Luckenbachs Wirtschaftspolitik in Kurzform


Skript, 1996

29 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I.1. WOHLSTANDSTHEORIE
1.1 WOHLSTANDSKONZEPTE
1.1.1 Wirtschaftlicher und allgemeiner Wohlstand
1.1.2 Individueller und gesellschaftlicher Wohlstand
1.1.3 Volkswirtschaftlicher und weltwirtschaftlicher Wohlstand
1.2 WOHLSTANDSKRITERIUM
1.2.1 Pareto-Kriterium
1.3 WOHLSTANDSMAXIMUM
I.2. EFFIZIENZASPEKT DES WOHLSTANDSMAXIMUMS
2.1 KRITERIEN DES EFFIZIENZMAXIMUMS
2.1.1 Marginalbedingungen
2.1.2 Totalbedingungen

II.1. ORDNUNGSTHEORIE
1.1 ORDNUNGSPRINZIPIEN
1.2 WOHLSTANDSFUNKTION
1.3 FORMEN
II.2. GRUNDFORMEN DER WIRTSCHAFTSORDNUNG
2.1 LAISSEZ-FAIRE-MARKTWIRTSCHAFT
2.1.1 Planung der Haushalte
2.1.2 Planung der Unternehmen
2.1.3 Koordinationsproblem
2.3.1 Wohlstandseffekte der Laissez-faire-Marktwirtschaft
2.3.3 Wohlstandsmaximum
II.3. DIE MODIFIZIERTEN FORMEN DER MARKTWIRTSCHAFT
3.1. URSACHEN FÜR DIE MODIFIKATION DER LAISSEZ FAIRE-MARKTWIRTSCHAFT
3.1.1 Ursachen f ü r Marktversagen
3.1.1.1 Marktmacht
3.1.1.2 Externe Effekte
3.1.1.3 Öffentliche Güter
3.1.2 Ursachen f ü r Marktablehnung
3.1.2.1 Soziale Gerechtigkeit
3.1.2.2 Sozialer Frieden
3.1.2.3 Soziale Sicherheit
3.2 BERÜCKSICHTIGUNG DES MARKTVERSAGENS IN DER ALLOKATIONSPOLITIK
3.2.1 Marktmacht und Wettbewerbspolitik
3.2.1.1 Politik des Erstbesten
3.2.1.2 Politik des Zweitbesten
3.2.2 Externe Effekte und Strukturpolitik
3.2.2.1 Internalisierung
3.2.2.2 Meritorisierung
3.2.3 Ö ffentliche G ü ter und Marktsubstitutionspolitik
3.3 BERÜCKSICHTIGUNG DER MARKTABLEHNUNG IN DER DISTRIBUTIONSPOLITIK
3.3.1 Einkommensdefizite und Einkommenspolitik
3.3.1.1 Primärverteilung (kausaltherapeutische Einkommenspolitik)
3.3.1.2 Sekundärverteilung (symptomtherapeutische Einkommenspolitik)
3.3.2 Sicherungsdefizite und Sicherungspolitik
3.3.2.1 Beeinflussung der Privaten Vorsorge
3.3.2.2 Sozialversicherung
II.5. VERGLEICH DER ORDNUNGSPOLITISCHEN MODIFIKATIONEN
5.1 WOHLSTANDSASPEKTE
5.1.1 Wohlstandseffekte der marktwirtschaftlichen Modifikationen

III.1. GRUNDLAGEN WIRTSCHAFTSPOLITISCHER AKTIONEN
1.1 AKTEURE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK
1.1.1 Direkte Akteure - Haupttr ä ger
1.1.1.1 Inländische Träger
1.1.1.2 Ausländische, internationale und supranationale Träger
1.1.1.3 Koordination der Träger
1.1.2 Indirekte Akteure - Einflu ß tr ä ger
1.1.2.1 Verbände
1.1.2.2 Wissenschaftliche Berater
1.2 BEREICHE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK
1.2.1 Ordnungspolitik
1.2.2 Proze ß politik
1.3 RAHMENBEDINGUNGEN DER WIRTSCHAFTSP OLITIK
III.2. PLANUNG WIRTSCHAFTSPOLITISCHER AKTIONEN
2.1 ZIELPLANUNG
2.1.1 Beziehung zwischen den Zielen
2.1.1.1 Arten von Zielbeziehungen
2.1.1.2 Klassifikation von Zielbeziehungen
2.1.1.3 Beeinflussung von Zielbeziehungen
2.1.2 Wirtschaftspolitischer Zielkatalog
2.1.3 Ermittlung der Aktionsziele
2.1.3.1 Diagnose des status quo
2.1.3.2 status pro-Prognose
2.2 PLANUNG DES INSTRUMENTENEINSATZES
2.2.1 Wirkungsweise der Instrumente
2.2.1.1 Direkte Zielwirkung
2.2.1.2 Indirekte Zielwirkung
2.2.2 Wirtschaftspolitischer Instrumentensatz
2.2.3 Ermittlung der Aktionsinstrumente
2.2.3.1 Relevanz von Wirkungsprognosen
2.2.3.2 Relevanz von Programmentwürfen
2.3 MODIFIKATION VON PLANUNGSTECHNIKEN
2.3.1 Probleme diskretion ä rer Wirtschaftspolitik
2.3.2 Regelbindung
2.3.2.1 Technik der Regelbindung
2.3.2.2 Wirkung der Regelbindung
III.3 REALISIERUNG WIRTSCHAFTSPOLITISCHER AKTIONEN
3.1 WIRTSCHAFTSPOLITISCHE ENTSCHEIDUNG
3.1.1 Probleme wirtschaftspolitischer Entscheidungen
3.1.2 Verhalten der Regierung
3.2 VOLLZUG WIRTSCHAFTSPOLITISCHER ENTSCHEIDUNGEN
3.2.1 Voraussetzungen des Vollzuges wirtschaftspolitischer Entscheidungen
3.2.2 Verhalten der Verwaltung
3.3 BEEINFLUSSUNG WIRTSCHAFTSPOLITISCHER ENTSCHEIDUNGEN UND IHRES VOLLZUGES
3.3.1 Verhalten der Verb ä nde
3.3.2 Verhalten der wissenschaftlichen Berater

I.1. Wohlstandstheorie

1.1 Wohlstandskonzepte

1.1.1 Wirtschaftlicher und allgemeiner Wohlstand

Wirtschaftlicher Wohlstand setzt sich aus materiellen und immateriellen Wohlstandsdeterminanten zusammen, die in Geld meßbar sind, also wirtschaftliche Güter. Allgemeiner Wohlstand setzt sich aus ökonomischen und nichtökonomischen Faktoren zusammen.

Im Folgenden wird unter Wohlstand ökonomischer Wohlstand verstanden.

1.1.2 Individueller und gesellschaftlicher Wohlstand

Individueller Wohlstand ist Erkenntnisobjekt der Haushaltstheorie. Er ist entweder individualistisch konzipiert, somit abhängig von der Summe vieler Wohlstandssituationen oder kollektivistisch konzipiert, somit unabhängig von individuellen einzelnen. Im Folgenden wird von einer individualistisch konzipierten gesellschaftlichen Wohlstandsfunktion ausgegangen.

Der gesellschaftliche Wohlstand soll individuelle Präferenzstrukturen zu einer gesellschaftlichen zusammenfassen. Man unterscheidet gesellschaftliche Wohlstandsfunktionen vom Typ 1 und 2.

Typ 1 (Bergson): aus Nutzenfunktionen, deren Argumente Gütermengen sind (x1, x2)
Typ 2 (Arrow): aus Nutzenfunktionen, deren Argumente individuelle Wohlstandssituationen sind (u1, u2)

1.1.3 Volkswirtschaftlicher und weltwirtschaftlicher Wohlstand

Volkswirtschaftlicher Wohlstand gilt für geschlossene Volkswirtschaften, weltwirtschaftlicher Wohlstand für offene Volkswirtschaften. Im Folgenden wird davon ausgegangen, daß es sich bei gesellschaftlichem Wohlstand um volkswirtschaftlichen Wohlstand handelt.

