Arbeitspolitische Bedeutung des Zivildienst


Seminararbeit, 1998

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungverzeichnis

Einführung

I. Geschichte des Zivildienstes

II. Organisation des Zivildienstes
1. Bundesamt für den Zivildienst
2. Bundesbeauftragter für den Zivildienst
3. Beirat für den Zivildienst

III. Aufgaben des Zivildienstes und deren Umsetzung
1. Gesetzlicher Auftrag
2. Verweigerung
3. Entwicklung der Verweigerung
4. Arbeitgeber in Zivildienst
5. Tätigkeitsfelder im Zivildienst

IV. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
1. Grundsatz
2. Gründe für die Beschäftigung von Zivildienstleistenden
3. Probleme beim Einsatz von Zivildienstleistenden
4. Volkswirtschaftliche Modellrechnung

V. Alternativen
1. Aktuelle politische Situation
2. Allgemeine Dienstpflicht
3. Freiwilliger sozialer Dienst
4. Beschäftigungspolitische Offensive
5. Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände

Literaturverzeichnis

Erklärung zur Haus-/Diplomarbeit gemäß §26 Abs. 6 DiplPrüfO

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung von ZDL und KDV von 1958 bis 1997 Quelle: o. V.: Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst in: Bündnis 90/DieGrünen im Deutschen Bundestag (Hrsg.): Was kommt nach dem Zivildienst? , Bonn 1998, S. 66

Abbildung 2: Aufteilung der Zivildienstplätze nach Tätigkeitsgruppen Stand: 15.10.1996 Quelle: Die Entwicklung der Kriegsdienstverweigerung und des Zivlidienstes seit 1949, in: Bundesamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S 4 - 5, hier: S. 5

Abbildung 3: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Quelle: von Boetticher, Dietmar: Zivildienst und sozialer Bereich S. 57, Bonn 1993

Einführung

Der Zivildienst hat sich als Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer von 1956 bis heute zum größten Leiharbeitsunternehmen in Deutschland entwickelt.1 Jährlich arbeiten ungefähr 140.000 junge Männer 13 Monate als Zivildienstleistende.2 Sie werden vorwiegend im sozialen Bereich eingesetzt. Die Folgen, die sich durch Anzahl von Arbeitskräften für den Ar- beitsmarkt ergeben, möchte ich im folgenden darstellen. Weiterhin sollen Alternativen, die in der politischen Diskussion stehen, vorgestellt werden.

I. Geschichte des Zivildienstes

Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 besteht nach dem Grundgesetz die Möglichkeit, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Die Mög- lichkeit der Heranziehung zum Ersatzdienst wird mit der Einführung der allgemeine Wehr- pflicht 1956 geschaffen. 1960 tritt das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst in Kraft und regelt den Einsatz anerkannter Kriegsdienstverweigerer. 1961 treten dann die ersten anerkannten Kriegsdienstverweigerer ihren Dienst für 12 Monate an. Die Umbennung des Ersatzdienstes in Zivildienst erfolgt im Jahr 1973. In diesem Jahr wird auch das Bundesamt für Zivildienst (BAZ) eingerichtet. Mit dem Kriegsdienstverweigerungsneuordnungsgesetz (KDVNG) über- nimmt das BAZ 1984 auch die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerer. Weiterhin wird die bis heute gültige Form der schriftlichen Verweigerung eingeführt. Der Zivildienst hat nun eine Länge von 20 Monaten. Die Dauer des Zivildienstes wird letztmalig 1995 geändert. Sie beträgt bis heute 13 Monate3. Der Zivildienst verfolgt bis heute kein eigenes Staatsziel. Er ist lediglich ein Ersatzdienst für Wehrpflichtige, die den Dienst an der Waffe verweigert haben.4

II. Organisation des Zivildienstes

Der Zivildienst fällt in den Aufgabenbereich des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Folgende Organe übernehmen die Durchführung und Verwal- tung:

1. Das Bundesamt für den Zivildienst

Das BAZ mit Sitz in Köln wurde zur Verwaltung des Zivildienstes eingeführt1. Es besteht aus 4 Abteilungen. In der Abteilung 1 werden allgemeine Aufgaben des Zivildienstes bearbeitet. Hierzu gehören die Anerkennung von Dienststellen, die Tauglichkeitsprüfung, die Heilfürsorge, Geld- und Sachbezüge der Zivildienstleistenden sowie juristische Fragen. Die Abteilung 2 leitet die Durchführung des Zivildienst von Beginn des Dienstes bis nach der Entlassung. Als Beispiel sind die Überwachung des Zivildienstantrittes oder die Teilnahme an Lehrgängen zu nennen. Die Anerkennung von Erstanträgen und Kriegsdienstverweigerungen von ungedienten Soldaten ist die Aufgabe der Abteilung 3. Hierbei handelt es sich um 90% der Anträge. Die Abteilung Z ist für die innere Verwaltung verantwortlich.2

2. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst

Der Bundesbeauftragte wird vom BMFSFJ ernannt. Seit dem 02.09.1991 hat diese Aufgabe Dieter Hackler. Er vertritt das Ministerium in Zivildienstfragen gegenüber der Öffentlichkeit und überwacht die Durchführung des Zivildienstes vor Ort. Im Beirat für den Zivildienst hat er den Vorsitz.3

3. Der Beirat für den Zivildienst

Der Beirat setzt sich aus Vertretern aller am Zivildienst beteiligter Organisationen zusammen. Seine Aufgaben sind Fragen zur Durchführung und Weiterentwicklung des Zivildienstes. Weiterhin dient er der Verständigung zwischen Bundesministerium, Dienststellen und Zivil- dienstleistenden.4

III. Aufgaben des Zivildienstes und deren Umsetzung

1. Gesetzlicher Auftrag

Der Auftrag des Zivildienstes wird in § 1 Zivildienstgesetz definiert:

"Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Allgemeinwohl dienen, vorrangig im sozialen Bereich"

Der Dienst darf in keinem Zusammenhang mit den Streitkräften stehen.

2. Verweigerung

Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können zum Wehrdienst oder anderen Dienstverpflichtungen herangezogen werden1. Der Dienst an der Waffe kann aus Gewissensgründen verweigert werden.2 Anerkannte Wehrdienstverweiger müssen einen Ersatzdienst leisten.3 Diese Dienstpflicht wird durch den Zivildienst erfüllt. Es besteht auch die Möglichkeit, durch die Mitwirkung im Zivil - und Katastrophenschutz, in der Entwicklungshilfe oder eines anderen Dienstes im Ausland dieser Pflicht nachzukommen. Etwa 10% der Ersatz- dienstpflichtigen wählen diese Alternative.4

Die Verweigerung wird seit 1984 durch ein schriftliches Prüfungsverfahren durchgeführt. Sie besteht aus einer schriftlichen Begründung der Gewissensentscheidung, einem ausführlichem Lebenslauf und einem polizizeilichen Führungszeugnis.5 95,5% dieser Anträge werden aner- kannt.6

3. Entwicklung der Kriegsdienstverweigerung

Seit Einführung der Wehrpflicht hat die Zahl der Verweigerer ständig zugenommen. Die Zahl der Zivildienstleistenden und der Zivildienstplätze verhält sich entsprechend dieser Entwicklung. Im folgenden Diagramm wird der Verlauf seit 1958 dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Entwicklung von ZDL und KDV von 1958 bis 1997, Quelle in: Bündnis 90/DieGrünen7

Der durchgängige Anstieg ist hier gut zu erkennen. Die Differenz zwischen Kriegsdienstver- weigerer und Zivildienstleistenden erklärt sich durch die Möglichkeit mit anderen Diensten der Dienstpflicht nachzukommen wie z. B. im Katastophenschutz.Die zwei größeren Aus- schläge Ende der siebziger Jahre und am Anfang der Neunziger Jahre kommen durch folgen- de Ereignisse zustande. 1977 wurde das "Postkartenverfahren" eingeführt. Es mußte nur eine Karte eingesandt werden, auf der die Entscheidung angekreuzt war. Dieses Art der Verweige- rung wurde nach viereinhalb Monaten abgeschafft. Der zweite plötzliche Anstieg zwischen 1990 und 1991 ist durch die deutsche Wiedervereinigung und durch den Golfkrieg zu erklä- ren.8 Zeiten, in denen die Dienstzeit verkürzt wurde sind daran zu erkennen, daß dort die Zahl der Kriegsdienstverweigerer höher ist als die Zahl der Zivildienstleistenden.9

4. Arbeitgeber im Zivildienst

Der Zivildienst kann nur in vom Bundesamt anerkannten Dienststellen geleistet werden. Die- se rechtlich selbständigen Dienststellen üben hoheitliche Funktionen aus und sind deshalb durch die Beschäftigung von Zivildienstleistenden an bestimmte Rechtsvorschriften, den Leit- faden für die Durchführung des Zivildienstes, gebunden. Der Großteil der Zivildienstleisten- den arbeiten in Dienststellen, die von den Trägern des Sozial- und Gesundheitsbereiches be- trieben werden. Vorwiegend sind das die freien Wohlfahrtsverbände und die Krankenhäuser. Die sechs größten Arbeitgeber sind:

- Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Diakonisches Werk
- Deutscher Caritas Verband
- Deutsches Rotes Kreuz
- Arbeiterwohlfahrt
- Deutsche Krankenhausgesellschaft als Dachorganisation der Krankenhäuser

77% aller Zivildienstleistenden sind in Einrichtungen dieser Organisationen beschäftigt. Die restlichen 23% verteilen sich auf andere Anbieter sozialer Dienstleistungen wie z. B. Selbsthilfegruppen oder Elterninitiativen. Weitere Stellen gibt es im Umweltschutz und in der Landschaftspflege. Auch in privaten Sozialeinrichtungen sind Zivildienstplätze möglich. Diese haben in den letzten Jahren zugenommen.10

5. Tätigkeitsfelder im Zivildienst

In den Paragraphen 1 und 4 des Zivildienstgesetzes sind Einsatzbereiche der Zivildienstleistenden beschrieben. Vorrangig sollen sie im sozialen Bereich eingesetzt werden. Auch ein Einsatz im Umweltschutz ist möglich.11 Das Bundesamt teilt die Zivildienstplätze in Tätigkeitengruppen auf, die die besonderen Arbeitsinhalte der Stelle beschreiben. Anhand der Tabelle wird die Aufteilung deutlich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 Aufteilung der Zivildienstplätze nach Tätigkeitsgruppen Quelle: Bundesamt für den Zivildienst

01 Pflege- und Betreuungsdienste

Diese Tätigkeitsgruppe ist variantenreich. Die Zivildienstleistenden sollen erzieherisch und pädagogisch tätig werden. Dazu gehören sowohl reine Pflegedienste als auch Betreuung älterer Menschen oder Essen auf Rädern. Diese Stellen sind vor allem in Krankenhäusern und Altenheimen zu finden.

02, 03 Handwerkliche, gärtnerische und landwirtschaftliche Tätigkeiten

Hier werden die Zivildienstleistenden als Hausmeister, Handwerker oder Gärtner eingesetzt, zumeist auch in Heimen, Jugendherbergen oder Krankenhäusern

04 Kaufmännische Verwaltungstätigkeiten

Stellen in diesem Bereich sind stark verringert worden. Die Aufgaben hier sind Pförtner, Telefondienst oder Organisation (z.B. Dienstpläne der ZDL).

05 Versorgung

Hierunter sind Handlagerdienste in sozialen Einrichtungen zusammengefaßt wie Küchenoder Wäschereidienst.

06 Umweltschutz

Für diesen Bereich werden besonders Kriegsdienstverweigerer mit entsprechender Vorbildung ausgewählt. Meist handelt es sich aber nicht um aktiven Umweltschutz, Vielmehr werden diese Zivildienstleistenden zur Müllentsorgung eingesetzt. Als Besonderheit ist festzuhalten, daß hier ein Tagebuch über die Tätigkeiten geführt werden muß.

07 Kraftfahrdienst

Die meisten Fahrdienste werden von den Tätigkeitsgruppen 01 und 08 erledigt. Deshalb gibt es wenige Stellen in diesem Bereich. Es werden nur allgemeine Fahrdienste erledigt.

08 Krankentransport und Rettungsdienst

Die Zivildienstleistenden in diesem Bereich werden in einem mindestens sechswöchigen Lehrgang zum Rettungshelfer ausgebildet. Sie werden auf Rettungswagen unter Aufsicht eines Rettungssanitäters oder bei Krankentransporten, hier auch allein, eingesetzt.

11 Mobiler sozialer Hilfsdienst

Diese Zivildienstleistenden arbeiten bei einer Sozialstation. Sie ermöglichen alten oder behin- derten Menschen in ihrer gewohnten Umgebung weiterzuleben. Sie arbeiten meist selbststän- dig.

19, 45 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung

In diesem Bereich werden Behinderte meist rund um die Uhr von Zivildienstleistenden zu- hause betreut. Die hier tätigen Zivildienstleistenden erhalten eine besondere Ausbildung. Eine Person wird dann von mehreren Zivildienstleistenden im Schichtdienst versorgt

98 Spitzensportler

Ähnlich wie bei der Bundeswehr gibt es nun auch im Zivildienst die Möglichkeit, als Spitzensportler eine geförderte Stelle zu bekommen. Hier können diese Zivildienstleistenden ihre sportliche Entwicklung fortsetzen12.

65% der Zivildienstleistenden sind im Pflegebereich tätig. Die restlichen 35% erledigen kaufmännische oder organisatorische Aufgaben oder sind im Umweltschutz beschäftigt.13

IV. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

1. Grundsatz

Der Grundsatz ist in den Richtlinien zur Durchführung des Zivildienstes definiert:

"Zivildienstplätze dürfen nicht anerkannt werden, wenn sie nachweislich eine bis- herigen Arbeitsplatz ersetzen oder die Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes er-übrigen sollen" 1

Zivildienstleistende dürfen also nur für zusätzliche Tätigkeiten eingesetzt werden, die ohne Probleme wegfallen könnten.

2. Gründe für die Beschäftigung von Zivildienstleistenden

Zivildienstleistende werden vor allem von den großen Wohlfahrtsverbänden eingesetzt. Diese geben vielfältige Gründe für die Verwendung an. Zum einen möchte man dem Staat bei der Durchführung des Ersatzdienstes unterstützen. Es soll ermöglicht werden, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, eine soziale und dem Allgemeinwohl dienende Erfüllung dieser Pflicht zu garantieren. Der Lerneffekte für junge Menschen ist ein wichtiger Punkt für die Kirchen. Sie möchte den Dienstleistenden Erfahrungen bieten, die für deren späteres Leben von Bedeu- tung sein können. Weiterhin entstehen durch den Zivildienst zusätzliche Helfer für die soziale Versorgung. Hierbei wird besonders der 'menschliche Faktor' geschätzt, daß sie z. B. einfach als Gesprächspartner zur Verfügung stehen. Solche Leistungen werden bisher von den Sozial- versicherungsträgern nicht gezahlt. Auch der Mangel an qualifizierten Pflegekräften, der Pflegenotstand soll durch die Zivildienstleistenden behoben werden. Auf der finanziellen Sei- te ergeben sich für die Dienststellen auch Vorteile. Sie müssen zwar die ausbezahlten Geldbe- züge für die Zivildienstleistenden (Sold, Entlassungsgeld) anfangs selbst aufbringen. 75% dieser Kosten bekommen sie aber vom Bundesamt für Zivildienst erstattet.2

3. Probleme beim Einsatz von Zivildienstleistenden

Der Einsatz von Zivildienstleistenden ist für die Dienststellen aus zwei rechtlichen Gründen besonders interessant. Erstens werden bestimmte Grundrechte nach den Vorgaben des Zivil- dienstgesetzes eingeschränkt. Dazu gehören das Recht auf Freiheit der Person, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Streikrecht und das Petitionsrecht.3 Zweitens unterstehen Zivildienstleistende dem Soldatenrecht. Befehl und Gehorsam sind die Grundlage dieses Systems. Diese besondere Rechtskonstellation hat zur Folge, daß Vorschriften, die zum Schutz der Arbeitnehmer eingeführt wurden, für Zivildienstleistende keine Anwendung finden. Sie sind nicht nur Arbeitskräfte für einen günstigen Preis. Eine Möglichkeit, hier Interessen bei z. B schlechten Arbeitsbedingungen durchzusetzen besitzen sie auch nicht. Diese Situation erzeugt im sozialen Bereich zahlreiche Probleme.

Das Verhältnis von Zivildienstleistenden zu sonstigen Beschäftigten ist von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich. Der Anteil liegt zwischen 10% und 40 %. Man erkennt hieran die Abhängigkeit des sozialen Systems vom Zivildienst.4 Dieser Einsatz von billigen Arbeits- kräften hatte vor allem Einfluß auf die Lohnentwicklung im sozialen Bereich. Hier hat es nur eine geringere Lohnsteigerung gegeben. Auch Forderungen nach Lohnerhöhung oder Verbes- serung der Arbeitsbedingungen sind schwer zu stellen, wenn eine andere Kraft dieselbe Ar- beit billiger und unter Zwang erledigen muß. Von einer Arbeitsmarktneutralität kann hier nicht die Rede sein.

