Auslandseinsätze der Bundeswehr - Entscheidungen und Durchsetzungsstrategien der Regierung Kohl


Hausarbeit (Hauptseminar), 1999

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Konzeption bundesdeutscher Sicherheitspolitik nach dem Ende der Blockkonfrontation
2.1 Außenpolitische Positionsbestimmung der Bundesregierung
2.2 Die WEU als Teil der europäischen Integration

3. Die UNO als institutioneller Rahmen für Militäreinsätze

4. Kriseninterventionseinsätze: Der Weg zur Durchsetzung
4.1 Das Interesse der Bündnispartner an bundesdeutschem militärischem Engagement
4.2 Die Strategie des Verteidigungsministers
4.3 Integration der FDP und Durchsetzung gegen die Opposition: das Urteil von Karlsruhe

5. FAZIT

6. Literaturliste

1. Einleitung

Wie kam die Entscheidung der Bundesregierung zu Auslandseinsätzen zustande? Eine These ist, daß die Bundesregierung nicht anders konnte als so zu handeln, wie sie gehandelt hat, da sie von den Verbündeten und Partnern beziehungsweise der "Weltgemeinschaft" gedrängt worden war.

In dieser Arbeit soll diese These überprüft werden. Dabei muß auch auf die eigenen Vorstellungen der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik eingegangen werden. An Material liegen hier bereits Papiere vor, vor allem aus dem Bundesverteidigungsministerium. Dabei wird insbesondere auf die bundesdeutsche Strategie der Stärkung der Westeuropäischen Union einzugehen sein, genauso wie auf die Bemühungen der Bundesregierung, die eigenen, nationalen Interessen zur Grundlage des eigenen Handelns zu machen.

Den internationalen Rahmen für die Debatte um Auslandseinsätze der Bundeswehr stellte in dieser Zeit, in den 90er Jahren, die UNO dar. Einsätze ohne UN-Mandat erschienen damals unmöglich. Bei der nationalen Diskussion müssen folgende Aspekte in Betracht gezogen werden: Die Anforderungen, die von außen kamen, beispielsweise von der UNO, die Strategie des Verteidigungsministers, die Rolle des kleineren Koalitionspartners FDP sowie die Frage um die Verfassungsgemäßheit von Out-of-area-Einsätzen.

Insgesamt ging es der Bundesregierung - so wird gezeigt werden - um Stärkung der deutschen Stellung in der Welt und im Bündnis, indem die Bundeswehr zum Mittel der bundesdeutschen Außenpolitik gemacht wurde. Mit Erfolg: Erschien es Anfang der 90er Jahre noch undenkbar, daß deutsche Soldaten "in aller Welt" eingesetzt werden, ist genau das Ende am Ende der Regierung Kohl möglich geworden.

2. Konzeption bundesdeutscher Sicherheitspolitik nach dem Ende der Blockkonfrontation

2.1 Außenpolitische Positionsbestimmung der Bundesregierung

Nach der deutschen Einheit vom 3. Oktober 1990, dem Zerfall des Warschauer Paktes sowie der Auflösung der Sowjetunion mußte in Deutschland die Sicherheitspolitik neu überdacht werden. Schließlich war die Daseinsberechtigung für Bundeswehr wie für NATO und WEU, nämlich die Bedrohung aus dem Osten, praktisch "über Nacht" verschwunden. Welche Aufgaben sollte die Bundeswehr in Zukunft übernehmen? Wie muß aufgrund des veränderten internationalen Umfelds die neue Rolle des größer gewordenen Deutschland in der Weltpolitik aussehen?

Die NATO verabschiedete auf dem Gipfel in Rom im November 1991 ihr "Neues Strategisches Konzept"1. Als neue Aufgabe wurde Krisenintervention in den Aufgabenkatalog übernommen, ebenso wie die Bekämpfung von Terrorismus und Proliferation. All das wird auch unter dem Terminus technicus "erweiterter Sicherheitsbegriff" zusammengefaßt. In der deutschen Bundesregierung fanden die ersten Versuche, die bundesdeutsche Sicherheitspolitik neu zu konzipieren, im Bundesverteidigungsministerium statt. Noch unter Verteidigungsminister Gerhard Stoltenberg wurden im Ministerium die "Militärpolitischen Grundlagen" formuliert.2 Als Autor gilt der damalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus Naumann. Umgesetzt wurden die Vorstellungen des Papiers schließlich in den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 19923.

Inhaltlich nimmt das Papier Vorstellungen der NATO auf. Dabei darf nicht vergessen werden, daß die Bundesrepublik als NATO-Mitglied selbst an der Formulierung des "Neuen Strategischen Konzepts" beteiligt war.

Allerdings gehen die Verteidigungspolitischen Richtlinien über eine reine Übernahme von NATO-Vorgaben hinaus. Interessant sind Passagen über die Bündnispolitik: In den Verteidigungspolitischen Richtlinien heißt es, daß die "nationale Interessenlage (...) Ausgangspunkt der Sicherheitspolitik eines souveränen Staates" sei.4 Des weiteren werden dann die "vitalen Sicherheitsinteressen" als Handlungsgrundlage der Bundesrepublik definiert.5 Die nationale Interessenlage könne mit den Interessen der Verbündeten zusammenfallen, müsse es aber nicht. Dementsprechend sind also auch nationale Alleingänge denkbar.

Beides zusammen, nationale Interessen und neues Bündnisverständnis, stellt das Selbstverständnis Deutschlands auf völlig neue Grundlagen. Geschrieben wurden sie unter der Regierung Kohl im Verteidigungsministerium. Ihr Ursprung liegt im militärischen Teil des Ministeriums. Die Regierung Kohl, so könnte formuliert werden, hat die Neukonzeption bundesdeutscher Sicherheitspolitik teilweise den Militärs überlassen.

2.2 Die WEU als Teil der europäischen Integration

Gab es in der Regierung Kohl keinen Beitrag der Politik zur sicherheitspolitischen Positionsbestimmung? Das zu sagen wäre verfrüht. Denn Bundeskanzler Helmut Kohl selbst hat im Rahmen seiner Bemühungen, die europäische Integration voranzutreiben, seinen Beitrag geleistet.

In der Regierungserklärung von 1991 bekannte sich Kohl zum Ausbau der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik. Es müsse darum gehen, "eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln, die langfristig auch die Perspektiven einer gemeinsamen europäischen Verteidigung einschließt. Das bedeutet, daß auch wir Deutsche zu einem größeren Engagement bereit sein müssen."6

Um die europäische Einigung voranzutreiben, sollte nach Kohls Ansicht auch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt werden. Deutschland müsse zu diesem Zweck zu einem größeren Engagement bereit sein. Bemerkenswert ist der Zeitpunkt. Schon 1991 kündigt er ein größeres deutsches Engagement an. Wenige Jahre später stand die Bundeswehr in Bosnien.7

