Die Wohlfahrtsstaatstypologie Gosta Esping-Andersens am Beispiel westeuropäischer Staaten

Sozialpolitische Maßnahmen, historische Entwicklungen und Wohlfahrtsstaatlichkeit im Vergleich


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

28 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was ist ein Wohlfahrtsstaat?

3 Das Modell Esping Andersens
3.1 Der Begriff „Wohlfahrtsstaat“ bei Esping-Andersen und konzeptionelle Vorgängermodelle:
3.2 Typologisierende Kriterien Esping-Andersens:
3.3 Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus:

4 Vertreter der Regime-Typen:
4.1 Deutschland als Vertreter des konservativen Wohlfahrtsstaatstyps:
4.1.1 Historischer Abriss
4.1.2 Strukturmerkmale des deutschen Wohlfahrtsstaates
4.2 England als Vertreter des liberalen Wohlfahrtsstaatstyps
4.2.1 Historischer Abriss
4.2.2 Strukturmerkmale des britischen Wohlfahrtsstaates
4.3 Schweden als Vertreter des sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaatstyps
4.3.1 Historischer Abriss
4.3.2 Strukturmerkmale des schwedischen Wohlfahrtsstaates

5 Vergleichende methodische Darstellung der prototypischen Wohlfahrtsstaaten in Bezug auf De-Kommodifizierung und De-Stratifizierung

6 Fazit und Ausblick

7 Literaturverzeichnis:

1 Einleitung

Diese wissenschaftliche Arbeit widmet sich dem Thema Wohlfahrtsstaatlichkeit in europäischen Nationen unter dem Aspekt der Wohlfahrtsstaatstypologie des dänischen Soziologen Gosta Esping-Andersen. Innerhalb seiner Wohlfahrtsstaatstypologie unterscheidet Esping-Andersen drei Typen von Wohlfahrtsstaaten: den konservativen Typen, den liberalen Typen und den sozialdemokratischen Typen. Diese drei Wohlfahrtstypen sollen in der vorliegenden Arbeit anhand eines jeweils prototypischen Staates (Deutschland, England und Schweden) theoretisch sowie praktisch dargestellt werden.

Die wissenschaftliche Arbeit bezieht sich dabei lediglich auf Wohlfahrtsstaaten innerhalb Europas und klammert supranationale Wohlfahrtsstaatlichkeit aus. Auf komplexe politische Diskurse bezüglich der Sozialpolitik soll ebenfalls verzichtet werden, da es sich um eine soziologische Analyse der Wohlfahrtsstaatlichkeit handelt und eine detaillierte Beschreibung sozialpolitischer Instrumente und Prozesse wohl eher in den Bereich einer politikwissenschaftlichen Arbeit fallen würde. Dennoch kann auch hierbei nicht komplett auf eine prägnante (historische sowie circa-aktuelle) Beschreibung der sozialpolitischen Instrumentatrien verzichtet werden, um die drei Wohlfahrtsstaattypen in ihrer Differenziertheit und Affinität zu kennzeichnen.

2 Was ist ein Wohlfahrtsstaat?

Bevor eingehender auf die Wohlfahrtsstaatstypologie Esping-Andersons eingegangen wird, soll ein kurzer Überblick über den aktuellen Stand des Begriffes „Wohlfahrtsstaat“ in sozialwissenschaftlicher Sicht dargestellt werden. Dabei ist sofort anzumerken, das bezüglich dieses Begriffes eine Fülle von diffusen Definitionen existieren. Generell aber herrscht eine Übereinstimmung darüber, „dass das Wort einen Wandel des Staatsbegriffes, genauer gesagt einen Zuwachs an Staatsaufgaben anzeigt“[1]. Die erstmalige Verwendung des Begriffs geht zurück in das Jahr 1941, wo der anglikanische Erzbischof Temple in einem Traktat „Citizen and Churchman“ schrieb: „In place of the concept of the Power State we are led to that of the Welfare State“. Dieser Begriff des Welfare State (Wohlfahrtsstaat) findet bis heute in der sozialwissenschaftlichen Literatur drei verschiedene Interpretationen:

- Zum einen wird der Ausbau von Leistungen für die ärmste Bevölkerungsschicht als das typische Element für den Wohlfahrtsstaat angesehen.
- Eine andere Herangehensweise an diesen Begriff führt auf die „Arbeiterfrage“ zurück und sieht dabei „im Arbeitsrecht und im Ausbau des Sozialversicherungswesens das entscheidende Moment wohlfahrtsstaatlicher Entwicklung“[2].
- Eine letzte Denkrichtung bezieht sich auf die soziale Verantwortlichkeit des Staates für alle involvierten Bürger und betont als wohlfahrtsstaatliche Entwicklungstendenz den Ausbau von sozialen Rechten.

