Die Bilanzierung des Goodwills nach IAS/IFRS sowie HGB


Seminararbeit, 2007

32 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNISS

A. Einführung

B. Betriebswirtschaftliche Begriffsdefinitionen
I. Goodwill
1. Originärer Goodwill
2. Derivativer Goodwill
2.1 Negativer Goodwill

C.Bilanzierung des Firmenwertes nach HGB
I. Ansatz im Einzelabschluss
1.Wesen des Einzelabschluss
2.Pflicht des HGB-Einzelabschluss
3.Geschäft-oder Firmenwert als immaterielles Vermögen
4.Der Firmenwert beim Asset Deal
5.Rechenbeispiel
6.Aktivierungswahlrecht des derivativen GFW
7.Bilanzierungsspielraum
8.Ansatzverbot des originären GFW
9.Abschreibung des derivativen GFW
9.1Pauschalabschreibung
9.2Planmäßige Abschreibung
II.Goodwill- Bilanzierung in der Konzernbilanz
1.Konzerneigenschaft
2.Aufgabe des Konzernabschluss
3.Kapitalkonsoliderung
3.1Konsolidierungsart
3.2Erwerbsmethode bei allen Formen des Anteilserwerbs
3.3Konsolidierungsvorgehen(Erstkonsolidierung)
4.Auftreten eines Unterschiedsbetrags
4.1Aktivischer Unterschiedsbetrag (positiver Firmenwert + stille Reserven)
4.2Passivischer Unterschiedsbetrag (Badwill)
4.3Bewertungsspielräume
5. Folgekonsolidierung des Goodwill
5.1Pauschalabschreibung
5.2Planmäßige Abschreibung
5.3Verrechnung mit den offenen Rücklagen
6.Folgekonsolidierung des Badwill
6.1Eintritt der erwarteten ungünstigen Entwicklung und andere Aufwendungen
6.2 Realisierter Gewinn am Abschlussstichtag

C. Bilanzierung des Goodwills nach IFRS /IAS
I. Der Goodwill im Einzelabschluss
1. Erstbewertung bei Erwerb
II. Der Goodwill im Konzernabschluss
1. Erstkonsolidierung bei Anteilserwerb
III. Folgebewertung/Folgekonsolidierung des Goodwills im Einzel- und Konzernabschluss
1. Bildung von Cash-Generating Units
2. Impairmenttest für den Goodwill
IV. Der Goodwill aus IFRS/IAS aus Sicht der Unternehmenssteuerung

D. Unterschiede zwischen Goodwillbilanzierung nach HGB und IFRS
1.Außerplanmäßige Abschreibung des Goodwill
2.Legaldefinition Firmenwert/bzw. Interpretation aus anderen Normen
3.Ansatz des Derivativen Firmenwertes
4.Planmäßige Abschreibung des Konzerngoodwill
5.Zuschreibungen zum Goodwill
7.Ansatz eines originären Geschäfts-oder Firmenwertes
8.Verteilung des Goodwills bei Minderheitenanteil
9.Ansatz des Badwill

E. Zusammenfassung und Überblick

A. Einführung

Die Bewertung von „intangible assets“ (sogenanntes immaterielles Vermögen) ist ein Thema, über das sich die Fachleute in der Presse seit Jahren Gedanken machen.

Gerade im Zusammenhang mit dem 2002 von der Börse genommenen US-Konzern ENRON der mit Hilfe des Wirtschaftsprüferkonzerns Arthur Anderson jahrelang Bilanzbetrug begehen konnte, soll der „true and fair value“ Gedanke des US-GAAP, der auch die neuen IFRSStandards prägt, stärker verwirklicht werden.

Seit damals haften auch die Konzernchefs und Finanzvorstände persönlich für die Richtigkeit der Jahresabschlüsse.

Besonders schwierig ist es bei der Bewertung von Firmenwerten bei Unternehmensübernahmen, angemessen vorzugehen.

Seit 2001 nach dem ENRON-Skandal wurde im US-GAAP die bis dato geltende „Pooling of Interest Methode“ durch die sogenannte Purchase Price Allocation und den sogenannten jährlichen Impairmenttest (Werthaltigkeitstest) abgelöst. Die Pooling of Interest Methode entsprach weitestgehend der Vorgehensweise der immer noch gültigen Bewertung nach HGB, für Unternehmen die nach IFRS bilanzieren ist der Impairment-Test mittlerweile ebenfalls vorgeschrieben.

Die in GoB und HGB zum Ausdruck kommenden Bilanzkonzeptionen sind trotzdem grundlegend, und unabdingbar für einen ausführlichen Vergleich der Goodwillbilanzierung nach (Konzern-)Rechnungslegung nach HGB und IFRS, wie er in vorliegender Arbeit vorgenommen wird.

