht. Zu Ungerechtigkeiten führen auch Sympathie oder Antipathie.

b) T e n d e n z z u r M i t t e

Der Lehrer stuft ungewöhnlich viele Schüler als mittelmäßig ein. Mögliche Gründe: Unsicherheit bei der Beurteilung, weil der Lehrer den Schüler noch zu wenig kennt.

c) M i l d e F e h l e r

Die Schüler werden besser beurteilt, als dies ihren Leistungen entspricht.

Mögliche Gründe: Der Lehrer verharmlost negative Leistungen und betont zu stark die positiven.

Der Lehrer strebt nach möglichst großer Beliebtheit. Der Lehrer schreibt die guten Leistungen der Schü- ler seinem eigenen Können zu und führt schlechte Schülerleistungen auf sein eigenes Versagen zurück.

d) Kontrastfehler

Die Beurteilungen fallen verhältnismäßig schlecht aus, denn der Lehrer betrachtet sich selbst als Leistungsmaßstab und überfordert die Schüler. „Das Sehr Gut verdiene ich nur.!“

e) Überstrahlungsfehler

Besonders gute oder schlechte Noten in einem Gegenstand finden auch in einem anderen Gegenstand ihren Niederschlag. Der Lehrer schreibt dem Schüler ohne eingehende Prüfung positive oder negative Eigenschaften zu, die er anderweitig festgestellt hat. Ungerechte Verallgemeinerung!

2. F e h l e r q u e l l e n, die in der Person des Schülers liegen

Äußeres Auftreten und wirkliches oder scheinbares können des Schülers mögen soweit auseinanderfal- len, daß der Lehrer Fehlentscheidung trifft, die sich auch bei größter Gewissenhaftigkeit nicht vermeiden lassen. Z.Bsp. Ein ruhiger Schüler erweckt den Eindruck der Kontaktarmut, ein weniger sprachgewand- ter Schüler wird als einfältig eingestuft. Die soziale Herkunft stigmatisiert ihn als Gefährdeten, manche Schüler zeigen ein raffiniertes Fassadenverhalten und täuschen den Lehrer auf diese Weise.

3. F e h l e r q u e l l e n, die in der äußeren Situation liegen

a) Einrichtung und Ausstattung des Lehrbetriebes bzw. der Schule
b) Die Dauer der bisherigen Lehrzeit im Betrieb ist ein ganz entscheidender Faktor etwa bei der Beurteilung der Schülerleistungen in Praktischer Arbeit
c) Das Klassenklima bzw. das Verhältnis der Schüler untereinander kann gestört oder dem Lernen förderlich sein. Bsp.: Verrufene Klassen und „Musterklassen“ an Disziplin und Lerneifer

Funktionen der Leistungsfeststellung- und beurteilung

1. Sie berichten allen an der Schulleistung eines Schülers interessierten Personen bezüglich des vom Lehrer über einen längeren Zeitraum hinweg beobachteten Lernerfolgs (=Berichtfunktion von Noten)
2. Sie erteilen verschiedene, aber doch bestimmte Berechtigungen an den Zeugnisbesitzer, z.B. Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe, aufnahmeprüfungsfreier Übertritt in eine andere Schultype usw. (= Berechtigungsfunktion von Noten)
3. Gute oder schlechte Noten in bestimmten Gegenständen beeinflussen die Entscheidung einer Aufnahme oder Anlehnung in einen Betrieb. Schon allein die Zulassung zu einem beruflichen Eignungstest kann von den Noten her stark bestimmt werden. (= Selektion von Noten)

Grundsätzlich werden an die Leistungsmessung drei Forderungen gestellt:

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Objektivität

Als objektiv ist eine Leistungsfeststellung dann zu bezeichnen, wenn bei einer Prüfungsarbeit verschiedene Personen zum selben Ergebnis kommen (= Unabhängigkeit der Beurteilung von der Person des Bewer- ters)

Gültigkeit

Hier wird die Forderung ausgedrückt, daß ein Prüfungsergebnis nur dann als gültig bezeichnet werden kann, wenn tatsächlich das gemessen wird, was gemessen werden soll. (Bsp. Ein Lehrer prüft Geschichte und läßt sich dabei durch die unterschiedliche sprachliche Gewandtheit seiner Schüler beeinflussen (nicht valide): in keiner Weise beeinflussen (valide).

Reliabilität

Legt die Genauigkeit der „Messung“ fest. Bei einer wiederholten Beurteilung einer Schularbeit sollte zB. nach drei Wochen dasselbe Ergebnis erzielt werden (daher Punktesystem vorteilhaft).

Maßstäbe für die Leistungsbeurteilung in der Schule

Untersuchungen ergeben immer wieder die mangelnde Güte der schulischen Leistungsbeurteilung. „Die Gründe für diesen betrüblichen -Sachverhalt liegen offensichtlich nicht im mangelnden Willen der Lehrer- schaft zu objektiver, zuverlässiger und gültiger Leistungsbeurteilung, sondern im Fehlen tauglicher Maß- stäbe.“

Als mögliche Maßstäbe für die schulische Leistungsbeurteilung unterscheidet R.Weiss:

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Bewertung der Schülerleistungen nach STANDARDS

Im Vordergrund der Leistungsbewertung steht die Festlegung und Anwendung von Standards, mit denen die Leistung des Schülers verglichen wird. Ein Leistungsstandard ist ein Wert, dem eine Leistung entsprechen muß, um als Sehr gut, Gut gekennzeichnet zu werden.

Man unterscheided folgende Standards (Bewertungsmaßstäbe):

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Der durchschnittsorientierte Standard

Der durchschnittsorientierte Standard beruht auf der Annahme, daß die Verteilungen der Leistungen einer großen Gruppe (Klasse) eine Normalverteilung (Gauß´sche Kurve) darstellt. Es wird demzufolge angenommen, daß es sehr wenige besonders schlechte Leistungen gibt, und daß die überwiegende Mehrzahl der Leistungen zwischen beiden Extremen liegt.

Probleme mit der durchschnittsorientierten Bewertung

Eine normorientierte Beurteilung ist dort sinnvoll, wo ein „numerus clausus“ besteht: z.B. nur die 30 besten Kandidaten werden zum Lehrgang zugelassen.

In allen anderen Fällen ist diese Vorgangsweise ein großer Nachteil: Schlechten Schülern wird zum Beispiel trotz Erreichen des Lehrzieles ein „Nicht genügend“ gegeben. Beurteilungen nach dem individuellen Leistungszuwachs einzelner Schüler wären unmöglich. Unabhängig von der Qualität des Unterrichts bliebe die Notenverteilung immer gleich.

Der lernzuwachsorientierte Standard

Beim lernzuwachsorientierten Ansatz wird auf unterschiedliche Vorkenntnisse der Schüler dadurch ein- gegangen, daß nur das Dazugelernte, also die Differenz zwischen dem Leistungsstand am Ende und am Beginn eines Lernprozesses für die Beurteilung herangezogen wird. So wird es möglich, auch Schülern mit sehr mangelhaften Eingangsvoraussetzungen Erfolgserlebnisse zu vermitteln und die Leistungsmotiva- tion zu verbessern.

Die Klasse empfindet die lernzuwachsorientierte Beurteilung einzelner Schüler kaum als „gerecht“. Leistungsorientierte Standards sollten im Unterricht nur als zusätzliches Kriterium herangezogen werden (in begründeten Einzelfällen).

M ö g l i c h k e i t d e r v e r b a l e n B e u r t e i l u n g:

„ Leider ist die Arbeit diesmal noch „Nicht genügend“. Sie haben sich aber gegenüber der ... verbessert. Wenn die Lücken in noch geschlossen werden, erreichen Sie eine positive Beurteilung.“ Die Verwen- dung derartiger Standards setzt eine eingehende Besprechung und Übereinkunft mit den Schülern voraus.

Der lernzielorientierte Standard

Beim zielorientierten Standard wird beurteilt, ob und in welchem Ausmaß der Schüler fest vorgegebene Lehrziele erreicht hat. So ist es durchaus möglich, daß viele Schüler einer Klasse (Gruppe) eine „Sehr gute“ Leistung erbringen, weil die Benotung nicht von der relativen Position des Schülers in der Klasse, sondern vom Grad seiner Annäherung an die Lehrziele abhängt.

Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler bestehen folgende Beurteilungsstufen (Noten):

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Mit "Sehr gut" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben

in weitüber das Wesentliche hinausgehendem Ausmaßerfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbständigen Anwendung seinesWissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Mit "Gut" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes ge- stellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchfüh- rung der Aufgaben

inüber das Wesentliche hinausgehendem Ausmaßerfüllt und, wo dies möglich ist, merklicheAnsätze zur Eiqenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeitzur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Mit "Befriedigend" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben

in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.

