Der Erziehungsbegriff von Immanuel Kant. Anthropologische Voraussetzungen für die Erziehung


Hausarbeit, 2016

12 Seiten, Note: 1,0

Stefanie Keil (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Einleitung

2. Kants Erziehungsbegriff
2.1. Anthropologische Ansätze
2.2. Ziele der Erziehung
2.3. Stufen der Erziehung
2.4. Freiheit und Zwang

3. Schlussbemerkung und Fazit

4. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Die Erziehung der Kinder hatte nicht immer schon so einen großen Wert wie heute. Hat man damals noch darauf geachtet, dass Kinder möglichst schnell in das Leben der Erwachsenen integriert werden (vgl. Baumgart 2007, S. 33), so werden sie in der heutigen Zeit bis ins hohe Teenager-Alter in einen Schonraum versetzt. Für diesen großen Aufschwung des Themas Erziehung ist das 18. Jhd. bekannt, welches als Jhd. der Aufklärung oder auch als „päd. Jhd.“ bezeichnet wird. Aus dieser Zeit gingen „wesentliche Momente der praktischen Organisation von Erziehung [hervor; d.V.], ohne die unser heutiges Erziehungssystem nicht denkbar wäre.“ (Koller 2008, S.28) Immanuel Kant (1724-1804) steuerte mit seinen Werken, wie der „Kritik der reinen Vernunft“ (1781) einen großen Teil dazu bei. Außerdem galt er als bedeutendster und einflussreichster deutscher Denker der Aufklärung. (Vgl. Baumgart 2007, S.31) In seiner Vorlesung „Über Pädagogik“ stellt Kant seinen Erziehungsbegriff vor und lässt dabei sowohl aufklärerisches, als auch philosophisches Denken mit einfließen.

In den kommenden Seiten soll dieser Erziehungsbegriff genauer dargestellt werden. Dabei möchte ich folgende Leitfrage beantworten:

L1: Wie gestaltet sich Kants Erziehungsbegriff im Hinblick auf die anthropologischen Voraussetzungen, den Aufbau und die Ziele der Erziehung?

Hierfür gehe ich zunächst auf die anthropologische Stellung des Menschen ein. Daraufhin erläutere ich die Ziele, die Kant durch die Erziehung zu erfüllen versucht. Im darauffolgenden Kapitel wird das vierstufige Modell Kants ausführlich beschrieben. Zuletzt versuche ich die bedeutende Formel Kants über Freiheit und Zwang verständlich und umfassend darzustellen.

Gewählt habe ich dieses Thema aus einem simplen Grund: Erziehung betrifft jeden Menschen und jeder möchte eine ‚gute‘ Erziehung sowohl genießen, als auch ausführen. Dabei ist dieses Thema nicht nur innerhalb der Familie ein wichtiges Thema, sondern eine ‚gute‘ Erziehung ist auch von hohem gesellschaftlichem Interesse.

2. Kants Erziehungsbegriff

2.1. Anthropologische Ansätze

„Der Mensch ist das einzige Geschöpf, das erzogen werden muss.“ (Kant 1997: 3) Mit dieser anthropologischen These leitet Kant sein Werk „Über die Erziehung“ ein. Diese bekräftigt er, indem er auf die offensichtlichen Unterschiede zwischen Mensch und Tier eingeht.

Die Tiere gebrauchen ihre Kräfte […] regelmäßig, dh. In der Art, daß sie ihnen nicht schädlich werden. […] Tiere brauchen daher keine Wartung. […] Unter Wartung nämlich versteht man die Vorsorge der Eltern, daß die Kinder keinen schädlichen Gebrauch von ihren Kräften machen. (Kant 1997: 3f.)

