Die Rentensysteme in den Niederlanden und in Deutschland. Ein Vergleich des 3-Säulen-Systems

Eine kurze Darstellung


Hausarbeit, 2020

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Rahmen
2.1 Definitionsansatz von „Wohlfahrtsstaat“
2.2 Einordnung der Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen

3. Vergleichende Methode nach Lijphart

4. Deutsches Rentensystem: 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge
4.1 Erste Säule
4.2 Zweite Säule
4.3 Dritte Säule

5. Niederländisches Rentensystem: Das Cappuccino-Modell als 3-Säulen-System
5.1 Erste Säule
5.2 Zweite Säule
5.3 Dritte Säule

6. Unterschiede zwischen dem deutschen- und dem niederländischen Rentensystem
6.1 Erste Säule
6.2 Zweite Säule
6.3 Dritte Säule

7. Fazit

8. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das niederländische Rentensystem belegte im Jahr 2019 beim Melbourne Mercer Global Index1, einem Ranking weltweiter Rentensysteme, den ersten Platz. Deutschland liegt dagegen beim internationalen Vergleich eher im Mittelfeld (Mercer 2019: 6f.). Welche signifikanten Unterschiede bestehen zwischen dem deutschen und dem niederländischen Rentensystem? Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit.

Die international vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung ist in der vergleichenden Politikwissenschaft und zahlreichen Nachbardisziplinen seit mehreren Jahrzehnten ein besonders intensiv untersuchtes Forschungsfeld (Schmid 2010: 86).

Im Rahmen des theoretischen Ansatzes erfolgt in der Arbeit zunächst ein Definitionsansatz vom „Wohlfahrtsstaat“. Anschließend werden drei Typen des Wohlfahrtsstaates (Liberaler Wohlfahrtsstaat, Konservativer Wohlfahrtsstaat und Sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat) nach Esping-Andersen unterschieden. Die konzeptionelle Herangehensweise gründet auf der vergleichenden Methode nach Lijphart. Damit werden die drei Säulen des deutschen und des niederländischen Rentensystems jeweils untersucht. Im Anschluss werden die Unterschiede analysiert und abschließend zusammengefasst. Das Anliegen der Arbeit besteht darin, gegebenenfalls auf Reformen und Verbesserungen im deutschen Rentensystem aufmerksam zu machen.

2. Theoretischer Rahmen

2.1 Definitionsansatz von „Wohlfahrtsstaat“

Für den Terminus „Wohlfahrtsstaat“ gibt es keine einheitliche und allgemeingültige Definition. Nach Schmid führen historische, politische und kulturelle Entwicklungsunterschiede stets zu verschiedene Bedeutungen (Schmid 2010: 42). Das Lexikon der Wirtschaft zeichnet den Wohlfahrtsstaat als einen Staat aus, der mit umfassenden Vorsorgeeinrichtungen (z. B. gesetzliche Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), geeigneten sozialpolitische Maßnahmen, staatlichen Förderungen der Vermögensbildung, sozialen Steuervergünstigungen sowie mit einem umfassenden Angebot öffentlicher Infrastruktur ausgestattet ist. Dabei sollen die soziale Sicherung und Förderung aller Bürger gewährleistet werden (Polzin et al. 2016). Im deutschen Sprachgebrauch ist der Begriff häufig negativ konnotiert. So wird der Wohlfahrtsstaat als „übermächtig gewordenes Staatswesen, das gesellschaftliche Freiräume zugunsten einer umfassenden Betreuung seiner Bürger von der Wiege bis zur Bahre einschränkt“, wahrgenommen (Schmid 2010: 42)

2.2 Einordnung der Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen

In der neueren Forschung erreichen die drei Typen des Wohlfahrtsstaates (Liberaler Wohlfahrtsstaat, Konservativer Wohlfahrtsstaat und Sozialdemokratischer Wohlfahrtsstaat) des dänische Soziologe Gøsta Esping-Andersen eine hohe Resonanz. Kriterien für die Differenzierung sind die Dekommodifizierung2, der Residualismus3, die Privatisierung4, der Korporatismus/Etatismus5, die Umverteilungskapazität und die Vollbeschäftigungsgarantie (Schmid 2010: 100).

