Gewalt gegen und Diskriminierung von Behinderten


Seminararbeit, 1997

15 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Aktuelles Beispiel aus Dortmund ©

2 Aussagenüber Schwerstbehinderte:

3 Diskriminierung von Behinderten in diesem Jahrhundert
3.1 Industrialisierung
3.2 Nationalsozialismus
3.3 Nachkriegszeit
3.3.1 Selektives Nichtbehandeln oder Töten von behindert. Kindern in den Niederlanden
3.4 70er und 80er Jahre: Singer ©
3.5 Humangenetik: (?)
3.6 Pflegeversicherung ©
3.7 Franz Christoph ©
3.8 Gesellschaft
3.9 Arbeitswelt von Behinderten
3.9.1 Freie Wirtschaft
3.9.2 Werkstatt für Behinderte
3.10 Deutsche Bahn
3.11 Sexuelle Gewalt gegen Behinderte ©

4 Grundgesetze
4.1 Art. 2 GG
4.2 Art. 3 GG

1 Aktuelles Beispiel aus Dortmund ©

Bonner Geldkürzungen für Arbeitsämter treffen direkt viele lernbehinderte Schüler. Seit 01. Jan. 1997 sind Arbeitsämter angewiesen, nur noch die Sonderschulabgänger zu fördern, die entweder als schwerbehindert gelten oder auf Arbeiten in Behindertenwerkstätten angewiesen sind. Lehrgänge zur Berufsvorbereitung werden nur noch dann bezahlt, wenn genügend Geld nach Bezahlung der Pflichtleistungen übrig bleibt. Aufgrund der Haushaltskürzungen für die berufliche Eingliederung von Behinderten um 1/3 gegenüber 1996, ist zu erwarten, daß allein in Dortmund bald 500 Sonderschüler und Hauptschulabbrecher auf der Straße stehen.

Ausbildungsbegleitende Hilfen werden sogar um 50% gestrichen.

Wohnheim in Berghofen: Anwohner beschweren sich über das Behindertenwohnheim am Lohbach. Auf einer Versammlung stellten die Anwohner zwar "klar" heraus, daß sie nichts gegen Behinderte haben, doch sie befürchten ein vermehrtes Verkehrsaufkommen durch Angehörige und Lieferanten der Einrichtung sowie fallenden Verkaufswert ihrer Häuser und Grundstücke durch das Wohnheim und seine Bewohner. In einem folgenden Leserbrief versuchten die Anwohner mit teilweise haarsträubenden Argumenten den Bau des Wohnheims zu verhindern. So führten sie u. a. an, daß der dörfliche Charakter ihrer kleinen Siedlung nachhaltig gestört würde, wenn für 14 weitere Bewohner ein Wohnraum geschaffen werden würde. Hinzu kämen ja schließlich noch die 24 Mitarbeiter, die im Schichtbetrieb arbeiten.

Zitat: "Die Integration behinderter Menschen ist ein Prozeß, der nicht durch bösartige Unterstellungen, scheinheilige Moralvorwürfe und Verbalattaken gegen diejenigen gefördert wird - in deren plötzlich veränderte Lebenswelt hinein diese Menschen integriert werden sollen."

2 Aussagen über Schwerstbehinderte:

"Bei Idiotie besteht absolute Bildungsunfähigkeit ... Hilflosigkeit und Pflegebedürftigkeit ... Idioten sind unrein, erethisch und aggressiv." (Tölle, 1982, zit. n. Theunissen, 1989) "Nach Bleuler (1979) sind Idioten 'schulbildungsunfähig', darüber hinaus 'nur ausnahmsweise wohlgebildete Menschen ... der Gang der Idioten ist, wenn überhaupt möglich, plump, tapsig, ... die schwersten Formen von Idiotie sind vollkommen hilflos. Sie liegen oder sitzen herum wie kleine Kinder; regelmäßig sind sie unrein. Je nach dem Temperament Spielen sie oder sind ungebärdig, schlagen sich oder irgend etwas in der Umgebung ... Erethische Idioten, die sich nicht erziehen lassen, sind eine große Plage, besonderes, wenn sie noch fähig sind herumzugehen. Sie fassen alles an, beschmutzen, zerstören aus Unaufmerksamkeit und absichtlich' (Bleuler, 1949)." (Theunissen, 1989)

"Selbst in den 1985 veröffentlichten Leitlinien zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen für psychisch Kranke und Behinderte, erstellt von einer Beratungskommission im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, wird im Hinblick auf schwer Geistigbehinderte von 'ganz tiefstehenden idiotischen Bildern' gesprochen." (Theunissen, 1989).

Singer:

"Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht." (1974)

Nach Singer zeigen manche Tiere mehr menschliche Merkmale als Schwerbehinderte (vgl. Theunissen, 1985).

