Inwiefern unterscheiden sich die Träger der Erwachsenenbildung von Trägern öffentlicher Schulen?


Hausarbeit, 2017

13 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition

3. Aufgaben der Träger

4. Bedeutung der Träger für die.. Programmplanung

5. Unterschiede zu Trägern öffentlicher. Schulen

6 Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Ausdruck Programmplanung beschreibt in der Erwachsenenbildung die Vorbereitung und Auswertung der Veranstaltungs- und Leistungsangebote einer Weiterbildungseinrichtung. Die Einrichtungen der öffentlichen Weiterbildung unterliegen stets dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel, sodass die Programmplanung eine zyklische, sich wiederholende Tätigkeit ist. Die Planung verläuft weder schematisch noch linear. Aufgrund dessen wird dieser eine ständige Neuorientierung abverlangt. Der Planungsprozess lebt von Kommunikation und Kooperation. Es gibt über 27 Programmplanungsfelder, auch Wissensinseln genannt, die miteinander agieren. Die Aufgabe der Programmplanung ist es, diese Wissensinseln und Ressourcen strategisch so einzusetzen, dass die Konzeptionierung, Realisierung, Evaluierung und Verbesserung der Programmplanung gewährleistet wird. Die Ziele der Programmplanung sind zum einen die Bildungsangebote zu optimieren, zum anderen den Bildungsbedarf zu decken und außerdem die Teilnehmer an die jeweilige Bildungseinrichtung zu binden (vgl. Schulz, 2006).

Die vorliegende Ausarbeitung basiert auf dem Seminar „Programmplanung als professionelles Handlungsfeld der EB/EW“, dessen thematische Schwerpunkte die Programmplanung und die Wissensinseln nach Wiltrud Gieseke (2003)bildeten. Da diese Thematik durch die Verbindung von Theorie und Praxis greifbarer wurde, war die selbstständige Planung eines beliebigen Bildungsangebots für Migranten Hauptbestandteil des Seminars. In Kleingruppen von bis zu fünf Mitgliedern mussten sich die Seminarteilnehmer mit den Wissensinseln auseinandersetzen und diese für das jeweilige Bildungsangebot anpassen. Eins der Programmplanungsfelder bildet die Ist-Analyse. Die Ist-Analyse befasst sich unter anderem mit dem regionalen Umfeld, den vorherrschenden Trends, der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der Kostenkalkulation. Die Kostenkalkulation bezieht sich hier auf die finanzielle Unterstützung der Bildungseinrichtungen, die sich vor allem aus kommunalen Mitteln, Bundesmitteln, Zuschüssen des jeweiligen Landes, Spenden, Teilnehmergebühren und durch die Unterstützung von Trägern zusammensetzen. Doch was genau ist unter dem Begriff „Träger“ zu verstehen? Wie gestaltet sich das Aufgabenspektrum, welche genaue Bedeutung haben Träger für die Programmplanung? Und inwiefern unterscheiden sich die Träger der Erwachsenenbildung von Trägern öffentlicher Schulen? Die Beantwortung dieser Fragen stellt den Schwerpunkt dieser Ausarbeitung dar.

2. Definition

Der Begriff des Trägers ist heute im Bereich der Erwachsenenbildung sowie in der öffentlichen Weiterbildung weit verbreitet und gilt mittlerweile als voraussetzbar (vgl. Lange, 1977:39). Als Träger der Erwachsenenbildung werden einzelne oder Gruppen von Institutionen bezeichnet, die die rechtliche und gesellschaftliche Verantwortung für die jeweilige Weiterbildungseinrichtung tragen. Als Rechtskörperschaften schaffen sie die formal-rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für Weiterbildungsarbeit in ihrer Einrichtung. Die Träger selbst führen zwar keine Veranstaltungen im Rahmen der Erwachsenenbildung durch, verfolgen jedoch ihre Interessen: Die Träger möchten bezwecken, dass die Organisation sowie die Durchführung der Bildungsarbeit mit ihren jeweiligen Zielsetzungen einhergehen (vgl. Gnahs, 2008).