1.2 Wohlstandskriterium

1.2.1 Pareto-Kriterium

Ändert sich die ökonomische Situation einer Volkswirtschaft, lassen sich die Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Wohlstand, die Wohlstandseffekte, nur erkennen, solange sich die individuellen Nutzengrößen nicht ändern. Nach Pareto spricht man nur dann von einer Erhöhung des Wohlstandes, wenn der individuelle Wohlstand mindestens eines Wirtschaftssubjektes steigt, während der der anderen unverändert bleibt.

1.3 Wohlstandsmaximum

Formal ist das Wohlstandsmaximum die Maximierung der gesellschaftlichen Wohlstandsfunktion. Typ 1 nach Bergson:

- Zustand maximaler Effizienz
- Verteilungsaspekt vernachlässigt
- Situation, in der der Wohlstand eines Wirtschaftssubjektes nicht mehr verbessert werden kann
- Ermittlung nach Pareto
- Verbesserung einer Wohlstandssituation nur durch Verschlechterung für einen anderen möglich

⇒ Pareto-Optimum

Typ 2 nach Arrow:

- Zustand maximaler Effizienz und optimaler Verteilung
- basiert auf Kompensationskriterium

⇒ zu Darstellung des Verteilungsoptimums untauglich

I.2. Effizienzaspekt des Wohlstandsmaximums

2.1 Kriterien des Effizienzmaximums

Der Verteilungsaspekt wird hier vernachlässigt. Maximiert wird die Wohlstandsfunktion Typ 1 nach Bergson fi Effizienzmaximum

2.1.1 Marginalbedingungen

- formal: Bedingung erster Ordnung für ein Effizienzmaximum
- wirtschaftlicher Wohlstand kann durch Änderung der ökonomischen Situation nicht mehr vergrößert werden
- Annahme für grafische Darstellung: 2 Konsumenten, 2 Güter, 2 Produzenten, 2 Produktionsfaktoren

2.1.2 Totalbedingungen

- formal: Bedingung zweiter Ordnung für ein Effizienzmaximum
- notwendig wegen anomaler Krümmungseigenschaften der Nutzen- und Produktionsfunktionen für das Maximum maximorum (→ multiple Maxima)
- Beispiel: Gebirge, immer bergauf gehen = 1. Bed., am höchsten Berg aufsteigen = Totalbed.

II.1. Ordnungstheorie

1.1 Ordnungsprinzipien

a) dezentrale Planung: Marktwirtschaft Koordination der ökonomischen Aktivitäten ex post über den Marktmechanismus
b) zentrale Planung: Zentralplanwirtschaft Koordination ex ante über den Zentralplan

1.2 Wohlstandsfunktion

a) Marktwirtschaftliche Wohlstandssituation fußt auf individualistischer Basis
b) Zentralplanwirtschaftliche Wohlstandssituation fußt auf kollektivistischer Basis

1.3 Formen

idealtypische Wirtschaftsordnungen

Grundformen mit Modellcharakter, die in der Realität nicht existieren realtypische Wirtschaftsordnungen

Modifikationen

II.2. Grundformen der Wirtschaftsordnung

2.1 Laissez-faire-Marktwirtschaft

vollständige Konkurrenz und Mengenanpassung intra- und intersektorale Unabhängigkeit in den Entscheidungen

2.1.1 Planung der Haushalte

- planen Güternachfrage und Faktorangebot

→ Nutzenmaximum

2.1.2 Planung der Unternehmen

- planen komplementäre ökonomische Aktivitäten, durch die Güterangebot und Faktornachfrage determiniert werden

→ Gewinnmaximum

Während also die Güternachfrage der Haushalte von den Nachfrageaktivitäten der Unternehmen unabhängig ist (originäre Nachfrage), ist die Faktornachfrage der Unternehmen von der Güternachfrage der Haushalte abhängig (derivative Nachfrage).

2.1.3 Koordinationsproblem

Haushalte und Unternehmungen planen unabhängig voneinander ihre Nachfrage, ihre Wirtschaftspläne sind daher evtl. nicht miteinander vereinbar. Zur vollständigen Realisation aller Wirtschaftspläne ist somit u.U. eine Revision ihrer Pläne erforderlich.

Hauptmerkmal der Marktwirtschaft ist, daß solche Planrevisionen durch den Marktmechanismus/ Preismechanismus automatisch herbeigeführt werden.

Der marktwirtschaftliche Koordinationsmechanismus

1. ermöglicht die intersektorale und intrasektorale Koordination ökonomischer Aktivitäten
2. freie Konsumwahl der Haushalte = Konsumentensouveränität
3. freie Faktorangebotswahl = Faktoranbietersouveränität

2.3.1 Wohlstandseffekte der Laissez-faire-Marktwirtschaft

In der Laissez-faire-Marktwirtschaft werden Effizienz- und Verteilungsproblem über den Marktmechanismus gelöst. Der Markt erfüllt eine Allokations- und eine Distributionsfunktion.

Der Marktmechanismus stellt intersektorale und intrasektorale Koordination sicher. In dieser Situation sind die Marginalbedingungen bei vollständiger Konkurrenz automatisch realisiert. Die durch den marktwirtschaftlichen Koordinationsmechanismus realisierten Marginalbedingungen beschreiben so ein Effizienzmaximum.

2.3.3 Wohlstandsmaximum

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II.3. Die modifizierten Formen der Marktwirtschaft

Modifizierte Formen, die sich aus Allokations- bzw. Effizienzgründen von der Grundform unterscheiden, sollen als effiziente Marktwirtschaften bezeichnet werden.

Modifizierte Formen, die sich aus Allokations- bzw. Effizienzgründen und aus Distributions- bzw.

Verteilungsgründen von der Grundform unterscheiden, sollen als soziale Marktwirtschaften bezeichnet werden.

3.1. Ursachen für die Modifikation der laissez faire-Marktwirtschaft

- Beeinträchtigung der Allokationsfunktion des Marktes: Marktversagen
- Beeinträchtigung der Distributionsfunktion des Marktes: Marktablehnung

3.1.1 Ursachen für Marktversagen

- Marktmacht
- externe Effekte
- öffentliche Güter

3.1.1.1 Marktmacht

Die Bedingungen der vollständigen Konkurrenz sind nicht erfüllt, die Mengenanpassung ist gestört oder entfällt. Als Ursache sollen die von Privaten verursachten künstlichen Wettbewerbshemmnisse betrachtet werden. Marktmacht kann auf den Güter- und auf den Faktormärkten auftreten. GRT ¹ P1:P2

1. Gewinnmaximierendes Verhalten der Produzenten führt zu Divergenzen im Produktionssektor, für sie gilt im Angebotsgleichgewicht: p > K’
2. Nutzenmaximierendes Verhalten der Konsumenten führt zu Divergenzen im Konsumsektor, sie verfügen über Marktmacht, beeinflussen den Preis, für das Nachfragegleichgewicht gilt: p < u’ Die Haushalte realisieren in Höhe dieser Differenz die sog. Konsumentenrente.

→ Marktmacht beeinträchtigt die positiven Wohlstandseffekte des Marktmechanismus, seine Koordinationsfunktion bleibt jedoch erhalten.

3.1.1.2 Externe Effekte

Externe Effekte sind alle Wirkungen, die von ökonomischen Aktivitäten privater Wirtschaftssubjekte ausgehend auf die Aktivitäten anderer Wirtschaftssubjekte wirken.

1. Pekuniäre externe Effekte

Sie wirken indirekt über den Markt durch eine Änderung der Preisrelation, beeinträchtigen die Allokationsfunktion nicht, bspw. Lohnerhöhung eines Produzenten.

2. Technologische externe Effekte

Sie wirken direkt auf die Nutzen-/Produktionsfunktion, da sie nicht entgolten werden, sie beeinträchtigen die Allokationsfunktion, bspw. Emission.

a) positive: erwünschte Wirkung
b) negative: unerwünschte Wirkung
c) partiell wirkende: ein Betroffener, wenige Betroffene
d) global wirkende: viele Betroffene, alle

Die Wirkung externer Effekte auf das Effizienzmaximum kann analog zur Marktmacht gesehen werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Negative externe Effekte: GRTprivat < GRTgesellschaftlich, denn die anderen haben zusätzliche Kosten Positive externe Effekte: GRTprivat > GRTgesellschaftlich, denn die anderen haben zusätzlichen Nutzen

→ Externe Effekte beeinträchtigen die positiven Wohlstandseffekte des Marktmechanismus, seine Koordinationsfunktion bleibt jedoch erhalten.

