Behindertenarbeit dargestellt am Beispiel Reitsport und Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern im sonderpädagogischen Bereich


Diplomarbeit, 2002

65 Seiten, Note: Sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

I. Allgemeine Grundlagen
1. Begriffe der Sonderpädagogik
1.1. Beeinträchtigung
1.1.1. Behinderung als schwerste Form der Beeinträchtigung
1.1.2. Störungen als weniger schwere Form der Beeinträchtigung
1.1.3. Gefährdung
2. Was ist therapeutisches Reiten?
2.1. Hippotherapie
2.2. Heilpädagogisches Reiten/Voltigieren
2.3. Behindertensport
3. Das Pferd als Therapeut
3.1. Voraussetzungen
3.1.1. Menschenvertrauen
3.1.2. Ruhiges, vertrauenerweckendes Wesen
3.1.3. Intelligenz
3.1.4. Mut
3.1.5. Geschmeidige, weiche Grundgangarten
3.1.6. Harmonisches Gesamtbild
3.2. Ausbildung
3.2.1 Die Longenarbeit in der Gewöhnungsphase
3.2.2 Die weitere Gewöhnungsphase und Entwicklung der Schubkraft
3.3. Beispiele verschiedener Behinderungen
3.3.1. Beinbehinderungen
3.3.2. Armbehinderungen
3.3.3. Sehbehinderungen
3.4. Zusammenfassung
4. Die Zielgruppen im Reiten als Sport für Behinderte
4.1. Das Reiten als Rehabilitationssport
4.2. Das Reiten als Freizeitsport
4.3. Das Reiten als Leistungssport für Behinderte
4.4. Alternative Reitweisen
4.5. Das Fahren als Sport für Behinderte
4.6. Zusammenfassung
5. Reiten als Sport für Behinderte
5.1. Entwicklung der menschlichen Bewegung
5.1.1. Neuromotorik
5.1.2. Sensomotorik
5.1.3. Psychomotorik
5.1.4. Soziomotorik
5.1.5 Konsequenzen für die Reitpraxis
5.2. Bewegungslehre
5.2.1. Steuerungs- und Koordinationsprozesse beim Reiten
5.2.2. Konsequenzen für die Reitpraxis
5.3. Steuerungs- und Koordinationsprozesse beim Reiten
5.3.1. Ursachen der Angst
5.3.2. Formen der Angst
5.3.2.1. Angst durch Orientierungsmangel
5.3.2.2. Angst vor Unbekanntem
5.3.2.3. Realangst
5.3.2.4. Erwartungsangst
5.3.2.5. Angst vor Blamage
5.3.2.6. Angst vor Misserfolg
5.3.3. Wirkungen der Angst
5.3.4. Konsequenzen für die Ausbildungspraxis
5.3.5. Zusammenfassung

II. Fachspezifische Methodik und Didaktik bei unterschiedlichen Behinderungsformen
1. Reiten als Sport für das geistig behinderte Kind
1.1. Die Ausbildungsschritte des geistig behinderten Reitschülers unter besonderer Berücksichtigung seines Lernverhaltens
1.2. Die Ausbildungsphasen unter Berücksichtigung der behinderungsspezifischen Didaktik
2. Bewegungserziehung am Pferd und Reiten für sehgeschädigte Kinder
2.1. Die allgemeine Bewegungserziehung am Pferd
2.1.1. Anlaufen ans Pferd, Mitlaufen im Rhythmus des Pferdes, Zurücklaufen zum Longenführer
2.1.2. Sitzen auf dem Pferd im selbstregulierten Gleichgewicht
2.1.3. Bewältigung von Bewegungsaufgaben auf dem Pferd
2.2. Der Übergang zum Reiten – Lernen
2.2.1. Der Umgang mit dem Pferd vor und nach dem Reiten
2.2.2. Das Reiten im Sattel
3. Beispiele – Behindertenreiten
3.1. Friedrich – 11 Jahre
3.2. Victor – 5 Jahre
3.3. Felix – 13 Jahre
4. Schlussbetrachtung

