Die Arbeitsmigration im deutsch-französischen Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Situation von Zugewanderten


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

21 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Lassen sich anhand der Staatsbürgerschaftsmodelle Implikationen auf die soziale Situation der Arbeitsmigrierten ableiten?

2. Definitionen und Begriffsklärungen
2.1 Migration
2.2 Integration
2.3 Segregation

3. Staatsbürgerschaftsmodelle
3.1 Deutsches Staatsbürgerschaftsmodell
3.2 Französisches Staatsbürgerschaftsmodell

4. Gegenüberstellung
4.1 Historischer Überblick zur Arbeitsmigration
4.1.1 Deutschland
4.1.2 Frankreich
4.2 Situation am Arbeitsmarkt
4.2.1 Deutschland
4.2.2 Frankreich
4.3 Situation am Wohnungsmarkt
4.3. 1Deutschland
4.3.2 Frankreich
4.4 Zugang zu Rechten
4.4.1 Deutschland
4.4.2 Frankreich
4.5 Migrantische Segregation
4.5.1 Deutschland
4.5.2 Frankreich

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Lassen sich anhand der Staatsbürgerschaftsmodelle Implikationen auf die soziale Situation der Arbeitsmigrierten ableiten?

Lange Zeit galt Arbeitsmigration als eine Möglichkeit, um innerhalb kurzer Zeit in einem sozioökonomisch stabilen Land Geld zu verdienen. So haben weder die Aufnahmegesellschaften noch die migrierten Personen anfangs in Erwägung gezogen, dass aus einem kurzfristigen auch ein langfristiges Vorhaben werden könnte. Der Fokus lag vielmehr auf der kurzweiligen Stärkung der jeweiligen nationalen Wirtschaft sowie das Bestreben der Migrierenden ihre finanzielle Lage zu verbessern. Dabei wurden die Folgen der Wanderung und die soziale Situation der Zugewanderten in den Zielländern völlig ignoriert.

In der Bundesrepublik Deutschland beginnt die große Arbeitsmigrationswelle in der Nachkriegsära im Jahre 19551. Die öffentliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik scheint jedoch nach wie vor schwierig zu sein. Noch immer sind wenig schmeichelnde Titulierungen wie ,Gastarbeiter‘, ,Wanderarbeiter‘ und ,Saisonarbeiter‘ in der Alltagssprache geläufig und sollen jene Menschen beschreiben, die es aus Erwerbsgründen nach Deutschland zieht. Dahingegen lässt sich der Ausgangspunkt der Arbeitsmigration in unserem Nachbarland Frankreich bereits zum Zeitpunkt der Auflösung der französisch-kolonialen Herrschaft in Nordafrika verorten2. Die Länder sind von den beiden großen Zuwanderungsströme nachhaltig geprägt.

Dahingehend soll im Laufe dieser Arbeit die soziale Situation der heutigen Arbeitsmigrierenden in den beiden europäischen Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich verglichen werden. Als Grundlage dient die Unterscheidung der beiden Staatsbürgerschaftsformen. Dies bietet sich aufgrund der divergierenden Modelle an. Es soll geklärt werden, inwieweit sich Implikationen auf die jeweiligen Lebenssituationen im Kontext der Arbeitsmigration in den jeweiligen Ländern ableiten lassen.

2. Definitionen und Begriffsklärungen

Zum allgemeinen Verständnis widmet sich dieses Kapitel überblicksartig den zentralen Begrifflichkeiten Migration, Integration und Segregation.

2.1 Migration

Der Begriff ist stets in dem ihm zugrundeliegenden Kontext zu sehen, der in dieser Arbeit im Rahmen der Arbeitswanderung zu finden ist. Zunächst ist Migration als ein Prozess der Mobilität zu sehen, der sich sowohl auf eine dauerhafte als auch temporäre Niederlassung in einem anderen Land beziehen kann. Dabei sind bis heute alle theoretischen Ansätze im Rahmen des Nationalstaates angesiedelt.