Die Aussagen von Kohl aus dem Jahre 1991 fielen nicht ohne Hintergrund. Seit den 80er Jahren bemühte sich die Regierung Kohl um eine Vertiefung der europäischen Integration. In diesen Zusammenhang gehörte auch die Stärkung der WEU als militärischer Arm der EG. Gestärkt werden sollte damit auch der europäische Pfeiler der NATO. Das lag einerseits im deutschen Interesse, weil damit auch die deutsche Stellung im Bündnis gestärkt wurde. Auf der anderen Seite sollte aber schon damals die EG gestärkt werden. Das "europäische Einigungswerk" werde unvollständig bleiben, "solange die Integration nicht auch Sicherheit und Verteidigung umfaßt", formulierten die Mitgliedsstaaten der WEU im Jahre 1987. 8 Die Bundesrepublik konnte sich im Einklang mit den anderen europäischen NATO-Staaten wissen: Denn die Stärkung der WEU, so erklärten die Minister, werde die Position Europas im Bündnis stärken und so "für eine ausgewogene transatlantische Partnerschaft"9 sorgen. Die WEU bekam - gleichsam als eine Art Spezifikum, das sie qualitativ von der NATO abgrenzte - neue Aufgaben zugewiesen, die nach damals gängiger Interpretation von der NATO nicht durchführbar wahren. Dazu gehörte insbesondere die Krisenintervention in Gegenden außerhalb des NATO-Vertragsgebietes.10 Die WEU, so die Minister, solle das Forum bilden, auf dem die Mitgliedstaaten ihre "Politik im Fall von Krisen außerhalb Europas, soweit sie unsere Sicherheitsinteressen berühren, abstimmen" können.11 In der Petersberg-Erklärung der WEU von 1992 wurden die neuen Aufgaben endgültig festgelegt: humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung.12 Ziel sei es, "die WEU als Verteidigungskomponente der Europäischen Union und als Instrument zur Stärkung des europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz auszubauen".13

3. Die UNO als institutioneller Rahmen für Militäreinsätze

Mit dem Überfall des Irak auf Kuwait 1990 endeten zunächst alle Hoffnungen auf eine friedliche Welt nach dem Kalten Krieg. Im Januar 1991 vertrieb eine Koalition unter Führung der USA den Irak aus Kuwait. Politisch und rechtlich legitimiert wurde diese Aktion durch ein Mandat des UN-Sicherheitsrates gemäß Resolution 678 des Sicherheitsrates. In dieser Resolution, verabschiedet am 29. November 1990, ermächtigte der Sicherheitsrat die UN- Mitgliedsstaaten zum "Einsatz aller erforderlichen Mittel"14ab dem 15. Januar 1991, sollte der Irak Kuwait bis dahin nicht geräumt haben. Die treibende Kraft beim Zustandekommen der Resolution waren die USA, die schließlich auch den größten Teil der Truppen stellten und den Oberbefehl innehatten. Ihnen war es gelungen, die Zustimmung des Sicherheitsrates für diesen Krieg zu bekommen.

Damit begann in der Tat so etwas wie eine "neue Weltordnung" (Bush). In den 80er Jahren war die UNO vor allem durch die Entsendung von Blauhelmen hervorgetreten, die damals auch den Friedensnobelpreis bekamen. Das änderte sich in den Neunzigern. In Somalia griffen die USA in den dortigen Bürgerkrieg ein, mit einem Mandat des Sicherheitsrates. In Bosnien führte die NATO im Auftrag der UNO Luftschläge gegen Stellungen der Bosnischen Serben durch. In Bosnien geriet das Konzept "Blauhelme" an seine Grenzen - nicht zuletzt durch die Geiselnahme von Blauhelmen durch die Bosnischen Serben. Später - im Dezember 1995 - löste die NATO die UNO in Bosnien ab, gemäß Resolution 1088 des Sicherheitsrates, und handelt seitdem dort eigenständig.15

Andreas Zumach weist darauf hin, daß acht der elf militärischen Einsätze, die zwischen April 1991 und Juni 1993 vom Sicherheitsrat beschlossen worden waren, "klassische" Peacekeeping-Operationen nach Kapitel VI der UN-Charta waren - also Blauhelmeinsätze. Nur die Mandate für die Einsätze in Kambodscha - bis 1993 -, Ex-Jugoslawien und Somalia seien vom Sicherheitsrat mit einer "Bedrohung des Friedens" begründet worden.16Allerdings zeigen gerade diese Einsätze eine neue Qualität. Bei diesen Einsätzen waren seit 1992 mehr als 50 Prozent aller im UN-Auftrag entsandten Soldaten beteiligt. In der öffentlichen Wahrnehmung zählen die Einsätze in Somalia und Ex-Jugoslawien zweifellos zu den wichtigsten UN-Einsätzen der 90er Jahre. Auch für die öffentliche Diskussion in Deutschland und den politischen Prozeß gilt das. Bei beiden waren und - im Falle Bosniens - sind deutsche Truppen mit im Einsatz.

Wichtig ist außerdem die Beteiligung der USA als führende Kriegsmacht am Golf, in Somalia und später mit der Operation "Deliberate Force" und der IFOR/SFOR in Bosnien. Wenn die "einzige verbliebene Supermacht" vergleichsweise häufig und mit derart großen Mitteln in UN-Diensten aufmarschiert, weist das eindeutig auf eine veränderte Weltordnung hin. Die Legitimierung von Militäreinsätzen durch die UNO geschah je nach Art gemäß den Kapiteln VI oder VII.17In der Praxis handelte es sich um ein Mandat des UN-Sicherheitsrates. Die bundesdeutsche Debatte um Auslandseinsätze der Bundeswehr vollzog sich vor dem Hintergrund, daß solche Auslandseinsätze im Rahmen der Vereinten Nationen - d.h. auf irgendeine Art und Weise durch die UNO legitimiert - stattfinden werden.18 Dabei gingen die einige der Befürworter davon aus, daß auf diese Weise ihrem Ideal einer "Weltpolizei" UNO nachgeholfen werde. Für sie waren Einsätze unter UN-Mandat die Durchsetzung des Rechts der Völkergemeinschaft und damit zu befürworten.19In diesem Sinne wendet sich noch 1998 Harald Müller gegen "pazifistische Abstinenz", die "den Fundamentalunterschied zwischen nationaler militärischer Machtentfaltung und völkerrechtsgemäßer Rechtsverteidigung nicht wahrnehmen will".20

Welchen Weg die deutsche Bundesregierung ging und wie sie es schaffte, Auslandseinsätze der Bundeswehr sozusagen "populär" zu machen, davon handelt das nächste Kapitel. Dabei konnte die Bundesregierung auf die UNO als Legitimation zurückgreifen. Konnten doch damit auch Befürchtungen zerstreut werden, es gehe um die Ermöglichung von nationalen Alleingängen.

4. Kriseninterventionseinsätze: Der Weg zur Durchsetzung

4.1 Das Interesse der Bündnispartner an bundesdeutschem militärischem Engagement

Richard Holbrooke, 1993 bis 1994 US-amerikanischer Botschafter in Deutschland, beschreibt in seinem Buch "Meine Mission" die US-amerikanischen Vorstellungen über die Rolle des vereinigten Deutschlands so:

"Doch mit der Wiedervereinigung, der Ablösung der alten Führungsgarde und dem Aufstieg einer neuen Generation deutscher Politiker an die Hebel der Macht war Deutschland nach Überzeugung der Vereinigten Staaten jetzt bereit, als Förderer der Demokratie und Kapitalgeber für den wirtschaftlichen Aufbau Mitteleuropas und der ehemaligen Sowjetunion eine wichtigere Rolle auf der europäischen Bühne spielen."21

Sehr gut läßt sich hier die Rolle ablesen, die Deutschland nach den Vorstellungen der USA zu spielen hat. Holbrooke beschreibt weiter, wie er in Deutschland verfolgte, "wie das Land kleine, aber vielversprechende Schritte hin zu einer wichtigeren Rolle in Europa unternahm".22Um noch hinzuzufügen: "Bemühungen, die die Vereinigten Staaten diskret förderten."23

Die USA verfolgten also eine Politik, Deutschland eine größere Rolle einzuräumen, nicht zuletzt aufgrund des ökonomischen Potentials der Bundesrepublik. Dabei zogen sie hinter den Kulissen, sozusagen "diskret" (Holbrooke) die Fäden. Es ist zu vermuten, daß dies auch eine der Aufgaben des amerikanischen Botschafters war. Holbrooke deutet hier wahrscheinlich seine eigene Tätigkeit an.