Mit "Genügend" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben

in den wesentlichen Bereichenüberwiegend erfüllt.

Mit "Nicht genügend" sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit "Genügend" erfüllt.

Zum „F r ü h w a r n s y s t e m“

Ab Beginn des 2. Semesters „unverzügliche Mitteilung an Erziehungs- und Lehrberechtigte.(An den Schüler, allfällige Lerngemeinschaft usw. selbstverständlich laufend, im Zuge des Hinführens „zur sachlich begründeten Selbsteinschätzung“ und der Bedachtnahme auf das „Vertrauensverhältnis“!) Vom Klassenvorstand oder (und) der Fachlehrkraft ist dem Schüler, dem Erziehungsberechtigten und dem Lehrberechtigten Gelegenheit zu einem „besonderen Gespräch“ zu geben. (Einladung, nicht „Vor- ladung“).

Es sind „leistungsfördernde Maßnahmen zu erarbeiten und zu beraten“ - (zu vereinbaren!) zB mit „Analyse der Lerndefizite“ (inhaltlich und formal, d.h.: auch bezüglich der Art des Lernens); „Fördermöglichkeiten und Leistungsnachweise“ (etwa Lernportionen, Prüfungsformen, Termine) und ein „individuelles Förderkonzept“ sind zu erarbeiten und festzulegen.

Die Leistungsfeststellung

Bei der Leistungsfeststellung wird untersucht, zu welchen Leistungen die Schüler nach einzelnen Un- terrichtsabschnitten fähig sind. Als Meßinstrumente dienen Fragen, Aufgaben und Problemstellun- gen, die in verschiedener Form verschlüsselt werden können. „Gemessen“ wird nun, ob die Frage, die Aufgabe, das Problem „richtig“, „teilweise“ oder „falsch“ gelöst wurde. Nicht in den Bereich der Leis-tungsfeststellung gehört die Entscheidung, ob die Leistung „sehr gut“, „ausreichend“ oder „nicht aus- reichend“ ist.

Man unterscheidet zwischen

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§3 der VO sieht folgende Formen zum Zweck der Leistungsbeurteilung vor:

⇒ Festestellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht

⇒ Mündliche Prüfungen und mündliche Übungen (zB. Referat)

⇒ Schriftliche Überprüfungen (Tests, Diktate) und Schularbeiten

⇒ Praktische und graphische Leistungsfeststellungen

Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht

Diese Form der Leistungsfeststellung soll den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit eines Unterrichtsgegenstandes erfassen. Das SCHUG (§18 Abs.1) nennt die Feststellung der Mitarbeit an erster Stelle.Sie soll mit hoher Gewichtung in die Leistungsbeurteilung einfließen.

Z I E L E der Feststellung der Mitarbeit

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Was soll erfaßt werden?

- in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche, schriftliche, praktische und graphische Leistungen
- Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschl. der Bearbeitung von Hausübungen
- Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe
- Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten
- Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden
- Berücksichtigung auch von Leistungen in Gruppen- und Partnerarbeit

P r o b l e m e

H a u süb u n g e n

Das Einbeziehen von Hausübungen in die Leistungsfeststellung scheint bedenklich. Mit der Hausübung beurteilt der Lehrer häufig das Schulinteresse und die Leistungsfähigkeit der Eltern oder Freunde des Schülers.

E r a r b e i t e n n e u e r L e h r s t o f f e

Bei der Bearbeitung von „Neuem“ sollte der Lehrer motivieren, fördern und helfen. Motto „N ur aus Feh- lern lernt man.“ Daher ist Förderung (Hilfe) nur schwer mit Bewertung und Beurteilung vereinbar. „Lehrer könnten dazu neigen, Beiträge besonders zu belohnen, die in ihrem Sinne sind. Das trainierte die Schüler darauf, weniger selbstständig zu denken als vielmehr zu erraten, was der Lehrer hören möchte.“

V o r s c h läg e z u r O b j e k t i v i e r u n g

Schaffen eines Kategorienschemas (je nach Gegenstand unterschiedlich - z.B. ich bewerte den Gegenstand „Kaufmännisches Rechnen anders als Textverarbeitung)

Transparenz der Bewertungskriterien - den Schülern soll immer wieder klar gemacht werden, nach welchen Kriterien beurteilt wird bzw. was unter Leistungszuwachs zu verstehen ist. Ein Schüler der mit einem „Nicht genügend“ begonnen hat, wird möglicherweise einen anderen Leistungszuwachs erbringen als ein Schüler der mit „Sehr gut“ begonnen hat. Zusätzlich muß den Schülern mehrmals erklärt werden, daß Aufzeigen nicht gleich Mitarbeit ist. Es hat sich recht gut bewährt die Mitarbeit der Schüler auf einen Sitzplan einzutragen und jede Eintragung mit Datum zu versehen. Wenn der Lehrer merkt, daß ein Schü- ler in Richtung einer negativen Leistung steuert, so ist es sinnvoll genauere Aufzeichnungen zu machen.

Abklären bzw. Vereinheitlichen der Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe mit den Fachkollegen

Nach der Art und Weise, wie die Schülerleistungen gezählt werden, kann man prinzipiell Punkte- und Fehlerskalen unterscheiden. Bei Punkteskalen wird di e Zuordnung der Noten nach der Anzahl der richtig gelösten Aufgaben bzw. der bewältigten Teilleistungen und der darauf gegebenen Punkte vorgenommen. Bei Fehlerskalen vergibt man die Noten nach der Anzahl der gemachten Fehler bzw. der nicht bewältig- ten Teilleistungen.

Nachstehend zwei Beispiele:

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Mündliche Prüfungen und mündliche Übungen

Mündliche Prüfungen nach §5 bestehen aus mindestens zwei voneinander möglichst unabhängigen Fragen. Jeder Schüler hat das Recht, in jedem Pflichtgegenstand, in jedem Semester, eine mündliche Prüfung auf Verlangen abzulegen.

Manche Schüler erzielen bessere Ergebnisse bei einer mündlichen Prüfung als bei einer schriftlichen Prü- fung. Bei Nichtwissen einer Frage erwarten sie sich eine Hilfestellung durch den Lehrer, um so auf ein positives Ergebnis zu kommen. Interaktiv sind mündliche Prüfungen insofern, als hier Prüfer und Kandi- dat während der Prüfung beständig Inhalts- und Beziehungsbotschaften austauschen. Anders als bei schriftlichen und größtenteils auch bei praktischen Prüfungen ist hier der Kandidat sofort nach seinen Antworten mit Rückmeldungen über deren Richtigkeit konfrontiert, sei es, daß der Prüfer solche aus- drücklich in verbaler Form gibt oder daß er - vielleicht sogar unbewußt - entsprechende nonverbale Sig- nale sendet.

⇒ Mündliche Prüfungen nur während der Unterrichtszeit
⇒ Ankündigungsfrist beachten
⇒ Höchstdauer beachten (10 Minunten höchstens jedoch 15 Minuten)
⇒ Auf Fehler, welche die weitere Lösung der Aufgabe wesentlich beeinflussen, ist sogleich hinzuweisen.

P R O B L E M E

- Subjektivismen können das Resultat verfälschen (Sympathie, Antipathie)
- Selbstsichere, redegewandte Prüflinge haben Vorteile
- Gleiche Zeitanteile werden meist nicht eingehalten
- Prüfer neigen zur Selbstdarstellung (zu hoher Sprechanteil)

Schularbeiten, Schriftliche Überprüfungen

Die Durchführung der Schularbeiten wird im § 8 der VO zur Leistungsbeurteilung geregelt. Tests sind in Gegenständen, in denen mehr als eine Schularbeit je Semester vorgesehen ist, unzulässig. An allgemeinbildenden höheren Schulen und Berufsschulen sind Tests in Unterrichtsgegenständen, in denen Schularbeiten durchgeführt werden, unzulässig.

Allgemein kann man bei schriftlichen Lernerfolgskontrollen zwischen folgenden Aufgabenformen unter- scheiden

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Unterrichtsevaluation

Evaluation bedeutet im weitesten Sinne Beurteilen, Bewerten, Auswirkungen feststellen, Auswerten.

Unterrichtsevaluation = Sammlung und Auswertung von Informationen (zB. über das Verhalten des Lehrenden und der Lernenden, über die Lehrmittel) mit dem Ziel, den Unterricht zu beschreiben, zu beurteilen, zu steueren und zu verbessern.