Die Arbeitsmigration kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Seit Ende des 19. Jahrhunderts herrscht die Auffassung einer bedeutenden nationalen Identität, welche die lokale und regionale Zugehörigkeit verändert (Han 2016: 30). Souveräne Staaten legen die Regeln im Hinblick des Zugangs zu ihrem nationalen Arbeitsmarkt fest, sodass sie nach ethno-kulturell ,rassistisch‘ oder national unerwünschten Kriterien filtern. Dies äußert sich in strengeren Passkontrollen an Staatsgrenzen, ausgrenzende gesetzliche Regelungen und der Ausschluss von bestimmten Sektoren des Arbeitsmarktes, was wiederum in einer Diffamierung der ausländischen Arbeitskräfte zu einer Minderheit mündet.

Die Migrationsforscherin Hoesch (2018) definiert Arbeitsmigration als „jegliche grenzüberschreitende Mobilität zum Zweck der Erwerbstätigkeit in einem anderen nationalen Arbeitsmarkt als den heimischen“ (ebd.: 29). Mit Blick auf die größte und folgenreichste Arbeitsmigrationserfahrung, der sogenannten ,Gastarbeiter‘-Anwerbung3, wird dieser Begriff noch immer mit der Ausführung von niedrig qualifizierten Tätigkeiten assoziiert4.

Eine Beschäftigungsmöglichkeit für ausländische Arbeitskräfte entsteht dann, wenn der Arbeitsmarkt in einer wachstumsorientierten Wirtschaft durch das Angebot von heimischen ArbeitnehmerInnen nicht ausreichend befriedigt werden kann (Han 2016: 74). So wird versucht, den erhöhten Bedarf im nationalen Arbeitsmarkt durch Arbeitsmigrierende abzudecken. Voraussetzung für eine grenzüberschreitende Wanderung zu Erwerbszwecken ist die Öffnung des Arbeitsmarktes für ebenjene Bevölkerungsgruppe. Dabei muss dieser Zugang sowohl administrativ als auch durch die aufzunehmende Gesellschaft erfolgen. Zuwanderung5 bedeutet auf lange Sicht stets eine Pluralisierung der Gesellschaft. So begründet der Soziologe Han (2016), dass eine Wanderung in ein anderes Land sowohl eine Veränderung für die Wandernden als auch für die aufnehmende Gesellschaft bedeutet (ebd.: 294).

2.2 Integration

Nach der Zuwanderung von Menschen in ein Zielland folgt deren Eingliederung in eine für sie neue soziale Umwelt. Im öffentlichen Diskurs wird Integration häufig thematisiert, jedoch nur selten erklärt, was darunter zu verstehen ist. Dies liegt mitunter auch daran, dass die Begrifflichkeit sich stets ihrem zugrundeliegenden Verwendungszusammenhang anpasst. Aus der lateinischen Sprache kommend, lässt sich Integration als „Wiederherstellung eines Ganzen“ (Hoesch 2018: 81) übersetzen. Bade et. Al. (2010) definieren Integration als einen intergenerativen Kultur- und Sozialprozess, der in hohem Maße auf eine Assimilation6 bzw. ein Einleben in den neuen sozialen Kontext gerichtet ist (Bade et al. 2010: 23). Die Eingliederung der Immigrierten7 in eine neue Umwelt stellt damit „das Ganze“ dar. Dabei wird auf den Ansatz der Assimilation verwiesen, der die

Integration häufig als einen einseitigen Anpassungsprozess betrachtet. Im Wesentlichen bezieht dieser sich auf eine Eingliederung seitens der Migrierten in die relevanten Bereiche der Gesellschaft des Ziellandes8. Es kann aber auch ausgelegt werden als eine Entwicklung, in der alle Seiten ihren Beitrag zu leisten haben. In diesem Sinne wird Integration definiert als Problem des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts und weniger der ethnischen Zugehörigkeit (Hoesch 2018: 82).

2.3 Segregation

Der Begriff der Segregation beschreibt die räumliche Konzentration von Zugewanderten in suburbanen städtischen Siedlungsgebieten (Han 2016: 242). Damit wird eine Abspaltung geographischer Räume nach sozialen, demographischen oder auch kulturellen bzw. ethnischen Merkmalen vorgenommen. Die Begrifflichkeit verweist in diesem Kontext auf die Existenz sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit.