0. Einleitung

„ Es steigert sich der Lebenswert,

hat der Mensch ein (Stecken)pferd!“

Liegt in der Hippotherapie und beim Heilpädagogischen Reiten und Voltigieren der Schwerpunkt auf der gezielt eingesetzten therapeutischen Wirkung des Pferdes und seines Umfeldes, ist der behinderte Reitsportler in erster Linie am Erlernen der Sportart „Reiten“ interessiert. Die allgemeine „therapeutische Wirkung“ des Reitens nutzt dabei der behinderte Reiter in gleicher Weise wie der nicht behinderte Reiter auch. Im Gegensatz zu vielen anderen Sportarten ermöglicht das Reiten die Integration von behinderten und nicht behinderten Reitsportlern sowohl in der täglichen Reitstunde als auch beim Ausritt.

Welche Voraussetzungen und Bedingungen dafür notwendig sind, wird in meinen folgenden Ausführungen dargestellt.

Im ersten Teil geben die „Allgemeinen Grundlagen“ einen Überblick über die Zielgruppen und die Bewegungsprozesse beim Behindertenreiten.

Die Themenschwerpunkte im zweiten Teil dieser Arbeit beziehen sich auf das geistig behinderte Kind und auf das Reiten für sehgeschädigte Kinder.

Ergänzt wird dieser methodisch, didaktische Teil durch drei Fallbeispiele.

Reiten als Sport für Behinderte – neben der Therapie, eine Chance auf Sport und Integration.

I. Allgemeine Grundlagen

1. Begriffe der Sonderpädagogik

In einer kurzen Darstellung möchte ich die wichtigsten Begriffe der Sonderpädagogik, die für die Thematik dieser Arbeit relevant sind, klären.

1.1. Beeinträchtigung

Beeinträchtigungen sind Erschwerungen verschiedenster Art und unterschiedlicher Intensität in der Entwicklung eines Menschen.

Sie können in verschiedenen Bereichen der Entwicklung auftreten (zum Beispiel im körperlichen, motorischen, geistigen, emotionalen und/oder sozialen Bereich).

(vgl. Bach,1976, S. 9)

Bach unterscheidet Beeinträchtigung nach einem bestimmten Schweregrad, nach dem Umfang und der Dauer.

1.1.1. Behinderung als schwerste Form der Beeinträchtigung

- umfänglich, d.h. sie treten in vielen Verhaltensbereichen in Erscheinung, z.B. schulisch, privat;
- schwer, d.h. starkes Abweichen von den Durchschnittsgegebenheiten vergleichbarer Gruppen;
- langfristig, d.h. die Beeinträchtigung besteht schon länger oder wird vermutlich nicht in kürzerer Zeit – z.B. 2 Jahren – zurückgehen bzw. behoben werden.

Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen schwer, umfänglich und langfristig in ihrem unmittelbaren Lebensvollzug und in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

(vgl. Bach, 1976, S. 20)

1.1.2. Störungen als weniger schwere Form der Beeinträchtigung

Von einer Störung spricht man, wenn die Entwicklung eines Menschen beeinträchtigt ist, diese Beeinträchtigung aber kurzfristig, partiell und weniger schwer ist.

- partiell bedeutet, dass nur eine oder wenige Komponenten oder Teilkomponenten betroffen sind (zum Beispiel Lernprobleme in einem Fach oder begrenzte motorische Einschränkung)
- weniger schwer bedeutet, dass keine erheblichen Abweichungen vom Regelbereich vorliegen (zum Beispiel bestimmte Artikulationsfehler oder geringfügige Bewegungseinschränkung einer Hand)
- kurzfristig bedeutet, dass voraussichtlich in Kürze eine Behebung möglich erscheint (zum Beispiel bei bestimmten Verletzungen)

Störungen können demnach sein:

- längerfristige Beeinträchtigungen eines Persönlichkeits-, Lern- oder Sinnesbereich, die jedoch weniger umfänglich und nicht so schwer sind
- schwere Verletzungen, die aber weniger umfänglich sind und kürzere Zeit bestehen
- schwere Krankheiten, die aber vorübergehen

Ob eine Lernstörung in eine Lernbehinderung oder eine Sehstörung in eine Sehbehinderung übergeht, hängt davon ab, ob die Störung rechtzeitig erkannt wird und ob entsprechende Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.

