Subventionen in Europa am Beispiel VW-Sachsen-Marktkräfte Contra nationaler Interessen"


Seminararbeit, 2000

20 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Definitionen

1.1 Subventionen

Subventionen sind Eingriffe des Staates in den Markt, um ein Ergebnis herbeizuführen, das der Wettbewerb nicht (alleine) hervorbringen würde oder kann.

,,Bei Subventionen handelt es sich um Zuschüsse, Darlehen und Steuervergünstigungen des Staates zugunsten privater Unternehmen".1

Der Staat gewährt Subventionen an Produzenten in Form von:

- Zuschüssen
- Steuersenkungen/-stundungen
- Kapitalbeteiligungen
- Bürgschaften
- Verbilligte Überlassung von Produktionsfaktoren

Aber auch die Konsumenten können Subventionen in Form von,

- Transferzahlungen (Wohngeld)
- Steuersenkungen (AfA für Wohngebäude) erhalten.

1.2 Subventionen lt. EU -Vertrag

,,Subventionen stehen für den finanzwissenschaftlichen Begriff von Transferzahlungen an Unternehmen, d.h. Geldzahlungen oder geldwerte Leistungen der öffentlichen Hand, denen keine marktwirtschaftlichen Gegenleistungen entspricht"2.

,,Als Beihilfe gilt laut EWG-Vertrag (Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) nach erfolgter Auslegung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) jede wirtschaftspolitische Maßnahme, welche Kosten vermindern, die ein Unternehmen üblicherweise zu tragen hat."3,,Das bedeutet, daß nicht nur staatliche Zuschüsse oder die Befreiung von Steuern und Abgaben zum Inhalt des gemeinschaftsrechtlichen Beihilfebegriffs zählen, sondern auch zinsbegünstigte Darlehen, öffentliche Kreditbürgschaften, die Verfügbarmachung von Waren und Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen sowie solche staatlichen Unternehmensbeteiligungen oder sonstigen Kapitalzuführungen, die zu Bedingungen erfolgen, die deutlich besser sind, als die am Markt herrschenden Konditionen".4

1.3 Subventionsbericht

,,Der Subventionsbericht wird alle 2 Jahre von der Bundesregierung (Mitgliedsstaat) als auch von der EU-Kommission vorgelegt und weist die Höhe der Subventionen und deren Entwicklung aus. Er ist nach Aufgabenbereichen, Subventionsarten und Subventionsgebern gegliedert.

Der Subventionsbericht dient als Instrument zur Subventionskontolle."5,,Während die geleisteten Finanzhilfen an den Unternehmenssektor der jeweiligen nationalen VGR entnommen werden können, wird die in Gestalt von Steuer- und Abgabenerleichterungen stattfindende Subventionierung überall nur sehr lückenhaft ausgewiesen".6

1.4 Subventionsbetrug

,,Als Subventionsbetrug gilt die vorsätzliche oder leichtfertige Täuschungshandlung bei zumindest teilweise unentgeltlichen und zur Förderung der Wirtschaft bestimmten Subventionen aus öffentlichen Mittel, unrichtige oder unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen, Verschweigen subventionserheblicher Tatsachen und Gebrauchen einer durch unrichtige und unvollständige Angaben erlangten Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen(§ 264 StGB)."7

1.5 subventionserhebliche Tatsachen

Ist Tatbestand des Subventionsbetruges:8

a) Tatsachen die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind.
b) Tatsachen von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention gesetzlich abhängig ist.

1.6 Kohäsion/Kohäsionsfonds in der EU

Als Kohäsion wird der innere Zusammenhalt der Gemeinschaft (EG/EU) bezeichnet.

,,Der Kohäsionsfonds ist ein neues Instrument der Unterstützung und der Solidarität. Er ist darauf ausgerichtet, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Union zu stärken und die ärmsten Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit sie an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen können."9

Förderfähig sind nur Mitgliedstaaten mit einem Pro- Kopf- BSP von weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts.

2. Zweck der Subventionen allgemein

2.1 Subventionen in der EU

In der EU helfen die wohlhabenderen Staaten und Regionen den weniger entwickelten und rückständigen Staaten und Regionen um ihr Defizit auszugleichen. Dies wird unter Solidargemeinschaft in der EU verstanden.

In Art. 130a des EG-Vertrags (neu Art. 158) heißt es: ,,Die Gemeinschaft setzt sich insbesondere zum Ziel , die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern.

Generell gilt, daß vor allem jene Regionen gefördert werden, wo höchsten 75% des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens der Gemeinschaft erwirtschaftet werden.

Die 6 Ziele zur Förderung benachteiligter Gebiete und Regionen nach der Strukturpolitik der

EU lauten:10

1 Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand (ca. Zwei Drittel der Mittel)
2 Umstellung der Regionen, die von rückläufiger industrieller Entwicklung schwer betroffen sind.
3 Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
4 Anpassung der Arbeitskräfte an die industriellen Wandlungsprozesse und an die Veränderung der Produktionssysteme.
5 Entwicklung des ländlichen Raumes.
- Agrarstrukturen im Rahmen der Agrarreform; Fischerei;
- Entwicklung und strukturelle Anpassung des ländlichen Raums;
6 Entwicklung und strukturelle Anpassung für Regionen mit extrem niedriger Bevölkerungsdichte
7 Zur Umsetzung dieser Ziele stehen folgende Fördertöpfe zur Verfügung:11

EFRE Europäische Fonds für regionale Entwicklung

ESF Europäische Sozialfond

EAGFL Europäische Ausrichtung und Garantiefonds für die Landwirtschaft FIAF Finanzinstrument für die Fischerei

Im Zeitraum von 1994 bis 1999 betrug das Gesamtvolumen an Finanzmitteln in der EU 143 Mrd. ECU.12

,,Ergänzt wurden die Strukturfonds des EU- Vertrags um den Kohäsionsfond, der Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Verkehrsnetze in Irland, Portugal, Spanien und Griechenland fördert".13

2.2 Zur Vergabe und Überwachung von Subventionen in der EU

Die sogenannten Strukturfonds zum Aufbau und der Entwicklungsförderung rückständiger Regionen und Gebiete in der EU, werden von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Kommission überprüft fortlaufend bestehende Beihilfen der Mitgliedsstaaten und trifft Entscheidungen darüber, ob ein Mitgliedsstaat eine Beihilfe aufheben oder umgestalten kann

(Art.93 I/II EG-Vetrag).

Ihre Entscheidungen können von den Mitgliedsstaaten mit der Nichtigkeitsklage nach Art. 173 II EG-Vertrag angegriffen werden. Umgekehrt kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn Mitgliedsstaaten einer Entscheidung nicht nachkommen (Art. 93 II UA 2 EG-Vertrag).

Neue Beihilfen muß ein Mitgliedsstaat der Kommission rechtzeitig anzeigen (Art. 93 III 1 EG-Vertrag). Die Beihilfen dürfen nicht eingeführt werden, bis die Kommission ihnen zugestimmt hat (Art. 93 I/II EG-Vertrag).

Gegen eine ablehnende Entscheidung der Kommission kann nicht nur der Mitgliedsstaat vor dem EuGH klagen, sondern auch das betroffene Unternehmen, sofern dieses schon feststeht. Stellt die Kommission die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt fest, so ist der Mitgliedsstaat verpflichtet, die Beihilfe von den Unternehmen zurückzufordern. Die Rückforderung richtet sich nach nationalem Recht, nicht nach Gemeinschaftsrecht. Die Zuständigkeit liegt bei einer Rückforderung nicht bei der EG-Kommission, sondern bei den nationalen Behörden.14

2.3 Zweck der gezielten Vergabe bzw. Überwachung von Subventionen in Europa

Aufgabe der EU- Kommission ist die Überwachung von Beihilfen aus den Strukturfonds der EU. Zweck der Überwachung ist die angemessene Verteilung von Beihilfen, um auch das jeweilige Ziel der Förderung und der Entwicklungshilfe von unterentwickelten, rückständigen Regionen und Gebiete innerhalb der EU zu gewährleisten.

Erhält eine Partei (Land; Gebiet; Region oder Unternehmen) mehr Subventionen als eine andere, hat die subventionierte Partei einen klaren Marktvorteil. Somit führen Subventionen als Eingriffe in den Markt zu einer Handelsverzerrung.

2.4 Sonderregelung für die neuen Bundesländer

Durch Art. 92 Abs.2c des EG-Vertages existiert eine Sonderregelung für die neuen Bundesländer in Deutschland.

Dort heißt es, daß Beihilfen (Subventionen) automatisch zulässig sind ,wenn damit Nachteile die sich aus der deutschen Teilung ergeben haben ausgeglichen werden. Dieser Artikel mit anderen Protokollen und Rechtsakten berücksichtigte in den Römischen Verträgen von 1957 die besondere wirtschaftliche und politische Lage, die sich aus der Teilung Deutschlands und der späteren Eingliederung des Saarlandes in das Bundesgebiet ergab.15 Diese sogenannte Zonenrand- und Berlinförderung ausgerichtete Interpretation des Art. 92 (2c) EG-Vertrag wurde auf Bestreben der zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestehenden Regierung bei Schluß des Maastrichter-Vertrages nach langen Verhandlungen ohne jegliche Änderung im EG-Vertag beibehalten.

2.5 Zweck der Sonderregelungen für die neuen Bundesländer

Beihilfen der Wirtschaft bestimmter, durch die Teilung Deutschlands betroffenen Gebiete der Bundesrepublik Deutschland soweit sie zum Ausgleich der durch die Teilung verursachten wirtschaftlichen Nachteile erforderlich sind, sind laut EG-Vertrag mit dem Markt vereinbar.