"We think that some infants with severe diabilities should be killed." (1985, Vorwort) Nach Singer ist die Tötung eines "lebensunwerten Lebens" durch Medikamente, Nahrungsoder Therapieentzug, ganz im Sinne des behinderten Kindes, denn schließlich seien die Betroffenen nicht fähig zu kommunizieren, d.h. für sich selber zu sprechen, weswegen andere über ihr Leben zu entscheiden hätten (vgl. Theunissen, 1985).

3 Diskriminierung von Behinderten in diesem Jahrhundert

3.1 Industrialisierung

Sicht der Behinderten unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Verwertbarkeit. Um 1800 herum setzte sich in der europ. Wirtschaft die Philosophie des Utilitarismus durch, als o die Bewertung von Sachen und Menschen nach ihrem Nutzwert. Es stellte sich die soziale Frage, was mit den Gruppen in der Bevölkerung zu machen sei die industriell unbrauchbar sind, wofür sie überhaupt da sind und was sie kosten dürfen. Seither achten die industrialisierten Gesellschaften immer genau darauf, daß die industriell Brauchbaren zum Wirtschaftssystem gehören und die industriell Unbrauchbaren nur zum Sozialsystem, d.h. ohne jede Chance, durch Bearbeiten von Gegenständen oder zum Nutzen Dritter sich als Menschen selbst zu verwirklichen. Es wird genau getrennt zwischen wirtschaftlich wertvollen Arbeitskräften und industriell Unbrauchbaren. Hiermit wird eine unfreiwillige Arbeitslosigkeit erzeugt, die zu einer Desintegration führt. Die industriell Unbrauchbaren wurden alle als erbkranke Menschen deklariert. Sie wurden in geschlossenen, geschlechtlich getrennten Anstalten untergebracht, um ihre Fortpflanzung zu verhindern und so in einigen Generationen zu einer leidensfreien Gesellschaft von nur noch industriell brauchbaren Menschen zu kommen. Als auch dieses zu langsam erschien, begann man ab 1890 sie präventiv und damit eugenisch zu sterilisieren. Zitat August Forel: "Wir bezwecken keineswegs, eine neue menschliche Rasse, einen Übermenschen zu schaffen, sondern nur die defekten Untermenschen allmählich durch willkürlich Sterilität der Träger schlechter Keime zu beseitigen und dafür bessere, sozialere, gesündere und glücklichere Menschen zu einer immer größeren Vermehrung zu veranlassen." Gegen Ende des 19. Jh. gab es eine Bewegung, des Selbstbestimmungsrechtes der freien Bürger. Zu ihr gehörte auch die Bewegung für das "Recht auf den eigenen Tod", als letzter Beweis für die absolute Gültigkeit des Selbstbestimmungsrechtes. Es wurde gefolgert, wenn freie Bürger dieses Recht hätten, dann sollten auch diejenigen, die wegen psychischer und geistiger Störungen nicht für sich sprechen können, dasselbe Recht haben, von ihren doch sicher sinnlosen und qualvollen Leiden erlöst zu werden, wofür der Staat Sorge zu tragen habe. Hiermit wurde bereits der ideologische Nährboden für die im Nationalsozialismus durchgeführte Massenvernichtung von Behinderten geschaffen. Nicht die Nazis haben den Begriff des "lebensunwerten Lebens" erfunden, sondern ehrbare Wissenschaftler - Mediziner, Theologen, Juristen, Pädagogen - hatten schon lange vor der Machtergreifung lautstark die Ausmerzung der "Minderwertigen" gefordert. Denn es herrschte der Traum von einer leidensfreien Gesellschaft. Das bekannteste Beispiel ist die 1920 erschienenen Schrift des Juristen Karl Bendig und des Psychiaters Alfred E. Hoche: "Die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens". Die beiden Professoren befanden, es sei eine peinliche Vorstellung, daß die Pflege der schwer Geisteskranken Kapital in Form von Nahrungsmitteln, Kleidung, Heizung und Personalkosten entziehe. Hoche und Bendig sprechen bereits schon 1920 von "leeren Menschenhülsen", "Balastexistenzen" und "geistig Toten". Sie wurden als Schädlinge angesehen, die die Wohlfahrt brandschatzten.

3.2 Nationalsozialismus

Die Kernabsicht der Nazis war, die "Endlösung der sozialen Frage" in dem Sinne zu verwirklichen, daß sie sich und der Welt zeigen wollten, daß eine Gesellschaft, die nur einmal die Brutalität besitzt, sich vom gesamten "sozialen Ballast" zu befreien, wirtschaftlich und militärisch unschlagbar sei.