(vgl. Bach, 1976, S. 39ff)

1.1.3. Gefährdung

Von einer Gefährdung spricht man, wenn die Entwicklung eines Menschen aufgrund von bestimmten Lebensbedingungen so weit von der Norm abweicht, dass sie eine Behinderung oder Störung auslösen oder diese verstärken kann, wenn nicht unterstützende Maßnahmen ergriffen werden.

Formen der Gefährdung:

- körperliche Gefährdungen, zum Beispiel bei bestimmten Schwangerschaftserkrankungen und Geburtskomplikationen oder bei frühkindlichen Erkrankungen
- soziale Gefährdungen, zum Beispiel bei unzureichenden beengten Wohnverhältnissen, aber auch bei Überbehütung und luxuriösem Milieu
- familiäre Gefährdungen, zum Beispiel bei Unregelmäßigkeiten in der Familie (Alkohol), Heimunterbringung

Gefährdungen können bewirken, dass Störungen auftreten oder dass sich bei vorliegender Störung eine Behinderung manifestiert.

Gemäß den permanenten Veränderungen der Grundkomponenten und ihrer Teilbereiche unterliegt auch deren relationales Zusammenwirken einem ständigen Wandlungsprozess.

Behinderungen sind ebenso wie Störungen und Gefährdungen keine statischen Angelegenheiten. Sie sind abhängig von den Veränderungen ihrer Bestimmungsgrößen, der Behebung bzw. Besserung oder Zunahme von Schädigungen, der Korrektur oder Eskalation von Belastungen durch

unangemessene Anforderungen, der Aufhebung, Minderung oder Verstärkung von Benachteiligungen.

(vgl. Bach, 1976, S. 48ff)

2. Was ist therapeutisches Reiten?

Seit dem Altertum ist schon bekannt, dass Reiten Körper und Seele gut tut. Therapeutisches Reiten ist aber mehr als die bloße sportliche Freizeitgestaltung: es gliedert sich in die drei Bereiche Hippotherapie, Heilpädagogisches Reiten/ Voltigieren und Behindertensport.

Es hilft psychosoziale Störungen und körperliche Erkrankungen zu heilen, zu lindern und ihnen vorzubeugen.

Ende der 50er Jahre entdeckten Ärzte und Physiotherapeuten die Chance, das Pferd im Rahmen krankengymnastischer Behandlungen einzusetzen. Durch das rhythmische Bewegtwerden auf dem Pferderücken ergaben sich ganz neue Möglichkeiten zur Behandlung neurophysiologischer Störungen. Die sogenannte Hippotherapie setzt auf der medizinischen Seite, der Körperebene an.

In den 60er Jahren entwickelte sich dann ein eigenständiger Ansatz zur pädagogischen Nutzung des Pferdes. Sozial retardierte und entwicklungsverzögerte, also verhaltensauffällige oder –gestörte Kinder und Jugendliche sind die hauptsächliche Zielgruppe für diese Therapieform, die eine individuelle Förderung der geistigen und sozialen Entwicklung erlaubt. Das Heilpädagogische Reiten/Voltigieren stellt diesen Aspekt in den Vordergrund, der Erwerb reiterlicher Grundkenntnisse steht erst an zweiter Stelle.

Parallel zu den genannten Ansätzen gab es schon immer behinderte Sportler, die das Pferd als Partner eingesetzt haben: Der Reitsport gehört zu den wenigen Sportarten, die Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam ausüben können. Das Pferd ersetzt dem Querschnittgelähmten die Beine, dem Blinden hilft es mit seinen Augen.

Jeder dieser drei Bereiche spricht spezifische Probleme an – von körperlichen Behinderungen und Beschwerden über mangelnde soziale Integration bis hin zur

gesunderhaltenden Freude an gemeinsamen Aktivitäten – die Grenzen sind fließend: so leiden zum Beispiel behinderte Menschen aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung oft unter sozialen Störungen. Oder verhaltensauffällige Kinder entdecken im Reiten eine Sportart, die nicht nur ihre soziale Kompetenz verbessert, sondern auch Herausforderung und körperliches Training bedeutet.

In jedem Gebiet ist der Kontakt zum Pferd und zum Therapeuten oder Trainer stark ausgeprägt und der Teilnehmer wird als „ganzer Mensch“ gefordert und gefördert.

(vgl. Vogel, 1987, S. 25)

2.1. Hippotherapie

griechisch „hippos“=Pferd, „therapeia“=Therapie, Behandlung.

Die Hippotherapie stellt die zuerst entwickelte Behandlungsform mit Hilfe des Pferdes dar. Ärzte und Physiotherapeuten entdeckten die ausgleichende Wirkung des rhythmischen Bewegtwerdens bei verschiedenen Störungen und Krankheitsbildern. Heute gilt die Hippotherapie als Bestandteil und Ergänzung krankengymnastischer Behandlungsmaßnahmen und kann speziell dort helfen, wo herkömmliche Methoden nichts mehr bewirken können. Sie eignet sich für Kinder und Erwachsene.

Ein Physiotherapeut mit entsprechender Zusatzausbildung führt die Behandlung durch. Der Patient wird dabei auf dem Pferd bewegt, so dass reiterliche Vorkenntnisse nicht notwendig sind. Zudem findet die Therapie in der Gangart Schritt statt, in der sich die medizinisch wirksamen Elemente voll entfalten. Vom Pferderücken aus werden Schwingungen auf den Patienten übertragen; nämlich die Bewegungen auf/ab, vor/zurück und links/rechts. Die dadurch entstehenden

Impulse ermöglichen ein gezieltes Training der Haltungs-, Gleichgewichts- und Stützreaktionen sowie eine Regulierung des Muskeltonus.

Eingesetzt wird die Hippotherapie bei bestimmten Erkrankungen und Schädigungen des Zentralnervensystems und des Stütz- und Bewegungsapparates. So kann sie beispielsweise lindernd und harmonisierend bei Spastiken und in kompletten Querschnittssyndromen wirken. Eine Hippotherapie wird grundsätzlich ärztlich verordnet. Der Arzt arbeitet eng mit dem behandelnden Physiotherapeuten zusammen und überwacht die Behandlung und ihre Fortschritte.

(vgl. Vogel, 1987, S. 26ff)

2.2. Heilpädagogisches Reiten/Voltigieren

Heilpädagogisches Reiten/Voltigieren meint Maßnahmen, die zunehmend in der Pädagogik, der Psychologie und bestimmten Bereichen der Psychiatrie Eingang finden.

Die individuelle und soziale Entwicklung von verhaltensauffälligen, lern- oder geistig behinderten sowie psychisch kranken Menschen wird günstig beeinflusst und gefördert. Zusätzlich werden Grundkenntnisse im Reiten und /oder Voltigieren vermittelt.

Die Arbeit und der Umgang mit dem speziell ausgebildeten Pferd erleichtert Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen den Umgang mit Ängsten und Frustration. Vertrauen wird aufgebaut und führt zur Erfahrung von

Selbstwertgefühl und angemessener Selbsteinschätzung. Die Konzentrationsfähigkeit wird dadurch geschult und verbessert. Positive Effekte im sozialen Verhalten werden sowohl durch den Umgang mit dem Pferd als auch durch das Erleben in der Gruppe erreicht. Teilnehmer lernen den Umgang mit Antipathien und Aggressionen ebenso wie kooperatives Verhalten.

Die heilpädagogischen Reit- und Voltigierstunden werden von Pädagogen, Psychologen oder Psychotherapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung geleitet. Teilnehmer profitieren nicht nur durch Fortschritte in der persönlichen Entwicklung, sondern lernen mit dem Reiten und/oder Voltigieren auch ein faszinierendes Hobby kennen.