3.1.1.3 Öffentliche Güter

Öffentliche Güter sind Güter, für die das Ausschlußprinzip nicht gilt, der Ausschluß von Nichtzahlern nicht möglich ist (Trittbrettfahrer-Effekt), sie sind durch Nichtrivalität des Konsums gekennzeichnet.

→ Öffentliche Güter machen den Markt als Koordinationsinstrument untauglich.

3.1.2 Ursachen für Marktablehnung

Die aktuelle Verteilungssituation gewährleistet evtl.

- soziale Gerechtigkeit
- sozialen Frieden
- soziale Sicherheit nicht.

3.1.2.1 Soziale Gerechtigkeit

Das Konzept der sozialen Gerechtigkeit bezieht sich auf die relative Höhe des individuellen Einkommens, ausgehend vom Gleichheitsgedanken. Soziale Gerechtigkeit soll die Gleichmäßigkeit der personellen Einkommensverteilung implizieren.

→ Kein Grund für Marktablehnung.

3.1.2.2 Sozialer Frieden

Bezogen auf die absolute Höhe des individuellen Einkommens, gefährden interpersonelle Einkommensunterschiede den sozialen Frieden.

a) Wenn das physische (objektive) Existenzminimum nicht erreicht wird, führen Einkommensdefizite zu → Marktablehnung (1. Grund).

b) Wenn das psychische (subjektive) Existenzminimum nicht erreicht wird, ist das → kein Grund für Marktablehnung.

3.1.2.3 Soziale Sicherheit

Bezogen auf ungenügende Risikoabsicherung unterscheidet man

a) Risiko

Individuelle Ursache für die Ungewißheit, Wahrscheinlichkeitsverteilung aus Erfahrung bekannt, objektive Wahrscheinlichkeit, berechenbare Ungewißheit. (Krankheit, Tod) → 2. Grund für Marktablehnung (wenn Risikoabsicherung unterbleibt)

b) Unsicherheit

Überindividuelle Ursache für Ungewißheit, Wahrscheinlichkeitsverteilung unbekannt, subjektive Wahrscheinlichkeit, (Naturkatastrophen, Krieg) beeinträchtigen die gesellschaftliche (allgemeine) Sicherheit

→ Kein Grund für Marktablehnung (da Risikoabsicherung nicht möglich)

3.2 Berücksichtigung des Marktversagens in der Allokationspolitik

Marktversagen bedeutet die Beeinträchtigung der Allokationsfunktion des Marktes. Die wirtschaftspolitischen Gegenmaßnahmen nennt man Allokationspolitik.

3.2.1 Marktmacht und Wettbewerbspolitik

Ist eine Marginalbedingung durch Monopolisierung verletzt, gibt es Wege zur Verbesserung der Effizienz, zusammengefaßt unter dem Begriff Wettbewerbspolitik.

Politik des Erstbesten: Versuch, die verletzte Marginalbedingung durch kausaltherapeutische Maßnahmen zu restaurieren ⇒ Effizienzmaximum

Politik des Zweitbesten: Versuch, die verletzte Marginalbedingung durch symptomtherapeutische Maßnahmen zu kompensieren ⇒ Zweitbestes Optimum

3.2.1.1 Politik des Erstbesten

1. Ausgehend von der Marktstruktur versucht man, Marktmacht abzubauen. Nur ist es i.d.R. nicht möglich, überall vollständige Konkurrenz zu realisieren.

Nach Clark werden in durch Produktdifferenzierung gekennzeichneten Volkswirtschaften die Machtlosigkeit aller Wirtschaftssubjekte und somit die Wohlstandseffekte bereits bei einer hinreichenden Annäherung der Marktform an die vollständige Konkurrenz erreicht. Daher soll ein realitätsnahes Wettbewerbskonzept verwendet werden, das Konzept des funktionsfähigen Wettbewerbs (ursprünglich statischer Natur). Später entwickelte Clark ein modifiziertes Konzept dynamischer Natur, bei dem der Wettbewerb als Prozeß und nicht mehr als Zustand betrachtet wurde. Folgende Untersuchungen gingen vom dynamischen Konzept aus, entscheidendes Kriterium für die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs war das Marktergebnis. Marktstruktur und -verhalten hatten nur noch ergänzende Bedeutung.

Kantzenbach, der das dynamische Konzept aufgriff, vertrat die Ansicht, daß optimale Wettbewerbsintensität in den Marktformen erfüllt wäre, die durch weite Oligopole und mäßige Produktdifferenzierung gekennzeichnet sind.

⇒ Eine allgemeine Aussage über die optimale Marktform ist nicht möglich.

2. Ausgehend vom Marktverhalten, versucht man, das Verhalten der Wirtschaftssubjekte so zu beeinflussen, daß sie sich wie in vollständiger Konkurrenz verhalten. Bspw. durch staatliche Fixierung eines Güterpreises a.H.d. Konkurrenzpreises. Problematisch ist hierbei das Fehlen von Vergleichsmärkten, der Marktmechanismus ist kaum simulierbar.

⇒ Als-Ob-Konkurrenz

3.2.1.2 Politik des Zweitbesten

Für den Fall der Unmöglichkeit/Unwirksamkeit der Politik des Erstbesten.

1. Lipsey und Lancaster: Wenn eine Marginalbedingung nicht erfüllt ist, ist die Einhaltung der

restlichen Bedingungen nicht mehr wünschenswert, zur Realisierung des Wohlstandsmaximums muß auch von den realisierbaren Marginalbedingungen abgewichen werden. Der Marktmechanismus allein ist zur Realisierung des Wohlstandsmaximums nicht geeignet, er muß durch Regulierungen staatlicher second best-Politik ergänzt werden. Hierbei wird nicht Marktmacht abgebaut, sonder auf Seiten der marktmachtlosen aufgebaut.

⇒ countervailing power

a) Durch Beeinflussung der Marktstruktur oder der Verhaltensweise können die marktmachtlosen Wirtschaftssubjekte auf der gleichen Seite gestärkt werden und
b) können die marktmachtlosen auf der Gegenseite gestärkt werden, was zu bilateralen Oligopolen oder bilateralen Monopolen führt.

2. Davis und Whinston: Wenn eine Marginalbedingung nicht erfüllt ist, müssen die restlichen Bedingungen eingehalten werden. Das zweitbeste Optimum wird durch dezentrale Entscheidungen erreicht, der Marktmechanismus trägt zur Realisierung der bestmöglichen Situation bei.

3.2.2 Externe Effekte und Strukturpolitik

Strukturpolitik ist die Niveauvariation jener ökonomischen Aktivitäten, die externe Effekte verursachen. Entsprechend den wettbewerbspolitischen Maßnahmen unterscheidet man:

1. Kausaltherapeutische Maßnahmen

Bei partiell wirkenden externen Effekten soll durch Internalisierung externer Effekte das Effizienzmaximum (erstbestes Optimum) erreicht werden.

2. Symptomtherapeutische Maßnahmen

Bei global wirkenden externen Effekten soll durch Meritorisierung externer Effekte die bestmögliche Effizienz (zweitbestes Optimum) erreicht werden.

3.2.2.1 Internalisierung

Der Verursacher der externen Effekte soll deren Wirkungen in sein Optimierungskalkül einbeziehen.

a) Marshall und Pigou und Meade : Steuer-Subventions-Lösung

- private Grenzkosten + Steuern - Subventionen = gesamtwirtschaftliche Grenzkosten
- zwangsweise Internalisierung durch staatliche Eingriffe
- setzt beim Verursacher an

Nachteile:

1. Nur durch Belastung des Verursachers möglich, aber es gibt Situationen, in denen die Belastung des Geschädigten effizienter ist (Flexibilitätsargument).
2. Der Geschädigte kann seine Präferenzen verschleiern (Strategieargument), bei freiwilliger Internalisierung ist es unwahrscheinlich, daß er den Verursacher täuschen kann.

b) Coase: Markt- oder Verhandlungslösung

- freiwillige Internalisierung durch marktwirtschaftliche Selbstregulierung
- setzt beim Verursacher oder beim Betroffenen an
- Verursacher-Regel: Verursacher haftungspflichtig
- laissez-faire-Regel: Betroffener duldungspflichtig

Gegenargumente:

- Informationsargument, externe und interne Kosten lassen sich oft nicht trenne, dies beeinträchtigt die Markt- oder Verhandlungslösung.
- Machtargument, ähnlich einer Situation in Form eines bilateralen Monopols, kann dazu führen, daß eine Einigung ausbleibt
- Transaktionskostenargument, mit der Internalisierung verbundene Kosten
- Verteilungsargument, das Effizienzmaximum geht je nach Regel mit einer anderen Verteilungssituation einher

3.2.2.2 Meritorisierung

Staat überläßt die Bestimmung des Niveaus der Aktivitäten nicht den privaten Wirtschaftssubjekten, das Niveau wird unabhängig von individuellen Präferenzen bestimmt.

