Die Funktionen und Typologisierung nach politischer Zielsetzung der Parteien


Seminararbeit, 2008

13 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Definitionen des Begriffes ,,Partei"

3. Rechtliche Grundlagen
3.1. Parteienverbot
3.2. Parteifinanzierung

4. Die Funktionen
4.1. Partizipation
4.2. Transmission
4.3. Selektion
4.4. Integration
4.5. Sozialisation
4.6. Selbstregulation
4.7.Legitimation

5. Typologisierung nach politischer Zielsetzung
5.1. Liberale und radikale Parteien
5.2. Konservative Parteien
5.3. Sozialistische und sozialdemokratische Parteien
5.4. Christdemokratische Parteien
5.5.Kommunistische Parteien

6. Schluss

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland, wie auch in den meisten parlamentarischen Demokratien, spielen die Parteien eine zentrale Rolle. Daher wurden die Parteien auch rechtlich im Grundgesetz verankert. Im Grundgesetz werden die Funktionen und Aufgaben der Partein erläutert.

In dieser Hausarbeit werden Definitionsvorschläge der politischen Parteien vorgestellt. Ein weiterer Punkt ist die rechtliche Verankerung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland. Es werden auch die Funktionen der politischen Parteien nach Alemann dargestellt. Schließlich wird auch die Typologisierung der Parteien nach politischer Zielsetzung erörtert.

Die heutigen politischen Parteien erfüllen, beispielsweise, die Aufgabe der Transmission, früher nahmen die Stände diese Aufgabe wahr.

2. Definitionen des Begriffes ,,Partei"

Es gibt mehrere Definitionen der politischen Parteien. Im Jahre 1770 formulierte der damalige Unterhaus-Abgeordnete Edmund Burke eine Definition der politischen Partei folgendermaßen:

,,Party is a body of man united for promoting by their joint endeavors the national interest upon some particular principle in which they all agreed."[1]

In dieser Definition wiederspiegelt sich auch die Idee der heutigen Parteien. Dabei soll das Ziel einer politischen Partei das Gemeinwohl sein. Daher darf der Begriff „Partei nicht nur vom lateinischem „pars“ (Teil) abgeleitet werden“[2], es muss auch als eine Gesamtheit verstanden werden. Denn, nach Neumann können Parteien nur dann sinnvoll agieren „wenn sie in einem gemeinsamen Wirkungsraum eingebettet sind“[3].

Karlheinz Niclauß meint, dass es eine aktuelle Definition der politischen Partei geben soll. Aus seiner Sicht kann man ,,Parteien als dauerhafte Vereinigungen von Bürgern bezeichnen, die bestrebt sind, auf dem Weg über Wahlen die politisch ausschlaggebenden Positionen des Staates mit ihrer Führungsgarnitur zu besetzen, um ihre Vorstellungen zur Lösung der anstehenden Probleme zu verwirklichen."[4]

Ulrich von Alemann stellt fest, dass es in der Wissenschaft unzählige differierende Versuche gibt, den Begriff der Partei zu fassen. Er schlägt seinerseits folgende Version vor:

,,Parteien sind auf Dauer angelegte, freiwillige Organisationen, die politische Partizipation für Wähler und Mitglieder anbieten, diese in politischen Einfluß transformieren, indem sie politisches Personal selektieren, was wiederum zur politischen Integration und zur Sozialisation beiträgt und zur Selbstregulation führen kann, um damit die gesamte Legitimation des politischen Systems zu befördern."[5]

3. Rechtliche Grundlagen

„Gerade in der Bundesrepublik hat man sich bemüht, hieraus auch rechtliche (Grundgesetz, Parteiengesetz) und demokratietheoretische Konsequenzen (Parteienstaatslehre) zu ziehen.“[6]

3.1. Parteienverbot

Die Parteien in der Bundesrepublik Deutschland können nur durch formelles Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht verboten werden. Dadurch sind sie gegenüber anderen Vereinigungen privilegiert.

Ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für ein Parteiverbot muss von der Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat eingeleitet werden. Denn nach Art. 21 Abs. 2 GG ist das Parteienverbot ein Antragsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht wird nicht selbst aktiv.

Bisher wurden nur zwei Parteien in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Das Verfahren, das zu einem Parteienverbot führt unterliegt vielfältigen Problemen. Die zwei Verfahren, die zu einem Parteiverbot führten wurden auf Antrag der Regierung Adenauer im Jahr 1951 durchgeführt. „1952 wurde die rechtsextreme „Sozialistische Reichspartei“ (SRP) verboten, vier Jahre später die Moskau treu ergebene „Kommunistische Partei Deutschlands“ (KPD).“[7]

3.2. Parteienfinanzierung

Die staatliche Finanzierung sahen, in früheren parlamentarischen Systemen, die oppositionellen Parteien als Korruption, die bürgerlichen Parteien hatten diese staatliche Hilfe nicht nötig. Früher wehrten sich Parteien vor der staatlichen Bevormundung, weil sie als gesellschaftliche Organisationen entstanden, welche durch die Finanzierung entstehen könnte. Erst später griff der Staat regulierend ein, um die Chancengleichheit zu fördern.