Um den Unterricht beurteilen zu können, sind Informationen erforderlich. Sie können auf direkte und indirekte Weise gewonnen werden. Beide Verfahren, das direkte und das indirekte, schaffen Voraussetzungen sowohl für die Steuerung des Unterrichts als auch für seine kontinuierliche Verbesserung.

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Im Rahmen der direkten Unterrichsevaluation ist der Einsatz eines Fragebogens zur Schülerrückmeldung sinnvoll, der anonym behandelt werden muß und auch Auskunft darüber gibt, welches Gewicht die einzelnen Beurteilungskriterien aus der Sicht des Schülers haben.

Besonders die Feststellung von Haltungen und Einstellungen ermöglicht den Rückschluß auf „Nebenwirkungen“ des Unterrichts, die unter Umständen wichtiger und dauerhafter sein können, als die Ziele, die im Unterricht unmittelbar angestrebt und erreicht wurden.

Am zweckmäßigsten dürfte eine Kombination von direkten und indirekten Evaluationsverfahren sein.

Auszug aus einem Fragebogen zur Schülerrückmeldung

Geben Sie durch Einkreisen der zutreffenden Zahl an, inwieweit Sie der Aussage zustimmen oder sie ablehnen ( 1 = starke Ablehnung, 5 = starke Zustimmung)

Dein Lehrer

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Projektunterricht und Projektorientierter Unterricht

Beide Formen des Unterrichts schließen aber auch die Diskussions- und/oder Feedbackphase schülerintern von der Präsentation des gemeinsam erarbeitenden Produkts z.B. Wandzeitung, Bericht, Dokumentation, Planungsentwürfe, technische Produkte etc.) nicht aus. Mit anderen Worten: Bei arbeitsteiliger Vorgangsweise während der Projektdurchführung müssen die „Berichterstatter“ der einzelnen Arbeitsgruppen unter Mitwirkung aller übrigen Klassenmitglieder ihre Teilergebnisse diskutieren, bewerten und zum gesteckten Ziel synthetisieren.

L e i s t u n g s b e u r t e i l u n g bei einem Unterrichtsprojekt ( Beispiel A)

(Unterrichtsprojekt : Schweißen, Kleben, Löten in der 4.Klasse Techn. Zeichner)

1. Benotung

Die Schülerinnen und Schüler haben überdurchschnittliche Leistungen erbracht um das Projekt zu gestal- ten. Weil sich der Lehrer sehr stark zurückgezogen hat, wurde ihnen ein hohes Maß an Verantwortung und Selbstständigkeit zugemutet. Es ist recht und billig dieses Engagement zu dokumentieren und auszu- weisen.

Dieser Projektunterricht ist Unterricht wie jeder andere auch. Wenn die Leistungen der Schüler nicht auch öffentlich nachgewiesen werden, wird diese Unterrichtsform auch nicht ernst genommen - auch von den Schülerinnen und Schülern nicht!

Schüler können Qualifikationen zeigen (planen, organisieren, besorgen,...), die sie im üblichen Unterricht nicht immer entfalten können. Diese Fähigkeiten müssen in die Gesamtbeurteilung eines Schülers einge- hen.

Viele Unterrichtsmethoden und Methoden der Leistungsmessung sind stark ergebnisorientiert. Bei einem Projektunterricht können auch prozessbezogene Fähigkeiten benotet werden. Methodische und soziale Kompetenzen werden in der Projektmethode weitaus stärker gefördert.

2. Leistungbeurteilung

Wenn dies von den Lehrern getragen werden kann, sollte die Beurteilung des Projekts unter Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler erfolgen. Folgende Formen sind möglich:

Vor der Durchführung des Projekts sollten die Teilnehmer Bewertungskriterien aufstellen und dokumentieren sowie das Beurteilungsverfahren abklären.

Der Lehrer schlägt Bewertungskriterien und -verfahren vor. Die Schüler diskutieren die Vorschläge. Evtl. werden die Vorschläge abgeändert.

Die Projektgruppe wählt einzelne Schülerinnen und Schüler aus, die zusammen mit dem Lehrer Kriterien zur Bewertung ausarbeiten und evtl. bei der Beurteilung mitwirken. Es können innerhalb des Projekts je nach Teilaspekt verschiedene Wertungsgruppen gebildet werden.

3. Was kann beurteilt werden?

Verhaltensbezogene Fähigkeiten (Eigenständigkeit, Arbeitsverhalten, Sozialverhalten, Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Materialien usw.); dies erfordert eine ständige Beobachtung und Dokumentation durch den Lehrer.

Fachlich-inhaltlich bezogene Fähigkeiten (die Auseinandersetzung mit dem Sachthema, Beurteilen von Arbeitsergebnissen, Geschicklichkeit, Genauigkeit, Sorgfalt, Faktenwissen, Zusammenhänge, Fähigkeit des Darstellens): dies kann durch eine Projektmappe, ein mündliches Abfragen oder eine schriftliche Arbeit nach den Projekttagen beurteilt werden. Von letzteren beiden nahmen wir hier Abstand, weil sie bei den Schülern nicht sehr beliebt sind, weil sie einen starken Leistungsdruck erzeugen und weil sie (leider) bereits die häufigste Methode im üblichen Unterricht ist.

Fachlich-prozessbezogene Fähigkeiten (Folgerichtigkeit, Vollständigkeit, Orginalität, usw.)

Wertungsbezogene Fähigkeiten (Fähigkeit zur Begründung von Entscheidungen und zur differenzierten Bewertung).

4. Beurteilung

Weil das Projekt fächerübergreifend durchgeführt wurde, war die Zuordnung der Noten auf ein Fach nicht eindeutig. Ich überließ die Einreichung der Noten den Schülerinnen und Schülern selbst. So konnte die Mappe in Fachkunde oder Fachrechnen eingereicht werden. Abschließend erfolgte eine Kontrolle, ob alle Schüler ihre Mappen auch eingereicht hatten. Die Beurteilung erfolgte ausschließlich durch den Lehrer, der die jeweilige Projektgruppe betreute.

L e i s t u n g s b e u r t e i l u n g bei einem Unterrichtsprojekt (Beispiel B)

Projekt: Videofilm

Dieses Projekt wurde im Deutschunterricht geplant, jedoch nicht fächerübergreifend ausgeführt.

Die Schülerinnen produzieren einen Videospot (Integration von Ausländern/Gewalt). Sie lernen Grundla- gen der Filmsprache und -dramaturgie. Sie entwickeln ein Treatment (Inhalt) und verfassen eine Szenen- buch mit teilweisem Storyboard. Weiters machen Sie sich mit der Videotechnik (Kamera, Schnitt) ver- traut. Entsprechend dem Szenenbuch werden Videoaufnahmen gemacht und anschließend bearbeitet.

Die Rolle des Lehrers während des Projektunterrichtes

Der Lehrer nimmt im Projektunterricht verschiedene Rollen ein wie z.B. Koordinierende Berater- und Helfer/innen, Konfliktmanager/innen, Moderator/innen, Expert/innen sowie Mitlernenden.

Dies bedeutet, daß der Lehrer im Projektunterricht andere Funktionen als im traditionellen Unterricht wahrnehmen muß.

Themenbezogenes, selbstständiges Arbeiten über Fachgrenzen hinaus fordert auch neue Aspekte der Leistungsbeurteilung. Was und wie beurteilt wird, sollte möglichst mit denselben Mitteln erarbeitet wer- den, wie das Projekt selbst. Es obliegt dem Lehrer, mit welchen Beurteilungskriterien der Lehrer ein Pro- jekt festsetzt.

Stark bewährt hat sich, daß das Beurteilungsverfahren gemeinsam von Lehrer und Schülern ausgearbeitet wird. Wichtig bei der Aufstellung von Kriterien ist die Bedachtnahme auf die unterschiedlichen Lernebenen. Gelernt wird im Projektunterricht auf inhaltlicher, organisatorischer und sozialer Ebene sowie auf der Ebene der Fertigkeiten. Aus diesem Grund sollte auch nicht nur die Qualität eines Endproduktes im Vordergrund einer Beurteilung stehen, sondern die Arbeit im Prozeß selbst.

Leistungsbeurteilung

Den Maßstab habe ich auf Grund einer gemeinsamen Erörterung der Bewertungskriterien mit den Schülern fixiert. Jedem Schüler war von vornherein klar, nach welchen Kriterien seine Aufgaben bzw. Aktivitäten während des Projekts bemessen wurden. z.B. Fragen, die bei einer Beurteilung der Arbeit im Projektunterricht eine Rolle spielen könnten, wobei die einzelnen Kriterien je nach Projekterfahrung der Beteiligten unterschiedliches Gewicht erhalten werden.

