In zweiter Reihe - Bauliche und soziale Struktur von Vorder- und Hinterhäusern am Beispiel von Berlin-Wedding


Diplomarbeit, 2007

129 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung und Fragestellung

2 Das Berliner Mietshaus: Entstehung, Bautyp und Sozialstruktur
2.1 Entstehungsbedingungen des Berliner Mietshauses
2.1.1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen: Industrialisierung und Zuwanderung
2.1.2 Wohntradition und Bauweise in der „alten Kernstadt“
2.1.3 Grundlage der Bebauung: der Bebauungsplan von 1862 (BP 1862)
2.1.4 Der Einfluss der Bauordnungen und der kommunalen Steuern
2.1.5 Der spekulative Mietshausbau
2.2 Der Gebäudetyp Mietskaserne: Baustruktur und regionale Verbreitung
2.2.1 Die Gebäudestruktur des Berliner Mietshauses
2.2.2 Die Ausdehnung des wilhelminischen Mietskasernengürtels in Berlin
2.2.3 Die regionale Verbreitung der Mietskaserne außerhalb Berlins
2.3 Soziale Mischung in einem Haus - Idee oder Realität?

3 Segregation - Theorie der Gesellschaftsverteilung im Raum
3.1 Gegenstand und Problemstellung der Segregationsforschung
3.2 Begriffsbestimmung und Messung
3.3 Die Dimensionen residentieller Segregation und deren Bestimmung
3.3.1 Bestimmung sozialer Unterschiede
3.3.2 Bestimmung demografischer Unterschiede
3.3.3 Bestimmung ethnischer Unterschiede
3.4 Bewertung und Folgen von Segregation
3.5 Segregationsforschung auf Mikroebene
3.5.1 Vertikale Segregation
3.5.2 Die sozialtopografische Untersuchung von Frieling
3.5.3 Sozialräumliche Distanz und nachbarschaftliche Kontakte

4 Arbeitshypothesen
4.1 Allgemeine Grundhypothesen
4.2 Einfluss des Bauzustandes der Gebäude
4.3 Motive bei der Wohnstandortwahl nach Vorder- und Hinterhaus

5 Vorgehensweise und Methodik der Untersuchung
5.1 Sekundäranalyse
5.2 Primärerhebung
5.3 Sekundärstatistische Analyse

6 Charakterisierung des Untersuchungsraumes
6.1 Bau- und Sozialgeschichte des Stadtteils Wedding
6.2 Behutsame Stadterneuerung in Berlin - Wedding
6.3 Bevölkerungsstruktur und Wohnungsleerstand in Berlin - Wedding
6.3.1 Einwohnerentwicklung, Wohnungsleerstand und Ausländeranteil
6.3.2 Altersstruktur und Haushaltsgröße
6.3.3 Merkmale zur sozialen Situation der Bewohner

7 Bevölkerungsstruktur und Wohnungsausstattung im Vorder- und Hinterhaus in fünf ehemaligen Sanierungsgebieten in Berlin - Wedding
7.1 Demografische Struktur der Bewohner im Vorder- und Hinterhaus
7.1.1 Wohnungs- und Haushaltsgrößen
7.1.2 Alter der Bewohner
7.1.3 Haushaltstypen
7.2 Wohnmobilität im Vorder- und Hinterhaus
7.3 Soziale Struktur der Bewohner im Vorder- und Hinterhaus
7.3.1 Wohnungsmieten
7.3.2 Einkommensverhältnisse
7.3.3 Bildung und Qualifikation der Bewohner
7.3.4 Erwerbstätigkeit und sozialer Status der Bewohner
7.4 Ethnische Struktur der Bewohner im Vorder- und Hinterhaus
7.5 Ausstattung und Zustand der Wohnungen im Vorder- und Hinterhaus
7.6 Zwischenfazit

8 Ergebnisse der Kartierung und Bewohnerbefragung im Untersuchungsgebiet Malplaquetstraße
8.1 Methodische Vorgehensweise der Erhebung
8.2 Das Untersuchungsgebiet Malplaquetstraße
8.3 Gebäudezustand und Wohnungsleerstand der Vorder- und Hinterhäuser
8.3.1 Baulicher Zustand der Gebäude
8.3.2 Wohnungsleerstand
8.4 Wohnungswahl, Wohnzufriedenheit und Nachbarschaft hinsichtlich der Lage der Wohnung im Vorder- oder Hinterhaus
8.4.1 Motive bei der Wohnungswahl und Wohnzufriedenheit
8.4.2 Nachbarschaftliche Beziehungen im Haus
8.4.3 Meinungsbild zu Unterschieden zwischen Vorderhaus und Hinterhaus
8.5 Zwischenfazit

9 Schlussbetrachtung

Literatur- und Quellenverzeichnis

Anhang A - Abbildungen zur Baustruktur des Berliner Mietshaus

Anhang B - Karten zur Lage der Untersuchungsgebiete

Anhang C - Anlagen zur empirischen Untersuchung (Verfügungsschreiben Datensatz,

Kartierungsbogen, Fragebogen)

Verzeichnisse I

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Der Bebauungsplan von den Umgebungen Berlins von 1862

Abb. 2: Grundriss eines typischen Berliner Baublocks

Abb. 3: Lebenszyklusphasen eines Haushalts

Abb. 4: Methodische Vorgehensweise der Untersuchung

Abb. 5: Städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Wedding von 1863 - 1945

Abb. 6: Das Untersuchungsgebiet Schulstraße - Stadterneuerungsmaßnahmen bis 2004

Abb. 7: Die Untersuchungsgebiete Koloniestraße, Exerzierstraße, Biesentaler Straße und Stettiner Straße - Stadterneuerungsmaßnahmen bis 2004

Abb. 8: Anteile der Altersgruppen in den Untersuchungsgebieten nach Vorder- und Hinterhaus

Abb. 9: Verteilung der Haushaltstypen nach Vorder- und Hinterhaus

Abb. 10: Berufsqualifikation der Bewohner im Gebiet Schulstraße nach Vorder- und Hinterhaus

Abb. 11: Erwerbstätigkeit bzw. sozialer Status der Bewohner (über 18 Jahre) nach Vorder- und Hinterhaus in Abhängigkeit vom Gebäudezustand

Abb. 12: Das Untersuchungsgebiet Malplaquetstraße - Gebäude- und Freiflächenstruktur

Abb. 13: Zustand der Hausfassaden und Treppenhäuser im Untersuchungsgebiet Malplaquetstraße

Abb. 14: Beispiele für den baulichen Zustand der Hausfassaden von Hinterhäusern im Untersuchungsgebiet Malplaquetstraße

Abb. 15: Wohnungsleerstand im Untersuchungsgebiet Malplaquetstraße

Abb. 16: Bewertung verschiedener Wohnungsfaktoren nach Wohnstandort im Vorder- und Hinterhaus

Abb. 17: Bevorzugte Wohnungslage im Vorderhaus

Abb. 18: Bewertung verschiedener Faktoren des Wohnumfeldes

Abb. 19: Soziale Beziehungen/Nachbarschaftskontakte im Haus

Abb. A-1: Typologie des Berliner Mietshauses

Abb. A-2: Inneres Erschließungssystem des Berliner Mietshauses

Abb. B-1: Die Berliner Mietshausbebauung im Stadtstrukturatlas von 2005 (einschließlich Lage des Untersuchungsraumes)

Abb. B-2: Die Lage der Untersuchungsgebiete und der statistischen Gebietseinheiten im Stadtteil Wedding

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Bevölkerungsanteile nach Altersgruppen in den relevanten statistischen Gebieten des Wedding

Tab. 2: Verteilung der Haushalte nach Untersuchungsgebieten, Gebäudeteil und Gebäudezustand

Tab. 3: Struktur der Wohnungsgrößen im Vorder- und Hinterhaus

Tab. 4: Struktur der Haushaltsgrößen im Vorder- und Hinterhaus

Tab. 5: Durchschnittliche Wohnungsgröße im sanierten und unsanierten Altbau nach Vorder- und Hinterhaus

Tab. 6: Durchschnittliche Haushaltsgröße im sanierten und unsanierten Altbau nach Vorder- und Hinterhaus

Tab. 7: Durchschnittliche Haushaltsgrößen nach Vorder- und Hinterhaus in den Untersuchungsgebieten

Tab. 8: Vergleich der Belegungsverhältnisse zwischen Vorder- und Hinterhaus

Tab. 9: Vergleich der Altersstruktur aller Haushaltsmitglieder nach Gebäudeteil und Gebäudezustand

Tab. 10: Durchschnittliche Wohndauer nach Vorder- und Hinterhaus in Abhängigkeit vom Gebäudezustand

Tab. 11: Potenzieller Wohnungswechsel der Bewohner im Vorder- und Hinterhaus

Tab. 12: Durchschnittliche Nettokaltmieten nach Vorder- und Hinterhaus in Abhängigkeit vom Gebäudezustand

Tab. 13: Durchschnittliche Nettokaltmieten nach Wohnungsgrößen und Gebäudeteil im Vergleich mit dem Berliner Mietspiegel

Tab. 14: Durchschnittseinkommen der Haushalte nach Vorder- und Hinterhaus in Abhängigkeit vom Gebäudezustand

Tab. 15: Durchschnittseinkommen der Haushalte nach Vorder- und Hinterhaus in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße

Tab. 16: Durchschnittseinkommen der Haushalte in den Untersuchungsgebieten nach Gebäudeteil

Tab. 17: Höchster Schulabschluss der Bewohner im Vorder- und Hinterhaus

Tab. 18: Berufsstellung der Erwerbstätigen im Vorder- und Hinterhaus

Tab. 19: Ethnische Zugehörigkeit der Bewohner nach Vorder- und Hinterhaus insgesamt und in Abhängigkeit vom Gebäudezustand

Tab. 20: Vergleich der Haushaltsgrößen nach Nationalität 70 Verzeichnisse III

Tab. 21: Durchschnittliche Haushaltsgröße nach Nationalität und Gebäudeteil

Tab. 22: Ausstattung der Wohnungen nach Vorder- und Hinterhaus in Abhängigkeit vom Gebäudezustand

Tab. 23: Vergleich des Bauzustandes zwischen Vorder- und Hinterhaus im Untersuchungsgebiet Malplaquetstraße

Tab. 24: Vergleich des Wohnungsleerstandes zwischen Vorder- und Hinterhaus 84 Luftbildaufnahme Titelblatt Bildausschnitt Berlin - Wedding: Malplaquetstraße (GOOGLE EARTH 2007)

Danksagung

An dieser Stelle möchte ich allen danken, die mich in vielfältiger Weise bei der Erarbeitung der Diplomarbeit unterstützt haben.

In erster Linie gilt der Dank meinen Betreuern Prof. Dr. Bodo Freund sowie Prof. Dr. FranzJosef Kemper vom Geographischen Institut der Humboldt-Universität zu Berlin. Durch ihre nützlichen Anregungen und kritischen Hinweise waren sie eine wertvolle Hilfe.

Einen besonderen Dank möchte ich Herrn Hinz von der Sanierungsverwaltungsstelle der Abteilung für Stadtentwicklung des Bezirksamtes Mitte von Berlin aussprechen, ohne dessen fachliche Beratung, Kooperation und Kontaktvermittlung die empirische Untersuchung in dieser Art nicht möglich gewesen wäre.

Des Weiteren bedanke ich mich bei den Mitarbeitern des Quartiersmanagementbüros Pankstraße für die organisatorische Unterstützung bei der Bewohnerbefragung sowie bei Frau Daniel vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und bei Engin Günükutlu vom Büro für stadtteilnahe Sozialplanung (BfsS) für die Bereitstellung notwendiger Datenmaterialien.

Ferner gebührt Frau Schulz und Herr Beyer von der Sozialplanungs- und Mieterberatungsgesellschaft ASUM sowie Herr Hanke von der STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft in Berlin-Friedrichshain mein Dank für die fachliche Beratung hinsichtlich praxisorientierter Fragen zur Stadterneuerung in Berlin.

Bedanken möchte ich mich schließlich auch bei Alexander Fließ und Tobias Günther für die Korrektur der vorliegenden Arbeit sowie bei meinen Eltern Sabine und Frank Wagenknecht für die ideelle und materielle Unterstützung.

Zu guter letzt ist es mir ein großes Bedürfnis meine Freundin Claudia Pötschick hervorzuheben, der ich mich aufgrund der geistigen und moralischen Unterstützung sowie des entgegengebrachten Verständnisses und des stets vorhandenen Glaubens an mich in besonderem Maße zu Dank verpflichtet fühle.