Die Formen der Parteienfinanzierung:

1. „Die Organisationsinternen Finanzquellen. Zu den innerorganisatorischen Finanzquellen der Parteien gehören Mitgliedsbeiträge, Abgaben der Amtsinhaber der Parteien, Einkommen aus Vermögen, Veranstaltungen und Publikationen.“[8]
2. Die Zuwendungen von Privatpersonen, Unternehmen und Interessengruppen. Diese von außen gesteuerten Einnahmen werden als Spenden angenommen.
3. Unterstützung der Parteien aus öffentlichen Mitteln. Die Unterstützung der Parteien aus öffentlichen Mitteln wurde durch die rechtliche Anerkennung der Parteien in der Verfassung ermöglicht.[9]

4. Die Funktionen

„Die Mindestfunktion, von der die rechtliche Anerkennung als Partei abhängt, ist dabei die Beteiligung an Wahlen.“[10]

4.1. Partizipation

Die Beteiligung an den Wahlen ist die geringste Partizipierung, da sind die Bürger benachteiligt gegenüber den Parteimitgliedern. Die Parteienmitgliedschaft ermöglicht den Bürgern ein wesentlich größeres Partizipationspotenzial. Dadurch können sie an allen Funktionen, z. B. Transmission, der Parteien mitwirken.

Die Bürger, die nur zu Wahlen gehen können nur die Kandidaten wählen, die von den Parteienmitgliedern schon festgelegt sind.

„Die große Bedeutung der Partizipationsfunktion in den unabhängigen intermediären Organisationen von Parteien zeigt gerade ein Vergleich mit den Verhältnissen in der früheren DDR, wo eine freie Willensbildung außerhalb des von der SED vorgegebenen Spielraums kaum möglich war.“[11]

[...]


[1] Niclauß, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 9.

[2] Ebenda, S. 10.

[3] Ebenda.

[4] Niclauß, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 11.

[5] Alemann, Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland., S. 11.

[6] Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 93.

[7] Niclauß, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 19.

[8] Beyeme, Parteien in westlichen Demokratien, S. 241.

[9] Vgl. ebenda, S. 245-249.

[10] Rudzio, Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 93.

[11] Alemann, Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland., S. 209.

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Funktionen und Typologisierung nach politischer Zielsetzung der Parteien
Hochschule
Hochschule für Politik München
Veranstaltung
Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Note
2,3
Autor
Jahr
2008
Seiten
13
Katalognummer
V94123
ISBN (eBook)
9783640102730
ISBN (Buch)
9783656149392
Dateigröße
393 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland, wie auch in den meisten parlamentarischen Demokratien, spielen die Parteien eine zentrale Rolle. Daher wurden die Parteien auch rechtlich im Grundgesetz verankert. Im Grundgesetz werden die Funktionen und Aufgaben der Parteien erläutert. In dieser Hausarbeit werden Definitionsvorschläge der politischen Parteien vorgestellt. Ein weiterer Punkt ist die rechtliche Verankerung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland. Es werden auch die Funktionen der politischen Parteien nach Alemann dargestellt. Schließlich wird auch die Typologisierung der Parteien nach politischer Zielsetzung erörtert. Die heutigen politischen Parteien erfüllen, beispielsweise, die Aufgabe der Transmission, früher nahmen die Stände diese Aufgabe wahr. In dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland, wie auch in den meisten parlamentarischen Demokratien, spielen die Parteien eine zentrale Rolle. Daher wurden die Parteien auch rechtlich im Grundgesetz verankert. Im Grundgesetz werden die Funktionen und Aufgaben der Partein erläutert. In dieser Hausarbeit werden Definitionsvorschläge der politischen Parteien vorgestellt. Ein weiterer Punkt ist die rechtliche Verankerung der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland. Es werden auch die Funktionen der politischen Parteien nach Alemann dargestellt. Schließlich wird auch die Typologisierung der Parteien nach politischer Zielsetzung erörtert. Die heutigen politischen Parteien erfüllen, beispielsweise, die Aufgabe der Transmission, früher nahmen die Stände diese Aufgabe wahr.
Schlagworte
Funktionen, Typologisierung, Zielsetzung, Parteien, System, Bundesrepublik, Deutschland
Arbeit zitieren
Muhamed Jugo (Autor:in), 2008, Die Funktionen und Typologisierung nach politischer Zielsetzung der Parteien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/94123

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