Auszug aus dem Anforderungsprofil der Bewertungskriterien

- Inwieweit habe ich gelernt, Probleme selbst zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten zu finden?
- Welche organisatorischen Fähigkeiten habe ich mir angeeignet?
- Was habe ich über die Filmsprache gelernt?
- Fertigkeiten (kann ich mit der Kamera, Bildeinstellung, Ton umgehen) usw.

Meine Erfahrung zeigte, daß man auch mit gut formulierten Bewertungskriterien nicht immer jeden Schüler mit der Benotung überzeugen kann.

Was kann beurteilt werden?

Verhaltensbezogene Fähigkeiten wie z.B. Eigenständigkeit, Verantwortungsbewußtsein im Umgang mit den Medien). Der Lehrer hat die Möglichkeit, Aufzeichnungen in Form von Projekttagebüchern (Storyboard), Projektmappen (Sammlung von Arbeitsblättern, Skizzen)

sowie schriftliche Fixierung von Arbeitsergebnissen zu führen.

Leistungsdimensionierte Beurteilung in Maschinschreiben

Die dimensionsorientierte Notengebung ist auch noch in Maschinschreiben idealtypisch demonstriert. Folgende gegenstandsimmanente Leistungsdimensionen sind bedeutungsvoll:

(1) Fachbezogene (Zehnfingersystem, Blindschreiben nach Text, Diktat, Textbe- und - verarbei- tung)
(2) Interaktive (Fachbegriffe, Bürotechnik, Maschinenkunde, Normenkunde und Produktgestal tung)
(3) Leistungsdimensionen des kognitiven Standardsets wie Strukturieren, Sprachverständnis usw.
(4) Leistungsdimensionen des affektiven-sozialen Standardsets sowie Sauberkeit, Sorgfalt und Sparsamkeit
(5) Leistungsdimensionen des psychomotirischen Standardsets (Genauigkeit, Arbeitstempo, Umgang mit Geräten)

Vor der formelmäßigen Berechnung der Gesamtnote in Maschinschreiben wäre wiederum eine Bewertung von 34 Leistungsdimensionen notwendig. Man wird sich auf die wichtigsten Leistungsdimensionen eines Unterrichtsfaches beschränken müssen.

Die Dimensionsorientierte Notengebung ist grundsätzlich in jedem Unterrichtsfach durchführbar. Sie ist die einzige professionelle Vorgangsweise zur Leistungsbeurteilung.

- weil sie alle am Lernfortgang eines Heranwachsenden interessierten Menschen und natürlich den Schüler selbst über seine individuellen Leistungsstärken sowie Leistungsschwächen innerhalb ein und desselben Unterrichtsfaches informiert und damit die so häufig geforderte Berichtsfunktion erfüllt
- weil sie die Grundlage zur formelmäßigen Berechnung der Gesamtnote darstellt
- weil durch sie ein wesentlicher Beitrag zur Objektivierung der Leistungsbeurteilung geliefert wird
- weil die Wahrscheinlichkeit des generellen Versagens einen Lernenden - daß dieser in mehr als 50 % der Leistungsdimensionen einen Unterrichtsfaches ungenügende Beurteilungen er- hält, ist selten zu erwarten, und damit auch die Prüfungs- und Schulangst - insbesonders bei leistungs schwachen Schülern, wesentlich verringert wird
- weil sie als Grundlage zur eventuellen Erstellung eines Lernerfolgsberichtes bei verbaler Beurteilung herangezogen werden kann.

Schülermitarbeit als Beurteilungsproblem

In der Leistungsbeurteilungsverordnung wird bei Leistungsfeststellungen sowohl die ständige Beobachtung der Mitarbeit der Schüler als erstes genannt (§ 3) als auch festgestellt, daß alle genannten Formen der Leistungsfeststellung als gleichwertig anzusehen sind. Trotzdem aber werden in der Regel Schularbeiten bzw. Testergebnisse weitgehend zur Bestimmung der Zeugnisnoten herangezogen.

a) Schularbeiten bzw. (informeller) Tests werden nicht nur von Lehrern, sondern auch von Eltern nund Schülern als wichtigste Form der Leistungsfeststellung angesehen. So berichtet Schweinitzhaupt 85 , daß Schüler es für richtig halten, wenn durch Schularbeitsnoten die Zeugnisnote in etwa zu zwei Dritteln bestimmt wird.
b) Bei Schularbeiten bzw. (informeller) Tests erhalten alle Schüler die gleichen Aufgaben zu lösen. Daher kann der Lehrer die Leistungen, die aus vielen Analysen bei ihm zu einem Gesamteindruck über einen Schüler in einem bestimmten Unterrichtsgegenstand führen, viel leichter in eine Rangreihe bringen und letztlich auch den einzelnen Notenstufen zuordnen.
c) Mittels Schularbeiten bzw. (informeller) Tests kann jeder Schüler im Laufe eines Schuljahres wesentlich mehr Prüfungsaufgaben lösen als mittels mündlicher Prüfungen.
d) Auch die Schulbehörde zieht gegenwärtig Schularbeiten de facto anderen Leistungsbeobachtungen vor, weil die Berufungen gegen Zeugnisnoten als erstes das Schularbeitsheft vorgelegt werden muß.

A u s z u g aus der Leistungsbeurteilungsverordnung

Allgemeines (§1)

Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die Leistungsfeststellungen

Allgemeine Bestimmungen betreffend der Leistungsfeststellung (§2)

- Bildungs- und Lehraufgaben, die zum Zeitpunkt der Leistungsfeststellung in der betreffenden Klasse behandelt worden sind
- Leistungsfeststellungen sind möglichst gleichmäßig über den Beurteilungszeitraum zu verteilen
- vom Lehrer gewählte Form der Leistungsfeststellung
- Leistungsfestellung ist nicht durchzuführen, wenn feststeht, daß der Schüler wegen einer körperlichen Behinderung eine entsprechende Leistung nicht erbringen kann oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet ist
- Vertrauensverhältnis zwischen Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigten
- die Feststellung der Leistung ist so einzubauen, daß auch die übrigen Schüler Nutzen daraus ziehen können
- Leistungsfeststellungen während des Unterrichts (gilt für: Wiederholungs- und Nachtrags prüfungen. Schularbeiten für einzelne Schüler dürfen auch außerhalb des Unterrichts nach geholt werden
- an den letzten drei Unterrichtstagen vor einer Beurteilungskonferenz ist die Durchführung einer Leistungsfeststellung nur mit Zustimmung des Schulleiters zulässig. Diese Bestim mung findet auf die Berufsschulen keine Anwendung.

Formen der Leistungsfeststellung (§3)

Schularbeiten, Tests und Diktate dürfen nie für sich allein oder gemeinsam die alleinige Grundlage einer Semester- oder Jahresbeurteilung sein.

Über die lehrplanmäßig vorgeschriebenen Schularbeiten und die Leistungsfeststellung auf Grund der Mitarbeit hinaus dürfen nur soviele mündliche und schriftliche Leistungsfeststellungen durchgeführt werden, die für eine sichere Leistungsbeurteilung unbedingt notwendig sind.

Mitarbeit der Schüler im Unterricht ( §4)

(1) Die Feststellung der Mitarbeit des Schülers im Unterricht umfaßt den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit in den einzelnen Unterrichtsgegenständen und erfaßt:

a) in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche, schriftliche, praktische und graphische Leistungen,
b) Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages ein schließlich der Bearbeitung von Hausübungen,
c) Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe,
d) Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten,
e) Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuord nen und anzuwenden.

Bei der Mitarbeit sind Leistungen zu berücksichtigen, die der Schüler in Alleinarbeit erbringt und Leistungen des Schülers in der Gruppen- und Partnerarbeit.

(2) Einzelne Leistungen im Rahmen der Mitarbeit sind nicht gesondert zu benoten.

(3) Aufzeichnungen über diese Leistungen sind so oft und so eingehend vorzunehmen, wie dies für die Leistungsbeurteilung erforderlich ist.

Mündliche Prüfungen (§5)

bestehen aus mindestens zwei voneinander möglichst unabhängigen Fragen.

Jeder Schüler hat einmal im Semester das Recht auf eine "Wunschprüfung" in jedem Pflichtgegens- tand.

Er muß die Prüfung eine Woche vorher dem prüfenden Lehrer bekanntgeben.

Eine mündliche Prüfung muß dem Schüler mind. Zwei Unterrichtstage vorher angekündigt werden. Dauer höchstens 10 Minuten. Der Tag der Ankündigung gilt als erster Tag. Mündliche Prüfungen dürfen nur während der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Es ist nach Möglichkeit für mündliche Prüfungen nicht der überwiegende Teil der Unterrichtsstunde aufzuwenden.