Berlin, 14.08.2007 Lars Wagenknecht

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung und Fragestellung

In keiner anderen deutschen Großstadt wohnt nach wie vor ein derartig hoher Anteil der Bevölkerung in Häusern, die vom Straßenraum meist nicht sichtbar sind. Gemeint sind die hinteren Gebäudeteile, also die Seitenflügel und Quergebäude der gründerzeitlichen Mietshausbebauung Berlins. Kriegszerstörung und „Kahlschlagsanierung“ sorgten zwar auch in Berlin für eine grundlegende Umformung ganzer Stadtteile. Und auch die in einigen Fällen erfolgte Entkernung der Blockinnenbereiche, also der Abriss der hinteren Gebäudesubstanz trug mancherorts zur Veränderung der ursprünglichen Baustruktur bei. Dennoch existiert auch heute noch, insbesondere aufgrund behutsamerer Sanierungsmethoden in der jüngeren Ver- gangenheit, ein imposanter städtischer Raum geschlossener und dichter Hinterhofbebauung, die zahlreiche Quartiere Berlins maßgeblich prägt.

Der Bautyp des Berliner Mietshauses sorgte in der wilhelminischen Epoche für eine klare Trennung der Bewohner nach sozialen Klassen innerhalb eines Gebäudes. Hinter der prunkvoll anmutenden Fassade des Vorderhauses mit seinen meist wohlhabenden Bewohnern der oberen und mittleren Schicht versteckten sich oft mehrere Hinterhäuser, in denen die Arbeiterklasse in kleinen 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen Unterkunft fand. Diese Wohn- konstellation beschrieb James Hobrecht, unter dessen Leitung seinerzeit der Bebauungsplan als Grundlage dieser Mietshausquartiere entstand, als äußerst vorteilhafte Mischung, von der beide Seiten durchaus profitieren können und die der Entstehung nach Klassen getrennter Viertel, also einer stark ausgeprägten sozialen Segregation auf gesamtstädtischer Ebene, entgegenwirken sollte. Diese Sichtweise, auf die im theoretischen Teil der Arbeit noch detailliert einzugehen ist, wirkt zwar sehr beschönigend und entspricht wohl auch nicht der damaligen sozialen Realität. Dennoch weist sie auf den Kernpunkt der aktuellen Unter- suchung hin, auf die Frage nach der integrativen Funktion des Berliner Mietshauses. Lässt sich die relative Mischung der Bevölkerung in den gründerzeitlichen Stadtgebieten Berlins durch diesen Gebäudetyp mit seinen unterschiedlichen Wohnqualitäten und einer dadurch existierenden kleinräumlichen Segregation zwischen den Bewohnern im Vorderhaus und Hinterhaus erklären?

Obwohl sich Segregationsphänomene umso genauer beschreiben lassen, je kleinräumiger die Untersuchung angelegt ist (HÄUSSERMANN/SIEBEL 2004: 144), existieren bisher nur wenige Forschungsarbeiten, die sich mit sozialräumlichen Unterschieden auf der Mikroebene von Häusern beschäftigen. Bezüglich der gründerzeitlichen Mietshausbebauung richtete sich dabei das Augenmerk ausschließlich auf die vertikale Verteilung der Bevölkerung innerhalb der Wohngebäude. Deshalb blieb insbesondere für die Stadt Berlin mit seiner umfangreich vorhandenen Hinterhausbebauung bislang ungeklärt, inwiefern gegenwärtig kleinsträumliche Segregationserscheinungen ebenso in horizontaler Dimension auftreten. In diesem Sinne leistet die vorliegende Arbeit einen Beitrag dazu, dieses Defizit in der Segregationsforschung auf der Mikroebene des Raumes auszugleichen.

Als Untersuchungsgebiete wurden verschiedene gründerzeitliche Mietshausquartiere im Stadtteil Wedding gewählt. Dabei handelt es sich zum einen um ehemalige Sanierungs- gebiete, woraus sich der Vorteil ergab, dass ein umfangreiches, durch Befragung gewonnenes und für die Untersuchung geeignetes Datenmaterial zur Verfügung stand. Andererseits beruht ein wesentlicher Teil der Untersuchung auf den Ergebnissen einer eigenen Erhebung, die in Form einer Kartierung und Bewohnerbefragung in zwei ursprünglich erhaltenen und dadurch dicht mit Hinterhäusern bebauten Blöcken in unmittelbarer Nähe des Leopoldplatzes erfolgte.

Die Durchführung der Untersuchung im Stadtteil Wedding gründet auf der Tatsache, dass es sich hierbei um ein Stadtgebiet handelt, welches durch eine Häufung sozialer Problemlagen der Bewohner immer wieder im Blickfeld der Öffentlichkeit steht. Konkreter Anlass für die Forschungsarbeit war dann auch die im öffentlichen Straßenraum des Gebietes wahrzu- nehmende Diskrepanz zwischen der äußeren baulichen Erscheinung vieler neu renovierter, zum Teil dekorativ gestalteter Häuserfronten und den sozial schwachen Personengruppen, die auf den ersten Blick das Straßenbild prägen. Daraus resultierte die Frage, ob dieser scheinbare Widerspruch durch den im Gebiet vorhandenen, möglicherweise weniger attraktiven und sich in einem minderen Bauzustand befindlichen Wohnraum in Hinterhäusern erklärbar ist.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu erforschen, ob gegenwärtig unter den gesellschaftlichen Bedingungen einer fortschreitenden Segmentierung, Polarisierung und Segregation der Bevöl- kerung im städtischen Raum ebenso kleinsträumliche Unterschiede hinsichtlich sozialer, demografischer oder ethnischer Merkmale zwischen den Bewohnern von Vorder- und Hinter- häusern hervortreten. Dabei wird die Existenz demografischer Unterschiede im Wesentlichen von der Frage abhängen, ob die Wohnungsgrößen zwischen den Gebäudeteilen in der Regel noch unterschiedlich sind oder ob Wohnungszusammenlegungen die Differenzen verringert haben. Das Auftreten sozialer Unterschiede dagegen ist mit der Frage nach einem unter- schiedlichen Bauzustand und einem daraus resultierenden ungleichen Mietniveau zwischen Vorder- und Hinterhäusern verbunden. Demnach gilt es Kenntnisse darüber zu erlangen, ob innerhalb der Gebäudekomplexe Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Wohnungsausstattung und des äußeren baulichen Zustandes existieren. Täuschen die zum Teil reich dekorierten Straßenfronten der Häuser Qualitäten des Gebäudebestandes vor, die es in der vermuteten Art gar nicht gibt, da ein Großteil der Wohnungen auf schlechter gebaute und eventuell weniger modernisierte Hinterhäuser entfällt? Und lässt sich aufgrund der zu vermutenden unterschied- lichen Attraktivität der Wohnungslagen gar ein höherer Wohnungsleerstand in den hinteren Gebäudeteilen feststellen? Andererseits ist zu ermitteln, inwiefern ein unterschiedlicher Modernisierungsgrad des gesamten Gebäudes die Bewohnerverteilung nach Vorderhaus und Hinterhaus beeinflusst. Das heißt ob die Existenz einer gebäudeinternen Segregation davon abhängt, ob ein Mietshaus umfassend modernisiert oder nur teilweise bzw. unsaniert ist.

Ein weiteres Erkenntnisinteresse der Untersuchung besteht darin, herauszufinden, welche individuell unterschiedlich bewerteten Faktoren der Wohnung, wie z.B. Größe, Licht, Lärm und Ausblick zur Straße bzw. zum Hof, bei der Wohnstandortwahl hinsichtlich der Lage im Vorderhaus oder Hinterhaus eine Rolle spielen und welche Bedeutung dabei einer unterschiedlichen Nutzungsintensität der Wohnung zukommt. Zudem gilt es die Qualität der nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den Bewohnern eines aus getrennten Gebäude- teilen bestehenden Hauses zu analysieren. Dies ist insofern wichtig, weil erst dadurch die Relevanz einer möglichen Segregation auf der Ebene von Häusern nachweisbar ist.

Das praxisrelevante Ziel der Untersuchung ist darauf ausgerichtet, Aussagen über den gegenwärtigen und zukünftigen Bedarf des vorhandenen Wohnraumes in Hinterhäusern für den Berliner Wohnungsmarkt zu treffen.

Von der Fragestellung und den Zielen dieser Arbeit ausgehend erfolgt im Anschluss an die Einleitung eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des im Mittelpunkt der Untersuchung stehenden, gründerzeitlichen Berliner Mietshauses. Dabei werden zunächst die wichtigsten Faktoren und Rahmenbedingungen aufgezeigt, die zur Entstehung dieses Gebäudetyps beige- tragen haben, um zu verstehen, weshalb Mietshäuser dieser Art in Berlin gebaut wurden. Die charakteristische Baustruktur und die regionale Verbreitung des Berliner Mietshauses werden anschließend dargestellt. Dabei gilt insbesondere aufzuklären, welche besonderen baulichen Merkmale des gründerzeitlichen Baukörpers die im darauffolgenden Abschnitt zu beschrei- bende soziale Mischung bzw. kleinräumliche soziale Segregation im Haus gewährleisteten.

Die theoretischen Grundlagen der Segregationsforschung werden im dritten Kapitel der Arbeit vorgestellt. Dabei erfolgen zu Beginn eine Erläuterung des Forschungsgegenstandes sowie die Bestimmung des bereits häufig genannten Begriffes Segregation. Des Weiteren gilt es zu zeigen, wie sich eine auftretende Ungleichverteilung der Bevölkerung messen und bewerten lässt und anhand welcher konkreten Merkmale zur Differenzierung der Bevölkerung sich die drei Grunddimensionen der Segregation, die Bestimmung sozialer, demografischer und ethnischer Unterschiede, festmachen lassen. Im Anschluss daran werden bislang durchgeführte Untersuchungen vorgestellt, die sich innerhalb der Segregationsforschung mit der Mikroebene des Raumes beschäftigen. Dazu zählen einerseits die Arbeiten zur vertikalen Segregation von Mietshäusern aus der Gründerzeit am Beispiel der Städte Wien und Berlin von LICHTENBERGER (1990) bzw. GEWAND (1998) und andererseits die sozialtopografische Untersuchung von FRIELING (1980) in Göttingen. Zum Abschluss des theoretischen Teils ist auf bestimmte Grundlagen der Nachbarschaftstheorie einzugehen.

Ausgehend von der Fragestellung und den theoretischen Grundlagen der Untersuchung erfolgt im vierten Kapitel die Ableitung der Grundhypothesen und weiterführenden Annahmen. Daran schließt sich im fünften Kapitel die Darstellung der Vorgehensweise und Methodik der empirischen Untersuchung an, welche sich in zwei Abschnitte unterteilen lässt, eine Sekundäranalyse und eine Primärerhebung.

Da die soziale und bauliche Struktur der Mietshäuser nicht losgelöst von den lokalen Rahmenbedingungen betrachtet werden kann, ist eine Charakterisierung des Stadtteils Wedding als Untersuchungsraum Inhalt des sechsten Kapitels der Arbeit. Neben einem Abriss der historischen Entwicklung und der Darstellung der aktuellen soziodemografischen Struktur des Stadtteils richtet sich dabei das Augenmerk vor allem auf die Stadterneuerungspraxis in den für die Untersuchung ausgewählten Sanierungsgebieten.

Die Darstellung der Untersuchungsergebnisse und somit der Hauptteil der Arbeit folgt anschließend in Kapitel 7 und 8. Im ersten Teil der Auswertung werden die Resultate der Sekundäranalyse der Bevölkerungs- und Wohnraumstruktur in fünf ehemaligen Sanierungs- gebieten hinsichtlich der Wohnungslage im Vorderhaus oder Hinterhaus präsentiert. Der zweite Teil der Auswertung befasst sich mit den Ergebnissen der Primärerhebung. Diese geben Aufschluss darüber, ob sich der Bauzustand und der Wohnungsleerstand zwischen vorderen und hinteren Gebäudeteilen der untersuchten Mietshäuser unterscheiden. Zudem werden die Motive, die bei der Wohnungswahl der befragten Vorderhaus- und Hinterhaus- bewohner eine Rolle gespielt haben sowie die Bedeutung und Intensität der nachbar- schaftlichen Beziehungen innerhalb der Gebäudekomplexe dargestellt.

Im abschließenden Kapitel folgt die Zusammenfassung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Zudem werden konkrete Vorschläge zum Umgang mit dem baulichen Erbe der Gründerzeit abgeleitet und weitergehende Fragestellungen formuliert.

2 Das Berliner Mietshaus: Entstehung, Bautyp und Sozialstruktur

Im Mittelpunkt der Arbeit steht das gründerzeitliche Berliner Mietshaus, welches oft abwertend, aber auch allgemein als „Mietskaserne“ bezeichnet wird. Beide Begriffe werden im Folgenden synonym verwendet. Dabei handelt es sich um eine in Berlin entwickelte Bauweise mehrgeschossiger städtischer Wohnhäuser mit dichter Hinterhausbebauung in Form von Seitenflügeln und Quergebäuden, deren Wohnungen sich um einen oder mehrere Höfe gruppieren (GEIST/KÜRVERS 1984: 219 f.). Dieser Gebäudetyp wurde in Berlin zum größten Teil im Zeitraum nach der Erstellung des Bebauungsplans unter Leitung von James Hobrecht aus dem Jahr 18621 bis zu Beginn des 1.Weltkrieges 1914, also in der Wilhelminischen Ära, gebaut (HOFMEISTER 1975: 329). „Während sich in der ersten Hälfte des 19.Jh. das städtische Wachstum vorwiegend innerhalb der Stadtmauern vollzieht“, entwickelte sich in der anschlie- ßenden Periode auf der Grundlage des BP 1862 und vor dem Hintergrund eines beispiellosen Bevölkerungswachstums durch Zuwanderung aus dem ländlichen Raum eine riesige Stadterweiterungsbebauung (BODENSCHATZ 1987: 53). Dieser so genannte „Wilhelminische Ring“ lässt sich als ein Bereich durchgängig fünf- bis sechsgeschossiger geschlossener Wohnhausbebauung und hoher Bevölkerungsdichte charakterisieren (BADER 1985: 465).

2.1 Entstehungsbedingungen des Berliner Mietshauses

Die Entwicklung der wilhelminischen Mietshausbebauung lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen. Der wichtigste Impulsgeber war der große Bevölkerungszustrom vom Lande, ausgelöst durch die einsetzende Industrialisierung. Diese große Nachfrage nach Wohnraum schuf den Anreiz für den Wohnungsbaumarkt. Da sich das mögliche Bauland überwiegend in Privateigentum befand, entstand eine bislang in diesem Ausmaß unbekannte Bau- und Bodenspekulation in Verbindung mit einer hohen baulichen Ausnutzung der Grundstücke frei nach den liberalistischen Grundregeln von Angebot und Nachfrage. Völlig unzureichende Bauordnungen2, die sich im Wesentlichen nur auf feuerpolizeiliche Schutzmaßnahmen beschränkten, schufen die Möglichkeit einer derart starken Überbauung. Der dadurch entstandene Bautyp Mietskaserne muss allerdings auch als Weiterentwicklung der Bauweise bzw. Wohntradition im alten Stadtkern gesehen werden. Und letztlich bestand aufgrund eines zum Zeitpunkt der Entstehung der wilhelminischen Stadterweiterung nur gering entwickelten öffentlichen Verkehrssystems sogar die Notwendigkeit einer dichten Wohnbebauung bzw. kompakten Stadtentwicklung. (HOFMEISTER 1975: 349; HEINEBERG 2001: 213)

2.1.1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen: Industrialisierung und Zuwanderung

Die industrielle Revolution begann in Berlin ab Mitte der 30er Jahre des 19.Jh. (SCHWENK 1997: 114). Vor allem durch die Schaffung eines einheitlichen Zollgebietes 1834 stieg Berlin zur wirtschaftlich bedeutendsten Stadt Deutschlands auf (ZIMM 1990: 23). Wichtige Bedingungen als Grundlage für den Prozess der Industrialisierung und die Zuwanderung von Arbeitskräften waren die Aufhebung der Leibeigenschaft der eigentumslosen Landbevöl- kerung und die Gewerbefreiheit für das städtische Bürgertum3 (GEIST/KÜRVERS 1980: 73). Die schnelle Ausdehnung der kapitalistischen Warenproduktion verwandelte arbeitslose oder unterbeschäftigte Handwerker und bäuerliche Zuwanderer in lohnabhängige Arbeitskräfte. Die Zahl der Beschäftigten im Produktionssektor stieg von 37.000 im Jahr 1837 auf 250.000 in den Boomjahren 1871-1873 (FASSBINDER 1975: 45 f.). Gleichzeitig verdreifachte sich in dieser ersten Phase der Industrialisierung die Bevölkerungszahl Berlins hauptsächlich durch Zuwanderung von rd. 250.000 (1830) auf ca. 775.000 (1870)4 (ZIMM 1990: 25, 34).

Die eigentliche Urbanisierungsperiode und Phase der Hochindustrialisierung begann allerdings erst mit der Gründung des deutschen Reiches 1871 (REULECKE 1985: 68). Von der anschließenden Gründerzeit, „in der eine außerordentlich hohe Zahl neuer industrieller und gewerblicher Unternehmen gegründet wurden“5 (HEINEBERG 2001: 210), profitierte insbesondere Berlin als Hauptstadt und wichtigster Verkehrsknotenpunkt des deutschen Kaiserreiches (ZIMM 1990: 67). Bis zum Beginn des 20.Jh. entwickelte sich Berlin zum führenden Industriestandort Deutschlands. Jedes 12. deutsche Unternehmen und 10 % aller Beschäftigten des Landes konzentrierten sich Anfang des 20.Jh. in Berlin (SCHWENK 1997: 114). Die industrielle Entwicklung und die damit einher gehende Nachfrage nach Arbeitskräften lösten ab 1871 „einen nicht abreißenden Strom von Zuwanderern“ (BAUER/ HÜHNS 1980: 170) aus. Bis 1912 wuchs die Bevölkerungszahl von Berlin durch Zuwanderung und die damit verbundenen hohen Geburtenüberschüsse auf knapp 2,1 Mio. Einwohner an6 (ZIMM 1990: 98). Werden die Bewohner der erst 1920 eingemeindeten und bis dahin gleichfalls wachsenden Vororte mit hinzugerechnet, summiert sich die Einwohnerzahl der Stadtagglomeration bereits 1910 auf rd. 3,7 Mio.7 (HERMANN 1987: 103).

„Die umfangreichste Bautätigkeit in der Geschichte Berlins“ (BAUER/HÜHNS 1980: 170), der Bau der Mietskasernenviertel, erfolgte vor dem Hintergrund des rasanten Bevölkerungswachstums und der Verwandlung Berlins in eine Arbeiterstadt.

2.1.2 Wohntradition und Bauweise in der „alten Kernstadt“

„Die Wurzeln der Hinterhofbebauung standen keineswegs im Zeichen von Industrialisierung und Urbanisierung“ (WISCHERMANN 1997: 418). Bereits im 18.Jh. wurden innerhalb des befestigten Stadtgebietes die oft tiefen Grundstücke durch den Bau von Hintergebäuden genutzt (WISCHERMANN 1997: 418). So existierten im Jahr 1777 in Berlin bereits „3225 Hinterhäuser bei insgesamt 6470 Vorderhäusern“ (BALG 1959: 17). Die bisher nur der Hauswirtschaft oder als Lager und Werkstätten dienenden Hof-, Seiten- und Hinterhäuser wurden im Zuge einer wachsenden Wohnraumnachfrage zum Zwecke des Wohnens um- und ausgebaut (PETERS 1995: 82). Bis ins 19.Jh. hinein lagen die Seitenflügel und Quergebäude jedoch immer noch in großen Gärten (BALG 1959: 17). Das sich verstärkende städtische Bevölkerungswachstum in der ersten Hälfte des 19.Jh. führte bei einer nur geringen Stadt- erweiterung zu einer weiteren baulichen Verdichtung innerhalb des traditionellen, streng abgegrenzten Raumes der Stadt. Für diese „innere“ Stadterweiterung kamen zwei Möglich- keiten zur Anwendung. Zum einen wurden die letzten Freiflächen hinter den Häusern der Straßenfront mit möglichst vielen Hintergebäuden planlos und eher zufällig aufgefüllt. Andererseits kam es zur Aufstockung bestehender Häuser oder zu deren Abriss, um Platz für größere Neubauten mit Mietwohnungen zu schaffen. Ein Großteil der Berliner Bevölkerung wohnte demnach bereits vor dem Bau von Mietskasernen auf engstem Raum zusammen- gedrängt. Berlin und andere große deutsche Städte traten mit einem erheblichen Hinterhaus- bestand in die eigentliche Urbanisierungsperiode ein. (WISCHERMANN, 1997: 417 f.)

Die spätere Mietskasernenbebauung lässt sich ebenfalls auf die Vorbildfunktion der Wohnsitte des städtischen Bürgertums im 19.Jh. zurückführen. Durch den Anbau von Hinterhäusern konnte nun auch die ärmere Bevölkerung in einem Mietshaus wohnen. Und sie taten dies umso bereitwilliger, da sie das Ideal einer großbürgerlichen oder herrschaftlichen Mietwohnung vor Augen hatten. (HARTOG 1962: 46)

2.1.3 Grundlage der Bebauung: der Bebauungsplan von 1862 (BP 1862)

Eine Darstellung des „Bebauungsplans von den Umgebungen Berlins“ aus dem Jahr 1862 erscheint insofern sinnvoll, da auf seinem Grundgerüst die Mietskasernenbebauung entstand (GEIST/KÜRVERS 1984: 147). Der im Auftrag des Polizeipräsidenten und unter Leitung von James Hobrecht aufgestellte Plan diente als Grundlage für die notwendige Stadterweiterung und bereitete die systematische Erstellung von Quartieren für 1,5 - 2 Mio. Einwohner vor (GEIST/KÜRVERS 1980: 501). Der oft als „Hobrechtplan“ bezeichnete BP 1862 umfasst neben der Außenzone des erst 1861 erweiterten Stadtgebietes den Vorort Charlottenburg und Teile der Feldmark von Schöneberg, Tempelhof, Neukölln und Lichtenberg (PIRCH 1995: 70). (vgl. Abb. 1)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Der Bebauungsplan von den Umgebungen Berlins von 1862

Quelle: Rekonstruktion von HAUSMANN/ SOLTENDIEK 1985 dargestellt bei BODENSCHATZ 1987: 54

Anders als es der Name vermuten lässt, ist der Plan in erster Linie ein Grundrissplan, der nichts über die Bebauung aussagt, aber dennoch geeignet ist, diese in eine bestimmte Richtung zu lenken. Die beiden wichtigsten Elemente des BP 1862 sind der Boulevardring zur äußeren Begrenzung der künftigen Stadt8 sowie das relativ gleichförmige Straßenraster mit der charakteristischen Abmessung der Baublöcke (HOFMEISTER 1975: 338). Der Plan nimmt die vom Zentrum aus in alle Richtungen verlaufenden Chausseen zum Zweck seiner Unterteilung in einzelne Abschnitte auf. Die noch unbebauten Räume zwischen diesen Chausseen werden in Quartiere ähnlicher Größe aufgeteilt. Ringartige Verbindungsstraßen trennen diese Quartiere zusätzlich ab. Innerhalb der Stadtteile sollen als Grünanlage gedachte Plätze entstehen, und als Mittelpunkte fungieren. Die Straßenbreite variiert je nach Funktion als Ring-, Verbindungs- oder Nebenstraße. Letztere teilt die Quartiere in einzelne Baublöcke auf, die überwiegend rechteckig oder quadratisch geschnitten sind (GEIST/KÜRVERS 1980: 501). Diese Blöcke sind mit einer „Länge von 200 - 400 m und einer Tiefe von 150 - 260 m“ (PETERS 1995: 117) in ihrer Dimension drei- bis viermal so groß wie jene in der Friedrich- stadt9. In ihnen sollte nachträglich die Möglichkeit einer Durchlegung von Zwischenstraßen bestehen (HOFMEISTER 1975: 339), was später zum Teil bei großen Blöcken durch private Initiative verwirklicht wurde (GEIST/KÜRVERS 1984: 168). Da der BP 1862 nur die „öffentlich als notwendig erachteten Verkehrsflächen ausweist“, blieb die Erschließung, Parzellierung und bauliche Nutzung der Blöcke privaten Bauunternehmen überlassen (GEIST/KÜRVERS 1980: 505). Die fehlenden Aussagen zur Flächennutzung sowie zu Maß und Form der Überbauung waren zugleich der am häufigsten geäußerte Kritikpunkt an diesem Plan (GEIST/KÜRVERS 1984: 143). Allerdings verband sich mit der Planerstellung keine konkrete Vorstellung der späteren Mietshausbebauung, sondern lediglich die Hoffnung, eine ähnlich enge Bebauung wie in der Altstadt durch großzügige Baublöcke zu verhindern. Denn eine rückwärtige Bebauung von Parzellen mit mehreren hintereinander liegenden Höfen war 1862 so gut wie unbekannt (GEIST/KÜRVERS 1980: 505). Dennoch erwiesen sich die großen Blöcke als idealer Rahmen für die sich aus der Hausbautradition der Altstadt heraus entwickelnde und nach den Möglichkeiten der Bauordnung von 1853 immer stärker durchsetzende Miets- kasernenbauweise. Außerdem förderte der Plan durch seine vorzeitige Offenlegung und somit Ausweisung zukünftigen Baulandes die Bodenspekulation (HOFMEISTER 1975: 350).

2.1.4 Der Einfluss der Bauordnungen und der kommunalen Steuern

Die „physische Struktur von Städten als dreidimensionales Gebäude“ wird entscheidend durch die „Möglichkeiten der Einflussnahme von Stadtbehörden in Form von Bauordnungen“ bestimmt (LICHTENBERGER 1998: 196). So lässt sich auch die dichte gründerzeitliche Mietshausbebauung Berlins im Wesentlichen durch die Bauordnung von 1853 erklären. Diese blieb 34 Jahre lang nahezu unverändert gültig und beschränkte auch nach 1887 die weitere Bebauung nur geringfügig10 (HOFMEISTER 1987: 106). Durch fehlende Aussagen zur Anzahl, Lage und Geschosszahl der Gebäude auf einem Grundstück erlaubte die BO 1853 eine nahezu vollständige Grundstücksausnutzung (HOFMEISTER 1975: 351). Nur einige wenige Mindest- bestimmungen aus Gründen des Feuerschutzes gaben den Rahmen der Bebauung vor.

Demnach richtete sich die Höhe der Gebäude nach der Straßenbreite. An mehr als 15 m breiten Straßen durfte beliebig hoch, an schmaleren Straßen in eine Höhe von max. 1¼ der Straßenbreite gebaut werden (HEGEMANN 1930: 212). Somit war eine Bebauung von Häusern mit fünf bis sechs Geschossen über einem bewohnbaren Kellergeschoss möglich11 (PIRCH 1995: 70). Eine neue Bauordnung im Jahr 1887 beschränkte schließlich die Zahl der Geschosse auf fünf bei einer maximalen Höhe von 22 m (HOFMEISTER 1975: 343).

Gleichzeitig sorgte sie für ein Verbot von Kellerwohnungen12 (PIRCH 1995: 70).

Die Hinterhöfe mussten laut BO 1853 über eine Durchfahrt mit der Straße verbunden sein und durften, um den damaligen Feuerspritzen das Wenden zu erlauben, nicht kleiner als 5,3 m x 5,3 m sein (GEIST/KÜRVERS 1980: 520). Im Verlaufe der nächsten Jahrzehnte entstanden aufgrund von Vermietungsschwierigkeiten „allzu elender Löcher“ immer größere Höfe (FASSBINDER 1975: 88), was sich auch in den entsprechenden Bauordnungen nieder- schlug. So erhöhte sich die Mindesthofgröße im Jahr 1868 auf 40 m², wuchs mit der BO 1887 auf 60 m² und 10 Jahre später auf 80 m² an13 (HOFMEISTER 1975: 342). Auch galt seit 1887 eine Beschränkung der Bebaubarkeit von Grundstücken auf Zweidrittel der Fläche (HEINEBERG 2001: 215). Im gleichen Jahr wurde die bislang nur in Berlin gültige Bauordnung auf die Vorortbereiche ausgedehnt, so dass nun auch hier die für Berlin typische geschlossene, mehrgeschossige Mietshausbebauung entstehen konnte14 (ESCHER 1985: 247). Erst die Bauordnung von 1925 verbot durch die Einführung der hinteren Bauflucht die Erstellung von Hinterhäusern (GEIST/KÜRVERS 1984: 6) und beendete damit offiziell die Bauära des Berliner Mietshauses15.

Neben den Bauordnungen förderte auch die preußische Steuerregelung den Bau von großen Mietskasernen mit Quergebäuden und Seitenflügeln. Denn die „kostspieligen Einrichtungen der Kanalisation, verbunden mit Wasser- und Gasversorgung, dazu die breiten repräsentativen Straßen verursachten hohe Anliegerbeiträge“ (HARTOG 1962: 35). Da sich die kommunalen Abgaben der Hausbesitzer aber ausschließlich nach der Länge der Straßenfront des jeweiligen Gebäudes bemaßen, versuchten die Bauherren die Hausbreite an der Straße so gering wie möglich zu halten. Um dennoch aus Gründen der Gewinnmaximierung und Kostenaufteilung möglichst viele Wohnungen bauen zu können, mussten die Eigentümer viele Stockwerke anhäufen und die tiefen Grundstücke durch den Bau von Hinterhäusern maximal ausnutzen. (TEUTEBERG 1987: 49)

2.1.5 Der spekulative Mietshausbau

Im Widerspruch der Regelungen zwischen dem BP 1862 mit den vorsorglich großen Blöcken und der BO 1853 mit der fehlenden Beschränkung der Grundstücksausnutzung nistete sich mit der einsetzenden umfangreichen Bautätigkeit zu Beginn der 1870er Jahre die private Bau- spekulation ein (GEIST/KÜRVERS 1984: 143). Das Ziel bei der Errichtung von Mietshäusern war nicht „das einzelne Gebäude und deren materieller Gebrauchswert“, sondern die „Aneignung von Preissteigerungen“ während des Bauprozesses (LUX 1908 zit. bei BODENSCHATZ 1987: 61). Da aufgrund der zu erwartenden Stadterweiterungsbebauung der Grund und Boden zur Ware wurde, fiel die „Produktion von Bauland und Gebäuden hinsichtlich Träger und Zeitfolge auseinander“ (BODENSCHATZ 1987: 53). So genannte Terraingesellschaften spezialisierten sich ausschließlich auf den Kauf und die Erschließung unbebauter Ländereien sowie den anschließenden Verkauf baureifer Parzellen an Baugewerbetreibende (HABERLAND 1913 zit. bei GEIST/KÜRVERS 1984: 325). In dieser Vorbereitungsphase wechselten die Grundstücke oft mehrmals den Besitzer, was die Bodenpreise in die Höhe trieb (BODENSCHATZ 1987: 59). Auch die meist „in traditioneller Weise von kleinen Handwerksbetrieben“ (GEIST/KÜRVERS 1984: 321) gebauten Mietshäuser wurden zum Zwecke baldiger Weiterveräußerung errichtet. Durch überhöhte Hypotheken und Versicherungstaxen versuchte der Bauherr den Wert des Hauses künstlich in die Höhe zu schrauben, um einen besseren Verkaufspreis zu erzielen16 (VOIGT 1901 zit. bei BODENSCHATZ 1987: 60). Das letzte Glied in der Spekulationskette waren die relativ kapitalschwachen Hausbesitzer (EBERSTADT 1907 zit. bei BODENSCHATZ 1987: 60), Leute die ihre Ersparnisse in Hauseigentum anlegen wollten, zumeist „kleine Rentiers, vermögende Beamte, Ärzte und Anwälte“ (HABERLAND 1913 zit. bei GEIST/KÜRVERS 1984: 325).

Es wurde oft behauptet, dass die hohen Bodenpreise die dichte Bebauung und hohe Grund- stücksausnutzung geradezu erzwangen. Allerdings verhielt sich der Zusammenhang genau umgekehrt, indem sich die Bodenpreise immer nach der möglichen Bebauung richteten: „weil Etagenhäuser gebaut werden dürfen, sind die Grundstückspreise auch in den Außenbezirken so hoch. Und weil diese so hoch sind, muss der Grund und Boden auch weiterhin so stark ausgenutzt, das heißt so hoch gebaut werden, als es baupolizeilich erlaubt ist“ (Eberstadt 1910 zit. bei TEUTEBERG 1987: 50).

2.2 Der Gebäudetyp Mietskaserne: Baustruktur und regionale Verbreitung

„Keine Fassade, kein Bau, kein Raum gleicht dem anderen, und doch erscheinen sie alle gleich“ (GEIST 1991: 71). Mit diesen Worten wird der Gegensatz zwischen der inneren wie äußeren Variabilität und der allgemeinen Uniformität des Haustyps beschrieben (GEIST/ KÜRVERS 1984: 220). Die auf den ersten Blick einzigartig erscheinenden Mietshäuser wurden nach einem bestimmten System gebaut und lassen sich je nach Bauform bestimmten Grundtypen zuordnen. Des Weiteren existierten innerhalb des jeweiligen Mietshauses zum Zeitpunkt seiner Entstehung Unterschiede hinsichtlich der baulichen Qualität und Merkmale der Wohnungsausstattung zwischen Vorder- und Hinterhaus. Und auch die Wohnungsgrößen variierten je nach Lage im Gebäudeteil und Geschoss. Da sich aber dennoch ein einheitliches Erschließungssystem innerhalb der Etagen feststellen lässt, konnte dieser Haustyp bei veränderter innerlicher Aufteilung in verschiedenen Stadtteilen je nach Wohnwert variabel gebaut werden - in den Arbeiterbezirken des Osten und Nordens genauso wie in den bürgerlichen Gebieten des Südwestens. Aber auch über die Grenzen Berlins hinaus kam diese Bauweise in teilweise abgewandelter Form in vielen Städten Deutschlands zur Anwendung (HARTOG 1962: 35).

2.2.1 Die Gebäudestruktur des Berliner Mietshauses

Trotz der allgemeinen Systematik der Bauweise lässt sich das Berliner Mietshaus nach bestimmten Grundtypen unterscheiden, die im Wesentlichen durch eine verschiedenartige Anordnung und Anzahl der Seitenflügel und Quergebäude voneinander abzugrenzen sind. GEIST und KÜRVERS (1984: 234) gehen in ihrer Typologie von sechs verschiedenen Varianten der Gebäudeanordnung aus (vgl. Abb. A-1 im Anhang). Danach kann sich die Mietskaserne wahlweise aus einem Vorderhaus (VH) und einem Quergebäude (QG), einem VH und einem Seitenflügel (SFL), einem VH und zwei SFL, einem VH mit SFL und QG, einem VH mit zwei SFL und einem QG sowie einem VH mit Mittelflügel17 zusammensetzen. Diese Grundanordnungen ließen sich je nach Grundstückstiefe durch Vervielfältigung der hinteren Gebäudeteile beliebig oft erweitern, so dass mehrere von Durchfahrten erschlossene Höfe entstanden. Mietshäuser mit mehr als drei Höfen kamen in Berlin zwar eher selten vor18 (PIRCH 1995: 70), prägten aber umso mehr das schlechte Image der Mietskaserne. Sehr häufig stehen zwei gleiche Haustypen auf zwei verschiedenen Grundstücken spiegelbildlich aneinander, so dass sie eine „Hofgemeinschaft“ bilden. Eine Ausnahme stellen die Eckgebäude dar, bei denen keine Tiefenentwicklung möglich war, die aber dennoch zum Teil Seitenflügel besitzen (GEIST/KÜRVERS 1984: 235). Letztlich setzt sich ein Baublock aus vielen verschiedenen Haustypen zusammen, was deutlich am Grundrissplan eines Blocks aus dem Stadtteil Wedding zu erkennen ist (vgl. Abb. 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Grundriss eines typischen Berliner Baublocks

Quelle: EBERSTADT 1902 dargestellt bei BODENSCHATZ 1987: 58

Gemeinsame Charakteristika der verschiedenen Gebäudetypen zeigen sich darin, dass die Hinterhäuser fast immer über ein separates Treppenhaus erschlossen sind und dass die nur halb so breiten Seitenflügel über maximal zwei zum Hof ausgerichtete Wohnungen pro Etage verfügen. Die Quergebäude wiederum wurden entweder wie das Vorderhaus in voller Breite, sich nach zwei Seiten hin ausrichtend oder wie die Seitenflügel einseitig ohne Querlüftungsmöglichkeit gebaut. Im Vorderhaus befinden sich die Wohnräume meist an der Straßenseite, die Küche und Toilette vorwiegend am Hof. Die Gebäudeteile untereinander sind in der Regel durch das charakteristische „Berliner Zimmer“, „einem lang gestreckten, lichtarmen Raum“ (PIRCH 1995: 70) im Winkel zwischen Seitenflügel und Vorderhaus bzw. Quergebäude, baulich miteinander verbunden. (GEIST/KÜRVERS 1984: 266 f.)

Sehr typisch für die Mietskaserne ist der bauliche Unterschied zwischen den vorderen und hinteren Gebäudeteilen. Dieser kommt besonders durch die immer wieder beschriebene Verlogenheit der Architektur zum Ausdruck. Die Fassaden des Vorderhauses, oft „stucküberladen und ornamentiert, wie einstens nur Paläste19 “, standen, indem sie „das Elend der unzähligen Hofwohnungen“ verdeckten (LUX 1908 zit. bei BODENSCHATZ 1987: 68), „in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Organismus des Hauses“ (GESSNER 1909 zit. bei BODENSCHATZ 1987: 67). Den auch in Arbeiterbezirken kaum weniger protzigen Fassaden der Vorderhäuser entsprachen schlicht verputzte „meist luft- und lichtleere Hintertrakte“ (LUX 1908 zit. bei BODENSCHATZ 1987: 68). Aber auch im Inneren des Hauses offenbarten sich unterschiedliche bauliche Qualitäten, die sich ausschließlich am jeweiligen Wohnwert der Etagen bzw. der Gebäudeteile orientierten. Sowohl bei den Fußböden, Treppen, Öfen und Türen als auch bei den Fenstern oder Tapeten wurden im Vorderhaus in der Regel bessere Materialien in dekorativerer Ausführung verwendet als im Hinterhaus. Und selbst innerhalb des Vorderhauses unterschied sich die Qualität merklich. Die besten Wohnungen befanden sich vor allem im ersten Obergeschoss, der so genannten „Beletage“, und meist noch im zweiten Geschoss (GEIST/KÜRVERS 1984: 244 ff.). In den darüber liegenden Etagen war „der Gebrauchswert der Wohnung in Bezug auf Bequemlichkeit des Zugangs oft schon erheblich reduziert“20 (FASSBINDER 1975: 85), was häufig auch durch niedrigere Geschosshöhen zum Ausdruck kam21 (ASSMANN 1862 zit. bei GEIST/KÜRVERS 1984: 224). Die schlechtesten Wohnungen befanden sich, zumindest in den vor 1887 gebauten Mietshäusern, im Keller und allgemein in Dachräumen (BODENSCHATZ 1987: 62).

Gleiches galt hinsichtlich der sanitären Ausstattungsmerkmale. Während die Wohnungen im Vorderhaus, und hier vor allem in der ersten und zweiten Etage, schon in relativ früh gebauten Mietshäusern ein eigenes Badezimmer und eine Toilette besaßen, befanden sich die sanitären Einrichtungen der Bewohner des Hinterhauses noch lange Zeit außerhalb der Wohnung. Dabei lagen die Aborte anfangs noch auf dem Hof, bevor sie dann mit Einführung der Kanalisation und der Spülklosetts meist an den Treppenpodesten für mehrere Mietparteien nutzbar installiert wurden. (HEINEBERG 2001: 215 u. GEIST/KÜRVERS 1984: 248 f.)

Noch 1925 besaßen von insgesamt rd. 1,1 Mio. Berliner Wohnungen ca. 37 % keine Innentoilette und rd. 71 % kein eigenes Bad (BODENSCHATZ 1987: 94).

Als maßgeblichstes Unterscheidungsmerkmal lassen sich jedoch die Wohnungsgrößen aufführen, nach denen sich alle anderen bisher genannten baulichen Differenzen ausrichteten. Die Berliner Wohnungszählung von 191022 offenbarte nach GEIST und KÜRVERS (1984: 270) ein zu vermutendes Muster der Mischung verschieden großer Wohnungen im Haus. Demnach befinden sich die großen Wohnungen mit mehr als drei Räumen fast ausschließlich im Vorderhaus und die kleinen 1-2-Raum-Wohnungen zu etwa 70 % im Hinterhaus23. Im Vorderhaus liegen die restlichen kleinen Wohnungen vorwiegend in den oberen Geschossen, während die großen Wohnungen meist im ersten oder zweiten Stock zu finden sind. Im Hinterhaus sind Wohnungen mit mehr als drei Räumen kaum noch vorhanden. Hier domi- nieren kleine 2-3-Zimmer-Wohnungen (rd. 83 %), die über alle Etagen relativ gleich verteilt sind. Auch insgesamt setzt sich die große Masse der Berliner Mietshauswohnungen (rd. 2/3) aus einer Küche mit einem oder zwei heizbaren Zimmern zusammen24. Knapp die Hälfte der etwa 510.000 Wohnungen Berlins befindet sich 1910 in Hinterhäusern. Seit 1871, als der Anteil noch bei rd. einem Drittel lag, wuchs die Zahl der Hinterhauswohnungen weitaus schneller als der Durchschnitt des Gesamtwohnungsbestandes (WISCHERMANN 1997: 419).

Zwischen den einzelnen Stadtteilen lassen sich jedoch Unterschiede bezüglich der Wohnungsaufteilung innerhalb des Gebäudes feststellen. Aufgrund der Gleichförmigkeit des Erschließungssystems innerhalb des Berliner Mietshauses konnten je nach Wohnwert des Gebietes die einzelnen Etagen in unterschiedlich große Wohnungen aufgeteilt werden (vgl. Abb. A-2 im Anhang). Das Spektrum der Möglichkeiten bewegte sich dabei zwischen folgenden zwei Extremen. Während sich in den bürgerlichen Stadtteilen die Wohnungen vor allem in den unteren Geschossen über die ganze Etage bis hinein in den Seitenflügel oder gar ins Quergebäude erstrecken konnten25 (PAPE 1987: 54), befanden sich in den Arbeiterbezirken die kleinen 2-3-Zimmer-Wohnungen auch in den oberen Etagen des Vorderhauses (GEIST/ KÜRVERS 1984: 266). Dadurch ergaben sich schließlich je nach Stadtgebiet unterschiedliche Anteile der Hinterhauswohnungen. Im typischen Arbeiterbezirk Wedding betrug dieser 1910

52 % (BALG 1959: 23). Diese Variationsfähigkeit bei gleicher äußerer Konstruktion ist der wesentliche Wert des Berliner Mietshauses. Große Wohnungen lassen sich je nach Nachfrage in kleine aufteilen und umgedreht, kleine Wohnungen sich zu großen zusammenlegen (GEIST/ KÜRVERS 1984: 266 f.).

2.2.2 Die Ausdehnung des wilhelminischen Mietskasernengürtels in Berlin

Das Gebiet der Mietskasernenbebauung umfasste vor den Zerstörungen des 2.Weltkriegs hauptsächlich die Stadterweiterungsgebiete der Kaiserzeit26, aber auch Flächen, auf denen die Bebauung bereits kurz vor 1871 einsetzte, wie die innere Luisenstadt27 sowie Zonen der Alt- stadt, die nach umfangreichen Umbau- und Verdichtungsmaßnahmen während der Kaiserzeit den damaligen Erweiterungsgebieten strukturell weitgehend glichen (BODENSCHATZ 1987: 12). Die Ausbreitung der laut HEGEMANN (1930) „größten Mietskasernenstadt der Welt“ deckt sich am Ende der wilhelminischen Bauepoche 1914 im Wesentlichen mit dem Stadtgebiet innerhalb des S-Bahn-Rings28 (HOFMEISTER 1975: 331). Einzig im Norden, in den Stadtteilen Prenzlauer Berg und Wedding erstreckt sich die geschlossene fünf- bis sechs- geschossige Mietshausbebauung mit Seitenflügeln und Quergebäuden um Einiges über die Ringbahn hinaus. Der Mietskasernenring wurde allerdings nicht gleichmäßig um den alten Stadtkern herum angelegt. Die Errichtung von Eisenbahnstrecken und Bahnhöfen sowie die damit verbundene Anlage größerer Industrieflächen führten zusammen mit Wasserläufen, Friedhöfen, Militär- und Parkanlagen zu einer teilweise veränderten Umsetzung des Stadt- erweiterungsplans von 1862 und damit auch zu einer Herausbildung „kleinerer, mehr oder weniger von einander getrennter Stadtgegenden“, die im lokalen Berliner Sprachgebrauch als „Kieze“ bezeichnet werden (GEIST/KÜRVERS 1984: 208).

Die bis heute erhaltenen, von Kriegszerstörung und Erneuerung durch „Kahlschlagsanierung“ verschont gebliebenen Stadtteile dieses Bereiches lassen sich anhand des Berliner Stadtstrukturatlas von 2005 (vgl. Abb. B-1 im Anhang) erkennen29. Dazu zählen folgende Stadtgebiete: der südliche und östliche Teil von Kreuzberg, Neukölln innerhalb des S-Bahn- Rings, der östliche Teil von Friedrichshain, ein kleiner Bereich in Treptow, Prenzlauer Berg nahezu komplett, der nördliche Teil des alten Bezirkes Mitte, größere Teile des Wedding außerhalb der Ringbahn, Moabit, große Teile von Charlottenburg, Wilmersdorf östlich der Brandenburgischen Straße und Blissestraße sowie Schöneberg nördlich der Ringbahn. Im weiteren Sinne zählen auch die ebenfalls aus der Zeit vor dem 1.Weltkrieg stammenden geschlossenen, meist vier-, selten fünfgeschossigen Mietshausbereiche mit weniger dichter Hinterhausbebauung in den damaligen außerhalb der Ringbahn gelegenen Vorortgebieten zur Berliner Mietskasernenbebauung. Beispielhaft sind hier Stadtteile wie Friedenau, Steglitz, Alt-Tempelhof, Lichtenberg, Oberschöneweide, Weißensee und Pankow zu nennen30.

2.2.3 Die regionale Verbreitung der Mietskaserne außerhalb Berlins

Die in Berlin entwickelte Bauweise eroberte infolge „der mit ihr verbundenen außer- ordentlichen Spekulationsgewinne“ einen großen Teil Deutschlands (EBERSTADT zit. bei BODENSCHATZ 1987: 55). Bei der in der 2.Hälfte des 19.Jh. sich in nahezu allen deutschen Städten vollziehenden Stadterweiterung wurde der Typ „Berliner Mietskaserne“ vor allem in den Städten Mitteldeutschlands und in den damaligen Ostgebieten angewandt31. In west- und süddeutschen Städten entwickelten sich ebenfalls „verschiedene, von örtlichen Traditionen geprägte Formen des Mietshaussystems“ (HARTOG 1962: 39). Im Süden ist besonders München als Mietskasernenstadt zu nennen (WISCHERMANN 1997: 366). Und selbst im traditionell durch Flachbauweise geprägten Rheinland vergrößerten sich Städte wie Köln und Düsseldorf teilweise nach Berliner Muster (HARTOG 1962: 35). In den norddeutschen Städten, vor allem in Hamburg, entwickelte sich ein eigener Mietskasernentyp, die sogenannten „Schlitzbauten“, bei denen die Hinterhäuser stets als Mittelflügel ausgebildet waren (HARTOG 1962: 41).

Ein Vergleich der Anteile von Hinterhauswohnungen aus dem Jahr 190532 verdeutlicht allerdings, dass andere deutsche Städte den enormen Umfang der Berliner Hinterhausbebauung nicht erreicht haben (WISCHERMANN 1997: 419). Dementsprechend besaßen die Berliner Mietskasernenviertel auch die höchsten Anteile von Klein- und Kleinstwohnungen in Deutschland (HEINEBERG 2001: 215).

Die Sonderstellung Berlins hinsichtlich der Bebauungsdichte wird auch beim internationalen Vergleich der Behausungsziffern (EBERSTADT 1920 bei HEGEMANN 1930: 333) deutlich. Mit durchschnittlich rd. 76 Bewohnern pro Wohnhaus war Berlin am Anfang des 20.Jh. die mit Abstand „dichtbesiedeltste Stadt der Welt“ (PETERS 1995: 147). Innerhalb der damaligen deutschen Grenzen folgen die Städte im Osten, wie Breslau und Posen mit rd. 52 Bewohnern pro Haus. Andere deutsche Städte mit Mietshausbebauung lagen in einem Bereich zwischen rd. 18 (Köln) und 39 (Hamburg) Bewohnern je Haus. Außerhalb Deutschlands wiesen vor allem Wien (51), Budapest (41), Prag (41) und Paris (38) hohe Behausungsziffern auf, Städte in denen sich ebenfalls große Mietshäuser mit Seitenflügeln, Quergebäuden und geschlossen umbauten Höfen finden lassen33 (HEILIGENTHAL 1937 zit. bei GEIST/KÜRVERS 1984: 268).

Festzuhalten bleibt, dass der Bautyp „Berliner Mietskaserne“ so oder in ähnlicher Form durchaus auch in anderen Städten Deutschlands bzw. Europas zur Anwendung kam. Hinsichtlich der Intensität und des Ausmaßes der Überbauung mit Hinterhäusern war Berlin jedoch ein Sonderfall. Einwohnerdichten von über 1.000 Einwohner/ha waren in weiten Teilen der Stadt keine Seltenheit (BADER 1985: 463).

2.3 Soziale Mischung in einem Haus - Idee oder Realität?

In seiner Schrift „Über die öffentliche Gesundheitspflege“ beschreibt Baurat James Hobrecht (1868 zit. bei HEGEMANN 1930: 232 f.) die seiner Meinung nach vorteilhafte Mischung verschiedener sozialer Klassen (siehe Kapitel 3.3.1) innerhalb des Berliner Mietshauses. Dabei beschwört er „aus sittlichen, und darum aus staatlichen Rücksichten“ die „Durch- dringung“ anstelle der „Abschließung“. Im Gegensatz zu den sozial gespaltenen englischen Städten mit ihren äußerst homogenen Arbeiter- und Villenvierteln gehen „in der Mietskaserne die Kinder aus den Kellerwohnungen über denselben Hausflur wie diejenigen des Rats oder Kaufmanns“. Auch werden seiner Meinung nach „Schuster Wilhelm aus der Mansarde, und die alte bettlägerige Frau Schulz im Hinterhaus, deren Tochter durch Nähen und Putzen den notdürftigen Lebensunterhalt besorgt, im 1.Stockwerk bekannte Persönlichkeiten“. Das „Durcheinanderwohnen“ bietet den Ärmeren die Möglichkeit viele Wohltaten, wie beispielsweise „ein Teller Suppe zur Stärkung bei Krankheit, ein Kleidungsstück oder freien Unterricht“ zu empfangen. Der wohlhabende Geber profitiert durch den „veredelnden

Einfluss“ solcher Taten. Zwischen diesen beiden Extremen „bewegen sich die Gesellschaftsklassen aus dem 3. und 4.Stock, Beamte, Künstler, Gelehrte, Lehrer usw., die geistige Bedeutung unseres Volkes“. Allein „durch ihr Dasein“ wirken sie für „diejenigen, die neben ihnen und mit ihnen untermischt wohnen, fördernd, anregend und nützlich“.

Ob sich dieses Mietskasernenideal der „friedlichen Durchdringung aller Stände“ (HEGEMANN 1930: 234) in der Realität Berlins wieder finden ließ, scheint fraglich. Die meisten Autoren bewerten diese Äußerungen Hobrechts als nachträgliche Rechtfertigung für den Wohnungs- missstand in den Mietskasernen (SCHWIPPE 1987: 220). Zum tatsächlichen Ausmaß der klein- räumlichen sozialen Segregation (siehe Kapitel 3) und zur Bedeutung der Mischung innerhalb eines Gebäudes werden in der Literatur verschiedene, mitunter auch widersprüchliche Angaben gemacht. Einerseits wird der angebliche Vorzug dieser Bauweise, die gesunde soziale Durchmischung, als schon zum Zeitpunkt der Schrift Hobrechts und „erst recht in der eigentlichen Gründerzeit illusorisch“ beschrieben (HOFMEISTER 1975: 349). Denn durch die real sich durchsetzende großräumige soziale Segregation blieb die kleinräumige hausinterne Segregation von beschränkter Bedeutung (VOIGT 1901 zit. bei BODENSCHATZ 1987: 55). In der Realität zeigte die Entwicklungstendenz seit Mitte des 19.Jh. eindeutig hin zur räumlichen Trennung der Gesellschaftsschichten je nach Sozialstatus und Klassenlage (REULECKE 1985: 93). Ebenso ist SCHWIPPE (1987: 220) der Meinung, dass die „Tatsache, dass sich in Mietskasernen Wohnungen unterschiedlicher Größe und Ausstattung befinden, nicht dazu geführt hat, dass diese Wohnungen auch tatsächlich von Angehörigen verschiedener gesellschaftlicher Schichten bewohnt werden“.

Andererseits sind diese Aussagen zu allgemein und müssen näher differenziert werden. So lassen sich in Abhängigkeit vom sozialen Status des jeweiligen Stadtteils unterschiedliche Grade der sozialen Mischung im Haus ableiten. GEIST und KÜRVERS (1980: 511) stellen dazu auf der Grundlage der Berliner Volkszählung von 1861 fest, dass der soziale Gegensatz zwischen Vorderhaus und Hinterhaus umso größer war, je höher das Stadtviertel in der sozialen Rangordnung stand. Die sozialen Unterschiede zwischen den Stadtgebieten werden demnach in dieser Frühphase der Berliner Mietshausentwicklung durch die Hinterhaus- bebauung mehr oder weniger ausgeglichen. Das Auftreten eines auch in den Stadtteilen der untersten Rangstufe vorhandenen Gegensatzes zwischen Vorder- und Hinterhaus wird als Beweis dafür angeführt, dass „diese von verschiedenen Bevölkerungsklassen bewohnten Viertel streng genommen keine Arbeiterviertel sind“ (GEIST/KÜRVERS 1980: 511). Da der weitaus überwiegende Teil der Mietskasernenbebauung aber erst seit den 1870er Jahren entstand, ist zu fragen, inwiefern sich dieser bis dahin bestehende Zusammenhang zwischen dem sozialen Status der Stadtteile und den sozialen Unterschieden innerhalb eines Hauses dann ebenso auf die entsprechenden Stadterweiterungsgebiete übertragen lässt.

Als „Ausdruck und Folge der sich formierenden Klassengesellschaft“ sind „seit 1870 relativ großräumig segregierte Areale entstanden“ (SALDERN 1995: 17). Die neuen Arbeiterquartiere waren durch einen vergleichsweise „hohen Grad an sozialräumlicher Segregation“ gekenn- zeichnet (SALDERN 1995: 48). Aber dennoch blieb trotz sich verstärkender sozialräumlicher Entmischungsvorgänge34 immer noch ein gewisses Maß an sozialer Heterogenität erhalten. Um 1900 betrug im Allgemeinen der Arbeiteranteil in den sogenannten Arbeitervierteln rd.

65 % (SALDERN 1995: 49). In einigen Stadtteilen, wie der äußeren Luisenstadt, dem Wedding, dem östlichen Stralauer Viertel, Rixdorf, Lichtenberg und Boxhagen-Rummelsburg lag dieser allerdings schon bei über 75 % (SCHWIPPE 1987: 218). Nicht-proletarische, kleinbürgerliche Schichten, wie Inhaber von kleingewerblichen Betrieben und Geschäften, kleinere Beamte, Ärzte und Angestellte sowie teilweise auch die Hausbesitzer, lebten in sozialräumlicher Hinsicht quasi dazwischen (SALDERN 1995: 49, 71). Aber auch innerhalb der Arbeiterschaft bestanden soziokulturelle Unterschiede zwischen ungelernten und gelernten Arbeitern bzw. Facharbeitern (SALDERN 1995: 76).

Diese soziale Distanz übertrug sich in eine klare räumliche Distanz innerhalb des Quartiers. Bei der dadurch entstehenden kleinräumlichen Segregation konzentrierten sich die besser- gestellten Familien vor allem an großen Straßenzügen, an Plätzen und Parks oder an den Ufern der Kanäle (FASSBINDER 1975: 95). Außerdem existierten innerhalb der Mietshäuser so feingliedrige Unterschiede, dass sich „die Grenzen zwischen sozialer Segregation und sozialer Vermischung verwischten“ (SALDERN 1995: 51). Denn auch in vielen Mietskasernen der Arbeiterviertel lebten die Bewohner verschiedener Schichten vertikal und horizontal segregiert. Gemäß der differenzierten Wohnungsgrößen und baulichen Qualitäten wohnten die kleinbürgerliche Mittelschicht und die relativ gut verdienenden Facharbeiterfamilien in der Regel im Vorderhaus, und hier meist in den unteren Etagen. Demgegenüber konnten sich die weniger gut situierten Arbeiterschichten nur Wohnungen in den Hinterhäusern sowie im Keller, in den oberen Etagen des Vorderhauses bzw. unter dem Dach leisten (SALDERN 1995: 51, 430 f.). Innerhalb dieser Hierarchie von „vorn“ und „hinten“ sowie „oben“ und „unten“35 bestand eine klare Distanz zwischen den Bewohnern der verschiedenen Gebäudeteile bzw. Stockwerke (GEIST/KÜRVERS 1984: 539).

Die horizontale Segregation nach Vorderhaus und Hinterhaus lässt sich beispielhaft an der wohl bekanntesten Arbeitermietskaserne Berlins belegen, dem Meyers-Hof im Wedding. Ehemalige Bewohner aus einem der Hinterhäuser berichteten, dass die Mieterschaft im Vorderhaus stets „bessere Positionen als hinten die Arbeiterschaft“ einnahm (GEIST/KÜRVERS 1984: 539). Bei den Bewohnern im Vorderhaus handelte es sich um Geschäftsleute36, einen Arzt sowie Angestellte und Beamte37. Die beiden letzten Gruppen wurden seit den 1880er Jahren schrittweise durch Fabrikanten ersetzt, die in einem der Hinterhäuser ihre Werkstätten bzw. Fabriken besaßen (GEIST/KÜRVERS 1984: 314).

Da sich die Hinterhäuser wegen ihrer schlechten Belichtung und Belüftung im Allgemeinen nur an proletarische Schichten vermieten ließen, existierte diese kleinräumige horizontale Segregation der verschiedenen Klassen auch in den bürgerlichen Stadtteilen (FASSBINDER 1975: 95). Der Anteil der Arbeiter38 in den damaligen Vororten Charlottenburg, Friedenau und Schöneberg betrug um 1900 immerhin 50 - 60 %, in Wilmersdorf fast 70 % (SCHWIPPE 1987: 219). Aufgrund eines im Vergleich mit den Arbeiterquartieren höheren Sozialstatus der Bewohner im Vorderhaus39 ist davon auszugehen, dass in diesen Gebieten der soziale Gegensatz zwischen Vorder- und Hinterhaus stärker ausgeprägt war. Belegen lässt sich dies durch Aussagen zu den Wohnungsmieten. War der Mietpreis pro Zimmer im Hinterhaus bereits allgemein im Durchschnitt niedriger als im Vorderhaus, so wurde die Differenz je nach Stadtgebiet beständig kleiner, bis schließlich in den ärmsten Stadtteilen das Zimmer zumindest in den oberen Etagen des Vorderhauses nicht mehr als im Hinterhaus kostete (VOIGT 1901 zit. bei BODENSCHATZ 1987: 62).

Das größte soziale Problem und zugleich auch der Hauptkritikpunkt aller wohnungs- politischen Reformer jener Zeit bestand in der Wohnungselend erzeugenden Überbelegung der Mietskasernenwohnungen (BODENSCHATZ 1987: 62). Auch hier stellte Berlin einen Sonderfall dar. Während in den anderen deutschen Großstädten die Wohndichte auch in den

Arbeitervierteln bis zum 1.Weltkrieg erheblich abnahm, veränderte sich die durchschnittliche Wohnraumbelegung in Berlin nur unmerklich von 1,9 Personen pro Zimmer (1875) auf 1,83 (1910) (WISCHERMANN 1987: 68 f.). In den 1912 als überbevölkert geltenden rd. 100.000 Wohnungen40 lebten 600.000 Menschen, also mehr als jeder vierte Einwohner Berlins (Zimm 1990: 102). Von dieser drastischen Überbelegung waren besonders die kleinen Wohnungen in den Hinterhäusern betroffen. GEIST und KÜRVERS (1984: 467) stellten auf Grundlage der Wohnungszählung von 1910 fest, dass „die Hinterwohnungen, bezogen auf die Wohnungs- größe durchweg höher belegt sind als die Vorderwohnungen“. Dies liegt nicht zuletzt an der unterschiedlichen Verteilung von Schlafgängern und Untermietern41. Während die Schlaf- gänger vorwiegend in den kleinen 2-3-Zimmer-Wohnungen und damit häufiger im Hinterhaus unterkamen, wohnten Untermieter meist in 3-4-Zimmer-Wohnungen im Vorderhaus. In größeren Wohnungen waren sie allerdings seltener zu finden. Dafür stieg mit zunehmender Wohnungsgröße die Zahl der Hausangestellten, die demzufolge hauptsächlich im Vorderhaus anzutreffen waren. (GEIST/KÜRVERS 1980: 511 u. GEIST/KÜRVERS 1984: 467)

Durch die Entwicklung zur Industriegesellschaft und die damit verbundene Herausbildung von sozialen Klassen überformte die soziale Segregation alle anderen Dimensionen gesellschaftlich-räumlicher Separierung42 (siehe Kapitel 3.3) (REULECKE 1985: 92). Dieses stark ausgeprägte räumliche Abgrenzungsbedürfnis der sozialen Schichten fand nicht zuletzt durch den Gebäudetyp Mietskaserne seinen baulichen Ausdruck. Denn obwohl das Berliner Mietshaus mit seinen unterschiedlichen Wohnungsqualitäten für eine relative soziale Mischung auf kleinräumlicher Ebene sorgte und damit die allgemein dominierende großräumige Segregation abzumildern half, muss entgegen der Vorstellung Hobrechts wohl eher von einer horizontal wie vertikal sozial segregierten Hausbewohnerschaft gesprochen werden. Adelheid von SALDERN (1995: 52) bringt diesen kleinen, aber wichtigen Unterschied mit den Worten „kleinräumliche soziale Mischung bei gleichzeitiger kleinsträumlicher Segregation“ auf den Punkt.

3 Segregation - Theorie der Gesellschaftsverteilung im Raum

Bei der Beschreibung der Verteilung der Bewohner innerhalb des Berliner Mietshauses konnte gezeigt werden, dass sich unterschiedliche soziale Gruppen auf der Mikroebene des Hauses in Abhängigkeit differenzierter Wohnraumqualitäten mehr oder weniger stark sortierten. Eine derartige räumliche Trennung von verschiedenen Bevölkerungsgruppen wird als Segregation bezeichnet. Nachdem der Begriff im vorangegangen Kapitel schon häufig verwendet wurde, soll er nun bestimmt werden. Dabei gilt es zu zeigen, wie sich die ungleiche Bevölkerungsverteilung im Raum messen und bewerten lässt und nach welchen Dimensionen im Einzelnen zu unterscheiden ist. Um diese hinreichend zu erklären, sind bestimmte Merkmale zur Differenzierung der Bevölkerung heranzuziehen. Danach werden Untersuchungen vorgestellt, die sich innerhalb der Segregationsforschung mit der bisher wenig beachteten Mikroebene des Raumes beschäftigen, um dann abschließend auf einige theoretische Grundlagen der Nachbarschaft einzugehen, die für die Arbeit wichtig sind, um die Relevanz einer möglichen Segregation auf der Ebene von Häusern zu prüfen.

3.1 Gegenstand und Problemstellung der Segregationsforschung

„Die Segregation ist das wichtigste Organisationsprinzip der Gesellschaft im Wohnraum der Stadt“ (LICHTENBERGER 1998: 239). Die Segregationsforschung basiert auf der Annahme, dass sich die Bevölkerung in ungleicher Weise im Raum verteilt. Genauer gesagt ist davon auszugehen, dass verschiedene Schichten und Gruppen der Bevölkerung nicht gleichmäßig über die Wohngebiete der Stadt verstreut sind (HÄUSSERMANN/SIEBEL 2004: 139). Die sich daraus ergebende sozialräumliche Struktur wird als residentielle Segregation bezeichnet (DANGSCHAT 2000: 210 f.). Als Voraussetzung für die Segregation müssen sowohl soziale als auch räumliche Unterschiede in einer Stadt vorhanden sein. Eine „unterschiedliche soziale Situation der Haushalte trifft dann auf ein differenziertes Angebot von Wohnungsqualitäten“ (HÄUSSERMANN/SIEBEL 2004: 143). Wie diese sozialen und räumlichen Unterschiede miteinander zusammenhängen, ist Thema der Segregationsforschung (FRIEDRICHS, 1983: 216). Letztlich ist Segregation also nichts anderes als die Projektion sozialer Ungleichheit in den Raum (DANGSCHAT 2000: 209). Es erfolgt ein Transfer der sozialen Distanz in eine entsprechende räumliche Distanz, woraus sich „die Ausformung von separierten Wohnbereichen mit charakteristischen Merkmalen der Bevölkerung“ ergibt (LICHTENBERGER 1998: 240). Das Problem der Segregation besteht nach FRIEDRICHS (1983: 216) als Frage nach den Ursachen und Folgen einer solchen sozialräumlichen Trennung.

3.2 Begriffsbestimmung und Messung

Nach FRIEDRICHS (1983: 217) lässt sich Segregation allgemein als „Ausmaß der ungleichen Verteilung von Elementen über städtische Teilgebiete eines Gebietes“ definieren. Andere Autoren greifen diese Definition immer wieder auf und präzisieren sie. So beschreibt HEINEBERG (2001: 142) den Begriff als „Ausmaß der ungleichen Verteilung und Trennung von Bevölkerungsgruppen und sozialen Schichten in Bezug auf räumliche Teileinheiten der Stadt“. LICHTENBERGER (1998: 241 f.) wiederum begreift Segregation nicht nur als Zustand, sondern auch als dynamischen Vorgang, nämlich „als Prozess der räumlichen Auseinanderlegung von Bevölkerungsgruppen“. Auf der Ebene von Teilgebieten lässt sich der Begriff Konzentration einführen. Dieser beschreibt den „Anteil der Bevölkerung in einem Teilgebiet an der Gesamtbevölkerung des Gebietes“ (FRIEDRICHS 1983: 217).

Die Ungleichverteilung bestimmter Bevölkerungsgruppen im Stadtgebiet lässt sich mit Hilfe von Indizes bemessen. Die beiden bekanntesten sind dabei der Dissimilaritätsindex und der Segregationsindex. Während ersterer die Differenz in der räumlichen Verteilung zweier Bevölkerungsgruppen bestimmt, misst der Segregationsindex die unterschiedliche räumliche Verteilung einer Bevölkerungsgruppe gegenüber der restlichen Bevölkerung. Beide Indizes haben eine Spannweite von 0 bis 100, wobei 0 Gleichverteilung und 100 vollständige Segregation einer Gruppe bedeutet. (LICHTENBERGER 1998: 242)

Die Vergleichbarkeit und Aussagekraft dieser Indizes ist allerdings beschränkt43 bzw. deren Anwendung ist nur dann sinnvoll, wenn eine Beobachtung der Segregationsentwicklung in einer Stadt über einen längeren Zeitraum erfolgen soll (HÄUSSERMANN/SIEBEL 2004: 142). Ein weiteres Defizit der Segregationsindizes besteht darin, dass das jeweilige Segregations- muster in der Stadt, das heißt die tatsächliche räumliche Distanz zweier Gruppen, nicht erfasst wird (FRIEDRICHS 1983: 222). Um Konzentrationen bestimmter Bevölkerungsgruppen in der Stadt festzustellen, empfiehlt sich deshalb die Darstellung entweder des Anteils einer bestimmten Gruppe an der Bevölkerung verschiedener Teilgebiete oder des Anteils der auf ein Teilgebiet entfallenden Personen einer Bevölkerungsgruppe (FRIEDRICHS 1983: 224). Nur mit Hilfe dieser Konzentrationsmaße lassen sich Segregationsindizes sinnvoll interpretieren (HÄUSSERMANN/SIEBEL 2004: 145).

3.3 Die Dimensionen residentieller Segregation und deren Bestimmung

Sozialräumliche Unterschiede lassen sich anhand verschiedener Merkmale feststellen. Zwischen den einzelnen Räumen der Stadt existieren beispielsweise Differenzen der Bewohner bezüglich des Haushaltseinkommens, der Altersstruktur, den Lebensstilen oder der ethnischen Zugehörigkeit. Segregation kann also ökonomisch, demografisch oder kulturell begründet sein. Dementsprechend ergeben sich drei Grunddimensionen der Segregation der Wohnbevölkerung einer Stadt, die nach sozioökonomischen Merkmalen (Einkommen, Berufsqualifikation, Bildungsstand), nach demografischen Merkmalen (Alter, Haushalts- größe, Phase im Lebenszyklus) oder nach ethnischer Zugehörigkeit zu unterscheiden sind. (HÄUSSERMANN/SIEBEL 2004: 143)

3.3.1 Bestimmung sozialer Unterschiede

War die soziale Dimension noch das dominierende Segregationsprinzip der Industrie- gesellschaft, so nahm deren Bedeutung nach 1945 aus einer Vielzahl von Gründen, vor allem aber durch staatliche Interventionen in die Wohnungsversorgung ab (HÄUSSERMANN/SIEBEL 2004: 147 f.). Die zwei traditionellen Ansätze, eine Bevölkerung sozial zu strukturieren, sind die Zuordnung der Bewohner oder Haushalte zu Klassen oder zu Schichten. Während die Zugehörigkeit zu sozialen Klassen auf Karl Marx zurückgehend „durch die Stellung im Produktionszyklus und in der Gesellschaft“ bestimmt wird, lassen sich aus soziologischer Sicht die sozialen Schichten nach Einkommen, beruflicher Position und Bildung abgrenzen. In kapitalistischen Gesellschaften gilt das persönlich verfügbare Einkommen als wichtigster Indikator der gesellschaftlichen Zuordnung, da es die finanziellen Mittel für Wohnung und Konsumgüter bestimmt. (GAEBE 2004: 83)

Diese klassischen, nur an vertikale Dimensionen sozialer Ungleichheit orientierten Konzepte bilden allerdings in der heutigen fortgeschrittenen Industriegesellschaft die Sozialstruktur nur noch unzureichend ab. Anstelle der „relativ fest gefügten Schichtungsblöcke“ tritt die „Individualisierung und Pluralisierung von Milieus und Lebensstilen“, weshalb eine Erweiterung der Bestimmung sozialer Ungleichheit „durch horizontale Merkmalsgruppen“ nötig ist (HERLYN 2000: 153). Diese lassen sich durch differenzierte „Handlungs- orientierungen und Einstellungen zur Arbeit, Familie, Freizeit und zum Konsum“ voneinander abgrenzen (GAEBE 2004: 84). Allerdings ist in jüngster Vergangenheit wieder eine zunehmende soziale Polarisierung, eine Vergrößerung des Abstandes zwischen Armen und Reichen zu beobachten (GAEBE 2004: 85). Rein statistisch gilt ein Haushalt nach europäischem Standard als arm, wenn das verfügbare Einkommen geringer ist als 60 % des

Durchschnittseinkommens. Demnach liegt die Armutsrisikogrenze in Deutschland bei monatlich rd. 940 € pro Haushalt (BMAS 2005). Als weitere Indikatoren für Armut lassen sich Arbeitslosigkeit und der Bezug von Sozialhilfe44 nennen (GAEBE 2004: 86). Da die Schere der Einkommensentwicklung wieder auseinander geht, nimmt die soziale Ungleichheit in vertikaler Dimension wieder zu, wodurch auch die soziale Segregation wieder größere Bedeutung erlangt (DANGSCHAT 2000: 209).

3.3.2 Bestimmung demografischer Unterschiede

Nachdem die demografische Segregation in der vorindustriellen und industriellen Zeit nur eine untergeordnete Bedeutung einnahm (LICHTENBERGER 1998: 243), hat deren Einfluss im Laufe der Umstrukturierung zur postindustriellen Gesellschaft durch eine stärkere Bindung an den Sozialfaktor zugenommen (GEWAND 1998: 17). LICHTENBERGER (1998: 243 f.) bezeich- net dies als Übergang „von der sozialen Klassengesellschaft zur Altersklassengesellschaft“. Während einerseits die Zunahme der Lebenserwartung zu einer stärkeren Ausdifferenzierung der Gesellschaft nach Altersklassen führte (LICHTENBERGER 1998: 248), lässt sich ebenso eine Pluralisierung der Haushaltstypen feststellen. Eine generell drastische Verkleinerung der Haushalte45 äußert sich vor allem in den Städten durch eine starke Zunahme der Einpersonen- haushalte, „einer Haushaltsform, die sowohl jüngere ‚Singles’ als auch ältere ‚Resthaushalte’ zusammenfasst“ (KEMPER 2002: 58), und durch eine wachsende Zahl „unvollständiger Familien“, das heißt alleinerziehende Mütter oder Väter mit Kind(ern). Die klassische „Kernfamilie“, also ein Paar mit Kind(ern), hat an Bedeutung verloren (LICHTENBERGER 1998: 250) und ist heute nur eine von vielen Haushaltsformen. Mehrgenerationenhaushalte sind ebenso wie Haushalte mit drei und mehr Kindern eher selten geworden. Dagegen nahm die Zahl der Wohn- und Lebensgemeinschaften zu. (GAEBE 2004: 82)

Durch die Kombination der Altersstruktur mit Merkmalen des Haushalts lassen sich bestimmte Haushaltstypen bilden, die im Idealfall der jeweiligen Stellung im Lebenszyklus zugeordnet werden können (FRIELING 1980: 175) (vgl. Abb. 3). Das Konzept gliedert die Bevölkerung nach der spezifischen Lebensphase eines Haushalts. Demnach wächst ein junges Paar mit der Geburt des ersten Kindes zu einer „vollständigen“ Kernfamilie an. Solange weitere Kinder erwartet werden, ist der Haushalt als wachsend zu bezeichnen. Danach folgt die Konsolidierungsphase, in der die Kinder heranwachsen und sich in der Ausbildung befinden. Sobald das erste Kind auszieht, beginnt der Haushalt zu schrumpfen, bis schließlich die Eltern wieder allein leben. Mit dem Tod eines Partners bleibt letztlich ein alter Einpersonenhaushalt übrig. In dem ursprünglich an der Kernfamilie orientierten Modell werden nun auch andere Haushaltstypen integriert, wie Alleinerziehende oder Haushalte mit Kindern aus verschiedenen Ehen. (KULS/KEMPER 2002: 94 f.)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Lebenszyklusphasen eines Haushalts

Quelle: nach KEMPER 1985 dargestellt bei GAEBE 2004: 82

Mit jedem Wechsel in der Lebenszyklusphase entsteht eine Veränderung in den Wohnbedürfnissen je nach Wohnungsgröße und Ausstattung sowie hinsichtlich der Wohnumgebung, woraus sich eine sozialräumliche Trennung von Haushalten verschiedener Lebensphasen ableiten lässt (FRIELING 1980: 176). Allerdings ist laut GEWAND (1998: 60) die These von HERLYN (1990), nach der eine gleichartige Wohnungsstruktur in bestimmten Teilräumen der Stadt auch eine ähnliche Wohnbevölkerung nach dem Lebenszyklus bzw. Alter in diesem Gebiet zur Folge hat, „nicht mehr haltbar“.