Das Tier ist, sobald es auf die Welt kommt, gesteuert von Instinkten, welche es größtenteils davor bewahren soll, sich in seiner jungen Hilflosigkeit keinen Gefahren auszusetzen. So beschreibt Kant, dass ein Tier eine leichte Beute für Fressfeinde wäre, würde es bei seiner Geburt schreien wie ein Menschenkind. (Vgl. Kant 1997: 4) Aufgrund der menschlichen Instinktlosigkeit, benötigen sie besonders in jungen Jahren für ihren eigenen Schutz die Obhut und Hilfestellung der Erwachsenen. Diese notwendige Unterstützung bezeichnet Kant als einen Teil der Erziehung. (Vgl. Koller 2008, S.30)

Einerseits folgt aus dieser Instinktlosigkeit des Zöglings diese beschriebene Hilflosigkeit, die „eine besondere Angewiesenheit auf andere mit sich bringt“ (Koller 2008, S.30), andererseits führt die Abwesenheit der Instinkte nicht nur zu einer Hilflosigkeit der Menschen, sondern auch zu einer „größeren Offenheit […]“ (Ebd.). Die Menschen sind im Gegensatz zu den von Trieben gesteuerten Tieren weniger eingeschränkt und gesteuert und somit in der Lage selbstständig etwas zu lernen:

Ein Tier ist schon alles durch seinen Instinkt; eine fremde Vernunft hat bereits alles für dasselbe besorgt. Der Mensch aber braucht eigene Vernunft. (Kant 1997, S.4)

Während das Tier also schon komplett von seinen Trieben eingenommen ist, bleibt der Mensch offen für eine eigene Vernunft, die er nur durch Erziehung erhalten kann. Davon lässt sich ableiten, dass der Mensch nicht nur erziehungsbedürftig, sondern auch erziehungsfähig ist. Kant erläutert damit in den ersten Seiten die beiden „Momente“ (Zirfas 2004, S.9), auf die es der pädagogischen Anthropologie ankommt: „die Erziehungsbedürftigkeit (homo educandus) und auf die Erziehungsfähigkeit (homo educabilis) des Menschen.“ (Ebd.)

2.2. Ziele der Erziehung

Kant geht davon aus, dass das Erzogenwerden ein unerlässlicher Teil des Menschseins ist. (Vgl. Koller 2008: 30) Er formuliert daher die These:

Der Mensch kann nur Mensch werden durch Erziehung. Er ist nichts, als was die Erziehung aus ihm macht. (Kant 1997, S.8)

Diese Behauptung scheint allerdings auf einem Widerspruch aufgebaut zu sein: Einerseits betont er, der Mensch ist erst Mensch, nachdem er in den Genuss einer Erziehung gekommen ist, davor ist er ein „Nichts“, andererseits leitet er seine Aussage mit den Worten „Der Mensch…“ ein, was darauf hinweist, dass der Mensch nicht nur alleine durch die Erziehung Mensch werden kann, sondern auch schon davor ein Mensch gewesen sein muss. (Vgl. Koller 2008, S. 30/31) „Gerade insofern der Mensch Mensch ist, ist er es noch nicht, sondern muss durch Erziehung erst noch dazu werden. “ (Koller 2008, S.31) Dabei könnte man den Menschen als eine Art rohen Diamanten betrachten, der noch nicht als ein solcher voll und ganz geschätzt wird, sondern erst mit Hilfe von viel Arbeit geschliffen werden muss. Ebenso kann man die Metapher der Seele als Schreibtafel oder Wachstafel (tabula rasa) hernehmen, „die bei der Geburt des Menschen unbeschrieben, gleichwohl aber zur Aufnahme von Schriftzeichen fähig ist.“ (Vgl. Benner/Brüggen 2004, S. 178)

