Die Königswahl Konrads IV. 1237


Seminararbeit, 1999

19 Seiten, Note: Sehr gut


Leseprobe


Inhalt

1. Aufgabenstellung

2. Die Wahl Konrads IV. in Wien 1237 (Aufgabe 1)
2.1. Die politische Situation im Jahr der Königswahl
2.2. Die Wahl Konrads IV
2.2.1. Die Wahlvorbereitungen
2.2.2. Der Ort der Wahl und ihr Zeitpunkt
2.2.3. Die Wähler und die einmütige Wahl
2.2.4. Die rechtliche Wirkung der Wahl
2.2.5. Die Rolle des Papstes

3. Drei Privilegien König Konrads IV. (Aufgabe 2)

4. Mittelalterliche literarische Quellen zur Wahl Konrads IV. (Aufgabe 3)

5. Quellen- und Literaturverzeichnis (Aufgabe 4)

1. Aufgabenstellung

1.) Stellen Sie die Voraussetzungen, Vorbereitungen und Vorgänge der Wahl des von Ihnen gewählten Königs dar, und gehen Sie ebenso auf die weiteren weltlichen und geistlichen Elemente der Königserhebung (Krönung, Insignien, Huldigung) ein. Achten Sie besonders auf die ausschlaggebenden Wahlkriterien, auch die möglichen Gegenkandidaten, ferner auf die bei der Wahl teilnehmenden Personen sowie auf deren Funktion und Stellung. Untersuchen Sie schließlich, inwieweit der Papst bei der Wahl eine Rolle gespielt hat. Verweisen Sie in Ihren Ausführungen durch Anmerkungen auf die benutzten Quellen und Darstellungen.
2.) Überprüfen Sie die urkundliche Überlieferung und geben Sie bis zu drei Privilegien an, die von dem von Ihnen behandelten König ausgestellt worden sind und in größtmöglicher zeitlicher Nähe zur Königswahl stehen. Geben Sie den Inhalt in Form eines Regests an und zitieren Sie die für den Druck bzw. das Regest einschlägige Quellenedition.
3.) Überprüfen Sie in den Quellenkunden oder der Spezialliteratur, ob es mittelalterliche literarische Quellen (Annalen, Chroniken u.ä.) gibt, die über die Vorgänge der Königswahl berichten. Zitieren Sie die Edition/en und charakterisieren Sie kurz den Autor und den Inhalt der Quelle. Geben Sie in jedem Fall an, welche Hilfsmittel Sie herangezogen haben.
4.) Stellen Sie anhand der für Aufgaben 1-3 benutzen Quellen und Literatur ein getrenntes, alphabetisch geordnetes und bibliographisch vollständiges Quellen- und Literaturverzeichnis zusammen. Komplettieren Sie darüber hinaus die Bibliographie um diejenigen Titel des Spezialliteratur (Monographien und Aufsätze), die nicht Grundlage Ihrer Ausführungen waren.

2. Die Wahl Konrads IV. in Wien 1237 (Aufgabe 1)

2.1. Die politische Situation im Jahr der K ö nigswahl

Als Kaiser Friedrich II. seinen erst neunjährigen Sohn Konrad 1237 beim Wiener Hoftag den Fürsten zur Wahl zum römischen König vorschlug, um das Fortbestehen des staufischen Königtums in Deutschland auch für den Fall seines Todes zu sichern1, konnte er sowohl auf seine eigene unanfechtbare Position als Kaiser als auch auf die einzigartige Stellung des staufischen Hauses vertrauen.2

Allerdings war dieser Wahlvorschlag auch eine notwendig gewordene Korrektur der bisherigen Thronfolge-Politik. Denn eigentlich hatte der Kaiser zunächst seinen Sohn Heinrich (VII.)3 zum Nachfolger auserwählt, den er bereits als Einjährigen (wenn auch nur vorübergehend) im Jahre 1212 zum König von Sizilien hatte krönen lassen, und der 1229 - gerade volljährig - als „rex Romanorum“ für den im Heiligen Land weilenden Vater die Regierung Deutschlands übernommen hatte.

