Bürgerunruhen und Verfassungsänderung in Mainz 1332 - Ursachen, Ablauf und Folg


Seminararbeit, 2002

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Zeit vor 1332 / Gründe für die Verfassungsunruhen
2.1. Die Entstehung des Mainzer Rates
2.2. Die Entwicklung der Zünfte
2.3. Der Bischofsstreit
2.3.1. Die Kontrahenten und ihre Unterstützer
2.3.2. Der Verlauf des Streits
2.3.3. Eskalation mit Folgen
2.3.4. Sühne und Finanzprobleme

3. Die Verfassungsunruhen 1332
3.1. Die Zeit bis zum 24. November
3.2. Die Vermittlung
3.3. Der Friedebrief
3.4. Vorbilder

4. Die neue Verfassung in der Praxis

5. Zusammenfassung

6. Literatur

1. Einleitung

Die Chronik der Stadt Mainz berichtet, dass durch den Friedebrief[1] vom 24. November 1332 die in Zünften organisierten Bürger der Stadt Mainz, die sogenannte „Gemeinde“, das Recht bekamen, paritätisch am Stadtrat beteiligt zu werden. Diese Reform geht auf Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Zünften zurück, die im Juni 1332 begonnen hatten. Zuvor, das heißt seit 1244, waren die Mitglieder lediglich aus dem Kreis einer Oberschicht von Patriziern, der „Alten“, durch Kooptation in das Gremium gewählt worden. Der Friedebrief ist so Beginn eines neuen Abschnitts in der Mainzer Stadtgeschichte[2]. In einigen Werken über das mittelalterliche Zunftwesen, die städtische Verwaltung und die Verfassung im Mittelalter sowie in der Mainzer Stadtgeschichte werden die Ereignisse von 1332 als bedeutsam angesprochen[3]. Allgemein wird das Aufbegehren der Bürger als typisch für das Spätmittelalter betrachtet, in dem die Bedeutung der Ritter und des Adels allgemein zurück gingen und neue aufstrebende Schichten von erfolgreichen Kaufleuten und Handwerkern an Bedeutung gewannen.

Folgende Fragen bezüglich der neu entstandenen Beteiligungsrechte sollen untersucht werden: Wie konnte sich die zuvor nicht repräsentierte Mehrheit der Stadtbevölkerung die Beteiligung in so kurzer Zeit erstreiten? Was bewegte die Patrizier dazu, den Bürgern dieses Recht zu gewähren? Waren die Verfassungsunruhen tatsächlich Folgen eines schon länger dauernden Prozesses von anwachsendem Bürgerstolz oder waren sie Ausdruck einer momentanen Unzufriedenheit?

Weiterhin soll der Frage nachgegangen werden, ob beide Seiten – die „Alten“ und die „Gemeinde“ – mit der 1332 gefundenen Lösung zufrieden waren. Der verfassungsgeschichtliche Kontext soll untersucht werden, das heißt ob die Idee der paritätischen Beteiligung der Zünfte neu und damit eine Mainzer Erfindung war, oder ob es andere Städte gab, deren Verfassung sich Mainz zum Vorbild nahm.

Das Ziel dieser Arbeit soll eine Einordnung der Ereignisse von 1332 in die Geschichte der deutschen Städte im Spätmittelalter sein. Der Leser soll die bisherigen Kenntnisse über die Verfassungsunruhen unter neuen Aspekten betrachten können und es leichter haben, den Wandlungsprozess im geschichtlichen Kontext zu verstehen. Die Hauptwerke über die Verfassungsänderung 1332 sollen zur Bewertung der Ereignisse zu Rate gezogen werden. Am Anfang der Arbeit wird eine chronologische Zusammenstellung der Vorgeschichte stehen, die prägnant die Gründe für die Bürgerunruhen erhellen soll. Danach sollen die gestellten Fragen beantwortet werden, wozu teilweise auch die Zeit nach 1332 dargestellt werden muss, um Auswirkungen des veränderten Beteiligungssystems zu betrachten. Im Schlussteil sollen die Ergebnisse und eventuell sich daraus neu ergebende Fragen formuliert werden.