Stoffgebiete, die länger zurückliegen sind eher nur übersichtsweise zu prüfen (außer es ist Voraussetzung für die betreffende Prüfungsaufgabe). Stoffgebiete, die in einem angemessenen Zeitraum vor der mündlichen Prüfung durchgenommen wurden, eingehender zu prüfen. Auf Fehler, die während der mündlichen Prüfung auftreten und die die weitere Lösung der Aufgabe beeinflussen, ist sogleich hinzuweisen. Am ersten Unterrichtstag nach unmittelbar mindestens drei aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen, nach einer mehrtägigen Schulveranstaltung oder einer mehrtägigen schulbezogenen Veranstaltung darf nicht geprüft werden. Dies gilt nicht, wenn der Schüler sich freiwillig meldet.

Mündliche Übungen (§ 6)

Hiezu zählen z.B. Referate, Redeübungen u. dgl. Das Thema ist spätestens eine Woche vorher festzulegen. Mündliche Übungen dürfen nur während der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Sie sollen nicht länger als 15 Minuten dauern.

Schularbeiten (§ 7)

Schularbeiten sind im Lehrplan vorgesehene schriftliche Arbeiten zum Zwecke der Leistungsfeststellung in der Dauer von einer Unterrichtsstunde, sofern im Lehrplan nicht anderes bestimmt ist. Die Anzahl der Schularbeiten und gegebenenfalls deren Aufteilung im Unterrichtsjahr wird durch den Lehrplan festgelegt. Es sind mindestens zwei Aufgaben mit voneinande r unabhängigen Lösungen zu stellen. Dies gilt nicht z.B. in der Unterrichtssprache und in den Fremdsprachen nach dem Anfangsunterricht. Der zu prü- fende Lehrstoff ist mindestens eine Woche vor der Schularbeit bekanntzugeben. Für Schularbeiten in der Unterrichtssprache und den

lebenden Fremdsprachen gilt dies nur, wenn besondere Arbeitsformen oder besondere Stoffkenntnisse dies erforderlich machen. Andere Lehrstoffgebiete nur dann, wenn sie für den in der Schularbeit behandelten Lehrstoff Voraussetzung sind.

Der Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden vor der Schularbeit darf nicht Gegenstand der Schul- arbeit sein. Termine aller Schularbeiten sind unter Einhaltung der vorgesehenen Frist lt. Terminkalender festzulegen und in das Klassenbuch einzutragen. 1. Semester bis spätestens vier Wochen, im 2.

Semster bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Semesters.

Änderungen nur mit Zustimmung des Schulleiters, sie ist den Schülern nachweislich bekanntzugeben und im Klassenbuch zu vermerken.

An einem unmittelbar auf mindestens drei aufeinanderfolgenden schulfreie Tage, eine mehrtägige Schul- veranstaltung oder eine mehrtägige schulbezogene Veranstaltung folgenden Tag darf keine Schularbeit stattfinden. Es dürfen nicht mehr als zwei schriftliche Leistungsfeststellungen an einem Schultag stattfinden. Es dürfen nicht mehr als drei Schularbeiten in einer Woche stattfinden. Die Woche gilt jeweils ab dem Tag der ersten Schularbeit. Aufgabenstellungen und Texte für die Schularbeit sind jedem Schüler in vervielfältigter Form vorzulegen (Ausnahme: kurze Aufsatzthemen oder Diktate)

Ein Schüler, der mehr als die Hälfte der Schularbeiten eines Semesters versäumt, muß diese Schularbeit nachholen.

Die Schularbeiten sind den Schülern innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückzugeben. (In begründeten Fällen Ausnahmeregelung durch Schulleiter) Den Erziehungsberechtigten ist vor Abgabe der verbesserten Schularbeit Gelegenheit zur Einsichtnahme zur geben (außer bei eigenberechtigten Schü- lern)

Schularbeiten sind nach Ende des Schuljahres ein Jahr aufzubewahren.

Bei mehr als der Hälfte "Nicht genügend", ist Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen. Die bessere Note ist zur Beurteilung heranzuziehen. Nimmt ein Schüler nur an einer der beiden Schularbeiten teil, gilt diese Note. Die Wiederholung ist innerhalb von zwei Wochen durchzuführen. Diese Frist verlängert sich um die in diese Frist fallenden unmittelbar auf- einanderfolgenden schulfreien Tage. Der Termin der Wiederholungsschularbeit ist bekanntzugeben und im Klassenbuch zu vermerken.

Schriftliche Überprüfungen (§ 8)

Schriftliche Überprüfungen umfassen ein in sich abgeschlossenes kleineres Stoffgebiet.

Zulässig sind: Tests, Diktate in der Unterrichtssprache und in den lebenden Fremdsprachen. Schriftliche Überprüfungen sind spätestens zwei Unterrichtstage vorher bekanntzugeben. Die Arbeitszeit darf 25 Minuten nicht überschreiten.

Die Gesamtarbeitszeit aller schriftlichen Überprüfungen darf in jedem Unterrichtsgegenstand im Semester nicht mehr als 50 Minuten betragen.

Schriftliche Übungen dürfen nicht an einem unmittelbar auf mind. drei aufeinanderfolgenden schulfreien Tagen oder mehrtägigen Schulveranstaltungen folgenden Tag durchgeführt werden. An einem Schultag, an dem schon eine Schularbeit oder schriftliche Überprüfung stattfindet, darf keine zweite durchgeführt werden. Die schriftliche Überprüfung ist im Klassenbuch zu vermerken. Aufgabenstellungen in ver- vielfältigter Form vorlegen.

Die schriftliche Überprüfungen sind innerhalb einer Woche korrigiert und beurteilt zurückzugeben (Begründete Ausnahme durch den Schulleiter).

Den Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben. (Ausnahme eigenberechtigte Schüler, getrennte Wohnorte Schüler/Eltern)

In einem Gegenstand, in dem mehr als eine Schularbeit pro Semester vorgesehen ist, sind Tests nicht gestattet. Wiederholung einer schriftlichen Überprüfung: sinngemäß wie bei Schularbeit. Ist eine Wiederholung aus inhaltlichen Gründen nicht möglich, so gilt sie als Informationsfeststellung und ist als Grundlage für die Leistungsbeurteilung nicht heranzuziehen.

Grundsätze der Leistungsbeurteilung (§11)

Den einzelnen Formen der Leistungsfeststellung kommt je nach ihrer Intensität und Dauer unter- schiedliches Gewicht zu. Der Lehrer hat die Objektivierung der Leistungsbeurteilung anzustreben.Die Beurteilung der Leistung stellt eine Art von Sachverständigengutachten dar. Die Beurteilung ist dem Schüler spätestens am Ende der Stunde bzw. nächsten Unterrichtstag bekanntzugeben (mündl. oder schriftl. Prüfung).Eine Info über den Leistungsstand hat bei Wunsch zu erfolgen. Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen. Unerlaubte Hilfsmittel sind zurückzugeben. Sachlich vertretbare Meinungsäußerungen haben keine Einfluß auf die Leistungsbeurteilung. Bei mehreren Lehrern ist die Leistungsbeurteilung einvernehmlich vorzunehmen.

Besondere Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung bei den schriftlichen Leistungsfeststellungen (§ 15)

Die Rechtschreibung ist nach Maßgabe des Lehrplanes zu beurteilen bzw. zu tolerieren. Identische Rechtschreibfehler sind grundsätzlich nur einmal zu bewerten. Zusätze zu den Beurteilungsstufen sind unzulässig. Tritt in einer Schularbeit aus Mathematik derselbe Denkfehler einer Aufgabe mehrmals auf (ein sogenannter Folgefehler), so ist dieser nur einmal zu bewerten.

Fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten (§ 16)

In der Unterrichtssprache: Inhalt, Ausdruck, Sprach- und Schreibrichtigkeit Mathematik : gedankliche, sachliche und rechnerische Richtigkeit, Genauigkeit andere Gegenstände: gedankliche, sachliche Richtigkeit, Genauigkeit, Ordnung und Übersichtlichkeit

Allgemeine Bestimmungen für die Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe §20)

Den Beurteilungen der Leistungen eines Schülers in einem Unterrichtsgegenstand für eine ganze Schulstu- fe hat der Lehrer alle vom Schüler im betreffenden Unterrichtsjahr erbrachten Leistungen zugrunde zu legen, wobei dem zuletzt erreichten Leistungsstand das größere Gewicht zuzumessen ist. Dabei sind die fachliche Eigenart des Unterrichtsgegenstandes und der Aufbau des Lehrstoffes zu berücksichtigen.