Der liberale Wohlfahrtsstaat hebt die Rolle des freien Marktes und der Familie hervor. Der Dekommodifizierungseffekt fällt dagegen eher gering aus. Aufgrund des geringen Progressionsgrades des Steuersystems wird auf eine Umverteilung weitestgehend verzichtet. Der Anteil privater Ausgaben bei Alter und Gesundheit fallen hoch aus. Weiterhin wendet dieser Typus wenig Investitionen für eine aktive Arbeitspolitik und für nach Berufsgruppen differenzierte Sicherheitssysteme auf. Die USA, Kanada und Australien sind beispielhafte Länder für den liberalen Wohlfahrtsstaat (Esping-Andersen 1990: 26f.; Schmid 2010: 101).

Beim konservativen Wohlfahrtsstaat wird auf die Gewährleistung sozialer Sicherheit und die Aufrechterhaltung von Statusunterschieden Wert gelegt. Dementsprechend ist der Grad der Dekommodifizierung hoch. Dasselbe gilt für den Anteil von Fürsorgeleistungen und die Anzahl von nach Berufsgruppen differenzierten Sicherungssystemen. Die umverteilende Wirkung von Sozialleistungen und die Vollbeschäftigungsgarantie sind dagegen oft schwach. Auch die Anteile privater Sicherung an der Gesamtsicherung sind niedrig. Konservative Wohlfahrtsstaaten folgen dem Solidaritäts-, Äquivalenz- und dem Subsidiaritätsprinzip und sind durch den Einfluss der Kirche sowie christlichen Parteien geprägt. Beispiele für konservative Wohlfahrtsstaaten sind zum Beispiel Deutschland, Frankreich und Österreich (Esping-Andersen 1990: 26f.; Schmid 2010: 101).

Bei dem sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaat gehört die Universalität zum obersten Gestaltungsprinzip. Es wird Gleichheit auf höchster Ebene angestrebt, dass durch hohe Sozialausgaben erreicht wird. Das sozialdemokratische Modell finanziert sich durch Steuern sowie Beitrage, jedoch mit einem weniger ausgeprägten Äquivalenzprinzip als beim konservativen Typ. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung einer maximalen individuellen Unabhängigkeit auf dem Markt und von der Familie. Die Dekommodifizierung, die Umverteilungskapazität und die Vollbeschäftigungsgarantie sind bei diesem Typus stark ausgeprägt. Der Grad an Privatisierungsleistungen ist gering. Weiterhin sind die Effekte von Residualismus und Korporatismus schwach ausgeprägt. Dänemark, Schweden und Norwegen werden dem sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaat zugeordnet (Esping-Andersen 1990: 26f.; Schmid 2010: 101).

3. Vergleichende Methode nach Lijphart

In der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung benutzen die Politikwissenschaftler verschiedene konzeptionelle Herangehensweisen (Schmid 2010: 87). Der Wohlfahrtsstaat kann als Ganzes untersucht werden (Polity-Dimension). Die Eigenschaften werden staats- und gesellschaftstheoretisch oder sozialphilosophisch diskutiert (Schmid 2010: 87). Weiterhin können Staaten mithilfe von quantitativer Methoden verglichen werden (Politics-Dimension). Hier fungieren die Nationen vor allem als „Behälter“ für Daten (Schmid 2010: 87). Eine dritte Möglichkeit stellt das Betrachten von Politik- und Problemfeldern (Gesundheit, Alter, Armut etc.) dar. Hier stehen institutionelle und feldpolitische Aspekte im Vordergrund (Schmid 2010: 87). In der neueren Forschung werden alle drei Dimensionen in Form der Wohlfahrtsstaatstypen nach Esping-Andersen (siehe 2.2) untersucht. (Schmid 2010: 88).

Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem niederländischen Rentensystem mithilfe der vergleichenden Methode (im engeren Sinne) nach Lijphart untersucht (Siegel 2007: 105ff.). Niederlande und Deutschland sind die beiden zu untersuchenden Fälle. Die Analyse erfolgt anhand der drei Säulen des Rentensystems, die beide Fälle gleichermaßen aufweisen. Die Beitragsberechtigten, die Rententypen, die Finanzierungsarten sowie der staatliche Einfluss auf das Rentensystem stehen hierbei im Vergleich (Vier Variablen). Daraus ergibt sich die Relevanz der jeweiligen Säule im deutschen- und niederländischen Rentensystem.

