Emanzipation oder Kapitulation? Bürgerliche Frauen in Deutschland im 19. Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2002

20 Seiten, Note: 1.3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung
1.1 Ausgangsthese

2. Die Rolle der Frau in der deutschen Bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts
2.1 These der „separate spheres“
2.2 Widerspruch zu den Idealen der Bürgerlichen Gesellschaft?
2.3 Rechtliche Stellung der Frau

3. Die Ehre der Frau
3.1 Die Ehre als ihr größtes Kapital
3.2 Verlust der Ehre am Beispiel des Ehebruchs

4. Bürgerliche Frauenbewegungen
4.1 Egalitäres Modell
4.2 Organisierte Mütterlichkeit

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das 19. Jahrhundert in Deutschland wird in der Literatur als das bürgerliche bezeichnet.[1] Es schwankte zwischen Einengung und dem Festhalten an feudalen Werten einerseits und dem Aufbruch aus diesen verfestigten und überholten System andererseits.[2] Aber welche Rolle spielten die Frauen in diesem Aufbruch? Waren sie eine der treibenden Kräfte oder ist die zunehmende Emanzipation der Frauen im ausgehenden 19. Jahrhundert eher eine Nebenerscheinung des allgemeinen bürgerlichen Erstarkens[3] und damit verbunden der idealen bürgerlichen Werte? In diesem Kontext sollen in der folgenden Arbeit drei wesentliche Punkte betrachtet werden

Zum einen soll die Stellung der Frau sowohl in rechtlicher als auch in gesellschaftlicher Hinsicht untersucht werden. Gerade hier scheint ein fundamentaler Widerspruch zwischen dem bürgerlichem Ideal des freien, emanzipierten Individuum, wie es in der französischen Revolution auch proklamiert wurde, und der sozial-gesellschaftlichen Praxis im Deutschland des 19. Jahrhunderts zu existieren.

Darauf aufbauend soll speziell auf die Rolle der Ehre eingegangen werden, welcher damals höchsten gesellschaftlichen Stellenwert genoss. Gerade die Ehre war der Frauen und insbesondere der bürgerlichen beinahe einziges Kapital. Ein Verlust brachte nicht nur gesellschaftliche Ächtung, sondern oftmals auch eine Bedrohung jeglicher Lebensgrundlagen mit sich.

Im dritten Teil soll der scheinbare Ausbruch aus dem System, verkörpert durch die bürgerliche Frauenbewegung ab 1848, skizziert werden. Es soll der Frage nachgegangen werden, ob es den Frauen wirklich um eine Gleichstellung und Gleichbehandlung nach bürgerlichem Ideal ging oder ob die Frauenbewegung des ausgehenden 19. Jahrhunderts nicht doch innerhalb der bereits existierenden gesellschaftlichen Struktur und damit in der klassischen Rollenverteilung zwischen Mann und Frau verblieb.

Betont sei an diese Stelle, dass der Fokus dieser Arbeit auf der Stellung der Bürgerlichen Frau und damit ebenso auf den Anfängen der bürgerlichen Frauenbewegung liegt. Die proletarische Frauenbewegung soll mit Rücksicht auf die hier verfolgte, spezielle Fragestellung weitgehend ausgeklammert bleiben. Um das umfassende Gebiet zu strukturieren, soll anhand der im folgenden vorgestellten Leitfragen das Thema bearbeitet werden.

1.1 Ausgangsthese

Die grundsätzliche These, welche es im Folgenden zu untermauern gilt, lautet: Die Frauen hatten, gerade weil sie auch nicht die bürgerlich-emanzipierten Ideale verfochten, wie dies in anderen europäische Staaten wie Frankreich der fall war, eine tragende Rolle bei der Herausbildung sowie Festigung und Bewahrung der spezifisch deutschen bürgerlichen Werte im 19. Jahrhundert. Zudem soll ebenso gezeigt werden, dass es nicht zu der Formierung einer vollendeten bürgerlichen Zivilgesellschaft in Deutschland kam. Einerseits konnte sich das deutsche Bürgertum nicht gegen den Adel durchsetzen. Andererseits hätte eine vollendete Zivilgesellschaft ebenso die Freiheit, Gleichheit und Rechtsförmigkeit der Individuen nach theoretischen Ideal verlangt, was in der deutschen Entwicklung nicht der Fall war.

