Der Hexenhammer - Hexenverfolgung, Inquisition


Referat / Aufsatz (Schule), 2001

7 Seiten


Leseprobe


Der ,,Hexenhammer"

von Sprengler und Institoris

Der ,,Malleus Maleficarum", zu Deutsch ,,Hexenhammer", stellt eine Art Hexendogmatik dar und wurde von den beiden Inquisitoren Sprengler und Institoris verfaßt. Da dieses Werk jedoch auf heftigen Widerstand stieß, erließ Papst Innozenz VII im Jahre 1484 die Bulle ,,summis desiderantes affectibus", durch die einerseits der Zauberglaube zu einem rechtlichen Begriff werden und andererseits dieser neuen Sekte Einhalt geboten werden sollte.

Innozenz erläuterte in dieser Bulle, daß er von Hexen beiderlei Geschlechts hörte, die vom richtigen Glauben abfallen, mit dem Teufel buhlen, Schaden anrichten, Lebewesen mit Krankheit beschlagen, die Fruchtbarkeit hemmen und andere zu Missetaten anregen würde.

Am Schluß seiner Schrift erlaubte er den Verfassern des ,,Hexenhammers", solche Menschen nach ihren Verbrechen zu züchtigen, in Haft zu bringen und ,,an Leib und Vermögen zu strafen".

Der vor allem als Reaktion gegen die Schwierigkeiten in Brixen entstandene ,,Hexenhammer" stellte die umfassendste Darlegung des Hexenwesens dar. Ihr erster Prozeß 1485 hatte sogar zur Folge, daß sie vom Tiroler Landesfürsten Golser aus dem Lande verwiesen wurden.

Trotzdem war der ,,Malleus Maleficarum" das meistgedruckte Werk in der Neuzeit. Die Verfasser lehnten sich bei der Schreibung sehr an vorhergegangene Werke, wie zum Beispiel die Stellen im Alten und Neuen Testament, die sich auf den Teufel und Zauberei beziehen, an. So gesehen war der Hexenhammer nichts Neues mehr, sondern eigentlich nur eine Zusammenfassung der bisher existierenden Hexenliteratur.

Nur in drei Punkten wiesen Sprengler und Institoris eine eigene Auffassung auf:

1. Der Schadenzauber oder Malefizium stand im Mittelpunkt ihres Werkes
2. Sie betrachteten besonders das weibliche Geschlecht als gefährdet
3. Sie versuchten den weltlichen Gerichten die Durchführung der Hexenprozesse aufzuerlegen

Als Vorlage des Hexenhammers diente vor allem der ,,Directorium Ininquisitorum", der alle Zaubereien, die als Hexereien galten, beinhaltete. Dieses Werk wurde in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts von dem Generalinquisitor Nikolaus Eymericus geschrieben und wurde zu einem für die Inquisitoren sehr geeigneten Handbuch der Ketzerverfolgungen.

Die Gliederung des Malleus Maleficarum

Der erste und zweite Teil behandelt die Theorie des Hexenwesens. Damit sind die verschiedensten Schandtaten der Hexen, aber auch die Praktiken zum Schutz vor diesen gemeint.

Der dritte und letzte Teil stellt den wichtigsten Abschnitt für die Entwicklung des Hexenprozesses dar. Er enthält eine Art Prozeßanordnung, die dem Richter genaue Hinweise gibt, wie er zum Erfolg kommen kann.

Der Malleus gibt die Anweisungen zur Folter und die Interrogatorien zur Befragung der Hexen. Die Richter wurde so die Kunst der Fangfragen, mit denen es jedem möglich war, einen Schuldigen zu finden, gelehrt. Ebenso gibt der Hexenhammer fertige Urteilsverkündungen vor, die es dem Richter erleichtern, einen Grund für sein Handeln anzugeben.

Auf diese Weise wurde der Malleus Maleficarum zu einer richtigen ,,Bibel für Hexenrichter".

Der Hexenhammer als frauenfeindliches Werk

Im Hexenhammer tritt auch, wie in den Büchern ,,Formaricus" von Johann Nieder und der Ketzerfibel von Nicolaus Jacquier, der Frauenhaß offen zu Tage.

Im gleichen Maße wie die Schriftsteller solcher Werke fanatische Marienverehrer waren, waren sie auch Frauenverächter.

Sie begründeten diese angeblich stärkere Neigung des weiblichen Geschlechts zur Hexerei und zum Teufelskult mit dem angeborenen ,,Interesse der Frau an sexuellen Ausschweifungen", sowie mit den Worten: ,,Das Weib ist von Natur aus schlecht." Damit untergrabe sie die Basis der Kirche und müsse deshalb an ihrem Tun gehindert werden. Die Frau stellte somit eine Personifizierung der Schuld an Impotenz, Krankheiten, Seuchen und Unwetter dar.

Der Hexenhammer machte die neue Sekte zu einem teuflischen ,,Geschlecht boshafter, glaubensschwacher und geiler Weiber".

Es begann eine systematische Hexenverfolgung, die in den Jahren 1560 bis 1640 ihren Höhepunkt erlebte.

Obwohl vereinzelt Kritik geübt wurde, fanden der Malleus Maleficarum und andere ähnliche Werke durch die Glaubenskämpfe und wirtschaftliche Krisen mehr Anklang, als zu erwarten gewesen wäre.

Die eigentliche Hexenverfolgung

Die Anklage

Oft wurde eine Anklage einfach aus Neid, Haß, Willkür oder wegen Umweltkatastrophen erhoben. Folgende Merkmale und Verhaltensweisen wurden zu den Indizien gezählt:

1. Mangelnder sowie häufiger Kirchenbesuch
2. Sicheres Auftreten gleichsam als augenfällige Verteidigung
3. Aufenthalt auf einem Felde vor einem Unwetter
4. Kräutersuche
5. Verwandtschaft oder Freundschaft mit einer bereits verurteilten Hexe
6. Heimatlosigkeit
7. Schlechter Ruf (wenn Kinder oft krank sind, wenn man Stimmungsschwankungen hat)
8. ,,Hexenhaftes" Aussehen
9. Hohes Alter
10. Hexenmale: Unempfindliche Körperstelle (stigma diabolicum) als Zeichen der Teufelsverbundenheit
11. Tränenlosigkeit
12. Geringes Körpergewicht: Dies führte zu der Vorstellung, daß Hexen nicht untergehen können

Die drei zuletzt angeführten Hexenmerkmale bildeten die eigentlichen Indizien bei einem Hexenprozeß. Wenn man all diese Punkte betrachtet, sieht man, daß eigentlich alles ein Grund für eine Anklage sein könnte (z.B. Punkt 1).

Im politischen Bereich wurden Hexenverfolgungen als Disziplinierungsmittel angewandt, was das Anwachsen der Verfolgungen zu Beginn des Absolutismus zeigt.

Hexen wurden wegen Meleficium, Teufelspakt, Satanskult, Sabbatbesuch, Hexenflug und Tierverwandlung angeklagt.

Obwohl die Richter den Angeklagten falsche Versprechungen machten (Freispruch, kein Todesurteil..), mußten sie das Geständnis meist durch Folter erpressen, da den Delinquenten allseits bekannt war, daß es sich hierbei nur um eine leichtere Art handelte, um zu einem ,,guten" Geständnis zu kommen.

Später wurden diese erzwungenen Geständnisse meist durch Suggestivfragen vereinheitlicht.

Methoden zur Feststellung der Schuldindiz

Um das Hexenmal, das die Besiegelung des Paktes mit dem Teufel darstellte, zu finden, wendete man die sogenannte Nadelprobe an. Es wurde dabei nach einer Hautstelle gesucht, die sich von der übrigen Haut abhob und wo, trotz des Stiches, kein Blut zum Vorschein kam. Wurde diese Stelle gefunden, war die Angeklagte hilflos verloren.

Diese zur Belustigung des Volkes beitragende Hexenprobe verlief immer zum Nachteil der Frau, da jeder Mensch irgendwo eine solche Stelle aufweist.

Auch die Wasserprobe war zu dieser Zeit , obwohl sie als Gottesurteil seit 1215 verboten war, sehr verbreitet. Man glaubte, daß Hexen ein minimales Körpergewicht hatten, da sie ja durch die Luft fliegen konnten. Daraus folgerten sie, daß die Hexen wegen ihrer Leichtigkeit nicht untergingen. An einen Baumstamm gebunden hatten auch sie wenige Überlebenschancen, da der Tod durch Ertrinken sehr wahrscheinlich war.

Ein ähnliches Verfahren war die Wiegenprobe. Die Angeklagte wurde auf einer Waage gewogen, und wenn sie nicht so schwer war, wie sie geschätzt wurde, war sie überführt. Um dieser Strafe entgehen zu können, gab es in Holland die Waage von Qudewater, bei der man eine Bescheinigung seines Körpergewichts erstehen konnte. Diese Probe wurde 1773 zum letzten Mal angewandt.

Auch auf die Tränenprobe wurde vereinzelt zurückgegriffen. Die Angeklagte mußte hierbei auf Befehl Tränen vergießen, da man glaubte, daß der Teufel den Hexen die Unfähigkeit zu weinen gegeben hatte.

Eine weitere Einrichtung zur Feststellung der Schuld war die Feuerprobe, bei der man ein Stück heißes Eisen einige Schritte weit tragen mußte. Gelang dieses, so war die Unschuld klar und bewiesen. Jedoch wurde diese Probe nur selten angewandt, da man die Unschuld nur allzu leicht erbringen konnte.

Weiters wäre da noch der Kesselfang zu erwähnen. Hierbei mußte die Beschuldigte vom Boden eines mit siedendem Wasser gefüllten Kessels einen Eisenring holen, ohne sich zu verletzen.

Man konnte durch diese Verfahren Personen leicht überführen, und so viele Unschuldige auf den Scheiterhaufen bringen.

Solche Proben wurden bis ins 19. Jahrhundert durchgeführt und waren wesentlicher Teil der damaligen Rechtspflege.

Zu diesen Verfahren kamen auch noch die verschiedenstenArten der Folter, die im nächsten Kapitel erklärt und veranschaulicht werden.

Die Folter

Als Vorläufer der Folter kann das Gottesurteil angesehen werden, das vor allem bei Inquisitionsprozessen im 13. Jahrhundert verwendet wurde. Die Methoden der Inquisitoren waren nichts anderes als eine ,,legalisierte Triebentleerung". Wenn das zur Verurteilung notwendige Geständnis erbracht war, versuchte man von der Beschuldigten den Namen der Komplizen zu erfahren. Man glaubte nämlich, daß eine Hexe nie allein zum Sabbat gehe.

Im Ketzer- und Hexenprozeß war man ganz allein der Willkür der Richter ausgesetzt. Die Inquisitoren sahen sich als gegen den Unglauben kämpfende Retter der gesamten abendländischen Christenheit.

Die Folter begann schon im Gefängnis, wo der Gefangene in den Stock gelegt wurde. Da er eingeklemmt war, konnte er sich weder rühren und war den Ratten und anderem Ungeziefer wehrlos ausgesetzt.

Bei der weiteren Folter wurden Daumenschrauben angelegt, Körperteile verbrannt, Fußsohlen versengt, Glieder ausgerenkt, Unmengen von Wasser mittels eines Trichters eingeflößt und salzige Speisen ohne Wasser verabreicht.

Auch durch Schlaflosigkeit wurde das gewünschte Ziel erreicht. Ein schreckliches Instrument war die Wippe, bei der man an einem Seil, das an den Händen und Füßen festgemacht war, auf- und niedergezogen wurde. Meistens wurde dabei das Eigengewicht durch angehängte Felsbrocken vergrößert.

Die spanischen Stiefel waren ebenfalls sehr qualvoll, da diese die Beine zerquetschten.

Bei der harten Folterung wurde dann der Bock verwendet. Bei diesem handelt es sich um einen zu einer spitzen Schneide zulaufenden Holzbock, auf den man rittlings gesetzt wurde. Durch sein Eigengewicht schnitt sich die Schneide nun in die entblößten Körperteile.

Wenn die Angeklagte bei der Folter ohnmächtig wurde oder starb, sagte man stets, daß ihr der Teufel geholfen habe, so die Schmerzen zu ertragen.

Wenn sie aber im Gefängnis schwanger wurde, so galt dies als Beweis für die Teufelsbuhlschaft.

Die Folter hatte so ihren ursprünglichen Charakter als Mittel der Reinigung vollkommen verloren.

Die letzte Station war der Tod durch Verbrennen, der schon im Sachsenspiegel als würdige Strafe für Zauberei galt. Meistens wurde den Opfern eine letzte Gnade gewährt. Sie wurden vor der Verbrennung enthauptet oder erdrosselt.

Erst im 18. Jahrhundert wurde dem Hexenwahn durch die Abschaffung der Folter, bei der vor allem Thomasius wirksam war, ein Ende bereitet.

Warum wurden Hexen verbrannt ?

Das Feindbild ,,Hexe" lieferte für die Bevölkerung ein Ventil um ihre Spannungen auszugleichen. Es stillte die verschiedensten Bedürfnisse, die sich aus gesellschaftlichen Mißständen, Naturkatastrophen und Epidemien ergaben und ermöglichte das Ausleben zurückgedrängter sexueller und sadistischer Begierden.

Auch die Buchdruckerkunst half bei der Verbreitung des Hexenwahns durch das Drucken von Flugblättern und Broschüren. Mittels ,,Hexenzeitungen" wurde sogar die Sensationsgier der Menschen gestillt.

Hexen wurden verbrannt, also mußte es sie geben, denn sonst hätte sich die Gesellschaft tausender Morde schuldig gemacht. Hexen wurden daher weiter verbrannt, denn nur so konnte das Aufkommen von Schuldgefühlen verhindert werden.

Gibt es die Folter auch heute noch ?

Selbst in unserer Zeit werden die Menschenrechte in 110 von 159 Staaten der Welt verletzt. Zu diesen Verletzungen zählt auch die Folter. Ein Mann berichtet, daß er von Soldaten in ein Feuer, das sie mit des Mannes Kleidern entfacht hatten, geworfen wurde und am Entfliehen gehindert worden ist. Auch wurde dieser Mann in einen Korridor geschleppt, der mit einem mit Kot und Urin gefüllten Toilettenkanal versehen war. Die Soldaten stießen ihn in diesen Kanal und zogen ihn einige Male hin und her. Um dies zu beenden wurde die Vereinigung ,,Amnesty Internationl" gegründet, die versucht, politischen Gefangenen und Flüchtlingen zu helfen und die Todesstrafe und Folter in allen Ländern abzuschaffen.

Ende der Leseprobe aus 7 Seiten

Details

Titel
Der Hexenhammer - Hexenverfolgung, Inquisition
Autor
Jahr
2001
Seiten
7
Katalognummer
V94804
ISBN (eBook)
9783638074841
Dateigröße
374 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hexenhammer, Hexenverfolgung, Inquisition
Arbeit zitieren
Roman Huditsch (Autor:in), 2001, Der Hexenhammer - Hexenverfolgung, Inquisition, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94804

Kommentare

  • Gast am 19.9.2001

    Super.

    Echt super dein referat hat mir geholfen!!!
    Ich hab mir Fast die hälfte rauskopiert!!!

    Mach so weiter!!!!!!

    ciao

Blick ins Buch
Titel: Der Hexenhammer - Hexenverfolgung, Inquisition



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