Unternehmenskultur und Wirtschaftsethik. Der Stakeholder-Ansatz und die Vereinbarkeit mit dem Utilitarismus


Einsendeaufgabe, 2020

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Der Stakeholder-Ansatz
1.1. Die Begriffserklärung
1.2. Die Ansätze der Pflichtethik
1.3. Die Vereinbarkeit der Pflichtethik mit dem Stakeholder-Ansatz
1.4. Die Grundprinzipien des Utilitarismus
1.5. Die Vereinbarkeit des Utilitarismus mit dem Stakeholder-Ansatz

2. DieGlobe-Studie
2.1. Die Darstellung der Hypothese
2.2. Die Prüfung des Beweises der Vermutung
2.3. Die Empfehlungen für den erfolgreichen Manager

3. Die Unternehmenskultur und die Lernkultur
3.1. Differenzierung der Begriffe unter Einbezug von Scheins 3-Ebenen- Modell und des Lernmodells nach Agyris und Schön
3.2. Die Enkulturation
3.2.1. Die Einordnung des Begriffs
3.2.2. Der Unterschied zur Sozialisation
3.2.3. Darstellung der Rolle von Werten und kultureller Praktiken

1. Der Stakeholder-Ansatz

1.1. Die Begriffserklärung

Zu Beginn werden die wichtigsten Stakeholder in einer Abbildung dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1. Stakeholder-Überblick

Unter dem Begriff Stakeholder versteht man die Arbeitnehmer und Lieferanten, etc. eines Unternehmens. Diese sollen ihre eigenen Wünsche und Absichten erarbeiten und für den Unternehmenserfolg beisteuern dürfen. Dies soll die Pflicht eines jeden Unternehmens sein, nämlich diese Menschen würdevoll zu behandeln. (Arenberg/Bauer, 2018, S. 23-30) Bei kleineren Unternehmen ist es noch möglich, dass sich die Geschäftsführung direkt mit den Stakeholdem in Verbindung setzt und gewisse Dinge verordnet. Dies ist bei größeren Firmen nahezu unmöglich. Demnach müssen die Strukturen in der Führung und der Organisation dementsprechend verändert werden. (Märk/Situm, 2018, S. 145) Zudem sind Unternehmen auf Stakeholder angewiesen, da diese ihre Ressour­cen zur Verfügung stellen, wie Zeit, Geld und Aufmerksamkeit. Die Zusammen­arbeit basiert auf einer Beziehungsebene, die zuerst aufgebaut und anschlie­ßend gepflegt werden muss, da die Stakeholder großen Einfluss auf den Unter­nehmenserfolg haben und somit auf die Existenz des Unternehmens. Ebenso hat umgekehrt das Handeln der Firma Einfluss auf bestimmte Gruppen. Somit sollte es einen entsprechenden Gegenwert bzw. Mehrwert für Personengrup­pen, die notwendig für das Unternehmen sind, geben. Es bestehen quasi immer Austauschbeziehungen mit Kunden, Investoren, Mitarbeitern, Lieferanten, etc. (Bittner-Fesseler/Häfelinger, 2018, S. 69-70)

1.2. Die Ansätze der Pflichtethik

Laut dem deutschen Philosophen Immanuel Kant (1724-1804) soll der Mensch so handeln, wie er es sich von anderen für sich selbst wünscht. Demnach soll er moralisch korrekt handeln und das Gute vom Bösen unterscheiden können. Zudem ist er der Meinung, dass jeder Mensch den Willen besitzt, dass er die richtige Moral erkennen kann, indem er seine Vernunft benutzt. (Aren- berg/Bauer, 2018, S. 23-24) Seine Philosophie hat starke Konzentration aufden kategorischen Imperativ, mit folgendem Prinzip: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (Kant/Weischedel, 2014, zitiert nach Arenberg/Bauer, 2018, S. 24) Demnach kann der Mensch auch als Mittel gebraucht werden, jedoch darf sein Zweck nie außer Acht gelassen werden. Somit darf er nicht nur als Instrument angesehen werden. Man soll ihn als autonomen und rationalen Akteur behan­deln. (Arenberg/Bauer, 2018, S. 24)