Nicht ohne Erfolg: Bundeskanzler Kohl, so Holbrooke, habe "besonders vehement auf eine stärkere internationale Rolle Deutschlands" gedrängt. Allerdings habe er sich dabei stets an dem orientiert, "was das Land seiner Auffassung nach zu akzeptieren bereit war".24 Holbrooke beschreibt somit Kohls Politik als aktive Handlung ("besonders vehement") bei gleichzeitiger Orientierung am Durchsetzbaren.

Anfragen von Verbündeten an die Bundesregierung wurden auch auf anderem Wege, beispielsweise über die UNO, gestellt:25Auf entsprechende Aufforderungen von UN- Generalsekretär Boutros-Ghali bei seinem Besuch in Bonn im Januar 1993 reagierte die Bonner Koalition mit Zustimmung. Boutros-Ghali sagte damals: "Aber wir brauchen die volle Teilnahme Deutschlands an friedensbewahrenden, friedensaufbauenden und friedensschaffenden Operationen."26Ziel seines Besuches sei es, Deutschland zu einer "größeren Rolle" zu veranlassen.27Die Bundesregierung stimmte dem zu und erläuterte, daß Deutschland als UN-Mitglied "nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten", so die Bonner Sprachregelung, habe.28

Ein Jahr später, vor der endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Auslandseinsätzen, kam Boutros-Ghali nochmals nach Bonn. Er sagte, er würde es "begrüßen", wenn Deutschland in Zukunft an Blauhelm-Aktionen beteiligt sein würde. Er wolle bei seinem Besuch allerdings nicht für eine "große militärische Teilnahme der Deutschen" an UN-Operationen werben.29Kinkel erklärte dabei, daß die Bundesregierung ein Interesse daran habe, "nicht nur unsere Rechte, sondern auch unsere Pflichten den Vereinten Nationen gegenüber wahrzunehmen, auch was das Stellen von Soldaten bei Blauhelm- und anderen Einsätzen anbelangt".30

Weiter führte Boutros-Ghali auch den Rahmen aus, in dem sich Deutschland beteiligen solle: "Ich würde mich freuen, wenn Deutschland, nachdem die Verfassungsfrage geklärt ist, ein militärisches Kontingent von ungefähr einem Prozent der Stärke der Bundeswehr als bei Bedarf abrufbare Truppe den Vereinten Nationen assignieren könnte."31Die Bundeswehr hat bis heute den Vereinten Nationen keine bei Bedarf abrufbare Truppe zur Verfügung gestellt. Kinkels Zusage "Wir werden den Generalsekretär nicht im Stich lassen"32hat die Bundesregierung nicht gehalten. Vielmehr nahm sie die Aufforderung, der UNO Truppen zu Verfügung zu stellen, gerne als Beweis dafür, daß sie von außen bedrängt werde. Ob die Bundesregierung wirklich jemals die Absicht hatte, der UNO Truppen in dem von Boutros- Ghali geforderten Rahmen zur Verfügung zu stellen, darf bezweifelt werden. Auch Frankreich bekundete Interessen an bundesdeutscher Beteiligung an Militäreinsätzen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1994 begrüßte Frankreich das Urteil und betonte, daß dadurch die deutsch-französische Zusammenarbeit, wie sie bereits im Eurokorps und der deutsch-französischen Brigade praktiziert wird, erleichtert werde.33

4.2 Die Strategie des Verteidigungsministers

Bei der Durchsetzung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr kommt - wie schon bei der Strategieformulierung (siehe 2.1) dem Bundesverteidigungsministerium - Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU) eine zentrale Rolle zu. Anfang der 90er Jahre war die Zustimmung in der Bevölkerung zu Bundeswehreinsätzen out-of-area gering, und auch einige der Verbündeten wollten das wiedervereinigte Deutschland nicht in einer zu großen Rolle sehen.

In einem Spiegel-Interview offenbarte der Minister seine Taktik. Man müsse "Schritt für Schritt vorgehen. Es geht dabei nicht nur darum, die Soldaten, sondern die ganze Gesellschaft auf diese neuen Aufgaben vorzubereiten. Bei Blauhelm-Einsätzen ist das schon gelungen: Zwei Drittel der Bevölkerung stimmen zu."34

Im März 1993 erläuterte Rühe in einem Vortrag anläßlich des "Alastair Buchan Memorial 1993" die Motivation für sein Vorhaben, die Bundeswehr in aller Welt einsetzbar zu machen: "Internationalen Einfluß hat nur der, der handelt, nicht der, der zuschaut."35Es gehe Deutschland um größeren Einfluß in der Welt, faßt Jürgen Reents knapp zusammen.36 Keinen Zweifel ließ der Verteidigungsminister daran, daß die Bundeswehr auch Mittel der Politik sein soll: "Die Bundeswehr bestimmt in erster Linie unsere Bündnisfähigkeit", erklärte Rühe 1994 die politische Funktion der Truppe.37

"Die internationalen Einsätze der Bundeswehr sind (...) keine untergeordnete Frage. Sie sind eine zentrale politische Frage, die über unsere Europafähigkeit und über unsere Glaubwürdigkeit als Bündnispartner entscheidet. Wir brauchen Streitkräfte, die diesen Anspruch glaubwürdig und verläßlich untermauern."38Die internationalen Einsätze der Bundeswehr sollen demnach politische Funktionen erfüllen, nämlich die Glaubwürdigkeit als Bündnispartner sowie die "Europafähigkeit" erhöhen.

An anderer Stelle bestritt Rühe rundweg, daß es bei internationalen Einsätzen um irgend etwas anderes als 'Hilfe' gehe. Er lehnte Schlagworte wie Militarisierung der Politik, Großmachtphantasien und Interventionismus ab. Es gehe nicht um Eroberungskriege, "sondern um Hilfe für bedrängte Menschen und Völker - und gegen Despoten, Banden und Terror. Es geht darum, humanitäre Hilfe und das Völkerrecht, wenn es nicht anders geht, unter dem Schutz von Waffen oder mit ihrer Hilfe durchzusetzen."39

Vor dem Bundesverfassungsgericht argumentierte Rühe anders. Wie die FAZ berichtete, legte Rühe "das Schwergewicht seiner Argumentation darauf, daß die praktische Erweiterung der Bundeswehr-Einsatzmöglichkeiten ein wichtiges Zeichen außenpolitischer Kontinuität des vereinigten Deutschland sei. Behielte es bisherige Restriktionen bei, entferne es sich von seinen Bündnispartnern.40Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten nannte Rühe in Karlsruhe "Außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit". Diese sei "unabdingbare Voraussetzung unserer Bündnisfähigkeit und des Vertrauens unserer Partner in die Kontinuität deutscher Politik", so der Minister.41

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts stellte Rühe die Bedeutung des Urteil in folgender Weise heraus: "Es hat uns endlich von der Sonderrolle befreit, die uns vor allem in der NATO und in der WEU, aber auch in den Vereinten Nationen behindert hat. Wir können dieselben Aufträge ausführen wie unsere Bündnispartner."42Bemerkenswert ist hier die Qualifizierung des bisherigen Zustands als Behinderung. Nach dem Urteil herrscht also - so darf gefolgert werden - Handlungsfreiheit.

Handlungsfreiheit zu gewinnen war also das Ziel seiner Politik. Eine Gewöhnung der Bevölkerung an Auslandseinsätze erfolgte, wie Rühe im Spiegel erklärt hatte, "Schritt für Schritt" (s.o.). Dabei wurde die Einsatzqualität langsam gesteigert.

Das wird auch in der bisher vorhandenen Literatur so gesehen. "Rechte" Befürworter wie "linke" Kritiker sind sich in der Bewertung der Rolle des Verteidigungsministers völlig einig. Jürgen Grässlin beispielsweise sieht Rühe als treibende Kraft und bescheinigt ihn, mit Hilfe einer "Salamitaktik" weltweite Einsätze der Bundeswehr möglich gemacht zu haben.43 Der CSU-Politiker Hans Raidel sieht die Politik Rühes positiv und rechnet sie ihm hoch an: "Während der innere Anpassungsprozeß durch den Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden, durch den Bundesminister der Verteidigung, weitgehend initiiert und durch das Verteidigungsministerium mit seinen Führungsstäben umgesetzt wurde, wurde der äußere Anpassungsprozeß, das Heranführen an die "Normalität" hauptsächlich durch das Kabinett- und Parlamentsmitglied Volker Rühe, geleistet. Er konnte diese beiden zeitgleichen Prozesse auch in Gänze realisieren, gestützt auf und unterstützt durch Bundeswehrführung und Truppe. Dabei ist ihm das "Kunststück" gelungen, Auftrag und Fähigkeiten der Bundeswehr in Einklang zu bringen mit der (jeweiligen) Einstellung der Bevölkerung und den Erwartungen von außen, von Bündnispartnern und anderen Staaten."44 Raidel fährt weiter fort: "Diese Anpassung geschah schrittweise"45. Hier deckt sich die Analyse mit der von Grässlin, der von Salamitaktik spricht, - und ebenso mit Rühes eigenen Worten: Schritt für Schritt (s.o.). Die Steigerung der Qualität der Bundeswehreinsätze - vom Einsatz von Sanitätssoldaten in Kambodscha bis zum Einsatz mit Kampftruppen im Rahmen der SFOR in Bosnien-Herzegowina - ist nur der eine Teil der Strategie.46In der Tat wurde die Bevölkerung dadurch an Bundeswehreinsätze "out-of-area" gewöhnt.

Ein anderer wichtiger Aspekt dieser Strategie lag darin, daß innenpolitische Gegner dadurch fortwährend vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Selbst der Deutsche Bundestag, in dem die Regierung die Mehrheit hat, wurde so behandelt. Ein Beispiel: Bereits am 21. April 1993 schickte die Bundesregierung ein Nachschub- und Transportbataillon der Bundeswehr nach Somalia. Die Zustimmung des Bundestages wurde nachträglich eingeholt. Der Bundestag billigte diesen Einsatz erst am 2. Juli.

Ein Versuch der SPD, diese Strategie zu durchkreuzen, scheiterte mit der einstweiligen Genehmigung des Bundeswehreinsatzes in Somalia im Jahr 1993 durch das Bundesverfassungsgericht: Bis zur endgültigen Klärung der Verfassungsfrage dürften deutsche Soldaten an dem Einsatz teilnehmen. Argumentiert wurde mit dem außenpolitischen Schaden, der Deutschland entstehen würde, sollten die Soldaten zwar abgezogen werden, später aber der Einsatz für rechtmäßig erklärt werden.47Ähnlich hatte das Bundesverfassungsgericht am 8. April 1993 im Fall der Teilnahme deutscher Soldaten an AWACS-Einsätzen über Bosnien-Herzegowina geurteilt. Das Gericht lehnte es ab, eine einstweilige Anordnung gegen die Bundesregierung zu erlassen, die am 2. April 1993 den Einsatz beschlossen hatte: "Ergeht die einstweilige Anordnung, erweist sich aber der Einsatz deutscher Soldaten später als verfassungsrechtlich als zulässig, drohen der Bundesrepublik schwere Nachteile."48Damit hatte sich Rühes Strategie ausgezahlt: Das Bundesverfassungsgericht ließ sich vor vollendete Tatsachen stellen.

4.3 Integration der FDP und Durchsetzung gegen die Opposition: das Urteil von Karlsruhe

Der Bundeshauptausschuß der FDP hatte bereits im Mai 1991 gefordert, Bundeswehreinsätze außerhalb des Bündnisgebiets möglich zu machen. Diese sollten mit Kanzlermehrheit vom Bundestag beschlossen werden. Die FDP hielt dafür aber eine Verfassungsänderung für notwendig. Deshalb klagte sie später gegen den AWACS-Einsatz, um "gesicherte rechtliche Grundlagen zu schaffen"49.

In der Regierungserklärung von 1991 kündigte Kohl ein stärkeres deutsches Engagement im Bereich der Friedenssicherung an.50Dafür sollten die verfassungsrechtlichen Grundlagen klargestellt werden. Kohl ging zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, daß für Out-of-area- Einsätze der Bundeswehr eine Verfassungsänderung nötig sei. In diesem Sinne einigten sich am 13. Januar 1993 die Bonner Koalitionsparteien auf eine Formulierung zur Änderung des Artikels 24 GG.51Wolfgang Schäuble kündigte danach an, daß für den Fall, daß die SPD der Verfassungsänderung nicht zustimmen sollte, eine "Klärung der bestehenden Rechtslage"52 durch das Bundesverfassungsgericht nötig sein werde. Die Verfassungsänderung sollte Bundeswehreinsätze über den bestehenden Verteidigungsauftrag in drei Fällen ermöglichen.53In den jeweiligen Fraktionen konnten die Unterhändler für den Vorschlag eine Mehrheit finden.

In der Debatte über das Verhandlungsergebnis in der FDP-Bundestagsfraktion wurde noch einmal die FDP-Position deutlich. Den Ausschlag zur Zustimmung habe, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Versicherung von Außenminister Kinkel gegeben, daß auch bei Anwendung von Artikel 51 UN-Charta letztlich die Entwicklung auf eine Entscheidung des Sicherheitsrates herauslaufen werde. Punkt 3 (ein Bundeswehr-Einsatz nach Artikel 51 UNCharta) der Vereinbarung sei also nur eine Übergangsregelung.

