`Euthanasie` im Dritten Reich


Referat / Aufsatz (Schule), 2000

4 Seiten, Note: 15 Punkte


Leseprobe


‚EUTHANASIE‘ IM DRITTEN REICH

Definition ‚Euthanasie‘:

Euthanasie - griech. „Schöner Tod“. Anfänglich war damit ein schneller, leichter und schmerzloser Tod ohne das Eingreifen des Menschen (!) gemeint.

Im dritten Reich wurde dieser Begriff mißbraucht, um ein Massentötungsprogramm zu umschreiben. Unter der Tarn-Bezeichnung ‚Euthanasie‘ führte die nationalsozialistische Regierung in Deutschland ein Programm zur systematischen Tötung mißgebildeter und behinderter Kinder und Erwachener sowie erwachsen Geis- teskranken durch. Dabei stützten sich die Nationalsozialisten auf eine sozialdarvinistisch geprägte Human- genetik, die unter der Bezeichnung ‚Rassenhygiene‘ bereits in der Zeit der Weimarer Republik vertreten wurde.

Über die Opferzaheln liegen verschiede Angaben vor: Einige Quellen sprechen von 100 000 getöteten Personen, andere von mehreren Hunterdtausend.

Entwicklung der ‚Euthanasie‘ im 20. Jahrhundert:

Ab ca. 1913:

Diskussionen um Straffreiheit von ‚Euthanasie‘ ( = Sterbehilfe ).

1920:

Der Jurist K. Binding und der Psyciater A. Hoche veröffentlichen ein Werk mit dem Titel „Die Freigabe der Vernichtung des lebensunwerten Lebens“. Darin geht es nicht mehr nur um Sterbende, deren Leidenszeit verkürzt werden sollte, sondern vor allem um die Tötung „leerer Menschenhülsen“ und „Ballastexistenzen“, deren Pflege der menschlichen Gesellschaft nicht zugemuttet werden könne.

Die Schrift dient den Nationalsozialisten unter anderem als Rechtfertigung für ihre Massentötungsaktionen.

1933:

Bereits kurz nach der ‚Machtergreifung‘ wurden Zwangssterilisationen durchgeführt, um die Vererbung von Behinderungen etc. unbedingt zu verhindern.

Ab 1938:

Die „Tötung lebensunwerten Lebens“, so die nationalsozialistische Terminologie, wir offen propagiert, auch wenn die Täter später darauf bedacht waren, die Tötungsaktion möglichst geheimzuhalten.

01.09.1939:

Zustimmung Hitlers zur Gewährung des „Gnadentodes“. Viktor Brack, einer der verantwortlichen Funktionäre erklärt später, Hitler habe jene Leute „ausmerzen“ wollen, „die für das Reich von keinem irgendwelchen Nutzen mehr waren“. Hitler erhoffte sich dadurch unter anderem die Einsparung vonärzten und Pflegepersonal, um „Einrichtungen für den Gebrauch der Wehrmacht freizumachen“.

Anfang 1940 bis 23.8.1941:

Etwa 100 000 Menschen fallen der Mordaktion zum Opfer. Die Tötungen werden zunächst in sechs Anstal- ten von einer Parteidienststelle, die den Tarnnamen „Kanzlei des Führers“ trägt, organisiert. Diese Dienstelle befindet sich in der Tiergartenstraße Nr. 4 in Berlin; daher wird von der ‚T4-Aktion‘ gesprochen, hinter der sich die gezielte Organisation des Massenmords verbirgt. Scheinfirmen übernehmen einzelne Organisation- bereiche.

Am 18.01.1940 nimmt die erste Vergasungsanstalt im Schloß Grafeneck bei Marbach ihren ‚Betrieb‘ auf. Zunächst werden Tötungsanstalten auf dem Land ausgewählt. Die Veranwortlichen erhoffen sich, so die Tötungen geheimhalten zu können.

Andere berüchtigte Tötungsanstalten sind unter anderem Brandenburg/Hafel, Bernburg/Saale und Hadamar; die meisten Tötungsanstalten befinden in Gebieten der späteren DDR.

Bis zum 01.09.1941 werden nach Statistiken der T4 exakt 70 273 Personen „desinfiziert“.

Wie in Grafeneck, werden die Opfer auch in den meisten anderen Tötunganstalten auf folgende Weise er- mordet:

Nachdem die Opfer mit grauen Bussen der NS-Tarnorganisation „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“, deren Fenster alle verhängt waren, aus ihren Heimen ( z.B. dem ‚Bruderhaus‘ der Gustav-Werner-Stiftung in Reutlingen) abtransportiert wurden, brachten die Täter ihre Opfer direkt in die Tötungsanstalten; manchmal kehrten die Fahrer und das übrige Personal zuvor auch noch im ortsansässigen Gasthaus in Maarbach ein. Der Abtransport wird oftmals damit begründet, die Betten der Opfer würden für verwundete Soldaten benötigt, oder auch damit, dass Gefahr durch mögliche Luftangriffe drohe.

Gleich nach der Ankunf in der Tötungsanstalt wurden die Opfer dann „zum Duschen“ geschickt. In einem Zuge wurden sie dabei auch nackt einem Arzt vorgeführt, der sie besah, um im Anschluß eine glaubhafte Todesursache erfinden zu können, die dann den Angehörigen mitgeteilt wurde. Opfer mit Zahngold wurden markiert; nach deren Tötung wurde das Gold aus ihren Kiefern herausgebrochen.

Ungefähr 75 Menschen wurden dann in die vermeintliche Duschkammer, einem Raum mit ca. 12 Quatradmetern gezwängt und mit Gas getötet. Im Anschluß wurden die Leichen verbrannt; wenn die Urnen nicht sofort den Angehörigen zugesendet wurden, kassierten die Täter weiterhin ‚Pflegegeld‘.

Das Personal der Tötungsanstalten sollte motiviert sein. Aus diesem Grund unternahmen die Täter Ausflüge, besuchten gemeinsam Vorträge oder veranstalteten Musikabende. In Grafeneck wird ede zehntausendste Leiche mit Blasmusik der Hauskapelle, Ansprachen und anschließendem Besäufnis gefeiert. In Grafeneck war zudem ein regelrechter ‚Vergasungstourismus‘ zu beobachten: Hohe Nazi-Funktionäre undärzte reisten an, um Vergasungen ‚live‘ mitzuerleben. Oftmals fanden im Schloß ‚medizinische Tagungen‘ statt. Die Tötungsanstalt in Grafeneck war in dieser Zeit der Wirtschaftfaktor für ortansässige Betriebe

Ende August 1941:

Das Tötungsprogramm wird aufgrund von Protesten augenscheinlich unterbunden. Gründe waren:

- kirchliche Proteste, die mit einer Rede des „Löwen von Westfalen“, dem Bischof von Münster, Graf Ga- len, gipfeln: In seiner Rede nennt der Bischof die Tötungsaktionen erstmals öffentlich „Mord“. Als Hitler am 24.08.1941 die T4-Aktionen zunächst zu unterbinden scheint, sind bereits 60 000 Ofer ermordet worden.
- wachsender Widerstand in der Bevölkerung
- Am 22.07.1941 beginnt der Feldzug gegen die Sowjetunion ( und damit auch die systematische Ermor- dung russischer Gesiteskranker und Behinderter ). Hitler kann sich zu diesem Zeitpunkt keine Auseinandersetzung in der Heimat leisten, wo ( berechtigterweise ) die Angst umgeht, schwerverletzte Soldaten würden auch bald zu den ‚Euthanasie‘-Opfern zählen.

September 1941 bis April 1945:

Unter Geheimhaltung werden weitere 20 000 bis 30 000 Personen ermordet. Die Tötungsanstalten werden größtenteils in eroberte Gebiete im Osten verlagert.

Ab dem Jahr 1942 werden die Opfer nicht mehr mit Gas getötet; stattdessen lässt man die Betroffenen verhungern ( ‚Motto‘ der Anstalt in Eglfing-Haar: „Wir geben ihnen kein Fett, dann gehen sie von selber“) oder erzeugt unter anderem mit Gift tödliche Krankheiten, um so den Anschein zu erwecken, die Opfer würden einen ‚natürlichen Tod‘ sterben.

November 1941:

In einer Tagung wird von den Tätern besprochen, wie die Tötungstechnik von T4 in ‚den Dienst der Judenvernichtung‘ gestellt werden sollte.

Die Vernichtungslager werden als größere Kopie von Euthanasie‘-Anstalten aufgebaut, vor allem die Gas- kammern werden vergrößert. Bis die Konzentrationslager eigene Tötungsanlagen errichtet haben, werden die alten Mordanstalten weitergeführt. T4-Ärzte verlagern ihren Tätigkeitsbereich auf die KZ. Große Teile des übrigen T4-Personals übernehmen verantwortliche Positione in den Vernichtungslagern. Was mit der „Ausmerzung“ von angeblich Kranken, Alten, Behinderten in einer Art ‚Probelauf‘ begann, en- dete mit der „Judenvernichtung“. Die ‚Euthanasie‘-Morde waren somit auch eine Art ‚Test‘ für den Holocaust.

Die Opfer:

Opfer waren nicht nur Menschen mit Gehirnmißbildungen und anderen Behinderungen. Die Tötungsaktionen wurden mit der Zeit auf einen größeren Personenkreis erweitert. Es galt bald der Grundsatz: „Tat“, die Möglichkeit, zu arbeiten - „oder Tod“. Getötet wurden:

- psychisch Kranke
- geistig und körperlich Behinderte
- Taubstumme
- Blinde
- Tuberkolöse
- Fürsorgezöglinge
- Kinder
- Arbeitsinvalide
- Zwangsverschleppte
- Ostarbeiter
- Flüchtlinge
- durch Bombenangriffe verwirrte Zivilisten
- schwerverwundete Soldaten

Die Verantwortlichen:

Viele Menschen waren in den ‚Euthanasie‘-Massenmord verstrickt:

- Die Nationalsozialisten um Hitler, die den Massenmord planten und durchführten

- Dieärzte, die ihren Hyppokratischen Eid brachen, indem sie die Gashähne öffneten und die Giftspritzen anordneten ( „ethisch qualifizierte Hand am Gashahn“ ). Viele Medinier erliegen der Versuchung, unge- hemmt und ohne Rücksichten ‚forschen‘ zu können: Oftmals führten sie an den Opfern vor deren Tötung medizinische Versuche durch. Es folgten Experimente mit verschiedenen Hinrichtungsarten. Leichenex- perimente, vor allem mit Kinderleichen, waren kein Einzelfall; oftmals erfolgten nach der Hinrichtung Ge- hirnentnahmen.

Der rangshöchste Mediziner in Baden-Württemberg im dritten Reich, der Nationalsozialist Stähle, begründete zynisch seine Ethik damit, beim fünften Gebot „Du sollst nicht töten“ handle es sich um eine jüdische Erfindung: Der ‚wahre Willen Gottes‘ zeige sich ja in der Natur, in der die Schwachen umkommen. Also müsse man die Schwachen schwächen und die Starken schwächen.

- Das Pflegepersonal und die Anstaltsleiter

- Die Richter und Staatsanwälte, die den Rechtsmißbaruch zuließen

- Die Kommunalverwaltungen, die von Anfang an Bescheid wußten und den Anweisungen folgten. Vertre- ter der Verwaltungen wurden 1940 in einer Konferenz zu absoluter Vorsicht und Geheimhaltung gemahnt: Ein Publikwerden der Ereignisse könne den Kriegseintritt der USA provozieren.

- Die Repräsentanten der Kirchen, die gar nicht, zu leise oder nur halbherzig gegen die Tötung des „le- bensunwerten Lebens“ protestierten. Die Katholische Kirche stimmte z.B. offiziel dem ‚Euthanasie‘- Programm zu, unter der absurden Bedingung, katholischen Opfern vor ihrer Hinrichtung (!) die Sterbesakramente zu erteilen.

Kirchliche Schriften hatten sich teils schon im Vorfeld der Aktionen pro Euthanasie geäußert. Darin ist z.B. von der „Sichtung des der Erbkrankheit verdächtigten Materials“ die Rede: „Durch die Aussonderung der erbkranken Menschen werden [...] wertvolle Kräfte für die Tätigkeit in Familie und Volke frei und das sittliche Niveau des Volkes wird gehoben.“ Einige Vertreter begründeten diese Ansicht damit, Geistesschwache und Psychopathen seien allzu häufig auch kriminell.

Später erhofften sich die Kirchen durch ihre Nachgiebigkeit umsonst, die Situation irgendwie selbst kontrollieren zu können.

- Die Eltern / Familien, die ihre behinderten Kinder / Angehörigen nicht frühzeitig zu den Anstalten holten

- Das deutsche Volk, dem das Schicksal seiner Behinderten zu gleichgültig war

Der Kreis der Mitwisser war viel größer, als lange angenommen wurde. Denn die „Geheime Reichssache“ ließ sich nicht geheimhalten: Die Krematioren waren nicht zu verbergen, die Todesanzeigen häuften sich auffällig, ausländische Sendeanstalten, die „Feindsender“, berichteten von den schrecklichen Geschehnis- sen.

Bei alledem sollte man aber auch nicht unter den Tisch fallen lassen, dass es auch mutige Menschen gab, die versuchten, die Tötungsaktionen zu bekämpfen, wie z.B. den Heimleiter Heinrich Herrmann aus Wilhelmsdorf, wo sich heute das Kinderheim Hoffmannaus befindet. Herrmann verweigerte, den Anwesiungen zu gehorchen, und war bereit dafür selbst mit KZ bestraft zu werden. Die Bestrafung erfolgte nur nicht, weil die Nazis damit kein Aufsehen erregen wollten.

Die Aufarbeitung der ‚Euthanasie‘ im Dritten Reich‘:

Im Brockhaus-Lexikon finden sich Informationen, in denen ungeheuerlicher Weise behauptet wird, dass die „meisten“ an der Tötungsaktion „Beteiligten“ nach Kriegsende verurteilt wurden.

Tatsache jedoch ist, dass erst ab ca. 1980 damit begonnen wird, die meisten medizinisch-psyciatrischen Verbrechen der NS-Zeit aufzuarbeiten. Von den vierzehn verantwortlichenärtzen, die erwiesenermaßen persönlich Hinrichtungen vornahmen, überlebten zehn den 2. Weltkrieg; zwei richteten sich danach selbst. Von den acht verbleibendenärzten wurde meinen Informationen zufolge nur einer (!) rechtskräftig verurteilt. Die meisten Prozesse endeten also mit Freisprüchen: Die Angeklagten wären sich nicht über das „Unerlaub- te“ ihres Handelns bewusst gewesen. Die Tötung, „durch Kohlenmonoxid“, so ein Richter, „verursachte auch keinerlei seelische Qualen bei den Opfern“ und sei „eine der humanitären Tötungsarten“. Erwiesen ist, dass sich die Opfer sehr wohl über das bewusst waren, was mit ihnnen geschah; sie versuchten zu fliehen, sich zu wehren. Sie wurden grausam hingerichtet.

Hauptangeklagte behaupten aber heute noch, sie hätten „aus Liebe zu den Menschen“ gehandelt.

Obwohl also allen Angeklagten tausendfacher Mord nachgewisen wurde, kommen sie frei und arbeiten teilweise - manchmal unter falschem Namen - wieder in ihren Arztberufen. Sie zeigen keine Reue. Viele Täter haben sogar nach dem Krieg hoheämter inne und werden für ihre Verdienste (!) geehrt. Revisionsverfahren scheitern größtenteils, weil die Angeklagten von Kollegen als verhandlungsunfähig deklariert werden. Sie sind aber immer noch in der Lage, zu praktizieren und in den Urlaub zu fahren. - Nicht nur für die Kirchen wird das Thema ‚Euthanaise im Dritten Reich‘ bis heute tabuisiert. Zu keinem Zeitpunkt von Verhandlungen waren Kirchenvertreter anwesend.

Ich frage mich daher: Wird das Kapitel ‚Euthanasie‘ absichtlich nicht aufgearbeitet? Opfer und Angehörige wurden auf jeden Fall zu keinem Zeitpunkt entschädigt.

Sterbehilfe ist heute in Deutschland strafbar - auch, wenn sie auf Wunsch des Patienten erfolgt.

Ende der Leseprobe aus 4 Seiten

Details

Titel
`Euthanasie` im Dritten Reich
Note
15 Punkte
Autor
Jahr
2000
Seiten
4
Katalognummer
V95262
ISBN (eBook)
9783638079419
Dateigröße
348 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Zeitdauer: 30-45 Minuten, Fachwissen vorteilhaft
Schlagworte
`Euthanasie`; Behindertenmord; NS-Verbrechen; Aktion T4; NS-Ärzte; Drittes Reich
Arbeit zitieren
Martin Gehring (Autor:in), 2000, `Euthanasie` im Dritten Reich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95262

Kommentare

  • Gast am 10.3.2007

    Danke.

    hey,
    super Referat, hat mir echt geholfen;) nach genau sowas habe ich gesucht! lg

Blick ins Buch
Titel: `Euthanasie` im Dritten Reich



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