B. Betriebswirtschaftliche Begriffsdefinitionen

Im Folgenden werden einige, im Zusammenhang mit der Bilanzierung des Goodwills, wichtige Begriffsdefinitionen aus der betriebswirtschaftlichen Sichtweise erläutert.

I. Goodwill

Der Goodwill (auch Firmenwert, Geschäftswert, Fassonwert oder Faconwert) wird in der Betriebswirtschaft als immaterieller Anlagewert angesehen. Er ergibt sich aus Differenz zwischen dem Ertragswert bzw. Gesamtwert der Unternehmung und der Summe der Zeitwerte des bilanzierten Nettovermögens.1

In der Praxis kommt dem Goodwill eines Unternehmens eine immense Bedeutung zu. Dies zeigt folgende Tabelle2 von ausgewählten DAX 30-Unternehmen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

*Stand Dez. 2003

In der Bilanzierung unterscheidet man zwei Arten des Goodwills, nämlich dem originären und dem derivativen Goodwill, die im Folgenden näher erklärt werden.

1. Originärer Goodwill

Der originäre Goodwill, welcher auch als selbst geschaffener Geschäfts- und Firmenwert (internally generated goodwill) bezeichnet wird, entsteht durch die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens.3 Bestandteile eines originären Goodwills können beispielsweise ein über viele Jahre aufgebauter Markenwert oder Kundenstamm einer Firma sein, aber auch das Ansehen der Mitarbeiter oder des Vorstands eines Unternehmens können darin enthalten sein.4 Diese Größen besitzen einen rein subjektiven Charakter, woraus resultiert, dass der originäre Goodwill schwer messbar ist, da eine trennscharfe Abgrenzung meistens nicht realisierbar bzw. in ihm eine Trennung von getätigten Investitionen in der Regel nicht möglich ist.5 Deshalb kann nur indirekt ein Wert mittels der Kombination zweier Bewertungsmethoden, der Gesamtbewertung und der Einzelbewertung, ermittelt werden.6

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der originäre Goodwill ist nach IAS 38.48 nicht aktivierungsfähig, da man zwar von einem künftigen wirtschaftlichen Nutzen ausgehen kann, es jedoch an den Ansatzkriterien Beherrschung, Separierbarkeit und verlässliche Wertermittlung mangelt.7 Auch in der Handelsbilanz darf der selbst geschaffene Geschäfts- und Firmenwert gemäß § 248 Abs. 2 HGB nicht als Vermögenswert aktiviert werden.8

2. Derivativer Goodwill

Unter dem derivativen Goodwill ist der erworbene Geschäfts- und Firmenwert zu verstehen. Dieser stellt eine echte Residualgröße dar, da der Erwerber eines Unternehmens in Erwartung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens eine Zahlung geleistet hat, welche nicht einzeln identifiziert oder getrennt angesetzt werden kann.9

Die Höhe des derivativen Goodwills kann ermittelt werden, indem man vom gezahlten Kaufpreis den vollständigen Substanzwert des erworbenen Unternehmens abzieht. Die daraus resultierende Größe setzt sich meistens aus zwei Komponenten, dem SynergieGoodwill und dem Going Concer Goodwill, zusammen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Als Synergie-Goodwill ist hierbei der wirtschaftliche Nutzen zu verstehen, welcher für das erwerbende Unternehmen entsteht, wenn er durch Kombination das erworbenen Nettovermögens mit anderen Vermögenswerten des Unternehmens Synergieeffekte erzielt.10 Die zweite Komponente stellt der Going Concern-Goodwill dar. Hier handelt es sich um den Kapitalisierungsmehrwert, den ausschließlich das akquirierte Unternehmen dadurch erzielt dass es sein Nettovermögen als Verbund am Markt einsetzt, um zukünftige wirtschaftliche Nutzen zu generieren, anstatt die einzelnen Vermögenswerte separat zu betreiben.11

Da der derivative Goodwill die Ansatzkriterien eines Assets vollständig erfüllt, ist dieser gemäß IFRS 3.51 zum Erwerbsdatum aktivierungspflichtig.12

Aus Sicht des HGB’s kann dieser Posten gemäß § 255 Abs. 4 HGB im Einzelabschluss aktivieren werden (Wahlrecht).13 Im Konzernabschluss besteht gem. § 301 Abs. 3 HGB Aktivierungspflicht.

2.1 Negativer Goodwill

Liegt der Kaufpreis eines Unternehmens unterhalb des vollständigen Substanzwertes so entsteht ein negativer Goodwill. Ein aktuelles Beispiel ist der Erwerb der Sime Tyre Gruppe durch den Continental Konzern in 2003. Hier entstand aus der Transaktion ein negativer Goodwill in Höhe von 8,6 Millionen €.14 Die Gründe für die Entstehung eines negativen Goodwills können unterschiedlich sein. Beispielsweise könnte er durch einen Lucky Buy (Glückskauf) entstanden sein. In den nachfolgenden Gliederungspunkten werden noch weitere Möglichkeiten aufgezählt, die einen negativen Goodwill entstehen lassen könnten.

