Ewigkeit im mittelalterlichen Friedensvertrag – Eine Utopie?

Eine Untersuchung anhand ausgewählter Quellen zwischen 1420 und 1474


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1 Die Entwicklung des Friedensvertrags
1.1 Die Ewigkeitsklausel in Friedensverträgen
1.2 Die Auswahl der untersuchten Friedensverträge

2 Friede auf ewig? Die Termini perpetuus und aeternus

3 Die Friedensverträge
3.1 1420 Mai 21, Vertrag von Troyes
3.2 1444 Juni 27, Vertrag zwischen England und Frankreich
3.3 1444 Oktober 28, Vertrag von Ensisheim
3.4 1474 Februar 18, Vertrag von Utrecht

4 Ein Vergleich der Verträge

5 Ewigkeit im mittelalterlichen Friedensvertrag -Eine Utopie?

6 Literaturverzeichnis
6.1 Quellen
6.2 Literatur
6.3 Onlinequellen

1 Die Entwicklung des Friedensvertrags

Krieg und Frieden begleiten die Menschheit schon seit Anbeginn unserer Aufzeichnungen. Beides sind Zustände, wobei Krieg als eine länger andauernde, mit Waffengewalt geführte Auseinandersetzung zwischen mindestens zwei Parteien definiert wird. Frieden hingegen zeichnet sich durch die Abwesenheit von Gewalt aus. Zumeist wird dieser nach einer kriegerischen Handlung zwischen politischen Einheiten beschlossen und vertraglich aufgezeichnet.1 Bereits in der durch kriegerische Handlungen geprägten Antike wurde der Wunsch nach Frieden deutlich. Forscher der Universität Münster legen dieser Behauptung den ältesten Friedensvertrag unserer Aufzeichnungen zugrunde. Der mehr als 3200 Jahre alte Vertrag zwischen Ägypten und Hethitern zeigt „umfangreiche Korrespondenzen zwischen den Herrschern“.2 An dieser Stelle sei hinzugefügt, dass es sich dabei wohl um eine Ausnahme handelt, denn üblicherweise bestand die Antike aus „Siegfrieden“.3 Dennoch war den Menschen bereits zu dieser Zeit klar: „magnum beneficium est pax“4. Die Wahrung des Friedens war von enormer Wichtigkeit, daher wurden mit dessen Ausführung Herrscher beauftragt. Im Frühmittelalter wurden Konflikte oft selbstständig gelöst, indem die beteiligten Parteien i. d. R. Gewalt anwandten. Diesem Vorgehen lag ein schwaches System der Judikative zugrunde, weshalb es oftmals zu einer Selbstjustiz kam.5 Im Mittelalter wurden zunehmend Verträge zwischen den Parteien verfasst - nicht zuletzt da die Gewalt des Öfteren für die eigenen Vorteile genutzt wurde.6 Dabei wurden zeitliche Beschränkungen in den Vertrag integriert. Die sich im Mittelalter etablierten Veränderungen im politischen Denken haben die Friedensverträge gegenüber der Antike stark verändert. Seit dem späten Mittelalter wurde oftmals die Klausel des ewigen Friedens verwendet. Zeitliche Limitierungen waren zunehmend seltener vorzufinden. Demnach müsste das Mittelalter eine Zeit des zunehmenden Friedens gewesen sein - doch auch gab es enorm viele Kriegshandlungen. In dieser Arbeit soll untersucht werden, inwiefern und ob die Ewigkeitsklausel bestand hatte und tatsächlich dazu beitrug, den Frieden zu wahren.

1.1 Die Ewigkeitsklausel in Friedensverträgen

Garantiert die Ewigkeitsklausel einen Frieden für immer? Das Mittelalter war geprägt von zahlreichen Kriegen und Schlachten. Gleichzeitig liegt eine hohe Anzahl an Friedensverträgen vor, welche im Spätmittelalter des Öfteren einen ewigen Frieden versprochen haben. Aus diesem Gegensatz ergibt sich die Frage, ob das Wort ewig aus der heutigen Sicht mit für immer gleichgesetzt werden kann. Die Fragestellung, welche innerhalb der vorliegenden Seminararbeit beantwortet werden soll, ergibt sich somit aus der These, dass die Klausel des ewigen Friedens nicht automatisch gleichzusetzen ist mit einem Frieden für immer. Die Frage nach der Klausel des ewigen Friedens rückt somit in den Fokus. Welche Intentionen und Auswirkungen hatte die Vertragsklausel des ewigen Friedens in Verträgen zur Zeit des europäischen Mittelalters?

Das Interesse an diesen Dekreten war und ist bis heute immens. Friedensschlüsse werden in eigenes Handeln und Kalkül eingearbeitet, Schriftsteller verarbeiten und interpretieren die Inhalte und erschaffen somit neue Weltbilder, Meinungen in der Öffentlichkeit werden diskutiert - kurzum, Friedensverträge nehmen einen hohen Stellenwert innerhalb der Forschung ein.7 Auch in dieser ist die Frage nach der Ewigkeitsklausel bereits diskutiert worden. Dass die Klausel nicht in jedem Fall auf ewig eingehalten wurde, wird bei Betrachtung der Kriegshandlungen im Mittelalter deutlich. Hierüber ist sich auch die Forschung einig. Doch alle Verträge sind individuell geschrieben worden. Jeder Krieg hatte einen anderen Ursprung, einen anderen Verlauf und schließlich einen anderen Ausgang. Diese Individualität wird durch die Kontinuität der oben genannten Klausel durchbrochen. Diese Arbeit soll dazu beitragen, die Absicht und die tatsächliche Wirkung bzw. Auswirkung dieser Vertragsklausel in Friedensverträgen aus dem Mittelalter besser verstehen zu können. Aus diesem Grund ist die Untersuchung der Ewigkeitsklausel sowohl in Hinblick auf die Geschichte und das Handeln früherer Herrscher interessant, als auch relevant für die moderne Forschung.

Um einen solchen Erkenntnisgewinn erzielen zu können, wird das Korpus - bestehend aus vier mittelalterlichen Friedensverträgen - zu Beginn der Arbeit in den zeitlichen Kontext eingebettet und anschließend auf Ewigkeitsklauseln untersucht. Ist eine solche explizit vorzufinden, wird der Vertrag anhand der folgenden Fragen genauer analysiert: Unter welchen Umständen ist der Vertrag geschlossen worden? Ist der Friede bis dato eingehalten worden? In welchem Zusammenhang wird ewiger Friede versprochen? In Bezug auf den Zusammenhang werden die lateinischen Lexeme perpetuus und aeternus in den Fokus gerückt, denn oftmals werden diese im Deutschen mit ewig übersetzt, obwohl hier nicht die gleiche Bedeutung vorliegt. Anschließend wird die Ewigkeitsklausel analysiert, um den Kontext des versprochenen ewigen Friedens zu erkennen. Eventuell handelt es sich hier um einen Frieden, welcher an bestimmte Bedingungen oder Personen geknüpft wurde. Zudem muss erörtert werden, ob das Versprechen des ewigen Friedens Vorteile - beispielsweise strategische - mit sich brachte. Möglicherweise handelt es sich in einem solchen Fall um eine Ablenkung für etwaige nachfolgende Handlungen. Die abschließende und wichtigste Frage ist, ob es nach dem Vertrag zwischen den Handlungsparteien einen erneuten Krieg gab oder ob der ewige Frieden wirklich bis in die heutige Zeit Bestand hat.

Befindet sich eine solche Klausel nicht in einem Vertragstext, wird dieser auf einen eventuellen implizit genannten ewigen Frieden oder zeitliche Limitierungen analysiert, sodass am Ende eine Statistik innerhalb des abschließenden Vergleichs angelegt wird.

1.2 Die Auswahl und Quellenlage der untersuchten Friedensverträge

Um in der Kürze dieser Arbeit den zu untersuchenden Texten gerecht zu werden und aufgrund der Vielzahl von Verträgen, muss die Auswahl eingegrenzt werden. Dies geschah anhand dreier Aspekte. Zunächst wird der zeitliche Rahmen auf die Zeit zwischen 1420 und 1474 eingeschränkt. Die hier relevante Ewigkeitsklausel wird erst im Spätmittelalter häufiger verwendet, weshalb eine Untersuchung früherer Verträge keinen hinreichenden Erkenntniswert hätte. Die Formel des ewigen Friedens ist dabei in der lateinischen Sprache gesondert zu betrachten, da ebenjene hier auf zwei verschiedene Arten in den Vertrag eingearbeitet wurden. Deshalb wird sich auf Verträge beschränkt, die in der lateinischen Sprache verfasst wurden, da diese Arbeit die Verträge hinsichtlich zweier Lexeme - perpetuus und aeternus - untersuchen soll. Ein dritter Aspekt betrifft die räumliche Einschränkung. Zur Untersuchung werden Verträge aus dem lateinischen Kulturkreis Europas - also Westeuropas - herangezogen. Der gemeinsame Aspekt und gleichzeitig die Abgrenzung gegenüber anderen Verträgen ist das mittelalterliche Völkerrecht. Dieses ius gentium wurde u. a. durch das Corpus iuris civilis von Kaiser Justinians I. überliefert. In den Digesten befindet sich eine Definition des ius gentium, welche sich im Westen Europas weit verbreitet hat. Diese beschreibt das ius gentium als das Recht der gentes humanae.8 Dabei werden Begriffe wie etwa Krieg, Kauf, Miete, Pacht oder Unfreiheit aufgegriffen, sodass das ius gentium als Grundstruktur von politischen, rechtlichen und sozialen Regeln verstanden werden kann.9 Anhand dieser Faktoren wurden vier mittelalterliche Friedensverträge gewählt: der 1420 geschlossene Vertrag von Troyes, die Verträge aus dem Jahr 1444 - von Ensisheim und zwischen England und Frankreich - und der 1474 entstandene Vertrag von Utrecht. Die für diese Arbeit notwendigen Vertragstexte existieren dabei nicht in einem gesonderten Quellenkorpus, welcher hier genutzt werden könnte. Die Verträge werden deshalb einzeln aus den uns überlieferten Quellen separiert. Dabei kann es vorkommen, dass die Texte nur in Fragmenten oder aus Überlieferungen vorhanden sind. Insgesamt müssen vor der Untersuchung alle Verträge hinsichtlich ihrer Vollständigkeit untersucht werden. Zudem wurden Vertragstexte nicht an einem Stück geschrieben, sondern während eines längeren Zeitraums verfasst, überarbeitet und ergänzt, denn „Krieg und Frieden waren automatisch Gegenstand von Verhandlungen, Abkommen und Verträgen“.10 Aus diesem Grund können die Vertragspunkte ungeordnet wirken oder nachträgliche Ergänzungen enthalten. Bedacht werden muss während der gesamten Arbeit zudem, dass Vertragstexte zwar juristischer Natur sind und somit nach Regeln und gewissen Formalia geschrieben wurden, es sich jedoch gleichzeitig um situative Texte handelt. Alle Vertragstexte sind individuell und beruhen auf singulären Ereignissen und Vorgeschichten, was sich auch auf die Texte selbst auswirkt. Identisch ist trotz der variierenden Inhalte der Wunsch nach Frieden, möglichst auf ewig.

2 Friede auf ewig? Die Termini perpetuus und aeternus

Ein Friedensvertrag enthält immer eine Angabe über die Dauer. Diese kann explizit oder implizit und begrenzt oder unbegrenzt sein. Diese zeitliche Festlegung definiert wie lang der Frieden andauern soll. Wie lange der friedliche Zustand nach Beschluss tatsächlich anhält, kann erst nach Ausbruch eines erneuten Krieges - also nach dem Bruch des Vertrages - festgestellt werden. Der Vertrag kann sich immer nur auf den Moment des Schreibens beziehen: wird der Kriegszustand für diesen Moment nicht länger akzeptiert, ist aber zu einem späteren Zeitpunkt durchaus wieder denkbar und als rechtliches Mittel erwünscht, kommt es zu einem befristeten Friedensvertrag. Hier wird explizit eine feste Zeitspanne u. a. (Hrsg.): Corpus iuris civilis: Text und Übersetzung. Auf der Grundlage der von Theodor Mommsen und Paul Krüger besorgten Textausgaben, Bd. 2, Heidelberg 1995. 9 Digesta 41,1,5,7. 10 Naegle, Gisela: Einleitung, in: dies (Hrsg.): Frieden schaffen und sich verteidigen im Spätmittelalter. Faire la paix et se défendre â la fin du Moyen Âge, München 2012, S. 9 - 50, 15f. angegeben. Natürlich kann auch vor Ablauf der Frist wieder ein Krieg ausbrechen, doch ist dies erst nach Ablauf der Zeit auch „moralisch möglich“.9 Wird ein erneuter Kriegszustand nicht gewünscht und auch für die Zukunft ausgeschlossen, wird der Vertrag mit einer unbegrenzten zeitlichen Dauer verfasst - ein ewiger Friede. Dennoch gibt es die Möglichkeit der Bedingung, wobei die Dauer an ein bestimmtes Ereignis geknüpft wird. In einem solchen Fall - beispielsweise dem Ableben des Königs - endet der ewige Friedensvertrag. An dieser Stelle muss beigefügt werden, dass bereits im Mittelalter zunehmend das Vererben von Friedensverträgen einführt wurde. Außerdem besteht die Eventualität von Einschüben. Beispielsweise kann geschrieben stehen, dass der Vertrag auf ewig Gültigkeit haben soll, „‘prout homini licet‘“ oder „‘[d]e o dante, volente, favente‘“.10 Zudem existieren Friedensverträge, welche keine explizite Dauer enthalten. Dieses Auslassen wird allgemein hin als implizit ewig gedeutet.11