Ziel der ,,Deutschlandklausel" war/ist es, durch Fördermittel die strukturschwachen Regionen der neuen Bundesländer an das West -Niveau heranzuführen. Es sollten dadurch neue Investoren gewonnen werden um eine neue Industrielandschaft im Osten zu schaffen. Die alten Ost -Betriebe waren zum größten Teil unproduktiv bzw. marode und nicht am Markt überlebensfähig.

Die zwangsläufige Schließung der Altbetriebe sollte durch die Ansiedlung neuer Unternehmen bzw. Produktionsstätten aufgefangen werden, damit größere soziale Spannungen (Arbeitslosigkeit) vermieden werden. Die Nachteile welche potentielle Investoren durch schlechte Infrastruktur oder unterqualifizierte Arbeitnehmer hatten, sollten durch staatliche Unterstützungen ausgeglichen werden.

Das dieses Konzept nur zum Teil funktioniert hat wissen wir heute.

2 Pro und Contra von Subventionen

In Deutschland wird schon seit Jahren eine Diskussion über Subventionen geführt. Dabei wurde klar, daß Subventionen generell befürwortet werden aber es wurde ebenso deutlich, daß weniger mehr ist.

Hier liegt genau das Problem was in Deutschland seit Jahren besteht.

Der größte Anteil der Subventionen dient nicht dazu, die Entwicklung von Wissenschaft, Ausbildung und innovativen Arbeitsplätzen zu fördern, sondern dazu, veraltete Strukturen zu konservieren. Damit dienen gerade die Subventionen dazu, Reformen in Deutschland zu verhindern und sorgen somit dafür, daß alles so bleibt wie es mal war. Durch Subventionen werden Altindustrien wie Kohle und Stahl am Leben erhalten, da diese ohne staatliche Hilfen nicht am Markt überleben könnten, bzw. nicht wettbewerbsfähig wären. Ökonomisch betrachtet müßten u.a. die Subventionen für Steinkohle gestrichen werden, da es billiger ist die Kohle zu importieren, als sie selber herzustellen.

Auch aus ökologischer Sicht macht diese Subventionierung wenig Sinn, denn es müssen weitere Mittel aufgewendet werden um die externen Effekte (Luftverschmutzung) der Kohleindustrie zu beseitigen.

Wohin fließen die Milliarden ?

Öffentliche Finanzhilfen und Steuervergünstigungen in Milliarden DM

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: www.iwkoeln.de/iwd/i-archiv/iwd42-98/i42-98-4.htm

Bei der Diskussion muß man auch die soziale Komponente berücksichtigen. Durch die Subventionen im Kohle und Stahlbereich werden auch Arbeitsplätze sprich sozialer Frieden in der Region erhalten. Würden die Subventionen gestrichen könnte es speziell im Ruhrgebiet zu starken sozialen Spannungen kommen, denn die Frage wie man mit den Arbeitslosen umgeht ist weitgehend ungeklärt.

Ökonomisch betrachtet sind Subventionen eher schädlich als förderlich. Das subventionierte Unternehmen produziert mit einem höherem Faktoreinsatz.. Damit werden die knappen Ressourcen verschwendet und eine Rationalisierung bleibt aus. Subventionierte Unternehmen haben einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den anderen Marktteilnehmern. Sie können durch den gestiegenen Faktoreinsatz Ihre Produkte billiger auf den Markt bringen und verdrängen damit nichtsubventionierte Unternehmen. Es werden die Steuerungsmechanismen von Preis und Markt beeinträchtigt. Subventionen führen Zwangsläufig zu wachsendem Staatseinfluß auf die Wirtschaft und auf die Unternehmen. Dadurch wird die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, Leistungsfähigkeit und Risikobereitschaft der Wirtschaft beeinflußt.

Durch den steigenden Einfluß des Staates erhöht sich auch die Bürokratisierung und sinkt die Flexibilität bzw. das Anpassungsvermögen der Unternehmen an Veränderungen von Märkten und technischen Entwicklungen. Somit verhindert Subventionierung indirekt Innovation. Durch hohe Subventionen steigt auch die Staatsverschuldung, womit sich der Staat mehr und mehr handlungsunfähig macht. Subventionen werden aus Steuergeldern finanziert die vielleicht auch anders verwendet werden könnten16. Es wäre z.B. möglich durch Steuersenkungen die private Nachfrage zu erhöhen, was dann nicht nur privilegierten Unternehmen zugute kommen würde.

Der größte Vorteil der Subventionen ist wohl die Förderung strukturschwacher Regionen. Dabei kann es aber auch zu Diskriminierungen anderer Regionen kommen, denn welches Bundesland möchte nicht zu den Subventionsempfängern gehören. Bei der Verteilung von Subventionen kommt es stark auf die politische Lobby an. Hat ein Unternehmen einen guten Kontakt zur Landesregierung erhält es eher Subventionen. Je größer der finanzielle Background, desto einfacher ist es die Regierung zu beeinflussen. Wer kein Geld hat, kann sich keine Lobby leisten, wer keine Lobby hat, kann auch keinen Einfluß ausüben. Das Muster ist bekannt: Geht es um die eigene Branche, finden die Lobbyisten stets Gründe warum gerade Sie gefördert werden müssen. Womit läßt sich sonst eine Subvention von 87 Millionen Mark an die Adam Opel AG in Kaiserslautern erklären. Die Opel AG gehört sicherlich nicht zu den finanzschwachen Konzernen. Es ist alles ein geben und ein nehmen.