C.Bilanzierung des Firmenwertes nach HGB

I. Ansatz im Einzelabschluss

1.Wesen des Einzelabschluss

Nach der Gesetzessystematik wird der Einzelabschluss (§§238-288 HGB) aufgestellt, er ist strikt von der Abschlussebene des Konzernabschluss(§§290-314 HGB) zu trennen.

2.Pflicht des HGB-Einzelabschluss

Der HGB-Einzelabschluss bleibt zukünftig die Basis der Rechnungslegung für alle Unternehmen.15

Nach den neuen EU-Vorgaben ab 1.1.2005 gibt es für Einzelabschlüsse neben der bestehenden Pflicht zur Erstellung nach HGB-Vorschriften die zusätzliche Wahlmöglichkeit nach IFRS- Vorschriften (§315a III HGB).16

3.Geschäft-oder Firmenwert als immaterielles Vermögen

Der GFW ist im §266 II A.I2. HGB unter immateriellem Vermögen aufgeführt, das HGB besitzt aber keine Legaldefinition.

Deshalb ist die Zugehörigkeit zum immateriellen Vermögen umstritten.

Der GFW ist zwar ein Recht und nicht-körperlich (immateriell)17,allerdings sind beim Firmenwert höchstens einzelne abgrenzbare Teile des Firmenwertes wie Marke, KnowHow, Patente, Kundenstamm veräußerbar18,also fehlt die Vermögenseigenschaft. Der GFW wird in der Literatur abwechselnd als Bilanzierungshilfe , Vermögensgegenstand oder aliud (Wert eigener Art) interpretiert19,

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind prinzipiell zu aktivieren, hier entspricht das HGB in etwa der Regelung der IFRS20.

4.Der Firmenwert beim Asset Deal

Der Firmenwert wird beim Einzelabschluss beim so genannten Asset Deal relevant. Hier kauft ein erwerbendes Unternehmen Vermögen und Schulden in Summe aus einem Unternehmen heraus, und es bleibt dabei lediglich der leere rechtliche Mantel zurück.21 Wird mehr als der Zeitwert des Eigenkapitals des anderen Unternehmens bezahlt, entsteht ein derivativer Firmenwert im Einzelabschluss, während das erworbene Unternehmen untergeht, oder formal ausgelöscht wird.22

Beim Asset Deal wird der Firmenwert im Einzelabschluss des Erwerbers gebucht, ein Konzernabschluss wird nicht aufgestellt ,weil kein Konzern entstanden ist. Jedoch können aus Asset-Deals resultierende Geschäfts-und Firmenwerte in Konzernabschlüsse übernommen werden, falls das erwerbende Unternehmen später ein Mutter-Tochter-Verhältnis eingeht.23

5.Rechenbeispiel

Die Bilanzveränderungen in den jeweiligen Einzelabschlüssen ist in folgendem Rechenbeispiel dargestellt24:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Buchungssätze zur Lösung lauten:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Bilanz des Käufers (nach dem Kauf) lautet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

6.Aktivierungswahlrecht des derivativen GFW

Ein aus einem Asset Deal stammender Goodwill darf aktiviert werden25.

Denn der §255 IV HGB beschreibt genau den Fall, dass bei einer Übernahme eines Unternehmens die bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt.

7.Bilanzierungsspielraum

Es ist denkbar, den Firmenwert nicht anzusetzen, und damit eine Überbewertung des Unternehmens nicht anzuzeigen (stille Rücklagenbildung).

Der Firmenwert kann auch sofort als Aufwand abgeschrieben werden, zum niedrigen Verlustausweis wenn es die Bilanzpolitik erfordert.

Prinzipiell besteht aber großes Interesse daran, einen hohen Firmenwert zu aktivieren, um einen drohenden Verlustvortrag zu vermeiden26.

Grund ist, dass wenn beim Kauf eines Unternehmens ein Firmenwert in Höhe einiger Millionen entsteht der nicht ausgewiesen werden kann, eine buchmäßige Überschuldung eintreten kann. Der Verlustausweis in der Gewinn-und Verlustrechnung könnte dann sogar das Eigenkapital übersteigen.27

8.Ansatzverbot des originären GFW

Der Wert eines im Zeitablauf durch eigene Geschäftstätigkeit aufgebauten GFW des Unternehmens (s. oben zu originärem FW) wird nie im Einzelabschluss angesetzt, nach §248 II, und §255 IV HGB (im Umkehrschluss).

9.Abschreibung des derivativen GFW

In den Folgejahren ist der derivative GFW aus asset deal abzuschreiben.