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Vertrag mehrere Zeitangaben enthält. Grund hierfür ist, dass sich die Zeitabschnitte auf mehrere Angaben beziehen können. So kann der Vertrag insgesamt auf ewig geschlossen werden, aber der Inhalt eines bestimmten Abschnitts wird durch eine bestimmte Bedingung oder eine Zeitspanne eingegrenzt.12

Insgesamt sind die Friedensverträge des Mittelalters laut des Historikers Fisch von Ewigkeitsklauseln geprägt, welche meist explizit ausgedrückt wurden. „Ewigkeit wird zu einem bestimmten Merkmal nicht nur des richtigen Friedensvertrags, sondern des guten Vertrags überhaupt“, so Fisch.13 Demnach sind ebensolche Verträge im Mittelalter von höherer Qualität und somit angesehener als befristete Vereinbarungen. Auch der Historiker Duchhardt spricht sich für eine vermehrte Ewigkeitsklausel als „Versicherung“ im Mittelalter aus.14 Dabei kann die Ewigkeit in der lateinischen Sprache auf zwei verschiedenen Arten versprochen werden. Anders als die deutsche Sprache werden hier häufig zwei Formeln genutzt um Ewigkeit in Friedensverträgen auszudrücken: perpetuus und aeternus. Da die deutsche Sprache derartige Bezeichnungen nicht vorweisen kann, wird hier meist mit dem gleichen Wort ewig übersetzt und der Bedeutungsunterschied dementsprechend vernachlässigt. Damit derartiges im Folgenden nicht passiert, muss eine Definition der Bedeutungen geliefert werden.

Perpetuus kann gleichgesetzt werden mit „pax perpetuis temporibus, aevum, sempiternus, nunc et semper“ und trägt die Bedeutung von ewig im Sinne des Irdischen.15 Durch den Bezug auf das Irdische kann hier gleichzeitig eine Beschränkung auf die Lebenszeit gemeint sein. Diese Überlegung ist hinsichtlich des Präfixes per- nicht zu vernachlässigen, denn hiermit wird lediglich eine Vollständigkeit ausgedrückt.16 Demnach drückt perpetuus hier genau genommen nur „eine relative Fortdauer bis zu jedwedem Endpunkt“ aus.17 Das Ziel in mittelalterlichen Friedensverträgen ist dennoch meistens die Ewigkeit, da die Beschränkung auf eine Lebensdauer zumeist explizit innerhalb der Verträge benannt wird. Es wird demnach ein ewiger Frieden im Sinne von Verzicht auf Gewalt, Auseinandersetzungen u. Ä. versprochen. Aeternus hingegen bezeichnet die ewige himmlische Ewigkeit, quasi den Seelenfrieden eines Menschen. Hierbei wird „eine absolute Fortdauer bis zum Ende aller Zeiten“ versprochen.18 Der christliche Glaube ist dabei eine entscheidende Komponente. Der hier gemeinte ewige Frieden bezieht sich auf die Ewigkeit Gottes. „So wird der grossartige Gedanke ,ohne Anfang und Ende‘ durch aeternus“ ausgedrückt.19 Bedacht werden muss an dieser Stelle die Wichtigkeit der Religion im Mittelalter, sodass manche Historiker nicht länger vom „‘christlichen Mittelalter‘, sondern vorzugsweise von ,mittelalterlichem Christentum“4 sprechen.20 So wird auch innerhalb der Intitulatio oftmals der Herrscher mithilfe von aeternus vorgestellt, um seine Legitimation zu verdeutlichen.

Dabei kann es vorkommen, dass mehrfach ewiger Friede versprochen wird, jedoch einmal auf irdischer Ebene, also der Wunsch von kriegerischer Gewalt abzusehen, und zum anderen der himmlische Friede vor Gott.21 Beide Begriffe werden innerhalb der Friedensverträge analysiert, damit auch hier am Ende eine Statistik erstellt werden kann.

3 Die Friedensverträge

Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.

