Das Präsidentielle Regierungssystem Russlands


Seminararbeit, 1998

31 Seiten


Leseprobe


Das präsidentielle Regierungssystem Russlands

Seminararbeit von Hartmut Conrad

1. Einleitung

Auf die Frage, welchem Typ eines Regierungssystems das russische zuzuordnen ist, dem präsidentiellen oder dem semi-präsidentiellen, lautet die Antwort nach einer ersten Betrachtung dieses Systems, daß es ein semi-präsidentielles ist. Zumindest beinhaltet es mehr Elemente des semi-präsidentiellen Regierungssystems.1 Aber die schwache Position des Premierminister und die starke Stellung des Präsidenten zeigen, daß sich die Väter der russischen Verfassung auch an präsidentiellen Regierungssystemen orientiert haben. In dieser Arbeit wird zunächst das russische Regierungssystem mit einem präsidentiellen, am Beispiel USA, und einem semi-präsidentiellen, am Beispiel Frankreich, verglichen, um die Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten, und das russische Regierungssystem eindeutig zu typisieren. Boris Jelzins Aussage in seiner Eröffnungsrede vor der Verfassungsversammlung 1993 ist unter diesem Aspekt betrachtet nicht sehr hilfreich: "Der von seiner Regierung vorgelegte Entwurf habe es vermieden, das amerikanische, französische oder irgendein anderes Modell zu kopieren. Vielmehr bemühe sich der Entwurf zu den russischen Wurzeln zurückzukehren und dabei die modernsten weltweiten Demokratieerfahrungen zu berücksichtigen."2

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Arbeit ist der russische Föderalismus, der nach Einschätzung vieler Beobachter Rußlands in seiner jetzigen Form gewaltiges Konfliktpotential in sich bürgt. Dabei soll im Vergleich mit den USA und Frankreich die Frage beantwortet werden, ob der russische Föderalismus nur besser strukturiert und organisiert werden muß, oder ob sich für Rußland eventuell der französische Zentralismus besser eignet.

Die Literaturlage bezüglich der russischen 'Verfassungswirklichkeit' ist etwas problematisch, da die Werke zum größten Teil zwei bis vier Jahre alt sind und Rußland sowohl gesellschaftlich als auch politisch einem permanenten Wandel unterliegt. Diese Entwicklung kann nur rudimentär durch Presseberichte abgedeckt werden, ist aber unter dem Aspekt der Stabilität des russischen Regierungssystems wichtig.

2. Systemvergleich USA, Frankreich, Rußland

Im folgenden werden nur einige Elemente der politischen Systeme verglichen, hauptsächlich die Exekutive und die Legislative. Interessenverbände, Massenmedien und Parteien werden nur am Rande erwähnt, wenn sie entscheidende Auswirkungen auf die Staatsorgane haben.

2.1 Der Präsident

Bei der Amtsdauer gleichen sich die Zeitspannen des amerikanischen und des russischen Präsidenten. Beide werden auf vier Jahre gewählt und können nur einmal wiedergewählt werden; dagegen wird der französische Staatspräsident auf sieben Jahre gewählt und kann sich unbegrenzt zur Wiederwahl stellen. Beim Wahlmodus hingegen gleichen sich das französische und das russische Präsidentenwahlsystem, weil beide direkt vom Volk gewählt werden. Der amerikanische Präsident wird durch Wahlmänner, die zuvor von der wahlberechtigten Bevölkerung bestimmt wurden, gewählt.

Der französische und der russische Präsident haben im Gegensatz zum amerikanischen keinen Vizepräsidenten, der im Falle des vorzeitigen Todes oder Amtsunfähigkeit des Präsidenten dessen Amt übernehmen kann. Sie haben für diesen Fall nur temporäre Vertreter. Der russische Premier kann die Funktionen des Staatspräsidenten im Krankheitsfalle längstens für die Dauer von drei Monaten übernehmen. Falls der Präsident danach immer noch nicht in der Lage ist, sein Amt wieder aufzunehmen, müssen Neuwahlen ausgeschrieben werden. In Frankreich übernimmt der Präsident des Senats die Stellvertretung des Präsidenten im Falle der Vakanz der Präsidentenschaft oder im Falle der Verhinderung des Präsidenten, welche vorher vom Verfassungsrat auf Antrag der Regierung festgestellt werden muß.3

In allen drei Systemen ist es äußerst schwierig, den Präsidenten seines Amtes zu entheben. Es sind sehr komplizierte Verfahren nötig (auf die hier nicht weiter eingegangen wird), denen die Anklage des Hochverrats gegen den Präsidenten vorausgehen muß. Aber es sind schon etliche Hürden zu nehmen, bis diese Anklage überhaupt zustande kommt.

2.1.1 Kompetenzen

Bei den Kompetenzen, mit denen die jeweilige Verfassung die Präsidenten Frankreichs, Rußlands und der USA ausgestattet hat, unterscheiden sich die drei Regierungssysteme nur in wenigen Punkten. Entscheidend ist hier vielmehr, inwieweit die Präsidenten ihre Aufgaben eigenverantwortlich erfüllen können oder Regierung und Parlament Mitspracherechte haben.

In drei Aufgabengebieten haben die Präsidenten der USA, Frankreichs und Rußland die uneingeschränkte Oberhoheit: als Oberbefehlshaber der Streitkräfte, als "Chef Diplomat" und bei der Leitung des jeweiligen Sicherheits- bzw. Verteidigungsrates.

Zu der Funktion als Oberbefehlshaber der Streitkräfte gehören laut der französischen und der russischen Verfassung das Recht der Präsidenten einen unbefristeten Ausnahmezustand zu verhängen. In Rußland muß der Föderationsrat zustimmen, in Frankreich muß der Staatspräsident lediglich die anderen Staatsorgane konsultieren. Während eines geltenden Ausnahmezustandes sind beide Präsidenten mit einer Fülle von Vollmachten ausgestattet, die sie de facto zu Alleinherrschern auf Zeit machen.4 Die Vollmachten des amerikanischen Präsidenten sind in diesem Punkt seit 1976 durch den 'National Emergencies Act' eingeschränkt worden.5 Auch bei der Kriegserklärung unterscheiden sich die drei Verfassungen: während in Rußland der Präsident mit Zustimmung des Föderationsrates einen Krieg erklären kann, liegt in Frankreich und in den USA dieses Recht bei der Nationalversammlung bzw. dem Kongreß.

Der russische und der französische Präsident haben als 'Chef Diplomaten' das Recht, internationale Verträge zu ratifizieren. In den USA ist dazu eine 2/3-Mehrheit des Senats nötig, was dazu führt, daß die zustimmungspflichtigen völkerrechtlichen Verträge häufig als 'executive agreements' (Regierungs-vereinbarungen) deklariert werden, die nicht zustimmungspflichtig sind.6

Bei der Bestimmung ihrer Politik sind alle drei Präsidenten de facto unabhängig. In den USA und in Rußland haben die Präsidenten die außen- und innenpolitische Richtlinienkompetenz ( in den USA bestimmt der Präsident 'die Politik schlechthin')7. In Frankreich hat der Präsident dieses Recht auch; in der Praxis gibt es jedoch eine Art 'Arbeitsteilung'. Der Präsident bestimmt die Außen- und Sicherheitspolitik, während die Innen-, Sozial- und Wirtschaftspolitik weitgehend von der Regierung bestimmt werden.8

In puncto Regierungsbildung ist der russische Präsident faktisch am eingeschränktesten. Er schlägt den Premierminister vor, dieser muß aber von der Duma bestätigt werden. Sein französischer Amtskollege braucht sich diesem Votum der Nationalversammlung nicht zu stellen. In der Realität muß er sich aber bei der Ernennung seines Premierministers nach den jeweils geltenden Mehrheiten in der Nationalversammlung richten, um eine kontinuierliche Zusammenarbeit von Exekutive und Legislative zu gewährleisten. Der amerikanische Präsident hat diese Probleme nicht, da er selbst der Regierungschef ist.

Das Recht der Gesetzesinitiative haben in Frankreich der Premierminister und die Nationalversammlung, in den USA hat dieses Recht alleinig der Kongreß. In der Realität kommen dennoch sehr viele Gesetzesvorhaben vom Präsidenten bzw. aus der Exekutive und werden dann von dazu befugten Personen (Premierminister, Minister oder Abgeordneten) im Parlament eingebracht. Die russische Verfassung hat auf diese "Schleichwege" verzichtet und dem Präsidenten neben den anderen Staatsorganen ebenfalls das Recht der Gesetzesinitiative gewährt.

Allen drei Präsidenten wurden durch die Verfassung ein suspensives Veto-Recht bei Gesetzesvorlagen eingeräumt. Während der französische Staatspräsident nur die erneute Beratung einer Vorlage bzw. einiger Artikel dieser Vorlage verlangen kann, können sein russischer und sein amerikanischer Amtskollege die Gesetzesvorlagen ablehnen. Diese Ablehnung kann nur durch eine 2/3-Mehrheit in beiden Kammern des Parlaments überstimmt werden.

Gegenüber dem amerikanischen Präsidenten haben der russische und der französische Präsident noch einige andere Kompetenzen. So zum Beispiel das direkte (Rußland) oder indirekte (Frankreich) Recht, Referenden einzuberufen. (In den USA sind Referenden in der Verfassung nicht vorgesehen). In diesem Punkt unterliegt aber der französische Staatspräsident einigen Einschränkungen. Die Initiative muß von der Regierung oder dem Parlament kommen (Tatsächlich initiiert der Präsident das Referendum und die Regierung schlägt es dann offiziell vor.) Er kann sich nur in Fragen der Staatsorganisation, in Fragen über den Status der überseeischen Gebiete, bei der Ratifizierung internationaler Verträge und Reformen der Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt an das Volk wenden9. Der russische Präsident hat dagegen das uneingeschränkte Recht, sich in allen ihm wichtigen Fragen an das Volk zu wenden. Dadurch könnte er theoretisch an der Duma vorbei per Referendum regieren und Recht setzen.10 Faktisch ist dies ein Mittel beider Präsidenten, von Zeit zu Zeit ihre Politik durch das Volk direkt bestätigen zu lassen.

Der russische Präsident hat noch einige Kompetenzen, die für den Vergleich aber keine Rolle spielen (z.B. das Recht, den Termin der Präsidentenwahlen festzulegen). Er hat jedoch noch ein bedeutendes Mittel, direkt in die Politik und auch in die Gesetzgebung einzugreifen: per Dekret. In Frankreich existiert dieses Mittel auch, ist aber eingeschränkt. So wird zwischen der domaine de la loi - der Nationalversammlung vorbehaltende Regelungen -, und der domaine du règlement - der Exekutive vorbehaltene Regelungen - unterschieden. Zudem besteht der Unterschied, daß in Frankreich die Dekrete vom zuständigen Minister gegengezeichnet werden müssen, während in Rußland die Präsidial-administration des Präsidenten die Dekrete ausarbeitet und diese dann nur vom Präsidenten unterzeichnet werden. Die französischen Präsidenten haben von diesem Mittel auch nie so umfassend Gebrauch gemacht, wie der derzeitige russische Präsident. Laut Artikel 90,2 der russischen Verfassung sind die Dekrete des russischen Präsidenten auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation unverzüglich auszuführen.11 Laut Artikel 90, Abs. 3 dürfen diese Normativakte des Präsidenten nicht im Widerspruch zur Verfassung und zu Gesetzen der Föderation stehen.12 Das hat Boris Jelzin nicht davon abgehalten, Dekrete zu erlassen, die gegen Artikel der Verfassung verstoßen. (z.B. der Ukaz vom 14.06.1994 "Über dringende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Gangstertum und anderen Erscheinungen des organisierten Verbrechens", der gegen das verfassungsrechtlich verbriefte Prinzip der Unschuldsannahme verstößt13.) Da die russische Verfassung einige Angelegenheiten dem Gesetzgeber überlassen hat und in sehr vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gesetzliche Regelungen bislang fehlen, ist es verständlich, daß der Präsident mit Hilfe der Dekrete Normen setzen will. Es ist aber mittlerweile in eine 'Regelungswut' ausgeartet, die vor fast keinem Bereich des öffentlichen Lebens halt macht. In Rußland wird schon von einer 'Ukazkratie' (Dekret = russisch Ukaz) gesprochen. An dieser Stelle bleibt nur abzuwarten, wie in Zukunft das Mittel der Dekrete gehandhabt wird, wenn eine gesetzliche Grundlage für alle gesellschaftlichen Bereiche existiert.

Nach Betrachtung der Kompetenzen der Präsidenten unterscheiden sich die drei Systeme nur minimal. Herausragend ist alleine das uneingeschränkte Dekretrecht des russischen Präsidenten.

2.1.2 Präsidialadministration

Die Präsidenten in jedem der drei Systeme verfügen über einen eigenen Beratungs- bzw. bürokratischen Apparat, der ihm bei der Entscheidungsfindung und der Bewältigung des Arbeitspensums hilft. Die Direktiven werden aber von der Bürokratie der Regierung umgesetzt.

In den USA verfügt der Präsident über ein sogenanntes "Executive Office", das in das "White House Office" und diverse Beraterstäbe unterteilt ist. Bei der Besetzung der ca. 500 Mitarbeiterstellen im "White House Office" ist der Präsident in seiner Entscheidung völlig unabhängig. Es kann also davon ausgegangen werden, daß der Präsident hier seine engsten und loyalsten Vertrauensleute postiert. An der Spitze des "White House Office" steht der Stabschef. Die Aufgaben sind vielfältig:""Verkauf" der Politik des Präsidenten gegenüber Kongreß und Öffentlichkeit, Beratung des Präsidenten in allen Politikfeldern inkl. der Koordinierung der an den Präsidenten herangetragenen Vorschläge der Departments, Kontrolle des Terminkalenders des Präsidenten, Überwachung der Bürokratie u.ä.m."14 Bei den Personalentscheidungen bezüglich der Beraterstäbe und anderen Behörden, die zur Präsidialadministration gehören, ist der Senat zustimmungspflichtig (zumindest bei den wichtigsten Positionen). Die wichtigsten Organisationen bzw. Kommissionen im "Executive Office" sind: das "Office of Management and Budget", das den Haushaltsvorschlag des Präsidenten gegenüber dem Kongreß erarbeitet. Der "National Security Council", der den Präsidenten im außen- und sicherheitspolitischen Bereich berät. Desweiteren gibt es noch den "National Economic Council", zuständig für Wirtschaftsfragen. Eine genaue Anzahl der Mitarbeiter des "Executive Office" wird in der vorliegenden Literatur nicht genannt.

Der französische Staatspräsident verfügt über einen persönlichen Mitarbeiterstab von etwa 1.000 Angestellten. Diese verteilen sich auf drei Gremien: Generalsekretariat des Elysée- Palastes, persönliches Kabinett des Präsidenten und persönlicher militärischer Generalstab. Dem Präsident am nächsten steht, ähnlich wie der Stabschef im "White House Office", der Generalsekretär des Generalsekretariats des Elysée-Palastes. Dieser bereitet zusammen mit dem Generalsekretär der Regierung die Tagesordnung für die wöchentliche Ministerratssitzung vor und berät den Staatspräsidenten in allen wichtigen nationalen und internationalen Fragen. Außerdem unterbreitet er dem Präsidenten die von präsidialen Mitarbeitern in Abstimmung mit dem zuständigen Minister ausgearbeiteten Vorschläge. Auf Verlangen des Präsidenten greift er auch in die Vorbereitung bestimmter Gesetzesvorlangen ein, um Änderungen zu erwirken oder neue Vorstellungen des Präsidenten berücksichtigen zu lassen.15 (Hier ist also ein Mittel, die eingeschränkten Möglichkeiten des Veto-Rechts zu umgehen, indem im Vorfeld auf die Gesetzesvorlagen eingewirkt wird. In Zeiten der 'Cohabitation' wirkt diese Vorgehensweise aber nur bedingt.) Die Aufgaben des Generalsekretariats und des persönlichen Kabinetts des französischen Präsidenten beschreibt Udo Kempf wie folgt: "In den Jahrzehnten der V. Republik erfuhren die Aufgaben von Generalsekretariat und persönlichem Kabinett eine erhebliche Ausweitung: Ursprünglich beauftragt, den Präsidenten zu informieren und seine Entscheidungen vorzubereiten, entwickelten sie sich zu Instanzen, die sich mit den Tätigkeitsfeldern aller Ministerien befaßten. Die Referenten (Chargés de mission) sind jeweils für ein oder mehrere Ministerien zuständig; sie halten Kontakt zu den zuständigen Ministern und hohen Ministerialbeamten, sie lassen sich über laufende und geplante Vorhaben berichten, sie übermitteln "Anregungen" des Staatspräsidenten und sie informieren bzw. beraten diesen."16 Der Kabinettsdirektor verwaltet den Elysée-Palast und den Tagesablauf sowie die öffentlichen Aktivitäten des Präsidenten.

Der direkte Präsidialapparat des russischen Präsidenten umfaßte 1994 4.000 Mitarbeiter - Tendenz steigend.17 Er ist unterteilt in das Büro des Präsidenten, den Sicherheitsrat, den Rat der Republikchefs sowie einige spezielle Präsidentenberater für einzelne Politikfelder. Neben diesen Organen verfügt der russische Präsident über eine präsidentielle Leibwache, die 1994 ca. 40.000 Mann umfaßte, für die nach Aussage von Ljuba Trautmann jegliche gesetzliche Grundlage fehlt.18 Der Sicherheitsrat war ursprünglich als Beratungsorgan des Präsidenten konzipiert. Inzwischen können die in nichtöffentlichen Sitzungen gefaßten Beschlüsse des Sicherheitsrates per Dekret und ohne parlamentarische Kontrolle sofort umgesetzt werden. In diesem Gremium wird auch der Jahresbericht des Präsidenten (ähnlich dem Bericht zur Lage der Nation des amerikanischen Präsidenten) erarbeitet. Zu den anderen Gremien des russischen Präsidialapparates finden sich in der vorliegenden Literatur keine Angaben. In der Zeitschrift Wostok, Ausgabe 2/1995 wurde ein Schema des Aufbaus der russischen Präsidialverwaltung veröffentlicht. In diesem Schema wird die komplizierte Struktur dieser Verwaltung deutlich, die in ihrem Aufbau sehr an Sowjetzeiten erinnert. Eine weitere, an die ZK-Organisation erinnernde Maßnahme ist, daß in der Präsidialadministration die Strukturen des Regierungsapparates exakt dupliziert wurden, um die Umsetzung der Richtlinien des Präsidenten sicherzustellen. Daraus ergibt sich eine "Verdoppelung" der Administration19.

In den USA und in Frankreich sind die Umsetzung von Vorschriften, Gesetzen und Richtlinien alleinige Angelegenheit der Verwaltung der Regierung. In Rußland ist das prinzipiell auch vorgesehen, wird aber in der Realität durch die doppelte Verwaltung unterlaufen. Die Präsidialadminstration hat hierbei entscheidenden Einfluß, was bedenklich ist, da die Mitarbeiter des Präsidenten nur ihm verantwortlich sind, während die Mitarbeiter der Regierung genau wie diese dem Parlament verantwortlich sind. Somit arbeitet die eine Hälfte der doppelten Verwaltung ohne parlamentarische bzw. öffentliche Kontrollmöglichkeiten.

2.2 Die Regierung

Ebenso wie bei den Kompetenzen des Präsidenten unterscheiden sich die drei Regierungssysteme bei der Struktur der Regierung nur in wenigen Punkten. Beim Vergleich ist vielmehr darauf zu achten, welchen Einfluß der Präsident auf Premierminister bzw. Vizepräsident und die Minister hat.

2.2.1 Premierminister und Vizepräsident

In der amerikanischen Verfassung ist im Gegensatz zur französischen und zur russischen das Amt des Premierministers nicht vorgesehen. Dafür hat der amerikanische Präsident als Staatsoberhaupt und Regierungschef einen direkten Stellvertreter, den die anderen beiden Staatsoberhäupter nicht haben. Dieser Stellvertreter ist der Vizepräsident, der vom Präsidenten nominiert wird und dem keine besonderen Kompetenzen zugeordnet sind. Laut Verfassung hat der Vizepräsident nur zwei Funktionen: "Den Vorsitz im Senat und das Warten auf die Präsidentennachfolge"20 (Im Senat hat er zwar den Vorsitz, seine Stimme ist aber nur bei Stimmengleichheit ausschlaggebend.) Der Präsident ist noch nicht einmal verpflichtet, ihn über Entscheidungen zu informieren. Der Vizepräsident hat zwar inzwischen ein erweitertes Mitsprache- und Informationsrecht, ist aber völlig vom Wohlwollen des Präsidenten abhängig.21 Die Möglichkeit einer vorzeitigen Amtsentlassung des Vizepräsidenten wird in der Literatur nicht erwähnt. Offenbar wurde diese Möglichkeit nie in Betracht gezogen, aufgrund der relativen Bedeutungslosigkeit dieses Amtes, oder aber um in dieser Hinsicht die Gleichstellung zum Präsidenten zu sichern, der auch nicht einfach entlassen werden kann.

Der französische Premierminister wird von Präsidenten vorgeschlagen und ernannt, und muß laut Verfassung nicht vom Parlament bestätigt werden. Die meisten Premierminister haben aber irgendwann im Laufe ihrer Amtszeit der Nationalversammlung die Vertrauensfrage gestellt. Der französische Premierminister hat vielfältige Aufgaben: Er leitet die Tätigkeit der Minister, die auf seinen Vorschlag vom Staatspräsidenten ernannt und entlassen werden. Der Premier ist verantwortlich für die Landesverteidigung und muß somit für die Realisierung der vom Präsidenten beschlossenen Militär- und Verteidigungspolitik sorgen. Ihm untersteht die Verwaltung der Regierung ( mit Hauptsitz im Hotel Matignon) und übt die Verordnungsgewalt aus, d.h. er unterzeichnet Dekrete und Erlasse (wesentlich mehr als der Präsident). Außerdem muß er fast alle Amtshandlungen des Präsidenten gegenzeichnen22 - das Hauptmerkmal der doppelköfigen Exekutive. Die Auflösung der Nationalversammlung und die Anwendung von Notstandsartikeln müssen zwar nicht von ihm gegengezeichnet werden, aber der Präsident muß ihn vor diesen Maßnahmen konsultieren. Gegenüber dem Parlament besitzt er ebenfalls einige Kompetenzen: die Gesetzesinitiative, die Möglichkeit, das Parlament zu außerordentlichen Sitzungen einzuberufen und das Recht, den Vermittlungsausschuß zwischen Nationalversammlung und Senat einzuberufen.

Der Premierminister verfügt, genau wie der Präsident, über ein persönliches Kabinett und weitere Mitarbeiterstäbe, auf die hier aber nicht näher eingegangen wird. Offiziell kann der Staatspräsident den Premierminister nicht entlassen, sondern der Premier muß selbst ein Rücktrittsgesuch einreichen. Wenn ein Präsident die Regierungsmannschaft austauschen wollte, war dies aber bisher nie ein Problem - die Rücktrittsgesuche lagen immer rechtzeitig vor. Im Durchschnitt amtieren die Premierminister der V. Republik drei Jahre.

In Rußland wird der Premierminister ebenfalls vom Präsidenten vorgeschlagen und ernannt, muß aber im Gegensatz zum französischen Premier von der Duma bestätigt werden. Diese kann auch einen Mißtrauensantrag gegen den Premier richten, dem der Präsident aber nicht folgen muß (was, wie später noch näher erläutert wird, bis zur Auflösung der Duma führen kann). Auf Vorschlag des Premiers ernennt und entläßt der Präsident die Minister und die Stellvertreter des Premierministers (Dieses Amt wird als Relikt aus der Sowjetzeit angesehen. Eine genaue Anzahl der Stellvertreter ist nirgendwo festgelegt; die höchste Anzahl von Stellvertretern in einer Amtsperiode des Premierministers waren bisher neun.) Der russische Premier bestimmt laut Verfassung die Grundzüge der Politik der Regierung und organisiert ihre Arbeit. Weitere, nur dem Premier zugeordnete Aufgaben werden in der vorliegenden Literatur nicht genannt, sondern nur Aufgaben, die die Regierung insgesamt auszuführen hat, die im nächsten Kapitel behandelt werden.

Der russische Premier kann, wie sein französischer Kollege, nur durch sein eigenes Rücktrittsgesuch aus dem Amt scheiden. Allerdings besagt Art. 117, Abs. 2 der russischen Verfassung, daß der Präsident die Entscheidung über den Rücktritt der Regierung treffen kann. Klaus Westen interpretiert diesen Artikel so, daß der Präsident das Rücktrittsgesuch anordnen kann.23 Die jüngsten Ereignisse in Rußland lassen jedoch Zweifel an dieser Interpretation, da Präsident Boris Jelzin seinen Premier Viktor Tschernormyrdin und dessen Kabinett am 23.03.1998 ohne öffentliche Vorwarnung entlassen hat. Es kann natürlich auch sein, daß in den westlichen Medien der für die Allgemeinheit unwesentliche Hinweis, daß Tschernomyrdin um seine Entlassung bitten mußte, weggelassen wurde. Der allgemeine Tenor der Medien war, daß Tschernomyrdin "gefeuert" wurde.

Im Vergleich der Kompetenzen hat der französische Premier die stärkste Stellung, bedingt durch seine Aufgabe, die Anordnungen des Präsidenten gegenzu-zeichnen. Das gibt ihm zumindest einen Informationsvorsprung vor seinem russischen Kollegen, an dem die präsidialen Dekrete "vorbeilaufen". Faktisch sind aber sowohl der Vizepräsident als auch die Premierminister in allen drei Regierungssystemen vom Wohlwollen des Präsidenten abhängig. Dieser Umstand relativiert die Position des französischen Premiers, der im Endeffekt, genau wie der russische Premier kaum Möglichkeiten hat, seine eigenen politischen Vorstellungen durchzusetzen (zumindest in Zeiten, in denen keine Cohabitationsregierung herrscht), sondern zum größten Teil die Politik des Präsidenten umzusetzen hat.

2.2.2 Die Minister

In den USA besteht das Kabinett derzeit aus 14 Sekretären (Secretary of State), die Verwaltungsleiter von verschiedenen Departments sind, die vom Präsidenten vorgeschlagen und vom Senat bestätigt werden müssen. (Diese Sekretäre haben ministerähnliche Funktionen - im weiteren werden sie als Minister bezeichnet.) Der Präsident kann hier seine Vertrauensleute postieren, der Senat bestätigt in der Regel die Regierungsmannschaft, sofern die einzelnen Personen einen einwandfreien Lebenswandel aufweisen. Aber dennoch ist der Präsident in seinen Personalentscheidungen nicht völlig unabhängig - die in den USA offen agierenden Interessenverbände üben einen entscheidenden Einfluß auf die Besetzung der Ministerposten aus. (Möglich ist dies durch die Abhängigkeit der Präsidentschaftskandidaten bei der Wahlkampffinanzierung.) Zur Arbeitsweise der Minister bzw. zur Loyalität der Minister gegenüber dem Präsidenten führt Emil Hübner aus: "(...), aber einerseits ist die Außensteuerung auf dieser Ebene höher, andererseits entwickeln sich die Minister nicht selten zu Vertretern der politischen Vorstellungen ihrer Bürokratie gegenüber dem Präsidenten und seinen Beratern und vernachlässigen die umgekehrte Richtung: nämlich die politischen Positionen des Präsidenten in ihren eigenen Häusern durchzusetzen."24 Der Präsident der USA kann seine Minister auch wieder entlassen, risikiert aber dabei, die jeweiligen Interessenverbände zu brüskieren. Von daher verläßt sich der amerikanische Präsident eher auf seinen eigenen Mitarbeiterstab im Exekutive Office als auf seine Regierungsmannschaft.

Anders als in den USA, in denen der Staatspräsident auch gleichzeitig Regierungschef ist, haben die Premierminister Frankreichs und Rußlands Mitwirkungsrecht bei den Personalentscheidungen die Regierungsmannschaft betreffend. Der Staatspräsident ernennt und entläßt die Minister auf Vorschlag des Premierministers. Die Interessenverbände haben bei der Vergabe der Ministerposten keinen so großen bzw. offenen Einfluß wie in den USA, vielmehr muß in Frankreich und in Rußland Rücksicht auf die im Parlament vertretenen Parteien genommen werden. Dieser Faktor spielt in den USA kaum eine Rolle, wegen dem Zwei-Parteien-System, bei dem sich die jeweilige Minderheitspartei nicht in der Rolle der Opposition sieht.

In Frankreich gibt es - je nach Präsident - zwischen 30 und 45 Ressorts, die von Ministern, aber auch von Staatssekretären geleitet werden. Eigentlich sollten die französischen Minister als Mitarbeiter des Premierministers fungieren. Im Laufe der Zeit hat jedoch ein Rollenwandel eingesetzt: Die Minister wurden mehr und mehr zu Mitarbeitern des Präsidenten. Didier Maus beschreibt diesen Rollenwandel: "In ihrer Abhängigkeit einmal von dem Premierminister, der sie formell vorgeschlagen hat, zum anderen von dem Staatschef, dem sie letztlich ihre Ernennung verdanken, sind sie zu Mitarbeitern bzw. Zuarbeitern des Staatschefs geworden; aus den "Ministern als den politischen Entscheidungsträgern wurden Berater des Präsidenten"".25 Das politische Gewicht eines Ministers ist im heutigen Frankreich auch nicht mehr von seiner Stellung innerhalb der eigenen Partei abhängig, sondern von seinem Ressort und vor allem vom Vertrauen des Präsidenten. Auch dieser Umstand schwächt die Position des französischen Premiers, ebenso wie die Tatsache, daß der Staatspräsident die wöchentlichen Sitzungen des Ministerrates leitet.

Der französische Staatspräsident wirkt während der gesamten Amtszeit auf das Kabinett ein. Nicht nur in den wöchentlichen Sitzungen, sondern auch durch Versendung von Richtlinien als Hinweise dafür, welchen Politikfeldern er in den nächsten Monaten den Vorrang gibt. Darüberhinaus gibt es regelmäßige Kontakte zwischen Präsident und einzelnen Ministern bei offiziellen Anlässen u.ä. "Es steht dem Präsidenten frei, Minister oder Staatssekretäre direkt anzusprechen und in das Präsidialamt zu bitten, ohne daß der Premierminister offiziell darüber unterrichtet wird."26 Dem Premierminister steht es ebenso frei, sich über diese Vorgehensweise - mit mehr oder weniger großem Erfolg - zu beschweren. Ebenso kann der Premierminister den Ministern Handlungsanweisungen geben. Eines darf er jedoch nicht: "Er darf sich nicht in die Amtsführung eines Ministers einmischen oder gar diesen zur Durchführung einer bestimmten Maßnahme zwingen. Da der Minister für seinen Zuständigkeitsbereich politisch verantwortlich ist, hat er als "Herr in seinem eigenen Haus" zu gelten; ohne seine Gegenzeichnung können, sofern dies erforderlich ist, keine Entscheidungen des Ministerrates verabschiedet werden und Bestandskraft gewinnen."27 Die Gründe für Entlassungen von Ministern sind vielfältig: in erster Linie verlieren sie ihr Amt zusammen mit dem Premierminister. Aber auch wegen mangelnder Kabinettssolidarität, wegen Mißerfolg bei Wahlen, bei Berufung in ein anderes Amt oder Wahl in die Nationalversammlung oder den Senat (Inkompatibilitätsgebot). Zudem kann die Nationalversammlung der Regierung das Mißtrauen aussprechen.

Wie bereits erwähnt, ernennt und entläßt auch der russische Staatspräsident die Minister auf Vorschlag des Premierministers. Eine genaue Anzahl der Ressorts wird nicht erwähnt. Hauptaufgabe der Regierung ist - neben der Ressortleitung - die Ausarbeitung und Durchführung des Haushalts und ebenso die Rechnungslegung gegenüber der Duma. Sie ist zudem verantwortlich für die Verwaltung des Vermögens der Föderation. Diese und andere - übliche - Aufgaben verrichtet sie im Rahmen der Gesetze und der Verfassung und auch im Rahmen der Dekrete des Präsidenten. Die Dekrete des Präsidenten stehen also über Entscheidungen der Minister. Klaus Westen unterstreicht in seiner Verfassungsinterpretation noch eine andere Befugnis des Präsidenten: "Bemerkenswert ist auch das Recht des Präsidenten, Verordnungen und Anordnungen der Regierung, die im Widerspruch zur Verfassung, Gesetzen der Föderation oder Dekreten des Präsidenten stehen, aufzuheben (Art.115, Abs.3), was eine Prüfungs- und Entscheidungskompetenz in der Sache voraussetzt."28 Daß der russische Präsident neben dieser Prüfungs- und Entscheidungs- kompetenz auch - wie sein französischer Kollege - direkten Einfluß auf die Minister nimmt, kann an dieser Stelle nur vemutet werden, da so detaillierte Studien (wie von Udo Kempf) zur russischen Verfassungspraxis noch nicht vorliegen.

Die Regierung kann, bzw. einzelne Minister können, ihr Rücktrittsgesuch einreichen, wobei der Präsident letztlich über Annahme oder Ablehnung dieses Gesuches entscheidet. Ebenso kann der Präsident die Minister nach seinem Gutdünken (bzw. auf Druck der Duma) entlassen.29 In der russischen Verfassung ist auch die Möglichkeit vorgesehen, daß die Duma der Regierung mit Mehrheitsentscheidung das Mißtrauen ausspricht. Diesem Mißtrauensantrag muß der russische Präsident aber nicht stattgeben. Dieses Prozedere kann, wie beim Premierminister, zur Auflösung der Duma führen, weshalb es ein relativ schwaches Instrument parlamentarischen Druckes ist.

In allen drei Regierungssystemen ist die Stellung der Minister ähnlich schwach. Sie sind alle vom Wohlwollen des Präsidenten abhängig und - mit Ausnahme der USA - für ihre Ressorts politisch verantwortlich. Die Aussage Klaus Westens über die russische Regierung kann - mit Abstrichen - auf alle drei Regierungssysteme angewendet werden: "Die russische Regierung (...) erscheint mehr als eine oberste Verwaltungsspitze mit Schwerpunkten in wirtschaftlichen Angelegenheiten, allgemeiner Verwaltung und Sicherheit, während die eigenliche Exekutivgewalt beim Präsidenten (...) liegt."30

2.3 Parlament

In allen drei Regierungssystemen besteht das Parlament aus zwei Kammern.

In den USA werden die Mitglieder des Repräsentantenhauses alle zwei Jahre neu gewählt. Die 435 Mandate werden entsprechend der Einwohnerzahl auf die einzelnen Bundesstaaten verteilt, mindestens aber ein Mandat. Die relativ kurze Amtszeit der Abgeordneten des Repräsentatenhauses soll dazu führen, daß die Parlamentarier in ständigem Kontakt mit ihrer Wählerschaft stehen, wenn sie wiedergewählt werden wollen - und so auch ständig die aktuelle öffentliche Meinung repräsentieren. Die 100 Senatoren (je zwei pro Bundesstaat) werden auf sechs Jahre gewählt. Alle zwei Jahre wird ein Drittel der Senatoren neugewählt. Diese Regelung soll eine kontinuierliche Arbeit im Senat gewährleisten. Die französische Nationalversammlung besteht aus 577 Abgeordneten (davon 555 für das Mutterland und 22 für die überseeischen Territorien). Die Anzahl der Abgeordneten erscheint angesichts der Einwohnerzahl (Frankreich: 58 Mio. im Mutterland sowie 1,5 Mio. in Übersee- Départements, USA: 263 Mio., Rußland 149 Mio.)31 sehr hoch. Udo Kempf bietet aber keine Erklärung hierfür. Die Mitglieder der Nationalversammlung werden in direkter Wahl auf fünf Jahre gewählt. Die 321 Senatoren (davon 14 aus Überseegebieten und 12 von Auslandsfranzosen gestellt) werden indirekt durch Wahlmänner gewählt. Dieses Wahlverfahren gibt den kleinen, ländlichen Gemeinden ein eindeutiges Übergewicht, was von Charles de Gaulle gewünscht war32. Sie werden auf neun Jahre gewählt; alle drei Jahre wird ein Drittel neugewählt.

Die 450 Abgeordneten der russischen Staatsduma werden direkt (nach einem kombinierten Mehrheits- und Verhältniswahlrecht) auf vier Jahre gewählt. Die Amtszeit und der Wahlmodus der Mitglieder des Föderationsrates wurden in der Verfassung nicht geregelt mit dem Verweis, daß dies durch Gesetze zu regeln sei. Dies ist inzwischen geschehen, da Wahlen zum Föderationsrat stattgefunden haben. Der Inhalt dieser Gesetze ist m. W. in Westeuropa nicht publiziert worden, bzw die Autoren, die sich mit Rußland befassen, haben diese Regelung bisher nicht in ihre Werke aufgenommen. In der russischen Verfassung ist lediglich die Zahl der Mitglieder des Föderationsrates festgelegt: insgesamt 178 (je zwei aus den 89 Subjekten der Föderation, wobei einer ein Vertreter des regionalen Parlaments und einer ein Vertreter der dortigen Exekutive sein soll).

Beim amerikanischen Kongreß liegt die Gesetzesinitiative, bei Finanzgesetzen ist das Repräsentatenhaus Initiator. Das wichtigste Druckmittel des Kongresses gegenüber dem Präsidenten ist das Budgetbewilligungsrecht. Dadurch erhält der Kongreß auch Einfluß auf internationale Verträge, sofern darin finanzielle Unterstützung vorgesehen ist. Ferner liegt das Recht der Kriegserklärung beim Kongreß. Gegenüber dem Repräsentantenhaus verfügt der Senat über mehr Mitwirkungs- bzw. Entscheidungsrechte hinsichtlich der Maßnahmen der Exekutive: so bei Personalentscheidungen und der Ratifizierung internationaler Verträge, denen der Senat mit 2/3-Mehrheit zustimmen muß. Einmal jährlich muß der Präsident vor beiden Kammern einen Rechenschaftsbericht (Bericht zur Lage der Nation) ablegen und kann dabei Empfehlungen für Maßregeln aussprechen (ein indirektes Mittel zur Gesetzesinitiative). In Frankreich liegt die Gesetzesinitiative, wie bereits erwähnt, sowohl bei der Regierung als auch beim Parlament. Allerdings wurde 1958 in der Verfassung festgelegt, daß zuallererst die von der Regierung eingebrachten Entwürfe in der von ihr festgelegten Prioritätenfolge behandelt werden. Dies führte dazu, daß aufgrund von Zeitmangel vor allem die parlamentarische Opposition kaum Gelegenheit hatte, eigene Gesetzesentwürfe einzubringen. In der Verfassungsreform von 1995 wurde dann festgelegt, daß einmal monatlich eine Parlamentssitzung stattfindet, in der die Tagesordnung vorrangig von jeder Kammer festgelegt wird.33 Bemerkenswert ist, daß in der Verfassung die Bereiche, die durch Gesetze geregelt werden genau festgelegt sind (Art.34). Alle anderen Gebiete werden durch Verordnungen geregelt, wodurch sie eindeutig in den Zuständigkeitsbereich der Regierung fallen (Art.37)34 Somit treten die Verordnungen selbständig und gleichbereichtigt neben das Gesetz (vergleichbar mit den Dekreten des russischen Präsidenten). In welcher Kammer des Parlaments ein Gesetzentwurf zuerst eingebracht werden muß, ist nicht festgelegt. Außer Haushaltsvorlagen, die zuerst von der Nationalversammlung beraten werden müssen. Die Regierung hat die Möglichkeit, die Bearbeitungszeit von Gesetzentwürfen zu beschleunigen, indem sie eine Dringlichkeitserklärung abgibt. Somit bestimmt sie nicht nur die Reihenfolge der zu behandelnden Gesetzesvorhaben, sondern auch das Zeitlimit. Außerdem besagt der betreffende Artikel der Verfassung, daß bei diesen vorgezogenen Abstimmungen nur die von der Regierung eingebrachten und akzeptierten Zusatzänträge berücksichtigt werden, so daß die vom Parlament eingebrachten Zusatzanträge diskussionslos abgelehnt werden.35 Bei der Haushaltsdiskussion gilt ebenfalls ein strikter Zeitablauf, der eine ausreichende Kontrolle des Budgets fast unmöglich macht. Diese Faktoren zählen zu den Hauptgründen, weshalb das französische Parlament als relativ schwach beurteilt wird. Die französische Verfassung hat dem Premierminister zudem ein - riskantes - "Hintertürchen" geöffnet, umstrittene Gesetzentwürfe durchzubringen: Er kann die Abstimmung des Gesetzes mit einem Mißtrauensvotum koppeln. Wird der Mißtrauensantrag nicht innerhalb von 24 Stunden einbracht und mit absoluter Mehrheit von der Nationalversammlung bestätigt, gilt der Gesetzentwurf ohne parlamentarische Diskussion als angenommen.

Abgesehen von den zahlreichen Einschränkungen der parlamentarischen Machtbefugnisse hat die Nationalversammlung gegenüber dem Senat das größere Gewicht, weil die Nationalversammlung letztlich über Annahme oder Ablehnung eines Gesetzentwurfes entscheidet, ebenso wie über die Unterstützung oder den Sturz der Regierung. In Rußland haben sowohl das Parlament als auch der Präsident und die Regierung die Gesetzesinitiative. Gesetzesvorlagen müssen zuerst in der Staatsduma beraten werden. Wenn diese Gesetze mit Stimmenmehrheit von der Duma verabschiedet worden sind, müssen sie innerhalb von fünf Tagen an den Föderationsrat weitergeleitet werden. Dieser kann dann die Gesetze durch Mehrheitsentscheid billigen oder durch Schweigen binnen 14 Tagen seine Zustimmung erteilen. Ausgenommen von der "Nichtbehandlung" sind Gesetze "(...) zu Fragen des Haushalts der Föderation, zu Steuern und Abgaben, zur Regelung von Finanz-, Währungs-, Kredit- und Zollangelegenheiten sowie zur Geldemission, über die Realisierung und Aufkündigung internationaler Verträge, zu Grenzfragen sowie Krieg und Frieden muß der Föderationsrat ausdrücklich beschließen (Art. 106)."36 Falls der Föderationsrat einem Gesetz nicht zustimmt, können beide Kammern eine Schlichtungskommission bilden, in der die entstandenen Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt werden sollen. Danach muß das Gesetz erneut der Duma vorgelegt werden. Desweiteren hat die Duma die Möglichkeit, Einwände des Föderationsrates mit einer 2/3-Mehrheit zu überwinden.

Das politische Gewicht der beiden Kammern des russischen Parlaments ist in etwa gleich verteilt. So ist der Föderationsrat, wie sein Name schon sagt, zuständig für die Belange der Föderation, wie Grenzänderungen etc.. Zudem entscheidet er u.a. über die Amtsenthebung des Präsidenten und bestätigt die Ernennung der Verfassungsrichter, die vom Präsidenten vorgeschlagen werden. Der Staatsduma obliegt u.a. die Zustimmung zur Ernennung des Premierministers und die Beschlußfassung über die Vertrauensfrage gegenüber der Regierung. Beide Kammern bilden einen gemeinsamen Rechnungshof zur Haushaltskontrolle, dessen Mitglieder zu gleichen Teilen von beiden Kammern gestellt werden, dessen Vorsitzender aber von der Staatsduma und die Stellvertreter vom Föderationsrat bestimmt bzw. entlassen werden.

Dringlichkeitserklärungen der Regierung zur Behandlung von Gesetzesvorhaben wie in Frankreich sind in Rußland nicht vorgesehen. Dagegen hat der russische Präsident aber die Möglichkeit, die Arbeit der Duma zu blockieren, in dem er seine geplanten Dekrete zur Bearbeitung und Abstimmung vorlegt. Angesichts von - in Spitzenzeiten - bis zu 500 Dekreten pro Woche wird die Duma hierdurch praktisch lahmgelegt und kann aus Zeitmangel ihre eigentliche Arbeit nicht mehr erledigen.

Das Haushaltsbewilligungsrecht der Parlamente wird in der vorliegenden Literatur nicht als Druckmittel gegenüber der Regierung, wie in den USA, erwähnt.

Die Hauptarbeit des Kongresses wird in den Ausschüssen geleistet. Der Senat unterhält 15, das Repräsentantenhaus 19 ständige Ausschüsse. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Sonder- und Unterausschüssen.37 In Ausnahmefällen können auch beide Kammern gemeinsam einen Ausschuß bilden. Die meisten Beschlüsse des Kongresses beruhen auf Entscheidungen, die in den Ausschüssen gefällt wurden. In diesen herrscht parteipolitisch überall die gleiche Mehrheit, aber eine unterschiedliche Interessengruppenbindung - System der "checks and balances". (Fraktionsdiziplin ist in den USA unbekannt). Auf die komplexe Struktur und die Funktionen der Ausschüsse sowie die einflußreiche Position der Ausschussvorsitzenden wird hier nicht weiter eingegangen.

In Frankreich wurde die Zahl der Ausschüsse 1958 reduziert: jedes Haus unterhält jeweils sechs ständige Ausschüsse (Verteidigung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Gesetzgebung, Handel und Produktion, kulturelle, familiäre und soziale Fragen). Die Ausschüsse haben, genau wie in den USA, das Recht, Anhörungen zu bestimmten Fragen durchzuführen. Die Mitglieder der Ausschüsse (74 in den ersten vier, 144 in den beiden letzten Ausschüssen) werden nach Verhältniswahl bestimmt. Dadurch sind alle Parlamentsfraktionen in allen Ausschüssen vertreten. Die auf diese Weise nicht besetzten Plätze werden an Fraktionslose vergeben. Das französische Parlament hat ebenso wie der amerikanische Kongreß die Möglichkeit, Spezialausschüsse zu bilden. Davon wird aber relativ selten Gebrauch gemacht. Die Ausschüsse des französischen Parlaments haben im Vergleich zu denen des us-amerikanischen Kongresses wesentlich weniger Bedeutung und die Vorsitzenden kaum Einfluß auf die Tagespolitik.

In Rußland unterhält die Duma 23 ständige Ausschüsse; eine Zahl für den Föderationsrat liegt nicht vor. Zu den Ausschüssen der russischen Duma läßt sich hier nur sagen, daß es von Bedeutung ist, von welcher Fraktion (Demokraten oder Kommunisten, Reformer oder 'Blockierer') die wichtigsten Komitees, z.B. Verteidigung, Intenationale Angelegenheiten oder Haushalt, Steuern, Banken und Finanzen, besetzt werden, da die Entscheidungen der Ausschüsse auch Einfluß auf die Beschlüsse der Duma haben.

Ein wichtiger Umstand für die Beziehung zwischen Präsident und Kongreß ist die Tatsache, daß der Präsident den Kongreß bzw. das Repräsentantenhaus nicht auflösen kann und der Kongreß keinerlei Möglichkeit hat, den Präsident oder seine Regierungsmannschaft durch Mißtrauensvotum zu stürzen. Das heißt, Exekutive und Legislative sind rechtlich unabhängig. Der Kongreß identifiziert sich nicht mit der Exekutive, die einzelnen Abgeordneten fühlen sich eher ihren Wahlkreisen verpflichtet (in denen sie auch sehr viel Zeit verbringen). Der Kongreß versteht sich selbst als Kontrollinstanz der Regierung. Daraus resultiert die Ansicht, der amerikanische Kongreß sei das mächtigste Parlament der Welt. Ein weiterer Faktor, der die Unabhängigkeit beider Staatsorgane sichert, ist das bestehende Inkompatibilitätsgebot. D.h., daß ein Abgeordneter oder Senator nicht gleichzeitig für die Exekutive tätig sein darf. Dadurch soll eine unzulässige Einflußnahme des Präsidenten auf den Kongreß vermieden werden, die Legislative gestärkt und ihre Unabhängigkeit gewahrt werden.38 In Frankreich besteht dieses Inkompatibilitätsgebot ebenfalls. Laut Ernst Fraenkel wurde dieses Gebot 1958 eingeführt, um die Exekutive von Partei- und Fraktionsintrigen zu distanzieren, ihre Stellung dem Parlament gegenüber zu stärken, und um einen Wettlauf der Abgeordneten um Ministerposten zu verhindern.39 In Frankreich erstreckt sich das Inkompatibilitätsgebot auch auf die Bereiche des öffentlichen Dienstes: Beamte werden während ihrer Zeit als Mandatsträger in den einstweiligen Ruhestand versetzt und seit 1972 erstreckt es sich auch auf die Leitung von großen Immobiliengesellschaften und Privatunternehmen, die eng mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten.40 Das kulmulieren von nationalen, regionalen und lokalen Mandaten ist jedoch mit Einschränkungen möglich. In Frankreich, sind im Gegensatz zu den USA, Exekutive und Legislative von einander abhängig. Die Regierung kann durch Mißtrauensvotum gestürzt werden. Die Initiative für die Vertrauensfrage bzw. das Mißtrauensvotum liegen beim Premierminister und bei der Nationalversammlung. Für den Premierminister bzw. die Regierung gibt es kein Gegengewicht zum Mißtrauensantrag des Parlaments, da das Recht der Auflösung der Nationalversammlung allein beim Präsidenten liegt. (Im Prinzip nach seinem Gutdünken, da in der Verfassung keine Tatbestände, die zur Auflösung der Nationalversammlung führen können, definiert sind.) Der Präsident muß sich zwar mit dem Premier und den Präsidenten der Nationalversammlung und des Senats beraten, ist aber in seiner Entscheidung völlig unabhängig. Zuletzt geschah die Auflösung der Nationalversammlung am 21.04.1997. In Rußland besteht die gleiche Abhängigkeit von Exekutive und Legislative, allerdings ist die Möglichkeit des Präsidenten, die Duma aufzulösen, strenger reglementiert als in Frankreich. Art. 109 ff. der russischen Verfassung definiert drei Situationen, bei deren Eintreten der Präsident die Duma auflösen darf: 1.) Wenn die Duma dreimal den Vorschlag des Präsidenten zur Ernennung des Regierungschefs abgelehnt hat, 2.) bei einem wiederholten Mißtrauensvotum der Duma gegenüber der Regierung im Zeitraum von drei Monaten, nachdem der Präsident dem ersten Mißtrauensvotum nicht gefolgt ist und 3.) wenn der Premierminister der Duma die Vertrauensfrage stellt und diese ihm das Vertrauen verweigert. Zugleich werden die Ausnahmen von dieser Regelung definiert: Die Auflösung der Duma darf nicht vor Ablauf eines Jahres nach der Wahl der Duma vorgenommen werden. Ebenso nicht nach Anklageerhebung der Duma gegen den Präsidenten, während des Kriegs- oder Ausnahmenzustandes und sechs Monate vor Ablauf der Amtsperiode des Präsidenten.41 Wie in der Aufzählung unter Punkt 2 schon genannt, hat die Duma die Möglichkeit, der Regierung das Mißtrauen auszusprechen, wobei aber der Präsident die alleinige Entscheidungsbefugnis, ob er diesem Antrag folgt oder nicht, hat.

Das Inkompabilitätsgebot gibt es in Rußland nicht. Die Verfassung schreibt aber für die Mitglieder der Staatsduma vor, daß weder eine Doppelmitgliedschaft in der Duma und im Föderationsrat möglich ist, noch eine Tätigkeit im Staatsdienst oder eine andere bezahlte Tätigkeit während ihrer Amtszeit. Ausgenommen davon sind unterrichtende, wissenschaftliche oder sonstige schöpferische Tätigkeiten.42

In der abschließenden Beurteilung, als wie stark oder schwach das russische Parlament angesehen wird, kann es in der Mitte zwischen dem amerikanischen und dem französischen Parlament angesiedelt werden. So unabhängig von der Exekutive wie der amerikanische Kongreß kann das russische Parlament nicht agieren, aber es ist auch nicht den zahlreichen Einschränkungen wie das französische Parlament unterworfen. Vor allen Dingen die genau definierten Regelungen der russischen Verfassung, unter welchen Umständen die Duma durch den Präsidenten aufgelöst werden darf, geben der Duma eine gewisse Stärke gegenüber der Exekutive.

2.4 Kontrollmechanismen

In allen politischen Systemen ist eine gegenseitige Kontrolle wichtig. Aber gerade in den (semi-) präsidentiellen Systemen, in denen große politische Macht in den Händen eines einzelnen Menschen liegt, ist eine effektive Kontrolle von enormer Bedeutung.

Im politischen System der USA stehen sich zwei voneinander unabhängige Parteien gegenüber: Der Präsident mit seiner Regierungsmannschaft und der Kongreß. Die amerikanische Verfassung setzte von jeher auf das System der 'checks and balances', das im Großen und Ganzen auch immer funktioniert hat.

Die 'dritte Gewalt' im politischen System der USA stellt der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) dar. Hier können sowohl die Exekutive als auch die Legislative Verfassungsbeschwerde einreichen. Da die Richter auf Lebenszeit ernannt werden, d.h. sie bestimmen selbst über ihre Amtsdauer, solange ihre Amtsführung einwandfrei ist, sind sie vom jeweiligen Präsidenten unabhängig. Zudem hat zwar der Präsident das Vorschlagsrecht bei neu zu besetzenden Richterstellen, der Senat muß der Nominierung jedoch zustimmen, was in der Vergangenheit schon zu heftigen Kontroversen zwischen Präsident und Senat geführt hat. Jedoch ist der Supreme Court nicht völlig unabhängig: Organisationsgewalt und Kompetenzenregelung für den Obersten Gerichtshof sowie das finanzielle Bewilligungsrecht liegen beim Kongreß.

In den über 200 Jahren des Bestehens der Vereinigten Staaten hat sich auf politischer Ebene ein relativ ausgewogenes System der gegenseitigen Kontrolle herausgebildet. Neben der Kontrolle durch die politischen Organe spielen die Medien in den USA eine große Rolle, die sich heute als öffentliche Kontrollinstanz verstehen. Das herausragendste Beispiel hierfür sind die Enthüllungen der Presse zur Watergate-Affäre und der damit verbundene Rücktritt von Richard Nixon.

In Frankreich und in Rußland sind die Kontrollgewalten nicht sofort so klar erkennbar wie in den USA. Die Medien spielen eine wesentlich unbedeutendere Rolle als in den Vereinigten Staaten. Sie beobachten und kommentieren zwar das politische Tagesgeschehen, verstehen sich aber nicht als Kontrolleure der Politik. Außerdem ist in Rußland die wirtschaftliche Situation der Presse sehr schwierig und einige kritische Journalisten wurden in den letzten Jahren ermordet (Hier soll keineswegs behauptet werden, daß dies im Regierungsauftrag geschah).

Im französischen Regierungssystem kommt eine verstärkte Kontrollfunktion wohl eher dem Senat zu, da die Nationalversammlung zu abhängig von der Exekutive ist - bedingt durch das Recht des Präsidenten, diese ohne besonderen Anlaß auflösen zu dürfen. Zudem tragen die im vorigen Kapitel erläuterten Restriktionen der Parlamentsrechte und der u.a. durch die Ämterhäufung der Abgeordneten und Senatoren bedingte Zeitmangel dazu bei, daß eine effektive Kontrolle der Exekutive durch die Legislative nicht möglich ist. In Rußland sind die Möglichkeiten einer wechselseitigen Kontrolle von Exekutive und Legislative schon eher gegeben, werden aber vor allem durch das unbeschränkte Dekret- Recht des Präsidenten unterwandert, da diese keiner Gegenzeichnung bedürfen und dem Parlament vorgelegt werden können, aber nicht müssen.

Die verfassungsmäßigen Regelungen bezüglich der Judikative unterscheiden sich in Frankreich erheblich von den USA. Im französischen Regierungssystem werden die neun Richter des Verfassungsrates auf neun Jahre ernannt. Diese im Vergleich zu den USA relativ kurze Amtszeit bedeutet aber nicht, daß die Richter Vertrauensleute des jeweiligen Präsidenten sind, da sie zu je einem Drittel vom Staatspräsidenten, vom Präsident der Nationalversammlung und vom Senatspräsidenten ernannt werden. Außerdem gehören dem Verfassungsrat alle ehemaligen Präsidenten der Republik auf Lebenszeit an. Eine Befähigung zum Richteramt ist nicht nötig. Durch diese Regelungen ist eine parteipolitische Einflußnahme im Verfassungsrat gegeben und es ist fraglich, ob der Verfassungsrat eine völlig unabhängige Kontrollinstanz der beiden anderen Gewalten sein kann. Seit einer Verfassungsänderung von 1974 kann der Verfassungsrat nicht nur vom Staatspräsidenten, dem Premierminister und den beiden Kammerpräsidenten angerufen werden, sondern auch von je 60 Abgeordneten oder Senatoren. Durch diese Neuerung tritt seit deren Einführung 1974 die parlamentarische Opposition verstärkt als Kontrollinstanz der Exekutve auf.

Die 19 Richter des russischen Verfassungsgerichts werden vom Präsidenten mit Zustimmung des Föderationsrates auf Lebenszeit ernannt und müssen über eine juristische Hochschulbildung verfügen. In die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts fällt neben vielen anderen Befugnissen auch die Prüfung der Präsidentendekrete. Dadurch fällt dem russischen Verfassungsgericht ein erhebliches politisches und rechtliches Gewicht zu.

Während in den USA und in Frankreich jeweils vier Instanzen der gegenseitigen Kontrolle erkennbar sind (USA: Präsident - Kongreß - Supreme Court - Medien), Frankreich: Präsident - Premierminister - Parlament (vorwiegend durch die parlamentarische Opposition) - Verfassungsrat) scheinen es in Rußland zur Zeit nur drei zu sein: Präsident - Parlament - Verfassungsgericht, wobei die Richter des Verfassungsgerichts vom derzeit amtierenden Präsidenten eingesetzt wurden. Der Umstand, daß sie, solange sie keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen begehen, unabsetzbar sind, macht sie aber auch gegenüber Boris Jelzin unabhängig (was die letzte Entscheidung zum umstrittenen Beutekunstgesetz der Duma bestätigt). Die Voraussetzungen für eine effektive gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane sind in Rußland gegeben, das Ganze muß sich jedoch erst noch einspielen.

3. Die Föderation

Wie bereits zu Beginn erwähnt, bieten die vagen Bestimmungen der russischen Verfassung zur Föderation sowie die Ungleichbehandlung der einzelnen Subjekte der Föderation großen Konfliktstoff, der im schlimmsten Fall die Stabilität des Regierungssystems gefährden kann. Deshalb wird im folgenden die föderale Struktur Rußlands untersucht und kurz den Strukturen der USA und Frankreichs gegenübergestellt.

Die Russische Föderation ist flächenmäßig der größte Einzelstaat der Welt. Die Bevölkerung setzt sich aus einer großen Zahl verschiedener Ethnien zusammen, die unterschiedlichen Religionen, Sekten und Kulturkreisen angehören. Die Russifizierungspolitik dieses Vielvölkerstaates während der Sowjetzeit hat keine große Wirkung gezeigt, da nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion vielerorts Nationalitätenkonflikte aufflammten. Die wirtschaftliche Situation ist in der gesamten Russischen Föderation in etwa gleich katastrophal; die einzelnen Subjekte der Föderation unterscheiden sich jedoch erheblich in ihren Entwicklungsmöglichkeiten u.a. durch Bodenschätze.

Die 89 Subjekte der Föderation setzen sich zusammen aus: 21 autonomen Republiken, Regionen, Gebieten, 2 Städten mit föderalem Rang (Moskau und St. Petersburg), autonomen Bezirken und einem autonomen Gebiet (Jüdisches autonomes Gebiet an der Grenze zu China). Diese merkwürdige Unterteilung scheint eine Erblast der UdSSR zu sein. Die Republiken haben eine Verfassung und können ihre eigene Staatssprache bestimmen, die übrigen Subjekte haben nur ein Statut und müssen als Staatssprache russisch benutzen, obwohl es sich bei ihnen zu größten Teil um ethnische Einheiten handelt. Alle 89 Subjekte haben jedoch eine eigene Gesetzgebung, deren Gesetze jedoch nicht im Widerspruch zu Gesetzen der Föderation stehen dürfen (Es ist nur fraglich, wer das kontrollieren will). Eine weitere Merkwürdigkeit der föderalen Struktur ist, daß einzelne Gebietskörperschaften zugleich Subjekte der Föderation und Bestandteil eines anderen Subjektes der Föderation sein können, wodurch Kompetenzstreitigkeiten vorprogrammiert sind. In die Regelungsbefugnis der Subjekte fallen Bereiche, die konsequenterweiser eigentlich der Föderation vorbehalten sein sollten, wie z.B. Fragen des Rechtsschutzes der Bürger, sozialer Schutz, Steuerfragen etc. Der rechtliche Unterschied zwischen Republiken und den anderen Subjekten ist enorm: So haben die Republiken das Recht, in begrenztem Rahmen eine eigenständige Außenpolitik und Außenhandel zu betreiben, ein eigenes Bankensystem einzurichten und am wichtigsten: die Bodenschätze gehören der Republik.43 In den anderen Subjekten ist das Eigentumsrecht an Bodenschätzen nicht geregelt, faktisch erhebt die Föderation Anspruch darauf.

Alle Versuche der Regionen, ihren Status zu verbessern, wurden bisher von den Republiken blockiert. Die Republiken haben kein Interessen an selbständigen Regionen, da sie ihr Recht, sich andere Subjekte der Föderation zu unterstellen, gefährdet sehen.

Nach Ansicht der Autoren, die sich mit diesem Thema befassen, muß eine stärkere Dezentralisierung erfolgen, die zur Zeit nicht durchgeführt wird, weil Moskau den Einflußverlust und auch den Verlust des Zugriffs auf die gewaltigen Ressourcen z.B. in Sibirien fürchtet. Weitere Vorschläge für eine Verbesserung der Situation sind: Vermehrte Regelungen auf Föderationsebene, da die Verfassung nur unklare Regelungen zur Föderation enthält und Stärkung des Status der Regionen, Gebiete etc, etwa durch Zusammenschluß und Erhebung zu Republiken.

In den USA sind die 50 Bundesstaaten gleichberechtigt. Sie verfügen jeweils über eine eigene Exekutive, Legislative und Judikative. Es ist eindeutig festgelegt, daß Bundes- vor Einzelstaatshoheit den Vorrang hat. Die Einzelstaaten haben zwar ihre eigene Gesetzgebung, aber im Laufe der Zeit hat die strikte Trennung der Kompetenzen an Bedeutung verloren (durch vermehrte Rahmenvorschriften des Bundes) aber dafür wurde die Mitwirkung am Entscheidungsprozeß des Bundes immer wichtiger. Ein Umstand, der für Rußland zur Zeit noch nicht erkennbar ist. Vielmehr entsteht der Eindruck, daß sich jedes der 89 Subjekte erstmal um die eigenen Angelegenheiten kümmert und die Föderation nur für Finanzhilfen wichtig ist.

Das französische Staatsgebiet ist in 22 Regionen, 96 Départements, 4 Übersee-Départements, 2 Collectivitès Territoriales und 3 Überseeterritorien unterteilt. Frankreich ist ein zentralistischer Staat, in dem der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung nur wenig Handlungsspielraum eingeräumt wurde. Die Präfekten, die den Regionen vorstehen, werden vom Staatspräsidenten auf Vorschlag des Premierministers ernannt. Sie sind, ebenso wie die Bürgermeister, zugleich Repräsentanten des Staates und der Gemeinde bzw. Region.

Das französische zentralistische Modell scheint für Rußland ungeeignet, da es meiner Meinung nach in der Föderation nicht durchsetzbar ist. Es würde zuviele Erinnerungen an die Gängelei der Sowjetunion wachrufen und mit Sicherheit abgelehnt werden. Das amerikanische Bundesstaaten-Modell ist in Rußland eher realisierbar, die Tendenz geht ja bereits dahin. Dafür muß aber, wie oben bereits beschrieben, vor allen Dingen die rechtliche Ungleichbehandlung der Subjekte aufgehoben und von der Föderation entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies würde zumindest die Voraussetzungen für eine stabile Föderation schaffen - Separatismusbestrebungen a la Tschetschenien sind aber u.a. aufgrund der Nationalitätenkonflikte und historischer Affinitäten auch dann nicht auszuschließen.

4. Verfassungstext und politische Realität in Rußland

Bisher hat der Vergleich der Regierungssysteme ergeben, daß die russische Verfassung durchaus als die Verfassung eines modernen demokratischen Staates angesehen werden kann. Hier kann also nicht der Grund dafür zu suchen sein, daß viele Beobachter Rußlands das Abdriften des politischen Systems - weg von der Demokratie, hin zur Diktatur - befürchten. Die Ursachen liegen eher in dem - wie zu Anfang erwähnten - für semi-präsidentielle Systeme typischen großen Spielraum zwischen Verfassungstext und -wirklichkeit. Die Präsidenten der V. Republik in Frankreich nutzen diesen Spielraum zwar auch für ihre Zwecke aus, dort wird dies aber nicht als eine Gefahr für das politische System angesehen. Es müssen also neben dem Verfassungsspielraum noch andere Faktoren existieren, die Anlaß zur Beunruhigung geben.

Zu den politischen Faktoren gehören zum einen die plötzliche Unterstellung der sogenannten "Machtstrukturen" (Verteidigungsministerium, Innenministerium und die Nachrichtendienste) in den direkten Verantwortungsbereich des Präsidenten, wodurch diese Ressorts der parlamentarischen Kontrolle entzogen wurden.

Ein anderer Punkt ist die bereits erwähnte doppelte Bürokratie und die Schaffung von neuen Gremien, wie z.B. des Verteidigungsrates, der in Aufbau und personeller Zusammensetzung dem Sicherheitsrat ähnlich ist. Die präsidialen Gremien blockieren sich gegenseitig, wobei Jelzin unterstellt wird, daß dies durchaus von ihm gewollt ist. (Einbindung und zugleich Kontrolle und Einschränkung der Rivalen, wie 1996 Alexander Lebed.)44

Ebenso gibt der Gesundheitszustand Jelzins Anlaß zur Sorge. Der russische Präsident mußte sich in der Vergangenheit schweren Herzoperationen unterziehen (die zunächst nach alter Sowjet-Manier als schwere Erkältungen deklariert wurden) und erscheint in der Öffentlichkeit (wie zuletzt beim Treffen Jelzin - Chirac - Kohl) häufig desorientiert. Das bedeutet, daß die 'Apparate' - die Präsidialadministration und die diversen Ministerien und Gremien, die Jelzin direkt unterstehen - sich verselbständigen können, da außer dem Präsidenten niemand die Möglichkeiten hat, diese 'Apparate' zu kontrollieren oder zu steuern. Daß diese Gremien keine einheitliche politische Linie verfolgen, liegt auf der Hand. Neben den ohnehin stattfindenden Machtkämpfen kann dies im schlimmsten Fall zu Chaos und zur vollständigen Handlungsunfähigkeit durch gegenseitige Blockade führen

p>In allen oben aufgeführten Punkten, die als eine Gefahr für die Stabilität des russischen Regierungssystems betrachtet werden können, ist Kontrolle das Schlüsselwort. In praktisch allen Bereichen, die direkt dem Präsidenten unterstehen, ist eine effektive Kontrolle nicht möglich. Hier müßten Bemühungen erfolgen, die präsidialen Strukturen transparenter zu machen und eine Kontrollinstanz - etwa wie in Frankreich durch die doppelköpfige Exekutive - zu schaffen. Und zugleich einen weiteren Ausbau der Einflußbereiche des Präsidenten bzw. des Präsidialapparates zumindest der Legitimation durch das Parlament unterstellen.

Weitere Faktoren, die Theorien über das 'Abdriften' des russischen Regierungssystems weg von der Demokratie nähren, sind die katastrophale wirtschaftliche Lage, die soziale Spannungen im Land fördert, die sich scheinbar unkontrolliert ausbreitende organisierte Kriminalität, die weitverbreitete Korruption, der Reformstau und auch die Parteienzersplitterung, die es für den Premierminister sehr schwer macht, parlamentarische Mehrheiten für die von ihm zu vertretenden Politikrichtung zu finden. Das gleiche gilt auch für den Föderationsrat, in dessen Arbeit zur Zeit keine Entwicklung zugunsten verbesserter Föderationsstrukturen oder auch ein Gegengewicht zur Duma und zum Präsidenten erkennbar ist.

5. Schluß betrachtung

Der Vergleich zwischen den jahrzehnte- bzw. jahrhundertelang gewachsenen Systemen Frankreichs (V. Republik seit 1958) und der USA (über 200 Jahre) und dem jungen System Rußlands (4,5 Jahre) ist nicht ganz einfach. Vieles muß sich in Rußland erst einspielen, vor allem fehlt Rußland jegliche demokratische Tradition, was sich auch in der politischen Apathie der Bevölkerung bemerkbar macht.

Die zu Beginn genannte Erklärung Jelzins zur russischen Verfassung kann auf den ersten Blick so interpretiert werden, daß das Beste aus anderen Verfassungen herausgenommen wurde, um es in der russischen zu verarbeiten. Die Analyse jedoch zeigt, daß entscheidende Komponenten weggelassen wurden, wie z.B. eine verstärkte Kontrolle der Aktivitäten des Präsidenten und seiner Mitarbeiter und die konkrete Ausgestaltung der Föderation. (Was er mit der "Rückkehr zu den russischen Wurzeln" meinte, kann im positiven Fall das uneingeschränkte Dekretrecht sein, im negativen Fall die Autokratie.) Das amerikanische Modell kann nicht einfach so kopiert werden, wegen des ausgeklügelten Systems der 'checks and balances' und den Medien als 'vierte Gewalt'. Aus dem französischen Regierungssystem wurden entscheidende Faktoren, wie die doppelte Exekutive, nicht übernommen. Der russische Premier hat eher eine Pufferfunktion zwischen Präsident und Duma.

Sylvia von Steinsdorff befaßt sich in ihrem Aufsatz mit dem Vorwurf an das russische Regierungssystem, man könne dort eher von einem 'Superpräsidentialismus' als von einem 'Semipräsidentialismus' sprechen. Sie relativiert diesen Vorwurf durch die Feststellung, daß viele Befugnisse, die die Verfassung dem russischen Präsidenten zuschreibt, der französische Präsident in der Praxis auch bereits besitzt. Die russische Verfassung habe sich eher an der französischen Verfassungspraxis orientiert.45

Trotzdem ist meiner Ansicht nach das russische Regierungssystem kein semi-präsidentielles, sondern ein dreiviertel-präsidentielles46, mit starker Tendenz zum präsidentiellen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die russische Verfassungswirklichkeit weiter entwickelt, ob die demokratischen 'Spielregeln' vollends Einzug in die Politik und auch in die Gesellschaft Einzug halten werden. Und wie der nächste Präsident der Russischen Föderation den Spielraum zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit nutzen wird.

6. Literaturverzeichnis

- Der Fischer Weltalmanach Â98, Frankfurt am Main 1997
- Fraenkel, Ernst: Das amerikanische Regierungssystem. Eine politische Analyse, Opladen 1981 4
- Frenze, D.: Der Wortlaut der russischen Verfassung vom 12.12.1993, in: Osteuropa Recht, 40/1994, S. 292-325
- Hübner, Emil: Das politische System der USA. Eine Einführung, München 1993 3
- Kempf, Udo: Das politische System Frankreichs. Eine Einführung, Opladen 1980 2>
- Kempf, Udo: Von de Gaulle bis Chirac. Das politische System Frankreichs, Opladen 1997 3
- Ljubin, Valerij: Rußlands mühsamer Weg, in: Die neue Gesellschaft. Frankfurter Hefte, 1/1997, S. 26-34
- Luchterhand, Otto: Einführung des Präsidialsystems in der UdSSR und Rußland, in: Jahrbücher für Politik, 1992/2, S. 273-318
- Mick, Christoph: Probleme des Föderalismus in Rußland, in: Osteuropa 7/1994, S. 611-629
- Mommsen, Margareta: Wohin treibt Rußland? Eine Großmacht zwischen Anarchie und Demokratie, München 1996
- Schneider, Eberhard: Zur Wahl des russischen Präsidenten. Kompetenzen, Wahlgesetze, Kandidaten, Wahlkampf, Ergebnis, in: Osteuropa 11/1996, S. 1051-1070
- Schröder, Hans-Henning: Die richtungslose Transformation. Zum politischen und
gesellschaftlichen Wandel in Rußland, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 8/1995, S. 936-945
- Schröder, Hans-Henning: Jelzins Kampf um den Machterhalt. Rußland zwischen zwei Wahlen, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 4/1996, S. 448-457
- Schröder, Hans-Henning: Wer regiert Rußland?, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 41/1996, S. 1331-1338
- Schulz, Peter W.: Die autoritäre Transformation der russischen Demokratie, in: Die Neue
Gesellschaft. Frankfurter Hefte, 4/1995, S. 306-316
- Segbers, Klaus: Die neuen Mehrheiten vor der alten Misere. Rußland zwischen
Parlamentarisierung und Präsidialherrschaft, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 39/1994, S. 218-228
- Steinsdorff, Sylvia von: Die Verfassungsgenese der zweiten Russischen und der fünften
Französischen Republik im Vergleich, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 26/1995/3, S. 486- 504
- Trautmann, Ljuba: Rußland zwischen Diktatur und Demokratie. Die Krise der Reformpolitik seit 1993, Baden-Baden 1995
- Westen, Klaus: Die Verfassung der Russischen Föderation, in: Osteuropa, 9/1994, S. 810- 832
- Wollmann, Hans.: Der Systemwechsel in Ostdeutschland, Ungarn, Polen und Rußland, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B5/1997, S. 3-15

[...]


1 siehe hierzu die Definition des semi-präsidentiellen Regierungssystems nach Maurice Duverger, wonach dieses System vier zentrale Merkmale aufweist: 1.) Der Staatspräsident wird direkt vom Volk gewählt,.) die Verfassung schreibt ihm 'beachtliche Kompetenzen' zu, 3.) die eigentliche Regierungsverantwortung wird von einem Premierminister an der Spitze des Kabinetts getragen, der dem Parlament gegenüber verantwortlich ist, woraus sich eine doppelte Exekutive ergibt, 4.) großer Gestaltungsspielraum zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit. Entnommen aus: von Steinsdorff, Sylvia: Die Verfassungsgenese der Zweiten Russischen und der Fünften Französischen Republik im Vergleich, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 26/1995/3, S. 486- 504, S. 490

2 vgl. von Steinsdorff, Sylvia: a.a.o., S. 489

3 vgl. : Kempf, Udo: Von de Gaulle bis Chirac. Das politische System Frankreichs, Opladen 1997 3, S. 38

4 vgl. ebenda, S. 492

5 vgl: Hübner, Emil: Das politische System der USA. Eine Einführung, München 1993 3, S. 141

6 vgl. ebenda, S. 141

7 s. Fraenkel, Ernst: Das amerikanische Regierungssystem. Eine politische Analyse, Opladen 1981 4, S. 262

8 vgl.: Kempf, Udo:a.a.o. 3, S. 29

9 vgl. ebenda a.a.o., S. 50

10 vgl. von Steinsdorff, Sylvia, a.a.o., S. 494

11 vgl. Trautmann, Ljuba: Rußland zwischen Diktatur und Demokratie. Die Krise der Reformpolitik seit 1993, Baden-Baden 1995, S. 93

12 vgl. Westen, Klaus: Die Verfassung der Russischen Föderation, in: Osteuropa 1994/III, S. 810-832, S. 823

13 vgl. Mommsen, Margarete: Wohin treibt Rußland? Eine Großmacht zwischen Anarchie und Demokratie, München 1996, S. 239

14 Hübner, Emil, a.a.o., S. 128

15 vgl. Kempf, Udo, a.a.o., S. 64 ff.

16 Ebenda, S. 65

17 vgl. Trautmann, Ljuba, a.a.o., S. 141

18 vgl. ebenda, S. 142

19 vgl. Mommsen, Margareta, a.a.o., S. 240

20 Hübner, Emil, a.a.o., S. 130

21 vgl. ebenda, S. 130

22 Ausnahmen hiervon sind: Bestellung des Regierungschefs, Auflösung der Nationalversammlung, Anwendung des Notstandsartikels, Botschaften an das Parlament, die Ernennung von drei der neun Verfassungsrichter und Anrufung des Verfassungsrates, vgl. Kempf, Udo, a.a.o., S. 38-39

23 vgl. Westen Klaus, a.a.o., S. 827

24 Hübner, Emil, a.a.o., S. 132

25 Kempf, Udo, a.a.o., S. 83

26 Ebenda, S. 85

27 Ebenda, S. 86

28 Westen, Klaus, a.a.o., S. 827

29 siehe "Bauernopfer" von November/Dezember vergangenen Jahres, die wegen überhöhter Autorenhonorare, wohl auf Druck von außen, aus dem Amt scheiden mußten. Boris Nemzow, der ebenfalls in diese Affäre verstrickt war, ist heute noch im Amt.

30 Westen, Klaus,a.a.o., S. 828

31 Zahlen entnommen aus: Der Fischer Weltalmanach Â98, Frankfurt am Main 1997

32 vgl. Kempf Udo: Das politische System Frankreichs. Eine Einführung, Opladen 1980 2, S. 79ff.

33 vgl. Kempf Udo, a.a.o.3, S. 113

34 In den Zuständigkeitsbereich des Parlaments fallen: Gesetzgebung über staatsbürgerliche Rechte und Grundrechte, Staatsangehörigkeit, Zivilrechte, Steuergesetzgebung, Tatbestandsbeschreibung von Verbrechen, Amnestie, Wahlsystem, Kategorien öffentlicher Anstalten, Geldemissionswesen, Nationalisierungen. Für die Organisation der nationalen Verteidigung, Fragen der Selbstverwaltung und Einnahmequellen der Gebietskörperschaften, Unterrichtswesen, Eigentums- sowie Handelsrechte, Arbeitsgesetzgebung und soziale Sicherheit hat das Parlament das Recht, Grundsätze festzulegen. vgl. Kempf, Udo, a.a.o.3, S. 120

35 vgl. ebenda.3, S. 123

36 Westen, Klaus, a.a.o., S. 826

37 vgl. Fraenkel, Ernst, S. 302

38 vgl. ebenda, S. 284

39 vgl. ebenda, S. 284

40 vgl. Kempf, Udo, a.a.o.3, S. 113ff.

41 vgl. Westen, Klaus, a.a.o, S. 826

42 vgl. ebenda, S. 824

43 vgl.: Mick, Christoph: Probleme des Föderalismus in Rußland, in: Osteuropa II 1994, S. 611 - 629, S. 612

44 vgl. Schröder, Hans-Henning: Wer regiert Rußland?, in:Blätter für deutsche und internationale Politik, 41/1996, S. 1331 - 1338, S. 1334

45 vgl. von Steinsdorff, Sylvia, a.a.o., S 497

46 vgl. ebenda, S. 490

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Das Präsidentielle Regierungssystem Russlands
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum  (Fakultät für Sozialwissenschaften, Sektion Politikwissenschaft (Vergleichende Regierungslehre und Politikfeldanalyse))
Veranstaltung
Seminar im Hauptstudium: Präsidentielle Regierungssysteme
Autor
Jahr
1998
Seiten
31
Katalognummer
V95102
ISBN (eBook)
9783638077811
Dateigröße
495 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Präsidentielle, Regierungssystem, Russlands, Ruhr-Universität, Bochum, Fakultät, Sozialwissenschaften, Sektion, Politikwissenschaft, Regierungslehre, Politikfeldanalyse), Seminar, Hauptstudium, Dozent, Prof, Ulrich, Widmaier, Präsidentielle, Regierungssysteme
Arbeit zitieren
Hartmut Conrad (Autor:in), 1998, Das Präsidentielle Regierungssystem Russlands, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95102

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