Der Vorteil der vergleichenden Methode (im engeren Sinne) nach Lijphart ist, dass mit der relativ kleinen Fall- und Variablenauswahl bereits die Entscheidung getroffen wird, welche potenziellen Einflussgrößen für die Unterschiede untersucht werden (Siegel 2007: 105).6

4. Deutsches Rentensystem: 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge

4.1 Erste Säule

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) stellt die erste Säule im deutschen Rentensystem dar. Der Träger der GRV ist die Deutsche Rentenversicherung, die sich in 14 regionale und zwei bundesweite Träger aufteilt. 90 Prozent aller Erwerbstätigen haben Ansprüche auf die gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung 2020b: 7). Alle Arbeitnehmer (einschließlich der Auszubildenden) und eine Gruppe von Selbstständigen sind grundsätzlich pflichtversichert. Die GRV ist für die Mehrheit die wichtigste Einnahmequelle im Alter, wobei der demographische Wandel für finanzielle Herausforderungen in der ersten Säule sorgt und folglich zusätzliche Altersvorsorgen nötig werden (Deutsche Rentenversicherung 2020b: 7).

Zu den Rententypen der GRV zählen die Renten wegen Alters (Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen), die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung) und die Renten wegen Todes (Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente und die Erziehungsrente) (Deutsche Rentenversicherung 2020b: 9).

Die GRV wird überwiegend mithilfe eines Umlageverfahrens7 finanziert. Die Beiträge werden bei versicherungspflichtigen Beschäftigten jeweils zur Hälfte von dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber getragen. Freiwillig Versicherte und versicherungspflichtige Selbstständige zahlen den kompletten Beitragssatz. Im Jahr 2020 liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent. Hinzu kommen Bundeszuschüsse (Sozialversicherung kompetent 2019).

Das Renteneintrittsalter ohne Abschläge wird seit 2012 und noch bis 2029 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.8 Die relative Höhe der Rente ist vor allem von der Anzahl und der Höhe der während des Versicherungslebens eingezahlten Beiträge abhängig. Die Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Ein späterer Rentenbeginn erhöht die Rente und ein früherer Rentenbeginn sorgt für Abschläge (Deutsche Rentenversicherung 2020b: 8f.).

Im Jahr 2018 lag der durchschnittliche Zahlbetrag für Renten wegen Alters für die Männer bei 1.130 Euro in den alten Bundesländern und bei 1.226 Euro in den neuen Bundesländern. Die Frauen erhalten hingegen nur durchschnittlich 647 Euro in den alten Bundesländern und 962 Euro in den neuen Bundesländern (Deutsche Rentenversicherung 2019: 36f.).

Neben der Finanzierung von Renten gehören Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen zu den wichtigsten Leistungen. Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“ (Deutsche Rentenversicherung 2020b: 8). Diese Art von Vorsorge soll Auswirkungen von Krankheiten oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen auf die Beschäftigungsfähigkeit eines Versicherten reduzieren. Damit soll ein vorzeitiger Renteneintritt verhindert werden (Deutsche Rentenversicherung 2020b: 8).

4.2 Zweite Säule

Die zweite Säule umfasst die betriebliche Vorsorge und ist implizit für die Arbeitnehmer gedacht. In Deutschland verfügen über 55,6 Prozent der Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge auf (Ihre Vorsorge 2019).

Es gibt fünf Formen einer betrieblichen Altersvorsorge. Dazu gehören Direktversicherungen9, Pensionskassen10, Pensionsfonds11, Direktzusagen12 und Unterstützungskassen13 (Deutsche Rentenversicherung 2020a: 7).

Der Arbeitgeber wählt die Anlageform und kümmert sich um die Beitragszahlung. Häufig beteiligt der Arbeitgeber sich am Aufbau der Betriebsrente. In einzelnen Fällen finanziert er den kompletten Beitragssatz. Je nach Anlageform wird die Rente im Kapitaldeckungs- oder Umlageverfahren finanziert (Deutsche Rentenversicherung 2020a: 12).

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Netto- oder Brutto-Entgeltumwandlung. Damit zahlen die Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts in einen Vertrag der betrieblichen Vorsorge ein. Seit 2019 muss sich der Arbeitgeber mit mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehaltes beteiligen (Deutsche Rentenversicherung 2020a: 14).

Bei der Brutto-Entgeltumwandlung können bei den Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen jährlich bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung) steuerfrei umgewandelt werden. Im Jahr 2020 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.624 Euro. In der Sozialversicherung sind Beiträge bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuerfrei. Hier liegt die Beitragsmessungsgrenze im Jahr 2020 bei 3.312 Euro (Deutsche Rentenversicherung 2020a: 12f.).

Steuerfrei in unbegrenzter Höhe sind zumeist die Aufwendungen bei einer Direktzusage oder Unterstützungskasse. Für die Sozialversicherungsfreiheit bleibt eine Höchstgrenze von vier Prozent (Deutsche Rentenversicherung 2020: 13).

Durch die Brutto-Entgeltumwandlung reduzieren sich die Steuern und Sozialabgaben, jedoch geht damit umgekehrt auch eine geringe gesetzliche Rente einher. Genauso können Ansprüche auf Kranken-, Arbeitslosen-, und Elterngeld können gemindert werden (Deutsche Rentenversicherung 2020a: 14).

Bei der Netto-Entgeltumwandlung können die Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge mit der Riester-Rente14 kombinieren und staatliche Zulagen erhalten. Die Riester-Rente ist mit der Direktversicherung, Pensionskasse oder der Pensionsfonds kombinierbar (Deutsche Rentenversicherung 2020a: 17).

Die späteren Betriebsrenten müssen voll versteuert werden. Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner müssen die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen (Deutsche Rentenversicherung 2020a: 15).

4.3 Dritte Säule

Die private Altersversorgung stellt zur Vermögensbildung die dritte Säule dar. Es gibt eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten. Zur Auswahl stehen unter anderem Aktien, Investmentfonds, Wertpapiere, Immobilien sowie private Versicherungen. Die persönliche Anlagestrategie wird nach Lebensalter, Lebenssituation, bisherigem Vermögensaufbau sowie persönlichen Zielen gewählt (Verbraucherzentrale 2020).

Weiterhin gibt es staatlich subventionierte Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Riester-Rente. Von der Riester-Rente sind diejenigen ausgeschlossen, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (Verbraucherzentrale 2020). Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab es im Jahr 16,53 Millionen abgeschlossene Riester-Verträge. Davon wurden 10,77 Millionen in Versicherungsverträge investiert (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2020).

Unterschieden wird zwischen der Geld- sowie der Wohn-Riester. Bei der Geld-Riester bieten sich Riester-Banksparpläne, Riester-Investmentfondssparpläne, Riester-Rentenversicherungen und im Ansparprozess auch Riester-Bausparverträge an. Die Wohn-Riester nutzt die Riester-Förderung, um eine genutzte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden (Riester-Annuitätendarlehen, Riester-Kombifinanzierungen, Riester-Bauspardarlehen etc.) (Verbraucherzentrale 2020).

Die Riester-Förderung besteht aus der Grundzulage und den Kinderzulagen. Mit der Grundzulage werden 175 Euro jährlich ausgezahlt. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro. Die Kinderzulagen hängen vom Geburtenjahrgang des Nachwuchses ab und bewegen sich entweder bei 175 oder 300 Euro. Um den vollen Zuschuss zu erhalten, müssen die Bezieher mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen zahlen. Unabhängig davon müssen 60 Euro jährlich mindestens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden (Verbraucherzentrale 2020).

Vertriebs-, Abschluss- und Verwaltungskosten für die Riester-Rente unterscheiden sich je nach Anlageart und gegebenenfalls Anbieter. Zudem müssen die Zahlungen aus der Riester-Rente versteuert werden. Dafür fallen in der Ansparphase keine Kosten an (Verbraucherzentrale 2020).

Zu Rentenbeginn besteht bei der Riester-Rente einmalig die Möglichkeit 30 Prozent des Ersparten ausgezahlt zu bekommen. Ansonsten wird die Rente ein lebenslang monatlich ausgezahlt (Verbraucherzentrale 2020).

Eine weitere Form der privaten und staatlich geförderten Altersvorsorge ist die Basisrente. Umgangssprachlich wird diese als Rürup-Rente15 bezeichnet. Die Rürup-Rente ist insbesondere für Personen gedacht, die weder der gesetzlichen noch der betrieblichen Pflichtversicherung angehören. Zu dieser Gruppe zählen zum Beispiel Selbstständige und Freiberufler. Andere Einzahler können die bestehende Basisversorgung mit einem Rürup-Vertrag aufstocken (Ihre Vorsorge 2020).

Rürup-Renten werden in Form von einer konventionellen und fondsgebundenen Rentenversicherung sowie als Fondssparplan in der Ansparphase abgedeckt. Die private Rentenform ist kapitalgedeckt (Ihre Vorsorge 2020).

Die Auszahlung der Rürup-Rente ist frühestens mit 60 Jahren (und bei ab 2012 geschlossenen Verträgen erst mit 62 Jahren) möglich. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist eine einmalige Kapitalauszahlung nicht möglich, sondern erfolgt als lebenslange monatliche Rente (Ihre Vorsorge 2020).

Beiträge zur Rürup-Rente können innerhalb bestimmter Höchstgrenzen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der abzugsfähige Anteil steigt jährlich um zwei Prozent. Im Jahr 2020 liegt die Höchstbetrag bei 25.046 Euro und der Sonderausgaben abzugsfähige Betrag beträgt 90 Prozent. Der Besteuerungsanteil steigt seit 2005 (50 Prozent) jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2020 steigt der Anteil um einen Prozentpunkt. Ab 2040 sind die Leistungen für erstmals ausgezahlte Rürup-Renten dauerhaft voll zu versteuern (Ihre Vorsorge 2020)

5. Niederländisches Rentensystem: Das Cappuccino-Modell als 3-Säulen-System

In den Niederlanden können drei Säulen der Alterssicherung unterschieden werden. Es handelt sich um die Allgemeine Rentenversicherung (AOW), die betriebliche sowie die private Altersvorsorge. Häufig wird das Rentensystem als Cappuccino-Modell bezeichnet: „Den Kaffee in Form der Grundrente gibt’s für jeden, das Sahnehäubchen liefert die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge gleicht den Schokostreuseln“ (Gebbink 2009).

[...]


1 Das Beratungsunternehmen Mercer und das Forschungscenter Monash Centre for Financial Studies (MCFS) vergleichen die Rentensysteme 37 Länder anhand der Kriterien Nachhaltigkeit, der Integrität und der Angemessenheit.

2 Die Dekommodifizierung beschreibt das Ausmaß, in dem soziale Dienste außerhalb des Marktes angeboten werden. In einem dekommodifizierten System stehen Sozialleistungen allen Bürgern zur Verfügung. Diese sind nicht an den Marktprozessen geknüpft.

3 Der Residualismus bezieht sich auf den Anteil von Fürsorgeleistungen als minimale Existenzsicherung.

4 Hier ist der Anteil privater Ausgaben für Alter und Gesundheit gemeint.

5 Der Korporatismus bezieht sich auf das Ausmaß der nach Berufsgruppen differenzierten Sicherheitssystemen. Etatismus beschreibt den Einfluss des Staates im sozialen und wirtschaftlichen Leben.

6 Anzumerken ist, dass der Vergleich als Methode der Untersuchung von Wohlfahrtsstaaten Schwierigkeiten mit sich bringt. Das Datenmaterial ist in einzelnen Fällen nur bedingt vergleichbar, sodass die Generalisierungsfähigkeit der Aussagen eingeschränkt ist.

7 Mit der Rentenreform im Jahr 1957 wurde das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Das Umlageverfahren bedeutet, dass die Beitragszahler nicht einen Kapitalbestand für ihre eigene Rente aufbauen, sondern die aktuellen Rentenbezieher finanzieren.

8 Die Altersrenten für besonders langjährig Versicherte, für schwerbehinderte Menschen, für Hinterbliebene sowie die Erwerbsminderungsrente unterliegen anderen Regelungen.

9 Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, welche der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt

10 Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die wie ein Versicherungsunternehmen geführt werden.

11 Bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Pensionsfonds beteiligen sich Arbeitnehmer an Chancen und Risiken der Börse.

12 Bei der Direktzusage kommt die Betriebsrente direkt aus dem Betriebsvermögen.

13 Unterstützungskassen sind arbeitgebereigene Einrichtungen für die betriebliche Altersvorsorge.

14 Die Riester-Rente wurde im Jahr 2002 eingeführt, um die gesetzliche Rente zu ersetzen und um die allgemeine Absenkung des Rentenniveaus auszugleichen. Siehe 4.3.

15 Die Rürup-Rente wurde 2005 in Deutschland eingeführt. Benannt wurde die Rentenform nach dem Ökonomen Bert Rürup.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Rentensysteme in den Niederlanden und in Deutschland. Ein Vergleich des 3-Säulen-Systems
Untertitel
Eine kurze Darstellung
Hochschule
Universität Bielefeld  (Politikwissenschaft)
Veranstaltung
Sozialpolitik
Note
1,7
Autor
Jahr
2020
Seiten
15
Katalognummer
V937093
ISBN (eBook)
9783346265005
ISBN (Buch)
9783346265012
Sprache
Deutsch
Schlagworte
rentensysteme, niederlanden, deutschland, vergleich, eine, darstellung
Arbeit zitieren
Melanie Katschko (Autor:in), 2020, Die Rentensysteme in den Niederlanden und in Deutschland. Ein Vergleich des 3-Säulen-Systems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/937093

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