Ebenso könnte man Kants Paradoxon als eine „noch zu entfaltende Anlage“ (ebd.) verstehen. Kant beschreibt die Sachlage folgendermaßen: „Die Menschengattung soll die ganze Naturanlage der Menschheit, durch ihre eigene Bemühung, nach und nach von selbst herausbringen.“ (Kant 1997, S.4) In Bezug auf dieses Zitat führt Koller die Konsequenz an, die sich aus dieser Behauptung ergibt: Da die Erziehung von Menschen selbst durchgeführt wird, muss sie zwingendermaßen unvollkommen und unbestimmt in ihrem Ergebnis sein. (Vgl. Koller 2008, S. 31 f.) Jedoch bedeutet genau diese Unbestimmtheit der Zukunft des Zöglings, dieses sukzessive Annähern an eine bessere menschliche Natur, dass die „Vervollkommnung der Menschheit als ein zukunftsoffener Prozess möglich und nötig“ (ebd.) ist.

Ebenso kann man aus Kants Zitat herauslesen, dass der Mensch als ein solcher die Anlagen schon von Natur aus besitzt und neben dem Erzieher vor allem der Zögling selbst dafür zuständig ist, dass und ob diese auch entfaltet werden (vgl. Koller 2008, S.31):

Es liegen viele Keime in der Menschheit, und nun ist es unsere Sache, die Naturanlagen proportionierlich zu entwickeln, […], und zu machen, daß der Mensch seine Bestimmung erreiche. (Kant 1920, S.9)

Kant bezeichnet hier die Entfaltung der „Keime“ und „Naturanlagen“ - also das dem Menschen gegebene Potential - als anzustrebendes Ziel der Erziehung. (Vgl. Koller 2008, S.33) Jedoch meint Kant mit „Bestimmung“ nicht Bestimmt heit, also „kein vorgezeichneter Weg, dem man unproblematisch folgen könnte […]“ (ebd.), sondern weist darauf hin, dass der Mensch zunächst seinen womöglich nie endenden Weg erst suchen muss. (Ebd.) Diese Bestimmung muss der Zögling jedoch selbstständig finden, indem er eigenständig Gebrauch seines Verstandes „machen kann und soll.“ (Koller 2008, S.26)

Um ein weiteres Ziel der Erziehung nach Kant zu erreichen, muss der Zögling dazu in der Lage sein, sowohl seinen Verstand selbstständig und frei gebrauchen zu können, als auch seine Vernunft. (Vgl. Koller 2008, S. 27) In dem Moment ist der Zu-Erziehende mündig und hat somit die „entscheidende Bedingung von Aufklärung“ (ebd.) erfüllt.

Nachdem Kants Ziele der Erziehung nun dargestellt wurden, bleibt die Frage offen, inwiefern die erwähnten Naturanlagen im Menschen entfaltet werden sollen. Kant führt dabei zwei Arten an:

Weil die Entwicklung der Naturanlagen bei dem Menschen nicht von selbst geschieht, so ist alle Erziehung – eine Kunst. […] Der Ursprung sowohl als der Fortgang dieser Kunst ist entweder mechanisch, ohne Plan nach gegebenen Umständen geordnet, oder judiziös. (Kant 1920, S.11)

Es steht also fest, dass der Mensch dadurch, dass „die Natur keinen Instinkt in ihn [den Menschen; d.V.] gelegt […]“ (Kant 1920, S.11) hat, Hilfe von außen benötigt, damit sich diese Anlagen überhaupt entwickeln können. Er stellt dabei die Erziehung als die zu helfende „Kunst“ dar, die „ein spezifisches Können erforderlich macht.“ (Koller 2008, S.34) Dabei soll diese vor allem judiziös und mit Plan geschehen, denn eine

„Erziehungskunst, die bloß mechanisch entspringt, muß sehr viele Fehler und Mängel an sich tragen, weil sie keinen Plan zu Grunde hat.“ (Kant 1920, S.11)

Kant fordert hiermit eine wissenschaftlich begründete Erziehung, der eine intensive Reflexion zu Grunde liegt. Diese Erziehung soll dabei nicht ausschließlich auf das gegenwärtige Leben des Zöglings abzielen und dass er dieses bewältigen kann, sondern vor allem auch darauf, dass der Zögling aktiv und judiziös dazu beiträgt, dass er in einer Welt leben kann und diese mit Hilfe seines Verhaltens zum Positiven verändert. (Vgl. Koller 2008, S.34)