In der Öffentlichkeit wurde die Einigung der Koalition als Erfolg Kinkels gewertet, der in teilweise nächtlichen Sitzungen und Aktionen den 3. Absatz der Einigung entwickelt und durchgesetzt hatte.54Über die Rolle der CDU/CSU äußerte sich FDP- Fraktionsgeschäftsführer Hoyer: "Es war nicht leicht für die FDP, die Unionsparteien davon zu überzeugen, daß eine Grundgesetzänderung der richtige Weg ist".55 Nach einem Scheitern des Kompromisses zog die Union ihren Kurs durch, der lautete: eine Verfassungsänderung ist nicht nötig. Gleichzeitig schuf das Verteidigungsministerium Fakten (s. 4.2). Der Versuch der SPD, das durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Somalia-Einsatz zu verhindern, scheiterte. Nach den Vorstellungen der SPD hätte die Entsendung deutscher Soldaten nach Somalia bis zur endgültigen Entscheidung Karlsruhes über Auslandseinsätze unterlassen werden müssen und das Vorauskommando der Bundeswehr wieder abgezogen werden müssen.56

Selbst als die SPD bereits gegen den Bundeswehr-Einsatz in Somalia geklagt hatte und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bevorstand, bemühte sich Kinkel weiter um eine Einigung mit der SPD. "Kinkel versucht offenkundig, zwischen den Standpunkten der CDU/CSU und der SPD zu vermitteln."57Seine Bemühungen gingen dahin, die Union zur Annahme einer Zweidrittelmehrheits-Regelung bei Kampfeinsätzen und die SPD zur Ermöglichung von Kampfeinsätzen zu bewegen.58Der Versuch mißlang. Für Kinkel war die Teilnahme an allen Arten von militärischen Einsätzen auch eine Frage der Glaubwürdigkeit. Nach dem Besuch von Boutros-Ghali im Januar 1993 sah er diesen als Beweis für die Notwendigkeit zur "Lösung unseres innenpolitischen Verfassungsproblems" an. Deutschland verliere sonst seine Glaubwürdigkeit.59

In einem Aufsatz in der FAZ stellte Kinkel dar, um was es seiner Auffassung nach geht: "Im Innern müssen wir wieder zu einem Volk werden, nach außen gilt es etwas zu vollbringen, woran wir zweimal zuvor gescheitert sind: Im Einklang mit unseren Nachbarn zu einer Rolle zu finden, die unseren Wünschen und unserem Potential entspricht." Deutschland müsse zu einem "voll handlungsfähigen Partner" gemacht werden.60Ansonsten argumentierte er ählich wie Verteidigungsminister Rühe (siehe 4.3): "Unser Land braucht außenpolitische Handlungsfähigkeit", argumentierte Kinkel bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht.61Politisch lag die FDP damit auf der gleichen Linie wie die Union. Lediglich im Weg gab es unterschiedliche Auffassungen.

Mit dem Urteil vom 12. Juli 1994 bestätigte das Bundesverfassungsgericht, daß die Teilnahme an Out-of-area-Einsätzen verfassungsgemäß sei.62Allerdings müsse die Bundesregierung vorher die Zustimmung des Bundestages einholen.63Das Urteil fiel mit 5:4 Stimmen denkbar knapp aus.

5. FAZIT

„Die Bundesregierung versucht zu vermitteln, daß die Diskussion um die Ausweitung des Einsatz- und Aufgabengebietes der Bundeswehr an sie herangetragen wird, die Diskussion also im Grunde nicht von ihr, sondern durch Anforderungen von außen nicht nur angestoßen wurde, sondern auch bestimmt wird", so Michael Berndt.64

Läßt sich dieser - von der Bundesregierung vermittelte Eindruck des 'Anstoßes von außen' bei näherer Betrachtung halten? Die 1992 erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien vermitteln einen anderen Eindruck. Hier wird das Bild eines selbstbewußten Staates vertreten, der seine Interessen autonom festlegt und auch die Durchsetzungsstrategie, beispielsweise im Alleingang oder zusammen mit Verbündeten, autonom wählt.

Einer der möglichen Wege zur Durchsetzung der nationalen Interessen ist die Europäische Union. Zu ihrer Stärkung wollte Bundeskanzler Kohl die Rolle der WEU stärken. Dabei müßte dann auch Deutschland eine größere Rolle zu spielen. ,Eine starke EU und ein starkes Deutschland` könnte das Motto heißen - für Kohl kein Widerspruch, sondern zwei Seiten ein und derselben Medaille.

Vor diesem Hintergrund vollzog sich Anfang der 90er Jahre in Deutschland eine Debatte und in Bonn ein Machtkampf über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Eine zentrale Rolle auf Seiten der Bundesregierung spielte Verteidigungsminister Volker Rühe. Ihm gelang es, die deutsche Bevölkerung "Schritt für Schritt" - so seine eigenen Worte - an Auslandseinsätze der Bundeswehr zu gewöhnen.

Gleichzeitig konnte er mit dieser Strategie seine politischen Gegner immer wieder vor vollendete Tatsachen stellen. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 1994 war diese Strategie endgültig aufgegangen. Um was es der Bundesregierung dabei ging, stellte der Verteidigungsminister als Vertreter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht klar heraus: Es gehe um Handlungsfreiheit - und damit eben auch um die Freiheit, Truppen zu entsenden.

Sicherlich, so kann abschließend gesagt werden, wurde die Bundesregierung auch von außen gedrängt, sich mit Truppen an UN-Einsätzen zu beteiligen. Hieran hatten vor allem die USA ein Interesse. Vor dem Hintergrund der Verteidigungspolitischen Richtlinien und dem Projekt EU (und eben der WEU als militärischem Arm) muß allerdings gesagt werden, daß sich die Bundesregierung gerne hat drängen lassen. Ihre Eigeninteressen an "Bundeswehreinsätzen in aller Welt" hat sie oft genug bekundet.

6. Literaturliste

Berndt, Michael, Deutsche Militärpolitik in der "neuen Weltordnung". Zwischen nationalen Interessen und globalen Entwicklungen, Münster 1997 Grässlin, Jürgen, Lizenz zum Töten? Wie die Bundeswehr zur internationalen Eingreiftruppe gemacht wird, München 1997

Hecht, Kay (Hrsg.), "Helm ab zum Gebet"? Nein! Protest auf der Domplatte, Köln 1999

Holbrooke,Richard, Meine Mission. Vom Krieg zum Frieden in Bosnien, München 1998

Kinkel, Klaus, Verantwortung, Realismus, Zukunftssicherung. Deutsche Außenpolitik in einer sich neu ordnenden Welt, in: FAZ v. 19.3.1993, S. 8

Müller, Harald, Macht und Ohnmacht. Deutsche Außenpolitik vor dem Ende?, Frankfurt a. M. 1998

Reents, Jürgen, Deutschland läßt bitten..., in: Konkret, 6/1993, S. 20ff

Reidel, Hans, Die Bundeswehr. Grundlagen, Rollen, Aufgaben (Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 4), Hrsg. von der Hanns-Seidel-Stiftung, München 1998

Rühe, Volker, Es geht nicht um Eroberungskriege, es geht um Hilfe. Mut zur Verantwortung: Maximen deutscher Sicherheitspolitik, in: FAZ v. 10.9.1993, S. 12

Rühe, Volker, Angemessene Sicherheitsvorsorge ist das Gebot der Zeit. Erklärung des Bundesministers der Verteidigung zum Jahreswechsel 1993/1994, in: Bulletin (1/4.1.94), S. 5

Rühe, Volker, Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr. Rede des Bundesministers der Verteidigung anläßlich des 7. Forums der Welt am Sonntag zum Thema "Die Rolle der Bundeswehr in einer sich wandelnden Welt" am 21. März 1994 in Berlin, in: Bulletin (28/28.3.94), S. 253-256

Volmer, Ludger, Die Grünen und die Außenpolitik, Münster 1998 Zumach, Andreas, Vereinte Nationen, Hamburg 1995

Dokumente

Charta der Vereinten Nationen, in: Randelzhofer, Albrecht (Hrsg.), Völkerrechtliche Verträge, Berlin 1995, S. 1-28

Plattform der Europäischen Sicherheitsinteressen, verabschiedet auf der Tagung der Außen- und Verteidigungsminister der Mitgliedsstaaten der Westeuropäischen Union in Den Haag, in: Europa-Archiv 22/1987, D613-D616

Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Bundestag. Unsere Verantwortung für die Freiheit. Deutschlands Einheit gestalten - Die Einheit Europas vollenden - Dem Frieden der Welt dienen, in: Bulletin (11/31.1.91), S. 61-76

Das Strategische Konzept des Bündnisses. Vereinbart von den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Nordatlantikrats am 7. Und 8. November 1991 in Rom, in: NATO Presse- und Informationsdienst, NATO-Handbuch, Brüssel 1995, S. 253-268

Militärpolitische und militärstrategische Grundlagen und konzeptionelle Grundrichtung der Neugestaltung der Bundeswehr. Vorlage des Bundesministeriums der Verteidigung an den Verteidigungsausschuß des Bundestages vom 20. Januar 1992 (Wortlaut), in: Blätter 4/92, S. 506-510

Petersberg-Erklärung - Abgegeben von der Tagung des Ministerrates der Westeuropäischen Union am 19. Juni 1992 auf dem Petersberg zu Bonn (Auszüge), in: Blätter 8/92, S. 1020-1022

Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung vom 26. November 1992 (Wortlaut), in: Blätter 9/93, S. 1137-1151 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1993 zum AWACS-Einsatz deutscher Soldaten (Auszug), in: Blätter 5/93, S. 637-640

Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1993 zum Bundeswehr-Einsatz in Somalia (Auszüge), in: Blätter 8/93, S. 1027-1028

Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Auslandseinsatz der Bundeswehr. Erklärung von Bundesminister Dr. Kinkel, in: Bulletin (35/22.4.94), S. 310/1

Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Auslandseinsatz der Bundeswehr. Erklärung von Bundesminister Rühe, in: Bulletin (35/22.4.94), S. 311/2 Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit vom 12. Juli 1994, teilweise abgedruckt in: Blätter 9/94, S. 1135-1144

Zeitungsartikel

Boutros-Ghali verlangt von Bonn uneingeschränkte deutsche Beteiligung an allen Aktionen der UN, in: FAZ v. 12.1.1993, S. 1f.

Vorbereitung für Kampfeinsätze der Bundeswehr, in: FAZ v. 14.1.1993, S. 1

Karlsruhe verhandelt am 22. Juni über den Somalia-Einsatz, in: FAZ v. 16.6.1993, S. 1

Boutros-Ghali: UN brauchen jederzeit verfügbare Streitkräfte, in: FAZ v. 11.4.1994, S. 1

Kinkel: Wir lassen Boutros-Ghali nicht im Stich, in: FAZ v. 13.4.1994, S. 7

UN-Generalsekretär Boutros-Ghali bei Kinkel und Kohl, in: FAZ v. 14.4.1994, S. 6

Verhandlung über Auslandseinsätze deutscher Soldaten, in: FAZ v. 20.4.1994, S. 1

Der Bundeskanzler mit dem Karlsruher Urteil "sehr zufrieden", in: FAZ v. 13.7.1994, S. 2

Kinkel und Scharping deuten das Bundeswehr-Urteil, in: FAZ v. 14.7.1994, S. 1

[...]


1 Das Strategische Konzept des Bündnisses. Vereinbart von den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Nordatlantikrats am 7. Und 8. November 1991 in Rom, in: NATO Presseund Informationsdienst, NATO-Handbuch, Brüssel 1995, S. 253-268.

2 Insofern hat Hans Reidel nicht recht, wenn er schreibt: "Die "theoretischen" Grundlagen für die der Strukturreform zugrunde liegenden "neuen Aufträge" für die Bundeswehr wurden (analog der Neuen Strategie) im Sommer 1992 erstmals durch den damaligen Generalinspektor, General Klaus Naumann, bei einer Kommandeurtagung in Leipzig thematisiert. Er machte deutlich, daß die bisherigen Aufgaben Landes- und Bündnisverteidigung (nach Art. 5 des NATO-Vertrages) um Krisenbewältigung - auch außerhalb des NATO-Gebietes -, um Friedensmissionen im Rahmen der Vereinten Nationen sowie um Katastrophenhilfe erweitert werden müßten (...). (Reidel, Hans, Die Bundeswehr. Grundlagen, Rollen, Aufgaben (Argumente und Materialien zum Zeitgeschehen 4), Hrsg. von der Hanns-Seidel-Stiftung, München 1998, S. 77, Hervorhebung DE).

Schon am 20. Januar 1991 wurde dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages ein Papier aus dem Verteidigungsministerium vorgelegt mit dem Titel "Militärpolitische und militärstrategische Grundlagen und konzeptionelle Grundrichtung der Neugestaltung der Bundeswehr" (Militärpolitische und militärstrategische Grundlagen und konzeptionelle Grundrichtung der Neugestaltung der Bundeswehr. Vorlage des Bundesministeriums der Verteidigung an den Verteidigungsausschuß des Bundestages vom 20. Januar 1992 (Wortlaut), in: Blätter 4/92, S. 506-510).

Als Autor des Papiers gilt nach Grässlin Klaus Naumann (Grässlin, Jürgen, Lizenz zum Töten? Wie die Bundeswehr zur internationalen Eingreiftruppe gemacht wird, München 1997). Dort heißt es - bereits im Januar 1991 -, daß die Bundeswehr den Auftrag haben solle, "an kollektiven Einsätzen über die NATO hinaus im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen (Kapitel VII) teilzunehmen" (zit. nach Militärpolitische Grundlagen, in ebd., S. 508). Dieses Papier, und nicht die Rede von Naumann im Sommer 1992, ist demnach das erste Zeugnis einer neuen strategischen Ausrichtung der Bundeswehr seitens des Verteidigungsministeriums.

3 Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung vom 26. November 1992 (Wortlaut), in: Blätter 9/93, S. 1137-1151.

4 Verteidigungspolitische Richtlinien, 3 , Ziffer 7.

5 Zu den "vitalen Sicherheitsinteressen" zählt unter anderem (Absatz 8 (8)) auch die "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung". Insbesondere diese Formulierung hat auf Seiten der Friedensbewegung immer wieder heftigste Proteste hervorgerufen. Auf einer Tagung gegen den Soldatengottesdienst in Köln 1998 bezogen sich auffällig viele Redner und Rednerinnen genau auf diese Textstelle. Nach dem Regierungswechsel 1998 forderte die Friedensbewegung den neuen Bundesverteidigungsminister Scharping auf, die Verteidigungspolitischen Richtlinien zurückzunehmen (Vgl. Hecht, Kay (Hrsg.), "Helm ab zum Gebet"? Nein! Protest auf der Domplatte, Köln 1999).

6 Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Bundestag. Unsere Verantwortung für die Freiheit. Deutschlands Einheit gestalten - Die Einheit Europas vollenden - Dem Frieden der Welt dienen, in: Bulletin (11/31.1.91), S. 61-76, hier S. 72/73.

7 Wobei Kohl mit "größerem Engagement" wohl eher an Fälle wie den gerade zum Zeitpunkt der Regierungserklärung stattfindenden Golfkrieg dachte. Daß aus dem größeren Engagement später ein Einsatz in Bosnien werden sollte, konnte er damals natürlich noch nicht ahnen.

8 Plattform der Europäischen Sicherheitsinteressen, verabschiedet auf der Tagung der Außenund Verteidigungsminister der Mitgliedsstaaten der Westeuropäischen Union in Den Haag, in: Europa-Archiv 22/1987, D613-D616, hier D613.

9 Ebd., D613.

10 Zur Vertragsgebietsdiskussion bspw. Berndt, Michael, Deutsche Militärpolitik in der "neuen Weltunordnung". Zwischen nationalen Interessen und globalen Entwicklungen, Münster 1997, S. 160/161.

11 Plattform der Europäischen Sicherheitsinteressen, D615.

12 Petersberg-Erklärung - Abgegeben von der Tagung des Ministerrates der Westeuropäischen Union am 19. Juni 1992 auf dem Petersberg zu Bonn (Auszüge), in: Blätter 8/92, S. 1020-1022, hier II.4.

13 Ebd., II.1.

14 Zit. nach Zumach, Andreas, Vereinte Nationen, Hamburg 1995, S. 80.

15 An diesem Beispiel ist auch gut die Prozeßhaftigkeit dieser Dinge zu erkennen. Was hier als Modell für die 90er dargestellt werden soll, hat sich am Ende des Jahrtausends überlebt: Mit den US-amerikanischen Angriffen auf Irak im Dezember 1998 ohne Mandat des Sicherheitsrates haben die USA bewiesen, daß sie einer Legitimierung durch die UNO nicht mehr bedürfen.

16 Zumach 1995, S.81.

17 Kapitel VI UN-Charta regelt die "friedliche Beilegung von Streitigkeiten", Kapitel VII "Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und Angriffshandlungen". Hierunter fallen "friedliche Sanktionsmaßnahmen" (Art. 41 UN-Charta) sowie "militärische Sanktionsmaßnahmen" (Art. 42); vgl. Charta der Vereinten Nationen, in: Randelzhofer, Albrecht (Hrsg.), Völkerrechtliche Verträge, Berlin 1995, S. 1-28.

18 Dabei fiel auf, daß die in der öffentlichen Debatte häufig davon ausgegangen wurde, daß solche Einsätze sozusagen "für alle Zeiten" unter UNO-Flagge laufen würden.

19 Diese Debatte wurde insbesondere im Lager der Grünen intensiv geführt. Kritiker blieben auf dem Standpunkt, daß Kriegseinsätze abzulehnen sind, egal wie sie formal legitimiert werden (vgl. dazu insbesondere Volmer, Ludger, Die Grünen und die Außenpolitik, Münster 1998). Volmer selbst lehnte während des Bosnien-Krieges eine deutsche Beteiligung ab, hat aber inzwischen seine Position überdacht. Er lehnt eine deutsche Beteiligung an solchen Einsätzen nicht mehr prinzipiell ab und setzt sich dafür ein, "eindeutige Obergrenzen" bei der deutschen Rolle zu setzen, um eine deutsche Dominanz zu verhindern (vgl. Volmer 1998, S. 584/5).

20 Müller, Harald, Macht und Ohnmacht. Deutsche Außenpolitik vor dem Ende?, Frankfurt a. M. 1998, S. 32.

21 Holbrooke, Richard, Meine Mission. Vom Krieg zum Frieden in Bosnien, München 1998, hier S. 93/94.

22 Ebd., S. 94.

23 Ebd., S. 94.

24 Ebd., S. 94.

25 Es darf nicht vergessen werden, daß auch die UNO nicht im Interessen-leeren Raum agiert. Drei NATO-Verbündete Deutschlands, nämlich die USA, Großbritannien und Frankreich sitzen im UN-Sicherheitsrat.

26 Zit. nach: Boutros-Ghali verlangt von Bonn uneingeschränkte deutsche Beteiligung an allen Aktionen der UN, in: FAZ v. 12.1.1993, S. 1.

27 Zit. nach ebd.

28 Vgl. Boutros-Ghali verlangt von Bonn uneingeschränkte deutsche Beteiligung an allen Aktionen der UN, in: FAZ v. 12.1.1993, S. 1: "Es steht für mich außer Frage, daß wir als Mitglied der UN nicht nur bei den Rechten, sondern auch bei den Pflichten entsprechend der Charta der UN an Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Friedens mitwirken müssen." (Helmut Kohl, ebd., Hervorhebung DE) "Wir geben uns Mühe, demnächst eine Regelung zu finden, welche die Wahrnehmung nicht nur der Rechte, sondern auch der Pflichten ermöglicht." (Klaus Kinkel, ebd., Hervorhebung DE) "So wie wir die innere Vereinigung nur mit einem ehrlichen Patriotismus schaffen, so werden wir unserer weltpolitischen Verantwortung nur mit einer Übernahme aller Rechten (sic!) und Pflichten eines UN-Mitgliedes gerecht." (Kinkel, Klaus, Verantwortung, Realismus, Zukunftssicherung. Deutsche Außenpolitik in einer sich neu ordnenden Welt, in: FAZ, 19.3.1993, S. 8, Hervorhebung DE).

29 Boutros-Ghali: UN brauchen jederzeit verfügbare Streitkräfte, in: FAZ v. 11.4.1994, S. 1.

30 Zit. nach: Kinkel: Wir lassen Boutros-Ghali nicht im Stich, in: FAZ v. 13.4.1994, S. 7.

31 Zit. nach: UN-Generalsekretär Boutros-Ghali bei Kinkel und Kohl, in: FAZ v. 14.4.1994,

S. 6.

32 Zit. nach: Kinkel: Wir lassen Boutros-Ghali nicht im Stich, in: FAZ v. 13.4.1994, S. 7.

33 Der Bundeskanzler mit dem Karlsruher Urteil "sehr zufrieden", in: FAZ v. 13.7.1994, S. 2.

34 Zit nach Reents, Jürgen, Deutschland läßt bitten..., in: Konkret, 6/1993, S. 20ff.

35 Zit nach ebd., S 20ff.

36 Ebd., S. 20ff.

37 Rühe, Volker, Angemessene Sicherheitsvorsorge ist das Gebot der Zeit. Erklärung des Bundesministers der Verteidigung zum Jahreswechsel 1993/1994, in: Bulletin (1/4.1.94), S. 5.

38 Rühe, Volker, Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr. Rede des Bundesministers der Verteidigung anläßlich des 7. Forums der Welt am Sonntag zum Thema "Die Rolle der Bundeswehr in einer sich wandelnden Welt" am 21. März 1994 in Berlin, in: Bulletin (28/28.3.94), S. 253-256, hier S. 255.

39 Rühe, Volker, Es geht nicht um Eroberungskriege, es geht um Hilfe. Mut zur Verantwortung: Maximen deutscher Sicherheitspolitik, in: FAZ v. 10.9.1993, S. 12.

40 Verhandlung über Auslandseinsätze deutscher Soldaten, in: FAZ v. 20.4.1994, S. 1.

41 Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Auslandseinsatz der Bundeswehr. Erklärung von Bundesminister Rühe, in: Bulletin (35/22.4.94), S. 311/2, hier S. 311.

42 Zit. nach Kinkel und Scharping deuten das Bundeswehr-Urteil, in: FAZ v. 14.7.1994, S. 1, Hervorhebung DE.

43 Mit "Salamitaktik" ist das Vorgehen gemeint, daß beim Schneiden einer Salami angewendet wird: Eine Scheibe nach der anderen wird abgeschnitten, bis die ganze Wurst geschnitten ist. Vgl. eine Kapitelüberschrift aus Grässlins Buch "Lizenz zum Töten?": "Vom Peace keeping zum Peace breaking - Rühes Salamitaktik" (Grässlin 1997, S. 67).

44 Raidel 1998, S. 81. An anderer Stelle wird Raidel noch deutlicher: "Heute ist die Beteiligung der Bundeswehr an neuen Friedensmissionen jenseits von Landes- und Bündnisverteidigung bereits nicht mehr eine Frage des "ob", sondern nur noch des "wann", "wo" und des "wie". Das politische Verdienst, die Bundeswehr an diese neuen Aufgaben und Pflichten herangeführt zu haben, kommt weitgehend dem Bundesminister der Verteidigung zu." (Raidel 1998, S. 114, Hervorhebung im Original).

45 Raidel 1998, S. 81, Hervorhebung im Original.

46 Eine kurze Geschichte der Einsätze findet sich bei Raidel 1998, S. 81/82 sowie - als Tabelle - bei Grässlin 1997, S. 378-380.

47 Vgl. Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1993 zum Bundeswehr-Einsatz in Somalia (Auszüge), in: Blätter 8/93, S. 1027-1028.

48 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1993 zum AWACS-Einsatz deutscher Soldaten (Auszug), in: Blätter 5/93, S. 637-640, hier: 3. a).

49 So der FDP-Fraktionsvorsitzende Solms, berichtet von der FAZ, in: Verhandlung über Auslandseinsätze deutscher Soldaten, in: FAZ v. 20.4.1994, S. 1.

50 Wobei er den Eindruck zu vermitteln suchte, daß das 'von außen' an Deutschland herangetragen wird: "Deutschland muß daher künftig bereit sein, auch selbst an konkreten Maßnahmen zur Sicherung von Frieden und Stabilität in der Welt mitzuwirken. Eine immer wichtigere Rolle bei der Friedenssicherung in der Welt spielen die Vereinten Nationen. Mit Recht wird erwartet, daß das vereinte Deutschland sein Engagement in diesem Bereich verstärkt. Hierfür werden wir die verfassungsrechtlichen Grundlagen klarstellen" (Regierungserklärung des Bundeskanzlers vor dem Bundestag. Unsere Verantwortung für die Freiheit. Deutschlands Einheit gestalten - Die Einheit Europas vollenden - Dem Frieden der Welt dienen, in: Bulletin (11/31.1.91), S. 61-76, hier S. 76, Hervorhebung DE). Durch die unpersönliche Formulierung umgeht es Kohl, zu benennen, wer denn eigentlich eine verstärktes Engagement Deutschlands wünscht.

51 In der Koalitionsrunde waren für die Union der Fraktionsvorsitzende Schäuble, der CSULandesgruppenvorsitzende Bötsch, Innenminister Seiters, Verteidigungsminister Rühe und für die FDP der Fraktionsvorsitzende Solms, Außenminister Kinkel, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sowie Fraktionsgeschäftsführer Hoyer anwesend. Vgl. Vorbereitung für Kampfeinsätze der Bundeswehr, in: FAZ v. 14.1.1993, S. 1.

52 Vorbereitung für Kampfeinsätze der Bundeswehr, in: FAZ v. 14.1.1993, S. 1.

53 Im Einzelnen sind das folgende Optionen: 1) Die Bundeswehr soll erstens bei friedenserhaltenden Aufträgen "gemäß einem Beschluß des Sicherheitsrates oder im Rahmen von regionalen Abmachungen im Sinne der Charta der Vereinten Nationen" eingesetzt werden können. Hierfür würde eine absolute Mehrheit im Bundestag genügen. 2) Kampfeinsätze - also friedensherstellende Aufträge - sollen möglich sein, wenn der UN-Sicherheitsrat einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat. Auch hier genügt im Bundestag die absolute Mehrheit. 3) Schließlich sollten Bundeswehreinsätze "in Ausübung des Rechts zur kollektiven Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen" möglich sein. Hierfür wäre kein Beschluß des UN-Sicherheitsrates nötig, allerdings sollten solche Einsätze nur "gemeinsam mit anderen Staaten im Rahmen von Bündnissen und anderen regionalen Abmachungen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört", möglich sein. Der Bundestag müßte mit Zweidrittelmehrheit zustimmen (Vgl. Vorbereitung für Kampfeinsätze der Bundeswehr, in: FAZ v. 14.1.1993, S. 1).

54 Vgl. Vorbereitung für Kampfeinsätze der Bundeswehr, in: FAZ v. 14.1.1993, S. 1.

55 Zit. nach Vorbereitung für Kampfeinsätze der Bundeswehr, in: FAZ v. 14.1.1993, S. 1.

56 Vgl. Karlsruhe verhandelt am 22. Juni über den Somalia-Einsatz, in: FAZ v. 16.6.1993, S. 1.

57 Karlsruhe verhandelt am 22. Juni über den Somalia-Einsatz, in: FAZ v. 16.6.1993, S. 1.

58 Ebd.

59 Zit. nach Boutros-Ghali verlangt von Bonn uneingeschränkte deutsche Beteiligung an allen Aktionen der UN, in: FAZ v. 12.1.1993, S. 2.

60 Kinkel Klaus, Verantwortung, Realismus, Zukunftssicherung. Deutsche Außenpolitik in einer sich neu ordnenden Welt, in: FAZ v. 19.3.1993, S. 8.

61 Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Auslandseinsatz der Bundeswehr. Erklärung von Bundesminister Dr. Kinkel, in: Bulletin (35/22.4.94), S. 310/1, hier S. 310.

62 Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Bundeswehr im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit vom 12. Juli 1994, teilweise abgedruckt in: Blätter 9/94, S. 1135-1144.

63 Dieser Passus führte dazu, daß die SPD, obwohl ihre Klage abgewiesen wurde, sich trotzdem als Siegerin sah. "Wir haben den Parlamentsvorbehalt durchgesetzt", so der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Hans-Ulrich Klose (zit. nach: Der Bundeskanzler mit dem Karlsruher Urteil "sehr zufrieden", in: FAZ v. 13.7.1994, S. 2).

64 Berndt, S. 181.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Auslandseinsätze der Bundeswehr - Entscheidungen und Durchsetzungsstrategien der Regierung Kohl
Hochschule
Universität zu Köln
Veranstaltung
Hauptseminar: "Außenpolitikanalyse - Strategien, Politikfelder und Entscheidungen der deutschen Bundesregierungen1982 - 1998"
Note
1,0
Autor
Jahr
1999
Seiten
18
Katalognummer
V94989
ISBN (eBook)
9783638076692
Dateigröße
484 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auslandseinsätze, Bundeswehr, Entscheidungen, Durchsetzungsstrategien, Regierung, Kohl, Hauptseminar, Außenpolitikanalyse, Strategien, Politikfelder, Entscheidungen, Bundesregierungen1982, Leitung, Priv, Karl-Rudolf, Korte, Köln
Arbeit zitieren
Dirk Eckert (Autor:in), 1999, Auslandseinsätze der Bundeswehr - Entscheidungen und Durchsetzungsstrategien der Regierung Kohl, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94989

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