Zum einen kann man das auf die hohe Durchsetzung der Gesellschaft mit militärischen Werten zurückführen, was nicht Gegenstand dieser Arbeit sein wird.[4] Zum anderen auch auf die Entwicklung der Frauenbewegungen, welche mit ihren eigenen Zielen nicht aus dem System ausbrachen, sondern sich nur eine Ausdehnung ihrer Schaffensbereiche in den bereits vorgegebenen Grenzen erwarb. Somit soll von einer typisch deutschen bürgerlichen Gesellschaft ausgegangen werden, welche nur durch die im Grunde weiterhin bestehende gesellschaftliche und soziale Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern in dieser spezifischen Form existieren und funktionieren konnte. Dazu gehört auch, dass sich die Frauen mit der ihnen zugewiesenen passiven und unmündigen Rolle, abfanden. Speziell die weibliche Ehre und deren Verteidigung lag zum Großteil nicht in weiblicher Macht. Statt dessen blieben die vielfältigen Abhängigkeitsverhältnisse der Frau von ihrem männlichen Beschützer weitgehend unangetastet.

2. Die Rolle der Frau in der deutschen bürgerlichen

Gesellschaft des 19. Jahrhunderts

Ute Frevert schreibt in ihrem Buch Frauen-Geschichte zwischen Bürgerlicher Verbesserung und Neuer Weiblichkeit, dass zwar bereits seit 1792 in Deutschland öffentlich über Frauenemanzipation und der Gleichheit zwischen Mann und Frau nachgedacht wurde. Dies allerdings erst 1919, über einhundert Jahre später, in der Verfassung verankert wurde. Hier bleibt zu fragen, ob diese Gleichheit in der Zwischenzeit wirklich in der nach männlichen Leistungsnormen aufgebauten Gesellschaft gewünscht war? Simone de Beauvoir radikalisiert diese Überlegung und stellt die Frauen als Opfer der bürgerlich-industriellen Gesellschaft dar. Dieser Auslegung soll hier nicht gefolgt werden. Zwar hatte die bürgerliche Gesellschaft unter dem Anspruch, eine Gesellschaft freier und „emanzipierter“ Individuen zu sein, ein Rechtfertigungsproblem gegenüber den Frauen. Allerdings arrangierten sich die bürgerlichen Frauen des 19. Jahrhunderts weitgehend mit den Umständen und Verhältnissen und der ihnen zugedachten sozial-gesellschaftlichen Rolle, statt dagegen konsequent aufzubegehren. Dass eine über die biologisch vorhandene, gesellschaftlich konstruierte Geschlechterdifferenz[5] existierte, beweist die im Folgenden vorgestellte, damals populäre These der „separate spheres“.

2.1 These der „separate spheres“

Diese besagt, dass Männer und Frauen streng voneinander getrennte Handlungsräume besitzen[6], welche allerdings eng miteinander verknüpft sind und im Gesamten eine Einheit bilden. Diese Trennung beruht auf einer Differenzierung der Geschlechter, die sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts in dieser Form herausgebildet hatte. Im frühen 18. Jahrhundert wurde Geschlecht noch hauptsächlich im genealogischen, die Abstammung betreffenden, Sinne verstanden. Erst danach setzte ein Prozess ein, welcher den Begriff in eine biologischen Klassifikation umwandelte, um dann in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in der Konstruktion komplexer psychosozialer Geschlechtercharaktere zu münden.[7] Diese Geschlechtercharaktere bezogen sich auf eine Unterscheidung in intellektueller, emotionaler und gesellschaftlicher Hinsicht. Es handelte sich somit um eine absichtliche Wertbesetzung der Geschlechter.[8] Begründet wurde die strikte Trennung der Wirkungssphären damit, dass die Geschlechterdifferenzierung wesensmäßig, naturgesetzlich und damit universal sei. Von Natur aus seien Frauen passiv und emotional, während Männer aktiv und rational handeln. Daraus abgeleitet wurden unterschiedliche Handlungsräume. Die Frauen seien für personelle Dienstleistungen geeignet, die Männer zu sachbezogener Tätigkeit bestimmt.[9] Eine Eintragung im Brockhaus Lexikon von 1898 verdeutlicht die scheinbare Allgemeingültigkeit dieser Perspektive:

„Alle die körperlichen und geistigen Eigentümlichkeiten, durch die sich das Weib vom Manne unterscheidet, stehen im innigsten Zusammenhange mit der Bestimmung derselben, Mutter zu werden.“[10]

Somit konnte eine gesellschaftliche Arbeitsteilung verankert werden, welche der Frau die Rolle als Bewahrerein der Sittlichkeit und Erhalterin der Kernzelle, also der Familie, zusprach, welche sie als fürsorgliche Gehilfin des Mannes, Mutter und Hausfrau ausfüllte. Als Bewahrerin der Sittlichkeit und Religiosität[11] wurde der Frau somit eine öffentliche Aufgabe übertragen, die sie allerdings nur im privaten Raum erfüllen konnte.

Demgegenüber repräsentierte der Mann[12] nach außen die politische und wirtschaftliche Stellung seiner gesamten Familie. Dies beinhaltete auch die Ehre der Familie, welche zum Großteil an die des Mannes gebunden war.[13] Festzuhalten sei an dieser Stelle, dass beide Bereiche aufeinander angewiesen waren, dies bedeutet im Konkreten, dass die Frau allein keine gesicherte rechtliche Stellung und Lebensgrundlage besaß, und der Mann umgekehrt ohne die Frau nicht seine wirtschaftliche und politische Aufgabe erfüllen konnte.[14]

[...]


[1] Kurt Tucholsky kam erst 1920 zu dem Schluss: „Das bürgerliche Zeitalter ist dahin. Was jetzt kommt, weiß niemand.“ In: Frevert (1999), S. 9.

[2] Zwar läutete bereits die französische Revolution auch in Deutschland den Beginn des allmählichen Erstarkens des Bürgertums ein, allerdings erfolgte die Vollendung nach den theoretischen Idealen der Revolution über hundert Jahre später mit der Weimarer Verfassung. Ein Widerspruch zu Tucholskys Aussage, der zu diesem Zeitpunkt nicht die endgültige Umsetzung bürgerlich freiheitlicher Ideale sah, sondern vielmehr deren Ende. Vgl.: ebd., S. 9f.

[3] Im Zuge der Industrialisierung gewann das deutsche Bürgertum, insbesondere Unternehmer und Wirtschaftsbürger, an sozialem Prestige und erhielt Zugang zu den sozialen und politischen Eliten des Landes. Es bestanden vielfältige Allianzen mit der Adelsschicht, sei es über wirtschaftliche Kontakte oder Familiäre Bindungen, wie Heirat. Vgl.: ebd., S. 12.

[4] Eine ausgewogene Diskussion darüber findet man in dem Buch von Ute Frevert: Militär und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert. Frevert (1999).

[5] Eine ausführliche Diskussion der Entwicklung und Bedeutungsgeschichte des Begriffs findet man in: Frevert (1995b), S. 13 – 60.

[6] vgl.: Frevert (1999), S. 14.

[7] vgl.: Frevert (1995b), S. 18f sowie 51.

[8] vgl.: Frevert (1995b), S. 21.

[9] vgl.: ebd., S. 21 sowie Reder (1998), S. 21ff.

[10] Zitiert in: Frevert (1995b), S. 38.

[11] „Die Feminisierung der Familie und die Feminisierung der Religion gingen [...] Hand in Hand.“ Frevert (1999), S. 14.

[12] Der Mann galt als Beschützer von Frau und Kindern. Diese Rollenzuweisung wurde auch durch die militärische Erziehung unterstütz, denn die Männlichkeit wurde erst im Militär ausgeformt und geprägt. vgl.: Frevert (1997), S. 12f.

[13] Siehe dazu auch nachfolgend Kapitel 3. dieser Arbeit.

[14] vgl.: Frevert (1986), S. 20ff. sowie Kühne (1998), S. 176ff.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Emanzipation oder Kapitulation? Bürgerliche Frauen in Deutschland im 19. Jahrhundert
Hochschule
Universität Leipzig  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Demokratie - Staat - Sozialordnung
Note
1.3
Autor
Jahr
2002
Seiten
20
Katalognummer
V9486
ISBN (eBook)
9783638161794
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frau; 19.Jahrhundert; Buergertum
Arbeit zitieren
Katja Beitat (Autor:in), 2002, Emanzipation oder Kapitulation? Bürgerliche Frauen in Deutschland im 19. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9486

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