A L L G E M E I N E SCHÜLERRECHTE:

Außer den besonderen Rechten, die man unter den entsprechenden Stichworten findet, hat jede/r SchülerIn das Recht,

- sich an der Gestaltung des Unterrichts und
- der Wahl der Unterrichtsmittel zu beteiligen,
- angehört zu werden und
- Vorschläge und Stellungnahmen abzugeben

E R Z I E H U N G S M I T T E L : Vorgesehen sind nur:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Erziehungsmittel können von LehrerInnen, dem Klassenvorstand und dem/der DirektorIn angewendet werden. Sie müssen möglichst unmittelbar erfolgen, dem Schüler einsichtig und fördernd sein. Außerdem gibt es:

- Versetzung in die Paralellklasse durch den/die SchulleiterIn (SchülervertreterInnen haben dabei das Recht auf Mitentscheidung!)
- Androhung eines Antrages auf Ausschluß durch die Schulkonferenz (SchülervertreterInnen kön nen auch hier mit abstimmen). Die Entscheidung, ob ein Ausschluß dann auch tatsächlich statt findet, liegt aber bei der Schulbehörde erster Instanz (meistens der Landesschulrat).

Andere Erziehungsmittel sind verboten, weil ihnen die gesetzliche Grundlage fehlt.

Ausdrücklich verboten sind körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen. Auch Nachsitzen , aus der Klasse schicken etc. ist unzulässig.

Z U S P Ä T K O M M E N :

Der/die SchülerIn muß den Grund der Verspätung angeben.

K L E I D U N G :

Die Kleidung muß den Erfordernissen des Unterrichts entsprechen.

B E S C H L A G N A H M E :

Nur Gegenstände, die die Sicherheit anderer gefährden oder den Schulbetrieb stören, sind dem/der LehrerIn auf Verlangen zu übergeben. Nach Beendigung des Unterrichts müssen sie grundsätzlich zurückgegeben werden, außer sie sind sicherheitsgefährdende Gegenstände. Diese müssen den Erziehungsberechtigten übergeben werde, außer Du bist eigenberechtigt. (Also: Wenn man z.B. in der Pause einen Walkman aufsetzt, kann man ihn nicht wegnehmen.)

D R E C K P U T Z E N :

SchülerInnen sind verpflichtet, Beschädigungen und Beschmutzungen der Schulliegenschaft zu beseitigen, wenn

a.) sie es selbst vorsätzlich herbeigeführt haben,
b.) dies zumutbar ist
c.) es die Schulleitung oder ein(e) LehrerIn anordnet( siehe auch a und b).

H A N D L U N G S F Ä H I G K E I T :

Solange der/die SchülerIn nicht volljährig ist, muß er/sie in allen Angelegenheiten (außer Religionsabmeldung) von seinen/ihren Erziehungsberechtigten vertreten werden. Ab der neunten Schulstufe ist das nicht mehr notwendig, aber die Kenntnis der

Erziehungsberechtigte muß nachgewiesen werden (Unterschrift). Darauf könne sie schriftlich gegenüber dem Klassenvorstand verzichten ("Vollmacht"). Ab der Vollendung des 19. Lebensjahres bist Du volljährig. Das bedeutet, daß Du eigenberechtigt bist, und

alle Handlungen gegenüber der Schule und den Schulbehörden selber durchführen kannst und mußt. Somit bist Du berechtigt, z.B. Entschuldigungen selbst zu unterschreiben - diese Entschuldigungen müssen vom Lehrkörper anerkannt werden!

L E I S T U N G S B E U R T E I L U N G :

Nur Leistungsfestellungen, die den rechtlichen Vorschriften entsprechen, dürfen in die Benotung einbezogen werden. Informationsfeststellungen durch Lehrkräfte müssen den Vorschriften nicht entsprechen (dürfen aber nicht benotet werden und auch nicht irgendeine Note einbezogen werden).

V O R G E T Ä U S C H T E L E I S T U N G E N :

sind nicht zu beurteilen. Das heißt, wenn nachgewiesen wird, daß geschummelt wurde, gibt es keine Note. Die betreffende Leistungsfeststellung darf in keine Note einbezogen werden, sie müssen erneut abgehalten werden.

M I T A R B E I T :

Der/die LehrerIn muß die Mitarbeit im Gesamtbereich des Unterrichts in die Note einbeziehen. Dazu muß er/sie die Mitarbeit ständig beobachten. In der Praxis werden aber punktuelle Leistungsfest- stellungen (Wiederholungen etc.) eher zur Beurteilung (auch im Berufungsverfahren) herangezogen.

H A U S Ü B UN G E N :

sind nicht zulässig, wenn sie an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, den Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien, Pfingstferien oder Hauptferien gemacht werden müßten (Ausnahme Berufsschulen). Sie müssen so gestaltet sein, daß sie ohne Hilfe anderer gemacht werden können. Die Lehrkraft muß Rücksicht nehmen auf:

- die Belastbarkeit des/der SchülerIn
- die Zahl der Unterrichtsstunden am betreffenden Tag
- die Hausübungen in anderen Gegenständen
- die Schulveranstaltungen

M Ü N D L I C H E P RÜ F U N G E N :

Prüfungen müssen aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Fragen bestehen. Sie dürfen im Allgemeinen in der Unterstufe höchstens zehn, in der Oberstufe höchstens fünfzehn Minuten dauern - in der BHMS gibt es eigene Regelungen. Auf Fehler, die die weitere Lösung der Arbeit beeinflussen (Folgefehler!), ist sofort hinzuweisen.

Wu n s c h p r ü f u n g:

Eine Prüfung pro Semester kann ein/e SchülerIn fordern, wenn ein "Nicht Genügend" droht, oder wenn die/der SchülerIn eine bessere Beurteilung erreichen will. Diese Prüfung muß jedoch dem Lehrer zwei Wochen vorher angesagt werden. Der Lehrer kann, aber muß keine Prüfung mehr verlangen. Von der Lehrkraft angesetzte Prüfungstermine müssen jedoch dem/r SchülerIn mindestens zwei Unterrichtstage vorher bekanntgegeben werden. Am Tag nach drei oder mehreren schulfreien Tagen oder nacht mehrtägigen Schulveranstaltungen darf nicht geprüft werden, ebensowenig, wenn am gleichen Tag eine Schularbeit oder ein standardisierter Test stattfindet, und es darf nicht mehr als zwei Prüfungen am gleichen Tag geben. Die Note muß noch in der selben Stunde bekanntgegeben werden.

S C H U L A R B E I T E N :

Der Stoff muß eine Woche vorher bekanntgegeben werden, und darf keinen Stoff beinhalten, der erst in den letzten beiden Unterrichtsstunden vor der Schularbeit durchgenommen wurde. Die Schularbeitstermine müssen im ersten Semester innerhalb der ersten vier, im zweiten innerhalb der ersten zwei Wochen bekanntgegeben werden.

S C H U L A R B E I T E N D Ü R F E N NICHT S T A T T F I N D E N :

am Tag nach drei schulfreien Tagen(Ausnahme Berufsschulen).

am Tag nach einer mehrtägigen Schulveranstaltung.

wenn am gleichen Tag mehr als eine bzw. in Berufsschulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen mehr als drei Schularbeiten....oder Schularbeiten ab der fünften Stunde stattfinden würden.

N A C H S C H U L A R B E I T E N MÜSSEN STATTFINDEN:

für einzelne SchülerInnen, die mehr als die Hälfte der Schularbeiten im Semester versäumt haben.

für alle SchülerInnen, wenn mehr als die Hälfte der Arbeiten mit "Nicht Genügend" beurteilt wurde. Der Stoff muß gleichbleiben, aber neue Aufgaben müssen gestellt werden. Die Nachschularbeit muß innerhalb von zwei Wochen nach der Rückgabe erfolgen, nur die bessere von beiden Noten zählt. Die Schularbeit muß spätestens nach einer Woche korrigiert und benotet retourniert werden, Ausnahmen sind mit Ge- nehmigung erlaubt.

V E R H A L T E N :

Beim Verhalten wird beurteilt, inwiefern der/die SchülerIn durch Mitarbeit und Einordnung in die Klasse mithilft, die Aufgabe der Österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern, d.h. in der Praxis insbesondere regelmäßig und pünktlich den Unterricht zu besuchen (auch in Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Schulveranstaltungen, sofern sie verpflichtend sind) und die nötigen Unter- richtsmittel mitzubringen.

Ä U S S E R E F O R M D E R A R B E I T E N :

Die äußere Form der Arbeiten ist durch eine Gesetzesnovelle seit 1992 nicht mehr zu beurteilen und darf auch nicht in irgendeine Note einbezogen werden.

