Papst Pius` XI. Enzyklika "Mit brennender Sorge" vom 14. März 1937 im Vergleich mit dem Entwurf des Münchener Erzbischofs Kardinal Michael Faulhaber


Hausarbeit (Hauptseminar), 1998

15 Seiten


Leseprobe


Inhalt:

1. Einleitung

2. Die Entstehung der Enzyklika „Mit brennender Sorge“

3. Die Folgen der Enzyklika

4. Die Endfassung der Enzyklika

5. Die Enzyklika im Vergleich mit dem Entwurf Faulhabers
5.1. Die Einleitungen - Unterschiede und Übereinstimmungen
5.2. Die Bibelzitate
5.3. Die Rolle des Reichskonkordats
5.4. Der reine Gottglaube
5.5. Der „Höhepunkt der Offenbarung“ im Evangelium Jesu Christi
5.6. Der Kirchenglaube
5.7. Die Umdeutung heiliger Worte und Begriffe
5.8 Die sieben religiösen Grundbegriffe: Offenbarung, Glaube, Unsterblichkeit, Erbsünde, Kreuz, Demut und Gnade
5.9. An die Jugend

6. Schlußbetrachtung

Literaturnachweis

1. Einleitung

1937 brach der Kampf zwischen dem Hitler-Regime und der katholischen Kirche aus. Schon vorher gab es Konflikte, da Hitler und seine Partei sich nicht durch das Reichskonkordat gebunden sahen, und es somit zu Verletzungen der kirchlichen Befugnisse kam. Trotz politischer Übergriffe versuchte die Kirche lange einen offenen Kampf zu vermeiden.

2. Die Entstehung der Enzyklika „Mit brennender Sorge“

Da durch das Propagandaministerium die Kirche in den Augen der Gläubigen unglaubwürdig gemacht werden sollte, war es der Kirche nur möglich dem mit regelmäßigen Informationen von kirchlichen Stellen entgegenzuwirken. Durch die Kontrolle des Propagandaministeriums waren der Kirche alle gängigen Informationswege verwehrt. Ein päpstliches Rundschreiben konnte also nur unter strengster Geheimhaltung verfaßt werden.

Daraufhin lud der Kardinalssekretär Pacelli im Auftrag des Papstes im Januar 1937 drei deutsche Kardinalerzbischöfe und zwei Bischöfe nach Rom ein.1 Unter ihnen befand sich auch Erzbischof Kardinal Michael von Faulhaber, der ausersehen war, den Text dieses Rundschreibens zu verfassen.

Herbert Immenkötter schreibt: „Für diese Aufgabe schien er bestens gerüstet: seit einer persönlichen Zusammenkunft mit Hitler acht Wochen zuvor hatte er im Weihnachtshirtenbrief und dann in einem Referat für die Fuldaer Bischofskonferenz die kirchliche Entwicklung der jüngsten Zeit sorgfältig analysiert und ohne Beschönigung kommentiert.“2 Drei Tage später legte er diesen Entwurf schon vor, der dann später von Pacelli als Enzyklika „Mit brennender Sorge“ überarbeitet und erweitert wurde. Die Enzyklika trägt das Datum des 14. März 1937. Schon zwei Tage später erhielten alle deutschen Bischöfe ein gedrucktes Exemplar, das ihnen über Kuriere der Nuntiatur überbracht worden war. Dieses Rund-schreiben wurde am 21. März 1937, am Palmsonntag, verlesen. Sie hatten nur fünf Tage Zeit, um die für ihre Diäzösen benötigten Exemplare herzustellen. Unter größter Geheimhaltung gelang dennoch der Vertrieb von über 300 000 Exemplaren.3

3. Die Folgen der Enzyklika

Erst im Laufe des Samstages erhielt die Gestapo Hinweise auf die bevorstehende Aktion. Der stellvertretende Gestapo-Chef Reinhard Heydrich informierte Hitler persönlich und außerdem noch Goebbels, Göring, Himmler und den Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten Hanns Kerrl.

Mitten in der Nacht ließ er folgendes Ergebnis seiner Recherche telegraphisch im ganzen Reich verbreiten:

„Heydrich an alle Stapoleit- und Stapostellen, 21.03.1937 um 00.30 Uhr.

Der Wortlaut des morgen allgemein zur Verlesung kommenden Rundschreibens des Papstes ist dank ausgezeichneter Arbeit einer SD-Dienststelle sowie 2 Gestapo- stellen bereits bekannt. Es enthält hochverräterische Angriffe gegen den national- sozialistischen Staat. Ich ersuche, alle katholischen Kirchen auf die Vorlesung hin zu überwachen. Soweit die Kundgebung bereits im Druck erschienen ist, sind alle außerhalb der Kirchen und Pfarrhöfe greifbaren Exemplare zu beschlagnahmen. Soweit Personen außerhalb der Kirchen und Pfarrhöfe Druckschriften verteilen und es sich nicht um Geistliche handelt, sind diese sofort zu verhaften. Ihre Entfernung aus der Partei, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden, wie DAF, ferner Handwerkskammern und dergleichen ist sofort zu veranlassen. Sie sind sofort zur strafrechtlichen Aburteilung vor Gericht zu überstellen...“4 Es kam jedoch zu keinerlei Beschlagnahmungen. Da man sich nicht auf Machtkämpfe vor und in jeder Kirche einlassen wollte, wurden nur Privatpersonen verhaftet.

Am Palmsonntag konnte dann auch die Enzyklika ohne nennenswerte Störungen vorgetragen werden. In den meisten Pfarreien wurde sie zweigeteilt vorgetragen.

Der erste Teil wurde morgens während der Messe verlesen und der umfangreichere zweite Teil während einer Andacht am Nachmittag oder Abend. Der Überraschungseffekt gelang sogar dermaßen, daß selbst am Tag nach der Verlesung dem Propagandaministerium immer noch kein Exemplar vorlag. Das Verbot der weiteren Verbreitung kam zu spät.

Am 27. März folgte eine ausführlichere Mitteilung der Gestapo aus der Stapoleitstelle München: „Betreff: Päpstliches Rundschreiben über die Lage der Katholischen Kirche im Deutschen Reich. Papst Pius XI. hat an die Erzbischöfe Deutschlands ein Rundschreiben über die Lage der katholischen Kirche im Deutschen Reich erlassen, das bereits am 21. März 1937 von den Kanzeln der Kirche verlesen wurde und in der Zwischenzeit auch im Druck erschienen ist. Da das Rundschreiben hochverräter- ische Angriffe gegen den nationalsozialistischen Staat enthält, wird folgendes angeordnet:

1. Sämtliche außerhalb der Kirchen und Pfarrhöfe greifbaren Exemplare des Rundschreibens sind zu beschlagnahmen. Auch die im Besitz von Privatpersonen vorgefundenen Einzelstücke sind einzuziehen. Druckschriften, die sich in Händen von Geistlichen befinden, werden von dieser Maßnahme nicht berührt.
2. Sämtliche Personen, die sich mit der Verteilung der Schriften außerhalb der Kirchen und Pfarrhäuser befassen, sind, soweit es sich nicht um Geistliche handelt, sofort festzunehmen und umgehend dem Gericht zur strafrechtlichen Aburteilung zu überstellen. Ihre Entfernung aus der Partei, ihren Gliederungen und ange- schlossenen Verbänden, wie DAF, ferner Handwerkskammer und dergleichen, ist sofort zu veranlassen.
3. Kirchenblätter und kirchliche Amtsblätter, die das Rundschreiben abgedruckt haben, sind zu beschlagnahmen und auf die Dauer von drei Monaten zu verbieten.
4. Druckereien und Verlage, in denen das Rundschreiben hergestellt, bzw. verlegt wurde, sind sofort zu schließen. Die verantwortlichen Personen (Verleger, Drucker, Schriftleiter) sind unverzüglich hierher zu melden, damit von hier aus weitere Maßnahmen gegen sie ergriffen werden können. I.V. gez. Dr. Stepp“5 Die Intervention des Reiches gegen das päpstliche Rundschreiben kam zu spät. In einem Schnellbrief des Reichs- und preußischen Ministers für die kirchlichen Angelegenheiten vom 23. März 1937 heißt es:

„Das päpstliche Rundschreiben an Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands vom 14. März stellt schwere Verletzung der im Reichskonkordat festgestellten Vereinbarungen dar. Es steht im krassen Widerspruch mit dem Geist des Konkordats und seinen ausdrücklichen Bestimmungen. Das Rundschreiben enthält schwere Angriffe auf das Wohl und Interesse des deutschen Staatswesens. Es versucht, die Autorität der Reichsregierung herabzusetzen, das Wohl des deutschen Staats- wesens nach außen zu schädigen und vor allen Dingen durch den unmittelbaren Appell des Vertragspartners der Reichsregierung an die katholischen Staatsbürger den inneren Frieden der Volksgemeinschaft zu gefährden. Für derartiges feindseliges Verhalten bietet das Reichskonkordat keine Freistatt. Es wird weder durch seinen Geist noch durch die ausdrücklichen Bestimmungen gedeckt. Daher werden den Bischöfen und sonstigen Ordinarien unter Berufung auf Artikel 16 des Reichs- konkordates Druck, Vervielfältigung und Vertreibung Rundschreibens in jeder Form verboten. In Vertretung H. MUHS“6

Am 3. April.1937 übernimmt Erzbischof Kardinal Faulhaber die Verantwortung für das Rundschreiben in einem Brief an Herrn Dr. Valentin Mayer, Druckerei Höfling- München:

„Für die strafrechtlichen Verhandlungen über das päpstliche Rundschreiben vom 14.März 1937 (Lage der katholischen Kirche im Deutschen Reich) erkläre ich, daß der Auftrag zur Drucklegung und zur Verlesung des Rundschreibens in den Kirchen meiner Erzdiäzöse von mir gegeben wurde und das Begleitschreiben an die Seelsorgstellen, das über die Verlesung nähere Anweisungen erteilte, mit meinem vollen Namen gezeichnet ist. Damit habe ich die moralische Verantwortung übernommen, wenn das Rundschreiben wirklich strafrechtliche Nachspiele haben sollte. In dem Maße, in dem ich die Verantwortung übernehme, will ich den Drucker entlasten, der in gutem Glauben einen Druckauftrag ausführen konnte, weil er keine polizeiliche Zensurstelle bildet, und der von der Minute ab, in der ihm das Verbot der Geheimen Staatspolizei bekannt wurde, kein einziges Stück mehr druckte. Ebenso will ich die braven Arbeiter entlasten, die sich in keiner Weise bewußt waren, etwas Unrechtes zu tun und deshalb nach gesundem Rechtsempfinden nicht gestraft werden können. Ich ermächtige Sie, sehr geehrter Herr Doktor, von dieser Erklärung jeden Ihnen gut scheinenden Gebrauch zu machen.

München, 3. April 1937, gez. Kardinal Faulhaber, Erzbischof von München“7 Faulhabers Brief half der Druckerei jedoch nicht:

„14. Juni 1937. Betrifft: Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens; hier Buchdruckerei und Verlag Valentin Höfling in München, Lämmleinstr. 1 (Inhaber: Dr. Valentin Mayer). Beschluß: Auf Grund des §1 Abs.1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. X. S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz vom 14. Juli 1933 (RGBl.I, S.479) über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens und der ministerialen Bekanntmachung vom 19. September 1933 Nr. 3862 a 133, wird hiermit das gesamte Vermögen der Firma Buchdruckerei und Verlag Valentin Höfling in München, Lämmerstr. 1 - Inhaber Dr. Valentin Mayer in München, Potsdamerstr. 5 - unter Bestätigung der Beschlagnahmung am 11. Juni 1937 auf Grund §1 der VO des Herrn Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I, S. 83) zugunsten des Landes Bayern eingezogen. gez. Christmann“8 Im August 1937 folgte noch eine weitere Maßnahme gegen den Drucker: „Der Präsident der Reichspressekammer. (Einschreiben mit Rückschein) Betreff: Verlag Valentin Höfling, München, Lämmerstr. 1

Unter Bezugnahme auf den Erlaß des Herrn Reichsministers des Innern vom 25. Mai 1937 schließe ich Sie hiermit auf Grund des § 10 der I. Verordnung zur Durchführung des Reichskultukammergetzes vom 1. November 1933 (RGBl. I/1933 S. 797ff.) wegen mangelnder Zuverlässigkeit und Eignung mit sofortiger Wirkung aus der Reichspressekammer aus und untersage Ihnen jede weiter pressemäßige Betätigung. (Siegel) Im Auftrag: gez. Dr. Richter“9

Das vom Papst angestrebte Ziel, nämlich die Abwehr von Mißverständnissen, Abgrenzung von der nationalsozialistischen Lehre, Solidarisierung aller Gläubigen sowie Ermutigung und Stärkung des Abwehrwillens waren jedoch in hohem Maße erreicht.

Um aber die Kirche ebenfalls zur Rechenschaft zu ziehen, ohne sich auf einen Machtkampf einlassen zu müssen, befahl Hitler am 06. April 1937 die Wieder- aufnahme der Sittlichkeitsprozesse und deren propagandistische Vermarktung.

Damit jedoch begnügte er sich nicht. Im Mai 1937 entwarf Hitler selbst ein Konzept, wie der Vernichtungsfeldzug gegen die Kirche zu Ende geführt werden müsse. In fünf Schritten sollte die Kirche gebeugt und dem nationalsozialistischen Staat zum Diener gemacht werden.

1. Beseitigung des Zölibats
2. Enteignung des Kirchenvermögens
3. Erschwerter Zugang zum Theologiestudium
4. Auflösung aller Orden und Klöster
5. Verbot der Erziehung durch kirchliche Personen

In einer langen Reihe von Schauprozessen wurden Hunderte von katholischen Ordensbrüdern und Geistlichen wegen angeblicher Sittlichkeits- und Devisen- vergehen abgeurteilt. Die Propaganda sprach die niedrigsten Instinkte einer sensationslüstigen Masse an, um die katholische Geistlichkeit zu verunglimpfen und das Ansehen der katholischen Kirche zu schädigen. Hunderte von katholischen Geistlichen wanderten in Konzentrationslager. Klöster und Klosterschulen wurden ebenso wie eine Reihe von Theologischen Hochschulen und Fakultäten geschlossen. Dies wurde vor allem in der Reaktionen der Nationalsozialisten in der Frage des Schulkampfes deutlich. Der Kirchenkampf ging in dieser heftigen Form weiter, bis der von Hitler entfesselte Krieg ihm wenigstens äußerlich ein Ende bereitete.

4. Die Endfassung der Enzyklika

In seinem Entwurf behandelt Faulhaber die wichtigsten religiösen Fragen der Gegenwart: Den Glauben an Gott, an Christus, an die Kirche und an den päpstlichen Primat. Er kritisiert die Umdeutung heiliger Wörter durch die Nationalsozialisten, nämlich Glaube, Unsterblichkeit der Seele, Erbsünde, Kreuz, Demut und Gnade, Sittenlehre und Naturrecht. Schließlich appelliert er noch an die Jugend, die Priester und die Mitglieder religiöser Verbände und an die Eltern.

Der ehemalige Nuntius in Deutschland Eugenio Pacelli und spätere Papst Pius XII. fügt Faulhabers Entwurf im Auftrag Papst Pius XI. eine unmißverständliche Lagebeschreibung der katholischen Kirche im Dritten Reich bei und formulierte den gesamten Text wesentlich schärfer. Das von der deutschen Reichsregierung im Sommer 1933 vorgeschlagen Reichskonkordat wurde vom Vatikan angenommen, um den Frieden zu wahren. Er schreibt weiterhin, daß die katholische Kirche alles unternommen habe, um die Verträge einzuhalten, jedoch seien sie von der deutschen Regierung beständig gebrochen worden.

„In diesem Rundschreiben wies Pacelli dem Regime zahllose Vertragsverletzungen nach und unterwarf seine Ideologie einer unerbittlichen Kritik im Licht des christlichen Glaubens. Vergötterung von Rasse, Volk und Staat wurde als unchristlich abgelehnt, ebenso alle germanisch-völkischen und deutsch-christlichen Glaubensvorstellungen. In aller Form protestierte der Vatikan gegen die Behinderungen der katholischen Kirche auf allen Gebieten.“10, formuliert Walter Hofer.

Im Namen des Papstes bekannte Pacelli: „ Jedes Wort dieses Sendschreibens haben Wir abgewogen auf der Waage der Wahrheit und zugleich der Liebe. Weder wollten wir durch unzeitgemäßes Schweigen mitschuldig werden an der mangelnden Aufklärung noch durch unnötige Strenge an der Herzensverhärtung...“11

5. Die Enzyklika im Vergleich mit dem Entwurf Faulhabers

5.1. Die Einleitungen - Unterschiede und Übereinstimmungen

Wenn man beide Fassungen vergleicht, läßt sich erkennen, daß der Text des ursprünglichen Entwurfs stark angewachsen und dennoch im Rahmen seines Ursprungs geblieben ist. Die Endfassung hat in etwa den doppelten Umfang des Entwurfs. Zahlreiche textliche Übereinstimmungen, sowie die Übernahme der Bibelzitate und vor allem die Übernahme der Gliederung beweisen, daß die erste Redaktion zwar überlagert, aber keineswegs verdrängt wurde. Beide Fassungen beginnen mit sorgfältig ausformulierten Anfangsworten, die ebenfalls auf eine innere Identität schließen lassen. Kardinal Faulhaber schrieb: „Mit großer Sorge haben Wir die Entwicklung des kirchlich-religiösen Lebens in dem Lande beobachtet, dem der hl. Bonifatius die Frohbotschaft vom Reiche Gottes brachte.“12

Diese dringliche Aussage wurde in der Enzyklika mit weiteren Attributen und geringfügigen Abänderungen verstärkt. So heißt es dort zu Beginn: „Mit brennender Sorge und steigendem Befremden beobachten Wir seit geraumer Zeit den Leidensweg der Kirche, die wachsende Bedrängnis der ihr in Gesinnung und Tat treubleibender Bekenner und Bekennerinnen inmitten des Landes und des Volkes, dem St. Bonifatius einst die Licht- und Frohbotschaft von Christus und dem Reiche Gottes gebracht hat.“13

5.2. Die Bibelzitate

Die Bibelzitate bilden in beiden Fassungen jeweils die Grundlage für konkrete Aufforderungen. Der größte Teil wurde auch in der Endfassung vom Entwurf her übernommen und dient als Fundament und Stütze der angesprochenen Punkte. Am bemerkenswertesten ist jedoch die Übereinstimmung beider Textgliederungen. Pacelli hat sich stringent an Faulhabers Vorlage gehalten. Unterschiede gibt es jedoch in der Einleitung der Endfassung, die einige grundlegende Ausführungen zum Reichskonkordat enthält, die man im Faulhaber Entwurf nicht vorfindet. Ein Textbeispiel wäre: „Den Bitten des hochwürdigsten Episkopats folgend, werden Wir auch weiterhin nicht müde werden, bei den Lenkern Eures Volkes Sachwalter des verletzen Rechts zu sein und Uns - unbekümmert über den Erfolg oder Mißerfolg des Tages - lediglich Unserem Gewissen und Unserer Hirtenmission gehorchend einer Geisteshaltung zu widersetzen, die verbrieftes Recht durch offene oder verhüllte Gewalt zu erdrosseln sucht.“14

Diese Überlegungen Pacellis zum Reichskonkordat zeigen den deutlichsten Unterschied zu Faulhabers Entwurf. Faulhaber formulierte diese Passage wesentlich kürzer. Im Gegensatz zu Pacelli geht er nur auf das Bibelzitat ein und verzichtet auf eine genauere Interpretation.

5.3. Die Rolle des Reichskonkordats

Die Bischöfe hatten bei ihrer Besprechung in Rom beschlossen, diesem Rundschreiben ausschließlich pastoralen Charakter zu verleihen und eine Konfrontation mit dem Regime zu vermeiden. Der Heilige Stuhl hielt es jedoch für notwendig, im Rahmen der Enzyklika „eine Argumentationsgrundlage zu finden, die die Darlegungen nach außen hin sichtbar und überprüfbar objektiv verankern sollte.“15 Man betrachtet das Reichskonkordat als geeignetes Mittel, um die Kirche in ihrer Position zu unterstützen. Aus diesem Grunde wurde dieses Thema schon in der Einleitung der Enzyklika angesprochen, um dem weiteren Inhalt ein bestimmtes Vorzeichen zu geben, unter dem die gesamte Entwicklung des Kirchenkampfes zu sehen war. Kardinal Faulhaber begnügte sich in seiner Textfassung damit, darauf hinzuweisen, daß sich der Vatikan in der Sorge um die kirchliche Freiheit mehrmals an die Reichsregierung gewandt habe. Die Enzyklika hingegen vertritt konkrete Anklagen, die die Vertragsverwirklichungen betrafen. Ein Textbeispiel wäre: „Er wird aber auch mit Befremden und innerster Ablehnung feststellen müssen, wie von der anderen Seite die Vertragsumdeutung, die Vertragsumgehung, die Vertragsaushöhlung, schließlich die mehr oder minder öffentliche Vertragsverletzung zum ungeschriebenen Gesetz des Handelns gemacht wurden.“16

Die politische Aussage, die auch im Entwurf Faulhabers enthalten ist, wurde stärker hervorgehoben und zum Hauptgegenstand der Enzyklika gemacht. Ein Beispiel wäre: „Es ist eine nur für oberflächliche Geister annehmbare Irrlehre, wenn man von einem nationalen Gott spricht...“17. Ebenso schreibt Faulhaber an einer anderen Stelle: „Naturrechtlich hat der gläubige Mensch ein Recht, seinen Glauben zu bekennen. Gesetze, die das Bekenntnis des Glaubens unterdrücken, stehen also im Widerspruch mit einem Naturgesetz.“18

5.4. Der reine Gottglaube

Der Abschnitt über den reinen Gottglauben war ein deutlicher Beweis dafür, daß bereits der Entwurf Faulhabers den Erwartungen des Heiligen Stuhls entsprachen, da in diesem Abschnitt kaum Änderungen in der Endfassung festzustellen sind. Der Kettensatz, der die Aussagen über den Gottes-, Christus-, Kirchen- und Primats- glauben miteinander verknüpfte, wurde unverändert übernommen. Stilistische Änderungen in der Endfassung dienten nur dazu, die Bedeutung einzelner Sätze noch stärker hervorzuheben. Faulhaber formulierte: “Habet acht, daß nicht die Rasse oder der Staat oder andere Werte der Volksgemeinschaft, die wohl in der Ordnung der irdischen Werte einen Ehrenplatz beanspruchen können, überschätzt und mit Götzenkult vergöttert werden.“19

Pacelli formulierte diese Textpassage um: “Wer die Rasse, oder das Volk, oder den Staat, oder die Staatsform, die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung - die innerhalb der irdischen Ordnung einen wesentlichen und ehrengebietenden Platz behaupten - aus dieser ihrer irdischen Werteskala herauslöst, sie zur höchsten Norm aller, auch der religiösen Werte macht und sie mit Götzenkult vergöttert, der verkehrt und fälscht die gottgeschaffene und gottbefohlene Ordnung der Dinge.“20 Der Satz Faulhabers entsprach den von den Bischöfen geforderten pastoralen Charakter.

5.5. Der „Höhepunkt der Offenbarung“ im Evangelium Jesu Christi

Faulhaber setzte den „Höhepunkt der Offenbarung“ im Evangelium Jesu Christi der „sogenannten Offenbarungen von Blut und Rasse“21 gegenüber. Damit wies er die Verkehrung des nationalsozialistischen Gedankenguts nach, denn nach christlichem Verständnis kann es nur eine Offenbarung geben. Durch die Pluralbildung zeigt er auf, daß der Nationalsozialismus für seine Doktrinen einen quasi theologischen Anspruch erhob, der als Verfälschung des christlichen Inhalts in sich unhaltbar war. Dieter Albrecht schreibt dazu sehr treffend: „Wenn der erste Entwurf unter Berufung auf ein Bibelzitat davon sprach, es könne kein Mensch einen anderen Grund legen als den, der in Christus gelegt sei, bedeutete dies zugleich eine theologisch formulierte Kritik an der übertriebenen Heraushebung eines einzelnen.“22 Die Endfassung war deutlicher formuliert, sie warnte offen in Anspielung auf den Führerkult davor, „irgendeinen Sterblichen“23 mit Christus vergleichen zu wollen.

5.6. Der Kirchenglaube

Der Abschnitt über den Kirchenglauben zeigt einen weiteren Unterschied zwischen beiden Texten. Während Faulhaber ausschließlich die Lage der Kirche im Dritten Reich berücksichtigte, geht die Enzyklika auf universalkirchliche Aspekte ein. Faulhaber schrieb: „..., daß Unberufene und Außenstehende im Tone angemaßter Unfehlbarkeit über religiöse Fragen entscheiden, über kirchliche Stellen in kirchlichen Angelegenheiten zu Gericht sitzen und an der Kirche heute diese und morgen jene vermeintliche Verbesserung vornehmen wollten.“24 Dem Heilige Stuhl erschien es sinnvoller, die Unzulässigkeit staatlicher Eingriffe mit dem Hinweis auf den inter- nationalen Charakter der Kirche zu begründen. In der Enzyklika heißt es: „Wenn Leute, die nicht einmal im Glauben an Christus einig sind, Euch das Wunsch- und Lockbild einer deutschen Nationalkirche vorhalten, so wisset: Sie ist nichts als eine Verneinung der einen Kirche Christi, ein offenkundiger Abfall von dem an die ganze Welt gerichteten Missionsbefehl, dem nur eine Weltkirche genügen und nachleben kann.“25 Als weltweite Gemeinschaft konnte es der Kirche, allein um ihren gemeinsamen Rahmen und damit die organisatorische Einheit zu wahren, bei allem Pluralismus nicht hinnehmen, sich von einer Seite, erst recht nicht von einem einzelnen Staat maßregeln zu lassen.26

5.7. Die Umdeutung heiliger Worte und Begriffe

Der Abschnitt in der Endfassung, der sich gegen die Umdeutung heiliger Worte und Begriffe richtet, unterscheidet sich von Faulhabers Entwurf durch kleine sprachliche Veränderungen, die zur Steigerung der Aussagekraft dienten. Kardinal Faulhaber formulierte: „Ein wachsames Auge werden die deutschen Bischöfe auch dafür haben, wenn religiöse Grundbegriffe ihres religiösen Inhalts beraubt und mit einem profanen Sinn umgedeutet werden.“27 Die Enzyklika zeigt eine stilistische Wandlung, die auf die Gesamtkonzeption des Rundschreibens wertvolle Rückschlüsse zuläßt. Derselbe Aspekt wurde in persönlicher Form verfaßt: „Ein besonders wachsames Auge, Ehrwürdige Brüder, werdet Ihr haben müssen, wenn religiöse Grundbegriffe ihres Wesensinhaltes beraubt und in einem profanen Sinne umgedeutet werden.“28 Die Wirkung dieser Formulierung war eine andere als die des Entwurfs. Da die Enzyklika von Anfang an das Ziel hatte, von der Kanzel verlesen zu werden, entstand der Eindruck, daß die Gesamtheit der Gläubigen Gegenstand der Enzyklika war. Somit wurden nicht nur die Bischöfe, sondern jeder einzelne Gläubige in seiner persönlichen Verantwortung angesprochen.

5.8. Die sieben religiösen Grundbegriffe:

(Offenbarung, Glaube, Unsterblichkeit, Erbsünde, Kreuz, Demut und Gnade) Ähnlich wie der vorherige Abschnitt über die Umdeutung heiliger Worte und Begriffe wurde in diesem Abschnitt über die Darlegung der sieben religiösen Grundbegriffe „eine gewisse Akzentverschiebung“29 vorgenommen. Faulhaber hat seine Haupt- aufmersamkeit auf die katholische Auffassung gerichtet und die gegenteilige Ansicht verworfen. Pacelli legte dagegen gesteigerten Wert auf die inhaltliche Auseinander- setzung mit der abzulehnenden Position. Er erkannte in der sachlichen Aus- einandersetzung eine Möglichkeit, den Gläubigen die Unterschiede zu verdeutlichen. Aus diesem Grunde stellte er der katholischen Lehrauffassung die national- sozialistischen Anschauungen gegenüber, die er dann in einem weiteren Abschnitt als irreführend bezeichnete. Ein Textbeispiel aus der Enzyklika wäre: „ Die Kirche Christi, die zu allen Zeiten bis in die jüngste Gegenwart herein mehr Bekenner und freiwillige Blutzeugen zählt als irgendwelche andere Gesinnungsgemeinschaft, hat nicht nötig, von solcher Seite Belehrungen über Heldengesinnung und Helden- leistung entgegenzunehmen. (...) In seinem seichten Gerede über christliche Demut als Selbstetwürdigung und unheldische Haltung spottet der widerliche Hochmut dieser Neuerer seiner selbst.“30 Faulhaber formulierte nur: „In dem Spott über die Demut als Selbstentwürdigung spottet der Hochmut seiner selbst und weiß nicht wie.“31

5.9. An die Jugend

Faulhaber beginnt mit der Feststellung, daß der Jugend „mit tausend Zungen ein Evangelium verkündet (werde), das nicht vom Vater im Himmel geoffenbart ist.“32 Diese eindeutige Anspielung auf den parareligiösen Charakter33 des National- sozialismus unterstrich er mit der Formulierung: „Wenn einer euch ein anderes Evangelium verkünden wollte als das, das ihr empfangen habt im Elternhaus und in der Bekenntnisschule, der sei ausgeschlossen.“34 In der Enzyklika wurden dieser Zusammenhang mit weiteren Inhalten aufgefüllt, so daß der unmittelbare Bezug dieser beiden Sätze verloren ging. Die betreffende Passage lautete: „Heute, wo neue Gefahren drohen und neue Spannungen, sagen Wir dieser Jugend: Wenn jemand euch ein anderes Evangelium verkünden wollte als jenes, das ihr empfangen habt auf den Knieen einer frommen Mutter, von den Lippen eines gläubigen Vaters, aus dem Unterricht eines seinem Gott und seiner Kirche treuen Erziehers - der sei ausgeschlossen.

Pacelli wurde auch bei der Frage der Hitlerjugend und der Sonntagsschulen deutlicher als Faulhaber: „Wenn der Staat eine Staatsjugend gründet, die Pflicht- organisation für alle sein soll, dann ist es, unbeschadet der Rechte der kirchlichen Vereinigung, selbstverständlicher und unveräußerlicher Rechtsanspruch der Jungmannen selbst und ihrer für sie vor Gott verantwortlichen Eltern, zu fordern, daß diese Pflichtorganisation von all den Betätigungen christentums- und kirchen- feindlichen Geistes gesäubert werde, die bis in die jüngste Vergangenheit, ja bis in die Gegenwart hinein die gläubigen Eltern in unlösbare Gewissenskonflikte zwingen, da sie dem Staat nicht geben können, was im Namen des Staates verlangt wird, ohne Gott zu rauben, was Gottes ist.“35

Pacelli führte auch die von Faulhaber erfüllte Antithetik von Staatspflichten und kirchlichem Anspruch weiter. Die inhaltlichen Erklärungen unterstrich Pacelli in den nächsten drei Abschnitten mit folgender Formulierung: „Man redet zur Jugend...“36. Er kritisierte die Idealisierung heldischer Größe im staatlichen Bereich, während bei der Kirche nur die menschlichen Schwächen aufgezeigt würden. Auch formuliert Pacelli diesen Abschnitt persönlich, indem er die Wendungen „Man redet zu euch“ und „Warum verschweigt man euch“ verwendete.

Im Gegensatz zu Faulhabers Entwurf benennt die Enzyklika konkret ihre Adressaten. So findet man die Abschnitte „An die Priester und allen Getreuen“ und „An die Getreuen aus dem Laienstande“ der Enzyklika in Faulhabers Entwurf unter einem einzigen Abschnitt. Der Abschnitt über die Bekenntnisschulen fehlt in Faulhabers Entwurf ganz.

6. Schlußbetrachtung

Wenn man beide Texte vergleicht läßt sich schnell erkennen, daß der Entwurf Kardinals Faulhaber wesentlich schwächer und diplomatischer formuliert worden ist. Faulhaber hatte auch im Gegensatz zu Pacelli direkte Vorgaben von den versammelten Bischöfen in Rom, nämlich dem Rundschreiben ausschließlich pastoralen Charakter zu verleihen und das Regime nicht zu kritisieren. Auch muß man berücksichtigen, daß Faulhaber seinen Entwurf in einem sehr kurzen Zeitraum verfaßt hat, wohingegen Pacelli wesentlich mehr Zeit für seine Ausführungen hatte. Die Endfassung der Enzyklika ist deutlich kritischer und schärfer formuliert worden, wobei ihr Ziel, nämlich die Aufklärung und Warnung vor dem nationalsozialistischen Regime, nicht in dem Maße erreicht wurde, wie es von den in Rom versammelten Bischöfen erwartet worden war. Trotzdem spielt diese Enzyklika für das Regime eine große Rolle, wie man an ihren Reaktionen erkennen kann, aber in jedem Fall ist es bewunderungswürdig, wie es der katholischen Kirche gelang ein solch brisantes Schriftstück trotz solch schwieriger Umstände in so vielen Diäzösen zu verteilen.

Literaturnachweis:

Albrecht, Dieter: Der Heilige Stuhl und das Dritte Reich. In: Gotto, Klaus / Repgen, Konrad (Hg.): Kirche, Katholiken und Nationalsozialismus. Reihe: Topos. Grünewald Mainz 1980.

Denzler, Georg: Widerstand oder Anpassung? Katholische Kirche und Drittes Reich. Pieper (Bd. 294) München 1984.

Denzler, Georg / Fabricius, Volker: Christen und Nationalsozialisten. Darstellung und Dokumente. Mit einem Exkurs: Kiche im Sozialismus. Reihe: Die Zeit des Nationalsozialismus. Fischer Taschenbuchverlag Frankfurt a. M. 1993. Hofer, Walter (Hg.): Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933 - 1945. Fischer Taschenbuchverlag Frankfurt a. M. 1989.

Immenkötter, Herbert: Höhepunkte des Kirchenkampfes. Die katholische Kirche 1935 - 1939. In: Hampel, Johannes (Hg.): Der Nationalsozialismus. Friedenspropaganda und Kriegsvorbereitung 1935 - 1939. Band II. Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. München 1993.

Repgen, Konrad (Hg.): Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte bei der kath. Akademie in Bayern. Reihe A: Quellen - Band 1. Der Notenwechsel zwischen dem Heiligen Stuhl und der deutschen Reichsregierung I. Von der Ratifizierung des Reichskonkordats bis zur Enzyklika „Mit brennender Sorge“. Grünewald Mainz 1965.

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1 Denzler, Georg. Widerstand oder Anpassung? Katholische Kirche und Drittes Reich. Pieper (Bd. 294) München 1984. S.58.

2 Immenkötter, Herbert: Höhepunkte des Kirchenkampfes. Die katholische Kirche 1935-1939. In:

Hampel, Johannes (Hg.): Der Nationalsozialismus. Friedenspropaganda und Kriegsvorbereitung 1935- 1939. Band II. Bayerische Landeszentrale für polit. Bildungsarbeit. München 1993. S. 191.

3 vgl. Immenkötter, Herbert: a.a.O. S. 192.

4 Immenkötter, Herbert: a.a.O. S.193.

5 Hofer, Walter (Hg.): Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933-1945. Fischer Taschenbuchverlag Frankfurt a. M. 1989. S. 154.

6 Hofer, Walter (Hg.): a.a.O. S.153.

7 Hofer, Walter (Hg.): a.a.O. S. 155.

8 Hofer, Walter (Hg.): a.a.O. S. 155.

9 Hofer, Walter (Hg.): a.a.O. S. 156.

10 Hofer, Walter: a.a.O. S. 125.

11 Denzler, Georg / Fabricius, Volker: Christen und Nationalsozialisten. Darstellung und Dokumente. Mit einem Exkurs: Kirche im Sozialismus. Reihe: Die Zeit des Nationalsozialismus. Fischer Taschenbuchverlag Frankfurt a. M. 1993.

12 Repgen, Konrad (Hg.): Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte bei der kath.

Akademie in Bayern. Reihe A : Quellen - Band 1. Der Notenwechsel zwischen dem Heiligen Stuhl und der Deutschen Reichsregierung I. Von der Ratifizierung des Reichskonkordats bis zur Enzyklika „Mit brennender Sorge“. Mainz 1965. S. 404.

13 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S. 404.

14 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S. 408.

15 Albrecht, Dieter: Der Heilige Stuhl und das Dritte Reich. In: Gotto, Klaus / Repgen, Konrad (Hg.): Kirche, Katholiken und Nationalsozialismus. Reihe: Topos. Grünewald Mainz 1980. S. 37.

16 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S.407.

17 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S.411.

18 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S.431.

19 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S.410.

20 ebenda

21 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S.415.

22 Albrecht, Dieter: a.a.O. S. 41.

23 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S.415.

24 Albrecht, Dietert: a.a.O. S. 43.

25 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S. 423.

26 vgl. Immenkötter, Herbert: a.a.O. S.205.

27 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S.423f.

28 ebenda

29 Albrecht, Dieter: a.a.O. S. 44.

30 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S.426.

31 ebenda

32 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S. 432.

33 vgl. Albrecht, Dieter: a.a.O. S. 48.

34 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S.433

35 ebenda

36 Repgen, Konrad (Hg.): a.a.O. S. 434f.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Papst Pius` XI. Enzyklika "Mit brennender Sorge" vom 14. März 1937 im Vergleich mit dem Entwurf des Münchener Erzbischofs Kardinal Michael Faulhaber
Hochschule
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Veranstaltung
Hauptseminar: Kirche und Nationalsozialismus
Autor
Jahr
1998
Seiten
15
Katalognummer
V95116
ISBN (eBook)
9783638077958
Dateigröße
369 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Papst, Pius`, Enzyklika, Sorge, März, Vergleich, Entwurf, Münchener, Erzbischofs, Kardinal, Michael, Faulhaber, Hauptseminar, Kirche, Nationalsozialismus
Arbeit zitieren
Ulli Stegmeyer (Autor:in), 1998, Papst Pius` XI. Enzyklika "Mit brennender Sorge" vom 14. März 1937 im Vergleich mit dem Entwurf des Münchener Erzbischofs Kardinal Michael Faulhaber, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95116

Kommentare

  • Gast am 18.3.2002

    Die Rolle der deutschen Katholiken vor dem 2. Weltkrieg.

    Mit Interesse habe ich gelesen über den Vergleich des päpstlichen Schreiben "Mit brennender Sorge" und den Text des Kardinals von Faulhaber. Zur Zeit bereite ich eine Arbeit (Theologische Hochschule Amsterdam) vor über die Auffassung von Pius XII über die Kirche und die Auswirkung davon auf seine Haltung dem Nationalsozialismus gegenüber. So stiess ich auf diese Internetseite. Eine Frage an Ihre Adresse wäre: aus wieviel Bischöfen bestand in den dreissiger Jahren die Bischofskonferenz Deutschlands? Wie war die Verteilung der Katholiken über das deutsche Reichsgebiet?
    Für die Beantwortung dieser Fragen wäre ich im voraus sehr dankbar!
    Mit freundlichem Gruss
    Wim Luiken

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Titel: Papst Pius` XI. Enzyklika "Mit brennender Sorge" vom 14. März 1937 im Vergleich mit dem Entwurf des Münchener Erzbischofs Kardinal Michael Faulhaber



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