Zur theoretischen Definition des Begriffes der Wohlfahrtsstaatlichkeit soll sich anhand dieser drei Denkrichtungen an der dritten Variante orientiert werden. Diese universalistische Ausrichtung des Wohlfahrtsstaatskonzepts involviert in gewisser Weise die beiden vorher erwähnten Konzepte und lässt sich bereits in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948 erkennen. Darin steht unter anderem im Artikel 22: „Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf Soziale Sicherheit […]“.

Wenn bisher hauptsächlich von der angelsächsischen Bezeichnung Welfare State gesprochen wurde und dieser Begriff im genannten Sprachraum mit positiven Konnotationen verbunden wurde, so hatte der ambivalente Begriff „Wohlfahrtsstaat“ oder „Sozialstaat“ in Deutschland oftmals eine abwertende Konnotation. Dieses lag in den 50er Jahren vor allem daran, dass mit ihm ein Übermaß an staatlichen Eingriffen verbunden wurde. Im deutschen Sprachraum hatten vor allem die Begriffe „Sozialpolitik“ bereits seit Mitte des 19. Jahrhunderts und der Begriff „Sozialstaat“ den normativen Charakter, den der Begriff „Welfare State“ im angelsächsischen Sprachraum trug.

Allerdings ist generell bei all diesen Begriffen zu beachten, dass es sich um „ideele Konstrukte“[3] handelt, die hauptsächlich in wissenschaftlichen Diskursen eine Rolle spielen.

An dieser Stelle soll nun ein definitorischer Begriff erstellt werden, der es im weiteren Verlauf der Arbeit erlaubt, das Konzept des Wohlfahrtsstaates in seinen politischen und sozialen Komponenten deutlich zu machen:

„Unter Wohlfahrtsstaat [versteht man] die politische Verfassung von Gesellschaften des privatkapitalistisch gesteuerten Modernisierungstyps, die die [Anm.: die Gesellschaften] Folgeprobleme ihrer Modernisierung auf der Individualebene mit Hilfe der Einräumung von sozialen Rechten und der Schaffung bzw. Förderung von Einrichtungen zur Gewährleistung dieser Rechte zu lösen versuchen.“[4]

Nach einer allgemeinen sozialwissenschaftlichen Bestimmung dessen was unter „Wohlfahrtsstaat“ zu verstehen ist, soll nun auf die Sichtweise Esping-Andersens eingegangen werden.

3 Das Modell Esping Andersens

3.1 Der Begriff „Wohlfahrtsstaat“ bei Esping-Andersen und konzeptionelle Vorgängermodelle:

Der Soziologe Esping-Andersen erwähnt bezüglich der Definierung des Wohlfahrtsstaats-Begriffs das „Sozialausgaben […] nur Begleiterscheinungen dessen [sind], was die theoretische Substanz des Wohlfahrtsstaates ausmacht“[5]. Vielmehr bezieht er sich auf die konzeptionellen Aussagen von Therborn (1983) und Richard Titmuss (1958). Therborn schlägt per definitorum vor, dass ein „wahrhaftiger Wohlfahrtsstaat die Mehrzahl seiner alltäglichen Routinehandlungen in den Dienst der Wohlfahrtsbedürfnisse der Haushalte stellt“[6]. Diese These hat allerdings insofern weitreichende Konsequenzen, als das nach ihr bis heute einige als Wohlfahrtsstaaten bezeichnete Nationen nicht diesem Konzept entsprechen. Als einen zweiten konzeptionellen Ansatz erwähnt Esping-Andersen die Idee von Richard Titmuss (1958), nach der eine Unterscheidung von residualen, leistungsbasierten und institutionellen Wohlfahrtsstaaten zu vollziehen ist. Residuale Wohlfahrtsstaaten meinen, dass die staatliche Verantwortung erst da beginnt, wo Familie und Markt funktionieren und nur gesellschaftliche Randgruppen ein staatliches Engagement benötigen. Leistungsbasierte Wohlfahrtsstaaten haben die Sozialversicherung als bestimmende Absicherungsform, deren Leistungsansprüche an die Erwerbsarbeit des Einzelnen gekoppelt sind. Institutionelle Wohlfahrtstaaten hingegen sind universalistisch und dehnen ihre Aktivitäten auf alle gesellschaftlich relevanten Bereiche aus.

Ausgehend von dieser Dreigliederung der Wohlfahrtsstaatlichkeit durch Titmuss kann man nun den Wohlfahrtstypologie-Ansatz Esping-Andersens erstellen.

3.2 Typologisierende Kriterien Esping-Andersens:

Wie bereits erwähnt greift Esping-Andersen an dem Modell von Richard Titmuss (1958) an und entwickelt dieses empirisch und theoretisch weiter. Dabei grenzt er sich von der eindimensionalen Unterscheidung der Wohlfahrtsstaaten durch bloße Kategorialisierung (z.B. Beveridge-Plan und Bismarck-Modell, vor allem Messung anhand von Sozialleistungsquoten) ab und versucht eine differenzierte Pluralität von Wohlfahrtsstaaten zu erarbeiten. Die daraus resultierende Typologie der „Drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus“ wurde als ein Wendepunkt in der Wohlfahrtsstaatsforschung und –theorie angesehen. Als Ausgangspunkt seiner Typologie von Wohlfahrtsstaaten sieht Esping-Andersen die „Aufgabenteilung zwischen Staat, Markt und Familie bei der Wohlfahrtsproduktion“[7].

Diesen Ausgangspunkt ermittelt Esping-Andersen im Rahmen der politischen Ökonomie, wobei vor allem das Verhältnis zwischen Staat und Markt beachtet wird. Von großem Interesse ist dabei wie die kapitalistisch bedingte Spaltung innerhalb der Gesellschaft durch eine parlamentarische Demokratie (Politikfeld: Sozialpolitik) verhindert werden kann. Innerhalb der politischen Ökonomie gab es wechselnde Ansichten bezüglich des Aufgaben-Verhältnisses: Liberale Theoretiker (Adam Smith) sahen die Funktion des Marktes in der Abschaffung von Ungleichheiten und Privilegien. Im Staat sahen die Liberalen eine Bedrohung für die Freiheit des Einzelnen.

Von konservativer Seite war der Staat hingegen ein Garant für das Funktionieren des Marktes und demnach ein gewisses Maß an sozialer Sicherung ein Mittel zur Erfüllung dieser staatlichen Funktion. Von sozialistischer Seite wurde der Staat als „ein Instrument zur Verteidigung kapitalistischer Klassenherrschaft“[8] angesehen.

Um dem Spannungsverhältnis zwischen Markt und Staat und der daraus resultierenden Spaltung der Gesellschaft bei der Bestimmung von Wohlfahrtsstaatlichkeit gerecht zu werden, nimmt Esping-Andersen das bloße Leistungsniveau (Höhe der Sozialausgaben) nicht als einzigen Wohlfahrts-Indikator. Anhand dieser nicht bloß nach kategorischen Aspekten vorgehenden Analyse von Wohlfahrtsstaatlichkeit wird eine Respezifizierung des Wohlfahrtsstaates aufgenommen. Zu diesem Zwecke greift Andersen auf einen Vorschlag von T.H. Marshall (1950) zurück:

„Die soziale Staatsbürgerschaft [ist] die zentrale Idee eines Wohlfahrtsstaates […]“. Anhand dessen versucht Esping-Andersen die Elemente einer sozialen Staatsbürgerschaft und demnach die Kriterien seiner Typologie zu benennen: die De-Kommodifizierung, die soziale Stratifizierung und die Schnittstelle des Wohlfahrtsstaates zwischen Markt, Familie und Staat.

Mit De-Kommodifizierung ist im Wesentlichen die Gewährleistung sozialer Rechte von Individuen durch die Bereitstellung von staatlichen Leistungen zur Wohlfahrtsproduktion gemeint. Dabei ist zu beachten, dass man nur von De-Kommodifizierung spricht, wenn die Wohlfahrtsleistungen unabhängig vom Markt gezahlt werden, das heißt die Individuen nicht vom Markt abhängig sind. Esping-Andersen sieht für die De-Kommodifizierung drei Aspekte als entscheidend:

Erstens sind die Regeln nach denen Leistungen vergeben werden von Bedeutung. Bedürftigkeitsprüfungen beziehungsweise Bedarfsprüfungen und geringe Leistungen schmälern nämlich den de-kommodifizierenden Effekt.

Ein zweiter Aspekt für die De-Kommodifizierung ist die Höhe der Einkommensersatzleistungen im Vergleich zum Lohn. Als einen dritten Aspekt wird noch der Umfang der sozialen Rechte genannt.

Neben der De-Kommodifizierung erwähnt Esping-Andersen die soziale Stratifizierung als eine Form der sozialen Staatsbürgerschaft. Dabei geht es um die Wirkung des Wohlfahrtsstaates auf die soziale Ungleichheit. Der Wohlfahrtsstaat reagiert nämlich nicht nur auf soziale Ungleichheiten und korrigiert diese, sondern er stellt in sich auch ein eigenständiges System der Stratifizierung dar, indem er selbst soziale Beziehungsmuster ordnet. So lassen sich generell von unterschiedlichen Sicherungssystemen auch qualitativ divergente Wirkungen auf die soziale Ungleichheit ausmachen. Als Beispiel ist die damalige Armenhilfe und ihr heutiger Ableger, die Sozialfürsorge, zu nennen, die nämlich mit stratifizierender Absicht konzipiert worden sind. Und zwar resultiert aus der Armenhilfe eine gewisse Art von Stigmatisierung der Empfänger und dadurch eine Verstärkung der sozialen Gegensätze zwischen Arm und Reich.

Zusammenfassend lässt sich folgendes darstellen: Bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistungen, wie in etwa die Armenhilfe, verstärken bestehende Status- und Klassenunterschiede. Sozialversicherungsmodelle sind hingegen auf den Erhalt dieser Status- und Klassenunterschiede ausgerichtet und verstärken diese Unterschiede nicht weiter. Nur bei universalistischen Systemen, bei denen alle Staatsbürger einbezogen sind, besteht der Versuch einer Klassenübergreifenden Solidarität und einer Statusgleichheit. Je nach dem Stellenwert der verschiedenen Sicherungstypen sind daher auch in den einzelnen Wohlfahrtsstaaten unterschiedliche Wirkungen auf die soziale Stratifizierung zu erwarten.[9]

Im nächsten Kapitel soll nun eine Unterscheidung in drei Wohlfahrtsstaatstypen beziehungsweise wohlfahrtsstaatlichen Regimes dargestellt werden.

3.3 Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus:

Esping-Andersen konnte anhand von empirischen Analysen (1990) aufzeigen, dass bei der Verteilung von Dekommodifizierungs- und Stratifizierungsmerkmalen drei unterschiedliche Gebilde von Wohlfahrtsstaaten resultierten. Diese wohlfahrtstaatlichen Gebilde sind ein liberaler, ein konservativer und ein sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaatsregimetyp. Bevor näher auf diese unterschiedlichen Typen eingegangen wird, bleibt zu bemerken, dass diese „Wohlfahrtsstaatstypen zwar empirisch hergeleitet, aber dennoch primär theoretische Konstrukte sind“[10]. Diese Konstrukte kommen in ihrer Reinform bei realen Wohlfahrtsstaaten zwar nicht vor, aber sie gewähren eine gewisse Annäherung an einen Typus von Wohlfahrtsstaat.