G E F Ä H R D U N G :

Die Erziehungsberechtigten sind bis spätestens 6 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres nachweislich zu verständigen, wenn die Leistung eines/r SchülerIn in einem Plichtgegestand mit "Nicht Genügend" zu beurteilen wäre. Der Nachweis (z.B. eingeschriebener Brief) kann nach Vorsprache der Erziehungsberechtigten in der Schule entfallen. (Frühwarensystem)

Achtung! Mit einer nicht erfolgten Gefährdung ist die Gefahr noch nicht gebannt, doch noch einen Fünfer in einem Fach zu bekommen. Es besteht immer noch die Möglichkeit, daß Du durch eine negative Leistung nach Ablauf der Gefährdungsfrist auf ein "Nicht Genügend" rutscht. Zu einer nachträglichen Gefährdung ist der Lehrkörper nicht verpflichtet.

N A C H T R A G S P R Ü F U N G :

Die Feststellungsprüfung kann von der Schulleitung 8 bis 12 Wochen verschoben (gestundet) werden, falls der/die SchülerIn ohne eigenes Verschulden soviel vom Unterricht versäumt hat, daß eine erfolgreiche Ablegeung der Prüfung nicht zu erwarten ist (=Nachtragsprüfung)

W I E D E R H O L U N G S P R Ü F U N G :

Eine Wiederholungsprüfung darf der/die SchülerIn in einem oder zwei Plichtgegenständen ablegen, wenn er/sie im Jahreszeugnis ein "Nicht Genügend" hat. Wenn der/die SchülerIn mit einem Nicht Genügend zu Aufsteigen berechtigt ist, darf er/sie dennoch zur Wiederholungsprüfung antreten. Schafft er/sie diese, wird die Note abgeändert. Schafft er/sie diese nicht, darf er dennoch aufsteigen. Nach einer Nachtragsprüfung ist keine Wiederholungsprüfung mehr möglich.

B E R U F U N G ( GEGEN EIN "NICHT GENÜGEND")

Du kannst eigentlich nicht gegen Noten ("mangelnder Bescheidcharakter") sondern nur gegen sogenannte "Bescheid zum Nichtaufstieg" berufen. Berufungen an die Schulbehörde erster Instanz (meist: Landesschulrat) sind innerhalb von fünf Tagen

nach mündlicher Verkündigung oder schriftlicher Zustellung von Entscheidungen (in diesem Fall: der Ent- scheidung der Notenkonferenz Deiner KlassenlehrerInnen) möglich. Die Berufung (unbedingt datie- ren!) ist bei der Schule einzubringen (im Sekretariat abgeben und Bestätigung geben lassen), der/die DirektorIn ist verpflichtet, sie an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

SO LÄUFT DIE BERUFUNG AB:

Die Berufungsbehörde überprüft anhand der Aufzeichnungen des Lehrers, ob die Note gerechtfertigt ist. Im allgemeinen wird der Lehrer solche Aufzeichnungen vorlegen, die seine Beurteilung unterstützen. Nur wenn die Aufzeichnungen des Lehrers unvollständig oder unglaubwürdig sind, wird von der Berufungsbehörde eine kommissionelle Prüfung angesetzt. Die Aufzeichnungen sind unvollständig:

- wenn Prüfungsfragen nicht notiert wurden,
- keine Prüfungsprotokolle vorliegen,
- wenn keine Aufzeichnungen über die ständige Beobachtung der Mitarbeit vorliegen,
- wenn einzelne Leistungsfeststellungen überhaupt nicht in die Note einbezogen wurden

Die A u f z e i c h n u n g e n sind unglaubwürdig:

wenn der Lehrer durch Äußerungen oder sein Verhalten im Zusammenhang mit Leistungs- festellungen oder Leistungsbeurteilung drauf schließen läßt, daß er den Leistun gen des/r SchülerIn nicht objektiv gegenübersteht (nicht etwa dem/r SchülerIn allgemein, sondern nur im speziellen seinen/ihren Leistungen). Die Aufzeichnungen des Lehrers sind auch dann als ungenügend zu betrachten, wenn bei Leistungsfeststellungen oder der Leistungsbeurteilung insgesamt die gesetzlichen Vorschriften mißachtet wurden.

Es gibt drei Begründungen, mit denen gegen eine ungerechte Note berufen werden sollte:

F o r m a l f e h l e r

Der Lehrer hat gegen schulrechtliche Bestimmungen verstoßen, zB zu lange geprüft, zu wenige/zu viele Fragen gestellt, auf Folgefehler nicht aufmerksam gemacht etc...

U n k o r r e k t e Erstellung der Jahresnote

Der Lehrer hat z.B. die Mitarbeit nicht in die Note miteinbezogen oder ein "Nicht Genügend" schlichtweg willkürlich vergeben (also wenn zB die Halbjahresnote noch positiv war, die Schularbeitsnoten ebenfalls, und das "Nicht Genügend" aus heiterem Himmel kommt).

B e f a n g e n h e i t des Lehrkörpers

Der Lehrer bringt den Leistungen eines Schülers offensichtlich nur Geringschätzung entgegen, äußert abfällige Bemerkungen, benachteiligt ihn im Unterricht usw...- die Befangenheit muß explizit gegenüber den Leistungen des Schülers bestehen.

Berufen können nur Erziehungsberechtigte (unbedingt im Namen des/der SchülerIn) oder Schüler über 19. Im konkreten Berufungsfall hilft den Schülern die AKS (Aktion Kritischer SchülerInnen) eine hiebund stichfeste Berufung zeitgerecht zu verfassen.

Im Anschluß noch ein paar Erkenntnisse über div. Schulversuche:

Schulversuch "Verbale Beurteilung"

Zielstellung:

Der Schulversuch verfolgt das Ziel, die Mängel der bestehenden Notenbeurteilung durch eine verbale Beschreibung der allgemeinen Leistungsfortschritte des Kindes zu überwinden und Eltern und SchülerIn- nen zu einer sachbezogenen Einschätzung der schulischen Leistung des Kindes zu verhelfen. Die verbale Beurteilung soll eine der individuellen Lern- und Leistungssituation des/der einzelnen Schülers/Schülerin gerechtere Form der Elternbenachrichtigung bzw. der Schülerbeurteilung ermöglichen. Die in ihrer Aus- sage reduzierte, kategorisierende, numerische Festlegung der Ziffernnote mit ihrer diskriminierenden und entmutigenden Auswirkung auf das Kind soll einer individualisierten, beschreibenden und Hilfestellungen bietenden Form der Leistungsdarstellung weichen. Die verbale Beurteilung soll ein den Eltern verständli- cheres Informationsforum darstellen als es die Ziffernnotengebung vermag. In diesem Sinne soll die verbale Beurteilung Formulierungen finden, die allgemein verständlich, jedoch inhaltlich wertvoll sind.

Organisation:

Schulnachrichten und Jahreszeugnisse der Grundstufe I enthalten eine in Worte gefasste Mitteilung über den allgemeinen Lernzuwachs des Kindes mit besonderen Angaben über die soziale Dimension des Lernens (Kooperationsfähigkeit etc.) und die Mitarbeit im Unterricht.

Bei der Verbalisierung der Beurteilung ist es erforderlich, sowohl den richtigen Ausdruck für die individu- elle Situation des Kindes zu finden, als auch die Formulierung so zu gestalten, dass auch weniger sprach- gewandte Eltern die betreffende Aussage verstehen. Bei der Wiederholung der verbalen Beurteilung in den folgenden Beurteilungsabschnitten muss die Veränderung des kindlichen Verhaltens und seiner Leis- tungen zum Ausdruck gebracht werden. Die richtige Einstellung der Lehrerin/des Lehrers auf die Indivi- dualität der Schülerin/des Schülers hilft, schematische Darstellungen und leerformelhafte Verallgemeine- rungen zu vermeiden.

Kategorie und Dauer:

Schulversuch nach § 78 des Schulunterrichtsgesetzes. Weiterführung bis zur Übernahme ins Regelschul- wesen.

Schulversuch "Kommentierte Direkte Leistungsbeurteilung"

(nur als Idee für die BS)

Präambel:

Die Integration (z. B. von behinderten Kindern, lernschwachen Kindern, Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache etc.) ist eines der zunehmend systemkonstutiven Merkmale der Grundschule, insbesonders des Schuleingangsbereiches.

Ferner wirken jene Maßnahmen verstärkend in "Richtung" Umsetzung der Lehrplananforderungen. Die verstärkten Bemühungen, in der Schuleingangsphase an die Stelle von Selektionsmaßnahmen, Entfaltung, Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, der Interessen und Neigungen zu setzen, hat unter anderem Konsequenzen im Hinblick auf die Beurteilungsformen der SchülerInnen.