Eine Segregation zieht meist eine ungleiche Einkommens- und Vermögensverteilung nach sich, weswegen einkommensschwächere Menschen meist in schlechteren räumlichen Quartieren leben. Zentrale Charakteristika sind sanierungsbedürftige Wohnräume und eine schlechte infrastrukturelle Anbindung, welche eine Begrenzung der Informations- und Kontaktmöglichkeiten zur Folge haben. Eine räumliche Ausgrenzung zieht häufig auch eine soziale Ausgrenzung nach sich. Geht dieser Umstand mit einer ethnischen Homogenisierung der Bevölkerungsgruppe einher, entstehen ghettoartige von anderen Gesellschaftsschichten isolierte Siedlungsgebiete (Han 2016: 242).

Han (2016) verweist darauf, dass die überwiegende Mehrheit der grenzüberschreitenden Migration aufgrund einer schwächeren wirtschaftlichen Ausgangssituation der räumlichen und somit sozialen Abschottung in den Zielländern ausgesetzt sind (ebd.: 244). In diesem Kontext ist besonders auf die Segregation am Wohnungsmarkt sowie die sektorale Begrenzung am Arbeitsmarkt zu verweisen. Häufig werden niedrig qualifizierte Zugewanderte ausschließlich in jenen Arbeitsmarktbereichen eingesetzt, die von Einheimischen aus Prestigegründen abgelehnt werden9 (ebd.: 253).

3. Staatsbürgerschaftsmodelle

Dieser Abschnitt stellt die Staatsbürgerschaftsmodelle der Länder Deutschland und Frankreich vor. Im Wesentlichen unterscheiden sie sich darin, wie stark Immigrierte an formalen und politischen Prozessen partizipieren können. Dabei verweist die Migrationsforscherin Tucci (2018) darauf, dass die Staatsbürgerschaft nicht nur rechtliche und symbolische Wirkung hat. Es lassen sich zudem Implikationen über den Zugang zu Rechten und somit auch zum Arbeitsmarkt und zum gesellschaftlichen Leben in den Aufnahmeländern ableiten (Tucci 2008: 1).

3.1 Deutsches Staatsbürgerschaftsmodell

In Deutschland wird von einem ethischen Nationalismus ausgegangen. Bis zur Reform des Staatsbürgerschaftsrecht im Jahr 2000 war ausschließlich das Prinzip des ius sanguinis10 existent. Mit der Reform hat in Deutschland auch das Prinzip des Ius Soli11 Einzug gefunden (Tucci 2008: 2). Die Migrationsforscherin Tucci (2008) weist darauf hin, dass das deutsche Staatsbürgerschaftsmodell vom Grundgedanken deutlich exkludierender ist, da die ethnisch-kulturelle Dimensionen eine wichtige Rolle in der Zugehörigkeit zur nationalen Gemeinschaft spielt (ebd.: 5). Durch diese Konstitution war die deutsche Zuwanderungspolitik offenkundig auf die Rückkehr der Migrierten und ihre Kinder in das Herkunftsland fokussiert, was den Fortbestand der Orientierungen an das Herkunftsland begünstigt hat.

In Deutschland lebende Menschen, die in einem anderen Land geboren wurden, haben die Möglichkeit sich einbürgern zu lassen12. Nach dem Staatsbürgerschaftsrecht erhalten sie nach acht Jahren gewohnheitsmäßigen Wohnsitz in Deutschland einen Anspruch auf Einbürgerung unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Currle et. Al. 2010: 27)13.

3.2 Französisches Staatsbürgerschaftsmodell

In Frankreich wird hingegen von einem bürgerschaftlich begründeten Nationalismus gesprochen (Brubaker 1992; Koopmans et al. 2005). Die heutige Staatsangehörigkeitsform geht in seinen Grundzügen noch immer auf die 1889 in der Französischen Republik entstandenen Wertvorstellungen zurück (Flack/Hanewinkel 2017). Gemäß der republikanischen Werte von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sind alle StaatsbürgerInnen gleichgestellt ohne Unterschied in ihrer ethnischen Herkunft oder der Religion. Häufig wird das Konzept polemisch als „Schmelztiegel“ bezeichnet, da die ethnischen und kulturellen Hintergründe unbedeutend gemacht werden und nur die gemeinsame französische Kultur von Bedeutung ist. Zentral ist das Prinzip der Laizität, das jede Form von Religion ausschließlich im privaten Raum gestattet. Von KritikerInnen wird das republikanische Staatsangehörigkeitsmodell als Zwangsassimilation beschrieben (Undreier 2016: 11).

