Frauen im Spätmittelalter (1250-1500)


Hausarbeit, 1996

19 Seiten


Leseprobe


a) Einführung

Das Spätmittelalter ist geprägt von schweren Epidemien, vor allem der Pest, Hungersnöten, dem hundertjährigen Krieg zwischen England und Frankreich, von verödeten Dörfern, schroffen sozialen Unterschieden und Unruhen in den Städten, von Bauernaufständen auf dem Land, neu aufkommenden religiösen Bewegungen, Mystizismus und von zunehmender Erotisierung des Lebens (z.B. in der Kleidung). Die Gesellschaft war patriarchalisch geprägt, aber Frauen setzten mehr und mehr ihre Ansprüche und Forderungen durch und erhielten zunehmend mehr Rechte.

Ab dem 13. Jahrhundert nahm auch die Schriftproduktion und Überlieferungstradition zu. Frauen hatten einen großen Anteil am geistigen Geschehen, vor allem im religiösen Bereich. Insgesamt war das Spätmittelalter eine Zeit des Umbruchs. Mit dem Höhepunkt der Umbruchsphase begann im 16. Jh. die Neuzeit.

Von 1300 bis 1420 nahm die Bevölkerung durch Kriege und Epidemien um ein Drittel ab (von 60 auf 40 Millionen). Durch weniger Menschen stieg der Lohn aller und die finanzielle Situation der HandwerksgesellInnen, Knechte, Mägde und TagelöhnerInnen, vor allem in den Städten, verbesserte sich. Durch ihre "Besserstellung" konnten auch sie nun häufiger heiraten. Auf dem Land war die finanzielle Situation für die Bevölkerung nicht so gut. Die Getreidepreise sanken und der Grundherr glich seine Verluste durch höhere Abgabeforderungen aus.

Ab dem Beginn des 16. Jh. stieg die Bevölkerungszahl wieder. Unter anderem durch höhere Abgabezahlungen und mehr Menschen kam es zu Hungersnöten. Viele zogen in die Städte, die mit besseren Löhnen lockten. Es kam Landflucht und Dorfverödungen.

Im Spätmittelalter veränderte sich auch das Heiratsverhalten. Die Frauen heirateten nun zunehmend in höherem Alter, viele blieben auch ganz ehelos. Viele Historiker nehmen an, daß es einen "Frauenüberschuß" in der Bevölkerung gab, doch dies ist fraglich.

Die durchschnittliche Lebenserwartung der Frauen war gering (circa 30 Jahre), aber der Hauptgrund dafür war die "Übersterblichkeit" im gebär- und heiratsfähigen Alter. Nach dieser Zeit war die Lebenserwartung deutlich höher. Auch durch späteres Heiraten und weniger Geburten verringerte sich die Sterblichkeit der Frau.

Die Kirche propagierte im Spätmittelalter zunehmend die Konsensehe. Sie wollte eine Zustimmung beider Eheleute zur Vermählung, jedoch trat sie keineswegs für Gleichberechtigung der Geschlechter innerhalb der Ehe ein. Obwohl sich einiges zu lockern begann, blieben Heiratszwänge, besonders wenn Land und Vermögen im Spiel waren, bestehen. Familien setzten ihre Söhne und Töchter unter starkem Druck, notfalls erzwangen sie die erwünschte Heirat auch mit Gewalt. Die Eltern hatten die "Muntgewalt" über "ihre" Kinder d.h. das Verfügungsrecht über deren Besitz, Strafgewalt -bis hin zur Tötung- und das Recht zur Verehelichung. Viele Frauen versuchten, den Heiratszwängen durch Flucht in Kloster und Keuschheit und durch spätere Anullation der Ehe zu umgehen. Die Gerichtsbarkeit der Ehe lag allerdings bei der Kirche und die kirchlichen (aber auch die weltlichen) Autoritäten waren keineswegs auf Seiten der "Verführerin Eva". Die Flucht ins Kloster war nur eine Möglichkeit für wohlhabendere Frauen, die sich in den Orden einkaufen konnten. Ärmere Frauen konnten nur Laiensschwestern d.h. Dienstmägde der regulären Ordensschwestern werden. Sie waren dadurch wieder der Unterdrückung und Machtausübung, diesmal durch reichere, meist adlige Ordensschwestern ausgesetzt. Aber auch für begüterte Frauen war die Selbstbestimmung ihres Lebens keine Selbstverständlichkeit. Sie mußten unter familiärem Druck als Jungfrauen früh und als Witwen schnell wieder heiraten.

