Tacitus und Plinius der Jüngere (Christenverfolgung im 1. und 2. Jahrhundert)


Seminararbeit, 1999

21 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Tacitus

Plinius

Tacitus über die Christen

Plinius über die Christen

Die Antwort Kaiser Traians auf den Brief des Plinius

Gesamtbetrachtung der Christenverfolgung

Anhang:

Tac. ann. XV 44, 2-5

Plin. ep. X, 96

Plin. ep. X, 97

Literaturverzeichnis

Einleitung

In der Vorliegenden Hausarbeit behandle ich die Christenverfolgung im 2. Jahrhundert unter den römischen Behörden. Anhand der beiden Autoren Plinius d.J. 1 und Tacitus werde ich meine Argumentation aufbauen und sie als Zeitzeugen und Beispiel für die Behandlung der Christen in jener Zeit verwenden.

Um sich dann mit den beiden Hauptpersonen und ihren Meinungen überhaupt zurechtfinden zu können, werde ich als ersten Teil der Hausarbeit einen Lebenslauf zu Tacitus und Plinius schreiben, der die beiden Personen kurz skizziert. Anschließend daran werde ich auf die beiden Hauptdokumente von Plinius und Tacitus in Bezug auf die Christenverfolgung eingehen, da ich sie als Grundlage für die Ursachen und Gründe der Christenverfolgung im 1. und 2. Jahrhundert betrachte. Anhand der Dokumente versuche ich dann auch aufzuzeigen, welche persönliche Haltung Plinius und Tacitus den Christen gegenüber hatten. Abschließend werde ich kurz aufzeigen, wie sich die Christenverfolgung allgemein darstellte. Anhand von Verweisen auf einige Stellen der christlichen Literatur versuche ich kurz aufzuzeigen, wie die Christen auf die Verfolgung reagierten und wie sie sich gegenüber den römischen Behörden verhielten.

Als Grundlage zu diesen Darstellungen dient mir hierbei der Aufsatz ,, Christianus sum" von Friedrich Vittinghoff.

Im Anschluß an die schriftlichen Ausführungen, befinden sich im Anhang die behandelten Texte des Tacitus und des Plinius, mit ihrer jeweiligen Übersetzung.

Die Aufschlüsselung der in den Fußnoten verwendeten Kurzformen, finden sich aufsteigend alphabetisch sortiert im Anhang dieser Hausarbeit unter der Rubrik Literaturverzeichnis.

Tacitus

P. Cornelius Tacitus wurde vermutlich im Jahr 56/57 in Gallia Cisalpina oder Gallia Narbonensis geboren2. Sein Vater war wahrscheinlich der kaiserliche Procurator von Gallia Belgica, Cornelius Tacitus3

Seinen obligatorischen Militärdienst hat er vermutlich im Jahr 76 am Rhein begonnen4. Im Jahr 78, nach Beendigung seines Militärdienstes, heiratete Tacitus die Tochter des Cn. Iulius Agricola, eines Heerführers Domitians5.

Seine rhetorische Ausbildung erhielt Tacitus in Rom. Dort wurde er einer der gefeiertsten Redner der Stadt, was ihm vermutlich auch einen raschen Aufstieg in den senatorischen Ämtern ermöglichte. Seine senatorische Laufbahn begann unter Vespasian und setzte sich bis zu Domitian fort, wo er im Jahr 88 die Praetur bekleidete. Mit über 20 Jahren war Tacitus vermutlich vigintivir bzw. tribunus laticlavius, um 81/82 hatte er dann wahrscheinlich die Quaestur inne; etwa 3 Jahre später bekleidete er aller Wahrscheinlichkeit nach das Amt eines tribunus plebis oder aedilis6.

Zu Beginn Praetur, war Tacitus bereits Mitglied des Priesterkollegiums (,,XV viri s. f."). Er war vor allem durch seine rhetorische Begabung so hoch angesehen, daß er im Jahr nach Nervas Thronbesteigung Consul wurde und dem angesehensten Senator der Zeit, L. Verginius Rufus, die Grabrede hielt. Einige Jahre später fungierte er als Ankläger bei der gerichtlichen Verfolgung von Nutznießern der Gewaltherrschaft Domitians7.

Im Jahr 112/ 113 verwaltete er als Proconsul die Provinz Asien, worauf sich seine Spur verliert. Von seiner Tätigkeit als Redner ist kein einziges Zeugnis erhalten geblieben. Dafür sind seine schriftstellerischen Werke noch größtenteils vorhanden. So schrieb er als erstes kleineres Werk die Agricola-Vita, eine politische Biographie über seinen Schwiegervater8. Anschließend daran entstand die Germania um etwa 98 n. Chr., welche Land und Volk der Germanen mit ihren Sitten, Gebräuchen und dem engen Verhältnis zur Natur beschreibt. Außerdem dient die Germania auch als Sittenspiegel für die römisch-griechische Welt die aufgrund ihrer Korrumpiertheit verbraucht ist und daher von der unverbrauchten Kraft der Germanen ernsthaft bedroht wird. Laut Tacitus wurde diese Bedrohung bisher nur nicht real, weil die Germanen untereinander ständig im Streit liegen und sich daher nicht gegen einen Gegner verbünden können9.

Eine dritte kleine Schrift verfaßte Tacitus über die Redner. In dieser Schrift behandelt er den Rückgang der Beredsamkeit; denn seit der frühen Kaiserzeit nahm diese Tugend der Redner immer mehr ab. Zu beachten gilt aber auch, daß dieses Thema auch schon von Beginn der Kaiserzeit an behandelt wird10.

Seine beiden größten Werke sind die Geschichtswerke mit den Titeln ,,Historien" und ,,Annalen". Die Historien behandeln die Zeit vom Sturz Neros bis zum Sturz Domitians11. Vermutlich bestanden die Historien aus 14 Büchern, welche aber ab dem fünften Buch nicht mehr erhalten sind. Im Anschluß an die Historien schrieb Tacitus dann die Annalen, welche in 16 Büchern die Zeit vom Ausgang der Republik unter Augustus bis zu Nero behandeln12. Vom historischen Kontext betrachtet sind die Annalen den Historien also vorgeschaltet. Daher findet man teilweise auch in der handschriftlichen Überlieferung das Buch 1 der Historien als Buch 17 der Annalen bezeichnet13.

Zur der Art und Weise wie Tacitus sich in seinen Werken sprachlich ausdrückt kann man sagen, daß vor allem auf die altrömische Ausdrucksweise zurückgreift. Außerdem beherrschte er den klassisch - ciceronischen Prosastil, wie man an seinem ,,dialogus de oratoribus" sehen kann. Desweiteren ist die Ausdrucksweise von Tacitus durch ihre äußerst knappe und präzise Form gekennzeichnet, welche von den Historien zu den Annalen immer Stärker in die Texte einfließt. Ausnahme sind die letzten Bücher der Annalen, welche durch ihre einfachere Form und Ausdrucksweise leichter zu verstehen sind. Vermutlich fehlte ihnen aber auch nur eine letzte Überarbeitung durch Tacitus14.

Ob der letzte Teil der Annalen verschollen ist, oder ob Tacitus absichtlich mitten im Text mit seinen Ausführungen abbrich`nachvollzogen werden.

Plinius

C. Plinius Caecilius Secundus wurde um etwa 61/62 in Novum Comum (Transpadanisches Gallien) geboren15. Er wuchs im Haus seines Onkels auf, der Verfasser der ,,Naturalis Historia" war und im Jahr 79 beim Ausbruch des Vesuv starb, worauf sein Neffe testamentarisch adoptiert wurde16. Sein Onkel ließ Plinius eine fundierte schulische Ausbildung in Rom zukommen, wo er von den Rhetorikern Nicetes Sacerdos und M. Fabius Quintilianus ausgebildet wurde. Schon mit 19 Jahren war Plinius als Anwalt tätig. Anschließend verrichtete er seinen obligatorischen Militärdienst in Syrien17. Nach seiner Rückkehr bekleidete er einige kleinere Ämter in der Provinz, worauf er im Jahr 88 mit dem Amt des Qaestors seine Karriere in den republikanischen Ehrenämtern antrat. Diese führten ihn schließlich im Jahr 100 zum Consulat, welches ihn für weitere Aufgaben qualifizierte18.

Traian zeichnete Plinius mit der Übertragung des Augurats aus, was diesen sehr erfreute, da sein großes Vorbild Cicero ebenfalls Augur war19.

Seit dem Jahr 110 war er als kaiserlicher Legat in Bithynien tätig, wo er die Aufsicht über einige griechische Städte führte20. Vermutlich ist er dort im Jahr 113 gestorben21. Zu seinen schriftstellerischen Werken zählt auch eine umfangreiche Korrespondenz mit Kaiser Traian während seiner Zeit in Bithynien.

Zum Gemüt des Plinius kann man sagen, daß er die meiste Freude empfand, wenn er sie durch den Ruhm seiner schriftstellerischen Tätigkeit erwarb. Denn diese stellte für ihn die edelste Tätigkeit dar. Mit seinen Reichtümern unterstütze er vor allem seine Vaterstadt; aber er half auch Freunden finanziell wenn sie in Not geraten waren oder Wünsche hatten, welche ihre finanziellen Möglichkeiten bei weitem überschritten. Plinius war dreimal verheiratet; aber alle Ehen blieben kinderlos. Er hatte aber auch die einige schwächen. Dazu zählten seine Eitelkeit, welche sich in der Ausdrucksweise einiger seiner Briefe ausdrückt und auch sein Hang zur Selbstverherrlichung, der sich in der äußerst präzisen Erwähnung aller seiner Wohltätigkeitsspenden zeigt. Aber Plinius ist auch ängstlich, ja sogar unselbständig wenn es darum geht Entscheidungen zu treffen. Dies zeigt sich sehr deutlich in seinem Briefwechsel mit Traian, in dem er immer wieder um Weisungen und Ratschläge bittet22. Zu Plinius Briefen kann man sagen, daß ein jeder eine in sich geschlossene Einheit bildet. Es sind alles in allem kleine Kunstwerke. Plinius behandelt innerhalb eines Briefes nie mehr als einen einzigen Gegenstand. Seine Briefe behandeln die unterschiedlichsten Themen- und Sachgebiete des römischen Lebens zur Zeit Traians, wodurch man ein umfassendes Bild jener Zeit gewinnen kann. Als Ausnahme muß man aber den Briefwechsel mit Kaiser Traian nehmen, da dieser völlig frei von irgendwelchen Kunstfertigkeiten ist. Hier handelt es sich um reine Privatbriefe die durch ihre Kürze und präzise Formulierung gekennzeichnet sind23. Daran erkennt man auch, daß Plinius diese Briefe, im Gegensatz zu seinen restlichen Werken, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht für die Veröffentlichung bestimmt hat; es ist daher fragwürdig, ob man die Korrespondenz mit Traian als zehntes Buch an die neun vorhergegangenen Bücher mit Kunstbriefen einfach anfügen kann24.

Unter den Kunstbriefen befinden sich zwei ausführliche Beschreibungen über den Ausbruch des Vesuv im Jahr 79, bei dem der Onkel des Plinius umgekommen ist. In der Korrespondenz mit Kaiser Traian befindet sich auch eine Anfrage des Plinius, wie mit jenen Personen zu verfahren sei, die als Christen angezeigt würden. Aus diesem Brief geht eine Fülle an Informationen über das Ansehen der Christen im römischen Staat hervor, und wie dieser auf die neu entstandene Religion reagiert. Wie im einzelnen mit den Christen zu verfahren sei teilt Traian Plinius in seinem Antwortschreiben mit, was als Verfahrensgrundlage bei geständigen und überführten Christen gelten kann25.

Tacitus über die Christen

Tacitus beschreibt in seinem Buch 15 der Annalen (Ann. XV, 44) die Verfolgung der Christen unter Nero. In seinen Ausführungen geht er auf die Gerüchte ein, welche den Brand Roms begleiteten, nämlich, daß nicht die Christen den Brand Roms verschuldet haben, sondern Nero selber den Brand gelegt hat. Um die Schuld dann von sich abzulenken, so lauten die Gerüchte, habe er die Schuld auf die Christen gelenkt. Tacitus selber ist in diesem Punkt unschlüssig, welcher Seite er nun Glauben soll. Haben nun die Christen den Brand gelegt, oder war es doch Nero26 ? Dazu schreibt Tacitus :

,,Sed non ope humana, non largitionibus principis aut deum placamentis decedebat infamia, quin iussum incendium crederetur27."

An diesem Satz erkennt man, daß Tacitus beflissen ist Nero als den Schuldigen an dem Brand erscheinen zu lassen. Diese These wird gestützt, wenn man den Text weiter ließt: ,,Ergo abolendo rumori Nero subdidit reos, et quaesitissimis poenis affecit, quos per flagitia invisos vulgus Chrestianos appellabat28."

An diesem Zitat ersieht man auch, daß es in der Öffentlichkeit eine andere Bezeichnung für die Christen gab. Hier wurden sie als ,,Chrestianer" (Biedermänner), nach dem griechischen Wort _______ (_ bieder), bezeichnet. Dieses hat aber nun wirklich nichts mit ihnen und ihrem Verhalten zu tun und es tritt die Frage auf, wie man auf diese Vermutung kam. Wahrscheinlich aus seiner Zeit als Statthalter in Asien kennt Tacitus aber die richtige Form und Bedeutung des Namens der Christen, was sich in der Textstelle Tac. ann 44,3 zeigt: ,,Auctor nominis deus eius Christus Tiberio imperitante per procuratorem Pontium Pilatum supplicio adfectus erat; ...".

Tacitus erläutert auch, daß die Verfolgung der Christen und ihre Bestrafung, nicht etwa mit ihrem Schuldig sein an dem Brand Roms oder irgendeinen anderen Verbrechens zu tun hätte; vielmehr müßten die Christen bestraft werden wegen ihres ,,odio humani generis"29. Nun stellt sich die Frage, warum denn die Christen das ganze Menschengeschlecht hasten. Hier geht es wohl darum, daß die Christen strikt an ihrem Monotheismus festhielten und die üblichen religiösen Lebensformen, wie sie in der antiken Welt vorhanden waren, von Grund auf ablehnten. Der allgemeine Vorwurf den man den Christen machte, war ihre zurückgezogene Lebensweise und eine Haltung der Intoleranz und Unverträglichkeit gegenüber Mitmenschen30.

Tacitus macht ihnen eindeutig den Vorwurf sich gänzlich von den öffentlichen Festlichkeiten (auch einfache Straßenfeste) und Schauspielen im Theater, Zirkus oder Amphitheater zurückzuziehen31.

In diesem Verhalten waren Juden und Christen gleichermaßen eigen, da sie die in solchen Festlichkeiten verehrten heidnischen Gottheiten von Grund auf ablehnten.

Die Christen unterdessen wurden nicht nur wegen des von ihnen praktizierten Monotheismus abgelehnt. Auch die Art des Gottesdienstes, welcher vor dem Morgengrauen, versteckt vor den Augen der Andersgläubigen in Katakomben etc. stattfand, gab dem normalen Volk genügend Möglichkeit auf Spekulationen bezüglich der Widerwärtigkeit von dort angeblich vollzogenen Ritualen, welche von Christen ausgeführt würden32.

Für Tacitus aber ist wohl der entscheidende Grund für die Bestrafung der Christen, aus dem letzten Satz der betrachteten Textstelle zu ersehen:

,,Unde quamquam adversus sontes et novissima exempla meritos miseratio oriebatur, tamquam non utilitate publica, sed in saevitiam unius absumerentur33."

Es ist für Tacitus klar, das Christus, der Gründer dieser Gruppe der Christen, rechtmäßig durch die römische Gerichtsbarkeit, also durch Pontius Pilatus, zum Tod am Kreuz verurteilt worden war. Daher ist es für ihn logisch, daß die Christen, welche ihn ja verehren, seinen Beispielen folgen und all jenes umsetzen wollen, was er ihnen vorgelebt hat. Dadurch sind sie aber dann schon schuldig, da Christus ja rechtmäßig verurteilt wurde für seine begangenen ,Verbrechen`. Folglich begehen jene, die ihm nachfolgen, also alle Christen, dieselben Verbrechen und verdienen dementsprechend auch dieselbe Bestrafung wie jener Christus34. Außerdem begehen die Christen für Tacitus einen weiteren, für ihn persönlichen Affront gegen den römischen Staat, da sie dem Kaiser und der in ihm verkörperten ,,gloria Romani nominis"35, also dem römischen Reich, die Verehrung in Form des Kaiserkultes versagen. Diese Mißachtung der Verehrung des Reiches ist für Tacitus zutiefst verletzend, wodurch er, um die ,,gloria Romani nominis" zu retten, die Bestrafung der Christen befürwortet36. Plinius über die Christen

Ein weiteres Zeugnis für die Verfolgung und Verachtung der Christen, liefert der Briefwechsel des Plinius mit Kaiser Traian. Hierin holt Plinius sich beim Kaiser Rat, wie er mit der Gruppe, welche sich als Christen bezeichnet, verfahren soll. Plinius schildert zunächst, wie er bisher mit diesen Personen, welche ihm als Christen angezeigt wurden, verfuhr37.

Seine Frage an den Kaiser richtet sich vor allem darauf, ob alleine schon das Bekenntnis zu Christus und die mit diesem Namen in Verbindung gebrachten Schändlichkeiten zu bestrafen sind, oder ob ein reelles und greifbares Verbrechen der angezeigten Person vorliegen muß38. Plinius schildert Traian, daß er jene, welche ihm als Christen angezeigt wurden unter Androhung der Todesstrafe dreimal gefragt habe, ob sie Christen seien. Jene, die es dreimal bejahten, ließ er dann abführen und hinrichten39, ohne die Rechtslage des Verfahrens gegen diese Personen genauer zu kennen40.

Am Brief des Plinius, zeigt sich aber auch, daß er selber gar nicht richtig wußte, wie mit den Christen ordnungsgemäß zu verfahren sei. Ohne die Rechtslage genauer zu kennen, glaubte er, daß Christen, welche ihren Glauben nicht verleugneten zum Tode zu verurteilen sind. Hieran zeigt sich auch, daß Plinius, genau wie Tacitus, nur allgemeine Vorstellungen und Vorurteile gegen die Christen hatte, welche auf Gerüchten beruhten.

Obwohl nun keine greifbaren Tatbestände gegen die Christen vorliegen und Plinius selber in seinem Brief schreibt, ,,nihil aliud inveni quam superstitionem pravam, immodicam41 ", nachdem er mehrere Sklavinnen gefoltert hatte, wurden angezeigte und geständige Christen weiterhin mit dem Tode bestraft42. Man sieht also, daß sich Plinius über sein Verfahren mit geständigen Christen selber nicht recht einverstanden ist. Zwar betrachteten die römischen Behörden den Aberglauben mit Argwohn, weil er die alten römischen Sitten und Gewohnheiten außer Kraft setzte, aber deswegen jemanden zum Tode zu verurteilen, ohne eine handfeste Straftat vorliegen zu haben, ist auch für Plinius ungewöhnlich und er gerät bei seinem Vorgehen in Zweifel43, ob daß was er tut wirklich rechtmäßig ist; daher wendet er sich auch mit einem Brief an den Kaiser und bittet ihn um seinen Ratschlag44. Am Brief des Plinius erkennt man aber auch, daß ihm selber gar nicht so viel daran gelegen war die Christen aufzuspüren und zu verfolgen. Denn ihm genügte auch schon das bloße anbeten der Götter und der Huldigung vor der Büste des Kaisers, um von der Unschuld einer Person, die behauptete kein Christ zu sein, überzeugt zu sein45. Plinius kam es anscheinend nur darauf an, daß sich möglichst wenige Menschen öffentlich zum Christentum bekannten46. Außerdem erfährt man aber noch einige andere interessante Tatsachen im Brief des Plinius. So erhielt er eine Liste mit Namen von Personen, welche von einem anonymen Ankläger als Christen angeprangert wurden47. Viele der in dieser Liste enthaltenen Personen, so schreibt Plinius, waren aber nie oder nur kurze Zeit Christen gewesen. Es handelte sich also um falsche Anschuldigungen, nur zu dem Zweck Personen in Ungnade und Verdächtigungen bei den örtlichen Behörden zu bringen. Die Frage stellt sich nun, wer davon einen Vorteil gehabt hätte. Indirekt gibt Plinius, ohne es vielleicht zu ahnen, selber eine mögliche Antwort auf diese Frage, denn er schreibt:

,,Certe satis constat prope iam desolata templa coepisse celebrari et sacra sollemnia diu intermissa repeti passimque venire victimarum [carnem], cuius adhuc rarissimus emptor inveniebatur48."

Wie aus der Textstelle ersichtlich ist, waren also die Tempel sehr schlecht besucht und der Verkauf von Opfergaben war auch sehr stark zurückgegangen. Jedoch nach der beginnenden Verfolgung der Christen durch die römische Gerichtsbarkeit, nahmen die Opferungen und Tempelbesuche wieder zu. Daher legt sich die Vermutung nahe, daß die Christen das Geschäft in den Tempeln und den Verkauf von Opfergaben sehr stark schädigten. Logischerweise sahen die Betreiber jener ,Betriebe` in den Christen eine Bedrohung für das Geschäft.

Es liegt also nahe, daß die Denunzianten aller Wahrscheinlichkeit nach in den Gewerbekreisen zu vermuten sind, deren wirtschaftliche Existenz von dem Tempel- und Opferdienst abhing49.

Die Antwort Kaiser Traians auf den Brief des Plinius

Traians Antwort auf den Brief des Plinius kann als Rechtsgrundlage für die Behandlung der Christen in den nächsten Jahrzehnten gesehen werden.

In seinem Antwortbrief bestätigt Traian Plinius zunächst einmal darin, daß er die richtigen Entscheidungen bei der Bestrafung der Christen getroffen habe, worauf er dann zu dem Inhalt des Briefes von Plinius kommt. So erklärt er, daß eine Fahndung nach Christen zu unterbleiben habe, es sei denn, ein Ankläger findet sich, welcher vor Gericht auftritt und den Prozeß führt. Niemals soll man anonyme Klagen berücksichtigen50, ,,nam et pessimi exempli nec nostri saeculi est51 ". Indirekt spricht Traian Plinius hier einen Verweis aus, da er laut eigener Aussage eine anonyme Anklageschriften bei seinen Ermittlungen gegen die Christen berücksichtigt hat.