Die Unternehmen versprechen, daß sie neue Arbeitsplätze schaffen und die Politiker erhoffen sich dadurch ein gutes Image damit sie die nächste Wahl gewinnen. Dadurch werden die Politiker natürlich auch in gewisser weise erpreßbar, da sie sich gerne als ,,Macher" ihrer Region präsentieren. Subventionen erscheinen ihnen dabei als geeignetes Instrument um Wirtschaftspotential in die Region zu locken.

So aber denken viele Landes- und Bundespolitiker, was zu einem Wettbewerb unter den Ländern führen kann. Dann erhält das Land den Zuschlag, welches die meisten Subventionen und Vergünstigungen gewährt. Womit der eigentliche Sinn der Subventionen verfehlt wird.

Abschließend läßt sich festhalten, daß in Deutschland zu viel und zu lange subventioniert wird. Subventionen sind dann sinnvoll, wenn sie als Instrument zur kurzfristigen Hilfe für notleidende Unternehmen verwendet werden oder zur Stärkung einer strukturschwachen Region.

Sinnvoll sind die Subventionen, die gezahlt werden um einen Wettbewerbsnachteil auszugleichen. Die Luftfahrt wird Weltweit subventioniert , deswegen erhält auch die Lufthansa seit Jahren Subventionen um Wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Subventionen für neue Technologien sollten erhöht werden, damit Deutschland auch im neuen Jahrtausend weiter Wettbewerbsfähig bleibt.

,,Das System der Subventionierung ist strikt konservativ. Es begünstigt die, die schon etwas (oder auch viel) haben und es verhindert die Entwicklung neuer Strukturen. Auf globalen wirtschaftlichen Entwicklungen reagiert das System contraproduktiv, es reagiert nicht mit Unterstützung neuer Entwicklungen, sondern mit der Bewahrung des Alten, mit Abschottung."17

3 Subventionen am Beispiel von VW-Sachsen

4.1 Sachverhaltsdarstellung

Die Europäische Union hatte für den Aufbau der beiden VW- Werke in Mosel und Chemnitz öffentliche Beihilfen in Höhe von 540 Millionen Mark genehmigt

VW dagegen hatte aber mit insgesamt 780 Millionen Mark kalkuliert und drohte daraufhin, die Produktion ins Ausland zu verlegen. Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf setzte sich deshalb über die Entscheidung der Europäischen Union hinweg und transferierte weitere 91 Millionen Mark an den VW-Konzern, die nicht genehmigt waren. Daraufhin erhob die Europäische Kommission Einspruch, weil Sie die Höhe der Subventionszahlung als illegal an sah.

Die Kommission sah in der Beihilfe eine Wettbewerbsverzerrung im Gemeinsamen Markt.

Sie forderte die Rückzahlung der Beihilfe in Höhe von über einem Drittel an den Freistaat Sachsen.

Dabei berief sich die Kommission auf Art. 93 des EU -Vertrages, wonach sie diese zusätzliche Zahlung genehmigen mußte. Der Ministerpräsident des Landes Sachsen dagegen führte den § 92 Abs. 2c (,,Deutschlandparagraphen") an, wonach sich keine Pflicht der Genehmigung durch die EU -Kommission ergab.

Daraufhin beschlossen die 20 EU -Kommissare eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, beim Europäischen Gerichtshof einzureichen, worauf der Ministerpräsident Biedenkopf seinerseits ein Klage gegen die EU-Kommission einreichte. Die Bundesregierung ließ daraufhin Fördermittel für anderweitige VW-Projekte einfrieren, um ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden.

4.2 Der Standpunkt der sächsischen Landesregierung

In der Diskussion um die Einstellung der Subventionszahlungen an das VW-Werk in Sachsen sieht Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf eine Fehlentscheidung der EU- Kommission, indem diese im Rahmen ihres Ermessens über den Aufbau Ost entscheidet. Der Einwand der EU-Kommission bringe eine Gefährdung von insgesamt 23.000 Arbeitsplätzen mit sich.

Im alten EWG-Vertrag - Artikel 92, Abs. 2c ist klar eine Maßnahme getroffen, wonach ein Beihilfeverbot für Gebiete in Deutschland, die durch die Teilung Rückstände verzeichnen, ausgenommen sei.

Laut Biedenkopf hätte der Freistaat Sachsen dem Ratifikationsgesetz zum Maastrichter Vertrag nicht zugestimmt, wenn die Sonderregelung für den Aufbau Ost nicht erhalten geblieben wäre.

Er sieht in der Entscheidung EU- Kommission eine Gefahr des Zentralismuses und ist der Meinung, daß dadurch eine Gefährdung Europas gegeben sei.

Von Seiten Sachsen wurden laut Biedenkopf keine Fehler gemacht und die Subventionsbeihilfen würden dem VW-Konzern laut Maastrichter Vertrag in voller Höhe zustehen.

Er kann keinerlei Vertragsverletzungen in diesem Fall erkennen. Zusätzlich betont Biedenkopf, ,,Dieser Konflikt ist außerordentlich ernst. Er führt nämlich im Ergebnis schon jetzt dazu, daß wir jede Fünf- Millionen- Beihilfe in Brüssel notifizieren müssen"18. Das ist seiner Meinung nach völlig abwegig.

,,In Brüssel kann man nicht beurteilen, ob in einer bestimmten Region, beispielsweise im Erzgebierge, fünf Millionen Mark notwendig sind, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Das kann man nur vor Ort erkennen und beurteilen. Wenn man Europa gefährden will, dann wird man es durch diese Art von Zentralismus tun.".19

4.3 Der Standpunkt der EU- Kommission

Im Fall der Subventionszahlung des Freistaat Sachsen an den VW-Konzern zur Errichtung eines Automobilwerkes in Sachsen sieht die EU- Kommission als zuständiges Organ für staatliche Beihilfen einen Verstoß gegen das europäische Recht.

Der Konflikt besteht in der Höhe der Zuweisung (Beihilfe) der Landesregierung an den VW- Konzern.

Der Betrag von 141,9 Millionen Mark wurde von der Landesregierung an VW ausgezahlt, worin die EU- Kommission den größten Teil, 90,7 Millionen Mark als illegale Beihilfe einstufte.

Begründet hat dies die EU-Kommission mit dem Einwand, daß sich der VW-Konzern für eine Investition zweimal Subventionen eingeholt habe.

Für diese Auszahlung lag keine Zustimmung der EU- Kommission vor. Dies war aber nach Meinung der Kommission zwingend erforderlich, was sich nach Art. 93 EU-Vertrag ergibt. Als Hüterin des Wettbewerbs hat die EU- Kommission hier einen Verstoß gegen die Regelung des EG-Vertrags beklagt, da diese eine Verfälschung des Wettbewerbes in dem Fall VW-Sub- ventionen in Sachsen sieht.

Beihilfeentscheidungen der EU -Kommission im Fall Volkswagen Sachsen

Angaben in DM Millionen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Wirtschaftsdienst 1996/IX S.467

3.4 Pro der Subventionen für VW - in Sachsen

Durch die Subvention des VW -Werkes entstehen in Sachsen ca. 23.000 neue Arbeitsplätze. Durch solch einen potenten Investor steigt natürlich auch das Ansehen der Region Sachsen und weitere Unternehmen können dadurch zum Investieren animiert werden. Ein weitere Vorteil für das Land sind natürlich auch die Mehreinnahmen durch Körperschaft -,Lohn -, Gewerbe -und Einkommensteuer. Mit diesen Steuergeldern könnten dann wiederum neue Projekte in der Region gefördert bzw. unterstützt werden.

Persönlich würde natürlich auch der Ministerpräsident von einer Ansiedlung des VW- Konzerns in seinem Land profitieren. Er könnte sich als Bekämpfer der Arbeitslosigkeit und Wirtschafts-experte bei der nächsten Wahl profilieren, was ihm sicherlich einige Wählerstimmen einbringen würde.

4.5 Contra der Subventionen für VW in Sachsen

Eigentlich ist es nicht einzusehen, warum gerade Sachsen eine Sonderstellung gegenüber den anderen Regionen bzw. Ländern in Europa einnehmen soll.

Mit welcher Begründung wird denn behauptet, daß es sich bei Sachsen um eine förderungsbefürftige Region handelt ? Wenn dies der Fall sein sollte und der Osten auch nach 8 Jahren noch derartige Förderungen genießen kann, muß man sich doch Fragen warum die Regierung dann den Solidaritätszuschlag und die AB -Maßnahmen für den Osten gekürzt hat. Sollen diese Subventionen von unseren Nachbarländern bezahlt werden, die dann dadurch noch einen volkswirtschaftlichen Nachteil haben ? Betrachtet man die Arbeitslosigkeit in Sachsen im europäischen Vergleich, liegt Sachsen nur auf dem 13. Platz. (Stand April 1995). Vor Sachsen liegen u.a. Regionen in Süditalien, Spanien.

Wenn in Ostdeutschland nach Belieben subventioniert werden dürfte, könnte etwa die spanische Regierung gar nicht anders, als entweder auch ihrer Automobilindustrie mehr Geld zu geben oder für Produkte aus Ostdeutschland Zölle einzuführen. Die EU- Kommission hat die Aufgabe diese Handelsverzerrung zu unterbinden.

Wenn Biedenkopf gewinnt, ist die Bundesregierung künftig erpreßbar. Schon in der Vergangenheit haben Unternehmen für ihre Investitionen reichlich Subventionen gefordert, welche die Bundesregierung mit Blick auf die entstehenden Arbeitsplätze nicht ablehnen konnte.

Zukünftige Investoren werden dann mit den gleichen Argumenten überhöhte Subventionen für sich einfordern.

Sollten diese dann nicht gewährt werden, würden diese Investoren in andere Regionen abwandern. Dieser Subventionswettkampf in der EU sollte unbedingt verhindert werden.

Durch die Ansiedlung von produktiven Unternehmen in einer bestimmten Region kommt es zu einer Vergrößerung von Disparitäten. Es käme zu einer Art Zentralisierung von Industrie, was eine Ansiedlung neuer Unternehmen in den umliegenden Regionen für die jeweiligen Investoren unatraktiv gestalten würde.

4.6 Ergebnis der Debatte

VW zahlte die zuviel gewährten Subventionen i.H.v 91 Millionen DM an die Landesregierung zurück.

Die EU -Kommission und die Bundesregierung zogen daraufhin ihre Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zurück. Der VW-Konzern verpflichtete sich die Produktion im Jahr 1997 auf täglich 432 Fahrzeuge zu beschränken.

Im Gegenzug bewilligte die Kommission Regionalhilfen für das VW-Werk in Kassel- Baunatal i.H.v. 92 Millionen DM. Damit wurde dieser fast zweijährige Streit beigelegt.

5. Fazit

Subventionen sollten nur über einen kurzfristigen Zeitraum gewährt werden, um temporäre Miß- und Rückstände zu überwinden und auszugleichen.

Lang anhaltende Subventionierung, wie bekannt in der Montanindustrie im Ruhrgebiet Deutschlands, sei hierfür ein geeignetes Beispiel.

Aus ökonomischer Sicht scheint es für uns unvertretbar, die Ineffizienz einer veralteten und unwirtschaftlichen Industrie mit ihren hohen Kosten sowie der starken ökologische Belastung zu fördern. Der Erhalt von Arbeitsplätzen als Hauptargument ist unbestritten eine gewichtige Befürwortung für Subventionszahlungen an die Montanindustrie. Doch erscheint auf lange Sicht ein schrittweise Abbau der Beihilfen als ökonomisch vertretbarer zu sein.

Umgerechnet könnten durch die Höhe der Beihilfen, die jedes Jahr für den Erhalt der Montanindustrie gezahlt werden, eine Lohnzahlung in voller Höhe an die Beschäftigten ohne Gegenleistung erfolgen. Doch hier ergibt sich unweigerlich die Frage, wo bleibt der ,,soziale Frieden" für die Beschäftigten? Ist diese Überlegung mit der arbeitenden Gesellschaft vereinbar ? Wo bleibt die Aufgabe der hiervon betroffenen innerhalb der Gesellschaft ?. Unserer Auffassung nach, hätte dies eine Ausgrenzung der Betroffenen zur Folge, Diskriminierung gegenüber anderen Industriezweigen wäre das Ergebnis. Umschulung und Weiterbildung der Beschäftigten wäre unserer Meinung nach ein geeigneterer Lösungsansatz.

Ressourcenvergeudung und Ineffizienz können nicht Sinn und Zweck von Beihilfen sein. Ein schrittweiser Abbau im Falle der Beihilfszahlungen der Montanindustrie ist unserer Meinung nach der richtige Weg, um das Verhältnis zwischen Beschäftigungseffizenz und Subventionsineffizienz in ein vernünftiges Gleichgewicht zubringen.

Eine Sonderregelung für die neuen Bundesländer, wie auch im Fall der Subventionszahlungen an den VW-Konzern in Sachsen soll unserer Meinung nach weiterhin bestehen, da noch längst nicht alle Folgen die sich aus der Teilung Deutschlands ergaben überwunden sind. Auch hier ist selbstverständlich die jeweilige Notwendigkeit zu überprüfen, da innerhalb der neuen Bundesländern erhebliche Unterschiede bestehen.

Gerade aber die Region Sachsen ist in den neuen Bundesländern mit Thüringen ein wohl relativ gut entwickeltes Bundesland. In den anderen Teilen Deutschlands sind Beihilfen ebenso, wenn nicht noch mehr von Nöten.

Der Knackpunkt des Streites zwischen der EU und Sachsen war die Auslegung des Art. 92 Abs. 2c EU-Vertrages. Durfte Sachsen Fördermittel ohne Zustimmung der EU auszahlen, oder mußte sich die Landesregierung die Zustimmung der EU-Kommission einholen, was sich nach Meinung der Kommission zwingend nach Art. 92 Abs. 3 EU-Vertrag ergab. Die Landesregierung hat bei der Zahlung der Subventionen, eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen. Der Freistaat Sachsen war verpflichtet, die Entscheidung der Kommission zu beachten und die zusätzlichen Beihilfen i.H.v. DM 91 Millionen nicht auszuzahlen. Dies war aber nicht der Fall.

Die Rechtswidrigkeit der Auszahlung wird auch nicht ausgeräumt, wenn man die Entscheidung der Kommission für falsch hält und die Zulässigkeit dieser Subventionen auf die Ausnahme der ,,Deutschlandklausel" stützt, viel mehr hätte Sachsen den Klageweg gegen die EU beschreiten müssen.20

Die EU- Kommission hat im Rahmen ihres Auftrages und anhand der bestehenden Verträge gehandelt. Diese Verträge wurden auch von Deutschland unterzeichnet und müssen somit auch von ihnen eingehalten werden. Die Aussage des sächsischen Ministerpräsidenten, daß die EU über regionale Belange entscheidet, die sie seiner Meinung nach nicht beurteilen kann, halten wir für falsch.

Die Kommission wurde genau dafür eingesetzt, um solch ein Handeln zu unterbinden und um in ganz Europa im Zuge der Globalisierung bzw. der Europäischen Einigung eine möglichst einheitliche wirtschaftliche Plattform zu gewährleisten. Welches andere, von den Ländern unabhängige Organ könnte dies sonst ermöglichen ?

Sicherlich verfügt die EU- Kommission über ein gewisses Machtpotential, aber sie betreibt keine Politik, sondern ist nur ein verwaltendes bzw. überwachendes Organ. Sie wendet lediglich die Regeln der Verträge an. Die Kommission ist für ganz Europa zuständig und fällt ihre Entscheidungen unabhängig im Rahmen ihrer

Aufsichtskompetenzen21. Was wäre wenn ein solches Kontrollorgan nicht vorhanden wäre ? Dies hätte doch zur Folge, daß die strukturschwachen Regionen bzw. die ärmeren Länder noch ärmer und die Reichen noch reicher würden. Es ergebe sich eine völlig neue europäische Landschaft, mit einem noch größerem Nord -Süd Gefälle. Ob dann aber ein Land wie Deutschland auf der Gewinnerseite stehen würde ist fraglich.

Auf jeden Fall wären die großen Konzerne die Gewinner. Sie würden sich dann den Standort aussuchen, an dem die meisten Beihilfen gezahlt werden. Die einzelnen Länder/Regierungen wären dann nur noch ein Spielball der Konzerne.

Entscheidend ist, daß diese Diskussion ein Anstoß gegeben hat, um die Förderpolitik in Ostdeutschland zu hinterfragen. Ist die massive Förderung privater Investoren noch der richtige Weg, um Ostdeutschland auf einen steileren Wachstumspfad zu halten ? Sicherlich kann man von heute auf morgen nicht alle Subventionen gänzlich zurückschrauben, denn man muß den Investoren auch ein gewisses Maß an Planungssicherheit zugestehen.

Es müßten aber mehr innovative Projekte unterstützt werden.

Auch in der Infrastruktur gibt es in Ostdeutschland noch erhebliche Engpässe. Generell wäre es wünschenswert statt wenigen Großprojekten viele kleinere Projekte zu fördern. Die hohen Subventionen, die in den letzten Jahren nach Ostdeutschland geflossen sind, haben nur bedingt Wirkung erzielt. Dabei wurden aber nie die ursprünglichen Probleme bekämpft. In Deutschland ist sowohl im Osten als auch im Westen der Produktionsfaktor Arbeit reichlich vorhanden. So sollte unserer Meinung nach, mehr Mittel für u.a. Bildung bzw. Umschulungen bereitgestellt werden. Dadurch würde man einen höhere Qualifikation des Produktionsfaktors Arbeit erzielen, wodurch sich dann neue Wege/ Möglichkeiten der Einsetzbarkeit ergeben.

Da gilt es unserer Meinung nach den Hebel anzusetzen. Nicht das Sachkapital sondern das Humankapital sollte stärker in die Förderung einbezogen werden22

Fakt ist, daß in Deutschland die Lohnstückkosten eindeutig zu hoch sind, aber dies mit Subventionen auszugleichen ist unserer Meinung nach der falsche Weg. Vielmehr muß es zu einem Abbau der Bürokratie in Deutschland kommen, damit es wieder einen Weg für Innovation gibt. Desweiteren muß die Selbständigkeit gezielt gefördert werden, es müssen Anreize geschaffen und Hürden abgebaut werden.

Dies würde zwangsläufig auch zur Bildung neuen Arbeitsplätzen führen. Den eines muß man bedenken, die Arbeitsplätze von heute werden nicht die Arbeitsplätze von morgen sein.

6. Literaturverzeichnis

Bücher:

- Wirtschaftsstruktur und Strukturpolitik, W. Meißner u. W.Fassing, Vahlen 1989
- Subventionen in den neuen Bundesländern, Beu/Helias/Sedelky, zweite Aufl., IDW-Verl. 1993
- Europa 2000 - Der Weg der Europäischen Union, Informationsamt der Bundesregierung, Omnia-Verlag 1998
- Fremdwörterbuch Wirtschaft, J. Knauf u. U. Lörcher, Gabler Verlag 1994
- Ökonomische Grundlagen der europäischen Integration, W. Zippel, Verlag Vahlen, 1993
- Europäische Wirtschaftspolitik, H. Wagner, Springer Verlag 1995
- Europa im Schaubild, Transcontact Verlagsgesellschaft Bonn 1996
- Agenda 2000 - Eine stärkere und erweiterte Union, EU, 1997
- Erster Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt 1996, Europäische Kommission, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft

Zeitungen/Zeitschriften:

- Wirtschaftsdienst 1996/IX
- Wirtschaftsdienst 1996/X
- Hannoversche Allgemeine Zeitung
- Frankfurter Allgemeine Zeitung
- Tageszeitung
- Die Zeit
- Handelsblatt
- Der Spiegel 32/1996

Internet:

- www.handelsblatt.de
- www.uni-kiel.de/ifw/pub/kkb/1998/kkb15_98.htm
- www.ksk.gp.de/wir/wa/sub43.html
- www.manager-magazin.de
- www.burg-halle.de/~albrecht/story/1997/subvention.htm
- www.ksk-tuebingen.de/wir/wa/subab13.html
- www.iwkoeln.de/iwd/i-archiv/iwd42-98/i42-98-4.htm
- www.computerwoche.de/archiv/1983/44/8344c106.html
- http://europa.eu.net/comm/dg16/activity/funds/fund2_de.htm

[...]


1 Fremdwörterbuch Wirtschaft, Gabler, S.276

2 Vgl. Fremdwörterbuch Wirtschaft, Gabler, S.276

3 Vgl. Fremdwörterbuch Wirtschaft, Gabler S.276

4 Vgl. ,,Ökonomische Grundlagen der europäischen Integration", Wulfdiether Zippel S.62

5 siehe Fremdwörterbuch Wirtschaft, S.276

6 Vgl. ,,Ökonomische Grundlagen der europäischen Integration", Wulfdiether Zippel S.62

7 Vgl. Fremdwörterbuch Wirtschaft, S.276 i.v.m. § 264 StGB

8 siehe dazu. Fremdwörterbuch Wirtschaft, Gabler, S. 276

9 http://europa.eu.int/comm/dg16/activity/funds/fund1_de.htm

10 siehe dazu ,,Erster Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt 1996" S.9

11 Zur Verteilung der Strukturfonds auf die großen Interventionsbereiche, siehe Anhang S.1-3

12 siehe Anhang Graphik 4, Seite 4

13 Europa 2000, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, September 1998, S.61

14 zur Höhe der jährlichen Beihilfen in den Fördergebieten siehe Anhang Seite 4-5

15 siehe dazu Wirtschaftsdienst 1996/IX

16 siehe dazu Anhang Seite 5

17 www.burg-halle.de/~albrecht/story1997/subventionen.htm

18 Der Spiegel, 32/1996, Kurt Biedenkopf (Ministerpräsident Sachsen) S.34

19 Der Spiegel, 32/1996, Kurt Biedenkopf (Ministerpräsident Sachsen) S.36

20 siehe dazu Wirtschaftsdienst 1996/X S.505

21 siehe dazu Wirtschaftsdienst 1996/X S.505

22 siehe dazu Anhang Seite 1-3

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Subventionen in Europa am Beispiel VW-Sachsen-Marktkräfte Contra nationaler Interessen"
Hochschule
Fachhochschule Brandenburg
Veranstaltung
Seminar VWL
Autoren
Jahr
2000
Seiten
20
Katalognummer
V95429
ISBN (eBook)
9783638081078
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Subventionen, Europa, Beispiel, VW-Sachsen-Marktkräfte, Contra, Interessen, Seminar, Prof, Brasche
Arbeit zitieren
Jens Rothmund (Autor:in)Max Hermann (Autor:in), 2000, Subventionen in Europa am Beispiel VW-Sachsen-Marktkräfte Contra nationaler Interessen", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95429

Kommentare

  • Gast am 25.3.2005

    Super.

    Ich bin begeistert und auch gerettet,weil ich genau das Thema in Form eines Projektes sehr bald abgeben muss und überhaupt nicht weiterkomme...danke und weiterhin viel erfolg...

  • Gast am 24.3.2003

    Ich bin ihnen sehr zum Dank verpflichtet!!!.

    Da ich eine gnadenlos faule Sau bin, find ich das echt cool, dass es doch tatsächlich Menschen gibt, die Referate selber machen und diese im Internet anderen (fauleren) Menschen zur Verfügung stellen!!!

    Thanks.

  • Gast am 7.3.2002

    Subventionen VW.

    Ist mittlerweile deutlich veraltet !

  • Gast am 24.1.2002

    Danke!!!.

    Danke, ich bin gerettet!!

Blick ins Buch
Titel: Subventionen in Europa am Beispiel VW-Sachsen-Marktkräfte Contra nationaler Interessen"



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