Desweiteren existierte Patrilokalität d.h. die Frau zog nach dem Eheversprechen bzw. nach der Heirat zur Familie des Mannes. Die frühe Trennung von Kindheit, Familie und gewohnter Umgebung stellte eine große Belastung für die jugendliche Braut dar. Wenn sie nach dem Eheversprechen noch nicht gleich zu ihrem künftigen Ehemann ziehen mußte, wurde sie die Jahre vor der Vermählung häufig in der Abgeschiedenheit eines Klosters geschickt. Die Familie wollte damit die "Reinheit" der Braut, deren durchschnittliches Heiratsalter in der Oberschicht bei 12 - 15 Jahren lag, erzwingen. Aber auch Witwen konnten nach dem Tode ihres Gatten über ihren Körper nicht autonom bestimmen. Sie hatten höchstens die Wahl zwischen mehreren der Familie genehmen Anwärtern. Auch berufliche und finanzielle Gründe drangen oft zur Wiederheirat, z.B. mußten viele Handwerkswitwen wieder heiraten, um das Gewerbe weiter ausführen zu dürfen und/oder um die Werkstatt zu erhalten. Bei ärmeren Frauen war der Heiratszwang weniger stark ausgeprägt. Aber der Weg von der Armut zur Prostitution war nicht weit und die Frauen rutschten aufgrund ihrer finanziellen Notlage in die soziale Deklassierung und waren so Demütigung und Unterdrückung, besonders von Seiten der Männer, ausgesetzt.

Die Eltern mußten (nach weltlichem Recht) in die Ehe einwilligen. Widersetzten sich die Kinder, so drohten Strafen und Enterbung. Der Kirche mißfiel diese Praxis und sie verdeutlichte dies auch beim Konzil von Trient 1546-62. Bei "unerlaubten" Ehen wurde meistens der Ehemann dafür bestraft, daß er die Frau entführt und geraubt habe, so als wäre die Frau dabei nur passiv beteiligt gewesen.

Gezwungene Ehen waren keine liebevollen, harmonischen Partnerschaften. Der Mann hatte nun die Muntgewalt und das Züchtigungsrecht, von dem er häufig Gebrauch machte. Priester klagten, daß die Züchtigung zumindest nicht in der Öffentlichkeit stattfinden soll. Im übrigen kam Gewalt in der Ehe häufig vor Gericht, wobei meistens die Ehefrau oder deren Familie die Klage vorbrachten, um eine Trennung der Eheleute zu erreichen. Manchmal standen auch Frauen wegen Beschimpfung und Gewalttätigkeiten gegenüber dem Ehegatten vor Gericht. Auch damals ließen sich Frauen also nicht alles gefallen. Obwohl die eheliche Machtstellung, das Patriarchat, von Kirche und weltlichen Autoritäten gestützt wurde, bekam der Wunschtraum der Männerwelt ab und zu einen kleinen Dämpfer. Frauen verheimlichten ihren Gatten vieles oder provozierten offen durch Ignoranz, Widerworte, Willensmißachtung.

Die den Frauen zugedachte Rolle in der Ehe war im wesentlichen das Gebären von Kindern ("die" Aufgabe der Frau schlechthin, alles andere können Männer besser... wie Thomas von Aquin meinte). Viele Frauen wurden deshalb nicht nur wegen zu großer Abneigung, sondern häufig aufgrund von Unfruchtbarkeit vom Ehemann und/oder dessen Verwandtschaft verstoßen. Kinderlose Frauen versuchten durch Wallfahrten, Gelübde, Gebete, Opfergaben an Maria und andere Heilige, mystische und heidnische Praktiken, Beschwörungen etc. fruchtbar zu werden. Die Kirche versuchte, Verstoßungen zu verhindern und das Ansehen der unfruchtbaren Frauen zu steigern. "Jungfräuliche", nicht vollzogene, kinderlose Ehen wurden mit Heiligsprechung der Ehefrau bedacht. Diese Praxis konnte das Ansehen der kinderlosen Frau innerhalb weiter Teile der Gesellschaft aber nicht steigern.