1. Quantitative Meritorisierungspolitik

a) positive externe Effekte

- Staat verordnet Höchstpreise unter Marktpreis (Angebotsdefizite)
- oder subventioniert den Konsum meritorischer Güter oder erzeugt sie selbst

Meritorische Güter sind Güter, deren Konsum mit positiven externen Effekten globaler Art verbunden ist.

b) negative externe Effekte

- Staat verordnet Mindestpreis über Marktpreis (Angebotsüberschuß)
- oder eröffnet bspw. die Möglichkeit des Erwerbs von Umweltlizenzen

Demeritorische Güter sind Güter, deren Konsum mit negativen externen Effekten globaler Art verbunden ist.

2. Qualitative Meritorisierungspolitik

alternativ oder ergänzend zur quantitativen Meritorisierungspolitik

a) positive externe Effekte

- Anhebung des Niveaus durch Konsum- bzw. Produktionsgebote

b) negative externe Effekte

- Senkung des Niveaus durch Konsum- bzw. Produktionsverbote

→ Die Meritorisierung ist der Internalisierung nur in Fällen global wirkender externer Effekte überlegen.

3.2.3 Öffentliche Güter und Marktsubstitutionspolitik

Marktsubstitutionspolitik ist die Kompensation des Marktversagens, wenn dieses durch die Existenz öffentlicher Güter (Ausschluß von Nichtzahlern nicht möglich) bedingt ist.

1. Privatwirtschaftliches Angebot des öffentlichen Gutes

- setzt Planung der Nachfrage voraus
- Ausschlußprinzip gilt nicht
- Interessierte verleugnen ihr Interesse, um den Kosten auszuweichen fi Trittbrettfahrer / free rider

2. Staatliches Angebot des öffentlichen Gutes

- Zwangsabgaben
- Trittbrettfahrerphänomen ausgeschlossen
- zahlende Wirtschaftssubjekte evtl. nicht interessiert (Angebot öffentlicher Güter zu groß)

⇒ negatives free rider Problem

3.3 Berücksichtigung der Marktablehnung in der Distributionspolitik

Marktablehnung bedeutet die Beeinträchtigung der Distributionsfunktion des Marktes. Die wirtschaftspolitischen Gegenmaßnahmen nennt man Distributionspolitik.

⇒ Soziale Marktwirtschaft

In der effizienten Marktwirtschaft und der laissez faire Marktwirtschaft existiert die Distributionspolitik nicht

3.3.1 Einkommensdefizite und Einkommenspolitik

3.3.1.1 Primärverteilung (kausaltherapeutische Einkommenspolitik)

1. Lohnpolitik

Versuch der Erhöhung des Arbeitseinkommens

a) bei gegebener Arbeitsart soll das Arbeitsangebot erhöht werden (quantitativ)
b) bei gegebener Arbeitszeit soll das Arbeitsangebot verbessert werden (qualitativ)

2. Vermögenspolitik

Versuch der Erhöhung des Kapitaleinkommens

a) bei gegebener Sparquote soll die Verteilung der Ersparnis optimiert werden (qualitativ)
b) bei gegebener Verteilung auf die Anlageformen soll die Höhe der Ersparnis optimiert werden (quantitativ)

3.3.1.2 Sekundärverteilung (symptomtherapeutische Einkommenspolitik)

Dualismus der Einkommensumverteilung

I. über das Steuersystem

- Steuerdifferenzierung (z.B. progressive Est)
- Zahlung von Subventionen (negative Steuer)

II. über das Sozialleistungssystem

a) Versicherungstransfers

Leistungen, die aufgrund von Ansprüchen aus Beitragszahlungen geleistet werden

b) Umverteilungstransfers

Leistungen, die ohne Gegenleistung erbracht werden

1. Fürsorge- oder Sozialhilfeprinzip

- setzt Bedürftigkeit voraus
- Leistung richtet sich nach Bedürftigkeit

2. Versorgungsprinzip

- setzt Bedürftigkeit nicht voraus
- verwaltungstechnisch einfach
- Leistung für gleichartige Fälle gleich

Nachteile:

- Umverteilungstransfers evtl. zu großzügig
- Beeinträchtigung des Bewußtseins für Selbstverantwortung

Problematik des Dualismus der Einkommensumverteilung

1. Inkonsistenz

Bei Einkommen über einer best. Grenze werden die Maßnahmen nach der Einkommenshöhe bemessen, unterhalb dieser Grenze nach Bedürftigkeit.

2. Ineffizienz

Mit Steuersystem und Sozialleistungssystem werden zwei Institutionen benötigt.

3.3.2 Sicherungsdefizite und Sicherungspolitik

3.3.2.1 Beeinflussung der Privaten Vorsorge

- kausaltherapeutisch ausgerichtete Sicherungspolitik

- aufklärende Maßnahmen
- Förderung durch finanzielle Anreize

3.3.2.2 Sozialversicherung

- symptomtherapeutisch ausgerichtete Sicherungspolitik

- Sicherungsdefizite sollen durch Versicherungstransfers abgebaut werden
- Mitgliedschaft hat Zwangscharakter
- unabhängig von der Bedürftigkeit
- abhängig von Beitragszahlungen

Vorteil:

Bewußtsein für Eigenverantwortung

Nachteil:

Risikoabsicherung ist meritorisiert worden (Konsum ist mit positiven externen Effekten globaler Art verbunden), weil die Fähigkeit/Bereitschaft zur Risikoabsicherung fehlte.

II.5. Vergleich der ordnungspolitischen Modifikationen

5.1 Wohlstandsaspekte

5.1.1 Wohlstandseffekte der marktwirtschaftlichen Modifikationen

Marktwirtschaftliche Modifikationen (effiziente und soziale Marktwirtschaften) unterscheiden sich von den idealtypischen Marktwirtschaften,

a) von der Laissez-faire-Marktwirtschaft und
b) von der marktwirtschaftlichen Grundform durch Eingriffe in den Wirtschaftsablauf.

(1) Staatliche Eingriffe in den Wirtschaftsablauf

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Unter dem Aspekt der Wohlstandsmaximierung ist die Kausaltherapie der Symptomtherapie und die Symptomtherapie der Substitutionspolitik vorzuziehen. Während die Kausaltherapie zu paretooptimalen Situationen führt und die Symptomtherapie zu bestmöglichen, werden durch die Substitutionspolitik Sektoren der Volkswirtschaft der zentralen Planung unterworfen.

Für Marktwirtschaften ist die Kausaltherapie die optimale wirtschaftspolitische Strategie.

(2) Änderungen des gesamtwirtschaftlichen Zieles

betreffen nur soziale Marktwirtschaften, zu denen distributionspolitische Maßnahmen führen, da die Marktergebnisse hier zumindest teilweise als unerwünscht betrachtet werden. Denn die Beeinträchtigung der Distributionsfunktion ist auf Marktablehnung zurückzuführen.

Das Ziel der Laissez-faire-Marktwirtschaft und der effizienten Marktwirtschaft ist die Realisierung des Wohlstandsmaximums, der simultanen Maximierung der Wohlstandsfunktionen vom Typ 1 und vom Typ 2.

In der sozialen Marktwirtschaft ist das Wohlstandsmaximum mit sozialpolitisch unerwünschten Verteilungswirkungen verbunden; die Allokationswirkungen sind erwünscht, die Distributionswirkungen unerwünscht. Das gesamtpolitische Ziel ist also ein durch distributionspolitische Maßnahmen modifiziertes Wohlstandsmaximum im sozialpolitischen Sinne. Wird das sozialpolitische Wohlstandsmaximum unter Zuhilfenahme symptomtherapeutischer Maßnahmen realisiert, ist das Effizienzmaximum nicht gewährleistet. Durch ein Übermaß an symptomtherapeutischer Distributionspolitik gekennzeichnete Soziale Marktwirtschaften werden durch den Begriff Sozialstaat gebrandmarkt.