9.1Pauschalabschreibung

Die erste Alternative des §255 IV gibt einmal eine Pauschalabschreibung zu mindestens einem Viertel ab dem ersten Folgejahr an.

9.2Planmäßige Abschreibung

Die zweite Alternative erwähnt eine planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer des GFW, diese beträgt beispielsweise für den personenbezogenen Goodwill 3 Jahre, für einen sachbezogenen Goodwill zwischen 5 und 8 Jahren28.

Da eine gesetzliche Normierung fehlt, wird meist über 15 Jahre (vgl. §7 I S.3 EStG) abgeschrieben.

In der Regel gilt ,dass der Firmenwert schnell abzuschreiben ist , Buchholz bezeichnet ihn gar als „gefährlichen“ Posten, da treue Kunden schnell unzufrieden und Personal schnell wechseln könne.29

II.Goodwill- Bilanzierung in der Konzernbilanz

1.Konzerneigenschaft

Ein Konzern ist in §18 AktG als Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung zu verstehen.

Im §290 HGB der den Konzernabschluss regelt, sind ein Mutter- und mindestens ein Tochterunternehmen nötig.

Dabei müssen nach §290 II Nr.1-3 HGB die Merkmale des sogenannten Control-Konzepts gegeben sein, eine Mehrheit der Stimmrechte, das Recht als Gesellschafter die Mehrheit der Organmitglieder zu bestimmen oder nach Nr.3 ein beherrschender Einfluss durch Vertrag oder Satzung gegeben sein.

[...]


1 vgl. o. V.:Cash CH - Lexikon, http://www.cash.ch/boersenlexikon/start.php?op=RwowCjcxMAoKMAo=

2 Auszug aus: Bausch, Andreas/Fritz, Thomas, WiSt, 2005, S. 303

3 vgl. Kresse, Werner/Leuz, Angelika, Internationale Rechnungslegung, 2005, S. 160

4 vgl. Buchholz, Rainer, Int. Rechnungslegung, 2005, S. 74

5 vgl. Ballwieser, Wolfgang, IFRS 2006, 2006, S. 329, RZ 7

6 vgl. Buchholz, Rainer, Int. Rechnungslegung, 2005, S. 27ff

7 vgl. Kresse, Werner/Leuz, Angelika, Internationale Rechnungslegung, 2005, S. 160

8 vgl. Hayn, Sven/Waldersee, Georg, IFRS Vergleich, 2004, S. 110

9 vgl. Hayn, Sven/Grüne, Michael, Konzernabschluss, 2006, S. 60

10 vgl. Hayn, Sven/Grüne, Michael, Konzernabschluss, 2006, S. 61

11 vgl. Hachmeister, Dirk/Kunath, Oliver, Bilanzierung, KoR, 2005, S. 64 ff

12 vgl. Federmann, Rudolf, IFRS-stud, 2006, S. 88, RZ. 51

13 vgl. Kresse, Werner/Leuz, Angelika, Internationale Rechnungslegung, 2005, S. 164

14 vgl. Continental Konzern, Geschäftsbericht, 2004, http://www.contionline. com/generator/www/com/de/continental/portal/themen/ir/archiv/berichte/download/gb2003_05_de.pdf (15.11.2006)

15 Buchholz Rainer, Internationale Rechnungslegung, 4.Auflage 2004.S12

16 im folgenden mit GFW abgekürzt

17 vgl. Buchholz,Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS, S. 52

18 vgl. Heno, S.102

19 vgl. Ammann/Müller, Konzernbilanzierung , Verlag NWB 2005, S.143

20 vgl. http://www.teialehrbuch.de/USG/16907-Immaterielle-Vermoegensgegenstaende.html

21 vgl. Ammann/Müller, S.134

22 vgl.Buchholz, S. 86

23 vgl. Ammann/Müller , S. 142

24 entnommen aus Heno,Rudolf, Jahresabschluss ,S.227,482f.

25 Vgl. Hayn/Waldersee, S.111

26 siehe auch Harms, Fälle mit Lösungen zum Bilanzrecht, 4.Auflage 1988, NWB Verlag ,S. 77-79

27 Vgl. Buchholz , S.862.Absatz

28 vgl.Thommen/Schellenberg,Re.wesen,Finanzierung,Investition,Unternehmensbewertung,5.A.2002. S. 365f.

29 Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS, Vahlen Verlag 2002, S.99

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Die Bilanzierung des Goodwills nach IAS/IFRS sowie HGB
Hochschule
Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
32
Katalognummer
V93977
ISBN (eBook)
9783638072267
ISBN (Buch)
9783638956703
Dateigröße
1188 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bilanzierung, Goodwills, IAS/IFRS
Arbeit zitieren
Martin Thurner (Autor:in), 2007, Die Bilanzierung des Goodwills nach IAS/IFRS sowie HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93977

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