(vgl. Vogel, 1987, S. 26ff)

2.3. Behindertensport

Reiten und Fahren gehören zu den wenigen Sportarten, die Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam ausüben können. Für die meisten sinnesgeschädigten, körper- als auch geistigbehinderten Menschen stellt es kein Problem dar, Reiten oder Fahren zu erlernen. Genauso wie Nichtbehinderte erleben gehandicapte Menschen Sport als befriedigende, erfüllende Freizeitgestaltung und Möglichkeit zu sozialen Kontakten. Zusätzlich bietet sich ein Ausgleich von behinderungsbedingter Bewegungsarmut.

Der Pferdesport ist mit speziellen Hilfsmitteln und besonders geschulten Pferden auch Schwerbehinderten zugänglich. Blinde Reiter nutzen akustische Hilfen, geistig Behinderte sowohl optische als auch akustische. Auf den Rollstuhl Angewiesene lenken für ihre Bedürfnisse umgebaute Wagen. Beim Reiten erleben sie ungehinderte Bewegungsfreiheit auf „vier gesunden Beinen“.

Leistungssport, also Wettkämpfe und Turniere, wird ebenfalls von vielen behinderten Reitern und Fahrern betrieben. So war eine deutsche Mannschaft Reiten, Disziplin Dressur, bei den Paralympics 2000 in Sydney vertreten.

Unterstützt werden behinderte Pferdesportler von Trainern mit entsprechender Zusatzausbildung, die mit den besonderen Bedürfnissen Behinderter vertraut sind. Die ärztliche Betreuung erfolgt in der im Behindertensport üblichen Weise.

(vgl. Vogel, 1987, S. 26ff)

3. Das Pferd als Therapeut

In einer kurzen Darstellung möchte ich die wesentlichen Voraussetzungen eines Pferdes für den Sport mit Behinderten aufzeigen, wobei das gegenseitige Vertrauen von Pferd und Reiter besonderen Raum einnimmt.

Ein Sportpferd, das allen Ansprüchen eines behinderten Reitsportlers gerecht werden soll, bedarf einer soliden und fachgerechten Grundausbildung, die sich nach den klassischen Grundsätzen der Reitlehre richtet. Die Pferderasse spielt bei der Auswahl nur eine untergeordnete Rolle. Wird ein Pferd für dieses Ausbildungsziel ausgewählt, sollte es folgende Voraussetzungen mitbringen:

- Menschenvertrauen,
- ein ruhiges, vertrauenerweckendes Wesen,
- Intelligenz,
- Mut,
- geschmeidige, weiche Grundgangarten,
- ein harmonisches Gesamtbild.

3.1. Voraussetzungen

3.1.1. Menschenvertrauen

Die Grundausbildung eines Pferdes beginnt eigentlich schon direkt nach der Geburt. Viel intensive Beschäftigung mit Mutterstute und Fohlen ist der Anfang einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Mensch und Fohlen. Das Aufnehmen der Hufe sowie das Berühren und Streicheln des Kleinen am ganzen Körper ist der Grundstein auf dem langen Ausbildungsweg. Das heranwachsende Pferd darf dabei niemals die Aufgabe des Anführers übernehmen und muss in jedem Spiel immer der Untergeordnete gegenüber dem Menschen bleiben. Nur so können das

Menschenvertrauen und damit eine wirkliche Partnerschaft mit dem Pferd aufgebaut und zeitlebens vertieft werden.

3.1.2. Ruhiges, vertrauenerweckendes Wesen

Der alte Grundsatz „Das Auge des Pferdes ist der Spiegel der Seele“ hat nichts von seiner Bedeutung verloren. Ein großes, schwarzes und ruhig blickendes Auge spricht für ein gutes und gleichmütiges Wesen. Wichtig ist eine leichte Handhabung im Umgang mit dem Pferd. Es darf keine unkontrollierten Bewegungen wie Scheuen, Kopfschlagen, Austreten und Herumtänzeln ausüben, die den Menschen gefährden. Seine Gutmütigkeit sollte sich im Stall schon herumgesprochen haben, denn mit solchen Pferden geht man gerne um.