(3) Vielzahl allokations- und distributionspolitischer Maßnahmen

Zumindest durch die symptomtherapeutischen und substitutionspolitischen Maßnahmen könnte die Souveränität der privaten Wirtschaftssubjekte beeinträchtigt werden, was dann aber zu einem Maximum einer kollektivistischen gesellschaftlichen Wohlstandsfunktion führen würde. Da die Wirtschaftssubjekte ihre Präferenzen aber über den Markt und über Wahlmechanismen zur Geltung bringen können, geht man davon aus, daß zumindest in Ländern demokratisch gewählter Regierungen diese Souveränität nicht beeinträchtigt und somit ein Maximum einer individualistischen gesellschaftlichen Wohlstandsfunktion erreicht wird.

III.1. Grundlagen wirtschaftspolitischer Aktionen

1.1 Akteure der Wirtschaftspolitik

Akteure der Wirtschaftspolitik sind alle Wirtschaftssubjekte, die versuchen, die Auswahl der wirtschaftspolitischen Ziele, der Instrumente oder deren Handhabung zu beeinflussen.

1.1.1 Direkte Akteure - Hauptträger

Direkte Akteure bestimmen die Wirtschaftspolitik unmittelbar, sind dazu berufen und legitimiert.

1.1.1.1 Inländische Träger

(1) Staat als Träger der Wirtschaftspolitik

a) Parlament (Bundestag) als Verfassungs- und Gesetzgeber
b) Regierung als Exekutive
c) Verwaltung

(2) Zentralbank als Träger der Geld- und Kreditpolitik

- Sicherung der Geldwertstabilität
- Beitragen zur Sicherung der Vollbeschäftigung

1.1.1.2 Ausländische, internationale und supranationale Träger

(1) Beeinflussung durch ausländische Träger der Wirtschaftspolitik

- außenwirtschaftliche Größen beeinträchtigen die Wirksamkeit wirtschaftspolitischer Maßnahmen (importierte Inflation)
- Beeinflussung durch vertragliche Bindungen (Beitritt zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen)

(2) Beeinflussung durch internationale Träger der Wirtschaftspolitik

- Internationale Institutionen sind berechtigt, Empfehlungen zur Gestaltung der Wirtschaftspolitik auszusprechen
- Internationale Institutionen (IWF) knüpft Hilfe an Auflagen

(3) Beeinflussung durch supranationale Träger der Wirtschaftspolitik

- Souveränität wird auf supranationale Institutionen übertragen (Ministerrat und Kommission der EU)

1.1.1.3 Koordination der Träger

Koordinationsformen in der Reihenfolge ihrer Verbindlichkeiten:

- Konsultationen (Konjunkturrat) haben Kompromisse und Kompensationen zum Ergebnis
- Bindung an gemeinsamen Handlungsregeln, auf freiwilliger Vereinbarung oder gesetzlicher Vorschrift beruhend (internationale Währungsordnung von Bretton Woods)
- Übertragung wirtschaftspolitischer Kompetenz auf übergeordnete Institutionen, freiwillig oder gesetzlich, (Kommission zur Gründung der EWG kontrolliert Einhaltung gemeinsamer Wettbewerbsregeln)

1.1.2 Indirekte Akteure - Einflußträger

Indirekte Akteure gestalten die Wirtschaftspolitik nur mittelbar durch Beeinflussung der Träger mit.

Verbände versuchen, die Ziele der Entscheidungsträger durch Einflußnahme auf die Präferenzstruktur und auf die Willensbildung der Entscheidungsträger zu modifizieren.

Wissenschaftliche Berater versuchen, einen effizienten Instrumenteneinsatz sicherzustellen, indem sie die Entscheidungsträger aufklären.

1.1.2.1 Verbände

Verbände sind Zusammenschlüsse mit gemeinsamen Interessen, neben Verbänden i.e.S. auch Parteien. Man unterscheidet ideelle Förderverbände und wirtschaftliche Interessengruppen.

(1) Verbände mit öffentlichem Charakter sind Kammern (IHK), die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt, nehmen gewisse hoheitliche Funktionen wahr (Abnahme von Prüfungen), vertreten Interessen ihrer Mitglieder, unterstehen der Rechtsaufsicht des Staates.

(2) Nach privatem Recht organisierte Verbände werden durch freiwilligen Zusammenschluß gebildet, sind nicht mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet, konzentrieren sich nur auf die Interessenvertretung.

a) Marktverbände (Genossenschaften, Arbeitgeberverbände) versuchen, die Marktposition ihrer Mitglieder zu stärken, sie beeinflussen Marktpreise und -bedingungen.
b) Wirtschaftsverbände (BDI, Bund der Steuerzahler) versuchen, die Mitgliederinteressen gegenüber Regierung, Verwaltung, Parlament und Öffentlichkeit zu vertreten.

Nach privatem Recht organisierte Verbände nehmen keine behördlichen Funktionen wahr, aber Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind durch die Tarifautonomie mit Privilegien ausgestattet, die öffentlich-rechtliche Befugnisse einschließen.

1.1.2.2 Wissenschaftliche Berater

(1)

- Private Beratung ohne offiziellen Auftrag der Regierung

- Offizielle Beratung aufgrund von Regierungsaufträgen

a) Einzelne Wissenschaftler beraten

- extern als Vertrauter von Politikern
- intern als Mitglied des Parlaments

b) Beratende Gruppen von Wissenschaftlern (Club of Rome)

(2)

a) Private Forschungsinstitute

- größte Unabhängigkeit vom Staat
- Konkurrenzdruck wirkt effizienzsteigernd
- dadurch hohe Qualität der Gutachten, guter wissenschaftlicher Ruf

b) Öffentlich geförderte Forschungsinstitute

- formal vom Staat unabhängig
- wirtschaftlich nicht vom Staat unabhängig
- benötigen Subventionen und Aufträge
- „Vereinigung wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute“ in BRD (fünf Stück)

c) Staatliche Forschungsinstitute

- selbständige Institutionen oder
- einer Universität angegliedert

(3) Beratergremien

a) Beratergremien erster Art: Wissenschaftliche Beiräte und Sachverständigenräte

- Wissenschaftliche Beiräte bestimmen selbst die Themen ihrer Beratung, erstellen Gutachten, die veröffentlicht werden.
- Sachverständigenräte sind Beratergruppen, die entsprechend der ihnen übertragenen Aufgaben tätig werden

b) Beratergremien zweiter Art: Gemischte Räte, parlamentarische und internationale Beratergremien

- Gemischte Räte sind Beratergremien, in denen neben Wissenschaftlern auch Mitglieder von Verbänden und Vertreter des Staates mitarbeiten.
- Parlamentarische Beratergremien sind Ausschüsse, die vom Parlament gebildet werden (wissenschaftlicher Gehalt der Beratungen sehr gering).
- Internationale Beratergremien widmen einen großen Teil ihrer Aktionen der wirtschaftspolitischen Beratung und sind als offizielle internationale Beratergremien anzusehen (BIZ, OECD).

1.2 Bereiche der Wirtschaftspolitik

1.2.1 Ordnungspolitik

Aktionen, die der Gestaltung der Wirtschaftsordnung dienen. Sie betreffen die qualitativen Beziehungen in einer Volkswirtschaft. Die Ordnungspolitik ist nach Grundsätzen zu gestalten, die nach Eucken als konstituierende Prinzipien oder als Prinzipien der Wirtschaftsverfassung bezeichnet worden sind.

- man geht von ex post-Koordination aus
- setzt funktionsfähigen Preismechanismus voraus, der
- von Eucken als wirtschaftsverfassungsrechtliches Grundprinzip bezeichnet wurde
- sechs Voraussetzungen für funktionsfähigen Preismechanismus (konstituierende Prinzipien)

1. Geldwertstabilität
2. freier Marktzutritt
3. Privateigentum an Produktionsmitteln
4. Vertragsfreiheit
5. unbeschränkte Haftung
6. Konstanz der Wirtschaftspolitik

1.2.2 Prozeßpolitik

Aktionen, die der Erhaltung der Wirtschaftsordnung dienen. Sie betreffen die quantitativen Beziehungen in einer Volkswirtschaft. Die Prozeßpolitik ist nach Grundsätzen zu gestalten, die nach Eucken als regulierende Prinzipien bezeichnet worden sind.