Aber wer dem Christentum abschwört und dies durch die Verehrung der Götter und Huldigung des Kaiserbildes bekundet, der wird freigelassen, egal, was er womöglich für Straftaten begangen hat. Diese Art der Rechtsprechung ist einzigartig für das römische Rechtswesen52. In der Antwort Traians werden außerdem keine weiteren Gründe für die Verurteilung genannt. Es bleibt auch weiter im unklaren, ob alleine das Bekenntnis zum Christsein mit dem Tode bestraft wurde, oder ob noch ein kriminelles Delikt vorliegen mußte53. Ganz offensichtlich läßt sich aber anhand des Plinius Briefes erkennen, daß es nicht darauf ankam die Christen wegen eines Vergehens (lat. = flagitia) zu verurteilen, sondern bestraft wurde vielmehr das hartnäckige Beharren im Bekenntnis zum Christentum (Christianus sum)54.

Abschließend kann man zu man zum Brief des Plinius und der Antwort Traians darauf feststellen, daß die Urteile gegen die Christen durch den römischen Staat nicht religiös oder politisch, sondern rechtlich begründet werden mußten. Um diese Rechtmäßigkeit einer Verurteilung zu erreichen, versucht Plinius das Christsein an sich als einen strafbaren Gegenstand erscheinen zu lassen. Dem bekennenden Christen werden von vornherein Verbrechen zugesprochen, welche aber im einzelnen nicht erst bewiesen werden müssen55.

Gesamtbetrachtung der Christenverfolgung

Im Gegensatz zum Judentum, welches von den römischen Behörden akzeptiert wurde da es schon vorhanden war als Judäa dem Reich hinzugefügt wurde, konnte der römische Staat es nicht dulden, daß ein neuer Glaube wie das Christentum, welches erst entstanden war, nachdem Judäa in das römische Reich eingegliedert worden war, sich hemmungslos ausbreitete und die alten römischen Werte in Frage stellte. Die jüdische Religion und die darin enthaltenen Gesetze waren aufgrund ihres Alters und durch lange Überlieferung in ihrer Existenz legitimiert. Die Römer akzeptierten diese Werte, wenn sie auch die jüdische Religion mit ihren Werten und Lebensregeln ablehnten. Das Christentum war aber erst unter Tiberius in Judäa entstanden, wodurch die Römer es ablehnten ihm ebenfalls Anerkennung zu gewähren. Vielmehr wurde die Würde des Glaubens in Frage gestellt56. Was man also von römischer Seite dem Judaismus als national - religiöse Erscheinung zugestand, wurde den Christen verweigert. Sie wurden, obwohl sie es gar nicht wollten, immer als Aufrührer betrachtet, gegen die man vorzugehen hatte57.

Diese Auffassung wird bestätigt, wenn man die Missionsreisen des Apostels Paulus betrachtet, der in vielen Orten wo er predigte den Zorn der ansässigen heidnischen, aber vor allem auch der jüdischen Bevölkerung auf sich zog58.

Zu dieser aufrührerischen Veranlagung, welche dem Christentum zugeschrieben wurde, erweckte vor allem die beharrliche Weigerung der Christen den Kaiserbildern zu huldigen, das Mißtrauen der römischen Behörden. Denn diese sahen darin einen Zweifel an der politischen Loyalität der Christen.

Diese versuchten natürlich diesen Vorwurf zu widerlegen. Schon früh predigte der Apostel Paulus daher ,,59 (= Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat...).

Nichtsdestotrotz wurden die Christen durch die römische Gerichtsbarkeit verfolgt und verurteilt, wenn sie angezeigt wurden. Aber selbst dann genügte ein einfaches Abschwören vom Glauben an Christus, wie im Plinius Brief geschildert, um das begangene ,Verbrechen`, das heißt seine frühere Zugehörigkeit zum Christentum, vollständig auszulöschen. Dadurch war das Christsein ,,mithin ein mit keinem anderen vergleichbarer Strafbestand und die alleinige Rechtsgrundlage für ein Kapitalurteil. Darum erübrigt es sich, eine andere juristische Begründung ... zu suchen60."

Anhang mit den grundlegenden Quelltexten und den dazugehörigen Übersetzungen:

Tac. ann. XV 44, 2 - 5

Plin. ep. 96

Plin. ep. 97

Die Christenverfolgung unter Nero, wie Tacitus sie sieht und beurteilt:

Tacitus, ann. XV 44, 2-5

(2) Sed non ope humana, non largitionibus principis aut deum placamentis decedebat infamia,

quin iussum incendium crederetur. Ergo abolendo rumori Nero subdidit reos et quaesitissimis poenis affecit, quos per flagitia invisos vulgus Christianos appelabat.

(3) Auctor nominis deus eius Christus Tiberio imperitante per procuratorem Pontium Pilatum supplicio adfectus erat; repressaque in praesens exitiabilis superstitio rursum erumpebat, non modo per Iudaeam, originem eius mali, sed per urbem etiam, quo cuncta undique atrocia aut pudenda confluunt celebranturque.

(4) Igitur primum correpti qui fatebantur, deinde indicio eorum multitudo ingens haud proinde in crimine incendii quam odio humani

(2) Aber weder durch menschliche Hilfeleistungen noch durch Schenkungen des Kaisers ,

noch durch Sühneopfer für die Götter ließ sich dem üblem Gerücht ein Ende machen, daß der Brand auf Befehl gelegt worden sei. Um also dieses Gerede aus der Welt zu schaffen, schob Nero die Schuld auf andere und bestrafte sie mit ausgeklügelten Martern. Es handelte sich um die wegen ihrer Untaten verhaßten Leute, die das Volk Christen zu nennen pflegte.

(3) Der Name geht auf Christus zurück, der unter der Herrschaft des Tiberius durch den

Prokurator Pontius Pilatus hingerichtet worden war. Dadurch für den Augenblick unterdrückt , flammte der verhängnisvolle Aberglaube später wieder auf, nicht nur in Judäa, der Heimat dieses Übels, sondern auch überall in der Hauptstadt, wo alle schrecklichen und schändlichen religiösen Bräuche von überall her zusammenkommen und geübt werden.

(4) Also ergriff man zuerst die geständigen, dann auf ihre Anzeige hin eine ungeheure Menge von Leuten, die allerdings nicht gerade der Brandstiftung, aber doch des Hasses gegen das Men- generis convicti sunt.

Et pereuntibus addita ludibria, ut ferarum tergis contecti laniatu canum interirent aut crucibus adfixi atque flammati, ubi defecisset dies, in usu [m] nocturni luminis urerentur.

(5) Hortos suos ei spectaculo Nero obtulerat et circense ludicrum edebat, habitu aurigae permixtus plebi vel curriculo insistens. Unde quamquam adversus sontes et novissima exempla meritos miseratio oriebatur, tamquam non utilitate publica, sed in saevitiam unius absumerentur. schengeschlecht überführt wurden. Mit den zum Tode Verurteilten trieb man auch noch ein grausames Spiel: In Tierhäuten steckend wurden sie von Hunden zerrissen oder ans Kreuz geschlagen und angezündet, um als Fackeln für die nächtliche Beleuchtung zu dienen, sobald der Tag zuende gegangen war.

(5) Seine Gärten hatte Nero für dieses Schauspiel zur Verfügung gestellt. Er gab auch ein Zirkusspiel und mischte sich als Wagenlenker verkleidet unters Volk oder stellte sich auf einen Rennwagen. Mit jenen Menschen, die doch schuldig waren und härteste Strafen verdient hatten, regte sich daher Mitleid, als müßten sie nicht für das öffentliche Wohl, sondern wegen der Grausamkeit eines einzelnen sterben.

Quelle: Cornelii Taciti libri qui supersunt, tom. I: Ab excessu Augusti, ed. E. Koestermann, Leipzig 1965, 356.

Die Anfrage des Plinius über das Verfahren gegen Christen an Kaiser Traian und dessen Antwort darauf.

Plin. ep. X, 96

(1) C. Plinius Traiano Imperatori

Sollemne est mihi, domine, omnia de quibus dubito, ad te reffere. Quis enim potest melius vel cunctationem meam regere vel ingnorantiam instruere?

Cognitionibus de Christianis interfui numquam; ideo nescio, quid et quatentus aut puniri soleat aut quaeri. (2) Nec mediocriter haesitavi, sitne aliquod discrimen aetatum, an quamlibet teneri nihil a robustioribus differant, detur paenitentiae venia, an ei qui omnino Christianos fuit, desisse non prosit, nomen ipsum, si flagitiis careat, an flagitia cohaerentia nomini puniantur.

Interim [in] iis, qui ad me tamquam Christiani deferebantur, hunc sum secutus modum. (3) Interrogavi ipsos, an essent Christiani. Confitentes iterum ac terio interrogavi supplicium minatus;

C. Plinius an Kaiser Traian

Es ist meine Gewohnheit, Herr, alles, worüber ich im Zweifel bin, dir vorzutragen. Denn wer kann besser meine Unentschlossenheit lenken und meine Unwissenheit belehren? An Gerichtsverhandlungen gegen Christen habe ich noch nie teilgenommen; deshalb weiß ich nicht, was und inwiefern man zu bestrafen oder zu untersuchen pflegt. Ich habe nicht wenig geschwankt, ob das Alter irgendeinen Unterschied bedingt oder ob kein Unterschied gemacht wird in der Behandlung junger Leute und Erwachsener, ob der Reue Gnade zu gewähren ist, oder ob es dem, der einmal Christ gewesen ist, nichts hilft, daß er es nicht mehr ist, ob der Name allein, wenn keine Verbrechen vorliegen, oder ob nur mit dem Namen verbundene Verbrechen bestraft werden sollen.

Vorläufig habe ich bei denen, die mir als Christen angezeigt wurden, folgendes Verfahren angewandt: Ich habe sie gefragt, ob sie Christen seien. Die es bejahten, habe ich ein zweites und drittes Mal gefragt, wobei ich ihnen die Todesstrafe androhte; perseverantes duci iussi.

Neque enim dubitabam, qualequmque esset, quod faterentur, pertinaciam certe et inflexibilem obstinationem debere puniri. (4) Fuerunt alii similis amentiae, quos, quia cives Romani erant, adnotavi in urbem remittendos. Mox ipso tractatu, ut fieri solet, diffundente se crimine plures species inciderunt.

(5) Propositus est libellus sine auctore multorum nomina continens. Qui negabant esse se Christinos aut fuisse, cum praeeunte me deos appelarent et imagini tuae, quam propter hoc iusseram cum simulacris numinum adferri, ture ac vino supplicarent, praeterea maledicerent Christo, quorum nihil cogi posse dicuntur, qui sunt re vera Christiani, dimittendos esse putavi.

(6) Alii ab indice nominati esse se Christianos dixerunt et mox negaverunt; fuisse quidem, sed desisse, quidam ante triennium, quidam ante plures annos, non nemo etiam ante viginti. die dabei blieben, habe ich befohlen abzuführen. Denn ich zweifelte nicht, daß, was auch immer sie vorbringen mochten, Hartnäckigkeit und unbeugsame Halsstarrigkeit bestraft werden müßten. Es gab andere, in dem gleichen Wahn Befangene, die ich, weil sie römische Bürger waren, zur Überführung nach Rom vorgemerkt habe. Als die Anschuldigung sich bald darauf im Laufe der Verhandlungen, wie es zu geschehen pflegt, ausweitete, ergaben sich verschieden gelagerte Fälle.

Eine anonyme, schriftliche Anzeige, die die Namen von vielen Leuten enthielt, wurde mir zugeleitet. Diejenigen, die leugneten, Christen zu sein oder gewesen zu sein, glaubte ich freilassen zu müssen, da sie die Götter mit von mit vorgesprochenen Worten anriefen und deinem Bild, das ich zu diesem Zweck zusammen mit Statuen der Götter hatte hereinbringen lassen, mit Weihrauch und Wein opferten, außerdem Christus verfluchten, alles Dinge, zu denen man wirkliche Christen angeblich nicht zwingen kann.

Andere, die in der Anzeige genannt worden waren, sagten, sie seien Christen, und widerriefen es bald darauf; sie seien es zwar gewesen, hätten es aber aufgegeben, manche vor drei Jahren, manche vor noch längerer Zeit, einige sogar vor 20 Jahren.

[Hi] quoque omnes et imaginem tuam deorumque simulacra venerati sunt et Christo maledixerunt.

(7) Adfirmabant autem hanc fuisse summam vel culpae suae vel erroris, quod essent soliti stato die ante lucem convenire carmenque Christo quasi deo dicere secum invicem seque sacramento non in scelus aliquod obstringere, sed ne furta, ne latrocinia, ne adulteria committerent, ne fidem fallerent, ne depositum appellati abnegarent. Quibus peractis morem sibi discendi fuisse rursusque coeundi ad capiendum cibum, promisquum tamen et innoxium; quod ipsum facere desisse post edictum meum, quo secundum mandata tua hetaerias esse vetueram. (8) Quo magis necessarium credidi ex duabus ancillis, quae ministrae dicebantur, quid esset veri et per tormenta quaerere. Nihil aliud inveni quam superstitionem pravam, immodicam.

(9) Ideo dilata cognitione ad consulendum te decurri. Visa est enim mihi res digna consulatione, maxime propter

Diese alle haben auch dein Bild und die Statuen der Götter angebetet und Christus verflucht. Sie versicherten aber, ihre ganze Schuld oder ihr ganzer Irrtum habe darin bestanden, daß sie an einem bestimmten Tag vor Sonnenaufgang sich zu versammeln pflegten, Christus als ihrem Gott einen Wechselgesang sangen und sich durch einen Eid verpflichteten, nicht etwa irgendein Verbrechen, sondern im Gegenteil keinen Diebstahl, Raub oder Ehebruch zu begehen, ein gegebenes Wort nicht zu brechen und anvertrautes Gut, das zurückverlangt wird, nicht zu verweigern. Danach sei es üblich gewesen, auseinanderzugehen und später wieder zusammenzukommen, um ein ganz gewöhnliches unschuldiges Mahl einzunehmen, was sie aber nach meinem Edikt unterlassen hätten, in dem ich entsprechend deinen Anweisungen Hetairien verboten hatte. Für um so notwendiger hielt ich es, von zwei Sklavinnen, die sie Dienerinnen nannten, die Wahrheit durch Folter zu erfahren. Ich habe nichts anderes gefunden als einen verworrenen, maßlosen Aber-glauben.

Deshalb habe ich die Untersuchung unterbrochen und mich entschlossen, dich um Rat zu bitten. Die Angelegenheit scheint mir nämlich der Beratung zu bedürfen, vor allem wegen der großen periclitantium numerum; multi enim omnis aetatis, omnis ordinis, utriusque sexus etiam, vocantur in periculum et vocabuntur. Neque civitates tantum, sed vicos etiam atque agros superstitionis istius contagio pervagenta est; quae videtur sisti et cirrigi posse. (10) Certe satis constat prope iam desolata templa coepisse celebrari et sacra sollemnia diu intermissa repeti passimque venire victimarum [carnem], cuius adhuc rarissimus emptor inveniebatur. Ex quo facile est opinari, quae turba hominum emendari possit, si sit paenitentiae locus.

Zahl der Angeklagten; denn vielen jeden Alters, jeden Standes, auch beider Geschlechter wird der Prozeß gemacht und vielen wird er in Zukunft noch gemacht werden. Nicht nur über Städte, sondern auch über Dörfer und Felder hat sich die Seuche dieses Aberglaubens ausgebreitet; man scheint sie aufhalten und heilen zu können. Jedenfalls ist es ziemlich sicher, daß die beinahe verwaisten Tempel allmählich wieder besucht, die lange unterbrochenen feierlichen Opfer wiederaufgenommen werden und überall das Fleisch der Opfertiere wieder verkauft wird, für das sich bisher nur selten ein Käufer fand. Daraus kann man leicht erkennen, welche Masse von Menschen gebessert werden kann, wenn man der Reue Raum gibt.

Quelle: C. Plinii Caecilii Secundi epistilarum libri novem, epistilarum ad Traianum liber, Panegyricus, ed. M. Schuster, Leipzig 1952, 355 ff.

Die Antwort Taians auf die Anfrage des Plinius

Plinius, ep. X, 97

Traianus Plinio

(1) Actum, quem debuisti, mi Secunde, in excutiendis causis eorum, qui Christiani ad te delati fuerant, secutus es. Neque enim in universum aliquid, quod quasi certam formam habeat, constitui potest. (2) Conquirendi non sunt; si deferantur et arguantur, puniendi sunt, ita tamen, ut, qui negaverit se Christianum esse idque re ipsa manifestum fecerit, id est supplicando dis nostris, quamvis suspectus in praeteritum, veniam ex paenitentia impetret. Sine auctore vero propositi libelli [in] nullo crimine locum hebere debent. Nam et pessimi exempli nec nostri saeculi est.

Trajan an Plinius

Das korrekte Verfahren, mein Secundus, hast du bei der Untersuchung der Fälle derer, die dir als Christen angezeigt worden sind, angewendet. Denn insgesamt läßt sich gar nichts festsetzen, was gewissermaßen als klar umrissene Vorschrift dienen könnte. Es soll nicht nach ihnen gefahndet werde; wenn sie angezeigt und überführt werden, soll man sie bestrafen, jedoch so, daß, wer leugnet Christ zu sein, und das durch die Tat, das heißt, durch die Anrufung unserer Götter, beweist, wenn er auch in bezug auf die Vergangenheit verdächtig bleibt, aufgrund seiner Reue Gnade findet. Anonym eingereichte Anzeigen aber dürfen bei keiner Anklage berücksichtigt werden. Denn das wäre ein sehr schlechtes Beispiel und würde nicht in unsere Zeit passen.

Quelle: C. Plinii Caecilii Secundi epistilarum libri novem, epistilarum ad Traianum liber, Panegyricus, ed. M. Schuster, Leipzig 1952, 357.

Literaturverzeichnis

(mit der Alphabetischen Aufschlüsselung der Kurzform der verwendeten Literatur)

Bauer:

Bauer, Johannes B., Tacitus und die Christen. in: Gymnasium 64 (1957), S. 497 - 503

Diehle:

Diehle, Albrecht (Bearb.), Tacitus und der Jüngere Plinius, in: Diehle, Albrecht (Hrsg.). Die griechische und lateinische Literatur der Kaiserzeit: von Augustus bis Justinian, München 1989, S. 226 - 238

Freudenberger:

Freudenberger, Rudolf (Bearb.), Das Verhalten der römischen Behörden gegen die Christen im 2. Jahrhundert, in: Kunkel,W., Bengtson, H., Gerner, E. (Hrsg.), Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte, 52. Heft, München 1967

RE41:

Ziegler, Konrat (Hrsg.), Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft, einundvierzigster Halbband, Stuttgart 1951, Spalte 439- 456

RE-Supp.XI:

Ziegler, Konrat (Hrsg.), Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft, Supplementband XI, Stuttgart 1968, Spalte 373 - 512

Vittinghoff:

Vittinghoff, Friedrich (Bearb.), ,,Christianus sum"- das ,,Verbrechen" von Außenseitern der römischen Gesellschaft, in: Eck,Werner (Hrsg.), Civitas Romana, Stuttgart 1994, S. 322 - 347

Winkelmann:

Winkelmann, Friedhelm, Geschichte des frühen Christentums, München 1996

[...]


1 Soweit nicht anders angegeben, werde ich ,,Plinius d.J." im weiteren Verlauf nur ,,Plinius" nennen.

2 Diehle, S.226

3 RE-Supp.XI, Sp. 377

4 RE-Supp.XI, Sp. 385

5 Diehle, S.227

6 RE-Supp.XI, Sp. 386

7 Diehle, S.227

8 Diehle, S.228

9 Diehle, S.229; RE-Supp.XI, Sp. 416 ff.

10 Diehle, S.229; RE-Supp.XI, Sp. 428 ff.

11 RE-Supp.XI, Sp. 442ff.

12 RE-Supp.XI, Sp. 462 ff.

13 Diehle, S.231 ff.; RE-Supp.XI, Sp. 442-480 ff.

14 Diehle, S.234 f.

15 RE41, Sp.439

16 Diehle, S.236

17 RE41, Sp.440

18 Diehle, S.236

19 RE41, Sp.440

20 Diehle, S.236

21 RE41, Sp.440

22 RE41, Sp.445 ff.; Diehle, S.237

23 Diehle, S.237; RE41, Sp.448

24 RE41, Sp. 451

25 Diehle, S. 237 f.

26 Bauer, S. 497

27 Tac. ann. XV 44, 2

28 Tac. ann. XV 44, 2

29 Bauer, S.498 f.; Freudenberger, S.182 f.

30 Winkelmann, S. 30 ff.

31 Vittinghoff, S.331

32 Vittinghoff, S.335

33 Tac. ann. XV 44,5

34 Vittinghoff, S.333

35 Bauer, S. 503

36 Bauer, S. 503; Freudenberger, S.188f.

37 vgl. Plinius ep. X, 96

38 Vittinghoff, S.336

39 Plin. ep. X, 96

40 Vittinghoff, S.337

41 Plin. ep. X, 96

42 Freudenberger, S.80

43 Freudenberger, S.54

44 Winkelmann, S.87 ff.

45 vgl. Plin. ep. X, 96, 5 f. ; Vittinghoff, S. 337

46 Vittinghoff, S. 337

47 Plin. ep. X, 96, 5

48 Plin. ep. X, 96, 10

49 Winkelmann, S.89

50 Plin. ep. X, 97, 2; Vittinghoff, S.339

51 Plin. ep. X, 97, 2

52 Vittinghoff, S.339

53 Winkelmann, S. 89

54 Vittinghoff, S. 339 f.

55 Freudenberger, S.200

56 Vittinghoff, S.342 f.

57 Vittinghoff, S.342

58 vgl. z. B. Neues Testament Apg. 19,23-40

59 Neues Testament Römer 13,1 ff

60 Vittinghoff, S. 346

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Tacitus und Plinius der Jüngere (Christenverfolgung im 1. und 2. Jahrhundert)
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Seminar für alte Geschichte)
Veranstaltung
Proseminar: Soziale Randgruppen in der römischen Stadt der Kaiserzeit
Autor
Jahr
1999
Seiten
21
Katalognummer
V95036
ISBN (eBook)
9783638077163
Dateigröße
442 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Tacitus, Plinius, Jüngere, Jahrhundert), Rheinische, Friedrich-Wilhelm-Universität, Bonn, Seminar, Geschichte, Proseminar, Soziale, Randgruppen, Stadt, Kaiserzeit, Leitung, BettinaGoffin
Arbeit zitieren
Mario Harperscheidt (Autor:in), 1999, Tacitus und Plinius der Jüngere (Christenverfolgung im 1. und 2. Jahrhundert), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95036

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