Schwangerschaft und besonders die Geburt waren sehr risikoreich für die Frau. Geburtsheilkunde war eine reine Frauensache. Männer durften Frauenkörper nicht mit entsprechender Genauigkeit untersuchen. Trotzdem war das Wissen der Hebammen sehr beschränkt. Erst im 13. Jh. wurde der Kaiserschnitt mit Hilfe griechisch-arabischer Autoren in Europa bekannt. Er wurde aber auch dann nur bei toten Frauen angewendet. Dammschnitt, Wehenverstärker oder Geburtszangen waren völlig unbekannt. Schwangerschaften wurden im Allgemeinen erst im 4./5. Monat an den Bewegungen des Kindes und am gewölbten Bauch erkannt. Ansonsten wurde manchmal noch der Muttermund untersucht. Besonders bei zu Tode Verurteilten waren diese Untersuchungen wichtig, sollte doch das "unschuldige, ungeborene Leben" nicht unter der "Sünde" der "Mutter" zu leiden haben..

Kinder waren jedoch keineswegs immer erwünscht, z.B. wenn die finanzielle Situation keinen weiteren Mitesser ermöglichte, die zukünftige Mutter ledig war oder wenn eine uneheliche Beziehung aufzufliegen drohte. Im 16. Jh. drohte einer ledigen Schwangeren die Todesstrafe. Abtreibungen waren verboten und riskant, besonders bei fortgeschrittener Schwangerschaft. Häufig waren die Mittel, die für eine Abtreibung gewählt wurden, wie z.B. Mutterkorn, lebensgefährlich. Für Aussetzung oder Tötung von Säuglingen drohten schwere Strafen bis zum Tode, wobei Armut im Gegensatz zu Eigennutz aber oft strafmildernd wirkte. Dennoch wurden Babys häufig vor Rathäusern oder Spitälern ausgesetzt. Kindestötung war übrigens nicht einfach zu beweisen, da es sich oft ebensogut um einen Unfall handeln konnte. Im Paris des 13. Jh. war deshalb wiederholte Kindestötung durch Nachlässigkeit strafbar.

Uneheliche Kinder des Mannes wurden oft akzeptiert, für die der Frau brachten sie in Lebensgefahr. Es war allerdings weitgehend unmöglich, Kinder definitiv zuzuordnen, da es noch keinen Vaterschaftstest gab.

Ab dem 14. Jh. gab es in den Großstädten Waisen- und Pflegehäuser, später auch in kleineren Städten. Aber nicht alle "elternlosen" Kinder wurden überall aufgenommen. In Paris z.B. wurden nur eheliche Kinder in die Heime aufgenommen, da uneheliche Kinder durch die "Verfehlung" der Mutter angeblich schon erblich vorbelastet waren.

Rechtlich stand in vielen Verordnungen, z.B. Schwabenspiegel, das Leben der Mutter sei vor dem des Kindes zu schützen.

Das "Herrenrecht" erlaubte dem Ehemann, ungestraft die Ehe zu brechen und, falls er seine Frau mit einem Liebhaber ertappte, beide im Affekt zu töten. Der Frau und ihrem Liebhaber drohte im vergleichbaren Fall der Pranger, Turmhaft, Geldstrafe usw.. Die Kirche mißbilligte den Ehebruch des Mannes nur halbherzig.

Ab dem 14. Jh. gab es in allen Städten "Frauenhäuser" (Bordelle) für ledige Handwerksgesellen. Ehemännern, Juden und Geistlichen war der Zutritt verboten, wobei Juden bei Zuwiderhandlung mit einem Stadtverweis am schärfsten bestraft wurden.

Alte Familienbande, Großfamilien lösten sich zunehmend auf. Die Kernfamilie gewann an Bedeutung. Besonders in der Stadt bestand größere soziale und finanzielle Sicherheit durch das Ehe- und Arbeitspaar. Frauen, Männer und Kinder arbeiteten zusammen für den Erwerb der Familie. Arbeiten, die Frauen dann nicht mehr ausführen konnten, wurden teilweise delegiert, wie z. B. die Erziehung der Kinder an Ammen. Durch weniger Halt in der Großfamilie wurden Kinder zur Altersversicherung. In der Stadt waren Familienbande besonders für die Oberschicht und deren Einfluß in Rat, Kaufmannschaft oder Zunft von Bedeutung. So bildete ein abgeschlossener Stand von einigen Geschlechtern das Patriziat, die HERRschende Oberschicht in den Städten.