- Koordinationsmechanismus wird beeinträchtigt
- Bestand der realisierten Ordnungsform ist gefährdet
- fünf Phänomene führen zu einer Beeinträchtigung der ex post-Koordination, fünf wirtschaftspolitische Aktivitäten begegnen ihnen

1. Marktmacht - Wettbewerbspolitik (erstes regulierendes Prinzip)
2. externe Effekte - Strukturpolitik (zweites regulierendes Prinzip)
3. öffentliche Güter - Marktsubstitutionspolitik (drittes regulierendes Prinzip)
4. Einkommensdefizite - Einkommenspolitik (viertes regulierendes Prinzip)
5. Sicherungsdefizite - Sicherungspolitik (fünftes regulierendes Prinzip)

1.3 Rahmenbedingungen der Wirtschaftspolitik

Neben den ökonomischen (materialen) Grundsätzen nach Eucken werden die wirtschaftspolitischen Aktionen auch durch formale (nichtökonomische) Grundsätze nach Gäfgen determiniert. Die folgenden Ziele beschreiben die Nebenbedingungen.

(1) Vollständigkeit

Bei der Entscheidung über ein wirtschaftspolitisches Ziel ist die Wirkung seiner Realisierung vollständig zu bedenken, also auch unerwünschte Nebenwirkungen. Daher auch Prinzip der Verantwortlichkeit.

(2) Demokratie

Sie umfaßt zwei Aspekte: Den zu erreichenden Zustand und das Prinzip, nach welchem zu dessen Realisierung verfahren werden soll. Alle Mitglieder der Gesellschaft sollen an der wirtschaftspolitischen Willensbildung beteiligt sein.

(3) Rationalität (Vernunftprinzip)

Es impliziert die Forderung nach Widerspruchsfreiheit wirtschaftspolitischer Ziele und Aktionen.

III.2. Planung wirtschaftspolitischer Aktionen

2.1 Zielplanung

2.1.1 Beziehung zwischen den Zielen

2.1.1.1 Arten von Zielbeziehungen

1. Identitätsbeziehung: Realisierung des eines Zieles impliziert die Realisierung des anderen Zieles
2. Komplementarität: Realisierung des eines Zieles fördert die Realisierung des anderen Zieles
3. Neutralität: Realisierung des eines Zieles beeinflußt nicht die Realisierung des anderen Zieles
4. Konkurrenzverhältnis: Realisierung des eines Zieles beeinträchtigt die Realisierung des anderen Zieles
5. Antinomie: Realisierung des eines Zieles verhindert die Realisierung des anderen Zieles

2.1.1.2 Klassifikation von Zielbeziehungen

1. Vertikale und horizontale Zielbeziehungen

Vertikale Zielbeziehungen liegen vor, wenn mindestens eines der betrachteten Ziele nicht nur wegen seines Eigenwertes, sondern auch wegen seiner Nützlichkeit zur Realisierung mindestens eines anderen Zieles in den Kreis der zu realisierenden Ziele aufgenommen wird.

Horizontale Zielbeziehungen liegen vor, wenn die betrachteten Ziele ausschließlich wegen ihres Eigenwertes erstrebt werden.

2. Beziehungen zwischen Einzelzielen und Zielgruppen

Beispiel für Zielgruppenbeziehungen: Ordnungspolitische Ziele sind Vorziele für prozeßpolitische Ziele, d.h. sie haben instrumentale Bedeutung.

2.1.1.3 Beeinflussung von Zielbeziehungen

Antinomische Zielbeziehungen sind durch definitorische Beziehungen bedingt, sie lassen sich nicht auflösen (bei gegebenem Einkommen können nicht Spar- und Konsumquote erhöht werden).

Konkurrenzbeziehungen zwischen Zielen sind nicht zwingend, treten nur unter bestimmten Bedingungen auf, daher kann man vermuten, daß sie sich auflösen lassen.

2.1.2 Wirtschaftspolitischer Zielkatalog

Gesamtheit der Ziele, die in einer Volkswirtschaft realisiert werden sollen. Ihre Realisierbarkeit setzt voraus, daß die Ziele zueinander in einem Verhältnis der Komplementarität oder der Neutralität stehen. In der Realität sind sie jedoch häufig konkurrierend oder antinomisch. Zu ihnen zählen Preisniveaustabilität, Vollbeschäftigung, Zahlungsbilanzausgleich und stetiges, angemessenes Wirtschaftswachstum. (Evtl. Soziale Gerechtigkeit, Oppenl ä nder)

2.1.3 Ermittlung der Aktionsziele

Vergleicht man den wirtschaftspolitischen Zielkatalog mit der konkreten ökonomischen Situation, dann erhält man im Falle einer Abweichung der tatsächlichen von der gewünschten Situation Hinweise auf die Ziele, die noch zu realisieren sind (Aktionsziele).

2.1.3.1 Diagnose des status quo

1. Art der Abweichung feststellen
2. Erklärungsversuche für die Abweichung
3. Wie hätte man Abweichungen verhindern können

2.1.3.2 status pro-Prognose

Die status pro-Prognose ist eine Voraussage über die ökonomischen Vorgänge in der Volkswirtschaft, die im Falle wirtschaftspolitischer Abstinenz zu beobachten wären. Sie gibt Auskunft darüber, wie sich die Zielabweichungen weiterentwickeln würden.

2.2 Planung des Instrumenteneinsatzes

Die Planung des Instrumenteneinsatzes erfordert entsprechend der Zielplanung drei Arten wirtschaftspolitischer Aktivitäten.

2.2.1 Wirkungsweise der Instrumente

Die Instrumente zeigen (erwünschte) Hauptwirkungen und (unerwünschte) Nebenwirkungen, man spricht auch von Primär- und Sekundärwirkungen.

2.2.1.1 Direkte Zielwirkung

geht im Regelfall von fiskalpolitischen Interventionen aus Staat modifiziert entweder Marktergebnisse um Verteilungsziele zu realisieren. Die marktbedingte Einkommensverteilung (Primärverteilung) wird nachträglich geändert, das Ergebnis ist die Sekundärverteilung (z.B. durch progressive Einkommensteuer).

Oder er modifiziert Marktprozesse, wenn er wie ein einflußreicher Marktteilnehmer wirkt. Eine Modifikation von Marktprozessen ist also eine indirekte Form der Modifikation von Marktergebnissen. In solchen Fällen erhöht der Staat seine Investitionstätigkeit, was die Gesamtnachfrage der Volkswirtschaft beeinflußt oder berücksichtigt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Unternehmen aus als förderungsbedürftig angesehenen Regionen.

2.2.1.2 Indirekte Zielwirkung

Hier kann die gewünschte Beeinflussung nur dann realisiert werden, wenn die privaten Wirtschaftssubjekte auf die staatlichen Maßnahmen reagieren.

(1) durch Informationen beeinflussen

- aufklären, um die Markttransparenz zu erhöhen
- über beabsichtigte wirtschaftspolitische Maßnahmen informieren

(2) moral suasion (Zureden, Überredung)

- Versuche zur Korrektur individueller Zielvorstellungen
- werbende Aufforderungen (unverbindliche Lohnleitlinien)
- kritische Mahnungen (Aufruf zum Kauf heimischer Güter)

(3) incentive (Anreize schaffen)

- Verhaltensbeeinflussung durch Veränderung einzelwirtschaftlicher Plandaten
- als Marktteilnehmer die Marktpreise beeinflussen (Intervention als Anbieter oder Nachfrager)
- Beeinflussung durch fiskalpolitische Interventionen (Zuschüsse, Investitionszulagen)

(4) Zwang

- direkte Kontrollen (Preis- und Mengenkontrollen)
- häufig in Krisenzeiten

2.2.2 Wirtschaftspolitischer Instrumentensatz

Gesamtheit aller Instrumente, die zur Realisierung des jeweiligen Zielkataloges geeignet ist.