[...]


1 Am 20. Dezember 1955 wurde das erste Anwerbeabkommen mit Italien unterzeichnet (vgl. Butterwege 2005).

2 Der Erste Weltkrieg führte in Frankreich zur Einbindung nordafrikanischer Kolonien, weswegen es bereits im Jahre 1918 zur Rekrutierung von Arbeitskräften aus Algerien, Tunesien und Marokko gekommen ist (Oltmer et al. 2012: 55).

3 Darunter ist das Anwerbeprogramm von ungelernten Arbeitskräften aus (zu damaligen Standards) sozioökonomisch weniger entwickelten Ländern zur Befriedigung der arbeitsintensiven industriellen Produktion in West- und Nordeuropa zu verstehen (Hoesch 2018: 29).

4 Aufgrund des zugrundeliegenden Forschungsinteresses wird der Begriff hier ebenfalls auf die niedrig qualifizierten ausländischen ArbeitnehmerInnen eingeschränkt.

5 Unter Zuwanderung werden Menschen begriffen, die einem Land zuwandern. Der Begriff gibt keine Rückschlüsse auf den aufenthaltsrechtlichen Status. Das Allgemeinverständnis bezieht sich in der Regel auf eine dauerhafte Niederlassung und der gesellschaftlichen Integration dieser Minderheitengruppe in die Mehrheitsgruppe (Glossar für Stiftungszusammenarbeit 2015)

6 Assimilation bezeichnet eine Anpassung der Immigrierten als Mitglieder der Minderheitengesellschaft an Maßstäbe, Vorgaben, Verhaltenskodizes und Normen der Mehrheitsgesellschaft (Hoesch 2018: 82).

7 Immigration meint die Einreise in einen fremden Staat zur längerfristigen Ansiedlung (DWDS 2020).

8 Mit relevanten Bereichen der Gesellschaft sind v.a. die Teilhabe am Arbeitsmarkt, im Bildungssystem, das Pflegen sozialer Kontakte außerhalb der Herkunftsgemeinschaft sowie die Entwicklung von Sprachkompetenz gemeint (Hoesch 2018: 82).

9 Gründe liegen hier in einer geringen Entlohnung, gesellschaftlicher Geringschätzung, einem besonderen hohen psychischen als auch psychischen Belastungsfaktor und damit einhergehenden gesundheitlichen Risiken (Han 2016: 253)

10 Ius Sanguinis bezeichnet das Prinzip der Abstammung und gibt einem in Deutschland geborenen Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn es einen deutschen Vater oder eine deutsche Mutter hat (Storz und Wilmes 2007).

11 Ius Soli bezieht sich auf das Territorialprinzip und gibt einem in Deutschland geborenen Kind neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit der Eltern. Bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 1.1.2000 war die ausschließliche Grundlage das 1914 eingeführte und bis dahin geltende Prinzip des Ius Sanguinis (Currle et al.: 26). Allerdings besteht für diese Kinder die Optionspflicht, das heißt, sie müssen sich bis zu ihrem 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

12 Nach §8-10 Staatsangehörigkeitsgesetz.

13 Voraussetzungen sind der der rechtmäßige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, die Bekennung zum Grundgesetz, keine verfassungsfeindliche Partizipation, die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, eine weitestgehende Straffreiheit, die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe sowie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Currle et. Al. 2010: 27).

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Die Arbeitsmigration im deutsch-französischen Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Situation von Zugewanderten
Hochschule
Hochschule Fulda
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
21
Katalognummer
V937659
ISBN (eBook)
9783346267405
ISBN (Buch)
9783346267412
Sprache
Deutsch
Schlagworte
arbeitsmigration, vergleich, berücksichtigung, situation, zugewanderten
Arbeit zitieren
Carina Brandl (Autor:in), 2019, Die Arbeitsmigration im deutsch-französischen Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Situation von Zugewanderten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/937659

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Arbeitsmigration im deutsch-französischen Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Situation von Zugewanderten



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden