Der Kinderwunsch homosexueller Paare in Deutschland im 21. Jahrhundert. Toleranz und rechtliche Möglichkeiten sogenannter "Regenbogenfamilien"


Hausarbeit, 2020

19 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Definition Regenbogenfamilie
1.2 Definition Homosexualität

2 Forschungsfrage

3 Forschungsstand
3.1 Aktuelle Rechtslage für Regenbogenfamilien
3.2 Gesellschaftliche Vorurteile
3.3 Einstellung zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

4 Methode

5 Theoretische Rahmen und Analyse
5.1 Konflikt-Tradition
5.1.1 Darstellung der Konflikttradition
5.1.2 Analyse
5.2 Rational/Utilitarian-Tradition
5.2.1 Darstellung der Rational/Utilitarian-Tradition
5.2.2 Analyse
5.3 Durkheim’sche Tradition
5.3.1 Darstellung der Durkheim`sche Tradition
5.3.2 Analyse
5.4 Mikrointeraktionistische Tradition
5.4.1 Darstellung der Mikrointeraktionistische Tradition
5.4.2 Analyse

6 Fazit

7 Literaturverzeichnis

8 Erklärung zur Prüfungsleistung

1 Einleitung

„Gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit oder ohne Kinder gehören neben alleinerziehenden Müttern und Vätern sowie Stief- und Patchworkfamilien zu den alternativen bzw. modernen Familienformen und genossen in der Vergangenheit in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) keinen rechtlichen Schutz.“ (Kläser,2010, S.6)

In der Öffentlichkeit tauchten lange Zeit homosexuelle Eltern selten auf, auch wenn es schwule Väter und lesbische Mütter schon lange gab. Durch die bestehenden gesellschaftlichen Normen wurden sie dazu gezwungen, ihre Neigungen zu verstecken (Carapacchio 2008, S.9). Homosexuelle Frauen und Männer sind heute keine Randgruppe unserer Gesellschaft mehr, dennoch werden homosexuelle Paare mit Diskriminierung und Vorurteilen konfrontiert. Oft wird die Behauptung aufgestellt, dass homosexuelle Paare keine Kinder aufziehen sollen, da sie keine guten Eltern abgeben würden. Auch in den Medien wird die Regenbogenfamilie thematisiert und vor allem die Ungleichstellung gegenüber heterosexuellen Eltern liegt im Fokus der Nachrichten (Clajus & Hermann 2013, S.3).

1.1 Definition Regenbogenfamilie

Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern werden in Deutschland auch „Regenbogenfamilie“ genannt. In der heutigen Gesellschaft gibt es verschiedene Familienkonstellationen, welche nicht mehr nur das traditionelle Familienbild von Mutter, Vater und Kind beinhaltet. Es gibt immer mehr unkonventionelle Modelle der Familie, wie zum Beispiel Patchwork Familien, Stief-, Adoptiv- oder Pflegefamilien, welche in der modernen Gesellschaft keine Seltenheit mehr sind (Clajus & Hermann 2013, S.3). Es gibt verschiedene Möglichkeiten für homosexuelle Paare mit Kindern als „Regenbogenfamilie“ zu leben, deshalb gibt es auch verschiedene Möglichkeiten diesen Begriff zu definieren. Familien in denen mindestens ein Familienmitglied homo-, bi oder transsexuell ist, werden oftmals schon als schwul oder lesbisch bezeichnet, dabei sind auch Familien inbegriffen, in denen die Söhne oder Töchter schwul, lesbisch, bi- oder transsexuell sind. In einer anderen Definition wird beschrieben, dass Familie, in denen Kinder mit homosexuellen oder mit bisexuellen Eltern zusammenleben, eine Regenbogenfamilie bilden (Carapacchio,2008, S.15). Diese Definition wird für den Verlauf meiner Arbeit relevant sein.

Den Begriff der Regenbogenfamilie gibt es noch nicht sehr lange, er wurde erst 2009 in die 25. Auflage des Dudens aufgenommen. Die Bezeichnung Regenbogenfamilie, wurde von der Regenbogenflagge abgeleitet, welche als ein kulturelles Symbol für Toleranz, Hoffnung und Vielfalt steht (Clajus & Hermann 2013, S.3).

1.2 Definition Homosexualität

Die Bezeichnung „Homosexualität“ wurde erstmals im Jahr 1869 von Karl Maria Benkert, einem deutsch- ungarischen Schriftsteller und Arzt aus Wien, verwendet. Der Begriff wurde als Abgrenzung zur Heterosexualität gebraucht und hat sich international durchgesetzt, obwohl Homosexualität im Laufe der Jahrhunderte viele verschiedene Bezeichnungen zugewiesen wurde. In diesem Zeitalter wurde damit überwiegend nur die männliche Homosexualität beschrieben. Zur heutigen Zeit ist dieser Begriff als eine sexuelle Anziehung zwischen zwei Personen des gleichen Gelechtes zu verstehen. Die Begriffe „Homosexualität“ und „homosexuell“ werden häufig im wissenschaftlichen Sprachgebrauch verwendet, um die auf das eigene Geschlecht ausgerichtete Sexualpräferenz eines Menschen zu bezeichnen. Auch vor der Benennung dieser Variante von Sexualität, existierte Homosexualität bereits unabhängig von der Bezeichnung (Kläser,2010, S.11). Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde die weibliche Homosexualität in gesellschaftlichen Bereichen selten erwähnt. Die Bezeichnungen „Lesbe“ oder „lesbisch“ gibt es erst seit ca. 30 Jahren, sie waren vor dem 20. Jahrhundert nicht allgemein bekannt (Kläser 2010, S.14). Man spricht von gleichgeschlechtlichen Paaren oder auch homosexuellen Partnerschaften, wenn zwei Personen gleichen Geschlechtes eine Beziehung eingehen, welche auch auf das Ausleben der Sexualität ausgerichtet ist (Kläser 2010, S.54).

Die gesellschaftliche Relevanz dieser Arbeit liegt darin, dass Homosexualität in Deutschland kein Tabuthema mehr ist, aber es dennoch eine ablehnende Haltung gibt, wenn es zu der Frage kommt, ob homosexuelle Paare Kinder aufziehen sollen. Es gibt einige Möglichkeiten für homosexuelle Paare eine Familie zu gründen, jedoch haben sie mehr rechtliche Hürden zu bewältigen, als heterosexuelle Paare.

Die wissenschaftliche Relevanz der Arbeit liegt darin, dass nicht nur die soziologischen, sondern auch rechtswissenschaftlichen Aspekte eine Rolle für das Thema der Arbeit spielen. Außerdem ist die Arbeit wissenschaftlich und gesellschaftlich relevant, da sie Probleme und Veränderungen in unserer Gesellschaft aufweist und aufzeigt, dass auch zukünftige Familienmodelle von der gleichen Problematik betroffen sind. Dies leitet zu der Forschungsfrage über: „Wird der Kinderwunsch von homosexuellen Paaren von der Gesellschaft toleriert und welche rechtlichen Möglichkeiten haben sie im 21. Jahrhundert in Deutschland?"

2 Forschungsfrage

Die Forschungsfrage dieser Arbeit lautet: „Wird der Kinderwunsch von homosexuellen Paaren von der Gesellschaft toleriert und welche rechtlichen Möglichkeiten haben sie im 21. Jahrhundert in Deutschland?“

Die Jahreseinschränkung und Ortsbegrenzung wurden vorgenommen, da viele neue Gesetze seit dem Jahr 2000 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind, welche die Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren als Zielsetzung haben. So ist es interessant, wie sich mit den neuen Gesetzgebungen und einer neuen Begrifflichkeit, die Toleranz zu dem Kinderwunsch von homosexuellen Partnern in der Gesellschaft wandelt und welche neuen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Die Begriffe „Toleranz“ und „tolerieren“ werden in dieser Arbeit definiert als eine „Bewegung von beiden Seiten, eine Aufeinandereinlassen von Heterosexuellen und Homosexuellen“ (Buba&Vaskovics, 2001, S.141).

3 Forschungsstand

In der Bundesrepublik Deutschland wurde schon seit Anfang der 2000 über die Einführung eines „Antidiskriminierungsgesetzes“ diskutiert. Am 18.08.2006 wurde ein Gleichbehandlungsgesetz eingeführt. Die Zielsetzung diese Gesetzes gemäß § 1AGG ist, dass ungerechtfertigte Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert wird. In Artikel 3 des Grundgesetzes war der Grundsatz der Gleichbehandlung schon verankert, allerdings nur in Bezug auf das Handeln des Staates (Kläser 2010, S.54). Seit dem 01.08.2001gemäß §1 Absatz 1 Satz 1 Lebenspartnerschaftsgesetz können zwei Personen des gleichen Geschlechts eine Lebenspartnerschaft miteinander eingehen (Kläser 2010, S.54). Mit dieser eingetragenen Lebenspartnerschaft erhielten sie fast alle Pflichten, jedoch nicht die Rechte von Eheleuten. Seit 2005 ist es Frauenpaaren möglich, dass die nicht-biologische Mutter das Kind ihrer eingetragenen Lebenspartnerin in einer Stiefkindsdoption annimmt und somit die vollen Elternrechte und-pflichten erhält. Zu diesem Zeitpunkt war es ihnen jedoch nicht möglich, ein gemeinsames Kind zu adoptieren. Es war Lesben und Schwulen nur möglich, als Einzelperson ein Kind zu adoptieren (Bergold & Buschner 2018). Bei Sorgerechtsprozessen einer Scheidung, war die Homosexualität eines Elternteils nicht selten ein Argument der Gegenseite, um der lesbischen Mutter oder dem schwulen Vater das Sorgerecht zu entziehen. Mit der rechtlichen Möglichkeit, der staatlichen Anerkennung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Stiefkindadoption, wurde das Thema in Deutschland publik (Carapacchio,2008, S.9). Um den Kinderwunsch von schwulen und lesbischen Paaren zu realisieren, gibt es neben der Adoption und der Aufnahme eines Pflegekindes, die Möglichkeit, durch die Samenbank und anderen Formen der Samenspende, ein Kind zu bekommen. Durch die biologische Schwierigkeit für homosexuelle Paare ein Kind zu bekommen, werden Adoption und Samenspende sehr bewusst überlegt. Dadurch, dass in Deutschland auf jedes Adoptivkind etwa zehn mögliche Adoptiveltern kommen und heterosexuelle Paare bevorzugt werden, versuchen viele homosexuelle Paare auch durch eine Auslandsadoption ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Einige Paare entscheiden sich auch für die Gründung einer „Queerfamily“. Hierbei schließen sich lesbische Frauen und schwule Männer zusammen, um ihren Wunsch von leiblichen Kindern zu verwirklichen. 2007/2008 sind nur 1,9 % der Kinder aus Regenbogenfamilien durch eine Adoption in ihre Familien gekommen, denn am häufigsten wurden die Kinder in ihre Familien hineingeboren (Clajus & Hermann 2013, S.5).

3.1 Aktuelle Rechtslage für Regenbogenfamilien

Seit dem 01. Oktober 2017 können zwei Frauen oder zwei Männer in Deutschland heiraten und die bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Mit der Ehe für alle, können auch gleichgeschlechtliche Ehepaare gemeinsam ein Kind adoptieren. Jedoch gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Regenbogenfamilien und Familien mit verschiedengeschlechtlichen Eltern im Abstammungsrecht und somit auch in der rechtlichen Absicherung der Kinder. Das wirkt sich auf Familien aus, in welche ein Partner oder eine Partnerin ein leiblicher Elternteil des Kindes ist. Bei Kindern, welche in einer verschiedengeschlechtlichen Familie geboren werden, verfügen beide Ehepartner von Geburt an über zwei rechtliche Elternteile. Das gilt auch, wenn durch eine Samenspende der Kinderwunsch erfolgt. Im Unterschied dazu haben Kinder aus lesbischen Inseminationsfamilien zum Zeitpunkt ihrer Geburt nur ein rechtliches Elternteil und zwar die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat. Bei unverheirateten verschiedengeschlechtlichen Eltern können die Vaterschaftsanerkennung und die Regelung einer gemeinsamen Sorge schon vor der Geburt erfolgen, damit das Kind zum Zeitpunkt der Geburt zwei rechtliche Elternteile hat. Gleichgeschlechtliche Ehepaare müssen das leibliche Kind ihres Partners bzw. ihrer Partnerin immer noch adoptieren (Stiefkindadoption), damit die Eltern- Kind -Beziehung mit der sozialen Mutter auch rechtlich abgesichert ist (Bergold & Buschner 2018).

3.2 Gesellschaftliche Vorurteile

Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern sehen sich immer noch mit homophoben Vorurteilen konfrontiert und stehen unter Rechtfertigungs- und Erklärungsdruck. Ein Vorbehalt gegenüber Regenbogenfamilien ist, dass Kinder von schwulen oder lesbischen Paaren selbst homosexuell werden. Doch ist die genetische Bedingung keine Ursache für Homosexualität und kann wissenschaftlich nicht begründet werden. Studien belegen, dass mehr als 90% der Söhne schwuler Väter zu heterosexuellen Erwachsenen heranwachsen. Gegner von Regenbogenfamilien argumentieren damit, dass den Kindern ein gegengeschlechtlicher Elternteil fehlen würde und verstärkt diskriminiert werden in der Gesellschaft. Auch dieses Vorurteil wurde durch die BMJ- Studie (Studie Benachteiligung gleichgeschlechtlich orientierter Personen und Paare) wiederlegt. Die Studie fand bei der Befragung von Kindern aus Regenbogenfamilien heraus, dass weniger als die Hälfte von den Kindern Erfahrungen mit Diskriminierung durch ihr soziales Umfeld erlebt haben. Diese Vorurteile gegenüber Regenbogenfamilien konnten durch Studien wiederlegt werden, dennoch bleibt die Voreingenommenheit gegenüber Regenbogenfamilien in der Gesellschaft bestehen und das Ansehen gleichgeschlechtlicher Paare mit Kindern ist negativ behaftet (Clajus & Hermann 2013, S. 6). Auch das Vorurteil, dass lesbische und schwule Paare nicht in der Lage seien Kinder zu erziehen, wird in US-amerikanischen Studien wiederlegt. Sie haben herausgefunden, dass je offener homosexuelle Eltern mit ihrer sexuellen Orientierung umgehen, desto besser ist ihr psychisches Wohlbefinden, welches sich positiv auf ihre Kinder überträgt. Das Erziehungsverhalten von lesbischen oder schwulen Eltern unterscheidet sich überwiegend nicht von dem Erziehungsverhalten von heterosexuellen Eltern. Homosexuelle Eltern bemühen sich mehr um ein stabiles Familienleben und eine gute Beziehung zu ihren Kindern, weil ihre Kinder in der Regel Wunschkinder sind (Kläser,2010, S.121).

3.3 Einstellung zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

In einer Meinungsforschung des Deutschen Bundestag wird berichtet, dass die Mehrheit der Bundesrepublik Deutschland sich positiv zur gesetzlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen äußern, auch wenn das Thema im Vergleich nicht als besonders relevant angesehen wird. Die Zustimmung zur Gleichstellung ist in den letzten Jahren stark gestiegen, jedoch spaltet sich die Meinung der Bevölkerung bei der Frage nach dem Kindeswohl in homosexuellen Partnerschaften. 2015 stimmen 48 Prozent der Bevölkerung der Aussage zu: „Sicherlich kann ein Kind, das bei homosexuellen Eltern aufwäschst, eine gute Kindheit haben, aber ich muss sagen, ich habe kein gutes Gefühl dabei, ich finde das nicht richtig“ (Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag,2016, S.13).

4 Methode

Für ein besseres Verständnis für die Situation der Homosexuellen Partnerschaften mit Kinderwunsch und ihre rechtlichen Möglichkeiten, wird die Methode eine literarische Analyse über die vier soziologischen Theorietraditionen nach Randall Collins auf die Forschungsfrage angewendet. Diese vier Traditionen sind die Konflikttradition, die Tradition nach Durkheim, die Rational-Utilitaristische Tradition und die Mikrointeraktionistische Tradition (Collins 1994). Zur Bearbeitung der Theorien werde ich mich hauptsächlich auf das Buch „Four Sociological Traditions“ von Randall Collins aus dem Jahr 1994 beziehen. Mit Hilfe der Literatur nach Michele Dillon „Introduction to Sociological Theory“ aus dem Jahr 2014, werden die Traditionen ergänzend beschrieben. Durch einen Literaturanalyse- und vergleich, welche den Rahmen der gegebenen Zeitressourcen entspricht, wird die Forschungsfrage auf die ökonomische und symbolische Dimension hin geprüft und durch eine Miko- und Makro-Perspektive beleuchtet. Die vier soziologischen Traditionen sollen das Verständnis durch die Vielfalt an Erklärungsansätzen der Forschungsfrage fördern.

5 Theoretische Rahmen und Analyse

In den folgenden Unterkapiteln werden die verschiedenen soziologischen Traditionen nach Randall Collins erklärt und auf die Forschungsfrage angewendet.

5.1 Konflikt-Tradition

5.1.1 Darstellung der Konflikttradition

Die Konflikttradition betrachtet die Gesellschaft aus einer Makro-Perspektive, so steht die Struktur einer Gesellschaft im Mittelpunkt und nicht das handelnde Individuum. Die Tradition orientiert sich materialistisch/ökonomisch, aus diesem Grund gelten Ökonomie und die Geschichte, aufgrund der Bedeutung der wirtschaftlichen Entwicklung, als Nebendisziplin. Die Kernaussage der Konflikttradition nach Collins ist, dass die Gesellschaft aus konflikthaften Auseinandersetzungen zwischen kollektiven Akteuren basiert, welche zum Teil offen ausgetragen werden, jedoch auch unterschwellig durch die Betrachtung alltäglicher Situationen von Dominanz und Unterwerfung sichtbar werden (Collins,1994, S.47). Als einer der wichtigsten Vertreter der Konflikttradition können Karl Marx, Friedrich Engels und Max Weber genannt werden.

Nach Marx und Engels ist die Gesellschaft in zwei Klassen unterteilt. Zum einen die Bourgeoisie als dominierende Klasse, welche die means of production besitzt und zum anderen das Proletariat, als unterdrückte Klasse. Die sozialen Klassen werden durch Besitz definiert, welche die materiellen, politischen und ideologischen Aspekte von Gesellschaft verbindet (theory of classes). Die sozialen Klassen haben spezifische Kultur- und Betrachtungsweisen und vertreten mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln ihr eigenes Interesse (theory of ideology) (Collins,1994, S.65). In einer kapitalistischen Gesellschaft ist die dominierende Besitzform industrielles Kapital (Collins,1994, S.63). Die oberen Klassen können die material means und auch die means of mental production, als Mittel der Wissensproduktion, kontrollieren. Zugehörige dieser Klassen verfügen über das meiste ökonomische Kapital und bessere Vernetzungsmöglichkeiten, weshalb sie bestimmte Menschen fördern können oder nicht fördern können. Die dominierenden Ideen und Ideologien der dominierenden Klasse wurden von Intellektuellen verbreitet, da sie finanziell von der oberen Klasse abhängig sind. Auch Wissenschaftler oder Wissenschaftlerinnen werden von den ökonomischen und sozialen Umständen ihres persönlichen Lebens beeinflusst (Collins,1994, S.66). Demnach hängt das, was als Wissen definiert wird, mit den Möglichkeiten der Forschenden und ihren Publikationsmöglichkeiten zusammen (Collins,1994, S.68).

[...]

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Der Kinderwunsch homosexueller Paare in Deutschland im 21. Jahrhundert. Toleranz und rechtliche Möglichkeiten sogenannter "Regenbogenfamilien"
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
Propädeutikum
Note
1,3
Jahr
2020
Seiten
19
Katalognummer
V935507
ISBN (eBook)
9783346264039
ISBN (Buch)
9783346264046
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Regenbogenfamilie, Familie, Familiensozilogie, Konflikt Tradition, Rational/ Utilitarian Tradition, Durkheim'sche Tradition, Mirkrointeraktionistische Tradition, Familierecht, Adoption, Homosexualität, Soziologische Traditionen
Arbeit zitieren
Anonym, 2020, Der Kinderwunsch homosexueller Paare in Deutschland im 21. Jahrhundert. Toleranz und rechtliche Möglichkeiten sogenannter "Regenbogenfamilien", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/935507

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Der Kinderwunsch homosexueller Paare in Deutschland im 21. Jahrhundert. Toleranz und rechtliche Möglichkeiten sogenannter "Regenbogenfamilien"



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden