Die Entwicklung Ägyptens zwischenstaatlicher und religiöser Fürsorge


Seminararbeit, 1999

24 Seiten, Note: 1-2


Leseprobe


Die Entwicklung desägyptischen Wohlfahrtswesens seit der Revolution von 1952

Schon ein kurzer Überblick zu der historischen Entwicklung des Wohlfahrtswesens Ägyptens zeigt , daß sich unter Gamal Abdel Nasser, dem ersten Präsidenten des 1952 neu entstandenen Staates Ägypten, eine neue Staatsklasse formiert hatte. Eine aktive Wohlfahrtspolitik wurde nun neben der Agrarreform und Industrialisierung unter gleichzeitiger Verstaatlichung des privatwirtschaftlichen Sektors eingeleitet. Die Sozialpolitik im weiteren Sinne diente außer dem Schutz der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen auch noch der Umverteilung von Einkommen und Vermögen. Die städtische Unterschicht profitierte, sofern es nicht beim Staat beschäftigt war, nur im geringem Maße von der Wohlfahrtspolitik.

Präsident Gamal Abdel Nasser (1918-1970)

So war bezeichnenderweise die erste Neuerung ein Sonderprogramm mit zusätzlichen Hilfen für Staatsangestellte. Obgleich die Gehälter der unteren Ränge am Existenzminimum lagen, waren diese Beamten keineswegs die Ärmsten der Armen. Bei der Regulierung der Wohnungsmieten und der Preise von Grundnahrungsmittel und des öffentlichen Verkehrs kamen die Subventionen der städtischen Unterschichten entgegen. Vor allem profitierte fortan die akademisch gebildete Mittelschicht von der einkommenspolitischen Umverteilung und der Bildungs- und Beschäftigungspolitik der Regierung, die jedem Akademiker einen Arbeitsplatz garantierte. Dazu verbesserte sich die Stellung der Arbeiter in den verstaatlichen sowie den vom Staat neu geschaffenen Betrieben, indem die Arbeitsbedingungen (8-Stunden-Tag, Unfall-, Jugend- und Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Sozialleistungen) zugunsten der Arbeiter korrigiert wurden.

Nach dem Tod Nasser am 28.September 1970 übernahm Mohammed Anwar El- Sadat das Amt des ägyptischen Präsidenten. Mit ihm folgte nun ein neuer Kurs der wirtschaftlichen Öffnung (infitah), daß auch weitgehende soziale Veränderungen mit sich brachte. Unter der Regierungszeit Sadat formierte sich eine neue Bourgeoisie, wobei die Zahl der Millionäre beispielsweise von 500 (1970) auf 17.000 (1981) stieg. Die auffälligsten, aber nicht die einzigen Profiteure waren ein Kreis von Aufsteigern, die über die Kontakte mit dem Ausland ein Vermögen gemacht hatten. Diese Gruppe bildet u.a. die eigentliche Intifah - Bourgeoisie. Aber auch die vorrevolutionären Aristrokraten, die einen Teil der enteigneten Ländereien zurückbekamen, konnten unter Sadat wieder ihre alte Position zurückerlangen.

Mohammed Anwar el- Sadat (1918-1981)

Die wirtschaftliche Öffnung beeinflußte auch entscheidend den ägyptischen Arbeitsmarkt in den 70er Jahren. So wird geschätzt, daß zwischen den Jahren 1975 und 1985 jede dritte Arbeitskraft wenigstens zeitweilig von der Migration profitierte und im Schnitt jeweils ein und zwei Millionen Arbeitskräfte im Ausland waren. Dabei handelte es sich immer mehr um Facharbeiter und Ungelernte, die nach 1973 in die Ölstaaten gingen, wo sie ein Vielfaches der heimischen Löhne verdienten.

Anders als man zunächst von der neo- liberalen (Wirtschafts-) Politik Sadats annehmen sollte, wurde die Wohlfahrtspolitik nicht nur beibehalten, sondern noch ausgebaut. Einen Anteil dazu hatten sicherlich die sogenannten "Brotunruhen" von 1977, bei denen von der Regierung der Versuch unternommen wurde, die Nahrungsmittelsubventionen abzubauen. Der Aufstand der ägyptischen Bevölkerung1 führte letzlich dazu, daß Sadat einen wachsenden Teil der zu seiner unmittelbaren Verfügung stehenden Mittel wieder für die Nahrungsmittelsubventionierung einsetzte.

Die Beschäftigungsgarantie für Akademiker blieb zwar erhalten, jedoch bei geringeren Einstiegslöhnen als dies das bei Nasser der Fall war. Das soziale Netz, also etwa Arbeitsschutzregelungen, Gesundheitseinrichtungen, Renten, wurden in seiner Struktur "eingefroren" und finanziell eingetrocknet. Die Mittel wurden nun auf die Subventionierung von Nahrungsmittel und Massenkonsumgüter konzentriert.

Zusammenfassend kann man sagen, daß die Wohlfahrtspolitik erhalten blieb, aber nun breiter gestreut war und weniger den Mittelschichten zugute kam. Der eigentliche Abbau der Sozialleistungen wurden in den 80er Jahren gestartet, deren Konsequenzen die Mubarak- Regierung zu tragen hatte und hat.

Nach dem Attentat eines islamischen Fundamentalisten erlag Sadat am 6.Oktober 1981 seinen Verletzungen. Seine Nachfolge trat der damalige Vizepräsident Mohammed Hosni Mubarak an. Als Präsident, der zwar schon seit über einem Jahrzehnt Ägypten regiert, läßt sich Mubarak mit keiner bestimmten Politikrichtung oder einem herausragenden Ereignis verbinden, wie es beispielsweise seine Vorgänger getan hatten.

In princible, the president enjoys tremendous powers, especially under the existing `emergency laws ´ that were passed after the assassination of Sadat in 1981, yet Mubarak has chosen not to use them, either to change the composition of the ruling elite, or make important shifts in the socio-economic system along the lines of Nasser ´ s socialist transformations ´ or Sadat ´ s policy of infitah. He continues to muddle through, pursuing basically the policies (infitah and peace) and relying on the same political party. 2

Mohammed Hosni Mubarak (*1928)

Obwohl Mubarak System und Politik grundsätzlich beibehalten hat, bestehen im Detail aufgrund der veränderten innen- und außenpolitischen Voraussetzungen doch Unterschiede gegenüber früher. Anfang bis Mitte der 80er Jahre sanken die Ölpreise erheblich, was zu einer Schmälerung der Ölrente auf mehreren Ebenen führte: die eigenen Öleinnahmen sanken wie auch die Zuwendung aus den Ölstaaten und die Migrantenüberweisungen. Außerdem wurden mehr und mehr Gelder nur noch projektgebunden vergeben und immer weniger floß dem Regime zu.

Anfang der 90er Jahre stand das Regime Mubarak vor dem Kollaps, blieben doch in Folge der Kuwait- Krise die Touristen aus. Die rechtzeitige Parteinahme gegen Saddam Hussein und für den Westen zahlte sich aus: Nach dem Krieg erließen die Geberländer und -istitutionen Ägypten rund die Hälfte seiner Auslandsschulden, dazu kamen Kompensationszahlungen der Golfländer. Die vorübergehend zurückgekehrten Migranten besetzen heute auch die vormals von Palästinensern innegehabten Arbeitsplätze und haben durch die ägyptisch- libysche Entspannung auch im westlichen Nachbarland einen neuen Arbeitsmarkt gefunden.

Die Wohlfahrtspolitik war unter Mubarak das vielleicht größte Opfer, daß die Regierung bereit war teilweise aufzugeben. Denn mit der Reduzierung bzw. Privatisierung der Wohlfahrtsleistungen gab der Staat ein Herrschaftinstrument auf, verlor an Legitimität und trug zur Destabilisierung bei.

Das ägyptische Sozialversicherungssystem

Die Einführung der Sozialversicherung nach europäischen Vorbild wurde schon in den vierziger Jahren diskutiert und von der regierenden Wafd-Partei als Wahlversprechen, in einer Zeit als Ä gypten die bislang heftigsten Unruhen durch Industriearbeiter erlebte, eingesetzt. Doch erst unter Nasser wurden im Dezember 1954 die ersten Gesetze zur Sozialversicherung tatsächlich verabschiedet. Diese Regelung betraf zunächst nur Pensionen für Staatsbedienstete sowie Angestellte und Arbeiter des Privatsektors. Erst durch verschiedene Ä nderungs- und Ergänzungsgesetze wurden die Leistungen und der erfaß te Personenkreis erweitert. So profitieren heute theoretisch nahezu alle abhängigen Beschäftigten, Selbstständigen bis hin zu den im Ausland Beschäftigten von den Leistungen derägyptischen Sozialversicherung.

Die Organisation des ägyptischen Sozialversicherungssystems

An der Spitze der Verwaltungspyramide für die Sozialversicherungen steht das Ministry of Social Insurance (MOSI) . 3 Dem MOSI nachgeordnet sind die Pensions and Insurance Organisation PIO (zuständig für Renten- und Hinterbliebenenversicherung der in der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten) und die Social Insurance Organisation SIO (zuständig für Renten- und Hinterblieben- und Arbeitslosenversicherung der in der Wirtschaft Beschäftigten). Für Sachleistungen aus der Kranken-, Mutterschafts- und Arbeitsunfallversicherung ist die Health In suranceOrganisation HIO verantwortlich, die ihrerseits dem Gesundheitsministerium untersteht. Der von der Sozialversicherung erfaßte Personenkreis läßt sich wiederum in vier Sozialversicherungssysteme unterscheiden:

1. Die Sozialversicherung für Arbeitnehmer
2. Die Sozialversicherung für Selbstständige und Arbeitgeber
3. Die Sozialversicherung für Arbeitsemigranten
4. Die subsidiäre4 Sozialversicherung

Zu dem ersten Typ der Sozialversicherung zählen Arbeitnehmer in der öffentlichen Verwaltung und in den Staatsbetrieben sowie über 18 Jahre alte Arbeiter und Angestellte der Privatwirtschaft, die als Pflichtversichert gelten.

Freiwillig versichern können sich zwischen 21 und 60 Jahre alle Unternehmer, selbstständige Handwerker,

Freiberufler, freischaffende Künstler, Hausbesitzer (Jahresmieteinnahmen über 250 EGP5 und Großbauern mit mehr als 10 Feddan Landeigentum6.

Alle ägyptischen Staatsbürger zwischen 18 und 60 Jahren, die im Ausland arbeiten und nicht über ein anderes Sozialversicherungssystem versichert sind, können sich bislang freiwillig versichern. Jedoch ist von der Regierung eine Umwandlung in eine Pflichtversicherung angekündigt worden. Bislang wird die Versicherung lediglich von ca. 1,5 % der 2,2 Millionen Arbeitsemigranten in Anspruch genommen.

Die subsidiäre Sozialversicherung umfaßt alle abhängig Beschäftigten und Kleingewerbler, die von anderen Sozialversicherungen nicht erfaßt sind. Hierzu zählen vor allem temporäre Landarbeiter, Kleinbauern, Fischer, Hausangestellte, Straßenverkäufer und Hausbesitzer mit geringen Einnahmen.

Die ägyptische Haushaltsplanung für das Jahr 1988/89 ergab, daß rund 25,6 % der Bevölkerung sozialversichert war.

Die Rentenversicherung

Die Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hiterbliebenenversicherung ist der Kern der ägyptischen Sozialversicherung. In ihren Genuß kommen die Beitragszahler aller vier bereits erwähnten Versicherungssysteme.7

Höhe und Art der Beiträge

Im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung wird die Rentenvorsorge durch Beiträge der Arbeitgeber (15 % der Bruttolohnsumme) und Arbeitnehmer (10 % des Bruttolohns) sowie des Staates (1 % der Bruttolöhne der Versicherten) finanziert. Die Beiträge der Selbstständigen sind nach Einkommen gestaffelt. Jeder ordnet sein Einkommen in eine 16-stufige Skala zwischen 30 und 300 EGP ein und bezahlt dann 15 % des ausgewählten Betrags. Die Emigranten stufen sich nach dem gleichen Schema selbst ein und müssen dann 22,5 % ihres Einkommens als Beitrag bezahlen. Bei der subsidiären Sozialversicherung wird die Rentenvorsorge durch den minimalen Beitrag de Versicherten von monatlich 30 Piastern8 finanziert, dazu kommen noch besondere Abgaben von Boots- und Grundbesitzern, eine Stempelsteuer von 1 EGP auf ausgestellte oder verlängerte Arbeitserlaubnisse, schließlich Beiträge der Nasser Social Bank und Zuschüsse aus den anderen Sozialversicherungen; die Hälfte der ausgezahlten Renten trägt die Staatskasse.

Höhe und Art der Leistungen bei Pflichtversicherten

Für Pflichtversicherte, die in der allgemeinen Sozialversicherung erfaßt worden sind, kommen in den Genuß der Rentenversicherung, wenn sie über 60 Jahre alt sindund mindestens 10Jahre lang Beiträge entrichtet haben. Die Rente von maximal 80 % des Durchschnittslohns während der letzten zwei Jahre wird nach der Formel Lohn x Beitragsjahre x 2,22 % errechnet.

Die Mindestrente beträgt 35 EGP, die Höchstrente liegt bei 200 EGP. Bei den im Ausland lebenden Emigranten wird entsprechend dem Rechenbeispiel oben berechnet, nur müssen die Emigranten mindestens 180 Monatsbeiträge entrichtet haben, um von dieser Versorgung profitieren zu können.

Höhe und Art der Leistungen bei Selbständigen

Selbständige mit mindestens 15 Beitragsjahren bekommen ihre Altersrente ab dem 65. Lebensjahr; auch dann, wenn sie weiter erwerbstätig sind. Die Höhe der Altersrente wird wie in der allgemeinen Sozialversicherung errechnet, nur das an der Stelle des Durchschnittslohns das dem Beitrag zugrundeliegende Einkommen tritt. Mit mindestens 240 entrichteten Monatsbeiträgen hat der Versicherte Anspruch auf eine Rente von mindestens der Hälfte dieses Einkommens. Unter Berücksichtigung der niedrigsten und der höchsten Einkommensstufe ergeben sich so Mindestrenten von 15 EGP und Höchstrenten von 150 EGP im Monat.

Höhe und Art der Leistungen bei der subsidiären Versicherung

In der subsidiären Versicherung setzt der Bezug der Altersrente 180 Beitragsmonate und das Erreichen des 65. Lebensjahr voraus. Die Höhe der zu erwartenden monatlichen Rente beträgt dann zusammen mit der Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente auf höchstens 12 EGP.

Die Erwerbsunfähigkeits- & Hinterbliebenenrente bei Pflichtversicherten

Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit erhalten jene, die mindestens drei aufeinanderfolgende Monate oder mindestens 6 Monate insgesamt Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben. Laut der Gesetz9 bekommen Hinterbliebenenrente

1. der überlebende Ehegatte, sofern er seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdient;
2. eine geschiedene Ehefrau, wenn die Ehe mindestens 20 Jahre bestand und sie kein anderes Einkommen hat;
3. Söhne bis 21 Jahre (Studenten bis 26 Jahre), unverheiratete Töchter, sowie andere nahe (bedürftige) Verwandte;

Die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente werden aus dem Durchschnittslohn des letzten Jahres (nicht der letzten beiden Jahren) mit Lohn x (Beitragsjahre + 3) x 2,22 % errechnet, betragen aber mindestens 65 % des vorgenannten Durchschnittslohns. Es gelten ähnliche Bestimmungen für die Versicherung der Emigranten.

Die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente bei Selbständigen

Die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente wird bei den Selbständigen analog zu der allgemeinen Sozialversicherung errechnet.

Die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente in der subsidiären Versicherung

Für die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sind in der subsidiären Versicherung mindestens 6 Monatsbeiträge erforderlich, darunter der Beitrag für den der Erwerbunfähigkeit unmittelbar vorausgehenden Monat. Wie bereits oben gesagt, erreicht der Rentenbetrag in der subsidiären Versicherung im Monat höchstens 12 EGP.

Sonstige (finanzielle) Leistungen für Rentner in Ägypten

Außer in der subsidiären Versicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen, so z.B. wenn ein Versicherter vor Erreichen des 60. Lebensjahr ausscheidet oder auswandert, auch pauschale Entschädigungen gezahlt. Weiter gibt es Zusatzleistungen wie Sterbegeld in dreifacher Höhe des letzten Lohnes und eine Begräbnishilfe von mindestens 50 EGP.

Außerdem kommen alle ägyptischen Rentner theoretisch in den Genuß von besonderen Sozialleistungen wie Altenzentren, Bibliotheken, Begegnungsprogramme (Besuche, Austausch), bis hin zu besonderen stattlichen Gästehäusern, die günstige Übernachtungsmöglichkeiten bieten. Dazu werden vergünstigte Bahnfahrkarten, Eintritt für Museen, Kinos, Theater und andere kulturelle Veranstaltungen gewährt, und last-not-least betreibt die Social Insurance Organisation (SIO) zwei Altenheime.

Die folgende Tabelle soll den Bruttoverdienst und die hypothetische Altersrente in Ägypten, die ein Angestellter im öffentlichen Dienst nach 36 Jahren nach regelmäßigen Einzahlungen in die Sozialversicherung erhalten würde, deutlich zeigen.

Tabelle 1: Bruttoverdienst und hypothetische Altersrente im Staatssektor10

Durchschnittliches Jahresverdienst in resultierende Rente nach EGP 36 Beitragsjahren

Öffentliche Verwaltung 1.826 1.461

Öffentliches Unternehmen 2.194 1.755

Quelle : Statistisches Bundesamt 1993: 121; Houndoussa 1991:223, 227

Die in der Tabelle berechnete Rente ist sicherlich nur ein Anhaltswert, da erstens nicht alle Beschäftigten die vollen 36 Beitragsjahre werden nachweisen können, und zweitens die Rente auf Basis des Verdienstes in den letzten beiden Jahren des Berufslebens ermittelt wird, der höher ist als der Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten.

Wenn man die in der Tabelle 1 stehenden Werte mit der offiziellen Armutsgrenze11 Ägyptens vergleicht, so kommt man auf eine erstaunliche Entdeckung: Von der Armutsgrenze, die 1989 von der Weltbank mit 832 EGP pro Kopf und Jahr ermittelt wurde12, scheinen die Rentner mit Ihrer Jahresrente weit entfernt zu sein. Doch zieht man den Aspekt hinzu, daß in 13 % der städtischen Rentnerhaushalte außer dem Rentner noch der Ehepartner und in 44 % der Haushalte zusätzlich unverheiratete Kinder leben, die mit diesen Einkommen versorgen werden müssen, so ändert sich Situation gewaltig.

Denn mit ca. 5 Personen, die in Ägypten durchschnittlich zu einem Rentnerhaushalt zählen, liegen die vergleichsweisen hohen Renten des öffentlichen Sektors je nach Berechnungsmodus nur knapp oder sogar deutlich unter der Armutsgrenze.

Probleme der Sozialversicherung in der privaten Wirtschaft Die privaten Arbeitgeber Ägyptens nehmen es nicht allzu genau mit der Anmeldung ihrer Beschäftigten bei der Sozialversicherung. Es werden vielmehr eine Reihe von Kniffen angewandt, um sich dieser Beitragspflicht zu entziehen:

1. Die Beiträge werden nicht abgeführt, womöglich noch der Arbeitnehmeranteil vom Lohn abgezogen, aber nicht weitergeleitet;
2. Der Unternehmer beschäftigt Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht versicherungspflichtig sind;13
3. Die Versicherungspflicht wird mit Teilzeitverträgen unterlaufen;
4. Statt des tatsächlichen Lohn wird nur der Mindestlohn in den Arbeitsvertrag aufgenommen, um so nur die Mindestbeiträge zur Sozialversicherung zu bezahlen.

Ähnlich dem Verhalten der Unternehmer stehen auch die Beschäftigten in der privaten Wirtschaft Ägyptens zur Sozialversicherung. Sie haben kein besonderes Interesse an einer Sozialversicherung, sondern würden lieber den höheren abzugsfreien Lohn erhalten. Getreu dem Motto ,,Heute leben und morgen wird Gott geben"14 Durch die oben beschriebene Problematik ergibt es sich auch, daß der Privatsektor kaum Leistungen aus der Sozialversicherung erhält, da viele Leistungen ja von Höhe und Dauer der Beiträge abhängig sind. So werden die versicherten Selbständigen eines Tages nicht mehr die Mindestrente bekommen, und die anderen Versicherten aus der Privatwirtschaft sind weitgehend nur noch über die subsidiäre Versicherung mit ihren in Piastern bemessenen Monatsbeiträgen abgesichert. Die Altersrente liegt derzeit bei höchstens 12 EGP monatlich. 1987 bezogen 943 000 Menschen eine Rente von durchschnittlich 8,58 EGP aus der subsidiären Versicherung.

Probleme bei der subdiären Versicherung

Gerade für die am Rande des Existenzminimums lebenden Menschen Ägyptens türmt sich in der subsidiären Versicherung, die ja speziell für sie gedacht worden ist, ein Berg administrativer Hindernisse, wenn sie in den Genuß der Sozialversicherung kommen wollen. Oft handelt es sich dabei um Menschen, die ein belastendes Verhältnis zum Staat haben oder Analphabeten sind. Von Ihnen wird erwartet, daß sie sich erstens erkundigen, ob es eine für sie zutreffende Versicherungsart gibt, daß sie sich zweitens freiwillig versichern und noch jeden Monat ihren Beitrag selbst entrichten, indem sie sich auf eine Karte einzuklebende Beitragsmarken erwerben. Eine Studie von 1988 zeigt, daß nur rund 32 % der landwirtschaftlichen Arbeiter und rund 23 % der Straßenverkäufer Versicherungsbeiträge bezahlen. Über 70 % der Nicht- Versicherten wußten gar nicht, daß es für sie die Möglichkeit der Versicherung gab, anderen fehlten die erforderlichen Dokumente.

Ähnliche Ergebnisse zeigt auch eine neuere Untersuchung aus dem Jahre 1990 über die Straßenverkäufer : Von den 192 befragten Straßenverkäufern waren nur ca. 30 % versichert. Die restlichen 70 % Nicht- Versicherten gaben als Gründe u.a. an :

- Ich wußte nicht, wo und wie ich mich für die Versicherung anmelden kann;
- Ich glaube nicht an solche Programme;
- Ich habe keine Zeit, die verschiedenen Formulare und Bewerbungsunterlagen zusammenzusuchen;
- Die Höhe der Rente ist die Mühe der Beitragszahlung über all die Jahre nicht wert.

Die Analphabetenquote bei der Studie von 1990 liegt bei 52 %, während 36,2 % nur eine Grundschulausbildung (6 Jahre) oder zumindestens die notwenige Bildung besaßen. Dies ergibt zusammen 88,1 % der Straßenverkäufer, die allein aufgrund ihres niedrigen Bildungsniveaus größte Schwierigkeiten haben dürften, die Vor- und Nachteile einer freiwilligen Versicherung abzuwägen, sofern sie überhaupt deren Existenz erfahren.

Für die Geltungmachung der Hinterbliebenenrente zeigen sich ebenfalls Probleme, von denen vor allem die Analphabeten Hinterbliebenen betroffen sind. So wird für die Hinterbliebenenrente vollständige Unterlagen benötigt, zumindestens das Beitragsbuch und eine Heiratsurkunde.

Da aber viele Frauen in Ägypten nicht einmal einen Personalausweis oder eine Geburtsurkunde besitzen, haben sie auch nie eine Heiratsurkunde bekommen - ein Papier setzt das andere voraus.

Die Rentenversicherung

Die Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hiterbliebenenversicherung ist der Kern der ägyptischen Sozialversicherung. In ihren Genuß kommen die Beitragszahler aller vier bereits erwähnten Versicherungssysteme.15

Höhe und Art der Beiträge

Im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung wird die Rentenvorsorge durch Beiträge der Arbeitgeber (15 % der Bruttolohnsumme) und Arbeitnehmer (10 % des Bruttolohns) sowie des Staates (1 % der Bruttolöhne der Versicherten) finanziert. Die Beiträge der Selbstständigen sind nach Einkommen gestaffelt. Jeder ordnet sein Einkommen in eine 16-stufige Skala zwischen 30 und 300 EGP ein und bezahlt dann 15 % des ausgewählten Betrags. Die Emigranten stufen sich nach dem gleichen Schema selbst ein und müssen dann 22,5 % ihres Einkommens als Beitrag bezahlen. Bei der subsidiären Sozialversicherung wird die Rentenvorsorge durch den minimalen Beitrag de Versicherten von monatlich 30 Piastern16 finanziert, dazu kommen noch besondere Abgaben von Boots- und Grundbesitzern, eine Stempelsteuer von 1 EGP auf ausgestellte oder verlängerte Arbeitserlaubnisse, schließlich Beiträge der Nasser Social Bank und Zuschüsse aus den anderen Sozialversicherungen; die Hälfte der ausgezahlten Renten trägt die Staatskasse.

Höhe und Art der Leistungen bei Pflichtversicherten

Für Pflichtversicherte, die in der allgemeinen Sozialversicherung erfaßt worden sind, kommen in den Genuß der Rentenversicherung, wenn sie über 60 Jahre alt sindund mindestens 10Jahre lang Beiträge entrichtet haben. Die Rente von maximal 80 % des Durchschnittslohns während der letzten zwei Jahre wird nach der Formel Lohn x Beitragsjahre x 2,22 % errechnet.

Die Mindestrente beträgt 35 EGP, die Höchstrente liegt bei 200 EGP. Bei den im Ausland lebenden Emigranten wird entsprechend dem Rechenbeispiel oben berechnet, nur müssen die Emigranten mindestens 180 Monatsbeiträge entrichtet haben, um von dieser Versorgung profitieren zu können.

Höhe und Art der Leistungen bei Selbständigen

Selbständige mit mindestens 15 Beitragsjahren bekommen ihre Altersrente ab dem 65. Lebensjahr; auch dann, wenn sie weiter erwerbstätig sind. Die Höhe der Altersrente wird wie in der allgemeinen Sozialversicherung errechnet, nur das an der Stelle des Durchschnittslohns das dem Beitrag zugrundeliegende Einkommen tritt. Mit mindestens 240 entrichteten Monatsbeiträgen hat der Versicherte Anspruch auf eine Rente von mindestens der Hälfte dieses Einkommens. Unter Berücksichtigung der niedrigsten und der höchsten Einkommensstufe ergeben sich so Mindestrenten von 15 EGP und Höchstrenten von 150 EGP im Monat.

Höhe und Art der Leistungen bei der subsidiären Versicherung

In der subsidiären Versicherung setzt der Bezug der Altersrente 180 Beitragsmonate und das Erreichen des 65. Lebensjahr voraus. Die Höhe der zu erwartenden monatlichen Rente beträgt dann zusammen mit der Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente auf höchstens 12 EGP.

Die Erwerbsunfähigkeits- & Hinterbliebenenrente bei Pflichtversicherten

Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit erhalten jene, die mindestens drei aufeinanderfolgende Monate oder mindestens 6 Monate insgesamt Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben. Laut der Gesetz17 bekommen Hinterbliebenenrente

4. der überlebende Ehegatte, sofern er seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdient;

5. eine geschiedene Ehefrau, wenn die Ehe mindestens 20 Jahre bestand und sie kein anderes Einkommen hat;

6. Söhne bis 21 Jahre (Studenten bis 26 Jahre), unverheiratete Töchter, sowie andere nahe (bedürftige) Verwandte;

Die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente werden aus dem Durchschnittslohn des letzten Jahres (nicht der letzten beiden Jahren) mit Lohn x (Beitragsjahre + 3) x 2,22 % errechnet, betragen aber mindestens 65 % des vorgenannten Durchschnittslohns. Es gelten ähnliche Bestimmungen für die Versicherung der Emigranten.

Die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente bei Selbständigen

Die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente wird bei den Selbständigen analog zu der allgemeinen Sozialversicherung errechnet.

Die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente in der subsidiären Versicherung

Für die Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sind in der subsidiären Versicherung mindestens 6 Monatsbeiträge erforderlich, darunter der Beitrag für den der Erwerbunfähigkeit unmittelbar vorausgehenden Monat. Wie bereits oben gesagt, erreicht der Rentenbetrag in der subsidiären Versicherung im Monat höchstens 12 EGP.

Sonstige (finanzielle) Leistungen für Rentner in Ägypten

Außer in der subsidiären Versicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen, so z.B. wenn ein Versicherter vor Erreichen des 60. Lebensjahr ausscheidet oder auswandert, auch pauschale Entschädigungen gezahlt. Weiter gibt es Zusatzleistungen wie Sterbegeld in dreifacher Höhe des letzten Lohnes und eine Begräbnishilfe von mindestens 50 EGP.

Außerdem kommen alle ägyptischen Rentner theoretisch in den Genuß von besonderen Sozialleistungen wie Altenzentren, Bibliotheken, Begegnungsprogramme (Besuche, Austausch), bis hin zu besonderen stattlichen Gästehäusern, die günstige Übernachtungsmöglichkeiten bieten. Dazu werden vergünstigte Bahnfahrkarten, Eintritt für Museen, Kinos, Theater und andere kulturelle Veranstaltungen gewährt, und last-not-least betreibt die Social Insurance Organisation (SIO) zwei Altenheime.

Die folgende Tabelle soll den Bruttoverdienst und die hypothetische Altersrente in Ägypten, die ein Angestellter im öffentlichen Dienst nach 36 Jahren nach regelmäßigen Einzahlungen in die Sozialversicherung erhalten würde, deutlich zeigen.

Tabelle 1: Bruttoverdienst und hypothetische Altersrente im Staatssektor18

Durchschnittliches Jahresverdienst in resultierende Rente nach EGP 36 Beitragsjahren

Öffentliche Verwaltung 1.826 1.461

Öffentliches Unternehmen 2.194 1.755

Quelle : Statistisches Bundesamt 1993: 121; Houndoussa 1991:223, 227

Die in der Tabelle berechnete Rente ist sicherlich nur ein Anhaltswert, da erstens nicht alle Beschäftigten die vollen 36 Beitragsjahre werden nachweisen können, und zweitens die Rente auf Basis des Verdienstes in den letzten beiden Jahren des Berufslebens ermittelt wird, der höher ist als der Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten.

Wenn man die in der Tabelle 1 stehenden Werte mit der offiziellen Armutsgrenze19 Ägyptens vergleicht, so kommt man auf eine erstaunliche Entdeckung: Von der Armutsgrenze, die 1989 von der Weltbank mit 832 EGP pro Kopf und Jahr ermittelt wurde20, scheinen die Rentner mit Ihrer Jahresrente weit entfernt zu sein. Doch zieht man den Aspekt hinzu, daß in 13 % der städtischen Rentnerhaushalte außer dem Rentner noch der Ehepartner und in 44 % der Haushalte zusätzlich unverheiratete Kinder leben, die mit diesen Einkommen versorgen werden müssen, so ändert sich Situation gewaltig.

Denn mit ca. 5 Personen, die in Ägypten durchschnittlich zu einem Rentnerhaushalt zählen, liegen die vergleichsweisen hohen Renten des öffentlichen Sektors je nach Berechnungsmodus nur knapp oder sogar deutlich unter der Armutsgrenze.

Probleme der Sozialversicherung in der privaten Wirtschaft

Die privaten Arbeitgeber Ägyptens nehmen es nicht allzu genau mit der Anmeldung ihrer Beschäftigten bei der Sozialversicherung. Es werden vielmehr eine Reihe von Kniffen angewandt, um sich dieser Beitragspflicht zu entziehen:

5. Die Beiträge werden nicht abgeführt, womöglich noch der Arbeitnehmeranteil vom Lohn abgezogen, aber nicht weitergeleitet;
6. Der Unternehmer beschäftigt Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht versicherungspflichtig sind;21
7. Die Versicherungspflicht wird mit Teilzeitverträgen unterlaufen;
8. Statt des tatsächlichen Lohn wird nur der Mindestlohn in den Arbeitsvertrag aufgenommen, um so nur die Mindestbeiträge zur Sozialversicherung zu bezahlen.

Ähnlich dem Verhalten der Unternehmer stehen auch die Beschäftigten in der privaten Wirtschaft Ägyptens zur Sozialversicherung. Sie haben kein besonderes Interesse an einer Sozialversicherung, sondern würden lieber den höheren abzugsfreien Lohn erhalten. Getreu dem Motto ,,Heute leben und morgen wird Gott geben"22 Durch die oben beschriebene Problematik ergibt es sich auch, daß der Privatsektor kaum Leistungen aus der Sozialversicherung erhält, da viele Leistungen ja von Höhe und Dauer der Beiträge abhängig sind. So werden die versicherten Selbständigen eines Tages nicht mehr die Mindestrente bekommen, und die anderen Versicherten aus der Privatwirtschaft sind weitgehend nur noch über die subsidiäre Versicherung mit ihren in Piastern bemessenen Monatsbeiträgen abgesichert. Die Altersrente liegt derzeit bei höchstens 12 EGP monatlich. 1987 bezogen 943 000 Menschen eine Rente von durchschnittlich 8,58 EGP aus der subsidiären Versicherung.

Probleme bei der subdiären Versicherung

Gerade für die am Rande des Existenzminimums lebenden Menschen Ägyptens türmt sich in der subsidiären Versicherung, die ja speziell für sie gedacht worden ist, ein Berg administrativer Hindernisse, wenn sie in den Genuß der Sozialversicherung kommen wollen. Oft handelt es sich dabei um Menschen, die ein belastendes Verhältnis zum Staat haben oder Analphabeten sind. Von Ihnen wird erwartet, daß sie sich erstens erkundigen, ob es eine für sie zutreffende Versicherungsart gibt, daß sie sich zweitens freiwillig versichern und noch jeden Monat ihren Beitrag selbst entrichten, indem sie sich auf eine Karte einzuklebende Beitragsmarken erwerben. Eine Studie von 1988 zeigt, daß nur rund 32 % der landwirtschaftlichen Arbeiter und rund 23 % der Straßenverkäufer Versicherungsbeiträge bezahlen. Über 70 % der Nicht- Versicherten wußten gar nicht, daß es für sie die Möglichkeit der Versicherung gab, anderen fehlten die erforderlichen Dokumente.

Ähnliche Ergebnisse zeigt auch eine neuere Untersuchung aus dem Jahre 1990 über die Straßenverkäufer : Von den 192 befragten Straßenverkäufern waren nur ca. 30 % versichert. Die restlichen 70 % Nicht- Versicherten gaben als Gründe u.a. an :

- Ich wußte nicht, wo und wie ich mich für die Versicherung anmelden kann;
- Ich glaube nicht an solche Programme;
- Ich habe keine Zeit, die verschiedenen Formulare und Bewerbungsunterlagen zusammenzusuchen;
- Die Höhe der Rente ist die Mühe der Beitragszahlung über all die Jahre nicht wert.

Die Analphabetenquote bei der Studie von 1990 liegt bei 52 %, während 36,2 % nur eine Grundschulausbildung (6 Jahre) oder zumindestens die notwenige Bildung besaßen. Dies ergibt zusammen 88,1 % der Straßenverkäufer, die allein aufgrund ihres niedrigen Bildungsniveaus größte Schwierigkeiten haben dürften, die Vor- und Nachteile einer freiwilligen Versicherung abzuwägen, sofern sie überhaupt deren Existenz erfahren.

Für die Geltungmachung der Hinterbliebenenrente zeigen sich ebenfalls Probleme, von denen vor allem die Analphabeten Hinterbliebenen betroffen sind. So wird für die Hinterbliebenenrente vollständige Unterlagen benötigt, zumindestens das Beitragsbuch und eine Heiratsurkunde.

Da aber viele Frauen in Ägypten nicht einmal einen Personalausweis oder eine Geburtsurkunde besitzen, haben sie auch nie eine Heiratsurkunde bekommen - ein Papier setzt das andere voraus.

Kranken- und Mutterschaftsversicherung

Im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung sind die Arbeitnehmer (nicht ihre Angehörigen) der öffentlichen Verwaltung und der Staatsbetriebe auch gegen Krankheit pflichtversichert. Rentner und Hinterbliebene von Beschäftigten des öfffentlichen Sektors können als freiwillig Versicherte weiter krankenversichert bleiben.

Beiträge

Die Krankenversicherung wird durch Beiträge der Arbeitnehmer ( 1% des Bruttolohns ) und Arbeitgeber ( 4 % des Bruttolohns ) finanziert. Unterhalten die Arbeitgeber, wie beispiels- weise die Eisenbahn, eigene Gesundheitseinrichtungen, kann ihr Beitrag bis auf 1 % reduziert werden. Rentner zahlen 1 %, deren Witwen bzw. Witwer 2 % der Rente als Versicherungsbeitrag. Die Leistungen für Schüler und Studierende sollen aus Beiträgen der Eltern ( ca. % EGP pro Jahr ) und über die Einführung der Tabaksteuer finanziert werden.

Leistungen

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Krankenversicherung ist, daß der Versicherte wenigstens drei aufeinanderfolgende Monate oder insgesamt sechs Monate, von denen aber die letzten beiden aufeinanderfolgend sein müssen, Beiträge entrichtet hat. Für Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld werden mindestens 10 Beitragsmonate vorausgesetzt. Versichert sind alle Fälle von Krankheit, die nicht auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sind, außerdem werden Leistungen für schwangere Frauen gewährt. Die Geldleistungen umfassen:

1. Krankengeld in Höhe von 75 % des letzten Tageslohnes während der 90 Tagen, danach 85 %, mindestens aber 12 EGP, insgesamt 180 Tage pro Jahr, bei chronischen Krankheiten jedoch solange, bis der Erkrankte wieder arbeiten kann oder bis seine Erwerbsunfähigkeit festgestellt worden ist;

2. Mutterschaftsgeld über 75 % des Tageslohnes während 3 Monaten;

An Sachleistungen gewährt die Versicherung :

- Behandlung und Pflege in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen einschließlich Operationen, Laborkosten, u.ä.;
- Behandlung durch Kassenärzte und -zahnärzte;
- Verschriebene Medikamente und Hilfsmittel (Prothesen,...);

Alles in allem also ein umfassender Versicherungsschutz, der im Bedarfsfall sogar die Behandlung im Ausland einschließt. Die staatliche Versicherung funktioniert nach dem Prinzip der direkten Leistungserbringung. Zwar haben alle Ägypter generell Anspruch auf kostenlose medizinische Versorgung in den staatlichen Ambulatorien und Krankenhäusern, die Health Insurance Organisation (HIO) hat jedoch besondere Vertragsärzte und betreibt für ihre Mitglieder 24 eigene Krankenhäuser, die an Ausstattung und Versorgung den der Allgemeinheit offenstehenden staatlichen Krankenhäusern- nicht aber privaten Einrichtungen - überlegen sind.

Private Krankenversicherung am Beispiel der CCO

Eine der privaten Krankenversicherung Ägyptens ist die Curative Cairo Organization (CCO), die sich als ,,Krankenkasse von Kairo und Alexandria" etabliert hat und über 12 Krankenhäuser und 18 Polikliniken verfügt.

Diese private Krankenversicherung geht auf die gama ´ iya mubara al-marat al-gedida 23 zurück und versorgt etwa 5 % der Bevölkerung. Sie finanziert sich zu 90 % aus den Beiträgen der Mitglieder und ist damit den gehobenen Einkommensschichten vorbehalten.

Für die Spitzenverdiener werden neuerdings kommerziell kalkulierte, private Krankenversicherungen angeboten, die die Behandlung der Privatärzte und der privaten Krankenhäuser abdecken.

Schließlich unterhalten einzelne Bereiche des Staatsapparates wie der Polizei, Armee und Bahn, aber auch Großbetriebe24 ihre eigenen Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen.

Arbeitsunfall- und Berufskrankenheitenversicherung

Diese Risiken einschließlich Wegeunfälle, sind durch die allgemeine Sozialversicherung abgedeckt und werden durch Arbeitgeberbeiträge von 3 % (Private), 2 % (Staatsbetriebe) oder 1 % (Öffentliche Verwaltung) der Bruttolohnsumme finanziert. Es gibt keine Mindestbeitragszeit oder Wartezeiten. Zu den Leistungen gehören medizinische Behandlung und Pflege samt damit verbundener Fahrtkosten, Krankengeld in Höhe des Monatslohns bis zum Tod oder der Feststellung dauernder Arbeitsunfähigkeit sowie Kosten der Anreise zu einem notwendigen auswärtigen Behandlungsort. Erwerbsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrenten betragen 80 - 100 % des Durchschnittsmonatslohns des Jahres vor Eintritt der Invalidität bzw. des Todes, mindestens aber 35 EGP und höchstens 200 EGP. Ab 35 % Minderung der Erwerbsunfähigkeit hat die verletzte Person Anspruch auf den entsprechenden Teilbetrag der Erwerbsunfähigkeitsrente, z.B. bei 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit besteht ein Anspruch auf 50 % der Rente.

Arbeitslosenversicherung

Auch das Risiko der Arbeitslosigkeit ist nur im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung versichert.

Ausgenommen sind zudem Beschäftigte des öffentlichen Sektors, die ja praktisch unkündbar sind. Die Versicherung wird durch Beiträge der Arbeitgeber von 2 % der Bruttolohnsumme finanziert.

Arbeitslosengeld in Höhe von 60 % des letzten Lohnes wird ab dem 8.Tag nach Ende des Arbeitsverhältnisses für längstens 16 Wochen (bei 24 oder mehr Beitragsmonaten bis 28 Wochen) unter der Voraussetzung gewährt, daß

1. der Versicherte arbeitswillig und fähig ist;
2. der Versicherte arbeitslos gemeldet ist und regelmäßig bei der für ihn zuständigen Stelle vorspricht;
3. er seinen Arbeitsplatz nicht freiwillig aufgegeben hat;
4. das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mit einem Verbrechen oder Vergehen zusammenhängt( in diesem Fall bekommt der Versicherte nur die halbe Leistung);
5. mindestens sechs Monatsbeiträge entrichtet wurde, davon drei in den der Arbeitslosigkeit vorangehenden Monaten;

Das Arbeitslosengeld kann nach unter bestimmten Umständen gestrichen werden, etwa wenn der Arbeitslose eine ihm angebotene, angemessene Stelle nicht annimmt. Daneben zahlt die Versicherung während der Fortbildungsmaßnahmen ein Unterhaltsgeld von 30 - 60 % des Lohns.

Sozialhilfe

Es existiert zu den bereits erläuterten, mit Beiträgen verbundenen Sozialversicherungen eine beitragsunabhängiges Social Assistance Scheme.

Die beitragsunabhängige Sozialhilfe wurde 1950 als erklärter Ersatz für die eigentlich versprochene Sozialversicherung eingeführt.

Wichtigste und bekannteste Form der Sozialhilfe ist heute die sogenannte Sadat - Pension - in der bundesdeutschen Terminologie wäre statt von einer Pension von einer ,,fortlaufenden Hilfe zum Lebensunterhalt" zu sprechen. Sie wurde 1981 für jene Bedürftigen eingeführt, die keinen Anspruch auf eine Rente aus der Sozialversicherung haben und wird über die Nasser Social Bank aus einer Abgabe auf die Gewinne der öffentlichen Unternehmen finanziert. Nur Personen ab 65 Jahren können von dieser Wohlfahrtsleistung profitieren, die meisten Empfängerinnen sind Witwen und geschiedene Frauen. Daneben werden vor allem Behinderte und mittellose Alte von der Sozialhilfe mit einmaligen oder laufenden Zahlungen unterstützt.

Tabelle 2 : Sozialhilfe nach Empfängern ( 1984 / 85 )

Mill. EGP Anzahl In %

Waisen 0,06 5.152 2,5 Witwen 2,50 46.988 23

Geschiedene Frauen 2,03 40.004 20

Kinder von Geschiedenen 0,06 2.933 1,5

Behinderte 1,82 58.988 29 Rentner 0,50 37.727 19 Andere 0,01 9.293 5

Summe 6,97 201.085 100

Quelle: MOSA nach Worldbank 1991:61

Im Prinzip besteht in Ägypten 120 EGP Unterstützung im Jahr für Bedürftige. Trotzdem erreicht die Sozialhilfe, nach den Einschätzungen der Worldbank in ihrem Jahresbericht von 1991, nur jeden fünften der ,,ultra poor", der Ärmsten der Armen. Die durchschnittliche Auszahlung pro Empfänger lag dabei bei nur 25 EGP, die durchschnittliche Rente (fortlaufende Hilfe) bei 57 EGP.

Sonstige staatliche Sozialleistungen

Eine besondere Art staatlicher Sozialleistungen wird nach von der Nasser Social Bank (NSB) erbracht. Sie wurde unter Präsident Sadat durch das Gesetz Nr. 66/1971 gegründet.

Juristisch ist die Bank einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vergleichbar. Ihr Präsident wird vom Staatspräsidenten ernannt, die Fachschaft liegt außer bei der Zentralbank auch beim MOSA.

Die NSB wickelt die üblichen Bankgeschäfte nach islamischen Vorschriften ab.25 Stark vereinfacht gesagt gilt statt des Zinses das Prinzip des ,,profit and loss sharing", wonach die Bank und Anleger Gewinn und Verlust des entsprechenden Geschäfts nach vorher vereinbarten Anteilen teilen. Nach den Spekulationsverbot ist es weiter untersagt, sich an Geschäften zu beteiligen, ,,deren Erfolg nicht auf Arbeit, sondern auf reinen Zufall oder auf Spekulation über den möglichen Geschäftsausgang beruht".

Die NSB hat ein über die normale islamische Finanzwirtschaft hinauswachsendes Ziel, nämlich die ,,Basis der sozialen Solidarität" zwischen den Bürgern zu erweitern, ,,vor allem indem Versicherungen und Pensionen an die gegeben werden, die nicht an der sozialen Sicherheit teilhaben". Außerdem sollen ,,Darlehen an Bürger vergeben und Hilfen für Bedürftige" bereitgestellt werden.26

Zur Finanzierung der sozialen Aufgaben werden, außer einer 2 %-Abgabe auf die Gewinne der öffentlichen Unternehmen und Mitteln vor allem die der Bank als zakat 27. Die Zakat - Abteilung der NSB hatte 1993 nach Auskunft ihres Sprechers 35 Mio. EGP für soziale Aufgaben zur Verfügung.28 Diese Mittel stammen aus verschiedenen Quellen: Sie werden entweder von Zakat- Kommissionen, die von den Moscheen oder einzelnen Institutionen aufgestellt werden, eingesammelt und an eine Bank weitergeleitet. Oder die Abwicklung erfolgt durch die Bank selbst, die die zakat der Kontoinhaber abbucht. Wer kein Konto hat, kann die zakat bar einzahlen. Zusätzlich zu den so erhaltenen Mitteln stiftet die Bank einen Teil ihrer Gewinne als zakat und stellt außerdem die Verwaltungsleistungen kostenlos zur Verfügung.

Mit der eingenommen zakat werden von der Bank ausgewählte Projekte finanziert. So werden bisher drei Krankenhäuser und 23 Ambulanzen mit angeschlossener Apotheke finanziert, in der die Medikamente gratis abgegeben werden. Ferner werden Nachhilfestunden in mehr als 300 Moscheen, Kindergärten, Berufsausbildung, usw. gefördert.

Die zweite wichtige Einnahmequelle der NSB ist die Vergabe von Kleinkrediten. Im Rahmen dieses Programmes bietet die Bank finanzielle Hilfen in Form eines zinslosen Kredits für Bedürftige an, die entweder unternehmerische Kleinprojekte verwirklichen wollen, wie z.B. ein Taxi oder eine Garküche, oder zur Überbrückung sozialer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

Tabelle 5 : Kleinkredite der Nasser Social Bank nach Zweck (1989/90)

In Mio. EGP in % aller Kredite

für Soziales 50,3 26,8

für Existenzgründung 135,3 72,0 Anderes 2,3 1,2

Gesamt 187,9 100,0

Die Gesundheitsversorgung

Essential health care, based on practical, scientifically sound and socially acceptable methods and technology, made universally accessible to individuals and families in the community through teir full participation and at a cost that the community and country can afford. (WHO 1978)

Das ca. 8 Jahre nach dem Tode Nassers formulierte Konzept der WHO umreißt treffend die ursprünglichen Ziele der nasseristischen Gesundheitspolitik. Nach der Finanzkrise im Julikrieg 1967 gingen auch die Investitionen in das öffentliche Gesundheitswesen zurück. Ein wichtiger Grund für die Verschiebung dieses Ziels zu Lebzeiten Nassers. Erst als Antwort auf das Erstarken des Islamismus zeigt der Staat erst neuerdings wieder Anzeichen einer aktiven Gesundheitspolitik.

Die Gesundheit jedes einzelnen Bürgers läßt sich der Staat jährlich 29,2 EGP kosten - die Weltbank hält in ,,low- income-countries" 12 US-$ ( 40 EGP) für das Minimum dessen, was allein für die primary health care aufzuwenden wäre.

Ein Problem ist auch die Zuteilung von Ärzten zu den Patienten auf den Land. Deshalb werden die meisten der angehenden Ärzte zwangsweise auf die Dörfer abgeordnet und sind entsprechend wenig motiviert. Dies und die schlechte Ausstattung der ländlichen Gesundheitszentren führt dazu, daß jeder kranke Dorfbewohner, der es sich irgendwie leisten kann, in der nächsten Stadt einen privat praktizierenden Arzt aufsucht. Die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen sind in der ägyptischen Bevölkerung nicht so beliebt wie die privaten. Und selbst die MOSA gestand in den 60er Jahren die schlechte Qualität der staatlichen Krankenhäuser gegenüber den Klinken der Wohlfahrtsvereine. Weil Geld für das Reinigungspersonal fehlt, lassen die hygienischen Verhältnisse in den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen zu wünschen übrig. Der daraus resultierende besonderen Infektionsgefahr begegnen die Ärzte mit der Verschreibung starker Breitband - Antibiotika, die die Patienten auf eigene Rechnung in der Apotheke kaufen müssen.

Die Verpflegung der stationären Patienten ist schlecht, weil die staatlichen Krankenhäuser für das Essen nicht den üblichen Marktpreis bezahlen können, ihre Rechnungen über Monate verspätet oder erst im nächsten Haushaltsjahr begleichen und unter diesen Bedingungen keine seriösen Catering- Firmen für die Verpflegung der Patienten engagieren können.

Die eigentlich gratis abzugebenden Medikamente stehen nur in so geringem Mengen zur Verfügung, daß die Kranken ihre Medizin selbst in den privaten Apotheken kaufen müssen. Der Materialmangel führt auch dazu, daß die Patienten vor Operationen oder Behandlungen üblicherweise eine ,,Einkaufsliste" bekommen, mit denen sie Gips, Pflaster, Spritzen, Narkosemittel, usw. selbst besorgen.

Dazu sind die Ärzte in den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen schlecht bezahlt. Das durchschnittliche Jahresgehalt eines beim Staat angestellten Arztes beträgt einschließlich aller Zulagen und Prämien rund 2500 EGP29. Die knappe Bezahlung führte dazu, daß jeder Krankenhausarzt, wenn nur irgendwie möglich auch eine Privatpraxis eröffnete und seine Zeit und Kraft dort investierte. Eine Entwicklung, die nicht gerade das staatliche Gesundheitswesen fördert.

Der nicht - staatliche Wohlfahrtsstaat

Ähnlich wie in anderen Entwicklungsländern spielt auch in Ägypten das private Wohlfahrtswesen eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich um mehr oder minder institutionalisierten, nicht- staatlichen Vereinigung und Organisationen. Daneben gibt es in Ägypten auch die private und nicht - institutionalisierte Hilfe auf Basis rein persönlicher Beziehungen, also durch die Familie, durch Nachbarn und Arbeitskollegen, usw.

Die Familien und Nachbarschaftshilfe

Vor der Einführung der staatlicher Leistungen regelte die Familie und Sippe, auch in der Stadt, die soziale Sicherung. Sie sorgten im Idealfall für ihre Angehörigen : finanzielle Unterstützung der Älteren und Frauen (Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber der Ehefrau, Unterstützung von unverheirateten oder geschiedenen Frauen durch die elterliche Familie), Krankenpflege Kindererziehung, Schlichtung von Streitigkeiten usw. wurden so gewährleistet. Entsprechend halfen sich Nachbarn im Fall von Krankheit oder Geldknappheit aus. Heute funktioniert diese Solidarität aus verschiedenen Gründen30 nicht mehr oder nur vereinzelt. Doch selbst eine noch intakten Großfamilie oder Gemeinschaft kann nicht als soziales Netz funktionieren, wenn sie insgesamt verarmt ist.

Knapp 52,2 % der älteren Bürger Ägyptens, die keinen Pensionsanspruch haben, werden von ihren Kindern finanziell unterstützt. Aber auch 38,5 % der Alten mit Anspruch auf staatliche Leistungen bekommen noch von ihren Kindern Unterstützung. Innerhalb der Familie und des Bekanntenkreises unterstützen vorrangig die Söhne ihre Eltern.31 Sie leisten 67,7 %, die Töchter nur 15,6 % der Hilfe. Im Einklang mit der Scharia, dem islamischen Rechts, ist es für westliche Staaten bemerkenswert, daß Nachbarn sich mehr engagieren als die Geschwister der Bedürftigen. Die Geschwister sind nur dann zur Hilfe verpflichtet, wenn sie selbst nicht arm sind und der oder die Hilfsbedürftige keine männlichen Verwandten in gerader Linie mehr hat.

Insgesamt sind die traditionellen Strukturen weiterhin wichtig. Alllerdings können immer mehr Familien diese auch religiös verankerten Hilfsverpflichtungen nicht mehr erfüllen. Gleichzeitig könne die staatlichen Angebote die Hilfe des Familienverbandes nicht ersetzen. In dieser Lücke operieren die verschiedenen privaten Hilfsorganisationen.

Private Organisationen (PVO)

Neben den staatlichen Institutionen sind im Wohlfahrtsbereich Ägyptens eine Reihe privater Organisationen tätig. Die staatliche Kontrolle über sie sichert ein Vereinsgesetz32, mit dessen Inkraftsetzung damals alle schon bestehenden Vereine aufgelöst und zur Neuanmeldung gezwungen wurden.

Ausgenommen Parteien, Gewerkschaften, Berufs- und Wirtschaftsverbände fällt nahezu jede, nicht gewinnorientierte Vereinigung unter das Vereinsgesetz. Die Gründung dieser, vom Gesetzgeber ,,private voluntary organisation" (PVO) genannten Vereinigungen, bedarf der Zustimmung der MOSA. Auch nur der Besuch einer Versammlung eines nicht zugelassenen Vereins kann strafrechtlich geahndet werden. Dem MOSA ist über Versammlungen und deren Tagesordnung Rechenschaft abzulegen, Kandidaten für Vorstandsposten müssen zugelassen werden, ja das Ministerium kann selbst Vorstandsmitglieder ernennen. Vereine können, ohne daß es eines Gerichtsbeschlusses bedarf, praktisch jederzeit aufgelöst werden und ihr Vermögen eingezogen werden. Die zulässigen Aktivitäten einer PVO33 sind in den Bereichen:

- Sozialhilfe
- Kultur, Wissenschaft und Religion
- Kinderfürsorge
- Familienwohlfahrt, Familienplanung
- Behindertenfürsorge
- Alphabetisierung
- Altenpflege
- Verwaltung und Organisation
- Sozialarbeit
- Betreuung Gefangener und deren Familien
- Internationale Freundschaft
- Community Development (Dorf-, Stadtteil-, oder Regionalentwicklung

Es zeigen sich Ähnlichkeiten der ägyptischen PVO in den gemeinnützigen Aktivitäten mit dem Katalog des deutschen Vereinsrechts. PVO dürfen jeweils nur in einem der genannten Felder tätig werden. Einzig die Communty Development Association (CDA) dürfen sich gleichzeitig in mehreren Bereichen betätigen.

Auch internationale Wohlfahrtsorganisationen mit Hauptsitz im Ausland, wie z.B. Caritas Egypt oder der Rote Halbmond34 unterliegen der Aufsicht der MOSA, ebenso alle religiösen Wohlfahrtsvereinigungen. Für muslimische Organisationen gibt es aber insoweit eine Gesetzeslücke, als fromme Stiftungen und die im engeren Sinne religiösen Aktivitäten von Moscheen nicht unter das Vereinsgesetz und die Kontrolle des MOSA fallen, sondern vom Religionsministerium beaufsichtigt werden.

Zur Arbeit einer PVO

Die Aufgaben der PVO ist vielfältig. Eine mag sich beispielsweise speziell um dieAlphabetisierung von Frauen oder die Bereitstellung von Kleinkrediten für Frauen kümmern. Eine andere betreibt ein umfassende Zentrum und bietet einem Dach gleichzeitig eine Ambulanz mit angeschlossener Apotheke, Mutter- und Kind- Betreuung , Kindergarten und Nähkurse für Frauen und Mädchen an. Finanziell stärkere PVO gewähren den Armen Kleinkredite oder fortlaufende finanzielle Unterstützung.

Aus einer Bilanz der MOSA aus dem Jahre 1970, in der die Ausgaben aller PVO zusammengefaßt sind35 läßt sich entnehmen, daß schon 1960 das Schwergewicht der PVO -Arbeit in der Gesundheitsarbeit mit 31,1 % der Ausgaben lag, gefolgt von finanzieller Hilfe, das 21,2 % der Ausgaben ausmachte.

Nicht- muslimische Organisationen

Der koptische36 Wohlfahrtssektor

Nach dem Islam sind die Kopten Ägyptens zweitgrößte Religionsgemeinschaft. Sie stellen, je nachdem ob ein Muslim oder ein Kopte die Schätzung vornimmt, 6 - 10 Mio. der Bevölkerung. Die amtlichen Zählungen gelten als nicht verläßlich, da der Regierung ein Interesse unterstellt werden darf, die Minderheit als möglichst klein darzustellen und zudem manche Kopten ihren Glauben nicht offen bekennen.

Die koptische Religion hat eine lange Tradition. Ihre Gläubigen betrachten sich als direkte Abkömmlinge der pharaoinschen Ägypter, während die Muslime auch Nachkommen von erst Zugewanderten sein können. Auf politischer Ebene führt dies dazu, daß die Frage des Koptentums schnell mit Patriotismus und Nationalismus verknüpft wird.

Auch die koptische Kirche bietet soziale Dienste über PVO an. Theoretisch kommen auch Muslime in den Genuß dieser Leistungen. Die Mittel sind aber knapp, so daß bei der Verteilung die Kopten bevorzugt werden. Die sozialen Dienste der koptischen Kirche arbeiten auf zwei Ebenen :

Einmal kann jede Gemeinde das ihr gespendete Geld nach Belieben verwenden: z.B. für Nachhilfestunden, zur Unterstützung armer Familien, oder auch zur Renovierung der Kirche - die Entscheidung darüber liegt beim Gemeinderat.

P>Andererseits besteht bei der Kirchenleitung ein Ordinariat für öffentliche, ökumenische und soziale Dienste, das eine Vielzahl von Sozialleistungen anbietet: freie Arztkonsultation und Ausgabe von Medikamente, finanzielle Hilfen für Kranke, Behinderte, Hinterbliebene und Witwen. Diese Hilfen werden nach Vorsprache der betroffenen Personen oder eines Familienangehörigen im Kairiner Patriarchat ausbezahlt und können bis zu 200 EGP im Monat betragen. Weitere Leistungen sind Beihilfen zu Hochzeiten und Ehevermittlung. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist Bildung (Alphabetisieung und Mathematik) sowie verstärkt Aus- und Fortbildung für arbeitslose Jugendliche mit anschließender Arbeitsvermittlung, vor allem durch Herstellung von Kontakten und Aufbau eines Netzwerks.

Dabei werden handwerkliche Fähigkeiten oder Sprachen unterrichtet. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit anderen Wohlfahrtsorganisationen umfassende Projekte durchgeführt, wie z.B. für die Bevölkerungsgruppe der Zabalin ( Müllsammler ), denen Unterstützung im spirituellen Bereich, bei Unterkunft, Gesundheit, Alphabetisierung und beruflicher Ausbildung geboten wird.

Ein Sprecher der koptischen Kirche beziffert das Budget des Ordinariat mit 30.000 EGP im Monat, was aber sehr wenig scheint.

Angesichts der besonderen Probleme der Kopten als christliche Minderheit in einem islamischen Land agiert die

Kirche politisch eher defensiv und ist darum bemüht, den gesellschaftlichen und vor allem rechtlichen Status Quo zu erhalten.37

Die Arbeit der muslimischen Organisationen

Die muslimischen gama`iyat khairiya, die karitativen Vereinigungen, sind in Ägypten heute zahlreicher denn je, aber an sich kein neues Phänomen. Die ersten Wohlfahrtsvereine Ägyptens entstanden bereits im frühen 19.Jahrhundert als Antwort auf die mit der Urbanisierung verbundenen sozialen Probleme. Denn der antikoloniale Kampf und damit verbunden das Bemühen um Bildung waren einige Anliegen der ersten islamischen Vereinigungen. Ende des 19.Jahrhunderts existierten 65 wohltätige Organisationen. Jede religiöse oder ethnische Gemeinschaft hatte nun ihre eigenen sozialen Aktivitäten vorwiegend im Gesundheits- und Bildungsbereich etabliert. Ebenfalls gegen Ende des 19. Jahrhunderts kamen zu den religiös oder ethnisch ausgerichteten Gemeinschaften auch solche politische und geheimer Natur dazu. Erst im 20. Jahrhundert trennten sich zunehmend politische und freiwillige karitative Organisationen. Nach 1919 nahm die Zahl der Wohlfahrtsorganisationen ständig zu. Die Muslimbrüder, eine der wichtigsten islamischen Organisation im ägyptischen Wohlfahrtssektor, bauten bereits in den 30er Jahren ein erstes Netz sozialer Einrichtungen auf. In Alexandria (1936) und Kairo (1937) wurden Sozialarbeiterschulen errichtet, an denen Mitarbeiter von Wohlfahrtseinrichtungen ausgebildet wurden. Nach dem zweiten Weltkrieg erlebten die Wohlfahrtsorganisationen bis in die späten 50er Jahre nochmals ein großes Wachstum.

Nach der Revolution wurden die Gesetze 384/1956 und 32/1964 erlassen, die die Aktivitäten aller Arten von Nichtregierungsorganisationen (ausgenommen Genossenschaften) regelten und die staatlichen Rechte auf Kontrolle und Einflußnahme verstärkten. Um eine ,,Reinigung" vornehmen zu können, wurden 1964 alle 4000 bestehenden Vereinigungen aufgelöst. Sie mußten innerhalb von sechs Monaten eine Neuzulassung beantragen. Genehmigungen werden seitdem prinzipiell nur noch für eine der Aktivitäten, die in einem Katalog vorgegeben sind, erteilt.

Finanzielle Regelung der muslimischen Wohlfahrtsvereinigungen

Das ägyptische Sozialministerium kontrolliert die Finanzen und gewährt die Subventionen aus einem Spezialfonds. Eine staatliche ,,Unterstützungskasse privater Vereinigungen und Stiftungen" wurde eingerichtet, die nicht nur staatliche Subventionen kanalisiert, sondern auch private Gelder zentral sammeln und verteilen soll. 80 % der Mittel werden über regionale Kassen für Gründung, Einrichtung und Unterhalt der Wohlfahrtsvereine sowie die Lohnzahlung vergeben. Voraussetzung für die Zuteilung von Mitteln ist die Feststellung eines lokalen Bedarfs an den entrichteten sozialen Dienstleistungen, die nicht nur an den Kreis der eigenen Mitglieder gerichtet sein dürfen. Die Eigenmittel der Organisationen müssen mindestens 50 % betragen. Geldspenden sind steuerlich absetzbar38. Für die Sammlung wurden strenge Regelungen erlassen, die offiziell der Vermeidung von Betrug, tatsächlich aber vor allem sicherheitspolitischen Interessen dienen. Kapitalgesellschaften, die nicht für politische Organisationen, sondern nur für soziale Zwecke spenden, müssen ihren Beitrag prinzipiell ber die zentrale Kasse verteilen lassen. Nur Spenden für religiöse Stätten können direkt ohne öffentliche Kontrolle übergeben werden. Sammelaktionen werden der Wohlfahrtsorganisation höchstens zweimal pro Jahr genehmigt. Die Organisationen kommen in den Genuß von Steuer- und Zollerleicherungen sowie von reduzierten Tarifen für öffentliche Leistungen. Bis heute bildet das Gesetz von 1964 die Rechtsgrundlage des selbstorganisierten privaten Wohlfahrts- und Sozialbereichs.

Tabelle 3: Die Entwicklung der Wohlfahrtsvereinigungen bis 1960

Gründungsdatum Zahl der Gründungen davon in Kairo in Alexandria

Bis 1899 65 20 16

1900- 1924 195 72 52

1925- 1949 1141 427 149

1950- 1954 496 189 59

1955- 1959 1096 459 81

Gesamtzahl 3198 1255 365

In den zwanziger Jahren existierten etwa 135 religiöse islamische Gemeinschaften. 1955 / 56 waren 30 % der in Kairo ansässigen Organisationen nicht religiöser Natur, knapp 40 % waren muslimische Wohlfahrtsvereine, der Rest war christlich oder jüdisch geprägt. Viele Vereinigungen hatten eine sehr geringe Zahl von Mitgliedern - so hatten 60 % weniger als 200 Mitglieder, zumeist Männer-, von denen viele nicht aktiv waren und fast ein Viertel nicht einmal Beiträge zahlten. Nach der sozialistischen Transformation gingen die privaten Beiträge zur Finanzierung weiter zurück und wurden zunehmend durch staatliche Finanzmittel ersetzt. Die Einnahmen von 6 Mio. EGP stammten zu einem Fünftel aus Mitgliedsbeiträgen, der Rest wurde vor allem durch Schenkungen (10 %), Subventionen verschiedener Ministerien (20 %) und geringer Gebühren für die angebotenen Dienstleistungen (20 % ) gedeckt. Die staatliche Unterstützung konzentrierte sich jedoch nur auf ein Viertel der Organisationen.

Etwa ein Drittel der PVO arbeitete mit Defizit, wobei mehr als 12.000 Mitarbeiter zu bezahlen waren, dazu kamen noch die zahlreichen unbezahlten freiwilligen Mitarbeiter.

Mindestens 90 % der Ausgaben fielen auf Zwecke sozialer oder karitativer Natur, rein religiöse Aktivitäten beanspruchten nur 8 % der Mittel, erbrachten aber 50 % der Leistungsfälle.

In den 70er und 80er Jahren stieg die Zahl der Wohlfahrtsvereinigungen bis aufüber 11.000 (1991) stark an. Der Staat wollte private Aktivitäten im Sozialbereich fördern und erhöhte 1980 die Abzugsfähigkeit von Spenden an die Organisationen von 3 % auf 7 % des Jahreseinkommens. Andererseits versuchte er 1983 per Dekret, ausländische Finanzzuflüsse zu regulieren und schaffte 1986 die bis dahin geltenden Tarifvergünstigungen für die Nutzungöffentlicher Leistungen und die Zollerleichterung wieder ab.

Tabelle 4: Die Entwicklung der Wohlfahrtsvereinigungen nach 1960 Zeitraum Neugründungen davon islamische PVO

Bis einschließlich 60er Jahre 3656 630

70er Jahre 3165 982

80er Jahre 3946 1339 1990-1991 593 181

Summe 11.360 3132

Mehr als ein Viertel aller Wohlfahrtsvereine lassen sich als ,,islamisch" betrachten. Bei den islamischen PVO handelt es sich aber nicht nur religiöse Vereinigungen, sondern um meist multifunktionalen Organisationen, die geringerer Kontrolle unterliegen. Nur ein Teil von ihnen ist zugleich politisch aktiv.

Bei den zahlreichen islamischen Einrichtungen dieser Art in Ägypten handelt es sich meist um Moscheen, die ein angeschlossenes Krankenhaus oder eine Gesundheitsstation unterhalten, in denen Bedürftige kostenlos behandelt werden oder Medizin preiswert erhalten können. Häufig umfaßt ein solcher ,,islamischer Wohlfahrtskomplex" auch noch Bibliothek, Koranschule, Handarbeitsschule für Mädchen und Kindergarten. Zudem werden Vorträge, kostenlose Nachhilfekurse für Schüler oder Alphabetisierungskurse angeboten. Bedürftige Familien können dort nach Prüfung ihrer Lebenssituation eine monatliche Unterstützung erhalten, für Katastrophenopfer oder zur Pilgerfahrt werden einmalige Hilfen gewährt, zu Feiertagen Krankenbesuche abgestattet und an Notleidende Geschenke verteilt. Neuerdings werden auch Altersheime errichtet.39

Während sich islamische Klinken primär an die sozial schwachen wenden, bieten islamische Schulen der aufstrebenden Mittelschicht eine bessere Ausbildung als die staatlichen Bildungseinrichtungen.

Beispiele islamischer Wohlfahrtsorganisationen und Sozialaktivitäten

1. Gamiyya hayriyya islamiyya

Eine der großen islamischen Wohlfahrtsorganisationen ist noch heute die ,,Gamiyya hayriyya islamiyya" (Muslim Benevolent Society). Sie wurde 1892 gegründet und zählte zur wichtigsten religiösen und politischen Persönlichkeiten Ägyptens der damaligen Zeit zu ihren Mitgliedern. Das Königshaus spendete Landbesitz und Paläste für die Organisation. Jährlich veranstaltete die Gemeinschaft ein Wohltätigkeitsfest in al-Azbakiyya, sie stiftete und unterhält zahlreiche Schulen sowie Altersheime, Krankenhäuser, Kindergärten und religiöse Einrichtungen und unterstützt Arme und Alte. 200 ausgebildete Sozialarbeiter waren für diese Organisation in den 50er Jahren als Vollzeitmitarbeiter tätig.

2. Gamiyya shariyya

Die Gamiyya shariyya wurde 1912 / 13 von dem bekannten Shayh Mahmud Hattab al-Subki (1858-1933) gegründet. 1950 hatte sie unter den islamischen Vereinigungen nach den Muslimbrüdern und der Y.M.M.A. die meisten Mitglieder. Mitte der 60er Jahre betrug deren Zahl über 2800, die jährlich einen Beitrag im Gegenwert von 1,40 bis 2,80 US-$ entrichteten. Die PVO hatte über hundert Zweige, davon die Hälfte außerhalb Kairos. Heute besitzt sie über 2000 Moscheen und soziale Zentren in ganz Ägypten. Hauptaufgabe der Gamiyya shariyya ist die Verteidigung der sharia, die Bedeutung des Islams für jeden einzelnen im täglichen Leben. Zentral sind daher religiöse Aktivitäten in den Moscheen und die Ausbildung von Predigern an einem eigenen Ausbildungsinstitut. Der Hautsitz der Gamiyya shariyya lag in Darb al- Ahmar, einem Stadtviertel, das vor allem Lohnarbeiter mit geringem Einkommen prägten. Mit einer Verjüngung der Anhängerschaft ging teilweise eine zunehmende Politisierung in fundamentalistischen Sinne einher. Ein eigene Stoff- und 1990 eine eigene Kleiderfabrik im Stadtteil al-Ghamra wurden errichtet, um das Tragen islamkonformer Kleidung zu ermöglichen. Auch eine eigene Genossenschaft wird unterhalten.

Ein soziales Zentrum dieser Vereinigung ist die dreißig Jahre alte al-Fath-Moschee im vornehmen Villenviertel al- Maadi. In den 70er Jahren wurde an die Moschee zuerst eine Krankenstation mit Operationsmöglichkeiten und Kreißsaal angegliedert, die in engen Holzbaracken untergebracht war. Neben dem bestehenden Gebäude wurde 1982 ein 30-Betten-Neubau für das modern eingerichtete ,,Islamic Victory Hospital" errichtet, das unter der Leitung eines in Deutschland ausgebildeten Chirurgen steht. Vier Ärzte hielten bereits Anfang der 80er Jahre einen 20- Stunden-Betrieb in der Station aufrecht. Zielgruppen der Klinken sind zum einen die Armen, die ermäßigt oder zumeist kostenlos behandelt werden, zum anderen die Mittelklasse, die hier dennoch billigere Preise als in privaten Krankenhäuser zahlt. So kostet eine einfache Konsultation ein EGP, eine Operation zwischen 10 und 20 EGP. Anfang der 90er Jahre war de Sprechstundengebühr auf zwei EGP angestiegen, eine Routineuntersuchung kostete drei EGP, eine Geburt 150 EGP. Die Hälfte der Einnahmen wird für die Gehälter verwendet, der Rest dient der Deckung von Material- und Unterhaltskosten. Spenden sind ebenfalls willkommen, da die Tätigkeit nicht auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Täglich 300 Patienten40 kamen zu Beginn der 90er Jahre vor allem aus dem benachbarten Volksvierteln.

Nach zunehmender Ausweitung in den letzten zwanzig Jahren befinden sich in demselben Komplex inzwischen auch eine Apotheke, eine private Grundschule für 500 Mädchen41, eine Kindertagesstätte und ein Waisenhaus. Außerdem wurde ein zweites Krankenhaus errichtet, ein Altersheim ist geplant. Notleidende Familien werden mit Hilfe eines Sozialzentrums des zuständigen Ministeriums mit Geld und Kleidung unterstützt, Brillen werden kostenlos beschafft und Behinderte mit Hilfsmitteln versorgt. Neben dem Gebetsraum befindet sich eine Bibliothek. Alle soziale Einrichtungen werden ohne öffentliche Zuschüsse ausschließlich aus privaten Spenden und geringen Gebühren finanziert. Obwohl bei der Gamiyya shariyya besonders auf das religiöse Verhalten und eine konforme Kleidung geachtet wird, gehören hier sowohl Muslime wie auch Christen zu den Nutzern der Einrichtungen.

3. Izbat Zayn

Ein aktuelles Beispiel für eine lokal verankerte Organisation ist die Wohlfahrtsvereinigung von Izbat Zayn am südlichen Stadtrand Kairos. Der Ort entwickelte sich Anfang der 60er Jahre als Spontansiedlung um eine große Fabrik und war noch Mitte der 80er Jahre ohne Be- und Entwässerungssytem und ohne öffentliche Schulen. Die Bewohner errichteten in Eigeninitiative eine Moschee. Dies war der Grundstein für ein lokalen Wohlfahrtsverein, die Ende der 70er Jahre in Kooperation mit lokalen Führern und dem Sozialministerium gegründet wurde. Das zweite Geschoß der renovierten Moschee wurde für soziale Dienstleistungen reserviert. Zuerst wurden ein Kindergarten und ein Berufsbildungsprogramm eingerichte. Weitere Aktivitäten kamen hinzu:

- kostenloser Kranunterricht
- ein Nähzentrum mit preiswerten Kursen für Mädchen
- ein Hort42
- eine Lebensmittelkooperative
- ein preisgünstiger Wassertankreinigungsdienst

Ein Raum wurde an einen Arzt vermietet, der für seine Sprechstunden ein geringes Entgelt nimmt. Eine Gemeindehalle, deren Bau 1984 begonnen wurde, sollte für Feiern vermietet werden und Einnahmen erzielen. Die Errichtung eines Jugendzentrums und einer Schule sowie der Ausbau der vorhandenen Gebäude ist aus eigenen Mitteln geplant. Langfristig ist die Errichtung einer eigenen Klinik vorgesehen.

Ein fünfzehnköpfiger Vorstand ist verantwortlich für die Zakat- Sammlung und hat die Aufsicht über die Aktivitäten. Hort und Nähzentrum konnten 70 % ihrer Kosten über die Gebühren und den Verkauf von Produkten decken.

Der islamische Wohlfahrtsstaat vor dem Hintergrund der staatlichen Politik Ägyptens Der Rückzug des Staates aus dem Sozialbereich und des weitere Öffnen der Einkommensschere eröffnete privaten sozialen Tätigkeiten und insbesondere den islamischen Wohlfahrtsvereinigungen zahlreiche Betätigungsfelder. Sie arbeiten unter den Aspekten Reichweite in der Bevölkerung, Leistungsqualität und Finanzierung sehr viel erfolgreicher als die Einrichtungen des öffentlichen Sektors. Die Institutionen erbringen unbürokratisch ein dringend benötigtes Angebot effizient durchgeführter Dienstleistungen und versorgen einen äußerst großen Bevölkerungsanteil mit öffentlichen Gütern. Die islamischen Sozialeinrichtungen sind vor allem wegen der geringen Nutzungsentgelte von wenigen Pfund bzw. der Möglichkeit einer kostenlosen Inanspruchnahme für die ganz Armen von Bedeutung. Ihre Preise liegen zwar im Schnitt über denen öffentlicher Einrichtungen, aber weit unter den privatwirtschaftlicher Leistungen. Ein weiteres Merkmal ist der durchweg allen Beobachtern geschilderte Eindruck von sauberen, gepflegten Einrichtungen, die mit gut unterhaltenen, häufig hochmodernen technischen Einrichtungen ausgerüstet sind.

Fest steht, daß die nicht staatlichen Wohlfahrtsinstitutionen für das ägyptische Sozialwesen unverzichtbar geworden sind. Manche Viertel sind in der Zwischenzeit schon vollständig auf sie angewiesen.

Eindrucksvoll ist die Ausbreitung der islamischen Wohlfahrtseinrichtungen während der 70er und 80er Jahre. Zwei zentrale Bereiche, in denen islamische Sozialaktivitäten besondere Bedeutung zukommt, sind das Bildungs- und Gesundheitswesen. Sie karitativen Einrichtungen, die häufig unter islamischer Regie stehen, stellen heutzutage einen nicht mehr wegzudenkenden, elementaren Baustein des ägyptischen Gesundheitssystems dar und ermöglichen erst eine grundlegende medizinische Versorgung. Darüber hinaus bieten sie in den zahlreichen Nachwuchskräften Beschäftigungsmöglichkeiten. Die privaten islamischen Schulen kosten zum Teil nur ein Sechstel im Vergleich zu anderen privaten Schulen.

Bereits 1960 nutzten 14,5 Mio., zieht man religiöse Aktivitäten ab, 7,4 Mio. Personen die privaten Wohlfahrtsvereine (Kosten ca. 4Mio.EGP), von denen etwa 40 % islamische Vereinigungen sein dürften. Unter den Nutznießern erhielten etwa700.000 Personen minimale Unterstützungszahlungen (Kosten 840.000 EGP).

In der zweiten Hälfte der 80er Jahre wurden etwa 200.000 bis 300.000 Familien allein aus den vom Sozialministerium finanzierten Spezialfonds der Wohlfahrtsvereine43 mit ca. 10 Mio. EGP finanziell unterstützt. Bereits um 1950 versorgten die medizinischen Einrichtungen der Muslimbrüder im Großraum Kairo über 130.000 Kranke, 1960 erreichten die medizinischen Dienstleistungen aller Organisationen etwa 4,6 Mio. Begünstigte. In den 80er Jahren stiegen die Behandlungszahlen enorm an: Alleine das Krankenhaus der Fath-Moschee und der medizinische Komplex der Mahmud- Moschee versorgten um 1990 etwa 550.000 Menschen.

Mit der Verhärtung des staatlichen Auftretens gegenüber den Islamisten und religiösen Einrichtungen Anfang der 90er Jahre wurden die Aktivitäten der islamistisch dominierten Wohlfahrtsvereinigungen beschränkt. Sowohl für Moscheen, die oft Kristallisationspunkte für die Herausbildung eines Sozialkomplexes sind, wie auch für (islamische) Wohlfahrtsvereinigungen die Gefahr laufen, früher oder später vom Staat annektiert zu werden.

Islamische Vorstellungen von Sozialfürsorge und Solidarität

Im Verständnis des Islam44 ist der Mensch zu Gottes Stellvertreter auf Erden bestimmt. Die Erde ist ihm in Dienst gestellt. Das Ziel jeder menschlicher Aktivität besteht darin, den Lebensunterhalt zu sichern, damit der Mensch durch Tun des Guten Gott Dank für seine Güte, Beachtung seiner und der Rechtsansprüche und Hilfe für die Mitmenschen sage.

Gemäß diesem Verständnis erstrebt der Islam das Wohl der ganzen Gesellschaft, sucht er den gerechten Ausgleich zwischen Arm und Reich, denn der Arme hat einen Rechtsanspruch (haqq) auf den Besitz des Reichen. Harmonie überhaupt ist das Ziel islamischer Soziallehren. Das zeigt sich sowohl in Begriffen wie ,,islamischer Kooperatismus"45 als auch - und insbesondere - im Konzept der ,,gegenseitigen sozialen Verantwortung"46. Sie gründet sich auf die Feststellung des Korans : "Die Gläubigen sind Brüder"47. Das Band ihrer Zusammengehörigkeit ist nicht mehr allein und nicht mehr in erster Linie die Blutsverwandtschaft oder Stammes- und Familienzugehörigkeit, sondern der gemeinsame Glaube, die Zusammengehörigkeit zur gleichen Glaubensgemeinschaft. Im sozialen Bereich zeigt sich die Solidarität der Muslime darin, daß der Muslim den anderen, vor allem den Armen, das Recht einräumt , an seinem eigenen Vermögen Anteil zu erhalten.

Entsprechend islamischer Auffassung ist das (grundsätzlich bejahte) private Eigentum durch Bestimmungen zu seinem rechtmäßigen Erwerb und seine Verwendung an das Gemeinwohl gebunden. Rechtmäßiger Erwerb von Besitz ist (1) durch eigene Anstrengung48 sowie (2) aufgrund irgendeiner Rechtsbestimmung ohne eigene Anstrengung wie im Fall von Erbschaft, des Rechtsanspruches der Frau auf standesgemäßen Unterhalt oder des Rechtsanspruchs der Armen auf Zakat möglich.

Der Staat soll über die Rechtmäßigkeit des Erwerbs und der Verwendung von Besitz, über die Zahlung gerechter Löhne, den Abschluß korrekter Verträge, usw. wachen.

Die grundsätzliche Bindung von Besitz oder Eigentum an das Allgemeinwohl kommt in einer Reihe von Ver- und Geboten zum Ausdruck, zu deren wichtigsten die Bestimmung zum Zakat zählen. In höheren Maße als die strenge Befolgung ritueller Vorschriften ist die Hinwendung zu den Armen Zeichen echter Frömmigkeit: ,,Nicht besteht die Frömmigkeit darin, daß ihr eure Angesichter gen Westen oder Osten kehret; vielmehr ist fromm, wer da glaubt an Allah und den Jüngsten Tag und die Engel und die Schrift und die Propheten, und wer sein Geld aus Liebe zu Ihm ausgibt für seine Angehörigen und die Waisen und die Armen und den Sohn des Weges und die Bettler und die Gefangenen; und wer das Gebet verrichtet und die Armensteuer zahlt (...)" (2:172; 2:177)

Die Rolle der Almosensteuer Zakat

Das Geben von Zakat zählt zu den fünf grundlegenden Pflichten eines jeden Muslim und bildet die Grundlage eines islamischen Fürsorgesystems, das auf einer Umverteilung von Teilen des Reichtums zugunsten der ärmeren Mitglieder der Glaubensgemeinde beruht. Welchen Umfang die Gabe haben soll, wird im Koran nicht festgelegt: ,,Sie fragen Dich, was sie geben sollen. Sprich : Den Überfluß." (2:216/217/219) Es überwiegt die Ansicht, daß das Zakat nicht nur ein Almosen, sondern eine jährliche zu entrichtende Abgabe/ Steuer sei, da ihre Zahlung zu den Pflichten gegenüber Gott gehört und von jedem Muslim zu leisten ist. Auf Mittel aus dem Zakat- Aufkommen hat gemäß koranischer Aussagen nur ein bestimmter Personenkreis Anspruch (9:60) :

1. die Armen und Bedürftigen, d.h. diejenigen, die kein Einkommen haben und diejenigen, deren Einkommen nicht ausreicht;
2. diejenigen, die Zakat einsammeln und verwalten;
3. ,,zur Gewinnung der Herzen", womit sowohl die Vergabe von Zakat an Ungläubige gemeint ist, um ihren Übertritt zum Islam zu erleichtern, als auch die Vergabe an Muslime, damit sie sich in ihrer Religion bessern;
4. zum Freikauf von Gefangenen oder Sklaven;
5. Verschuldete, die aufgrund von Unglücksfällen oder Naturkatastrophen zur Bezahlung ihrer Schulden nicht in der Lage sind;
6. Reisende, denen Schutz und Unterstützung gewährt werden muß;

Zakat kann ausschließlich von Muslimen gezahlt werden und wird (außer in Notsituationen) auch nur Muslimen nur Verfügung gestellt.

Eine spezifische Form ist das Zakat al-fitr, das Almosen zum Fastenbrechen, das am Ende des Monats Ramadan in Gestalt von Lebensmitteln entrichtet wird. Arme und Bedürftige sind die Nutznießer dieser Spenden, mit denen Verstöße gegen die Vorschriften im Ramadan wiedergutgemacht werden können.

Zakat ist die wichtigste Form materieller Unterstützungsleistung der Gläubigen. Als einer der fünf Säulen des Islams gehört es zu den Grundpflichten eines jeden Muslim und geht damit über eine (nur) moralische Verpflichtung hinaus. Das hat zur Folge, daß das Zakat die entscheidene materielle Basis islamischer Sozialleistung bildet, die in unterschiedlichen Formen zur Verfügung gestellt werden. Hilfeleistungen im Rahmen des Zakat- Systems können sowohl individuell von Person zu Person als auch über zentralisierende Institutionen, wie etwa über eine Zakat- Sammelstelle zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Abgaben und Leistungen im Rahmen islamischer sozialer Sicherungssysteme Religiöse Stiftungen Ebenso in dem Bereich der ,,gegenseitigen sozialen Verantwortung" fallen religiöse Institutionen wie religiöse

Stiftungen (waqf / Plural: auqaf), die einen gemeinnützigen Zweck dienen. Als rechtliche Kategorie bildete sich der waqf seit dem 7./8. Jahrhundert auf der Grundlage der Prophetentraditionen heraus. Ursprünglich sollte der waqf den ungeteilten Fortbestand eines Besitztums der Familie oder den Unterhalt einer Gruppe Bedürftiger sichern, aber auch Beschlagnahmungen durch den Staat verhindern. Seit dem Zerfall des Abbasidenkalifats im 13. Jahrhundert erhöhte sich die Anzahl der religiösen Stiftungen zu gemeinnützigen Zwecken. Relevanz im Bereich von Sozialleistungen erhielten sie vor allem durch die Schaffung von Schulen und Krankenhäusern.

Die Brautgabe

Nach islamischem Recht ist eine Ehe nur gültig bei Leistung der Brautgabe. Die Brautgabe wird vom Ehemann gezahlt, ein Teil von ihr wird mindestens bei der Unterzeichnung des Ehevertrages übergeben. Es gibt keine Gütergemeinschaft in der Ehe. Die Frau hat Recht, ihr eigenes Vermögen und alles, was sie während ihres Lebens erwirbt oder erbt, zu verwalten.

Wird die Ehe geschieden, bekommt die Frau den noch nicht verbrauchten Teil der Brautgabe, um auch nach der Scheidung materiell gesichert zu sein. Bei den arabischen Frauen ist Schmuck als Brautgabe besonders beliebt, weil dieser ihnen im Falle einer Scheidung stets zugute kommt. Die Höhe der Brautgabe ist nicht allgemein festgelegt. Gegenwärtig werden in arabischen Ländern sehr hohe Brautgabe gefordert.

Die Wiedergutmachung - Kaffara

Darüber hinaus wird auch die kaffara, d.h. die Ausgleichsleistung bzw. Wiedergutmachung für eine Sünde, bei der keine andere Person einen Rechtsanspruch hat (wie z.B. beim Fastenbrechen) als soziale Einrichtung des Islam beschrieben, da eine häufig praktizierte Form der kaffara die Speisung von Armen darstellt.

Begünstigte islamischer sozialer Sicherungsinstitutionen sind damit zunächst allgemein Hilfsbedürftige, die sich nicht allein helfen können: dies betrifft besonders Arme (die allerdings nicht näher definiert sind), Frauen und Kinder, aber auch Alte und Menschen, die ohne eigenes Verschulden (z.B. bei Naturkatastrophen) in Not geraten sind.

Literaturverzeichnis

Aehling, Markus : Private Hilfsorganisationen in Ägypten, in : Papyrus, Kairo Jan. / Feb. 1992

Binder, Leonard : In a moment of Enthusiasm : Political Power and the second Stratum in Egypt, Chicago 1978 (Univ. of Chicago Press)

Cerka, Birgit : Die Religion als Lebensart, in: Die Zeit, 24.4.1992

Ende, Werner : Auf der Suche nach der idealen Gesellschaft, in: Der Bürger im Staat, Jg. 41 Nr. 1, März 1991 Hundoussa, Heba / Gilliou Potter : Employment and Structural Adjustment; Egypt in the 1990´s, Kairo 1991 Nofal, Abdel-Razzak : Al Zakat, The poor due, the supreme council for islamic affairs, Cairo 1984

Muranyi, Miklos : Die Stellung des Islams und des islamischen Rechts in ausgewählten Staaten - Ägypten, in: Ende, Werner / Steinbach, Udo (Hrsg.) Der Islam in der Gegenwart, München 1984

Rieger, Brigitte : Überleben ohne Staat; soziale Sicherung und die islamische Parallelstruktur in Ägypten, BadenBaden 1996

Weidnitzer, Eva : Soziale Sicherungssysteme und Reformansätze in arabischen Ländern, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, Berlin 1998

Wippel, Steffen : Islamische Wirtschafts- und Wohlfahrtseinrichtungen in Ägypten zwischen Markt uns Moral, Berlin 1996

[...]


1 Daher der Begriff der Brotunruhen von 1977

2 Hundoussa, Potter 1991

3 Die MOSI ging wiederum aus dem Ministry of Social Affairs (MOSA) hervor.

4 Subsidiär = unterstüzend, hilfeleistend; Die S. Versicherung ist speziell für die am Existenzminimum lebende Bevölkerungsgruppe eingeführt worden.

5 EGP steht hier für die Landeswährung ägyptische Pfund. 100 EGP = ca. 30 US-$ (1993)

6 1 Feddan = 0,42 ha

7 Vgl. Das ägyptische Sozialversicherungssystem

8 100 Piaster = 1EGP

9 Von der SIO 1992 verabschiedet

10 Alle Zahlen in dieser Statistik beziehen sich auf das Jahr 1986/ 87

11 Unter der Armutsgrenze wird das minimale Einkommen verstanden, daß benötigt wird, um Unterernährung zu vermeiden.

12 World Bank 1991:223

13 Lt. Arbeitsgesetz 137/1981 dürfen Heranwachsene erst ab 12 Jahren arbeiten

14 Rieger, Brigitte: Überleben ohne Staat, Baden-Baden 1996

15 Vgl. Das ägyptische Sozialversicherungssystem

16 100 Piaster = 1EGP

17 Von der SIO 1992 verabschiedet

18 Alle Zahlen in dieser Statistik beziehen sich auf das Jahr 1986/ 87

19 Unter der Armutsgrenze wird das minimale Einkommen verstanden, daß benötigt wird, um Unterernährung zu vermeiden.

20 World Bank 1991:223

21 Lt. Arbeitsgesetz 137/1981 dürfen Heranwachsene erst ab 12 Jahren arbeiten

22 Rieger, Brigitte: Überleben ohne Staat, Baden-Baden 1996

23 Wohlfahrtsorganisation der modernen Frau

24 beispielsweise Arab Contractors

25 Der Islam untersagt Zins- und Spekulationsgeschäfte der Bank.

26 Verankert im Gründungsgesetz Art. 2 der NSB

27 Die Almosensteuer zakat ist eine der Hauptpflichten des Islam. Nach islamischen Recht ist sie eine Abgabe von jährlich 2,5 % auf das Vermögen und 5 % oder 10 % auf landwirtschaftliche Erträge. Die zakat ist in erster Linie für die Armen und Bedürftigen und für die ,,Zwecke Allahs" zu verwenden.

28 Im Jahr 1972 waren es gerade mal 2 Mio. EGP.

29 Stand von 1987

30 Zu den Gründen zählen u.a. die Entwicklung des Transportwesens, die Schulbildung, die Präsens der Medien und deren Einflüsse, die Migration, Marktbeziehungen (Tauschwert statt Gebrauchswert).

31 Entsprechend der Scharia, des islamischen Rechts, sind Söhne primär zur Unterstützung ihrer Eltern verpflichtet.

32 Gesetz 32/ 1964

33 privat voluntary organisation

34 das Pendant um Roten Kreuz

35 damals existierten 3195 PVO

36 Die Kopten sind die christlichen Nachkommen der alten Ägypten

37 Vgl. z.B. die dpa - Meldung in der FAZ vom 1.Sep. 1992 ,, Patriarch der Kopten will keinen eigenen Staat"

38 Hierzu zählen Wohltätigkeitsfeste mit dem Verkauf von Spendenquittungen, Briefmarken oder eigenen Produkten sowie Anzeigenkampagnen.

39 Es gibt heftige Diskussionen, ob diese ,,europäische" Einrichtung einer islamischen Gesellschaft angemessen ist. Ihr Aufkommen sei ein Zeichen für die Verkommenheit und den Materialismus der Gesellschft in der sich Nachkommen nicht mehr um ihre Eltern kümmerten. Nur für Alte ohne Angehörige seien solche Heime sinnvoll, vorausgesetzt daß letztere Spenden erhalten, um auch Armen zur Verfügung zu stehen.

40 Ungefähr 100.000 im Jahr

41 Die jährlichen Schulgebühren in der ,,Islamic Victory School" betrugen 1992 150 EGP.

42 Den Lehrer stellt das Ministerium, die Organisation zahlt ein Drittel des Gehalts.

43 Auch davon war etwa ein Viertel islamisch

44 Koran : 2:30, 6:105, 26:62, 35:39, 57:7

45 taawuniya islamiya

46 at-takaful al-igtimai

47 49:10

48 Lohnarbeit, Handwerk, Handel, Jagd, etc.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung Ägyptens zwischenstaatlicher und religiöser Fürsorge
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Geschichtskurs
Note
1-2
Autor
Jahr
1999
Seiten
24
Katalognummer
V95118
ISBN (eBook)
9783638077972
Dateigröße
485 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Entwicklung des ägyptischen Wohlfahrtswesens seit der Revolution von 1952, Gamal Abdel Nasser, Mohammed Anwar El- Sadat, Attentat eines islamischen Fundamentalisten, Vizepräsident Mohammed Hosni Mubarak, Das ägyptische Sozialversicherungssystem, Gamiyya shariyya, Izbat Zayn, Almosensteuer Zakat, Weitere Abgaben und Leistungen im Rahmen islamischer sozialer Sicherungssysteme, Kaffara
Schlagworte
Entwicklung, Fürsorge, Geschichtskurs, Goehte, Frankfurt/M
Arbeit zitieren
Yama Olumi (Autor:in), 1999, Die Entwicklung Ägyptens zwischenstaatlicher und religiöser Fürsorge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95118

Kommentare

  • Gast am 19.8.2005

    Prima Arbeit.

    Für ne Hausarbeit steckt hier viel Arbeit drin. Dafür große Anerkennung !!!

  • Gast am 12.3.2003

    Sehr detailliert. Empfehlenswert.

    Sehr gute Arbeit. Empfehlenswert

  • Gast am 13.5.2002

    naja.

    Grauenhaft, aber viel arbeit steckt drin.

  • Gast am 18.3.2002

    *hm*.

    Na ich find die HA voll öde und langweilig?!Wozu braucht man sowas in seinem Leben?hast dir aber echt viel mühe gegeben,dafür ein HOHES LOB!

Blick ins Buch
Titel: Die Entwicklung Ägyptens zwischenstaatlicher und religiöser Fürsorge



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