(1) Zielkonformität

- teleologisch-pragmatisches Kriterium
- alle Instrumente der Wirtschaftspolitik müssen analysiert werden
- Instrumente müssen zielkonform sein, zur Realisierung des Zielkataloges geeignet sein
- Instrumente sind zielkonform, wenn sie in Kausalbeziehung zu den Zielen stehen

(2) Ordnungskonformität

- dogmatisches Kriterium
- lediglich für die Beurteilung prozeßpolitischer Instrumente bedeutsam
- Instrumente müssen nicht nur zielkonform sein, sondern auch der gewünschten Wirtschaftsordnung entsprechen

a) traditionelle Variante

b) neuere Variante

2.2.3 Ermittlung der Aktionsinstrumente

2.2.3.1 Relevanz von Wirkungsprognosen

Wie die status pro-Prognosen gehen die Wirkungsprognosen davon aus, daß die Ziele der Wirtschaftspolitik bekannt sind und machen Aussagen über die zukünftige Situation der Volkswirtschaft. Im Gegensatz zu den status pro-Prognosen gehen aber die Wirkungsprognosen davon aus, daß die Träger der Wirtschaftspolitik ihre Instrumente variieren. Wirkungsprognosen beschreiben also die ökonomische Situation, die eintreten würde, wenn sich die Entscheidungsträger zu einer Verhaltensänderung entschlössen.

2.2.3.2 Relevanz von Programmentwürfen

Wirkungsprognosen können zu Programmentwürfen verfeinert werden. Es werden im Regelfall nur für einen Teil der Handlungsalternativen Programmentwürfe ermittelt. Diese Vorauswahl wird aufgrund von Werturteilen gefällt und erübrigt sich nur, wenn die Handlungsmöglichkeiten nicht zahlreich sind. Evtl. durch wissenschaftliche Berater gefällte Werturteile müssen später durch Werturteile der Entscheidungsträger ersetzt werden.

2.3 Modifikation von Planungstechniken

Durch planungstechnische Modifikationen ist versucht worden, die Treffersicherheit wirtschaftspolitischer Maßnahmen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu erhöhen. Die wichtigste Modifikationsmöglichkeit ist die Einführung von Regelbindungen, durch welche die Nachteile der nicht durch Regeln gebundenen (sog. diskretionären) Wirtschaftspolitik vermieden werden sollen.

2.3.1 Probleme diskretionärer Wirtschaftspolitik

Unter diskretionärer Wirtschaftspolitik versteht man den fallweisen Einsatz wirtschaftspolitischer Mittel. Vorteil: sie kann leicht auf verschiedene Situationen zugeschnitten werden

Nachteil: jede Maßnahme setzt gesonderte Planungen und Entscheidungen voraus, wodurch die Wirksamkeit verzögert wird (LAG-PROBLEMATIK).

gesamte zeitliche Verzögerung

a) outside lag: Zeit zwischen Einsatz und Wirkung der Mittel

b) inside lag: Zeit zwischen der unerwünschten Veränderung der Situation und dem Mitteleinsatz
ba) recognition lag (Erkenntnis-lag): Zeit zwischen der unerwünschten Veränderung der Situation und dem Bemerken der Veränderung
bb) action lag (Handlungs-lag): Zeit zwischen dem Erkennen und dem Tätigwerden

2.3.2 Regelbindung

Die Regelbindung wird häufig als eine Möglichkeit zur Vermeidung des lag-Problems angesehen.

2.3.2.1 Technik der Regelbindung

Für bestimmte Situationen wird im voraus ein bestimmtes wirtschaftspolitisches Verhalten durch Regeln festgelegt.

(1) Spezielle wirtschaftspolitische Einzelmaßnahmen (dynamische Rente, je nach Lohnniveau)

(2) Regelbindungen für einen Träger der Wirtschaftspolitik

a) passive Haushaltsflexibilität
- auf Einnahmen- und Ausgabenseite wirksam

Im Konjunkturaufschwung steigen die Einkommen, dadurch die Steuern, es ergibt sich ein kontraktiver Effekt, im konjunkturellen Abschwung sinken die Einkommen und die Steuern, es ergibt sich ein expansiver Effekt.

b) Formelflexibilität

Aufgrund einer gesetzlich fixierten Formel werden gesamtwirtschaftliche Bedingungen festgelegt, die Einnahmen- und Ausgabenänderungen des Staates auslösen sollen. Hierzu ist jedoch ein Frühwarnsystem erforderlich, auf dessen Basis vorsorglich Maßnahmen beschlossen werden können. Zu den wichtigsten Frühindikatoren zählt man das Verhältnis Arbeitslosenzahl zur Anzahl der offenen Stellen, Auftragsbestände und -eingänge, Kapazitätsauslastung und Geldstrombreite.

(3) Alle Träger der Wirtschaftspolitik werden Regelbindungen unterworfen

- Staat und Notenbank

1. Fiskalpolitik, konjunkturneutraler Haushalt, Änderungen auf Einnahmen- und Ausgabenseite entsprechen der Änderung des Produktionspotentials bei gegebenem Faktorenvorrat
2. Geld- und Kreditpolitik, Geldmengenpolitik, Orientierungsgrundlage ist das Wachstum des Produktionspotentials
3. Einkommenspolitik, insbes. Lohnpolitik, Lohnentwicklung soll sich am gesamtwirtschaftlichen Produktionsfortschritt orientieren
4. Wechselkurspolitik, z.B. gleitende Paritätsanbindung, formelgesteuerte Verschiebung der Bandbreite

2.3.2.2 Wirkung der Regelbindung

1. Unerwünschte Wirkungen

2. Erwünschte Wirkungen

a) Hauptwirkung ist die (partielle) Lösung der lag-Problematik.

b) Nebenwirkungen sind

- größere Kontinuität der Wirtschaftspolitik
- geringere Intensität der Eingriffe als bei diskretionärer Wirtschaftspolitik

III.3 Realisierung wirtschaftspolitischer Aktionen

3.1 Wirtschaftspolitische Entscheidung

Die Wirtschaftspolitische Entscheidung ist die Auswahl des zu realisierenden Programmentwurfs aus der Gesamtheit aller Programmentwürfe.

3.1.1 Probleme wirtschaftspolitischer Entscheidungen

(1) qualitative Aspekte der Wirtschaftspolitik

alle Ziel-Mittel-Beziehungen, in denen die Instrumente nicht exakt quantifiziert werden können alle ordnungspolitischen Maßnahmen

Wirkungen können nicht exakt vorherbestimmt werden

über Programmentwürfe, deren Realisierung hauptsächlich auf qualitativen Instrumenten beruhen, kann man nur aufgrund von Werturteilen entscheiden

(2) quantitative Aspekte der Wirtschaftspolitik

i.d.R. Prozeßpolitik, quantifizierbare Instrumente werden eingesetzt

Programmentwurf kann aufgrund formalisierter Entscheidungsverfahren ausgesucht werden

3.1.2 Verhalten der Regierung

Nach der traditionellen Theorie der Wirtschaftspolitik wird unterstellt, daß sich die Entscheidungsträger zielkonform verhalten, die ökonomische Theorie der Politik berücksichtigt, daß Regierungen auch eigene Ziele verfolgen können. Davon ausgehend, daß das Verhaltensziel der Regierung die Maximierung des eigenen Nutzens ist, kann ihr Verhalten mit Hilfe des Modells der Nutzenmaximierung unter Nebenbedingungen beschrieben werden.

Bei zielkonformem Verhalten kann man damit rechnen, daß die Wirtschaftspolitik den Wählerwünschen zumindest nahekommt. Verfolgt die Regierung jedoch eigene Ziele, versucht sie, ihren Nutzen unter Nebenbedingungen zu maximieren.

(1) Arten von Nebenbedingungen

1. administrativ-legale Nebenbedingungen, die auf das Verhalten der Verwaltung und auf die Existenz von Gesetzen zurückzuführen sind
2. wirtschaftliche Nebenbedingungen, die die Wirkungsweise politischer Instrumente, sowie die vom Budget ausgehenden Beschränkungen erfassen
3. politische Nebenbedingung, nach der das Regierungsverhalten ihre Wiederwahl nicht gefährden darf

(2) Folgerungen für die Wirtschaftspolitik demokratischer Regierungen

a) Das allokations- und distributionspolitische Verhalten der Regierung hängt davon ab, wie sie die wahlpolitische Bedeutung verschiedener Gruppen beurteilt.