30.01.33 Ernennung von Adolf Hitler zum Reichskanzler

14. Juli 33 Reichsregierung beschließt mit Vatikan und der Dt. ev. Kirche, das "Gesetz zur Verhütung erkranken Nachwuchses"; tritt am 01.01.34 in Kraft.

Bis 1945 wurden vermutlich 4000 000 Menschen zwangsweise sterilisiert, um lebensunwertes Leben gar nicht erst entstehen zu lassen. Hiermit wurde bereits wenige Monate nach der Machtübernahme begonnen. Mit der Machtübernahme wurden aber auch die Pflegesätze für psychiatrische Einrichtungen auf Hungerkostniveau gesenkt.

Frühjahr 39: Beginn der Mordaktionen gegen psychisch Kranke und Behinderte (in 5 Abschnitten).

Frühjahr 39: Kindereuthanasie

Oktober 39: Ermordung psychiatrischer Patienten, um jene Leute auszumerzen, die in Irrenhäusern und ähnlichen Anstalten verwahrt werden und für das Reich von keinem irgendwelchen Nutzen waren. Diese Leute wurden als nutzlose Esser angesehen, und Hitler war der Ansicht, daß durch die Vernichtung die Möglichkeit gegeben wäre, weitere Ärzte, Pfleger und anderes Personal, Krankenbetten und andere Einrichtungen für den Gebrauch der Wehrmacht freizumachen. Zum anderen soll das sittliche Niveau des Volkes gehoben werden, denn Geistesschwache und Psychopaten würden häufig kriminell und wirkten als "zersetzende Hefe" im Volke.

Oktober 39 (wird aber auf 01.09.39 zurückdatiert) T4: Verschickung von Meldebögen an Krankenhäuser, psychiatrische Kliniken und Behinderteneinrichtungen mit Fragen nach ihrer Diagnose, ihren Arbeitsfähigkeiten und ihrer Verweildauer. Gutachtende Ärzte werteten die Fragebögen aus und entschieden so über Leben oder Tod der Patienten. Zunächst wurden nur die arbeitsunfähigen Patienten vorübergehend umverlegt, bevor sie in Tötungsanstalten vergast wurden. Im weiteren Verlauf mußten alle an Schizophrenie, Epilepsie, senilen Erkrankungen oder Schwachsinn Leidenden gemeldet werden. Ebenso sog. kriminelle Geisteskranke und Personen, die sich seit mindestens 5 Jahren in Anstalten befinden. Die T4- Gutachter fällten Todesurteile ohne die Patienten je gesehen zu haben. Insgesamt wurden über 70 000 Tote in der Aktion T4 registriert. Die eigentliche Vernichtungsaktion beginnt am 18. Jan. 1940 in der Vergasungsanstalt Grafeneck auf der schwäbischen Alb. Aussage eine Arztes aus Hadamar."Wenn neunzig transportiert wurden, dann haben wir auch alle neunzig darein gestopft". Die Gaskammer war ein als Duschraum getarnter Raum mit den Maßen 2,5 x 4,5 Metern.

24.08.41: sog. wilde Euthanasie, die ohne bürokratische Steuerung am Ende der Aktion T4 weiter ging Verlegung psychiatrischer Patienten aus Konzentrationslagern in Tötungsanstalten, es waren die Gleichen Gaskammern, die später für die Ermordung der Juden benutzt wurden. Was auch immer bei der "Judenvernichtung" geschah, war dem Krankenmord abgeschaut. Aber auch zwischen 1942 und 1945 gehen die Krankentötungen weiter. Nur die Tötungsmethoden haben sich geändert, man läßt sie verhungern oder steuert die ohnehin geschwächten Patienten in eine Lungenentzündung mit medikamentösen Überdosierungen.

Für die Tötung kranker und behinderter Menschen hat es nie, auch nicht zwischen 1939 und 1945, ein Gesetz gegeben. Hitler hat aus außenpolitischen Gründen ein Euthanasiegesetz abgelehnt, die Beteiligten aber vor Strafverfolgung geschützt.

3.3 Nachkriegszeit

Von 14 Ärzten ist bekannt, daß sie in Vergasungsanstalten eingesetzt waren. Von ihnen sind 4 während des Krieges ums Leben gekommen, 2 Ärzte begingen Selbstmord und die anderen wurden freigesprochen. Man stellt zwar fest, daß die Massentötungen Mord gewesen seien, aber die Angeklagten hätten nicht schuldig gehandelt. Es fehlte ihnen das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit. Eine Aufnahme der Verfahren wird dadurch gehemmt, das den Ärzten eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wird, sie aber weiter praktizieren (mit Zuspruch der Ärztekammer, weil keine schwere sittliche Verfehlung). Die letzten Verfahren wurden 1986 geführt. Der Schutz, der den Tätern zugute kommt, gilt für die Opfer offenbar nicht. Die als "lebensunwert" Vergasten sind bis heute nicht als Opfer des Naziregimes anerkannt.