So wird in Wien seit nahezu 30 Jahren der Schulversuch "Verbale Beurteilung" mittlerweile in ca. 400 Klassen durchgeführt.

Zielstellung:

Der Schulversuch "Kommentierte Direkte Leistungsvorlage" ist vor allem im Zusammenhang mit folgenden Zielstellungen zu sehen:

- Schulstart ohne Selektionsmaßnahmen · Individuelle Förderung
- Förderung anstelle von Selektion steht im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens
- Verzicht auf Zurückstellung
- Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt
- engere Kooperation Schule-Elternhaus
- Erhöhung der Reliabilität der Leistungsbeurteilung
- Stärkung der Fähigkeit der SchülerInnen, Wege zur Selbstbeurteilung zu finden
- Stärkung und Erhaltung der Lernfreude und kindlichen Wissbegierde
- Stärkung und Entwicklung des Vertrauens des Schülers in seine eigene Leistungsfähigkeit

Organisation:

An die Stelle der Ziffernbeurteilung tritt das "Sammeln" der Leistungen jedes Schülers/ jeder Schülerin. Im Detail bedeutet dies:

Auffächern der Grob- in Feinziele anhand des Lehrplanes der Volksschule

Arbeiten des Schülers / der Schülerin, die Lernzielen entsprechen, werden von der LehrerIn / den Lehre- rInnen in einer Sammelmappe abgelegt. Diese umfasst unter anderem Arbeitsblätter, Niederschriften, ver- fasste Texte, Zeichnung, Werkstücke, Hausübungen, Plakate etc. Diese Sammelmappe ist von den Erzie- hungsberechtigten jederzeit einsehbar und wird mindestens einmal pro Semester diesen nachweislich zur Kenntnis gebracht (wird durch Unterschrift des Erziehungsberechtigten / der Erziehungsberechtigten doku- mentiert). In diesem mindestens einmal jedes Semester stattfindenden Eltern-, Lehrer-, Schülergespräch werden die Schülerarbeiten erläutert. So gewinnen Erziehungsberechtigte und SchülerInnen einen detail- lierten Einblick in die jeweiligen Schülerleistungen. Die "Kommentierte Direkte Leistungsvorlage" kann auf der Basis mindestens einer Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenfo- rums beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljah- res bis maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen. Voraussetzung für die Durchführung des Schul- versuchs "Kommentierte Direkte Leistungsvorlage" ist das Einverständnis der klassenführenden LehrerIn. Die Kombination von "Kommentierter Direkter Leistungsvorlage" und "Verbaler Beurteilung" ist zulässig.

Kategorie und Dauer:

Schulversuch nach § 78 des Schulunterrichtsgesetzes bis zum Schuljahr 2002/2003.

Schulversuch "Pensenbuch"

Präambel:

In Wien werden seit nahezu 30 Jahren alternative Formen der Leistungsbeurteilung in Form der "Verbalen Beurteilung" erprobt. Seit dem Schuljahr 1995/96 wurden diese alternativen Beurteilungsformen im Zusammenhang mit dem § 131 c des Schulorganisationsgesetzes auf eine breitere Basis gestellt. Das "Pensenbuch" kann - eine Zwei-Drittel-Mehrheit im jeweiligen Klassenforum vorausgesetzt - aufsteigend von der 1. bis zur 3. Schulstufe verwendet werden.

Zielstellung:

"Pensenbücher" als Beurteilungsform existieren an sich in Österreich seit dem Ende der 70er Jahre, wobei ihre Entstehung eng mit den Ansätzen der Montessori-Pädagogik verknüpft war.

Ziel der Führung des Pensenbuches ist dabei:

- Gewinnung eines fundierten Leistungs-bzw. Fertigkeitenprofils der SchülerInnen
- Nachvollziehbarkeit der Lernzuwächse von SchülerInnen
- besseres Abschätzen der Motivation, des Leistungszuwachses und des Lernfortschritts anhand der ge- machten Aufzeichnungen durch die LehrerInnen. Diese Dimensionen schulischen Lernens können eher anhand der vorformulierten Lernziele überprüft werden.
- SchülerInnen lernen aufgrund der vorformulierten Lernziele ihre eigenen Leistungen besser einzuordnen, die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung wird somit gestärkt.
- Beurteilung erfolgt nicht ausschließlich "von oben herab", sondern vielmehr in diskursiver Form unter Einbeziehung der SchülerInnen.
- engere Kooperation Schule - Elternhaus
- Konzept, das die Entwicklungsschübe im Volksschulalter berücksichtigt

Organisation:

Die traditionelle Form der Ziffernbeurteilung wird durch die Führung eines Pensenbuches ersetzt. Dieses enthält die dem Lehrplan entnommenen Lernziele über die Grundstufe I und die 3. Schulstufe. Die Lernziele werden dabei gebündelt, die Formulierungen sind derart, dass sie für Eltern und SchülerInnen leicht ver- ständlich sind.

Konkret gilt es dabei, folgendes zu beachten:

Pensenbücher sind von den Erziehungsberechtigten jederzeit einsehbar. Sie sind jedoch den Erziehungsbe- rechtigten vor Semesterende bzw. Schuljahresschluss nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seitens der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Pensenbücher enthalten die Berechtigungsklausel zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe. Es besteht die Möglichkeit, Pensenbücher den Kindern mit nach Hause zu geben (zu Semester- bzw. Schuljahresschluss), um den Erziehungsberechtigten Einsicht zu gewähren bzw. nach erfolgter Terminvereinbarung über die bereits erreichten Lernziele im Rahmen eines Gesprächs zu informieren .

Der Schulversuch "Pensenbuch" kann auf der Basis mindestens einer Zwei-Drittel-Zustimmung durch die Eltern im Rahmen des Klassenforums beschlossen werden, wobei es sich empfiehlt, den Erstbeschluss auf die Grundstufe I zu beschränken und gegebenenfalls durch einen neuerlichen Beschluss während des ersten Semesters des zweiten Schuljahres bis maximal zum Ende der dritten Klasse auszudehnen. Voraussetzung für die Durchführung des Schulversuchs "Pensenbuch" ist das Einverständnis der klassenführenden Lehre- rIn.

Die Kombination von "Kommentierter Direkter Leistungsvorlage" und "Pensenbuch" ist zulässig.

Kategorie und Dauer:

Schulversuch nach § 78 des Schulunterrichtsgesetzes. Weiterführung bis zur Übernahme ins Regelschulwe- sen.

Schlußwort

Das Beurteilen und Einschätzen von Leistungen findet in allen Lebensbereichen statt; es ist nicht nur ein Problem der Schule. Allerdings erhält es hier eine besondere Bedeutung durch den absoluten Öffentlich- keitsaspekt und durch die Forderung, die Beurteilung von Schülerleistungen unter erziehlichem Anspruch zu verstehen. Nichts im pädagogischen Geschäft ist schwieriger zu handhaben als das Beurteilen (G. Greene). Auch wenn wir die Noten abschaffen, bliebe die Notwendigkeit einer Aussage über Eignung und Leistung des Schülers bestehen.

Häufige „Fehlerquellen“, die verfälschende Leistungsbeurteilungen nach sich ziehen sind u.a. das Verhalten eines Schülers, Überstrahl-Effekt („Er ist in Mathe sehr gut, er wird sicher in Mechanik gut sein“) , unbewußte Erlebnisse und Vorurteile. Diese und andere Einflüsse begleiten den Lehrer das ganze Berufsleben und sind eigentlich nur sehr schwer zu kontrollieren.

Das wesentliche Kriterium einer erziehlich wertvollen Handhabung der Leistungsbeurteilung betrifft die Hal- tung des Lehrers. Die Art des persönlichen Umgangs, die Einstellung zum Stoff und Wissen, letztlich zur Frage der Leistung überhaupt, sind dafür maßgebend, ob Leistungsbeurteilung beim Schüler mit dem Erlebnis Angst verbunden ist oder ob soziales Lernen dabei möglich wird.

Literatur:

- SchUG
- LB-VO
- Aktion kritischer Schüler
- BMUK
- Posch/Schneider/Mann
- Hanspeter Tusch
- Werner Sacher
- Werner Schwendenwein
- R. Weiss
- Reinhard Horner
- Graham Greene

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
Hochschule
Pädagogisches Institut des Bundes in Wien
Autor
Jahr
1999
Seiten
29
Katalognummer
V96062
ISBN (eBook)
9783638087391
Dateigröße
418 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Leistungsfeststellung, Leistungsbeurteilung
Arbeit zitieren
Roland Hartl (Autor:in), 1999, Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96062

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Titel: Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung



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