Heinrich hatte jedoch schnell damit begonnen, eigene Wege zu beschreiten. Als der Streit mit den weltlichen und vor allem den geistlichen Fürsten in der außerordentlich wichtigen Frage, ob die Vergabe der Regalien dem König oder den Fürsten zustünden, eskaliert war, hatte der Kaiser zu Gunsten der Fürsten eingegriffen, um den für seine außerdeutsche Politik wichtigen Frieden in Deutschland zu sichern.

Heinrich (VII.) hatte zwar einen Gehorsamseid schwören müssen, war jedoch immer mehr in Opposition zu seinem Vater gegangen, die schließlich - da der eigene Handlungsspielraum des jungen Königs durch die Interventionen des Vaters immer weiter eingeschränkt wurde - in einen offenen Aufstand gemündet hatte. Der Kaiser hatte sich durch die Ereignisse schließlich im Frühjahr 1235 dazu genötigt gesehen, von seinem noch nicht erfolgreich abgeschlossenen lombardischen Feldzug nach Deutschland zurückzukehren, wo er mit der Pracht eines orientalischen Herrschers auftrat - der Kaiser „beeindruckte (...) die naiven Gemüter der Deutschen“, wie Engels meint4 - und seinen Sohn schließlich in offener Schlacht besiegte und absetzte.5

Die Ordnung in Deutschland war also zum Zeitpunkt der Wahl Konrads IV. im Sinne Friedrichs wiederhergestellt: Die Macht der Staufer schien jetzt in Deutschland (nur wenige Jahre vor dem Untergang dieses Geschlechts) nahezu grenzenlos zu sein. Dennoch, oder vielmehr gerade deswegen, stand es mit dem Verhältnis zu den Päpsten nicht zum Besten.

Friedrich hatte in den Streit zwischen Heinrich (VII.) und Papst Gregor IX. um Ketzerverfolgungen im Sinne des Pontifex eingegriffen6 und ihm auch sonst verschiedentlich beigestanden, aber der Konflikt mit dem Papst und seinen Vorgängern Innocenz III. und Honorius III. wurzelte tiefer. Zwar hatte Innocenz III. Friedrich einst - trotz aller grundsätzlicher Feindschaft gegen das Geschlecht der Staufer7 - zur Macht verholfen, und Honorius III. hatte ihn am 20. November 1220 zum Kaiser gekrönt,8 aber die Macht Friedrichs in Sizilien, die den Territorialinteressen des Papstes zuwiderlief, und sein Führungsanspruch gegenüber der gesamten christlichen Welt9 waren den Päpsten von jeher ein Dorn im Auge gewesen. So war Friedrich bereits 1227 wegen eines - wenn auch nicht durch eigenes Verschulden - gebrochenen Kreuzzug-Gelübdes von Gregor IX. exkommuniziert worden. Dennoch unternahm er 1228 einen (freilich vom Papst nicht genehmigten) Kreuzzug und setzte sich sogar am 18. März 1229 in der Grabeskirche zu Jerusalem eigenhändig die Krone des Königs von Jerusalem aufs Haupt und bezeichnete sich fortan als Mitglied der Sippe König Davids, nachdem er sich bereits zuvor in die Nachfolge Kaiser Karls des Großen als Heidenbekehrer gestellt hatte: Eine ungeheuerliche Provokation gegenüber dem Papst, der ihn 1239 sogar erneut exkommunizieren und fortan als den Vorläufer des Anti-Christen bezeichnen sollte.

Der Zeitpunkt der Wahl Konrads IV. fiel allerdings noch in die Phase des die Macht Friedrichs in Sizilien festigenden Friedens von San Germano, der 1230 zwischen Kaiser und Papst geschlossen worden war, nachdem nach Sizilien eingedrungene päpstliche Truppen die Herrschaft des Kaisers nicht hatten gefährden können.10

Seinem abtrünnigen Sohn Heinrich hat Friedrich II. dessen Eigenwilligkeiten nicht verzeihen können. Spätestens, als dieser im Jahre 1242 als Gefangener seines Vaters als 30-Jähriger vermutlich durch Selbstmord starb11, ruhten endgültig alle Hoffnungen des Staufers auf seinem zweiten Sohn Konrad (geboren am 25.4.1228 in Andria), dem Sohn Friedrichs mit seiner zweiten Ehefrau Isabella von Briene, der Königin von Jerusalem.12

2.2. Die Wahl Konrads IV.

Wenn die Wahl Konrads IV. in den zeitgenössischen literarischen Quellen auch nur knapp behandelt wird (siehe dazu Kap. 4), so liegt mit dem von der kaiserlichen Kanzlei angefertigten „Wahldekret“13 doch eine aussagekräftige Quelle vor, aus der die Wiener Vorgänge abgelesen werden können.14

2.2.1. Die Wahlvorbereitungen

Die machtvolle Stellung der Staufer im Jahre 1237 (vgl. Anmerkung 2) machte keine größeren politischen Vorbereitungen der Königswahl Konrads IV. notwendig. Dieser war von seinem Vater bereits einen Monat nach seiner Geburt, im Mai 1228, testamentarisch zum Nachfolger Heinrichs (VII.) auserkoren worden, für den Fall, dass dem Bruder etwas zustoßen sollte.15 Die Macht sollte in jedem Fall im staufischen Haus verbleiben. Durch das päpstliche Dekretale „Venerabilem“ war der Kaiser jedoch gezwungen, die Anwartschaft Konrads auf den Thron durch eine Wahl bestätigen zu lassen.16

Nach der Absetzung Heinrichs versuchte Friedrich bereits 1235 bei einem Hoftag in Mainz die Wahl Konrads zu erreichen, scheiterte aber am Widerstand der Reichsfürsten, die von Papst Gregor IX. entsprechend beeinflusst worden waren.17 Konrad wurde statt dessen vom Vater im Jahre 1236 zum Reichsstatthalter gemacht und mit verschiedenen Vollmachten eines Regenten ausgestattet.18 Als er 1237 erneut zur Wahl stand, gab es keine Gegenkandidaten, und die Fürsten hatten den ursprünglichen Widerstand aufgegeben.

Der Machtfülle des Kaisers entsprechend hat es wohl auch keine größeren Wahlgeschenke an die Reichsfürsten gegeben19 - jedenfalls nicht materieller Art. Friedrichs Zugeständnis an die Fürsten, ihr Wahlrecht unter Berücksichtigung des Dekretale „Venerabilem“ und des Sachsenspiegels als einzig bindend anzuerkennen, kann allerdings ebenfalls als nicht gerade unbedeutendes „Wahlgeschenk“ gedeutet werden.20

2.2.2. Der Ort der Wahl und ihr Zeitpunkt

Der Zeitpunkt der Wahl Konrads IV. kann auf die letzten Tage des Februar 1237 datiert werden. Ort der Wahl war Wien,221 vermutlich in der curia des herzoglichen Sitzes.22

Zusätzlich fand im Juli 1237 eine bestätigende Nachwahl bei einem Hoftag in Speyer statt23, deren rechtliche und politische Bedeutung jedoch allgemein für gering gehalten wird.24

2.2.3. Die W ä hler und die einm ü tige Wahl

Die Wiener Wahl war verhältnismäßig schlecht besucht.25 Im „Wahldekret“ werden folgende Wähler genannt: die Erzbischöfe Siegfried von Mainz, Dietrich von Trier und Eberhard von Salzburg, die Bischöfe Ekbert von Bamberg, Siegfried von Regensburg (auch Kanzler des kaiserlichen Hofes), Konrad von Freising und Rüdiger von Passau, sowie die weltlichen Fürsten Otto Pfalzgraf bei Rhein (außerdem auch Herzog von Bayern), Wenzel, der König von Böhmen, Heinrich Raspe, Landgraf von Thüringen26 und Bernhard, Herzog von Kärnten.

Die herausragende Stellung des Kaisers belegt der im „Wahldekret“ der Aufzählung der Namen folgende Ausdruck „ principes, qui circa hoc Romani senatus locum accepimus “. Als Nachfolger der römischen Senatoren waren sie zwar herausragende Persönlichkeiten des Reiches, „ qui patres et imperii lumina reputamur “, begaben sich durch diese Selbsteinstufung aber in eine relativ schwache Position gegenüber dem Kaiser.27

Dementsprechend fiel das Ergebnis der Abstimmung, auch ohne dass der Wahlvorschlag des Kaisers für die Fürsten bindend gewesen wäre228, eindeutig aus, wie das „Wahldekret“ vermeldet: „ Sicque nos (...) apud Viennam unanimiter vota nostra contulimus in Conradum (...) “.

Auch die oben bereits kurz erwähnte Nachwahl von Speyer brachte kein anderes Ergebnis. Als Wähler kamen die Bischöfe von Worms und Speyer hinzu sowie der Herzog von Limburg und der Markgraf von Brandenburg. Lediglich der Herzog von Sachsen verweigerte Konrad die Stimme. Dieser „kleine Schönheitsfehler“ könnte der Grund sein, warum die kaiserliche Partei die ursprüngliche Wahl in Wien zur offiziellen Wahl Konrads erklärte.29

2.2.4. Die rechtliche Wirkung der Wahl

Auf Grund der bösen Erfahrungen Friedrichs mit seinem ersten Sohn Heinrich (VII.) wurde Konrad IV. in Wien zwar einstimmig gewählt, aber bewusst noch kein amtierender König. Im „Wahldekret“ wurde festgelegt, dass Konrad kein Mitkönig seines Vaters sein sollte wie zuvor Heinrich (VII.), sondern erst nach dem Tod des Kaisers sein Königtum antreten und auch die Kaiserkrone beanspruchen konnte, ohne eine weitere vorgeschaltete Wahl.30 Trotz dieser Einschränkungen können die Wiener Vorgänge durchaus als Königswahl bezeichnet werden, wie Mitteis betont.331 Der Begriff der „Designation“, der verschiedentlich verwendet wurde32, setzt nach Mitteis Definition einen bindenden Wahlvorschlag des Vaters zu Gunsten seines Sohnes voraus.33 Eine solche Bindung der Fürsten hat es jedoch in Wien nicht gegeben.

Der Treueeid der Fürsten sowie die Aachener Krönung sollten folgerichtig ebenfalls erst nach dem Tod Friedrichs II. erfolgen.34

Aber auch als „Erwählter“ konnte Konrad Regierungsaufgaben wahrnehmen, besonders bei Abwesenheit des Vaters, aber ohne über genug Macht zu verfügen, um dessen Stellung auch nur annähernd gefährden zu können, selbst wenn er dieses vorgehabt hätte. Damit war eine ähnliche Affäre wie mit dem eigenwilligen Kaisersohn Heinrich (VII.) ausgeschlossen, und trotz des Dekretale „Venerabilem“ schien der Anspruch des staufischen Hauses auf ein Erbreich für mindestens eine weitere Generation gesichert und von den Fürsten durch die einmütige Wahl auch anerkannt worden zu sein.35

Als der Kaiser im August 1237 nach Italien abreiste, trat der junge Konrad IV. als Romanorum in regem electus die Regierung an, freilich unter der Obhut des Erzbischofs von Mainz, Siegfried III. von Eppstein, der als Reichsverweser fungierte36 und von einem Friedrich ergebenen Reichsrat bei dieser Aufgabe unterstützt und kontrolliert wurde.37

König Konrad IV. wurde auch nach dem Tode seines Vaters nie gekrönt und führte, seinem eigenen Verständnis von einem von der Krönung abhängigen Königtum folgend, den Titel des „ Romanorum in regem electus “ daher bis zu seinem eigenen Tode.38

2.2.5. Die Rolle des Papstes

Der Papst hatte den ersten Versuch Friedrichs, seinen Sohn wählen zu lassen, im Jahre 1235 vereitelt. Um einer erneuten Intervention der Kurie vorzubeugen und vollendete Tatsachen zu schaffen, fand die Wiener Wahl nahezu heimlich statt.339 Auch eine offizielle Meldung der Wahl nach Rom unterblieb offenbar.40

Dem entsprechend wurde das Königtum Konrads IV. von den Päpsten niemals anerkannt41, da diese gemäß dem Dekretale „Venerabilem“ eine Erbfolge im Kaiser- und Königtum ablehnten. Daran änderte auch nichts, dass Konrad wie zuvor auch Heinrich immerhin ordnungsgemäß von den Fürsten gewählt worden war.42 Diese Haltung der Kurie unterstreicht auch die päpstliche Aufforderung zur Königswahl vom 21. April 124643, in der Landgraf Heinrich Raspe von Papst Innocenz IV. zur Wahl vorgeschlagen wird, obwohl sowohl Kaiser Friedrich II. als auch König Konrad IV. noch am Leben sind.

3. Drei Privilegien K ö nig Konrads IV. (Aufgabe 2)

In den Regesta Imperii44 finden sich Regesten zu folgenden Urkunden, die der Wahl Konrads IV. zeitlich am nähesten liegen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4. Mittelalterliche literarische Quellen zur Wahl Konrads IV. (Aufgabe 3)

Der Königswahl Konrads IV. kommt in den mittelalterlichen Chroniken keine herausragende Bedeutung zu.45 So fallen die Erwähnungen der Wiener Vorgänge in den Annales Colonienses 46 sehr kurz aus und enthalten lediglich eine kurze Erwähnung der Wahl in Speyer:

Eodem anno Fridericus imperator ab Austria ascendit usque Ratisponam, principibus apud Spiream ad colloquium evocatis. Ubi cum quidam principes convenissent, ab eo ad convivium invitantur. Filium eciam suum Cunradum adhuc puerum, prius in Austria regem Theutonie designatum, denuo ab ipsis optinet approbari.

Die Annales Colonienses werden von Grundmann als „gut informiert und staufisch gesinnt“ beschrieben.47 Selbiges gilt nach seiner Meinung auch für die Marbacher Annalen48, in denen die Wahl nur wenig detaillierter, aber was den Wahlort angeht richtiger erwähnt wird:

Ubi (sc. in Austria) etiam Chunradum filium suum de uxore transmarina genitum elegi fecit in regem. Quem elegerunt archiepiscopi Moguntinus et Treverensis et rex Boemie et dux Bawarie, qui et palatinus comes Rheni, consentientibus ceteris principibus qui aderant tamen paucis.

Bemerkenswert ist, dass wir in dieser Quelle längst nicht alle im „Wahldekret“ erwähnten Fürsten wiederfinden. Vielmehr werden im Prinzip lediglich diejenigen genannt, die nach dem Recht des Sachsenspiegels zum Kurfürstenkollegium gehören.49 Außerdem findet eine Unterscheidung, möglicherweise schon eine Gewichtung, statt zwischen „Wählern“ und „Zustimmenden“.50 Die Wahl Konrads IV. war wohl die erste, deren Termin auf jeden Fall in die Zeit nach Erstellung des Sachsenspiegels einzuordnen ist.51 An dieser Stelle könnte sich also die erstmalige Umsetzung des neuen Wahlrechts andeuten, was für die These von Bloch (vgl. Anmerkung 20) sprechen würde.52

Eine weitere sehr knappe Erwähnung findet die Königswahl Konrads IV. in den Annales Colmarienses Minores, die jedoch von den Marbacher Annalen abhängig sind.53 Dort heißt es unter dem Eintrag für das Jahr 1237:

Fridricus imperator Conradum filium suum in regem Theutoniae coronavit.

Auffällig ist es, dass die Wahl in den lokalen, also den österreichischen und bayerischen Quellen, keinerlei Erwähnung findet. Dies könnte für die oben bereits erwähnte These sprechen, dass die Kunde von der Wahl wenn schon nicht gänzlich geheim gehalten, dann doch zumindest nur zurückhaltend verbreitet wurde.54

5. Quellen- und Literaturverzeichnis (Aufgabe 4)

Quellen

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Annales Marbacenses qui dicuntur, MGH Scriptores Rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi, Bd. 9, hrsg. von Hermann Bloch, Hannover 1907 (ND 1979).

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Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 32), hrsg. von Rudolf Buchner u.a., Darmstadt 1977, S. 502-509. (AQ 32)

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Literatur

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Heinrich Mitteis, Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle, 2. Auflage, Brünn, München, Wien 1944, ND Darmstadt 1987.

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1 Becker, Kaisertum, S. 11, spricht von der Sicherung der dynastischen Kontinuität in Deutschland zugunsten der Staufer als einem Hauptanliegen Friedrichs II.

2 Reg. Imp. V/1, 4385b; O. Engels, Die Staufer, S. 168f., und H. Boockmann, Stauferzeit, S. 171. Etwas zurückhaltender: R. Reisiger, Die römisch-deutschen Könige und ihre Wähler, S. 49. K. G. Hugelmann, Die Wahl Konrads IV., S. 23-27, hält Friedrichs Stellung hingegen für längst nicht so stark gefestigt und verweist zur Begründung auf die kürzlichen politischen Misserfolge Friedrichs II. im Zusammenhang mit der Rebellion seines Sohnes Heinrich (VII.). Die Wahl Konrads erscheint gerade vor dem Hintergrund dieser politischen Entwicklungen allerdings sehr wohl als ein Beweis für die Machtfülle Friedrichs II. zu dieser Zeit. Schließlich hätten die Fürsten nach den schlechten Erfahrungen mit dem ersten Königssohn erst Recht einen guten Grund gehabt, die Wahl Konrads abzulehnen, zumal Friedrich die Wahl Heinrichs in Frankfurt seinerzeit nur gegen starken Widerstand und unter großen Zugeständnissen an die Fürsten hatte durchsetzen können (O. Engels, Die Staufer, S. 158), und die Wahl Konrads 1235 auf dem Mainzer Hoftag sogar schon einmal gescheitert war (O. H. Becker, Kaisertum, S.11).

3 Zur Zählung Kg. Heinrichs mit einer eingeklammerten VII vgl. H. Boockmann, Stauferzeit, S. 165.

4 O. Engels, Die Staufer, S. 164.

5 H. Boockmann, Stauferzeit, S. 165-169; O. Engels, Die Staufer, S. 152, 158-164; A. Haverkamp, Aufbruch und Gestaltung, S. 254f.

6 O. Engels, Die Staufer, S. 163.

7 H. Boockmann, Stauferzeit, S. 153 f. Für Papst Innocenz III. waren die Staufer eine Sippe von Kirchenverfolgern. Dieser Konflikt zwischen Innocenz und den Schwabenfürsten basierte auf dem Streit über das von Innocenz beanspruchte Recht auf Überprüfung und Bestätigung bei deutschen Königswahlen.

8 Vgl. H. Boockmann, Stauferzeit, S. 152-158.

9 H. Boockmann, Stauferzeit, S. 160f.

10 Ebd., S. 159-162; O. Engels, Die Staufer, S. 150-158, 169-181; A. Haverkamp, Aufbruch und Gestaltung, S. 249-252.

11 H. Boockmann, Stauferzeit, S. 169.

12 Reg. Imp. V/1, 4383o.; K. Bosl, Art. „Konrad IV.“.

13 AQ 32, S. 502-509; der Begriff „Wahldekret“ wird von H. Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 178f. als zu ungenau abgelehnt. Mitteis schlägt statt dessen „Wahlprotokoll“ vor.

14 Kritisch K. G. Hugelmann, Die Wahl Konrads IV., S. 19-22, 37-49, der dazu rät, die Urkunde mit Vorsicht zu verwenden. Dennoch wird sie ansonsten offenbar fast einmütig als authentische Quelle der Wiener Vorgänge eingestuft und verwendet.

15 Reg. Imp. V/1, 1725c; G. Baaken, Imperium und Kaisertum, S. 305f.

16 B. Castorph, Die Ausbildung des römischen Königswahlrechts, S. 43.

17 O. H. Becker, Kaisertum, S. 11; B. Hoffmann, Das deutsche Königtum Konrads IV., S. 4f., 9.

18 Nach O. H. Becker, Kaisertum, S. 11f. Ausdruck des „staufischen Legitimitätsprinzips“, nach dem (aus Sicht des Kaisers) Konrad als Sohn und Erben des Kaisers entsprechende Vollmachten im Prinzip auch ohne Wahl zustanden; B. Hoffmann, Das deutsche Königtum Konrads IV., S. 6f.

19 R. Reisinger, Die römisch-deutschen Könige und ihre Wähler, S. 50, nennt lediglich eine bekannte Schenkung zugunsten des Mainzer Erzbischofs.

20 So H. Bloch, Staufische Kaiserwahlen, S. 139; R. Reisinger, Die römisch-deutschen Könige und ihre Wähler, S. 50f. Siehe dazu auch Kapitel 4.

21 Reg. Imp V/1, 4385b. Das „Wahldekret“ enthält kein Datum. Der Zeitpunkt der Wahl kann aber mit Hilfe der Itinerare der Beteiligten rekonstruiert werden (vgl. K. G. Hugelmann, Die Wahl Konrads IV., S. 27-29). Zur Auswahl von Wien als Ort der Königswahl vgl. H. Boockmann, Stauferzeit, S. 170f.

22 K. G. Hugelmann, Die Wahl Konrads IV., S. 29f.

23 Reg. Imp V/1, 4386b.

24 So R. Reisinger, Die römisch-deutschen Könige und ihre Wähler, S. 50; H. Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 180.

25 B. Hoffmann, Das deutsche Königtum Konrads IV., S. 10.

26 Der spätere Gegenkönig.

27 O. Engels, Die Staufer, S. 168.

28 Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 177.

29 So bei R. Reisinger, Die römisch-deutschen Könige und ihre Wähler, S. 50.

30 O. H. Becker, Kaisertum, S. 12-14; H. Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 177.

31 H. Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 177.

32 So bei H. Bloch, Staufische Kaiserwahlen, S. 137.

33 H. Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 37. Die Wahl Konrads bezeichnet Mitteis als „designatio de futuro“.

34 H. Bloch, Staufische Kaiserwahlen, S. 135-138.

35 O. H. Becker, Kaisertum, S. 12-14.

36 Reg. Imp. V/1, 4386c.

37 O. H. Becker, Kaisertum, S. 14; zur Zusammensetzung des Reichsrates vgl. K. E. Demandt, Der Endkampf, S. 106-108.

38 Reg. Imp. V/1, 4385b; B. Hoffmann, Das deutsche Königtum Konrads IV., S. 19.

39 B. Hoffmann, Das deutsche Königtum Konrads IV., S. 8f.

40 Ebd., S. 10.

41 O. Engels, Die Staufer, S. 157.

42 B. Castorph, Die Ausbildung des römischen Königswahlrechts, S. 43f.

43 AQ 32, S. 528f.

44 Reg. Imp. V/1, 4387, 4388, 4389.

45 Vgl. Reg. Imp. V/1, 4385b. Anhand dieses Regests wurden auch die Marbacher und die Kölner Annalen ausfindig gemacht. Anhand der „Indices eorum...“ wurden zunächst die Editionen der beiden Quellen in der MGH SS XVII, S. 836-847 (Annales Colonienses), bzw. S. 142-180 (Annales Marbacenses), aufgefunden. Bei Lektüre der Spezialliteratur (insbesondere: Hoffmann, Das deutsche Königtum Konrads IV.) stellte sich heraus, dass für beide Quellen neuere Editionen in den MGH SS rer. Germ. i. u. sch. existieren. Durch Eingabe des Suchwortes „Annales Marbacenses“ in den OPAC der Universitätsbibliothek fand sich schließlich für diese Quelle eine deutsche Übersetzung in den AQ (Freiherr von Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 18a). Der dort abgedruckte lateinische Quellentext folgt nach Angabe des Herausgebers der Edition von H. Bloch in den MGH SS rer. Germ. i. u. sch. 9. Eine Erwähnung der dritten Quelle, die Colmarer Annalen, fand sich in der Spezialliteratur bei B. Hoffmann, Die deutsche Königwahl Konrads IV., S. 9f.

46 MGH SS rer. Germ. i. u. sch. 18.

47 H. Grundmann, Geschichtsschreibung im Mittelalter, S. 28.

48 MGH SS rer. Germ. i. u. sch. 9.

49 Es fehlt der Kölner Erzbischof, dessen Stuhl jedoch zur Zeit der Wahl unbesetzt war. Genannt wird der König von Böhmen, der laut Sachsenspiegel jedoch nicht zum Kollegium gehörte (H. Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 178).

50 Dazu ausführlich: H. Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 178-182. Ablehnend: B. Castorph, Die Ausbildung des deutschen Königswahlrechts, S. 41-45.

51 H. Mitteis, Die deutsche Königswahl, S. 176. Anders: B. Castorph, Die Ausbildung des deutschen Königswahlrechts, S. 42.

52 R. Reisinger, Die römisch-deutschen Könige und ihre Wähler, S. 50f.

53 B. Hoffmann, Die deutsche Königswahl Konrads IV., S. 9f.

54 Ebd.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Königswahl Konrads IV. 1237
Hochschule
Universität Osnabrück
Veranstaltung
Proseminar ,,Die Königswahl Rudolfs von Habsburg", Dozent: Apl. Prof. Dr. Ulrich Andermann
Note
Sehr gut
Autor
Jahr
1999
Seiten
19
Katalognummer
V95061
ISBN (eBook)
9783638077415
Dateigröße
439 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Leser und Nutzer der Arbeit werden um ein Feedback per Email gebeten. Im Februar 1237 wurde der erst neunjährige Konrad, Sohn Friedrichs II. von Hohenstaufen, beim Wiener Hoftag zum römischen König Konrad IV. gewählt. Die vorliegende Proseminar-Arbeit schildert Voraussetzungen, Vorbereitungen und Vorgänge der Königswahl und geht auf die urkundliche und literarische Überlieferung ein. Das Quellen- und Literaturverzeichnis wurde gemäß der Aufgabenstellung um weitere, nicht für die Arbeit benutzte Titel der Spezialliteratur ergänzt, die nicht extra gekennzeichnet sind.
Schlagworte
Königswahl, Konrads, Proseminar, Königswahl, Rudolfs, Habsburg, Dozent, Prof, Ulrich, Andermann
Arbeit zitieren
Arne Köhler (Autor:in), 1999, Die Königswahl Konrads IV. 1237, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95061

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