Der liberale Wohlfahrtsstaatstyp ist geprägt durch einen hohen Anteil an Bedarfsgeprüfter Sozialfürsorge und einer gleichzeitig geringen Bedeutung von universellen Transferleistungen und Sozialversicherungsleistungen. Diese staatlichen Sozialleistungen sind in erster Linie für schlechter bezahlte Bürger, vor allem aus der Arbeiterschicht, bestimmt. Soziale Reformen zur Umstrukturierung des Systems sind schwer durchsetzbar, welches durch traditionelle Normen der liberalen Ethik begrenzt ist. Dem Staat kommt die Aufgabe zu den Markt zu fördern und dieses in passiver Weise durch minimale (stigmatisierende) Zahlung von Leistung oder in aktiver Weise durch Subventionierung von privaten Sicherungsformen. Hieran ist zu erkennen, dass der Staat eine stigmatisierende und Klassendifferenzierende Funktion übernimmt. Das liberale Wohlfahrtsregime hat demzufolge geringe de-kommodifizierende Wirkung und „beschränkt den Geltungsbereich sozialer Rechte und errichtet eine Schichtungsordnung“[11]. Im Endeffekt wird dadurch die bestehende soziale Ungleichheit verschärft und eine vertikale Umverteilung von Oben nach Unten vermieden. Dem liberalen Wohlfahrtsstaatstypen kann als Idealtyp die USA zugeordnet werden. Da sich die Analyse dieser Arbeit allerdings nur auf den europäischen Raum bezieht, wird Großbritannien als Typ herangezogen, denn hierbei handelt es sich ebenfalls um einen kollektivistisch- liberalen Wohlfahrtsstaaten.

Der konservative Wohlfahrtsstaatstyp setzt im Gegensatz zum liberalen Wohlfahrtsstaatstyp viel mehr auf die Gewährung klassen- und statusgebundener sozialer Rechte. Innerhalb dieses Modells spielt der Markt als Produzent von Wohlfahrt nur eine geringe Rolle, daher sind auch private (marktförmige) Versicherungen und betriebliche Zusatzleistungen nur marginal vertreten. Das Ausmaß einer vertikalen Umverteilung ist wie im liberalen Wohlfahrtstypus nur mäßig gegeben, da eine Aufrechterhaltung von Statusunterschieden angestrebt wird. Außerdem ist dieses konservative Regime stark durch die Kirche bestimmt, welches eine große Verpflichtung zum Erhalt traditioneller Familienformen und die Orientierung am Subsidiaritätsprinzip mit sich bringt. Familienpolitische Leistungen ermutigen die Frauen zu einer Mutterschaft und bilden das Fundament für eine traditionelle „Hausfrauen-Ehe“. Daher sind Kindertageseinrichtungen und familiäre Dienste auch sehr wenig ausgeprägt. Durch das Subsidiaritätsprinzip wird garantiert, „dass der Staat nur dann eingreift, wenn die Selbsthilfefähigkeit der Familie erschöpft ist“[12]. Dem konservativen Wohlfahrtsstaatstyp wird als Ideal Deutschland zugeordnet.

[...]


[1] Franz-Xaver Kaufmann: Sozialpolitik und Sozialstaat. Wiesbaden: 2005., S. 186

[2] ebd. : 186

[3] Franz-Xaver Kaufmann: Sozialpolitik und Sozialstaat. Wiesbaden: 2005. S.188

[4] Franz-Xaver Kaufmann: Sozialpolitik und Sozialstaat. Wiesbaden: 2005. S.190

[5] Gosta Esping-Andersen: Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Zur Politischen Ökonomie des Wohlfahrtsstaates. In: Ostner/Lessenich: Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Der Sozialstaat in vergleichender Perspektive. Campus: Frankfurt 1998, S. 15

[6] ebd., S. 16

[7] Carsten G. Ulrich: Soziologie des Wohlfahrtsstaates. Frankfurt: Campus 2005, S. 43

[8] ebd., S. 44

[10] Ulrich: S. 46

[11] Ostner/Lessenich: S.25

[12] Ostner/Lessenich: S.26

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Die Wohlfahrtsstaatstypologie Gosta Esping-Andersens am Beispiel westeuropäischer Staaten
Untertitel
Sozialpolitische Maßnahmen, historische Entwicklungen und Wohlfahrtsstaatlichkeit im Vergleich
Hochschule
Universität Münster  (Institut für Soziologie)
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
28
Katalognummer
V94411
ISBN (eBook)
9783640106264
ISBN (Buch)
9783656209386
Dateigröße
428 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wohlfahrtsstaatstypologie, Gosta, Esping-Andersens, Beispiel, Staaten
Arbeit zitieren
Jens Valentin (Autor:in), 2007, Die Wohlfahrtsstaatstypologie Gosta Esping-Andersens am Beispiel westeuropäischer Staaten , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94411

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