3.3.3 Bestimmung ethnischer Unterschiede

Die ethnische Segregation nimmt laut LICHTENBERGER (1998: 259) „eine Sonderstellung im Rahmen der Segregationsprozesse ein“, da bereits sehr früh in der Geschichte der Stadt spezifische ethnische Viertel entstanden. Aber auch heute ist der Segregationsgrad zwischen ethnischen Gruppen in der Regel höher als zwischen sozialen oder demografischen Gruppen (GEWAND 1998: 15). Nach HECKMANN (1992 zit. bei KULS/KEMPER 2002: 65) wird eine Ethnie als „eine Gruppe bezeichnet, die tatsächliche oder vermeintliche Gemeinsamkeiten in Geschichte und Abstammung, in der Sprache, Religion, Sitte oder Kultur besitzt, auf deren Grundlage sich eine gewisse kollektive Identität ergibt“. Diese Identität entsteht laut

[...]


1 im folgenden auch als BP 1862 bezeichnet

2 im folgenden auch als BO mit der jeweiligen Jahreszahl des Inkrafttretens dieser Bauordnung bezeichnet

3 Stein - Hardenbergschen Reformen in Preußen ab 1807: Die Bauern wurden aus ihrem persönlichen Untertanenverhältnis zum Gutsherrn herausgelöst. Sie hatten nun die Möglichkeit den Beruf frei zu wählen und in die Stadt zu ziehen. Die Gewerbefreiheit hob in der Stadt den Zunftzwang auf. Für jeden Gesellen bestand nun die Chance auf Selbstständigkeit. (GEIST/KÜRVERS 1980: 73)

4 Die Einwohnerzahl Berlins wuchs aber auch durch die Eingemeindung der Vororte Wedding, Gesundbrunnen, Moabit und Tempelhofer Vorstadt im Jahre 1861 um ca. 35.500 (SCHWENK 1997: 127).

5 Zum Aufschwung der Gründerzeit trugen auch die Entschädigungszahlungen aus dem deutsch-französischen Krieg bei (HEINEBERG 2001: 210).

6 kaum Einwohnerzuwachs durch Eingemeindungen - zwischen 1871 und 1920 wurde das Stadtgebiet nur wenig vergrößert (HERMANN 1987: 101).

7 Erst 1920 entstand Groß-Berlin mit einer 13-fachen Vergrößerung der Stadtfläche (SCHWENK 1997: 161) und in etwa heutigen Gebietsgrenzen. Den höchsten Bevölkerungsstand erreichte Groß-Berlin mit rd. 4,3 Mio. Einwohnern 1939 (SCHWENK 1997: 177).

8 auf Wunsch des Königs und evtl. nach dem Vorbild der Pariser Boulevards (GEIST/KÜRVERS 1980: 501 f.)

9 Die Grundrisselemente dieser einzigen regelmäßigen feudalabsolutistischen Berliner Stadtplanung sind „immer wieder zitierte Bezugsgrößen“ (GEIST/KÜRVERS 1980: 501).

10 Die Bauordnungen jener Zeit entsprachen den Interessen der Haus- und Grundstücksbesitzer, die seit der Einführung des Dreiklassenwahlrechts 1849 mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vertreten waren (GEIST/KÜRVERS 1984: 100 f.).

11 Sechsgeschossige Häuser wurden in Berlin allerdings nur in der kurzen Periode von 1882 - 1887 gebaut (GEIST/KÜRVERS 1984: 217).

12 Diese wurden von einem höchstens 50 cm unter dem Straßenniveau liegenden Souterrain abgelöst (PIRCH 1995: 70).

13 Diese Bestimmungen stellten nur ein absolutes Minimum dar - in Wirklichkeit existierten in den meisten Fällen größere Höfe als es die Bauordnungen vorschrieben (MONKE 1970 zit. bei GEIST/KÜRVERS 1984: 231).

14 Allerdings milderten seit 1892 separate Bauordnungen für die Vororte den Überbauungsgrad wieder etwas ab, indem sie die Gebäudehöhe außerhalb der Ringbahn auf 18 m und maximal vier Wohngeschosse begrenzten sowie bestimmte Flächen v.a. im Südwesten für die Landhausbebauung auswiesen (BADER 1985: 469).

15 Aus wirtschaftlichen Gründen kam der private Wohnungsbau und damit die Errichtung von Mietskasernen bereits vor Beginn des 1.Weltkriegs 1914 zum erliegen (ESCHER 1985: 314).

16 Vor allem der Reichtum vortäuschende Fassadenschmuck diente als legales Mittel, um den geschätzten Versicherungswert bei der Feuersozietät zu erhöhen (GEIST/KÜRVERS 1984: 337).

17 Dieser sogenannte „T-Typ“ nach dem Vorbild der Hamburger „Schlitzbauweise“ (HARTOG 1962: 41 f.) wurde in Berlin nur selten gebaut (GEIST/KÜRVERS 1984: 235).

18 z.B. der berühmte „Meyer’s - Hof“ im Wedding mit seinen sechs hintereinander liegenden QG und bis zu 2.000 Einwohnern oder die „Richardsburg“ in Neukölln mit fünf QG an einem 100 m langen SFL (HOFMEISTER 1975: 342). Beide Häuser existieren heute nicht mehr.

19 Die Fassade diente der Repräsentation des einzelnen Hauses, welches als Ganzes in der geschlossenen Bebauung nicht sichtbar war (GEIST/KÜRVERS 1984: 337).

20 Erst durch Einführung des Fahrstuhls in großen bürgerlichen Mietshäusern seit den 1890er Jahren wurde dieser Unterschied ausgeglichen (GEIST/KÜRVERS 1984: 240 und FASSBINDER 1975: 85).

21 Dieses Phänomen erklärt sich einerseits aus dem erhöhten Lichtbedarf in den unteren Etagen und andererseits aus der weiteren Aufstockung älterer feudaler Stadthäuser, bestehend aus einem hohen Obergeschoss für die Festräume und darüber liegenden privaten Räumen mit niedriger Geschosshöhe (GEIST/KÜRVERS 1984: 240).

22 Die Zählung beschränkt sich auf das Weichbild der Stadt, so dass die bürgerlichen Mietshausquartiere außerhalb der Stadtgrenze, wie z.B. Charlottenburg und Schöneberg nicht mit berücksichtigt werden. Auch gelten die folgenden Ergebnisse nur für das Stadterweiterungsgebiet seit Mitte des 19.Jh.. Ohne die Innenstadt repräsentieren die Zahlen aber dennoch 92 % der Berliner Wohnungen. (GEIST/KÜRVERS 1984: 269 f.)

23 oder zumindest am Hof - denn zu den Hinterhauswohnungen werden in der Statistik auch jene Wohnungen im Vorderhaus gezählt, die nicht mindestens ein Fenster zur Straßenseite besitzen (WISCHERMANN 1997: S.418).

24 Damals zählte in den Statistiken die Küche immer mit als Wohnraum (GEIST/KÜRVERS 1984: 467).

25 Im SFL und QG dieser großen Wohnungen waren neben den Schlafräumen und dem Bad auch die Räume für das Dienstpersonal sowie die Küche mit Speisekammer untergebracht (GEIST/KÜRVERS 1984: 266).

26 siehe BP 1862 in Kapitel 2.1.3

27 Gebiet des heutigen Stadtteils Kreuzberg, das innerhalb der damaligen Zollmauer (Verlauf heutige U-Bahn- Linie 1) lag (SCHWENK 1997: 106).

28 1871 eröffnet und seit 1877 vollständiger Ring (GEIST/KÜRVERS 1984: 190)

29 lila markierte Blockbereiche: Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern

30 im Stadtstrukturatlas 2005 dunkelrot markierte Blockbereiche: Blockrandbebauung der Gründerzeit mit geringem Anteil von Seitenflügeln und Hintergebäuden - auch die in der Karte lila markierten Bereiche in Lichtenberg (z.B. Viktoriastadt Nähe Ostkreuz) und Weißensee gehören v.a. was den Überbauungsgrad mit Hinterhäusern betrifft streng genommen zu dieser Gruppe von Mietshausgebieten

31 Besonders die Städte in den östlichen Landesteilen, wie z.B. Breslau, Görlitz, Posen und Stettin nahmen sich stets Berlin zum Vorbild und wurden demnach Mietskasernenstädte. Auch Magdeburg nahm das System an. Und in den Großstädten Sachsens ist eine ähnliche Entwicklung festzustellen. (HARTOG 1962: 35)

32 Berlin 49 %, München ca. 27 %, Hamburg ca. 21 % und Frankfurt/Main ca. 8 % (WISCHERMANN 1997: 419)

33 Die in Paris während der Stadtumgestaltung nach Haussmann errichteten mehrgeschossigen Mietshäuser galten als Vorbild für die deutsche Mietskasernenbauweise (HARTOG 1962: 46). Die Hinterhäuser des sich in Österreich-Ungarn ausbreitenden Wiener Zinshauses waren im Gegensatz zum Berliner Mietshaus durch außen liegende, oft den ganzen Hof umlaufende Gänge, von denen Kleinstwohnungen abgingen, erschlossen (HEILIGENTHAL 1937 zit. bei GEIST/KÜRVERS 1984: 268) u. (BODENSCHATZ 1994: 310).

34 Aufgrund des zunehmenden Ausbaus der Öffentlichen Verkehrsmittel, v.a. durch die Eröffnung der Ringbahn, nutzten viele bürgerliche Familien die Möglichkeit die Arbeiterquartiere zu verlassen, um in die neuen Stadtteile nach Schöneberg, Tempelhof, Friedenau und Steglitz zu ziehen (SALDERN 1995: 49).

35 vom Schloss her abgeleitetes System der sozialen Ordnung (GEIST 1991: 76 f.).

36 die jeweiligen Besitzer der Läden im Haus (im Laufe der Zeit wechselnd: Bäcker, Gastwirt, Eisenwaren-, Grünkram-, Wollwaren-, Porzellan- und Kolonialwarenhändler) (GEIST/KÜRVERS 1984: 314)

37 Lehrer, Polizisten, Post- und Eisenbahnbeamte (GEIST/KÜRVERS 1984: 314)

38 Dazu zählen in dieser Statistik: Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Dienstpersonal, Arbeiter in Handel und Gewerbe (SCHWIPPE 1987: 219).

39 z.B. im Bayerischen Viertel in Schöneberg: Besitz- und Bildungsbürgertum, höhere Beamte, wohlhabende Privatleute (PAPE 1987: 54)

40 laut Statistik Wohnungen mit fünf und mehr Personen pro Raum (PETERS 1995: 121)

41 Während Schlafgänger lediglich ein Bett anmieteten, hatten Untermieter, sog. Chambregarnisten ein ganzes Zimmer zur Verfügung (GEIST/KÜRVERS 1984: 467).

42 In der vorindustriellen europäischen Stadt beruhte die sozialräumliche Struktur auf ständischen Prinzipien und auf der funktionalen Gliederung nach Beruf und Religion (HÄUSSERMANN/SIEBEL 2004: 153).

43 Da die Werte von der Zahl und Größe der zugrunde liegenden Teilgebiete sowie von der Größe der jeweiligen Bevölkerungsgruppe abhängig sind, macht ein Vergleich von Segregationsindizes zwischen verschiedenen Städten nur wenig Sinn (HÄUSSERMANN/SIEBEL 2004: 141).

44 Durch die jüngsten bundespolitischen Sozialreformen wurde seit dem 01.01.2005 die Sozialhilfe in das sogenannte Arbeitslosengeld II überführt (BMAS). Da sich ein Teil der folgenden Untersuchung aber auf Daten von 2003 stützt, bleibt der Sozialhilfebezug als Indikator relevant.

45 Verursacht durch die steigende Lebenserwartung, die Reduzierung der Kinderzahl und eine Zunahme der Berufstätigkeit der Frauen (LICHTENBERGER 1998: 249).

Ende der Leseprobe aus 129 Seiten

Details

Titel
In zweiter Reihe - Bauliche und soziale Struktur von Vorder- und Hinterhäusern am Beispiel von Berlin-Wedding
Hochschule
Humboldt-Universität zu Berlin  (Geographisches Institut)
Note
1,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
129
Katalognummer
V93365
ISBN (eBook)
9783640105571
Dateigröße
13578 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Für die ausgedehnten gründerzeitlichen Wohngebiete Berlins ist traditionell ein Gegensatz zwischen Wohnungen im Vorderhaus und im Hinterhaus charakteristisch, der sich in Merkmalen wie Wohnungsgröße und Wohnungsausstattung manifestiert. Daraus ergab sich in der Kaiserzeit eine kleinräumliche sozio-ökonomische Segregation mit einem Überwiegen der einkommensschwachen Haushalte im Hinterhaus. Diese Diplomarbeit geht der interessanten und bisher kaum systematisch behandelten Frage nach, inwiefern sich auch heute noch bauliche Unterschiede und Differenzen in der Bewohnerstruktur feststellen lassen.
Schlagworte
Reihe, Bauliche, Struktur, Vorder-, Hinterhäusern, Beispiel, Berlin-Wedding
Arbeit zitieren
Dipl.-Geograph Lars Wagenknecht (Autor:in), 2007, In zweiter Reihe - Bauliche und soziale Struktur von Vorder- und Hinterhäusern am Beispiel von Berlin-Wedding, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/93365

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