Die Rechte der Frauen waren je nach Schicht und Religion verschieden. In der Stadt herrschte das Stadtrecht, auf dem Land die Stammesrechte, z.B. Sachsenspiegel im "Norden" und Schwabenspiegel im "Süden", in der mediterranen Region das römische Recht und für die Geistlichen galt das kanonische Recht. Die Rechte der Frauen waren in vielen Bereichen eingeschränkt, um den Männer ihre Geschlechtervormundschaft zu garantieren. Die Frauen erhielten nur eine verminderte Rechtsfähigkeit, so durften Frauen z.B. nicht vor Gericht erscheinen. Manche Stammesrechte schlossen Frauen sogar ganz von öffentlichen Angelegenheiten aus. Die Geschlechtervormundschaft schränkte die politischen Ämter der Frauen ein, z.B. Feudalherrin, Königinnen, machte sie aber nicht prinzipiell unmöglich. Im Spätmittelalter löste sich die Geschlechtervormundschaft langsam auf. In den Städten erreichten besonders Handels- und Kauffrauen mehr Rechte und Einflußnahme. Sie erhielten mehr Verfügungsgewalt z.B. bei Abwesenheit der Ehemänner, sie konnten vor Gericht Zeugnis abgeben, es gab auch mehr Witwenrechte, z.B. das Vormundschafts- und Eheeinwilligungsrechte über "ihre" Kinder, die Verfügungsgewalt über Besitz (Erbe, Mitgift, Morgengabe, Wittum), nur bei öffentlichen Angelegenheiten und vor Gericht brauchten sie noch Vertretung. Oft erhielten sie Testierfreiheit d.h. sie konnte testamentarisch frei über ihr Vermögen verfügen. Nichtsdestotrotz bzw. gerade deswegen versuchten männliche Verwandte immer wieder, die Vormundschaft zu übernehmen. Sie wollten vor allem verhindern, daß die Frauen ihren Besitz an die Kirche vererbten, was eine Zersplitterung und Verkleinerung des "Familienbesitzes" und eine unerwünschte Stärkung der Kirche bedeutete. Das Ende des Mittelalters und der Beginn der Neuzeit ist geprägt von der männlich­autoritären Reaktion auf den größeren Einfluß der Frauen. Das Patriarchat griff wieder um sich, Frauen und ihr Kapital sollten wieder kontrollierbar werden, Besitz und Macht den Männern erhalten bleiben. Es kam zu Verboten bei der Berufsausübung. Frauenzünfte wurden zerstört und Handwerkerinnen aus gemischten Zünften hinausgedrängt. Frauen wurde der Besuch der höheren Schulen und Universitäten verwehrt und so die Betätigung in einflußreichen und anspruchsvollen Berufen unmöglich gemacht. Die Geschlechtervormundschaft erfuhr eine niederschmetternde Wiederbelebung. Die Frau wurde aus ihrem Beruf und Einfluß zurück zum Leben für Mann, Kinder und Familienhaushalt gedrängt.

Auch im kirchlich-religiösen Bereich verloren die Frauen mehr und mehr an Ansehen und Einflußnahme. Es wurden nie so viele Frauen heiliggesprochen wie im Spätmittelalter und obwohl sie sich nie wirkliche praktische Macht in der Kirchenhierarchie erkämpften, prägten sie die Religiösität in dieser Zeit. So entdeckten sie neue Formen der Spiritualität und verfaßten wichtige geistliche Schriften. Auch bei den anti-kirchlichen, anti-klerikalen Strömungen, den sogenannten KetzerInnen, bekam die Geistlichkeit der Frau und ihre kritische Stimme Bedeutung. Die Kirche sah sich durch den wachsenden Einfluß der Frau im religiösen Sektor in ihrer Machtstellung bedroht. Epidemien, Kriege, und Hungersnöte brachten viele Menschen in Notlagen. Einige Frauen wurden als Sündenböcke ausgewählt. Ende des 15. Jh. befahl Papst Innozenz VIII die Inquisition von Hexen, womit der Hexenwahn, der in der frühen Neuzeit im 17 Jh. seinen grausamen Höhepunkt erreichte, begann. Viele religiöse Frauen, Naturheilkundlerinnen, Kritikerinnen und andere, den Männern in ihren Bestrebungen im Wege stehende Frauen wurden verhetzt, verketzt und auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Fakten, Bildung und Gelehrsamkeit zählten mehr als Visionen, Eingebung und Intuition. Die "wissenschaftliche" Schulmedizin verdrängte die auf Erfahrung und alten Überlieferungen aufgebaute, bis heute sehr erfolgreiche Naturheilkunde. Das Rationalität und die männliche Art der Wissenschaftlichkeit über alles stellende männliche Denken begann sich von nun an in alle Lebensbereichen durchzufressen. Das Patriarchat und die Unterdrückung der Frau wurde wie noch nie zuvor gefestigt. Die Steine, die damals gelegt wurden, liegen häufig auch heute noch progressiven, freiheitlichen Gedanken im Weg.