3.1.3. Intelligenz

Beschränkte Pferde sind für den sportlichen Bereich nur bedingt einzusetzen und für den Behindertensport nicht geeignet. Kluge Pferde, die mit genügend Horsemenship an jede ihnen gestellte Aufgabe herangeführt werden, werden diese mit Intelligenz und großer Hingabe erfüllen. Besonders gehandicapte Reiter wie einseitig oder beidseitig beinbehinderte Reiter sowie Blinde, die vermehrt auf Stimme und Gewichtshilfen angewiesen sind, werden die Klugheit eines Pferdes zu schätzen wissen. Diese Pferde reagieren auf feinste Hilfengebung und werden allen Ansprüchen gerecht.

3.1.4. Mut

Ängstliche Pferde, die ständig scheuen, überall zehnmal hinschauen müssen, um an einem Gegenstand vorbeizugehen, um beim zwölften Mal doch wieder zu scheuen, sind nicht für den therapeutischen Bereich geeignet. Mut ist hier gefragt. Die Pferde müssen neugierig auf alles sein, sie müssen einen Untersuchungsinstinkt besitzen, Dinge beschnuppern und belecken und damit spielen. Sie dürfen sich nicht erschrecken und sollten auch kleinere Hindernisse, ohne zu zögern, willig überwinden. Ein Pferd, das über genügend Mut verfügt, wird ein Partner fürs Leben.

3.1.5. Geschmeidige, weiche Grundgangarten

Reiter mit einem Handicap haben meist genug damit zu tun, ihre Behinderung auf dem Pferd so zu kompensieren, dass sie gut einwirken können. Ein weich federndes Pferd, das sich in allen drei Grundgangarten harmonisch bewegt, kommt diesen Menschen besonders entgegen. Die Bewegungen im Trabe und im Galopp müssen schwungvoll und sehr leicht und bequem zu sitzen sein. Im Schritt ist ein deutliches, erhabenes Schreiten bei guter Bewegungsdynamik erwünscht. Die Grundgangarten entscheiden in einem wesentlichen Maß mit den Einsatz eines Pferdes im Behindertensport.

3.1.6. Harmonisches Gesamtbild

Die Größe des Pferdes sowie seine Herkunft, Rasse oder Abstammung spielen eine eher untergeordnete Rolle. Natürlich ist ein Pferd mit einem Stockmaß von 1,80 m nicht unbedingt für den Behindertensport geeignet, aber wenn es alle die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt, sollte man es einem 1,60 m großem Pferd mit weniger Mut oder härteren Gängen vorziehen.

Der Kategorie der Pferde ab einem Stockmaß von 1,40 m bis ca. 1,65 m sollte aber der Vorzug gegeben werden. Ein nicht zu tief angesetzter Hals mit guter Ganaschenfreiheit, ein kräftig bemuskelter, genügend breiter und nicht zu langer Rücken sowie eine ausreichend gewinkelte Hinterhand runden nicht nur das harmonische Gesamtbild ab, sondern erleichtern dem Reiter auch die Arbeit.

3.2. Ausbildung

Hat man ein Pferd mit den oben beschriebenen Eigenschaften gefunden, kann mit der Grundausbildung als Reitpferd für gehandicapte Reiter begonnen werden.

3.2.1. Die Longenarbeit in der Gewöhnungsphase

Takt und Losgelassenheit sind die ersten Voraussetzungen, die ein Pferd in Verbindung mit der Gewöhnung an Trense, Sattel und Reitergewicht erlernen muss. Ausgiebige Longenarbeit ist hierfür unbedingte Voraussetzung. Das angehende Sportpferd sollte dabei auf die akustischen Kommandos des Longenführers hören. So muss auf die Anweisung Schritt, Trab oder Galopp auch diese Gangart vom Pferd ausgeführt werden. Besonders wichtig in der Grundausbildung ist das Kommando „Steh“. Die darauf reagierenden Pferde sollten gelernt haben, ohne jegliche weitere Bewegung absolut ruhig und bewegungslos zu stehen. Hat das Pferd in den ersten vier bis acht Wochen der Ausbildung diese Fähigkeiten erworben, kann mit der Arbeit unter dem Reiter begonnen werden.

3.2.2. Die weitere Gewöhnungsphase und Entwicklung der Schubkraft

Wenn das Pferd unter dem Reiter sein Gleichgewicht wiedergefunden hat und sich taktmäßig und losgelassen vorwärts bewegt, wird ganz von selbst eine ruhige Anlehnung an die Reiterhand hergestellt. Die Stimme bleibt weiterhin Bestandteil der Ausbildung. Nach ca. 6 – 12 Monaten ist diese Grundausbildung abgeschlossen, und das Pferd sollte sich schon mit der dem Ausbildungsstand entsprechenden Schubkraft schwungvoll vorwärts bewegen. Häufiges Reiten im Gelände sowie leichte Springarbeit über kleine Hindernisse runden die bisherige Grundausbildung ab. Eine Spezialisierung des Pferdes auf eine spezielle Behinderungsart kann jetzt erfolgen.

(Info Orac, Kottingbrunn)

3.3. Beispiele verschiedener Behinderungen

3.3.1. Beinbehinderungen

Bei der Auswahl des Pferdes für Beinbehinderte ist besonders darauf zu achten, dass dieses genügend Gehfreudigkeit besitzt. Für einen einseitig oder beidseitig beinbehinderten Reiter muss es besonders gut auf die Gewichtshilfen und die Stimme reagieren. Bei der Ausbildung ist darauf zu achten, dass der Reitlehrer das Pferd mit möglichst wenig Bein arbeitet und die Schenkelhilfen mehr und mehr durch Gewichts-, Gerten- und Stimmhilfen ersetzt. Zur Überprüfung des Gehorsams kann er die Beine zeitweise vor das Sattelblatt legen, um sicher zu gehen, dass das Pferd auch ohne diese zu reiten ist. Das bewusste Reiten von Wendungen mit korrekter Gewichtshilfe und genügender Drehung des Oberkörpers parallel zur Pferdeschulter runden diesen Ausbildungsweg ab.

3.3.2. Armbehinderungen

Hier sind Pferde mit weniger empfindlichem Maul gefragt, da durch teilweise unregelmäßige Hebeleinwirkung der unterschiedlichen Arm- bzw. Handlängen eine konstante Anlehnung erschwert wird. Die natürliche Kopfhaltung des Pferdes, bedingt durch einen guten Halsansatz, sollte der Haltung in Anlehnung schon fast entsprechen. Die Ausbildung konzentriert sich vor allem auf aktiv einwirkende Schenkel- und Gewichtshilfen und viel Stellungs- und Biegungsarbeit. Das Reiten ohne Trense nur mit einem Halsring dokumentiert dem Ausbilder, dass das Pferd auch beim Ausführen von höheren Lektionen Stellung und Biegung ohne Zügel beibehält.

(vgl. Vogel, 1987, S. 76ff)

3.3.3. Sehbehinderungen

Pferde mit genügendem Herdentrieb, die gerne in der Gruppe mitlaufen, ohne auszubrechen, helfen noch unsicheren sehbehinderten Reitern, die Ausmaße der jeweiligen Reitbahn sowie Gangmaß und Takt kennen zu lernen. Dies kann auch für die stärkeren Reiter von Vorteil sein, die unabhängig von der Gruppe alleine ihre Lektionen arbeiten möchten, wobei der Herdentrieb des Pferdes nicht zum Kleben ausarten sollte. Bahnbegrenzungen, Bande und eventuell in der Bahn befindliche Hindernisse sollten beim Pferd genügend Beachtung finden. In der Grundausbildung sollte häufig das Abteilungsreiten an verschiedenen Positionen praktiziert werden. Häufiges Geländereiten macht diese Pferde trittsicher und gibt ihnen auch im Alleingang genügend Selbstvertrauen. Das Wegreiten von der Gruppe in allen drei Grundgangarten in Gelände und Bahn sowie das Gegeneinanderreiten fördern den Gehorsam und die Konzentration auf den Reiter. Sonntägliches Quadrillenreiten mit Musik ist eine gute Überprüfung des Ausbildungsstandes.

3.4. Zusammenfassung

Die Auswahl und Ausbildung eines Pferdes für den Sport mit behinderten Reitern hat neben den speziellen Ansprüchen bezüglich der jeweiligen Behinderung immer auch mit individuellen Neigungen und Fähigkeiten zu tun. Aufgabe des Reitausbilders ist, das jeweilige Paar zu gegenseitigem Vertrauen hinzuführen und die notwendige Ausgleichsarbeit für das Pferd zu leisten. Denn nur dann kann ein Pferd auf Dauer den besonderen Anforderungen durch den behinderten Reiter gewachsen bleiben, wenn sein Wohlbefinden im Auge behalten wird. Dieses ist einerseits durch artgerechte Haltung, andererseits durch eine kompensierende Gymnastizierung des Pferdekörpers erreichbar, bei der die jeweils überbeanspruchten Körperpartien gelockert und das Annehmen der Hilfen wieder sensibilisiert werden. So ist die Ausbildung des Pferdes nie abgeschlossen, sondern bleibt ein steter Prozess, in dem Reiter und Ausbilder an der eigenen Entwicklung und der des Pferdes gemeinsam und ineinandergreifend arbeiten. Auf diese Weise werden sie kontinuierlich dem persönlichen Ideal des Reiters auf dem immer differenzierter reagierenden Pferd näher kommen, und die Freude am harmonischen Einklang der Partner im Bewegungsdialog wird für alle Beteiligten wachsen.

(vgl. Vogel, 1987, S. 103ff)

4. Zielgruppen im Reiten als Sport für Behinderte

Die unterschiedlichsten Beweggründe veranlassen behinderte Menschen dazu, sich für das Pferd als möglichen sportlichen Partner zu interessieren und schließlich das Reiten zu erlernen. Aufgrund der individuellen Motivation entwickeln sich demzufolge verschiedenartige Schwerpunkte in diesem Sport. Die einen erleben ihn als Möglichkeit zur Rehabilitation nach akuter Erkrankung, die anderen wollen ihre Freizeit mit dem Pferd verbringen und wieder andere entwickeln soviel Ehrgeiz, dass sie es zu sportlichen Ehren im Leistungsvergleich bringen wollen. Um sich durch die körperliche und konditionelle Herausforderung durch das Pferd beim Reiten nicht selbst zu schädigen, sollte jedoch der Grundsatz allen gemein sein, dass generell Sportfähigkeit gegeben ist. Das bedeutet, der Behinderte muss in jedem Fall im Vorfeld von einem Arzt untersucht werden und die Bestätigung erhalten, dass er das Reiten ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen als Sport ausüben kann. Dabei sollte der Arzt nicht nur die der Behinderung zugrunde liegende Erkrankung beachten, sondern auch Nebenerkrankungen, wie etwa erhöhte Knochenbruchgefahr oder ein persistierendes Krampfleiden.

[...]

Ende der Leseprobe aus 65 Seiten

Details

Titel
Behindertenarbeit dargestellt am Beispiel Reitsport und Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern im sonderpädagogischen Bereich
Note
Sehr gut
Autor
Jahr
2002
Seiten
65
Katalognummer
V9418
ISBN (eBook)
9783638161275
Dateigröße
853 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Behindertenreiten; Sonderpädagogik; Reiten; Reitsport;
Arbeit zitieren
Rüdiger Zlamy (Autor:in), 2002, Behindertenarbeit dargestellt am Beispiel Reitsport und Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern im sonderpädagogischen Bereich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9418

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