2.3. Stufen der Erziehung

In den letzten Punkten wurde nun beschrieben, dass der Mensch ohne den Genuss der Erziehung, die dessen angeborene Rohheit und Wildheit abschleift, sich selbst zur Gefahr werden könnte. Dabei bedarf es nicht nur einem Schritt, um zu einem erzogenen Menschen zu werden. Kant beschreibt weitere Unterteilungen wie „Wartung“, „Disziplin“ oder „Unterweisung nebst der Bildung“ (vgl. Kant 1920, S.1). Deutlicher jedoch wird die Gliederung der Erziehung m.E. in den folgenden vier Stufen: Disziplinierung, Kultivierung, Zivilisierung und Moralisierung. (Vgl. Koller 2008, S.34)

Die erste Stufe, die Kant beschreibt, ist die Stufe der Disziplinierung. Diese Stufe der Erziehung zielt auf die „Bezähmung der Wildheit“ (Kant 1920, S.13), welche dem Menschen innewohnt, ab. Sie trägt dazu bei, dass die tierische Natur des Menschen, dem Ziele der „proportionierlichen“ Entfaltung seiner wertvollen menschlichen Anlagen nicht im Wege steht. Dabei sind für Kant nicht alle Eigenschaften von gleichem Wert und daher nicht gleichermaßen entwickelbar, da manche eben diese genannte Tierheit ausmachen und damit der Entfaltung der essentiellen Eigenschaften im Wege stehen könnten. (Vgl. Koller 2008, S.35)

Die zweite Stufe, die Kant anführt, ist die der Kultivierung. Während in der ersten Stufe die Entfernung der Wildheit zur Aufgabe genommen wurde, trägt diese Stufe das Abschleifen der Rohheit zur Sorge. In dieser Stufe zielt die Erziehung auf die „Belehrung und Unterweisung“ des Zöglings ab. Dabei werden Beispiele wie das Erlernen von Lesen und Schreiben genannt. (Koller 2008, S.35) Auch zu verbinden ist sie [die Stufe] mit einer „Verschaffung der Geschicklichkeit“ und dem Erlangen „eines Vermögens, welches zu allen beliebigen Zwecken zureichend ist.“ (Kant 1920, S.13) Dabei ist es nicht von Bedeutung, welchen Zweck der Zögling damit erreicht, sofern er mit den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche er auf dieser Stufe erlangt, irgendeinen Zweck erfüllt. (vgl. Koller 2008, S.35)

Die dritte Stufe bezeichnet Kant als Stufe der Zivilisierung. Da dem Menschen in den ersten beiden Stufen sowohl die Wildheit, als auch die Rohheit genommen wurde, konzentriert sich diese Stufe im Gegensatz zur zweiten nicht auf das Erlernen von sachbezogenen Fähigkeiten, sondern auf das Aneignen von sozialen Kompetenzen und Haltungen, mit Hilfe derer sich der Zögling in einem gesellschaftlichen Zusammenleben etablieren kann. (vgl. Koller 2008, S.36) Sie ist darauf ausgerichtet, „daß der Mensch auch klug werde, in die menschliche Gesellschaft passe, daß er beliebt sei und Einfluss habe.“ (Kant 1920, S.13) Laut Kant sind dafür „Manieren, Artigkeit und eine gewisse Klugheit erforderlich, der zufolge man alle Menschen zu seinen Endzwecken gebrauchen kann“ (Kant 1920, S.13f.) Jedoch weist Kant darauf hin, dass die Zivilisierung ebenso wie die Kultivierung an gesellschaftliche Einflüsse gebunden ist und damit moralisch unbewertet bleibt. (vgl. Koller 2008, S.36)

