Erkläre den Alltag in Rom


Referat / Aufsatz (Schule), 1998

14 Seiten


Leseprobe


Thema: Erkläre den Alltag in Rom

Römisches Reich

Das Römische Reich (Imperium Romanum) war der größte und bedeutendste Staat der antiken Sklavereigesellschaft im Mittelmeerraum. Er war im 6. Jahrhundert v.u.Z. in der Landschaft Latium am Unterlauf des Tiber in Italien entstanden. Dort hatten Etrusker, deren Hauptwohnsitz zwischen den Flüssen Tiber und Arno lagen, etwa zu Beginn des 6. Jahrhundert v.u.Z. die Stadt Rom (Roma) gegründet. Ihre Bevölkerung setzte sich aus Latinern und Sabinern, sowie aus der herrschenden Oberschicht, den Etrusker zusammen. Nach der sagenhaften antiken Überlieferung war Rom 753 v.u.Z. von dem legendären König Romulus gegründet worden. Die moderne Forschung hat demgegenüber erwiesen, dass der Name Romulus vom Stadtnamen Roma abgeleitet ist. Etwa vom Anfang des 6. bis zur Mitte des 5. Jahrhunderts v.u.Z. wuchs die Stadt aus Dörfern auf den bekannten sieben Hügeln zusammen: Palatin, Caelius, Aventin, Esquilin, Quirinal, Viminal und Capitol. Der vorherrschende etruskische und starker griechischer Einfluss, der aus den griechischen Städten Mittel- und Süditaliens Rom erreichte, beschleunigte den Prozess der Klassenbildung und prägte die frühe wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung der Tiberstadt. Schon im 6. Jahrhundert v.u.Z. stand das etruskische Rom an der Spitze des Stammesverbandes der Latiner, den das Gebiet zwischen den Albaner- und Sabinerbergen, zwischen dem Unterlauf des Tiber, dem Aniofluss und dem Tyrrhenischen Meer bewohnte.

Die Landwirtschaft im Mittelalter

Die Agrarwirtschaft war die Basis der mittelalterlichen Gesellschaft. 90% der Bevölkerung fanden Beschäftigung in der Landwirtschaft und waren harten Arbeitsbedingungen unterworfen, da sie meistens dem Stand der Leibeigenen angehörten. Dem Grundherren (das konnte ein weltlicher Feudalherr, ein Kloster oder die Kirche sein) standen 30% bis 50 % der erwirtschafteten Produkte zu. Dieser konnte seinen Leib-eigenen Kriegsdienst und andere Arbeiten auferlegen. Er diktierte die Regeln, nach denen die bäuerliche Gesellschaft zu leben hatte und besaß die richterliche Hoheit. Der Bauer arbeitete nicht nur in der Landwirtschaft, er war auch ein geschickter Handwerker, der seine eigenen Geräte herstellte und reparierte, sein Wohngebäude errichtete und Waffen schmiedete. Außerdem kannte er sich auf den Spezial- gebieten wie Weinbau, Bienenzucht und Jagd aus.

Die größten Fortschritte wurden beim Ackerbau und der speziellen Bodennutzung erzielt. Für das feuchte Flachland im Norden des Reiches waren die leichten Pflüge der Römer nicht geeignet, aber nach der Entwicklung des schweren Eisenpfluges, der den Boden nicht nur anritzte, sondern umpflügte, konnten auch diese Gebiete für die Land-wirtschaft erschlossen werden. Für diesen schweren Pflug benötigte man statt zwei jetzt acht Ochsen und um rationeller arbeiten zu können, wurden nun große Felder bestellt, an denen die ganze Gemeinde Anteil hatte. Bald nahm das Pferd als Zugtier die Stelle des Ochsen ein, da es sich als schneller und weniger anfällig erwies, jedoch war die Pferde-haltung auch kostspieliger. Eine Revolution im Ackerbau brachte die Einführung der Dreifelderwirtschaft. Die Reihenfolge der Feldnutzung war Winterung (Wintergetreide), Sommerung (Sommergetreide, Erbsen, Linsen und Bohnen) und die sogenannte Brache. Mir diesem System wurde die landwirtschaftliche Kapazität beträchtlich erhöht und die Arbeit wurde rationeller, da man mit dem gleichen Gerät mehr Land bearbeiten konnte; es wurde neues Land erschlossen, während der Bevölkerung eine vielseitigere Ernährung möglich war, da sie jetzt Vorratswirtschaft betreiben konnte.

Die feudalistische Gesellschaftsstruktur spielte dabei eine bedeutende Rolle, da sie zwar einerseits die Bauern mit Verpflichtungen schwer belastete, andererseits aber auch - wenn man häufig vorkommenden Mißständen absieht - Schutz gewährte und der gesamten Gesellschaft eine gewisse Stabilität verlieh.

Mittelalterliche Berufszweige

Die Landschaft nahm zwar den breitesten Raum in der mittelalterlichen Gesellschaft ein, doch daneben gab es eine Vielzahl anderer Berufe. Sie waren in Gilden oder Zünften organisiert, und jeder Berufsstand verfügte über seine eigene Innung. Diese Vereinigungen bestimmten über Arbeitszeit und Lohn, arbeiteten Richtlinien für die Produktion und den Verkauf aus und legten den Preis für Rohmaterial fest. Junge Handwerker wurden erst nach langer und gründlicher Lehrzeit, die im allgemeinen sieben Jahre dauerte, in die Zunft aufgenommen. Den Zünften und Gilden kam in der Gesellschaft eine bedeutende Stellung zu; im späten Mittelalter gewannen sie in den Städten oft erst nach harten inneren Kämpfen Einfluss auf die Verwaltung. Die Vertreter eines Berufszweiges siedelten sich innerhalb der Stadtmauern in der gleichen Straße an. Aus dieser Klasse der Gewerbetreibenden gingen die herrschenden Familien des Spätmittelalters hervor. Die Führer dieses gehobenen Bürgertums sollten zu den erbittertsten Feinden der kaiserlichen Reichsmacht werden.

Der Feudalismus

Der Feudalismus bildete die Grundlage für die militärische, gesellschaftliche und zum Teil auch die wirtschaftliche Struktur des Reiches. Die allgemeine Grundlage des Feudalismus bildete die Belehnung eines Untertans durch den Herrn mit einem Lehen oder Benefizium (das war meistens Land, konnte aber auch ein Privileg sein, wie etwa das Privileg des Steuereinzugs). Der belehnte Untertan (Vasall) leistete dafür Militärdienst und andere Arbeiten. Neben dieser rein rechtlich - dringlichen Bindung bestand ein persönliches Treueverhältnis zwischen Lehnsherr und Belehntem, zwischen Grundherrn und Vasallen; beide Bindungen sind integraler Bestandteil des Lehnswesens. In einer vom Feudalismus durchformten Gesellschaft waren alle Schichten in das Feudalsystem eingebunden; da größere Lehen auch wieder geteilt und an Untervasallen weitergegeben werden konnten, bildete sich eine Feudalhierarchie in Form einer Pyramide, an deren Spitze in Idealfall der König stand. Ursprünglich waren Lehen vergeben worden, um Krieger für die Heeresfolge zu gewinnen oder um einen Verwaltungsbeamten für den Staatsdienst zu belohnen. Lange nachdem die ursprünglichen Funktionen des Feudalismus in Vergessenheit geraten waren, lebten die Feudalstrukturen in der europäischen Gesellschaft weiter. Während ursprünglich ein Lehen verliehen wurde und auch wieder entzogen werden konnte, setzte sich allmählich die Erblichkeit der Lehen durch. Im Jahre 1037 sanktionierte Kaiser Konrad II. mit einem Lehensgesetz diese historische Tendenz.

Das Alltagsleben im Mittelalter

Das geschäftige Leben in einer mittelalterlichen Stadt fand zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang statt; dann wurden die Stadttore geschlossen, und außer dem Nachtwächter hielten sich nur wenige Menschen in den dunklen Straßen auf. Die Adligen, die außerhalb der Stadtmauern Landbesitz hatten, und das gehobene Bürgertum, zu dem Handwerker und Kaufleute, Notare, Ärzte und Apotheker zählten, besaßen geräumige Stadthäuser aus Stein oder Ziegel mit großen Höfen. Die der Straße zugewandte Fassade war so gebaut, dass sie vor Eindringlingen Schutz bot. Da diese Bürger über Dienstpersonal verfügten, konnten sie sich ganz ihren Geschäften und der Städtischen Verwaltung widmen, die in ihren Händen lag. Während des Tages trafen sich die Männer mit anderen Geschäftsleuten, erledigten Einkäufe und besuchten die farbenprächtigen Märkte; der Kirchgang war obligatorisch, da man mit den mächtigen Klerikern auf gutem Fuss stehen wollte. Die Frauen dagegen verbrachten einen Großteil ihrer Zeit im Hause, und wenn sie ausgingen, um Besuche zu machen oder zur Kirche zu gehen, waren sie stets von weiblichen Dienstboten begleitet. Alle Entscheidungen im Haushalt wurden von der Frau getroffen.

Das Leben der unteren sozialen Klassen verlief in weit weniger geordneten Bahnen. Das Hauptanliegen dieser Menschen war die Sicherung des täglichen Lebensunterhalts; zu diesem Zweck nahmen sie zu Bedingungen, auf die sie kaum einen Einfluss hatten, jede Art von Arbeit an. Auf dem Arbeitsmarkt waren die freien Dienstboten, die von den Wohlhabenden beschäftigt wurden, ihre größte Konkurrenz. In den ärmeren Stadtvierteln gab es nur windschiefe, einstöckige Häuser ohne Licht. In diesen ungesunden Verhältnissen waren die Menschen gezwungen, oft in nur einem Raum mit Hühnern und anderen Haustieren zusammen zu leben. Ihr Alltag bestand aus Hunger, Krankheit und Armut, gegen die die christlichen Orden vergeblich ankämpften.

Aufgenommenes und ausgesetztes Leben

Der Bürger in Rom "hat" nicht einen Sohn, vielmehr wird er das Kind "nehmen" oder "aufheben" ("tollere"). Der Vater macht von seinem Recht Gebrauch, das Neugeborene vom Boden aufzuheben, wohin es die Hebamme gelegt hat, es auf den Arm zu nehmen und damit zu bekunden, dass er das Kind anerkennt und darauf verzichtet, es auszusetzen. Das Kind, das der Vater nicht vom Boden aufgenommen hat, wird ausgesetzt. Doch der Hauptgrund für die Preisgabe ehelicher Kinder war bei dem einen die Not, bei dem anderen die Rücksicht auf das Erbe.

Doch was wurde aus den ausgesetzten Kindern? Dass sie überlebten, war selten, denn indes wurde ein Unterschied zwischen Arm und Reich gemacht: Die Reichen wollen das Kind niemals wiedersehen, während die Armen, die nur der Not gehorcht haben, alles in ihrer Macht Stehende tun, um das Kind eines Tages zurückzubekommen. Mitunter geschah die Aussetzung nur zum Schein: Die Mutter vertraute das Kind ohne Wissen des Vaters Nachbarn oder Untergebenen an, die es heimlich als Sklaven aufzogen und schließlich freiließen.

Die Kindesaussetzung war eine private Handlung.

Die "Stimme des Blutes" hatte in Rom wenig Gewicht, gewichtiger und vernehmlicher war die Stimme des Familienoberhauptes. Uneheliche Kinder nahmen den Namen der Mutter an, und es gab weder Ehelichkeitserklärungen noch Vaterschaftsanerkenntnisse; von ihren Vätern vergessen, haben die unehelichen Kinder in der römischen Aristokratie so gut wie keine gesellschaftlichen oder politische Rolle gespielt. Anders bei den Freigelassenen, die oft reich und mächtig waren und ihren Kindern gelegentlich den Weg zur Ritterschaft, ja sogar in den Senat ebneten.

Die Wohnung

Die Rundhütte aus Holz, mit Stroh und Schilf gedeckt, die als Hirtenwohnung üblich blieb, wich in der Stadt bald dem rechteckigen Haus aus Stein und Lehm, das ganz nach innen gewendet war. Es repräsentierte jahrhundertelang den italienischen Haustyp.

Das Atrium, eine Halle, an die sich ringsum kleinere Schlaf-, Wirtschafts- und Vorratsräume anschlossen, war das Zentrum des Familienlebens, in dem gekocht, gegessen, gearbeitet, geopfert und anfangs auch geschlafen wurde; die Ausstattung bestand aus Herd, Ehebett, Sofa, Lehnstuhl, Esstisch, Truhe und Webstuhl. Das Dach war ursprünglich geschlossen; später erhielt es in der Mitte eine Öffnung, so dass der Rauch abziehen und das Regenwasser aufgefangen werden konnte. Auf etruskischen Ursprung des Atriums läßt die Form etruskischer Grabdenkmäler schließen, vielleicht auch die Etymologie des Wortes. Das Anwachsen der Bevölkerung erforderte weitere Veränderungen. So gab man die noch in den Zwölftafelgesetzen mit Rücksicht auf Brandgefahr und streng abgegrenztes Nachbarschaftsrecht geforderte freistehende Bauweise mit einem Umgang um die Mauern auf; Gebäudekomplexe und Räume wurden vergrößert, die Dächer mit Schindeln und Ziegeln gedeckt. Die Bauernhäuser hießen in den Zwölftafeln wegen des bis zur Erde reichenden Daches nur "Hütten"; auch weitere ähnliche Beziehungen deuten auf die Wohnverhältnisse der ärmeren Bevölkerung hin, die in Holzbaracken und Verschlägen hauste.

Die Ernährung

In der Bauernwirtschaft mußte die ganze Familie mitarbeiten. Die strengen und einfachen Formen, die sich daraus für die Lebensführung ergaben, hatten auch auf die Ernährung Einfluss; Anspruchslosigkeit und Mäßigkeit waren kennzeichnend. Die Mahlzeiten bestanden ursprünglich aus einem Getreidebrei, aus Gemüse, bei festlichen Gelegenheiten mit Schweinefleisch oder Geflügel, und Obst; Fisch hatte zunächst kaum Bedeutung. Der Wein war den Männern vorbehalten. Man aß im sitzen an unbedeckten Tischen. Zum Tongeschirr gehörte der hölzerne Löffel, im übrigen benutzte man beim Essen die Finger; daher wurde zu den Mahlzeiten ein Becken mit Waschwasser herumgereicht. An der gemeinsamen Tafel nahmen alle Familienangehörigen teil, während die Klienten und Sklaven gesondert am Herd aßen und die Speisen nach alter Sitte vom Herrentisch erhielten. Die Mahlzeiten ent- sprachen der durch die landwirtschaftliche Arbeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang bedingten Tageseinteilung: morgens und abends gab es einen bescheidenen Imbiß, während die Hauptmahlzeit in der Mittagspause eingenommen wurde, die das Klima erforderte.

Die Kleidung

Die Kleidung der römischen Bürger war einfach und entsprach den klimatischen Bedingungen. Sie bestand überwiegend aus Wolle, wurde im Haus angefertigt und unterlag strengen Vorschriften für Männer und Frauen. Die Hauptformen waren die Tunika, ein hemdartiges genähtes Gewand, das bis über die Knie reichte und mit einem Gürtel getragen wurde und die Toga, ein halbkreisförmiges längliches Tuch, das, je nach Gelegenheit, auf verschiedene Art um den Körper gelegt, Männern wie Frauen in gleicher Weise als Straßenkleidung wie auch als häusliches Festgewand diente. Die Toga war das kennzeichnende Gewand der römischen Bürger. Ein großes wollenes Tuch konnte als Mantel umgeschlagen werden. Filzkappe, Sandalen oder Stiefel aus Leder vervollständigten die Kleidung. Haar und Bart ließen die Männer bis ins 3. Jh. Größtenteils ungeschoren, dich übten Barbiere seit etwa 300 öffentlich ihr Gewerbe aus, da nicht jeder in seinem Haus einen geschickten Diener hatte. Die Haartracht der Frauen bestand aus einem Querscheitel und hochgesteckten Flechten. Für die Sklaven und Armen waren der Lendenschurz aus Leinen, die kurze Tunika und der aus Lumpen zusammengeflickte Mantel die üblichen Kleidungsstücke, an den Füßen trugen sie Holzschuhe oder Felle.

Die Familie

Volkstümliche Sitten und Gebräuche wurden im wesentlichen unver- ändert bewahrt und gepflegt. Der "Hausvater" besaß als Oberhaupt der Hausgenossenschaft umfassende Gewalt, um die Hauswirtschaft zu organisieren. Daher behielt er auch weiterhin die Entscheidung in allen Religions-, Rechts- und Vermögensangelegenheiten. Daraus ergab sich für ihn zugleich die Pflicht, die Klienten zu beschützen und zu beraten. Die "Hausmutter" besorgte mit gleicher Autorität den Haushalt und die Erziehung der Kleinkinder und der Mädchen. Die angesehene Stellung der Frau im Haus und in der Öffentlichkeit ging nach der Sage auf alte Verdienste um den Staat zurück, so etwa ihr Auftreten beim "Raub der Sabinerinnen" oder die Rettung Roms vor Coriolan. Die Sittenstrenge und Zucht des Hauses galt als eine Grundlage der Größe Roms. Die Ehe war kein Rechtsverhältnis, hatte aber familienrechtliche Auswirkungen. Es genügte unter römischen Bürgern die Übereinkunft der Partner mit Zustimmung der Väter, die Ehe zu schließen, ohne Formalitäten und ohne Mitwirkung des Staates. Als sichtbares Zeichen der Eheschließung wurde die Frau in das Haus des Ehegatten eingeführt, und die Hochzeit war von zahlreichen althergebrachten Bräuchen begleitet. In der älteren Zeit ging die Frau familienrechtlich gewöhnlich in die Gewalt des Mannes bzw. des "Hausvaters" über. Dieser Übergang konnte in verschiedenen sakralen oder rechtlichen Formen vollzogen werden, es genügte aber auch die einjährige Führung der Ehe ohne Unterbrechung. Eine Scheidung kam in den älteren Jahrhunderten der Republik nur in Ausnahmefällen vor. Der Vater mußte das neugeborene Kind ausdrücklich anerkennen; er hatte das Recht, das Kind bei Mißbildung oder ungünstigen religiösen Vorzeichen zu töten bzw. auszusetzen.

Die Erziehung

Die Erziehung war Sache der Familie. Der Sohn lernte vom Vater, indem er mit ihm gemeinsam arbeitete und ihn bei Geschäften und politischer Tätigkeit begleitete. Die Mädchen wurden im Spinnen und Weben unterrichtet. Eine individuelle Ausbildung war unter diesen Umständen ausgeschlossen. Als ältestes Unterrichtsbuch dienten die Zwölftafelgesetze, nicht eine Dichtung wie in Griechenland die Epen Homers. Geschrieben wurde auf wachsüberzogenen oder geweißten Holztafeln, Leinwand oder Keramikscherben, für monumentale Zwecke verwendet man auch Stein und Erz als Schriftträger. Die Schriftrichtung wechselte anfangs von Zeile zu Zeile, und von dem Umwenden (versus) der Zeile hat der "Vers" seinen Namen. Geistige Bedürfnisse konnten sich nur spärlich entwickeln. Körperliche Ertüchtigung und Abhärtung standen an erster Stelle. Es fehlten aber auch nicht einfache Spielsachen, wie Puppen, Tiere, Wagen, Reifen, Kreisel, Bälle, und es gab wohl einige mündliche überlieferte Volksmärchen. Ziel und Ergebnis der Erziehung war die Ausbildung für die Aufgaben der Hauswirtschaft, der Politik und des Militärs. Das Auftreten, Reden und Handeln in der Öffentlichkeit förderte die Entwicklung der Persönlichkeit. Eine gewisse Lockerung der strengen gentilen und patriarchalischen Bande und die Wahrung der Rechte der Persönlichkeit sind schon in den Zwölftafel-gesetzen zu erkennen, doch trat der einzelne - von Ausnahmen wie Coriolan abgesehen - nicht aus dem Rahmen des Staatsverbandes heraus. Vor dem Eintritt in die politische Ämter war vom 17. Lebensjahr an ein zehnjähriger Militärdienst abzuleisten.

Namen

Unter den römischen Namen - Vorname, Gentilname und Beiname - fällt die Verwendung von Zahlen als Vornamen auf. Waren es ursprüng-lich vorläufige Bezeichnungen bis zur offiziellen Namengebung, so sind daraus echte Namen geworden. Als männliche Namen finden sich häufig Quintus, Sextus, Decimus (der Fünfte, Sechste, Zehnte), als weibliche Minor, Maior, Maxima, Paula (die Jüngere, Ältere, Älteste, Kleine) oder auch Zahlen wie Tertia (die Dritte). Da der ältere Sohn meist den Vornamen des Vaters erhielt, verloren diese Namen ihre Wortbedeut-ung: nicht jeder Decimus war das zehnte Kind, wenn wir daraus auch den Kinderreichtum in alten Zeiten und eine Armut an Phantasie erkennen können. Angesichts der Gleichförmigkeit dieser Individual-namen war der Gentilname wichtiger. Bei der geringen Zahl der Vornamen, deren Auswahl innerhalb der einzelnen Familien noch weiter beschränkt war, wurde in den Adelsfamilien ein Beiname zur Unterscheidung zugefügt (häufig nach einer Eigenschaft oder der Herkunft).

Der Totenkult

Für die Bestattungssitten und den Grabkult geben die Zwölftafelgesetze einige Hinweise. Danach war Erd- wie Feuerbestattung in der Stadt verboten. Die Begräbnisstätten - vor Entstehen der Stadt in der Niederung zwischen den Hügeln, dem späteren Forum, gelegen - befanden sich außerhalb an den Ausfallstraßen. Bei den reichen Familien wurde der Grabhügel zum Monument erweitert. Die Zwölftafelgesetze versuchten, den umfangreichen Aufwand bei den Leichenfeiern zu beschränken. Der Nobilität war das Recht vorbehalten, von dem Gesicht des Verstorbenen eine Wachsmaske abzunehmen, die im Atrium in einem besonderen Schrank als Ahnenbild aufbewahrt und bei der Leichenprozession samt dem Amtsinsignien der Ahnen zur Verherrlichung der Familie öffentlich vorgeführt wurde. Die Inschriften unter den Ahnenbildern, die nur Namen und Titel enthielten, wurden seit dem 4. Jahrhundert zu rühmenden Versen auf dem Grabmälern erweitert. Die Feier fand ihre Krönung in der öffentlichen Leichenrede mit einem zusammenfassenden Urteil über den Verstorbenen; diese Sitte ist bei Staatsbegräbnissen schon für die ältere Zeit der Republik bezeugt.

Feste und Spiele

Die zahlreichen öffentlichen Spiele bildeten einen Bestandteil der Feste zu Ehren eines Gottes. Man bewahrte stets die Erinnerung an den religiösen Ursprung der Feste, die Form der Kulthandlung mit Gebeten, Opfer und Prozession, wenn diese Seite auch später in den Hintergrund trat. In ältester Zeit leiteten die Spiele Priester, in republikanischer Zeit zunehmend Magistrate, meist die Ädilen. Aus der Größe der römischen Zirkusanlagen für Pferde- und Wagenrennen, später auch der Theater und Amphitheater, läßt sich auf die zahlreiche Anteilnahme der Bevölkerung schließen. An den mindestens 109 dem Gottesdienst vorbe- haltenen Tagen durfte keine politische oder juristische Tätigkeit ausge-übt werden. Wenigstens an den offiziellen Staatsfeiertagen, deren Zahl etwa der unserer Sonntage entsprach, sollte die Arbeit der Bürger ruhen oder auf unerläßliche Dinge beschränkt bleiben, dich wurde dieses Gebot oft umgangen. Ursprünglich standen Kulttänze, Waffenreigen und Wagenrennen im Vordergrund. Seit 364 kamen bei den "Römischen Spielen" von etruskischen Tänzen aufgeführte Szenen mit Tanz und Musik hinzu. Diese Spiele wurden aus der Staatskasse bestritten.

Es sind zahlreiche alte sakrale Spiele bezeugt, z.B. die "Kapitollinischen Spiele" mit Faustkämpfen und Wettlauf; etruskische Wandgemälde können davon einen auch für die älteste römische Zeit gültigen Eindruck vermitteln. Aus der Königszeit stammten auch bedeutendsten von Beamten geleiteten Spiele, die "Großen" oder "Römischen", im Circus Maximus gefeiert. Das 491 anläßlich der Friedensschlusses mit den Latinern gestiftete Latinerfest wurde 338 nach dem Ende des großen Latinerkrieges erneuert; es war mir einem Wagenrennen auf dem Kapitol verbunden. Außerdem gab es Festspiele aus besonderen Anlässen, etwa nach einem Sieg, oder private Leichenspiele beim Tode großer Persönlichkeiten. Daneben standen die bescheidenen religiösen Feste im Heim, wie im Dezember die besonders populären karnevalistischen Saturnalien zu Ehren des Gottes Saturn, als Erinnerung an das mystische glückliche Zeitalter unter seiner Herrschaft; dabei waren Geschenke und die Bewirtung der Sklaven durch ihre Herren üblich.

Die Frau im antiken Rom

Die Vormundschaft über Frauen - Mit wenigen Ausnahmen waren alle römischen Frauen ihr ganzes Leben lang in einem gewissen Grade an einem unabhängigen rechtlichen Handeln gehindert. Die Berechtigung zum rechtswirksamen Handeln musste ihnen entweder von einem Mann übertragen werden - oder sie lag ohnehin ausschließlich bei ihm: dem Vater, dem Ehemann oder dem Vormund. Allerdings waren die Frauen um Vergleich zu den Männern nicht notwendigerweise so sehr benachteiligt. Die Verfügungsgewalt des Vater über männliche und weibliche Kinder war fast gleich umfassend; auch führten nach und nach vorgenommene Änderungen am Vormundschaftsrecht dazu, dass sie zu kaum mehr als einer bloßen Unannehmlichkeit wurde und dass die Rechtsform der Ehe, bei der die volle Verfügungsgewalt vom eigenen Vater auf den Ehemann übertragen wurde, zugunsten der «freien» Ehe, bei der dies nicht geschah, so gut wie verschwand. Im übrigen bedeutet die Tatsache, dass die dem Manne zustehende Gewalt hart und unterdrückerisch ausgeübt werden konnte, durchaus nicht, dass dies auch üblicherweise der Fall war.

Mit manus (wörtlich Hand) wurde eine Eheform beschrieben, in der die Frau in der Vollgewalt ihres Ehemanns stand. Allerdings war die Gewalt des Ehemanns über die Ehefrau weniger umfangreich als die über seine Kinder; so hatte er ihr gegenüber nicht das Recht über Leben und Tot und auch nicht das der Strafauslieferung oder des Verkaufs - mit Ausnahme eines Scheinverkaufs. Die Frau selbst besaß kein Vermögen, da alles ihrem Gatten gehörte bzw. dessen Vater, solange dieser lebte, und was sie durch Schenkungen, als Erbin oder auf sonst eine Weise während ihrer Ehe erhielt, ging sogleich in das Eigentum ihres Gatten über.

Die Ehe ist in einer entwickelten agrarischen Gesellschaft, deren Wirtschaft in bestimmten Bereichen einen bedeutenden Überschuss produzieren konnte und deren klar definierte soziale hierarchische Ordnung deutlich ist, kann man geradezu erwarten, dass die Regelungen für die Eheschließung - ähnlich wie die für den Übergang von Vermögen durch Vererbung - das Interesse daran deutlich werden lassen, den Status der gesamten Familie dadurch aufrechtzuerhalten, dass der Status von Söhnen und Töchtern in jeder Generation bewahrt bleibt. Zu den Merkmalen, mit denen man rechnen darf, gehören hierbei die Auswahl geeigneter Ehepartner durch die Familie, Monogamie - die eine Stellung einer Mitgift. Tatsächlich stimmen die römischen Eheregelungen in allen drei Hinsichten mit diesem zu erwartenden Muster überein.

Bestimmte Voraussetzungen mussten erfüllt sein, damit eine Ehe rechtsgültig war. Andernfalls wurde ein Paar, das zusammen lebte, nicht als verheiratet betrachtet. Die Bedingungen für eine rechtsgültige Ehe waren folgende drei: rechtliche Befähigung zur Ehe, Mindestalter (Volljährigkeit) und Ehekonsens (Zustimmung der betroffenen Parteien). War auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, hatte dies zur Folge, dass keine rechtsgültige Ehe bestand.

Die Scheidung war in der klassischen Zeit ein einfacher Vorgang. Da die Ehe auf dem Ehenkonsens beruhte, genügte für die Scheidung einer freien Ehe der Wille einer der beiden Parteien, diese zu beenden.

Aus der Sicht des Mannes war insbesondere in den wohlhabenderen Schichten die Problemlosigkeit der Scheidung, die mehrere Ehen nacheinander ermöglichte, eine Strategie, die Geburt eines Erben für das Eigentum sicherzustellen; in allen vorindustiellen Gesellschaften ist ja die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann ohne einen überlebenden Sohn stirbt, nicht gering. Freilich läßt sich nicht feststellen, wie häufig in römischer Zeit darin ein Motiv für eine Scheidung lag.

Sexualstraftaten - Zur Zeit der römischen Republik wurde mancher juristische Versuch unternommen, Frauen gegen unerwünschte sexuelle Annäherungen zu schützen. Freilich befaßte sich das Gesetz meistens nicht mit den sexuellen Aktivitäten von Personen, die mit Einwilligung aller Beteiligten stattfanden, und unerwünschtes Verhalten wurde - wenn überhaupt - zumeist innerhalb der Familie verfolgt. In der Kaiserzeit lagen die Dinge ganz anders. Die Gesetzgebung des Kaisers Augustus griff sogar in das Leben zwischen Ehemann und -frau ein, und Prostituierte wurden, wenngleich ihre Tätigkeit nicht unter Strafe stand, verschiedenen rechtlichen Einschränkungen unterworfen.

Sklavinnen - Obgleich belegt ist, dass die Römer seit alter Zeit Sklaven besaßen, scheint die Sklaverei in großem Umfang sich erst in der Zeit der Expansion römischer Macht, also etwa seit der zweiten Hälfte des 3. vorchristlichen Jahrhunderts entwickelt zu haben. Sklaven wurden ein integraler Bestandteil der römischen Gesellschaft, was sich nicht zuletzt in der Art und dem Umfang der Bezüge auf die Sklaverei in den Rechtstexten zeigt. Außerhalb des Bereichs des Verfahrensrechts gibt es nur wenige Rechtsgebiete, in denen Sklaven keine große Rolle spielen; dies ist die unvermeidbare Folge der Tatsache, dass ein Sklave sowohl ein Vermögensgut als auch eine Person ist, die menschliche Eigenschaften hat, gewisse Geschäfte durchführen kann, aber keine Rechtsfähigkeit hat. Arbeitende Frauen - Inwieweit Frauen direkt am römischen Wirtschaftsleben beteiligt waren, ist schwer festzustellen. Frauen «eigenen Rechts» konnten eigenes Vermögen haben und es auch selbst verwalten; nur für bestimmte Transaktionen bedurften die der Zustimmung ihres Vormunds. Antike Zeugnisse wie die ägyptischen Papyri oder die Schreibtäfelchen aus Herculaneum zeigten häufig Frauen beim Kaufen, Verkaufen, Verpachten und weiteren wirtschaftlichen Tätigkeiten; auch ist bezeugt, dass zum Vermögen mancher Frauen Schiffe und andere umfangreiche Wirtschaftsgüter gehörten. Jedoch ist nicht bekannt, inwieweit sich diese wohlhabenden Frauen aktiv an der Verwaltung ihrer Unternehmen oder auch nur an der Aufsicht über die Tätigkeiten ihrer Agenten und Bevollmächtigten beteiligten.

Ähnliche Probleme ergeben sich bei den Zeugnissen für im eigentlichen Sinne arbeitende Frauen, die etwa im Handwerk, Gewerbe oder Handel tätig waren. Die Arten qualifizierter Arbeit sind enger beschränkt als bei Männern, doch fragt sich, ob dies auch die Wirklichkeit widerspiegelt oder nur an den Zufällen der Überlieferung liegt. Auch ist die Art der aktiven Beteiligung insbesondere bei verheirateten Frauen unklar. Manche sind Sklavinnen, viele Freigelassene, nur wenig sind Freigeborene. Ist dies das getreue Abbild einer Gesellschaft, in der Sklavenmädchen eine Fertigkeit erlernten und dann anwendeten, freie Töchter jedoch nicht, da sie ohnehin heirateten?

Das Zwölftafelgesetz

Das Jahr 450 brachte die berühmten Zwölftafelgesetze, eine Kodifikation des geltenden Rechtes - wohl nach griechischem Muster - , und nun war die Rechtsunsicherheit, die bisher herrschte, behoben. Die zwölf Tafeln blieben lange die Grundlage des römischen Rechtslebens, die Kinder lernten sie oft auswendig. Eine neue Heeres- und Versammlungsordnung folgte, und etwa im Jahre 360 besaß die Plebs die volle politische Gleichberechtigung.

Der ganze Vorgang brachte einen doppelten Vorteil: Die Patrizier - Familien mit ihrer langen politischen Erfahrung und Tradition lenkten den Staat geschickt, vergleichbar etwa den englischen Politikern aus der Oberschicht im 19. Jahrhundert. Zugleich aber verschloß man sich dem Aufstieg tüchtiger Plebejer nicht und schloß auch sonst mit den Plebs immer wieder Kompromisse. Bei aller Starrheit der Patrizier in den Ständekämpfen setzten sich so vielfach politische Innovationen durch und bewahrten den Staat vor einer Verkrustung und Verhärtung in den Strukturen.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Erkläre den Alltag in Rom
Veranstaltung
Abschlußarbeit Geschichte
Autor
Jahr
1998
Seiten
14
Katalognummer
V95022
ISBN (eBook)
9783638077026
Dateigröße
419 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erkläre, Alltag, Abschlußarbeit, Geschichte
Arbeit zitieren
Andrea Hänsel (Autor:in), 1998, Erkläre den Alltag in Rom, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/95022

Kommentare

  • Jasmin Ole am 30.4.2011

    Also mir hat es gut gefallen aber nicht wirklich weiter geholfen. Ich verstehe nicht wo man im Internet überhaupt noch einen richtigen Alltag einer römischen Frau erklärt findet !

  • Gast am 15.9.2008

    Erkläre den Alltag in Rom.

    ich find dass, diese Arbeit echt gut ist! Sehr verständlich verfasst, mein Kompliment...
    ich finds nur schade, dass hier auf die die Männerrolle nur wenig eingegangen wird...

  • Gast am 5.6.2000

    Erkläre den Alltag in Rom.

    Ich bin zwar kein Lehrer, aber ich meine, dass diese Arbeit eine bessere Bewertung verdient hätte!!!!!

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Titel: Erkläre den Alltag in Rom



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