Als Reaktion auf diese Situation haben viele ausgebildete Kräfte aufgegeben und sind in andere Berufe abgewandert oder sind nun arbeitslos.5 Dieser Verlust an qualifizierten Arbeitskräften hat natürlich Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit im sozialen Bereich. Die Leistungen werden nun von schlecht ausgebildeten Kräften ausgeführt. Zusätzlich gibt es noch ein Motivationsproblem, da diese Tätigkeiten nicht aufgrund freiwilliger Entscheidung verrichtet werden, sondern es sich um einen Zwangsdienst handelt.6

4. Volkswirtschaftliche Modellrechnung

Bei dieser Modellrechnung von Dietmar von Boetticher handelt es sich um eine gesamtwirt- schaftliche Betrachtung der Ersetzung von Zivildiesntleistenden durch tarifliche Arbeitskräf- te. Sie basiert auf einer Arbeit aus dem Jahr 1987 von Cornelius Kraus mit dem Titel "Zur volkswirtschaftlicher Bedeutung des Zivildienstes". Boetticher hat auf Grundlage dieser Zah- len seine Arbeit für das Jahr 1993 aktualisiert. Er berechnet den Aufwand, der erbracht wer- den müßte, um zivildienstliche Arbeit durch tariflich bezahlte Arbeitnehmer durchführen zu lassen. Diesem Posten stellt er die zu erwarteten Mehreinnahmen und Einsparungen gegen- über, die eine Abschaffung des Zivildienstes zur Folge hätte. Er geht hierbei davon aus, das keine zusätzliche Investitionen nötig werden und es keine Belastung anderer Etats gibt (z.B. Verlust der Arbeitsplätze des Bundesamtes für Zivildienst). Weiterhin untersucht er noch die Auswirkung der Beschäftigung von Arbeitslosen auf diesen frei werdenden Arbeitsplätzen. Er nimmt dabei an, daß durch den Wegfall des Zivildienstes im sozialen Bereich 90.000 Arbeits- plätze entstehen. In seiner Rechnung hält er es für möglich, daß die Hälfte dieser Plätze mit Arbeitslosen besetzt werden können.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Von Boetticher kommt zu dem Ergebnis, daß ein Einsatz von tariflich bezahlten Arbeitskräf- ten im sozialen Bereich anstelle von Zivildienstleistenden kaum zusätzliche Kosten auf ge- samtwirtschaftlicher Ebene entstehen. Er vertritt weiterhin die Auffassung, daß durch den Einsatz von Zivildienstleistenden der Pflegenotstand nicht gelindert, sondern geradezu noch verstärkt wird. Ob es momentan genügend Arbeitskräfte für den sozialen Bereich auf dem Arbeitsmarkt gibt, hält er für fraglich. Seiner Meinung müßte zur Behebung des Pflegenot- standes ein Umdenken stattfinden. Investitionen in den sozialen Bereichen und eine Attrakti- vitätssteigerung sozialer Berufe empfiehlt er als Mittel gegen diesen Mißstand.7

V. Alternativen

1. Aktuelle politische Situation

Die Rot Grüne Koalition diskutiert über eine erneute Verkleinerung der Bundeswehr. Infolge dessen ist auch der Zweck der Wehrpflicht und somit auch der Zivildienst, wieder in der öf- fentlichen Diskussion. So hat der Vorsitzende der SPD - Landtagsfraktion in Niedersachsen Sigmar Gabriel den Ersatz der Wehrpflicht durch eine Allgemeine Dienstpflicht angespro- chen.1

Alle Alternativen, die im Folgenden vorgestellt werden, gehen davon aus, daß die Wehrpflicht in der heutigen Form abgeschafft wird. Dies ist aber nicht mit einer Abschaffung der Bundeswehr gleichzusetzen.

2. Allgemeine Dienstpflicht

Bei der allgemeinen Dienstpflicht wird das Prinzip der Wehrpflicht beibehalten. Es handelt sich dann wiederum um einen Zwangsdienst. Als zusätzliche Variante sollen hier auch Frauen zu einem Dienst herangezogen werden. Es wäre in etwa dieselbe Altersgruppe wie von der Wehrpflicht betroffen. Auch hier besteht Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Diensten im sozialen Bereich, im Umweltschutz oder beim Militär. Mit dieser Dienstpflicht soll die Versorgung mit günstigen Arbeitskräften auch ohne Zivildienst sichergestellt werden. Der Dienst soll auch dem Erwerb persönlicher Erfahrungen bieten. Der Einbeziehung von Frauen wird mit der Gleichberechtigung begründet.

Gegen eine allgemeine Dienstpflicht spricht, wie beim Zivildienst, der Verwaltungsaufwand und sonstige Kosten, die für Ausbildung, Tauglichkeitsprüfung usw. entstehen. Unklar ist auch die Dauer eines solchen Dienstes. Ein weiteres Problem ist die Motivation, die Zwangsdiensten in der Regel gering ist. Dies sind alles Probleme, die auch schon im Zusammenhang mit dem Zivildienst aufgetreten sind. Eine Allgemeine Dienstpflicht wäre nichts anderes als eine Variation des bestehenden Systems. Ein weiteres Argument gegen diese Alternative ist der Vergleich mit dem Arbeitsdienst aus der NS - Zeit1.

3. Freiwilliger sozialer Dienst

Hier sollen alle Bevölkerungsgruppen in die Sozialarbeit auf freiwilliger Basis eingebunden werden. In diesem Bereich gibt es schon zahlreiche Aktivitäten. Ehrenamtliche Tätigkeiten oder Selbsthilfegruppen fallen unter diese Dienste. Ein weiterer Ansatz ist das freiwillige soziale oder ökologisch Jahr.

Die Zielsetzungen sind je nach Altersgruppe unterschiedlich. Schulabgänger sollen Erfahrun- gen sammeln, bevor sie in das Berufsleben einsteigen. Bei älteren Menschen können diese Dienste eine Isolation im Alter verhindern. Voraussetzung ist die vollständige Arbeitsmarkt- neutralität. Da alles auf freiwilliger Basis geschieht, soll die Motivation, anders als bei Zwangsdiensten, gegeben sein. Eine Entlohnung wird es für diese Dienste nicht geben. Frag- lich bleibt dennoch, ob allein durch freiwillige Dienste die Abschaffung des Zivildienstes aufgefangen werden kann. Probleme gibt es vor allem bei eintönigen und anstrengenden Ar- beiten. Es ist anzunehmen, daß diese Aufgaben von Freiwilligen nicht übernommen werden.2

4. Beschäftigungpolitische Offensive

Tariflich bezahlte Arbeitskräfte sollen bei diesem Modell die Zivildienstleistenden ersetzen. Entsprechend der Stellen, auf den Zivildienstleistende eingesetzt wurden, müßten Fachkräfte oder Hilfskräfte eingestellt werden3. Als erstes würde dadurch der Arbeitsmarkt entlastet. Wenn man von der im Vorhergehenden vorgestellten Modellrechnung von von Boetticher ausgeht, gibt es im sozialen Bereich 90.000 Arbeitsplätze, die im Falle der Abschaffung des Zivildienstes neu zu besetzen wären. Weiterhin verspricht man sich eine Aufwertung der so- zialen Berufe, unter der Voraussetzung, daß vorwiegend Fachkräfte eingestellt werden. Eine weiter Folge der Beschäftigung von Fachkräften wäre eine steigende Qualität der Leistungen im sozialen Sektor. Die schlecht ausgebildeten und unmotivierten Dienstleistenden würden durch qualifizierte Arbeitskräfte ersetzt. Das Problem bei dieser Lösung sind die entstehenden Kosten. Auf volkswirtschaftlicher Ebene entstehen, wie von Boetticher zeigt, kaum Kosten. Es ist die Frage, ob die einzelnen Leistungserbringer in der Lage sind, den Umstieg zu finan- zieren.

5. Stellungnahme der Wohlfahrtsverbände

Stellvertretend für die Arbeitgeber im Zivildienst möchte ich die Meinung der Wohlfahrtsver- bände zu den Alternativen wiedergeben. Hier ist der Großteil der Zivildienstleistenden be- schäftigt. Änderungen am bestehenden System würden sie als Erstes treffen. Eine Abschaffung des Zivildiensts würde auf jeden Fall einen Verlust von bestimmten Leis- tungen nach sich ziehen. Dies ist aber je nach Bereich, in dem die Zivildienstleistenden einge- setzt sind, unterschiedlich. MSHD und ISB wären ohne Zivildienstleistende nicht mehr durchzuführen, während man z.B in der Verwaltung leicht Ersatz finden würde. Weiterhin würde die Belastung der Fachkräfte bei einer Abschaffung zunächst einmal ansteigen. Eine allgemeine Dienstpflicht wird generell abgelehnt. Probleme gibt es hier mit dem Selbst- verständis der Verbände. Sie würden lieber sehen, daß sich die Dienstleistenden freiwillig für ihre Arbeit entscheiden. Kritisch wird hier auch der Verstoß gegen den § 12a des Grundgeset- zes gesehen.