Rentner - durch ihre große Zahl

Produzenten - Kapitaleigner und Arbeitnehmer

b) das konjunkturpolitische Verhalten hängt davon ab, wie sie ihre Wiederwahlchancen beurteilt. Zweifelt die Regierung nicht an ihrer Wiederwahl fi ideologisch orientierte Politik Ist die Wiederwahl der Regierung nicht gesichert fi Expansionspolitik

3.2 Vollzug wirtschaftspolitischer Entscheidungen

3.2.1 Voraussetzungen des Vollzuges wirtschaftspolitischer Entscheidungen

Der Vollzug wirtschaftspolitischer Aktionen findet nur dann statt, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Die Zielabweichung der Ausgangssituation besteht auch zu Beginn des Vollzuges
2. Das Aktionsziel wird aufgrund von Signalwirkungen nicht erreicht
3. Der Vollzug der Entscheidung ist politisch durchsetzbar

3.2.2 Verhalten der Verwaltung

Wie das Verhalten der Regierung, so weicht auch das Verhalten der Verwaltung von der eines wohlwollenden Diktators ab. Man unterstellt, daß die öffentlichen Bediensteten ihren Nutzen unter Nebenbedingungen maximieren.

(1) Das Verhalten der Verwaltung wird mit dem Verhalten höherer Beamter gleichgesetzt, die die öffentliche Verwaltung wesentlich beeinflussen. Der Nutzen dieser Beamtengruppe hängt von vier Determinanten ab.

Materielle Wohlstandsdeterminanten

1. eigenes Einkommen
2. indirektes Einkommen (Dienstwagen)

immaterielle Wohlstandsdeterminanten

3. Prestige
4. ruhiges und konfliktfreies Leben

Die Nebenbedingungen für die Maximierung der Nutzenfunktion sind

- ökonomische NB - Budget
- administrative NB - Dienstvorschriften
- politische NB - Vermeidung von Konflikten mit Regierung und Parlament

(2) a) Das ältere Modell geht davon aus, daß die Beamten versuchen sich einen Freiraum zu schaffen, innerhalb dessen sie autonom agieren könne (diskretionärer Spielraum). Danach ist es schwierig, Output und Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu messen, so daß eine Kontrollmöglichkeit fehlt.

b) Das neue Modell unterstellt Budgetmaximierung. Begründet wird dies durch ein positive Korrelation zwischen der Größe des Budgets und den o.g. Wohlstandsdeterminanten. Die Nutzenfunktion wird hier auf die Budgetgröße reduziert, die Nebenbedingung auf die Zahlungsbereitschaft des Parlaments vereinfacht.

3.3 Beeinflussung wirtschaftspolitischer Entscheidungen und ihres Vollzuges

Die Realisierung wirtschaftspolitischer Aktionen hängt auch vom Verhalten der Einflußträger ab, das zielkonform sein aber auch eigenen Zielen dienen kann. Die Verbände verfolgen ausschließlich eigene Ziele, die wissenschaftlichen Berater sowohl gesamtwirtschaftliche als auch eigene Ziele.

3.3.1 Verhalten der Verbände

(1) Ansatzpunkte für Verbandsaktivitäten sind der vor- und außerparlamentarischen Raum, das Parlament und die Verwaltung. Verbände können im

a) vor- und außerparlamentarischen Raum

- öffentliche Meinung beeinflussen
- Informationen verbreiten
- Abstimmungsempfehlungen aussprechen

b) im Parlament

- Parteien und Kandidaten unterstützen
- Wähler, die Kunden oder Lieferanten sind, zu entsprechender Stimmabgabe veranlassen
- eigene Vertreter fürs Parlament kandieren lassen

c) der öffentlichen Verwaltung

- Informationsangebot unterbreiten
- als Verhandlungspartner entgegentreten
- finanzielle Zuwendungen gewähren

(2) Die Verbände treten ihren Kontaktstellen unter Benutzung verschiedener Strategien gegenüber.

a) Strategie erster Art

- ein Verband im Alleingang
- selektive Informationsvergabe

b) Strategie zweiter Art

- mindestens zwei Verbände
- Stimmentausch

(3) Die Verbandsaktivitäten haben gruppenspezifische Folgen und gesamtwirtschaftliche Folgen.

a) verfassungspolitische Bedenken

1. Verbandsvertreter sind lediglich Lobbyisten, beeinflussen wirtschaftspolitische Entscheidungsträger, sind aber nicht zur Gestaltung der Politik berufen und müssen keine Verantwortung für die Entscheidungen tragen.
2. Sind Verbandsmitglieder in Parlament und Verwaltung eingezogen, wächst die Gefahr, daß nur noch Interessen derjenigen vertreten werden, die durch Verbände vertreten sind.

b) wirtschaftspolitische Bedenken

1. Öffentlichkeit und wirtschaftspolitische Entscheidungsträger besitzen nur unvollkommene Informationen und sind deshalb anfällig für selektive Informationen.
2. Wenn Entscheidungsträger auf die Forderungen eines Verbandes eingegangen sind, fordern andere Verbände entsprechende Gleichbehandlung.

3.3.2 Verhalten der wissenschaftlichen Berater

Es soll nur das Verhalten der Berater gegenüber den Entscheidungsträgern untersucht werden.

(1) Die prozeßpolitischen Aspekte der Beratertätigkeit sind vorwiegend technologischer Art, die Berater formulieren stark vereinfachte theoretische Zusammenhänge und ersetzen die allgemeine ökonomische Theorie durch eine pragmatische Theorie.

a) die Überprüfung des Zielkataloges umfaßt

- Ergänzung - durch übergeordnete Ziele
- Operationalisierung - eindeutige Formulierung jedes Zieles
- logische Überprüfung - auf sich ausschließende Ziele

b) Beschreibung des zu seiner Realisierung erforderlichen Instrumentariums

(2) Zu den ordnungspolitischen Aspekten der Beratertätigkeit zählen die Versuche, die Realisierbarkeit der technologischen Ratschläge durch langfristige allgemeine Regeln zu fördern.

a) Scheitert die Einführung ordnungspolitischer Regelungen an den Entscheidungsträgern, sind die Möglichkeiten des Beraters relativ gering.

b) Scheitert die Einführung ordnungspolitischer Regelungen an anderen Wirtschaftssubjekten, kann der Berater den Entscheidungsträgern Maßnahmen vorschlagen:

1. Information über Vorteile

2. Kompensation

- durch monetäre Ausgleichszahlungen entschädigen
- über zukünftige vorteilhafte Maßnahmen unterrichten
- für kurzfristige Nachteile durch langfristige Vorteile entschädigen

(3) Während für die Entscheidungsträger und für die Verbände gilt, daß zielinkonformes Verhalten immer durch die Verfolgung eigener Ziele bedingt ist, wird bei den wissenschaftlichen Beratern auch die Möglichkeit unabsichtlichen Fehlverhaltens unterstellt.

Allokationspolitik bei Marktversagen - effiziente Marktwirtschaft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Distributionspolitik bei Marktablehnung - soziale Marktwirtschaft

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Marktversagen durch

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Marktablehnung durch

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Luckenbachs Wirtschaftspolitik in Kurzform
Autor
Jahr
1996
Seiten
29
Katalognummer
V95333
ISBN (eBook)
9783638080118
Dateigröße
404 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Wohlstandstheorie, Wohlstandskonzepte, Pareto-Kriterium, Effizienzaspekt des Wohlstandsmaximums, Ordnungstheorie, Grundformen der Wirtschaftsordnung, Laissez-faire-Marktwirtschaft, die modifizierten Formen der Marktwirtschaft, Vergleich der ordnungspolitischen Modifikationen, Grundlagen wirtschaftspolitischer Aktionen, Direkte Akteure - Hauptträger, Indirekte Akteure - Einflußträger, Planung wirtschaftspolitischer Aktionen, Realisierung wirtschaftspolitischer Aktionen
Schlagworte
Luckenbachs, Wirtschaftspolitik, Kurzform
Arbeit zitieren
Lars Michel (Autor:in), 1996, Luckenbachs Wirtschaftspolitik in Kurzform, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95333

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