b) städtisches Leben

Im Grunde ist keine allgemeine Darstellung der städtischen Lebenssituation im Spätmittelalter möglich, zu sehr hängt sie mit der Größe, der Lage der Stadt und der Art ihrer Haupteinkünfte (Handel oder Gewerbe) ab. Ich versuche dennoch, die wesentlichen Merkmale herauszuarbeiten, die auf fast alle Städte des Spätmittelalters zutrafen.

Frauen hatten in der Regel in den Städten mehr Rechte als auf dem Land. Vereinfacht läßt sich sagen: je größer die Stadt, desto mehr Rechte hatten die Frauen, die innerhalb ihrer Stadtgrenzen lebten. Wieviel Rechte und Freiheit die Frauen genossen, hing im weiteren stark von ihrer sozialen Stellung, zu welcher Klasse sie gehörten, ab.

Die städtische Bevölkerung lebte meistens in Einzelhaushalten oder Kernfamilien zusammen. Dazu kamen oft noch 4 bis 5 Personen Gesinde, d.h. Dienerschaft und/oder HandwerksgesellInnen. Großfamilien waren in den Städten eher selten.

Frauen "herrschten" über den Haushalt und über das Gesinde. Wenn sich das Kontor oder die Werkstatt des Mannes im oder nah am Wohnhaus befand, was häufig der Fall war, bot dies dem Mann mehr Möglichkeiten, Familie, Haushalt und Gesinde ebenfalls zu kontrollieren. Viele Städte gaben den Frauen, wie den HandwerksgesellInnen, LohnarbeiterInnen, Geistlichen und den Armen, keine eigenen Bürgerrechte. Nur der Ehemann durfte den Bürgereid leisten. Die soziale Stellung der Frau hing also stark vom Mann ab.

Die städtische Bevölkerung war in verschiedene Schichten gegliedert. Die Oberschicht bildeten die oft miteinander versippten und verschwägerten Patrizierfamilien, ein abgeschlossener Stand von wenigen reichen, dem niederen Adel ebenbürtigen Familien. Sie stellten in der Regel Ratsmitglieder, Schöffen, Bürgermeister etc. und waren häufig im Fernhandel oder Verlagswesen tätig. Nicht wenige lebten in komfortablen und luxuriös eingerichteten Steinhäusern. Ab der 2. Hälfte des 14 Jh. gab es Unruhen in den Städten, weil aufsteigende Kaufleute den Patriziern ihre Macht streitig machen wollten und Teilhabe an der städtischen Herrschaftsschicht forderten. Die Patrizier verloren nach und nach ihre Privilegien.

Die Mittel- und obere Unterschicht bildeten die HandwerksmeisterInnen, die kleineren Kaufleute und andere Gewerbetreibende. Sie wohnten häufig in Reihen- und Zinshäusern.

Zur Unterschicht gehörten TagelöhnerInnen, Mägde, Knechte und HandwerksgesellInnen und letztlich dann die "Besitz-" und Klassenlosen wie BettlerInnen, Prostituierte, Fahrende, Spielleute usw.

[...]

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Details

Titel
Frauen im Spätmittelalter (1250-1500)
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Einführung in die ältere Literaturwissenschaft
Autor
Jahr
1996
Seiten
19
Katalognummer
V94749
ISBN (eBook)
9783638074292
ISBN (Buch)
9783640885015
Dateigröße
417 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauen, Spätmittelalter, Einführung, Literaturwissenschaft
Arbeit zitieren
Stephanie Junkers (Autor:in), 1996, Frauen im Spätmittelalter (1250-1500), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94749

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