Mord durch Ä rzte nicht so schlimm? Siehe GG Art.

Humangenetiker, Antrophlogen, Bevölkerungswissenschaftler, Statistiker und ihre Institutionen gingen wie die allermeisten Akademiker aus dem Krieg weitgehend ungeschoren hervor und wurden in altbewährter Weise wieder als Berater der Macht hinzugezogen. Sie schufen sich 1952 mit der Deutschen Gesellschaft bzw. der Deutschen Akademie für Bevölkerungswissenschaft einen informellen und sehr einflußreichen Zusammenhalt. In diesem Zirkel finden sich die wichtigsten Schreibtischtäter der Aussonderungs- und Vernichtungspolitik des Nationalsozialismus.

1956 wurde begonnen eine Liste anzufertigen, die alle Personen mit ihren Erbkrankheiten zusammenfaßte. 1961 waren schon 2,2 Mio. Befunddokumentationen aus den Jahren 1950-57 zusammengetragen. Dieses Register diente in den folgenden Jahren als Urmaterial für zahlreiche Fallstudien über die Verbreitung best. Symptome und Erkrankungen. Mit Hilfe der Einwohnermeldeämter wurden die aktuellen Wohnorte, Verwandtschaftsbeziehungen und Berufe ermittelt und ins Register eingetragen. Feinziel war, die "möglichst lückenlose Erfassung aller Mutanten in einer best. Bevölkerung". Die fortschreitende Erfassung von tatsächlichen und vermeintlichen Erbkrankheiten und deren Familien war eine wichtige Etappe für den Wiederaufbau einer eugenisch orientierten Humangenetik in der BRD. 1969 versuchten Humangenetiker mit dem Kongreß "Genetik und Gesellschaft" die Relevanz der Humangenetik für die Behandlung sozialer Fragen herauszustellen. Wichtige Etappe der Neo-Eugenik. Es sollte die Fortpflanzung in der Oberschicht in Gang gebracht werden und die Bildung der bundesrepublikanischen Elite auch biologisch zu fördern. Die zweit bevölkerungspolitische Hauptforderungbetraf die Eindämmung der Fortpflanzung der "Erbkranken" und "Asozialen" im Sinne der Erhaltung von "Erbgesundheit und Leistungsgesellschaft zukünftiger Generationen".

3.3.1 Selektives Nichtbehandeln oder Töten von behindert. Kindern in den Niederlanden

Die neue "Euthanasie"- Diskussion wurde in den Niederlanden 1961 durch das Buch "Medizinische Macht und med. Ethik" von J. H. van den Berg in Gang gesetzt. Van den Berg ist der Meinung, daß "sinnloses" menschliches Leben beendet werden darf. Das bedeutet, daß best. Gruppen von geistig behinderten Patienten ohne ihr eigenes Ersuchen, also nicht freiwillig, getötet werden dürfen, in einigen Fällen sogar gegen den ausdrücklichen Wunsch von den ihnen nächststehenden Menschen. Diese Entscheidung solle in die Hand einer kleinen Kommission gegeben werden.

3.4 70er und 80er Jahre: Singer ©

Theoretisches Kernstück der "neuen Behindertenfeindlichkeit" ist eine einseitige verkürzte Sicht vom Menschen. Nur beim Vorhandensein spezifischer Merkmale, wie Rationalität, Intelligenz, Autonomie, Selbstbewußtsein, Zeitgefühl, auf Zukunft hin gerichtete Wünsche und Kommunikationsfähigkeit gilt der Mensch als Person und Leben als menschliches Leben. Eine solche Sichtweise läßt konsequenterweise keinen Raum für Menschen, die geistig oder körperlich behindert sind.

Nach Singer ist die Tötung eines "lebensunwerten Lebens" durch Medikamente, Nahrungs- oder Therapieentzug, ganz im Sinne des behinderten Kindes, denn schließlich seien die Betroffenen nicht fähig zu kommunizieren, d.h. für sich selber zu sprechen, weswegen andere über ihr Leben zu entscheiden hätten. Zudem ist nach Singer die Geburt eines schwerbehinderten Kindes eine Bedrohung für das Glück der Eltern. Deshalb sollte man den Eltern das Recht einräumen, sich für die Tötung ihres behinderten Kindes auszusprechen. Ebenso ist es im Interesse noch nicht geborener (normaler) Kinder, daß solche Schwerbehinderten nicht am Leben bleiben. "Sofern der Tod eines geschädigten Säuglings zur Geburt eines anderen Kindes mit besseren Aussichten auf ein glückliches Leben führt, dann ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird". (Singer 1984) Für Singer macht es keinen Unterschied, ob ein mißgebildeter Fötus abgetrieben oder ein schwerbehinderter Säugling getötet wird, da sich Selbstbewußtsein oder Vernunft weder im Fötus noch im Neugeborenen auffinden lassen. Er ist weiterhin der Ansicht, daß es besser ist, ein Kind auszutragen, es auf seine Behinderung hin zu untersuchen und dann gegebenenfalls zu Töten als sich auf die unzulängliche pränatale Diagnostik zu verlassen.

- Utilitarismus, Kosten-Nutzen-Analysen

3.5 Humangenetik: (?)

Die Praxis der pränatalen Diagnostik der Humangenetik scheint sich in zunehmendem Maße gegen behinderte Menschen zu richten. Anstatt die äußeren Ursachen von Krankheiten oder mögl. Schäden in erforderlichem Maße prophylaktisch anzugehen wird von der Humangenetik ein genanalytisches Verfahren verfolgt, bei dem nach dem genetischen Anteil von Krankheiten aller Art gesucht wird. Dieses bedeutet, daß sich diese Art der Prävention als Tötung schwerbehinderter Menschen auswirkt. Die humangenetische Beratung soll Behinderungen verhindern. Dahinter verbirgt sich - humanitär verpackt - eine zynische Verachtung von Menschen mit Schwächen und Gebrechen.

Die Befürchtung der Gesellschaft ist, daß zu viele Behinderte die Finanzressourcen verbrauchen und die Degenerierung unserer Bevölkerung begünstigen würden. Daher werden sog. Kosten-Nutzen-Analysen entworfen, die belegen sollen, daß für den Staat finanzielle Aufwendungen für Pflege und Förderung behinderter Menschen wesentlich höher sind als Aufwendungen für genetische Beratung und pränatale Diagnostik. Bezeichnend für behindertenfeindliche Kosten-Nutzen-Regelungen ist die mit dem "Hufeland-Preis" ausgezeichnete Arbeit von Passarge/Rüdiger (1979) sowie die vom Ministerium für Arbeit- und Sozialordnung preisgekrönte Dissertation von v. Stackelberg (1981). Diese Berechnungen haben gezeigt: würden in der BRD alle Schwangerschaften von Frauen ab 40 untersucht, so wären 11.000 pränatale Diagnosen erforderlich. Hierbei würden Kosten in Höhe von 28.000 DM pro Schwangerschaft mit chromosomal geschädigter Frucht entstehen. Demgegenüber würden die durchschnittlichen Kosten für die lebenslange Betreuung eines ausgetragenen Kindes etwa 200.000 DM betragen. Dieses beträgt einer Kosten-Nutzen-Relation von 1:7. Passarge stellt die absoluten Zahlen gegenüber: jährliche Aufwendungen für die Pflege behindert Kinder von 61,6 Mio. DM gegenüber ca. 13,5 Mio. DM für ihre Prävention. Dies bedeutet eine Einsparung von jährlich 48 Mio. DM.

Interessen der Gesellschaft werden eindeutig über die der behinderten Menschen gestellt. Eine Denkweise, die bei den Befürwortern der Euthanasie im Zunehmen zu sein scheint. ·

Langfristig kann dadurch die Bereitschaft der Gesellschaft, Verantwortung für Behinderte zu tragen soziale Netze zu schaffen, abnehmen.

3.6 Pflegeversicherung ©

Die Pflegeversicherung ist ein bürokratischer Überbau geschaffen, der die Pflegebedürftigen zum Objekt der Fürsorge von Pflegekassen, med. Dienst, Pflegeeinrichtungen und Sozial- bzw. Gesundheitsbürokratie degradiert. Der gesamte Pflegeeinsatz wird fremdgesteuert. Selbst im Landespflegeauschuß, der Fragen der Finanzierung und des Betriebs von Pflegeeinrichtungen beraten soll, sind Betroffene nicht beteiligt. Die Selbstbestimmung der betroffenen Pflegebedürftigen wird durch die Pflegeversicherung weitgehend außer Kraft gesetzt: Selbstbestimmung bedeutet Wo, wann, wie und von wem die Hilfe geleistet wird bestimmt der Hilfsbedürftige selbst. Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung hat dagegen die Pflegedienstleitung die Pflegezeiten festzulegen, also nicht der Betroffene selbst. Dieses geschieht "nach den Bedürfnissen der LeistungsempfängerInnen".

Welche Personen konkret die Hilfe übernehmen, wird von den Betroffenen bestimmt. Die Pflegesachleistungen dürfen jedoch nur von Pflegediensten oder Einzelpersonen erbracht werden, die bei den Pflegekassen Versorgungsverträge abgeschlossen haben.

Wie die konkrete Hilfe von den HelferInnen ausgeführt wird, richtet sich nach den Anweisungen der Betroffenen, die als Experten in eigener Angelegenheit ihre Bedürfnisse am besten kennen. Nach den Bestimmungen der Pflegeversicherung soll eine ausgewogene Ernährung durch eine Beratung bei der Essens- und Getränkeauswahl gewährleistet werden. Wer Hilfe beim Essen und Trinken benötigt, muß also erst mit dem Pflegepersonal diskutieren. Auch hier ist eine Alleinentscheidung der Betroffenen nicht vorgesehen. Ebenso wird das Zubettgehen, Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse vom Pflegepersonal bestimmt, und zwar nicht aufgrund gesundheitlicher Fürsorge, sondern der Terminplan bestimmt die Ruhezeiten des Betroffenen.

Die Dienstleistungsnehmer bezahlen, wie bei jeder anderen Dienstleistung auch, die in Anspruch genommene Hilfe auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen. Nach den Regelungen der Pflegesachleistungen wird die Vergütung dieser Dienste allein zwischen dem Dienst und der Kasse geregelt ohne Beteiligung des Pflegebedürftigen.

Wer pflegebedürftig wird oder ist hat keinen Anspruch mehr auf Selbstbestimmung ist vielmehr den Pflegediensten und Pflegekassen ausgeliefert, lautet die Botschaft der einschlägigen Ausführungsbestimmungen.

Zudem wird das "Arbeitgebermodell" durch das Bundesarbeitsministerium außer Kraft gesetzt, nach dem der Betroffene sich seine Pflege selbst aussuchen konnte. Dadurch und durch die direkte Bezahlung war ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Selbstbestätigung gegeben.

Für den Gesetzgeber steht im Vordergrund nicht der Bedarf des Pflegebedürftigen, nicht die Erbringung best. Hilfen, nicht die Sicherung konkreter Pflegestandards, sondern allein die hierdurch verursachten Kosten und deren Begrenzung. Die Individualität wird ausgeschlossen. Der Pflegebedürftige wird in sog. Leistungseinheiten oder Modulen versorgt. Zum Beispiel:

Leistungseinheit 3 (kleine Pflege): Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, An- und Auskleiden, Teilwaschen, Mund- und Zahnpflege sowie kämmen. Hierfür ist ein Punktwert von 300 festgesetzt, also eine halbe Stunde. Der Pflegedienst erhält hierfür 25,50 DM, egal, wieviel Zeit er tatsächlich benötigt.

Leistungseinheit 6 (Hilfe bei Ausscheidungen): Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Transfer vom und zum Nachtstuhl, Versorgung von Ausscheidungen und Intimpflege. Hierfür ist ein Punktwert von 150 festgesetzt, also eine viertel Stunde, entsprechend 12,75 DM. Die Minutenpflege, die von den Behinderten als menschenverachtend empfunden wird, wird zum Prinzip erhoben, denn die ambulanten Dienste müssen aus Kostengründen bemüht sein, die jeweilige Hilfe möglichst schnell abzuwickeln. Es handelt sich bei dieser Form der Pflege um eine Art Akkord. Aus diesen Gründen wird den Pflegebedürftigen die jeweilige Tätigkeit einfach abgenommen und für sie erledigt, statt sie bei der Eigentätigkeit zu unterstützen und anzuleiten. Auch dieses entspricht einem Menschenbild von pflegebedürftigen Menschen als passiv zu versorgende, ohne Eigeninitiative lebende Objekte der Fürsorge. Die Herabstufung der Menschen zum Pflegefall wird durch die Pflegeversicherung nahezu perfektioniert. Einmal mehr wird der Mensch definiert durch seine med. Defekte, wird zurückgeworfen auf seine Hilflosigkeit in einem willkürlich definierten Teilbereich seines Daseins. Entsolidarisierung der Gesellschaft · die Opfer werden aus dem Kreis der Menschen herausdefiniert · sie werden gedanklich zu Untermenschen degradiert. Eine solche Haltung läßt sich leicht in Verbindung bringen mit der Kosten-Nutzen-Theorie von Bioethikern sowie Ansätze von Vertretern der Humangenetik.

3.7 Franz Christoph ©

Die 70er Jahre - Dekade einer verlogenen Moral vom Standpunkt der Nichtbehinderten galt eine Sichtweise der Behinderten als "auch Menschen" oder "trotzdem und dennoch Mensch" als besonders vorurteilsfrei beim Trampen wurde Christoph mit seinen Krücken gerade von den "Vorurteilsfreien" nicht mitgenommen: aus seiner Sicht hatten diese schon Probleme, wenn es darum ging, ihm die Autotür zu öffnen oder nicht, da Behinderte sich ja auch als selbständig fühlen dürfen und daher diskriminiert und in ihrer Selbständigkeit mißachtet würden, öffnete man für sie die Tür. Andererseits hätte es auch gut möglich sein können, daß der behinderte Mensch wirklich nicht in der Lage wäre, selbständig die Tür zu öffnen · unterlassene Hilfeleistung des Fahrers, der wegen seiner Vorurteilsfreiheit folglich an dem Behinderten vorbeifahren mußte, um dieser peinlichen Zwickmühle zu entgehen andere nahmen F. Christoph gerade wegen seiner Behinderung mit: "Normalerweise nehmen wir ja keine Tramper mit. Man hört so viel Negatives über diese Leute. Aber bei ihnen kann uns ja nichts passieren." !!!

3.8 Gesellschaft

Autistisches Kind darf nicht an Kommunionsunterricht teilnehmen Reiseveranstalter muß 10% Schadensersatz Zahlen, weil Reisender im Urlaub den Anblick einer Gruppe von schwerbehinderten Menschen beim Essen nicht ertragen konnte. (Frankfurter Urteil)

3.9 Arbeitswelt von Behinderten

3.9.1 Freie Wirtschaft

Nach §5 des Schwerbehindertengesetzes ist ein Unternehmen, das mehr als 16 Angestellte hat verpflichtet schwerbehinderte Menschen einzustellen. Und zwar sollen auf 100 Beschäftigte 6 Schwerbehinderte kommen. Als schwerbehindert im Sinne des Gesetzes gelten diejenigen, deren Grad der Behinderung 50% übersteigt oder Schwerbehinderte die älter als 50 Jahre sind. Die Arbeitgeber können sich aber nach §11 des Schwerbehindertengesetzes "freikaufen", d.h. sie müssen eine Ausgleichszahlung leisten. Die Zahlung dieser "Strafe" befreit nicht von der Beschäftigungspflicht.

3.9.2 Werkstatt für Behinderte

Für die Arbeit in einer WfB erhält man monatlich geringfügig mehr als 200 DM für ganztägige Tätigkeiten. Mit diesem Lohn kann in der BRD heute niemand mehr selbständig existieren, die Bezahlung ist menschenunwürdig. Unerhörterweise liegt der Sozialhilfesatz wesentlich höher als der monatliche Lohn in der WfB, so daß Behinderte eigentlich aus Prinzip nicht in einer Werkstatt arbeiten sollten. Sie würden sowieso mehr Geld von der Sozialhilfe bekommen.

(Stand 1994)

3.10 Deutsche Bahn

Benutzung der Personenwagen mit einem Rollstuhl ist nicht möglich oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand. Der Einstieg gestaltet sich schon dadurch schwierig, da die Türen viel zu schmal sind und nur mit demontierten Antriebsrädern passiert werden können. Die einzige Mitfahrmöglichkeit für E-Rollis ist der Gepäckwagen · erinnert an Viehtransporte. Bahnsteige, Waggons (egal welcher Art) können teilweise nur mit Hilfe von Hebeanlagen benutzt bzw. erreicht werden, die oft gar nicht zur Verfügung stehen. So zeigt sich, daß nur an 500 Bahnhöfen der rund 6.000 deutschen Bahnhöfen überhaupt Hilfen für Rollstuhlfahrer bereitstehen. Die Bahn rechtfertigt das Fehlen der Hilfen mit zu hohen Anschaffungskosten. Ein Hublift würde 5.000 DM kosten, eine integrierte Lösung 12.000 DM. Aber ein ICE-Wagen allein kostet schon 2 Mio. DM und ist mit allerlei technologischen Dingen, wie z.B. Videoprogrammen bestückt.

3.11 Sexuelle Gewalt gegen Behinderte ©

je höher der Behinderungsgrad, desto intensiver die Pflegeabhängigkeit · steigender Körperkontakt mit der Pflegeperson; durchaus positiv doch: erhöhte Schwierigkeit vieler Behinderter, zwischen Pflege/Therapie und "Ausbeutungshandlungen" (sexuellen Übergriffen) zu unterscheiden

"Die geistig behinderten Menschen lernen, daß ihr Körper nicht ihnen allein gehört, sondern scheinbar jeder ein Recht darauf hat, sie anzufassen. Wie sollen sie da erkennen, wann sie zu sexuellen Zwecken ausgenutzt werden."

durch Erfahrungs- und Handlungsdefizite der behinderten Menschen ergibt sich eine mangelnde Fähigkeit, einerseits sexuellen Mißbrauch durch ihre Bezugspersonen zuordnen zu können und andererseits - sollte eine Zuordnung stattgefunden haben - die Mißhandlungen anzeigen zu können

kommt es doch zu einer Anzeige und schließlich zur Gerichtsverhandlung, so haben Behinderte unter Vorurteilen, Behindertenklischees des Gerichts zu leiden:

behinderte Frauen haben keine Sexualität. Sexuelle Selbstbestimmung ist deshalb gar nicht möglich

behinderte Frauen (insbesondere geistig behinderte) haben eine animalische Sexualität, ihr Sexualverhalten ist unkontrolliert. Sie schmeißen sich jedem Mann an die Brust Vergewaltigung ist bei behinderten Frauen gar nicht möglich, da sie niemals "Nein" sagen würden und sich sowieso keiner für sie interessiert sexuelle Gewalt gegen behinderte Frauen ist nicht so schlimm, denn da wenigsten verstehen ja, was mit ihnen passiert Soll ein Täter verurteilt werden so muß er vorsätzlich und bewußt gehandelt haben. Gerade Täter, die wegen eindeutigen Indizien die Vergewaltigung nicht abstreiten können, berufen sich darauf, nicht gewußt zu haben, daß die Frau nicht gewollt habe. Objektiv sei zwar eine Vergewaltigung erfolgt, dies sei aber nicht vorsätzlich geschehen. Nach der patriarchalischen und klischeehaften Interpretation des Gesetzes würden Frauen gerne von einem Mann erobert und würden dabei auch etwas Gewalt in Kauf nehmen. Kann einem Täter die Vorsätzlichkeit seiner Tat nicht nachgewiesen werden, so geht er straffrei aus, denn fahrlässige Vergewaltigung ist nicht strafbar. Um die Vorsätzlichkeit zu beweisen muß die Frau sich "richtig", d.h. für den Täter eindeutig und unzweifelhaft gewehrt haben. Nicht selten werden dabei eindeutige Verletzungsspuren als Beweismittel verlangt.

Widersprüchlich hierbei ist, daß bisher für behinderte Frauen rechtlich oft ein Straftatbestand relevant ist, der den sexuellen Mißbrauch Widerstandsunfähiger unter Strafe stellt (§179 StGB). Als körperlich widerstandsunfähig gilt eine Frau dann, wenn sie sich nahezu nicht mehr bewegen kann; Als psychisch widerstandsunfähig gilt eine Frau dann, wenn sie überhaupt keinen Widerstandswillen entwickeln kann.

Wird eine widerstandsunfähige Person vergewaltigt, gilt das Mindeststrafmaß von einem Jahr, bei wehrfähigen von 2 Jahren Haft. Bei der Beurteilung der Tat geht das Strafrecht vom Täter aus. Man nimmt an, daß seine "kriminelle Energie" bei einem Opfer, das Widerstand leistet, größer, die Tat darum verwerflicher ist, als bei einem Menschen, der sich erst gar nicht wehren kann, sei es aus psychischen Gründen (u.a. Geisteskrankheit, Narkose, Trunkenheit) oder aufgrund körperlichen Behinderungen (auch Fesseln !!!)

§ 177 StGB Vergewaltigung.

Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.

In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe

Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

§ 179 StGB Sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger.

Wer einen anderen, der

wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit zum Widerstand unfähig ist oder

körperlich widerstandsunfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit außereheliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von dem Opfer vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wird die Tat durch Mißbrauch einer Frau zum außerehelichen Beischlaf begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Der Leugnung einer Sexualität von behinderten Menschen folgt mit scheinbarer Konsequenz die Leugnung sexueller Übergriffe an behinderten Frauen. Besonders in Institutionen und Einrichtungen wie Heimen, Werkstätten, Kindergarten und Tagesstätten für Behinderte werden sexuelle Übergriffe tabuisiert und auf Nachfrage kategorisch abgelehnt. Dennoch ist stillschweigendes Mitwissen anderer durchaus die Regel. Von einer Anzeige wird abgesehen, weil das Ansehen der Einrichtung darunter leiden könnte.

wie viele Menschen mit einer Behinderung jährlich in der BRD sexuell mißbraucht werden, ist wegen der aus oben genannten Gründen hohen Dunkelziffer nicht bekannt

4 Grundgesetze

4.1 Art. 2 GG

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. · Singer, (Humangenetik), NS-Zeit

4.2 Art. 3 GG

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner

Behinderung benachteiligt werden.

- Vergewaltigung, Kommunion, WfB

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Gewalt gegen und Diskriminierung von Behinderten
Hochschule
Technische Universität Dortmund
Veranstaltung
Seminar: Soziologische Aspekte der Zielgruppe Körperbehinderte
Autor
Jahr
1997
Seiten
15
Katalognummer
V95808
ISBN (eBook)
9783638084864
Dateigröße
472 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewalt, Diskriminierung, Behinderten, Seminar, Soziologische, Aspekte, Zielgruppe, Körperbehinderte
Arbeit zitieren
Dieter; Schwarz Mattick (Autor:in), 1997, Gewalt gegen und Diskriminierung von Behinderten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95808

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