Dschuang Dsi22 Das Zitat des chinesischen Philosophen Dschuang Dsi aus der Antike verdeutlicht, dass die Kunst nicht darin besteht einen Friedensvertrag zu schließen, sondern diesen dauerhaft aufrechtzuerhalten. Nur wenn die Inhalte des Vertrags eingehalten werden, ist der Vertrag erfolgreich. Im Idealfall wird dabei der ewige Frieden versprochen und es kommt somit nicht zu einem erneuten Ausbruch eines Krieges. Die hier ausgewählten Verträge hatten den Frieden zum Ziel. Ob dieser auf einer langen Dauer beruht, wird im Folgenden untersucht. Dabei werden die Vertragstexte in chronologischer Reihenfolge analysiert und anschließend miteinander verglichen. Für die Untersuchung werden die Originalverträge herangezogen. Die Verträge von Troyes, Utrecht und zwischen England und Frankreich sind dabei vollständig überliefert und in der British History Online einsehbar. Der Vertrag von Ensisheim ist in den Schweizerischen Rechtquellen nur in Fragmenten vorliegend.

[...]


1 Fisch, Jörg: Krieg und Frieden im Friedensvertrag, Stuttgart 1979, S. 337.

2 Was der älteste Friedensvertrag der Welt uns lehrt, in: https://www.uni-muenster.de/Religion-und- Politik/aktuelles/2018/apr/PM_Was_der_aelteste_Friedensvertrag_der_Welt_uns_lehrt.html [Zugriff: 13.02.2019, 15:36 Uhr]

3 Ebd.

4 Augustinus, De Civitate Dei, 3, 9, zit. Nach: Ohler, Norbert: Krieg und Frieden im Mittelalter (Becksche Reihe 1226), München 1997, S. 16f.

5 Vollrath, Hanna: Probleme um die Landfrieden. Fragen an Geschichte und Rechtsgeschichte, in: Buschmann, Arno u. Wadle, Elmar (Hrsg.): Landfrieden. Anspruch und Wirklichkeit (Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft, Neue Folge 98), Paderborn u. a. 2002, S. 11 - 29, S. 15 - 21.

6 Ebd., S. 11 - 15.

7 Espenhorst, Martin: Einführung: Frieden übersetzen in der Vormoderne, in: Duchhardt, Heinz (Hrsg.): Frieden übersetzen in der Vormoderne: Translationsleistungen in Diplomatie, Medien und Wissenschaft, Göttingen 2012, S. 9 - 18, 9.

8 Behrends, Okko u. a. (Hrsg.): Corpus iuris civilis: Text und Übersetzung. Auf der Grundlage der von Theodor Mommsen und Paul Krüger besorgten Textausgaben, Bd. 1, Heidelberg 1990. Behrends, Okko

9 Fisch: 1979, S. 339.

10 Ebd.: S. 354.

11 Ebd.: S. 338.

12 Als ein Beispiel kann der Vertrag zwischen Dänemark und England von 1450 betrachtet werden. Hierin befinden sich die Zeitangaben ewig und auf zwei Jahre begrenzt.

13 Fisch: 1979, S. 353.

14 Duchhardt, Heinz: Art. ,Friedensvertrag‘, in: Albrecht, Cordes.: HRG, Bd. 1, 2. Aufl., Berlin 2008, Sp. 1821 - 1824.

15 Fisch: 1979, S. 353.

16 Doederlein, Ludwig: Lateinische Synonyme und Etymologieen, Bd. 1, Leipzig 1826, S. 1.

17 Ebd.: S. 2.

18 Ebd.

19 Ebd.: S. 3.

20 Bredero, Adriaan H.: Christenheit und Christentum im Mittelalter. Über das Verhältnis von Religion, Kirche und Gesellschaft, Stuttgart 1998, S. 7.

21 Fisch: 1979, S. 353f. Vgl. beispielsweise den Vertrag von 1188 zwischen Genua und Pisa.

22 Wilhelm, Richard: Dschuang Dsi, Jena 1912, S. 32.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Ewigkeit im mittelalterlichen Friedensvertrag – Eine Utopie?
Untertitel
Eine Untersuchung anhand ausgewählter Quellen zwischen 1420 und 1474
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Friedensschlüsse im Mittelalter
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
26
Katalognummer
V941359
ISBN (eBook)
9783346272362
ISBN (Buch)
9783346272379
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ewigkeit, friedensvertrag, eine, utopie, untersuchung, quellen
Arbeit zitieren
Lena Gruber (Autor:in), 2019, Ewigkeit im mittelalterlichen Friedensvertrag – Eine Utopie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/941359

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