Deswegen ist die vierte und letzte Stufe für Kant eine unverzichtbare und die wichtigste Stufe. In den vorherigen Stufen wurden dem Zögling alle animalischen Triebe ausgetrieben, ihm wurde Geschicklichkeit gelehrt und gewisse soziale Fähigkeiten angeeignet, die für ein gesellschaftliches Zusammenleben erforderlich sind. Kant betont außerdem, dass die Moralisierung seiner Ansicht nach noch ein unerreichtes Ziel ist. (Koller 2008, S. 36) Bisher war jedoch noch keine moralische Bewertung notwendig. Daher wurde auch nicht bewertet, wie der Zweck gewählt wird und wie oder ob der Zögling seine gelernten Fähigkeiten einsetzt. Hier wird demnach zwischen „gut“ und „schlecht“ geurteilt. Der Mensch soll also „nicht bloß zu allerlei Zwecken geschickt sein, sondern auch die Gesinnung bekommen, daß er nur lauter gute Zwecke erwähle. Gute Zwecke sind diejenigen, die notwendigerweise von jedermann gebilligt werden, und die auch zu gleicher Zeit jedermanns Zwecke sein können.“ (Kant 1920, S.14)

Diese Forderung ist gleichzusetzen mit dem Prinzip des kategorischen Imperativs. Nach diesem Prinzip, soll ein jeder Akteur seine persönliche Handlungsmaxime so wählen, dass diese auch Teil einer allgemeinen Gesetzgebung sein könnte. (Vgl. Koller 2008, S.36f.) Er möchte daher nicht nur äußere Verhaltensweisen und Fähigkeiten des Zöglings entwickeln, sondern auch das Innere des Zöglings hervorholen, also die Gesinnung. Nach dieser soll der Zu-Erziehende sein Handeln ausrichten. (Vgl. ebd.) Kant betont in diesem Zusammenhang, dass das Ziel der Moralisierung im Gegensatz zu Disziplinierung, Kultivierung und Zivilisierung nicht nur mit reiner Dressur zu erreichen ist. Viel mehr kommt es bei der Erziehung darauf an, „daß Kinder denken lernen […]“. (Kant 1920, S.14) Man soll „die Kinder von Jugend auf das Laster verabscheuen zu lehren, nicht gerade allein aus dem Grunde, weil Gott es verboten hat, sondern weil es in sich selbst verabscheuungswürdig ist.“ (Ebd.)

Demnach ist auf der Stufe der Moralisierung nicht das Verbot etwas zu tun der Bezugspunkt, sondern die Einsicht des Zöglings. Nur wenn der Zögling selbst einsieht, dass ein Verhalten gut oder schlecht ist, ist das Ziel der Moralisierung erreicht. (Vgl. Koller 2008, S.37) Der Zögling soll „sein Handeln statt an Verboten und Strafen oder bloßen Opportunitätsgesichtspunkten an begründungsfähigen Prinzipien ausrichten“. (Ebd.) Diese Prinzipien nennt Kant Maximen, die dem Zögling nicht aufgezwungen werden können, sondern aus dem Zögling selbst entstehen müssen. (vgl. Kant 1920, S.43)

Damit steht die Frage offen, wie man dem Zögling diese Einsicht und den selbstständigen Gebrauch seines Verstandes lehren kann. Kant beantwortet diese innerhalb der Antinomie von Zwang und Freiheit. (Vgl. Koller 2008, S.37)

[...]

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Der Erziehungsbegriff von Immanuel Kant. Anthropologische Voraussetzungen für die Erziehung
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
12
Katalognummer
V937115
ISBN (eBook)
9783346264961
ISBN (Buch)
9783346264978
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kant Erziehung
Arbeit zitieren
Stefanie Keil (Autor:in), 2016, Der Erziehungsbegriff von Immanuel Kant. Anthropologische Voraussetzungen für die Erziehung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/937115

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