Durch unterschiedliche Zielsetzungen entstehen unterschiedliche Trägerkulturen. Jede Kultur spiegelt ihren Trägerkontext wieder und vermittelt die entsprechenden Werte und Normen in der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang wird zum Beispiel die Zielsetzung der Evangelischen Erwachsenenbildung (EEB) als kirchliches Handlungsfeld bestimmt. Die grundlegenden Werte setzen sich aus der allgemeinchristlichen Nächstenliebe, dem demokratischen Kirchenverständnis und der Mündigkeit sowie der Freiheit im Mittelpunkt des protestantischen Menschenbilds zusammen. Die EEB hat demnach nicht nur einen religiösen und theologischen Programmkern, sondern auch einen religiösen Kern der Trägerkultur. Ähnliche Werte vertritt auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), was deutlich macht, dass sich Trägerkulturen durchaus überschneiden können (vgl. Fleige, 2011:106). Daraus resultierend kann es zu Zusammenschlüssen von mehreren Trägern und ihren Einrichtungen kommen, die sich in Form von Arbeitskreisen, Arbeitsgemeinschaften oder Verbänden zeigen.

Im Weiterbildungsbereich engagieren sich neben den gesellschaftlichen Großgruppen, wie Kirchen, Parteien oder Gewerkschaften, auch die öffentlichen Träger Bund, Länder und Kommunen. Seit den Siebzigerjahren werden diese zunehmend von privaten Trägern, bestehend aus Einzelpersonen und Betrieben, unterstützt. Gemeinsam bilden sie ein Bündel aus Trägergruppen, was dazu führen kann, dass eine Einrichtung der Erwachsenenbildung durch mehrere Träger betrieben werden kann.

Durch die Trägervielfalt im Bereich der Erwachsenenbildung unterscheidet sich diese von anderen Bereichen des Bildungswesens, wie Schulen und Hochschulen, die wiederum von staatlichen Trägerschaften bestimmt werden (vgl. Gnahs, 2008).

3. Aufgaben der Träger

Die Träger gründen, unterhalten und beaufsichtigen ihre Einrichtung und erfüllen auf diese Weise ihren Auftrag, als „gesellschaftliche Mächte“ Verantwortung im Weiterbildungsbereich zu übernehmen (vgl. Lange, 1977:39). Die rechtliche und gesellschaftliche Verantwortung der Träger beschreibt die Verpflichtung, die sie gegenüber einer Bildungseinrichtung und den zugehörigen Mitgliedern hat. Der Träger sorgt dafür, dass alles möglichst gut verläuft, also die notwendigen und richtigen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Diese Entscheidungen sollten bezogen auf die Erwachsenenbildung offen, vorausschauend und zukunftsorientiert getroffen werden. Die Erwachsenenbildung ist heutzutage keine Freizeit­beschäftigung mehr, sondern wird als Notwendigkeit angesehen. Es gibt eine Vielzahl von Einrichtungen, die miteinander konkurrieren. Die Aufgabe jedes Trägers besteht darin, eine Bildungseinrichtung samt Trägerkultur hervorzubringen. Bei der Gründung muss darauf geachtet werden, dass die Einrichtung dem Arbeitsmarkt gerecht weiterbildet, den vorherrschenden Trends in Bereichen Bildung sowie Gesellschaft folgt und die Bedürfnisse der potenziellen Teilnehmer gedeckt werden. Bei einer bereits bestehenden Einrichtung gilt es, diese im Rahmen ihrer Trägerkultur weiterzuentwickeln. Die Einrichtung und ihre Programm- und Veranstaltungsangebote werden dem gesellschaftlichen und organisatorischen Wandel im Bereich der Weiterbildung angepasst. Hierbei ist die Trägerkultur der Einrichtung zu wahren. Die Träger arbeiten mit dem Staat zusammen, weshalb dieser bei rechtlichen Veränderungen und Entscheidungen jeglicher Art zu informieren ist. Der Staat plant die Erwachsenenbildung, erlässt diesbezüglich Gesetze und führt diese aus. Zusätzlich erhalten die Träger finanzielle Unterstützung durch den Staat (vgl. Lange, 1977:40). Die Träger der Erwachsenenbildung treten selbst in unterschiedlichen Rechtsformen auf: Zum einen in der Form des öffentlich Rechts und zum anderen in der privaten Form, wobei letztere die Mehrheit darstellt. Die Träger, die auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts agieren, werden als Verwaltungsträger bezeichnet. Diese stellen Personal und Sachmittel zur Verfügung, um die Erfüllung des Verwaltungsauftrages zu gewährleisten. Zu der öffentlichen Rechtsform gehören die Gebietskörperschaften, wie die Träger der kommunalen Volkhochschulen und berufsständische Körperschaften, die sich unter anderem aus den Handwerks-, Industrie- und Handels- sowie Ärztekammern zusammensetzen. Die Träger der Religionsgemeinschaften gehören ebenfalls zur Form des öffentlichen Rechts. Allerdings führen diese keine staatlichen Verwaltungsaufgaben durch, um die Unabhängigkeit der Kirche gegenüber dem Staat zu wahren. Gewerkschaften und politische Parteien werden dem privaten Recht zugeordnet (vgl. Lange, 1977:41).

Neben dem rechtlichen Aufgabenbereich gilt es, vor allem den Unterhaltungsfaktor einer Bildungseinrichtung zu berücksichtigen. Der Träger ist der Betreiber und das Leitorgan der jeweiligen Einrichtung und somit zuständig für Grundsatzbeschlüsse in den Bereichen Engagement, Finanzierung, Bau und Einrichtung, Personaleinsatz sowie Gesamtkonzept. Der Umfang und die Ausprägung des Engagements, sowie der Haushaltsplan und die Jahreskalkulation unterliegen der Beachtung der Rahmensetzung der jeweiligen Bildungs­einrichtung. Gleiches gilt für die Anstellung von leitenden Mitarbeitern und bei der Beratung von größeren Baumaßnahmen (vgl. Caritas, 2012).

Das Engagement ist bei der Unterhaltung einer Bildungseinrichtung unabdingbar. Der Einsatz des Trägers wird in der Weiterentwicklung und Neugestaltung der Angebote sowie in der Professionalisierung der Programmplanung deutlich. Diese zielt darauf ab Teilnehmer, die die Einrichtung bereits besuchen, zu binden und potenzielle Teilnehmer zu überzeugen, um den Erhalt der Einrichtung zu gewährleisten und die Weiterbildung zu fördern. Für die Professionalisierung der Programmplanung sind mehrere Aspekte der Wissensinseln nach Gieseke von Relevanz. Zum einen gilt es, die oben beschriebene Ist-Analyse durchzuführen. Hierbei werden die bereits vorhandenen Angebote analysiert und mit der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt, den vorherrschenden Trends im Bereich Bildung und Gesellschaft sowie den Bedürfnissen und Wünschen der Teilnehmer verglichen. Da die Erwachsenenbildung einem ständigen Wandel unterliegt, bedarf es im Vorfeld einer Bedarfserhebung und Teilnehmeranalyse. Anschließend sind die Angebote durch Öffentlichkeitsarbeit zu vermarkten und nach Beendigung einer Veranstaltungsreihe zu evaluieren. Die Programmplanung ist eine sich zyklisch wiederholende Tätigkeit, welche ein dauerhaftes Engagement des Trägers voraussetzt. Ausschlaggebend für eine erfolgsversprechende und effiziente Weiterentwicklung ist zudem eine klare Kompetenzverteilung und tragfähige Kooperation zwischen den beteiligten Funktionsebenen (vgl. Gieseke, 2003:194-196).

Für die Durchsetzung der Neugestaltung, die allgemeine Erhaltung der Bildungseinrichtung und die Erfüllung der Bildungsaufgabe sind finanzielle Mittel nötig. Die Finanzierung zählt ebenfalls zum Aufgabenbereich der Träger. Da die finanzielle Unterstützung des Staates nicht ausreicht, um die Bildungseinrichtungen vollständig zu tragen, kommen kommunale Mittel hinzu. Darüber hinaus ist jede Einrichtung der Erwachsenenbildung auf Zuschüsse des jeweiligen Landes sowie Spenden und Teilnehmergebühren angewiesen. Primär gelten die Zuschüsse der Finanzierung von lernintensiven Kursen und Veranstaltungen der politischen Bildung. Das Land kann eine zusätzliche Finanzhilfe gewähren, um die Personalkosten für Verwaltungskräfte, Mitarbeiter und Leiter der Einrichtung zu decken. Trotz der monatlichen Finanzhilfen kommt es vor, dass kurzfristig geplante Veranstaltungen vorfinanziert werden müssen oder technische Lehr- und Hilfsmittel nicht erstattet werden. Für den Träger gilt es deshalb, vorausschauend zu haushalten (vgl. Haarstick, 1977:37).

Weitere Gelder fließen in den Bereich Bau und Einrichtung, welcher ebenfalls von den Trägern geführt wird. Bei anfallenden Renovierungs- und Sanierungsarbeiten der Bildungs­einrichtung werden zunächst mehrere Angebote von verschiedenen Firmen eingeholt. Diese werden miteinander verglichen und der Träger fällt anschließend die Entscheidung, welches Bauunternehmen beauftragt wird. Hierbei gilt es vor allem, die Kosten und die Qualität zu berücksichtigen, denn eine intakte und saubere Einrichtung ist nicht nur im Sinne der Träger, sondern insbesondere auch im Sinne der Teilnehmer. Der genaue Ablauf und die Finanzierung der Baumaßnahmen werden in dieser Arbeit nicht weiter ausgeführt.

Die Träger der jeweiligen Einrichtung haben die Weiterbildung zu verantworten. Da diese selbst jedoch keine unmittelbare Erwachsenenbildung betreiben (vgl. Lange, 1977:39), ist der Einsatz von Personal von großer Bedeutung. Der Bildungsauftrag wird durch Weiter­bildungspersonal umgesetzt und dauerhaft gewährleistet. Hierbei unterscheidet man in vier Beschäftigungstypen: sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Selbstständige bzw. Frei­berufler, Personen, die ihr Haupteinkommen aus anderen beruflichen Tätigkeiten erwirtschaften und die Personen, die ihren Haupterwerb aus anderen Quellen beziehen. Alle Beschäftigungstypen benötigen professionelles Handlungsbewusstsein und eine ent­sprechende Qualifizierung. Die Aufgabe des Trägers besteht darin, Personal auszuwählen und in den unterschiedlichen Bereichen, welche sich von Leitung über Management, Programmplanung, Lehre, Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung und Verwaltung erstrecken, einzusetzen. Hierbei gilt es, die Heterogenität der Weiterbildungslandschaft zu wahren und zu fördern, indem alle Segmente der allgemeinen, kulturellen, beruflichen, politischen und betrieblichen Weiterbildung repräsentiert und alle Tätigkeitsfelder berücksichtigt werden (vgl. Alfänger, 2014:69-70).

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Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Inwiefern unterscheiden sich die Träger der Erwachsenenbildung von Trägern öffentlicher Schulen?
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
13
Katalognummer
V951153
ISBN (eBook)
9783346294289
ISBN (Buch)
9783346294296
Sprache
Deutsch
Schlagworte
inwiefern, träger, erwachsenenbildung, trägern, schulen
Arbeit zitieren
Linda Wieczorek (Autor:in), 2017, Inwiefern unterscheiden sich die Träger der Erwachsenenbildung von Trägern öffentlicher Schulen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/951153

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