1.3. Die Vereinbarkeit der Pflichtethik mit dem Stakeholder-Ansatz

Folgend wird dargestellt, inwiefern sich die Ansätze der Pflichtethik mit der Sta- keholder-Theorie vereinbaren lassen. Nach Kant soll der Mensch moralisch kor­rekt handeln. Folglich sind alle Menschen gemeint, nicht nur der Stakeholder, sondern auch die Unternehmensführung. Die Stakeholder werden würdevoll behandelt, wenn diese mindestens einen Gegenwert erhalten, für das was sie für das Unternehmen beitragen. Je nach Fall sollten diese sogar einen Mehr­wert erhalten, um ihnen zu zeigen, dass das Unternehmen ohne sie nicht so existieren würde, wie es das tut. Dieser Ansatz aus der Pflichtethik lässt sich sehr gut mit der Theorie vereinen, dass die Stakeholder für ihre Taten geschätzt werden und auf gleicher Ebene behandelt werden, wie sich die Geschäftsfüh­rung untereinander behandelt. Auch vertritt Kant die Aussage, dass jeder Mensch seinen Willen einsetzen kann, um vernünftig zu handeln. Demnach be­sitzt jeder Stakeholder seine eigene Vernunft, um sinnvolle Beiträge leisten zu können und seine Wünsche, Anregungen und Ideen mit in das Unternehmen zu tragen. Diese sollten dann auch respektiert und nicht ignoriert werden. Dies ist auch im Sinne der Stakeholder-Theorie. Der Mensch ist im Stande, Böses vom Guten zu unterscheiden und mit guten Ideen positiv den Erfolg des Unterneh­mens zu beeinflussen. Zudem ist es ja auch im Sinne des Stakeholders, nichts Böses für das Unternehmen zu wollen, da auch er von guten Erfolgen profitiert, indem er dann einen Gegenwert erlangt. Auch darf der Stakeholder kein In­strument für das Unternehmen sein. Das heißt, er soll, wie bereits erwähnt, ihn als autonomen Akteur behandeln.

Mit Vereinbarung der Pflichtethik bekommen die unterschiedlichen Interessens­gruppen automatisch Verpflichtungen, um die Theorien des Ansatzes zu vertre­ten. Interne Stakeholder, beispielsweise Mitarbeiter, haben die Pflicht, ihre Ar­beit, die ihnen aufgetragen wurde, zu verrichten und somit den Erfolg des Un­ternehmens positiv zu beeinflussen. Im Gegenzug bekommt der Mitarbeiter sein Gehalt für seine getane Arbeit ausgezahlt. Auch wenn es um die Zusammenar­beit von mehreren Mitarbeitern handelt, muss jeder so mit den anderen umge­hen, wie er es sich selbst von den anderen Menschen wünschen würde. Dem­nach muss untereinander auch würdevoll umgegangen werden. Ebenso muss gegenüber Kunden, ein Beispiel für externe Stakeholder, einigen Verpflichtun­gen nachgekommen werden, um dem Ansatz der Pflichtethik gerecht zu wer­den. Die Anteilseigene eines bestimmten Unternehmens sollten Kunden als würdevolle Menschen ansehen. Das Geschäft läuft nur gut, wenn es viele oder ausreichend Kunden gibt, die das entsprechende Produkt kaufen. Somit sollten Kunden nicht nur als Mittel zum Zweck angesehen werden, also als Mittel, ei­nen guten Umsatz gemacht zu haben, sondern deren Interessen sollten be­rücksichtigt werden. Die Aufgabe der Anteilseigenen sollte unter anderem die der Interessensberücksichtigung sein. Nämlich, dass Kunden beispielsweise mittels einer Befragung befragt werden, welche Anregungen sie hätten oder, ob ihnen ein anderes Produkt mehr ansprechen würde. Dies ist in der Praxis natür- lieh nur schwer umsetzbar, jedoch sollte es tatsächlich auch nicht ganz außer Acht gelassen werden, dass es ohne Kunden keine Existenz des Unterneh­mens gibt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Restaurant. Vor allem in der Zeit der Korona-Krise ist es nur sehr schwer für selbstständige Restauranteigentümer, das Geschäft am Laufen zu halten. Jedoch ist diese Branche ausschließlich auf Restaurantbesucher angewiesen, also auf die Kunden. Mit Kunden muss wür­devoll umgegangen werden, andernfalls würden diese sich ein anderes Restau­rant suchen, bei diesem es ihnen besser schmeckt. Ebenso waren Restaurants in der Korona-Zeit sehr auf ihren Kundenstamm anwiesen, diese kauften Gut­scheine, etc., damit Geld in die Kasse kommt. Demnach sollten die Kunden be­fragt werden, welche Verbesserungsvorschläge sie hätten, da diese sehr gut vernünftige Entscheidungen treffen können, und zwar positiv für das Geschäft. Ihre Arbeitskraft stellen Lieferanten zur Verfügung, ebenso wie notwendige Ressourcen. Lieferanten sind eine Interessensgruppe auf die Unternehmen an­gewiesen sind. Auch diese sollten moralisch korrekt nach der Pflichtethik be­handelt werden. Wenn nichts mehr geliefert wird, kann nicht produziert werden. Und somit wird nichts verkauft und es wird kein Umsatz gemacht. Wenn Liefe­ranten beispielsweise Lebensrnittel zurückhalten, die für ein Restaurant geliefert werden sollten, kann kein Essen gekocht werden. Ein weiteres Bespiel ist die Automobilindustrie. Die Firma Audi AG ist auf die Lieferanten angewiesen, die ihnen die Einzelteile für die Verarbeitung der Autos bringt. Wenn diese ihre Ressourcen zurückhalten, da sie lieber zukünftig an ein anderes Unternehmen liefern wollen, aufgrund der Unfreundlichkeit etc., muss die Produktion einge­stellt werden, bis wieder ein neuer Lieferant gefunden wird. Die Mitarbeiter müssen folglich in Kurzarbeit gehen und dem Unternehmen geht es nicht gut. Auch sind Banken für Anteilseigene eines Unternehmens sehr wichtig, da diese ihnen Kapital zur Verfügung stellen, in Form von Kredite etc.

Zusammenfassend kann man sehr gut erkennen, dass sich die Ansätze der Pflichtethik mit der Stakeholder-Theorie im Interesse aller vereinen lassen. Das heißt, es ist doch schön für alle Beteiligten, wenn man einen höflichen Um­gangston pflegt, indem miteinander kommuniziert wird. Demnach wird mora­lisch korrekt und würdevoll miteinander umgegangen, genauso wie man es von jemand anderem für sich selbst erwarten würde. Interessensgruppen sollten auf jeden Fall, wie eben beschrieben, nicht nur als Instrument angesehen werden, da diese sehr wohl das Gute vom Bösen unterscheiden können und vernünftig die eigene Interessen mit einbringen können.

1.4. Die Grundprinzipien des Utilitarismus

„It is the greatest happiness of the greatest number that is the measure of right and wrong.“ (Bentham, 1988) - Damit hat der Philosoph Jeremy Bentham (1738-1832) den Menschen vermittelt, dass man im Leben das Leiden minimie­ren und die Freuden maximieren soll. Demnach soll die Freude von möglichst vielen Menschen maximiert werden. Denn dies und das Leiden beherrschen am allermeisten das Verhalten von Menschen. Somit handelt der Mensch nur dann gut, wenn sich nicht nur das Glück im Durchschnitt erhöht, sondern auch das Glück jedes einzelnen sichtlich verbessert. Dieses Prinzip wurde von John Stu­art Mill abgeändert. Dieser meint nämlich, dass es ausreicht, wenn sich die Freude im Durschnitt in einer Gruppe erhöht. Es muss nicht jedes Individuum größtes Glück verspüren. Es wird sogar in Kauf genommen, dass ein oder meh­rere Menschen durch diese Handlung Leid verspüren. Es muss also abgewägt werden, damit bei möglichst vielen Menschen einer Gruppe Freude erzeugt wird. (Arenberg/Bauer, 2018, S. 29-30)

1.5. Die Vereinbarkeit des Utilitarismus mit dem Stakeholder-Ansatz

Die Ansätze des Utilitarismus sind weitgehend auch mit der Stakeholder- Theorie vereinbar. Folgend wird dargestellt, inwieweit diese vereinbar sein kön­nen. Zuerst ist zu sagen, dass dies nicht verallgemeinert werden kann, da jedes Unternehmen anderes handelt und nicht alle nach dem optimalen Prinzip. Es soll ja das Leiden allgemein minimiert werden und die Freuden maximiert wer­den. Die Freuden der Stakeholder werden mehr, wenn diese ihre Anregungen mit in das Unternehmen integrieren können. Also, wenn die Interessensgruppen akzeptiert werden und auch deren Anregungen an die Anteilseigenen. Dadurch wird die Summe des Wohlergehens aller Betroffenen maximiert. Auch sollte mit den Stakeholdem auf einer Beziehungsebene gearbeitet werden, nur dann füh­len sie sich würdevoll behandelt. Demnach steigt deren Freude. Ebenso stellen diese dem Unternehmen Ressourcen zurVerfügung. Das heißt sie leisten einen großen Beitrag für das Unternehmen, dieser Beitrag sollte auch ausreichend belohnt werden. Dies kurbelt die Motivation der Stakeholder wieder an. Also müssten die Interessensgruppen einen Mehrwert bekommen, mindestens einen Gleichwert. Damit wird ihnen gezeigt, dass sie nicht ausgenutzt werden, dass sie wichtig sind, und, dass ohne sie die Existenz des Unternehmens nicht mög­lich wäre. Da dies eine richtige moralische Handlung ist, maximiert sich der Ge­samtnutzen und das Glückjedes einzelnen.

Jedoch haben Anteilseigene gegenüber den Interessensgruppen auch einige Verpflichtungen, um dem Ansatz des Utilitarismus gerecht zu werden. Zuerst wird mit einem Beispiel begonnen. Die Digitalisierung wird in Unternehmen im­mer wichtiger, das heißt, die Technik wird mehr und somit auch komplizierter. Die digitalisierte Welt hat Vorteile, jedoch auch Nachteile. Vor allem für die älte­re Generation stellt dies häufig ein schwerwiegendes Problem in der Arbeitswelt dar. Angenommen ein Unternehmen kauft neue Elektrogeräte, um mit der Digi­talisierung zu gehen. Die jüngeren, technisch affinen, Mitarbeiter freuen sich über die Veränderung. Wohingegen dies die älteren Mitarbeitern vor großen Herausforderungen stellt. Nun werden teilweise Freuden maximiert, nämlich die Freuden der jüngeren Mitarbeiter. Jedoch wird Leider bei der älteren Generati­on des Unternehmens maximiert und deren Freude zur Arbeit wird weniger. Das heißt hier stehen Unternehmen vor einem Problem, den Utilitarismus ge­samt durchzusetzen gegenüber den Interessensgruppen. Die Aufgabe der An­teilseigene ist es somit, sich ausreichend um die älteren überforderten Mitarbei­ter zu kümmern, ihnen alles genau zu erklären und ihnen gut zuzureden. Nur wenn dies der Fall ist und diese wieder Glück bei der Arbeit verspüren, war die Handlung, die Digitalisierung in das Unternehmen zu bringen, moralisch korrekt, da die Summe des Wohlergehens aller Betroffenen maximiert wurde.

Zusammenfassend lässt sich der Utilitarismus zwar schon mit dem Stakehol- der-Ansatz vereinen, jedoch wird hier das Unternehmen immer vor Herausfor­derungen gestellt werden.

2. Die Globe-Studie

2.1. Die Darstellung der Hypothese

Globe = Global Leadership and Organizational Behaviour Effectiveness Diese Studie hat 1991 die Wharton Universität in den USA, vor allem Robert House, begonnen. Bei der Befragung handelte es sich um ungefähr 17.500 Manager aus den Bereichen der Lebensmittelindustrie, der Telekommunikation und des Finanzwesens. Es stellte sich heraus, dass es zehn Kulturkreise aus allen Studien-Mitgliedern gibt, die sich ähnlich sind. Es gab nämlich den Kreis der Nordic, Anglo, Germanic, Latin European, African, Eastern European, Midd­le Eastern, Confucian, Southeast Asian und Latin American. (Ber- ger/Hagemann/Priebe, 2014, S. 107) „Eine zentrale Untersuchungsfrage von GLOBE war, wie stark individuelle Erwartungen darüber, was herausragende Führung im Unternehmen ausmacht, kulturgeprägt sind und ob Gemeinsamkei­ten eines internationalen Führungsideals identifizierbar sind.“ (Brodbeck, 2016, S. 63) Neben Robert House steuerten weitere fünf Wissenschaftler, die aus un­terschiedlichen Kulturkreisen stammten, die Studie. Die Globe-Studie wird in drei Phasen unterteilt. Folgend werden diese dargestellt. (Brodbeck, 2016, S. 62-64)

Phase 1: „Anhand vorliegender theoretischer Erkenntnisse und bestehender Kulturdimensionen wurden insgesamt 9 GLOBE-Dimensionen definiert und in Form von Items und Skalen psychometrisch konstruiert, sodass in späteren GLOBE-Studien anhand empirischer Befunde ihre Zuverlässigkeit (Reliabilität) und Gültigkeit (Validität) getestet werden konnte.“ (Brodbeck, 2016, S. 64) Man wollte bedeutungsgleiche Aussagen über Eigenschaften der verschiedenen Kul­turen ermitteln. Diese wurden anschließend in Messskalen zusammengestellt. Die Items sollten verschiedene Aussagen über die Kultur und die Führung, ebenso über die Verhaltensweisen in Unternehmen, beinhalten. (Brodbeck, 2016, S. 64)

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Details

Titel
Unternehmenskultur und Wirtschaftsethik. Der Stakeholder-Ansatz und die Vereinbarkeit mit dem Utilitarismus
Hochschule
SRH Fernhochschule
Note
1,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
19
Katalognummer
V957962
ISBN (eBook)
9783346300331
ISBN (Buch)
9783346300348
Sprache
Deutsch
Schlagworte
unternehmenskultur, wirtschaftsethik, stakeholder-ansatz, vereinbarkeit, utilitarismus
Arbeit zitieren
Lisa Ewerling (Autor:in), 2020, Unternehmenskultur und Wirtschaftsethik. Der Stakeholder-Ansatz und die Vereinbarkeit mit dem Utilitarismus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/957962

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