2. Die Zeit vor 1332 / Gründe für die Verfassungsunruhen

2.1 Die Entstehung des Mainzer Rates

Im Jahr 1244 gestand der Erzbischof Siegfried III. von Eppstein, Stadtherr von Mainz, seinen Bürgern das Recht zur Selbstverwaltung zu. Die Mainzer hatten somit dieses Privileg durch einen geschickten Wechsel der Fronten im Streit zwischen Kaiser Friedrich II. und Papst Innozenz III. abgetrotzt. Damals war das Rhein-Main-Gebiet Schauplatz von Kämpfen zwischen Anhängern des Papstes und des Kaisers. Die Mainzer ließen sich von beiden Seiten umwerben. 1242 sicherte ihnen König Konrad IV., Sohn (und Anhänger) Friedrichs II., für ihr Wohlverhalten ein Zollprivileg zu, das sie aber schon 1244 über Bord warfen und von nun an die päpstliche Partei unterstützten. Aus welchem Grund Mainz als einzige der größeren Städte des Rhein-Main-Gebiets die Seiten wechselte ist ungewiss. Der Wechsel der Fronten könnte damit zusammenhängen, dass Erzbischof Siegfried III. große Zugeständnisse an die Mainzer Bürgerschaft machte. Dies ist allerdings nicht abschließend geklärt. Sogar die Vermutung, die Mainzer hätten den Erzbischof in Gefangenschaft genommen, um ihr Ziel zu erreichen, steht im Raum[4]

Gewiss ist, dass Siegfried III. am 13. November 1244 den Mainzern neben einer Bestätigung früherer gerichtlicher und finanzieller Vergünstigungen auch faktisch den Status einer „Freien Stadt“ zubilligte[5]. In dem Privilegium erscheint der Erzbischof nicht mehr wie ein Stadtherr gegenüber untertänigen Bürgern, sondern wie ein Partner, der mit einem gleichwertigen Partner einen Vertrag schließt. Die privilegierte Bürgerschicht bekam das Recht, 24 Mitglieder eines Rates zu wählen. Hinzu kamen noch die vom Erzbischof entsandten ministerialischen stadtherrlichen „Beamten“. Damit umfasste der städtische Rat insgesamt 29 Mitglieder. Wenn ein Mitglied des Rats ausschied, bestimmten die übrigen Ratsmitglieder einen Nachfolger auf Lebenszeit, ergänzten sich also nach dem Prinzip der Kooptation. Nicht jeder Bürger konnte in den Rat kommen, nur bestimmte Patrizier[6] -Familien, die „Alten“ oder „Geschlechter“, stellten den Kreis der passiv Wahlberechtigten: „Es waren die mit ererbtem Grundbesitz und Höfen, sowie mit besonderen Rechten ausgestattete [...], angesehene[...] Geschlechter, welche man in Mainz zu den Alten zählte“[7]. „Damit hat[te] die bereits seit längerem erkennbare städtische Führungsgruppe, bestehend aus erzbischöflichen Stadtbeamten (Officiati) und Bürgern, ihre feste Form als Selbstverwaltungskörperschaft gefunden.“[8]

Mainz erlebte im 13. und dem beginnenden 14 Jahrhundert ein Blütezeit, die durch rege Bautätigkeit belegt ist. Das Ansehen und der Einfluss der Stadt wuchsen. Im Jahr 1254, zehn Jahre nach dem Erlangen der de facto Stadtfreiheit, gelang dem Rat seine größte politische Leistung: Die Gründung des Rheinischen Städtebundes. Mainz fungierte als Vorort des Bundes, der mit „vereinter Macht ungerechte Zölle und Friedensstörungen“[9] in seinem Einflussgebiet bekämpfte.

2.2 Die Entwicklung der Zünfte

Die Zünfte finden vor ihrem markanten Hervortreten 1332 kaum Erwähnung in der Literatur. Der früheste Nachweis von gewerblichen Korporationen findet sich laut Ludwig Falck 1159[10]. Eine Gruppe rebellierender Stadtbewohner trat damals als Metzger, Bäcker, Gerber, Kürschner, Säckler und Geldwechsler hervor. Erzbischof Christian verlieh 1175 den Mainzer Webern das Privileg, ihre Toten bei der Kirche St. Stephan zu begraben. Dies sieht Falck als den ersten eindeutigen Nachweis einer gewerblichen Körperschaft an[11].

Als „typisch für die mittelalterlichen Gewerbekorporationen“ beschreibt Falck den „Amtcharakter und die kollektive Verantwortlichkeit aller Ausübenden“[12], der auch in Mainz die inneren und äußeren Verpflichtungen der Vereinigungen charakterisierte. Friedrich Keutgen unterscheidet zwischen dem Begriff „Amt“ für solch eine Korporation, die den Zwecken der Obrigkeit verpflichtet ist und dem Begriff „Einung“, mit dem er den genossenschaftlichen Zusammenschluss aus freiem Willen bezeichnet[13]. Keutgen zufolge hat die stadtherrliche Markt- und Gewerbeaufsicht anfangs einen größeren Einfluss gehabt und damit den Charakter des „Amts“ von Zusammenschlüssen geprägt. Eher später seien die „Einungen“ in seinem (autonom-freiheitlichem) Sinn einzuordnen.

Während sich in vielen Städten in den Jahrzehnten vor 1332, in denen sich das Zunftwesen voll entwickelte, die Markt- und Gewerbestrukturen den neuen Gegebenheiten anpassten, blieb in Mainz alles beim Alten. Die vom Erzbischof ernannten Amtsträger (Kämmerer, Bürgermeister, Schulheiß, Walpod, Richter, Markt- und Münzmeister) behielten die Oberaufsicht über „Handel [...], Wandel und die wichtigsten Gewerbe“[14]. Die Beamten erhielten dadurch eine Vielzahl an Abgaben[15].

Fest steht, dass die Zünfte sich in der Zeit vor 1332 ausbildeten, aber keine Versuche machten, am Stadtregiment beteiligt zu werden oder die Verfassung zu ändern. Die gewerblichen Korporationen bestanden im Sinne der Keutgenschen „Ämter“ und den freien „Einungen“. „Anscheinend völlig unangefochten von innen wurde die Politik der Stadt und ihr Finanzwesen seit 1244 von dem bürgerlichen Rat geleitet“[16].

2.3 Der Bischofsstreit

2.3.1 Die Kontrahenten und ihre Unterstützer

Als 1328 Erzbischof Mathias vom Bucheck starb, stellte sich die Frage nach seinem Nachfolger. Das Mainzer Domkapitel, das den Nachfolger bestimmen durfte[17], sprach sich für Balduin von Trier aus, der bereits dort das Amt des Erzbischofs inne hatte. Balduin war ein Bruder Kaiser Heinrichs VII., dem Vorgänger Ludwigs des Bayern, der 1328 regierte. Papst Johannes XXII. verweigerte allerdings seine Zustimmung, weil er seinerseits Heinrich von Virneburg auf den Bischofsstuhl befördern wollte. Aus diesem Gegensatz entwickelte sich in der darauffolgenden Zeit ein neun Jahre andauernder Bischofstreit mit erheblichen Konsequenzen für Mainz und das Umland.

Erzbischof Balduin konnte auf die einmütige Unterstützung des Domkapitels zählen. Der Sekundarklerus unterstützte Heinrich von Virneburg, was wie Dieter Demandt vermutet, „in der Abwehr domkapitelscher Bevormundung begründet“[18] liegen dürfte. Der Mainzer Rat erkannte, nachdem er sich anfangs noch neutral verhalten hatte, den päpstlichen Kandidaten Heinrich an[19]. Der Mainzer Rat führte damit seine traditionell eher papstfreundliche Politik fort. Dafür bekam dieser ausdrückliches Lob vom Papst, der in einem Brief vom 28. Dezember 1328 „die Pröpste und Kapitel der Kollegiatstifter, St. Peter, St. Stephan, St. Johann, St. Viktor, St. Maria ad gratus, St. Maria in campis, St. Moritz und St. Gangolf wegen ihrer positiven Einstellung zu ihren Provisen hervorhob“[20]. Die Klöster St. Alban und St. Jakob fehlen bei der Aufzählung, nach Meinung von Dieter Demandt, weil sie nicht eindeutig Partei für eine der beiden konkurrierende Seiten ergriffen. Demandt vertritt die Ansicht, dass dies angesichts der „exponierten Lage vor den Mauern“[21] gewesen sein könnte, die angesichts einer kriegerischen Auseinandersetzung stark gefährdet waren[22]. Das galt allerdings auch für das Stift St. Viktor.

Ein Grund für die gegensätzlichen Positionen des Rats und des Domkapitels sind mit großer Wahrscheinlichkeit die schwelenden Differenzen um Rechte und Macht. Im 13. Jahrhundert konnte das Domkapitel auch im wirtschaftlichen Bereich seine Macht ausbauen und versuchte, „die dem Erzbischof verbliebenen Rechte an sich zu ziehen“[23]. Dies gefiel dem Stadtrat überhaupt nicht. Er wollte den Bischofsstreit dazu nutzen, seine Machtposition auszubauen, was ihm anfangs vordergründig auch gelang. Heinrich von Virneburg hatte als Preis für seine Anerkennung dem Rat Privilegien eingeräumt, ohne auf die Interessen des Domkapitels einzugehen.

2.3.2. Der Verlauf des Streits

Beide Kontrahenten waren nicht gewillt, ihre Ansprüche auf den Mainzer Bischofsstuhl fallen zu lassen. Balduin nahm sofort nach der Postulation durch das Domkapitel die Verwaltung des Erzstiftes auf, obwohl ihm die päpstliche Approbation fehlte. In den meisten Teilen des Mainzer Erzbistums wurde er anerkannt[24].

Erzbischof Balduin eröffnete den Kampf gegen die Stadt Mainz mit einer Blockade strategisch wichtiger Zugangswege nach Mainz: Er verhinderte die Verbindung nach Frankfurt über den Main durch eine Blockade bei Flörsheim. Rheinabwärts schnitt er Mainz bei Eltville die Verbindung zu seinen wichtigen Handelspartnern ab. Dies allein beeinträchtigte die Versorgung der Stadt erheblich.

2.3.3 Die Eskalation

Die direkte Vorgeschichte der Unruhen von 1332 beginnt nach Darstellung von Joachim Fischer am 10. August 1329[25]. Der Streit um das Mainzer Erzbistum eskalierte an diesem Tag mit unheilvollen Konsequenzen für die Stadt, wie sich später herausstellen sollte. Die Mainzer Bürger, unter Führung des Rates, zogen vor die Stadt und schleiften die drei außerhalb gelegenen Klöster St. Alban, St. Jakob und St. Viktor. Einerseits sind diese Gewalttaten aus strategischen Gründen nachvollziehbar, anderseits spiegeln sie auch den hohen Grad von Hass und Zerstörungswut wider, der sich innerhalb der Bürgerschaft gegenüber allen Unterstützern Balduin von Triers entwickelt hatte. Dieter Demandt hält den Streit um die Freiheiten der Geistlichkeit für maßgeblich für die Zerstörung der Klöster[26]. Auch innerhalb der Mauern hatten die Bürger Häuser der zu Balduin haltenden Geistlichen zerstört[27]. Davon betroffen waren meistens Mitglieder des größtenteils zu Balduin haltenden Domkapitels und des Sekundarklerus’. Für diese Übergriffe gab es keine militärische Begründung, es handelte sich also um den puren Ausdruck von Zerstörungswut. Insbesondere diese Zerstörungswut stellte sich drei Jahre später als „schwerer politischer Fehler“[28] heraus.

Strategisch interessant waren die Klöster, weil St. Alban und St. Jakob südlich der Stadt lagen und deren Besetzung durch Balduin zu einer vollständigen Isolierung der Stadt geführt hätten. St. Viktor lag erhöht vor den Toren der Stadt und stellte somit im Falle der Besetzung durch feindliche Truppen eine erhebliche Gefahr dar. Die Äbte der Stifte waren zuvor in einer prekären Entscheidungs-Situation geraten, weil die von ihnen geleiteten Klöster durch ihre exponierte Position im Falle einer Belagerung als erste eingenommen worden wären. Deshalb wollten sie sich im Gegensatz zum Großteil des Primarklerus’ nicht für Heinrich von Virneburg entscheiden.

[...]


[1] Vgl. Hegel, Chroniken, 1881: 12-16.

[2] Unter anderem in den Untersuchungen über „Das Mainzer Zunftwesen im Mittelalter“ von Ludwig Falck findet sich das Jahr 1332 als markanter Wende- und Anfangspunktpunkt in der Geschichte der Zünfte: Vgl. Falck, Zunftwesen, 1975: 274

[3] Werke, die auf die Ereignisse von 1332 sowie den Friedebrief eingehen und auf die im folgenden hauptsächlich zurückgegriffen wird sind von Ludwig Falck (Falck, Zunftwesen, 1975), Joachim Fischer (Fischer, Frankfurt, 1955), Dieter Demandt (Demandt, Stadtherrschaft, 1977), Carl Hegel (Hegel, Verfassungsgeschichte, 1882), Eberhard Isenmann (Isenmann, Stadt 1988), Karl Czok (Czok, Bürgerkämpfe, 1967) und Michael Matheus (Matheus, Bistumsstreit, 1998).

[4] Vgl. Falck, Metropole, 1998: 133. Falck betont allerdings gleichzeitig, dass die Quellen keinen Hinweis auf einen derart großen Druck auf den Erzbischof geben.

[5] Diese Ansicht wir d in vielen Werken über Mainz geäußert. Vgl. stellvertretend für andere Falck, Metropole, 1998: 134.

[6] Der Ausdruck Patrizier ist ein neuzeitlicher und existierte zu dieser Zeit noch nicht. Im folgenden werden die Mitglieder der genannten privilegierten Oberschicht oftmals als Patrizier bezeichnet, um sie mit dem heute gängigen Begriff von der breiten Masse der übrigen Bürger terminologisch abzugrenzen. Im Mittelalter wurden sie als Angehörige der „Geschlechter“ oder als die „Alten“ bezeichnet.

[7] Hegel, Verfassungsgeschichte, 1882: 64-65.

[8] Falck, Metropole, 1998: 134.

[9] Hegel, Verfassungsgeschichte, 1882: 44.

[10] Falck, Zunftwesen, 1975: 268.

[11] Falck, Zunftwesen, 1975: 269.

[12] Falck, Zunftwesen, 1975: 272.

[13] Keutgen, Ämter, 1903: 170.

[14] Falck, Zunftwesen, 1975: 273.

[15] Vgl. Falck, Zunftwesen, 1975: 274.

[16] Falck, Zunftwesen, 274.

[17] Dem Ideal nach sollte der Bischof von „Klerus und Volk“ bestimmt werden, was schon im Früh- und Hochmittelalter zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Kaiser und Kirche sowie innerkirchlichen Streitigkeiten geführt hatte. Im Spätmittelalter hatte an den meisten Orten der im Domkapitel organisierte Sekundarklerus so viel Macht gewonnen, das er den Bischof bestimmte. Nach kanonischem Recht braucht es aber zusätzlich der päpstlichen Approbation.

[18] Demandt, Stadtherschaft, 1977: 96.

[19] Vgl. Matheus, Bistumsstreit, 1998: 172.

[20] Demandt, Stadtherrschaft, 1977: 94.

[21] Demandt, Stadtherrschaft, 1977: 94.

[22] Vgl. Demandt, Stadtherrschaft, 1977: 94.

[23] Matheus, Bistumsstreit, 1998: 172.

[24] Vgl. Demandt, Stadtfreiheit, 1977:

[25] Vgl. Fischer, Frankfurt, 1955: 8.

[26] Vgl. Demandt, Stadtfreiheit, 1977: 98.

[27] Vgl. Falck, Zunftwesen, 1975: 275.

[28] Falck, Zunftwesen, 1975: 275.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Bürgerunruhen und Verfassungsänderung in Mainz 1332 - Ursachen, Ablauf und Folg
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Fachbereich 16 - Geschichtswissenschaft)
Veranstaltung
Proseminar: Wahlen und Wählen im Mittelalter
Note
1,7
Autor
Jahr
2002
Seiten
19
Katalognummer
V9600
ISBN (eBook)
9783638162586
Dateigröße
556 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mainz 1332 Mittelalter Bürgerunruhen Verfassung Verfassungsänderung
Arbeit zitieren
Philipp Heinz (Autor:in), 2002, Bürgerunruhen und Verfassungsänderung in Mainz 1332 - Ursachen, Ablauf und Folg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9600

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