Ehrenamlicher und freiwilliger Einsatz werden, unabhängig von der Diskussion um den Zi- vildienst, gefördert. Man sieht hier die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten des Zivildienstes fortzusetzen. Von der Politik erwarten die Verbände eine Aufwertung dieser Tätigkeiten durch Anrechnung in der Sozialversicherung oder durch Finanzierung. Nach Auffassung der Wohlfahrtsverbände kann aber der Zivildienst durch dieses System nicht ersetzt werden. Aus vorhandenen Mitteln sehen sich die Verbände nicht in der Lage, Zivildienstleistende durch vollständig tarifliche Arbeitskräfte zu ersetzen und zu bezahlen. Auch könnten nicht einfach die Preise erhöht werden, um diese Alternative zu finanzieren. Eine Möglichkeit wäre der Einsatz von Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigten. Fraglich bleibt dann, ob das Angebot an Leistungen in der jetzigen Breite bestehen bleiben kann.

Die Verbände werden weiterhin Zivildienstleistende einsetzen. Sie sind aber durchaus bereit, über Alternativen nachzudenken, wobei der freiwillige Einsatz der Helfer Wunschziel ist.4

Literatur

von Boetticher, Dietmar :Zivildienst und sozialer Bereich, Bonn 1993

Erdmann, Uwe; Emert, Markus und Kittmann, Matthias: Das Zivi - Kursbuch: Der Ratge- ber für den Zivildienst, Klartext Verlag Essen (Hrsg), 1. Auflage

Finis - Siegler, Beate (1): Konversion des Zivildienste: Eine sozialpolitische Betrachtung, in: Zentralstelle für recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissens- gründen e. V. (Hrsg.) Auslaufmodell Wehrpflichtarmee, Bremen 1996

Finis - Siegler, Beate (2): Konversion des Zivildienstes, in: Bündnis 90/DieGrünen im Deut- schen Bundestag (Hrsg.):Was kommt nach dem Zivildienst? , Bonn 1998

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 26.03.98

Maas Henner Konversion des Zivildienstes in Freiwilligendienste - eine realistische Opti- on für Kirche und Gesellschaft? , in: Bündnis 90/DieGrünen im Deutschen Bundestag (Hrsg.):Was kommt nach dem Zivildienst? , Bonn 1998, S. 67 - S. 82

Nachtwei, Winfried und Kröner, Andreas: Bedeutung und Zukunft des Zivildienstes - Eine Verbändebefragung, in: Bündnis 90/DieGrünen im Deutschen Bundestag (Hrsg.):Was kommt nach dem Zivildienst? , Bonn 1998, S.56 - 65

o. V.: Die Entwicklung der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes seit 1949, in: Bundesamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S. 4 - 5

o. V.: Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, in Bundesamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S. 6

o. V.: Der Beirat für den Zivildienst, in: Bundesamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S. 7

o. V.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in: Bundesamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S. 8

o. V.: Bundesamt für den Zivildienst Aufgaben - Gliederung - Zuständigkeiten, in: Bun- desamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S. 9 - 10

o. V.: Kriegsdienstverweigerung, in: Bundesamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S. 11

Zivildienstgesetz vom 28.09.94

Erklärung zur Haus-/Diplomarbeit gemäß §26 Abs. 6 DiplPrüfO

Hiermit erkläre ich, daß ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe.

Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus fremdem Quellen übernommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.

Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde Vorge- legen.

Ort, Datum Unterschrift

[...]


1 vgl. Erdmann, Uwe; Emert, Markus und Kittmann, Matthias: Das Zivi - Kursbuch: Der Ratgeber für den Zivildienst, Essen 1996, 1. Auflage, S. 15

2 vgl. o. V. :Die Entwicklung der Kriegsdienstverweigerung und des Zivldienstes seit 1949, in: Bundesamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S 4 - 5, hier: S. 4

3 vgl. ebenda, S 4 - 5, hier: S. 4ff

4 vgl. Erdmann, Uwe; Emert, Markus und Kittmann, Matthias: Das Zivi - Kursbuch: Der Ratgeber für den Zivildienst, a. a. O. S. 140

1 vgl. §2 Abs. 1 Zivildienstgesetz vom 28.09.94

2 vgl. o.V. :Bundesamt für den Zivildienst Aufgaben - Gliederung - Zuständigkeiten, in: Bundesamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S. 9 - 10, hier S. 9ff

3 vgl. § 2 Abs 2 Zivildienstgestz vom 28.09.94

4 vgl. §2a Abs. 1,2 Zivildienstgesetz vom 28.09.94

1 vgl. Art. 12a Grundgesetz vom 26.03.1998

2 vgl. Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz vom 26.03.1998

3 vgl. Art. 12a Abs. 2 Grundgesetz vom 26.03.1998

4 vgl, Finis - Siegler, Beate (1) : Konversion des Zivildienste: Eine sozialpolitische Betrachtung, in : Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e. V. (Hrsg.) Auslaufmodell Wehrpflichtarmee, Bremen 1996, S33 - 46, hier S. 34

5 vgl. Erdmann, Uwe; Emert, Markus und Kittmann, Matthias: Das Zivi - Kursbuch: Der Ratgeber für den Zivildienst, a. a. O., S.24

6 vgl. o.V. :Kriegsdienstverweigerung, in: Bundesamt für den Zivildienst (Hrsg.): Zivildienst in Deutschland, Köln 1996, S. 11

7 Quelle: o. V.: Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst in: Bündnis 90/DieGrünen im Deutschen Bundestag (Hrsg.): Was kommt nach dem Zivildienst?, Bonn 1998, S. 66

8 vgl. o. V.: Die Entwicklung der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes seit 1949, a. a. O., S. 4 - 5, hier: S. 4ff

9 vgl. ebenda S. 4 - 5, hier: S. 4

10 vgl. Erdmann, Uwe; Emert, Markus und Kittmann, Matthias: Das Zivi - Kursbuch: Der Ratgeber für den Zivildienst, a. a. O., S. 54, 63 - 65

11 vgl. Zivildienstgesetz § 1 und § 4 Abs. 1 vom 28.09.1994

12 vgl. Erdmann, Uwe; Emert, Markus und Kittmann, Matthias: Das Zivi - Kursbuch: Der Ratgeber für den Zivildienst, a. a. O., S.59 - 61, S. 197

13 vgl. Nachtwei, Winfried und Kröner, Andreas: Bedeutung und Zukunft des Zivildienstes - Eine Verbändebefragung, in: Bündnis 90/DieGrünen im Deutschen Bundestag (Hrsg.): Was kommt nach dem Zivildienst?, Bonn 1998, S.56 - 65, hier: S. 56

1 vgl. Punkt 3.2.2. der Richtlinien für die Durchführung des § 4 des Zivildienstgesetzes

2 vgl. Nachtwei, Winfried und Kröner, Andreas: Bedeutung und Zukunft des Zivildienstes - Eine Verbändebefragung, a. a. O., S. 56 -62, hier: S. 56ff

3 vgl. §80 Zivildienstgesetz vom 28.09.94

4 vgl. Nachtwei, Winfried und Kröner, Andreas: Bedeutung und Zukunft des Zivildienstes - Eine Verbändebefragung, a. a. O., S.56 - 65, hier: S. 62

5 vgl. Erdmann, Uwe; Emert, Markus und Kittmann, Matthias: Das Zivi - Kursbuch: Der Ratgeber für den Zivildienst, a. a. O., S. 16

6 vgl. ebenda S. 65 - 66

7 vgl. von Boetticher, Dietmar, Zivildienst und sozialer Bereich, Bonn 1993, S. 35 - 57

1 vgl. Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 28.10.1998, S.1

1 vgl. von Boetticher, Dietmar Zivildienst und sozialer Bereich, S. 28 - 34, Bonn 1993

2 vgl.: Maas Henner: Konversion des Zivildienstes in Freiwilligendienste - eine realistische Option für Kirche und Gesellschaft?, in: Bündnis 90/DieGrünen im Deutschen Bundestag (Hrsg.): Was kommt nach dem Zivildienst?, Bonn 1998, S. 67 - S. 82, hier: S. 67ff

3 vgl. Finis - Siegler, Beate (2): Konversion des Zivildienstes, in: Bündnis 90/DieGrünen im Deutschen Bundestag (Hrsg.): Was kommt nach dem Zivildienst?, Bonn 1998, S. 8 - 16, Hier: S. 13 - 14

4 vgl.: Nachtwei, Winfried und Kröner, Andreas: Bedeutung und Zukunft des Zivildienstes - Eine Verbändebefragung, a. a. O., S.56 - 65, hier: S. 64ff

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Arbeitspolitische Bedeutung des Zivildienst
Hochschule
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen
Note
1,3
Autor
Jahr
1998
Seiten
19
Katalognummer
V95307
ISBN (eBook)
9783638079853
Dateigröße
375 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitspolitische, Bedeutung, Zivildienst
Arbeit zitieren
Martin Bardenhorst (Autor:in), 1998, Arbeitspolitische Bedeutung des Zivildienst, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95307

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Arbeitspolitische Bedeutung des Zivildienst



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden